On 2 December 2015 the EU signed a short-stay visa waiver agreement with Colombia, at a ceremony that took place in Brussels. The EU’s relations with Colombia are built on political dialogue, trade, and development cooperation, and cover a wide range of bilateral, regional and multilateral issues, whilst also helping to address the legacies of its internal armed conflict.
Der Besitz von gefährlichen Laserpointern dürfte in der Schweiz schon bald verboten werden. In der am Donnerstag abgeschlossenen Vernehmlassung sind die entsprechenden Bestimmungen weitgehend unbestritten gewesen. Sie dienen vor allem auch dem Schutz der Piloten.
Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat die Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) in der ersten Hälfte des nächsten Jahres verabschiedet, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) auf Anfrage mitteilte. Möglicherweise wird es noch Übergangsfristen geben.
Die Verordnung sieht vor, dass nur noch Laserpointer der Klasse 1 in Innenräumen verwendet werden dürfen. Alle anderen Klassen oder jene Geräte, die nicht ausdrücklich als der Klasse 1 zugehörend gekennzeichnet sind, werden ebenfalls verboten.
Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr möglichNicht nur der Verkauf, sondern auch die Ein- und Durchfuhr sowie der Besitz von Laserpointern werden verboten. Wer vorsätzlich einen verbotenen Laserpointer einführt, besitzt oder verwendet, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft.
Vor allem in der Luftfahrt, aber auch im öffentlichen und privaten Verkehr ist es immer wieder zu Blendattacken mit Laserpointern gekommen. Dies zeigen auch aktuelle Zahlen des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL). So sind dem Amt beispielsweise im vergangenen Jahr 103 Fälle von geblendeten Piloten gemeldet worden. 2016 sind es 87 Fälle gewesen und 2015 sogar 123 Fälle.
In diesem Jahr sind es bisher lediglich 21 Fälle gewesen. Allerdings geht das BAZL von einer grossen Dunkelziffer aus. Wer die Besatzung eines Luftfahrzeugs mit einem Lasergerät blendet, macht sich der Störung des öffentlichen Verkehrs und allenfalls der Körperverletzung strafbar. Beobachtungen von Blendversuchen an Besatzungen sollten direkt den zuständigen Kantonspolizeien gemeldet werden.
Jede Blendung eines Piloten durch eine plötzlich auftretende starke Lichtquelle kann laut BAZL fatale Folgen haben. Durch die Bündelung der Lichtstärke reicht beispielsweise bereits ein etwas stärkerer handelsüblicher Laserpointer für Lichtbildpräsentationen aus, um die Sicht eines Piloten massiv zu beeinträchtigen.
Im Abstand von rund 350 Metern mit einem derartigen Laser angestrahlt, vermag der Pilot eine vor ihm liegende Piste praktisch nicht mehr zu erkennen. Er befindet sich also plötzlich in einer Art «Blindflug».
Laut einer Bevölkerungsbefragung vor fünf Jahren sind seit dem Aufkommen der Laserpointer hochgerechnet elf Prozent der Schweizer Bevölkerung schon einmal durch Laserpointer geblendet worden. Dabei waren unter 25-Jährige mit gut 20 Prozent besonders betroffen.
Über zehn Prozent der Geblendeten haben im Moment des Vorfalls ein Fahrzeug gesteuert. Und mehr als ein Fünftel der Geblendeten hat Wahrnehmungsstörungen durch Nachbildeffekte erlitten. Hochgerechnet haben sich über 40'000 Menschen wegen eines Laserpointer-Unfalls ärztlich behandeln lassen. Schadensausmass und Therapieverlauf der Behandlungen sind nicht erhoben.
Die Auswirkungen können aber gravierend sein. Im schlimmsten Fall drohen lebenslang bleibende Schäden: Verletzungen von Augen durch Laserpointer sind in gut 70 medizinischen Publikationen dokumentiert, wie das BAG weiter bekannt gab.
Strahlungsanteile im sichtbaren und nahen infraroten Bereich, die auf die Netzhaut auftreffen, werden durch die Hornhaut und die Augenlinse verstärkt, welche die Strahlung auf die Netzhaut fokussieren. Dadurch treten auf der Netzhaut Strahlungsenergien auf, die bis 100'000 Mal grösser sind als die Strahlungsenergie des ursprünglichen Laserstrahls.
Die Bandbreite der Konsequenzen reichen von verschwommenen Sehen bis hin einer dauerhaften Sehbehinderung wie den Verlust des zentralen Sehvermögens. Oft verletzten sich Kinder, die unbeabsichtigt und im Unwissen über die Gefährlichkeit mit Laserpointern spielen und sich dabei selber verletzten oder Freunde schädigen.
Sämtliche Laserpointer können Menschen blenden und dabei Irritationen, Nachbilder oder einen kurzzeitigen Sehverlust auslösen. Neben der Luftfahrt und dem öffentlichen und privaten Verkehr sind auch Sicherheitsdienste und Polizei sowie Sportlerinnen und Sportler betroffen.
So muss sich beispielsweise die Polizei bei Demonstrationen speziell gegen Laserstrahlen schützen. Zahlreiche Polizeikorps und auch Helikopterpiloten sind inzwischen mit Laserschutzbrillen ausgerüstet worden.
Veranstalter internationaler Sportveranstaltungen fürchten heute grosse Reputationsschäden und Schadenersatzforderungen, sollten auf Grund von Laserpointerattacken Athletinnen und Athleten verletzt oder deren Leistungen und Resultate verfälscht werden. (SDA)
A three-day practical workshop on anti-corruption screening of legal acts for government experts concluded on 25 May 2018 at the OSCE Programme Office in Dushanbe.
Fifteen representatives from the Agency for State Financial Control and the Fight against Corruption, the Ministry of Justice, the Prosecutor General’s Office, the State Committee for National Security, the Agency of civil service and the Institute for Public Administration, the latter both under the jurisdiction of the President of the Republic of Tajikistan, took part in the event. They learned how to formulate recommendations to eliminate potentially corruptive provisions in the Law on Pension Provision to Citizens of the Republic of Tajikistan as a part of the anti-corruption screening exercise.
The workshop was opened by Fabio Piana, Deputy Head of the Programme Office, who stressed the importance of inter-agency co-operation in the fight against corruption.
“Corruption has not been fully eliminated in any country and it can be found in any society. However, the level of corruption can be reduced to the stage when this phenomenon cannot interfere with the development of society and prosperity of the state,” said Denis Primakov, an international expert who delivered the workshop. “Anti-corruption screening of legal acts helps to identify provisions in the acts that potentially could lead to corruption and help to reduce the level of corruption in the country”.
Participants shared their experiences on anti-corruption screenings during the seminar to streamline inter-agency co-operation and information exchange in the framework of corruption prevention activities.
Tokio – Japans Walfänger haben bei ihrer jüngsten Expedition 122 trächtige Zwergwale und Dutzende Jungtiere getötet. Die Naturschutzorganisation Humane Society International bezeichnet dies als «schockierende Statistik und traurige Anklage der Grausamkeit von Japans Walfang».
Sie zeigten erneut die «grausame und unnötige Art der Walfangaktionen», zumal sich gezeigt habe, dass «nichttödliche Studien für wissenschaftliche Zwecke ausreichen», sagte Alexia Wellbelove von der Organisation am Donnerstag.
Die umstrittene viermonatige Expedition in der Antarktis war im März zu Ende gegangen. Dabei wurden 333 Zwergwale getötet, wie die japanischen Behörden bereits im vergangenen Monat der Internationalen Walfangkommission mitgeteilt hatten.
Die japanische Fischfangbehörde erklärte, bei der Expedition sei nicht gezielt Jagd auf schwangere Zwergwale gemacht worden. «Wir fangen Wale ganz nach dem Zufallsprinzip», sagte Yuki Morita von der Behörde.
Japan begründet Wahlfall mit ForschungDie hohe Zahl trächtiger Wale sei «bemerkenswert». «Dies zeigt, dass es viele geschlechtsreife Weibchen gibt und lässt vermuten, dass wir mit einem Anstieg der Bestände rechnen können», sagte er.
Japan macht zwar wissenschaftliche Gründe für den Walfang geltend, das Fleisch getöteter Wale wird aber anschliessend zum Verzehr verwendet. Nach einer Klage Australiens beim Internationalen Gerichtshof (ICJ) in Den Haag hatte das Uno-Gericht im März 2014 geurteilt, dass die Wissenschaft nur ein Vorwand für die Jagd aus kommerziellen Gründen sei.
Der kommerzielle Walfang ist seit dem Jahr 1986 international verboten. Japan nutzt aber eine Lücke in der Vereinbarung, wonach Wale zu Forschungszwecken getötet werden dürfen. (SDA)
Die Preise für Originalpräparate sind sechs Prozent tiefer, zeigt der neue Vergleich. Generika kosten dagegen immer noch mehr als doppelt so viel.
Generika sind in der Schweiz immer noch doppelt so teuer wie im Ausland. Auch patentgeschützte Medikamente kosten hierzulande 9 Prozent mehr als in neun Vergleichsländern, wie Santésuisse und Interpharma am Donnerstag an einer gemeinsamen Medienkonferenz mitteilten.
Untersucht wurden dabei die rund 250 umsatzstärksten patentgeschützten Originalpräparate der Spezialitätenliste auf der Basis eines Wechselkurses von 1,09 Franken je Euro. Beim letzten Preisvergleich im September 2016 waren die patentgeschützten Medikamente bei einem Wechselkurs von 1,07 Franken je Euro noch 14 Prozent teurer gewesen.
Der Preisunterschied hat sich damit etwas verkleinert. Gründe dafür sind Wechselkursschwankungen und insbesondere die Preisüberprüfungsrunde vom vergangenen Jahr, mit der die Preise von über 400 Arzneimitteln gesenkt worden sind.
Generika immer noch teurerKaum verändert hat sich der Preisunterschied zum europäischen Ausland hingegen bei den Generika. Er beträgt nach wie vor 52 Prozent, nach 53 Prozent beim letzten Vergleich im September 2016.
Originalpräparate, deren Patent abgelaufen ist, waren laut der neusten Untersuchung 17 Prozent teurer als im Durchschnitt der Vergleichsländer. Beim letzten Vergleich waren sie im Ausland um einen Fünftel günstiger erhältlich gewesen.
Interpharma, der Interessenverband der forschenden Pharmafirmen, und der Krankenversicherungsverband Santésuisse haben den Preisvergleich bereits zum neunten Mal durchgeführt. (zas/sda)