WINTERTHUR - Ein brutales Ende des Zürcher Derbys: Nach dem Spiel im Mai 2017 schleuderte ein Fan des FC Winterthur einen Gitterschacht-Deckel auf einen FCZ-Fan. BLICK berichtet heute live aus dem Gerichtssaal in Winterthur.
Geht es nach der SVP, sollen potenzielle Dschihadisten deutlich strenger überwacht werden. Zur Debatte stehen Fussfesseln und das Abhören von Smartphones. Gibt der Ständerat heute grünes Licht?
Seit Absitzen seiner Strafe ist der Iraker Osamah M. ein freier Mann. Zumindest fast. Der verurteilte IS-Sympathisant lebt in einer Einrichtung im Kanton Schaffhausen – unter strengen Auflagen: Handy und Laptop sind verboten, Telefongespräche werden abgehört. Denn obwohl M. nicht mehr im Gefängnis sitzt, gilt er noch immer als gefährlich.
M. ist eine von rund 90 Personen, die der Nachrichtendienst als sogenannte Risikopersonen einstuft. Sie gelten wegen ihrer radikalen Gesinnung als potenzielle Gefahr für die Sicherheit der Schweiz und werden deshalb überwacht. Doch geht die Überwachung weit genug?
Fussfesseln für GefährderDarüber debattiert heute der Ständerat. Gleich zwei Motionen stehen zur Diskussion, die die Freiheitsrechte der «Gefährder» massiv einschränken wollen. So fordert der Zürcher SVP-Nationalrat Bruno Walliser (52), dass die potenziellen Terroristen Tag und Nacht überwacht werden können. Dazu sollen elektronische Fussfesseln zum Einsatz kommen, wie sie heute teilweise Straftäter tragen müssen.
Sein Berner SVP-Kollege Adrian Amstutz (64) will zudem, dass der Nachrichtendienst auch die Handys von Gefährdern abhören darf. Ausserdem sollen sie zu einem Gespräch mit den Behörden gezwungen werden können. Bisher ist eine Vorladung nicht verbindlich. «Ein Hohn», sagt Nationalrat Amstutz.
SVP-ler fürchten Terroranschlag in der SchweizAuslöser für die beiden Vorstösse waren die vergangenen Terroranschläge in Europa. Im Nachhinein sei vielfach bekannt geworden, dass einige der Attentäter den Behörden als Gefährder bekannt waren, sagt Amstutz. «Der Staat ist da, um die Menschen in der Schweiz zu schützen, Terroranschläge zu verhindern – und nicht um registrierte Gefährder zu hätscheln, bis diese ein Massaker verüben!»
Ein Attentat in der Schweiz: Dieses Horror-Szenario hat auch SVP-Politiker Walliser im Kopf. «Das Beispiel Deutschland zeigt, was passiert, wenn man wartet», sagt er. Nach dem Attentat auf den Berliner Weihnachtsmarkt 2016 hat der Bundestag im Schnellzugtempo ein Gesetz verabschiedet, das den Einsatz von Fussfesseln bei Gefährdern erlaubt. Genau das will Walliser nun auch in der Schweiz.
Bundesrat sagt Nein, Nationalrat JaDer Bundesrat allerdings ist skeptisch. Er empfiehlt beide Motionen zur Ablehnung. Die Begründung: Man solle nun erst einmal abwarten, was das neue Nachrichtendienstgesetz bringt, das seit September 2017 in Kraft ist. Es erlaubt eine Reihe zusätzlicher Überwachungsmöglichkeiten, darunter das Eindringen in Computer und das Verwanzen von Räumen. Zudem ist ein Gesetz in der Pipeline, das ermöglichen soll, Gefährdern den Pass abzunehmen oder sie zu verpflichten, sich regelmässig auf einem Polizeiposten zu melden.
Dem Nationrat geht das aber zu wenig weit. Er hat letztes Jahr beide SVP-Vorstösse durchgewunken. Ob das nun auch der linkere Ständerat tut, ist hingegen fraglich. Die vorberatenden Kommissionen haben beiden Vorlagen eine Abfuhr erteilt.
Berlin – Bei einer Sprengübung im norddeutschen Munster sind vier Soldaten der deutschen Armee verletzt worden. Zwei von ihnen hätten bei dem Unfall auf dem Truppenübungsplatz Munster schwere Verletzungen erlitten, teilte die Bundeswehr am Mittwochabend mit.
Sie seien zur Notfallbehandlung nach Hamburg gebracht worden. Lebensgefahr besteht demnach nicht. Der Unfall ereignete sich am Mittwochmittag.
Das Unglück ereignete sich den Angaben zufolge «im Rahmen eines durchgeführten Sprengvorhabens». Zur Ursache des Unfalls lagen der Bundeswehr zunächst keine Erkenntnisse vor. Die Ermittlungen vor Ort dauerten an, hiess es. (SDA)
Alkotmányos természetű jogi konfliktust idézett elő az államhatalmi ágak között Klaus Johannis államfő azáltal, hogy elutasította az igazságügyi miniszternek a korrupcióellenes ugyészség főügyésze, Laura Codruţa Kövesi leváltására irányuló javaslatát – állapította meg tegnapi ülésén az alkotmánybíróság. Tehát az államfő köteles leváltani Kövesit. A legfőbb ügyészség várja az indoklást. Tudorel Toader igazságügyi miniszter még februárban kezdeményezte Kövesi leváltását, Johannis viszont nem váltotta le a főügyészt. Ezért a kormány az alkotmánybírósághoz fordult.