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Europäischer Rat (Nachrichten)

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Updated: 1 week 3 days ago

Datenschutz im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen: Rat bereit für Gespräche mit dem EP

Fri, 09/10/2015 - 17:40

Am 9. Oktober 2015 hat der Rat seine Verhandlungsposition in Bezug auf den Entwurf der Datenschutzrichtlinie festgelegt. Diese Richtlinie soll den Schutz personenbezogener Daten gewährleisten, die zur Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten, zur Strafvollstreckung oder zum Schutz vor und zur Abwehr von Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit verarbeitet werden. Der luxemburgische Vorsitz kann nun auch über diesen Teil des Datenschutzpakets mit dem Europäischen Parlament verhandeln. Die Verhandlungen über den anderen Teil des Pakets, die Datenschutz-Grundverordnung, wurden bereits aufgenommen, nachdem der Rat sich am 15. Juni 2015 auf seine Position geeinigt hatte. Mit dem Europäischen Parlament wurde bereits Kontakt aufgenommen, um ein erstes Trilog-Treffen anzuberaumen, damit bis Jahresende eine Einigung über das gesamte Datenschutzpaket erzielt werden kann.


"Die heutige Einigung ist ein entscheidender Schritt im Hinblick auf den Abschluss der EU-Datenschutzreform bis zum Jahresende"

, so Félix Braz, luxemburgischer Justizminister und Präsident des Rates.


Die geplante Richtlinie soll dafür sorgen, dass personenbezogene Daten in hohem Maß geschützt werden und Strafverfolgungsbehörden in der Europäischen Union leichter personenbezogene Daten untereinander austauschen können. Der Schutz von Personen in Bezug auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten ist ein Grundrecht, das in der EU-Grundrechtecharta und im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union niedergelegt ist.

Die neue Richtlinie würde nicht nur für die grenzüberschreitende Verarbeitung von personenbezogenen Daten gelten, sondern auch für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Polizei- und Justizbehörden auf rein nationaler Ebene. "Dies ist wichtig, um einen umfassenden Datenschutzrahmen für Bürger und Behörden in allen 28 Mitgliedstaaten sicherzustellen", erklärte Félix Braz. Andererseits gelten die derzeitigen EU-Vorschriften lediglich für die grenzüberschreitende Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Dies hat Polizei- und andere Strafverfolgungsbehörden bei der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen und der polizeilichen Zusammenarbeit vor Probleme gestellt. Die neuen Regeln sollen das gegenseitige Vertrauen zwischen den Polizei- und Justizbehörden in der EU stärken.

Die Grundsätze, die in der geplanten Richtlinie festgelegt werden sollen, entsprechen den derzeit geltenden Vorschriften. Dies gilt auch für den Grundsatz, dass die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, strengere Schutzmaßnahmen vorzusehen als die Richtlinie vorschreibt. Anders als die geltenden Vorschriften würde die neue Richtlinie auch den Schutz vor und die Abwehr von Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit erfassen. Die Weitergabe personenbezogener Daten an Drittländer oder internationale Organisationen wäre wie bisher abgedeckt. Die Aufsichtsbehörde, die nach der Datenschutz-Grundverordnung einzurichten ist, könnte auch mit den Angelegenheiten befasst werden, die unter die Richtlinie fallen. Nach der neuen Richtlinie hätten die betroffenen Personen zudem Anspruch auf Schadenersatz, wenn sie wegen einer rechtswidrigen Verarbeitung ihrer Daten einen Schaden erlitten haben.

Categories: Europäische Union

Rede von Präsident Donald Tusk vor dem Europäischen Parlament zur informellen Tagung der Staats- und Regierungschefs vom 23. September 2015

Fri, 09/10/2015 - 15:35

Krisenzeiten sind für jede Gemeinschaft eine echte Bewährungsprobe. So wie wir zur Prüfung unserer Banken Stresstests durchführen, so führt gegenwärtig das Leben selbst zur Prüfung unserer Gemeinschaft einen Stresstest in Form einer dramatischen Migration durch. Um dieses Thema ging es beim jüngsten Treffen des Europäischen Rates. Die Ergebnisse sind Ihnen bekannt. Erlauben Sie mir daher einige grundsätzlichere Überlegungen – vor allem im Hinblick darauf, dass sich der Europäische Rat auf seiner nächsten Tagung in zehn Tagen mit demselben Problem beschäftigen wird.

Historischer Wandel und Bedrohungen großen Ausmaßes verlangen von jeder Gemeinschaft die Wahrung der Würde und des Selbstvertrauens, besonders jetzt, wo die ganze Welt ihren Blick auf Europa richtet und beobachtet, wie Europa auf die Flüchtlingswelle reagiert. Europa ist zunehmend scharfer Kritik ausgesetzt, und unsere interne Uneinigkeit und gegenseitigen Schuldzuweisungen helfen doch nur unseren Gegnern.  Fast jeder in Europa hat in den Chor der Kritiker eingestimmt, während nur einige wenige Europas guten Ruf verteidigen. Bei den Vereinten Nationen könnte man den Eindruck gewinnen, Europa sei für Flüchtlinge der schlimmste Ort der Welt. Glauben Sie mir, ich habe mich dort sehr einsam gefühlt, als ich Europas guten Ruf verteidigt habe und versucht habe, die Zuhörer davon zu überzeugen, dass Europa in Wahrheit ganz anders ist.

Hunderttausende Flüchtlinge kommen nach Europa, weil sie wissen, dass sie hier immer noch die offenste und toleranteste Gemeinschaft vorfinden. Wir sind es doch, die noch die internationalen Standards und Richtlinien einhalten, und hier in Europa sind die Menschen, alle Menschen, sicherer als überall sonst. Wir dürfen nicht zulassen, dass Europa zum Sündenbock wird, weil wir uns streiten und uns gegenseitig hemmungslos die Schuld zuweisen. Sonst wird es nämlich nicht lange dauern, bis Gottesstaaten anfangen werden, uns über religiöse Toleranz zu belehren, Diktatoren uns erzählen werden, was Demokratie bedeutet, und diejenigen, die für diese massenhafte Abwanderung verantwortlich sind, uns erklären werden, wie man Flüchtlinge behandeln soll. Sie tun es ja tatsächlich schon. Es gibt Länder, die praktisch keinen einzigen Flüchtling aufnehmen, aber Europa am lautstärksten dazu auffordern, mehr Offenheit zu zeigen. Wir müssen daher unseren guten Ruf schützen, gemeinsam.

Wir reden ständig über Solidarität. Über Quoten und mehr Unterstützung für Flüchtlinge auf unserem Boden wie auch für diejenigen, die in Flüchtlingslagern und in Ländern außerhalb der EU geblieben sind. Wir dürfen jedoch nicht vergessen, dass Solidarität gegenseitiges Verständnis und Respekt erfordert. Ohne Solidarität unter den Mitgliedstaaten werden wir es nicht schaffen, anderen zu helfen. Es ist unsere gemeinsame Pflicht, sowohl Flüchtlingen zu helfen als auch die Außengrenzen der EU zu schützen. Jeder muss diese Pflicht erfüllen, und gleichzeitig sollte keiner mit der Last alleine gelassen werden. Das verstehe ich unter Solidarität.

Wir müssen gemeinsam vereinbarte Regeln einhalten. Wenn jemand sagt, dass er nicht die Absicht hat, sich an europäisches Recht zu halten, zum Beispiel an Dublin oder an Quoten, dann untergräbt er das Wesen der Solidarität und unsere Gemeinschaft. Die Einhaltung von Regeln bedeutet immer auch den teilweisen Verzicht auf die eigenen Interessen. Diese Worte möchte ich an die Ungarn und die Italiener, an die Slowaken und die Griechen richten. 

Wir dürfen uns nichts vormachen. In der heutigen Lage müssen wir uns weitgehend auf uns selbst verlassen. Die Welt um uns herum hat nicht die Absicht, Europa zu helfen. Viele unserer Nachbarn haben mit weitaus größeren Problemen zu kämpfen, und manche schauen mit Genugtuung auf unsere Schwierigkeiten. Für uns sind die Flüchtlinge einzelne Menschen, Individuen, die auf unsere Hilfe hoffen. In unserem Umfeld gibt es jedoch Kräfte, für die die Flüchtlingswelle lediglich ein schmutziges Geschäft oder ein politischer Spielball ist. Wir werden allmählich Zeuge der Entstehung einer neuen Form politischen Drucks, manche nennen es gar eine Art neuen hybriden Krieg, bei dem Migrationswellen zum Werkzeug, zur Waffe gegen Nachbarn werden. Dies erfordert unsere besondere Sensibilität und Verantwortung.

Sie alle kennen den Begriff der Verantwortungsethik aus den Werken Webers, nicht Manfred, sondern Max. Heute verlangt die Verantwortungsethik von uns, uns vor Extremen zu hüten. Mit Extremen meine ich einerseits die Anti-Einwanderungs-Rhetorik und andererseits alle einzuladen, die kommen möchten, obwohl wir sie nicht aufnehmen können. Wir müssen es endlich begreifen – Millionen potenzieller Flüchtlinge und Migranten träumen heute von Europa – nicht nur aus Syrien, auch aus Afrika, Afghanistan, Pakistan, Irak und anderen Ländern. Für alle Flüchtlinge wirken der leichte Zugang zu Europa und die fehlenden Außengrenzen, neben der "Willkommenspolitik", wie ein Magnet, der sie zu uns zieht.

Auf meinen Reisen in der Region haben alle, mit denen ich gesprochen habe – Staatschefs oder Flüchtlinge in den Lagern, in der Türkei, Jordanien oder Ägypten – mich vor einer Sache gewarnt: Ein potenzieller Sieg des Assad-Regimes ist mittlerweile aufgrund des Eingreifens von Iran und Russland in Syrien wahrscheinlicher geworden, und dies wird zur nächsten Flüchtlingswelle führen. Gestern hat Präsident Erdoğan diese Botschaft bestätigt. Nach türkischen Schätzungen könnten weitere drei Millionen Flüchtlinge aus Aleppo und Umgebung kommen.

Eine Solidaritätserklärung wird immer mit Beifall begrüßt, der Ruf nach Verantwortung und Vernunft hingegen – fast nie. Solidarität zu üben ist viel schwerer als sie zu predigen. Ich spreche aus jahrzehntelanger Erfahrung.

Deshalb appelliere ich an Sie alle, Verantwortung und Vernunft zu zeigen. Das Gebot der Stunde ist die Wiederherstellung der Kontrolle an den Außengrenzen der EU als conditio sine qua non einer wirksamen, humanitären und sicheren Migrationspolitik. Morgen werden Sie Angela Merkel und François Hollande im Europäischen Parlament hören. Wir alle wissen, wie viel von ihnen abhängt. In dieser Krisensituation haben beide wunderbare moralische Gesten gezeigt, die wir alle sehr schätzen. Morgen müssen sie jedoch eine viel schwerere Prüfung bestehen: eine Prüfung in Verantwortung für den Schutz der europäischen politischen Gemeinschaft und ihrer Außengrenzen. Andernfalls werden sie und wir alle verantwortlich sein für die neuerliche Errichtung von Mauern und Schranken an unseren Binnengrenzen, hier in Europa. Wir müssen es endlich laut und deutlich sagen: Europa ohne seine Außengrenzen ist gleich Europa ohne Schengen. Europa ohne seine Außengrenzen wird zu einem Nährboden der Angst in jedem einzelnen von uns. Und das führt uns früher oder später in eine politische Katastrophe.

Der ganz normale Bürger erwartet von den Politikern in erster Linie Leistungsfähigkeit und Entschlossenheit. Wenn die führenden Politiker der großen Volksparteien dies nicht leisten können, schauen sich die Menschen nach einer anderen Art von Führerschaft um, radikal und skrupellos. Denn die Menschen fordern von ihren führenden Politikern vor allem die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in ihrer eigenen Gemeinschaft. Entweder meistern wir diese Herausforderung, oder andere werden unsere Stelle einnehmen. Die politischen Machos stehen schon Schlange. Aber wir können sie noch aufhalten. Und das hängt nur von uns ab. Vielen Dank.

 

Categories: Europäische Union

Erklärung der Hohen Vertreterin, Federica Mogherini, im Namen der Europäischen Union zur Unterstützung der Reformanstrengungen der irakischen Regierung

Fri, 09/10/2015 - 15:30

Ein wichtiges Thema der 70. Tagung der VN-Generalversammlung in diesem Monat in New York war die instabile Lage im Nahen und Mittleren Osten, insbesondere in denjenigen Ländern, die sich der Bedrohung durch den gewalttätigen Extremismus von ISIL/Da'esh gegenübersehen.  Irak gehört zu den Ländern, die in erster Linie von diesem Kampf betroffen sind, und verdient Unterstützung durch die internationale Gemeinschaft.  Wie ich bei meinem Treffen mit Außenminister al-Jaafari am 26. September in New York ausführte, unterstützt die EU nachdrücklich die demokratisch gewählte irakische Regierung, die von Premierminister al-Abadi geführt wird. Die EU begrüßt, dass sich die irakische Regierung zu ihrem Programm vom September 2014 bekennt, mit dem die Verwirklichung einer inklusiven Staatsführung, einer bedeutsamen nationalen Aussöhnung und von echten politischen Reformen angestrebt wird. Die EU unterstützt ferner nachdrücklich das von der irakischen Regierung angekündigte Reformpaket vom August 2015, das darauf abzielt, die Korruption zu bekämpfen, die Erbringung von Dienstleistungen an die Bürger zu verbessern und so die Staatsführung insgesamt zu stärken. 

Die EU ruft alle Akteure der irakischen Gesellschaft zur Unterstützung dieser Reformen und ihrer Umsetzung auf. Dies ist unabdingbar für politische, wirtschaftliche und soziale Fortschritte in Irak insgesamt und wird zur Förderung eines besseren Lebens für alle Iraker beitragen. Durch einen stärkeren und geeinten Irak wird die Wirksamkeit des Kampfes gegen ISIL/Da'esh erhöht. 

Reformen können eine Herausforderung darstellen und die EU würdigt den Mut der irakischen Regierung bei der Annahme dieser Maßnahmen. Die EU bringt daher ihre anhaltende Entschlossenheit zum Ausdruck, alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente zu nutzen und eng mit den irakischen Partnern zusammenzuarbeiten. Hierzu gehören die Unterstützung der EU für die Stabilisierung der von ISIL/Da'esh befreiten Gebiete, Unterstützung für Verbesserungen bei der Rechtsstaatlichkeit, die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus, Aussöhnung und friedensbildende Maßnahmen. 

Parallel dazu halten die EU und ihre Mitgliedstaaten an ihrer Zusage fest, das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Irak bestmöglich zu nutzen, um langfristige Hilfe bereitzustellen und die Staatsführung und die wirtschaftliche und soziale Entwicklung von Irak zu verbessern. Die EU bekräftigt erneut ihre entschlossene Unterstützung für die Einheit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit Iraks und ruft alle Länder in der Region auf, die irakische Regierung bei ihren Bemühungen zur Förderung der Aussöhnung und zur Wiederherstellung von dauerhaftem Frieden und Stabilität in Irak zu unterstützen.

Categories: Europäische Union

Rat bewilligt weitere Mittel für die Bewältigung der Flüchtlingskrise

Fri, 09/10/2015 - 13:20

Der Rat hat am 8. Oktober 2015 zusätzliche Finanzhilfen aus dem EU-Haushalt 2015 zur Bewältigung der Flüchtlingskrise gebilligt. Damit werden die Zusagen des Europäischen Rates vom 23. September 2015 umgesetzt.

In einem Schnellverfahren hat der Rat den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7 für 2015 angenommen, mit dem die Unterstützung der EU im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda um 401,3 Mio. € für Verpflichtungen und 57 Mio. € für Zahlungen aufgestockt wird.


Im Wesentlichen geht es um folgende Erhöhungen:

  • 300 Mio. € für Verpflichtungen für das Europäische Nachbarschaftsinstrument, um - über den "Madad Trust Fund" - Drittländern zu helfen, die Flüchtlinge aus Syrien aufnehmen
  • 100 Mio. € für Verpflichtungen zur Finanzierung von Nothilfe im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und des Fonds für die innere Sicherheit
  • 55,7 Mio. € für Zahlungen für humanitäre Hilfe

Mit dem Berichtigungshaushaltsplan 7/2015 wird ferner die Einrichtung von 120 neuen Stellen in den drei EU-Agenturen finanziert, die in migrationsbezogenen Bereichen tätig sind: Frontex (+60), Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen (+30) und Europol (+30); hierdurch entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 1,3 Mio. € an Verpflichtungen und Zahlungen im Jahr 2015.


"Ich begrüße die Annahme dieses Finanzpakets, das uns erlaubt, rasch zu handeln, um die auf EU-Ebene beschlossenen Maßnahmen umzusetzen, und besser auf die aktuelle Krise zu reagieren."

Jean Asselborn, luxemburgischer Minister für Immigration und Asyl und Präsident des Rates.

Categories: Europäische Union

Schienenverkehr: Marktöffnung und Infrastrukturverwaltung – Rat einigt sich auf seinen Standpunkt

Fri, 09/10/2015 - 13:15

Der Rat hat sich am 8. Oktober 2015 auf eine allgemeine Ausrichtung zu den beiden Vorschlägen für die Liberalisierung der inländischen Schienenpersonenverkehrsdienste bzw. für die Stärkung der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur geeinigt. Diese Vorschläge sind Teil der Marktsäule des Vierten Eisenbahnpakets. 

François Bausch, luxemburgischer Minister für Minister für nachhaltige Entwicklung und Infrastruktur und Präsident des Rates, führte aus: "Heute haben wir uns auf EU-Rechtsvorschriften geeinigt, die zur Förderung des Eisenbahnverkehrs in ganz Europa beitragen werden. Ich freue mich über die breite Unterstützung, aber mehr noch über die ausgewogenen und soliden Lösungen, auf die wir uns einigen konnten." 

Durch die neuen Vorschriften sollen die Eisenbahndienste qualitativ besser, dynamischer und stärker kundenorientiert werden. Sie sollen darüber hinaus Investitionen und Innovation begünstigen und für einen fairen Wettbewerb auf dem Eisenbahnmarkt sorgen. 

Den Vorschlägen zufolge erhalten die EU‑Eisenbahnunternehmen in allen EU-Ländern nichtdiskriminierenden Zugang zum Netz, um inländische Personenverkehrsdienste anbieten zu können. Sie können entweder eigene kommerzielle Dienstleistungen anbieten und mit anderen Betreibern konkurrieren oder sich um öffentliche Dienstleistungsaufträge bewerben

Es werden Schutzbestimmungen eingeführt, um Interessenskonflikte zu vermeiden und die Transparenz der Finanzströme zwischen den Infrastrukturbetreibern und den Eisenbahnunternehmen zu erhöhen.


Verordnung über die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen

Der Rat hat sich darauf geeinigt, dass wettbewerbliche Vergabeverfahrendie Regel für die Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen sein sollen. Einige Ausnahmen von dieser Regel sollen allerdings die direkte Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen gestatten. Mit diesen Ausnahmen wird Bedenken, dass beispielsweise wettbewerbliche Vergabeverfahren für kleine Märkte nicht geeignet seien und die langfristige Kontinuität öffentlicher Schienenverkehrsdienste gewährleistet werden müsse, Rechnung getragen.

So werden sich die Behörden der Mitgliedstaaten für die Direktvergabe entscheiden können, wenn dies durch die strukturellen und geografischen Merkmale des Marktes und des Netzes gerechtfertigt ist und zu einer Verbesserung der Qualität der Dienste und/oder der Kosteneffizienz führt. Die nationalen Behörden sollen die Fortschritte bei der Verbesserung der Dienste anhand von Leistungskriterien wie Pünktlichkeit und Häufigkeit der Züge bewerten.

Die Direktvergabe soll darüber hinaus auch bei kleinen Verträgen und unter außergewöhnlichen Umständen möglich sein.

Die im Standpunkt des Rates festgelegten Fristen sind länger als die von der Kommission vorgeschlagenen. Die nationalen Behörden sollen beispielsweise noch zehn Jahre lang nach Inkrafttreten der Verordnung öffentliche Dienstleistungsaufträge direkt vergeben können, ohne dies rechtfertigen zu müssen. Bestehende öffentliche Dienstleistungsaufträge, die direkt vergeben wurden, können für ihre vorgesehene Laufzeit gültig bleiben.

Governance-Richtlinie

Der Rat ist der Ansicht, dass die Organisationsstrukturen der Mitgliedstaaten bereits weitestgehend den Zielen des Vorschlags entsprechen. Einige möglicherweise problematische Umstände, wie die Gefahr von Interessenskonflikten oder die Übertragung von Geldern zwischen Infrastrukturbetreibern und Eisenbahnunternehmen, werden mit gezielten Maßnahmen angegangen. Die Schutzbestimmungen sollen jedoch nicht die Struktur von Unternehmen beeinträchtigen.

Die Maßnahmen zur Gewährleistung der Unabhängigkeit der Infrastrukturbetreiber sollen vorrangig auf ihre wesentlichen Funktionen ausgerichtet sein, um unnötigen Verwaltungsaufwand und Anpassungskosten zu vermeiden. Dazu zählen die Entscheidungen über die Zugtrassenzuweisung und Entscheidungen über die Wegeentgelte.

Den Infrastrukturbetreibern ist für die Ausübung ihrer Funktionen eine gewisse Flexibilität eingeräumt worden. Die Mitgliedstaaten können entscheiden, dass die Trassenzuweisung und die Wegeentgelte von einer unabhängigen Stelle durchgeführt werden dürfen. Darüber hinaus kann der Infrastrukturbetreiber Funktionen auslagern, um die Effizienz zu verbessern.

Darlehen zwischen verschiedenen Beteiligten im Eisenbahnsektor sollen nicht generell verboten sein, sondern lediglich in den Fällen, in denen das korrekte Funktionieren des Sektors bedroht ist.

Die Vorschriften zur Gewährleistung der Unabhängigkeit von Mitarbeitern und Geschäftsführung sind vereinfacht worden, um eine Überregulierung zu vermeiden.

Die Mitgliedstaaten haben drei Jahre Zeit, um ihre nationalen Vorschriften anzupassen. Einige wichtige Vorschriften wie die, die sich auf die Unabhängigkeit der Infrastrukturbetreiber oder auf die finanzielle Transparenz beziehen, sollen bis zum Ende dieses Übergangszeitraums eingeführt werden. Andere, darunter jene, die den diskriminierungsfreien Zugang zur Infrastruktur betreffen, sollen ab 2020 gelten.

Weiteres Vorgehen

Nachdem der Rat sich auf seinen Standpunkt geeinigt hat, kann der Vorsitz Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen. Beide Organe müssen den Vorschlägen zustimmen, damit diese rechtskräftig werden.

 

Categories: Europäische Union

Schlussfolgerungen des Rates zur Zukunft der Rückkehrpolitik

Fri, 09/10/2015 - 11:55

1. Der Rat bekräftigt, dass eine kohärente, glaubwürdige und wirksame Politik im Hinblick auf die Rückkehr illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger, die die Menschenrechte und die Würde der Betroffenen sowie den Grundsatz der Nichtzurückweisung in vollem Umfang wahrt, ein wesentlicher Bestandteil einer umfassenden Migrationspolitik der EU ist.

2. Der Rat begrüßt die Mitteilung der Kommission "EU-Aktionsplan für die Rückkehr", mit der die Kommission der vom Europäischen Rat (Tagung vom 25./26. Juni 2015) geäußerten Aufforderung, ein gezieltes europäisches Rückkehrprogramm auszuarbeiten, nachgekommen ist. Der Aktionsplan [1] sowie das Handbuch zum Thema Rückkehr/Rückführung [2], die am 9. September 2015 vorgestellt wurden, enthalten pragmatische und praxisnahe Komponenten und sind darauf ausgerichtet, die Kapazität der Mitgliedstaaten zur Rückführung irregulärer Migranten zu verbessern, wobei voll und ganz anerkannt wird, dass die Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern und die Unterstützung für diese Länder verstärkt werden müssen.

3. Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung am 25./26. Juni 2015 eine Liste mit den Maßnahmen festgelegt, die im Bereich der Rückkehr bzw. Rückführung, der Rückübernahme und der Wiedereingliederung zu ergreifen sind. Um feststellen zu können, welche Fortschritte es gibt und welche Fragen noch offen sind, ersucht der Rat die Kommission, ihm bis Januar 2016 Bericht zu erstatten. Zudem ersucht er die Kommission, den Ankündigungen im EU-Aktionsplan für die Rückkehr rasch konkrete Maßnahmen folgen zu lassen. 

4. Es müssen ausreichende Finanzmittel bereitgestellt werden, um die Wirksamkeit des EU-Systems zur Förderung der Rückkehr zu erhöhen, wobei es insbesondere darum gehen muss, die Mitgliedstaaten zu unterstützen, die einem besonders starken Migrationsdruck ausgesetzt sind. Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) wird die Rückkehrmaßnahmen der Mitgliedstaaten in erheblichem Umfang unterstützen; diese wollen ihrerseits im Rahmen ihrer nationalen Programme im Zeitraum 2014-2020 mehr als 800 Mio. EUR bereitstellen. Um die Zusammenarbeit bei der Rückübernahme und der Wiedereingliederung von Rückkehrern, auch zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten, finanziell zu unterstützen, sollten alle geeigneten Instrumente herangezogen werden, insbesondere der Nothilfe-Treuhandfonds der Europäischen Union zur Unterstützung der Stabilität und zur Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration und Binnenvertreibungen in Afrika sowie die EU-Finanzierungsprogramme. Der Rat begrüßt zudem, dass die Kommission im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Investitionsfonds (AMIF) eine spezielle Fazilität für den Aufbau von Rückübernahmekapazitäten eingerichtet hat. Überdies sollte Frontex ausreichende Ressourcen erhalten, damit sie die Rückkehr noch erheblich stärker unterstützen kann.

5. Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen im Bereich Rückkehr/Rückführung mehr Anstrengungen unternehmen. Höhere Rückkehrquoten sollten vor irregulärer Migration abschrecken. Die Rückführungsrichtlinie [3], die seit Januar 2009 in Kraft ist, muss konsequent und wirksam angewandt werden, um hohe einheitliche Durchsetzungsstandards und ein hohes Maß an gegenseitigem Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Der Rat fordert die Kommission nachdrücklich auf, zu bewerten, inwieweit die Rückführungsrichtlinie funktioniert und umgesetzt wird, und – auch unter Rückgriff auf den Schengen-Evaluierungsmechanismus [4] – festzustellen, welche Faktoren eine wirksame Rückführung behindern. Die Kommission wird ersucht, auf Grundlage dieser Bewertung erforderlichenfalls Gesetzgebungsvorschläge zur Beseitigung solcher Hindernisse zu unterbreiten. Die bestehenden europäischen Informationssysteme, insbesondere des Schengener Informationssystem (SIS), das Visa-Informationssystem (VIS) und Eurodac, sollten besser genutzt werden; diese wichtigen Instrumente müssen weiter verbessert werden, damit leichter Informationen für Rückführungszwecke erhoben und unter den Mitgliedstaaten ausgetauscht und abgestimmt werden können. Der Rat setzt große Erwartungen in die anstehenden Kommissionsvorschläge, die auf einer Durchführbarkeitsstudie basieren und darauf abzielen, 2016 so früh wie möglich vorzuschreiben, dass sämtliche Einreiseverbote und Rückkehrentscheidungen ins SIS eingegeben werden müssen, um insbesondere ihre gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung zu ermöglichen. Auch die überarbeiteten Rechtsvorschriften über intelligente Grenzen, die vor Ende 2015 vorzulegen sind, sollen zur Steigerung der Rückkehrquoten beitragen, indem sie vorsehen, dass alle grenzüberschreitenden Bewegungen von Drittstaatsangehörigen in einem Register erfasst werden. Außerdem begrüßt der Rat die Vorschläge der Kommission über die Nutzung von Eurodac für Rückführungszwecke. Die Mitgliedstaaten werden darüber hinaus vor Ende 2015 das Netz der nationalen Kontaktstellen in Betrieb nehmen, um Informationen auszutauschen, damit Aufenthaltstitel, insbesondere von vorbestraften Migranten, leichter entzogen werden können.

6. Dem Rat ist bewusst, dass auch die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten eine entscheidende Rolle spielen, wenn es darum geht, günstige Voraussetzungen für eine wirksame EU-Rückführungspolitik zu schaffen. Insbesondere müssen die Mitgliedstaaten systematisch Rückkehrentscheidungen erlassen, alle Maßnahmen ergreifen, die für ihre Durchsetzung erforderlich sind, und die finanziellen und personellen Ressourcen bereitstellen, die für die Identifizierung und Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger benötigt werden. Es muss alles darangesetzt werden, um sicherzustellen, dass irreguläre Migranten tatsächlich zurückkehren, wobei auch Inhaftierung als letztes legitimes Mittel eingesetzt werden sollte. Insbesondere sollten die Mitgliedstaaten ihre Abschiebungshafteinrichtungen ausbauen, damit irreguläre Migranten auch wirklich anwesend sind, wenn sie rückgeführt werden sollen; zudem sollten sie Maßnahmen ergreifen, um den Missbrauch von Rechten und Verfahren zu verhindern.

7. Eine praktische Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten im Bereich der Rückführung kann entscheidend dazu beitragen, die Rückführungsquote zu erhöhen. Die Mitgliedstaaten werden daher nachdrücklich ermutigt, die Fachkompetenz von Frontex besser zu nutzen und die Dienste, die die Agentur derzeit anbietet, systematischer in Anspruch zu nehmen, beispielsweise den Einsatz von Screening-Teams bei von Frontex koordinierten gemeinsamen Aktionen, Hilfe bei der Beschaffung der Reisedokumente von Migranten, Organisation gemeinsamer Rückführungsaktionen und Schulung der daran teilnehmenden nationalen Bediensteten. Frontex sollte sich ihrerseits noch stärker bemühen, ihr derzeitiges Mandat in vollem Umfang auszuschöpfen, um Mitgliedstaaten bei Rückführungsaktionen und anderen einschlägigen Aktionen zu unterstützen. Obgleich in erster Linie die Mitgliedstaaten für Rückführungen zuständig sind, sollte umgehend ein spezielles Rückführungsbüro bei Frontex eingerichtet werden, damit die Agentur die Mitgliedstaaten noch besser unterstützen kann, u. a. was die Erleichterung, die Organisation und die Finanzierung von Rückführungsoperationen anbelangt. Frontex muss weiterhin einzelne Mitgliedstaaten direkt unterstützen und zudem ermächtigt werden, von sich aus gemeinsame Rückführungsaktionen zu organisieren, wobei die Bedürfnisse der Mitgliedstaaten zu berücksichtigen sind. Alle Mitgliedstaaten und Frontex werden sich in enger Zusammenarbeit besonders aktiv für die Einrichtung und den Betrieb von Registrierungszentren ("Hotspots") im Hinblick auf Rückführungsaktionen engagieren, wie in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 23. September 2015 unterstrichen wurde.

8. Der Rat unterstützt die Stärkung von Frontex uneingeschränkt und sieht dem Legislativpaket, das die Kommission voraussichtlich im Dezember 2015 vorlegen wird, erwartungsvoll entgegen. Diesbezüglich begrüßt der Rat, dass die Kommission aufbauend auf den Erfahrungen mit dem Hotspot-Konzept in Betracht ziehen will, Frontex-Soforteinsatzteams für die Rückführung zu schaffen, die Unterstützung bei der Identifizierung und der konsularischen Zusammenarbeit mit Drittländern leisten sowie Rückführungsaktionen für die Mitgliedstaaten organisieren sollen.

9. Der Rat begrüßt, dass die Kommission die Entwicklung eines integrierten Systems für das Rückkehrmanagement fördern und steuern und zu diesem Zweck Synergien zwischen dem Europäischen integrierten Ansatz für die Rückkehr in Drittstaaten (European Integrated Approach on Return towards Third Countries – EURINT), dem ERIN (European Reintegration Instrument Network), dem Europäischen Netz der Verbindungsbeamten für Rückkehrfragen (European Return Liaison Officers network – EURLO) sowie den Europäischen Verbindungsbeamten für Migration (European Migration Liaison Officers – EMLO), den Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen (ILO) und den Frontex-Verbindungsbeamten herstellen will. Diese sollten sich im Interesse der Wirksamkeit des EU-Rückkehrsystems gegenseitig unterstützen und Doppelarbeit vermeiden. Ihr Fachwissen und ihre Erfahrungen sollten im Hinblick auf etwaige Folgemaßnahmen überdies an die Mitgliedstaaten weitergegeben werden. Alle Mitgliedstaaten werden aufgefordert, über eine aktive Beteiligung an diesen Netzen nachzudenken. Frontex sollte die operative Koordinierung des integrierten Systems für das Rückkehrmanagement übernehmen.

10. Alle verfügbaren Instrumente werden mobilisiert, um die Zusammenarbeit im Bereich der Rückführung und der Rückübernahme zu verbessern. Die Mitgliedstaaten, die Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst werden dem Thema Rückübernahme bei sämtlichen einschlägigen Kontakten auf politischer Ebene mit den Herkunftsländern der irregulären Migranten Vorrang einräumen, damit diesen Ländern eine kohärente Botschaft vermittelt wird, und zwar auch die Botschaft, dass die bereits bestehenden Rückübernahmeabkommen gegenüber allen Mitgliedstaaten vollständig und wirksam umzusetzen sind. Dabei muss auch die Identifizierung irregulärer Migranten und die Ausstellung von Reisedokumenten zur Sprache gebracht werden. In diesem Zusammenhang ist die Zusammenarbeit mit den diplomatischen Vertretungen der Herkunftsländer von entscheidender Bedeutung, weshalb ihr Vorrang eingeräumt werden muss. Im JI-Bereich wird der Rat im Rahmen der Neufassung des Visakodex weiter prüfen, wie ein Zusammenhang zwischen Visaerleichterungen und Rückübernahmeabkommen hergestellt und insbesondere gewährleistet werden kann, dass Visaerleichterungen, wie sie im Visakodex vorgesehen sind, nur gewährt werden, wenn zuvor die Zusammenarbeit mit allen Mitgliedstaaten im Bereich der Rückübernahme bewertet wurde.

11. Der Rat hebt hervor, dass die Rückübernahme eigener Staatsangehöriger eine aus dem Völkergewohnheitsrecht erwachsende Verpflichtung darstellt, der sich kein Staat entziehen darf. Was die Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) anbelangt, so ist diese Verpflichtung auch in Artikel 13 des Abkommens von Cotonou [5] verankert; danach müssen alle teilnehmenden Staaten ihre eigenen Staatsangehörigen ohne weiteres rückübernehmen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten werden darauf hinwirken, dass sämtliche Rückübernahmeverpflichtungen, ob sie nun im Rahmen förmlicher Rückübernahmeabkommen, des Cotonou-Abkommens oder sonstiger Vereinbarungen eingegangen wurden, wirklich eingehalten werden. Der Rat ersucht die Kommission, in enger Zusammenarbeit mit dem EAD umgehend bilaterale Dialoge über den Ausbau der praktischen Zusammenarbeit mit allen einschlägigen Drittstaaten, die Herkunfts- oder Transitländer der irregulären Migranten sind, einzuleiten und sich dabei auf die Erfahrungen der EU-Mitgliedstaaten zu stützen, die bereits erfolgreiche Rückführungsaktionen in diese Drittstaaten durchgeführt haben. Frontex sollte gemeinsam mit den Netzen, die sich mit Rückführung befassen, operative und technische Unterstützung leisten. Die Kommission und der EAD sollten regelmäßig über die Ergebnisse dieser Treffen informieren und spätestens im Juni 2016 über die Fortschritte Bericht erstatten. Auf dieser Grundlage fordert der Rat die Kommission auf, Verhandlungsrichtlinien für Rückübernahmeabkommen mit den betreffenden Herkunftsstaaten vorzuschlagen, sofern die Vereinbarungen über die praktische Zusammenarbeit noch förmlich festgelegt werden müssen. Gleichzeitig ersucht er die Kommission, dafür zu sorgen, dass die laufenden Verhandlungen über Rückübernahmeabkommen beschleunigt und möglichst bald abgeschlossen werden.

12. Der Rat begrüßt die Einführung des leistungsbezogenen Ansatzes ("more-for-more") als Mittel zur Verstärkung der Einflussnahme der EU und der Mitgliedstaaten. Es bedarf einer ausgewogenen Mischung aus Anreizen und Druck, um Drittstaaten zu einer stärkeren Zusammenarbeit bei der Rückübernahme und Rückführung zu bewegen. Der leistungsbezogene Ansatz muss daher umfassender und aktiver und in konzertierte Weise – sowohl auf Ebene der EU als auch Ebene der Mitgliedstaaten – angewandt werden, wobei – ausgehend von den Erfahrungen mit den Rückkehr-Pilotprojekten – eine bessere Zusammenarbeit bei der Rückführung und Rückübernahme mit Vorteilen in allen Politikbereichen verbunden sein sollte. Der Rat ersucht die Kommission, gemeinsam mit dem EAD innerhalb von sechs Monaten umfassende und maßgeschneiderte Pakete vorzuschlagen, die gegenüber Drittstaaten eingesetzt werden können, um Probleme, die bei der Durchführung einer wirksamen Rückübernahme aufgetreten sind, auszuräumen. Diese Pakete sollten sodann unverzüglich umgesetzt werden. Erforderlichenfalls sollten Auflagen gemacht werden, um die Zusammenarbeit zu verbessern. In diesem Kontext werden die Mitgliedstaaten ermutigt, zu prüfen, wo sie in den Bereichen, die in ihre nationale Zuständigkeit fallen, den Hebel ansetzen können.

Die Dialoge, die die Hohe Vertreterin im Benehmen mit den Mitgliedstaaten und der Kommission auf hoher Ebene führt, sollten dazu beitragen, entsprechende Ansatzpunkte zu finden und die Zusammenarbeit bei der Rückübernahme zu verbessern.

13. Eine gute Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern ist entscheidend für den Erfolg von Rückführungsaktionen. Die EU wird kurzfristig sondieren, inwieweit Synergien der EU-Diplomatie vor Ort hergestellt werden können, etwa über die EU-Delegationen, und insbesondere über die europäischen Verbindungsbeamten für Migration (EMLO), die noch vor Ende 2015 nach Ägypten, Marokko, Libanon, Niger, Nigeria, Senegal, Pakistan, Serbien, Äthiopien, Tunesien, Sudan, Jordanien und in die Türkei entsandt werden sollen.

14. Der Rat ersucht die Kommission, den EAD und die Mitgliedstaaten, insbesondere über ihre Vertretungen in Drittstaaten in enger Zusammenarbeit mit den unter Nummer 9 genannten Verbindungsbeamten für den Laissez-Passer der EU (Standardreisedokument für die Rückführung von Staatsangehörigen dritter Länder) [6] zu werben; dieser Laissez-Passer sollte von Drittstaaten allgemein als Reisedokument für Rückführungszwecke akzeptiert werden. Zudem verpflichten sich die Mitgliedstaaten, den Laissez-Passer der EU bei Rückführungsaktionen häufiger zu verwenden. 

15. Obwohl eine Unterstützung bei der Wiedereingliederung keine Vorbedingung für die Rückkehr darstellt, bedarf es zusätzlicher Anstrengungen in diesem Bereich, um eine dauerhafte Rückkehr zu gewährleisten. Auch muss die praktische Zusammenarbeit mit den Behörden der Herkunftsländer ausgebaut werden, damit diese besser in der Lage sind, ihre Staatsangehörigen effizient und rasch rückzuübernehmen.

16. Freiwillige Rückkehrprogramme werden in der Regel von nationalen Behörden in mehreren Drittländern umgesetzt. Gegebenenfalls sollten die Mitgliedstaaten gemeinsame Wiedereingliederungsprojekte konzipieren und durchführen; solche Projekte wären aufgrund von Größenvorteilen umfassender und kosteneffizienter. Die Mitgliedstaaten können die verfügbaren Finanzmittel nutzen, abgesehen von den Mitteln des Asyl-, Migrations- und Investitionsfonds (AMIF), der von der Kommission bereitgestellt wird. Der Rat begrüßt die Absicht der Kommission, mithilfe des Europäischen Migrationsnetzes (EMN) zu überwachen und zu bewerten, ob Unterschiede zwischen den Programmen der Mitgliedstaaten für die freiwillige Rückkehr und die Wiedereingliederung bestehen, die dazu führen könnten, dass Migranten sich gezielt in diejenigen Mitgliedstaaten begeben, die besonders vorteilhafte "Pakete" anbieten.

17. Die EU wird prüfen, ob es möglich ist, in Regionen in unter Migrationsdruck stehenden Drittstaaten sichere und dauerhafte Aufnahmekapazitäten zu schaffen und Flüchtlingen und ihren Familien langfristige Perspektiven und angemessene Verfahren zu bieten, bis sie in ihre Herkunftsländer zurückkehren können. Sobald die Voraussetzungen gemäß der Richtlinie 2013/32/EU [7] erfüllt sind und insbesondere der Grundsatz der Nichtzurückweisung gewahrt wird, sind die Mitgliedstaaten in der Lage, Asylanträge von Personen aufgrund des Konzepts des sicheren Drittstaats gemäß Artikel 33 dieser Richtlinie als unzulässig zu beurteilen, worauf eine rasche unterstützte Rückkehr erfolgen kann. Gleichzeitig sollten vergleichbare regionale Kapazitäten für die rasche Rückführung von Personen, die keinen Anspruch auf internationalen Schutz haben, geprüft werden.

[1] Dok. 11846/15  
[2] Dok. 11847/15  
[3] Gemäß den dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokollen Nr. 21 und Nr. 22 findet diese Richtlinie keine Anwendung auf UK, IE und DK.
[4] Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 des Rates vom 7. Oktober 2013 (ABl. L 295 vom 6.11.2013, S. 27).
[5] Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet am 23. Juni 2000 in Cotonou (ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3-353).
[6] Empfehlung des Rates vom 30. November 1994 bezüglich der Einführung eines Standardreisedokuments für die Rückführung von Staatsangehörigen dritter Länder.  
[7] Gemäß den dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokollen Nr. 21 und Nr. 22 findet diese Richtlinie keine Anwendung auf UK, IE und DK.

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Grenzübergreifende Steuervorbescheide: Rat billigt Transparenzvorschriften

Thu, 08/10/2015 - 16:25

Der Rat hat am 6. Oktober 2015 eine politische Einigung über eine Richtlinie erzielt, mit der die Transparenz bei den Zusicherungen, die die Mitgliedstaaten den Unternehmen in Bezug auf die Berechnung ihrer Steuerschuld geben, verbessert werden soll.  

Die Richtlinie ist eine von mehreren Initiativen zur Verhinderung der Steuerumgehung durch Unternehmen.   

Sie wird die Mitgliedstaaten zum automatischen Austausch von Informationen über grenzübergreifende Steuervorbescheide sowie über Vorabverständigungsvereinbarungen verpflichten. Mitgliedstaaten, denen die Informationen übermittelt werden, können gegebenenfalls weitere Informationen anfordern. Die Kommission kann ein sicheres Zentralverzeichnis einrichten, in dem die ausgetauschten Informationen gespeichert werden. Das Verzeichnis wird für alle Mitgliedstaaten und – soweit für die Überwachung der ordnungsgemäßen Umsetzung der Richtlinie erforderlich – auch für die Kommission zugänglich sein.  

Ein Steuervorbescheid ist eine Zusicherung, die eine Steuerbehörde einem Steuerpflichtigen hinsichtlich der Frage gibt, wie bestimmte Aspekte der Besteuerung in konkreten Fällen behandelt werden. Eine Vorabverständigungsvereinbarung ist eine Art Steuervorbescheid, die von Steuerbehörden getroffen wird, um die Methode und andere relevante Einzelheiten für die Gestaltung der auf Waren- und Dienstleistungstransfers zwischen Unternehmen anzuwendenden Verrechnungspreise festzulegen.  

"Dies ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu mehr Transparenz im Steuerbereich" sagte der luxemburgischer Finanzminister und amtierende Ratspräsident, Pierre Gramegna. "Dem Vorsitz ist es gelungen, diese Einigung in Rekordzeit herbeizuführen. Europa setzt damit ein deutliches Zeichen für eine gerechtere Besteuerung von Unternehmen weltweit."  

Steuerplanung  

Die Steuerplanung von Unternehmen hat sich in den letzten Jahren über die Grenzen von Steuerrechtsordnungen hinweg zu immer ausgefeilteren Strategien entwickelt. Diese zielen beispielsweise darauf ab, die zu versteuernden Gewinne in Staaten mit günstigeren Steuerregelungen zu verlagern oder die Steuerbemessungsgrundlagen auszuhöhlen.   

Die Richtlinie wird dafür sorgen, dass immer dann, wenn ein Mitgliedstaat einen Steuervorbescheid erteilt oder eine Verrechnungspreisvereinbarung trifft, jeder andere betroffene Mitgliedstaat die Möglichkeit hat, die Situation und die möglichen Auswirkungen auf seine Steuereinnahmen zu überwachen.  

Internationale Foren  

Die Einigung über die Richtlinie entspricht den Entwicklungen im Rahmen der OECD und den dort geführten Beratungen über Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung. Es wird erwartet, dass die Finanzminister der G20 die Ergebnisse dieser Beratungen auf ihrer Tagung am 8. Oktober 2015 in Lima billigen und sie anschließend den Staats- und Regierungschefs der G20 auf deren Gipfeltreffen am 15./16. November 2015 in Antalya vorlegen.  

Anwendung  

Die Richtlinie wird auf einer der nächsten Ratstagungen angenommen, sobald das Europäische Parlament seine Stellungnahme abgegeben hat und die abschließende Überarbeitung des Texts in allen Amtssprachen erfolgt ist.  

Die neuen Vorschriften sind ab dem 1. Januar 2017 anzuwenden. Die bestehenden Verpflichtungen zum Informationsaustausch zwischen Mitgliedstaaten bleiben bis dahin in Kraft. 

Für vor dem 1. Januar 2017 erteilte Vorbescheide werden folgende Vorschriften gelten: 

  • Werden grenzübergreifende Vorbescheide und Vorabverständigungsvereinbarungen zwischen dem 1. Januar 2012 und dem 31. Dezember 2013 erteilt bzw. getroffen, geändert oder erneuert, so erfolgt die entsprechende Informationsübermittlung unter der Voraussetzung, dass sie am 1. Januar 2014 noch gültig sind.
  • Werden grenzübergreifende Vorbescheide und Vorabverständigungsvereinbarungen zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 31. Dezember 2016 erteilt bzw. getroffen, geändert oder erneuert, so erfolgt die entsprechende Informationsübermittlung unabhängig davon, ob sie noch bzw. nicht mehr gültig sind.
  • Die Mitgliedstaaten werden die Möglichkeit haben (d.h. sie sind nicht verpflichtet), von dem Informationsaustausch Steuervorbescheide und Vorabverständigungsvereinbarungen auszunehmen, die Unternehmen mit einem gruppenweiten Jahresnettoumsatzerlös von weniger als 40 Mio. EUR pro Jahr betreffen, sofern diese grenzübergreifenden Vorbescheide und Vorabverständigungsvereinbarungen vor dem 1. April 2016 erteilt bzw. getroffen, geändert oder erneuert wurden.  Diese Ausnahme wird jedoch nicht für Unternehmen gelten, die hautsächlich Finanz- und Investitionstätigkeiten ausüben.

 Maßnahmenpaket

Die Kommission hatte die Richtlinie im März 2015 als Teil eines Maßnahmenpakets vorgeschlagen. Durch den Text wird die Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung, die praktische Regelungen für den Informationsaustausch enthält, geändert. 

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Persönliche Schutzausrüstungen – Gasverbrauchseinrichtungen – Seilbahnen: neue harmonisierte Sicherheitsvorschriften

Thu, 08/10/2015 - 11:45

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) des Rates hat am 7. Oktober 2015 die Einigung zwischen dem luxemburgischen Vorsitz und den Vertretern des Europäischen Parlaments über die Aktualisierung der Binnenmarktvorschriften für persönliche Schutzausrüstungen, Gasverbrauchseinrichtungen und Seilbahnen im Hinblick auf eine weitere Verbesserung der Sicherheit der Verbraucher und die Gewährleistung fairer Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen gebilligt.

Mit den neuen Vorschriften soll auch die Marktaufsicht durch die Behörden ohne unnötige Verwaltungslasten und Kosten für die Wirtschaft verbessert werden.

Etienne Schneider, der stellvertretende Premierminister und Minister für Wirtschaft Luxemburgs, erklärte dazu: "Ich bin der Überzeugung, dass die Binnenmarktpolitik und die Strategien für den Verbraucherschutz untrennbar miteinander verbunden sind. Die Einigung über diese neuen Vorschriften ist ein hervorragendes Beispiel für die Anwendung der Grundsätze der besseren Rechtsetzung, für deren Förderung im Binnenmarkt sich der luxemburgische Vorsitz entschlossen einsetzt."

Persönliche Schutzausrüstungen

Persönliche Schutzausrüstungen sollen vor allen Arten von Gefahren (z.B. Hitze, Flammen, Chemikalien, fliegende Teilchen, mechanische Stöße usw.) in unterschiedlichen Umgebungen (zu Hause, am Arbeitsplatz oder beim Sport) schützen.

Beispiele hierfür sind: Kopf-/Ohren-/Augenschutz (Helme, Ohrenschützer, Brillen), Atemschutz (Gas- und Staubmasken), Körperschutz (Chemikalkleidung, Motorradschutzkleidung und Warnwesten), Hand-/Bein-/Fußschutz (Handschuhe für Gartenarbeiten, Knieschoner, Sicherheitsschuhe). Topfhandschuhe fallen auch in den Geltungsbereich der neuen Verordnung; Spülhandschuhe zur privaten Verwendung sind jedoch davon ausgenommen.

Mit der neuen Verordnung werden die derzeit gemäß der Richtlinie 89/686/EWG geltenden Vorschriften aktualisiert. Sie gelten für jedes Erzeugnis, das erstmals auf dem Markt der EU in Verkehr gebracht und/oder in Betrieb genommen werden soll.

Sie legen die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen und die Konformitätsbewertungsverfahren fest, die von den Herstellern einzuhalten sind. Die Verfahren hängen von der Schwere des Risikos ab. Die "CE-Kennzeichnung" wird auf Produkten aufgebracht, die diesen harmonisierten grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen genügen. 

Gasverbrauchseinrichtungen

Ziel der neuen Verordnung ist es sicherzustellen, dass Gasverbrauchseinrichtungen und Armaturen harmonisierten Anforderungen entsprechen, die für ein hohes Maß an Schutz für Gesundheit und Sicherheit von Personen, Haustieren und Sachen und für die rationelle Nutzung von Energie sorgen.

Zu typischen Gasverbrauchseinrichtungen gehören Heizkessel, Gasherde/Backöfen/Grillgeräte und Terrassenheizer.

Nach der neuen Verordnung erhalten sowohl Gasverbrauchseinrichtungen als auch Armaturen eine EU-weit standardisierte Leistungserklärung und fallen somit unter die gleiche Regelung. 

Die Verordnung wird die derzeit geltenden Vorschriften im Rahmen der Richtlinie über Gasverbrauchseinrichtungen (2009/142/EG) aktualisieren. Sie gelten für Geräte, die in der EU in Verkehr gebracht und/oder zum ersten Mal in Betrieb genommen werden.

Seilbahnen

Bei den Haupttypen von Seilbahnen handelt es sich um Standseilbahnen, Gondelbahnen, kuppelbare Sesselbahnen, fixgeklemmte Sesselbahnen, Pendelbahnen, Funitels, kombinierte Anlagen (bestehend aus mehreren Seilbahntypen, z.B. Gondelbahnen und Sesselbahnen) sowie Schlepplifte.

Deren Sicherheits-, Umwelt- und Marktanforderungen sind derzeit in der Richtlinie 2000/9/EG geregelt. Der Antrieb über Seile sowie die Funktion der Fahrgastbeförderung sind die Hauptkriterien für die Bestimmung des Geltungsbereichs der Richtlinie, die für Anlagen gilt, die ab dem 3. Mai 2004 gebaut und in Betrieb genommen wurden.

Die neue Verordnung ersetzt die Richtlinie 2000/9/EG, um eine größere Einheitlichkeit in den EU-Harmonisierungsvorschriften für Industrieprodukte sicherzustellen.

Seilbahnen sind auf die Bedingungen vor Ort abgestimmte Einzelprodukte und an eine ortsfeste Infrastruktur und mobile Maschinen gekoppelt. Sicherheitsbauteile und Teilsysteme unterliegen den Regeln für den freien Warenverkehr sowie der Konformitätsbewertung und der Konformitätserklärung.

Weiteres Vorgehen

Das Europäische Parlament wird in erster Lesung über die drei Verordnungen abstimmen, bevor der Rat sie förmlich annehmen kann; anschließend werden sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

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Abschluss des Freihandelsabkommens EU-Südkorea

Wed, 07/10/2015 - 15:50

Der Rat hat am 1. Oktober 2015 einen Beschluss über den Abschluss des Freihandelsabkommens der EU mit Südkorea angenommen. 

Das im Oktober 2010 unterzeichnete Abkommen sieht die schrittweise Liberalisierung des Handels mit Waren und Dienstleistungen vor. Es enthält Regeln zu handelsbezogenen Fragen, wie Wettbewerb und staatliche Beihilfen, Rechte des geistigen Eigentums und öffentliches Beschaffungswesen. 

Es ist das erste einer neuen Generation von Freihandelsabkommen und das erste Handelsabkommen der EU mit einem asiatischen Land

Alle Mitgliedstaaten der EU haben das Abkommen ratifiziert, so dass es nun abgeschlossen werden kann. Die meisten Bestimmungen des Abkommens werden bereits seit dem 1. Juli 2011 vorläufig angewendet. 

Südkorea ist der zehntgrößte Exportpartner der EU, und die EU der viertgrößte Exportpartner Südkoreas. 

Öffnung des Handels, Verbesserung des Marktzugangs, Beseitigung nichttarifärer Hemmnisse 

Die meisten Zölle wurden im Juli 2011 aufgehoben, als sich beide Parteien verpflichteten, innerhalb von fünf Jahren 98,7 % der Zölle (Handelswert) abzuschaffen. Ab dem 1. Juli 2016 werden nur noch für einige wenige landwirtschaftliche Erzeugnisse Einfuhrzölle erhoben. 

Das Abkommen eröffnet neue Möglichkeiten des Marktzugangs für Dienstleistungen und Investitionen. Es enthält besondere Vorschriften für elektronische Geräte, Kraftfahrzeuge und Fahrzeugteile, Arzneimittel, medizinische Geräte und Chemikalien, so dass auch nichttarifäre Handelshemmnisse beseitigt werden. Handelspolitische Schutzmaßnahmen, technische Handelshemmnisse, gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen sowie Zoll- und Handelserleichterungen werden ebenfalls erfasst. 

Dem Abkommen sind Protokolle über Ursprungsregeln und über Amtshilfe im Zollbereich sowie über kulturelle Zusammenarbeit beigefügt. Es enthält auch Bestimmungen über Handel und nachhaltige Entwicklung, die sowohl sozialen als auch ökologischen Belangen Rechnung tragen. 

Umsetzung 

Ein Handelsausschuss überwacht die Umsetzung des Abkommens sowie die Handelsbeziehungen im Allgemeinen. Auch ein Streitbeilegungsverfahren ist vorgesehen. Der Handelsausschuss erstattet einem Gemischten Ausschuss Bericht, der auf Grundlage eines Rahmenabkommens EU–Südkorea, mit dem das Freihandelsabkommen verknüpft ist, eingesetzt wird.

Der Beschluss wurde ohne Aussprache auf einer Tagung des Rates (Wettbewerbsfähigkeit) angenommen.

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Einladungsschreiben von Präsident Donald Tusk an die Mitglieder des Europäischen Rates

Fri, 18/09/2015 - 20:30

Die Krise, die wir alle derzeit erleben, stellt unsere Menschlichkeit und unser Verantwortungsbewusstsein auf die Prüfung. Sie verursacht umfangreiche Spannungen und Anschuldigungen zwischen Politikern und Völkern in Europa. Und wir brauchen uns nichts vorzumachen: Europa wird sich dieser Herausforderung auch längerfristig – auf Jahre – stellen müssen. Daher möchte ich, dass wir uns um einen Gesamtansatz zur Bewältigung dieser Krise bemühen. 

Unsere Reaktion kann jedoch nicht die brutale Realität verdecken. Wir sind – als Europäer – derzeit nicht in der Lage, das Management unserer gemeinsamen Außengrenzen sicherzustellen, und deshalb haben einige Staaten beschlossen, sich zu schützen, indem sie ihre nationalen Grenzen schließen. Der Schutz unserer europäischen Gemeinschaft ist unsere oberste Pflicht, und wir haben dabei versagt. Zu lange ist es bei unseren Beratungen nur darum gegangen, die Verantwortung auf andere zu übertragen. Die Liste der Punkte, bei denen wir uns gegenseitig die Schuld zuschieben könnten, ist lang, aber das wird uns nicht dabei helfen, eine gemeinsame Lösung zu finden. Es ist jetzt definitiv an der Zeit, Strategien zu erarbeiten, die wir umsetzen können, um uns gegenseitig zu helfen. Daher richte ich die Bitte an uns alle, ehrlich darüber zu beraten, was die EU tun kann, um ihre Mitgliedstaaten bei der Bewältigung dieses Problems zu unterstützen. Wir müssen darüber hinaus unsere jeweilige Verantwortung auf nationaler Ebene erörtern. Niemand sollte sich vor seiner eigenen Verantwortung drücken, da wir ansonsten keine gemeinsame europäische Antwort auf der Grundlage von Einheit und Solidarität erarbeiten können. Wir müssen endgültig damit aufhören, uns gegenseitig die Verantwortung zuzuschieben und die Schuld zuzuweisen. 

Es gibt in der EU unterschiedliche Erfahrungswerte und Betrachtungsweisen, und deshalb gibt es auch keine einfachen Lösungen. Dies darf jedoch nicht als Ausrede dafür dienen, keine umfassende Strategie zu entwickeln oder keine wirksame und verantwortungsbewusste Migrationspolitik – unter Achtung unserer grundlegenden Werte – aufzubauen. Die derzeitige "Migrationspolitik" ist die Summe der Verzweiflung der Opfer von Krieg und Verfolgung, ihrer Entschlossenheit, sich ein besseres Leben zu erkämpfen, des Zynismus der Schleuser, und allzu oft des tragischen Schicksals der Flüchtlinge und Migranten. Daher müssen wir unbedingt eine glaubwürdige europäische Migrationspolitik erarbeiten. 

Neben unserem Gesamtansatz zur Krise möchte ich unter anderem folgende Themen erörtern: Hilfe für die Mitgliedstaaten an den Außengrenzen, Zusammenarbeit mit den Ländern des westlichen Balkans, mit der Türkei und mit den Nachbarländern Syriens, Finanzhilfe für das Hohe Flüchtlingskommissariat und das Welternährungsprogramm sowie die Umsetzung unserer Schlussfolgerungen zu Rückkehr und Rückübernahme. Ferner müssen wir diplomatische Bemühungen zur Lösung der Syrienkrise erörtern. Ich werde Ihnen meine Einschätzung der Lage im Anschluss an meine Besuche in den Ländern des Mittelmeerraums und des Nahen und Mittleren Ostens mitteilen. 

Ein Punkt kann jedoch nicht so lange warten: Das Welternährungsprogramm benötigt Geld, um Lebensmittel für elf Millionen Menschen in Syrien und in der Region bereitzustellen. Es musste die Nahrungsmittelhilfe für Flüchtlinge bereits erheblich einschränken. Ich möchte an Sie alle appellieren, nicht bis zu unserer Tagung zu warten und sofort Spenden an das Welternährungsprogramm zu tätigen, in Abstimmung mit ECHO. 

Ich hoffe, dass wir all diese Herausforderungen auf unserer außerordentlichen Tagung am kommenden Mittwoch ab 18.00 Uhr angehen können. Der Präsident des Europäischen Parlaments wird zu Beginn der Tagung anwesend sein. Nach dem Austausch mit Präsident Schulz werden wir die obengenannten Themen beim Abendessen erörtern.   

Ich freue mich darauf, Sie alle in Brüssel begrüßen zu dürfen.     

D. TUSK

 

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Weekly schedule of President Donald Tusk

Fri, 18/09/2015 - 17:46

Saturday 19 September 2015

Visit to Egypt
11.30 Meeting with President Abdel Fattah al-Sisi 

12.45 Joint press statement

 Sunday 20 September 2015

Visit to Jordan
12.00 Meeting with H.M. the King of Jordan, Abdullah II bin al-Hussein

Visit of a refugee camp 

Tuesday 22 September 2015

13.00 Meeting with President of the European Commission Jean-Claude Juncker 

Wednesday 23 September 2015

15.00  European People's Party Summit (Stanhope Hotel) 

18.00  Informal meeting of Heads of State or Government

Thursday 24 September 2015

11.00 Meeting with President of the European Parliament Martin Schulz (European Parliament)

 

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Vorbereitungen für die 21. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien (COP 21) des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und für die 11. Tagung der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls (CMP 11), Paris, 2015

Fri, 18/09/2015 - 14:02

Der Rat der Europäischen Union –

1.           BETONT, welch entscheidende Bedeutung der Pariser Konferenz 2015 als historischem Meilenstein im Hinblick auf die Verstärkung der globalen kollektiven Maßnahmen und den rascheren globalen Übergang zu einer Gesellschaft, die geringe CO2-Emissionen verursacht und klimaresilient ist, zukommt; 

Dringlichkeit und Notwendigkeit von globalen Maßnahmen

2.           NIMMT mit Besorgnis die Erkenntnisse des fünften Sachstandsberichts des Weltklimarates (IPCC) ZUR KENNTNIS; UNTERSTREICHT, dass die globale Erwärmung eine feststehende Tatsache ist und dass mit höchster Wahrscheinlichkeit der Einfluss des Menschen die Hauptursache für die seit Mitte des 20. Jahrhunderts beobachtete Erwärmung ist; 

3.           BETONT, dass gemäß den jüngsten Erkenntnissen des IPCC die weltweiten Treibhausgasemissionen spätestens 2020 ihren Höchststand erreicht haben müssen und dass sie dann bis 2050 gegenüber 1990 um mindestens 50 % verringert werden und im Jahre 2100 nahe Null oder darunter liegen müssen, um den Temperaturanstieg auf unter 2°C zu begrenzen; BEGRÜSST in diesem Zusammenhang die Erklärung der Staats- und Regierungschefs des G7-Gipfels vom Juni 2015 und BETONT, dass alle Parteien transformative Wege einschlagen sollten in Richtung einer langfristigen Vision einer weltumfassenden und nachhaltigen Klimaneutralität und Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts; ERINNERT an das Ziel der EU, im Rahmen der nach Ansicht der IPCC erforderlichen Reduzierungen durch die Gruppe der Industrieländer die Emissionen bis 2050 um 80 % bis 95 % im Vergleich zu 1990 zu verringern;

Ergebnisse der Pariser Konferenz

4.           BETONT, wie wichtig es ist, auf der Pariser Konferenz über Folgendes Einvernehmen zu erzielen: i) eine ehrgeizige und dauerhafte rechtsverbindliche, für alle Vertragsparteien geltende Übereinkunft im Rahmen des UNFCCC ("Pariser Übereinkommen"), die die Aspekte Klimaschutz, Anpassung, Finanzierung, Technologieentwicklung und -transfer, Kapazitätsaufbau, Transparenz der Maßnahmen und Unterstützung in ausgewogener Weise sowie kostenwirksam berücksichtigt und ehrgeizige national festgelegte Klimaschutzverpflichtungen enthält, ii) ein umfassendes Paket von Beschlüssen, das die Umsetzung des Pariser Übereinkommens ermöglicht und mit dem Übergangsvereinbarungen für die Zeit vor dessen Inkrafttreten umrissen werden, und iii) einen Beschluss über die Verstärkung der globalen Klimaschutzziele für den Zeitraum bis 2020, was auch in der Lima-Paris-Aktionsagenda unterstützt wird; 

5.           UNTERSTREICHT, dass mit den Ergebnissen der Pariser Konferenz ein deutliches Zeichen zur Finanzierung gesetzt werden sollte, um arme und gefährdete Länder zu unterstützen und den Übergang zu einer gegen den Klimawandel gewappneten, treibhausgasarmen Wirtschaft zu ermöglichen;  


Weiteres Vorgehen im Jahr 2015

6.           STELLT FEST, dass noch eine beträchtliche Menge Arbeit erforderlich ist, damit in Paris das entsprechende Ergebnis erreicht wird; IST BESORGT über den bisherigen Mangel an substanziellen Fortschritten bezüglich des Verhandlungstextes; ERMUTIGT die Ko-Vorsitzenden der Ad-hoc-Arbeitsgruppe zur Durban-Plattform für verstärktes Handeln, einen überarbeiteten, prägnanten Verhandlungstext auszuarbeiten, der die wichtigsten, auf die Meinungen der Parteien gestützten Optionen enthält, damit die Minister rechtzeitig vor der Pariser Konferenz positive Zusagen machen können; 

Beabsichtigte national festgelegte Beiträge (INDC)

7.           BEGRÜSST die bisher vorgelegten INDC; UNTERSTREICHT, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten ihre INDC am 6. März 2015 vorgelegt haben, die dem verbindlichen Ziel entsprechen, die EU-internen Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 40 % im Vergleich zu 1990 zu reduzieren; FORDERT alle Parteien, die dies noch nicht getan haben, AUF, möglichst bald in den nächsten Wochen faire und ehrgeizige INDC zu übermitteln; BEGRÜSST in diesem Zusammenhang Möglichkeiten für einen leichteren Gedankenaustausch über den Umfang der Gesamtmaßnahmen, um die Klimaerwärmung auf weniger als 2°C zu beschränken, unter anderem im Rahmen des anstehenden UNFCCC-Syntheseberichts und des INDC-Forums am 12./13. Oktober 2015 in Rabat, Marokko; 

Pariser Übereinkommen

8.           NIMMT die Mitteilung der Kommission "Das Paris-Protokoll – Ein Blueprint zur Bekämpfung des globalen Klimawandels nach 2020" als einen Beitrag zur Formulierung einer Vision der EU und ihrer Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Pariser Konferenz zur Kenntnis; 

9.           SCHLÄGT VOR, dass das internationale rechtsverbindliche Pariser Übereinkommen 

-        eine langfristige Vision des notwendigen Wandels hin zu emissionsarmen und klimaresistenten Volkswirtschaften im Laufe dieses Jahrhunderts bietet; 

-        die Teilnahme aller Parteien und das Engagement nichtstaatlicher Akteure ermöglicht; 

-        in Form eines Protokolls geschlossen wird, damit der politische Wille in der stärkstmöglichen Form festgeschrieben wird und Berechenbarkeit und Dauerhaftigkeit gegeben sind; 

-   nach der Ratifizierung durch eine erhebliche Zahl von Parteien, die für ein erhebliches Emissionsniveau stehen, in Kraft tritt, damit gewährleistet ist, dass das Pariser Übereinkommen tatsächlich ein weltweites und wirksames Übereinkommen ist;         

Klimaschutz

10.        SCHLÄGT VOR, dass das Pariser Übereinkommen 

-   ein langfristiges globales Klimaschutzziel festlegt, das mit dem "Unter-2°C-Ziel" in Einklang steht; 

-   faire, ehrgeizige und quantifizierbare Klimaschutzverpflichtungen aller Parteien enthält, die mit den Grundsätzen des VN-Klimaübereinkommens (UNFCCC), die angesichts der unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten und im Wandel begriffenen wirtschaftlichen Realitäten und Kapazitäten angewendet werden, vereinbar sind; 

-   vorsehen sollte, dass alle Parteien eine Klimaschutzverpflichtung eingehen, aufrechterhalten und umsetzen müssen; 

-   einen dynamischen fünfjährlichen Klimaschutzmechanismus umfasst, nach dem alle Parteien verpflichtet werden sollen, entweder neue oder aktualisierte Verpflichtungen vorzulegen - ohne dabei unter das Niveau der bisherigen Verpflichtungen zurückzufallen - oder bestehende wieder vorzulegen; 

-   vereinfachte Verfahren für die Erneuerung und Anpassung von Klimaschutzverpflichtungen nach oben umfasst; 

-   ein System der Erfüllungskontrolle enthält, das die frühzeitige und wirksame Umsetzung fördert; 

-   Flexibilität für die Länder mit den geringsten Fähigkeiten bietet; 

            Anpassung

11.        SCHLÄGT VOR, die Anpassung zu einem zentralen Element eines ausgewogenen Pariser Übereinkommens zu machen, das 

-        alle Parteien dazu verpflichtet, Maßnahmen gegen die schädlichen Folgen des Klimawandels zu planen, sich darauf vorzubereiten und darauf zu reagieren, die Anpassung in die nationalen Entwicklungsprozesse zu integrieren und Erfahrungen mitzuteilen, um zu einer klimaresistenten nachhaltigen Entwicklung zu gelangen; 

-      alle Parteien dazu auffordert, die Überwachung, die Berichterstattung, den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zu verstärken und auf diese Weise die Wirksamkeit von Anpassungsmaßnahmen zu erhöhen; 

-      einen iterativen und dynamischen Ansatz zur kontinuierlichen Verbesserung der Wirksamkeit der Anpassungsmaßnahmen und ihrer Umsetzung umfasst; 

-   zur Unterstützung aller Länder, insbesondere der ärmsten und der besonders gefährdeten Länder, auf dem Weg zu einer klimaresistenten nachhaltigen Entwicklung beiträgt; 

-   unterstreicht, dass sowohl ehrgeizige Klimaschutzmaßnahmen als auch ehrgeizige Anpassungsmaßnahmen, einschließlich einer wirksamen Katastrophenvorsorge, für die Steuerung und Verringerung des von den schädlichen Auswirkungen des Klimawandels ausgehenden Risikos von wesentlicher Bedeutung sind; dazu gehören auch Vorkehrungen gegen drohende Verluste und Schäden;   

12.        ERINNERT daran, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten die "Verpflichtungen der Europäischen Union im Rahmen der Anpassungsplanung" vorgelegt haben; 

Nutzung der Märkte

13.        BETONT, dass das Pariser Übereinkommen die internationale Nutzung der Märkte – vorbehaltlich der Anwendung robuster gemeinsamer Anrechnungsvorschriften, die sicherstellen, dass die Umweltwirksamkeit und die Klimaschutzverpflichtungen in vollem Umfang bestehen bleiben und dass Doppelanrechnungen vermieden werden – ermöglichen und Marktmechanismen vorsehen sollte, die verstärkte und kostenwirksame Klimaschutzmaßnahmen fördern, mit denen ein Nettobeitrag zu den globalen Klimaschutzanstrengungen geleistet und zu einer nachhaltigen Entwicklung beigetragen wird; 

            Finanzierung

14.        BEKRÄFTIGT, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten sich nach wie vor verpflichten, die Mobilisierung von Mitteln für die Klimaschutzfinanzierung im Zusammenhang mit sinnvollen Klimaschutzmaßnahmen und transparenter Umsetzung zu intensivieren, um so ihren Beitrag zur Verwirklichung des Ziels der Industrieländer zu leisten, bis 2020 gemeinsam jährlich 100 Mrd. USD aus verschiedensten Quellen (öffentlich und privat, bilateral und multilateral sowie alternative Finanzierungsquellen) zu mobilisieren; VERWEIST in diesem Zusammenhang auf seine Schlussfolgerungen zur Finanzierung des Klimaschutzes vom 7. November 2014; BEKRÄFTIGT ERNEUT seine nachdrückliche Unterstützung für den globalen Klimaschutzfonds und SIEHT einer frühzeitigen Zuweisung der ersten Finanzierung MIT INTERESSE ENTGEGEN; BETONT, dass die Bestimmungen des Pariser Übereinkommens über die Finanzierung des Klimaschutzes dynamisch und so gestaltet sein müssen, dass sie an veränderte Gegebenheiten und Bedürfnisse angepasst werden können, indem sie den sich entwickelnden Fähigkeiten und Verantwortlichkeiten der Parteien Rechnung tragen; VERWEIST ferner auf die anstehenden Schlussfolgerungen zur Finanzierung des Klimaschutzes;            

Transparenz und Anrechenbarkeit

15.        UNTERSTREICHT, dass das Pariser Übereinkommen ein solides, auf gemeinsamen Regeln basierendes System mit für alle Parteien geltenden Regeln zu Transparenz und Anrechenbarkeit vorsehen muss, wobei eingeräumt wird, dass die Anwendung dieser Regeln unterschiedlich sein wird, je nach Art der Verpflichtungen, die den Fähigkeiten der Parteien und den nationalen Gegebenheiten Rechnung tragen; BETONT, dass dieses System die Verwendung gemeinsamer Parameter vorsehen, die jüngsten IPCC-Leitlinien beachten und auf den im Rahmen des UNFCCC gewonnenen Erfahrungen aufbauen sollte; 

16.        HEBT HERVOR, dass das Pariser Übereinkommen für alle Parteien, die eine nachhaltige Land- und Bodenbewirtschaftung fördern, einen transparenten Anrechnungs- und Berichterstattungsrahmen für die Emission und den Abbau von Treibhausgasen für den Sektor Landnutzung auf der Grundlage der bestehenden einschlägigen Beschlüsse im Rahmen des UNFCCC vorsehen sollte; 

            Gemeinsame Erfüllung

17.        BESTÄTIGT, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten die Absicht haben, ihre Verpflichtungen aus dem Pariser Übereinkommen gemeinsam zu erfüllen; BEGRÜSST die Absicht Norwegens und Islands, sich an dieser gemeinsamen Erfüllung zu beteiligen;  

            Sonstige Punkte

18.        HEBT die Bedeutung der Menschenrechte, der Gleichstellung der Geschlechter, eines gleichstellungsdifferenzierten Ansatzes, eines gerechten Wandels des Arbeitskräftepotenzials, von menschenwürdiger Arbeit, von Bildung und Sensibilisierung sowie der Gewährleistung von Ernährungssicherheit im Kontext der Klimapolitik HERVOR; 

Umsetzung des Pariser Übereinkommens

19.        SCHLÄGT VOR, auf der Pariser Konferenz neben einem technischen Arbeitsprogramm ein umfassendes Paket inhaltlicher Beschlüsse anzunehmen, mit denen die Regeln, Modalitäten und Verfahren unter anderem für Transparenz und Anrechenbarkeit von Klimaschutzverpflichtungen – auch für den Sektor Landnutzung – und für die internationale Nutzung der Märkte weiterentwickelt und 2017 zum Abschluss gebracht werden, damit das Pariser Übereinkommen umgesetzt werden kann; 

Verstärkung der globalen Ziele für den Zeitraum bis 2020

20.        WEIST ERNEUT DARAUF HIN, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten die in Doha vereinbarte Änderung des Kyoto-Protokolls bereits umsetzen; UNTERSTREICHT die Entschlossenheit der EU und ihrer Mitgliedstaaten, den Prozess der Ratifizierung der Doha-Änderung im dritten Quartal 2015 abzuschließen; und FORDERT die anderen Parteien AUF, dies ebenfalls zu tun, um ein rasches Inkrafttreten zu gewährleisten; BETONT in diesem Zusammenhang, dass auf der Pariser Konferenz die Durchführungsbestimmungen für den zweiten Verpflichtungszeitraum des Kyoto-Protokolls, wie in Warschau und Lima vereinbart, angenommen werden müssen; 

21.        BETONT, dass alle Parteien handeln müssen, um die Klimaschutzlücke für den Zeitraum bis 2020 zu schließen; WEIST auf die Fortschritte HIN, die im Rahmen der Ad-hoc-Arbeitsgruppe zur Durban-Plattform für verstärktes Handeln bei der Auslotung von Möglichkeiten erzielt wurden, wie für den Zeitraum bis 2020 in Bereichen mit hohem Klimaschutzpotenzial, insbesondere Energieeffizienz, erneuerbare Energien, REDD+, kurzlebige Klimaschadstoffe, vorgelagerte Emissionen von Methan, Fluorkohlenwasserstoffe, Exportkredite und Reform der Subventionsregelung für fossile Brennstoffe, ehrgeizigere globale Klimaschutzziele angestrebt werden können; UNTERSTREICHT die Bedeutung der multilateralen Zusammenarbeit, insbesondere durch die Lima-Paris-Aktionsagenda, in deren Rahmen Maßnahmen in diesen Bereichen ermittelt und beschleunigt werden sollen; UNTERSTREICHT in diesem Zusammenhang die Einbeziehung von und die Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Akteuren; HEBT HERVOR, wie wichtig es ist, das Streben nach ehrgeizigeren Klimaschutzzielen für den Zeitraum bis 2020 auch über die Pariser Konferenz hinaus fortzusetzen und zu intensivieren und sicherzustellen, dass Optionen mit hohem Klimaschutzpotenzial kontinuierlich große politische Aufmerksamkeit zuteil wird, indem die technische Prüfung solcher Optionen – aufbauend auf der Lima-Paris-Aktionsagenda – mit regelmäßigen Veranstaltungen auf hoher Ebene verknüpft wird;  

22.        BETONT, dass die Prüfung von Möglichkeiten für Maßnahmen mit hohem Klimaschutzpotenzial auch über 2020 hinaus weiterhin von Bedeutung ist und als Beitrag zu dem Prozess, die globalen Klimaschutzziele im Rahmen des Pariser Übereinkommens im Laufe der Zeit anzuheben, dienen kann; 

23.        IST SICH BEWUSST, dass die kontinuierliche Umsetzung bestehender Beschlüsse im Rahmen des UNFCCC gefördert werden muss; BEGRÜSST in diesem Zusammenhang den Abschluss der REDD+-Verhandlungen;  

Sonstige Prozesse

24.        nimmt zur Kenntnis, dass das Pariser Übereinkommen Emissionen in allen Sektoren, die einer regelmäßigen Überprüfung unterliegen, erfassen sollte, während die Anrechnung von Emissionen und die Emissionsberichterstattung weiterhin im Rahmen des UNFCCC erfolgen sollten, BETONT allerdings, dass Vorschriften für Treibhausgasemissionen aus dem internationalen See- und Luftverkehr bzw. aus Herstellung und Verbrauch von Fluorkohlenwasserstoffen so bald wie möglich auf effiziente Weise und im Einklang mit dem "Unter-2°C-Ziel" durch die IMO, die ICAO und das Montrealer Protokoll erlassen werden sollten; 

25.        BEGRÜSST das Ergebnis der Konferenz von Addis Abeba, das den Rahmen zur Finanzierung nachhaltiger Entwicklung und die Mittel zur Umsetzung der universellen Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verstärkt; SIEHT mit großen Interesse dem bevorstehenden VN-Gipfel ENTGEGEN, auf dem die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung ("Transforming our world: The 2030 agenda for sustainable development") angenommen wird, mit der der universellen Herausforderung der Armutsbekämpfung und der nachhaltigen Entwicklung begegnet werden soll und die Bedeutung der Bekämpfung des Klimawandels als Schlüsselelement zur Bewältigung dieser Herausforderung bestätigt wird.

 

[1]           Vgl. beispielsweise 14790/09 (Nummer 7) und 14747/14 (Nummer 2).

 

 

 

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Treibhausgasemissionen: Einrichtung einer Marktstabilitätsreserve gebilligt

Fri, 18/09/2015 - 10:10

Der Rat hat den Beschluss über die Einrichtung einer Marktstabilitätsreserve (MSR) für das EU-System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten (EU EHS) angenommen. Diese neue Reserve ist dazu gedacht, strukturelle Ungleichgewichte zwischen Angebot und Nachfrage im EU EHS zu beheben.

So funktioniert die Marktstabilitätsreserve

Wenn die Gesamtzahl der Emissionszertifikate in einem Jahr eine bestimmte Schwelle überschreitet, wird ein Anteil der Zertifikate automatisch vom Markt genommen und in eine Reserve eingestellt. Im gegenteiligen Fall werden die Zertifikate aus der Reserve dem Markt wieder zugeführt.

Darum ist die Marktstabilitätsreserve nötig

 2013 gab es im EU EHS einen deutlichen Überschuss an Zertifikaten, und für die folgenden Jahre wurde ein Ansteigen dieses Überschusses erwartet. Dies war die Folge eines Ungleichgewichts zwischen Angebot und Nachfrage von Zertifikaten, da die Nachfrage schwankt und beispielsweise von Konjunkturzyklen abhängig ist.

Durch einen großen Überschuss sinken die Preise für Zertifikate und damit auch die Anreize für Investitionen in CO2‑arme Technologien. Ohne Korrekturmaßnahmen würde daher das gegenwärtige Marktungleichgewicht die Fähigkeit des EU EHS beeinträchtigen, in der Zukunft die Zielvorgaben in kosteneffizienter Weise zu verwirklichen.


Die wichtigsten Elemente der endgültigen Fassung
  • 2018 wird eine Marktstabilitätsreserve eingerichtet, die ab 1. Januar 2019 einsatzbereit sein wird.
  • "Einbehaltene" Zertifikate (die 900 Millionen Zertifikate, deren für die Jahre 2014-2016 vorgesehene Versteigerung bis 2019-2020 zurückgestellt wurde) werden in die Reserve eingestellt.
  • Nicht zugeteilte Zertifikate aus der Phase 3 des EU EHS werden im Jahr 2020 in die Reserve eingestellt.
  • Bei der Überprüfung der MSR werden die Auswirkungen der Reserve auf Wachstum, Beschäftigung, industrielle Wettbewerbsfähigkeit und die Gefahr der Verlagerung von CO2-Emissionen berücksichtigt.
Zeitliche Übersicht

Mit der Vorlage des Vorschlags der Kommission für eine Marktstabilitätsreserve im Januar 2014 begann das ordentliche Gesetzgebungsverfahren. Im Mai 2015 erzielten das Europäische Parlament und der Rat eine informelle Einigung über einen Kompromisstext. Das Parlament billigte die Reform im Juli 2015. Durch die Zustimmung des Rates wird der Beschluss nun in erster Lesung erlassen.

Das EU EHS

Das 2005 eingeführte EU EHS hat zum Ziel, die von der EU angestrebte Reduzierung der Treibhausgasemissionen auf wirtschaftlich effiziente Weise zu verwirklichen. Es beruht auf dem Konzept von "Obergrenzen und Handel": Alljährlich legt die EU für die Gesamtemissionen, die von den unter das System fallenden Kraftwerken, energieintensiven Industrien und gewerblichen Luftfahrtunternehmen verursacht werden, eine Obergrenze fest.

Innerhalb dieser Grenze können Unternehmen Emissionszertifikate an‑ und verkaufen. Jedes Zertifikat berechtigt zum Ausstoß von einer Tonne CO2, dem wichtigsten Treibhausgas, bzw. der entsprechenden Menge eines anderen Treibhausgases.

Von 2013 bis 2020 wird die Obergrenze jährlich um 1,74 % gesenkt. Ab 2021 wird diese jährliche Senkung auf 2,2 % gesteigert, wodurch das neue Ziel der EU für die Reduzierung von Emissionen bis 2030 zum Ausdruck gebracht wird.

Überprüfung des EU EHS

Die Einrichtung der Marktstabilitätsreserve ist der erste Teil einer umfassenderen Überprüfung des EU EHS, die die Kommission dieses Jahr vorgeschlagen hat.

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European Economic and Social Committee: appointment of new members for the next five years

Thu, 17/09/2015 - 17:40

On 17 September 2015, the Council appointed the members of the European Economic and Social Committee (EESC) for the period from 21 September 2015 to 20 September 2020. 

The EESC is the European Union body which represents employers, workers and other groups and associations of civil society, notably in socio-economic, civic, professional and cultural areas. 

The Committee has 350 members from the 28 EU countries. 

Members are nominated by national governments and appointed by the Council for a renewable 5-year term of office. The latest renewal was in October 2010 for the mandate 2010-2015.

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Indicative programme - Environment Council meeting of 18 September 2015

Thu, 17/09/2015 - 10:28

Place:        Justus Lipsius building, Brussels
Chair(s):   
Carole Dieschbourg, Minister for the Environment of Luxembourg

All times are approximate and subject to change

+/- 09.50     Doorstep by Minister Dieschbourg

+/- 10.00     Beginning of Environment Council meeting
                     Adoption of the agenda

+/- 10.05     Approval of legislative A items (in public session)
                   Approval of non-legislative A items

+/- 10.15     Preparations for Paris UN Climate Change Conference

+/- 12.50     AOB
                   Cycling as a mode of transport

+/- 13.00    Working lunch

+/- 14.00    Press conference (in public session)

 

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Griechenland: Rat zeigt sich solidarisch durch schnellere Mobilisierung von EU-Mitteln

Wed, 16/09/2015 - 13:29

Am 16. September 2015 hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rates einen Vorschlag der Kommission befürwortet, Griechenland bei der bestmöglichen Nutzung von EU-Mitteln zu unterstützen und für mehr Liquidität zu sorgen, um dadurch zur Wachstumsförderung und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beizutragen. Hauptziel des Vorschlags ist es, dem Mangel an öffentlichen Mitteln für dringend benötigte Investitionen in Griechenland zu begegnen und zu gewährleisten, dass die betreffenden Europäischen Fonds – der Struktur- und der Investitionsfonds – so schnell wie möglich ihren Nutzen vor Ort entfalten. Die gebilligten Maßnahmen haben Ausnahmecharakter und sollen der besonderen Situation Rechnung tragen, die durch die Finanzkrise in Griechenland entstanden ist.


Die im Entwurf vorliegende Verordnung würde Griechenlands Liquidität um rund 2 Mrd. € verbessern. Dies soll folgendermaßen erreicht werden:  

  • Eine Erhöhung der Vorauszahlungen um insgesamt 7 Prozent in den Jahren 2015 und 2016 für den Finanzierungszeitraum 2014-2020. Dies betrifft den Europäischen Sozialfonds, den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Kohäsionsfond und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds. Durch diese Maßnahme würde 2015 und 2016 zusätzlich 1 Mrd. € verfügbar gemacht. Vorauszahlungen werden von der Kommission nach der Annahme eines operationellen Programms automatisch an die Mitgliedstaaten geleistet, um die Umsetzung der geplanten Maßnahmen zu beschleunigen.

  • Eine Erhöhung der maximalen EU-Kofinanzierungsrate auf 100 % für Programme, die im Zeitraum 2007-2013 durch den Kohäsionsfonds, den Europäischen Sozialfonds und den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung finanziert werden. Griechenland profitiert in diesem Zeitraum bereits von einer höheren EU-Kofinanzierung: In vielen Fällen trägt die EU 95 % der gesamten Investitionskosten statt der üblichen 85 %. Darüber hinaus würden die restlichen 5 % der EU-Zahlungen, die normalerweise bis zum Abschluss der Programme für den Zeitraum 2007-2013 zurückbehalten werden, vorzeitig freigegeben. Zusammen mit der Erhöhung der Kofinanzierungsraten würde dadurch in den Jahren 2015 und 2016 zusätzlich 1 Mrd. € verfügbar.

Der Betrag von insgesamt 2 Mrd. € würde in den Jahren 2014-2020 vorzeitig veranschlagt und wäre in diesem Zeitraumhaushaltsneutral.

Die nächsten Schritte 

Der vom Rat vereinbarte Standpunkt dient dem luxemburgischen Vorsitz als Mandat für die Beratungen mit Vertretern des Europäischen Parlaments. Sobald der Rat und das Parlament sich geeinigt haben, müssen beide Institutionen das Ergebnis förmlich annehmen.

Hintergrund

Ziel der Kohäsionspolitik ist es, die Disparitäten in der Entwicklung der verschiedenen EU-Regionen durch die Förderung des Wirtschaftswachstum, der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Wettbewerbsfähigkeit zu verringern.

Die EU-Fonds sind die größte Quelle ausländischer Direktinvestitionen in Griechenland. Im Rahmen des Programmplanungszeitraums 2007-2013 werden Griechenland nahezu 42 Mrd. € zugewiesen. Davon stammen rund 24 Mrd. € aus den europäischen Struktur- und Kohäsionsfonds, dem Fischereifonds und dem Fonds für ländliche Entwicklung, während es sich bei rund 17 Mrd. € um Direktzahlungen an Landwirte und Marktstützungsmaßnahmen handelt. Bislang hat Griechenland 38,4 Mrd. € erhalten; dieser Betrag entspricht 17,5 % des durchschnittlichen jährlichen BIP des Landes in dem genannten Zeitraum. Für kohäsionspolitische Maßnahmen steht noch eine Summe von fast 2 Mrd. € zur Verfügung; werden diese Mittel nicht bis Ende 2015 ausgeschöpft, verfallen sie.  

Für den Zeitraum 2014–2020 sind für Griechenland mehr als 35 Mrd. EUR bereitgestellt worden. Diese Summe setzt sich wie folgt zusammen: 20 Mrd. € aus den europäischen Struktur- und Kohäsionsfonds und mehr als 15 Mrd. € an Direktzahlungen für Landwirte und Marktstützungsmaßnahmen. Von der vorgesehenen Mittelzuweisung wurden zwischen 2014 und Juli 2015 bereits 4,5 Mrd. € ausgezahlt.

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Ernennung von Richtern am Gerichtshof und am Gericht der Europäischen Union

Tue, 15/09/2015 - 15:34

Die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten haben am 16. September 2015 vier Richter und einen Generalanwalt am Gerichtshof der Europäischen Union ernannt.

Die Amtszeit von Frau Camelia Toader (Rumänien) und Herrn Marko Ilešič (Slowenien) wurde jeweils um weitere sechs Jahre verlängert. Herr Michail Vilaras (Griechenland) und Herr Eugene Regan (Irland) wurden zu Richtern und Herr Manuel Campos Sánchez-Bordona (Spanien) wurde zum Generalanwalt am Gerichtshof ernannt. Alle Ernennungen gelten für die Amtszeit vom 7. Oktober 2015 bis zum 6. Oktober 2021.

Die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten haben Herrn Ian Stewart Forrester (Vereinigtes Königreich) zum Richter am Gericht ernannt, der damit Herrn Nicholas Forwood (ebenfalls VK) für die verbleibende Amtszeit vom 1. Oktober 2015 bis 31. August 2019 ersetzt. Ferner haben sie Herrn Juraj Schwarcz (Slowakei) und Herrn Heikki Kanninen (Finnland) erneut zu Richtern am Gericht für die Amtszeit vom 1. September 2016 bis 31. August 2022 ernannt.


Hintergrundinformationen

Der Gerichtshof der Europäischen Union umfasst drei Gerichte: den Gerichtshof, das Gericht und das Gericht für den öffentlichen Dienst.

Der Gerichtshof besteht derzeit aus 28 Richtern und neun Generalanwälten. Gemäß einem Ratsbeschluss aus dem Jahr 2013 wird sich die Anzahl der Generalanwälte am 7. Oktober 2015 auf elf erhöhen. Alle drei Jahre findet eine teilweise Neubesetzung der Stellen der Richter und Generalanwälte statt. Die Amtszeit von 14 Richtern und vier Generalanwälten läuft am 6. Oktober 2015 ab. Zehn Richter (aus Belgien, Spanien, Polen, Luxemburg, Kroatien, Finnland, Estland, der Slowakei, Ungarn, Dänemark) und vier Generalanwälte (aus dem Vereinigten Königreich, Deutschland, Dänemark und der Tschechischen Republik) sind bereits am 24. September 2014, am 1. April und am 12. Juni 2015 im Rahmen der teilweisen Neubesetzung im Jahr 2015 ernannt worden. Damit ist die für 2015 anstehende teilweise Neubesetzung der Stellen nun abgeschlossen. Es muss jedoch noch ein Generalanwalt aus Bulgarien ernannt werden, da die Anzahl der Generalanwälte um zwei erhöht wurde.

Das Gericht besteht derzeit aus 28 Richtern. Wie im Gerichtshof findet auch im Gericht alle drei Jahre eine teilweise Neubesetzung der Richterstellen statt. Die Amtszeit von 14 Richtern läuft am 31. August 2016 ab.

Die Richter und Generalanwälte des Gerichtshofs und die Richter des Gerichts werden für eine verlängerbare Amtszeit von sechs Jahren ernannt. Die Richter des Gerichtshofs wählen aus ihrer Mitte einen Präsidenten für eine verlängerbare Amtszeit von drei Jahren. Gleiches gilt für das Gericht.

 

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Message from President Donald Tusk to Majesty King Salman bin Abdulaziz of Saudi Arabia

Tue, 15/09/2015 - 12:09

I have learnt with great sorrow of the horrific accident provoked by the collapse of a crane at the Grand Mosque in Mecca. 

My thoughts are with the families of the victims. On behalf of the European Union, I would like to convey my sincere condolences to the bereaved families and wish a prompt recovery to the wounded.

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The 8th Republic of Korea-European Union Summit. Joint Press Statement. Seoul, September 15, 2015

Tue, 15/09/2015 - 10:23

1. The Eighth Summit between the Republic of Korea (ROK) and the European Union (EU) took place in Seoul on September 15, 2015. The ROK was represented by President Park Geun-hye and the EU was represented by Mr. Donald Tusk, President of the European Council and Commissioner Cecilia Malmström representing the President of the European Commission. 

TAKING THE ROK-EU STRATEGIC PARTNERSHIP TO THE NEXT LEVEL

2. The Leaders expressed their satisfaction with the progress the strategic partnership has made since 2010 and with specific cooperation since the Seventh Summit in 2013. The ROK and the EU agreed to continue to invest in these comprehensive, mutually beneficial and future-oriented relations.

3. The Leaders noted that the ROK is the EU's first and only partner that has signed all the three fundamental bilateral agreements with the EU. They welcomed that the Framework Agreement officially entered into force in June 2014 and also looked forward to the Free Trade Agreement fully entering into force at the earliest date, if possible within this year, with the completion of the ratification process. The Leaders looked forward to the completion of the ratification of the Framework Participation Agreement establishing a framework for joint crisis management operations. In this respect, the EU welcomed the intention of the ROK   to join the EU's counter-piracy efforts in the Gulf of Aden of Somalia in the EU Atalanta operation with the understanding that the ROK will require the National Assembly's consent to this end.

4. The leaders welcomed the expansion of cooperation on regional and global political and security issues between the ROK and the EU and highlighted the frequent exchanges between the ROK Foreign Minister and the EU High Representative for Foreign Affairs.

5. The Leaders noted that July 1, 2015 marked the fourth anniversary of the entry into force of the ambitious ROK-EU Free Trade Agreement (FTA) which contributed to an expansion of bilateral trade. The Leaders agreed that the full implementation of the FTA and increase in trade volume  between the ROK and the EU is important, in order to bring the expected benefits to both sides in a balanced way. In this respect, the Leaders encouraged their trade officials to produce tangible outcomes on the FTA implementation issues. With a common understanding on the importance of distributing the benefits of the FTA to both sides and contributing to sustainable development, the Leaders committed to ensuring the FTA serves the best interests of Korea and the EU in a mutually beneficial and forward-looking manner.

6. The Leaders acknowledged that investment is the key to create jobs and growth. Noting that the EU is the top foreign investor in the ROK and the Korean investment flows into the EU has also increased, the Leaders agreed to further promote bilateral investment. Considering that the FTA does not include provisions on investment protection, both sides agreed to explore ways to improve investment norms, while continuing discussion on other FTA improvements.

7. Both sides confirmed their interest in encouraging mutual opportunities for investment, including the Investment Plan for Europe and EU investment into the ROK. The Leaders welcomed the expanding business to business links between the EU and the ROK that are boosting and facilitating trade and investment opportunities.

8. The Leaders welcomed the substantial progress made in the ROK-EU cooperation on research and innovation and the creative economy, including the outcome of the 5th Joint Science & Technology Cooperation Committee in June 2015 where it was agreed to continue improving the framework conditions and to deepen and scale-up the ongoing cooperation in the selected thematic areas of nanotechnology, nanoelectronics, information communication technology (ICT), health and biomedical challenges, energy, and satellite navigation and to promote researcher's mobility. They looked forward to the upcoming launch of joint research and innovation projects in the area of next generation mobile telecommunications networks (5G) and Internet of Things and Cloud Computing under the 2016-2017 Horizon 2020 Work Programme and the prospects for related cooperation on 5G standards and spectrum allocation. They welcomed the agreement to engage in a twinning collaboration on carbon capture technologies and processes. The Leaders also recognised that since the ROK became a member of the Eurostars-2 Program in 2014, cooperation between SMEs of both sides has contributed to further joint research and technological development. They further shared the view that this cooperation should be continued to promote SMEs' technological competitiveness and encourage entry into third markets.

9. The Leaders agreed that the High-level Industry Policy Dialogue (IPD) should continue to act as a framework to strengthen cooperation in the area of industrial policy, facilitating bilateral discussion on ways to enhance industrial competitiveness, entrepreneurship, innovation, and support for SMEs of both sides.  The Leaders agreed that following the first IPD in Brussels on September 2014, the second IPD will be held in Seoul at the earliest possible date. The Leaders shared the view that both sides should cooperate to promote energy security and increase energy efficiency in various fields such as electricity, gas, and renewable energy.

10. The Leaders, with satisfaction, noted the progress made by the ROK in the prevention, deterrence and elimination of Illegal, Unreported and Unregulated (IUU) fishing through the establishment of a robust IUU control system. This progress was made possible with the strong commitment of the Korean government to the fight against IUU fishing and the close cooperation between the ROK and the EU. The parties may further establish and consolidate a technical working group, possibly followed by a Joint Statement. The Leaders reaffirmed their commitment to taking the bilateral cooperation to the next level, going beyond IUU-related issues, with a view to closer cooperation on oceans policies and strengthening global ocean governance including sustainable use of ocean resources, climate change, and sustainable fisheries and aquaculture.

11. The Leaders welcomed the progress made in the field of competition policy cooperation. The main forum for cooperation is the bilateral meeting held between the Chairman of the Korea Fair Trade Commission and the European Commissioner for Competition Policy based on the Cooperation Agreement on Anti-competitive Activities signed in 2009 and the Competition chapter in the Korea-EU FTA. Both sides shared the view that there is a continued need for enhanced cooperation to protect international trade from global anti-competitive practices.

12. The Leaders emphasized the importance of ensuring the openness and security of cyberspace for it to continue being a driving force for the freedom, prosperity and economic growth of mankind. They agreed to increase bilateral cooperation on cyberspace as well as to strengthen the global partnership in response to threats arising from cyberspace. They welcomed the two rounds of the ROK-EU Cyber Policy Consultation as a useful platform for sharing views and information on cyber issues and agreed to explore ways to enhance cooperation including between Korea Computer Emergency Response Team (Kr-CERT) and EU Computer Emergency Response Team (EU-CERT).

13. The Leaders noted with satisfaction that bilateral exchange and cooperation in the fields of culture and education have been expanding. Sharing the view that strengthening the communication between the peoples of the ROK and the EU contributes to deepening and developing bilateral relations, the Leaders agreed to cooperate closely in supporting networks among their cultural and creative industries and promoting people-to-people exchange in the field of education and youth, in particular through the Erasmus+ programme.

STEPPING UP COOPERATION ON FOREIGN AND SECURITY POLICY

14. The Leaders strongly condemned the Democratic People's Republic of Korea (DPRK)'s continued development of its nuclear and ballistic missile programmes, including its plutonium and uranium enrichment program and ballistic missile launches, and called on the DPRK to cease all related activities immediately as required by the relevant UN Security Council resolutions. Reaffirming that the DPRK cannot have the status of a nuclear-weapon state, the Leaders strongly urged the DPRK to abandon all its nuclear weapons and existing nuclear programmes in a complete, verifiable, and irreversible manner and return, at an early date, to the Nuclear Non-proliferation Treaty (NPT) and International Atomic Energy Agency (IAEA) safeguards and join the Comprehensive Nuclear Test Ban Treaty (CTBT).  They called on the DPRK to fully comply with its obligations under the relevant UN Security Council resolutions and to refrain from any further provocation. The Leaders reaffirmed their firm support for the Six-Party Talks and urged the DPRK to respond to diplomatic efforts aimed at creating favorable conditions for their resumption and take concrete steps to honor its commitments under the 19 September 2005 Joint Statement of the Six-Party Talks.

15. The Leaders shared the international community's grave concern over the human rights' situation in the DPRK as documented in last year's UN Commission of Inquiry report, and urged the DPRK to fully implement the recommendations of the report to improve its human rights' situation. The Leaders agreed to remain dedicated to working with the international community to improve the human rights situation in the DPRK, and urge the DPRK to cooperate with relevant UN mechanisms. The Leaders reaffirmed the need to ensure that the safety and well-being of the refugees and asylum seekers be guaranteed in full compliance of international law, including the principle of non-refoulement.

16. Underlining that enhanced relations between the two Koreas with the perspective of peaceful reunification would contribute greatly to the peace and prosperity not only on the Korean Peninsula, but also in the world, the Leaders agreed on the need for dialogue and cooperation. The EU appreciated the ROK government's endeavours and offers of dialogue towards unification. In this regard, the EU supported the peaceful unification of the Korean Peninsula based on the improvement of inter-Korean relations while reaffirming its support for the ROK's Trust-Building Process on the Korean Peninsula. The ROK appreciated the EU policy of critical engagement towards the DPRK.

17. The Leaders discussed the security situation in East Asia and highlighted that regional cooperation needs to be strengthened in order to build trust, which would serve as the foundation for prosperity and stability in the region and beyond. In this regard, the EU reaffirmed its continued support for the multilateral process promoted by the ROK's Northeast Asia Peace and Cooperation Initiative (NAPCI). President Park appreciated that the EU has made indispensable contributions to developing NAPCI by sharing its experience on regional multilateral cooperation in particular during the ROK-EU Joint Seminars in Seoul in 2014 and in Brussels in 2015. The EU Leader expressed support for the active role of the ROK as the chair country in leading the trilateral cooperation among the ROK, Japan and China and welcomed the ROK's hosting of the 6th ROK-Japan-China Trilateral Summit in the near future.

18. The Leaders underscored the important role of ASEM as a platform for political dialogue, economic cooperation and cultural and social exchanges between Asia and Europe and reaffirmed their commitment to seeking a new impetus for the ASEM process in the lead up to ASEM's 20th Anniversary in 2016. The Leaders agreed that ASEM should continue carrying out tangible and result-oriented activities that would serve the interests of people in both regions and increase ASEM's relevance. In this regard, they looked forward to the work of the ASEM Foreign Ministers and the Senior Officials on drawing up concrete recommendations for the future direction of ASEM to be submitted at the next Summit in 2016.

President Park also acknowledged the value of the EU's aspiration to participate in the East Asia Summit.

19. The Leaders also emphasized the importance of forging stronger physical, digital, cultural, educational and people-to-people links between Asia and Europe as exemplified by the Trans-Eurasia Information Network and resolved to further enhance the connectivity between the two regions. Both parties expressed their support for the initiatives on inter-connectivity taken to realize the vision and goals laid out in the 10th ASEM Summit's Chair Statement including the "Eurasia Initiative" presented by President Park.

20. The Leaders expressed their concern about the escalation of fighting in eastern Ukraine. Both sides stressed that resolution of the situation in eastern regions of Ukraine can only be achieved through a peaceful settlement and called on all sides to engage in meaningful dialogue to resolve the crisis. In this context the ROK and the EU agreed that the Minsk agreements must be swiftly and fully implemented. They reiterated the need for full respect for international law, especially respect for Ukraine's sovereignty, territorial integrity and independence. The Leaders agreed that adherence to the United Nations Charter is of paramount importance in maintaining international peace and security. Leaders also pledged to explore new opportunities for cooperation aimed at the modernization of Ukraine and other eastern European countries, as well as in the Western Balkans and Black Sea region.

21. The leaders expressed deep concerns with the instability and dire humanitarian situation in several Middle Eastern countries sharing the view that finding a political solution is of critical importance in ending conflicts that have caused so much human suffering and destruction and securing long-term peace and stability in the region. They also evaluated that the emergence of violent extremists and terrorist groups has aggravated the instability in the Middle East, and emphasized the necessity of the international community's continued efforts to counter them.

22. Leaders welcomed the bilateral policy consultations on the Middle East and North Africa between the ROK and the EU and the first ROK-EU International Conference on Middle Eastern and North African Affairs in Seoul in March 2015. These consultations deepen the mutual understanding on the region, and are the basis for an ever closer cooperation of the two sides on issues of international security and stability, development assistance and cooperation in international fora dealing inter alia with the conflicts in Syria, Iraq, Libya, and countering the threats of terrorism and extremism.

23. The Leaders shared the view that violent extremism and terrorism not only threaten global peace and security but also severely undermine the shared values of humanity such as human dignity and respect for diversity. In this respect, they highly appreciated the international community's active responses to these threats including the adoption of UNSC Resolution 2178, and agreed to join these efforts by implementing UNSC resolutions and strengthening cooperation at various levels. They also emphasized the importance of the international community's efforts to address the factors conducive to violent extremism and radicalization, including by countering extreme messages, and stressed the importance of sustainable political solutions. An inclusive political transition in Syria and inclusive political governance in Iraq are crucial to sustainable peace and stability in the region. Both sides strongly support the efforts by the United Nations in Libya, Syria, Yemen and Iraq.

ENCHANCING COOPERATION FOR GLOBAL WELFARE AND SAFER FUTURE

24. Recognizing the G20's crucial role in achieving strong, sustainable and balanced growth, the Leaders agreed to continue to cooperate closely at the G20 level. The Leaders shared the view that it is necessary to strengthen economic policy cooperation in the G20 to respond to the risks to the global economy and expressed support for the ongoing efforts by the ROK and the EU for structural reforms.

25. Reaffirming the important role of trade as an engine of economic growth and job creation, the Leaders stressed that the G20 needs to exercise leadership in strengthening the Multilateral Trading System. In this regard, they shared the view that the G20 needs to send a strong political message at the 10th WTO Ministerial Conference in Nairobi (15-18 December 2015) in view of promoting employment and growth worldwide.  They also agreed to work closely together to produce realistic outcomes on all areas of the Doha Development Agenda (DDA) at the 10th WTO Ministerial Conference in Nairobi. Ratification of the Trade Facilitation Agreement and finalising the expansion of the Information Technology Agreement (ITA), including agreement on staging period should be part of the outcome. Both sides will work together to reach ambitious, balanced and environmentally credible outcome to the Environmental Goods Agreement (EGA).

26. With regard to climate change, the Leaders confirmed their resolve to play their part in concluding at COP21 a global, internationally legally binding Agreement applicable to all Parties that will put the world on track to limiting the increase in global average temperature to 2℃ above pre-industrial levels. They are committed to work together and with other countries towards an Agreement that would be ambitious, effective, durable, flexible and inclusive, and spur cooperative action for the transformation to a low-carbon economy. The Agreement must include adequate provisions on the transparency and accountability of all Parties towards their commitments and reflect the principle of common but differentiated responsibilities and respective capabilities in light of different national circumstances. It must also address adaptation to climate change and climate finance, in particular through the Green Climate Fund (GCF).  The leaders also affirmed their ambition to make the GCF fully operational in 2015 and the main operating entity of the financial mechanism of the Post-2020 climate regime. The EU will explore the possibility of cooperating with the Global Green Growth Institute (GGGI).

27. The Leaders emphasized the importance of accelerating the implementation of climate action between now and 2020 and confirmed that they would continue to look for further pre-2020 mitigation opportunities. Looking beyond 2020, they commended those Parties that have submitted their Intended Nationally Determined Contributions (INDCs) to the new Agreement. They welcomed particularly the voluntary contributions from the Least-Developed Countries. They called on all others, particularly on major and emerging economies, to urgently submit their INDCs in a way to facilitate clarity, transparency and understanding. The Leaders committed to strengthening bilateral cooperation on climate action and welcomed the bilateral technical cooperation project to be launched in 2016 under the EU Partnership Instrument concerning the Emission Trading Scheme in Korea. They also committed to working together ever closer in international forums relevant to climate change other than the UNFCCC.

28. The Leaders agreed on the need to take measures promoting a transition into a more "Circular Economy" that preserves the added value of materials and energy in the economic cycle for as long as possible and avoids waste. In this context, they noted the 19th Eco-Innovation Forum which will be held in October in Seoul.

29. The Leaders looked forward to the successful adoption of the 2030 Agenda for Sustainable Development. They agreed that the EU and the ROK should work together closely in agreeing and implementing an ambitious agenda, reinforcing the international community's commitment to poverty eradication and sustainable development, with the Sustainable Development Goals and targets at the core. They reaffirmed the importance of promoting development effectiveness in the context of the 2030 Agenda for Sustainable Development and agreed to make further efforts to advance the Busan Partnership for Effective Development Cooperation.  The Leaders agreed that their development policies and measures should be in line with the 2030 Agenda. They also agreed to enhance bilateral cooperation on development issues through the ROK-EU Policy Consultation on Development.

30. The Leaders agreed that promotion and protection of human rights is crucial to maintain peace and security and achieve sustainable development. They shared the view that complex crises and attempts to shrink the space for civil society around the world required attention and joint efforts. In this context, they committed to further enhance cooperation in the field of human rights. They noted with satisfaction the rich exchange of views through the ROK-EU Consultations on Human Rights with a particular focus on cooperation in multilateral forums.

31. The Leaders appreciated the broad convergence of views between the ROK and the EU on non-proliferation and disarmament issues. They looked forward to working constructively on, inter alia, the effective implementation and universalization  of the Nuclear Non-proliferation Treaty (NPT) and  Arms Trade Treaty (ATT); the Chemical Weapons Convention (CWC); the Biological Weapons Convention (BWC); the entry into force of the Comprehensive Nuclear-Test Ban Treaty (CTBT); the establishment of the International Code of Conduct for Outer Space Activities (ICOC); as well as the next Nuclear Security Summit (NSS), along with the nuclear security issues in the International Atomic Energy Agency (IAEA).

32. The Leaders welcomed the agreement on the Joint Comprehensive Plan of Action (JCPOA) to resolve the Iranian nuclear issue, reached between the E3/EU+3 and Iran, facilitated by the High Representative of the European Union for Foreign and Security Policy, in Vienna on July 14, and the adoption of United Nations Security Council Resolution 2231 (2015) endorsing the JCPOA. President Park commended the diplomatic efforts and political will demonstrated by the E3/EU+3 and Iran in the course of the negotiations. They also welcomed the agreement between Iran and the IAEA on the Roadmap for the Clarification of Past and Present Outstanding Issues regarding Iran's Nuclear Program. The Leaders shared the view that the faithful implementation of the JCPOA by Iran and the international community will contribute to strengthening the international nuclear non-proliferation regime and promoting peace and stability in the Middle East. They expressed their willingness to provide support and cooperate for the full implementation of the agreement.

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remarks

Tue, 15/09/2015 - 10:22

 

Press remarks by European Council President Tusk at the joint Press Conference after the EU-RoK Summit,

 

Seoul 15 September 2015

 

Thank you, Madam President, for your kind words and warm welcome.

 

During challenging times, such as we are facing now in Europe with the refugee crisis, it is important to remain in close touch with old friends and resolute partners.

 

And, indeed, the European Union and the Republic of Korea are close. We share the same principles and hopes. And we share the same values, which lie at the heart of our strategic partnership. Europe is now this country's largest investor, helping to generate jobs and wealth here. We are working closely on shared foreign policy challenges. Together, we are breaking new ground in science and technology.

 

Madam President, let me touch on some of the topics we covered today that stand out for me:

 

I was impressed with progress in relations across your region over the summer. The announcement of a new trilateral summit between Korea, China and Japan shows the efforts you have been making on this front. This endeavour will be decisive in strengthening the stability and prosperity of your region in the coming years.

 

I also want to congratulate you on how you helped transform the recent crisis at the border with your neighbour to the North into a settlement, which could herald positive developments. I wish you success with the family reunions' programme - the most simple but also the most evocative way to build bridges between your two countries. I also welcome efforts to have more exchanges between ROK and DPRK, and so to better cope with future stresses and strains that are sure to arise. The European Union supports a peaceful reunification of the Korean Peninsula and we really appreciate your personal engagement.

 

At the summit, we discussed regional issues affecting the European neighbourhood. I expressed my thanks to Korea for having voted in favour of United Nations General Assembly Resolution condemning Russia's annexation of Ukraine's Crimea. We also agreed to support full and rapid implementation of the Minsk Agreements by all sides. This also includes Russia.

 

We both view investing in science and technology as key to generating future jobs and growth in our economies. We have seen a major leap in exchanges of researchers, of joint projects between Korean and European institutions and the opening of new areas of cooperation, such as the commitment to work jointly on development of 5G. Today, we agreed to further strengthen our cooperation in this area.

 

We also agreed to explore ways to use our Free Trade Agreement to grow closer together on both trade and investment. The three framework agreements we have signed since 2010 go beyond trade, investment and economic cooperation, however. They have also opened up the possibility to work together in the political and security spheres. We have already deepened our efforts in this area since the last summit. And I was very gratified to hear today of your country's intention to expand cooperation further with us, such as in the counter-piracy operations off the Horn of Africa.

 

We lastly discussed in our meetings the global challenges that we face around the world. Again, we discussed solutions to better tackle those challenges, whether it be countering threats such as terrorism or climate change.

 

In three months, Paris will see one of the most important international events of the year: the UN climate conference, whose goal is to adopt a new climate change agreement. Climate change may put at risk not only the environment, but also prosperity, or even more broadly stability and security. To reach the deal, the European Union submitted the most ambitious contribution to date. In order to succeed, we need others, in particular major economies like the Korean, to join our lead in this process.

 

I end our meetings today absolutely optimistic for the future of our relations. I am confident that the friendship and strategic partnership we enjoy is expanding and deepening, and  will continue to do so.

 

Thank you, Madam President.

 

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