Am 27. Oktober 2016 hat der Rat weitere 10 Personen auf die Liste der Personen gesetzt, die restriktiven Maßnahmen der EU gegen das syrische Regime unterliegen, weil sie für das gewaltsame Vorgehen gegen die syrische Zivilbevölkerung verantwortlich sind, vom Regime profitieren oder dieses unterstützen und/oder mit solchen Personen in Verbindung stehen.
Dies geschah im Nachgang zu den Schlussfolgerungen des Rates vom 17. Oktober 2016 und den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 20./21. Oktober 2016.
Zu den neu gelisteten Personen gehören hochrangige Militärs und bedeutende Persönlichkeiten mit Verbindungen zum Regime. Damit steigt die Gesamtzahl der Personen, die wegen gewaltsamen Vorgehens gegen die syrische Zivilbevölkerung mit einem Reiseverbot belegt und deren Vermögenswerte eingefroren wurden, auf 217.
Ferner wurden die Vermögenswerte von 69 Einrichtungen eingefroren. Im weiteren Sinne umfassen die derzeit geltenden Sanktionen gegen Syrien u.a. ein Erdölembargo, Restriktionen bei bestimmten Investitionen, das Einfrieren der Vermögenswerte der syrischen Zentralbank in der EU, Ausfuhrbeschränkungen für Ausrüstung und Technologie, die zur internen Repression verwendet werden kann, sowie für Ausrüstung und Technologie zur Überwachung oder Abhörung des Internets und von Telefongesprächen. Diese Maßnahmen wurden zuletzt am 27. Mai 2016 verlängert und bleiben bis zum 1. Juni 2017 in Kraft.
Die EU setzt sich weiterhin dafür ein, eine dauerhafte Lösung für den Konflikt in Syrien zu finden, da es keine militärische Lösung für den Bürgerkrieg in Syrien gibt. Die EU ist entschlossen, Leben zu retten, und setzt ihre intensiven diplomatischen Bemühungen fort, damit Aleppo und andere Orte in Not mit Hilfsgütern versorgt und Verwundete in Sicherheit gebracht werden.
Die vom Rat angenommenen Rechtsakte einschließlich der Namen der Betroffenen werden im Amtsblatt vom 28. Oktober 2016 veröffentlicht. Der Beschluss wurde im Wege des schriftlichen Verfahrens angenommen.
Am 26. Oktober 2016 hat der Rat dem Europäischen Parlament mitgeteilt, dass er nicht allen Änderungen am EU-Haushaltsplan 2017, die das EP am selben Tag angenommen hat, zustimmen kann.
Damit beginnt am 28. Oktober 2016 eine dreiwöchige Vermittlungsfrist, die dem Rat und dem Parlament Gelegenheit gibt, ihre Differenzen bis zum 17. November beizulegen.
"Ich begrüße, dass Rat und Parlament in Bezug auf den EU-Haushaltsplan 2017 dieselben Ziele verfolgen, dass nämlich die EU in die Lage versetzt wird, die Migrationskrise zu bewältigen, die Sicherheit zu verstärken, das Wachstum anzuregen und Arbeitsplätze zu schaffen. Daher bin ich zuversichtlich, dass wir uns auf den bestmöglichen EU-Haushaltsplan werden einigen können – einen Haushaltsplan, von dem die Steuerzahler, die Bürger und die Unternehmen der EU profitieren", erklärte der slowakische Staatssekretär für Finanzen und Präsident des Rates, Ivan Lesay.
Aus Sicht des Rates betreffen die Hauptprobleme, die vor einer Einigung über den EU-Haushaltsplan 2017 zu überwinden sind, vor allem die Einhaltung
Die Kommission hat in ihrem Haushaltsplanentwurf für 2017 Mittel für Verpflichtungen in Höhe von insgesamt 157,66 Mrd. € und Mittel für Zahlungen in Höhe von insgesamt 134,90 Mrd. € vorgeschlagen.
Im Standpunkt des Rates vom 12. September 2016 sind 156,38 Mrd. € an Verpflichtungen und 133,79 Mrd. € an Zahlungen vorgesehen.
Das Parlament beantragt eine Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen auf insgesamt 162,42 Mrd. € und der Mittel für Zahlungen auf insgesamt 138,03 Mrd. €. Damit würden die Mittel für Zahlungen die MFR-Obergrenzen um 3,26 Mrd. € überschreiten.
Was den Personalbestand anbelangt, so werden nach der Methode, die von der Kommission unterschiedslos auf alle Institutionen angewandt wird, die Planstellen zwischen 2013 und 2017 beim Rat und bei der Kommission um 5,0 % abgebaut; dagegen wird das Personal beim Parlament im selben Zeitraum nur um 1,8 % reduziert. Im Dezember 2013 haben sich die drei Institutionen verpflichtet, ihren Personalbestand zwischen 2013 und 2017 um 5 % abzubauen.
Gegenstand der Vermittlungsgespräche ist auch das Berichtigungsschreiben Nr. 1 für 2017, das vorsieht, dass die Hilfen für die Ankurbelung des Wachstums, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Bekämpfung der Migrationsursachen aufgestockt werden und der Haushaltsplanentwurf anhand der neuesten Bedarfsschätzungen für die Landwirtschaft angepasst wird. Weder der Rat noch das Parlament haben derzeit zu dem Berichtigungsschreiben Stellung genommen.
Die nächsten SchritteDer Vermittlungsausschuss tritt am 8. und am 16. November zusammen. Am 16. November wird auch der Rat "Wirtschaft und Finanzen" (Haushalt) tagen, um dem Vorsitz Leitlinien für die Gespräche mit dem Parlament an die Hand zu geben. Wird bis zum Ende der Vermittlungsfrist am 17. November keine Einigung erzielt, so muss die Kommission einen neuen Haushaltsplanentwurf für 2017 vorlegen.
Die EU und die Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten (CELAC) haben am 25. Oktober in Santo Domingo (Dominikanische Republik) ein Übereinkommen zur Errichtung der EU-Lateinamerika/Karibik-Stiftung (EU-LAK-Stiftung) als einer internationalen Organisation unterzeichnet. Das Übereinkommen ist ein wichtiges Ergebnis des Treffens der Außenminister der EU- und der LAK-Länder.
Die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, der Außenminister der Dominikanischen Republik, Miguel Vargas, sowie die Außenminister der EU- und der CELAC-Länder nahmen an der feierlichen Unterzeichnung teil. Auch der Präsident der EU-LAK-Stiftung, Leonel Fernández, war anwesend.
Im Rahmen der EU-LAK-Stiftung bündeln die Europäische Union mit ihren 28 Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten (CELAC) mit ihren 33 Mitgliedstaaten ihre Kräfte, um folgende Ziele zu erreichen:
- Förderung der gegenseitigen Kenntnis und des gegenseitigen Verständnisses der beiden Regionen,
- Stärkung der biregionalen Partnerschaft zwischen der CELAC und der EU unter vermehrter Einbeziehung der Zivilgesellschaft und
- Verbesserung der gegenseitigen Wahrnehmung der beiden Regionen und des Bekanntheitsgrads der biregionalen Partnerschaft.
Die EU-LAK-Stiftung verfolgt ihre Ziele mit verschiedenen Aktivitäten, indem sie beispielsweise über Seminare, Konferenzen und Veröffentlichungen Debatten anregt, Veranstaltungen zu den auf den CELAC-EU-Gipfeltreffen behandelten Themen unterstützt, biregionale Programme einleitet und einen Austausch organisiert und Studien und die Erschließung neuer Kontaktmöglichkeiten fördert.
Die EU-LAK-Stiftung hat ihren Sitz in Hamburg (Deutschland). Die im Jahr 2011 errichtete vorläufige EU-LAK-Stiftung wird aufgelöst.
Der Rat hat am 29. September 2016 den Beschluss (GASP) 2016/1746[1] zur Durchführung des Beschlusses 2013/255/GASP des Rates angenommen.
Mit dem Beschluss wird die in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP enthaltene Liste der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, geändert.
Die Bewerberländer ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, Montenegro*, Serbien* und Albanien*, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA- Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich diesem Beschluss des Rates an.
Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss in Einklang steht.
Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis.
[1] Am 30.9.2016 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 264, S. 30) veröffentlicht.
* – Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
Der Rat hat am 29. September 2016 den Beschluss (GASP) 2016/1745[1] angenommen.
Damit verlängert der Rat bestehende Maßnahmen bis zum 31. Oktober 2017.
Die Bewerberländer ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, Montenegro*, Serbien* und Albanien*, das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich diesem Beschluss des Rates an.
Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss in Einklang steht.
Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis.
[1] – Am 30.9.2016 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 264, S. 29) veröffentlicht.
* Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
Montag, 24. Oktober 2016
18.15 Uhr Telefongespräch mit dem kanadischen Premierminister Justin Trudeau
Dienstag, 25. Oktober 2016
Straßburg
18.00 Uhr Rede anlässlich der feierlichen Verleihung des Ordens der Ehrenlegion an den EVP-Vorsitzenden Joseph Daul
Mittwoch, 26. Oktober 2016
Straßburg
9.00 Uhr Bericht an das Europäische Parlament über die Tagung des Europäischen Rates vom 20./21. Oktober
Der Beitrag der EU und ihrer Mitgliedstaaten, mit dem Entwicklungsländer bei der Verringerung ihrer Treibhausgasemissionen und bei der Bewältigung der Auswirkungen von Klimaänderungen unterstützt werden sollen, ist 2015 stark gestiegen, besonders für die Anpassungsfinanzierung.
Die Summe wurde am 24. Oktober 2016 in einer Sitzung des Wirtschafts- und Finanzausschusses der EU im Vorfeld der Konferenz der Vereinten Nationen über Klimaänderungen in Marrakesch bestätigt.
Der Gesamtbeitrag der EU und ihrer Mitgliedstaaten betrug im Jahr 2015 17,6 Mrd. €1, eine erhebliche Steigerung im Vergleich zu 2014. Die Summe wurde erfolgreich für die Minderung der Klimaänderungen und entsprechende Anpassungsmaßnahmen in Entwicklungsländern eingesetzt.
Der Beitrag wird als wichtiger Schritt auf dem Weg zur Umsetzung des rechtlich verbindlichen Klimaschutzübereinkommens, das im Dezember 2015 in Paris geschlossen wurde, gesehen.
An dieser Zahl zeigt sich die Entschlossenheit der EU, ihren Beitrag zur internationalen Klimaschutzfinanzierung im Hinblick auf das Ziel von jährlich 100 Mrd. $, das für Industrieländer bis 2020 und durchgehend bis 2025 festgelegt wurde, aufzustocken. Bis zum Jahr 2025 werden die Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen ein neues gemeinsames Ziel festlegen.
Als Reaktion auf die Ergebnisse der Pariser Konferenz im Jahr 2015 begrüßen die Mitgliedstaaten ferner besonders den von Industrieländern entwickelten konkreten "Fahrplan", in dem dargelegt wird, welche Maßnahmen die Industrieländer zur Erreichung des Ziels in Höhe von 100 Mrd. $ ergreifen. Beiträge zur Eindämmung und Anpassung werden gemeinsam aus verschiedensten Quellen mobilisiert werden: öffentlich und privat, bilateral und multilateral, einschließlich alternativer Finanzierungsquellen, und mit einer transparenten Umsetzung.
1 – In diesem Betrag sind Mittel für die Klimaschutzfinanzierung aus öffentlichen Haushalten und von anderen Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen enthalten, wie sie im Rahmen der Verordnung 525/2013 Artikel 16 von den Mitgliedstaaten übermittelt wurden. Er umfasst ferner 1,5 Mrd. € aus dem EU-Haushalt und 2,2 Mrd. € von der Europäischen Investitionsbank.
Heute haben wir über Handelspolitik gesprochen. Ich werde gleich Jean-Claude Juncker das Wort übergeben. Zuvor möchte ich jedoch zweierlei anmerken.
Erstens fragen sich unsere Bürger zunehmend, ob die Handelsabkommen, die wir aushandeln, wirklich in ihrem besten Interesse sind. Und ich fürchte, in Zukunft werden wir keine Freihandelsabkommen mehr aushandeln können, wenn wir nicht in der Praxis unter Beweis stellen, dass wir den Schutz der europäischen Verbraucher, Arbeitnehmer und Unternehmen sehr ernst nehmen.
Heute haben wir in dieser Hinsicht gewisse Fortschritte gemacht. Die Staats- und Regierungschefs haben zugesagt, dass sie rasch eine Einigung über die Modernisierung aller handelspolitischen Schutzinstrumente der EU erreichen wollen. Und wir haben unsere Handelsminister beauftragt, einen Ausweg aus der festgefahrenen Situation zu finden.
Zweitens möchte ich zu CETA noch sagen, dass mir weiter an einem guten Handelsabkommen mit einem engen Partner wie Kanada gelegen ist und dass ich um das Ansehen Europas besorgt bin. Alle Mitgliedstaaten bis auf einen haben dem Abkommen zugestimmt, und wir werden uns weiter nach Kräften und mit uneingeschränkter Unterstützung der Kommission dafür einsetzen. Ich übergebe nun das Wort an Jean-Claude. Ich danke Ihnen.
Der Rat hat den Bericht über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) verabschiedet.
Wie Sie wissen, hatten wir heute Abend viel zu besprechen. Lassen Sie mich mit dem Thema Migration beginnen.
Der irreguläre Zustrom über die zentrale Mittelmeerroute, also aus Afrika nach Italien, ist nach wie vor viel zu hoch; hier hat sich in den letzten beiden Jahren nichts geändert. Daher sprachen wir darüber, wie wir unsere Zusammenarbeit mit Afrika verbessern können. Die Hohe Vertreterin erläuterte ihre diplomatischen Bemühungen mit fünf vorrangigen Ländern, nämlich Senegal, Mali, Niger, Nigeria und Äthiopien. Diese Bemühungen sollen dazu führen, die illegale Migration nach Italien und in das restliche Europa zu verhindern und eine effektive Rückführung von irregulären Migranten sicherzustellen. Wir sicherten der Hohen Vertreterin unsere Unterstützung zu, und sie wird die Fortschritte im Dezember bewerten.
Was die östliche Mittelmeerroute angeht, so hat sich die Lage jedoch verbessert: Seit letztem Jahr ist die Zahl der Ankünfte um 98 % zurückgegangen. Daher konnten die Staats- und Regierungschefs die Rückkehr zu den Schengen-Regeln erörtern. Wir waren uns alle einig, dass es unser Ziel ist, die vorübergehenden Grenzkontrollen allmählich wieder aufzuheben und parallel dazu die Außengrenzen zu stärken. Die Gipfelteilnehmer erörterten ferner die Frage der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten während dieser Krise. Wir werden im Dezember konkrete Vorschläge prüfen, doch heute ging es vor allem darum, uns darauf zu einigen, dass es keine Solidarität a la carte geben wird. Wir werden uns stattdessen um effektive Solidarität bemühen.
Heute Abend hielten wir ausführliche Beratungen zu Russland. Die Staats- und Regierungschefs wiesen nachdrücklich auf die verschiedenen Handlungen Russlands hin, von Luftraumverletzungen, Desinformationskampagnen, Cyberangriffen, der Einmischung in politische Prozesse in der EU und in anderen Ländern, hybriden Konfliktmitteln auf dem Balkan bis zu den Entwicklungen in der MH17-Untersuchung. Aus diesen Beispielen wird deutlich, dass Russland die Strategie verfolgt, die EU zu schwächen. Wir haben ein nüchterner Blick auf diese Realität und machen uns keine Illusionen. Eine Zunahme der Spannungen mit Russland ist nicht unser Ziel. Wir reagieren nur auf Schritte, die Russland gesetzt hat. Die EU ist natürlich jederzeit bereit, einen Dialog zu führen. Doch werden wir niemals unsere Werte oder Grundsätze aufweichen. Deshalb vereinbarten die Staats- und Regierungschefs, den jetzigen Kurs zu halten. Und vor allem, die Einheit der EU zu wahren.
Ich möchte noch kurz auf die MH17-Untersuchung eingehen. Die Staats- und Regierungschefs bekundeten ihre uneingeschränkte Unterstützung für die niederländische Regierung im Rahmen der laufenden Untersuchung. Alle Staaten, die in der Lage sind, etwas zur Untersuchung und zur strafrechtlichen Verfolgung der Schuldigen beizutragen, müssen dies tun.
Die Gipfelteilnehmer sprachen auch über Syrien. Sie verurteilten scharf die Angriffe des syrischen Regimes und seiner Verbündeten, insbesondere Russlands, auf die Zivilbevölkerung in Aleppo. Die EU fordert die Beendigung der Gräueltaten und die sofortige Einstellung der Feindseligkeiten. Sie wird alle verfügbaren Optionen prüfen, wenn diese Gräueltaten nicht aufhören. Wir haben die Hohe Vertreterin ersucht, weitere diplomatische und humanitäre Bemühungen zu unternehmen.
Abschließend möchte ich erwähnen, dass wir Premierministerin May auf ihrer ersten Tagung des Europäischen Rates willkommen hießen. Premierministerin May bestätigte, dass das Vereinigte Königreich Artikel 50 vor Ende März des nächsten Jahres geltend machen wird. Bis zur Auslösung von Artikel 50 durch das Vereinigte Königreich wird es keine Verhandlungen geben. Daher haben wir heute Abend nicht über den Brexit gesprochen. Wir bekennen uns jedoch nach wie vor uneingeschränkt zu den grundlegenden Prinzipien und Regeln, also dem Binnenmarkt und den vier Grundfreiheiten. Ich danke Ihnen.
Guten Tag. Leider muss ich mich kurz fassen, da ich vor dem Gipfel noch an einigen Vorbereitungstreffen teilnehme.
Zuerst möchte ich auf CETA eingehen. Momentan laufen die Verhandlungen noch. Ich hoffe, dass Belgien erneut unter Beweis stellen wird, dass es ein wahrer Meister im Schließen von Kompromissen ist, und dass wir am Freitag eine Einigung haben werden, die den Weg für die Unterzeichnung von CETA bereitet. Aber die Frage geht über CETA hinaus. Wenn wir die Menschen nicht davon überzeugen können, dass Handelsabkommen in ihrem Interesse sind, und auch nicht davon, dass unsere Vertreter Freihandelsabkommen aushandeln, um die Interessen der Menschen zu wahren, dann besteht keine Aussicht, die Unterstützung der Öffentlichkeit für den Freihandel zu gewinnen. Ich fürchte, dies bedeutet, dass das CETA unser letztes Freihandelsabkommen sein könnte. Aus diesem Grund brauchen wir wirksame Instrumente zum Schutz vor unfairen Handelspraktiken, und daher sind die Beratungen über die handelspolitischen Schutzinstrumente heute so wichtig.
Wir werden auch über Russland und seine Rolle in Europa und unserer Nachbarschaft beraten. Es ist schwierig, ja sogar unmöglich, darüber zu beraten, ohne die derzeitigen Angriffe auf Zivilpersonen und Krankenhäuser in Aleppo anzusprechen. Heute geht es zwar nicht um Beschlüsse, aber ich möchte betonen, dass sich die EU alle Möglichkeiten, einschließlich Sanktionen, offenhalten sollte, falls weiter Verbrechen verübt werden.
Lassen Sie mich zum Abschluss sagen, dass ich hoch erfreut darüber bin, heute Premierministerin Theresa May begrüßen zu dürfen. Einige Medien haben die erste Tagung des Europäischen Rates, an der sie teilnimmt, als Gang in die Höhle des Löwen beschrieben. Das stimmt nicht; es ähnelt mehr einem Taubennest. Hier bei uns wird sie sich völlig sicher fühlen. Und ich hoffe, sie wird auch erkennen, dass die Europäische Union einfach die beste Organisation der Welt ist.
Am 19. Oktober 2016 hat der slowakische Vorsitz des Rates an das Europäische Parlament appelliert, bei der Annahme seiner Abänderungen am EU-Haushaltsplan 2017 den jüngsten Zahlen zur Ausführung des Haushaltsplans 2016 Rechnung zu tragen.
"Wir müssen den Tatsachen ins Auge blicken: Der EU-Haushaltsplan 2016 ist weit über Bedarf ausgestattet. Wir müssen daraus lernen und den EU-Haushaltsplan 2017 so weit wie möglich mit den realistischsten Ausgabenvoranschlägen für das kommende Jahr in Einklang bringen", erklärte Ivan Lesay, slowakischer Staatssekretär für Finanzen und Präsident des Rates, im Anschluss an eine Trilog-Sitzung mit Vertretern des Parlaments und der Kommission.
Am 30. September hat die Kommission vorgeschlagen, die Mittel für Zahlungen im EU-Haushaltsplan 2016 im Hinblick auf eine stärkere Angleichung an die jüngste Bedarfsschätzung um 7,27 Mrd. EUR zu kürzen.
Ausblick auf 2017Der im Vergleich zu den Erwartungen geringere Bedarf 2016 ist im Wesentlichen dem Umstand geschuldet, dass einige Programme, die den Zeitraum 2014-2020 abdecken, noch nicht in vollem Umfang angelaufen sind. Dies betrifft in erster Linie den Bereich des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts, in dem die Programme aller Voraussicht nach auch 2017 noch nicht in dem angestrebten Tempo durchgeführt werden können. Daher ist die Kommission in ihrem Entwurf des EU-Haushaltsplans 2017 davon ausgegangen, dass der Bedarf an Mitteln für Zahlungen in diesem Politikbereich um mehr als 23 % unter dem im verabschiedeten Haushaltsplan 2016 festgesetzten Bedarf liegt. Selbst nachdem der diesjährige Haushaltsplan mit dem tatsächlichen Bedarf in Einklang gebracht worden ist, liegen die von der Kommission für 2017 vorgeschlagenen Beträge immer noch mehr als 10 % unter den entsprechenden Beträgen für 2016.
Mit Blick auf den EU-Haushaltsplan 2017 ist der Vorsitz besorgt, dass die vom Parlament derzeit erörterten Abänderungen völlig in die entgegengesetzte Richtung gehen. Das Parlament zieht insbesondere in Betracht, die Mittel für Zahlungen und für Verpflichtungen in nahezu allen Politikbereichen erheblich aufzustocken und somit die Ausgabenobergrenze des mehrjährigen Finanzrahmens der EU (MFR) deutlich zu überschreiten. Dies entspricht weder dem derzeitigen Bedarf noch wird damit der Einigung über den MFR Rechnung getragen.
Fokus auf den HauptprioritätenDer Vorsitz hat das Parlament ersucht, die verfügbaren Mittel den beiden derzeitigen Hauptprioritäten der EU zuzuweisen. Dies sind Maßnahmen zur Bewältigung der Migrationskrise und ihrer Ursachen, wie Verstärkung der Grenzkontrollen, Bereitstellung von Lebensmitteln, Gesundheitsversorgung und Ausbildungsmöglichkeiten für Flüchtlinge, die in Griechenland und Bulgarien gestrandet sind, sowie Unterstützung für die Transit- und Herkunftsländer. Die andere Hauptpriorität besteht darin, die Wirtschaft in der EU zu unterstützen, um sie wettbewerbsfähiger zu machen und neue Arbeitsplätze zu schaffen.
Der Vorsitz hat die anderen EU-Organe ferner ersucht, das Geld der Steuerzahler in der EU möglichst verantwortungsbewusst einzusetzen, wozu auch gehört, dass sie ihren Personalbestand – wie 2013 zugesagt – bis 2017 um 5 % reduzieren.
Zudem hat der Vorsitz daran erinnert, dass es sich bei den Verhandlungen über den EU-Haushaltsplan 2017 und der Halbzeitüberprüfung des MFR für 2014-2020 um zwei unterschiedliche Vorgänge handelt, die getrennt voneinander zu betrachten sind.
Die nächsten SchritteDas Parlament wird voraussichtlich am 26. Oktober über seine Änderungen am Standpunkt des Rates zum EU-Haushaltsplan 2017 abstimmen. Am 28. Oktober wird eine dreiwöchige Vermittlungsphase beginnen, in der bis zum 17. November eine Annäherung der Standpunkte des Rates und des Parlaments erreicht werden soll.
HintergrundinformationenDie Kürzung des EU-Haushaltsplan 2016 um 7,27 Mrd. EUR bedeutet, dass sich die Mittel für Zahlungen auf 136,61 Mrd. EUR belaufen. Dieser Betrag liegt deutlich unter dem Betrag von 146,46 Mrd. EUR, auf den das Parlament sich in den letztjährigen Verhandlungen über den EU-Haushaltsplan 2016 festgelegt hatte, und auch deutlich unter den vom Rat damals vorgeschlagenen 142,12 Mrd. EUR.
Das Thema der Herbsttagung des Sozialgipfels lautete: "Die gemeinsamen Herausforderungen Europas bewältigen: Wachstum generieren, Arbeitsplätze schaffen und Fairness sicherstellen". Im Einzelnen äußerten sich die Gipfelteilnehmer zu folgenden Unterthemen:
In seiner Eröffnungsansprache hob der Präsident des Europäischen Rates, Donald Tusk, Folgendes hervor: "Das Brexit-Referendum hatte durchaus etwas typisch Britisches. Aber es wäre töricht von uns, über das Urteil hinwegzusehen, das die Menschen mit diesem Votum über die Globalisierung gefällt haben. Dieses Urteil ist vernichtend und wird überall in Europa weitgehend geteilt. Darauf zu reagieren, ist das Kernanliegen, das hinter der Erklärung von Bratislava steht. Es geht darum, die Bürgerinnen und Bürger nicht länger vor allem über den Segen der europäischen Integration zu belehren, sondern vielmehr ihre echten Sicherheitsbedenken sehr viel ernster zu nehmen. Dies versteht sich sowohl im konkreten Sinne wie dem Schutz der Grenzen und der öffentlichen Ordnung als auch im übertragenen Sinne, wenn es darum geht, den Wohlstand und den Lebensstil der Menschen zu sichern. Wir brauchen ein Europa, das seine Bürgerinnen und Bürger schützt, ein Europa, in dem sich die Menschen geborgen fühlen. Bratislava hat auch deutlich gemacht, dass die Europäische Union in der geteilten Verantwortung steht, eine aussichtsreiche wirtschaftliche Zukunft für alle Bürger zu schaffen.
Der Präsident der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, betonte: "Die EU hat einen klaren Fahrplan und tritt entschlossen dafür ein, in Europa Arbeitsplätze, Wachstum und soziale Gerechtigkeit zu schaffen. In den vergangenen beiden Jahren ist viel unternommen worden – angefangen bei der Investitionsoffensive für Europa, über die Vertiefung des Binnenmarktes nach klaren und fairen Regeln, die Einführung der Pläne für die Umsetzung der Jugendgarantie und die Einführung der neuen Kompetenzagenda bis hin zu den laufenden Konsultationen über eine europäische Säule sozialer Rechte. Die Arbeitslosigkeit geht zwar zurück, aber es liegt noch ein weiter Weg vor uns. Den Sozialpartnern kommt eine Schlüsselrolle zu, und die unlängst vereinbarte Initiative für einen "Neubeginn für den sozialen Dialog" könnte den Weg für weitere Maßnahmen auf EU- und nationaler Ebene bereiten. Wir sehen den Beratungen über die Prioritäten der EU in diesem wegweisenden Moment erwartungsvoll entgegen."
Im Namen des turnusmäßig wechselnden Vorsitzes führte der Ministerpräsident der Slowakei, Robert Fico, Folgendes aus: "Wir müssen unsere Kommunikation verbessern – die der Mitgliedstaaten untereinander, die zwischen den EU-Institutionen und vor allem die mit unseren Bürgerinnen und Bürgern. Wir sollten unseren Entscheidungen mehr Klarheit verleihen und eine deutliche und aufrichtige Sprache sprechen. Wir müssen die Erwartungen der Bürger in den Mittelpunkt stellen und dabei mit großer Entschlossenheit simplifizierenden Lösungen einer extremistischen oder populistischen politischen Opposition entgegentreten. Der soziale Dialog kann zu sozialem Frieden und zur Umsetzung der Verpflichtungen beitragen, die wir auf dem Gipfel in Bratislava eingegangen sind. Wir zeigen unseren Bürgern in diesen Monaten die Vision einer attraktiven EU auf, der sie vertrauen und die sie unterstützen können. Der heutige dreigliedrige Sozialgipfel bietet die Gelegenheit, uns mit den Standpunkten der Sozialpartner zu diesem wichtigen Thema vertraut zu machen. Es sind die Sozialpartner, die mit Arbeitern und Angestellten in direktem Kontakt stehen, und sie kennen die Arbeitsmarktlage und das Unternehmensumfeld, womit sie zur Bewältigung der heutigen Herausforderungen beitragen können.
Für die Arbeitgeberseite führte die Präsidentin von BusinessEurope, Emma Marcegaglia, Folgendes aus: "Europa befindet sich an einem Scheideweg. Was wir nun benötigen, sind starke und effiziente EU-Institutionen, die am selben Strang ziehen, um die drei wichtigsten Säulen der Wirtschaft zu stärken: den Binnenmarkt, die gemeinsame internationale Handelspolitik und den Euro. Handelsübereinkommen, die im Einklang mit den der EU erteilten Mandaten ausgehandelt werden, sind für die Glaubwürdigkeit der EU und die Schaffung von Arbeitsplätzen von ausschlaggebender Bedeutung. Die privaten und öffentlichen Anlageinvestitionen müssen steigen. Daher befürworten wir die Ausweitung der Investitionsoffensive von Präsident Juncker und fordern die EU und alle ihre Mitgliedstaaten auf, Investitionshemmnisse zu beseitigen. Die EU-Sozialpartner haben auch darauf bestanden, dass Unternehmer und Arbeitnehmer nicht den Preis für den Brexit zahlen dürfen. Unser Ziel ist die Aufrechterhaltung der engstmöglichen Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich bei gleichzeitiger Wahrung der Integrität des Binnenmarkts. Sich aus dem freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen die Rosinen herauszupicken, ist keine Option."
Im Namen des Europäischen Gewerkschaftsbunds (EGB) führte dessen Generalsekretär, Luca Visentini, Folgendes aus: "Gewerkschaften und Arbeitgeber sind sich darin einig, dass die zahlreichen Krisen, mit denen Europa konfrontiert ist, europäischer Lösungen bedürfen. Wir fordern mehr öffentliche und private Investitionen in ganz Europa, um das Wachstum anzukurbeln und hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen. Eine goldene Regel muss sein, diese Investitionen von den Defizit- und Schuldenzielen der EU abzukoppeln, und wir fordern die Europäische Kommission auf, eine ehrgeizige Industriepolitik für Europa zu konzipieren. Wir befürworten die engstmöglichen Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, ohne dass dadurch der Binnenmarkt oder die Freizügigkeit beeinträchtigt werden. Wir möchten mit in die Verhandlungen über Lösungen eintreten, die den Schaden für Unternehmer und Arbeitnehmer und die Arbeitnehmerrechte so gering wie möglich halten. Die EU muss den Sozialschutz verbessern und dem sozialen Europa denselben Stellenwert einräumen wie der wirtschaftspolitischen Steuerung der EU."
Die in diesem Artikel wiedergegebenen Wortbeiträge spiegeln die Standpunkte der betreffenden Personen/Organisationen wider und bilden in ihrer Gesamtheit nicht den Standpunkt des Rates der Europäischen Union.
Der Europäische Rat verabschiedete Schlussfolgerungen zur Migration.
20. Der Europäische Rat verurteilt die Angriffe des syrischen Regimes und seiner Verbündeten, insbesondere Russlands, auf Zivilpersonen in Aleppo scharf. Er fordert sie auf, den Gräueltaten ein Ende zu setzen und vordringlich Schritte zu unternehmen, um einen ungehinderten humanitären Zugang nach Aleppo und in andere Teile des Landes sicherzustellen. Der Europäische Rat fordert, dass die Feindseligkeiten unverzüglich eingestellt werden und wieder ein glaubhafter politischer Prozess unter Schirmherrschaft der VN aufgenommen wird. Diejenigen, die für Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und internationale Menschenrechtsnormen verantwortlich sind, müssen zur Verantwortung gezogen werden. Die EU zieht alle verfügbaren Optionen in Betracht, sollten die derzeitigen Gräueltaten nicht aufhören. Es sollte alles unternommen werden, um die Waffenruhe zu verlängern, um den Zugang von humanitärer Hilfe zur Zivilbevölkerung zu gewährleisten und um die Voraussetzungen für die Eröffnung von Verhandlungen über einen politischen Übergang in Syrien zu schaffen.
21. Der Europäische Rat ersucht die Hohe Vertreterin, gemeinsam mit der Kommission die humanitäre Initiative der EU und die medizinischen Evakuierungen in Zusammenarbeit mit den VN weiter fortzusetzen und im Hinblick auf einen politischen Übergang und auf Vorbereitungen für die Aussöhnung und den Wiederaufbau nach Ende des Konflikts Kontakt zu wichtigen Akteuren in der Region aufzunehmen.
22. Der Europäische Rat hat eine strategische Grundsatzdebatte über die Beziehungen zu Russland geführt.
Der Europäische Rat verabschiedete Schlussfolgerungen zu Migration, Handelsfragen, globalen und wirtschaftlichen Themen sowie Außenbeziehungen.
Wir werden in dieser Woche zusammenkommen, um drei zentrale Themen zu erörtern, nämlich Migration, Handel und Russland.
Bei der Migration sehen wir allmählich Licht am Ende des Tunnels. Am besten sind unsere Maßnahmen auf der östlichen Mittelmeerroute wahrzunehmen: Dort konnten wir zwischen September 2015 und September 2016 einen Rückgang des Zustroms irregulärer Migranten um 98 % feststellen. Die europäischen Institutionen haben ihre Anstrengungen zur Unterstützung von Drittländern bei der Rücknahme ihrer Staatsangehörigen verstärkt. Bis Juni dieses Jahres hatte Frontex schon doppelt so viele irreguläre Migranten rückgeführt wie im Laufe des gesamten Jahres 2015. Außerdem hat die EU vor Kurzem eine Übereinkunft mit Afghanistan geschlossen, die eine effizientere Zusammenarbeit in Migrationsfragen ermöglicht.
Auf der zentralen Mittelmeerroute befindet sich die Zahl der Ankömmlinge auf dem gleichen Stand wie in den Jahren 2014 und 2015. Daher sollten wir auf unserer Oktobertagung den Schwerpunkt insbesondere auf die mit den Herkunfts- und Transitländern in Afrika geleistete Arbeit legen. Der Präsident der Europäischen Kommission und die Hohe Vertreterin werden uns den Sachstand bei der Umsetzung eines wirksamen Partnerschaftsrahmens für die Zusammenarbeit mit einzelnen Ländern (auch "Migrationspakte" genannt) erläutern.
Was unsere Handelspolitik anbelangt, so tragen wir beim Europäischen Rat eine besondere Verantwortung in Bezug auf das Abkommen mit Kanada. Es gibt noch einiges zu tun, aber ich hoffe, wir finden einen gangbaren Weg für das weitere Vorgehen.
Der Handel ist ein starker Motor für Beschäftigung, Wachstum und einen besseren Lebensstandard. Und doch werden die mit dem Handel verbundenen Vorteile in Frage gestellt. Ich bin überzeugt, dass wir gemeinsam eine Handelspolitik realisieren können, die den Anliegen der Gegenwart und den Herausforderungen der Zukunft gerecht wird. Letztendlich hängt dies aber von unserer Fähigkeit ab, uns und unsere Bürgerinnen und Bürger angemessen vor dem Aufkommen unlauterer Praktiken zu schützen. Denn der Handel kann nur frei sein, wenn er auch fair ist. Der Europäische Rat wird daher die Modernisierung der handelspolitischen Schutzinstrumente und unsere laufenden Verhandlungen über Freihandelsabkommen mit wichtigen Partnern erörtern.
Beim Abendessen werden wir eine strategische Aussprache über Russland führen. Dabei sollten unsere langfristigen Beziehungen zu diesem wichtigen Nachbarland insgesamt behandelt werden. Mit Blick auf die Beschlüsse, die wir im Dezember fassen müssen, ist unser größter Trumpf im Umgang mit Russland nach wie vor unsere Einheit. Bis jetzt ist es uns ungeachtet unserer Meinungsverschiedenheiten stets gelungen, geschlossen aufzutreten. Und dies müssen wir auch weiterhin tun.
Im gleichen Kontext sollten wir auch die dramatischen Entwicklungen in Syrien erörtern. Die Hohe Vertreterin wird das Ergebnis der Beratungen des Rates erläutern, und wir werden Schlussfolgerungen annehmen.
Der im Rahmen des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens (PKA) zwischen der Europäischen Union und der Republik Irak eingesetzte Kooperationsrat ist am 18. Oktober 2016 in Brüssel zum zweiten Mal zusammengetreten. Die Tagung wurde von der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik Federica Mogherini als Leiterin der EU-Delegation eröffnet. Die irakische Delegation stand unter der Leitung des irakischen Außenministers Ibrahim al-Jaafari; ihr gehörte ferner der Leiter der Abteilung Außenbeziehungen der Region Kurdistan-Irak, Falah Mustafa Bakir, an. Der Europäische Kommissar für humanitäre Hilfe und Krisenmanagement Christos Stylianides und der EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte Stavros Lambrinidis nahmen an den Beratungen zu einzelnen Themen teil.
Anlässlich der Kampagne zur Befreiung der Stadt Mossul von Da'esh konzentrierten sich die Beratungen der Minister anfänglich auf die unmittelbaren Herausforderungen bezüglich der humanitären Lage und der Stabilität in Irak. Im weiteren Verlauf der Tagung kamen auch die längerfristigen Bedürfnisse Iraks zur Sprache.
Die EU-Seite würdigte die Anstrengungen der irakischen Regierung zur Bewältigung der derzeitigen Krise. Sie gab einen Überblick über die Hilfe, die sie für die unmittelbaren Bedürfnisse Iraks im Rahmen von humanitärer Hilfe und Unterstützung für Vertriebene bereitstellt. Dabei geht es um sowohl kurz- als auch längerfristigen Bedarf, einschließlich Bildung für vertriebene Kinder. Die EU erörterte ferner mit den irakischen Vertretern die vorrangigen Bereiche der Unterstützung für die Stabilisierung der befreiten Gebiete in Irak, unter anderem die Beseitigung von Sprengfallen – sogenannten unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen –, die eine Voraussetzung für die Rückkehr der vertriebenen Menschen ist.
Was die längerfristigen Herausforderungen angeht, so ist der Prozess der Friedenskonsolidierung und Aussöhnung in einem geeinten und inklusiven irakischen Staat ein zentrales und unvermeidbares Thema aller Beratungen über Irak. Gleichzeitig wiesen die Minister darauf hin, dass die derzeitige Krise in Irak und die längerfristigen Aussichten des Landes auf Stabilität und Wohlstand eng miteinander verknüpft sind, und berieten daher eingehend darüber, wie langfristig Wohlstand für Irak gesichert werden kann und wie die Beziehungen zwischen der EU und Irak dazu beitragen können, dass das Land sein Potenzial vollständig entfaltet. Somit ging der Kooperationsrat nicht nur auf die Notwendigkeit der politischen, sondern auch der wirtschaftlichen und sozialen Inklusivität ein. Dabei hob er insbesondere hervor, dass auf den parallel verlaufenden Bemühungen der EU und Iraks zur Stärkung von Demokratie und Menschenrechten, zur Förderung von Wirtschaft und Handel und zur Gewährleistung der umfassenden Nutzung des Energiepotenzials Iraks aufgebaut werden muss.
Neben der Überprüfung der bestehenden Zusammenarbeit wurde auf der Tagung auch das weitere Vorgehen erörtert, einschließlich der Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Sondierung der Zusammenarbeit zu Energiefragen sowie die Möglichkeit eines informellen Dialogs über Migrationsfragen.
Schließlich befasste sich der Kooperationsrat EU-Irak auch mit den Beziehungen Iraks zu seinen Nachbarn in der Region. Die EU bekräftigte, dass sie die Souveränität und territoriale Unversehrtheit Iraks und sein Recht, diese zu erhalten, uneingeschränkt unterstützt. Ferner betonte sie, wie wichtig die Förderung des Dialogs zwischen Irak und den Ländern der Region ist.