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Europäischer Rat (Nachrichten)

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Updated: 1 week 3 days ago

Schlussfolgerungen des Rates zum Aktionsplan der Kommission zur Schaffung einer Kapitalmarktunion

Wed, 11/11/2015 - 10:50

Der Rat – 

1. VERWEIST auf seine Schlussfolgerungen vom 19. Juni 2015 zu einer Kapitalmarktunion[1], in denen er die Kommission auffordert, einen umfassenden, gezielten und ehrgeizigen Aktionsplan für den Aufbau einer Kapitalmarktunion als Hebel für mehr Beschäftigung, Wachstum und Investitionen auszuarbeiten; 

2. BEGRÜSST die Annahme des Aktionsplans zur Schaffung einer Kapitalmarktunion[2] durch die Kommission mit einem schrittweisen Vorgehen auf der Grundlage einer umfassenden Analyse und die Vorlage eines ersten Pakets konkreterer Vorschläge und Initiativen durch die Kommission[3]; und HEBT HERVOR, wie wichtig es ist, auch langfristig mit einer konkreten und ehrgeizigen Agenda weiterführender Maßnahmen die Dynamik aufrechtzuerhalten; 

3. VERWEIST DARAUF, dass die Kapitalmarktunion eine wichtige Säule der Investitionsoffensive der Kommission zur Förderung von Beschäftigung und Wachstum in Europa ist, indem der dreigliedrige Ansatz (wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung, Strukturreformen, Investitionen) fortgeführt wird und ungerechtfertigte Hindernissen für grenzübergreifende Investitionen beseitigt und Mittelquellen diversifiziert werden, so dass insbesondere die Finanzierung der Infrastruktur und von kleinen und mittleren Unternehmen gefördert wird; 

4. UNTERSTREICHT die Relevanz der Kapitalmarktunion als ein Projekt mit gemeinsamer Bedeutung für die 28 Mitgliedstaaten der EU und als eine Priorität für die Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion[4]; BEGRÜSST den Umstand, dass alle Mitgliedstaaten – auch jene mit weniger entwickelten Kapitalmärkten – mit der Kapitalmarktunion die Möglichkeit erhalten, auf tiefere europäische Finanzmärkte zuzugreifen; und BETONT, dass die Grundsätze der Subsidiarität, der Verhältnismäßigkeit sowie der Wahrung der Finanzstabilität und des Anlegerschutzes in allen einschlägigen Initiativen gewahrt werden müssen; 

5. WEIST DARAUF HIN, dass gut funktionierende grenzüberschreitende Kapitalmärkte der reibungslosen Umsetzung von Geldpolitik dienlich sind und eine verstärkte private Risikoteilung erleichtern und somit dazu beitragen, die EU-28, einschließlich des Euro-Währungsgebiets, krisenfester zu machen; 

6. UNTERSTÜTZT DAHER die folgenden Schwerpunktbereiche, zu denen auch die von der Kommission festgelegten Bereiche gehören:

  • Steigerung der Vielfalt der Finanzierungsquellen kleinerer oder größerer Finanzmärkte für alle Unternehmen, insbesondere KMU und kleine "Mid-Cap"-Unternehmen - einschließlich KMU mit einem hohen Wachstumspotenzial und innovativer KMU - , und auf der Basis erfolgreicher Lösungen Verknüpfung dieser Unternehmen mit einem breiteren Netz potenzieller Anleger. Dies sollte durch einen ausgewogenen Ansatz erreicht werden, der sich unter anderem auf marktbasierte Initiativen und die Selbstregulierung des Marktes - sofern dies angebracht erscheint - sowie auf Gesetzesinitiativen stützt, wenn ungerechtfertigte Hindernisse ein Einschreiten des Gesetzgebers erforderlich machen, und insbesondere durch Voranbringen der Arbeiten in Bereichen wie Prospektrichtlinie, Risikokapital, Crowdfunding, Privatplatzierungen, Minibonds, KMU-Wachstumsmärkte und Kreditinformationen über KMU;
  • Sicherstellung eines angemessenen regulatorischen Umfelds für langfristige, nachhaltige Investitionen und die Finanzierung der europäischen Infrastruktur, einschließlich Maßnahmen, um privates Kapital zu mobilisieren, damit die Ziele der Investitionsoffensive für Europa erreicht werden können, und um Entwicklungen an den Finanzmärkten zu bewerten und zu unterstützen, die zu ökologischer Nachhaltigkeit beitragen;
  • Steigerung der Investitionen und der Möglichkeiten für private und institutionelle Anleger im Rahmen eines angemessenen Anlegerschutzes, beginnend mit der Veröffentlichung - im letzten Quartal 2015 - eines Grünbuchs mit Schwerpunkt auf Finanzdienstleistungen für Privatkunden und Versicherungen sowie durch umfassende Sondierungsarbeiten zu den möglichen Vorzügen eines europäischen Rahmens für langfristige individuelle Sparprogramme wie private Altersvorsorge im Rahmen der dritten Säule;
  • Erhöhung der Kreditvergabekapazitäten der Banken, insbesondere an KMU, vor allem durch Schaffung eines angemessenen Rahmens zur Wiederbelebung einfacher, transparenter und standardisierter Verbriefungen sowie durch Sondierungsarbeiten zu den möglichen Vorzügen eines europäischen Rahmens für gedeckte Schuldverschreibungen, der auf gut funktionierenden nationalen Regelungen aufbaut, indem auf die Problematik notleidender Kredite eingegangen und eine verhältnismäßige Behandlung insbesondere kleinerer Kreditinstitute gewährleistet wird, die mit dem Binnenmarkt vereinbar ist;
  • Überprüfung der Kohärenz, Konsistenz und kumulativen Wirkung der Finanzmarktreformen auf die Finanzierung der Realwirtschaft; und
  • Überprüfung und Beseitigung ungerechtfertigter grenzübergreifender Hindernisse für die Entwicklung von Kapitalmärkten für alle 28 Mitgliedstaaten, einschließlich - sofern erforderlich - im Bereich Clearing und Abwicklung und weiterer Marktinfrastrukturen, und Herbeiführung pragmatischer Lösungen (durch geeignete Arbeitsgruppen im Bereich Steuern) für seit langem bestehende steuerliche Hindernisse wie die Doppelbesteuerung in Verbindung mit derzeitigen Quellenbesteuerungsregelungen, wobei gleichzeitig die Folgen für die Finanzstabilität und die nationalen Rechtssysteme angemessen zu berücksichtigen sind;

7. FORDERT eine rasche Annahme der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften über die Verbriefung, zur Schaffung eines Rahmens für eine einfache, transparente und standardisierte Verbriefung und zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2009/138/EG, 2011/61/EU und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 648/2012 und der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen, mit dem Ziel, Verbriefungsmärkte wiederzubeleben, wodurch die Kreditvergabekapazitäten der Banken erhöht werden, eine effiziente Kanalisierung von Finanzmitteln von Nichtbanken zur Realwirtschaft ermöglicht wird und die Finanzstabilität – bei gleichzeitigem Abbau eines übermäßigen Rückgriffs auf externe Ratings – sowie eine angemessene Risikosensitivität gewahrt werden;

8. ERWARTET MIT INTERESSE den Vorschlag der Kommission zur Überarbeitung der Prospektrichtlinie, damit die Kapitalbeschaffung für Unternehmen auf öffentlichen Märkten durch die Beseitigung übermäßig belastender Anforderungen und die Verbesserung des Schutzes der Anleger - im Hinblick darauf sollte der Fokus insbesondere auf sachdienliche, verständliche Informationen gelegt werden - leichter und billiger wird;

9. BETONT, wie wichtig es ist, die Finanzstabilitätsziele im Rahmen der Finanzgesetzgebung, des Schutzes der Verbraucher und Anleger und des Binnenmarkts – auch durch ein einheitliches Regelwerk – aufrechtzuerhalten, wobei gleichzeitig die Absicht der Kommission zur Kenntnis genommen wird, diesen Rechtsbereich zu überprüfen, um Kohärenz, interne Konsistenz und Verhältnismäßigkeit zu gewährleisten, und SIEHT DAHER dem Ergebnis der Sondierung des EU-Rechtsrahmens für Finanzdienstleistungen durch die Kommission ERWARTUNGSVOLL ENTGEGEN; und UNTERSTÜTZT die Aufrechterhaltung eines stabilen Regelungsumfelds in der EU; 

10. FORDERT die Kommission AUF, im Rahmen der jeweiligen sektorspezifischen Prüfungen die Auswirkungen von Regelungen in Drittländern – einschließlich in Bezug auf Gleichwertigkeit und gegenseitige Anerkennung – auf gültige Regelungen über die Struktur europäischer Kapitalmärkte, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Finanzwirtschaft sowie den wirksamen Zugang zu Märkten von Drittländern zu bewerten; 

11.    ERMUTIGT die Kommission, die Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Feststellung von Hindernissen im Bereich des Insolvenzrechts der Unternehmen, die der Schaffung eines Kapitalbinnenmarkts im Sinne des Aktionsplans entgegenstehen, unverzüglich zu konsultieren; BEGRÜSST die Absicht der Kommission, auf der Grundlage dieser Konsultationen und unter angemessener Berücksichtigung der Komplexität der involvierten Fragen und der daraus resultierenden Notwendigkeit für einen ausgewogenen Ansatz einen Vorschlag zu unterbreiten, mit dem gewährleistet wird, dass – unter umfassender Berücksichtigung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit – die wichtigsten festgestellten Hindernisse im Bereich der Unternehmensinsolvenzen beseitigt werden, indem auf bewährte Verfahren und gut funktionierende nationale Rahmen zurückgegriffen wird; NIMMT insbesondere ZUR KENNTNIS, dass gegebenenfalls ein angemessener Zeitrahmen für den Abschluss von Insolvenzverfahren einzuführen, die Transparenz bezüglich möglicher Ergebnisse von Insolvenzverfahren in der gesamten EU zu steigern und der Zugang zu frühzeitigen Umstrukturierungsmöglichkeiten mit der Maßgabe einer weiteren Analyse zu verbessern ist;  

12. ERSUCHT die Kommission, so bald als möglich die Ergebnisse und etwaige Folgemaßnahmen ihrer Studie zu den grenzüberschreitenden Aspekten der Haftung von Geschäftsleitern und ihres Ausschlusses von einer Tätigkeit vorzulegen;

13. WEIST DARAUF HIN, dass eine Bewertung möglicher Hindernisse in anderen einschlägigen Bereichen, wie etwa im Wertpapierbereich, durch die Kommission erforderlich werden könnte, bevor Maßnahmen in diesen Bereichen ergriffen werden, die der Erleichterung grenzübergreifender Investitionen dienen; 

14. UNTERSTREICHT die Schlussfolgerung der Kommission, dass die nächsten Schritte zu einer Kapitalmarktunion auf der Grundlage der geltenden Mandate der europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) unternommen werden können; HÄLT ES FÜR NOTWENDIG, dass die ESA an der Stärkung der aufsichtlichen Konvergenz arbeiten, gegebenenfalls durch Peer-Reviews und – sofern notwendig – durch verstärkte Koordinierung, und die Bereiche feststellen, in denen ein kollektiveres Vorgehen die Funktionsweise des Kapitalbinnenmarkts verbessern kann, wobei auch Initiativen zuständiger nationaler Behörden einzubeziehen sind; und BETONT, dass alle nationalen Behörden die Haushaltsordnung der EU vollständig und konsequent umsetzen müssen, damit auf dem gesamten Kapitalmarkt der EU ein Höchstmaß an Zuverlässigkeit und Integrität gewährleistet wird; 

15. HEBT HERVOR, wie wichtig das Vorhaben der Kommission ist, die Steuerung und Finanzierung der ESA unter angemessener Berücksichtigung ihrer europäischen Funktion im Rahmen eines Weißbuchs bis Mitte 2016 weiter zu analysieren; 

16. ERKENNT AN, dass es notwendig ist, den EU-Rahmen zur Aufrechterhaltung der Finanzstabilität zu überprüfen, damit etwaige Risiken über den Bankensektor hinaus bedacht werden; 

17. BEKRÄFTIGT das Engagement der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die langfristige Vision einer echten Kapitalmarktunion, das Ziel einer stärkeren Finanzintegration und Kapitalmarktfinanzierung zusammen mit einer verbesserten Bankenfinanzierung, was zu einer ausgewogeneren Finanzierungsstruktur zwischen Eigen- und Fremdkapital von EU-Unternehmen und einer weiteren grenzübergreifenden privaten Risikoteilung und zur wirksamen Durchführung der vereinbarten Maßnahmen für die Kapitalmarktunion auf nationaler Ebene führt; und SIEHT in diesem Sinne sowohl der Zusammenarbeit mit der Kommission zur Ausarbeitung eines Fahrplans, mit dem bestehende Hindernisse für einen freien Kapitalverkehr und Wege zur Beseitigung der gravierendsten und ungerechtfertigtsten Hindernisse festgestellt werden sollen, als auch den in den geeigneten Gremien zu führenden Beratungen über den Vorschlag der Kommission, wie die unterschiedliche Behandlung von Fremd- und Eigenkapitalfinanzierung bei der Besteuerung angegangen werden kann, MIT INTERESSE ENTGEGEN; und FORDERT die Kommission auf, die öffentliche Debatte über die Fähigkeit der EU-Finanzwirtschaft, zu einer erfolgreichen Kapitalmarktunion beizutragen, fortzuführen; 

18. ERMUTIGT die Kommission und die Mitgliedstaaten, primär die Problematik der Finanzkompetenz künftiger Anleger und anderer Marktakteure anzugehen, die für den allgemeinen und ausgewogenen Erfolg des Projekts der Kapitalmarktunion wichtig ist; 

19. BEGRÜSST die Absicht der Kommission, eine Strategie auszuarbeiten, um den Mitgliedstaaten bei Bedarf technische Unterstützung zur Stärkung spezifischer Kapazitäten der nationalen Kapitalmärkte bieten zu können; 

20. FORDERT die Kommission auf, dem Rat über den Ausschuss für Finanzdienstleistungen und den Wirtschafts- und Finanzausschuss mindestens alle sechs Monate Bericht zu erstatten und eine faktengestützte Bewertung der bisherigen Fortschritte bei der Schaffung der Kapitalmarktunion, auch auf der Grundlage von Schlüsselindikatoren und wichtigen Belegen, vorzulegen.

 [1]  Dok. 10148/15.
 [2] Dok. 12263/15.
 [3] Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften über die Verbriefung, zur Schaffung eines Rahmens für eine einfache, transparente und standardisierte Verbriefung und zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2009/138/EG, 2011/61/EU und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 648/2012; Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen; Konsultationspapier über gedeckte Schuldverschreibungen, Konsultation zu Risikokapitalfonds und Fonds für soziales Unternehmertum, Sondierung des EU-Rechtsrahmens für Finanzdienstleistungen. 
 [4]  Die Wirtschafts- und Währungsunion Europas vollenden: Bericht der 5 Präsidenten. 

Categories: Europäische Union

Schlussfolgerungen des Rates zur Klimaschutzfinanzierung

Wed, 11/11/2015 - 10:15

Der Rat hat folgende Schlussfolgerungen angenommen: DER RAT 

1. BEKRÄFTIGT ERNEUT, dass sich die EU und ihre Mitgliedstaaten verpflichtet haben, die Mobilisierung von Mitteln für die Klimaschutzfinanzierung im Zusammenhang mit sinnvollen Klimaschutzmaßnahmen und einer transparenten Umsetzung zu intensivieren, um so ihren Beitrag zur Verwirklichung des Ziels der Industrieländer zu leisten, bis 2020 gemeinsam jährlich 100 Mrd. USD aus verschiedensten – öffentlichen und privaten, bilateralen und multilateralen – Quellen, einschließlich alternativer Finanzierungsquellen, aufzubringen; BETONT, dass die Lasten fair auf die Industrieländer verteilt werden müssen;  

2. HEBT HERVOR, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten für das Jahr 2014 einen Beitrag von 14,5 Mrd. EUR[1] zur Klimaschutzfinanzierung geleistet haben, was einen Anstieg gegenüber 2013 bedeutet; UNTERSTREICHT, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten sowohl Maßnahmen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen wie auch Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels unterstützen;  HEBT HERVOR, dass die EU und einige ihrer Mitgliedstaaten für die nächsten Jahre umfangreichere öffentliche Mittel für den Klimaschutz in Aussicht gestellt haben, womit sie auch die Vorhersehbarkeit verbessert haben;   

3. BEGRÜSST den Bericht, den die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) mit Unterstützung des Forschungsnetzwerks zur Klimapolitik (Climate Policy Initiative – CPI) auf Initiative des französischen und des peruanischen Vorsitzes der Konferenz der Vertragsstaaten (COP) erstellt hat; BEGRÜSST die in dem Bericht angegebene vorläufige Schätzung der von den Industrieländern für die Klimaschutzfinanzierung mobilisierten öffentlichen und privaten Mittel in Höhe von ca. 62 Mrd. USD für 2014 und ca. 52 Mrd. USD für 2013, die darauf schließen lässt, dass erhebliche Fortschritte erzielt wurden.  Allerdings sind weitere Anstrengungen notwendig und die Industrieländer müssen auch künftig gemeinsam auf eine weitere Aufstockung der Klimaschutzfinanzierung hinarbeiten, damit das Ziel für 2020 erreicht werden kann; 

4. BEGRÜSST die bedeutenden Beiträge einiger Schwellenländer und Entwicklungsländer zur Klimaschutzfinanzierung und FORDERT die Schwellenländer und die anderen Länder, die hierzu in der Lage sind, ERNEUT AUF, entsprechend ihren jeweiligen Fähigkeiten, Rahmenbedingungen und Verantwortlichkeiten einen Beitrag zur Finanzierung der Anpassung an den Klimawandel und der Eindämmung seiner Folgen zu leisten; BEGRÜSST die jüngsten Zusagen der meisten multilateralen Entwicklungsbanken, für eine stärkere Berücksichtigung von Aspekten des Klimaschutzes und der Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel in ihren Portfolios zu sorgen, einschließlich ihrer Zusagen, ihre klimaschutzbezogenen Investitionen aufzustocken; 

5. IST SICH DESSEN BEWUSST, dass die Finanzierung des Klimaschutzes als ein Mittel zur Erreichung des vereinbarten Ziels, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf unter 2 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, und des radikalen Umbaus zu klimaresistenten, emissionsarmen und nachhaltigen Volkswirtschaften sowie zur Unterstützung der Anpassung zugunsten einer klimaresilienten nachhaltigen Entwicklung einen wichtigen Teil des Übereinkommens von 2015 darstellen wird; SCHLÄGT VOR, Bestimmungen zur Klimaschutzfinanzierung in das Übereinkommen aufzunehmen, die dynamisch und ergebnisorientiert sind und die Vertragsparteien in die Lage versetzen, ihre jeweiligen Ansätze an alle relevanten Aspekte anzupassen – insbesondere an den künftigen Bedarf und an die sich wandelnden wirtschaftlichen, finanziellen und ökologischen Verhältnisse –, und so sicherstellen, dass alle Vertragsparteien Maßnahmen ergreifen, die ihren sich entwickelnden Fähigkeiten und Verantwortlichkeiten entsprechen; BETONT, dass ein solcher Prozess kollektiv sein sollte, indem er alle Parteien einschließt, und umfassend, indem er alle Quellen und alle Arten von Anstrengungen einschließt, die zur Mobilisierung von Mitteln für den Klimaschutz und zur Neuausrichtung der Investitionsströme beitragen und so die allgemeinen Ziele des Pariser Übereinkommens voranbringen. Der Prozess sollte die wirksame und effiziente Nutzung öffentlicher Mittel fördern, regelmäßige Überprüfungen umfassen und zu einer besser vorhersehbaren, insgesamt umfangreicheren Mobilisierung von Mitteln für den Klimaschutz sowie zu einer Intensivierung der Anstrengungen führen, was allerdings keine automatischen finanziellen Verpflichtungen der öffentlichen Hand nach sich ziehen sollte. Dieser dynamische Prozess sollte auf den vorhandenen Prozessen, institutionellen Regelungen und bisherigen Erfahrungen mit dem Klimaübereinkommen aufbauen, um so das Vertrauen, die wirksame Umsetzung und die Transparenz zu fördern; 

6. BEKRÄFTIGT ERNEUT, dass öffentliche Mittel für den Klimaschutz auch in der Zeit nach 2020 weiterhin eine wichtige Rolle spielen werden, und BESTÄTIGT, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten weiterhin öffentliche Mittel zur Finanzierung von Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen in Entwicklungsländern bereitstellen werden, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf der Unterstützung der ärmsten und am stärksten gefährdeten Länder liegen soll, die am wenigsten in der Lage sind, andere Ressourcen zu mobilisieren; UNTERSTREICHT, dass diese Mittel auf möglichst kostenwirksame und effiziente Weise eingesetzt werden sollten, damit größtmögliche Wirkung erzielt wird, sei es durch Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel oder Aufbau von Kapazitäten; 

7. IST SICH DESSEN BEWUSST, dass der Privatsektor eine wesentliche Quelle für die Klimaschutzfinanzierung und andere einschlägige Investitionsflüsse ist, und BETONT, dass das Übereinkommen von 2015 ein deutliches Signal an den Privatsektor senden sollte, die Finanzströme neu auf emissionsarme und klimaresiliente Investitionen auszurichten; RÄUMT EIN, dass – sofern öffentliche Mittel benötigt werden – die Finanzierung durch den Privatsektor eine Ergänzung, nicht aber ein Ersatz für die Finanzierung durch den öffentlichen Sektor ist; UNTERSTREICHT, dass eine Aufgabe der Finanzierung durch die öffentliche Hand und damit einhergehender politischer Maßnahmen darin besteht, Finanzierungen des Privatsektors neu auszurichten und zu mobilisieren, etwa durch Bepreisung von CO2-Emissionen, Finanzinstrumente wie grüne Anleihen und öffentlich-private Partnerschaften; STELLT FEST, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten bereits über ein breit angelegtes Instrumentarium zur Mobilisierung von Mitteln des Privatsektors zugunsten internationaler Klimaschutzmaßnahmen verfügen und dieses weiterentwickeln werden; hierzu gehören auch mobilisierte Mittel aus lokalen privatwirtschaftlichen Quellen;  

8. BEKRÄFTIGT, dass die Aufstockung der Mittel für den Klimaschutz ein iterativer Prozess ist, der einhergeht mit der Schaffung förderlicher Rahmenbedingungen durch die nationalen Regierungen mit Hilfe nationaler Entwicklungspläne, Klimastrategien, Politiken, Instrumente und Mechanismen sowie günstiger Rechtsrahmen, die dazu beitragen sollen, entsprechende Maßnahmen des Privatsektors zu erleichtern; BETONT, dass es notwendig ist, klimaresiliente und emissionsarme nachhaltige Investitionen aufzustocken, bei gleichzeitiger schrittweiser Einschränkung von Investitionen, die einen hohen CO2-Ausstoß zur Folge haben; 

9. UNTERSTREICHT, dass die Bepreisung von CO2-Emissionen einer der zentralen Aspekte förderlicher Rahmenbedingungen ist und durch eine Vielzahl von Instrumenten erfolgen kann, darunter Regulierung, Emissionshandel und Steuern; UNTERSTÜTZT in diesem Zusammenhang Initiativen zur Bepreisung von CO2-Emissionen ebenso wie Initiativen zur Förderung der schrittweisen Einstellung umweltschädlicher oder wirtschaftlich nachteiliger Subventionen;

10. BESTÄTIGT, dass sich die EU und ihre Mitgliedstaaten zu einer transparenten Berichterstattung über die Finanzierung des Klimaschutzes über das UNFCCC- Berichterstattungsverfahren verpflichtet haben; BEFÜRWORTET, dass die Transparenz gestärkt wird und die Beratungen über einen soliden gemeinsamen internationalen Rahmen für die Messung, Berichterstattung und Überprüfung in Bezug auf die Klimaschutzfinanzströme schneller vorangetrieben werden; BEGRÜSST die gemeinsame Erklärung und Methode zur Verfolgung der mobilisierten privaten Mittel für den Klimaschutz, die die Geberländer am 5./6. September 2015 vorgelegt haben; SIEHT der kontinuierlichen Verbesserung der Berichterstattungsmethoden ERWARTUNGSVOLL ENTGEGEN;  WÜRDIGT die von den multilateralen Entwicklungsbanken und dem International Development Finance Club gemeinsam entwickelten Methoden für die Berichterstattung über die Klimaschutzfinanzierung wie auch die Arbeiten der OECD-Arbeitsgruppe "Forschung" zur Verfolgung der privaten Klimaschutzfinanzierung und des OECD-Entwicklungsausschusses zur Überarbeitung der "Rio-Marker"; REGT AN, dass zu den Ergebnissen der Pariser Konferenz 2015 auch Bestimmungen gehören sollten, die Transparenz in Bezug auf eine Vielzahl von Finanzströmen (darunter die Ströme zwischen den Entwicklungsländern) und auf spezielle Anstrengungen, die zur Mobilisierung von Mitteln für den Klimaschutz, zur Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen und zur durchgängigen Berücksichtigung des Klimaschutzes beitragen, vorschreiben; 

11. BETONT, wie wichtig es ist, bei der Anpassung Unterstützung zu leisten, damit die Entwicklungsstrategien und Lebensgrundlagen der Entwicklungsländer zunehmend klimaresilient gestaltet werden; UNTERSTREICHT die Bedeutung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen der Finanzierung des Klimaschutzes und der Anpassungsmaßnahmen im Einklang mit den eigenen Prioritäten und Zielen der betreffenden Länder und HEBT HERVOR, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten sich derzeit und auch künftig gemeinsam bemühen werden, einen substanziellen Teil der öffentlichen Finanzierung des Klimaschutzes in die Anpassung zu lenken, wobei insbesondere auf die Bedürfnisse der ärmsten und besonders gefährdeten Entwicklungsländer eingegangen wird;  

12. BETONT, wie wichtig es ist, den Kapazitätsaufbau für Klimaschutz- und Anpassungsplanung sowie die effiziente Umsetzung zu unterstützen; BETONT ferner, dass es notwendig ist, ein Verzeichnis attraktiver Projekte und Programme zu erarbeiten, um so Finanzmittel zu akquirieren und bestmögliche Wirksamkeit zu erzielen; HEBT die fortlaufende Unterstützung – auch im Bereich der technologischen Zusammenarbeit – der EU und ihrer Mitgliedstaaten beim Aufbau von Kapazitäten in bedürftigen Entwicklungsländern HERVOR, die im Rahmen der beabsichtigten national festgelegten Beiträge (INDC), der Strategien für eine emissionsarme Entwicklung (LEDS), der länderspezifischen Klimaschutzmaßnahmen (NAMA) und der nationalen Anpassungsplanungen, gegebenenfalls einschließlich nationaler Anpassungspläne (NAP), erfolgt; 

13. BEGRÜSST, dass der Klimaschutzfonds einsatzbereit ist, was auch die Entscheidungen einschließt, darauf hinzuwirken, dass sich Eindämmung und Anpassung langfristig genau die Waage halten, und dass die ersten Projekte und Programme gebilligt wurden; HEBT HERVOR, dass ein wesentlicher Teil der zugesagten (46 %) und bereitgestellten Mittel von den EU-Mitgliedstaaten stammt; UNTERSTREICHT, wie wichtig es ist, dass alle Länder ihre Beitragsvereinbarungen abschließen; BEGRÜSST die Beiträge der Entwicklungsländer zum Klimaschutzfonds und FORDERT alle Länder, die hierzu in der Lage sind, nachdrücklich AUF, zu dem Fonds beizutragen; SCHLÄGT VOR, dass der Finanzierungsmechanismus des geltenden Übereinkommens als Finanzierungsmechanismus für das neue Übereinkommen dienen sollte; 

14. BEGRÜSST das Ergebnis der Konferenz von Addis Abeba, das den Rahmen zur Finanzierung einer nachhaltigen klimaresistenten und emissionsarmen Entwicklung in der universellen Agenda 2030 verstärkt und eindeutig bestätigt, dass die Finanzierung des Klimaschutzes fester Bestandteil der nachhaltigen Entwicklung ist; UNTERSTREICHT die Entschlossenheit der EU und ihrer Mitgliedstaaten, ihrer Zusage über die Gewährung öffentlicher Entwicklungshilfe nachzukommen; BETONT, dass den Klimazielen und -standards im Rahmen der öffentlichen Entwicklungshilfe der EU und ihrer Mitgliedstaaten weiterhin große Bedeutung zukommt, indem diese Ziele durchgängig bei der Entwicklungsplanung berücksichtigt werden, wobei der Schwerpunkt auf den Bedürfnissen der ärmsten und besonders gefährdeten Länder liegt;

15. BEGRÜSST die Annahme der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung ("Transforming our world: The 2030 agenda for sustainable development") und ihre siebzehn umfassenden und ehrgeizigen Ziele für eine nachhaltige Entwicklung, darunter die Ziele, dringende Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Folgen zu ergreifen, sowie das Ziel, sämtliche (finanzielle und nichtfinanzielle, nationale und internationale sowie öffentliche und private) Mittel zur Umsetzung zu verstärken und die globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung neu zu beleben. 

 [1]  Dieser Betrag schließt Mittel für die Klimaschutzfinanzierung aus öffentlichen Haushalten und von anderen Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen ein. Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben 2013 einen Beitrag von 9,5 Mrd. EUR zur Klimaschutzfinanzierung geleistet. 2014 haben sie ihre bilaterale und multilaterale Klimaschutzfinanzierung gegenüber 2013 insgesamt erhöht. Der Betrag für 2014 umfasst auch einen Beitrag der EIB zur Klimaschutzfinanzierung in Höhe von 2,1 Mrd. EUR; außerdem wurden dabei vollständigere Zahlen auf der Grundlage von Angaben der OECD zu den angesetzten multilateralen Beiträgen berücksichtigt. 

Categories: Europäische Union

EU verlängert das Mandat von drei Sonderbeauftragten der Europäischen Union

Wed, 11/11/2015 - 09:15

Der Rat hat das Mandat der Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Afghanistan, für Bosnien und Herzegowina und für das Horn von Afrika bis zum 28. Februar 2017 verlängert.


Verlängert wurden die Mandate von

– Franz-Michael Skjold Mellbin, Sonderbeauftragter in Afghanistan seit 1. September 2013,

– Lars-Gunnar Wigemark, Sonderbeauftragter in Bosnien und Herzegowina seit 1. März 2015 und

– Alexander Rondos, Sonderbeauftragter für das Horn von Afrika seit 1. Januar 2012.

Die EU-Sonderbeauftragten fördern die Politik und die Interessen der EU in unruhigen Regionen und Ländern und spielen eine aktive Rolle bei den Bemühungen um die Konsolidierung des Friedens, der Stabilität und der Rechtsstaatlichkeit. Die ersten EU-Sonderbeauftragten wurden 1996 ernannt. Derzeit unterstützen neun Sonderbeauftragte die Arbeit der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini.

Categories: Europäische Union

Wochenplan von Präsident Donald Tusk

Mon, 09/11/2015 - 12:40

Sonntag, 8. November 2015
Berlin
19.00 Uhr Treffen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und anschließendes Arbeitsessen

Montag, 9. November 2015
Berlin
19.00 Uhr Rede im Rahmen der Reihe "Die Europa-Rede – The State of Europe"

Dienstag, 10. November 2015
Valletta

17.00 Uhr Bilaterales Treffen mit Premierminister Joseph Muscat
17.50 Uhr Höflichkeitsbesuch beim Sprecher des Repräsentantenhauses von Malta, Anġlu Farrugia
18.00 Uhr Rede in der Sondersitzung des Parlaments von Malta
19.30 Uhr Arbeitsessen mit Premierminister Joseph Muscat und dem Präsidenten des Europäischen Parlaments Martin Schulz

Mittwoch, 11. November 2015
Valletta
Gipfeltreffen zu Migrationsfragen in Valletta

Donnerstag, 12. November 2015
Valletta
Gipfeltreffen zu Migrationsfragen in Valletta
Informelles Treffen der EU-Staats- und Regierungschefs

Categories: Europäische Union

Einladungsschreiben von Präsident Donald Tusk an die Mitglieder des Europäischen Rates

Wed, 04/11/2015 - 14:55

Auf unseren Tagungen im September und Oktober haben wir Orientierungen für die Entwicklung einer umfassenden europäischen Antwort auf die Migrationskrise vorgegeben; diese Tagungen haben zu einigen positiven Ergebnissen geführt. Dass das Welternährungsprogramm dank europäischer Beiträge in der Lage war, mehr Unterstützung für Flüchtlinge in der Region zu leisten, gibt den am stärksten betroffenen Menschen Hoffnung. Die Lage ist jedoch sowohl in der Region als auch in Europa weiterhin sehr ernst. Ein Migrationsstrom von beispiellosem Ausmaß setzt sich fort. Im Oktober überquerten 218 000 Flüchtlinge und Migranten das Mittelmeer, was ein Rekordniveau darstellte.

Angesichts dieser Migrationswelle haben einige EU-Staaten an den internen Schengen-Grenzen unterschiedliche Maßnahmen ergriffen. Wie ich bereits früher angemahnt habe, besteht die einzige Möglichkeit zur Erhaltung des Schengen-Systems darin, das ordnungsgemäße Management der EU-Außengrenzen zu gewährleisten. Wir müssen alles in unserer Macht Stehende tun, um das Schengen-System unbeschadet zu erhalten, und daher sollte von jeglicher Initiative, die zur Wiedereinführung von Grenzen innerhalb des Schengen-Raums führen kann, Abstand genommen werden. Um das Schlimmste zu verhindern, müssen wir schneller handeln. Daher habe ich beschlossen, für den 12. November um 14:30 Uhr, d.h. unmittelbar nach dem Migrationsgipfel in Valletta, eine informelle Tagung der Staats- und Regierungschefs der EU einzuberufen.

Der Zweck dieses Treffens wird hauptsächlich darin bestehen, den Stand der Umsetzung unserer bisher beschlossenen Maßnahmen zu bewerten, und zwar insbesondere im Hinblick auf

1. die Intensivierung unserer Zusammenarbeit mit Drittländern, einschließlich der Türkei, um die Ströme einzudämmen;
2. die Umsetzung der Beschlüsse, die wir zur Umsiedlung gefasst haben;
3. die Einrichtung von Registrierungszentren in Griechenland und Italien sowie den Ausbau der Aufnahmekapazitäten und die erforderliche Abstellung zusätzlicher Experten für FRONTEX und EASO.
4. Schließlich sollten wir darüber sprechen, wie die Kontrolle unserer Außengrenzen wirksam verstärkt werden kann.

Angesichts der schnellen Entwicklung der Ereignisse ist es für uns alle von entscheidender Bedeutung, über neueste Informationen zu verfügen. Ich begrüße daher die Initiativen des luxemburgischen Ratsvorsitzes zur Aktivierung der integrierten EU-Regelung für die politische Reaktion auf Krisen und zur Einberufung einer außerordentlichen Tagung des Rates (Justiz und Inneres) am 9. November, auf der unsere Beratungen in Valletta sinnvoll vorbereitet werden sollten.

Auch wenn wir auf unserer planmäßigen Tagung im Dezember auf die Migrationsfrage zurückkommen werden, kann ich nicht ausschließen, dass wir bereits in Valletta weitere Orientierungen festlegen müssen. Ich werde Sie im Vorfeld unserer Tagung auf dem Laufenden halten.

 

Categories: Europäische Union

Erklärung der Präsidenten des Europäischen Rates und der Europäischen Kommission und des Premierministers von Neuseeland

Tue, 03/11/2015 - 16:41

Die Europäische Union und Neuseeland sind langjährige und enge Partner. Wir teilen die gleichen Grundwerte, verfolgen gemeinsame Interessen und pflegen wachsende Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zum beiderseitigen Vorteil, die durch intensive persönliche und kulturelle Bindungen untermauert werden.

Heute sind wir zusammengekommen, um uns auf eine Vertiefung unserer Beziehungen in den Bereichen Politik, Sicherheit, Handel und Investitionen zu verständigen.

Wir begrüßen den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen über das Partnerschaftsabkommen über die Beziehungen und die Zusammenarbeit. Dieses Abkommen spiegelt den umfassenden Charakter unserer Beziehungen wider und bildet ein solides Fundament für ihren weiteren Ausbau in den kommenden Jahrzehnten. Beide Seiten haben sich verpflichtet, das Abkommen vollständig und rasch umzusetzen.

Wir haben uns heute verpflichtet, das Verfahren zur Aufnahme von Verhandlungen über den zeitnahen Abschluss eines vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens in Gang zu setzen. Die Gespräche über den Umfang und den allgemeinen Ansatz der Verhandlungen sollten so schnell wie möglich beginnen. Gleichzeitig haben wir vereinbart, um das erforderliche Verhandlungsmandat zu ersuchen, sobald der Rahmen für die Verhandlungen abgesteckt wurde. Wir sind überzeugt, dass ein Freihandelsabkommen nachhaltiges Wachstum und Investitionen fördern, neue Handels- und Geschäftsmöglichkeiten eröffnen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten für unsere Bevölkerungen schaffen wird.

Wir begrüßen die Fortschritte in den Bereichen Zoll und Tiergesundheit und haben beschlossen, weiter auf eine Verbesserung der Zusammenarbeit in Regulierungs- und anderen praktischen Belangen hinzuarbeiten.

Um einen Beitrag zu mehr Frieden und Wohlstand, auch im Pazifikraum und in Europa, zu leisten, werden wir unseren verstärkten Dialog zu Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik, beispielsweise zur Situation in der Ukraine, intensivieren.

Wir haben über unsere Antwort auf die globale Migrations- und Flüchtlingskrise gesprochen. Wir haben unsere Unterstützung für eine politische Lösung des Syrienkonflikts bekräftigt. Wir werden uns weiterhin um eine Ausweitung unserer diesbezüglichen Anstrengungen bemühen und gemeinsam unsere Nachbarländer unterstützen, insbesondere auch über den Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR), das Welternährungsprogramm und andere Anlaufstellen.

Wir haben unsere Entschlossenheit bekräftigt, auf der COP21 in Paris zu einem international verbindlichen Klimaschutzübereinkommen zu gelangen, das ambitioniert, wirksam, nachhaltig, fair, transparent und dynamisch ist. Wir haben uns für Fortschritte bei der schrittweisen Abschaffung umweltschädlicher Subventionen, wie etwa für fossile Brennstoffe, ausgesprochen. Auch haben wir die Bedeutung unserer Partnerschaft für eine nachhaltige Entwicklung und Armutsbekämpfung, insbesondere unserer bestehenden Zusammenarbeit im Pazifikraum, bekräftigt. Des Weiteren haben wir erneut unsere Entschlossenheit bekundet, die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wissenschaft, Forschung und Innovation zu verstärken.

Neuseeland hat das wachsende Engagement der EU im ASEAN-Raum gewürdigt und begrüßt den Wunsch der EU, am Ostasiengipfel teilzunehmen. Die EU und Neuseeland sehen dem nächsten Treffen der ASEM-Außenminister (November 2015) und dem ASEM-Gipfel (Juli 2016) mit Interesse entgegen.

Unser heutiger Gedankenaustausch hat deutlich gemacht, wie tief und weitreichend unsere Partnerschaft ist und wie groß unsere Ambitionen sind, die EU und Neuseeland einander noch näher zu bringen. Diese Vision unserer künftigen Beziehungen wird die Bande zwischen unseren Völkern stärken und Chancen für mehr Wachstum, eine nachhaltige Entwicklung und die Gewährleistung größerer Sicherheit schaffen.

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Erklärung der Hohen Vertreterin Federica Mogherini im Namen der EU anlässlich des Internationalen Tags zur Beendigung der Straflosigkeit für Verbrechen gegen Journalisten

Tue, 03/11/2015 - 15:10

Die Medien sind das Spiegelbild unserer Gesellschaften: Sind sie frei und kritisch, so sind wir frei und sicher.

Während wir den Internationalen Tag zur Beendigung der Straflosigkeit für Verbrechen gegen Journalisten begehen, sehen sich jedoch Journalisten in vielen Ländern rund um die Welt mit zunehmender Einschüchterung und Gewalt konfrontiert.

Angriffe auf Journalisten sind auch Angriffe auf die Freiheit der Meinungsäußerung und die Freiheit der Medien. Die EU erwartet von den staatlichen Stellen, dass sie ihren internationalen Verpflichtungen in Bezug auf die wirksame, unverzügliche und unabhängige Untersuchung solcher Gewalttaten nachkommen und dafür sorgen, dass die Täter und Anstifter – ob staatlich oder nichtstaatlich – vor Gericht gestellt werden.

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Migrationskrise: EU-Ratsvorsitz verstärkt Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten durch Aktivierung der IPCR-Regelung

Fri, 30/10/2015 - 16:30

Der Rat hat in den letzten Wochen mit einer Reihe von Beschlüssen auf die derzeitige Migrationskrise reagiert. Das Ausmaß der Migrationsströme hat gezeigt, dass ein stärker koordinierter Informationsaustausch erforderlich ist.

Daher hat der luxemburgische Vorsitz am 30. Oktober 2015 beschlossen, die integrierte Regelung für die politische Reaktion auf Krisen (IPCR) im "Informationsaustausch-Modus" zu aktivieren. Ziel ist die Überwachung der Entwicklung der Migrationsströme, die Unterstützung der Beschlussfassung und die verbesserte Durchführung der vereinbarten Maßnahmen.

Im Rahmen des Informationsaustausch-Modus sind die Mitgliedstaaten der EU sowie die Organe und einschlägigen Ämter und Agenturen der Union gehalten, über eine gemeinsame Internet-Plattform kontinuierlich aktualisierte Informationen über die Lage vor Ort auszutauschen. Die Kommission und der EAD werden regelmäßig integrierte Analysen der übermittelten Informationen bereitstellen, um eine gemeinsame Beschlussfassung der Mitgliedstaaten und eine zwischen ihnen abgestimmte Krisenreaktion zu erleichtern.


Hintergrund

Mit der integrierten EU-Regelung für die politische Reaktion auf Krisen (Integrated Political Crisis Response arrangements/IPCR) wird die Fähigkeit der EU zu raschen Entscheidungen im Fall von schweren Krisen, die politisch auf EU-Ebene bewältigt werden müssen, gestärkt. Die Regelung ist am 25. Juni 2013 vom Rat der Europäischen Union gebilligt worden.

Die IPCR ist flexibel und größenvariabel; sie ermöglicht eine maßgeschneiderte Reaktion der EU auf politischer Ebene und gewährleistet die erforderliche Unterstützung durch die EU-Organe und ‑Dienste im Zusammenhang mit einer Krise und deren Entwicklung. Sie nutzt umfassend die Synergien zwischen den Akteuren und bestehenden Ressourcen, Strukturen und Fähigkeiten.

Die Regelung ist auf das Subsidiaritätsprinzip gestützt und wahrt uneingeschränkt die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten in einer Krisensituation. Sie ersetzt keine der bestehenden sektoriellen Regelungen.

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Wochenplan von Präsident Donald Tusk

Fri, 30/10/2015 - 15:30

Dienstag, 3. November 2015
15:00 Treffen mit Seiner Majestät König Willem-Alexander der Niederlande (Fototermin)

Mittwoch, 4. November 2015
Stockholm
13:00 Treffen mit dem schwedischen Ministerpräsidenten Stefan Löfven
14:20 Gemeinsame Pressekonferenz

Sonntag, 8. November 2015
Berlin
19:00 Treffen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und anschließendes Arbeitsessen

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Belarus: EU setzt restriktive Maßnahmen gegen die meisten Personen und alle Organisationen, die derzeit solchen Maßnahmen unterliegen, aus

Thu, 29/10/2015 - 16:45

Der Rat hat das gegen 170 Personen verhängte Einfrieren von Geldern und Reiseverbot sowie das gegen drei Organisationen in Belarus verhängte Einfrieren von Geldern für vier Monate ausgesetzt. Dieser Beschluss wurde als Reaktion auf die Freilassung aller belarussischen politischen Gefangenen am 22. August und vor dem Hintergrund der Verbesserung der Beziehungen zwischen der EU und Belarus gefasst.


Die Freilassung aller politischen Gefangenen war ein von der Europäischen Union seit langem ersehnter Schritt. Mit der Aussetzung der meisten restriktiven Maßnahmen hat die EU auf diese Fortschritte reagiert und zu weiteren positiven Entwicklungen ermutigt, die zu einer Verbesserung der Beziehungen zwischen der EU und Belarus führen. Die EU wird die Lage der Demokratie und der Menschenrechte in Belarus auch weiterhin genau beobachten. 

Die Geltungsdauer der restriktiven Maßnahmen gegen Personen und Organisationen sollte am 31. Oktober ablaufen. Der Rat hat diese Maßnahmen um vier Monate, d.h. bis zum 29. Februar 2016, verlängert und sie dabei zugleich für 170 Personen und für drei Organisationen ausgesetzt. Vier Personen, die am ungeklärten Verschwinden von Personen in Belarus beteiligt sein sollen, unterliegen nach wie vor den restriktiven Maßnahmen. Auch das Waffenembargo gilt weiterhin. 

Der Rat hat ferner die Liste der Personen und Organisationen aktualisiert, um der jüngsten Rechtsprechung Rechnung zu tragen.

Der Beschluss wurde im Wege des schriftlichen Verfahrens angenommen. Die Rechtsakte, einschließlich der genauen Angaben zu den betroffenen Personen und Organisationen, werden im Amtsblatt der EU vom 30. Oktober veröffentlicht und treten am 31. Oktober in Kraft.

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Einleitung des Vermittlungsverfahrens zum EU-Haushalt 2016

Thu, 29/10/2015 - 16:10

Am 29. Oktober 2015 beginnt die dreiwöchige Vermittlungsfirst, in der sich der Rat und das Europäische Parlament über den EU-Haushalt für 2016 einigen müssen. Das Parlament hat nämlich am 28. Oktober 2015 Abänderungen angenommen, mit denen der Rat nicht einverstanden ist.

Der Rat ist insbesondere besorgt darüber, dass das Parlament die EU-Ausgaben weit über die im mehrjährigen Finanzrahmen für die Jahre 2014 bis 2020 vereinbarten Obergrenzen hinaus anheben möchte. Er ist der Auffassung, dass der EU-Haushalt 2016 nicht unter Missachtung der in der Vergangenheit vereinbarten Ausgabengrenzen und der gegenwärtigen finanziellen Zwänge der Mitgliedstaaten beschlossen werden kann. Auch sollte aus seiner Sicht ein gewisser finanzieller Spielraum für den Fall eines unvorhergesehen Ereignisses oder Mittelbedarfs eingeplant werden. Daher ersucht er das Parlament, zwischen wünschenswerten und unbedingt notwendigen Maßnahmen zu unterscheiden.


Die richtigen Entscheidungen treffen 

"Bei den Haushaltsbeschlüssen geht es uns wie allen Menschen: Wenn die Mittel begrenzt sind, muss man auswählen. Der Rat ist bereit, mit dem Europäischen Parlament konstruktiv zusammenzuarbeiten, damit die richtigen Entscheidungen für Europa, seine Bürger und seine Wirtschaft getroffen werden", erklärte der luxemburgische Finanzminister und derzeitige Ratspräsident, Pierre Gramegna. 

Eine Frage des Vertrauens

Der Rat hält es zudem für äußerst wichtig, dass alle EU-Institutionen Personal abbauen, damit bis 2017 die vereinbarte Reduzierung um 5 % gegenüber 2013 erreicht werden kann. "Es ist unabdingbar, dass alle Institutionen entsprechend dem Geist und Wortlaut ihrer Zusagen vom Dezember 2013 handeln. Wenn die EU-Institutionen das Vertrauen der europäischen Bürger nicht verlieren wollen, müssen sie sich an ihre eigenen Regeln halten", so Gramegna.

Entschlossenes Vorgehen in der Flüchtlingskrise 

Der Rat ist sich mit dem Parlament einig, dass Maßnahmen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise von größter Bedeutung sind, und er ist bereit, hierfür außerordentliche Mittel zur Verfügung zu stellen. So hat er gemeinsam mit dem Parlament als Reaktion auf die Migrationskrise schon jetzt die Mittel für Verpflichtungen um insgesamt 490,3 Mio. € und die Mittel für Zahlungen um insgesamt 133,6 Mio. € aus dem EU-Haushalt 2015 aufgestockt. Auch hat er die von der Kommission in ihrem Haushaltsplanentwurf für 2016 vorgeschlagenen Mittel für migrationsbezogene Maßnahmen ohne Änderungen gebilligt. Er ist zudem bereit, auf der Grundlage des Berichtigungsschreibens Nr. 2 der Kommission über eine zusätzliche Unterstützung aus dem EU-Haushalt 2016 zu sprechen. 

Hintergrundinformationen

Die Kommission hat in ihrem Haushaltsplanentwurf für 2016 Mittel für Verpflichtungen in Höhe von insgesamt 153,83 Mrd. € und Mittel für Zahlungen in Höhe von insgesamt 143,54 Mrd. € vorgeschlagen. Im Vergleich zu dem durch die Berichtigungshaushalte Nr. 1-7 geänderten Haushalt 2015 entspricht dies einer Abnahme von 5,2 % bei den Verpflichtungen und einer Zunahme von 1,6 % bei den Zahlungen. 

In dem am 4. September einstimmig angenommenen Standpunkt des Rates sind Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 153,27 Mrd. € (-5,5 %) und Mittel für Zahlungen in Höhe von 142,12 Mrd. € (+0,6%) vorgesehen. 

Das Europäische Parlament beantragt eine Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen auf insgesamt 157,43 Mrd. € (-3,0 %) und der Mittel für Zahlungen auf insgesamt 146,46 Mrd. € (+3,7%). Diese Beträge übersteigen die Obergrenzen des mehrjährigen Finanzrahmens um 1,5 bzw. 1.3 Mrd. €.  

Was den Personalbestand anbelangt, so werden nach der Methode, die von der Kommission auf alle Institutionen angewandt wird, die Planstellen zwischen 2013 und 2016 beim Rat um 4,5 % und bei der Kommission um 4 % verringert. Beim Parlament würde jedoch im gleichen Zeitraum das Personal um 0,4 % aufgestockt. In ihrer interinstitutionellen Vereinbarung vom Dezember 2013 über die Haushaltsdisziplin haben sich die drei Institutionen verpflichtet, ihr Personal zwischen 2013 und 2017 um 5 % abzubauen.

Das Vermittlungsverfahren erstreckt sich auch auf das Berichtigungsschreiben Nr. 2 für 2016, wonach die Unterstützung für die Mitgliedstaaten mit dem größten Bedarf, für die Umsiedlung von Flüchtlingen und für den Migrations- und den Grenzenfonds im Haushaltsplan 2016 um 1,55 Mrd. € an Mitteln für Verpflichtungen und um 1,42 Mrd. € an Mitteln für Zahlungen aufgestockt werden soll. Weder der Rat noch das Parlament haben derzeit zu dem Berichtigungsschreiben Stellung genommen.

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Migrationsgipfel 2015 in Valletta – Hintergrundinformationen über EU‑Maßnahmen

Thu, 29/10/2015 - 14:35

Mehr Migranten denn je erreichen zur Zeit die Europäische Union, und dieser vermehrte Zustrom wird voraussichtlich weiter anhalten. Gemeinsam mit den Mitgliedstaaten ergreift die EU eine Vielzahl von Maßnahmen, um die Probleme in den Griff zu bekommen und zu einer wirksamen, humanitären und sicheren europäischen Migrationspolitik zu gelangen. Migrationssteuerung ist eine gemeinsame Aufgabe und hat überdies erhebliche Auswirkungen auf die Herkunfts- und Transitländer. 


Zusammenarbeit EU-Afrika

Seit 2005 gibt es den Gesamtansatz für Migration und Mobilität (GAMM), einen Rahmen für die Zusammenarbeit der EU mit Drittländern in den Bereichen Migration und Asyl. Er wurde im Mai 2012 überarbeitet und dient als Ergänzung der EU-Politik in außen- und entwicklungspolitischen Angelegenheiten. Auf seiner Grundlage wurden mehrere Prozesse der Zusammenarbeit zwischen der EU und afrikanischen Ländern auf unterschiedlichen Ebenen eingeleitet:

  • auf kontinentaler Ebene
  • auf regionaler Ebene (Rabat-Prozess, Khartum-Prozess)
  • auf bilateraler Ebene (über Mobilitätspartnerschaften und andere Instrumente)

Auch der Migrationsgipfel in Valletta dient diesem Ziel. Er soll die EU und die afrikanischen Länder zusammenbringen, damit sie im Geiste der Partnerschaft versuchen, Probleme, die beide Seiten betreffen, gemeinsam zu lösen. Dabei soll auf bestehenden Maßnahmen und Kooperationsrahmen aufgebaut und insbesondere fünf Bereichen besondere Beachtung geschenkt werden.

Beseitigung der Migrationsursachen

Die Migranten verlassen ihre Länder aus vielerlei Gründen, unter anderem wegen Konflikten, politischer und wirtschaftlicher Instabilität, Menschenrechtsverletzungen oder Armut. Um den Zustrom von Migranten zu verringern, bemüht sich die EU verstärkt um Frieden, Stabilität und wirtschaftliche Entwicklung in den betroffenen Ländern.

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Rede von Präsident Donald Tusk vor dem Europäischen Parlament über die jüngste Tagung des Europäischen Rates vom 15. Oktober 2015

Wed, 28/10/2015 - 16:20

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Mitglieder des Europäischen Parlaments, 

Bevor ich Sie über die Tagung des Europäischen Rates vom 15. Oktober und die bevorstehenden Schritte unterrichte, möchte ich Folgendes ausführen: 

Die Krise, beziehungsweise die Herausforderung, der wir uns derzeit alle, als Gemeinschaft, als Europäische Union gegenübersehen, erweist sich möglicherweise als unsere größte Herausforderung seit Jahrzehnten. Ohne Zweifel hat sie das Potenzial, die Europäische Union, wie wir sie aufgebaut haben, zu verändern. Sie könnte sogar Errungenschaften wie den grenzfreien Reiseverkehr zwischen Schengen-Ländern gefährden. Und was noch gefährlicher ist: Sie kann weitreichende Verschiebungen in der europäischen politischen Landschaft bewirken. Und das sind keine positiven Veränderungen. Diese wahrhaft außerordentlichen Zeiten erfordern außerordentliche Maßnahmen, außerordentliche Opfer und außerordentliche Solidarität. Für mich als Präsident des Europäischen Rates, und ich glaube für die meisten von uns, ist es von entscheidender Bedeutung, die Einheit unserer Mitgliedstaaten und der europäischen Organe sicherzustellen. Gemeinsam werden wir diese Krise meistern, denn über die Alternative möchte ich gar nicht erst nachdenken. 

Von Anbeginn dieser Krise habe ich betont, wie wichtig es ist, unsere Außengrenzen zu schützen. Wir haben uns noch nicht darüber geeinigt, wie das operativ zu gestalten ist, aber wenigstens teilen alle Staats- und Regierungschefs die Ansicht, dass dem Schutz der Außengrenzen der EU oberste Priorität gebührt. Leider wird sich die Lage noch verschlechtern, wovor ich bereits bei meinem letzten Beitrag in diesem Haus gewarnt hatte. Damit meine ich zum Beispiel die neue Welle von Flüchtlingen aus Aleppo und den Regionen der russischen Bombenangriffe in Syrien – hier gibt es über 100 000 neue Flüchtlinge.

Sehr geehrte Mitglieder des Europäischen Parlaments, 

die Staats- und Regierungschefs haben auf der jüngsten Tagung des Europäischen Rates die Arbeiten der Europäischen Kommission im Hinblick auf eine Vereinbarung über Migration mit der Türkei vorsichtig begrüßt. Lassen Sie mich an dieser Stelle meinen persönlichen Dank an Vizepräsident Timmermans aussprechen, der intensiv an den technischen Einzelheiten arbeitet. Ich möchte noch einmal betonen, dass eine Vereinbarung mit der Türkei nur dann sinnvoll ist, wenn sie zur Eindämmung der Migrationsströme nach Europa beiträgt. Die Zusammenarbeit wird nicht einfach sein. Wir dürfen uns nichts vormachen: Kein Drittland, auch nicht die Türkei, kann uns den Schutz unserer Grenzen abnehmen. 

Zweitens haben die Staats- und Regierungschefs begutachtet, wie weit die Arbeiten an elf Registrierungszentren in Griechenland und Italien fortgeschritten sind, die bis Ende November vollständig einsatzbereit sein sollen. Um diese ehrgeizige Frist einzuhalten, ist eine wesentliche Aufstockung des Personals und der Mittel für Frontex und für das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) erforderlich. Im Moment verfügen diese europäischen Einrichtungen über weniger als die Hälfte der Ressourcen, die sie brauchen. Zur Frage der Rolle der Registrierungszentren haben wir eine ehrliche Diskussion darüber begonnen, wie sie arbeiten sollten. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen.

Drittens haben wir ausgiebig erörtert, wie wir unsere Grenzen schützen können. Wir müssen sofort die völlig überflüssige Auseinandersetzung zwischen den Befürwortern des Schutzes der Außengrenzen und den Verfechtern von Solidarität und Offenheit beenden. Wir brauchen beides. Wir müssen die wirksame Kontrolle der Außengrenzen wiederherstellen, um die Lage an unseren Grenzen wieder in den Griff zu bekommen. Dazu müssen illegale Grenzübertritte unterbunden, alle Asylbewerber registriert und angemessene Aufnahmeeinrichtungen organisiert werden. Das alleine wird den Zustrom zwar nicht aufhalten, aber es wird ihn wesentlich verringern. Im Hinblick darauf hat der Europäische Rat vereinbart, Frontex über das derzeitige Mandat hinaus auszubauen. Die Agentur wird bei Grenzkrisen schneller und konsequenter eingreifen können. Sie wird außerdem eine führende Rolle bei der Rückführung irregulärer Migranten übernehmen. Um dies so schnell wie möglich verwirklichen zu können, brauchen wir die Unterstützung des Europäischen Parlaments. Ziel ist es, Frontex mit den Werkzeugen auszustatten, die für den vollständigen Schutz der europäischen Grenzen benötigt werden. Ich möchte die beeindruckende Arbeit hervorheben, die die Mitglieder dieses Hauses bereits bei der Finanzierung von Frontex wie auch des EASO geleistet haben. 

Parallel werden wir daran arbeiten müssen, wie wir unsere interne Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten weiterentwickeln können. Ein allererster Schritt ist es, Frontex und EASO mit allen Ressourcen auszustatten, die sie benötigen, sowie den befristeten Umsiedlungsmechanismus umzusetzen, um die Belastung für die am meisten betroffenen Mitgliedstaaten zu verringern. 

Sehr geehrte Mitglieder des Europäischen Parlaments, 

bei dieser Krise geht es nicht nur um syrische Flüchtlinge. Ich habe ein Gipfeltreffen führender europäischer und afrikanischer Politiker einberufen, das in zwei Wochen in Valletta stattfinden wird. Dieses Gipfeltreffen soll dazu beitragen, mit Hilfe unserer afrikanischen Amtskollegen eine echte europäisch-afrikanische Partnerschaft zur Migrationsfrage zu schmieden.

Der Europäische Rat hat beschlossen, dass wir in gerechter und ausgewogener Weise konkrete operative Maßnahmen zur wirksamen Rückführung und Rückübernahme, zur Zerschlagung krimineller Netze und zur Verhütung der irregulären Migration herbeiführen wollen, flankiert von wirklichen Anstrengungen zur Beseitigung der Ursachen und zur Unterstützung der sozioökonomischen Entwicklung Afrikas zusammen mit einem Bekenntnis zur Aufrechterhaltung von Möglichkeiten der legalen Migration. 

Wir wollen sondieren, wie in den betroffenen Regionen sichere und dauerhafte Aufnahmekapazitäten geschaffen und den Flüchtlingen und ihren Familien langfristige Perspektiven und angemessene Verfahren geboten werden können – auch durch Zugang zu Bildung und Beschäftigung –, bis eine Rückkehr in ihre Herkunftsländer möglich ist. 

Schließlich werden wir die Mitgliedstaaten ersuchen, weiter zu den Anstrengungen zur Unterstützung des UNHCR, des Welternährungsprogramms und anderer Agenturen beizutragen und auch den regionalen Treuhandfonds der Europäischen Union als Reaktion auf die Syrien-Krise und den EU-Treuhandfonds für Afrika zu unterstützen.     

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Mitglieder des Europäischen Parlaments, 

zuletzt noch eine Anmerkung zu Großbritannien: Ich habe die Staats- und Regierungschefs über die in den letzten Monaten zwischen meinen Beamten und dem Vereinigten Königreich geführten vorbereitenden Gespräche unterrichtet. Wir haben die Zusage von Premierminister Cameron begrüßt, bis Anfang November die spezifischen Anliegen des Vereinigten Königreichs schriftlich darzulegen. 

Ich danke Ihnen.

 

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Schlussfolgerungen des Rates zu Afghanistan

Tue, 27/10/2015 - 10:45

1.    Die Europäische Union steht in dieser kritischen Phase fest zu ihrem Engagement für Afghanistan und das afghanische Volk. In den vergangenen Monaten war die Sicherheitslage ernst; erneute Terroranschläge mit mehr zivilen Opfern als je zuvor und die damit einhergehende Binnenvertreibung sowie der Exodus Tausender Afghanen haben den Druck auf die Region und auf die Europäische Union erhöht. 

2.   Umso dringender ist es erforderlich, dass die Regierung Afghanistans und alle Partner in der Region sich glaubhaft dafür einsetzen, den Konflikt zu beenden und ein stabiles Umfeld zu gewährleisten. Ein Friedensprozess unter afghanischer Führung und Eigenverantwortung ist weiterhin die Voraussetzung für jegliche tragfähige Lösung, bei der wichtige Errungenschaften wie die Achtung der Menschenrechte und insbesondere der Rechte der Frauen erhalten bleiben müssen. Die EU verurteilt die jüngsten Angriffe der Taliban in Kundus und bedauert die Opfer unter der Zivilbevölkerung und den afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräften. Sie erinnern daran, was auf dem Spiel steht: die Stabilität Afghanistans, seine Entwicklung und die über viele Jahre hinweg erreichten Fortschritte.  

3.   Der Rat bedauert den Verlust von Menschenleben bei dem Luftangriff auf das Krankenhaus der Organisation "Ärzte ohne Grenzen" ("Médecins Sans Frontières"). Er wartet auf die Ergebnisse der verschiedenen dazu eingeleiteten Untersuchungen. Der Rat betont, wie wichtig es ist, dass alle Seiten das humanitäre Völkerrecht und die internationalen humanitären Grundsätze wahren und medizinische sowie humanitäre Einrichtungen, Hilfsorganisationen und deren Personal schützen und achten.  

4.   Die EU wird weiterhin dabei helfen, die Ursachen der Migration – wie Armut, Menschenrechtsverletzungen und Instabilität – zu beseitigen, um die Anreize für irreguläre Migration zu verringern und die Menschenhandelsnetze zu bekämpfen. Der Rat tritt dafür ein, dass Anstrengungen zur Wiedereingliederung von Flüchtlingen, Migranten und Binnenvertriebenen unternommen werden, die für die Entwicklung der afghanischen Gesellschaft wichtig sind. 

5.   Es ist von entscheidender Bedeutung, dass das afghanische Volk das Vertrauen in die Zukunft wiedergewinnen kann. Die von Präsident Ghani auf der Londoner Konferenz von 2014 dargelegte ehrgeizige Reformagenda und die Rahmenvereinbarung über Eigenständigkeit durch gegenseitige Rechenschaft ("Self-Reliance through Mutual Accountability Framework"), die auf der Tagung hoher Beamter in Kabul am 5. September 2015 vorgestellt wurde, belegen das Engagement der Regierung der nationalen Einheit für Veränderung und glaubhafte Reformen. Im Einklang mit der Strategie der EU für den Zeitraum 2014-2016 unterstützt die EU nachdrücklich die Reformen der Regierung der nationalen Einheit, bei denen dringend weitere greifbare Fortschritte vonnöten sind. 

6.   Zur Umsetzung der "Self Reliance"-Reformagenda für Wirtschaftswachstum, makroökonomische Stabilität, gute Regierungsführung und Verringerung von Armut sind entschlossene Maßnahmen der Regierung der nationalen Einheit ebenso erforderlich wie die auf hohem Niveau fortgesetzte Unterstützung durch die internationale Gemeinschaft auf der Grundlage gegenseitiger Rechenschaft. Eine starke afghanische Führungsrolle beim Reformprozess und verstärkte Anstrengungen, öffentliche Dienstleistungen zu erbringen, werden es den Gebern ermöglichen, ihre Unterstützung in wesentlichen Zügen an den Vorstellungen der Regierung auszurichten. Eine stabile und inklusive demokratische Regierungsführung, einschließlich der Reform des Wahlsystems und der Wahlinstitutionen, Fortschritte bei der Rechtsstaatlichkeit, die Bekämpfung der Ursachen für Korruption und die Förderung der Menschenrechte, insbesondere der Rechte von Frauen und Kindern, sind sowohl für die Regierung Afghanistans als auch für die internationale Gemeinschaft entscheidende Faktoren. 

7.   Der Rat begrüßt den Beschluss zur Annahme der Einladung der Regierung Afghanistans, die nächste umfassende Ministerkonferenz zu Afghanistan in Brüssel 2016 mit auszurichten. Afghanistan wird auf das anhaltende Engagement der internationalen Gemeinschaft in der jetzigen oder annähernd in der jetzigen Höhe angewiesen sein, um den Weg zur Nachhaltigkeit fortzusetzen. Die Ministerkonferenz wird die Rahmenvereinbarung für die afghanische Regierung und die Geber bis 2020 festlegen und so zu einem stabilen und verlässlichen Umfeld beitragen, das es Afghanistan ermöglicht, schrittweise zur Eigenständigkeit zu gelangen. Die Brüsseler Konferenz sollte durch konkrete Verpflichtungen und deren Erfüllung durch die Regierung Afghanistans ebenso wie durch die internationale Gemeinschaft gestützt werden. Der Rat ersucht die Hohe Vertreterin und die Kommission, die Vorbereitungen für die Brüsseler Konferenz gemeinsam mit der Regierung Afghanistans und in enger Abstimmung mit internationalen Partnern und Akteuren in der Region weiterzuführen. 

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Erklärung der hochrangigen Konferenz über die Route über das östliche Mittelmeer und den westlichen Balkan

Tue, 13/10/2015 - 16:35

 Auf der hochrangigen Konferenz wurde folgende Erklärung verabschiedet.

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Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der EU zur Erklärung einiger Länder, sich den restriktiven Maßnahmen gegen Belarus anzuschließen.

Tue, 13/10/2015 - 15:15

Der Rat hat am 31. Juli 2015 den Durchführungsbeschluss 2015/1335/GASP [1] zur Durchführung des Beschlusses 2012/642/GASP angenommen.

Mit diesem Beschluss wird die im Anhang des Beschlusses 2012/642/GASP enthaltene Liste der Personen und Organisationen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, geändert.

Die Bewerberländer Montenegro*, Serbien* und Albanien*, das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Liechtenstein und Norwegen schließen sich diesem Beschluss an.

Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss in Einklang steht.

Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis.

[1] Am 1.8.2015 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 206, S. 64) veröffentlicht.

 * Montenegro, Serbien und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

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Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der Europäischen Union zur Erklärung einiger Länder, sich den restriktiven Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder...

Tue, 13/10/2015 - 15:15

Der Rat hat am 14. September 2015 den Beschluss (GASP) 2015/1524 des Rates [1] angenommen.

Mit diesem Ratsbeschluss werden die geltenden Maßnahmen bis zum 15. März 2016 verlängert und wird die im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP enthaltene Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, geändert.

Die Bewerberländer Montenegro* und Albanien* und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine schließen sich diesem Beschluss an.

Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit dem genannten Ratsbeschluss im Einklang steht.

Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis.

 [1] Am 15.9.2015 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 239, S. 157) veröffentlicht.

 * Montenegro und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

Categories: Europäische Union

Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, 15. Oktober 2015

Tue, 13/10/2015 - 11:05

Der Europäische Rat befasste sich auf seiner Tagung in erster Linie mit der Migrations- und Flüchtlingskrise, dem bevorstehenden Referendum im Vereinigten Königreich und dem Bericht der Präsidenten über die Wirtschafts- und Währungsunion.

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Schlussfolgerungen des Rates zur verbesserten Nutzung der Mittel zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Feuerwaffen

Mon, 12/10/2015 - 14:35

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

UNTER NACHDRÜCKLICHEM HINWEIS DARAUF, dass in der erneuerten Strategie der inneren Sicherheit (2015-2020)[1] unter anderem Bekämpfung und Verhinderung von Terrorismus, verstärkte Sicherheit an den Grenzen und Verhütung und Bekämpfung von schwerer und organisierter Kriminalität als Prioritäten für die kommenden Jahre im Bereich der inneren Sicherheit der Europäischen Union genannt wurden und anerkannt wurde, dass illegale Feuerwaffen eine große Gefahr für die innere Sicherheit der Europäischen Union darstellen;

UNTER HINWEIS DARAUF, dass die terroristischen Anschläge in Paris, Brüssel und Kopenhagen Anfang des Jahres und der unlängst gescheiterte Angriff in einem Thalys-Zug am 21. August 2015 gezeigt haben, wie wichtig es ist, die Nutzung der Mittel zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Feuerwaffen zu verbessern;

UNTER HINWEIS DARAUF, dass die Bekämpfung des illegalen Handels mit Feuerwaffen in der Erklärung der Mitglieder des Europäischen Rates vom 12. Februar 2015, der Gemeinsamen Erklärung von Riga[2] und der Erklärung von Paris[3] sowie vom Rat am 9. Februar[4] und 12. März 2015 [5] als eine der Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus genannt wurde, bei der weitere Fortschritte erzielt werden sollten;


UNTER HERVORHEBUNG, dass die Verstärkung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs bei der Bekämpfung des illegalen Handels mit Feuerwaffen und die vorrangige Befassung mit der kritischen Frage der Deaktivierung von Feuerwaffen als Themenbereiche bestimmt wurden, in denen spezifische Maßnahmen ergriffen und wichtige Ergebnisse in den kommenden Monaten erzielt werden sollten;

UNTER HINWEIS DARAUF, dass der Austausch von Informationen über Feuerwaffen verstärkt werden sollte und dass das Potenzial der derzeitigen Informationssysteme auf nationaler, auf europäischer und auf internationaler Ebene (Interpol) noch nicht voll ausgeschöpft ist;

UNTER HINWEIS DARAUF, dass die Kommission in ihrer Mitteilung mit dem Titel "Die Europäische Sicherheitsagenda" [6] ankündigt, dass sie die geltenden Rechtsvorschriften über Feuerwaffen im Jahr 2016 überarbeiten wird, damit der Informationsaustausch und die Rückverfolgbarkeit derartiger Waffen verbessert und eine einheitliche Kennzeichnung sowie gemeinsame Standards für die Deaktivierung von Feuerwaffen eingeführt werden können;

ERFREUT über die Arbeiten, die im Rahmen des EU-Politikzyklus zur Bekämpfung der schweren und organisierten Kriminalität, insbesondere im Rahmen der EU-Priorität für die Bekämpfung der Kriminalität in den Jahren 2014-2017 mit dem Ziel, "Gefahren für die Bürger durch Feuerwaffen zu verringern, einschließlich der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen" durchgeführt wurden, und UNTER AUFFORDERUNG an die Mitgliedstaaten, sich an den in dem operativen Aktionsplan zu Feuerwaffen genannten operativen Maßnahmen zu beteiligen und diese durchzuführen;

IN DEM BEWUSSTSEIN, dass der illegale Handel mit Feuerwaffen eine bedeutende externe Dimension aufweist, die eine enge Zusammenarbeit mit den Nachbarländern erfordert, insbesondere durch die Umsetzung des Aktionsplans über den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen zwischen der EU und dem südosteuropäischen Raum (2015-2019)[7] –

ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN,

1. Informationen über gesuchte Feuerwaffen gemäß Artikel 38 des Beschlusses 2007/533/JI des Rates vom 12. Juni 2007[8] systematisch in das Schengener Informationssystems (SIS II) einzugeben und verstärkt Informationen über Feuerwaffen in das Europol-Informationssystem (EIS) und die Interpol-Datenbank zur Aufspürung und Rückverfolgung illegaler Waffen (iARMS) einzugeben, sofern verfügbar;

2. an dem iARMS/SIS-Interoperabilitätsprojekt teilzunehmen;

3. Europol relevante Informationen über laufende Ermittlungen zum illegalen Handel mit Feuerwaffen, über Straftaten, die mit Schusswaffen verübt wurden, und über Festnahmen von Terroristen, bei denen Waffen beschlagnahmt wurden, zur Verfügung zu stellen, damit es diese in sein Analysesystem aufnimmt;

4. den durch Beschluss 2013/698/GASP des Rates eingerichteten globalen Berichterstattungsmechanismus für illegale Kleinwaffen und leichte Waffen und andere illegale konventionelle Waffen und Munition (iTrace) sofern verfügbar insbesondere bei der Reaktion auf Anfragen zur Rückverfolgung umfassend zu nutzen;

5. auf multidisziplinärer Grundlage am operativen Aktionsplan "Feuerwaffen" teilzunehmen und vorbehaltlich der Zuständigkeit nationaler Strafverfolgungsbehörden von bestehenden Verfahren, u.a. dem Rahmen für das Zollrisikomanagement, Gebrauch zu machen sowie die Durchführung operativer Maßnahmen, insbesondere im Rahmen der Gemeinsamen Aktionstage der EU und der Zusammenarbeit mit Drittländern, uneingeschränkt zu unterstützen. Der anstehende operative Aktionsplan 2016 sollte konkrete operative Maßnahmen enthalten, die den in den vorliegenden Schlussfolgerungen aufgeführten Maßnahmen Rechnung tragen;

ERSUCHT DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION,

6. spätestens Anfang 2016 einen Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie 91/477 vom 18. Juni 1991 vorzulegen, damit der Rechtsrahmen zum Thema Feuerwaffen verstärkt wird, um beispielsweise den Informationsaustausch über Feuerwaffen und deren Rückverfolgbarkeit zu verbessern, eine einheitliche Kennzeichnung einzuführen und dem illegalen Handel über das Internet und das Darknet Rechnung zu tragen;

7. in Erwartung der Überarbeitung der Richtlinie 91/477 spätestens Ende 2015 eine Verordnung der Kommission über strenge Mindeststandards für die Deaktivierung von Feuerwaffen vorzulegen;

8. den COSI regelmäßig über den Stand der Durchführung des Aktionsplans über den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen zwischen der EU und dem südosteuropäischen Raum (2015-2019)[9] zu unterrichten;

9. in enger Zusammenarbeit mit Europol, INTERPOL und den Mitgliedstaaten die Arbeiten an dem iARMS/SIS‑Interoperabilitätsprojekt fortzusetzen und den COSI regelmäßig über die erzielten Fortschritte zu unterrichten, so dass eine vollständige Interoperabilität zwischen beiden Systemen in naher Zukunft erreicht wird;

ERSUCHT EUROPOL,

10. die Gefahren durch Feuerwaffen genau zu beobachten und insbesondere über das Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität (EC3) und FP Firearms das Internet und das Darknet zu überwachen, um illegalen Handel über diese Plattformen aufzudecken, und grenzüberschreitende Ermittlungen und Operationen gegen illegalen Online‑Handel zu koordinieren;

11. eng mit den europäischen Experten für Feuerwaffen (EFE) und INTERPOL zusammenzuarbeiten, um ein Handbuch für die Bekämpfung des Verkaufs verbotener Waren im Internet auszuarbeiten;

ERSUCHT INTERPOL,

12. sicherzustellen, dass alle in iARMS eingegebenen Informationen und/oder die Ergebnisse der Rückverfolgung durch iARMS nach Möglichkeit auch Europol zu Verfügung gestellt werden;

13. mit Drittstaaten zusammenzuarbeiten, damit die iARMS-Datenbank gefüllt und abgefragt und der höchstmögliche Qualitätsstandard sichergestellt wird.  

[1]           9798/15
[2]           5855/15
[3]           5322/15
[4]           5897/15
[5]           6891/15
[6]           8293/15
[7]           15516/14
[8]           ABl. L 205 vom 7.8.2007, S.76
[9]           15516/14

 

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Wochenplan von Präsident Donald Tusk

Mon, 12/10/2015 - 11:10

Montag, 12. Oktober 2015
16:00 Uhr Treffen mit dem Premierminister der Republik Moldau Valeriu Streleț (Fototermin)

 Dienstag, 13. Oktober 2015
08:00 Uhr Treffen mit NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg (NATO-Hauptquartier)
13:00 Uhr Treffen mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker

 Mittwoch, 14. Oktober 2015
10:00 Uhr Treffen mit dem Präsidenten Lettlands, Raimonds Vējonis (Fototermin)
15:00 Uhr Treffen mit dem Premierminister der Tschechischen Republik Bohuslav Sobotka (Fototermin)

 Donnerstag, 15. Oktober 2015
09:30 Uhr Dreigliedriger Sozialgipfel
12:30 Uhr Pressekonferenz des Dreigliedrigen Sozialgipfels
13:15 Uhr Gipfeltreffen der Europäischen Volkspartei (Académie Royale de Belgique)
14:45 Uhr Treffen mit dem Premierminister Schwedens Stefan Löfven
16:00 Uhr Europäischer Rat

 Freitag, 16. Oktober 2015
10:00 Uhr Europäischer Rat

 

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