You are here

SWP

Subscribe to SWP feed
Stiftung Wissenschaft und Politik
Updated: 1 day 8 hours ago

India’s Space Policy

Thu, 04/06/2026 - 15:22

The Indian government is seeking to expand the country’s space programme in order to strengthen national security, promote economic growth and bolster India’s global standing. Its aim is to achieve strategic autonomy in the field of civilian space activities and technological sovereignty in the military sphere. In the area of security policy, India’s quest for sovereign capabilities is a race against time owing to its rivalry with China. But despite improved investment and regulatory conditions, there has not yet been any significant progress towards the development of a robust and competitive space economy. India’s most important strategic partner in the space sector is the US, with which it closely cooperates on trade, security and intelligence matters. In the field of civilian space activities, however, there is a growing interest in cooperation with European actors. India wants to attract more investment into the country, close technology gaps and diversify its partner­ships.

Deutscher Vorschlag zur EU-Erweiterung: Fortschritt oder Symbolpolitik?

Thu, 04/06/2026 - 09:38

Bundeskanzler Friedrich Merz hat den EU-Spitzen einen Vorschlag unterbreitet: Eine assoziierte Mitgliedschaft für die Ukraine und eine graduelle Integration des Westbalkans sowie gegebenenfalls Moldaus. Ziel ist es, die Perspektive einer Vollmitgliedschaft glaubwürdig zu bekräftigen und den Erweiterungsprozess dynamischer zu gestalten. 

Konkret wird vorgeschlagen, die Ukraine als assoziiertes Mitglied ohne Stimmrecht in Rat, Kommission, Europäisches Parlament und Europäischen Gerichtshof einzubinden, schrittweise einzelne Programme zu öffnen sowie die Anwendung von Art. 42 Abs. 7 des EU-Vertrags als Sicherheitsgarantie anzubieten. Für die Staaten des Westbalkans werden ein privilegierter Zugang zum Binnenmarkt, ein Beobachterstatus in den europäischen Institutionen sowie gemeinsame Sitzungen mit Kommission oder Europäischem Parlament vorgeschlagen. Auch die Mitgliedschaftsperspektive für Moldau wird betont, ohne dass der Brief konkretisiert, ob die Vorschläge für den Westbalkan auch für Moldau gelten. Damit trägt der Bundeskanzler zwar mit eigenen Vorschlägen zur Erweiterungsdebatte bei, wirft jedoch zahlreiche Fragen auf.

Assoziierte Mitgliedschaft und Beobachterstatus als Symbolpolitik

Der Vorschlag bleibt an zentralen Stellen vage. So ist der praktische Unterschied und damit der Sinn der Unterscheidung zwischen einer assoziierten Mitgliedschaft für die Ukraine und einem Beobachterstatus für die Westbalkan-Staaten nicht klar definiert. Auch bleibt offen, wo die Grenzen eines solchen Beobachterstatus liegen würden – angesichts der Tatsache, dass für künftige Mitglieder nahezu alle Politikbereiche relevant sind. 

Vertreter:innen des Westbalkans nehmen bereits heute gelegentlich an Ratssitzungen teil. Hinzu kommen regelmäßige EU-Westbalkan-Gipfel, bilaterale Regierungskonferenzen, Wachstumsplan-Gipfel und der Berlin-Prozess. Welchen Mehrwert neue Formate bieten würden, bleibt unklar. Zudem ist fraglich, ob eine assoziierte Mitgliedschaft in dieser Form ohne Änderung der EU-Verträge möglich wäre. 

Ähnlich verhält es sich beim privilegierten Zugang zum Binnenmarkt: Auch hier genießen die Westbalkanländer bereits Privilegien im Rahmen der Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen. Eine Ausweitung nach dem Vorbild der Freihandelsabkommen mit der Ukraine und Moldau würde Ratifikationsprozesse in allen EU-Mitgliedsstaaten erfordern. Eine vollständige Binnenmarktmitgliedschaft hätte ebenfalls hohe Hürden, unter anderem hinsichtlich der Umsetzung von EU-Standards in der Region, und scheint weiterhin nicht vorgesehen. 

Das Bekenntnis zu einer reformbasierten, graduellen EU-Integration ist sinnvoll, bleibt jedoch ohne konkrete operative Schritte wenig belastbar. Graduelle Integration darf nicht nur ein weiterer Beobachterstatus sein; sie muss operativ unterfüttert werden und spürbar über die bisherigen Maßnahmen im Rahmen des Wachstumsplans hinausgehen. Zu prüfen wäre, auf welcher rechtlichen Grundlage EU-Programme, Agenturen oder Prozesse schrittweise für Kandidatenländer geöffnet werden könnten. Eine frühzeitige Integration etwa in den Digital Services Act, den FDI-Screening Mechanismus oder die EU-Staatsanwaltschaft könnte konkrete Vorteile für beide Seiten bringen.

Risiko unterschiedlicher Behandlung

Der derzeitige Vorschlag würde dazu führen, dass innerhalb des gleichen Erweiterungsprozesses unterschiedliche Integrationspfade entstehen: Die Ukraine würde durch eine assoziierte Mitgliedschaft enger angebunden als der Westbalkan über einen Beobachterstatus. Für Moldau bleibt die vorgesehene Rolle unklar. 

Innerhalb der EU-27 gehen die Positionen zur Differenzierung auseinander. Einige Mitgliedstaaten fordern gleiche Angebote für alle Kandidatenländer. Zwar erfordert der russische Angriffskrieg massive finanzielle Unterstützung für die Ukraine und europäische Sicherheitsgarantien. Die Bedingungen für eine EU-Vollmitgliedschaft gelten jedoch für alle Kandidaten gleichermaßen. Reformen des Beitrittsprozesses sollten daher konsistent angewendet werden, um neue politische Spannungen und zusätzliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Erweiterungsprozesses – insbesondere in den Ländern des Westbalkans – zu vermeiden.

Die entscheidende Frage bleibt zudem: Besteht unter den 27 EU-Mitgliedstaaten tatsächlich der politische Wille, sowohl die Erweiterung voranzutreiben, den Beitrittsprozess substanziell weiterzuentwickeln und gleichzeitig interne Reformen umzusetzen? Symbolische Angebote jedenfalls werden weder dem Kampf der Ukraine gegen die russische Invasion noch der Frustration über die Beitrittsperspektive im Westbalkan gerecht. 

US-Mittelstreckenwaffen in Deutschland: Die missverstandene Stationierungsperspektive

Wed, 03/06/2026 - 11:39
Bei der jetzt wieder aufgeflammten Debatte kommt erneut häufig zum Ausdruck, die Anwesenheit der genannten Flugkörpertypen auf deutschen Boden würde zu einer gravierenden Machtverschiebung in Europa führen. Bei dieser Annahme bleibt jedoch weitgehend unbeachtet, dass die Stationierungsperspektive der Einheiten von Beginn an deutlich begrenzter angelegt war.

Braucht Deutschland noch mehr Cyber-Organisationen?

Tue, 02/06/2026 - 18:12
Wie will Australien aus Cybersicherheitsvorfällen lernen? Und brauchen wir ein deutsches Institut für KI-Sicherheit? Wir stellen uns die Frage: Wie viele Cyber-Organisationen braucht es in Deutschland noch? Zum Beispiel, um KI besser kontrollieren zu können, Stichwort: AI Safety Institute. Außerdem schauen wir nach Down-Under: In Australien gibt es seit neuestem ein „Cyber Safety Review Board“. Dort kommen Expert:innen zusammen und überlegen, was sie aus Cybersicherheitsvorfällen lernen können um auf zukünftige Vorfälle besser zu reagieren. Welche Handlungsmöglichkeiten hat das Board wirklich? Und braucht es das auch für Deutschland?

Konfrontation im All: Russland bedroht Aufklärungssatelliten

Tue, 02/06/2026 - 09:40
Russland bedroht westliche Satelliten im All. Durch Störmanöver soll die Weitergabe von Aufklärungsdaten an die Ukraine verhindert werden.

Deal or no Deal - Trump und die Grenzen der Macht

Mon, 01/06/2026 - 09:29
Moderation: Michaela Kolster

Overwhelmed: Germany’s Israel Policy after October 7th

Mon, 01/06/2026 - 09:16
Few countries have been as profoundly affected by the attacks of October 7th and the subsequent Gaza war as Germany. This is not merely a political controversy. It reflects a deeper structural problem.

Deutschland schlägt zurück: Was hinter Dobrindts "Hackbacks" steckt

Fri, 29/05/2026 - 11:03
Cyberangriffe bedrohen Deutschlands Wirtschaft und Verwaltung zunehmend. Innenminister Dobrindt plant ein härteres Vorgehen: Er will notfalls auch die Infrastruktur von Angreifern zerstören lassen. Doch daran gibt es auch Kritik.

Das Potential der Europäischen Staats­anwaltschaft in der EU‑Sanktionspolitik

Thu, 28/05/2026 - 16:16

Sanktionen sind ein zentrales Instrument in der Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union. Ihre Durchsetzung hängt mit davon ab, dass die EU nicht nur politisch, sondern auch strafrechtlich auf Verstöße gegen restriktive Maßnahmen reagieren kann, die sie verhängt hat. Einer entsprechenden Strafverfolgung sind bis­lang jedoch enge nationalstaatliche Grenzen gesetzt. Aus diesem Grund haben Frank­reich und Deutschland bereits 2022 vorgeschlagen, das Mandat der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) auf die Verletzung von EU-Sanktionen auszuweiten. Dies scheiterte an ungenügender Unterstützung im Rat der EU. Daran änderte auch nichts, dass 2024 eine Richtlinie erlassen wurde, die Straftatbestände und Mindeststrafen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Union definierte. Der Machtwechsel in Ungarn und die für 2026 vorgesehene Bewertung (und mögliche Überarbeitung) des EUStA-Mandats bieten eine Chance, um das Thema erneut aufzugreifen.

Pages