Herr von Lüpke, das Bundesumweltministerium will in diesem Jahr ein Klimaschutzgesetz auf den Weg bringen. Was kann ein solches Klimaschutzgesetz bewirken?
Zuerst einmal ist es ein Ausdruck des politischen Willens der Bundesregierung, ernst zu machen mit Klimaschutzmaßnahmen und damit ein wichtiges Signal. Ein Klimaschutzgesetz kann rechtlich verbindliche Ziele abbilden, die auch Verantwortlichkeiten für Sektoren und Ressorts beinhalten, und es kann institutionelle Pfade und Prozesse regulieren. [...]jQuery(document).ready(function(){jQuery("#isloaderfor-elrrkb").fadeOut(2000, function () { jQuery(".pagwrap-elrrkb").fadeIn(1000);});});
How can we build on the achievements of the Universal Declaration of Human Rights (UDHR)? This was the topic of this January 29th forum entitled “The UDHR: A Legacy Continued for Development and Human Rights Protection.” The event marked the 70th Anniversary of the Declaration, which was December 2018.
The forum was held at the Royal University of Women (RUW) in collaboration with the National Institute for Human Rights (NIHR); the Ombudsman’s Office, United Nations Bahrain; the Embassy of the Federal Republic of Germany to the Kingdom of Bahrain; and IPI MENA.
Dr. Pasquale Borea, Dean of the College of Law at RUW, stressed the educational value of the declaration as a seminal international legal instrument whose influence can be seen in regional conventions, national legislations, and instruments of soft law.
“Spreading knowledge and awareness of the UDHR among the youth can be an antidote to extremism, radicalism, and intolerance,” Dr. Borea stated. “It represents a fundamental step to inculcate values such as dialogue, respect, and tolerance in the next generation.”
Focusing on Article 7 within the Declaration, United Nations Resident Coordinator Amin El Sharkawi underlined its connection to the fifth Sustainable Development Goal, gender equality, and the role women played in conceptualizing the UDHR.
Mr. Sharkawi highlighted the roles of Hansa Mehta of India, Minerva Bernardino of the Dominican Republic, and Begum Shaista Ikramullah of Pakistan who fundamentally transformed the UDHR by including women.
German Ambassador to the Kingdom of Bahrain Kai Boeckmann offered examples of how his government urged companies to implement human rights. He also highlighted the private sector’s responsibility in upholding and promoting human rights.
Noting that International Holocaust Remembrance Day was on January 27th, Mr. Boeckmann pointed to the achievements of the international community in working together following the mass violations of human rights. “We need to resolutely defend all that we have achieved,” he stated.
After noting the gender imbalance on the panel, moderator and IPI MENA Director Nejib Friji gave the floor to IPI MENA Program Assistant Dalya Al Alawi to deliver IPI MENA’s statement and reiterated the importance of including women and youth to build on the legacy of the UDHR.
Ms. Al Alawi emphasized the connection between respect for human rights, peacefulness, and “positive peace,” and she advocated for the participation of women and youth in leadership to whom the 2030 Agenda’s pledge to “leave no one behind” applies.
Mr. Abdulla Ahmed Alderazi, Vice Chairperson of the NIHR’s Council of Commissioners reminded citizens and civil society of their duties to uphold human rights and in particular the importance of Article 29 of the UDHR.
Mashael Al Qutami, Specialist Investigator at the Ombudsman Office, pointed to the timeliness of the UDHR and drew on the example of how the 1970s international feminist movement gave way to the Convention on the Elimination of All Discrimination Against All Women (CEDAW), a significant treaty born from the UDHR.
In attendance were parliament representatives, private sector representatives, diplomatic corps, students, media, and the first female judge in the Kingdom of Bahrain, Mona Al Kawari.
Über zehn Jahre nach Ausbruch der Großen Finanzkrise und bald zehn Jahre seit Beginn der Europäischen Staatsschuldenkrise sind Fragen zu den Chancen und Risiken der Verschuldung und Debatten über Schuldenbremsen akut geblieben.
Schulden sind die treibende Kraft von Investitionen, Wirtschaftswachstum und Wohlstand: ohne Verschuldung von privaten Haushalten, Unternehmen und Staaten keine verzinslichen Anlagen, in die Sparer investieren können. Reale Zinsen werden durch produktive Investitionen in der Realwirtschaft generiert. Die aktuellen Niedrigzinsen deuten auf zu geringe Investitionstätigkeit und Sparüberhang hin. Andererseits war die globale Finanzkrise eine Krise der Überschuldung, entstanden aus unproduktiven Investitionen in nicht werthaltige Finanzinstrumente. Überschuldete Banken mussten ihre Schulden abbauen, reorganisiert oder vom Staat gerettet werden. Staaten, die sich dafür an den internationalen Kapitalmärkten verschuldeten, mussten höhere Zinsen zahlen, gerieten in eine Krise und erhielten neue Schulden durch „Rettungspakete“. Gleichzeitig stellen Schuldenobergrenzen ein Hindernis bei der Überwindung von Krisen durch kreditfinanzierte Investitionen dar. Ähnlich auf der Ebene der privaten Haushalte: einerseits brauchen sie Kredite für die produktive Teilhabe am Wirtschaftsleben wie für Existenzgründungen, zum anderen sind gerade einkommens- oder liquiditätsschwächere Verbraucher dem Risiko der Überschuldung ausgesetzt. Zur Vermeidung der Insolvenz müssen sie oft Umschuldungskredite oder Kettenkredite mit teuren Restschuldversicherungen annehmen, die ihre Schuldenlast weiter erhöhen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, inwieweit Verbraucher von einer unverantwortlichen oder wucherischen Kreditvergabe betroffen sind und welche regulatorischen Maßnahmen notwendig sind, um dies zu verhindern. Marktversagen auf Kreditmärkten, sei es durch Wucher, Ausschluss von Kundengruppen oder spekulative Übertreibungen bei der Preisbildung von Anleihen, kann durch staatliche Eingriffe wohlfahrtssteigernd korrigiert werden.
In diesem Vierteljahrsheft geht es um die ökonomischen und gesellschaftlichen Auswirkungen der Verschuldung und ihre angemessene Regulierung. Zentrale Fragen können u.a. sein:
Willkommen sind theoretische und empirisch fundierte Beiträge. Politische Implikationen der Analysen sollen vorgestellt und diskutiert werden. Auch Positionspapiere aus Verbänden, Politik und Wirtschaft können eingereicht werden.
Autorinnen und Autoren, die einen Beitrag einreichen möchten (in Deutsch oder Englisch), schicken bitte bis zum 15. März einen Abstract über den geplanten Beitrag (maximal 1 Seite) an Peter Hennecke, Doris Neuberger & Dorothea Schäfer (peter.hennecke@fom-net.de, doris.neuberger@uni-rostock.de,dschaefer@diw.de). Die Autorinnen und Autoren erhalten spätestens am 1. April 2019 eine Rückmeldung, ob der Beitrag angenommen wird. Die fertigen Beiträge, die eine Länge von ca. 30.000 Zeichen nicht überschreiten sollen, müssen bis zum 1. September eingereicht werden. Es schließt sich ein mehrstufiger Lektorats- und Überarbeitungsprozess an. Das Vierteljahrsheft soll voraussichtlich Ende 2019 erscheinen.
HerausgeberInnen: Peter Hennecke, Doris Neuberger und Dorothea Schäfer
Die Einigung der sogenannten Kohlekommission auf einen Fahrplan für den Kohleausstieg in Deutschland kommentiert Claudia Kemfert, Energieökonomin und Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), wie folgt:
Die Kohlekommission hat einen sehr guten Kompromiss erarbeitet. Wenn diese Empfehlungen umgesetzt werden, können die Klimaziele erreicht, der Hambacher Wald erhalten und der Strukturwandel klug umgesetzt werden. Wichtig ist, dass die Kohlemeiler wie empfohlen vom Netz gehen, die erneuerbaren Energien schneller als bisher ausgebaut werden und dass die vorgeschlagenen Gelder in Innovationen und zukunftsweisende Energiewendeprojekte fließen. Besonders wichtig ist aber, dass diese Empfehlungen auch von der Politik so umgesetzt werden. Die Zeit der Ausreden ist vorbei, der Kohleausstieg muss nun rasch umgesetzt und die Energiewende voran gebracht werden.Gemeinsame Pressemitteilung von IAB, BAMF und SOEP am DIW Berlin
Immer mehr Geflüchteten gelingt die Integration in das deutsche Bildungssystem und in den Arbeitsmarkt. Das zeigt eine gemeinsame Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), des Forschungszentrums des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ) und des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) am DIW Berlin auf der Basis einer repräsentativen Wiederholungsbefragung von Geflüchteten, die in den Jahren 2013 bis 2016 nach Deutschland gekommen sind. In den Jahren 2016 und 2017 wurden dafür jeweils rund 5.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer befragt, knapp 3.000 von ihnen waren bei beiden Befragungswellen dabei.
Herr Kröger, seit 2016 führt das DIW Berlin gemeinsam mit dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und dem Forschungszentrum des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ) eine repräsentative Längsschnittbefragung von Geflüchteten in Deutschland durch. Die Gesundheit ist dabei ein wichtiger Punkt. Wie ist es um den Gesundheitszustand der Geflüchteten bestellt?
Auch aufgrund der jungen Altersstruktur der Geflüchteten ist bei der physischen Gesundheit kein Problem zu beobachten und es geht ihnen auch altersübergreifend nicht systematisch schlechter als dem Bevölkerungsdurch- schnitt. Hingegen gibt es bei der psychischen Gesundheit großen Handlungsbedarf. Sowohl bei depressiven Symptomen, dem psychischen Wohlbefinden, als auch beim Risiko einer posttraumatischen Belastungsstörung liegen bei allen Geflüchteten große Probleme vor. Insbesondere bei Frauen über 35 Jahren haben wir ein hohes Risiko. Insgesamt unterliegen mehr als ein Drittel der Geflüchteten dem Risiko einer posttraumatischen Belastungsstörung. [...]US-Präsident Donald Trump wettert in diesen Tagen mal wieder gegen die geplante Pipeline Nord Stream 2, die, zusätzlich zur bereits existierenden Leitung, russisches Gas direkt nach Deutschland liefern soll. Die USA drohen dieses Mal, Sanktionen gegen beteiligte Unternehmen zu verhängen. Deutschland mache einen riesigen Fehler und sich abhängig von russischen Gaslieferungen, so Trump.
Wie es um die deutschen Interessen steht, ist dem US-Präsidenten allerdings wahrlich egal. Es geht ihm einzig um das in den USA durch Fracking geförderte Gas und darum, das zu höchstmöglichen Preisen insbesondere nach Europa und Deutschland zu verkaufen. Nord Stream 2 würde ihm da einen Strich durch die Rechnung machen, denn das vergleichsweise teure Fracking-Gas kann derzeit gegen Gaslieferungen aus Russland kaum mithalten. Zudem ist das Fracking-Gas aus den USA aufgrund umweltschädlicher Förderungsmethoden ohnehin kritisch zu sehen und keine wirklich Alternative.
Wo Trump Recht hat, hat er Recht: Wir brauchen Nord Stream 2 tatsächlich nicht. [...]
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12-year old Adam Jade Kadia called on his peers, fellow students, and youth, as the leaders of future generations, to work together to achieve the Sustainable Development Goals (SDGs) during the launch of his new book 17 SDGs held at IPI-MENA in collaboration with the Gulf Petrochemicals Industries Company (GPIC), Supreme Council for Women (SCW) and Representatives of the Shura Council (Senate) of the Kingdom of Bahrain on January 24th.
IPI-MENA Director Nejib Friji opened the book launch that coincided with the International Day of Education, and strongly reaffirmed the key role of education in IPI’s strategy to promote the Culture and Education for Peace.
“Students, children, and youth are the custodians of peace and culture,” he stressed, highlighting the fundamental need to nurture them and build on their existing knowledge and practices.
He called on educators, nurtures, and parents to support children and youth, emphasizing the importance of building a peace culture from within communities and homes, and educational institutional efforts.
“I urge the educational institutions to streamline the Culture of Peace throughout different curricula, from primary and secondary to postgraduate endeavors,” he stated.
Reiterating the importance of youth in a culture of peace, Adam Kadia stressed, “we are the future generations, and if we do nothing, the world will not change.”
Underlining the importance of each Sustainable Development Goal, Adam explained the inspiration behind his book entitled 17 SDGs as wanting to share the message of peace, respect, tolerance and understanding with his peers.
“These Sustainable Development Goals are like a roadmap, we can use these goals to get to the place we want be,” he stated, adding that they apply to all members of the international community.
Calling on local, regional, and international organizations in the Middle East to undertake more youth-related programs, Dr. Abdulrahman Jawahery, President of the Gulf Petrochemicals Industries Company (GPIC), highlighted the refreshing creativity and innovation young children can bring in sustaining peace and development.
He stressed the key role private and public sectors can play by providing a rich and positive environment that will unlock the untapped potential of youth to explore fields of talent for the service of peace and sustainable development.
Dr. Fatima Al Kooheji, Chairperson of the Shura Council’s Women and Child Affairs Committee, underlined the importance of national legislation in providing opportunities to encourage the youth and the responsibility governments have in supporting future generations through education.
Concluding the book launch, Supreme Council for Women Representative Sheikha Dina bint Rashid Al Khalifa, Director General for Policies and Development, stressed the ability of children to think outside the box and how that can build on the efforts and contributions of past generations in addressing the interconnected complexities of the SDGs.
“The main question we will all walk away from is what we can do, how can every one of us in our own lives work towards implementing the SDGs, and how can we inspire others, how can we make a difference in our communities and societies,” she stated.
Following the launch, a debate took place where all the children, representing nine different schools, interacted actively, mainly on their roles to advocate and implement the SDGs.
Seit 2015 kann in Deutschland auf sogenannten angespannten Wohnungsmärkten eine Mietpreisbremse eingeführt werden. Was hat das Gesetz, das Mieterinnen und Mieter vor übermäßigen Mietpreissteigerungen schützen soll, gebracht? Wirkt es oder muss das Gesetz weiterentwickelt werden? Im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat Claus Michelsen, Leiter der Abteilung Konjunkturpolitik am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), gemeinsam mit Andreas Mense von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg die Mietpreisbremse evaluiert. Das Gutachten, das am 24. Januar 2019 vorgestellt wurde, ist auf der Website des BMJV abrufbar.
Genetische Unterschiede sind ein Argument für den Sozialstaat
Mitte Januar 2019 ist in der Fachzeitschrift Nature Genetics ein Aufsatz zu den genetischen Grundlagen der menschlichen Risikobereitschaft online gegangen, an dem zwei der Autoren dieses Beitrags beteiligt sind (u.a. auf Basis der Daten der Berliner Altersstudie). Im Genom von über einer Million Menschen, deren Daten analysiert wurden, wurden 124 Stellen gefunden, die die Risikobereitschaft vorhersagen, die von den analysierten Befragten angegeben wurde. Außerdem wurden entsprechende molekulargenetische Zusammenhänge mit tatsächlichem Verhalten, etwa Rauchen und Trinken, gefunden. Aber von der enormen Streuung der menschlichen Risikobereitschaft kann durch einzelne Gen-Varianten fast nichts statistisch erklärt werden. Die wichtigste Variante erklärt nur 0,02 Prozent der Streuung – statistisch signifikant, also kein reiner Zufall, aber trotzdem wird so gut wie kein Unterschied in der Risikobereitschaft durch eine Stelle im Genom erklärt.
Durch die Betrachtung von größeren Bereichen des Genoms, die Millionen von einzelnen Gen-Buchstaben enthalten (aus über sechs Milliarden Buchstaben, aus denen ein menschliches Genom besteht), konnten immerhin 1,6 Prozent der Streuung statistisch aufgeklärt werden. Die winzigen Effekte vieler Stellen im Genom summieren sich. Aber auch nun würde es sich nicht lohnen die Speichelproben von Investmentbankern zu analysieren, um herauszufinden, wie risikobereit sie sind. In der Studie wird ausdrücklich festgestellt, dass das Ergebnis der Analyse sich nicht eignet um die Risikobereitschaft eines einzelnen Menschen vorherzusagen – der Prognosefehler wäre viel zu hoch. Wozu also der ganze Aufwand? Was kann man aus solchen Genom-Analysen schlussfolgern und was nicht? Sind derartige genetische Analysen nicht von Grund auf menschenunwürdig und führen in moralische Abgründe? „Nein“ ist unsere im folgenden begründete Antwort. Genetische Erkenntnisse können sogar zur Menschenwürde beitragen, da sie gute Argumente liefern für Solidarität und für Bestrebungen hin zu mehr Chancengleichheit in unserer Gesellschaft.
Erst einmal ist gewissermaßen „innerwissenschaftlich“ festzuhalten, dass die erfolgreiche Erklärung von psychologischen Unterschieden durch molekulargenetisch gemessene Unterschiede die bereits länger bestehenden Kernergebnisse der sogenannten Verhaltensgenetik bestätigt. Diese Disziplin berechnet auf Basis von Studien zur Ähnlichkeit von beispielsweise adoptierten Geschwistern oder separat aufgewachsenen eineiigen Zwillingen die Wichtigkeit von genetischen Unterschieden gezeigt. Demnach sind im statistischen Mittel genetische Unterschiede innerhalb von Familien maßgeblicher für Persönlichkeit und kognitive Leistungsfähigkeit als Unterschiede in der Erziehung zwischen Familien. Eltern mit mehreren Kindern wissen auch wie unterschiedlich ihre Kinder sein können, obwohl ihre familiäre und soziale Umgebung ja ähnlich ist. Aber weder die menschliche Erfahrung und erst recht nicht die neuartigen genetischen Analysen können die Kritiker der Humangenetik überzeugen.
Kürzlich bestritt zum Beispiel kürzlich der Regensburger Psychologieprofessor Christof Kuhbandner in der Süddeutschen Zeitung (14. Dezember 2018), dass Intelligenz überhaupt in einem nennenswerten Ausmaß erblich sei – und legt nahe, dass Kinder mehr lernen, wenn man sie glauben lässt, dass an Intelligenz nichts Angeborenes ist. Er kritisiert die Aussagekraft der Verhaltensgenetik und prognostiziert, dass das Genom niemals mehr als etwa vier Prozent der Streuung von gemessener Intelligenz vorhersagen können wird. In der Tat sind es aber bereits jetzt bis zu 10 Prozent, die sich molekulargenetisch erklären lassen, d. h. durch die Betrachtung des Genoms im Detail – Buchstabe für Buchstabe. Und selbst wenn es wirklich „nur“ vier Prozent wären, wäre das eine ganze Menge. Wenn jemand bei allen gefundenen Genen die intelligenzzuträglichen Varianten hätte, entspräche das dem Effekt eines zusätzlichen Schuljahrs.
Und Kuhbandner unterschätzt die genetische Prognostik systematisch. Er hat zwar recht, dass Gen-Varianten, die mit Hilfe von immer größeren Stichproben von Menschen gefunden werden, immer weniger an Streuung erklären werden (weil man die größeren Effekte bereits mit kleineren Stichproben gefunden hat), aber das bedeutet nicht, dass deswegen die Analyse nicht lohnt. Denn es werden immer mehr einzelne Gen-Buchstaben gefunden werden, die in ihrem Zusammenwirken sehr wohl mehr erklären werden. Dies zeigen Studien beispielsweise zur Genetik von Körpergröße sehr eindeutig. Für diese Bereiche können wir bereits jetzt ein Viertel der Streuung mit Hilfe tausender Gen-Buchstaben erklärt werden. Forscher nehmen an, dass für den IQ über 30% mit riesengrossen Stichproben von Millionen von Menschen aus den Molekülen des Genoms vorhersagbar sein werden. Auch wenn 30 Prozent übertrieben sein mögen, zeigen die Molekulargenetik, dass angeborene Unterschiede der Intelligenz nicht ganz unwichtig sind. Das heisst aber natürlich nicht, dass deswegen die Schlaueren dies ungehemmt ausnützen können sollten. Wir werden darauf am Ende zurückkommen.
Erziehungswissenschaftler wie auch Kuhbandner argumentieren auf einer pädagogischen Ebene. Sie sagen, dass es für Kinder in der Schule besser sein, wenn man gar nicht von angeborenen Unterschieden spricht. Wir behaupten das genaue Gegenteil. Es wäre offenbar ja unverantwortlich und grausam, von einem Kind mit eingeschränkter kognitiver Leistungsfähigkeit soviel zu erwarten wie vom begabten Geschwisterkind. Genauso wäre es grausam jemandem, der mit Mühe den Schulabschluss geschafft zu empfehlen, doch zum Softwarearchitekten umzuschulen, wenn seine berufliche Tätigkeit wegautomatisiert wird. Die Note von „nicht bestanden“ in „noch nicht bestanden“ zu ändern, wie Kuhbander nahelegt, wird auch kaum helfen – neuere Studien können die von Carol Dweck vermarkteten Erfolge des growth mindset jedenfalls nicht unabhängig replizieren.
Schule bildet ohne Zweifel, aber sie kann die Effekte genetischer Unterschiede nicht völlig einebnen. Man kann auch Menschen durch „Schulung“ nicht beliebig risikofreudig machen, um mehr Unternehmertum zu haben oder sich einiges an sozialer Sicherung zu ersparen, da risikofreudige Menschen große Einkommensschwankungen klaglos hinnähmen.
Bei der modernen genetischen Forschung, wie sie hier berichtet wird, geht es auch nicht nur darum einzelnen Menschen bessere Therapien bei schweren Krankheiten oder maßgeschneiderte Lehr-Konzepte anzubieten (es bleibt ohnehin abzuwarten was da möglich sein wird). Es geht auch darum, und das mag sich am Ende vielleicht als noch wichtiger erweisen, bestimmte gesellschaftliche Strukturen, die immer wieder in Gefahr geraten zerstört zu werden, besser zu begründen und abzusichern als bislang. Also: Man sollte die Evidenz relevanter genetischer Unterschiede nicht leugnen. Sie bedeutet keineswegs, dass daraus ein „Survival of the Fittest“ als normative Leitlinie für das menschliche Zusammenleben folgen muss. Ganz im Gegenteil! Man kann auch ohne weiteres auch argumentieren, dass Nachteile, die einem Menschen durch seine „genetische Ausstattung“ entstehen, von der Gesellschaft zumindest teilweise kompensiert, vielleicht sogar möglichst weitgehend ausgeglichen werden sollten, da ja niemand was für seine Gene kann und sie mit dazu beitragen an welcher Stelle in der Gesellschaft sich jemand findet. Vielfältigkeit der Menschen ist ein Wert an sich. Genetische Vielfalt erhöht die Anpassungsfähigkeit einer Art und Gene, die heutzutage mit Nachteilen verbunden sind, können sich in Zukunft für die Menschheit als lebenswichtig erweisen. In der Tat orientiert sich unsere Steuer- und Sozialpolitik an diesen Überlegungen – in Deutschland und in vielen Ländern in der Welt. Wir wollen die Menschen nicht gleichmachen, sondern wir wollen Nachteile aller Art, mit denen wir ohne eigene Schuld durch das Leben gehen müssen, soweit es vernünftig ist, kompensieren.
Ein Wirtschaftsphilosoph, John E. Roemer, hat diesen Standpunkt mit seiner Theorie zur Chancengleichheit (Equality of Opportunity) auf den Punkt gebracht: individuelle Anstrengung sollte sich lohnen, aber Unterschiede im Einkommen, die sich aufgrund der Chancen ergeben, die einem die Eltern mitgaben (sowohl genetisch wie sozial), sollten durch Steuern und Transfers ausgeglichen werden. Eine progressive Besteuerung hoher Einkommen einerseits und andererseits Transfers an Menschen, die Probleme haben ein ordentliches Einkommen zu erzielen, machen genau dieses. Natürlich nicht perfekt, aber weit jenseits eines ungebremsten individuellen Egoismus, der unverdiente Vorteile, die jemand mitbekommen hat, ausnützt. Mit anderen Worten: Da eine günstige genetische Ausstattung im Wortsinne unverdient ist, können die Analysen, die die Bedeutung der Gene für das menschliche Leben zeigen, die Argumente für einen starken Steuer- und Sozialstaat stärken.
Der Gastbeitrag von Ruben C. Arslan, Philipp Köllinger und Gert G. Wagner ist in ähnlicher Form am 20. Januar 2019 in der "Süddeutschen Zeitung" erschienen.
Philipp Köllinger und Gert G. Wagner sind Research Fellows am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Ruben C. Arslan ist Psychologe am Max Planck Institut für Bildungsforschung, Berlin, wo der Ökonom Gert G. Wagner auch tätig ist. Philipp Köllinger ist Professor für Genom-Ökonomie an der Freien Universität Amsterdam. Alle Autoren waren 2014 bis 2017 Mitglied in der Forschergruppe „Genetic and Social Causes of Life Chances“ am Zentrum für interdisziplinäre Forschung (ZiF) der Universität Bielefeld.
DIW Managerinnen-Barometer analysiert Frauenanteile in Vorständen und Aufsichtsräten von über 500 großen Unternehmen in Deutschland – Erste Anzeichen, dass Unternehmen Anstrengungen zurückfahren, sobald sie die Geschlechterquote für Aufsichtsräte erfüllen – Mehr Frauen in Kontrollgremien ziehen zumindest kurzfristig nicht automatisch mehr Frauen in Vorständen nach sich – Unternehmen sollten Frauen in eigenem Interesse Zugang zu Führungspositionen ermöglichen
Die seit 2016 in Deutschland geltende Geschlechterquote für Aufsichtsräte zeigt weiter ihre Wirkung: In den 200 umsatzstärksten Unternehmen ist der Frauenanteil in den Kontrollgremien im vergangenen Jahr um mehr als zwei Prozentpunkte auf knapp 27 Prozent gestiegen. In den 100 größten Unternehmen ging es sogar um über drei Prozentpunkte auf gut 28 Prozent nach oben. Allerdings gibt es auch erste Hinweise darauf, dass die Unternehmen mit Quotenbindung ihre Anstrengungen deutlich zurückfahren, sobald sie die 30-Prozent-Marke erreicht haben. So stagnierte der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der 30 größten börsennotierten Unternehmen (DAX-30), von denen die meisten an die Geschlechterquote gebunden sind und viele diese Quote bereits erfüllen, bei einem Drittel. Das sind zentrale Ergebnisse des aktuellen Managerinnen-Barometers des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin).
Frau Holst, in Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2016 eine feste Geschlechterquote für Aufsichtsräte. Inwieweit konnte diese Regelung für eine positive Entwicklung sorgen?
In den Aufsichtsräten hat die Quotenregelung positiv gewirkt. Das ist ein Erfolg. Die erhoffte Strahlkraft auf die Vorstandsebene ist zumindest kurzfristig aber nicht eingetreten. Dort vollzieht sich die Entwicklung nach wie vor im Schneckentempo. [...]