ZURZACH AG - Der verurteilte Skandal-Arzt H. S.* (83) will seine Praxis unbedingt weiterführen. Die kantonalen Aufsichtsbehörden ordneten den Entzug seiner Berufs-Lizenz an. S. zieht das Urteil weiter – und kann so vorläufig munter weiter herumdoktern.
Der Aargauer Skandal-Arzt H. S.* (83) gibt keine Ruhe. Weil er Beruhigungsmittel illegal an schwerstabhängige Patienten verhökerte, verurteilte ihn das Bezirksgericht 2016 zu zwei Jahren bedingter Haft und 8000 Franken Busse. Für den gebürtigen Deutschen kein Grund, seinen Beruf aufzugeben. Seine Praxis in Zurzach AG betrieb er weiter – nicht ohne Folgen.
2017 leitete das Departement Gesundheit und Soziales (DSG) ein Aufsichtsverfahren ein. Resultat: H. S. sollte die Berufsausübungsbewilligung entzogen werden. Das liess sich der 83-Jährige nicht gefallen. Er reichte beim Aargauer Regierungsrat Beschwerde ein – blitzte aber ab.
S. schiebt Lizenz-Entzug erfolgreich aufNun hat er auch gegen diesen Entscheid Rekurs eingelegt, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet. Dieses Mal beim Aargauer Verwaltungsgericht. Ein Teilerfolg: Der Entzug seiner Lizenz wurde damit erfolgreich aufgeschoben – der Entscheid des DSG ist wegen der Beschwerde noch nicht rechtskräftig. H. S kann also munter weiter praktizieren, wie Karin Müller, DSG-Sprecherin, gegenüber BLICK bestätigt.
Insgesamt hatte der Skandalarzt mehrere Tausend Tabletten des Beruhigungsmittels Dormicium an drogenabhängige Patienten verkauft. Mit dem Verkauf machte er 11'000 Franken Gewinn. Zudem soll er ohne Bewilligung Medikamente abgegeben und Patienten massiv höhere Kosten verrechnet haben.
«Ich habe nichts Falsches getan!»Als BLICK ihn 2017 in seiner Praxis besuchte, war sich der Verurteilte keiner Schuld bewusst: «Ich habe nichts Falsches getan, werde zu Unrecht an die Wand genagelt. Deshalb werde ich extra weiter als Arzt praktizieren!»
Bereits vor Gericht 2016 bestritt H. S. alle Vorwürfe. Er habe das Dormicum «weder verschrieben noch verschenkt, noch verkauft», schrie er neben seinem Anwalt im Gerichtssaal umher.
Ob es wegen seiner Beschwerde vor dem Verwaltungsgericht zu einem Prozess kommt, ist noch unklar. Ebenso, ob noch dieses Jahr eine Entscheidung fällt. Sollte auch das Verwaltungsgericht seine Beschwerde abschmettern, kann H. S. das Urteil immer noch vors Bundesgericht weiterziehen. (hah)
* Name der Redaktion bekannt
La recherche du consensus, a donc été une des motivations de l'atelier sur le code électoral, du 14 juin dernier .Dans un pays « normal », le jeu en valait la chandelle. De la synthèse de travaux, retenons quelques points saillants : c'est par exemple l'urgence des mesures idoines, pour une meilleure représentativité des femmes dans les instances de décisions, dès les élections à venir ; la nécessité de revoir à la hausse, le nombre de sièges des députés, pour tenir compte de l'évolution démographique du pays. Mais aussi et surtout, la nécessité pour le Bénin, d'opter pour des élections générales ; ce qui fera de l'économie au pays ajoute-t-on, et évitera que l'on soit en campagne permanente. Mais au pays du doute et des soupçons, les points à polémiques, ont été vite dénichés. C‘est par exemple la question du quitus fiscal ; de la résidence et du seuil électoral, pour l'attribution des sièges de députés ! Et à propos du quitus fiscal, le point de vue de Claude Djankaky, ex baron de la RB, résume à merveille, la mauvaise foi de certains de nos compatriotes, hostiles à toute évolution positive de nos textes. Parlant donc du quitus fiscal, Mr Djankaky estime sans rire, que « dans les pays normaux, une telle disposition normale, qui s'applique à tous, ne pose aucun problème. Mais dans un pays de tous les possibles (sic), peut-on donner communion à nos dirigeants, sans confession ? »Voilà donc le nœud du problème. Dans ce pays, on ne se fait « pas mutuellement confiance », comme dirait l'autre ! Dans ce pays, nous doutons de tout et de rien. Surtout de la bonne foi de nos dirigeants. A tel enseigne que lorsqu'ils nous montrent la lune, nous préférons regarder leurs doigts. Ce pays notre, est donc « anormal », pour rester dans le lexique du sieur Djankaky. Ces habitants sont donc logiquement « anormaux ».Normal. Ailleurs, le quitus fiscal pour un prétendant à un poste électif, est tout à fait « normal », comme le reconnait Mr Djankaky. Et les délinquants financiers, qui s'aventurent en politique, l'apprennent à leurs dépens. Bien entendu, là, nous parlons des pays « normaux ».Chez nous, à la trappe, toutes les propositions « normales », porteuses de développement, que comporte le nouveau projet de code. Surtout qu'elles sont grosses d'une grave menace : la révision de la Constitution. Suprême « anormalité ! ».Rappelons juste qu'au Sénégal à côté, le Parlement a adopté le 18 juin dernier, la loi portant révision du Code électoral. Désormais, pour être candidat à la présidentielle au pays de Macky Sall, « il faudrait être sénégalais et uniquement sénégalais, et récolter dans au moins sept régions du Sénégal, les signatures de 0,8% des inscrits du fichier électoral »Evidemment, de telles dispositions seraient gravement « anormales », dans notre pays. Le nouveau code sénégalais, a fait objet de vifs débats. « Normal » dans un pays normal.Depuis, les Sénégalais sont passés en mode Coupe du monde. Sans doute qu'il faudra ici, penser à la création d'une Commission de supervision du payement des impôts, composée à parité, de députés de la mouvance et de l'opposition. Histoire de rassurer tous les prétendants à la candidature, sur l'indispensable ...quitus fiscal. Attention : son Président doit être de l'opposition… Normal n'est ce pas ?
Tafê
Written by Roderick Harte,
© Maren Winter / Fotolia
On 1 June 2018, US tariffs entered into force for steel and aluminium imports from the EU, Canada and Mexico, following US President Donald Trump’s decision not to extend temporary exemptions. Argentina, Australia, Brazil and South Korea managed to obtain permanent exemptions as a result of deals struck with the Trump Administration. For all other countries, the US tariffs had already taken effect at the end of March 2018. After talks with the Trump Administration failed to result in a permanent exemption, the EU responded to the new tariffs by lodging a complaint at the WTO and instituting rebalancing measures on specific US exports. A safeguard investigation on steel imports into the EU is also on-going. Other US trading partners have responded in similar ways, raising fears that this could be the start of a full-blown trade war that would harm economic growth.
BackgroundOn 23 March 2018, US tariffs of 25 % on steel imports and 10 % on aluminium imports took effect, following two Section 232 investigations that had concluded that such imports threatened to impair US national security. One day earlier, however, President Trump had decided to grant exemptions until 1 May 2018 to the EU as well as to Argentina, Australia, Brazil, Canada, Mexico and South Korea. The purpose of these exemptions was to provide these trading partners with an opportunity to discuss and address the Trump Administration’s security concerns. On 30 April 2018, the US President decided to extend these temporary exemptions for another 30 days. This ultimately resulted in US agreements with Argentina, Australia, Brazil and South Korea that warranted permanent exemptions from the tariffs in one form or another (see Box 1).
Box 1 – Permanent exemptions obtained by Argentina, Australia, Brazil and South KoreaThe EU also pursued intense talks with the Trump Administration to obtain a permanent exemption. Among other things, it made a specific offer for trade talks (see Box 2), but this ultimately did not satisfy the US Administration. Similarly, the USA did not achieve any major breakthrough in its ongoing renegotiation of the North American Free Trade Agreement (NAFTA) with Canada and Mexico. President Trump therefore decided on 31 May 2018 that these three trading partners would not be granted any further temporary exemptions. The US tariffs subsequently entered into force on 1 June 2018 for the EU, Canada and Mexico.
Box 2 – EU offer for trade talks with the US in return for a permanent exemptionThe EU’s response has been three-pronged, in line with the strategy outlined by the Commission in March:
Box 3 – Two stage-approach of EU rebalancing measures
(1) The initial rebalancing measures taking effect on 22 June 2018 will be applied to around 180 products worth up to €2.8 billion in US exports. These include agricultural (e.g. bourbon, orange juice, corn), industrial (mainly steel and aluminium items) and manufactured goods (e.g. make-up, clothes, motor cycles, boats).
(2) After three years or after a positive WTO outcome, the EU will target an additional 150+ American products worth around €3.6 billion in US exports. These again include agricultural, industrial and manufactured goods.
The total amount of US exports that could eventually be targeted by the EU’s rebalancing measures would correspond to the amount of EU steel and aluminium exports hit by the US tariffs (based on 2017 figures). These measures are in line with the WTO Agreement on Safeguards, according to the Commission.
Global responses to the US tariffs and potential trade wars aheadIn response to the US tariffs, other countries have taken steps similar to the EU, raising fears of a trade war:
At their recent summit, G7 leaders were unable to resolve their differences on trade. Initially, it had looked as if they had agreed on a joint communiqué that included a reference to ‘a rules-based international trading system’ and a vow to ‘fight protectionism’. Shortly after the summit, however, President Trump withdrew his support. It is not yet clear what this means for transatlantic cooperation on trade matters. Until recently, regular trilateral meetings between the EU, Japan and USA to discuss common trade concerns suggested that cooperation with the USA was still possible. On 14 June, the USA (and Japan) also requested to join WTO proceedings that the EU recently initiated against China in relation to technology transfers.
Fears of a trade war have also been stoked by rising trade tensions between the USA and China. Following the findings of a US Section 301 investigation, the two countries have been in talks for some time to address US concerns about Chinese trade practices related to technology. On 15 June, however, President Trump followed through on prior threats and imposed tariffs on up to US$50 billion of Chinese imports starting on 6 July, to which China responded in kind. The US President has threatened to target an additional US$400 billion in Chinese imports should China retaliate, which could result in a sharp response from China.
Box 4 – Will cars be the next target of US tariffs?Read this At a glance on ‘US tariffs: EU response and fears of a trade war‘ on the Think Tank pages of the European Parliament.
ZÜRICH - Trotz vier Strafbefehlen und weiteren Ermittlungen in mindestens drei Fällen macht der Bordell-Betreiber munter weiter.
Strafbefehle. Gerichtstermine. Wütende Vermieter. Nichts und niemand bringt Heiko S. (47) aus der Ruhe. Seit über einem Jahr mietet der Deutsche Ferienwohnungen in Zürich und lässt danach heimlich Prostituierte darin arbeiten. Gut 19 Mal führt er Wohnungsbesitzer mit dieser Masche hinters Rotlicht. Er zahlt keine Busse, hat Mietschulden, lässt Gerichtstermine platzen. Und er macht munter weiter so, obwohl die Polizei ihn auf dem Radar hat (BLICK berichtete).
Nun will sich die Zürcher Justiz nicht mehr an der Nase herumführen lassen. Huren-Heiko droht Knast! Zumindest, wenn er nicht zahlt. «Uns liegen vier rechtskräftige Fälle vor», sagt Statthalterin Karin Müller-Wettstein aus Bülach, «wir haben eine Adresse in Deutschland. Dorthin werden über Inkasso die Zahlungsaufforderungen geschickt.» Es geht um 6200 Franken! Ob Huren-Heiko seinen deutschen Briefkasten leert, ist fraglich.
Wenn Huren-Heiko nicht zahlt, muss er 62 Tage in den KnastIgnoriert Heiko S. die Strafbefehle weiterhin, sollte er sich in der Schweiz nicht schnappen lassen. Denn, so Karin Müller-Wettstein, «wenn er nicht zahlt, muss er pro nicht gezahlter 100 Franken einen Tag ins Gefängnis». Bei 6200 Franken wären das gute zwei Monate.
Die wünscht ihm ein Italiener aus der Rötelstrasse in Zürich. Er will Anfang November 2017 für zwei Monate auf Reisen gehen und vertraut Huren-Heiko seine 70 Quadratmeter grosse Dreizimmer-Wohnung an. «Er wirkte wie ein sehr beschäftigter Mann mit Geld, der wegen eines Jobs in Zürich vorübergehend eine Unterkunft suchte», erzählt Francesco S. *(29). Doch der deutsche Geschäftsmann zieht nicht ins Apartment, sondern eine rumänische Dirne und ihr deutscher «Beschützer».
«Die Dirnen machten Sex in meinem Bett – ekelhaft!»«Es ging hoch her, haben mir dann die Nachbarn erzählt», so Francesco S. weiter. «Mädchen und Männer tagein, tagaus. Sex, und das in meinem Bett!» Als der Italiener wieder in seine Wohnung zieht, packt ihn der Ekel. «Ich habe drei vier Mal alles, Möbel und sogar Wände, desinfiziert.»
Eine Erfahrung, die leider immer wieder Zürcher Wohnungsbesitzer machen müssen. «Seit Anfang Jahr gingen weitere Anzeigen gegen Heiko S. ein», bestätigt die Stadtpolizei.
Luzern will neu Restaurants und Bars keine Vorschriften mehr machen, ob sie geschlechtergetrennte oder Unisex-Toiletten anbieten müssen.
In Gastrobetrieben im Kanton Luzern können Männer und Frauen künftig auf ein und dasselbe WC geschickt werden. Die Regierung hat die Gastgewerbeverordnung von 1998 so angepasst, dass Unisex-Toilettenanlagen möglich werden.
Damit sollen die Betriebe künftig mehr Gestaltungsfreiheit erhalten, teilte der Regierungsrat am Freitag mit. Sie sollen selber darüber entscheiden können, ob sie ihren Gästen geschlechtergetrennte oder Unisex-Toilettenanlagen anbieten wollen. Man habe beschlossen, in dieser Frage keine staatlichen Vorgaben mehr zu machen.
Pionier-Restaurant nahm Busse in KaufDas Luzerner Parlament hatte im Mai 2017 ein Postulat überwiesen, das von der Regierung eine Prüfung der Zulässigkeit von Unisex-WCs in Gastrobetrieben gefordert hatte. Die Gastgewerbeverordnung verlangte bislang, dass gastgewerbliche Betriebe über getrennte Toilettenanlagen für Frauen und Männer mit Handwascheinrichtungen im Vorraum verfügen müssen.
Die Diskussion angestossen hatte ein Restaurant in der Stadt. Dieses feierte seine Neueröffnung, obschon es entgegen kantonaler Bestimmungen nicht für Frauen und Männer getrennte Toiletten anbot.
Die Gewerbepolizei erteilte dem Lokal die Betriebsbewilligung mit einer Auflage, bis im März 2017 nach Geschlechtern getrennte Toilettenräume einzurichten. Das Lokal weigerte sich und ging vor Gericht. Dieses sistierte das Verfahren aufgrund des Vorstosses im Parlament vorläufig.
Mindesthöhe wurde reduziertDas Thema beschäftigte gar den Bundesrat. Dieser hielt im Mai in einer Antwort auf eine Motion des Luzerner FDP-Nationalrats Albert Vitali fest, er könne keine nationale Regelung für Unisex-Toiletten erlassen, weil er dafür nicht zuständig sei.
Zusätzlich zur WC-Bestimmung ändert die Luzerner Regierung auch die Mindesthöhe bei Umbauten und reduziert diese auf 2,3 Meter. Bei der Erteilung einer Wirtschaftsbewilligung anerkennt der Kanton Luzern neu die staatlichen Prüfungen anderer Kantone und der EU-Staaten, sodass keine zusätzliche Prüfung mehr absolviert werden muss. Die Änderungen treten auf den 1. Juli in Kraft. (SDA)
ZÜRICH - ZH - Die chinesische Industrial and Commercial Bank of China (ICBC) hat neu eine Filiale in Zürich. Nach der China Construction Bank ist die ICBC die zweite chinesische Grossbank, die am Finanzplatz Zürich eine Präsenz aufgebaut hat.
Zur Eröffnung der Niederlassung fand sich am Donnerstagabend ein illustrer Kreis ein: Anwesend waren nebst dem ICBC-Präsidenten Shu Gu und einem Vertreter der Botschaft Chinas auch Finanzminister Ueli Maurer (SVP), Nationalbankpräsident Thomas Jordan und Regierungsrätin Carmen Walker Späh (FDP), wie die Zürcher Volkswirtschaftsdirektion am Freitag mitteilte.
Vor über zwei Jahren machte sich eine Zürcher Delegation in China für die Niederlassung stark. Entsprechend zeigte sich Volkswirtschaftsdirektorin Walker Späh erfreut über einen «weiteren Höhepunkt des kantonalen Engagements zur Förderung der Handelsbeziehungen mit China». Das stärke den Finanzplatz. Laut Walker Späh ist die ICBC die nach Bilanzsumme grösste Bank der Welt.
Schon seit längerem wird spekuliert, ob sich Sophia Thomalla und Gavin Rossdale verlobt haben. Bei einem Spaziergang durch London zeigen das Model und ihr Rocker nun auffallend prunkige Ringe an den Fingern.
Das Gerücht, dass sich Sophia Thomalla (28) und Gavin Rossdale (52) verlobt haben sollen, hält sich wacker. Seit März spekulieren Fans, ob die beiden Turteltauben den nächsten Schritt gewagt haben. Bei einem Spaziergang in London zeigt sich das Model nun erneut mit dem verdächtig grossen Ring.
In London tragen beide grosse RingeLeger gekleidet, schlenderte das Paar am Donnerstag durch Hampstead. Auffallend: Thomallas prunkiger Ring an der linken Hand. Auch Rossdale trägt einen. Beide Schmuckstücke sind sehr schlicht und mit keinen Steinchen verziert. Thomalla trägt das Schmuckstück schon seit längerer Zeit, wurde in den letzten Tagen in London immer wieder damit abgelichtet. Weder die tätowierte Schönheit noch der Rocker haben sich bis jetzt zu den Verlobungsgerüchten geäussert.
Dass die beiden bis über beide Ohren verliebt sind, zeigen sie immer wieder. Auf Paparazzi-Bildern küssen sie sich in der Öffentlichkeit, halten Händchen. Thomalla hat bereits Rossdales Ex-Frau Gwen Stefani (48) und deren gemeinsame Kinder Kingston (12), Zuma (9) und Apollo (4) kennengelernt. Die Zeit wäre also reif, um einen nächsten Schritt in Richtung gemeinsame Zukunft zu gehen.
Thomalla steht auf MusikerNachdem sich Rossdale im August 2015 von Stefani trennte, verging einige Zeit, bis sich der «Bush»-Frontmann mit einer neuen Frau zeigte. Im April 2017 wurde der 52-Jährige dann in London beim Knutschen mit Thomalla erwischt. Heute sind die beiden offiziell ein Paar.
Aber auch Thomalla hat eine ereignisreiche Liebesvergangenheit. So heiratete die Berlinerin vor rund zwei Jahren Hals über Kopf Andy LaPlegua (42), Sänger der norwegischen Bands Icon of Coil und Combichrist. Die Ehe ging in die Brüche, Thomalla gab im Mai 2017 die Scheidung bekannt. Mit Rammstein-Star Till Lindemann (55) führte das Model jahrelang eine On-Off-Beziehung. (bcv)
EU Foreign Affairs and Defence ministers meet on 25 June 2018 in Luxembourg to discuss and adopt conclusions on EU cooperation in security and defence, and hold a session on EU-NATO cooperation together with NATO Secretary-General Jens Stoltenberg. Over lunch, foreign ministers discuss Yemen with UN Special Envoy Martin Griffiths. The Council adopts conclusions. Foreign ministers also discuss the implementation of the EU Global Strategy, the Horn of Africa and the Red Sea (with Council conclusions), and Jordan.
Ein Luzerner Start-up bringt mit Freezyboy einen Kühler auf den Markt, der Grünabfälle geruchsneutral gefriert. BLICK hat ausprobiert, ob er sich im Alltag bewährt.
Wenn es 30 Grad warm ist, wird das umweltbewusste Abfallsammeln zur Qual. Das Kompostkübeli beginnt nach einem Tag zu stinken – auch auf dem Balkon. Gerade wer nicht so viel Grünabfall hat, gerät schnell in Versuchung, aus Bequemlichkeit ganz auf die Trennung zu verzichten.
Eine Alternative bietet ein Luzerner Start-up mit dem Freezyboy. Dieser wurde über Crowdfunding lanciert und ist nun erhältlich. Bei über 50 Küchenstudios in der Schweiz oder direkt über die Webseite des Unternehmens. Der Kühler in Schwarz oder Weiss kostet 890 Franken.
BLICK hat ausprobiert, ob sich die Investition lohnt. Ideal: Freezyboy passt bei Schweizer Standardküchen genau neben den Abfallkübel. Dort hat es meist auch gleich eine Steckdose, so dass man das Gerät selbst problemlos installieren kann.
Auch nach einer Woche riecht der Kompost überhaupt nichtNach dem Einschalten kann man gleich loslegen. Das Behältnis wird fast geräuschlos auf minus fünf Grad gekühlt. Danach kann man Gemüse rüsten oder Früchte schälen – und die Reste problemlos in den gelben Kübel werfen. Im Test dauerte es über eine Woche, bis die sieben Liter gefüllt waren. Gerüche treten keine auf, Fruchtfliegen sind keine zu sehen.
Danach kann man den gelben Behälter an einem Griff aus dem Freezyboy ziehen und damit zum Grüncontainer spazieren. Einmal kräftig klopfen, schon rutscht der Eisblock mit Essensresten und Schalen raus. Keine dreckigen Finger, kein Gestank. Auswaschen muss man den Behälter auch nicht unbedingt.
Das BLICK-Testfazit: Sauber, einfach, hygienisch und ohne Stinkerei. Freezyboy erfüllt alle Versprechen und glänzt mit praktischen Details. Ob man die Investition tätigen will oder den Kompost anderweitig sammelt, muss man selber wissen. Energetisch soll das Gadget übrigens ein Nullsummenspiel sein, sprich: Die gesammelte Biomasse wiegt die 81 kWh Stromverbrauch des Kühlers pro Jahr auf.