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Europäischer Rat (Nachrichten)

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Updated: 3 days 18 hours ago

Syrien: EU setzt 10 weitere Personen auf die Liste der von Sanktionen gegen das Regime betroffenen Personen

Thu, 27/10/2016 - 12:20

Am 27. Oktober 2016 hat der Rat weitere 10 Personen auf die Liste der Personen gesetzt, die restriktiven Maßnahmen der EU gegen das syrische Regime unterliegen, weil sie für das gewaltsame Vorgehen gegen die syrische Zivilbevölkerung verantwortlich sind, vom Regime profitieren oder dieses unterstützen und/oder mit solchen Personen in Verbindung stehen.

Dies geschah im Nachgang zu den Schlussfolgerungen des Rates vom 17. Oktober 2016 und den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 20./21. Oktober 2016.

Zu den neu gelisteten Personen gehören hochrangige Militärs und bedeutende Persönlichkeiten mit Verbindungen zum Regime. Damit steigt die Gesamtzahl der Personen, die wegen gewaltsamen Vorgehens gegen die syrische Zivilbevölkerung mit einem Reiseverbot belegt und deren Vermögenswerte eingefroren wurden, auf 217.

Ferner wurden die Vermögenswerte von 69 Einrichtungen eingefroren. Im weiteren Sinne umfassen die derzeit geltenden Sanktionen gegen Syrien u.a. ein Erdölembargo, Restriktionen bei bestimmten Investitionen, das Einfrieren der Vermögenswerte der syrischen Zentralbank in der EU, Ausfuhrbeschränkungen für Ausrüstung und Technologie, die zur internen Repression verwendet werden kann, sowie für Ausrüstung und Technologie zur Überwachung oder Abhörung des Internets und von Telefongesprächen. Diese Maßnahmen wurden zuletzt am 27. Mai 2016 verlängert und bleiben bis zum 1. Juni 2017 in Kraft.

Die EU setzt sich weiterhin dafür ein, eine dauerhafte Lösung für den Konflikt in Syrien zu finden, da es keine militärische Lösung für den Bürgerkrieg in Syrien gibt. Die EU ist entschlossen, Leben zu retten, und setzt ihre intensiven diplomatischen Bemühungen fort, damit Aleppo und andere Orte in Not mit Hilfsgütern versorgt und Verwundete in Sicherheit gebracht werden.


Die vom Rat angenommenen Rechtsakte einschließlich der Namen der Betroffenen werden im Amtsblatt vom 28. Oktober 2016 veröffentlicht. Der Beschluss wurde im Wege des schriftlichen Verfahrens angenommen.

Categories: Europäische Union

EU-Haushaltsplan 2017: Rat kann den Änderungen des EP nicht zustimmen

Thu, 27/10/2016 - 10:00

Am 26. Oktober 2016 hat der Rat dem Europäischen Parlament mitgeteilt, dass er nicht allen Änderungen am EU-Haushaltsplan 2017, die das EP am selben Tag angenommen hat, zustimmen kann.

Damit beginnt am 28. Oktober 2016 eine dreiwöchige Vermittlungsfrist, die dem Rat und dem Parlament Gelegenheit gibt, ihre Differenzen bis zum 17. November beizulegen.

"Ich begrüße, dass Rat und Parlament in Bezug auf den EU-Haushaltsplan 2017 dieselben Ziele verfolgen, dass nämlich die EU in die Lage versetzt wird, die Migrationskrise zu bewältigen, die Sicherheit zu verstärken, das Wachstum anzuregen und Arbeitsplätze zu schaffen. Daher bin ich zuversichtlich, dass wir uns auf den bestmöglichen EU-Haushaltsplan werden einigen können – einen Haushaltsplan, von dem die Steuerzahler, die Bürger und die Unternehmen der EU profitieren", erklärte der slowakische Staatssekretär für Finanzen und Präsident des Rates, Ivan Lesay.

Aus Sicht des Rates betreffen die Hauptprobleme, die vor einer Einigung über den EU-Haushaltsplan 2017 zu überwinden sind, vor allem die Einhaltung

  • des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) der EU für den Zeitraum 2014 bis 2020; das Parlament möchte die Mittel für Verpflichtungen weit über die Ausgabenobergrenzen des MFR anheben, was die Fähigkeit der EU, auf unvorhergesehene Erfordernisse zu reagieren, stark beeinträchtigen würde.
  • des geschätzten Zahlungsbedarfs für 2017; das Parlament möchte die Mittel für Zahlungen über den geschätzten Bedarf anheben, was die Mitgliedstaaten zwingen würde, über Gebühr Beiträge zum EU-Haushalt zu leisten, und das in einer Zeit, in der sie bemüht sind, ihre Haushalte zu konsolidieren.
  • der 2015 mit dem Rat erzielten Einigungüber die Finanzierung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen; das Parlament will hierüber neu verhandeln, womit der finanzielle Spielraum der EU zur Deckung eines unvorhergesehenen Mittelbedarfs für Forschung und andere Investitionen in die Zukunft eingeschränkt würde.
  • der Zusage der EU-Organe, ihren Personalbestand bis 2017 um 5 % abzubauen; das Parlament möchte weitaus weniger Personal abbauen, was die Glaubwürdigkeit des Parlaments und der Europäischen Union insgesamt untergraben würde.
  • des Gegenstands der Vermittlungsgespräche; das Parlament will über den jährlichen Haushaltsplan der EU und die Halbzeitbewertung des MFR im Paket verhandeln, was zur Folge hätte, dass zwei Dossiers, die äußerst unterschiedlichen Beschlussfassungsverfahren unterliegen und über die deshalb getrennt verhandelt werden sollte, miteinander verbunden würden.
Hintergrundinformationen

Die Kommission hat in ihrem Haushaltsplanentwurf für 2017 Mittel für Verpflichtungen in Höhe von insgesamt 157,66 Mrd. € und Mittel für Zahlungen in Höhe von insgesamt 134,90 Mrd. € vorgeschlagen.

Im Standpunkt des Rates vom 12. September 2016 sind 156,38 Mrd. € an Verpflichtungen und 133,79 Mrd. € an Zahlungen vorgesehen.

Das Parlament beantragt eine Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen auf insgesamt 162,42 Mrd. € und der Mittel für Zahlungen auf insgesamt 138,03 Mrd. €. Damit würden die Mittel für Zahlungen die MFR-Obergrenzen um 3,26 Mrd. € überschreiten.

Was den Personalbestand anbelangt, so werden nach der Methode, die von der Kommission unterschiedslos auf alle Institutionen angewandt wird, die Planstellen zwischen 2013 und 2017 beim Rat und bei der Kommission um 5,0 % abgebaut; dagegen wird das Personal beim Parlament im selben Zeitraum nur um 1,8 % reduziert. Im Dezember 2013 haben sich die drei Institutionen verpflichtet, ihren Personalbestand zwischen 2013 und 2017 um 5 % abzubauen.

Gegenstand der Vermittlungsgespräche ist auch das Berichtigungsschreiben Nr. 1 für 2017, das vorsieht, dass die Hilfen für die Ankurbelung des Wachstums, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Bekämpfung der Migrationsursachen aufgestockt werden und der Haushaltsplanentwurf anhand der neuesten Bedarfsschätzungen für die Landwirtschaft angepasst wird. Weder der Rat noch das Parlament haben derzeit zu dem Berichtigungsschreiben Stellung genommen.

Die nächsten Schritte

Der Vermittlungsausschuss tritt am 8. und am 16. November zusammen. Am 16. November wird auch der Rat "Wirtschaft und Finanzen" (Haushalt) tagen, um dem Vorsitz Leitlinien für die Gespräche mit dem Parlament an die Hand zu geben. Wird bis zum Ende der Vermittlungsfrist am 17. November keine Einigung erzielt, so muss die Kommission einen neuen Haushaltsplanentwurf für 2017 vorlegen.

Categories: Europäische Union

EU-LAK-Stiftung: Gründungsübereinkommen unterzeichnet

Wed, 26/10/2016 - 15:40

Die EU und die Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten (CELAC) haben am 25. Oktober in Santo Domingo (Dominikanische Republik) ein Übereinkommen zur Errichtung der EU-Lateinamerika/Karibik-Stiftung (EU-LAK-Stiftung) als einer internationalen Organisation unterzeichnet. Das Übereinkommen ist ein wichtiges Ergebnis des Treffens der Außenminister der EU- und der LAK-Länder.

Die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, der Außenminister der Dominikanischen Republik, Miguel Vargas, sowie die Außenminister der EU- und der CELAC-Länder nahmen an der feierlichen Unterzeichnung teil. Auch der Präsident der EU-LAK-Stiftung, Leonel Fernández, war anwesend.

Im Rahmen der EU-LAK-Stiftung bündeln die Europäische Union mit ihren 28 Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten (CELAC) mit ihren 33 Mitgliedstaaten ihre Kräfte, um folgende Ziele zu erreichen:

- Förderung der gegenseitigen Kenntnis und des gegenseitigen Verständnisses der beiden Regionen,

- Stärkung der biregionalen Partnerschaft zwischen der CELAC und der EU unter vermehrter Einbeziehung der Zivilgesellschaft und

- Verbesserung der gegenseitigen Wahrnehmung der beiden Regionen und des Bekanntheitsgrads der biregionalen Partnerschaft.


Die EU-LAK-Stiftung verfolgt ihre Ziele mit verschiedenen Aktivitäten, indem sie beispielsweise über Seminare, Konferenzen und Veröffentlichungen Debatten anregt, Veranstaltungen zu den auf den CELAC-EU-Gipfeltreffen behandelten Themen unterstützt, biregionale Programme einleitet und einen Austausch organisiert und Studien und die Erschließung neuer Kontaktmöglichkeiten fördert.

Die EU-LAK-Stiftung hat ihren Sitz in Hamburg (Deutschland). Die im Jahr 2011 errichtete vorläufige EU-LAK-Stiftung wird aufgelöst.

Categories: Europäische Union

Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der Europäischen Union zu Südafrika und Burundi und dem Internationalen Strafgerichtshof

Tue, 25/10/2016 - 15:40
Die Europäische Union bedauert zutiefst den Beschluss der Republik Südafrika, seinen Rücktritt vom Römischen Statut einzuleiten. Zudem stellen wir mit großer Besorgnis fest, dass Burundi offizielle Schritte unternommen hat, um vom Römischen Statut zurückzutreten. Bislang ist noch kein Staat vom Römischen Statut zurückgetreten.

Südafrika spielte eine bedeutende Rolle bei der Errichtung des IStGH und war einer der ersten Unterzeichner des Römischen Statuts. Wir werden weiterhin mit beiden Ländern nach Lösungen suchen, wie sie Partner des Römischen Statuts bleiben können.

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ist eine Schlüsselinstitution, die Bürger, die mit schwersten Verbrechen konfrontiert sind, dabei unterstützt, Gerechtigkeit zu erfahren, wenn dies auf einzelstaatlicher Ebene nicht möglich ist. Die Mehrzahl der Fälle in Afrika wurde dem Gerichtshof von den betroffenen nationalen Behörden unterbreitet. Der IStGH ist auch im Zusammenhang mit Fällen auf der ganzen Welt tätig.

Wir haben alle ein gemeinsames Interesse daran, die Rechtsstaatlichkeit zu stärken und mit dem IStGH zusammenzuarbeiten, auch im Einklang mit dem vom Präsidenten der Versammlung der Vertragsstaaten des Römischen Statuts vorgeschlagenen Vorgehen.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind nach wie vor entschiedene Befürworter des IStGH und bekennen sich zur umfassenden Zusammenarbeit bei der Verhütung schwerer Verbrechen, die in die Zuständigkeit des Gerichtshofs fallen. Wenn Bedenken im Rahmen des Römischen Statuts geäußert werden, bleiben wir offen für konstruktive Gespräche.
Categories: Europäische Union

Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der EU zur Erklärung einiger Drittländer, sich den restriktiven Maßnahmen gegen Syrien anzuschließen

Tue, 25/10/2016 - 09:20

Der Rat hat am 29. September 2016 den Beschluss (GASP) 2016/1746[1] zur Durchführung des Beschlusses 2013/255/GASP des Rates angenommen.

Mit dem Beschluss wird die in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP enthaltene Liste der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, geändert.

Die Bewerberländer ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, Montenegro*, Serbien* und Albanien*, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA- Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich diesem Beschluss des Rates an.

Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss in Einklang steht.

Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis.

[1] Am 30.9.2016 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 264, S. 30) veröffentlicht.

* – Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

Categories: Europäische Union

Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der Europäischen Union zur Erklärung einiger Drittländer, sich den restriktiven Maßnahmen anzuschließen, die angesichts der Lage in Burundi verhängt wurden

Tue, 25/10/2016 - 09:20

Der Rat hat am 29. September 2016 den Beschluss (GASP) 2016/1745[1] angenommen.

Damit verlängert der Rat bestehende Maßnahmen bis zum 31. Oktober 2017.

Die Bewerberländer ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, Montenegro*, Serbien* und Albanien*, das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich diesem Beschluss des Rates an.

Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss in Einklang steht.

Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis.

[1] – Am 30.9.2016 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 264, S. 29) veröffentlicht.
* Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

Categories: Europäische Union

Wochenplan von Präsident Donald Tusk

Mon, 24/10/2016 - 17:20

Montag, 24. Oktober 2016
18.15 Uhr Telefongespräch mit dem kanadischen Premierminister Justin Trudeau

Dienstag, 25. Oktober 2016
Straßburg

18.00 Uhr Rede anlässlich der feierlichen Verleihung des Ordens der Ehrenlegion an den EVP-Vorsitzenden Joseph Daul

Mittwoch, 26. Oktober 2016
Straßburg
9.00 Uhr Bericht an das Europäische Parlament über die Tagung des Europäischen Rates vom 20./21. Oktober

Categories: Europäische Union

Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen: Beitrag der EU und der Mitgliedstaaten im Jahr 2015 auf 17,6 Mrd. € gestiegen

Mon, 24/10/2016 - 16:40

Der Beitrag der EU und ihrer Mitgliedstaaten, mit dem Entwicklungsländer bei der Verringerung ihrer Treibhausgasemissionen und bei der Bewältigung der Auswirkungen von Klimaänderungen unterstützt werden sollen, ist 2015 stark gestiegen, besonders für die Anpassungsfinanzierung.

Die Summe wurde am 24. Oktober 2016 in einer Sitzung des Wirtschafts- und Finanzausschusses der EU im Vorfeld der Konferenz der Vereinten Nationen über Klimaänderungen in Marrakesch bestätigt.

Der Gesamtbeitrag der EU und ihrer Mitgliedstaaten betrug im Jahr 2015 17,6 Mrd. €1, eine erhebliche Steigerung im Vergleich zu 2014. Die Summe wurde erfolgreich für die Minderung der Klimaänderungen und entsprechende Anpassungsmaßnahmen in Entwicklungsländern eingesetzt.

Der Beitrag wird als wichtiger Schritt auf dem Weg zur Umsetzung des rechtlich verbindlichen Klimaschutzübereinkommens, das im Dezember 2015 in Paris geschlossen wurde, gesehen.

An dieser Zahl zeigt sich die Entschlossenheit der EU, ihren Beitrag zur internationalen Klimaschutzfinanzierung im Hinblick auf das Ziel von jährlich 100 Mrd. $, das für Industrieländer bis 2020 und durchgehend bis 2025 festgelegt wurde, aufzustocken. Bis zum Jahr 2025 werden die Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen ein neues gemeinsames Ziel festlegen.

Als Reaktion auf die Ergebnisse der Pariser Konferenz im Jahr 2015 begrüßen die Mitgliedstaaten ferner besonders den von Industrieländern entwickelten konkreten "Fahrplan", in dem dargelegt wird, welche Maßnahmen die Industrieländer zur Erreichung des Ziels in Höhe von 100 Mrd. $ ergreifen. Beiträge zur Eindämmung und Anpassung werden gemeinsam aus verschiedensten Quellen mobilisiert werden: öffentlich und privat, bilateral und multilateral, einschließlich alternativer Finanzierungsquellen, und mit einer transparenten Umsetzung.

1 – In diesem Betrag sind Mittel für die Klimaschutzfinanzierung aus öffentlichen Haushalten und von anderen Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen enthalten, wie sie im Rahmen der Verordnung 525/2013 Artikel 16 von den Mitgliedstaaten übermittelt wurden. Er umfasst ferner 1,5 Mrd. € aus dem EU-Haushalt und 2,2 Mrd. € von der Europäischen Investitionsbank.

Categories: Europäische Union

Ausführungen von Präsident Donald Tusk im Anschluss an die Tagung des Europäischen Rates vom 21. Oktober 2016

Mon, 24/10/2016 - 12:20

Heute haben wir über Handelspolitik gesprochen. Ich werde gleich Jean-Claude Juncker das Wort übergeben. Zuvor möchte ich jedoch zweierlei anmerken.

Erstens fragen sich unsere Bürger zunehmend, ob die Handelsabkommen, die wir aushandeln, wirklich in ihrem besten Interesse sind. Und ich fürchte, in Zukunft werden wir keine Freihandelsabkommen mehr aushandeln können, wenn wir nicht in der Praxis unter Beweis stellen, dass wir den Schutz der europäischen Verbraucher, Arbeitnehmer und Unternehmen sehr ernst nehmen.

Heute haben wir in dieser Hinsicht gewisse Fortschritte gemacht. Die Staats- und Regierungschefs haben zugesagt, dass sie rasch eine Einigung über die Modernisierung aller handelspolitischen Schutzinstrumente der EU erreichen wollen. Und wir haben unsere Handelsminister beauftragt, einen Ausweg aus der festgefahrenen Situation zu finden.

Zweitens möchte ich zu CETA noch sagen, dass mir weiter an einem guten Handelsabkommen mit einem engen Partner wie Kanada gelegen ist und dass ich um das Ansehen Europas besorgt bin. Alle Mitgliedstaaten bis auf einen haben dem Abkommen zugestimmt, und wir werden uns weiter nach Kräften und mit uneingeschränkter Unterstützung der Kommission dafür einsetzen. Ich übergebe nun das Wort an Jean-Claude. Ich danke Ihnen.

Categories: Europäische Union

Rat verabschiedet Bericht über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik 2016

Mon, 24/10/2016 - 11:02

Der Rat hat den Bericht über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) verabschiedet.

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Ausführungen von Präsident Donald Tusk nach dem ersten Tagungstag des Europäischen Rates

Fri, 21/10/2016 - 13:01

Wie Sie wissen, hatten wir heute Abend viel zu besprechen. Lassen Sie mich mit dem Thema Migration beginnen.

Der irreguläre Zustrom über die zentrale Mittelmeerroute, also aus Afrika nach Italien, ist nach wie vor viel zu hoch; hier hat sich in den letzten beiden Jahren nichts geändert. Daher sprachen wir darüber, wie wir unsere Zusammenarbeit mit Afrika verbessern können. Die Hohe Vertreterin erläuterte ihre diplomatischen Bemühungen mit fünf vorrangigen Ländern, nämlich Senegal, Mali, Niger, Nigeria und Äthiopien. Diese Bemühungen sollen dazu führen, die illegale Migration nach Italien und in das restliche Europa zu verhindern und eine effektive Rückführung von irregulären Migranten sicherzustellen. Wir sicherten der Hohen Vertreterin unsere Unterstützung zu, und sie wird die Fortschritte im Dezember bewerten.

Was die östliche Mittelmeerroute angeht, so hat sich die Lage jedoch verbessert: Seit letztem Jahr ist die Zahl der Ankünfte um 98 % zurückgegangen. Daher konnten die Staats- und Regierungschefs die Rückkehr zu den Schengen-Regeln erörtern. Wir waren uns alle einig, dass es unser Ziel ist, die vorübergehenden Grenzkontrollen allmählich wieder aufzuheben und parallel dazu die Außengrenzen zu stärken. Die Gipfelteilnehmer erörterten ferner die Frage der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten während dieser Krise. Wir werden im Dezember konkrete Vorschläge prüfen, doch heute ging es vor allem darum, uns darauf zu einigen, dass es keine Solidarität a la carte geben wird. Wir werden uns stattdessen um effektive Solidarität bemühen.

Heute Abend hielten wir ausführliche Beratungen zu Russland. Die Staats- und Regierungschefs wiesen nachdrücklich auf die verschiedenen Handlungen Russlands hin, von Luftraumverletzungen, Desinformationskampagnen, Cyberangriffen, der Einmischung in politische Prozesse in der EU und in anderen Ländern, hybriden Konfliktmitteln auf dem Balkan bis zu den Entwicklungen in der MH17-Untersuchung. Aus diesen Beispielen wird deutlich, dass Russland die Strategie verfolgt, die EU zu schwächen. Wir haben ein nüchterner Blick auf diese Realität und machen uns keine Illusionen. Eine Zunahme der Spannungen mit Russland ist nicht unser Ziel. Wir reagieren nur auf Schritte, die Russland gesetzt hat. Die EU ist natürlich jederzeit bereit, einen Dialog zu führen. Doch werden wir niemals unsere Werte oder Grundsätze aufweichen. Deshalb vereinbarten die Staats- und Regierungschefs, den jetzigen Kurs zu halten. Und vor allem, die Einheit der EU zu wahren.

Ich möchte noch kurz auf die MH17-Untersuchung eingehen. Die Staats- und Regierungschefs bekundeten ihre uneingeschränkte Unterstützung für die niederländische Regierung im Rahmen der laufenden Untersuchung. Alle Staaten, die in der Lage sind, etwas zur Untersuchung und zur strafrechtlichen Verfolgung der Schuldigen beizutragen, müssen dies tun.

Die Gipfelteilnehmer sprachen auch über Syrien. Sie verurteilten scharf die Angriffe des syrischen Regimes und seiner Verbündeten, insbesondere Russlands, auf die Zivilbevölkerung in Aleppo. Die EU fordert die Beendigung der Gräueltaten und die sofortige Einstellung der Feindseligkeiten. Sie wird alle verfügbaren Optionen prüfen, wenn diese Gräueltaten nicht aufhören. Wir haben die Hohe Vertreterin ersucht, weitere diplomatische und humanitäre Bemühungen zu unternehmen.

Abschließend möchte ich erwähnen, dass wir Premierministerin May auf ihrer ersten Tagung des Europäischen Rates willkommen hießen. Premierministerin May bestätigte, dass das Vereinigte Königreich Artikel 50 vor Ende März des nächsten Jahres geltend machen wird. Bis zur Auslösung von Artikel 50 durch das Vereinigte Königreich wird es keine Verhandlungen geben. Daher haben wir heute Abend nicht über den Brexit gesprochen. Wir bekennen uns jedoch nach wie vor uneingeschränkt zu den grundlegenden Prinzipien und Regeln, also dem Binnenmarkt und den vier Grundfreiheiten. Ich danke Ihnen.

Categories: Europäische Union

Doorstep-Bemerkungen von Präsident Donald Tusk vor der Tagung des Europäischen Rates

Thu, 20/10/2016 - 18:00

Guten Tag. Leider muss ich mich kurz fassen, da ich vor dem Gipfel noch an einigen Vorbereitungstreffen teilnehme.

Zuerst möchte ich auf CETA eingehen. Momentan laufen die Verhandlungen noch. Ich hoffe, dass Belgien erneut unter Beweis stellen wird, dass es ein wahrer Meister im Schließen von Kompromissen ist, und dass wir am Freitag eine Einigung haben werden, die den Weg für die Unterzeichnung von CETA bereitet. Aber die Frage geht über CETA hinaus. Wenn wir die Menschen nicht davon überzeugen können, dass Handelsabkommen in ihrem Interesse sind, und auch nicht davon, dass unsere Vertreter Freihandelsabkommen aushandeln, um die Interessen der Menschen zu wahren, dann besteht keine Aussicht, die Unterstützung der Öffentlichkeit für den Freihandel zu gewinnen. Ich fürchte, dies bedeutet, dass das CETA unser letztes Freihandelsabkommen sein könnte. Aus diesem Grund brauchen wir wirksame Instrumente zum Schutz vor unfairen Handelspraktiken, und daher sind die Beratungen über die handelspolitischen Schutzinstrumente heute so wichtig.

Wir werden auch über Russland und seine Rolle in Europa und unserer Nachbarschaft beraten. Es ist schwierig, ja sogar unmöglich, darüber zu beraten, ohne die derzeitigen Angriffe auf Zivilpersonen und Krankenhäuser in Aleppo anzusprechen. Heute geht es zwar nicht um Beschlüsse, aber ich möchte betonen, dass sich die EU alle Möglichkeiten, einschließlich Sanktionen, offenhalten sollte, falls weiter Verbrechen verübt werden.

Lassen Sie mich zum Abschluss sagen, dass ich hoch erfreut darüber bin, heute Premierministerin Theresa May begrüßen zu dürfen. Einige Medien haben die erste Tagung des Europäischen Rates, an der sie teilnimmt, als Gang in die Höhle des Löwen beschrieben. Das stimmt nicht; es ähnelt mehr einem Taubennest. Hier bei uns wird sie sich völlig sicher fühlen. Und ich hoffe, sie wird auch erkennen, dass die Europäische Union einfach die beste Organisation der Welt ist.

Categories: Europäische Union

EU-Haushaltsplan für 2017: Rat appelliert an EP, aus 2016 die richtigen Lehren zu ziehen

Thu, 20/10/2016 - 17:00

Am 19. Oktober 2016 hat der slowakische Vorsitz des Rates an das Europäische Parlament appelliert, bei der Annahme seiner Abänderungen am EU-Haushaltsplan 2017 den jüngsten Zahlen zur Ausführung des Haushaltsplans 2016 Rechnung zu tragen.

"Wir müssen den Tatsachen ins Auge blicken: Der EU-Haushaltsplan 2016 ist weit über Bedarf ausgestattet. Wir müssen daraus lernen und den EU-Haushaltsplan 2017 so weit wie möglich mit den realistischsten Ausgabenvoranschlägen für das kommende Jahr in Einklang bringen", erklärte Ivan Lesay, slowakischer Staatssekretär für Finanzen und Präsident des Rates, im Anschluss an eine Trilog-Sitzung mit Vertretern des Parlaments und der Kommission.

Am 30. September hat die Kommission vorgeschlagen, die Mittel für Zahlungen im EU-Haushaltsplan 2016 im Hinblick auf eine stärkere Angleichung an die jüngste Bedarfsschätzung um 7,27 Mrd. EUR zu kürzen.

Ausblick auf 2017

Der im Vergleich zu den Erwartungen geringere Bedarf 2016 ist im Wesentlichen dem Umstand geschuldet, dass einige Programme, die den Zeitraum 2014-2020 abdecken, noch nicht in vollem Umfang angelaufen sind. Dies betrifft in erster Linie den Bereich des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts, in dem die Programme aller Voraussicht nach auch 2017 noch nicht in dem angestrebten Tempo durchgeführt werden können. Daher ist die Kommission in ihrem Entwurf des EU-Haushaltsplans 2017 davon ausgegangen, dass der Bedarf an Mitteln für Zahlungen in diesem Politikbereich um mehr als 23 % unter dem im verabschiedeten Haushaltsplan 2016 festgesetzten Bedarf liegt. Selbst nachdem der diesjährige Haushaltsplan mit dem tatsächlichen Bedarf in Einklang gebracht worden ist, liegen die von der Kommission für 2017 vorgeschlagenen Beträge immer noch mehr als 10 % unter den entsprechenden Beträgen für 2016.

Mit Blick auf den EU-Haushaltsplan 2017 ist der Vorsitz besorgt, dass die vom Parlament derzeit erörterten Abänderungen völlig in die entgegengesetzte Richtung gehen. Das Parlament zieht insbesondere in Betracht, die Mittel für Zahlungen und für Verpflichtungen in nahezu allen Politikbereichen erheblich aufzustocken und somit die Ausgabenobergrenze des mehrjährigen Finanzrahmens der EU (MFR) deutlich zu überschreiten. Dies entspricht weder dem derzeitigen Bedarf noch wird damit der Einigung über den MFR Rechnung getragen.

Fokus auf den Hauptprioritäten

Der Vorsitz hat das Parlament ersucht, die verfügbaren Mittel den beiden derzeitigen Hauptprioritäten der EU zuzuweisen. Dies sind Maßnahmen zur Bewältigung der Migrationskrise und ihrer Ursachen, wie Verstärkung der Grenzkontrollen, Bereitstellung von Lebensmitteln, Gesundheitsversorgung und Ausbildungsmöglichkeiten für Flüchtlinge, die in Griechenland und Bulgarien gestrandet sind, sowie Unterstützung für die Transit- und Herkunftsländer. Die andere Hauptpriorität besteht darin, die Wirtschaft in der EU zu unterstützen, um sie wettbewerbsfähiger zu machen und neue Arbeitsplätze zu schaffen.

Der Vorsitz hat die anderen EU-Organe ferner ersucht, das Geld der Steuerzahler in der EU möglichst verantwortungsbewusst einzusetzen, wozu auch gehört, dass sie ihren Personalbestand – wie 2013 zugesagt – bis 2017 um 5 % reduzieren.

Zudem hat der Vorsitz daran erinnert, dass es sich bei den Verhandlungen über den EU-Haushaltsplan 2017 und der Halbzeitüberprüfung des MFR für 2014-2020 um zwei unterschiedliche Vorgänge handelt, die getrennt voneinander zu betrachten sind.

Die nächsten Schritte

Das Parlament wird voraussichtlich am 26. Oktober über seine Änderungen am Standpunkt des Rates zum EU-Haushaltsplan 2017 abstimmen. Am 28. Oktober wird eine dreiwöchige Vermittlungsphase beginnen, in der bis zum 17. November eine Annäherung der Standpunkte des Rates und des Parlaments erreicht werden soll.

Hintergrundinformationen

Die Kürzung des EU-Haushaltsplan 2016 um 7,27 Mrd. EUR bedeutet, dass sich die Mittel für Zahlungen auf 136,61 Mrd. EUR belaufen. Dieser Betrag liegt deutlich unter dem Betrag von 146,46 Mrd. EUR, auf den das Parlament sich in den letztjährigen Verhandlungen über den EU-Haushaltsplan 2016 festgelegt hatte, und auch deutlich unter den vom Rat damals vorgeschlagenen 142,12 Mrd. EUR.

 

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Dreigliedriger Sozialgipfel, 19. Oktober 2016

Thu, 20/10/2016 - 15:21

Das Thema der Herbsttagung des Sozialgipfels lautete: "Die gemeinsamen Herausforderungen Europas bewältigen: Wachstum generieren, Arbeitsplätze schaffen und Fairness sicherstellen". Im Einzelnen äußerten sich die Gipfelteilnehmer zu folgenden Unterthemen:

  • die wichtigsten Herausforderungen im Hinblick auf den Jahreswachstumsbericht 2017;
  • die Schlüsselrolle der Sozialpartner bei der Verwirklichung der neuen europäischen Kompetenzagenda;
  • bisherige Erfahrungen mit der Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt.

In seiner Eröffnungsansprache hob der Präsident des Europäischen Rates, Donald Tusk, Folgendes hervor: "Das Brexit-Referendum hatte durchaus etwas typisch Britisches. Aber es wäre töricht von uns, über das Urteil hinwegzusehen, das die Menschen mit diesem Votum über die Globalisierung gefällt haben. Dieses Urteil ist vernichtend und wird überall in Europa weitgehend geteilt. Darauf zu reagieren, ist das Kernanliegen, das hinter der Erklärung von Bratislava steht. Es geht darum, die Bürgerinnen und Bürger nicht länger vor allem über den Segen der europäischen Integration zu belehren, sondern vielmehr ihre echten Sicherheitsbedenken sehr viel ernster zu nehmen. Dies versteht sich sowohl im konkreten Sinne wie dem Schutz der Grenzen und der öffentlichen Ordnung als auch im übertragenen Sinne, wenn es darum geht, den Wohlstand und den Lebensstil der Menschen zu sichern. Wir brauchen ein Europa, das seine Bürgerinnen und Bürger schützt, ein Europa, in dem sich die Menschen geborgen fühlen. Bratislava hat auch deutlich gemacht, dass die Europäische Union in der geteilten Verantwortung steht, eine aussichtsreiche wirtschaftliche Zukunft für alle Bürger zu schaffen.

Der Präsident der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, betonte: "Die EU hat einen klaren Fahrplan und tritt entschlossen dafür ein, in Europa Arbeitsplätze, Wachstum und soziale Gerechtigkeit zu schaffen. In den vergangenen beiden Jahren ist viel unternommen worden – angefangen bei der Investitionsoffensive für Europa, über die Vertiefung des Binnenmarktes nach klaren und fairen Regeln, die Einführung der Pläne für die Umsetzung der Jugendgarantie und die Einführung der neuen Kompetenzagenda bis hin zu den laufenden Konsultationen über eine europäische Säule sozialer Rechte. Die Arbeitslosigkeit geht zwar zurück, aber es liegt noch ein weiter Weg vor uns. Den Sozialpartnern kommt eine Schlüsselrolle zu, und die unlängst vereinbarte Initiative für einen "Neubeginn für den sozialen Dialog" könnte den Weg für weitere Maßnahmen auf EU- und nationaler Ebene bereiten. Wir sehen den Beratungen über die Prioritäten der EU in diesem wegweisenden Moment erwartungsvoll entgegen."

Im Namen des turnusmäßig wechselnden Vorsitzes führte der Ministerpräsident der Slowakei, Robert Fico, Folgendes aus: "Wir müssen unsere Kommunikation verbessern – die der Mitgliedstaaten untereinander, die zwischen den EU-Institutionen und vor allem die mit unseren Bürgerinnen und Bürgern. Wir sollten unseren Entscheidungen mehr Klarheit verleihen und eine deutliche und aufrichtige Sprache sprechen. Wir müssen die Erwartungen der Bürger in den Mittelpunkt stellen und dabei mit großer Entschlossenheit simplifizierenden Lösungen einer extremistischen oder populistischen politischen Opposition entgegentreten. Der soziale Dialog kann zu sozialem Frieden und zur Umsetzung der Verpflichtungen beitragen, die wir auf dem Gipfel in Bratislava eingegangen sind. Wir zeigen unseren Bürgern in diesen Monaten die Vision einer attraktiven EU auf, der sie vertrauen und die sie unterstützen können. Der heutige dreigliedrige Sozialgipfel bietet die Gelegenheit, uns mit den Standpunkten der Sozialpartner zu diesem wichtigen Thema vertraut zu machen. Es sind die Sozialpartner, die mit Arbeitern und Angestellten in direktem Kontakt stehen, und sie kennen die Arbeitsmarktlage und das Unternehmensumfeld, womit sie zur Bewältigung der heutigen Herausforderungen beitragen können.

Für die Arbeitgeberseite führte die Präsidentin von BusinessEurope, Emma Marcegaglia, Folgendes aus: "Europa befindet sich an einem Scheideweg. Was wir nun benötigen, sind starke und effiziente EU-Institutionen, die am selben Strang ziehen, um die drei wichtigsten Säulen der Wirtschaft zu stärken: den Binnenmarkt, die gemeinsame internationale Handelspolitik und den Euro. Handelsübereinkommen, die im Einklang mit den der EU erteilten Mandaten ausgehandelt werden, sind für die Glaubwürdigkeit der EU und die Schaffung von Arbeitsplätzen von ausschlaggebender Bedeutung. Die privaten und öffentlichen Anlageinvestitionen müssen steigen. Daher befürworten wir die Ausweitung der Investitionsoffensive von Präsident Juncker und fordern die EU und alle ihre Mitgliedstaaten auf, Investitionshemmnisse zu beseitigen. Die EU-Sozialpartner haben auch darauf bestanden, dass Unternehmer und Arbeitnehmer nicht den Preis für den Brexit zahlen dürfen. Unser Ziel ist die Aufrechterhaltung der engstmöglichen Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich bei gleichzeitiger Wahrung der Integrität des Binnenmarkts. Sich aus dem freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen die Rosinen herauszupicken, ist keine Option."

Im Namen des Europäischen Gewerkschaftsbunds (EGB) führte dessen Generalsekretär, Luca Visentini, Folgendes aus: "Gewerkschaften und Arbeitgeber sind sich darin einig, dass die zahlreichen Krisen, mit denen Europa konfrontiert ist, europäischer Lösungen bedürfen. Wir fordern mehr öffentliche und private Investitionen in ganz Europa, um das Wachstum anzukurbeln und hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen. Eine goldene Regel muss sein, diese Investitionen von den Defizit- und Schuldenzielen der EU abzukoppeln, und wir fordern die Europäische Kommission auf, eine ehrgeizige Industriepolitik für Europa zu konzipieren. Wir befürworten die engstmöglichen Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, ohne dass dadurch der Binnenmarkt oder die Freizügigkeit beeinträchtigt werden. Wir möchten mit in die Verhandlungen über Lösungen eintreten, die den Schaden für Unternehmer und Arbeitnehmer und die Arbeitnehmerrechte so gering wie möglich halten. Die EU muss den Sozialschutz verbessern und dem sozialen Europa denselben Stellenwert einräumen wie der wirtschaftspolitischen Steuerung der EU."

Die in diesem Artikel wiedergegebenen Wortbeiträge spiegeln die Standpunkte der betreffenden Personen/Organisationen wider und bilden in ihrer Gesamtheit nicht den Standpunkt des Rates der Europäischen Union.

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Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zur Migration, 20. Oktober 2016

Thu, 20/10/2016 - 09:41

Der Europäische Rat verabschiedete Schlussfolgerungen zur Migration. 

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Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zu den Außenbeziehungen, 20. Oktober 2016

Thu, 20/10/2016 - 09:41
IV. AUSSENBEZIEHUNGEN

20. Der Europäische Rat verurteilt die Angriffe des syrischen Regimes und seiner Verbündeten, insbesondere Russlands, auf Zivilpersonen in Aleppo scharf. Er fordert sie auf, den Gräueltaten ein Ende zu setzen und vordringlich Schritte zu unternehmen, um einen ungehinderten humanitären Zugang nach Aleppo und in andere Teile des Landes sicherzustellen. Der Europäische Rat fordert, dass die Feindseligkeiten unverzüglich eingestellt werden und wieder ein glaubhafter politischer Prozess unter Schirmherrschaft der VN aufgenommen wird. Diejenigen, die für Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und internationale Menschenrechtsnormen verantwortlich sind, müssen zur Verantwortung gezogen werden. Die EU zieht alle verfügbaren Optionen in Betracht, sollten die derzeitigen Gräueltaten nicht aufhören. Es sollte alles unternommen werden, um die Waffenruhe zu verlängern, um den Zugang von humanitärer Hilfe zur Zivilbevölkerung zu gewährleisten und um die Voraussetzungen für die Eröffnung von Verhandlungen über einen politischen Übergang in Syrien zu schaffen.

21. Der Europäische Rat ersucht die Hohe Vertreterin, gemeinsam mit der Kommission die humanitäre Initiative der EU und die medizinischen Evakuierungen in Zusammenarbeit mit den VN weiter fortzusetzen und im Hinblick auf einen politischen Übergang und auf Vorbereitungen für die Aussöhnung und den Wiederaufbau nach Ende des Konflikts Kontakt zu wichtigen Akteuren in der Region aufzunehmen.

22. Der Europäische Rat hat eine strategische Grundsatzdebatte über die Beziehungen zu Russland geführt.

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Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, 20./21. Oktober 2016

Thu, 20/10/2016 - 09:40

Der Europäische Rat verabschiedete Schlussfolgerungen zu Migration, Handelsfragen, globalen und wirtschaftlichen Themen sowie Außenbeziehungen.

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Schlussfolgerungen des Rates zu Syrien

Wed, 19/10/2016 - 20:00
  1. Die EU ist erschüttert über die Verschlechterung der Lage in Syrien. Die eskalierende Gewalt in Aleppo bringt für Tausende von Einwohnern der Stadt unermessliches und unerträgliches Leiden mit sich. Seit Beginn der Offensive des Regimes und seiner Alliierten, insbesondere Russlands, sind Intensität und Umfang der Bombardierung des Ostteils von Aleppo aus der Luft eindeutig unverhältnismäßig, und die gezielten Angriffe auf Krankenhäuser, medizinisches Personal, Schulen und wichtige Infrastrukturen sowie der Einsatz von Fassbomben, Streubomben und chemischen Waffen stellen eine katastrophale Eskalation des Konflikts dar; sie haben überall zu weiteren zivilen Opfern geführt, auch unter Frauen und Kindern, und können möglicherweise Kriegsverbrechen darstellen.
  2. Für den Schutz der syrischen Bevölkerung ist in erster Linie das syrische Regime verantwortlich. Die EU verurteilt daher die – vorsätzlichen und willkürlichen – massiven und unverhältnismäßigen Angriffe des Regimes und seiner Alliierten auf die Zivilbevölkerung, humanitäre Helfer und medizinisches Personal und zivile und humanitäre Einrichtungen auf das Schärfste und fordert das Regime und seine Alliierten auf, ihre willkürlichen Luftangriffe einzustellen. Sie verurteilt die fortgesetzten, systematischen, weit verbreiteten und gravierenden Menschenrechtsverletzungen und sämtliche Verstöße aller Parteien, insbesondere des syrischen Regimes und seiner Alliierten, gegen das humanitäre Völkerrecht. Der Beschuss eines humanitären Konvois der Vereinten Nationen am 19. September war ein klarer Verstoß gegen das Völkerrecht, der umfassend untersucht werden muss. Die EU sieht den Ergebnissen des internen VN-Untersuchungsausschusses erwartungsvoll entgegen. Diejenigen, die für diese Verstöße verantwortlich sind, müssen zur Rechenschaft gezogen werden.
  3. Angesichts dieser Verschlechterung der Lage fordert die EU mit Nachdruck, dass alle Militärflüge über dem Stadtgebiet von Aleppo eingestellt werden, dass die Feindseligkeiten sofort eingestellt werden, wobei dies durch einen wirksamen und transparenten Mechanismus zu überwachen ist, dass die Belagerungen aufgehoben werden und dass alle Parteien humanitären Helfern uneingeschränkt, ungehindert und landesweit Zugang gewähren. Diese Schritte sind unbedingt erforderlich, um die Menschen in Aleppo und anderen Landesteilen zu retten und den Weg für eine Wiederaufnahme glaubwürdiger innersyrischer Gespräche zu ebnen und damit die Sicherheit der gesamten Bevölkerung Syriens zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang tragen regionale Akteure, insbesondere die Nachbarländer, besondere Verantwortung.
  4. Die EU wird weiter auf eine intensive humanitäre Diplomatie setzen und nach Möglichkeiten suchen, den Zugang und den Schutz zu verbessern und die humanitären Grundsätze und den Konsens vor Ort über Leitlinien für die Bereitstellung von Hilfe zu fördern. Sie appelliert an alle Parteien, vor allem an das syrische Regime, einen uneingeschränkten und ungehinderten landesweiten Zugang zu allen Menschen in Not zu gewähren und humanitäre Hilfslieferungen nicht länger zu behindern. Das in erster Linie vom Regime zu verantwortende Aushungern von Zivilpersonen durch Belagerung besiedelter Gebiete als Kriegstaktik und die Zwangsumsiedlungen verstoßen eindeutig gegen das humanitäre Völkerrecht und müssen ein Ende finden. Die Not muss sofort gelindert werden. Der Rat begrüßt daher die Initiative der EU für humanitäre Soforthilfe, die am 2. Oktober in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit den VN-Hilfsorganisationen ins Leben gerufen wurde, um humanitäre Nothilfe in den Ostteil Aleppos und andere belagerte Gebiete zu bringen und eine sichere und überwachte Evakuierung bei medizinischen Notfällen zu ermöglichen. Er fordert das syrische Regime nachdrücklich auf, unverzüglich Genehmigungen für frontüberschreitende humanitäre Konvois, auch in den Ostteil Aleppos, zu erteilen. Die EU betont, dass es der Internationalen Unterstützungsgruppe für Syrien und ihrer humanitären Task-Force gelingen muss, Ergebnisse vor Ort zu erzielen und das Leid der syrischen Bevölkerung zu lindern. Sie ruft alle Partner und alle Konfliktparteien auf, die Zivilbevölkerung, einschließlich der humanitären und medizinischen Einrichtungen und deren Personal, in allen Landesteilen zu schützen und den VN und anderen humanitären Organisationen die Arbeit vor Ort zu erleichtern, damit sie gefährdete Gruppen, insbesondere Frauen und Kinder, mit lebenswichtigen Hilfsgütern versorgen und Verwundete und Kranke in Sicherheit bringen können.
  5. Die EU ist fest davon überzeugt, dass es keine militärische Lösung des Konflikts geben kann. Sie bekräftigt, dass sie sich für die Einheit, die Souveränität, die territoriale Integrität und die Unabhängigkeit des syrischen Staates einsetzt. Unter Hinweis auf ihre Schlussfolgerungen vom 23. Mai 2016 beteiligt sich die EU aktiv an der Internationalen Unterstützungsgruppe für Syrien und deren Task-Forces und unterstützt den VN-Sonderbeauftragten de Mistura, dessen Vorschlag für den Ostteil von Aleppo sie zur Kenntnis nimmt, uneingeschränkt bei seinen Bemühungen zur Herstellung der Bedingungen für eine Wiederaufnahme der innersyrischen Gespräche. Die EU würdigt die Bemühungen, die unternommen wurden, um wieder eine vollständige Einstellung der Feindseligkeiten zu erreichen, und bedauert, dass sie noch nicht erfolgreich waren; sie ruft zu weiteren Bemühungen in diese Richtung auf. Die EU bedauert, dass Russland am 8. Oktober sein Veto gegen die von allen EU-Mitgliedstaaten unterstützte Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen eingelegt hat, nach der die Feindseligkeiten wieder eingestellt und ein humanitärer Zugang in Aleppo ermöglicht werden sollten. Eine erneute Feuerpause, die Bemühungen ermöglicht, eine politische Lösung im Einklang mit den Bestimmungen der Resolutionen 2254 und 2268 des VN-Sicherheitsrates sowie des Genfer Kommuniqués vom 30. Juni 2012 zu finden, muss unverzüglich eintreten, damit alle Parteien im Hinblick auf einen echten politischen Übergang wieder in Verhandlungen eintreten können. Dieser Übergang muss eine breit aufgestellte Übergangsregierung mit uneingeschränkten Exekutivbefugnissen umfassen, die auf der Grundlage gegenseitigen Einvernehmens gebildet wird. Die EU wird weiterhin die Bemühungen der syrischen Opposition und insbesondere des Hohen Verhandlungskomitees (HNC) als Delegation der Opposition bei den von den VN vermittelten Gesprächen in Genf unterstützen. Der Rat begrüßt das Eintreten der Hohen Vertreterin für weitere Gespräche mit der syrischen Opposition und der Zivilgesellschaft. Die EU fordert das syrische Regime erneut nachdrücklich auf, endlich einen Plan vorzulegen, mit dem sich wirklich ein echter politischer Übergang verwirklichen lässt. Einen dauerhaften Frieden in Syrien kann es unter dem derzeitigen Regime nicht geben; dieser wird erst möglich sein, wenn die berechtigten Anliegen und Erwartungen der syrischen Gesellschaft berücksichtigt werden. Erst wenn ein alle Seiten einbeziehender politischer Übergang stattfindet, kann die EU beim Wiederaufbau des Landes helfen, sowohl direkt als auch über internationale Organisationen; dieses von der EU verfolgte Ziel wird es Millionen Syrern, die aus ihrer Heimat fliehen mussten, ermöglichen zurückzukehren und auf ihrem eigenen Grund und Boden in Frieden und Sicherheit zu leben. Der Rat begrüßt, dass sich die Hohe Vertreterin ständig mit den Vereinten Nationen abstimmt und dass sie die Bemühungen des VN-Sonderbeauftragten de Mistura unterstützt; ebenso begrüßt er ihr verstärktes Hineinwirken mit Schlüsselakteuren, das darauf ausgerichtet ist, den Weg für die Wiederaufnahme eines alle Seiten einbeziehenden und von Syrien gesteuerten politischen Prozesses unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen zu bereiten, und er ersucht die Hohe Vertreterin, Bericht zu erstatten und mögliche zusätzliche Maßnahmen vorzuschlagen. Der Rat nimmt Kenntnis von der Zusage der Hohen Vertreterin und der Kommission, auf Bemühungen der EU aufzubauen, die seit dem Ausbruch des Konflikts bestehen; dazu zählen unter anderem humanitäre Hilfe sowie Hilfsleistungen und Wiederaufbauhilfen, wie sie in der EU-Regionalstrategie erwähnt sind.
  6. Der Rat appelliert an Russland, auch in seiner Funktion als Ko-Vorsitz der Internationalen Unterstützungsgruppe für Syrien, im Rahmen von Strategien und Maßnahmen alle Anstrengungen zu unternehmen, um den willkürlichen Luftangriffen des syrischen Regimes ein Ende zu setzen, eine erneute Einstellung der Feindseligkeiten zu erreichen, sofortigen und erweiterten humanitären Zugang zu gewährleisten und die Bedingungen für einen glaubwürdigen und alle Seiten einbeziehenden politischen Übergang zu schaffen.
  7. Die EU verurteilt den bestätigten Einsatz von Chemiewaffen (wie im JIM-Bericht dargelegt) und die weit verbreiteten Angriffe auf Zivilpersonen sowie Menschenrechtsverletzungen durch das syrische Regime und Da'esh aufs Schärfste. Die Ergebnisse des JIM-Berichts erfordern entschlossenes Handeln seitens der OVCW und des VN-Sicherheitsrates. All diejenigen, die für solche Verstöße gegen das Völkerrecht, insbesondere das humanitäre Völkerrecht und die internationalen Menschenrechtsnormen – bei denen es sich zum Teil möglicherweise um Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit handelt – verantwortlich sind, müssen vor Gericht gestellt werden, einschließlich derjenigen, die Verbrechen gegen religiöse, ethnische und andere Gruppen und Minderheiten verüben. Straflosigkeit für solche Verbrechen ist nicht hinnehmbar, und daher wird die EU weiterhin Bemühungen um die Beschaffung von Beweismaterial im Hinblick auf künftige rechtliche Schritte unterstützen. Die EU bekräftigt ihre Überzeugung, dass der IStGH mit der Lage in Syrien befasst werden sollte, und appelliert erneut an den VN-Sicherheitsrat, in dieser Hinsicht tätig zu werden. Die EU und ihre Mitgliedstaaten werden versuchen, Möglichkeiten für konzertierte Maßnahmen unter anderem durch die VN-Generalversammlung zu sondieren. Solange die Repression anhält, wird die EU in diesem Kontext nach den üblichen Verfahren zügig handeln, um weitere restriktive Maßnahmen gegen Syrien zu verhängen, die sich gegen Personen und Organisationen richten, die das Regime unterstützen.
  8. Die EU verurteilt die von Da'esh und anderen von den VN bezeichneten Terrorgruppen begangenen Gräueltaten und bekräftigt, dass sie fest entschlossen ist, sie zu bekämpfen. Die EU unterstützt weiterhin die Anstrengungen der Internationalen Allianz gegen Da'esh in Syrien und Irak. Da'esh und andere von den VN bezeichnete Terrororganisationen stellen eine Bedrohung für die Zukunft Syriens sowie für die Interessen und Werte der EU dar. Die EU fordert, dass materielle und finanzielle Unterstützung für Personen, Gruppen, Unternehmen und Organisationen, die mit den von den VN bezeichneten Terrorgruppen in Verbindung stehen, unterbunden wird und dass alle Parteien davon abgehalten werden, mit ihnen zusammenzuarbeiten. Der Rat fordert die rasche Trennung aller Kämpfer, die als terroristische Vereinigungen benannt sind, von jenen, die nicht als solche eingestuft sind. Da'esh und anderen von den VN bezeichneten Terrororganisationen in Syrien kann nur durch eine politische Lösung eine entscheidende Niederlage zugefügt werden.
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Einladungsschreiben von Präsident Donald Tusk an die Mitglieder des Europäischen Rates

Wed, 19/10/2016 - 18:00

Wir werden in dieser Woche zusammenkommen, um drei zentrale Themen zu erörtern, nämlich Migration, Handel und Russland.

Bei der Migration sehen wir allmählich Licht am Ende des Tunnels. Am besten sind unsere Maßnahmen auf der östlichen Mittelmeerroute wahrzunehmen: Dort konnten wir zwischen September 2015 und September 2016 einen Rückgang des Zustroms irregulärer Migranten um 98 % feststellen. Die europäischen Institutionen haben ihre Anstrengungen zur Unterstützung von Drittländern bei der Rücknahme ihrer Staatsangehörigen verstärkt. Bis Juni dieses Jahres hatte Frontex schon doppelt so viele irreguläre Migranten rückgeführt wie im Laufe des gesamten Jahres 2015. Außerdem hat die EU vor Kurzem eine Übereinkunft mit Afghanistan geschlossen, die eine effizientere Zusammenarbeit in Migrationsfragen ermöglicht.

Auf der zentralen Mittelmeerroute befindet sich die Zahl der Ankömmlinge auf dem gleichen Stand wie in den Jahren 2014 und 2015. Daher sollten wir auf unserer Oktobertagung den Schwerpunkt insbesondere auf die mit den Herkunfts- und Transitländern in Afrika geleistete Arbeit legen. Der Präsident der Europäischen Kommission und die Hohe Vertreterin werden uns den Sachstand bei der Umsetzung eines wirksamen Partnerschaftsrahmens für die Zusammenarbeit mit einzelnen Ländern (auch "Migrationspakte" genannt) erläutern.

Was unsere Handelspolitik anbelangt, so tragen wir beim Europäischen Rat eine besondere Verantwortung in Bezug auf das Abkommen mit Kanada. Es gibt noch einiges zu tun, aber ich hoffe, wir finden einen gangbaren Weg für das weitere Vorgehen.

Der Handel ist ein starker Motor für Beschäftigung, Wachstum und einen besseren Lebensstandard. Und doch werden die mit dem Handel verbundenen Vorteile in Frage gestellt. Ich bin überzeugt, dass wir gemeinsam eine Handelspolitik realisieren können, die den Anliegen der Gegenwart und den Herausforderungen der Zukunft gerecht wird. Letztendlich hängt dies aber von unserer Fähigkeit ab, uns und unsere Bürgerinnen und Bürger angemessen vor dem Aufkommen unlauterer Praktiken zu schützen. Denn der Handel kann nur frei sein, wenn er auch fair ist. Der Europäische Rat wird daher die Modernisierung der handelspolitischen Schutzinstrumente und unsere laufenden Verhandlungen über Freihandelsabkommen mit wichtigen Partnern erörtern.

Beim Abendessen werden wir eine strategische Aussprache über Russland führen. Dabei sollten unsere langfristigen Beziehungen zu diesem wichtigen Nachbarland insgesamt behandelt werden. Mit Blick auf die Beschlüsse, die wir im Dezember fassen müssen, ist unser größter Trumpf im Umgang mit Russland nach wie vor unsere Einheit. Bis jetzt ist es uns ungeachtet unserer Meinungsverschiedenheiten stets gelungen, geschlossen aufzutreten. Und dies müssen wir auch weiterhin tun.

Im gleichen Kontext sollten wir auch die dramatischen Entwicklungen in Syrien erörtern. Die Hohe Vertreterin wird das Ergebnis der Beratungen des Rates erläutern, und wir werden Schlussfolgerungen annehmen.

Lassen Sie mich abschließend feststellen, dass seit unserer letzten Tagung im Juni viel geschehen ist. 27 Mitgliedstaaten haben mit den Arbeiten an einer gemeinsamen Zukunft begonnen und den Bratislava-Fahrplan entworfen, der als Richtschnur für die Arbeit der Institutionen dienen soll. Die Bedeutung des europäischen Projekts kann am besten dadurch unter Beweis gestellt werden, dass Ergebnisse in den konkreten Fragen vorgelegt werden, die unsere Bürgerinnen und Bürger am meisten beschäftigen.

Was den Ablauf betrifft, so werden wir am Donnerstag um 16.00 Uhr mit dem traditionellen Gedankenaustausch mit dem Präsidenten des Europäischen Parlaments beginnen; danach folgt das Familienfoto. In unserer Arbeitssitzung am Nachmittag wird Robert Fico, der Ministerpräsident des derzeitigen halbjährlichen Vorsitzlandes, die vom Rat geleistete Arbeit erläutern; daran wird sich eine Aussprache über Migrationsfragen anschließen. Beim Abendessen werden wir eine umfassende Aussprache über Russland führen. Der niederländische Ministerpräsident wird uns über den Prozess der Ratifizierung des Assoziierungsabkommens und des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens mit der Ukraine unterrichten. Wir werden Schlussfolgerungen zu Syrien annehmen. Die britische Premierministerin wird den derzeitigen Stand der Dinge in ihrem Land darlegen. Schließlich werde ich meine Vorschläge zur Verbesserung unserer Arbeitsverfahren kurz vorstellen. Ich hoffe, Ihre Zustimmung dafür zu gewinnen, dass diese Verfahren auf unserer Dezembertagung erstmals angewandt werden, wozu auch gehört, dass die Tagungen des Europäischen Rates viel früher beginnen sollten. Wir werden unsere Tagung am Freitag mit einer Aussprache über Handelsfragen und der Annahme der restlichen Schlussfolgerungen beenden. Ich freue mich, Sie bald in Brüssel begrüßen zu dürfen.
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Hochrangige Tagung zu Beziehungen EU-Irak: Beratungen über weitere Herausforderungen und Zusammenarbeit

Wed, 19/10/2016 - 14:20

Der im Rahmen des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens (PKA) zwischen der Europäischen Union und der Republik Irak eingesetzte Kooperationsrat ist am 18. Oktober 2016 in Brüssel zum zweiten Mal zusammengetreten. Die Tagung wurde von der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik Federica Mogherini als Leiterin der EU-Delegation eröffnet. Die irakische Delegation stand unter der Leitung des irakischen Außenministers Ibrahim al-Jaafari; ihr gehörte ferner der Leiter der Abteilung Außenbeziehungen der Region Kurdistan-Irak, Falah Mustafa Bakir, an. Der Europäische Kommissar für humanitäre Hilfe und Krisenmanagement Christos Stylianides und der EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte Stavros Lambrinidis nahmen an den Beratungen zu einzelnen Themen teil.


Anlässlich der Kampagne zur Befreiung der Stadt Mossul von Da'esh konzentrierten sich die Beratungen der Minister anfänglich auf die unmittelbaren Herausforderungen bezüglich der humanitären Lage und der Stabilität in Irak. Im weiteren Verlauf der Tagung kamen auch die längerfristigen Bedürfnisse Iraks zur Sprache.

Die EU-Seite würdigte die Anstrengungen der irakischen Regierung zur Bewältigung der derzeitigen Krise. Sie gab einen Überblick über die Hilfe, die sie für die unmittelbaren Bedürfnisse Iraks im Rahmen von humanitärer Hilfe und Unterstützung für Vertriebene bereitstellt. Dabei geht es um sowohl kurz- als auch längerfristigen Bedarf, einschließlich Bildung für vertriebene Kinder. Die EU erörterte ferner mit den irakischen Vertretern die vorrangigen Bereiche der Unterstützung für die Stabilisierung der befreiten Gebiete in Irak, unter anderem die Beseitigung von Sprengfallen – sogenannten unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen –, die eine Voraussetzung für die Rückkehr der vertriebenen Menschen ist.

Was die längerfristigen Herausforderungen angeht, so ist der Prozess der Friedenskonsolidierung und Aussöhnung in einem geeinten und inklusiven irakischen Staat ein zentrales und unvermeidbares Thema aller Beratungen über Irak. Gleichzeitig wiesen die Minister darauf hin, dass die derzeitige Krise in Irak und die längerfristigen Aussichten des Landes auf Stabilität und Wohlstand eng miteinander verknüpft sind, und berieten daher eingehend darüber, wie langfristig Wohlstand für Irak gesichert werden kann und wie die Beziehungen zwischen der EU und Irak dazu beitragen können, dass das Land sein Potenzial vollständig entfaltet. Somit ging der Kooperationsrat nicht nur auf die Notwendigkeit der politischen, sondern auch der wirtschaftlichen und sozialen Inklusivität ein. Dabei hob er insbesondere hervor, dass auf den parallel verlaufenden Bemühungen der EU und Iraks zur Stärkung von Demokratie und Menschenrechten, zur Förderung von Wirtschaft und Handel und zur Gewährleistung der umfassenden Nutzung des Energiepotenzials Iraks aufgebaut werden muss.

Neben der Überprüfung der bestehenden Zusammenarbeit wurde auf der Tagung auch das weitere Vorgehen erörtert, einschließlich der Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Sondierung der Zusammenarbeit zu Energiefragen sowie die Möglichkeit eines informellen Dialogs über Migrationsfragen.

Schließlich befasste sich der Kooperationsrat EU-Irak auch mit den Beziehungen Iraks zu seinen Nachbarn in der Region. Die EU bekräftigte, dass sie die Souveränität und territoriale Unversehrtheit Iraks und sein Recht, diese zu erhalten, uneingeschränkt unterstützt. Ferner betonte sie, wie wichtig die Förderung des Dialogs zwischen Irak und den Ländern der Region ist.

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