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Diplomacy & Defense Think Tank News

Scaling green investment for SMEs in low- and middle-income countries through guarantees and blended finance

Climate mitigation and adaptation require substantial investment to advance sustainable development. In low- and middle-income countries (LMICs), mobilising such finance is particularly challenging for small and medium-sized enterprises (SMEs) due to persistent market failures, including limited financial disclosure and weak credit-risk information. High upfront costs, uncertain returns and weak regulatory frameworks further constrain adoption of low-carbon technologies. While fiscal constraints and the capital-intensive trans­ition underscore the need for private capital, traditional bank financing is restricted by long project horizons, high risk and macroeconomic instability. Blended finance and guarantees are key instruments for mobilising private investment in LMICs. Blended finance combines concessional public resources with private or additional public capital to mitigate profitability risks, while guarantees reduce perceived risk by covering partial losses, particularly for non-commercial risks. This policy brief assesses their role in scaling SME climate finance, alongside their limitations and context-specific applicability. Evidence suggests that leverage effects, especially for blended finance, are more modest than often assumed and are context dependent; nonetheless, these instruments remain relevant for de-risking SME finance, contingent on improved design and implementation. The policy brief advances the following recommendations:

- Financial intermediaries should prioritise SMEs facing binding financing constraints that prevent projects with clear socio-economic and environ­mental benefits. Project selection should integrate financial and climate vulnerability, though assess­ment remains difficult in low-income countries (LICs). De-risking instruments should target specific constraints, with guarantees mitigating risks and blended finance supporting projects with insufficient risk-adjusted returns to attract private capital. Multilateral development banks (MDBs) and development finance institutions (DFIs) should ensure additionality, minimise concessionality and strengthen monitoring and transparency.
- MDBs and DFIs should better align donor incen­tives with effective risk-sharing and flexible finan­cing structures. Concessional senior loans dominate blended finance but have limited loss absorption, reducing effectiveness in high-risk environments. A more balanced mix, including subordinated debt, equity and guarantees, can improve risk allocation and crowd in private investors. Greater use of special purpose vehicles and off-balance-sheet structures can further expand financing capacity in fragile contexts.
- MDBs and DFIs should strengthen coordination, standardisation and local engagement. Frag­menta­tion in blended finance and guarantees increases complexity and transaction costs and deters institutional investors. Greater harmoni­sation across MDBs, DFIs and private investors would improve capital allocation and comple­mentarity, while standardised procedures and contracts would streamline project preparation and scaling in LMICs.
 Governments in LMICs should address structural constraints, with MDBs and DFIs providing com­plementary de-risking and capacity-building support. Weak investment climates, shallow finan­cial markets, poor project pipelines and weak credit information systems reduce the effective­ness of blended finance and guarantees, particu­larly in LICs. Governments should strengthen investment climates, deepen financial markets and improve SME capabilities, while MDBs and DFIs support local intermediaries and broader reforms.

Solarenergie droht ihren Vorsprung zu verlieren – Elektrifizierung bleibt zentrale Baustelle

DIW Energiewende-Monitor: Photovoltaik fällt hinter steigende Ausbauvorgaben zurück – Wärmepumpen und Elektrofahrzeuge gewinnen Marktanteile, kommen aber zu langsam voran – Strompreise zeigen wachsenden Flexibilitätsbedarf – Großbatterien wachsen Die Energiewende in Deutschland kommt weiter voran, ...

Diversification without Coordination: The Scope for a Collective African Voice in BRICS

European Peace Institute / News - Tue, 07/21/2026 - 21:41

Africa’s presence within BRICS has expanded significantly. South Africa, Egypt, and Ethiopia are now full members, while Nigeria and Uganda participate as partner countries. Yet despite this growing representation, there is no mechanism for African states to coordinate their positions within the grouping, raising questions about whether a larger footprint has translated into greater collective influence.

This issue brief examines how African states are engaging BRICS as part of broader strategies of diversification rather than alignment. It explores the distinct priorities driving South Africa, Egypt, and Ethiopia’s participation, the relationship between BRICS and other multilateral forums such as the African Union and G20, and the opportunities and constraints for developing a more coordinated African voice within the bloc.

The brief argues that while African states share an interest in advancing reforms to global governance and international finance, coordination within BRICS remains limited by differing national priorities and the absence of institutional mechanisms. Rather than viewing BRICS as a standalone platform, it suggests that African governments may derive greater value by integrating BRICS into a broader multilateral strategy while strengthening cooperation where interests converge.

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Was das Klima-Urteil des IGH in einer turbulenten Weltordnung bedeutet

Bonn, 20. Juli 2026. Ein Jahr nach dem Klimaspruch des Internationalen Gerichtshofs – rechtlich eindeutig, doch politisch umstritten – sollte die Advisory Opinion ein Instrument der internationalen Klimadiplomatie sein, nicht deren Ersatz.

Am 23. Juli 2025 legte der Internationale Gerichtshof (IGH) ein bemerkenswertes Gutachten zu den „Verpflichtungen der Staaten hinsichtlich des Klimawandels“ ab. In dieser sogenannten Advisory Opinion (AO) stellte das oberste Weltgericht fest, dass Staaten ihr Möglichstes tun müssen, um das Klimasystem zu schützen, unter anderem durch internationale Zusammenarbeit und Regulierung privater Akteure, die Treibhausgasemissionen verursachen – unabhängig davon, ob sie Vertragsparteien der Klimarahmenkonvention UNFCCC und des Pariser Abkommens sind. Die Autorität der AO wurde am 20. Mai 2026 durch eine Resolution der UN-Generalversammlung (UNGA) noch zusätzlich unterstrichen.

Dennoch reicht der Einfluss der AO bislang kaum über die Kreise von Jurist*innen und Klimaaktivist*innen hinaus, zumal Klimapolitik gegenwärtig vielerorts zurückgedrängt wird. Das ist kurzsichtig. Multilaterale Institutionen sind umso mehr gefragt, wenn globale Zusammenarbeit von geopolitischen Faktoren überlagert wird. Für die Bewältigung des Klimawandels bleibt internationale Zusammenarbeit unabdingbar. Die klare Stellungnahme des IGH sollte dem Nachdruck verleihen und internationale Klimakooperation stärken, auch wenn sie rechtlich nicht bindend ist.

Da die Reaktionen auf das Gutachten weltweit unterschiedlich ausfallen, ist eine differenzierte Betrachtung wichtig. Dies gilt besonders entlang der Nord-Süd-Konfliktlinie, die die internationale Klimapolitik prägt. Viele Industrieländer begrüßten vor allem, dass der IGH die Notwendigkeit zur Ambitionssteigerung im globalen Klimaschutz betont und die Sorgfaltspflicht stärkt. Viele Entwicklungsländer bewerteten die AO vor einem breiteren Hintergrund, der Entwicklung, Gerechtigkeit und historische Verantwortung umfasst. So stellte sich für viele afrikanische Staaten nie die Frage, ob Klimaschutzmaßnahmen notwendig sind, sondern wie sie mit Industrialisierung und Armutsbekämpfung vereinbar sind. Eine binäre Gegenüberstellung von klimapolitischen Vorreitern und Nachzüglern wird dem nicht gerecht.

Die Stellungnahmen einzelner IGH-Richter spiegeln dieses Spannungsfeld wider. So argumentierten einige, der Gerichtshof habe eine historische Chance verpasst, indem er abstrakten rechtlichen Grundsätzen den Vorrang vor der eigentlichen Kernfrage eingeräumt habe: Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich für Staaten, deren Handlungen überproportional zum Klimawandel beigetragen haben, und für kleine Inselstaaten und am wenigsten entwickelte Länder, die den schwersten Schaden erleiden? Andere Richter vertraten die Auffassung, das Gericht habe sich unzureichend mit dem Grundsatz der gemeinsamen, aber differenzierten Verantwortlichkeiten und jeweiligen Fähigkeiten (CBDR-RC) auseinandergesetzt und diesen weitgehend als Gerechtigkeitsfrage behandelt, statt konkrete Maßnahmen wie Schuldenerlass, Technologietransfer oder Klimareparationen zu erwägen. Dies ist wichtig, weil Klimapolitik eng mit Handels- und Finanzfragen verzahnt ist, die den souveränen Gestaltungsspielraum der Entwicklungsländer einschränken können. Kritische Stimmen warnen daher vor einer Abkehr vom CBDR-RC-Prinzip hin zu einer „gemeinsamen, aber verlagerten Verantwortung“, deren Last primär denjenigen aufgebürdet wird, die am wenigsten verantwortlich sind.

Ungeachtet dieser Differenzen betont das Gericht in bemerkenswertem und eindeutigem Konsens die Verpflichtung zum Klimaschutz. Die unterschiedlichen Sichtweisen spiegeln politische Fragen der Umsetzung wider, die nach wie vor umstritten sind. Hierin zeigt sich auch, dass Entwicklungsländer nicht mehr nur Gegenstand des Klimavölkerrechts sind, sondern dieses zunehmend mitgestalten. Eine Kampagne von Jugendlichen aus dem Pazifikraum und die diplomatische Initiative Vanuatus brachten das IGH-Verfahren in Gang; afrikanische, pazifische und lateinamerikanische Staaten prägten dessen Verlauf sowie die entstehende Rechtslandschaft zu Klimastreitsachen. In einer sich verändernden globalen Ordnung dürfte diese Gestaltungsmacht absehbar weiter zunehmen.

Für die Praxis internationaler Klimakooperation bedeutet dies, dass das IGH-Gutachten nicht als Ersatz für Klimadiplomatie, sondern als wegweisende Ergänzung ihres Instrumentariums verstanden werden sollte: Rechtsprechung und Diplomatie wirken besser als sinnvolle Ergänzungen denn als konkurrierende Alternativen. Je klarer das Recht, desto dringlicher fällt die anspruchsvollere Aufgabe der politischen Umsetzung den Staaten selbst zu.

Drei Schritte könnten dabei helfen. Erstens sollten die Industrieländer die Sondervoten der Richter ebenso ernst nehmen wie das Haupturteil. Das heißt, die berechtigten Bedenken der Entwicklungsländer als legitim statt als hinderlich zu betrachten. Zweitens sollten die Regierungen die Botschaften des IGH nutzen, um die internationale Klimadiplomatie zu beleben und Klimakooperation voranzutreiben. Drittens sollte die neu ins Leben gerufene Nord-Süd-Kommission unter dem Ko-Vorsitz des ehemaligen deutschen Bundeskanzlers Olaf Scholz und der ehemaligen costa-ricanischen Präsidentin Laura Chinchilla sich dezidiert der AO annehmen. Dann könnte die hochrangige Kommission dazu beitragen, diese zu einem Instrument des Nord-Süd-Dialogs zu machen und ein Gegengewicht zu einem geopolitischen Diskurs schaffen, der Klimapolitik in den Hintergrund drückt. Wird das IGH-Gutachten also ganzheitlich betrachtet und ernst genommen, kann es zu einem Impulsgeber werden. Allerdings nur, wenn Staaten und Regierungen, nicht nur Richter, sich dies trotz machtpolitischer Widerstände zu eigen machen.

Steffen Bauer ist wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Forschungsabteilung „Umwelt-Governance“ des German Institute of Development and Sustainability (IDOS).

Kennedy Mbeva ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Centre for the Study of Existential Risk (CSER) der University of Cambridge und Mitvorsitzender der Taskforce „Climate Governance“ des internationalen Earth System Governance (ESG)-Projekts. Er ist Hauptautor des Buches „Africa’s Right to Development in a Climate-Constrained World“.

Reuben Makomere ist wissenschaftlicher Mitarbeiter an der juristischen Fakultät der University of Tasmania (UTAS) in Hobart, Australien, und assoziierter Forscher am Centre for the Study of Existential Risk (CSER) der University of Cambridge. Er ist Mitautor des Buches „Africa’s Right to Development in a Climate-Constrained World“.

Was das Klima-Urteil des IGH in einer turbulenten Weltordnung bedeutet

Bonn, 20. Juli 2026. Ein Jahr nach dem Klimaspruch des Internationalen Gerichtshofs – rechtlich eindeutig, doch politisch umstritten – sollte die Advisory Opinion ein Instrument der internationalen Klimadiplomatie sein, nicht deren Ersatz.

Am 23. Juli 2025 legte der Internationale Gerichtshof (IGH) ein bemerkenswertes Gutachten zu den „Verpflichtungen der Staaten hinsichtlich des Klimawandels“ ab. In dieser sogenannten Advisory Opinion (AO) stellte das oberste Weltgericht fest, dass Staaten ihr Möglichstes tun müssen, um das Klimasystem zu schützen, unter anderem durch internationale Zusammenarbeit und Regulierung privater Akteure, die Treibhausgasemissionen verursachen – unabhängig davon, ob sie Vertragsparteien der Klimarahmenkonvention UNFCCC und des Pariser Abkommens sind. Die Autorität der AO wurde am 20. Mai 2026 durch eine Resolution der UN-Generalversammlung (UNGA) noch zusätzlich unterstrichen.

Dennoch reicht der Einfluss der AO bislang kaum über die Kreise von Jurist*innen und Klimaaktivist*innen hinaus, zumal Klimapolitik gegenwärtig vielerorts zurückgedrängt wird. Das ist kurzsichtig. Multilaterale Institutionen sind umso mehr gefragt, wenn globale Zusammenarbeit von geopolitischen Faktoren überlagert wird. Für die Bewältigung des Klimawandels bleibt internationale Zusammenarbeit unabdingbar. Die klare Stellungnahme des IGH sollte dem Nachdruck verleihen und internationale Klimakooperation stärken, auch wenn sie rechtlich nicht bindend ist.

Da die Reaktionen auf das Gutachten weltweit unterschiedlich ausfallen, ist eine differenzierte Betrachtung wichtig. Dies gilt besonders entlang der Nord-Süd-Konfliktlinie, die die internationale Klimapolitik prägt. Viele Industrieländer begrüßten vor allem, dass der IGH die Notwendigkeit zur Ambitionssteigerung im globalen Klimaschutz betont und die Sorgfaltspflicht stärkt. Viele Entwicklungsländer bewerteten die AO vor einem breiteren Hintergrund, der Entwicklung, Gerechtigkeit und historische Verantwortung umfasst. So stellte sich für viele afrikanische Staaten nie die Frage, ob Klimaschutzmaßnahmen notwendig sind, sondern wie sie mit Industrialisierung und Armutsbekämpfung vereinbar sind. Eine binäre Gegenüberstellung von klimapolitischen Vorreitern und Nachzüglern wird dem nicht gerecht.

Die Stellungnahmen einzelner IGH-Richter spiegeln dieses Spannungsfeld wider. So argumentierten einige, der Gerichtshof habe eine historische Chance verpasst, indem er abstrakten rechtlichen Grundsätzen den Vorrang vor der eigentlichen Kernfrage eingeräumt habe: Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich für Staaten, deren Handlungen überproportional zum Klimawandel beigetragen haben, und für kleine Inselstaaten und am wenigsten entwickelte Länder, die den schwersten Schaden erleiden? Andere Richter vertraten die Auffassung, das Gericht habe sich unzureichend mit dem Grundsatz der gemeinsamen, aber differenzierten Verantwortlichkeiten und jeweiligen Fähigkeiten (CBDR-RC) auseinandergesetzt und diesen weitgehend als Gerechtigkeitsfrage behandelt, statt konkrete Maßnahmen wie Schuldenerlass, Technologietransfer oder Klimareparationen zu erwägen. Dies ist wichtig, weil Klimapolitik eng mit Handels- und Finanzfragen verzahnt ist, die den souveränen Gestaltungsspielraum der Entwicklungsländer einschränken können. Kritische Stimmen warnen daher vor einer Abkehr vom CBDR-RC-Prinzip hin zu einer „gemeinsamen, aber verlagerten Verantwortung“, deren Last primär denjenigen aufgebürdet wird, die am wenigsten verantwortlich sind.

Ungeachtet dieser Differenzen betont das Gericht in bemerkenswertem und eindeutigem Konsens die Verpflichtung zum Klimaschutz. Die unterschiedlichen Sichtweisen spiegeln politische Fragen der Umsetzung wider, die nach wie vor umstritten sind. Hierin zeigt sich auch, dass Entwicklungsländer nicht mehr nur Gegenstand des Klimavölkerrechts sind, sondern dieses zunehmend mitgestalten. Eine Kampagne von Jugendlichen aus dem Pazifikraum und die diplomatische Initiative Vanuatus brachten das IGH-Verfahren in Gang; afrikanische, pazifische und lateinamerikanische Staaten prägten dessen Verlauf sowie die entstehende Rechtslandschaft zu Klimastreitsachen. In einer sich verändernden globalen Ordnung dürfte diese Gestaltungsmacht absehbar weiter zunehmen.

Für die Praxis internationaler Klimakooperation bedeutet dies, dass das IGH-Gutachten nicht als Ersatz für Klimadiplomatie, sondern als wegweisende Ergänzung ihres Instrumentariums verstanden werden sollte: Rechtsprechung und Diplomatie wirken besser als sinnvolle Ergänzungen denn als konkurrierende Alternativen. Je klarer das Recht, desto dringlicher fällt die anspruchsvollere Aufgabe der politischen Umsetzung den Staaten selbst zu.

Drei Schritte könnten dabei helfen. Erstens sollten die Industrieländer die Sondervoten der Richter ebenso ernst nehmen wie das Haupturteil. Das heißt, die berechtigten Bedenken der Entwicklungsländer als legitim statt als hinderlich zu betrachten. Zweitens sollten die Regierungen die Botschaften des IGH nutzen, um die internationale Klimadiplomatie zu beleben und Klimakooperation voranzutreiben. Drittens sollte die neu ins Leben gerufene Nord-Süd-Kommission unter dem Ko-Vorsitz des ehemaligen deutschen Bundeskanzlers Olaf Scholz und der ehemaligen costa-ricanischen Präsidentin Laura Chinchilla sich dezidiert der AO annehmen. Dann könnte die hochrangige Kommission dazu beitragen, diese zu einem Instrument des Nord-Süd-Dialogs zu machen und ein Gegengewicht zu einem geopolitischen Diskurs schaffen, der Klimapolitik in den Hintergrund drückt. Wird das IGH-Gutachten also ganzheitlich betrachtet und ernst genommen, kann es zu einem Impulsgeber werden. Allerdings nur, wenn Staaten und Regierungen, nicht nur Richter, sich dies trotz machtpolitischer Widerstände zu eigen machen.

Steffen Bauer ist wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Forschungsabteilung „Umwelt-Governance“ des German Institute of Development and Sustainability (IDOS).

Kennedy Mbeva ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Centre for the Study of Existential Risk (CSER) der University of Cambridge und Mitvorsitzender der Taskforce „Climate Governance“ des internationalen Earth System Governance (ESG)-Projekts. Er ist Hauptautor des Buches „Africa’s Right to Development in a Climate-Constrained World“.

Reuben Makomere ist wissenschaftlicher Mitarbeiter an der juristischen Fakultät der University of Tasmania (UTAS) in Hobart, Australien, und assoziierter Forscher am Centre for the Study of Existential Risk (CSER) der University of Cambridge. Er ist Mitautor des Buches „Africa’s Right to Development in a Climate-Constrained World“.

Was das Klima-Urteil des IGH in einer turbulenten Weltordnung bedeutet

Bonn, 20. Juli 2026. Ein Jahr nach dem Klimaspruch des Internationalen Gerichtshofs – rechtlich eindeutig, doch politisch umstritten – sollte die Advisory Opinion ein Instrument der internationalen Klimadiplomatie sein, nicht deren Ersatz.

Am 23. Juli 2025 legte der Internationale Gerichtshof (IGH) ein bemerkenswertes Gutachten zu den „Verpflichtungen der Staaten hinsichtlich des Klimawandels“ ab. In dieser sogenannten Advisory Opinion (AO) stellte das oberste Weltgericht fest, dass Staaten ihr Möglichstes tun müssen, um das Klimasystem zu schützen, unter anderem durch internationale Zusammenarbeit und Regulierung privater Akteure, die Treibhausgasemissionen verursachen – unabhängig davon, ob sie Vertragsparteien der Klimarahmenkonvention UNFCCC und des Pariser Abkommens sind. Die Autorität der AO wurde am 20. Mai 2026 durch eine Resolution der UN-Generalversammlung (UNGA) noch zusätzlich unterstrichen.

Dennoch reicht der Einfluss der AO bislang kaum über die Kreise von Jurist*innen und Klimaaktivist*innen hinaus, zumal Klimapolitik gegenwärtig vielerorts zurückgedrängt wird. Das ist kurzsichtig. Multilaterale Institutionen sind umso mehr gefragt, wenn globale Zusammenarbeit von geopolitischen Faktoren überlagert wird. Für die Bewältigung des Klimawandels bleibt internationale Zusammenarbeit unabdingbar. Die klare Stellungnahme des IGH sollte dem Nachdruck verleihen und internationale Klimakooperation stärken, auch wenn sie rechtlich nicht bindend ist.

Da die Reaktionen auf das Gutachten weltweit unterschiedlich ausfallen, ist eine differenzierte Betrachtung wichtig. Dies gilt besonders entlang der Nord-Süd-Konfliktlinie, die die internationale Klimapolitik prägt. Viele Industrieländer begrüßten vor allem, dass der IGH die Notwendigkeit zur Ambitionssteigerung im globalen Klimaschutz betont und die Sorgfaltspflicht stärkt. Viele Entwicklungsländer bewerteten die AO vor einem breiteren Hintergrund, der Entwicklung, Gerechtigkeit und historische Verantwortung umfasst. So stellte sich für viele afrikanische Staaten nie die Frage, ob Klimaschutzmaßnahmen notwendig sind, sondern wie sie mit Industrialisierung und Armutsbekämpfung vereinbar sind. Eine binäre Gegenüberstellung von klimapolitischen Vorreitern und Nachzüglern wird dem nicht gerecht.

Die Stellungnahmen einzelner IGH-Richter spiegeln dieses Spannungsfeld wider. So argumentierten einige, der Gerichtshof habe eine historische Chance verpasst, indem er abstrakten rechtlichen Grundsätzen den Vorrang vor der eigentlichen Kernfrage eingeräumt habe: Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich für Staaten, deren Handlungen überproportional zum Klimawandel beigetragen haben, und für kleine Inselstaaten und am wenigsten entwickelte Länder, die den schwersten Schaden erleiden? Andere Richter vertraten die Auffassung, das Gericht habe sich unzureichend mit dem Grundsatz der gemeinsamen, aber differenzierten Verantwortlichkeiten und jeweiligen Fähigkeiten (CBDR-RC) auseinandergesetzt und diesen weitgehend als Gerechtigkeitsfrage behandelt, statt konkrete Maßnahmen wie Schuldenerlass, Technologietransfer oder Klimareparationen zu erwägen. Dies ist wichtig, weil Klimapolitik eng mit Handels- und Finanzfragen verzahnt ist, die den souveränen Gestaltungsspielraum der Entwicklungsländer einschränken können. Kritische Stimmen warnen daher vor einer Abkehr vom CBDR-RC-Prinzip hin zu einer „gemeinsamen, aber verlagerten Verantwortung“, deren Last primär denjenigen aufgebürdet wird, die am wenigsten verantwortlich sind.

Ungeachtet dieser Differenzen betont das Gericht in bemerkenswertem und eindeutigem Konsens die Verpflichtung zum Klimaschutz. Die unterschiedlichen Sichtweisen spiegeln politische Fragen der Umsetzung wider, die nach wie vor umstritten sind. Hierin zeigt sich auch, dass Entwicklungsländer nicht mehr nur Gegenstand des Klimavölkerrechts sind, sondern dieses zunehmend mitgestalten. Eine Kampagne von Jugendlichen aus dem Pazifikraum und die diplomatische Initiative Vanuatus brachten das IGH-Verfahren in Gang; afrikanische, pazifische und lateinamerikanische Staaten prägten dessen Verlauf sowie die entstehende Rechtslandschaft zu Klimastreitsachen. In einer sich verändernden globalen Ordnung dürfte diese Gestaltungsmacht absehbar weiter zunehmen.

Für die Praxis internationaler Klimakooperation bedeutet dies, dass das IGH-Gutachten nicht als Ersatz für Klimadiplomatie, sondern als wegweisende Ergänzung ihres Instrumentariums verstanden werden sollte: Rechtsprechung und Diplomatie wirken besser als sinnvolle Ergänzungen denn als konkurrierende Alternativen. Je klarer das Recht, desto dringlicher fällt die anspruchsvollere Aufgabe der politischen Umsetzung den Staaten selbst zu.

Drei Schritte könnten dabei helfen. Erstens sollten die Industrieländer die Sondervoten der Richter ebenso ernst nehmen wie das Haupturteil. Das heißt, die berechtigten Bedenken der Entwicklungsländer als legitim statt als hinderlich zu betrachten. Zweitens sollten die Regierungen die Botschaften des IGH nutzen, um die internationale Klimadiplomatie zu beleben und Klimakooperation voranzutreiben. Drittens sollte die neu ins Leben gerufene Nord-Süd-Kommission unter dem Ko-Vorsitz des ehemaligen deutschen Bundeskanzlers Olaf Scholz und der ehemaligen costa-ricanischen Präsidentin Laura Chinchilla sich dezidiert der AO annehmen. Dann könnte die hochrangige Kommission dazu beitragen, diese zu einem Instrument des Nord-Süd-Dialogs zu machen und ein Gegengewicht zu einem geopolitischen Diskurs schaffen, der Klimapolitik in den Hintergrund drückt. Wird das IGH-Gutachten also ganzheitlich betrachtet und ernst genommen, kann es zu einem Impulsgeber werden. Allerdings nur, wenn Staaten und Regierungen, nicht nur Richter, sich dies trotz machtpolitischer Widerstände zu eigen machen.

Steffen Bauer ist wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Forschungsabteilung „Umwelt-Governance“ des German Institute of Development and Sustainability (IDOS).

Kennedy Mbeva ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Centre for the Study of Existential Risk (CSER) der University of Cambridge und Mitvorsitzender der Taskforce „Climate Governance“ des internationalen Earth System Governance (ESG)-Projekts. Er ist Hauptautor des Buches „Africa’s Right to Development in a Climate-Constrained World“.

Reuben Makomere ist wissenschaftlicher Mitarbeiter an der juristischen Fakultät der University of Tasmania (UTAS) in Hobart, Australien, und assoziierter Forscher am Centre for the Study of Existential Risk (CSER) der University of Cambridge. Er ist Mitautor des Buches „Africa’s Right to Development in a Climate-Constrained World“.

Die KI wird nicht von allein gut

Noch nie gab es eine Technologie, die so schnell gesellschaftliche Machtverhältnisse verändern kann wie KI. Jetzt ist der Moment, um sie demokratisch zu gestalten. , Künstliche Intelligenz ist die größte Chance unserer Zeit – und zugleich eine der größten Bedrohungen. Öffentliche Debatten darüber sind jedoch häufig unausgewogen und zwingen uns, zwischen diesen beiden Perspektiven zu wählen. Dabei kann KI zu einem besseren, gesünderen und erfüllteren Leben ...

Eigeneinnahmen statt Entwicklungszusammenarbeit? Niedrig- und Mitteleinkommensländer vor der Herausforderung, zusätzliche Einnahmen zu generieren

Verstärkt durch Kürzungen in der Entwicklungszusammenarbeit (EZ), leiden viele Niedrig- und Mitteleinkommensländer aktuell unter großer Finanznot. Höhere Eigeneinnahmen sind vor diesem Hintergrund für die meisten Länder ein erstrebenswertes Ziel. Auch im internationalen entwicklungspolitischen Diskurs nimmt die Stärkung von Eigeneinnahmen mehr Raum ein – und zwar über das gesamte politische Spektrum hinweg. Für die einen soll sie die Entscheidungsspielräume der jeweiligen Regierungen erweitern und die Entwicklungsorientierung öffentlichen Handelns stärken, für die anderen die Industrieländer des sog. globalen Nordens von Transferleistungen entlasten und die "Sucht“ der Empfängerländer nach EZ-Zahlungen beenden. Aber welche Möglichkeiten stehen Niedrig- und Mitteleinkommensländern überhaupt offen, mehr Eigeneinnahmen zu erzielen? Der vorliegende Policy Brief zeigt, dass besonders die Besteuerung von Privateinkommen und Grundbesitz Chancen auf Mehreinnahmen eröffnen könnte. Ein bedeutendes Feld ist zudem die Rationalisierung von Steuervergünstigungen, die häufig substanzielle Mindereinnahmen verursachen, ohne dass ein entsprechender Nutzen erkennbar wäre. Gleichzeitig ist es aber auch wichtig, den systemischen – und eminent politischen – Charakter von Steuerreformen zu erkennen. Jenseits der technischen und administrativen Machbarkeit muss immer auch die politische Umsetzbarkeit von Reformen berücksichtigt werden. Darum sind kurzfristige Steuererhöhungen – etwa durch höhere Verbrauchssteuern oder Zölle – für sich genommen oft wenig nachhaltig. Vielmehr geht es darum, den sog. „Fiskalvertrag“ zwischen Steuerzahler*innen und Staat auf eine breitere und stabilere Grundlage zu stellen, bei der auch bessere öffentliche Leistungen eine Rolle spielen. Es ist daher nicht ohne weiteres möglich, eine Einnahmenart – EZ – durch die andere – Steuern – zu ersetzen. Das wird von den Befürwortern von EZ-Kürzungen gerne unterschlagen. Bei der Umstellung muss EZ weiterhin und trotz insgesamt sinkender Mittel Beiträge leisten. Internationale Akteure, darunter auch die Bundesregierung und die EU, können Partnerregierungen in vielerlei Hinsicht unterstützen. Sie tun das schon heute, etwa durch die Förderung der Addis Tax Initiative (ATI). Deutschland und die EU sollten darüber hinaus entschlossen dazu beitragen, multilaterale Ansätze der Zusammenarbeit zu stärken. Dies gilt vor allem für die Rahmenkonvention der Vereinten Nationen (UN) für die internationale Zusammenarbeit in Steuerfragen, die derzeit ausgehandelt wird.

Eigeneinnahmen statt Entwicklungszusammenarbeit? Niedrig- und Mitteleinkommensländer vor der Herausforderung, zusätzliche Einnahmen zu generieren

Verstärkt durch Kürzungen in der Entwicklungszusammenarbeit (EZ), leiden viele Niedrig- und Mitteleinkommensländer aktuell unter großer Finanznot. Höhere Eigeneinnahmen sind vor diesem Hintergrund für die meisten Länder ein erstrebenswertes Ziel. Auch im internationalen entwicklungspolitischen Diskurs nimmt die Stärkung von Eigeneinnahmen mehr Raum ein – und zwar über das gesamte politische Spektrum hinweg. Für die einen soll sie die Entscheidungsspielräume der jeweiligen Regierungen erweitern und die Entwicklungsorientierung öffentlichen Handelns stärken, für die anderen die Industrieländer des sog. globalen Nordens von Transferleistungen entlasten und die "Sucht“ der Empfängerländer nach EZ-Zahlungen beenden. Aber welche Möglichkeiten stehen Niedrig- und Mitteleinkommensländern überhaupt offen, mehr Eigeneinnahmen zu erzielen? Der vorliegende Policy Brief zeigt, dass besonders die Besteuerung von Privateinkommen und Grundbesitz Chancen auf Mehreinnahmen eröffnen könnte. Ein bedeutendes Feld ist zudem die Rationalisierung von Steuervergünstigungen, die häufig substanzielle Mindereinnahmen verursachen, ohne dass ein entsprechender Nutzen erkennbar wäre. Gleichzeitig ist es aber auch wichtig, den systemischen – und eminent politischen – Charakter von Steuerreformen zu erkennen. Jenseits der technischen und administrativen Machbarkeit muss immer auch die politische Umsetzbarkeit von Reformen berücksichtigt werden. Darum sind kurzfristige Steuererhöhungen – etwa durch höhere Verbrauchssteuern oder Zölle – für sich genommen oft wenig nachhaltig. Vielmehr geht es darum, den sog. „Fiskalvertrag“ zwischen Steuerzahler*innen und Staat auf eine breitere und stabilere Grundlage zu stellen, bei der auch bessere öffentliche Leistungen eine Rolle spielen. Es ist daher nicht ohne weiteres möglich, eine Einnahmenart – EZ – durch die andere – Steuern – zu ersetzen. Das wird von den Befürwortern von EZ-Kürzungen gerne unterschlagen. Bei der Umstellung muss EZ weiterhin und trotz insgesamt sinkender Mittel Beiträge leisten. Internationale Akteure, darunter auch die Bundesregierung und die EU, können Partnerregierungen in vielerlei Hinsicht unterstützen. Sie tun das schon heute, etwa durch die Förderung der Addis Tax Initiative (ATI). Deutschland und die EU sollten darüber hinaus entschlossen dazu beitragen, multilaterale Ansätze der Zusammenarbeit zu stärken. Dies gilt vor allem für die Rahmenkonvention der Vereinten Nationen (UN) für die internationale Zusammenarbeit in Steuerfragen, die derzeit ausgehandelt wird.

Eigeneinnahmen statt Entwicklungszusammenarbeit? Niedrig- und Mitteleinkommensländer vor der Herausforderung, zusätzliche Einnahmen zu generieren

Verstärkt durch Kürzungen in der Entwicklungszusammenarbeit (EZ), leiden viele Niedrig- und Mitteleinkommensländer aktuell unter großer Finanznot. Höhere Eigeneinnahmen sind vor diesem Hintergrund für die meisten Länder ein erstrebenswertes Ziel. Auch im internationalen entwicklungspolitischen Diskurs nimmt die Stärkung von Eigeneinnahmen mehr Raum ein – und zwar über das gesamte politische Spektrum hinweg. Für die einen soll sie die Entscheidungsspielräume der jeweiligen Regierungen erweitern und die Entwicklungsorientierung öffentlichen Handelns stärken, für die anderen die Industrieländer des sog. globalen Nordens von Transferleistungen entlasten und die "Sucht“ der Empfängerländer nach EZ-Zahlungen beenden. Aber welche Möglichkeiten stehen Niedrig- und Mitteleinkommensländern überhaupt offen, mehr Eigeneinnahmen zu erzielen? Der vorliegende Policy Brief zeigt, dass besonders die Besteuerung von Privateinkommen und Grundbesitz Chancen auf Mehreinnahmen eröffnen könnte. Ein bedeutendes Feld ist zudem die Rationalisierung von Steuervergünstigungen, die häufig substanzielle Mindereinnahmen verursachen, ohne dass ein entsprechender Nutzen erkennbar wäre. Gleichzeitig ist es aber auch wichtig, den systemischen – und eminent politischen – Charakter von Steuerreformen zu erkennen. Jenseits der technischen und administrativen Machbarkeit muss immer auch die politische Umsetzbarkeit von Reformen berücksichtigt werden. Darum sind kurzfristige Steuererhöhungen – etwa durch höhere Verbrauchssteuern oder Zölle – für sich genommen oft wenig nachhaltig. Vielmehr geht es darum, den sog. „Fiskalvertrag“ zwischen Steuerzahler*innen und Staat auf eine breitere und stabilere Grundlage zu stellen, bei der auch bessere öffentliche Leistungen eine Rolle spielen. Es ist daher nicht ohne weiteres möglich, eine Einnahmenart – EZ – durch die andere – Steuern – zu ersetzen. Das wird von den Befürwortern von EZ-Kürzungen gerne unterschlagen. Bei der Umstellung muss EZ weiterhin und trotz insgesamt sinkender Mittel Beiträge leisten. Internationale Akteure, darunter auch die Bundesregierung und die EU, können Partnerregierungen in vielerlei Hinsicht unterstützen. Sie tun das schon heute, etwa durch die Förderung der Addis Tax Initiative (ATI). Deutschland und die EU sollten darüber hinaus entschlossen dazu beitragen, multilaterale Ansätze der Zusammenarbeit zu stärken. Dies gilt vor allem für die Rahmenkonvention der Vereinten Nationen (UN) für die internationale Zusammenarbeit in Steuerfragen, die derzeit ausgehandelt wird.

Claudia Kemfert: „Kostenlose Zertifikate dürfen keine Dauersubvention für fossile Produktion werden“

Die EU-Kommission will den Europäischen Emissionshandel (ETS) reformieren und geht damit auf die Industrie zu, die sich über die hohen Kosten und Wettbewerbsnachteile beschwert hat. Claudia Kemfert, Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt im Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), warnt vor den Folgen:

Die EU-Kommission droht, das wichtigste Klimaschutzinstrument Europas ausgerechnet in dem Moment zu schwächen, in dem verlässliche Investitionssignale besonders wichtig wären. Die Industrie braucht Unterstützung bei der Transformation, aber keinen Aufschub. Kostenlose Zertifikate im Europäischen Emissionshandel können allenfalls eine befristete Brücke sein. Sie müssen strikt an konkrete, überprüfbare Investitionen in klimaneutrale Produktion in Europa gebunden werden. Wer nicht investiert, darf nicht entlastet werden. Andernfalls werden fossile Geschäftsmodelle verlängert und diejenigen Unternehmen bestraft, die frühzeitig in klimafreundliche Technologien investiert haben. Kostenlose Zertifikate dürfen keine Dauersubvention für fossile Produktion werden.

Europas Industrie wird nicht dadurch wettbewerbsfähig, dass sie länger fossil produziert. Sie wird wettbewerbsfähig durch günstigen erneuerbaren Strom, leistungsfähige Netze, Speicher, Elektrifizierung, grünen Wasserstoff, Klimaschutzverträge und verlässliche politische Rahmenbedingungen. Auch internationale Gutschriften sind kritisch zu bewerten. Klimaschutz im Ausland kann sinnvoll sein, darf aber nicht zur Ausweichroute werden, um notwendige Investitionen in Europa zu vermeiden. Wer den Emissionshandel verwässert, senkt die Kosten der Transformation nicht, sondern verschiebt sie in die Zukunft. Später werden sie höher ausfallen: wirtschaftlich, klimapolitisch und gesellschaftlich.

Die richtige Antwort auf internationalen Wettbewerbsdruck lautet deshalb nicht weniger Klimaschutz, sondern bessere Industriepolitik. Entlastung ja, aber nur gegen nachweisbare Transformation. Unterstützung ja, aber kein Freifahrtschein für längere fossile Produktion.


What to play next: development after the end of development

Manchester embodies reinvention like few other places. It built the world’s first industrial economy, watched it rust, and recast itself as the capital of England’s north. When protests turned deadly at the Peterloo massacre, it helped galvanise a tradition of organised labour and democratic reform — one that later produced the suffragettes, founded there by Emmeline Pankhurst. And when the band Joy Division collapsed, the remaining members re-emerged as New Order. That instinct — not to reassemble what broke, but to build something new — was the animating spirit when the University of Manchester’s Global Development Institute convened researchers in mid-April to ask: is the era of Development over? And if so, what replaces it?

What to play next: development after the end of development

Manchester embodies reinvention like few other places. It built the world’s first industrial economy, watched it rust, and recast itself as the capital of England’s north. When protests turned deadly at the Peterloo massacre, it helped galvanise a tradition of organised labour and democratic reform — one that later produced the suffragettes, founded there by Emmeline Pankhurst. And when the band Joy Division collapsed, the remaining members re-emerged as New Order. That instinct — not to reassemble what broke, but to build something new — was the animating spirit when the University of Manchester’s Global Development Institute convened researchers in mid-April to ask: is the era of Development over? And if so, what replaces it?

What to play next: development after the end of development

Manchester embodies reinvention like few other places. It built the world’s first industrial economy, watched it rust, and recast itself as the capital of England’s north. When protests turned deadly at the Peterloo massacre, it helped galvanise a tradition of organised labour and democratic reform — one that later produced the suffragettes, founded there by Emmeline Pankhurst. And when the band Joy Division collapsed, the remaining members re-emerged as New Order. That instinct — not to reassemble what broke, but to build something new — was the animating spirit when the University of Manchester’s Global Development Institute convened researchers in mid-April to ask: is the era of Development over? And if so, what replaces it?

Historischer Wandel von Kontrollüberzeugungen

Eine aktuelle SOEP-Studie mit mehr als 42.000 Befragten von einem Forschungsteam um Theresa M. Entringer zeigt, dass jüngere Geburtskohorten in Deutschland stärker davon überzeugt sind, ihr Leben beeinflussen zu können, und dieses Gefühl auch bis ins höhere Alter bewahren. Unterschiede zwischen den ...

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