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Europäischer Rat (Nachrichten)

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Updated: 1 week 5 days ago

Gemeinsame Schlussfolgerungen des Wirtschafts- und finanzpolitischen Dialogs zwischen der EU und den westlichen Balkanstaaten und der Türkei

Tue, 16/06/2015 - 12:10

Vertreter der EU‑Mitgliedstaaten, der westlichen Balkanstaaten und der Türkei, der Kommission und der Europäischen Zentralbank sowie Vertreter der Zentralbanken der westlichen Balkanstaaten und der Türkei sind zu ihrem jährlichen wirtschaftspolitischen Dialog[1][2] zusammengetreten. Die Teilnehmer haben die Vorlage der Wirtschaftsreformprogramme für 2015 durch die westlichen Balkanstaaten und die Türkei begrüßt. Diese Programme bestehen für die westlichen Balkanstaaten aus zwei unterschiedlichen Teilen: In Teil I werden der mittelfristige makroökonomische und haushaltspolitische Rahmen sowie konkrete makrostrukturelle Reformen für die Unterstützung des politischen Rahmens dargelegt; dieser Teil stellt somit eine verbesserte Fassung der bisher von den Bewerberländern vorgelegten wirtschaftlichen Heranführungsprogrammen dar. In dem neuen Teil II werden Strukturreformen für verschiedene Sektoren (Verkehr, Energie, Bildung usw.) dargelegt, mit denen die Wettbewerbsfähigkeit und das langfristige Wachstum verstärkt werden sollen. Die Türkei brauchte nur den Teil I vorzulegen. Die Programme gelten für den Zeitraum 2015‑2017.

Die Teilnehmer nahmen die Schlussfolgerungen des Rates "Allgemeine Angelegenheiten" vom 16. Dezember 2014 zur Kenntnis, in denen der Rat den Vorschlag der Kommission begrüßt hat, den Dialog über die wirtschaftspolitische Steuerung mit den westlichen Balkanstaaten und der Türkei, auch durch die Vorbereitung der Wirtschaftsreformprogramme, zu vertiefen, um dem Prozess des Europäischen Semesters auf EU‑Ebene besser Rechnung zu tragen. Die Teilnehmer verwiesen an die Zusage, gezielte politische Leitlinien festzulegen, um die Bemühungen zur Einhaltung der Kopenhagener Kriterien zu unterstützen.

Im Hinblick auf Statistiken betonten die Teilnehmer, wie wichtig zuverlässige und aktuelle Daten sind, und begrüßten daher den Bericht über den Stand der Durchführung des Aktionsplans für Wirtschafts-, Währungs- und Finanzstatistiken in den westlichen Balkanstaaten und der Türkei für das Jahr 2015. Sie waren erfreut, dass alle westlichen Balkanstaaten und die Türkei bei der Erfüllung der Anforderungen des Aktionsplans Fortschritte erzielt haben, stellten jedoch fest, dass in manchen Bereichen der Statistik weitere Anstrengungen erforderlich sind, um diese Anforderungen vollständig zu erfüllen.


[1]           Die Schlussfolgerungen dieses Dialogs berühren nicht die Standpunkte der EU‑Mitgliedstaaten zum Status des Kosovos.
[2]           Montenegro, Serbien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Albanien und die Türkei sind Bewerberländer.

 

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Hochrangige Tagung EU-SICA, 11. Juni 2015

Mon, 15/06/2015 - 12:20

Die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten des zentralamerikanisches Integrationssystems, SICA, sind mit den Präsidenten des Europäischen Rates und der Europäischen Kommission sowie der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zusammengetreten, um die enge Zusammenarbeit beider Regionen zu bewerten, und haben das nachstehende gemeinsame Kommuniqué angenommen.

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Hochrangige Tagung EU-CARIFORUM, 11. Juni 2015

Mon, 15/06/2015 - 12:20

Die Staats- und Regierungschefs des Forums der karibischen AKP-Staaten, CARIFORUM, die Präsidenten des Europäischen Rates und der Europäischen Kommission sowie die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sind am 11. Juni 2015 in Brüssel zu einem Gipfeltreffen am Rande des zweiten EU-CELAC-Gipfels zusammengetreten.

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Programm für die Interoperabilität digitaler Dienste (ISA2²) – Rat legt seinen Standpunkt fest

Mon, 15/06/2015 - 11:25

Der Rat hat am 12. Juni 2015 eine allgemeine Ausrichtung zu einem Programm festgelegt, das den Mitgliedstaaten helfen soll, interoperable digitale Dienste bereitzustellen (ISA2²). Es soll sichergestellt werden, dass die europäischen öffentlichen Verwaltungen untereinander und mit den Bürgern und Unternehmen reibungslos elektronisch interagieren können. ISA2 wird sowohl grenzüberschreitende als auch sektorenübergreifende Interaktion unterstützen. Als Laufzeit ist der Zeitraum von 2016 bis 2020 geplant.


Besserer Zugang zu öffentlichen Diensten in der gesamten EU

Unterstützung für Interoperabilität und bessere Koordinierung über alle elektronischen Behördendienste hinweg ist von entscheidender Bedeutung für eine größere unionsweite Mobilität der Bürger und Unternehmen. Hierzu ist häufige elektronische Interaktion mit den öffentlichen Verwaltungen der Mitgliedstaaten erforderlich. 

Eine größere Interoperabilität wird die angebotenen Dienste verbessern, Kosten senken und Verwaltungsaufwand verringern. Gleichzeitig wird damit ein Beitrag zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts geleistet. 

Derzeitiges ISA-Programm als Ausgangspunkt 

ISA2 wird das derzeitige ISA-Programm, das Ende 2015 auslaufen soll, ersetzen und ausweiten. Zu den im Rahmen des ISA-Programms unterstützten Maßnahmen zählen Instrumente zur Erstellung und Überprüfung elektronischer Signaturen, grenzüberschreitende elektronische Gesundheitsdienste und quelloffene Software zur Unterstützung der europäischen Bürgerinitiative. 

Das neue Programm ISA2 

Der Finanzrahmen für ISA2 im Zeitraum 2016-2020 beläuft sich auf rund 131 Mio. €.   

Mit dem Programm werden Maßnahmen zur Beurteilung, Verbesserung und Weiterverwendung bestehender Interoperabilitätslösungen und zur Entwicklung neuer Lösungen unterstützt. Unterstützbar sind auch Maßnahmen zur Beurteilung der IKT-Implikationen vorgeschlagener oder erlassener EU-Rechtsvorschriften oder zur Ermittlung von Rechtsetzungslücken, die die Interoperabilität zwischen europäischen öffentlichen Verwaltungen beeinträchtigen. 

Gegenüber dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag werden mit dem Kompromisstext des Vorsitzes Bestimmungen zur klareren Fassung der Finanzierungskriterien für ISA2²-Maßnahmen sowie Kriterien für Prioritätensetzung eingeführt.  Vorgesehen sind jetzt auch Bestimmungen zur Vermeidung von Überschneidungen und zur Gewährleistung der Kohärenz und der Koordinierung mit anderen EU-Programmen.

Damit der Beschluss angenommen werden kann, muss er vom Rat und vom Europäischen Parlament gebilligt werden. Das Parlament hat seinen Standpunkt noch nicht festgelegt.

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Wochenplan von Präsident Donald Tusk

Mon, 15/06/2015 - 11:05

Montag, 15. Juni 2015 
15:00  Treffen mit dem apostolischen Nuntius bei der EU Alain Paul Lebeaupin
17:00  Treffen mit dem Präsidenten der Europäischen Zentralbank Mario Draghi

Dienstag, 16. Juni 2015
13:00 Sitzung zum WWU-Bericht (Berlaymont)

Mittwoch, 17. Juni 2015
14:00  Empfang zur Verabschiedung des Generalsekretärs des Rates Uwe Corsepius
15:30  Treffen mit dem Premierminister von Papua-Neuguinea Peter O'Neill (Fototermin)
18:00  Treffen mit dem Generalsekretär von Amnesty International Salil Shetty

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Politische Erklärung, Brüsseler Erklärung und Aktionsplan des zweiten EU-CELAC-Gipfels

Mon, 15/06/2015 - 10:05

Wir, die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union (EU) und der Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten (CELAC), sowie die Präsidenten des Europäischen Rates und der Europäischen Kommission sind am 10. und 11. Juni 2015 zum zweiten EU-CELAC-Gipfel – unserem achten bi-regionalen Treffen – zusammengekommen; Thema des Gipfels war die "Gestaltung unserer gemeinsamen Zukunft: Für eine prosperierende, durch Zusammenhalt geprägte und nachhaltige Gesellschaft für unsere Bürger".

Als Ausdruck unserer gemeinsamen Entschlossenheit, unsere Beziehungen weiter auszubauen und unseren Dialog zu vertiefen sowie angesichts der Bedeutung, die wir der bi-regionalen strategischen Assoziation beimessen, haben wir eine Erklärung zu einer "Partnerschaft für die nächste Generation" angenommen.

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Binnenschiffe: Rat legt seinen Standpunkt fest

Thu, 11/06/2015 - 15:30

Der Rat hat am 11. Juni 2015 eine allgemeine Ausrichtung zu den vorgeschlagenen technischen Vorschriften für Binnenschiffe festgelegt. In der Zukunft werden technische Standards im Europäischen Ausschuss für die Festlegung von Standards für die Binnenschifffahrt (CESNI) ausgearbeitet.  Derartige Standards des CESNI werden automatisch in ihrer jeweils aktuellsten Fassung gelten. 


 Vereinfachte Verfahren 

Mit der Reform werden die Verfahren vereinfacht und beschleunigt, insbesondere um die Standards an den technischen Fortschritt anzupassen. Damit wird ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet und werden Innovationen und Investitionen in neuen Technologien gefördert. Der neue Rechtsrahmen bietet Rechtssicherheit und wird von den einzelstaatlichen Verwaltungen der Mitgliedstaaten einfacher anzuwenden sein. Die Standards selbst werden durch den Vorschlag nicht geändert. 

Förderung eines sicheren und grünen Verkehrs 

Im Vergleich zu Landverkehrsträgern ist die Binnenschifffahrt energieeffizient, sicher, geräuscharm und nahezu staufrei. Der Richtlinienentwurf gehört zu den Maßnahmen zur besseren Nutzung der europäischen Flüsse und Kanäle und insbesondere zur Verlagerung von mehr Fracht auf diese Binnengewässer (Paket NAIADES II). 

Zusammenarbeit mit der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) 

Gegenwärtig gibt es in der EU zwei verschiedene Zeugnisse für Binnenschiffe: das Zeugnis der EU und das Rhein-Zeugnis. Es wird bei dem System mit zwei Zeugnissen bleiben, aber es wird viel einfacher, die Äquivalenz zwischen den Zeugnissen zu erhalten. 

Der neue CESNI-Ausschuss wurde am 3. Juni unter Federführung der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) errichtet. Er wird Experten aus allen Mitgliedstaaten der EU offenstehen. Zugleich wird er sich auf die Kenntnisse stützen können, die der ZKR im Laufe der Jahre in Bezug auf die Entwicklung und Aktualisierung technischer Vorschriften erlangt hat. 

Die Richtlinie wird nur für diejenigen Mitgliedstaaten gelten, in denen Binnenschifffahrt in wesentlichem Umfang stattfindet. Die folgenden Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie nicht umsetzen: Dänemark, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Zypern, Lettland, Malta, Portugal, Slowenien und Finnland. 

Der Richtlinienentwurf, mit dem die geltende Richtlinie von 2006 überarbeitet wird, muss vom Rat und vom Europäischen Parlament gebilligt werden. Das Parlament hat im April 2014 in erster Lesung Stellung genommen. 

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Markenrechtsreform: Rat bestätigt Einigung mit dem Parlament

Thu, 11/06/2015 - 14:15

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) des Rates hat am 10. Juni 2015 einen Kompromiss zur Reform des europäischen Markensystems gebilligt.


Mit der Reform des derzeitigen Systems werden den Unternehmen bessere Bedingungen für Innovationen sowie ein wirksamerer Schutz ihrer Handelsmarken gegen Fälschungen geboten, nicht zuletzt in Bezug auf gefälschte Waren auf dem Weg durch EU-Gebiet.

Ein weiteres Ziel des neuen Rechtsrahmens ist es, die Verfahren für die Eintragung von Marken unionsweit so zu gestalten, dass sie für Unternehmen benutzerfreundlicher und effizienter werden – durch niedrigere Kosten und weniger komplizierte Verfahren, schnellere Bearbeitung, größere Vorhersehbarkeit und mehr Rechtssicherheit.

Weiteres Vorgehen

Nach Billigung des Kompromisses durch den Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments werden die Legislativtexte dem Rat im Hinblick auf eine politische Einigung vorgelegt; danach folgt die übliche Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen, bevor der Standpunkt des Rates in erster Lesung förmlich angenommen wird.

Die Texte werden dann dem Plenum des Europäischen Parlaments zur Abstimmung in zweiter Lesung vorgelegt.

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Jemen: EU setzt VN-Sanktionen gegen Huthi-Anführer und Sohn von Ex-Präsident Saleh um

Tue, 09/06/2015 - 10:55

Die EU hat ein Waffenembargo und weitere gezielte Sanktionen gegen einen Huthi-Anführer und gegen den Sohn von Ex-Präsident Saleh verhängt. Dieser Beschluss spiegelt die Resolution 2216 (2015) des VN-Sicherheitsrates vom 14. April 2015 wider und setzt sie auf EU-Ebene um. 

Gegen die zwei weiteren Jemeniten wurde ein Reiseverbot und das Einfrieren ihrer Vermögenswerte verhängt, weil sie durch ihr Handeln den Frieden und die Stabilität Jemens untergraben. Es handelt sich dabei um Abdul Malik al-Huthi, den Anführer der Huthi, und um Ahmed Ali Abdullah Saleh, den Sohn des ehemaligen Präsidenten, der mit Unterstützung von dem Ex- Präsidenten ergebenen Einheiten der regulären Streitkräfte eine Schlüsselrolle bei der Erleichterung der militärischen Expansion der Huthis spielte. Zwei weitere Mitglieder der Huthi-Bewegung sowie der ehemalige Präsident Ali Abdullah Saleh selbst unterliegen seit Dezember 2014 den gleichen restriktiven Maßnahmen. 

Außerdem hat der Rat das Waffenembargo der VN gegen die Personen und Einrichtungen, die diesen restriktiven Maßnahmen unterliegen, umgesetzt. Das Verbot erstreckt sich auch auf die Bereitstellung von technischer Hilfe und Finanzhilfen im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten.

Die EU hat die destabilisierenden einseitigen Maßnahmen der Huthis und der dem ehemaligen Präsidenten Saleh ergebenen Militäreinheiten verurteilt und diese Kräfte aufgefordert, die Anwendung von Gewalt unverzüglich zu beenden. Die EU ist der Ansicht, dass nur ein breiter politischer Konsens durch alle Seiten einschließende Verhandlungen zu einer dauerhaften Lösung führen, den Frieden wiederherstellen und die Einheit, Souveränität, Unabhängigkeit und territoriale Unversehrtheit Jemens wahren kann.

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Neue Generaldirektorin im Generalsekretariat des Rates

Tue, 09/06/2015 - 10:50

Am 8. Juni 2015 ernannte der Rat Frau Christine Roger zur Generaldirektorin; ab dem 1. Juli 2015 ist sie für Justiz und Inneres beim Generalsekretariat des Rates zuständig.

Frau Roger ist derzeit Direktorin im Generalsekretariat des Rates und für den Bereich Inneres zuständig.

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Hinweis für die Medien – Gipfeltreffen EU-Mexiko am 12. Juni 2015

Mon, 08/06/2015 - 16:30

Alle Informationen über die Akkreditierung für Medienvertreter und den Zugang zum Gipfeltreffen EU-Mexiko am 12. Juni 2015.

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Assoziationsrat EU-Algerien

Fri, 05/06/2015 - 16:20

Heute Vormittag fand in Brüssel die neunte Tagung des Assoziationsrates EU-Algerien statt.

Die Tagung des Assoziationsrates wurde von der Hohen Vertreterin der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Federica Mogherini, geleitet. Algerien war durch den Staatsminister und Minister für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit, S.E. Ramtane Lamamra, vertreten.


Anlässlich dieser Tagung des Assoziationsrates konnten beide Seiten ihre Absicht bekräftigen, die bilateralen Beziehungen zu stärken, und zwar nicht nur durch die Umsetzung des Assoziierungsabkommens, sondern auch durch einen ehrgeizigen politischen Dialog.

In diesem Zusammenhang wurden auf dieser Tagung Überlegungen zu den gemeinsamen Herausforderungen angestellt.  Die beiden Parteien zogen Bilanz über die jüngsten Entwicklungen in Libyen, die Krise in Mali und die Bekämpfung des Terrorismus und die Verhinderung von Radikalisierung. Sie sprachen auch über die Migration und die Zusammenarbeit im Energiebereich, in deren Rahmen in diesem Jahr der erste Energiedialog auf hoher Ebene stattfand. Der derzeitige Stand der Integration des Maghreb war ebenfalls Gegenstand von Diskussionen.

Die EU und Algerien stellten die Annäherung ihrer Standpunkte zur Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik fest und bekräftigten ihre Entschlossenheit, die Verhandlungen über den Aktionsplan im Jahr 2015 abzuschließen. In diesem Rahmen haben beide Seiten ihr Interesse an der Fortsetzung der politischen, institutionellen und sozioökonomischen Reformen in Algerien zur Stärkung der Demokratie und der verantwortungsvollen Staatsführung durch einen inklusiven Dialog mit allen Teilen der Zivilgesellschaft bekundet. In diesem Sinne haben die beiden Parteien die Prioritäten für die bilaterale Zusammenarbeit, u. a. die Diversifizierung der Wirtschaft und die Stärkung der Bürgerbeteiligung im öffentlichen Leben, überprüft.

Die Parteien erörterten ferner den Schutz und die Verteidigung der Menschenrechte. Die EU begrüßte die jüngsten Reformen in Bezug auf die Frauenförderung. Was die Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit angeht, so legte die EU Algerien nahe, seine Zusammenarbeit mit dem System der Vereinten Nationen zu verstärken, um sich noch weiter an die internationalen Standards in diesem Bereich anzunähern.

Im Hinblick auf die technische Zusammenarbeit haben die beiden Parteien ein Protokoll zum Assoziierungsabkommen unterzeichnet, das die Teilnahme Algeriens an den Europa-Mittelmeer-Programmen ermöglicht. Algerien kann somit an zwanzig EU-Programmen wie COSME (KMU), Horizont 2020 (Forschung) und Kreatives Europa (Kultur und Medien) teilnehmen.

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