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Diplomacy & Defense Think Tank News

Competing visions of Global development

The future of the global development architecture will be defined by choices made among competing visions already present today. A turn toward nationalist and transactional approaches risks further fragmentation and diminished support for the most vulnerable countries. More selective forms of multilateralism may preserve existing institutions while narrowing their ambition. Pluralist cooperation offers flexibility but weakens coherence and shared standards. A renewed emphasis on global solidarity would strengthen collective capacity to address global public goods, but requires sustained political commitment and institutional reform.

Competing visions of Global development

The future of the global development architecture will be defined by choices made among competing visions already present today. A turn toward nationalist and transactional approaches risks further fragmentation and diminished support for the most vulnerable countries. More selective forms of multilateralism may preserve existing institutions while narrowing their ambition. Pluralist cooperation offers flexibility but weakens coherence and shared standards. A renewed emphasis on global solidarity would strengthen collective capacity to address global public goods, but requires sustained political commitment and institutional reform.

Globale Entwicklungsarchitektur: Szenarien 2030

Die Zukunft der globalen Entwicklungsarchitektur entscheidet sich zwischen schon heute konkurrierenden Visionen. Eine Entwicklung hin zu nationalistischer und transaktionaler Zusammenarbeit birgt das Risiko weiterer Fragmentierung und geringerer Unterstützung für die verletzlichsten Länder. Selektivere Formen des Multilateralismus können Institutionen erhalten, verengen aber ihr Mandat. Pluralistische Kooperation bietet Flexibilität, verringert jedoch Kohärenz und gemeinsame Standards. Eine neue Betonung globaler Solidarität stärkt die kollektive Fähigkeit, globale öffentliche Güter bereitzustellen, verlangt aber dauerhaftes politisches Engagement und Reformen.

Globale Entwicklungsarchitektur: Szenarien 2030

Die Zukunft der globalen Entwicklungsarchitektur entscheidet sich zwischen schon heute konkurrierenden Visionen. Eine Entwicklung hin zu nationalistischer und transaktionaler Zusammenarbeit birgt das Risiko weiterer Fragmentierung und geringerer Unterstützung für die verletzlichsten Länder. Selektivere Formen des Multilateralismus können Institutionen erhalten, verengen aber ihr Mandat. Pluralistische Kooperation bietet Flexibilität, verringert jedoch Kohärenz und gemeinsame Standards. Eine neue Betonung globaler Solidarität stärkt die kollektive Fähigkeit, globale öffentliche Güter bereitzustellen, verlangt aber dauerhaftes politisches Engagement und Reformen.

Globale Entwicklungsarchitektur: Szenarien 2030

Die Zukunft der globalen Entwicklungsarchitektur entscheidet sich zwischen schon heute konkurrierenden Visionen. Eine Entwicklung hin zu nationalistischer und transaktionaler Zusammenarbeit birgt das Risiko weiterer Fragmentierung und geringerer Unterstützung für die verletzlichsten Länder. Selektivere Formen des Multilateralismus können Institutionen erhalten, verengen aber ihr Mandat. Pluralistische Kooperation bietet Flexibilität, verringert jedoch Kohärenz und gemeinsame Standards. Eine neue Betonung globaler Solidarität stärkt die kollektive Fähigkeit, globale öffentliche Güter bereitzustellen, verlangt aber dauerhaftes politisches Engagement und Reformen.

Global order in transition: anxiety in the North, agency in the South

Is today’s global turbulence a sign of collapse, or of overdue rebalancing? There is little doubt about the relevance of Canadian Prime Minister Mark Carney’s speech at the World Economic Forum in Davos. It was a strong intervention, not least because it drew on Eastern European experience through its explicit reference to Václav Havel’s 1978 essay The Power of the Powerless. Carney’s call for “building coalitions that work” resonated widely especially because, without mentioning President Trump, he spoke with unusual clarity and candour as a Western leader about the state of the international system and the pressures it is currently under.

Global order in transition: anxiety in the North, agency in the South

Is today’s global turbulence a sign of collapse, or of overdue rebalancing? There is little doubt about the relevance of Canadian Prime Minister Mark Carney’s speech at the World Economic Forum in Davos. It was a strong intervention, not least because it drew on Eastern European experience through its explicit reference to Václav Havel’s 1978 essay The Power of the Powerless. Carney’s call for “building coalitions that work” resonated widely especially because, without mentioning President Trump, he spoke with unusual clarity and candour as a Western leader about the state of the international system and the pressures it is currently under.

Global order in transition: anxiety in the North, agency in the South

Is today’s global turbulence a sign of collapse, or of overdue rebalancing? There is little doubt about the relevance of Canadian Prime Minister Mark Carney’s speech at the World Economic Forum in Davos. It was a strong intervention, not least because it drew on Eastern European experience through its explicit reference to Václav Havel’s 1978 essay The Power of the Powerless. Carney’s call for “building coalitions that work” resonated widely especially because, without mentioning President Trump, he spoke with unusual clarity and candour as a Western leader about the state of the international system and the pressures it is currently under.

Warum Deutschland und Europa sich klar zum Völkerrecht bekennen sollten

Bonn, 17. Februar 2026. Das zwischenstaatliche Gewaltverbot bleibt die zentrale Säule von Frieden und internationaler Sicherheit. Für Deutschland und Europa ist dies besonders zentral.

Am 3. Januar 2026 verschleppten amerikanische Spezialeinheiten den venezolanischen Diktator Nikolas Maduro in die USA, wobei mehrere Menschen getötet wurden. Maduro wurde wegen des Vorwurfs von Drogenkriminalität vor ein US-Gericht gestellt. US-Präsident Trump kündigte an, die USA würden nun von Venezuelas Ölreichtum profitieren und sprach von der „Donroe-Doktrin“ – eine Referenz auf die Monroe-Doktrin, mit welcher frühere US-Interventionen in Lateinamerika begründet wurden. Während Völkerrechtler*innen die Entführung Maduros einhellig als völkerrechtswidrig verurteilten, fielen die politischen Reaktionen in Europa zum Teil verhalten aus. Bundeskanzler Friedrich Merz bezeichnete die „rechtliche Einordnung“ des Einsatzes zunächst als „komplex“. Auch der britische Premierminister Keir Starmer und mehrere andere europäische Spitzenpolitiker*innen äußerten sich eher zurückhaltend. Viele betonten zwar, das Völkerrecht sei grundsätzlich immer zu achten, verwiesen aber auch auf den illegitimen, autokratischen Charakter des Maduro-Regimes und verurteilten die US-Intervention nicht explizit.

Zwischenstaatliches Gewaltverbot als Säule des Weltfriedens

Die in Artikel 2.4 der UN-Charta formulierte Pflicht der Staaten, in ihren internationalen Beziehungen jegliche Androhung und Anwendung von Gewalt zu unterlassen, ist die tragende Säule der regelbasierten Friedensordnung unter dem Dach der UN. Hiervon existieren nur zwei Ausnahmen: Erstens das in Art. 51 der UN-Charta verbriefe Recht der Staaten auf Selbstverteidigung bei einem Angriffskrieg. Und zweitens militärische Zwangsmaßnahmen, welche der UN-Sicherheitsrat nach Kapitel VII erlassen kann, wenn er den Weltfrieden oder die internationale Sicherheit gefährdet sieht. Auch Tatbestände wie Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit können im Sinne der Schutzverantwortung als Gefährdung des Weltfriedens gewertet werden. Jedoch ist dies auf schwerste Menschenrechtsverletzungen beschränkt. Insgesamt gelten damit nur wenige Ausnahmen vom zwischenstaatlichen Gewaltverbot – denn es ist die zentrale Lehre, welche die Staaten aus den Verheerungen des Zweiten Weltkriegs zogen. Keine dieser Ausnahmen traf auf den Fall Venezuela zu. Ein autokratisches Regierungssystem stellt keine völkerrechtliche Legitimation für eine militärische Intervention dar.

Sicherheit in Zeiten von Großmachtpolitik

Seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine stellt sich für Deutschland und Europa die Frage, wie sie in einer Zeit, in der die Bedrohung durch aggressive Großmächte zunimmt, ihre Sicherheit am besten garantieren können und welche Rolle das Völkerrecht dabei spielt. Die 2023 verabschiedete Nationale Sicherheitsstrategie Deutschlands formuliert hierauf eine klare Antwort: „Wir treten ein für eine freie internationale Ord­nung auf Grundlage der Charta der Vereinten Nationen […] und des Völkerrechts. […] Den Versuchen, die Welt in Einflusssphären einzuteilen, stellen wir das positive Modell einer solchen regelbasierten Ordnung entgegen“, heißt es da. Dieses Eintreten wird aktuell nur wichtiger. So konstatiert der zur Münchner Sicherheitskonferenz veröffentlichte MSC Report 2026, die Welt sei „in eine Phase der Abrissbirnenpolitik eingetreten“ und schlussfolgert: „Wer der Bulldozer-Politik lediglich zuschaut […] darf nicht überrascht sein, wenn geschätzte Regeln und Institutionen bald in Trümmern liegen.“ Dies gilt auch für die zwingende Norm (ius cogens) des völkerrechtlichen Gewaltverbots. Mit jedem Verstoß – und jedem Verzicht darauf, einen solchen Verstoß öffentlich zu verurteilen – wird das zwischenstaatliche Gewaltverbot zwar nicht rechtlich, aber de facto geschwächt. Die Folge ist größere Unsicherheit – vor allem für solche Länder, die militärisch mit den Großmächten nicht Schritt halten können.

Dennoch mehrten sich nach der Entführung Maduros Stimmen, die argumentierten, dass die Entscheidung politischer Führungspersonen, diese Intervention öffentlich nicht zu verurteilen, zwar völkerrechtlich falsch, jedoch realpolitisch geboten sei. Denn schließlich seien Deutschland und Europa nach wie vor auf den militärischen Schutz der USA angewiesen. Wie nicht zuletzt die neue Nationale Sicherheitsstrategie der Trump-Regierung und die Debatte um Grönland zeigen, berücksichtigt diese Sichtweise jedoch zu wenig, dass auf diesen Schutz bereits jetzt vermutlich kein Verlass mehr ist. Daher müssen Deutschland und Europa nicht nur selbst wehrhafter werden, sondern auch ihre außen- und sicherheitspolitischen Beziehungen diversifizieren. Hierfür ist auch wichtig, dass sie sich glaubwürdig als Partner präsentieren können, welche für eine regelbasierte internationale Ordnung eintreten und das zwischenstaatliche Gewaltverbot hochhalten. Den Eindruck politischer Doppelmoral zu erwecken, steht diesem Ziel entgegen. Ein klares Bekenntnis zum Völkerrecht ist daher nicht nur normativ und rechtlich geboten, sondern auch aus pragmatischen Gründen.

Warum Deutschland und Europa sich klar zum Völkerrecht bekennen sollten

Bonn, 17. Februar 2026. Das zwischenstaatliche Gewaltverbot bleibt die zentrale Säule von Frieden und internationaler Sicherheit. Für Deutschland und Europa ist dies besonders zentral.

Am 3. Januar 2026 verschleppten amerikanische Spezialeinheiten den venezolanischen Diktator Nikolas Maduro in die USA, wobei mehrere Menschen getötet wurden. Maduro wurde wegen des Vorwurfs von Drogenkriminalität vor ein US-Gericht gestellt. US-Präsident Trump kündigte an, die USA würden nun von Venezuelas Ölreichtum profitieren und sprach von der „Donroe-Doktrin“ – eine Referenz auf die Monroe-Doktrin, mit welcher frühere US-Interventionen in Lateinamerika begründet wurden. Während Völkerrechtler*innen die Entführung Maduros einhellig als völkerrechtswidrig verurteilten, fielen die politischen Reaktionen in Europa zum Teil verhalten aus. Bundeskanzler Friedrich Merz bezeichnete die „rechtliche Einordnung“ des Einsatzes zunächst als „komplex“. Auch der britische Premierminister Keir Starmer und mehrere andere europäische Spitzenpolitiker*innen äußerten sich eher zurückhaltend. Viele betonten zwar, das Völkerrecht sei grundsätzlich immer zu achten, verwiesen aber auch auf den illegitimen, autokratischen Charakter des Maduro-Regimes und verurteilten die US-Intervention nicht explizit.

Zwischenstaatliches Gewaltverbot als Säule des Weltfriedens

Die in Artikel 2.4 der UN-Charta formulierte Pflicht der Staaten, in ihren internationalen Beziehungen jegliche Androhung und Anwendung von Gewalt zu unterlassen, ist die tragende Säule der regelbasierten Friedensordnung unter dem Dach der UN. Hiervon existieren nur zwei Ausnahmen: Erstens das in Art. 51 der UN-Charta verbriefe Recht der Staaten auf Selbstverteidigung bei einem Angriffskrieg. Und zweitens militärische Zwangsmaßnahmen, welche der UN-Sicherheitsrat nach Kapitel VII erlassen kann, wenn er den Weltfrieden oder die internationale Sicherheit gefährdet sieht. Auch Tatbestände wie Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit können im Sinne der Schutzverantwortung als Gefährdung des Weltfriedens gewertet werden. Jedoch ist dies auf schwerste Menschenrechtsverletzungen beschränkt. Insgesamt gelten damit nur wenige Ausnahmen vom zwischenstaatlichen Gewaltverbot – denn es ist die zentrale Lehre, welche die Staaten aus den Verheerungen des Zweiten Weltkriegs zogen. Keine dieser Ausnahmen traf auf den Fall Venezuela zu. Ein autokratisches Regierungssystem stellt keine völkerrechtliche Legitimation für eine militärische Intervention dar.

Sicherheit in Zeiten von Großmachtpolitik

Seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine stellt sich für Deutschland und Europa die Frage, wie sie in einer Zeit, in der die Bedrohung durch aggressive Großmächte zunimmt, ihre Sicherheit am besten garantieren können und welche Rolle das Völkerrecht dabei spielt. Die 2023 verabschiedete Nationale Sicherheitsstrategie Deutschlands formuliert hierauf eine klare Antwort: „Wir treten ein für eine freie internationale Ord­nung auf Grundlage der Charta der Vereinten Nationen […] und des Völkerrechts. […] Den Versuchen, die Welt in Einflusssphären einzuteilen, stellen wir das positive Modell einer solchen regelbasierten Ordnung entgegen“, heißt es da. Dieses Eintreten wird aktuell nur wichtiger. So konstatiert der zur Münchner Sicherheitskonferenz veröffentlichte MSC Report 2026, die Welt sei „in eine Phase der Abrissbirnenpolitik eingetreten“ und schlussfolgert: „Wer der Bulldozer-Politik lediglich zuschaut […] darf nicht überrascht sein, wenn geschätzte Regeln und Institutionen bald in Trümmern liegen.“ Dies gilt auch für die zwingende Norm (ius cogens) des völkerrechtlichen Gewaltverbots. Mit jedem Verstoß – und jedem Verzicht darauf, einen solchen Verstoß öffentlich zu verurteilen – wird das zwischenstaatliche Gewaltverbot zwar nicht rechtlich, aber de facto geschwächt. Die Folge ist größere Unsicherheit – vor allem für solche Länder, die militärisch mit den Großmächten nicht Schritt halten können.

Dennoch mehrten sich nach der Entführung Maduros Stimmen, die argumentierten, dass die Entscheidung politischer Führungspersonen, diese Intervention öffentlich nicht zu verurteilen, zwar völkerrechtlich falsch, jedoch realpolitisch geboten sei. Denn schließlich seien Deutschland und Europa nach wie vor auf den militärischen Schutz der USA angewiesen. Wie nicht zuletzt die neue Nationale Sicherheitsstrategie der Trump-Regierung und die Debatte um Grönland zeigen, berücksichtigt diese Sichtweise jedoch zu wenig, dass auf diesen Schutz bereits jetzt vermutlich kein Verlass mehr ist. Daher müssen Deutschland und Europa nicht nur selbst wehrhafter werden, sondern auch ihre außen- und sicherheitspolitischen Beziehungen diversifizieren. Hierfür ist auch wichtig, dass sie sich glaubwürdig als Partner präsentieren können, welche für eine regelbasierte internationale Ordnung eintreten und das zwischenstaatliche Gewaltverbot hochhalten. Den Eindruck politischer Doppelmoral zu erwecken, steht diesem Ziel entgegen. Ein klares Bekenntnis zum Völkerrecht ist daher nicht nur normativ und rechtlich geboten, sondern auch aus pragmatischen Gründen.

Warum Deutschland und Europa sich klar zum Völkerrecht bekennen sollten

Bonn, 17. Februar 2026. Das zwischenstaatliche Gewaltverbot bleibt die zentrale Säule von Frieden und internationaler Sicherheit. Für Deutschland und Europa ist dies besonders zentral.

Am 3. Januar 2026 verschleppten amerikanische Spezialeinheiten den venezolanischen Diktator Nikolas Maduro in die USA, wobei mehrere Menschen getötet wurden. Maduro wurde wegen des Vorwurfs von Drogenkriminalität vor ein US-Gericht gestellt. US-Präsident Trump kündigte an, die USA würden nun von Venezuelas Ölreichtum profitieren und sprach von der „Donroe-Doktrin“ – eine Referenz auf die Monroe-Doktrin, mit welcher frühere US-Interventionen in Lateinamerika begründet wurden. Während Völkerrechtler*innen die Entführung Maduros einhellig als völkerrechtswidrig verurteilten, fielen die politischen Reaktionen in Europa zum Teil verhalten aus. Bundeskanzler Friedrich Merz bezeichnete die „rechtliche Einordnung“ des Einsatzes zunächst als „komplex“. Auch der britische Premierminister Keir Starmer und mehrere andere europäische Spitzenpolitiker*innen äußerten sich eher zurückhaltend. Viele betonten zwar, das Völkerrecht sei grundsätzlich immer zu achten, verwiesen aber auch auf den illegitimen, autokratischen Charakter des Maduro-Regimes und verurteilten die US-Intervention nicht explizit.

Zwischenstaatliches Gewaltverbot als Säule des Weltfriedens

Die in Artikel 2.4 der UN-Charta formulierte Pflicht der Staaten, in ihren internationalen Beziehungen jegliche Androhung und Anwendung von Gewalt zu unterlassen, ist die tragende Säule der regelbasierten Friedensordnung unter dem Dach der UN. Hiervon existieren nur zwei Ausnahmen: Erstens das in Art. 51 der UN-Charta verbriefe Recht der Staaten auf Selbstverteidigung bei einem Angriffskrieg. Und zweitens militärische Zwangsmaßnahmen, welche der UN-Sicherheitsrat nach Kapitel VII erlassen kann, wenn er den Weltfrieden oder die internationale Sicherheit gefährdet sieht. Auch Tatbestände wie Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit können im Sinne der Schutzverantwortung als Gefährdung des Weltfriedens gewertet werden. Jedoch ist dies auf schwerste Menschenrechtsverletzungen beschränkt. Insgesamt gelten damit nur wenige Ausnahmen vom zwischenstaatlichen Gewaltverbot – denn es ist die zentrale Lehre, welche die Staaten aus den Verheerungen des Zweiten Weltkriegs zogen. Keine dieser Ausnahmen traf auf den Fall Venezuela zu. Ein autokratisches Regierungssystem stellt keine völkerrechtliche Legitimation für eine militärische Intervention dar.

Sicherheit in Zeiten von Großmachtpolitik

Seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine stellt sich für Deutschland und Europa die Frage, wie sie in einer Zeit, in der die Bedrohung durch aggressive Großmächte zunimmt, ihre Sicherheit am besten garantieren können und welche Rolle das Völkerrecht dabei spielt. Die 2023 verabschiedete Nationale Sicherheitsstrategie Deutschlands formuliert hierauf eine klare Antwort: „Wir treten ein für eine freie internationale Ord­nung auf Grundlage der Charta der Vereinten Nationen […] und des Völkerrechts. […] Den Versuchen, die Welt in Einflusssphären einzuteilen, stellen wir das positive Modell einer solchen regelbasierten Ordnung entgegen“, heißt es da. Dieses Eintreten wird aktuell nur wichtiger. So konstatiert der zur Münchner Sicherheitskonferenz veröffentlichte MSC Report 2026, die Welt sei „in eine Phase der Abrissbirnenpolitik eingetreten“ und schlussfolgert: „Wer der Bulldozer-Politik lediglich zuschaut […] darf nicht überrascht sein, wenn geschätzte Regeln und Institutionen bald in Trümmern liegen.“ Dies gilt auch für die zwingende Norm (ius cogens) des völkerrechtlichen Gewaltverbots. Mit jedem Verstoß – und jedem Verzicht darauf, einen solchen Verstoß öffentlich zu verurteilen – wird das zwischenstaatliche Gewaltverbot zwar nicht rechtlich, aber de facto geschwächt. Die Folge ist größere Unsicherheit – vor allem für solche Länder, die militärisch mit den Großmächten nicht Schritt halten können.

Dennoch mehrten sich nach der Entführung Maduros Stimmen, die argumentierten, dass die Entscheidung politischer Führungspersonen, diese Intervention öffentlich nicht zu verurteilen, zwar völkerrechtlich falsch, jedoch realpolitisch geboten sei. Denn schließlich seien Deutschland und Europa nach wie vor auf den militärischen Schutz der USA angewiesen. Wie nicht zuletzt die neue Nationale Sicherheitsstrategie der Trump-Regierung und die Debatte um Grönland zeigen, berücksichtigt diese Sichtweise jedoch zu wenig, dass auf diesen Schutz bereits jetzt vermutlich kein Verlass mehr ist. Daher müssen Deutschland und Europa nicht nur selbst wehrhafter werden, sondern auch ihre außen- und sicherheitspolitischen Beziehungen diversifizieren. Hierfür ist auch wichtig, dass sie sich glaubwürdig als Partner präsentieren können, welche für eine regelbasierte internationale Ordnung eintreten und das zwischenstaatliche Gewaltverbot hochhalten. Den Eindruck politischer Doppelmoral zu erwecken, steht diesem Ziel entgegen. Ein klares Bekenntnis zum Völkerrecht ist daher nicht nur normativ und rechtlich geboten, sondern auch aus pragmatischen Gründen.

Energieversprechen verfehlt: Unabhängiges Monitoring für Forschung zur Kernfusion wird unverzichtbar

Kernfusion bleibt trotz jahrzehntelanger Investitionen energiewirtschaftlich irrelevant – Privatwirtschaftliche Unternehmen fokussieren zunehmend auf Nischenprodukte mit kurzfristigen Anwendungspotenzialen – Deutsche Forschungspolitik sollte öffentlich finanzierte Großforschung evaluieren und ...

The triple disconnect. Power, money, and voice in the UN development system: mapping influence and informality

The UN Development System sits at the heart of global development cooperation - not because it controls the most resources, but because it shapes the norms, priorities, and legitimacy of multilateral action. Yet behind the formal architecture of boards, committees, and mandates lies a more complex reality: decisions are increasingly shaped by informal power, financial leverage, and unequal access to influence. This report published by Cepei in cooperation with IDOS maps where power actually resides inside the UN Development System, revealing how governance works in practice and why current dynamics are eroding legitimacy at a critical moment for UN reform.(Executive Summary)

The triple disconnect. Power, money, and voice in the UN development system: mapping influence and informality

The UN Development System sits at the heart of global development cooperation - not because it controls the most resources, but because it shapes the norms, priorities, and legitimacy of multilateral action. Yet behind the formal architecture of boards, committees, and mandates lies a more complex reality: decisions are increasingly shaped by informal power, financial leverage, and unequal access to influence. This report published by Cepei in cooperation with IDOS maps where power actually resides inside the UN Development System, revealing how governance works in practice and why current dynamics are eroding legitimacy at a critical moment for UN reform.(Executive Summary)

The triple disconnect. Power, money, and voice in the UN development system: mapping influence and informality

The UN Development System sits at the heart of global development cooperation - not because it controls the most resources, but because it shapes the norms, priorities, and legitimacy of multilateral action. Yet behind the formal architecture of boards, committees, and mandates lies a more complex reality: decisions are increasingly shaped by informal power, financial leverage, and unequal access to influence. This report published by Cepei in cooperation with IDOS maps where power actually resides inside the UN Development System, revealing how governance works in practice and why current dynamics are eroding legitimacy at a critical moment for UN reform.(Executive Summary)

Kam erst im Sommer 2025 nach Bern: Ziehts YB-Stürmer zu Klub von Ex-Nati-Goalie?

Blick.ch - Mon, 02/16/2026 - 21:12
YB-Stürmer Sergio Cordova steht vor einem Wechsel in die USA zu St. Louis City.

Egal ob Land oder Stadt: Wölfe behalten natürliche Scheu trotz Nähe zum Menschen

Blick.ch - Mon, 02/16/2026 - 21:01
Bereits der Klang einer menschlichen Stimme schlägt die Tiere in die Flucht. Für die Studie aus Österreich wurden die Reaktionen von 185 Tieren analysiert.

Die AfD ist eine Gefahr für Demokratie und Wohlstand

Die AfD-Ideologie ist eine Gefahr für die Demokratie. Sie nutzt ein Menschenbild, das von Angst geprägt ist, und ökonomische Konzepte, die Wohlstand vernichten würden. , Diese Kolumne von Marcel Fratzscher erschien am 13. Februar 2026 in der ZEIT in der Reihe Fratzschers Verteilungsfragen., Die größte politische Herausforderung unserer Zeit besteht nicht in wirtschaftlichen Krisen, nicht in geopolitischen Konflikten und auch nicht allein im Klimawandel. Sie besteht darin, dass die liberale Demokratie selbst zunehmend unter Druck gerät. Es ist möglich, dass sie in wenigen Jahrzehnten ...

WaterS beyond SDG 6: unveiling the multiple dimensions of water

Progress on SDG 6 — ensuring availability and sustainable management of water and sanitation for all — remains critically off-track. With none of its eight targets on course to be met by 2030, this commentary argues that the shortfall reflects not merely implementation failures, but a deeper conceptual problem: water governance frameworks rely on a homogeneous, techno-centric understanding of water that ignores its multiple social, cultural, political, and ecological dimensions. We introduce the concept of "waterS" (plural, capitalised) to foreground this multiplicity. Drawing on the Spanish aguas, the term captures the diverse forms, values, and meanings water holds across different communities and contexts — from a measurable substance (H₂O) to a spiritual entity, a living being, or the foundation of social and hydrosocial relations. This stands in contrast to SDG 6's universalist framing, rooted in Western modernist traditions, which reduces water governance to engineering, hygiene, and risk management. Through empirical examples — from peri-urban water use in India, desalination conflicts in Antofagasta, Chile, and infrastructure-led rural water projects in Telangana, India — we demonstrate how standardised technical approaches perpetuate inequities in access, marginalise Indigenous and local governance systems, and reproduce power imbalances in participation and decision-making. We further critique the commodification of water, the limits of market-based governance, and the inadequacy of current monitoring frameworks that rely on aggregate national data while overlooking lived local realities. Looking ahead to the post-2030 agenda and the 2026 UN Water Conference, we propose a paradigm shift toward power-sensitive, pluralistic governance frameworks. Key recommendations include community-led participatory planning, legal recognition of customary water rights, equity-based financial models, citizen-science data collection, and rights-based approaches that centre marginalized groups — especially women, youth, and Indigenous Peoples — in water decision-making.

WaterS beyond SDG 6: unveiling the multiple dimensions of water

Progress on SDG 6 — ensuring availability and sustainable management of water and sanitation for all — remains critically off-track. With none of its eight targets on course to be met by 2030, this commentary argues that the shortfall reflects not merely implementation failures, but a deeper conceptual problem: water governance frameworks rely on a homogeneous, techno-centric understanding of water that ignores its multiple social, cultural, political, and ecological dimensions. We introduce the concept of "waterS" (plural, capitalised) to foreground this multiplicity. Drawing on the Spanish aguas, the term captures the diverse forms, values, and meanings water holds across different communities and contexts — from a measurable substance (H₂O) to a spiritual entity, a living being, or the foundation of social and hydrosocial relations. This stands in contrast to SDG 6's universalist framing, rooted in Western modernist traditions, which reduces water governance to engineering, hygiene, and risk management. Through empirical examples — from peri-urban water use in India, desalination conflicts in Antofagasta, Chile, and infrastructure-led rural water projects in Telangana, India — we demonstrate how standardised technical approaches perpetuate inequities in access, marginalise Indigenous and local governance systems, and reproduce power imbalances in participation and decision-making. We further critique the commodification of water, the limits of market-based governance, and the inadequacy of current monitoring frameworks that rely on aggregate national data while overlooking lived local realities. Looking ahead to the post-2030 agenda and the 2026 UN Water Conference, we propose a paradigm shift toward power-sensitive, pluralistic governance frameworks. Key recommendations include community-led participatory planning, legal recognition of customary water rights, equity-based financial models, citizen-science data collection, and rights-based approaches that centre marginalized groups — especially women, youth, and Indigenous Peoples — in water decision-making.

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