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Diplomacy & Defense Think Tank News

"Das Klimaschutzgesetz bietet die Chance, die nationale Klimagovernance zu verbessern": Interview mit Heiner von Lüpke

Herr von Lüpke, das Bundesumweltministerium will in diesem Jahr ein Klimaschutzgesetz auf den Weg bringen. Was kann ein solches Klimaschutzgesetz bewirken?

Zuerst einmal ist es ein Ausdruck des politischen Willens der Bundesregierung, ernst zu machen mit Klimaschutzmaßnahmen und damit ein wichtiges Signal. Ein Klimaschutzgesetz kann rechtlich verbindliche Ziele abbilden, die auch Verantwortlichkeiten für Sektoren und Ressorts beinhalten, und es kann institutionelle Pfade und Prozesse regulieren. [...]

Vorkaufsrechte und Enteignungen auf dem Wohnungsmarkt: Die Dosis macht das Gift. Kommentar von Claus Michelsen

Für viele Mieterinnen und Mieter sind Deutsche Wohnen oder Vonovia zum Sinnbild eines ungezügelten Wohnungsmarktsgeworden: Unternehmen, die rücksichtslos ältere Menschenaus ihren Wohnungen „herausmodernisieren“, Mieten für junge Familien bis ins Unerträgliche erhöhen und sich dabei wenig um die Entwicklung von Stadtteilen und Quartieren kümmern, sondern in erster Linie um ihren eigenen Profit, so die weit verbreitete Auffassung. [...]

IPI MENA Voices Importance of Women, Youth in Universal Declaration of Human Rights

European Peace Institute / News - Tue, 01/29/2019 - 23:13

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How can we build on the achievements of the Universal Declaration of Human Rights (UDHR)? This was the topic of this January 29th forum entitled “The UDHR: A Legacy Continued for Development and Human Rights Protection.” The event marked the 70th Anniversary of the Declaration, which was December 2018.

The forum was held at the Royal University of Women (RUW) in collaboration with the National Institute for Human Rights (NIHR); the Ombudsman’s Office, United Nations Bahrain; the Embassy of the Federal Republic of Germany to the Kingdom of Bahrain; and IPI MENA.

Dr. Pasquale Borea, Dean of the College of Law at RUW, stressed the educational value of the declaration as a seminal international legal instrument whose influence can be seen in  regional conventions, national legislations, and instruments of soft law.

“Spreading knowledge and awareness of the UDHR among the youth can be an antidote to extremism, radicalism, and intolerance,” Dr. Borea stated. “It represents a fundamental step to inculcate values such as dialogue, respect, and tolerance in the next generation.”

Focusing on Article 7 within the Declaration, United Nations Resident Coordinator Amin El Sharkawi underlined its connection to the fifth Sustainable Development Goal, gender equality, and the role women played in conceptualizing the UDHR.

Mr. Sharkawi highlighted the roles of Hansa Mehta of India, Minerva Bernardino of the Dominican Republic, and Begum Shaista Ikramullah of Pakistan who fundamentally transformed the UDHR by including women.

German Ambassador to the Kingdom of Bahrain Kai Boeckmann offered examples of how his government urged companies to implement human rights. He also highlighted the private sector’s responsibility in upholding and promoting human rights.

Noting that International Holocaust Remembrance Day was on January 27th, Mr. Boeckmann pointed to the achievements of the international community in working together following the mass violations of human rights. “We need to resolutely defend all that we have achieved,” he stated.

After noting the gender imbalance on the panel, moderator and IPI MENA Director Nejib Friji gave the floor to IPI MENA Program Assistant Dalya Al Alawi to deliver IPI MENA’s statement and reiterated the importance of including women and youth to build on the legacy of the UDHR.

Ms. Al Alawi emphasized the connection between respect for human rights, peacefulness, and “positive peace,” and she advocated for the participation of women and youth in leadership to whom the 2030 Agenda’s pledge to “leave no one behind” applies.

Mr. Abdulla Ahmed Alderazi, Vice Chairperson of the NIHR’s Council of Commissioners reminded citizens and civil society of their duties to uphold human rights and in particular the importance of Article 29 of the UDHR.

Mashael Al Qutami, Specialist Investigator at the Ombudsman Office, pointed to the timeliness of the UDHR and drew on the example of how the 1970s international feminist movement gave way to the Convention on the Elimination of All Discrimination Against All Women (CEDAW), a significant treaty born from the UDHR.

In attendance were parliament representatives, private sector representatives, diplomatic corps, students, media, and the first female judge in the Kingdom of Bahrain, Mona Al Kawari.

Call for Papers Vierteljahrsheft zur Wirtschaftsforschung 4/2019: Schulden - Segen oder Fluch?

Über zehn Jahre nach Ausbruch der Großen Finanzkrise und bald zehn Jahre seit Beginn der Europäi­schen Staatsschuldenkrise sind Fragen zu den Chancen und Risiken der Verschuldung und Debatten über Schuldenbremsen akut geblieben.

Schulden sind die treibende Kraft von Investitionen, Wirtschaftswachstum und Wohlstand: ohne Verschuldung von privaten Haushalten, Unternehmen und Staaten keine verzinslichen Anlagen, in die Sparer investieren können. Reale Zinsen werden durch produktive Investitionen in der Realwirtschaft gene­riert. Die aktuellen Niedrigzinsen deuten auf zu geringe Investitionstätigkeit und Sparüberhang hin. Andererseits war die globale Finanzkrise eine Krise der Überschuldung, entstanden aus unproduktiven Investitionen in nicht werthaltige Finanzinstrumente. Überschuldete Banken mussten ihre Schulden abbauen, reorganisiert oder vom Staat gerettet werden. Staaten, die sich dafür an den internationalen Kapitalmärkten verschuldeten, mussten höhere Zinsen zahlen, gerieten in eine Krise und erhielten neue Schulden durch „Rettungspakete“. Gleichzeitig stellen Schuldenobergrenzen ein Hindernis bei der Überwindung von Krisen durch kreditfinanzierte Investitionen dar. Ähnlich auf der Ebene der privaten Haushalte: einerseits brauchen sie Kredite für die produktive Teilhabe am Wirtschaftsleben wie für Existenzgründungen, zum anderen sind gerade einkommens- oder liquiditätsschwächere Verbraucher dem Risiko der Überschuldung ausgesetzt.  Zur Vermeidung der Insolvenz müssen sie oft Umschul­dungskredite oder Kettenkredite mit teuren Restschuldversicherungen annehmen, die ihre Schulden­last weiter erhöhen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, inwieweit Verbraucher von einer unverantwortlichen oder wucherischen Kreditvergabe betroffen sind und welche regulatorischen Maßnahmen notwendig sind, um dies zu verhindern. Marktversagen auf Kreditmärkten, sei es durch Wucher, Ausschluss von Kundengruppen oder spekulative Übertreibungen bei der Preisbildung von Anleihen, kann durch staatliche Eingriffe wohlfahrtssteigernd korrigiert werden.

In diesem Vierteljahrsheft geht es um die ökonomischen und gesellschaftlichen Auswirkungen der Verschuldung und ihre angemessene Regulierung. Zentrale Fragen können u.a. sein:

  • Ökonomische und gesellschaftliche Auswirkungen der Verschuldung des privaten Sektors (Haushalte, nicht-finanzielle und finanzielle Unternehmen) und des Staates
  • Entwicklung der globalen Verschuldung
  • Gibt es einen optimalen Verschuldungsgrad und wenn ja, warum?
  • Müssen Schulden begrenzt werden und welche Auswirkungen haben Schuldenbremsen? Soll sich der Staat wie eine „schwäbische Hausfrau“ verhalten?
  • Marktversagen auf Kreditmärkten und Korrekturmöglichkeiten: Wucher, Marktmacht, Rationierung, Ausschluss, Diskriminierung, spekulative Übertreibungen
  • Einfluss privater Verschuldung (Haushalte und Unternehmen) auf Investitionen und Konsum
  • Zusammenhang zwischen Schuldenwachstum, Vermögenspreisen und Finanzstabilität
  • Zusammenhang zwischen Staatsverschuldung und Wirtschaftswachstum
  • Schuldentragfähigkeit privater Haushalte, Unternehmen und Staaten
  • Überschuldung: Ursachen, Probleme und Lösungsmöglichkeiten
  • Verantwortliche vs. wucherische Kreditvergabe
  • Transaktionsorientierte vs. beziehungsorientierte Kreditvergabe, Rolle langfristiger Kreditbeziehungen
  • Verschuldung von Banken im Vergleich zu nicht-finanziellen Unternehmen, Regulierung der Bankverschuldung
  • Auswirkungen von Entschuldung und Schuldenrestrukturierung
  • Geldpolitik und Staatsverschuldung, Verschuldung von Notenbanken
  • Einfluss der Niedrigzinsphase und unkonventionellen Geldpolitik auf die Verschuldung und Schuldentragfähigkeit im öffentlichen und privaten Sektor
  • Ökonomische Denkgeschichte der Verschuldung, Modern Monetary Theory
  • Wirtschaftsgeschichte: Entstehung von Geld durch Schulden, Kreditzyklen

Willkommen sind theoretische und empirisch fundierte Beiträge. Politische Implikationen der Analy­sen sollen vorgestellt und diskutiert werden. Auch Positionspapiere aus Verbänden, Politik und Wirtschaft können eingereicht werden.

Autorinnen und Autoren, die einen Beitrag einreichen möchten (in Deutsch oder Englisch), schicken bitte bis zum 15. März einen Abstract über den geplanten Beitrag (maximal 1 Seite) an Peter Hennecke, Doris Neuberger & Dorothea Schäfer (peter.hennecke@fom-net.de, doris.neuberger@uni-rostock.de,dschaefer@diw.de). Die Autorinnen und Autoren erhalten spätestens am 1. April 2019 eine Rückmeldung, ob der Beitrag angenommen wird. Die fertigen Beiträge, die eine Länge von ca. 30.000 Zeichen nicht überschreiten sollen, müssen bis zum 1. September eingereicht werden. Es schließt sich ein mehrstufiger Lektorats- und Überarbeitungsprozess an. Das Vierteljahrsheft soll voraussichtlich Ende 2019 erscheinen.

HerausgeberInnen: Peter Hennecke, Doris Neuberger und Dorothea Schäfer


Claudia Kemfert: „Die Empfehlungen der Kohlekommission müssen nun zügig umgesetzt werden“

Die Einigung der sogenannten Kohlekommission auf einen Fahrplan für den Kohleausstieg in Deutschland kommentiert Claudia Kemfert, Energieökonomin und Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), wie folgt:

Die Kohlekommission hat einen sehr guten Kompromiss erarbeitet. Wenn diese Empfehlungen umgesetzt werden, können die Klimaziele erreicht, der Hambacher Wald erhalten und der Strukturwandel klug umgesetzt werden. Wichtig ist, dass die Kohlemeiler wie empfohlen vom Netz gehen, die erneuerbaren Energien schneller als bisher ausgebaut werden und dass die vorgeschlagenen Gelder in Innovationen und zukunftsweisende Energiewendeprojekte fließen. Besonders wichtig ist aber, dass diese Empfehlungen auch von der Politik so umgesetzt werden. Die Zeit der Ausreden ist vorbei, der Kohleausstieg muss nun rasch umgesetzt und die Energiewende voran gebracht werden.

Voksende handel med kvinder og børn i og fra Den Dominikanske Republik

DIIS - Fri, 01/25/2019 - 11:14
Ninna Nyberg Sørensen bistår det dominikanske indenrigsministerium

Mehr und mehr Geflüchtete sprechen gut Deutsch, nutzen Bildungsangebote und integrieren sich in den Arbeitsmarkt

Zusammenfassung:

Gemeinsame Pressemitteilung von IAB, BAMF und SOEP am DIW Berlin

Immer mehr Geflüchteten gelingt die Integration in das deutsche Bildungssystem und in den Arbeitsmarkt. Das zeigt eine gemeinsame Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), des Forschungszentrums des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ) und des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) am DIW Berlin auf der Basis einer repräsentativen Wiederholungsbefragung von Geflüchteten, die in den Jahren 2013 bis 2016 nach Deutschland gekommen sind. In den Jahren 2016 und 2017 wurden dafür jeweils rund 5.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer befragt, knapp 3.000 von ihnen waren bei beiden Befragungswellen dabei.


„Geflüchtete brauchen Unterstützung bei der Bewältigung von psychischen Problemen“: Interview mit Hannes Kröger

Herr Kröger, seit 2016 führt das DIW Berlin gemeinsam mit dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und dem Forschungszentrum des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ) eine repräsentative Längsschnittbefragung von Geflüchteten in Deutschland durch. Die Gesundheit ist dabei ein wichtiger Punkt. Wie ist es um den Gesundheitszustand der Geflüchteten bestellt?

Auch aufgrund der jungen Altersstruktur der Geflüchteten ist bei der physischen Gesundheit kein Problem zu beobachten und es geht ihnen auch altersübergreifend nicht systematisch schlechter als dem Bevölkerungsdurch- schnitt. Hingegen gibt es bei der psychischen Gesundheit großen Handlungsbedarf. Sowohl bei depressiven Symptomen, dem psychischen Wohlbefinden, als auch beim Risiko einer posttraumatischen Belastungsstörung liegen bei allen Geflüchteten große Probleme vor. Insbesondere bei Frauen über 35 Jahren haben wir ein hohes Risiko. Insgesamt unterliegen mehr als ein Drittel der Geflüchteten dem Risiko einer posttraumatischen Belastungsstörung. [...]

Energiewende forcieren statt unsinnige Pipelines bauen - Kommentar von Claudia Kemfert

US-Präsident Donald Trump wettert in diesen Tagen mal wieder gegen die geplante Pipeline Nord Stream 2, die, zusätzlich zur bereits existierenden Leitung, russisches Gas direkt nach Deutschland liefern soll. Die USA drohen dieses Mal, Sanktionen gegen beteiligte Unternehmen zu verhängen. Deutschland mache einen riesigen Fehler und sich abhängig von russischen Gaslieferungen, so Trump.

Wie es um die deutschen Interessen steht, ist dem US-Präsidenten allerdings wahrlich egal. Es geht ihm einzig um das in den USA durch Fracking geförderte Gas und darum, das zu höchstmöglichen Preisen insbesondere nach Europa und Deutschland zu verkaufen. Nord Stream 2 würde ihm da einen Strich durch die Rechnung machen, denn das vergleichsweise teure Fracking-Gas kann derzeit gegen Gaslieferungen aus Russland kaum mithalten. Zudem ist das Fracking-Gas aus den USA aufgrund umweltschädlicher Förderungsmethoden ohnehin kritisch zu sehen und keine wirklich Alternative.

Wo Trump Recht hat, hat er Recht: Wir brauchen Nord Stream 2 tatsächlich nicht. [...]


Youngest Peace Writer Rallies Youth on SDGs at IPI

European Peace Institute / News - Thu, 01/24/2019 - 22:30

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12-year old Adam Jade Kadia called on his peers, fellow students, and youth, as the leaders of future generations, to work together to achieve the Sustainable Development Goals (SDGs) during the launch of his new book 17 SDGs held at IPI-MENA in collaboration with the Gulf Petrochemicals Industries Company (GPIC), Supreme Council for Women (SCW) and Representatives of the Shura Council (Senate) of the Kingdom of Bahrain on January 24th.

IPI-MENA Director Nejib Friji opened the book launch that coincided with the International Day of Education, and strongly reaffirmed the key role of education in IPI’s strategy to promote the Culture and Education for Peace.

“Students, children, and youth are the custodians of peace and culture,” he stressed, highlighting the fundamental need to nurture them and build on their existing knowledge and practices.

He called on educators, nurtures, and parents to support children and youth, emphasizing the importance of building a peace culture from within communities and homes, and educational institutional efforts.

“I urge the educational institutions to streamline the Culture of Peace throughout different curricula, from primary and secondary to postgraduate endeavors,” he stated.

Reiterating the importance of youth in a culture of peace, Adam Kadia stressed, “we are the future generations, and if we do nothing, the world will not change.”

Underlining the importance of each Sustainable Development Goal, Adam explained the inspiration behind his book entitled 17 SDGs as wanting to share the message of peace, respect, tolerance and understanding with his peers.

“These Sustainable Development Goals are like a roadmap, we can use these goals to get to the place we want be,” he stated, adding that they apply to all members of the international community.

Calling on local, regional, and international organizations in the Middle East to undertake more youth-related programs, Dr. Abdulrahman Jawahery, President of the Gulf Petrochemicals Industries Company (GPIC), highlighted the refreshing creativity and innovation young children can bring in sustaining peace and development.

He stressed the key role private and public sectors can play by providing a rich and positive environment that will unlock the untapped potential of youth to explore fields of talent for the service of peace and sustainable development.

Dr. Fatima Al Kooheji, Chairperson of the Shura Council’s Women and Child Affairs Committee, underlined the importance of national legislation in providing opportunities to encourage the youth and the responsibility governments have in supporting future generations through education.

Concluding the book launch, Supreme Council for Women Representative Sheikha Dina bint Rashid Al Khalifa, Director General for Policies and Development, stressed the ability of children to think outside the box and how that can build on the efforts and contributions of past generations in addressing the interconnected complexities of the SDGs.

“The main question we will all walk away from is what we can do, how can every one of us in our own lives work towards implementing the SDGs, and how can we inspire others, how can we make a difference in our communities and societies,” she stated.

Following the launch, a debate took place where all the children, representing nine different schools, interacted actively, mainly on their roles to advocate and implement the SDGs.

Evaluierungsbericht zur Mietpreisbremse vorgestellt

Seit 2015 kann in Deutschland auf sogenannten angespannten Wohnungsmärkten eine Mietpreisbremse eingeführt werden. Was hat das Gesetz, das Mieterinnen und Mieter vor übermäßigen Mietpreissteigerungen schützen soll, gebracht? Wirkt es oder muss das Gesetz weiterentwickelt werden? Im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat Claus Michelsen, Leiter der Abteilung Konjunkturpolitik am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), gemeinsam mit Andreas Mense von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg die Mietpreisbremse evaluiert. Das Gutachten, das am 24. Januar 2019 vorgestellt wurde, ist auf der Website des BMJV abrufbar.


Die vernachlässigte Rolle von Städten im Globalen Flüchtlingspakt

Bonn, 23.01.2019. Der Einsatz vieler italienischer Bürgermeister für die Aufnahme Geflüchteter und gegen die kompromisslose Politik von Innenminister Salvini hat in den letzten Wochen viel öffentliches Aufsehen erregt. In Zeiten historischer Höchststände von Flüchtlingen steht der Vorgang sinnbildlich für die wachsende Bedeutung von Städten für Schutz und gesellschaftliche Teilhabe weltweit Vertriebener. Der am 17. Dezember 2018 von der UN Generalversammlung in New York angenommene Globale Flüchtlingspakt zeigt jedoch, dass diese Bedeutung auf internationaler Ebene noch nicht hinreichend wahrgenommen wird. Für die Umsetzung einer nachhaltigen Flüchtlingspolitik müssen daher die Potenziale von Städten und Kommunen auf globaler, nationaler und lokaler Ebene stärker wahrgenommen und unterstützt werden. Flucht und Vertreibung haben in den letzten Jahren weltweit zugenommen. 85 Prozent der Flüchtlinge befinden sich in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen, die mit eigenen Wirtschafts- und Entwicklungsproblemen zu kämpfen haben. Gleichzeitig hat der Anteil an lang andauernden Fluchtsituationen zugenommen: In 2017 war für etwa zwei Drittel aller Flüchtlinge die Rückkehr in die Heimatländer für mehrere Jahre oder gar Jahrzehnte kaum möglich. Prominente Beispiele sind der seit 2012 anhaltende syrische Bürgerkrieg oder die seit den 1990er Jahren andauernde somalische Flüchtlingskrise. Neben Herausforderungen für die Aufnahmegesellschaften, sind die Folgen für die betroffenen – in vielen Fällen jungen – Menschen dauerhafte Abhängigkeit und fehlende Perspektiven auf gesellschaftliche Teilhabe. Der Globale Flüchtlingspakt reagiert auf diese Entwicklungen mit einem bedeutenden Paradigmenwechsel. So sollen die Lebensperspektiven von Flüchtlingen insbesondere durch eine bessere lokale Integration und Förderung ihrer ökonomischen Eigenständigkeit verbessert werden. Geflüchtete sollen in höherem Maße Zugang zu nationalen Finanzdienstleistungen, Bildungssystemen und Arbeitsmärkten erhalten. Im Gegenzug verpflichtet sich die internationale Gemeinschaft, aufnehmende Länder durch die Bereitstellung von Wissen und Ressourcen zu unterstützen. Flüchtlingslager soll es künftig nur noch als Ausnahme und lediglich kurzfristige humanitäre Lösung geben. Während der Flüchtlingspakt feststellt, dass sich ein zunehmender Teil von Geflüchteten bereits jetzt schon außerhalb von Lagern aufhält, wird eine andere räumliche Dimension fast konsequent ignoriert: Die zentrale Rolle von Städten als Akteure und wichtige Integrationsmotoren in Fluchtsituationen. Über die Hälfte der Flüchtlinge halten sich in Städten auf, unter den Binnenvertriebenen liegt der Anteil sogar bei über 80 Prozent . Nicht wenige (anerkannte) Flüchtlinge verlassen zudem freiwillig – und oftmals illegal – den Schutzraum des Flüchtlingslagers, um sich und ihren Familien ein Auskommen zu ermöglichen. Auch unter rückkehrenden Flüchtlingen weisen Studien auf eine deutliche Tendenz zur (Neu-) Ansiedlung in städtischen Räumen des Herkunftslandes hin. Aus der Perspektive von Geflüchteten liegen die Vorteile gewachsener Städte und Gemeinden auf der Hand: Im Gegensatz zu Flüchtlingslagern ermöglichen diese oftmals ein autonomeres Leben mit Aussicht auf soziale und ökonomische Integration. Nicht zuletzt bieten urbane Netzwerke informellen Schutz und unterstützen bei der Arbeits- und Wohnungssuche. Ein urbanes Leben „unter dem Radar“ der staatlichen Einrichtungen bietet jedoch wenig Sicherheit und macht verwundbar. Urbane Flüchtlinge sind häufiger Opfer von sexueller Gewalt, Ausbeutung und verbaler sowie körperlicher Angriffe. Dies ist insbesondere in Ländern der Fall, die offiziell keine Ansiedlung außerhalb von Flüchtlingslagern erlauben. Dort ist in den Städten der Zugang zu öffentlichen Bildungs- und Gesundheitsleistungen kaum möglich; auch internationale Hilfs- und Schutzleistungen können nur eingeschränkt genutzt werden. Nicht registrierte Flüchtlinge sind zudem oft der Willkür der lokalen Behörden ausgeliefert. Für eine effektive Umsetzung nachhaltiger Lösungen außerhalb von Flüchtlingslagern ist es daher notwendig, die wichtige Rolle von Städten und Gemeinden anzuerkennen und zu unterstützen. Dies muss auf mehreren Ebenen passieren: Auf internationaler Ebene durch eine stärkere Einbindung von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und (im Pakt genannten) Städtenetzwerken in globale Politikprozesse. Darüber hinaus müssen bestehende UNHCR-Konzepte expliziter auf Bedarfe in städtischen Räumen zugeschnitten. Dieses gilt ebenso für die bi- und multilaterale Entwicklungszusammenarbeit, welche die Bedürfnisse urbaner Geflüchteter stärker in ihren Maßnahmen beachten sollte. Auf nationaler Ebene müssen Städte und Kommunen mit höheren politischen und finanziellen Gestaltungskompetenzen ausgestattet werden. Essentiell ist dabei auch die politische und rechtliche Anerkennung urbaner Geflüchteter. Auf lokaler Ebene geht es schließlich um eine verstärkte Integration von Flüchtlingen in vorhandene Stadtentwicklungs- und Budgetpläne. Nicht zuletzt gilt es, Stadtregierungen und -verwaltungen sowie die lokale Bevölkerung auch für mögliche positive Folgen der wirtschaftlichen und sozialen Integration von Geflüchteten zu sensibilisieren.

Localising humanitarian responses

DIIS - Tue, 01/22/2019 - 16:32
Exploring perceptions and practice

Genetische Analysen implizieren keineswegs Unmenschlichkeit – im Gegenteil

Genetische Unterschiede sind ein Argument für den Sozialstaat

Mitte Januar 2019 ist in der Fachzeitschrift Nature Genetics ein Aufsatz zu den genetischen Grundlagen der menschlichen Risikobereitschaft online gegangen, an dem zwei der Autoren dieses Beitrags beteiligt sind (u.a. auf Basis der Daten der Berliner Altersstudie). Im Genom von über einer Million Menschen, deren Daten analysiert wurden, wurden 124 Stellen gefunden, die die Risikobereitschaft vorhersagen, die von den analysierten Befragten angegeben wurde. Außerdem wurden entsprechende molekulargenetische Zusammenhänge mit tatsächlichem Verhalten, etwa Rauchen und Trinken, gefunden. Aber von der enormen Streuung der menschlichen Risikobereitschaft kann durch einzelne Gen-Varianten fast nichts statistisch erklärt werden. Die wichtigste Variante erklärt nur 0,02 Prozent der Streuung – statistisch signifikant, also kein reiner Zufall, aber trotzdem wird so gut wie kein Unterschied in der Risikobereitschaft durch eine Stelle im Genom erklärt.

Durch die Betrachtung von größeren Bereichen des Genoms, die Millionen von einzelnen Gen-Buchstaben enthalten (aus über sechs Milliarden Buchstaben, aus denen ein menschliches Genom besteht), konnten immerhin 1,6 Prozent der Streuung statistisch aufgeklärt werden. Die winzigen Effekte vieler Stellen im  Genom summieren sich. Aber auch nun würde es sich nicht lohnen die Speichelproben von Investmentbankern zu analysieren, um herauszufinden, wie risikobereit sie sind. In der Studie wird ausdrücklich festgestellt, dass das Ergebnis der Analyse sich nicht eignet um die Risikobereitschaft eines einzelnen Menschen vorherzusagen – der Prognosefehler wäre viel zu hoch. Wozu also der ganze Aufwand? Was kann man aus solchen Genom-Analysen schlussfolgern und was nicht? Sind derartige genetische Analysen nicht von Grund auf menschenunwürdig und führen in moralische Abgründe? „Nein“ ist unsere im folgenden begründete Antwort. Genetische Erkenntnisse können sogar zur Menschenwürde beitragen, da sie gute Argumente liefern für Solidarität und für Bestrebungen hin zu mehr Chancengleichheit in unserer Gesellschaft.

Erst einmal ist gewissermaßen „innerwissenschaftlich“ festzuhalten, dass die erfolgreiche Erklärung von psychologischen Unterschieden durch molekulargenetisch gemessene Unterschiede die bereits länger bestehenden Kernergebnisse der sogenannten Verhaltensgenetik bestätigt. Diese Disziplin berechnet auf Basis von Studien zur Ähnlichkeit von beispielsweise adoptierten Geschwistern oder separat aufgewachsenen eineiigen Zwillingen die Wichtigkeit von genetischen Unterschieden gezeigt. Demnach sind im statistischen Mittel genetische Unterschiede innerhalb von Familien maßgeblicher für Persönlichkeit und kognitive Leistungsfähigkeit als Unterschiede in der Erziehung zwischen Familien. Eltern mit mehreren Kindern wissen auch wie unterschiedlich ihre Kinder sein können, obwohl ihre familiäre und soziale Umgebung ja ähnlich ist. Aber weder die menschliche Erfahrung und erst recht nicht die neuartigen genetischen Analysen können die Kritiker der Humangenetik überzeugen.

Kürzlich bestritt zum Beispiel kürzlich der Regensburger Psychologieprofessor Christof Kuhbandner in der Süddeutschen Zeitung (14. Dezember 2018), dass Intelligenz überhaupt in einem nennenswerten Ausmaß erblich sei – und legt nahe, dass Kinder mehr lernen, wenn man sie glauben lässt, dass an Intelligenz nichts Angeborenes ist. Er kritisiert die Aussagekraft der Verhaltensgenetik und prognostiziert, dass das Genom niemals mehr als etwa vier Prozent der Streuung von gemessener Intelligenz vorhersagen können wird. In der Tat sind es aber bereits jetzt bis zu 10 Prozent, die sich molekulargenetisch erklären lassen, d. h. durch die Betrachtung des Genoms im Detail – Buchstabe für Buchstabe. Und selbst wenn es wirklich „nur“ vier Prozent wären, wäre das eine ganze Menge. Wenn jemand bei allen gefundenen Genen die intelligenzzuträglichen Varianten hätte, entspräche das dem Effekt eines zusätzlichen Schuljahrs.

Und Kuhbandner unterschätzt die genetische Prognostik systematisch. Er hat zwar recht, dass Gen-Varianten, die mit Hilfe von immer größeren Stichproben von Menschen gefunden werden, immer weniger an Streuung erklären werden (weil man die größeren Effekte bereits mit kleineren Stichproben gefunden hat), aber das bedeutet nicht, dass deswegen die Analyse nicht lohnt. Denn es werden immer mehr einzelne Gen-Buchstaben gefunden werden, die in ihrem Zusammenwirken sehr wohl mehr erklären werden. Dies zeigen Studien beispielsweise zur Genetik von Körpergröße sehr eindeutig. Für diese Bereiche können wir bereits jetzt ein Viertel der Streuung mit Hilfe tausender Gen-Buchstaben erklärt werden. Forscher nehmen an, dass für den IQ über 30% mit riesengrossen Stichproben von Millionen von Menschen aus den Molekülen des Genoms vorhersagbar sein werden. Auch wenn 30 Prozent übertrieben sein mögen, zeigen die Molekulargenetik, dass angeborene Unterschiede der Intelligenz nicht ganz unwichtig sind. Das heisst aber natürlich nicht, dass deswegen die Schlaueren dies ungehemmt ausnützen können sollten. Wir werden darauf am Ende zurückkommen.

Erziehungswissenschaftler wie auch Kuhbandner argumentieren auf einer pädagogischen Ebene. Sie sagen, dass es für Kinder in der Schule besser sein, wenn man gar nicht von angeborenen Unterschieden spricht. Wir behaupten das genaue Gegenteil. Es wäre offenbar ja unverantwortlich und grausam, von einem Kind mit eingeschränkter kognitiver Leistungsfähigkeit soviel zu erwarten wie vom begabten Geschwisterkind. Genauso wäre es grausam jemandem, der mit Mühe den Schulabschluss geschafft zu empfehlen, doch zum Softwarearchitekten umzuschulen, wenn seine berufliche Tätigkeit wegautomatisiert wird. Die Note von „nicht bestanden“ in „noch nicht bestanden“ zu ändern, wie Kuhbander nahelegt, wird auch kaum helfen – neuere Studien können die von Carol Dweck vermarkteten Erfolge des growth mindset jedenfalls nicht unabhängig replizieren.

Schule bildet ohne Zweifel, aber sie kann die Effekte genetischer Unterschiede nicht völlig einebnen. Man kann auch Menschen durch „Schulung“ nicht beliebig risikofreudig machen, um mehr Unternehmertum zu haben oder sich einiges an sozialer Sicherung zu ersparen, da risikofreudige Menschen große Einkommensschwankungen klaglos hinnähmen.

Bei der modernen genetischen Forschung, wie sie hier berichtet wird, geht es auch nicht nur darum einzelnen Menschen bessere Therapien bei schweren Krankheiten oder maßgeschneiderte Lehr-Konzepte anzubieten (es bleibt ohnehin abzuwarten was da möglich sein wird). Es geht auch darum, und das mag sich am Ende vielleicht als noch wichtiger erweisen, bestimmte gesellschaftliche Strukturen, die immer wieder in Gefahr geraten zerstört zu werden, besser zu begründen und abzusichern als bislang. Also: Man sollte die Evidenz relevanter genetischer Unterschiede nicht leugnen. Sie bedeutet keineswegs, dass daraus ein „Survival of the Fittest“ als normative Leitlinie für das menschliche Zusammenleben folgen muss. Ganz im Gegenteil! Man kann auch ohne weiteres auch argumentieren, dass Nachteile, die einem Menschen durch seine „genetische Ausstattung“ entstehen, von der Gesellschaft zumindest teilweise kompensiert, vielleicht sogar möglichst weitgehend ausgeglichen werden sollten, da ja niemand was für seine Gene kann und sie mit dazu beitragen an welcher Stelle in der Gesellschaft sich jemand findet. Vielfältigkeit der Menschen ist ein Wert an sich. Genetische Vielfalt erhöht die Anpassungsfähigkeit einer Art und Gene, die heutzutage mit Nachteilen verbunden sind, können sich in Zukunft für die Menschheit als lebenswichtig erweisen. In der Tat orientiert sich unsere Steuer- und Sozialpolitik an diesen Überlegungen – in Deutschland und in vielen Ländern in der Welt. Wir wollen die Menschen nicht gleichmachen, sondern wir wollen Nachteile aller Art, mit denen wir ohne eigene Schuld durch das Leben gehen müssen, soweit es vernünftig ist, kompensieren.

Ein Wirtschaftsphilosoph, John E. Roemer, hat diesen Standpunkt mit seiner Theorie zur Chancengleichheit (Equality of Opportunity) auf den Punkt gebracht: individuelle Anstrengung sollte sich lohnen, aber Unterschiede im Einkommen, die sich aufgrund der Chancen ergeben, die einem die Eltern mitgaben (sowohl genetisch wie sozial), sollten durch Steuern und Transfers ausgeglichen werden. Eine progressive Besteuerung hoher Einkommen einerseits und andererseits Transfers an Menschen, die Probleme haben ein ordentliches Einkommen zu erzielen, machen genau dieses. Natürlich nicht perfekt, aber weit jenseits eines ungebremsten individuellen Egoismus, der unverdiente Vorteile, die jemand mitbekommen hat, ausnützt. Mit anderen Worten: Da eine günstige genetische Ausstattung im Wortsinne unverdient ist, können die Analysen, die die Bedeutung der Gene für das menschliche Leben zeigen, die Argumente für einen starken Steuer- und Sozialstaat stärken.

Der Gastbeitrag von Ruben C. Arslan, Philipp Köllinger und Gert G. Wagner ist in ähnlicher Form am 20. Januar 2019 in der "Süddeutschen Zeitung" erschienen. 

Philipp Köllinger und Gert G. Wagner sind Research Fellows am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Ruben C. Arslan ist Psychologe am Max Planck Institut für Bildungsforschung, Berlin, wo der Ökonom Gert G. Wagner auch tätig ist. Philipp Köllinger ist Professor für Genom-Ökonomie an der Freien Universität Amsterdam. Alle Autoren waren 2014 bis 2017 Mitglied in der Forschergruppe „Genetic and Social Causes of Life Chances“ am Zentrum für interdisziplinäre Forschung (ZiF) der Universität Bielefeld.


Peace pragmatism among the Afghan Taliban

DIIS - Mon, 01/21/2019 - 11:03
New report based on interviews takes stock of the recent US-Taliban encounters

Ownership für nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit

Bonn, 21.01.2019. Ownership kann mit Fug und Recht als das zentrale entwicklungspolitische Prinzip betrachtet werden. Nur wenn die Partner entwicklungspolitischer Kooperation die Vorhaben in einem Entwicklungsland als ihr „eigenes Ding“ betrachten und bei der Planung, Durchführung und Evaluierung eng eingebunden sind, kann Entwicklungszusammenarbeit dauerhaft erfolgreich sein. Daher stand bereits vor 50 Jahren ownership im Mittelpunkt entwicklungspolitischer Diskussionen. Gleichwohl gab es immer Zeiten, in denen internationale Partner zu den Entwicklungsländern eher einen donorship-Ansatz verfolgten, das heißt bewusst oder unbewusst vorgeschrieben haben was „gut“ für ein Partnerland ist. Umgekehrt betonen internationale Vereinbarungen zur entwicklungspolitischen Wirksamkeit (Paris 2005 und Busan 2011), das Pariser Klimaabkommen und die Agenda 2030 alle ‚national ownership‘. Auch im Rahmen von Süd-Süd-Zusammenarbeit hat das Prinzip einen wichtigen Platz.   Insofern besteht ein sich durch die Jahrzehnte der Entwicklungspolitik ziehender Konsens, dass ownership gut und wichtig ist. Hieran ist zunächst einmal nichts falsch. Allerdings: Das Umfeld von Entwicklungspolitik und Entwicklungszusammenarbeit hat sich in den vergangenen fünf bis zehn Jahre massiv verändert. Entwicklungszusammenarbeit findet vermehrt und expliziter unter den Vorzeichen von Interessen der Geber statt – sei es die europäische Migrationsagenda, die direkte Förderung von Unternehmen in den jeweiligen Geberländern oder die kruden Kürzungsandrohungen der Trump-Administration. Und schließlich haben sich die Bedingungen in den Entwicklungsregionen selbst stark verändert – mehr Optionen bei der Entwicklungsfinanzierung, zum Beispiel durch Indien und China, bedeutet beispielsweise weniger Abhängigkeit von den traditionellen westlichen Gebern. Daher stellt sich eine zentrale Frage, die bislang aber kaum diskutiert wurde: Haben all diese Veränderungen keine einschneidende Bedeutung für unser Verständnis, wie wir heute auf ownership blicken sollten? Ein ownership-Prinzip, welches schön klingt, aber letztlich der Interpretation jedes einzelnen Akteurs unterliegt und daher eigentlich keine echte Wirkung entfalten kann, läuft Gefahr, bedeutungslos zu werden. Das Deutsche Institut für Entwicklungspolitik (DIE) hat daher in einer umfassenden Studie sowohl den derzeitigen entwicklungspolitische Kontext eingehend untersucht, als auch Schlussfolgerungen für ein verändertes ownership-Verständnis gezogen, welche für heutige Diskussionen über wirksame Entwicklungszusammenarbeit wichtig sind. Erstens, die Art und Weise, wie Entwicklungszusammenarbeit heute organisiert ist, hat Auswirkungen auf ownership – dies ist oft noch nicht ausreichend im Bewusstsein der Handelnden verankert. Zunehmend werden Mittel der Entwicklungszusammenarbeit für thematische Budgetlinien (Klimawandel, Beschäftigungsinitiativen etc.) vorgesehen, wodurch thematisch offene bilaterale Programme an Bedeutung verlieren. Die Zunahme an Treuhandfonds, Globalen Fonds und von anderen thematischen Mitteln haben zu einer Zentralisierung der Entscheidungsprozesse beigetragen. Dies führt dazu, dass Partnerländer oft weniger stark, indirekter und/oder an einem späten Zeitpunkt an Entscheidungen beteiligt sind. Es kann gute Gründe für einen inhaltlichen Schwerpunkt eines Gebers mit einer Region geben, aber dies kann im Konflikt stehen mit nationalen Entwicklungsprioritäten. Zweitens hat sich in den vergangenen Jahren sinnvollerweise eine Sichtweise herausgebildet, dass Entwicklungszusammenarbeit nicht allein auf die Regierung in einem Partnerland ausgerichtet sein sollte. Diese Multi-Akteurs-Perspektive ist richtig und wichtig. Und sie hat dazu beigetragen, dass wir in den vergangenen Jahren abgerückt sind von einer ownership, die sich vorrangig an den Regierungen der Partnerländer orientiert. Vielmehr zielen viele Bemühungen darauf ab Parlamente, zivilgesellschaftliche Akteure, den Privatsektor und andere Partner einzubinden. Zugleich führt ein solches Vorgehen aber oft zu Zielkonflikten. Was ist, wenn ein Parlament de facto nur wenig entwicklungsorientiert ist und Abgeordnete ihre Rolle für kurzfristige politische Ziele nutzen und damit zu Blockierern werden (so etwa in teilweise in Liberia)? Oder wie sollte ownership jenseits der Regierung in den Ländern erreicht werden, wo unabhängige Betätigungsmöglichkeiten etwa für zivilgesellschaftliche Gruppen nur sehr begrenzt möglich sind (beispielsweise in Ruanda)? Die wichtige Debatte über zunehmende Einschränkung der zivilgesellschaftlichen Handlungsspielräume als einen übergreifenden Trend in vielen Regionen der Welt zeigt, dass dieses Problem sich vermehrt stellt. Was bedeuten die sehr unterschiedlichen Trends und dynamischen Rahmenbedingungen für ein ownership-Prinzip heute? Unsere Studie zeigt, das ownership ein zentrales Prinzip bleibt, um entwicklungspolitische Wirkungen nachhaltig erreichen zu können. Wir haben es aber vielfach mit Zielkonflikten zu tun. Die Einbeziehung von mehr Akteuren kann zugleich mit Effizienzverlusten einhergehen. Mehr ownership durch Partner in Entwicklungsländern steht Kontrollbedürfnissen auf der Geberseite tendenziell entgegen. Hierzu gibt es keine einfachen und perfekten Lösungen. Allgemein formuliert sollte es verstärkt um die Förderung von kontextrelevanter ownership gehen (Welche Akteure einbeziehen? Wie ownership befördern, wenn es sich um thematisch festgelegte Mittel geht? etc.): hierin sehen wir die sich verändernde entwicklungspolitische Herausforderung.

CANCELLED! The situation for the Palestinian refugees

DIIS - Wed, 01/16/2019 - 15:08
TODAY's EVENT CANCELED: Unfortunately, we have to cancel today's event with Pierre Krähenbühl due to a flight cancellation. We apologize for the inconvenience.

Frauenanteile in Aufsichtsräten großer Unternehmen auf gutem Weg, Vorstände bleiben aber Männerdomänen

Zusammenfassung:

DIW Managerinnen-Barometer analysiert Frauenanteile in Vorständen und Aufsichtsräten von über 500 großen Unternehmen in Deutschland – Erste Anzeichen, dass Unternehmen Anstrengungen zurückfahren, sobald sie die Geschlechterquote für Aufsichtsräte erfüllen – Mehr Frauen in Kontrollgremien ziehen zumindest kurzfristig nicht automatisch mehr Frauen in Vorständen nach sich – Unternehmen sollten Frauen in eigenem Interesse Zugang zu Führungspositionen ermöglichen

Die seit 2016 in Deutschland geltende Geschlechterquote für Aufsichtsräte zeigt weiter ihre Wirkung: In den 200 umsatzstärksten Unternehmen ist der Frauenanteil in den Kontrollgremien im vergangenen Jahr um mehr als zwei Prozentpunkte auf knapp 27 Prozent gestiegen. In den 100 größten Unternehmen ging es sogar um über drei Prozentpunkte auf gut 28 Prozent nach oben. Allerdings gibt es auch erste Hinweise darauf, dass die Unternehmen mit Quotenbindung ihre Anstrengungen deutlich zurückfahren, sobald sie die 30-Prozent-Marke erreicht haben. So stagnierte der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der 30 größten börsennotierten Unternehmen (DAX-30), von denen die meisten an die Geschlechterquote gebunden sind und viele diese Quote bereits erfüllen, bei einem Drittel. Das sind zentrale Ergebnisse des aktuellen Managerinnen-Barometers des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin).


„Geschlechterquote für Aufsichtsräte bringt nicht automatisch mehr Vorständinnen mit sich“: Interview mit Elke Holst

Frau Holst, in Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2016 eine feste Geschlechterquote für Aufsichtsräte. Inwieweit konnte diese Regelung für eine positive Entwicklung sorgen?

In den Aufsichtsräten hat die Quotenregelung positiv gewirkt. Das ist ein Erfolg. Die erhoffte Strahlkraft auf die Vorstandsebene ist zumindest kurzfristig aber nicht eingetreten. Dort vollzieht sich die Entwicklung nach wie vor im Schneckentempo. [...]


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