8. Mai 2026 – In der rentenpolitischen Debatte gewinnt ein aktueller Vorschlag viel Zuspruch: das Renteneintrittsalter an die Zahl der geleisteten Beitragsjahre zu koppeln. Als Kriterium für den Renteneintritt werden in der Regel 45 Beitragsjahre genannt. Die Idee dahinter ist intuitiv einleuchtend: Wer früh berufstätig war und lange eingezahlt hat, soll auch früher in Rente gehen dürfen. Doch so plausibel diese Logik auf den ersten Blick erscheint, so komplex sind die Fragen, die sich für eine Umsetzung ergeben würden. Entscheidend ist, welche Zeiten überhaupt als anrechenbare Wartezeiten gelten. Denn Versicherungsbiografien verlaufen selten geradlinig. Für viele Versicherte wechseln sich Erwerbsphasen mit Zeiten der Arbeitslosigkeit, Krankheit, Kindererziehung oder Pflege ab. Um diese Vielfalt näher zu beleuchten, betrachtet diese Kurzstudie empirische Versicherungszeiten nach verschiedenen rentenrechtlichen Definitionen für die Geburtskohorte 1957. Die Analyse der Versicherungsdaten zeigt, dass unter der aktuellen Definition der Wartezeit von 45 Jahren nur 40 Prozent der Versicherten dieses Jahrgangs die 45-Jahres-Schwelle bis zum Renteneintritt erreicht hatten. Würde man diese Schwelle für alle Versicherten verbindlich einführen, würden vor allem zwei Gruppen erst später als bisher in Rente gehen können: einerseits Akademiker*innen, die später ins Erwerbsleben eintreten, andererseits Personen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien. Zu letzteren zählen insbesondere Frauen mit Kindern und Personen mit Phasen längerer Arbeitslosigkeit.
Der neuesten Steuerschätzung zufolge dürfte der Gesamtstaat bis 2030 jedes Jahr fast 18 Milliarden Euro weniger als noch im Oktober erwartet zur Verfügung haben. Auf Bundesebene fehlen im Vergleich zum vergangene Woche präsentierten Finanzplan des Bundesfinanzministers im kommenden Jahr voraussichtlich vier Milliarden Euro und 2028 und 2029 jeweils zwei Milliarden Euro. Dazu eine Einschätzung von Teresa Schildmann, Wissenschaftlerin in der Abteilung Makroökonomie im Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und Mitglied des Arbeitskreises Steuerschätzung:
Die aktuelle Steuerschätzung ist ein Warnsignal für die Finanzpolitik der Bundesregierung. Der finanzielle Spielraum des Bundes wird wieder enger – nicht nur aufgrund der wirtschaftlichen Folgen des Iran-Kriegs, sondern auch wegen zusätzlicher steuerlicher Entlastungsmaßnahmen der vergangenen Monate. Das dürfte die Haushaltsaufstellung für die kommenden Jahre weiter erschweren.
Zwar profitiert der Staat kurzfristig teilweise von höheren Preisen vor allem bei Energie, da diese die Einnahmen etwa bei der Umsatzsteuer erhöhen. Gleichzeitig überwiegen jedoch die negativen Effekte: Die hohe Unsicherheit belastet Konsum und Investitionen, die wirtschaftliche Dynamik schwächt sich ab und insbesondere bei gewinnabhängigen Steuern fallen die Einnahmen geringer aus. Hinzu kommen neue steuerpolitische Maßnahmen wie die dauerhafte Umsatzsteuersenkung in der Gastronomie, die dauerhafte Senkung der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe oder der Tankrabatt, also die temporäre Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe, die die öffentlichen Haushalte zusätzlich belasten.
Die Bundesregierung steht damit zunehmend vor einem Zielkonflikt: Einerseits besteht weiterhin der politische Wunsch nach Entlastungen für Bürger*innen sowie Unternehmen. Andererseits werden die Spielräume für zusätzliche Ausgaben kleiner. Zusätzliche Einnahmen durch höhere Verbrauchsteuern etwa auf Tabakprodukte und zuckerhaltige Getränke können dabei nur begrenzt helfen.
Es spricht daher vieles dafür, dass die Politik künftig stärker auf die Ausgabenseite schauen muss. Dazu gehören eine konsequentere Prüfung und gegebenenfalls der Abbau von Subventionen, eine effizientere Verwaltung und langfristig auch Reformen bei den Sozialversicherungssystemen. Entscheidend wird sein, die öffentlichen Finanzen nachhaltig zu stabilisieren, ohne die wirtschaftliche Erholung zusätzlich zu belasten.
Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hat heute beschlossen, die Leitzinssätze unverändert zu belassen. Dazu eine Einschätzung von Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin):
Die EZB befindet sich in einem klassischen geldpolitischen Dilemma: Die Inflation steigt deutlich, vor allem bei Energie, während sich die Konjunktur eintrübt. Die Unsicherheit ist wegen des Iran-Kriegs enorm hoch, die Risiken einer weiter steigenden Inflation sind erheblich. Daher ist es klug, dass die EZB nun zunächst vorsichtig agiert und abwartet, ob es Grund zur Entwarnung gibt oder die geopolitischen Konflikte erneut eskalieren.
Die größte Gefahr für die EZB ist eine Abkopplung der Inflationserwartungen von der tatsächlichen Inflation. Einige Indikatoren, insbesondere bei den Konsumentinnen und Konsumenten, deuten auf einen zu starken Anstieg der Inflationserwartungen hin. Daher war es notwendig, dass EZB-Präsidentin Lagarde mit ihrer Kommunikation den Weg für eine erste Zinserhöhung im Juni geebnet hat.
Die EZB ist jedoch gut beraten, Vorsicht walten zu lassen und den Bogen bei den Zinserhöhungen nicht zu überspannen. Die Wirtschaft im Euroraum hat sich bereits erheblich abgeschwächt. Die Finanzierungsbedingungen haben sich verschlechtert, sodass diese Entwicklungen bereits einen Teil des Drucks von der Preisentwicklung nehmen. Zudem gibt es zunehmende Sorgen um die Staatsfinanzen mancher Mitgliedsländer und deren Implikationen für Risikoaufschläge und Finanzstabilität.
Der Deutsche Bundestag hat soeben den Tankrabatt beschlossen. Wenn der Bundesrat am frühen Nachmittag ebenfalls zustimmt, sinkt die Energiesteuer auf Benzin und Diesel ab 1. Mai befristet auf zwei Monate um 17 Cent pro Liter. Dazu eine Einschätzung von Claudia Kemfert, Energieökonomin und Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt im Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin):
Der Tankrabatt ist ein energiepolitischer Kurzschluss und in der aktuellen Situation die schlechteste aller Lösungen. Er ist teuer, ineffizient und sozial unausgewogen. Große Teile des Tankrabatts kommen womöglich gar nicht bei den Bürgerinnen und Bürgern an, sondern landen bei den Mineralölkonzernen. Gleichzeitig setzt der Tankrabatt Fehlanreize, da er den Verbrauch fossiler Energien stabilisiert, statt ihn zu reduzieren.
Wir stecken nach wie vor tief in fossilen Abhängigkeiten, und genau diese werden durch solche Maßnahmen eher verfestigt als aufgelöst. Kurzfristige Entlastungen mögen politisch attraktiv erscheinen, langfristig verschieben sie jedoch die Probleme und erhöhen die wirtschaftlichen und energiepolitischen Risiken. In einer geopolitisch angespannten Lage braucht es keine neuen Subventionen für fossile Energien, sondern eine konsequente Beschleunigung der Energiewende.
Entscheidend ist eine zielgenaue Entlastung, die insbesondere Haushalte mit niedrigen Einkommen erreicht, ohne klimapolitisch kontraproduktiv zu wirken. Gleichzeitig muss die Politik stärker auf Energieeinsparungen, den Ausbau erneuerbarer Energien und mehr Effizienz setzen. Nur so lassen sich Versorgungssicherheit, Preisstabilität und Klimaschutz miteinander in Einklang bringen.
Wegen des Iran-Kriegs wächst die Sorge, dass es zu Engpässen bei der Kerosin-Versorgung kommt. Dazu eine Einschätzung von Claudia Kemfert, Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt im DIW Berlin:
Deutschland steht derzeit nicht vor einem akuten Kerosin-Blackout, aber vor einer ernsthaften Stressprobe. Die Versorgung ist noch stabil, doch anhaltende geopolitische Spannungen treiben Preise und erhöhen den Druck auf die Infrastruktur. Am Ende zahlen vor allem Verbraucher*innen die Rechnung dieser fossilen Krisenabhängigkeit. Das ist der Preis der verschleppten Energiewende.
Aktuell ist Deutschland noch mit Kerosin versorgt, aber die Lage ist angespannt. Ein Großteil des Kerosins stammt aus heimischen und europäischen Raffinerien, insbesondere aus dem Nordwesteuropa-Raum rund um Rotterdam. Gleichzeitig ist Europa stark importabhängig und globale Lieferketten, etwa über die Straße von Hormus, spielen eine zentrale Rolle. Das macht das System krisenanfällig, auch wenn es aktuell noch stabil wirkt.
Ein Kerosin-Mangel kann abgewendet werden, wenn schnell gegengesteuert wird. Entscheidend sind zusätzliche Importe, etwa aus den USA, eine höhere Auslastung der Raffinerien sowie der Zugriff auf strategische Reserven. Die Bundesregierung kann hier koordinierend eingreifen, Importwege flexibilisieren und die Verteilung priorisieren. Letztlich ist das aber eine europäische Aufgabe, die enge Abstimmung erfordert.
Reisende müssen sich derzeit eher auf höhere Preise als auf flächendeckende Ausfälle von Flügen einstellen. Airlines könnten bei anhaltender Knappheit einzelne Verbindungen reduzieren, vor allem weniger profitable Strecken. Ein genereller Zusammenbruch des Flugverkehrs ist aber nicht zu erwarten. Die Entwicklung wird sich zunächst über Preise und punktuelle Anpassungen im Flugplan zeigen.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat heute die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2025 vorgestellt. Es folgt eine Einschätzung von Anna Bindler, Leiterin der Abteilung Kriminalität, Arbeit und Ungleichheit im DIW Berlin:
Die Polizeiliche Kriminalstatistik zeigt insgesamt einen Rückgang in registrierten Straftaten um 5,6 Prozent im Vergleich zu 2024 (ohne ausländerrechtliche Verstöße um 4,4 Prozent), bei Gewaltkriminalität einen Rückgang um 2,3 Prozent. Diese Zahlen reihen sich in längerfristige Entwicklungen ein: Die Kriminalitätsraten sind – bereinigt um ausländerrechtliche Verstöße – seit den 1990er‑Jahren im Trend gesunken.
Effektive Kriminalitätsbekämpfung, insbesondere im Bereich der Prävention, bleibt aber zentral. Denn Kriminalität kostet: Sie belastet den Staat unter anderem durch Polizei- und Justizkosten und verursacht in der Gesellschaft erhebliche (auch finanzielle) Schäden. Neben der erfassten Kriminalität sind Wahrnehmungen von Kriminalität gesellschaftlich und ökonomisch relevant. Unsere Auswertungen der Daten des Sozio‑oekonomischen Panels (SOEP) zeigen zum Beispiel, dass sich in manchen Jahren trotz sinkender Kriminalitätsraten die Sorgen vor Kriminalität erhöht haben. Beides – Kriminalität und das subjektive Sicherheitsgefühl – hat ökonomische Folgen und beeinflusst auch Mobilität und Arbeitsmarktverhalten von Menschen. Das zeigen auch die heute vorgestellten Ergebnisse der Dunkelfeldstudie Sicherheit und Kriminalität in Deutschland (SKiD) für das Jahr 2024.
Internationale Studien schätzen die gesamtwirtschaftlichen Kosten von Kriminalität (materielle Schäden, Folgen für die Opfer, aber auch Vermeidungsverhalten aus Angst) auf bis zu zehn Prozent des Bruttoinlandprodukts. Das unterstreicht die Relevanz einer evidenzbasierten Kriminalitätsprävention und Opferunterstützung. Dazu gehören aus ökonomischer Sicht eine kluge Wirtschafts- und Sozialpolitik, um in der Wissenschaft aufgezeigte sozio-ökonomische Faktoren für Kriminalität präventiv anzugehen, sowie eine sachliche Berichterstattung und verantwortungsvolle politische Rhetorik, um keine unnötigen Ängste auszulösen.
Die Ergebnisse der PKS müssen dabei mit Vorsicht interpretiert werden. Sie erfasst Verdachtsfälle und bildet das Hellfeld ab. Damit haben neben der Kriminalitätsentwicklung selbst auch das Meldeverhalten in der Bevölkerung und die Prioritätensetzung in der polizeilichen Arbeit einen Einfluss auf die Statistik. Insgesamt bietet die PKS damit nur eine Annäherung an die reale Kriminalitätsentwicklung und sollte gemeinsam mit den Ergebnissen der Dunkelfeldstudien (SKiD, LeSuBiA) interpretiert werden.
Die Bundesregierung hat sich auf Entlastungen bei den hohen Sprit- und Energiepreisen geeinigt. Zu den geplanten Maßnahmen eine Einschätzung von Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin):
Die bislang angekündigten Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung bei den Energiepreisen greifen zu kurz und sind in Teilen sogar kontraproduktiv. Die temporäre Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel birgt die Gefahr, dass ein erheblicher Teil der Entlastung nicht bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommt, sondern auf den Konten der Mineralölkonzerne landet. Gleichzeitig setzt sie falsche Anreize, da sie den notwendigen Rückgang des Energieverbrauchs im Straßenverkehr nicht unterstützt und damit den Preisdruck an anderer Stelle eher verstärken kann.
Auch die steuerfreie Einmalzahlung von bis zu 1.000 Euro durch Arbeitgeber ist kein zielgenaues Instrument. Sie kommt vor allem Beschäftigten in größeren und finanzstarken Unternehmen zugute, während viele andere Gruppen leer ausgehen – etwa Arbeitslose, Rentnerinnen und Rentner, Studierende oder Beschäftigte in kleinen Betrieben. Die Maßnahme ist damit sozial unausgewogen und erreicht gerade die besonders belasteten Haushalte nur unzureichend.
Insgesamt weist das Maßnahmenpaket eine deutliche soziale Schieflage auf. Dies droht die gesellschaftliche Akzeptanz für die wirtschaftspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung zu untergraben. Entscheidend wäre eine stärker zielgerichtete Entlastung, die insbesondere Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen in den Blick nimmt.