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Europäischer Rat (Nachrichten)

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Updated: 5 hours 10 min ago

Libyen: EU erweitert und verlängert ihre Grenzmanagementmission

Tue, 16/02/2016 - 15:16

Am 15. Februar 2016 hat die EU ihre Mission zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libyen) um eine zivile Planungskapazität erweitert.

Gleichzeitig wurde die Mission vom Rat um sechs Monate bis zum 21. August 2016 verlängert.


Nach dieser Änderung kann die EUBAM Libyen nunmehr bei der Planung einer möglichen künftigen zivilen Krisenbewältigungsmission zum Aufbau und zur Unterstützung von Kapazitäten im Bereich der Reform des Sicherheitssektors Hilfestellung leisten. Die zivile Planungskapazität wird eng mit der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Libyen zusammenarbeiten und deren Bemühungen unterstützen und sich mit den rechtmäßigen libyschen Behörden und anderen einschlägigen Ansprechpartnern im Bereich Sicherheit abstimmen. 

Als Teil der EU-Strategie zur Unterstützung des Übergangs in Libyen hilft die Mission beim Aufbau von Kapazitäten zur verstärkten Sicherung der Land-, See- und Luftgrenzen des Landes. 

Sie wurde im Mai 2013 mit dem Beschluss 2013/233/GASP eingeleitet. Im Dezember 2015 wurde sie mit dem Beschluss (GASP) 2015/2276 geändert und verlängert.

Das Mandat der Mission, die derzeit in Tunis stationiert ist, wurde um weitere sechs Monate bis zum 21. August 2016 verlängert, damit sie verstärkt bei der zivilen Planung helfen kann.  Das Personal der Mission besteht nunmehr aus 16 internationalen Mitarbeitern.  Ihre finanzielle Ausstattung beläuft sich auf 4 475 Mio. Euro.

Categories: Europäische Union

Simbabwe: EU verlängert Sanktionen um ein Jahr

Tue, 16/02/2016 - 15:16

Der Rat hat am 15. Februar 2016 einen Beschluss angenommen, durch den die restriktiven Maßnahmen der EU gegen Simbabwe bis zum 20. Februar 2017 verlängert werden. Der Beschluss erging im Anschluss an die jährliche Überprüfung der restriktiven Maßnahmen der EU gegen Simbabwe. 

Die restriktiven Maßnahmen werden demnach weiterhin für den simbabwischen Präsidenten Robert Mugabe, seine Ehefrau Grace Mugabe, sowie die Zimbabwe Defence Industries gelten, während die Maßnahmen gegen fünf hochrangige Mitglieder des Sicherheitsapparats ausgesetzt bleiben. Außerdem werden 78 Personen und acht Organisationen, in Bezug auf die die Maßnahmen ausgesetzt worden waren, von der Sanktionsliste gestrichen. Das Waffenembargo wird aufrechterhalten. 

Der Beschluss wird am 17. Februar 2016 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Die restriktiven Maßnahmen wurden ursprünglich im Februar 2002 eingeführt, als der Rat seine große Besorgnis über die Situation in Simbabwe, insbesondere wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen durch die Regierung des Landes, zum Ausdruck brachte.

Categories: Europäische Union

Schlussfolgerungen des Rates zu den Prioritäten der EU in den VN-Menschenrechtsgremien im Jahr 2016

Tue, 16/02/2016 - 13:31
  1. Anlässlich des zehnten Jahrestages der Gründung des VN-Menschenrechtsrats und seiner bevorstehenden 31. Tagung bekräftigt die EU, dass sie die mit der Förderung und dem Schutz der Menschenrechte betrauten Gremien der Vereinten Nationen mit aller Entschiedenheit unterstützt. Sie wird sich im Menschenrechtsrat und im Dritten Ausschuss der VN-Generalversammlung wieder aktiv einbringen, um die allgemeine Gültigkeit, Unteilbarkeit und Interdependenz der Menschenrechte zu verteidigen und zur Geltung zu bringen, und Menschenrechtsverletzungen, die in der Welt geschehen, auch künftig in diesen Gremien zur Sprache bringen.
  2. Die EU begrüßt das Engagement und die Arbeit des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte und seiner Mitarbeiter und wird weiter für die Integrität, Unabhängigkeit und Handlungsfähigkeit des Amts des Hohen Kommissars für Menschenrechte eintreten und sie verteidigen; dieses Amt leistet wichtige Arbeit, wenn es darum geht, den Menschenrechten weltweit mehr Geltung zu verschaffen und dafür zu sorgen, dass sich Menschenrechtsnormen in konkreten Verbesserungen niederschlagen.
  3. Die EU tritt für ein proaktives, reaktionsschnelles und wirkungsvolles VN-Menschenrechtssystem ein und ist entschieden dafür, dass die Menschenrechte noch konsequenter in allen Arbeitsbereichen der Vereinten Nationen berücksichtigt werden. In diesem Sinne will sie gemeinsam mit Partnern aus allen Regionen dafür sorgen, dass die VN-Gremien weiter eine ehrgeizige thematische Agenda verfolgen und sich mit den gravierendsten Fällen der Missachtung von Menschenrechten in der Welt befassen und Menschenrechtsverletzungen sowie Gewalt und Diskriminierung unmissverständlich und auf das Schärfste verurteilen.
  4. Die EU ruft alle Staaten auf, ihre uneingeschränkte Zusammenarbeit mit den Sonderverfahren des VN‑Menschenrechtsrats anzubieten und unter anderem sicherzustellen, dass Zugang und Kontakte von Mandatsträgern zu Einzelpersonen und zur Zivilgesellschaft nicht behindert werden. Sie unterstreicht, wie wichtig die allgemeine regelmäßige Überprüfung ist, und appelliert an alle Länder, in vollem Umfang daran mitzuwirken und sich dafür einzusetzen. Zugleich bekräftigt sie, dass sie die VN-Vertragsorgane, die bei der Überwachung der Einhaltung der Menschenrechtsverpflichtungen eine entscheidende Rolle spielen, uneingeschränkt unterstützt.
  5. Syrien ist Schauplatz der massivsten und schrecklichsten Menschenrechts- und humanitären Krise der Neuzeit, der die Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen ihre ganze Aufmerksamkeit schenken müssen. Die EU verlangt, dass die Menschenrechtsverletzungen des Assad-Regimes und aller anderen Konfliktparteien sofort ein Ende haben; sie tritt dafür ein, dass die Untersuchungskommission ihre Arbeit fortsetzt, appelliert eindringlich an alle Beteiligten, zuzulassen, dass humanitäre Helfer unverzüglich, ungehindert und ohne Unterbrechung ins Land gelangen, fordert, dass die Verantwortlichen für Verstöße uneingeschränkt zur Rechenschaft gezogen werden und die Straflosigkeit beendet wird, und ruft den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen abermals auf, den Internationalen Strafgerichtshof mit der Lage in Syrien zu befassen. Sie verurteilt zudem weiterhin auf das Schärfste die anhaltenden schweren, systematischen und weit verbreiteten Menschenrechtsverletzungen, die von Da'esh unter anderem in Syrien, Irak und Libyen begangen werden, und fordert, dass diese Taten geahndet werden. Ferner fordert sie die irakische Regierung sowie die Regierung der Region Kurdistan dringend auf, die Rechte aller irakischen Bürger zu achten und dafür zu sorgen, dass Hinweisen auf Verstöße uneingeschränkt nachgegangen wird.
  6. Angesichts der andauernden ernsten Lage der Menschenrechte in der DVRK wird die EU weiter gemeinsam mit Japan und gleichgesinnten Partnern die von der DVRK begangenen Menschenrechtsverletzungen zur Sprache bringen und dafür sorgen, dass die internationalen Anstrengungen, die zum Ziel haben, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, nicht erlahmen; zudem ruft sie den VN-Sicherheitsrat erneut auf, zu prüfen, ob der Internationale Strafgerichtshof mit der Lage in der DVRK befasst werden kann.
  7. Die EU wird auf die schweren Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem Konflikt in der Ostukraine und auf die höchst besorgniserregende Menschenrechtslage auf der Halbinsel Krim, deren rechtswidrige Annexion durch die Russische Föderation sie nicht anerkennt und nach wie vor verurteilt, hinweisen. Sie unterstützt die VN-Mission zur Überwachung der Menschenrechtslage in der Ukraine uneingeschränkt und ruft alle Beteiligten auf, das humanitäre Völkerrecht und die internationalen Menschenrechtsnormen zu achten. Für die Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten in der Ukraine ist es zudem weiterhin von grundlegender Bedeutung, dass die Rechtsstaatlichkeit insgesamt konsolidiert wird.
  8. Die EU wird dafür sorgen, dass der Verschlechterung der Menschenrechtslage in Burundi mehr Aufmerksamkeit zuteil wird, und sie fordert erneut eine Beendigung der Gewalt und der Menschenrechtsverletzungen. Sie wird weiterhin eine angemessene und wirksame Reaktion des Menschenrechtsrats auf die besorgniserregende Lage in Südsudan, wo die Feindseligkeiten zu massiven Menschenrechtsverletzungen geführt haben, anmahnen. Sie verurteilt abermals die Menschenrechtsverletzungen, die von Terrorgruppen in Afrika begangen werden, insbesondere die Angriffe von Boko Haram auf Frauen und Mädchen. In diesem Jahr, dem Afrikanischen Jahr der Menschenrechte, wird die EU gemeinsam mit ihren afrikanischen Partnern Initiativen des Menschenrechtsrats betreffend die Zentralafrikanische Republik, Mali, die Demokratische Republik Kongo, Eritrea und Sudan unterstützen.
  9. Angesichts der andauernden Menschenrechtsverletzungen und der vielen Hinrichtungen in Iran wird sich die EU im Hinblick auf die Verbesserung der Menschenrechtslage erneut für eine Verlängerung des Mandats des Sonderberichterstatters aussprechen. Sie wird zudem dafür eintreten, dass der Menschenrechtsrat der Lage der Menschenrechte in Libyen und den besetzten palästinensischen Gebieten genügend Aufmerksamkeit widmet. Auch wird sie sich für eine angemessene Reaktion auf die Verschlechterung der humanitären Lage und der Lage der Menschenrechte in Jemen einsetzen. Die EU sieht weiterhin mit Sorge, dass in Saudi-Arabien Menschen für Taten, die sie als Minderjährige begangen haben, zum Tode verurteilt werden, und dass dort weiter Massenhinrichtungen stattfinden. Sie wird die Menschenrechtslage in Belarus weiter aufmerksam beobachten.
  10. Die EU begrüßt die historischen Wahlen in Myanmar/Birma im November 2015; sie wird ihre Initiativen angesichts der Entwicklungen vor Ort überprüfen und die neue Regierung ermutigen, die anhaltenden Menschenrechtsprobleme rasch und entschlossen anzugehen und weitere Verbesserungen herbeizuführen. Sie wird ferner die Bemühungen Sri Lankas um die Bewältigung der Menschenrechtsprobleme und die Einleitung eines glaubwürdigen Prozesses der Unrechtsaufarbeitung, Rechenschaftspflicht und Versöhnung aufmerksam beobachten.
  11. Die EU tritt entschlossen für die Abschaffung der Todesstrafe ein und verurteilt diese, wann und wo immer sie angewendet wird. Sie wird ihre Stimme gegen Hinrichtungen erheben, insbesondere wenn es sich um Massenhinrichtungen handelt oder wenn die Todesstrafe bei Straftaten verhängt wird, die von Personen unter 18 Jahren begangen wurden. Sie wird weiter auf Verstöße gegen Mindeststandards aufmerksam machen. Sie ist besorgt angesichts der vielen Länder, die wieder Hinrichtungen einführen, und wird sich dafür einsetzen, dass die Resolution über ein Moratorium für die Todesstrafe auf der VN‑Generalversammlung stärkere überregionale Unterstützung erhält. Die EU wird zudem ihre Stimme gegen Folter erheben und die Arbeit der VN zur Bekämpfung von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterstützen.
  12. Die EU wird weiterhin für die Meinungsfreiheit und die freie Meinungsäußerung – auch im Internet – sowie für die Vereinigungs- und die Versammlungsfreiheit eintreten, die Grundpfeiler der Demokratie sind und zur friedlichen Beilegung von Konflikten beitragen. Sie wertschätzt eine enge Partnerschaft mit der Zivilgesellschaft und lehnt die Auferlegung ungerechtfertigter oder unverhältnismäßiger Beschränkungen für die Tätigkeit von Organisationen der Zivilgesellschaft, deren Registrierung und Zugang zu Finanzmitteln – selbst im Namen der Terrorismusbekämpfung – entschieden ab. Sie verurteilt ferner jede Form der Schikanierung, Einschüchterung oder Verfolgung, einschließlich gewalttätiger Übergriffe und Tötung, von Menschenrechtsverteidigern, Journalisten oder Bloggern und prangert jegliche Art von Repressalien gegen Einzelpersonen und Organisationen der Zivilgesellschaft aufgrund ihrer Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen an.
  13. Die EU wird für die Grundsätze der Gleichheit und Nichtdiskriminierung eintreten und lehnt jegliche Diskriminierung, einschließlich der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung und der Geschlechtsidentität, oder aus sonstigen Gründen oder eines sonstigen Status entschieden ab. Sie bekräftigt ihre nachdrückliche Ablehnung jeder Form von Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz weltweit. Sie wird auch weiterhin Religions- und Weltanschauungsfreiheit fördern, sich entschieden gegen religiöse Intoleranz wenden und fordern, dass Personen, die religiösen oder anderen Minderheiten angehören, stärker vor Verfolgung und Gewalt geschützt werden. Da Religions- und Weltanschauungsfreiheit sowie die Freiheit der Meinungsäußerung eng miteinander verknüpft sind, ist die Förderung dieser Freiheiten eine zentrale Komponente, wenn es darum geht, Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Weltanschauung zu bekämpfen.
  14. Der Rat ist entschlossen, die Geschlechtergleichstellung, die Stärkung der Rolle der Frauen und die Rechte der Frau voranzubringen; er verweist in diesem Zusammenhang auf seine Schlussfolgerungen vom 26. Mai 2015 zu Gleichstellungsfragen in der Entwicklungspolitik und erneuert sein nachdrückliches Bekenntnis zur Gleichstellung der Geschlechter, zu den Menschenrechten, zur Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen und zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt. Die EU tritt weiterhin für die Förderung, den Schutz und die Verwirklichung aller Menschenrechte und für die umfassende und effektive Umsetzung der Aktionsplattform von Beijing und des Aktionsprogramms der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung sowie der Ergebnisse ihrer Überprüfungskonferenzen und in diesem Zusammenhang für die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte ein. Sie wird sich auch künftig für die wirksame Umsetzung der Resolution 1325 des VN‑Sicherheitsrats und der nachfolgenden Resolutionen zu Frauen, Frieden und Sicherheit einsetzen. Ferner wird sie verstärkt darauf hinwirken, jede Form der Gewalt gegen Frauen und Mädchen weltweit zu verhindern und zu beseitigen.
  15. Im Einklang mit ihrer seit langem verfolgten Politik setzt sich die EU dafür ein, die Rechte von Kindern weltweit zu fördern und zu schützen. Sie wird verstärkt daran arbeiten, Mädchen und Jungen vor jeder Form der Gewalt und des Missbrauchs, vor sexueller Ausbeutung und schädlichen Praktiken wie Genitalverstümmelung bei Mädchen und Frauen sowie Kinder-, Früh- und Zwangsheirat zu schützen. Sie wird sich ferner weiter an den internationalen Bemühungen zum Schutz und zur Unterstützung von Kindern, die von bewaffneten Konflikten betroffen sind, beteiligen.
  16. Die EU betont, wie wichtig es für die Verwirklichung der Ziele der nachhaltigen Entwicklung ist, die Agenda 2030 umfassend und wirksam umzusetzen, auch mit Hilfe eines auf Rechten beruhenden Ansatzes, der alle Menschenrechte und die Gleichstellung der Geschlechter umfasst; und sie wird für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte im Kontext des Klimawandels eintreten. Zudem wird sie 2016 ihre Bemühungen um die Förderung und den Schutz der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte intensivieren. Sie wird die VN‑Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte umsetzen und weiter voranbringen, auch zusammen mit Drittländern, und die Bemühungen um besseren Zugang zu wirksamen Rechtsbehelfen unterstützen.
  17. Die EU wird hervorheben, wie wichtig es ist, internationales Flüchtlingsrecht zu achten und die Menschenrechte von Asylsuchenden, Flüchtlingen, Migranten und aller Vertriebenen zu schützen, wobei vor allem die besondere Gefährdung von Frauen und Kindern zu berücksichtigen ist. Die Reaktion auf die globale Flüchtlingskrise stellt die Union wie so viele andere vor eine riesige Herausforderung, sie hält jedoch an ihrer Zusage fest, das Recht auf Asyl und den höchstmöglichen Schutz der Menschenrechte für alle Menschen zu gewährleisten.
  18. Fünfzig Jahre nach der Annahme des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte im Jahr 1966 ruft die EU erneut zu deren weltweiter Ratifizierung auf. Unter Hinweis auf den strategischen Rahmen der EU für Menschenrechte und Demokratie und den Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie für den Zeitraum 2015-2019 bekräftigt die EU ihr Eintreten für die universelle Gültigkeit, Unteilbarkeit und Interdependenz aller Menschenrechte. Die EU wird Länder, Organisationen und Akteure aus allen Regionen dazu anhalten – auch über den EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte –, sich für die Verwirklichung aller Menschenrechte für alle Menschen auf der ganzen Welt einzusetzen.
Categories: Europäische Union

Schlussfolgerungen des Rates zu Belarus

Tue, 16/02/2016 - 12:20
  1. Der Rat erinnert an seine Schlussfolgerungen vom 31. Januar 2011, 20. Juni 2011, 23. März 2012 sowie vom 15. Oktober 2012 und hebt hervor, welche Bedeutung er den Beziehungen zur Republik Belarus und dem belarussischen Volk beimisst.
  2. Gleichzeitig ist der Rat nach wie vor über die Lage der Menschenrechte in Belarus besorgt und erinnert daran, dass die Beziehungen zwischen der EU und Belarus auf gemeinsamen Werten – insbesondere der Wahrung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit – beruhen sollten.
  3. Der Rat würdigt die Schritte, die Belarus in den letzten beiden Jahren unternommen hat und die zur Verbesserung der gegenseitigen Beziehungen beigetragen haben, beispielsweise die proaktive Teilnahme von Belarus an der Östlichen Partnerschaft und an der "Übergangsphase" hinsichtlich Fragen der Modernisierung, die Wiederaufnahme des Menschenrechtsdialog zwischen der EU und Belarus, die Aufnahme von Verhandlungen über ein Visaerleichterungs- und ein Rückübernahmeabkommen sowie über eine Mobilitätspartnerschaft, das Vorantreiben der Zusammenarbeit bei der Harmonisierung der digitalen Märkte und die Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung über einen Frühwarnmechanismus im Energiesektor. Der Rat begrüßt zudem die konstruktive Rolle von Belarus in der Region.
  4. Die Freilassung sämtlicher verbleibender politischer Gefangenen am 22. August 2015 war ein lang erhoffter Schritt, zu dem die EU immer wieder aufgerufen hatte. Als Reaktion auf diese Freilassungen und die Präsidentschaftswahlen vom 11. Oktober 2015, die in einem gewaltfreien Umfeld abgehalten worden waren, sowie unter Berücksichtigung des Standes der Beziehungen zwischen der EU und Belarus insgesamt beschloss der Rat im Oktober 2015, die meisten der restriktiven Maßnahmen für vier Monate auszusetzen.
    Der Rat stellt fest, dass für die Beziehungen zwischen der EU und Belarus die Möglichkeit einer weiteren Vertiefung auf der Grundlage einer positiveren Agenda besteht, und dass Fortschritte in unterschiedlichsten Bereichen besser durch bessere Kommunikationskanäle erzielt werden können.
  5. In diesem Zusammenhang kommt der Rat überein, dass die EU die restriktiven Maßnahmen in Bezug auf 170 Einzelpersonen und drei Unternehmen, deren Aufnahme in die Liste derzeit ausgesetzt ist, nicht verlängern wird. Der Rat kommt ferner überein, dass das Waffenembargo und die restriktiven Maßnahmen in Bezug auf vier Einzelpersonen, die im Zusammenhang mit dem nicht aufgeklärten Verschwinden von zwei Oppositionspolitikern – ein Geschäftsmann und ein Journalist – in die Liste aufgenommen wurden, um einen Zeitraum von zwölf Monaten verlängert werden.
  6. Im Hinblick auf die 2016 stattfindenden Parlamentswahlen fordert der Rat die belarussische Regierung nachdrücklich auf, die im Abschlussbericht der OSZE/des BDIMR über die Durchführung der Präsidentschaftswahlen enthaltenen Empfehlungen, einschließlich in Bezug auf den Rechts- und Verfahrensrahmen, zügig umzusetzen. Er begrüßt, dass Belarus dem Dialog und der Zusammenarbeit mit der OSZE/dem BDIMR zunehmend aufgeschlossen gegenübersteht. Der Rat erinnert daran, dass er Verbesserungen in diesem Bereich sowie der Wahrung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Belarus große Bedeutung beimisst.
  7. Der Rat verurteilt die Vollstreckung der Todesstrafe in Belarus, wobei er insbesondere die beiden jüngst ergangenen Todesurteile bedauert, und appelliert nachdrücklich an die belarussische Regierung, ein Moratorium als einen ersten Schritt zur Abschaffung der Todesstrafe zu beschließen. Er sieht den für 2016 zum Thema Todesstrafe geplanten Veranstaltungen auf Sachverständigenebene sowie unter Einbeziehung der Öffentlichkeit mit Interesse entgegen.
    Der Rat bekräftigt seine Forderung zur Wiederherstellung der bürgerlichen und politischen Rechte ehemaliger politischer Gefangener und hebt die Notwendigkeit hervor, die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu gewährleisten, einschließlich indem die Registrierung politischer und zivilgesellschaftlicher Organisationen gestattet wird. Er betont, wie wichtig eine lebendige Zivilgesellschaft für das soziale und wirtschaftliche Wohlergehen eines Landes ist, und fordert die belarussische Regierung auf, der Zivilgesellschaft eine umfassendere Teilhabe an den Aussprachen über die Regierungspolitik zu erlauben. Ferner fordert er die belarussische Regierung dringend auf, alle Hindernisse für eine freie und unabhängige Medienarbeit zu beseitigen, einschließlich durch die Registrierung neuer Medieneinrichtungen und die Akkreditierung von Journalisten. Zudem appelliert er an Belarus, die Rechte der Angehörigen nationaler Minderheiten zu wahren. Er wird diesbezüglich die Lage in Belarus weiter aufmerksam verfolgen.
  8. Der Rat begrüßt die Wiederaufnahme des Menschenrechtsdialog zwischen der EU und Belarus und sieht der nächsten Runde dieses Dialogs, zu der Belarus angeboten hat, sie im späten Frühjahr in Minsk abzuhalten, mit Interesse entgegen. Dies und das Engagement von Belarus im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung 2015 sind als positive Schritte zu werten, und der Rat ermutigt die belarussischen Behörden, die Arbeiten in diesen Bereichen fortzusetzen, wobei Belarus nahegelegt wird, hierbei auch die Zivilgesellschaft einzubeziehen.
    Die EU fordert Belarus ferner auf, die Empfehlungen der VN-Vertragsorgane umzusetzen und in vollem Umfang mit den VN-Sonderverfahren – einschließlich mit dem VN-Sonderberichterstatter über die Menschenrechtssituation in Belarus – und anderen Mechanismen zusammenzuarbeiten. Der Rat ermutigt zu einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen Belarus und dem Europarat im Hinblick auf eine ordentliche Mitgliedschaft im Europarat.
    Der Rat bekräftigt die Bereitschaft der EU, Belarus bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen zur Demokratisierung und uneingeschränkten Wahrung der Menschenrechte zu unterstützen, und sieht einer Erörterung dieser Themen auf bilateraler Ebene erwartungsvoll entgegen.
  9. Der Rat bekräftigt erneut seine feste Entschlossenheit, das Engagement der EU gegenüber der Bevölkerung und der Zivilgesellschaft von Belarus zu verstärken. Ihm ist sehr an einer Verstärkung der Kontakte zwischen den Menschen in der EU und in Belarus gelegen, die durch Programme wie Erasmus+ gefördert werden sollten, und er sieht dem raschen Abschluss der Verhandlungen und der Unterzeichnung des Visaerleichterungs- und des Rückübernahmeabkommens sowie der Mobilitätspartnerschaft mit Interesse entgegen.
  10. Der Rat bekräftigt gutnachbarliche Beziehungen und die regionale Zusammenarbeit als wichtige Bestandteile einer Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen der EU und Belarus. Unter Hinweis auf seine Schlussfolgerungen vom 20. Juli 2015 zur Energiediplomatie erinnert der Rat erneut daran, dass die nukleare Sicherheit jenseits der Grenzen der EU gewährleistet werden muss, und fordert Belarus auf, diesbezüglich konstruktiv mit den zuständigen internationalen Behörden zusammenzuarbeiten.
  11. Der Rat ist nach wie vor bereit, die Beziehungen zwischen der EU und Belarus weiter auszubauen und weitere Schritte zu unternehmen, um die politischen Beziehungen und die sektorale Kooperation in dem geeigneten Kontext zu verstärken. Der Rat begrüßt die Absicht der Kommission, in diesem Jahr eine Zusammenarbeit mit Belarus im Rahmen von Partnerschaften ("Twinning") aufzunehmen. Er weist nachdrücklich auf die Bedeutung der Überprüfung der ENP hin und stellt fest, dass Belarus eine gute Gelegenheit dafür bietet, einen differenzierten Ansatz anzuwenden. Der Rat hat daher beschlossen, die Durchführung der Maßnahmen zur Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen der EU und Belarus in mehreren Bereichen der Wirtschaft, des Handels und der Unterstützung zu beschleunigen, zwecks Modernisierung von Belarus und seiner Wirtschaft und zum Wohle der belarussischen Bevölkerung, auch im Hinblick auf einen Beitritt zur WTO und in Zusammenarbeit mit den internationalen Finanzinstitutionen, insbesondere der EIB und der EBRD entsprechend ihren jeweiligen Mandaten. Der Rat ermutigt Belarus zur beschleunigten Durchführung der dringend notwendigen Wirtschaftsreformen. Konkrete Schritte seitens Belarus zur Gewährleistung der Grundfreiheiten, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte werden für die Gestaltung der künftigen Politik der EU gegenüber Belarus weiterhin entscheidend sein.
  12. Der Rat wird als Folgemaßnahme zur Übergangsphase zu Modernisierungsfragen mit der Arbeit der Koordinierungsgruppe EU-Belarus befasst bleiben, einschließlich mit einer Agenda mit Menschenrechtsfragen, und hegt die Erwartung, dass die Zivilgesellschaft einbezogen wird.
Categories: Europäische Union

Schlussfolgerungen des Rates zu Burundi

Tue, 16/02/2016 - 12:10
  1. Trotz aller Bemühungen der internationalen Gemeinschaft ist die Situation in Burundi weiterhin festgefahren. Immer wieder spielen sich in dem Land Szenen der Gewalt ab und gibt es Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen die Menschenrechte. Die Europäische Union (EU) verurteilt entschieden jede Anwendung von Gewalt, um die Krise in Burundi zu lösen. Die fehlende Aussicht auf eine politische Lösung erhöht das Risiko einer Radikalisierung der Standpunkte und von gewalttätigen Konfrontationen. Die prekäre wirtschaftliche Lage des Landes könnte diese Situation noch weiter verschärfen. In diesem Zusammenhang wiederholt die EU, dass der Schutz und die Unterstützung der Bevölkerung für sie Vorrang haben.
  2. Nur ein inklusiver politischer Dialog unter internationaler Vermittlung, der das Abkommen von Arusha und die Verfassung Burundis achtet, wird zu einer Lösung der Krise führen. Die EU begrüßt die Vermittlungsbemühungen der Ostafrikanischen Gemeinschaft (EAC), die das erste Treffen des innerburundischen Dialogs am 28. Dezember in Entebbe ermöglicht haben. Es ist dringend erforderlich, dass der innerburundische Dialog in einem wirklich inklusiven Rahmen und ohne Vorbedingungen wiederaufgenommen wird. Die EU appelliert an alle Parteien, insbesondere an die burundischen Behörden, sich in diesem Sinne zu engagieren.
  3. Die EU nimmt die Beschlüsse zur Kenntnis, die der Rat für Frieden und Sicherheit der Afrikanischen Union (AU) auf seiner 571. Tagung am 29. Januar 2016 auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs gefasst hat. Die EU begrüßt den Beschluss der AU, eine sehr hochrangige AU-Delegation nach Burundi zu entsenden, um Kontakt mit den höchsten Repräsentanten der Republik und den anderen beteiligten burundischen Parteien aufzunehmen. Ihre Abreise nach Burundi sollte so schnell wie möglich erfolgen, damit Konsultationen zum inklusiven innerburundischen Dialog aufgenommen werden können. Die EU begrüßt den an alle beteiligten Parteien in Burundi gerichteten Appell, dem Ansinnen der Vermittler zur Fortsetzung eines echten und inklusiven Dialogs ohne Vorbedingungen unverzüglich nachzukommen. Die EU sieht ferner die nachdrückliche Verurteilung jeglicher Gewalt durch die AU, egal von wem sie ausgeübt wird, sowie die Verurteilung der nach wie vor bestehenden Straflosigkeit als ermutigende Zeichen.
  4. Die EU begrüßt den Besuch des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen am 21./22. Januar 2016 in Burundi und weist auf die Bedeutung hin, die die Mitglieder des VN-Sicherheitsrates einer politischen Lösung in Burundi, die von einer internationalen Präsenz in dem Land getragen wird, beimessen. In diesem Zusammenhang begrüßt sie die Arbeit des Sonderberaters des Generalsekretärs. Die EU unterstützt eine stärkere Einbindung der VN, der AU und der EAC in die Vermittlungsbemühungen und betont erneut, dass sie sich zu diesen Bemühungen bekennt.
    Die EU erinnert daran, dass die internationale Gemeinschaft auf eine Verschlechterung der Situation vorbereitet sein muss und dass es wichtig ist, die diesbezüglichen Arbeiten fortzusetzen; sie ist bereit, die Maßnahmen der VN und der AU zu unterstützen, die darauf abzielen, über koordinierte Notfallpläne zu verfügen.
  5. Da keine positiven Signale erkennbar sind, wird die EU die geeigneten Maßnahmen ergreifen, die erforderlich sind. Die Konsultationen nach Artikel 96 des Cotonou-Abkommens vom 8. Dezember 2015 in Brüssel haben nicht dazu geführt, dass der Missachtung wesentlicher Elemente der Partnerschaft durch Burundi begegnet werden konnte. Es ist von zentraler Bedeutung, dass die burundische Regierung – wie vom VN-Sicherheitsrat und vom AU-Rat für Frieden und Sicherheit gefordert – am innerburundischen Dialog tatsächlich teilnimmt. Auch jede andere Maßnahme, die eine Befriedung bewirkt und eine politische Öffnung ermöglicht, wird als ein sehr wichtiges positives Signal gewertet. Die EU, die einer der Hauptentwicklungspartner Burundis ist, bekräftigt ihren Willen, das burundische Volk durch seine Entwicklungsmaßnahmen weiterhin zu unterstützen.
  6. Die EU ist nach wie vor bereit, humanitäre Maßnahmen zugunsten der Menschen in Burundi zu finanzieren, und ruft die Behörden auf, den humanitären Helfern in Burundi einen direkten, sicheren und ungehinderten Zugang zu garantieren.
  7. Die jüngsten Angriffe der bewaffneten Rebellengruppen gegen die Ordnungskräfte und die Institutionen des Landes sind ebenso wenig hinzunehmen wie der unverhältnismäßige Einsatz von Gewalt durch die internen Sicherheitskräfte bei Repressalien. Die EU bringt ihre Solidarität mit allen Gewaltopfern zum Ausdruck.
  8. Die EU weist erneut darauf hin, dass jeder, der an Gewalttaten, Menschenrechtsverletzungen oder schweren Verstößen gegen die Menschenrechte, darunter Aufstachelung zum Hass, beteiligt ist, zur Rechenschaft gezogen und vor Gericht gebracht werden muss. Die EU erinnert an die von ihr bereits am 1. Oktober 2015 beschlossenen restriktiven Maßnahmen und erklärt, dass sie bereit ist, restriktive Maßnahmen gegen all jene zu verhängen, deren Verhalten zu Gewalt und Repressionen und zu schweren Menschenrechtsverletzungen geführt hat oder führen wird und/oder die den Bemühungen um eine politische Lösung in dem von der AU oder der EAC vorgeschlagenen Rahmen im Wege stehen.
  9. Die EU ist weiterhin zutiefst besorgt angesichts der steigenden Zahl der gemeldeten Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen die Menschenrechte, an denen in einigen Fällen auch die Sicherheitskräfte beteiligt sind. Die Mitteilungen des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte über die mutmaßliche Existenz von Massengräbern, von Fällen sexueller Gewalt, von willkürlichen Verhaftungen, von verschwundenen Personen und Massenhinrichtungen sind alarmierend und erfordern eine umfassende Aufklärung im Rahmen einer eingehenden, unabhängigen und glaubwürdigen Untersuchung.
  10. Die Europäische Union ist ebenfalls zutiefst besorgt über die Einschüchterung und fortgesetzte Schikanierung von Vertretern der Opposition und der Zivilgesellschaft. Sie weist die burundische Regierung auf ihre internationalen Verpflichtungen im Rahmen des Internationalen Pakts über bürgerliche und politischen Rechte hin, die insbesondere die Achtung der Grundfreiheiten und der Rechtsstaatlichkeit sowie die Behandlung justizieller Angelegenheiten, vor allem das Recht auf ein faires und unabhängiges Verfahren, betreffen. Sie fordert die burundische Regierung auf, die Freiheit der Meinungsäußerung sowie die Pressfreiheit zu gewährleisten, so dass burundische und ausländische Journalisten recherchieren und berichten können, ohne dass sie behindert oder eingeschüchtert werden. Die Opposition muss sich der Gewalt enthalten.
  11. In diesem Zusammenhang unterstützt die EU in vollem Umfang die Entsendung von Experten der AU und einer Expertenmission durch den Hohen VN-Kommissar für Menschenrechte im Einklang mit der Entschließung, die vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen auf seiner Sondertagung vom 17. Dezember 2015 angenommen wurde. Nicht zuletzt angesichts der vor kurzem erfolgten Wahl Burundis in den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen appelliert die EU an die burundischen Behörden, den Einsatz der Experten zu erleichtern, deren Präsenz ihrer Ansicht nach zur Befriedung und zum Schutz der Bevölkerung beitragen wird.
  12. In den letzten Jahren haben die Zusammenarbeit und die Entwicklung in der Region der Großen Seen bedeutende Fortschritte gemacht. Die Krise in Burundi stellt die jüngsten Errungenschaften in Frage. Die EU appelliert an das Verantwortungsbewusstsein aller Länder der Region, damit sie zu einer Lösung der Krise beitragen und in keiner Weise die Handlungen der bewaffneten Gruppierungen unterstützen.
Categories: Europäische Union

Schlussfolgerungen des Rates zur Republik Moldau

Tue, 16/02/2016 - 11:50
  1. Der Rat bekräftigt seine Entschlossenheit, die politische Assoziierung und wirtschaftliche Integration der Republik Moldau mit der Europäischen Union zu verstärken. Er bestätigt darüber hinaus, dass alle Mitgliedstaaten das Assoziierungsabkommen ratifiziert haben.
  2. Der Rat verfolgt aufmerksam die Lage in der Republik Moldau. Die Europäische Union ist überzeugt, dass die derzeitigen Schwierigkeiten nur über einen konstruktiven Dialog mit allen politischen Kräften des Landes gelöst werden können, bei dem auf die Erwartungen der Menschen in der Republik Moldau eingegangen wird. Die Reformen müssen greifbare Ergebnisse erzielen, um das Vertrauen wieder herzustellen.
  3. Daher ersucht der Rat nachdrücklich um eine schnellere Umsetzung der Assoziierungsagenda. Die Europäische Union ist nach wie vor entschlossen, die Reformanstrengungen zu unterstützen, damit die Bürger der Republik Moldau in den Genuss der Vorteile des Assoziierungsabkommens, einschließlich der vertieften und umfassenden Freihandelszone, kommen.
  4. Die Regierung der Republik Moldau sollte Reformen, die die Politisierung staatlicher Einrichtungen und die systemische Korruption angehen, Priorität einräumen; gleiches gilt für die Reform der öffentlichen Verwaltung, die unter anderem auf effizientere Regulierungsstellen und mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Verwaltung der öffentlichen Finanzen sowie bei politischen Entscheidungen ausgerichtet ist.
  5. Der Rat ersucht die Regierung der Republik Moldau nachdrücklich darum, die verantwortungsvolle Unternehmensführung im Finanzsektor und die Unabhängigkeit und die Kontrollbefugnisse der Nationalbank und der nationalen Kommission für die Finanzmärkte zu stärken. Er betont insbesondere die Notwendigkeit, den Gouverneur der Nationalbank auf der Grundlage eines politisch neutralen, transparenten und glaubwürdigen Verfahrens zu ernennen.
  6. Der Rat fordert die Behörden der Republik Moldau auf, zu gewährleisten, dass die Betrugsfälle, von denen ihr Bankensystem 2014 betroffen war, gründlich und unparteiisch untersucht werden, damit die abgezweigten Mittel zurückgeführt und die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden können. Er ersucht die Behörden nachdrücklich darum, bei den drei unter besonderer Aufsicht stehenden Banken Audits durchzuführen, die mit der gebotenen Sorgfalt erstellte Berichte sowie angemessene Folgemaßnahmen beinhalten; hierbei sollte eng mit dem IWF zusammengearbeitet und eine Prüfung der Systemrisiken des Bankensektors in Erwägung gezogen werden. Es sollten alle geeigneten legislativen Maßnahmen angenommen werden, darunter die Anpassung des Rechtsrahmens zur Bekämpfung der Geldwäsche an das Recht der Europäischen Union, um die Risiken künftiger Bankbetrugsfälle abzufangen.
  7. Der Rat ist über die mangelnde Unabhängigkeit der Justiz und der Strafverfolgungsbehörden besorgt. Er betont, wie wichtig die Umsetzung der Reformen zur Gewährleistung der Unabhängigkeit, der Wirksamkeit, der Transparenz und der Rechenschaftspflicht der Justiz und der Einrichtungen zur Korruptionsbekämpfung ist. Die Reform der Staatsanwaltschaft sowie die Korruptionsbekämpfung innerhalb der Justiz sollten oberste Priorität genießen, dazu zählt auch die leistungsbezogene und transparente Einstellung und Beförderung von Richtern.
  8. Der Rat ersucht die Regierung der Republik Moldau nachdrücklich darum, Maßnahmen zu ergreifen, um allen Unternehmen die gleichen Ausgangsbedingungen zu bieten, ein attraktives und stabiles Investitionsklima zu schaffen und die Transparenz und Investitionsbedingungen im Energiesektor zu verbessern. Er betont darüber hinaus, wie wichtig es ist, den mit dem Assoziierungsabkommen und dem Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen, die entsprechenden Gesetzesentwürfe, über die gegenwärtig noch beraten wird, anzunehmen und deren Umsetzung zu gewährleisten.
  9. Der Rat bekräftigt die Bereitschaft der EU, der Republik Moldau auch mit technischer Hilfe und Unterstützung bei Projekten, beispielsweise durch Missionen der gegenseitigen Begutachtung (Peer Review) oder hochrangige Berater, zur Seite zu stehen. Die Auszahlungen der Budgethilfe könnten wieder aufgenommen werden, sobald die politischen, finanziellen und makroökonomischen Voraussetzungen erfüllt sind, einschließlich der Einhaltung der Grundsätze der Haushaltskontrolle und der Transparenz. Der Rat fordert die Regierung auf, u.a. einen ausführlichen Fahrplan als Vorbereitung auf ein IWF-Programm zu erstellen; dieser ist ein wichtiges Element, um die Behandlung makroökonomischer Fragen zu gewährleisten. Der Rat begrüßt, dass die Regierung der Republik Moldau den IWF eingeladen hat, möglichst bald eine Mission zu entsenden, um rasch die Ausarbeitung eines umfassenden Programms für Stabilisierungs- und Strukturreformen in Angriff zu nehmen.
  10. Eine effiziente und strategische Kommunikation – auch in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und unabhängigen Medien – über die vollendeten Reformen sowie über die Reformen, die im Rahmen des Assoziierungsabkommens mit der vertieften und umfassenden Freihandelszone unternommen werden, ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Sensibilisierung der Bürger der Republik Moldau für den zu erwartenden Nutzen, der sich für sie aus der politischen Assoziierung und wirtschaftlichen Integration mit der Europäischen Union ergibt.
  11. Die Europäische Union begrüßt die jüngsten Diskussionen über eine Verfassungsreform in der Republik Moldau, mit der politische Blockaden künftig verhindert werden sollen. Sie fordert die Regierung der Republik Moldau zudem auf, sämtliche Empfehlungen der OSZE/BDIMR, insbesondere diejenigen in Bezug auf die Transparenz der Parteienfinanzierung und die Rechenschaftspflicht gewählter Abgeordneter, zu befolgen.
  12. Der Rat verweist darauf, dass die Medienfreiheit gleichermaßen ein grundlegendes Element der Demokratie darstellt. Er ersucht die Regierung der Republik Moldau nachdrücklich um eine Verbesserung der nationalen Rechtsvorschriften, damit die Konzentration der Eigentumsverhältnisse bei den Medien beschränkt und Pluralismus garantiert wird.
  13. Der Rat begrüßt die Zusage der Republik Moldau, den Prozess zur Beilegung des Transnistrien-Konflikts als oberste Priorität zu behandeln, und ihre Absicht, möglichst bald die Verhandlungen – auch im Format 5+2 – wieder aufzunehmen. Er begrüßt ferner die Einrichtung einer ständigen Arbeitsgruppe für die Zusammenarbeit zwischen dem Parlament der Republik Moldau und der Volksversammlung Gagausiens.
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Schlussfolgerungen des Rates zu Somalia

Tue, 16/02/2016 - 11:35
  1. Der während der "New-Deal-Konferenz" für Somalia im September 2013 in Brüssel erzielte Somalia-Pakt bildet einen wichtigen Rahmen für den Wiederaufbau Somalias. Er hat die koordinierte Unterstützung der somalischen Behörden bei der Förderung eines integrativen politischen Prozesses, Sicherheit, Rechtsstaatlichkeit und sozioökonomische Entwicklung ermöglicht und stellt somit einen Meilenstein der Partnerschaft Somalias mit der internationalen Gemeinschaft dar. Die EU betont, dass es nunmehr wichtig ist, den Pakt über das Jahr 2016 hinaus zu erneuern und gleichzeitig die wesentlichen Elemente beizubehalten. Sie bekräftigt ihre Zusage, die Entwicklung und die Stabilität Somalias zu unterstützen.
  2. Die EU wird mit den somalischen Behörden, den Vereinten Nationen (VN), der Afrikanischen Union (AU) und der Zwischenstaatlichen Entwicklungsbehörde (IGAD) sowie mit anderen wichtigen Akteuren aus der unmittelbar angrenzenden Region und darüber hinaus zusammenarbeiten und sieht dem bevorstehenden Partnerschaftsforum auf hochrangiger Ministerebene über Somalia in Istanbul, auf dem über das weitere Vorgehen im Rahmen dieser Partnerschaft mit Somalia beraten werden soll, erwartungsvoll entgegen. Im Mittelpunkt dieser Tagung sollten der Abschluss des politischen Prozesses, die Sicherheit Somalias und die Wiederherstellung der staatlichen Ordnung und öffentlicher Dienstleistungen in den von Al-Shabaab befreiten Gebieten stehen.
  3. Für Somalia hat im Hinblick auf die Konsolidierung des politischen Prozesses, insbesondere für die Bildung regionaler Interimsverwaltungen, ein entscheidendes Jahr begonnen, und bis August 2016 muss der Wahlprozess erfolgreich durchgeführt werden. Weitere echte Fortschritte hängen von integrativen und verantwortlichen politischen Prozessen unter somalischer Führung ab, an denen alle – auch Frauen und Personen, die Minderheiten angehören – beteiligt werden sollten. Die EU begrüßt die Fortschritte bei der Staatsbildung und ruft dazu auf, dass der Aufbau einer regionalen Interimsverwaltung in Hiiraan und Mittel-Shabelle rasch abgeschlossen und der Status der Region Benadir festgelegt wird. Aussöhnung, Inklusivität und Kapazitätsaufbau auf lokaler Ebene sind von herausragender Bedeutung für die Vermeidung von Spannungen und die Gewährleistung langfristiger Sicherheit und des Bestands eines föderalen Somalias. Die EU drängt die Bundesregierung Somalias, den Prozess zur Überarbeitung der Verfassung wieder aufzunehmen, damit eine Verfassung verabschiedet werden kann, zu der umfassende Konsultationen geführt wurden und die die Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen den verschiedenen regionalen Verwaltungen fördert.
  4. Die kürzlich gefasste Entscheidung über das Modell des Wahlprozesses stellt einen wichtigen Fortschritt dar. Die EU sieht seiner raschen Umsetzung und dem konstruktiven Engagement aller Akteure, einschließlich des Parlaments, erwartungsvoll entgegen, damit die verfassungsmäßigen Fristen eingehalten werden. Die EU begrüßt die 30-%-Quote für Frauen in beiden Kammern des Parlaments und erwartet von der gesamten somalischen Führung, dass diese Zusage erfüllt wird. Auf dem kommenden Partnerschaftsforum auf hochrangiger Ministerebene sollte die somalische Regierung einen Umsetzungsplan für die Einhaltung der Fristen des Wahlprozesses vorlegen; eine Verlängerung des Mandats des Parlaments wäre nicht akzeptabel. Der diesjährige Wahlprozess sollte eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Prozess von 2012 darstellen sowie stärker legitimiert und integrativer sein. Darüber hinaus sollte er ein Schritt auf dem Weg zu Wahlen im Jahr 2020 sein, bei denen jeder Wahlberechtigte über eine Stimme verfügen soll und mit deren Planung bereits jetzt begonnen werden muss. Die EU ist bereit, diesen Prozess zu unterstützen, weist jedoch darauf hin, dass die politische Führung Somalias sowie alle Akteure ihre Zusagen erfüllen müssen.
  5. Sicherheit und Stabilisierung des Landes haben nach wie vor oberste Priorität und sind Voraussetzung für eine dauerhafte Staatsbildung und nachhaltige Entwicklung. Die EU verurteilt aufs Schärfste alle Terroranschläge durch Al-Shabaab, darunter die jüngsten groß angelegten Angriffe auf die AU-Mission in Somalia (AMISOM), und gedenkt der Opfer auf Seiten der AMISOM, der Soldaten der nationalen Streitkräfte Somalias sowie somalischer Zivilpersonen. Sie würdigt die erheblichen Gebietsgewinne und umfassenden Fortschritte, die die nationalen Streitkräfte Somalias und AMISOM seit deren Einsetzung zur Wiederherstellung von Frieden und Sicherheit in Somalia und zur Bekämpfung der Al-Shabaab erzielt haben, betont jedoch, dass die Sicherheitslage insgesamt noch labil ist.
    AMISOM wird seit 2007 bei ihren Bemühungen, ihr Mandat zur Niederschlagung der Al-Shabaab zu erfüllen, über die Friedensfazilität für Afrika maßgeblich durch die EU unterstützt. Die operative Effizienz von AMISOM muss gesteigert und verstärkt werden. In diesem Zusammenhang verweist die EU auf die Ergebnisse der gemeinsam von AU und VN durchgeführten Überprüfung der Kriterien und die entsprechenden Empfehlungen, die ihren Niederschlag in der Resolution 2232 (2015) des VN-Sicherheitsrats fanden. Sie betont, wie wichtig es ist, die Offensiveinsätze gegen Al‑Shabaab gut koordiniert, unter uneingeschränkter Beachtung der vom VN‑Sicherheitsrat geforderten qualitativen Verbesserungen und unter Einhaltung des geltenden Völkerrechts wieder aufzunehmen.
    Eine gesteigerte operative Effizienz sollte insbesondere durch die Stärkung der Befehls- und Führungsstrukturen erreicht werden, durch eine engere Zusammenarbeit der truppenstellenden Länder unter Führung der AU und durch weitere Koordinierung mit den nationalen Streitkräften Somalias und der somalischen Polizei. Die EU drängt die Streitkräfte und die Polizei zur weiteren Überprüfung ihrer Einsatzplanung.
    Die Soldaten der AMISOM müssen internationale Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht einhalten und den Schutz von Zivilpersonen gewährleisten. In diesem Zusammenhang begrüßt die EU die Einrichtung einer Zelle zur Erfassung, Analyse und Reaktion in Bezug auf zivile Opfer innerhalb der AMISOM und sieht der Veröffentlichung deren ersten Fortschrittsberichts erwartungsvoll entgegen. Mit den militärischen Erfolgen sollten Bemühungen zur Unterstützung der Stabilisierung seitens der somalischen Behörden einhergehen, um in den wiedereroberten Gebieten Verwaltungsstrukturen einzurichten oder zu verbessern und eine Grundversorgung, darunter Sicherheit, bereitzustellen. Die Beteiligung von Frauen als Friedensstifter und an Verwaltungsstrukturen sollte erhöht werden.
  6. Sicherheit und Stabilität können erst von Dauer sein, wenn sie durch effiziente nationale Streitkräfte Somalias und integrierte zivile Stabilisierungsbemühungen, u.a. durch die somalische Polizei, unterstützt werden, und eine rasche Einsetzung einer zivilen Verwaltung folgt. Daher bedauert die EU die nur begrenzten Fortschritte bei der Entwicklung einer umfassenden nationalen Sicherheitsarchitektur, die Voraussetzung für einen beständigen Sicherheitssektor ist. Sie ersucht die somalischen Behörden, der Bekämpfung von Al-Shabaab oberste Priorität einzuräumen und den Schwerpunkt darauf zu legen, eine zügige, koordinierte und nachhaltige Integration der regionalen Kräfte zu erreichen sowie sich erneut zu der Zusage des Präsidenten, wesentliche Reformen im Sicherheitssektors durchzuführen, zu bekennen und diese umzusetzen, wobei insbesondere die Systeme der Finanzverwaltung im Vordergrund stehen sollten. Die Bundesregierung Somalias ist zur Entlohnung ihrer Sicherheitskräfte verpflichtet, und es sollten rasche Fortschritte dabei erzielt werden, ein realistisches Budget für den Sicherheitssektor umzusetzen und die Transparenz, Rechenschaftspflicht und zivile Aufsicht zu verbessern. Eine mangelhafte finanzielle Rechenschaftspflicht sowie das Fehlen einer Reform der Lohn- und Gehaltszahlung droht die gegenwärtigen Erfolge zu untergraben. Die rasche Umsetzung des Guulwade-Plans (Siegesplan) ist Voraussetzung für die letztendliche Ausstiegsstrategie der AMISOM. Nun, da das Mandat und das Modell für die somalische Polizei konkrete Gestalt annehmen, muss der Heegan-Plan (Bereitschaftsplan) fertiggestellt und auf politischer Ebene unterstützt und umgesetzt werden.
    Auf dieser Grundlage können im gesamten Land wesentliche Voraussetzungen für eine ausgewogene Entwicklung und Friedensdividenden geschaffen werden. Die EU bekräftigt ihren nachdrücklichen und dringenden Appell an die AU und die somalischen Behörden, die übrigen Partnern, insbesondere aus der unmittelbar angrenzenden Region, um substanzielle Beiträge zu einer nachhaltigen und vorhersehbaren Finanzierung der AMISOM und der somalischen Sicherheitskräfte zu ersuchen.
  7. Die EU begrüßt den wirksamen Beitrag der GSVP-Missionen und der GSVP-Operation in Somalia und am Horn von Afrika. Nach einer umfassenden Überprüfung dieses Engagements bestätigt der Rat seine Absicht, die Mandate der drei GSVP-Missionen und der GSVP-Operation bis Dezember 2018 zu verlängern, um den umfassenden Ansatz der EU für Somalia und das Horn von Afrika weiter zu verstärken, insbesondere den engen Zusammenhang zwischen Sicherheit und Entwicklung. In dieser Hinsicht bekräftigt die EU ihre Entschlossenheit, möglichst bald ihre Initiative für den Kapazitätsaufbau zur Förderung von Sicherheit und Entwicklung (CBSD) umzusetzen.
    Die EU hält es insbesondere für unabdingbar, die Kapazitäten der somalischen Verteidigungsinstitutionen aufzubauen; dazu zählt auch die Bereitstellung von Ausrüstung, um die erforderlichen Kapazitäten auszubilden und dauerhaft zu halten. Die Ausbildungsmission in Somalia (EUTM Somalia) wird daher auch weiterhin das Verteidigungsministerium und den Generalstab strategisch beraten und die nationalen Streitkräfte Somalias unmittelbar bei der Ausbildung unterstützen. Die EU erkennt zudem an, dass der dramatische Rückgang der Seeräuberei im westlichen Indischen Ozean einen wichtigen Erfolg darstellt, und würdigt den erheblichen Beitrag, der hierbei von Operationen zur Bekämpfung der Seeräuberei wie der EUNAVFOR im Rahmen der Operation Atalanta geleistet wurde. Es gibt allerdings noch immer kriminelle Netze an Land und somit besteht weiterhin die Gefahr, dass die Seeräuberei wieder zunimmt. Daher begrüßt die EU, dass bei der Operation Atalanta die Bekämpfung der Seeräuberei vor der Küste Somalias nach wie vor im Vordergrund steht, wenn auch mit geringerem Streitkräftedispositiv, das jedoch bei erneuter Zunahme der Seeräuberei aufgestockt werden kann. Sie fordert die Bundesregierung Somalias auf, ihren Beitrag zur Bekämpfung der Seeräuberei und zur maritimen Sicherheit zu erhöhen. Sie begrüßt darüber hinaus die wichtige Rolle von EUCAP Nestor in Zusammenarbeit mit anderen Akteuren, darunter das Programm für die Sicherheit der Meere und das Programm zum Schutz kritischer Seeverkehrswege, bei der Verstärkung der Kapazitäten zur Verbesserung der zivilen maritimen Sicherheit in Somalia, unter anderem indem sie zu einem zweckdienlichen Rahmen für Rechtsstaatlichkeit in Somalia beiträgt. Im Rahmen dieser Fortschritte wird die Mission umbenannt und neu ausgerichtet werden.
  8. Die EU verweist auf die Annahme des Regionalen Aktionsplans für das Horn von Afrika für den Zeitraum 2015-2020 im Oktober 2015 und stellt fest, dass regionenübergreifende Bedrohungen wie illegaler Menschen- und Drogenhandel, das Schleusen von Migranten, illegaler Handel mit Holzkohle, illegale Fischerei und Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen mehr Aufmerksamkeit erfordern, vor allem wenn diese illegalen Aktivitäten eine Einnahmequelle für Al-Shabaab und andere Unruhestifter bilden. Die EU ist besorgt über die möglichen negativen Auswirkungen des Konflikts in Jemen und der erheblichen anhaltenden regionalen Rivalitäten auf die Bemühungen um eine Stabilisierung Somalias und ersucht alle Partner, dafür zu sorgen, dass ihr Handeln den erfolgreichen Übergang des Landes begünstigt.
  9. Die EU ist äußerst beunruhigt über die andauernden schwerwiegenden Verletzungen des humanitären Völkerrechts und der Verstöße gegen die Menschenrechte, darunter Gewalt gegen Frauen und Kinder sowie Angriffe auf Journalisten. Die Verantwortlichen müssen unbedingt vor Gericht gestellt werden. Die EU ermutigt die Bundesregierung Somalias, konkrete Maßnahmen zu treffen, um ihren im August 2013 angenommen Fahrplan betreffend Menschenrechte vollständig umzusetzen und ihre Bemühungen um die Umsetzung ihrer Aktionspläne zu Kindern und bewaffneten Konflikten zu intensivieren sowie ein Moratorium für die Todesstrafe einzuführen. Sie ermutigt die somalischen Behörden darüber hinaus zum Erlass der erforderlichen Rechtsakte, damit ihre Menschenrechtskommission die Arbeit aufnehmen kann.
  10. Die EU fordert die Bundesregierung Somalias eindringlich auf, die Umsetzung der Reformen der Finanzverwaltung fortzusetzen, um die Transparenz und die Rechenschaftspflicht für die Staatsfinanzen zu verbessern, wodurch das Vertrauen der Öffentlichkeit und der Geber gestärkt wird. Die Bemühungen um bessere Systeme zur Verwaltung der öffentlichen Finanzen sind eine wichtige Voraussetzung für einen Schuldenerlass. Mit dem nächsten nationalen Entwicklungsplan sollte die Eigenverantwortung Somalias und die Entwicklung von Kapazitäten ermöglicht und die Umsetzung auf dezentraler Ebene gefördert werden.
  11. Vor dem Hintergrund des Aktionsplans von Valletta und des Khartum-Prozesses sieht die EU der Zusammenarbeit mit der Bundesregierung Somalias bei der Förderung und Erleichterung der freiwilligen Rückkehr und Wiedereingliederung von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen – vorbehaltlich der Lage vor Ort – sowie der Rückkehr von Somaliern, die über keine Rechtsgrundlage für einen Aufenthalt in der EU verfügen, erwartungsvoll entgegen. Während der Brüsseler Konferenz im Oktober 2015 erneuerte die EU ihre Zusage, das 2013 zwischen den Regierungen Kenias und Somalias sowie dem UNHCR geschlossene Dreiparteien-Übereinkommen über die freiwillige Rückkehr somalischer Flüchtlinge aus Kenia über den Nothilfe‑Treuhandfonds zur Unterstützung der Stabilität und zur Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration und Vertreibungen in Afrika zu unterstützen.
  12. Die EU ist besorgt über den anhaltend hohen Bedarf an humanitärer Hilfe in Somalia, der derzeit durch das Klimaphänomen El Niño noch verschärft wird. Sie ist weiterhin entschlossen, auf Prinzipien gegründete und bedarfsorientierte humanitäre Hilfe auf neutrale, unparteiische und unabhängige Weise zu leisten, und stellt fest, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten seit 2015 humanitäre Hilfe in Höhe von insgesamt 166 Mio. EUR bereitgestellt haben. Die EU ist sich dessen bewusst, dass dauerhafte Lösungen zur Beseitigung der Ursachen dieses anhaltenden humanitären Bedarfs gefunden werden müssen. Darüber hinaus erkennt sie an, dass die Resilienz bedürftiger Bevölkerungsgruppen weiterhin gestärkt und die Notfallvorsorge verbessert werden müssen. 
Categories: Europäische Union

Wochenplan von Präsident Donald Tusk

Mon, 15/02/2016 - 12:50

Montag, 15. Februar 2016
Paris
12:00 Uhr Treffen mit Präsident François Hollande
Bukarest
18:20 Uhr Treffen mit Präsident Klaus Iohannis (Fototermin – Presseerklärung ±19:00 Uhr)

Dienstag, 16. Februar 2016
Athen
10:00 Uhr Treffen mit Premierminister Alexis Tsipras (Fototermin – Presseerklärung ±10:45 Uhr)
Prag
13:30 Uhr Treffen mit Ministerpräsident Bohuslav Sobotka (Fototermin – Presseerklärung ±14:40 Uhr)
Berlin
20:30 Uhr Treffen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel  

Mittwoch, 17. Februar 2016
15:00 Uhr Treffen mit dem lettischen Ministerpräsidenten Māris Kučinskis (Fototermin)
20.00 Uhr Treffen mit Präsident Jean-Claude Juncker
20:30 Uhr Arbeitsessen mit dem kroatischen Ministerpräsidenten Tihomir Orešković, dem Präsidenten Serbiens, Tomislav Nikolić, dem Präsidenten der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Gjorge Ivanov, dem slowenischen Ministerpräsidenten Miro Cerar und Präsident Jean-Claude Juncker (Fototermin)
Zugang zum Justus-Lipsius-Gebäude nur mit Akkreditierung für die Tagung des Europäischen Rates
Hinweis für die Medien

Donnerstag, 18. Februar 2016
Zugang zum Justus-Lipsius-Gebäude nur mit Akkreditierung für die Tagung des Europäischen Rates
11:00 Uhr Treffen mit dem kroatischen Ministerpräsidenten Tihomir Orešković
12:00 Uhr Telefongespräch mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoğlu
13:30 Uhr Gipfeltreffen der Europäischen Volkspartei (Sofitel)
15:00 Uhr Treffen mit dem britischen Premierminister David Cameron
16:00 Uhr Doorstep vor der Tagung des Europäischen Rates (VIP-Eingang)
16:30 Uhr Treffen mit dem niederländischen Ministerpräsidenten Mark Rutte
17:00 Uhr Tagung des Europäischen Rates

Freitag, 19. Februar 2016
10.00 Uhr Tagung des Europäischen Rates

Categories: Europäische Union

Schlussfolgerungen des Rates zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung

Mon, 15/02/2016 - 08:55

Der Rat

1.    WEIST DARAUF HIN, dass der Europäische Rat auf seiner Tagung vom 17. und 18. Dezember 2015 festgehalten hat, dass der Rat und die Kommission rasch weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung in sämtlichen Bereichen, die auf der Ratstagung vom 20. November 2015 ermittelt wurden, treffen werden[1];

2.    NIMMT KENNTNIS von den laufenden Arbeiten des Rates und der Vereinten Nationen, Europols, der Arbeitsgruppe "Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung" (FATF), des Globalen Forums "Terrorismusbekämpfung", der Globalen Koalition zur Bekämpfung von ISIL/Da'esh und anderer internationaler Einrichtungen bei der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung;

3.    BEGRÜSST den Aktionsplan der Kommission vom 2. Februar 2016 zur verstärkten Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung[2], der die Antworten der Mitgliedstaaten auf einen Fragenkatalog der Kommission berücksichtigt und sowohl legislative als auch nichtlegislative Maßnahmen und Initiativen enthält, die unter uneingeschränkter Achtung der Verträge umgesetzt werden sollten;

4.    BETONT, wie wichtig es ist, rasche Fortschritte bei den von der Kommission benannten legislativen Maßnahmen zu erzielen, insbesondere – aber nicht ausschließlich – in folgenden Bereichen:

  •     virtuelle Währungen,
  •     verbesserter Zugang zu Informationen, beispielsweise Zugang zu Bank- und Zahlungskonten, für die Zentralstellen für Verdachtsmeldungen (FIU),
  •     geeignete Maßnahmen zu vorausbezahlten Instrumenten und
  •     Maßnahmen gegen illegale Bewegungen von Barmitteln;

FORDERT die Kommission daher auf, möglichst bald, spätestens jedoch im zweiten Quartal 2016, auf der Grundlage einer angemessenen Analyse gezielte Änderungen der vierten Geldwäscherichtlinie[3] und erforderlichenfalls der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie[4] sowie der Verordnung über die Überwachung von Barmitteln[5] zu unterbreiten, wobei die Änderungen zu Letzterer spätestens im vierten Quartal 2016 übermittelt werden sollten;

5.    FORDERT die Mitgliedstaaten nachdrücklich zur möglichst baldigen Umsetzung des vierten Anti-Geldwäsche-Pakets[6] AUF, wobei eine Umsetzung vor Ende 2016 anzustreben ist, VEREINBART, auf seinen Tagungen regelmäßig eine Bilanz der Fortschritte zu ziehen, und BETONT, dass die gezielten Änderungen der vierten Geldwäscherichtlinie ihre gegenwärtige Umsetzung nicht beeinträchtigen darf;

6.    VERPFLICHTET SICH, die Arbeiten an einer weiteren Verbesserung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen den FIU der Mitgliedstaaten zu intensivieren, insbesondere durch

  •     Austausch bewährter Verfahren bezüglich des Informationsaustauschs im Hinblick auf eine wirksame und einheitliche Umsetzung der einschlägigen Bestimmungen der vierten Geldwäscherichtlinie im Zuge der laufenden Arbeiten zu deren Umsetzung;
  •     Ermutigung der FIU, die Durchführung ihrer Bestandsaufnahme ("mapping exercise") zu beschleunigen, und – je nach den Ergebnissen dieser Bestandsaufnahme – ERSUCHT die Kommission, geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Hindernisse für eine wirksame Zusammenarbeit und einen wirksamen Informationsaustausch zu prüfen;

BEGRÜSST in diesem Zusammenhang, dass die Kommission mit der Egmont-Gruppe der FIU und der FATF in Kontakt steht;

7.    BETONT zudem, wie wichtig es ist, dass bei der Umsetzung der von der Kommission in ihrem Aktionsplan benannten nichtlegislativen Maßnahmen rasch Fortschritte erzielt werden, beispielsweise bei der zügigeren und wirksamen Umsetzung von Maßnahmen der Vereinten Nationen zum Einfrieren von Vermögenswerten und bei der Ermittlung von Drittländern mit strategischen Mängeln im Bereich der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung, bis spätestens 1. Mai 2016;

8.    FORDERT die unverzügliche, auf jeden Fall jedoch bis zum 1. Mai 2016 zu vollendende Einrichtung einer EU-Plattform mit Unterstützung des EAD/der Kommission – nach Möglichkeit unter Rückgriff auf bestehende Infrastrukturen und Informationsinstrumente –, die den Mitgliedstaaten einen freiwilligen Austausch öffentlich zugänglicher Informationen über Personen und Organisationen ermöglicht, deren Vermögenswerte von einzelnen Mitgliedstaaten in Anwendung nationaler Rechtsvorschriften, die sich auf die Resolution 1373 (2001) des VN-Sicherheitsrates stützen, wegen terroristischer Aktivitäten eingefroren wurden;

9.    ERSUCHT die Kommission, in der supranationalen Risikobewertung im Rahmen der vierten Geldwäscherichtlinie den Terrorismusfinanzierungsrisiken, die für das operative Vorgehen relevant erscheinen, Priorität einzuräumen, wobei den einschlägigen Arbeiten und Informationen internationaler Organisationen und Einrichtungen für die Festlegung von Standards im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, beispielsweise der FATF, Rechnung zu tragen ist; und FORDERT die Kommission AUF, die vorläufigen Ergebnisse dieser Bewertung den Mitgliedstaaten regelmäßig, zumindest jedoch alle sechs Monate, beginnend im September 2016 und vor Ablauf der Frist am 26. Juni 2017, mitzuteilen;

10.  FORDERT die Mitgliedstaaten nachdrücklich AUF, nationale Risikobewertungen unter Priorisierung der für das operative Vorgehen relevanten Terrorismusfinanzierungsrisiken durchzuführen, hierbei den einschlägigen Arbeiten und Informationen internationaler Organisationen und Einrichtungen für die Festlegung von Standards im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, beispielsweise der FATF, Rechnung zu tragen und die jeweiligen Ergebnisse ihrer Risikobewertungen vor Ende 2016 mitzuteilen;

11.  FORDERT die Kommission AUF, die Notwendigkeit geeigneter Beschränkungen für Barzahlungen, die bestimmte Obergrenzen überschreiten, zu untersuchen, gemeinsam mit der Europäischen Zentralbank geeignete Maßnahmen in Bezug auf große Banknoten, insbesondere 500-EUR-Banknoten, unter Berücksichtigung der von Europol durchgeführten Analyse zu erwägen und dem Rat spätestens am 1. Mai 2016 über die Ergebnisse Bericht zu erstatten;

12.  WEIST DARAUF HIN, wie wichtig es ist, dass die Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern umgehend intensiviert wird, und FORDERT die Kommission AUF, so bald wie möglich legislative Maßnahmen in diesem Zusammenhang vorzuschlagen;

13.  ERSUCHT die Kommission, dem Rat über die Fortschritte bei der Umsetzung des Aktionsplans erstmals im Juni 2016 und anschließend alle sechs Monate Bericht zu erstatten.

[1]           Dok. 28/15.

[2]           Dok. 5782/16 + ADD1.

[3]           Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung.

[4]           Richtlinie 2007/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über Dienstleistungen im Binnenmarkt.

[5]           Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 über die Überwachung von Barmitteln, die in die Gemeinschaft oder aus der Gemeinschaft verbracht werden.

[6]           Vierte Geldwäscherichtlinie und Verordnung (EG) Nr. 2015/847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers.

Categories: Europäische Union

Schreiben von Präsident Donald Tusk an die Mitglieder des Europäischen Rates zu seinem Vorschlag für eine neue Regelung für das Vereinigte Königreich innerhalb der Europäischen Union

Wed, 03/02/2016 - 15:00

Die Wahrung der Einheit der Europäischen Union stellt die größte Herausforderung für uns alle dar und steht daher auch im Mittelpunkt meines Mandats. In diesem Sinne unterbreite ich einen Vorschlag für eine neue Regelung für das Vereinigte Königreich innerhalb der EU. Aus meiner Sicht kommt dieser Vorschlag Premierminister Cameron in all seinen Anliegen wirklich weit entgegen. Die Linie, die ich dabei jedoch nicht überschritten habe, bilden die Grundsätze, die dem europäischen Projekt zugrunde liegen.

Ich bin der festen Überzeugung, dass unsere Interessengemeinschaft sehr viel stärker ist als alles, was uns trennt. Gehören wir zusammen oder nicht? Das ist die Frage, die nicht nur das britische Volk in einem Referendum, sondern auch die übrigen 27 Mitglieder der Union in den kommenden beiden Wochen beantworten müssen.

Dies war ein schwieriger Prozess, und es stehen noch herausfordernde Verhandlungen bevor. Nichts ist vereinbart, solange nicht alles vereinbart ist. Ich bin davon überzeugt, dass der Vorschlag eine gute Grundlage für einen Kompromiss darstellt. Dieser Vorschlag wäre ohne die enge und gute Zusammenarbeit seitens der Europäischen Kommission nicht zustande gekommen. Um den Prozess zu erleichtern, hat die Kommission auch politische Erklärungen abgegeben, die in diesem Paket enthalten sind.

Lassen Sie mich kurz auf die vier Körbe des Vorschlags eingehen.

Was die wirtschaftspolitische Steuerung angeht, so werden in dem Entwurf eines Beschlusses der Staats- und Regierungschefs die Grundsätze dargelegt, die den gegenseitigen Respekt zwischen den Mitgliedstaaten, die an der weiteren Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion teilnehmen, und jenen, die dies nicht tun, sicherstellen. Auf diese Weise können wir den Weg für die weitere Integration innerhalb des Euro-Währungsgebiets bereiten und gleichzeitig die Rechte und Kompetenzen nicht teilnehmender Mitgliedstaaten wahren.

Die Achtung dieser Grundsätze wird durch einen Beschlussentwurf zur Schaffung eines Mechanismus untermauert, der die notwendigen Garantien hinsichtlich der Anliegen von nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten bietet, der aber weder ein Vetorecht begründet noch dringende Entscheidungen aufschieben kann. Über die genauen Bedingungen für die Auslösung dieses Mechanismus muss noch eingehender beraten werden.

In Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit wird in dem Beschlussentwurf der Staats- und Regierungschefs, der mit einer eingehenderen Erklärung des Europäischen Rates und dem Entwurf einer Erklärung der Kommission einhergeht, unser Eintreten für verstärkte Bemühungen um eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit dargelegt. Wir werden regelmäßig eine Bewertung der Fortschritte bei der Vereinfachung der Rechtsvorschriften und der Verringerung des bürokratischen Aufwands für die Unternehmen vornehmen.

Was die Souveränität betrifft, so wird in dem vorgeschlagenen Beschluss der Staats- und Regierungschefs anerkannt, dass das Vereinigte Königreich in Anbetracht seiner Sonderstellung nach Maßgabe der Verträge nicht zu einer weiteren politischen Integration verpflichtet ist. Ferner wird die Achtung des Subsidiaritätsprinzips verstärkt, und ich schlage vor, dass die Mitgliedstaaten einen Gesetzgebungsentwurf nicht weiter prüfen, wenn eine Reihe nationaler Parlamente aus Gründen der Subsidiarität Einwände erhebt, es sei denn, den geäußerten Bedenken kann Rechnung getragen werden. Darüber hinaus wird hervorgehoben, wie wichtig es ist, die Nichtbeteiligungsregelung nach den Protokollen 21 und 22 sowie die Zuständigkeiten im Bereich der nationalen Sicherheit zu achten.

Hinsichtlich der Sozialleistungen und der Freizügigkeit müssen wir die geltenden Verträge in vollem Umfang einhalten, insbesondere die Grundsätze der Freizügigkeit und der Nichtdiskriminierung. Daher stellt die in Bezug auf die Anliegen des Vereinigten Königreichs vorgeschlagene Lösung auf eine Klarstellung der Auslegung geltender Bestimmungen ab, unter anderem im Rahmen eines Entwurfs einer Erklärung der Kommission zu einer Reihe von Aspekten im Zusammenhang mit der besseren Bekämpfung des Missbrauchs der Freizügigkeit.

In dem Entwurf eines Beschlusses der Staats- und Regierungschefs wird insbesondere auf die Absicht der Kommission hingewiesen, Änderungen der EU-Rechtsvorschriften zur Ausfuhr von Leistungen für Kinder und die Schaffung eines Schutzmechanismus vorzuschlagen, um auf Ausnahmesituationen beim Zustrom von Arbeitnehmern aus anderen Mitgliedstaaten zu reagieren. Auf diesen Mechanismus wird auch in einem Entwurf einer Erklärung der Kommission eingegangen. Über diesen Ansatz sowie über die genaue Dauer der Anwendung eines derartigen Mechanismus muss auf unserer Ebene noch eingehender beraten werden.

Inhaltlich wird dieser Vorschlag zum überwiegenden Teil in einen rechtsverbindlichen Beschluss der Staats- und Regierungschefs einfließen. Wir sollten uns auch auf Beratungen über die Frage einstellen, ob der Inhalt einiger Elemente des Beschlusses in die Verträge übernommen werden sollte, wenn deren nächste Überarbeitung ansteht.

Unsere Sherpas und Ständigen Vertreter werden am Freitag dieser Woche zu ersten Beratungen über den Vorschlag zusammentreffen. Das klare Ziel ist eine Einigung aller 28 Mitgliedstaaten auf der Februartagung des Europäischen Rates. Der Erfolg hängt von unser aller Kompromissbereitschaft ab. Sollten wir scheitern, steht unsere gemeinsame Zukunft auf dem Spiel.

Donald Tusk, Präsident des Europäischen Rates

Elemente des Vorschlags
Categories: Europäische Union

Wochenplan von Präsident Donald Tusk

Mon, 01/02/2016 - 12:15

Sonntag, 31. Januar 2016
London
18.30 Uhr Treffen mit Premierminister David Cameron

Dienstag, 2. Februar 2016
17.00 Uhr Treffen mit NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg (Fototermin)

Donnerstag, 4. Februar 2016
London

10.00 Uhr Rede auf der Konferenz "Unterstützung für Syrien und die Region"

Categories: Europäische Union

Tunesien: Rat verlängert restriktive Maßnahmen um ein Jahr

Fri, 29/01/2016 - 11:30

Der Rat hat am 28. Januar 2016 beschlossen, dass die Vermögenswerte von 48 Personen, die für die missbräuchliche Verwendung öffentlicher Gelder in Tunesien verantwortlich gemacht werden, und der mit ihnen in Verbindung stehenden Personen bis zum 31. Januar 2017 eingefroren bleiben. 

Der Beschluss wird am 29. Januar 2016 im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

Die Sanktionen, die den ehemaligen Präsidenten Zine El Abidine Ben Ali, seine Frau sowie 46 weitere Personen betreffen, waren ursprünglich am 31. Januar 2011 verhängt worden. Sie sind seither jährlich verlängert worden.

Categories: Europäische Union

Iran: Rat hebt alle wirtschaftlichen und finanziellen Nuklearsanktionen der EU auf

Wed, 20/01/2016 - 15:50

Der Rat hat am 16. Januar 2016 alle wirtschaftlichen und finanziellen Nuklearsanktionen der EU gegen Iran aufgehoben. Zuvor hatte sich die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) am 16. Januar 2016 davon überzeugt, dass Iran die vereinbarten Maßnahmen im Nuklearbereich entsprechend dem gemeinsamen umfassenden Aktionsplan (JCPOA) durchgeführt hat.

Am 14. Juli 2015 hatten sich China, Frankreich, Deutschland, Russland, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten gemeinsam mit der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik auf den JCPOA geeinigt, der sicherstellen soll, dass das iranische Nuklearprogramm ausschließlich friedlichen Zwecken dient, und im Gegenzug die vollständige Aufhebung aller Sanktionen des VN-Sicherheitsrates sowie der Sanktionen der EU und der Vereinigten Staaten im Zusammenhang mit dem iranischen Nuklearprogramm vorsieht, allerdings erst nach Durchführung einer vereinbarten Reihe von Maßnahmen.

Der Rat hat am 18.Oktober 2015 die Rechtsakte verabschiedet, mit denen diese Sanktionen aufgehoben werden, sobald die IAEO festgestellt hat, dass Iran seine Verpflichtungen im Rahmen des JCPOA erfüllt hat.

Einige wenige EU-Sanktionen gegen Iran waren bereits ausgesetzt worden, nachdem China, Frankreich, Deutschland, Russland, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten gemeinsam mit der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik ein Interimsabkommen mit Iran erreicht hatten; der gemeinsame Aktionsplan vom 24. November 2013 enthielt ein Konzept für eine langfristige, umfassende Lösung für die iranische Nuklearfrage. Mit der Aufhebung aller wirtschaftlichen und finanziellen Sanktionen der EU, die im Zusammenhang mit dem iranischen Nuklearprogramm verhängt wurden, wird diese begrenzte Aussetzung von Sanktionen gegenstandlos.

Categories: Europäische Union

Präsident Tusk berichtet dem Europäischen Parlament über die Ergebnisse der Dezembertagung des Europäischen Rates

Wed, 20/01/2016 - 15:40

Der Europäische Rat hat auf seiner Dezembertagung sämtliche großen Krisen erörtert, mit denen Europa 2015 konfrontiert war. Ob Migrations- und Flüchtlingskrise, WWU-Reform oder Brexit – bei all diesen Beratungen sind wir vorangekommen, wenn auch sicher nicht weit genug. Zweifellos werden uns diese Probleme auch 2016 beschäftigen. Unsere Gemeinschaft durchläuft zur Zeit einen Stresstest. Und die größte Herausforderung ist, dass wir an allen Fronten gleichzeitig auf die Probe gestellt werden. Lassen sie es mich laut und deutlich sagen: Ich werde nicht ruhen, bis wir Lösungen für all diese Probleme gefunden haben. Unsere Stärke liegt in unserer Einheit. Deshalb wird die Bewahrung der Einheit Europas auch 2016 mein Hauptanliegen sein.

Sehr geehrte Abgeordnete, lassen sie mich mit der Migrations- und Flüchtlingskrise – einer existenziellen Herausforderung für die EU – beginnen. Wie Sie wissen, vertrete ich schon seit Monaten, nämlich seit Beginn der Migrationskrise, den Standpunkt, dass es keine wirkliche Alternative zum Grenzschutz gibt. Er ist unabdingbare Voraussetzung jeder wirksamen Migrationspolitik.

Nach der Dezembertagung des Europäischen Rates können wir etwas optimistischer sein. Die Staats- und Regierungschefs haben über Mittel und Wege zur Verschärfung der Kontrollen an den Außengrenzen beraten. Sie sind sich darin einig, dass schwierige Entscheidungen getroffen werden müssen, um den Schengen-Raum zu erhalten. In diesem Zusammenhang haben wir uns darauf verständigt, den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Stärkung der EU-Außengrenzen und auch die Idee eines europäischen Grenzschutzes rasch zu prüfen. Dies zählt auch zu den Prioritäten des niederländischen Vorsitzes, und wir sollten bis Juni eine politische Einigung im Rat erzielen.

Die Tatsache, dass Griechenland der Entsendung eines Frontex-Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke bereits im Dezember zugestimmt hat, ist ein weiteres Zeichen dafür, dass wir uns inzwischen in die richtige Richtung bewegen, was die Überwachung der Außengrenzen anbelangt.

Trotz der politischen Fortschritte mangelt es, wie ich zugeben muss, in vielerlei Hinsicht eindeutig an der praktischen Umsetzung, angefangen bei den Hotspots und den Sicherheitsüberprüfungen in den Ländern an den Außengrenzen bis hin zur Umsiedlung und Rückführung. Der mit der Türkei vereinbarte Aktionsplan ist zwar vielversprechend, muss aber erst noch Wirkung zeigen.

Ich teile die Auffassung von Ministerpräsident Rutte, dass wir höchstens zwei Monate Zeit haben, um die Dinge in den Griff zu bekommen. Die Statistiken für die Weihnachtszeit sind nicht ermutigend; nach Angaben von Frontex verzeichnete die EU pro Tag über 2 000 Neuzugänge. Spätestens auf der Tagung des Europäischen Rates im März müssen wir prüfen, ob unsere Strategie funktioniert. Tut sie das nicht, müssen wir mit schweren Konsequenzen rechnen, etwa mit dem Zusammenbruch des Schengen-Systems. Diese Alternative zu unserer Strategie ist sicher nicht erfreulich, und deshalb appelliere ich an die Mitgliedstaaten, unsere Vereinbarungen vollständig umzusetzen.

Sehr geehrte Abgeordnete, nun zum Thema Vereinigtes Königreich. Im Dezember haben die Staats- und Regierungschefs eine substanzielle und konstruktive Aussprache über die britische Frage geführt. Premierminister Cameron hat seinen Standpunkt im Einzelnen dargelegt und ist dabei insbesondere auf die Sozialleistungen und die Frage der Freizügigkeit eingegangen. Er hat seine Forderung nach einem auf vier Jahre angelegten Modell erläutert und bekräftigt, dass er für alternative Lösungen nur dann offen sei, wenn damit dasselbe Ziel erreicht wird. Die Staats- und Regierungschefs haben zu bestimmten Punkten Bedenken geäußert, gleichzeitig aber auch Kompromissbereitschaft signalisiert. Nach dieser positiven Aussprache sind wir übereingekommen, dass wir gemeinsam nach Lösungen für alle vier der von Premierminister Cameron genannten "Körbe" suchen sollen, als da sind: Beziehungen zum Euro-Währungsgebiet, Souveränität, Wettbewerbsfähigkeit sowie Sozialleistungen und Freizügigkeit. Derzeit wird an all diesen "Körben" hart gearbeitet, und auch in diesem Augenblick bemühen sich meine Leute gemeinsam mit der Kommission um eine Lösung. Vor der Tagung des Europäischen Rates im Februar werde ich allen EU-Staats- und Regierungschefs einen konkreten Vorschlag für eine Vereinbarung mit dem Vereinigten Königreich unterbreiten. Ich möchte noch einmal betonen, was ich schon zu Beginn dieser Verhandlungen sehr deutlich gemacht habe: Bei den Grundwerten wie dem Diskriminierungsverbot und der Freizügigkeit wird es keine Kompromisse geben. Gleichzeitig werde ich alles in meiner Macht Stehende tun, um eine – auch für die britische Seite – zufriedenstellende Lösung zu finden. Inzwischen ist der Ausgang des Referendums schwerer vorauszusagen denn je. Zeit spielt hier eine entscheidende Rolle. Und deshalb werde ich hart arbeiten, damit im Februar eine Vereinbarung zustande kommt. Das ist nicht einfach, aber immer noch möglich.

Sehr geehrte Abgeordnete, der Europäische Rat hat unter dem Eindruck der Tragödie von Paris auch über Terrorismusbekämpfung gesprochen. Diese abscheulichen Taten haben Europa nur darin bestärkt, den Terrorismus entschlossen zu bekämpfen. Wir haben vereinbart, unsere Strategien in die Tat umzusetzen und im Rahmen von Schengen und Europol sowie zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten systematisch Informationen zu ausländischen Kämpfern auszutauschen. Die Sicherheitsdienste sollten gemeinsame Bedrohungsanalysen durchführen, wenn sich hierdurch weitere Anschläge verhindern lassen. Europol hat bereits berichtet, dass dank seines neuen Zentrums für Terrorismusbekämpfung erheblich mehr Informationen zu ausländischen Kämpfern ausgetauscht werden und fast alle Mitgliedstaaten Daten beisteuern. Ohne Wachsamkeit und eine echte Zusammenarbeit können wir dieser Bedrohung nicht Herr werden, und wird es höchstwahrscheinlich zu weiteren Anschlägen kommen. Ich fordere alle Staaten dringend auf, uneingeschränkt zusammenzuarbeiten.

Auf der Tagung des Europäischen Rates haben die Staats- und Regierungschefs ferner geprüft, wie weit der Aufbau der Energieunion gediehen ist. Es gibt beträchtliche Fortschritte bei den Gas- und Stromverbundnetzen zwischen den Staaten, auch in den Teilen Europas, die bislang isoliert waren. Das Konzept der Energieunion zählte damals, als ich es in meiner Zeit als polnischer Ministerpräsident vorschlug, zu meinen Hauptzielen.

Ich bin froh, dass es inzwischen eindeutige Fortschritte gibt, doch wir brauchen mehr. Der Europäische Rat hat dazu aufgerufen, alle diesbezüglichen Rechtsvorschriften vorzulegen, einschließlich der Rechtsvorschriften zur Verstärkung der Transparenz auf dem Gasmarkt. Bei ihren Gesprächen über die Energieunion haben die Staats- und Regierungschefs auch das Nord-Stream-II-Projekt erörtert, wobei sich einige von ihnen sehr kritisch äußerten, und wir haben auch darüber diskutiert, welche Bedingungen große Energieinfrastrukturprojekte erfüllen müssen. Wir haben bekräftigt, dass alle neuen Infrastrukturen voll und ganz mit den Zielen der Energieunion im Einklang stehen sollten. Ferner müssen bei sämtlichen Projekten selbstverständlich alle EU-Rechtsvorschriften – auch das dritte Energiepaket – eingehalten werden. Dies sind die Voraussetzungen dafür, dass die Organe der EU oder die Mitgliedstaaten politische, rechtliche oder finanzielle Unterstützung leisten. Nun ist die Europäische Kommission am Zug. Aber die politische Botschaft des Europäischen Rates ist eindeutig und weist in eine ähnliche Richtung wie die Stellungnahme des Europäischen Parlaments.

Die Staats- und Regierungschefs haben Präsident Holland ihre Anerkennung ausgesprochen und ihm zur erfolgreichen Ausrichtung der COP 21 und zum Abschluss des ersten rechtsverbindlichen globalen Klimaschutzabkommens gratuliert. Wir haben die Kommission und den Rat ersucht, gründlich zu untersuchen, was das Pariser Abkommen für unsere eigene Energie- und Klimapolitik bedeutet.

Nicht zuletzt hat sich der Europäische Rat mit den wirtschaftlichen Herausforderungen befasst.  Die Staats- und Regierungschefs haben bekräftigt, dass sie entschlossen sind, weiter auf die Vollendung der WWU hinzuarbeiten, und zwar auf Grundlage des Berichts der fünf Präsidenten. Selbst wenn die Migrationskrise derzeit das alles beherrschende Thema in Europa ist, können wir es uns nicht leisten, mit den notwendigen WWU-Reformen auf bessere Tage zu warten. Deshalb wurden die Minister gebeten, ihre Arbeiten zu einigen Bereichen, darunter die Bankenunion, zügig voranzubringen.

Der Europäische Rat hat zudem betont, dass der Binnenmarkt in Schlüsselbereichen vertieft werden muss. Die Vollendung des digitalen Binnenmarktes und der Aufbau einer Kapitalmarktunion haben für uns absoluten Vorrang.

Zum Schluss möchte ich vor der zunehmenden Schwarzmalerei in Bezug auf die Zukunft Europas warnen. Weder mit Naivität noch mit übermäßigem Pessimismus wird Europa die Ergebnisse erzielen, die es benötigt. Als Europäer müssen wir realistisch sein und gleichzeitig zu unseren Werten und Überzeugungen stehen. Dies erinnert mich an den berühmten Satz von Arnold Toynbee, dass Zivilisationen nicht ermordet werden, sondern Selbstmord begehen. Europa ist stärker, als manche vielleicht denken, und wir haben nach wie vor die Macht und den öffentlichen Auftrag, zu tun, was notwendig ist. Ich danke Ihnen.


Categories: Europäische Union

Kooperationsrat EU-Armenien

Wed, 20/01/2016 - 15:05

Der Kooperationsrat zwischen der Europäischen Union (EU) und der Republik Armenien hat am Montag, 18. Januar 2016, seine 16. Tagung abgehalten. Die EU war durch den Minister für auswärtige Angelegenheiten des Königreichs der Niederland Bert Koenders in seiner Eigenschaft als Leiter der Delegation der Europäischen Union im Namen der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik Federica Mogherini sowie den Kommissar für Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen Johannes Hahn vertreten. Leiter der armenischen Delegation war der Minister für auswärtige Angelegenheiten der Republik Armenien Edward Nalbandian, der dieses Jahr den Vorsitz im Kooperationsrat innehat. 

Die Europäische Union und Armenien bekräftigten ihr gemeinsames Eintreten für eine Ausweitung und Vertiefung ihrer Zusammenarbeit in all den Bereichen, in denen dies möglich und mit den neuen internationalen Verpflichtungen Armeniens im Rahmen seines Beitritts zur Eurasischen Wirtschaftsunion vereinbar ist.


Beide Seiten begrüßten die Aufnahme von Verhandlungen und gaben weitere politische Leitlinien und Impulse im Hinblick auf das künftige Abkommen EU-Armenien, das das derzeitige überholte Partnerschafts- und Kooperationsabkommen ersetzen und einen Neustart in ihren Beziehungen im weiteren Rahmen der erneuerten Europäischen Nachbarschaftspolitik und der Östlichen Partnerschaft darstellen soll.

Die EU und Armenien überprüften die Maßnahmen und Treffen, die im letzten Jahr im Kontext der Östlichen Partnerschaft durchgeführt bzw. abgehalten wurden, und unterstrichen, wie wichtig ein wirksames gemeinsames Handeln ist, das auf dem erfolgreichen Gipfeltreffen zur Östlichen Partnerschaft 2015 in Riga aufbaut. Sie behandelten Themen im Zusammenhang mit der Umsetzung der erneuerten Europäischen Nachbarschaftspolitik und waren sich darin einig, dass nach dem Abschluss des neuen Abkommens EU-Armenien aktualisierte Prioritäten der Partnerschaft festgelegt werden sollten.  

Der Kooperationsrat überprüfte die jüngsten politischen, wirtschaftlichen und sozialen Reformen in Armenien. Die EU nahm die Fortschritte zur Kenntnis, die bei der Umsetzung dieser Reformen erzielt worden sind, und die Zusage Armeniens, diesen positiven Weg fortzusetzen; allerdings forderte sie Armenien gleichzeitig auf, die Reformen in spezifischen Bereichen, insbesondere Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, Korruptionsbekämpfung, Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie Verfassungs- und Justizreform, zügiger voranzubringen. Es wurde vor allem darauf hingewiesen, dass eine Reform des Wahlsystems notwendig ist, dass die neue Verfassung angemessen umgesetzt und die Medienfreiheit gewährleistet werden muss und dass der Zivilgesellschaft eine wichtige Rolle zukommt. 

Die EU bestätigte, dass sie die Reformanstrengungen Armeniens weiterhin unterstützt, darunter die Durchführung der Abkommen über Visaerleichterungen und Rückübernahme, und forderte Armenien auf, die Unterstützung, die sie zu diesem Zweck von der EU erhält, bestmöglich zu nutzen. Für den Zeitraum von 2014 bis 2017 müssen zwischen 140 und 170 Millionen € ausgezahlt werden, wobei der Schwerpunkt auf der Entwicklung des Privatsektors sowie der Reform der öffentlichen Verwaltung und des Justizwesens liegt. 

Der Kooperationsrat begrüßte die guten Fortschritte bei der Umsetzung der Mobilitätspartnerschaft. Die EU bekräftigte erneut, dass sie entschlossen für die Förderung der Mobilität der Bürger in einem sicheren und sorgfältig gestalteten Umfeld eintritt, was eines der Kernziele der Östlichen Partnerschaft darstellt, und erkannte an, dass Armenien der Mobilität seiner Bürger hohe Bedeutung beimisst. Darüber hinaus begrüßten beide Seiten, dass die Abkommen über Visaerleichterungen und Rückübernahme seit der letzten Tagung des Kooperationsrates insgesamt ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. 

Der Kooperationsrat beriet ferner über regionale Fragen von gemeinsamem Interesse, auch über die Aussichten für eine Lösung des Konflikts um Berg-Karabach. Im Hinblick auf den letztgenannten Punkt bekräftigte die EU erneut, dass der Status quo unhaltbar und eine friedliche Lösung des Konflikts weiterhin eine prioritäre Frage für die EU ist. Die Sicherheitslage entlang der Kontaktlinie und der internationalen Grenze zwischen Armenien und Aserbaidschan gibt nach wie vor Anlass zu ernster Besorgnis. Die EU wiederholte erneut ihren Appell, Zurückhaltung zu üben und sich weiterhin in die von der OSZE geführten Verhandlungen einzubringen. Außerdem bekräftigte die EU ihre Unterstützung für die Verhandlungen unter Vermittlung der Ko-Vorsitzenden der Minsk-Gruppe der OSZE zur Beilegung des Konflikts. Sie unterstützte den weiteren Dialog zwischen Armenien und Aserbaidschan - auch auf Ebene der Präsidenten - und begrüßte das Gipfeltreffen, das auf Initiative der Ko-Vorsitzenden am 19. Dezember 2015 in der Schweiz stattfand und das eine wichtige Gelegenheit für einen Gedankenaustausch über das künftige Vorgehen bot. Ferner bestätigte die EU erneut, dass sie bereit ist, friedensbildende Maßnahmen zu unterstützen und Hilfe für Wiederaufbau und Rehabilitation für die von dem Konflikt in Mitleidenschaft gezogenen Regionen bereitzustellen, sobald eine Friedensvereinbarung getroffen worden ist. 

Categories: Europäische Union

Schlussfolgerungen des Rates zum Nahost-Friedensprozess

Tue, 19/01/2016 - 12:10

1.       Der Rat ist tief besorgt angesichts der Tatsache, dass der nicht enden wollende Kreislauf der Gewalt in Israel und den Palästinensischen Gebieten in den vergangenen Monaten zahlreiche Todesopfer gefordert hat. Die EU verurteilt aufs Schärfste die Terroranschläge und die Gewalt auf allen Seiten und unter allen Umständen, einschließlich des Todes von Kindern. Sie fordert die politisch Verantwortlichen auf, durch sichtbare Maßnahmen zusammenzuarbeiten, um zu einer Beruhigung der Lage beizutragen und gegen die den Spannungen zugrunde liegenden Ursachen vorzugehen. Die EU erinnert an die besondere Bedeutung der heiligen Stätten und fordert die Wahrung des seit 1967 am Tempelberg/al-Haram al-Sharif bestehenden Status quo im Einklang mit früheren Vereinbarungen und unter Beachtung der besonderen Rolle Jordaniens.

2.       Die EU fordert alle Parteien eindringlich auf, auf Maßnahmen jeder Art zu verzichten, die durch Aufstachelung oder Provokation zu einer Verschlechterung der Lage führen könnten, und appelliert an die Parteien, etwaige Anschläge zu verurteilen und bei der Anwendung von Gewalt die Grundsätze der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit uneingeschränkt zu wahren. Sie begrüßt, dass beide Seiten angesichts einer extrem problematischen Lage die Sicherheitskoordinierung aufrechterhalten. Ferner begrüßt sie die Fortschritte bei der Untersuchung der Vorkommnisse in Duma und appelliert an Israel, alle Siedler, die Gewaltakte verübt haben, zur Rechenschaft zu ziehen. Zudem appelliert die EU an beide Seiten, gemeinsam und entschlossen gegen Aufwieglung und Hassreden vorzugehen, etwa indem entsprechend den von ihnen früher eingegangenen Verpflichtungen ein Konsultationsmechanismus für Fälle von Aufwieglung ins Leben gerufen wird.

3.       Die EU ist überzeugt davon, dass nur die Wiederherstellung einer politischen Perspektive und die Wiederaufnahme des Dialogs der Gewalt Einhalt gebieten können. Durch Sicherheitsmaßnahmen allein kann der Kreislauf der Gewalt nicht durchbrochen werden. Die dem Konflikt zugrunde liegenden Ursachen müssen beseitigt werden. Die EU bekräftigt, dass sie die Forderung des Quartetts nach signifikanten Maßnahmen, die einen Wandel bewirken, unterstützt, wobei diese Maßnahmen mit dem in früheren Übereinkünften vorgesehenen Übergang vereinbar sein müssen, um das Vertrauen wiederherzustellen. Die EU fordert beide Seiten nachdrücklich auf, diese Maßnahmen so rasch wie möglich umzusetzen. Eine grundlegende Änderung der Politik Israels gegenüber den besetzten palästinensischen Gebieten, insbesondere dem Gebiet C, wird zu erheblich mehr wirtschaftlichen Möglichkeiten führen, die palästinensischen Institutionen stärken sowie Stabilität und Sicherheit für Israelis und Palästinenser gleichermaßen verbessern.

4.       Die EU tritt geschlossen für eine Zweistaatenlösung auf der Grundlage der in den Schlussfolgerungen des Rates vom Juli 2014 genannten Parameter ein, die den Sicherheitsbedürfnissen von Israelis und Palästinensern und dem Streben der Palästinenser nach einem eigenen Staat und Souveränität gerecht wird, die seit 1967 andauernde Besetzung beendet und alle Fragen im Zusammenhang mit dem endgültigen Status regelt und so dem Konflikt ein Ende setzt. Sie lehnt strikt alle Maßnahmen ab, die die Durchführbarkeit der Zweistaatenlösung untergraben, und fordert beide Seiten nachdrücklich auf, mittels politischer Strategien und Maßnahmen den Nachweis für ein echtes Engagement für eine Zweistaatenlösung zu liefern, um Vertrauen wiederherzustellen und den Weg für eine Rückkehr zu ernsthaften Verhandlungen zu ebnen. Zu diesem Zweck wird die EU die Entwicklungen vor Ort und deren weiter reichende Auswirkungen weiterhin aufmerksam verfolgen und weitere Maßnahmen in Erwägung ziehen, damit die Zweistaatenlösung, die ständig durch neue Fakten vor Ort ausgehöhlt wird, realisierbar bleibt.

5.       Für einen gerechten und dauerhaften Frieden, der allen Forderungen ein Ende setzt, bedarf es verstärkter gemeinsamer internationaler Anstrengungen. Die EU wird – unter anderem durch das Tätigwerden ihres Sonderbeauftragten – zusammen mit allen einschlägigen Akteuren, einschließlich der Partner des Quartetts, insbesondere den Vereinigten Staaten, in der Region und im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen aktiv auf einen erneuerten multilateralen Ansatz für den Friedensprozess hinarbeiten. Eingedenk des Geistes des Dialogs und der Zusammenarbeit, der auf der Konferenz von Madrid vor 25 Jahren geherrscht hat, kann sowohl mit der Einrichtung einer internationalen Unterstützungsgruppe als auch einer weiteren internationalen Konferenz ein Beitrag hierzu geleistet werden. Die EU erinnert daran, dass sie bereit ist, mit regionalen Partnern auf der Grundlage der Arabischen Friedensinitiative weiter zusammenzuarbeiten, die Schlüsselelemente für die Beilegung des arabisch-israelischen Konflikts enthält und die Gelegenheit zum Aufbau eines regionalen Sicherheitsrahmens bietet.

6.       Die EU erinnert daran, dass die Achtung des humanitären Völkerrechts und internationaler Menschenrechtsnormen durch Staaten und nichtstaatliche Akteure, einschließlich der Rechenschaftspflicht, ein entscheidender Faktor für Frieden und Sicherheit in der Region ist. Sie fordert den Schutz von Kindern, wozu auch das Rechts auf Bildung in einem sicheren und geschützten schulischen Umfeld gehört. Der Rat unterstreicht, wie wichtig es ist, dass die Zivilgesellschaft sowohl in Israel als auch in den besetzten palästinensischen Gebieten ungehindert arbeiten kann, und beobachtet die jüngsten Entwicklungen in dieser Hinsicht mit Sorge.

7.       Die EU weist erneut darauf hin, dass die Siedlungen nach dem Völkerrecht illegal sind, ein Friedenshindernis darstellen und eine Zweistaatenlösung unmöglich machen könnten, und bekräftigt, dass sie sich entschieden gegen die Siedlungspolitik Israels und die in diesem Zusammenhang ergriffenen Maßnahmen wie den Bau der Trennmauer jenseits der Linie von 1967, den Abriss von Gebäuden und Konfiszierungen – auch betreffend Projekte, die von der EU finanziert wurden –, Räumungen, Zwangsumsiedlungen – auch von Beduinen –, illegale Außenposten sowie Bewegungs- und Zugangsbeschränkungen wendet. Sie fordert Israel nachdrücklich auf, gemäß früheren Verpflichtungen alle Siedlungstätigkeiten einzustellen und die seit März 2001 errichteten Außenposten aufzulösen. Die Siedlungstätigkeit in Ostjerusalem gefährdet ernsthaft die Möglichkeit, dass Jerusalem die künftige Hauptstadt beider Staaten werden kann.

8.      Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind entschlossen, die geltenden Rechtsvorschriften der EU und bilateralen Vereinbarungen, die auf Erzeugnisse aus den Siedlungen anwendbar sind, kontinuierlich, umfassend und wirksam umzusetzen. Die EU erklärt, dass sie gewillt ist, sicherzustellen, dass in allen Abkommen zwischen dem Staat Israel und der EU im Einklang mit dem Völkerrecht unmissverständlich und ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass sie nicht auf die von Israel 1967 besetzten Gebiete anwendbar sind. Dies stellt keinen Boykott Israels dar, den die EU entschieden ablehnt.

9.       Die EU fordert alle palästinensischen Gruppierungen auf, loyal am Aussöhnungsprozess mitzuwirken, der ein wichtiger Faktor für die Verwirklichung der Zweistaatenlösung ist.  Die EU wird die palästinensischen Bestrebungen nach einem eigenen Staat weiterhin unterstützen. Es ist von größter Bedeutung, dass die positiven Ergebnisse der vergangenen Jahre nicht verloren gehen, und die palästinensischen Institutionen müssen noch stärker, transparenter und demokratischer und in höherem Maße rechenschaftspflichtig werden. Die EU appelliert an die Regierung, auf echte und demokratische Wahlen für alle Palästinenser hinzuarbeiten. Starke, alle Seiten einschließende und demokratische Institutionen auf der Grundlage der Achtung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte sind im Hinblick auf die Schaffung eines lebensfähigen und souveränen palästinensischen Staates unerlässlich. Die EU ruft daher alle palästinensischen Gruppierungen auf, einen gemeinsamen Nenner zu finden und zusammenzuarbeiten, um die Bedürfnisse der palästinensischen Bevölkerung zu befriedigen.

10.     Die EU fordert alle Parteien auf, rasche Schritte zu unternehmen, um eine grundlegende Änderung der Sicherheitslage sowie der politischen und wirtschaftlichen Situation im Gazastreifen herbeizuführen, einschließlich der Aufhebung der Blockade und der uneingeschränkten Öffnung der Grenzübergänge, wobei gleichzeitig den legitimen Sicherheitsanliegen Israels Rechnung zu tragen ist. Der jüngste Raketenbeschuss durch militante Gruppen kann nicht hingenommen werden und zeigt wieder einmal, dass die Gefahr einer Eskalation besteht. Alle Akteure müssen sich zu Gewaltlosigkeit und Frieden verpflichten. Die EU appelliert an die palästinensischen Seiten, dem Wiederaufbau des Gazastreifens übergeordnete nationale Priorität einzuräumen, insbesondere in Bezug auf Gesundheit, Energie und Zugang zu Wasser. Die Palästinensische Behörde muss ihre staatlichen Aufgaben im Gazastreifen wieder vollständig wahrnehmen, da dieses Gebiet integraler Bestandteil eines künftigen palästinensischen Staates ist. Die EU begrüßt die von Israel unternommen Schritte zur Lockerung einiger Beschränkungen betreffend den Gazastreifen. Allerdings ist die Aufhebung der Beschränkungen des freien Personen-, Dienstleistungs- und Warenverkehrs – insbesondere in Bezug auf die Waren, die als "Güter mit doppeltem Verwendungszweck" eingestuft sind – erforderlich, um Wiederaufbaumaßnahmen und die Erbringung grundlegender Dienstleistungen zu ermöglichen. Die EU fordert alle Parteien sowie staatlichen und nichtstaatlichen Akteure auf, nationalen, lokalen und internationalen humanitären Organisationen, einschließlich Einrichtungen der EU und der Mitgliedstaaten, gemäß dem humanitären Völkerrecht für humanitäre Zwecke ungehinderten Zugang zum Gazastreifen zu gewähren. Die EU ist nach wie vor bereit, mit den Parteien und einschlägigen Akteuren zusammenzuarbeiten, um eine Lösung herbeizuführen, und ruft die internationale Gemeinschaft auf, ihre Zusagen rasch zu erfüllen.

11.     Die EU stellt beiden Parteien erneut ein Bündel politischer, wirtschaftlicher und sicherheitspolitischer Unterstützungsmaßnahmen sowie eine besondere privilegierte Partnerschaft mit der EU in Aussicht, die beiden Parteien erhebliche Vorteile bietet, sofern eine endgültige Friedensvereinbarung erreicht wird. Die EU betont, dass die künftige Entwicklung der Beziehungen zwischen ihr und ihrem israelischen wie auch ihrem palästinensischen Partner auch von deren Eintreten für einen dauerhaften Frieden auf der Grundlage einer Zweistaatenlösung abhängen wird.

Categories: Europäische Union

Schlussfolgerungen des Rates zu Libyen

Mon, 18/01/2016 - 14:15

1.       Die EU unterstützt uneingeschränkt das Libysche politische Abkommen, das am 17. Dezember 2015 unterzeichnet worden ist. Sie begrüßt die Bildung des Präsidialrates unter dem Vorsitz von Fayyez al-Sarraj. Die EU weist darauf hin, dass der VN-Sicherheitsrat das Kommuniqué von Rom vom 13. Dezember 2015 im Rahmen der Resolution 2259, die am 23. Dezember 2015 einstimmig verabschiedet wurde, gebilligt hat. Die EU und ihre Mitgliedstaaten werden die Regierung der nationalen Einheit als die einzige rechtmäßige Regierung Libyens unterstützen und fordern alle libyschen Institutionen, einschließlich der Finanz- und Wirtschaftsinstitutionen, dringend auf, die Autorität der Regierung der nationalen Einheit anzuerkennen. Die EU erinnert daran, dass alle VN-Mitgliedstaaten nach der Resolution 2259 gehalten sind, die Unterstützung paralleler Einrichtungen, die den Anspruch erheben, als legitime Führung zu gelten, ohne in dem Abkommen erfasst zu sein, sowie den offiziellen Kontakt mit ihnen einzustellen.

2.       Die EU betont, dass Libyen Eigenverantwortung für den politischen Prozess trägt und es wichtig ist, dass dieser weiterhin alle Parteien einbezieht, was auch die kontinuierliche Teilnahme von Frauen, der Zivilgesellschaft sowie politischer und lokaler Akteure mit einschließt. Sie ruft alle Parteien in Libyen nachdrücklich dazu auf, diese Gelegenheit zu ergreifen und das Abkommen zu billigen und sich an dem Prozess zu beteiligen. Diejenigen, die die Umsetzung des politischen Abkommens behindern, werden zur Rechenschaft gezogen werden.

3.       Die EU begrüßt die Arbeit der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Libyen (UNSMIL) sowie des Sonderbeauftragten des VN-Generalsekretärs und bekräftigt, dass sie beide uneingeschränkt unterstützt.

4.       Die EU fordert die rasche Annahme der Änderung der Verfassungserklärung von 2011 und appelliert an den Präsidialrat, die Regierung der nationalen Einheit zu bilden, die wie in dem Libyschen politischen Abkommen vorgesehen vom Repräsentantenhaus zu billigen ist. Die EU begrüßt den Beschluss, einen Vorläufigen Sicherheitsausschuss einzurichten, um die Umsetzung der im Libyschen politischen Abkommen niedergelegten Sicherheitsvereinbarungen zu erleichtern, und ruft alle Akteure in Libyen dazu auf, den Ausschuss zu unterstützen und mit ihm zusammenzuarbeiten. Die EU betont, dass die Sicherheitsvereinbarungen für Tripolis dringend fertiggestellt werden müssen.

5.       Die EU verurteilt aufs Schärfste die jüngsten Terrorangriffe in Zliten und gegen die Ölanlagen in Libyen sowie alle Versuche, die Stabilisierung des Landes zu verhindern. Diese Angriffe und die zunehmende Präsenz von Da'esh und anderer extremistischer Gruppen machen deutlich, dass es dringend erforderlich ist, das Libysche politische Abkommen umzusetzen und insbesondere die Regierung der nationalen Einheit einzusetzen; dies stellt die einzige Möglichkeit für Libyen dar, den Weg von Frieden, Stabilität und Wohlstand einzuschlagen und die Bedrohungen und Herausforderungen, mit denen das Land konfrontiert ist, einschließlich des Terrorismus und des Menschenhandels, unter Wahrung der nationalen Einheit wirksam anzugehen. Die EU ist bereit, Libyen im Kampf gegen den gewalttätigen Extremismus zu unterstützen.

6.       Die EU und ihre Mitgliedstaaten bekräftigen ihre uneingeschränkte Bereitschaft, Libyen zu unterstützen und die vollständige Umsetzung der Vereinbarung – in enger Partnerschaft mit der Regierung der nationalen Einheit, sobald diese eingesetzt ist – zu begleiten.  Die EU hat ein Paket substanzieller Soforthilfe für unterschiedliche Bereiche in Höhe von insgesamt 100 Mio. EUR vorgesehen.  Die Prioritäten bei der Durchführung und der zeitlichen Abfolge der einzelnen Maßnahmen werden, wie von der Hohen Vertreterin mit dem Präsidialrat bei ihrem Treffen vom 8. Januar 2016 vereinbart, in enger Abstimmung mit der libyschen Regierung festgelegt werden. Die EU wird auch weiterhin über humanitäre Organisationen auf Prinzipien gegründete Hilfe wie auch Soforthilfe zum direkten Nutzen der notleidenden libyschen Bevölkerung leisten; verbesserte Sicherheitsbedingungen vor Ort würden die Bereitstellung dieser Hilfe erleichtern.  Die EU ist ferner bereit, eine Unterstützung der libyschen Regierung – falls diese darum ersucht – bei der Reform des Sicherheitssektors in Erwägung zu ziehen, insbesondere durch Schulung und Beratung.

7.       Die EU appelliert an alle Parteien in Libyen, einen ungehinderten humanitären Zugang und die Sicherheit der humanitären Helfer zu gewährleisten, um Hilfe für die betroffene Zivilbevölkerung und deren Schutz zu ermöglichen. Die EU fordert weitere Anstrengungen, um der sich verschlechternden humanitären Lage entgegenzuwirken. Mit Blick darauf begrüßt die EU den Plan für humanitäre Maßnahmen der Vereinten Nationen.

Categories: Europäische Union

Wochenplan von Präsident Donald Tusk

Mon, 18/01/2016 - 10:15

Montag, 18. Januar 2016
10.00 Uhr Treffen mit dem polnischen Präsidenten Andrzej Duda (Fototermin – Pressetermin ±11.20)
15.00 Uhr Treffen mit dem niederländischen Minister für auswärtige Angelegenheiten Bert Koenders

Dienstag, 19. Januar 2016
Straßburg
15.00 Uhr Unterrichtung des Europäischen Parlaments über die Tagung des Europäischen Rates vom 17./18. Dezember 2015

Donnerstag, 21. Januar 2016
11.00 Uhr Treffen mit dem libanesischen Ministerpräsidenten Tamman Salam (Fototermin)

Freitag, 22. Januar 2016
20.00 Uhr Besuch des Konzerts zum Auftakt des niederländischen Vorsitzes des Rates der Europäischen Union (Bozar)

Categories: Europäische Union

Schlussfolgerungen des Rates zum Warnmechanismus-Bericht 2016

Mon, 18/01/2016 - 09:50

1.       BEGRÜSST den fünften Warnmechanismusbericht der Kommission, der den Auftakt der jährlichen Runde des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht (VMU) im Rahmen des Europäischen Semesters 2016 bildet;

2.       TEILT WEITGEHEND die von der Kommission vorgenommene horizontale Analyse der Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte in der EU und im Euro-Währungsgebiet; BEGRÜSST die anhaltenden Fortschritte, die von den Mitgliedstaaten bei der Korrektur ihrer externen und internen Ungleichgewichte erzielt wurden, was zur Wiederherstellung des Gleichgewichts in der EU und im Euro-Währungsgebiet beigetragen hat; STELLT FEST, dass der mäßige Aufschwung und die niedrige Inflation den Abbau von Ungleichgewichten und gesamtwirtschaftlichen Risiken nach wie vor beeinträchtigen; UNTERSTREICHT, dass nach wie vor erhebliche Herausforderungen bestehen und bei den politischen Maßnahmen weitere Fortschritte erzielt werden müssen, um die Ungleichgewichte abzubauen, insbesondere die hohe Verschuldung und Arbeitslosigkeit zu senken sowie dem rückläufigen Potenzial- und Produktivitätswachstum entgegenzuwirken. Gleichzeitig bestehen in einigen Mitgliedstaaten mit einem verhältnismäßig geringen Bedarf an Verschuldungsabbau nach wie vor hohe Leistungsbilanzüberschüsse, die unter Umständen auf hohe Ungleichgewichte zwischen Ersparnissen und Investitionen hindeuten könnten und somit Fortschritte bei den politischen Maßnahmen erforderlich machen; STELLT FEST, dass die Umwandlung von Defiziten in Überschüsse in vielen Ländern in Verbindung mit anhaltend hohen Überschüssen in anderen Ländern zu einer asymmetrischen Anpassung mit einem erheblichen und weiter steigenden Überschuss im Euro-Währungsgebiet insgesamt geführt hat, dessen Folgen weiter im Auge behalten werden müssen; TEILT insgesamt DIE AUFFASSUNG, wonach zusätzliche entschiedene Reformanstrengungen zur Förderung von Investitionen und zur Erschließung des Wachstumspotenzials erforderlich sind; 

3.       NIMMT KENNTNIS davon, dass bei der grundlegenden wirtschaftlichen Überprüfung, die die Kommission in dem Warnmechanismusbericht vorstellt, 18 Mitgliedstaaten ermittelt wurden, die einer weiteren Analyse im Rahmen einer eingehenden Überprüfung bedürfen, auf deren Grundlage das Bestehen oder Fortbestehen von Ungleichgewichten und die Art dieser Ungleichgewichte bestimmt werden können; IST SICH DESSEN BEWUSST, dass die jüngsten Entwicklungen in den 16 Mitgliedstaaten, in denen im vergangenen Jahr Ungleichgewichte festgestellt wurden, weiter analysiert werden müssen, um zu bewerten, ob die Ungleichgewichte abnehmen, fortbestehen oder zunehmen, wobei der Durchführung einschlägiger Maßnahmen zum Abbau der Ungleichgewichte – einschließlich der zuvor im Rahmen des Europäischen Semesters empfohlenen Maßnahmen – Rechnung zu tragen ist; NIMMT ZUR KENNTNIS, dass die Kommission potenzielle Probleme in zwei weiteren Mitgliedstaaten eingehender prüfen wird;

4.      BETONT, dass zu den bislang erzielten Fortschritten bei den Reformen zur Korrektur der festgestellten Ungleichgewichte der Programmländer im Kontext der Anpassungsprogramme dieser Länder weitere Fortschritte hinzukommen müssen, auch wenn diese Länder im Rahmen des VMU nicht bewertet werden, weil sie im Rahmen des Programms einer strengen Überwachung unterliegen; BEFÜRWORTET die Absicht der Kommission, die Lage Zyperns nach dem erwarteten Auslaufen des derzeitigen Finanzhilfeprogramms im März 2016 und der Aufnahme des Landes in den standardmäßigen Überwachungsrahmen zu bewerten; IST DER ANSICHT, dass dasselbe Verfahren bei anderen Programmländern angewendet werden sollte, sobald ihre Finanzhilfeprogramme erfolgreich abgeschlossen wurden;

5.       BEGRÜSST die Absicht der Kommission, im Februar die eingehenden Überprüfungen zu veröffentlichen, die in die Länderberichte einfließen, in welche außerdem die zusätzlichen Analysen der Kommission zu anderen für das Europäische Semester relevanten strukturellen Fragen Eingang finden; UNTERSTREICHT, dass vorrangig die zentralen Herausforderungen angegangen werden müssen, etwa die hohe Verschuldung, das geringe Potenzialwachstum und die hohe Arbeitslosigkeit, wobei klar zu unterscheiden ist zwischen den für die Mitgliedstaaten je nach Art und Grad des Risikos bestehenden Herausforderungen und der jeweiligen Dringlichkeit, mit der sie angegangen werden sollten, um ein rasches Handeln zur Verringerung der Hauptrisiken zu gewährleisten; STIMMT ZU, dass das gesamte Potenzial des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht – gegebenenfalls unter Anwendung der korrektiven Komponente – ausgeschöpft werden sollte;

6.       erkennt an, dass es wichtig ist, die sozial- und arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen in Angriff zu nehmen, BRINGT dabei jedoch SEINE BESORGNIS über die Einbeziehung von drei zusätzlichen Beschäftigungsindikatoren in das Scoreboard durch die Kommission ZUM AUSDRUCK, da dessen Wirksamkeit als Frühwarninstrument und der Charakter des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht, das vor allem der Feststellung, Verhinderung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte dienen soll, gewahrt werden müssen; WEIST DARAUF HIN, dass sozial- und arbeitsmarktpolitische Indikatoren für die Ermittlung makrofinanzieller Risiken nicht relevant sind und dass Entwicklungen bei diesen Indikatoren keine Maßnahmen im Rahmen des VMU auslösen können; HEBT HERVOR, dass die technische Arbeit fortgeführt werden muss, um die Aussagekraft des Scoreboards sowie die Analyseinstrumente und rahmen zur Beurteilung der Entwicklungen und Triebkräfte, die für die Entstehung und den Abbau von Ungleichgewichten verantwortlich sind, mit dem Ziel weiter zu verbessern und auszubauen, die zugrunde liegenden Analysen und die Ergebnisse weiter zu verfeinern;

7.       BEGRÜSST die Absicht der Kommission, die Durchführung des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht weiter zu verbessern, insbesondere durch die Veröffentlichung eines Kompendiums, in dem die einschlägigen Informationen über die Umsetzung des Verfahrens an einer Stelle gesammelt und dargelegt werden, ferner durch eine Fixierung der Kategorien von Ungleichgewichten im Rahmen des VMU und durch eine Präzisierung der Kriterien, die den Entscheidungen der Kommission zur Ermittlung der Ungleichgewichte und ihrer Auswirkungen auf die Durchführung der Verfahren und die Empfehlungen zugrunde liegen; UNTERSTREICHT, dass Transparenz und Berechenbarkeit des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht von zentraler Bedeutung sind, um die Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten für das Verfahren sicherzustellen, die wiederum für dessen Wirksamkeit ausschlaggebend ist;

8.       BEGRÜSST die Diskussionen über die weiteren Reformschritte, die im Rahmen des VMU für Kroatien, Bulgarien, Frankreich und Italien – in denen übermäßige Ungleichgewichte bestehen – und für Slowenien, Spanien und Irland – in denen Ungleichgewichte herrschen, die entschlossene Maßnahmen und ein spezifisches Monitoring erfordern – empfohlen werden; NIMMT ZUR KENNTNIS, dass das spezifische Monitoring Portugals Anfang 2016 erfolgen wird; WÜRDIGT die politischen Maßnahmen und die Reaktionen zur Behebung der festgestellten Ungleichgewichte;  UNTERSTREICHT gleichzeitig, dass nach wie vor erhebliche Herausforderungen bestehen und dass zusätzliche Reformen und die weitere Überwachung der Umsetzung der Reformen erforderlich sind, um eine dauerhafte Korrektur der Ungleichgewichte sicherzustellen;

9.         FORDERT die Mitgliedstaaten abschließend AUF, ehrgeizig und konkret die Probleme anzugehen, die im Rahmen des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht festgestellt wurden.

Categories: Europäische Union

Schlussfolgerungen des Rates zum Jahreswachstumsbericht

Fri, 15/01/2016 - 17:50

Der Rat (Wirtschaft und Finanzen)

I        DAS EUROPÄISCHE SEMESTER 2016

1.             BEGRÜSST den Jahreswachstumsbericht 2016 der Kommission, in dem die allgemeinen politischen Prioritäten für Beschäftigung und Wachstum in der EU und ihren Mitgliedstaaten dargelegt werden und der den Beginn des Europäischen Semesters 2016 markiert; 

2.             STIMMT der von der Kommission vorgenommenen Analyse der wirtschaftlichen Lage und der politischen Herausforderungen in der EU WEITGEHEND ZU. Trotz eines moderaten Aufschwungs, der sich voraussichtlich allmählich beschleunigen wird, stehen viele Volkswirtschaften vor weitreichenden strukturpolitischen Herausforderungen. Wachstum und Beschäftigung werden durch die nach wie vor bestehenden makroökonomischen Ungleichgewichte Grenzen gesetzt. Einige Volkswirtschaften leiden unter einer hohen Langzeit- und Jugendarbeitslosigkeit, und das langsame Produktivitätswachstum beeinträchtigt die Wettbewerbsfähigkeit und den Lebensstandard. Die hohe private und öffentliche Verschuldung sowie die geringen Wachstumsaussichten dämpfen die Investitionstätigkeit;

3.             BETONT in diesem Zusammenhang, dass die Politik darauf ausgerichtet sein sollte, den Aufschwung zu konsolidieren und die makroökonomischen Ungleichgewichte zu beseitigen. Der Aufschwung spiegelt zum Teil die zunehmenden Auswirkungen der in den vergangenen Jahren durchgeführten Reformen wider, und die Mitgliedstaaten sollten mit der Durchführung ehrgeiziger Reformen und einer verantwortungsvollen Haushaltspolitik fortfahren; UNTERSTREICHT, dass die Leistungen und die Umsetzung der politischen Maßnahmen, einschließlich der länderspezifischen Empfehlungen und der Empfehlungen für das Euro-Währungsgebiet, ganzjährig überwacht werden müssen; ERSUCHT den Wirtschafts- und Finanzausschuss und den Ausschuss für Wirtschaftspolitik, dies anhand der Beiträge der Kommission und der Mitgliedstaaten zu tun, und SIEHT den Beratungen über die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen, die in den kommenden Monaten in den zuständigen Ratsformationen stattfinden werden, MIT INTERESSE ENTGEGEN;  

4.            IST mit den von der Kommission umrissenen allgemeinen politischen Prioritäten, auf die sich die Anstrengungen auf Ebene der Mitgliedstaaten und der EU im Jahr 2016 konzentrieren sollten, EINVERSTANDEN: Wiederankurbelung der Investitionstätigkeit, Fortsetzung der Strukturreformen zur Modernisierung der Wirtschaft und verantwortungsvolle öffentliche Finanzen. BEFÜRWORTET die stärkere Fokussierung auf Beschäftigung und Soziales; 

5.             Der Aufschwung wird sich zwar voraussichtlich allmählich beschleunigen, profitiert jedoch stark von temporären prozyklischen Faktoren, unter anderem von niedrigen Ölpreisen, einem relativ schwachen Euro und einer akkommodierenden Geldpolitik. Gleichzeitig haben sich die Sicherheitslage und die geopolitischen Spannungen verschärft und werden die weltwirtschaftlichen Aussichten schwieriger, so dass die Abwärtsrisiken in Bezug auf die Wirtschaftsaussichten in der Union zugenommen haben; BETONT in diesem Zusammenhang, dass die Wirtschaftspolitik unter uneingeschränkter Achtung der Rolle aller einschlägigen Akteure weiter zu einem stärkeren und nachhaltigen Wachstum beitragen muss;

6.             BEGRÜSST die Vorschläge zur Neugestaltung des Europäischen Semesters, die die Kommission in ihrem Paket zur wirtschaftspolitischen Steuerung vom Oktober 2015 dargelegt hat;

II         HAUSHALTSPOLITISCHE UND MAKROÖKONOMISCHE LEITLINIEN

Wiederbelebung der Investitionstätigkeit

7.             IST SICH DESSEN BEWUSST, dass das Investitionsvolumen zum Teil infolge der Krise erheblich zurückgegangen ist. Trotz der insgesamt günstigen Bedingungen – niedrige Zinsen, sehr liquide Finanzmärkte und Fortschritte beim Schuldenabbau – bewegt sich die Investitionstätigkeit weiterhin auf einem niedrigen Niveau; BETONT, dass es dringend gilt, die Investitionen durch Verbesserung des gesamten Investitionsklimas anzukurbeln, um den wirtschaftlichen Aufschwung zu unterstützen, und die Produktivität und das Wachstumspotenzial zu steigern;

8.             BEGRÜSST die Zusammenarbeit zwischen Europäischem Parlament, Rat und Europäischer Investitionsbank, dank derer die Investitionsoffensive für Europa nach nicht einmal einem Jahr angelaufen ist; BEGRÜSST die Fortschritte bei der Mobilisierung privater und öffentlicher Investitionen und IST SICH DESSEN BEWUSST, dass im Rahmen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) strategische Projekte mit hoher Additionalität ausgewählt werden müssen, um zusätzliche Mittel des privaten Sektors zu mobilisieren; RUFT dazu AUF, den EFSI auf nationaler Ebene besser bekannt zu machen und private und öffentliche Investitionsvorhaben zu entwickeln;

9.             BETONT, dass das Regelungsumfeld sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene verbessert werden muss, damit die regulatorischen, administrativen und sonstigen Hemmnisse für private Investitionen beseitigt und die Vorteile der Berechenbarkeit der regulatorischen Rahmenbedingungen genutzt werden können und um eine Verbesserung und Diversifizierung der Finanzierungsquellen und eine Konsolidierung der gleichen Wettbewerbsbedingungen in der EU zu erreichen; UNTERSTREICHT, dass darauf geachtet werden muss, ausreichende Verwaltungskapazitäten zu schaffen und die Transparenz, Effizienz und Rechenschaftspflicht im öffentlichen Beschaffungswesen zu erhöhen;

10.         TEILT die Einschätzung der Kommission, wonach die Finanzierungsbedingungen für die Realwirtschaft verbessert werden müssen, und IST SICH DESSEN BEWUSST, dass die Beratungen über die Bankenunion im Interesse der Finanzstabilität rasch vorangetrieben werden müssen; BEGRÜSST den von der Kommission vorgelegten Aktionsplan für die Schaffung einer Kapitalmarktunion und fordert alle betroffenen Akteure auf, für seine rasche Umsetzung zu sorgen; 

III     Fortsetzung der Strukturreformen zur Modernisierung unserer Volkswirtschaften

11.         BEGRÜSST die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Modernisierung ihrer Volkswirtschaften und beim Abbau der in den letzten Jahren festgestellten makroökonomischen Ungleichgewichte; HEBT HERVOR, dass sich die Leistung der Mitgliedstaaten in einigen Bereichen, die für Produktivität und Konvergenz von entscheidender Bedeutung sind, erheblich unterscheidet, und sieht der Initiative der Kommission, die sondieren will, inwieweit Richtwerte und der Austausch bewährter Verfahren über verschiedene Politikbereiche hinweg genutzt werden können, um die Konvergenz in Richtung auf die erfolgreichsten Mitgliedstaaten und die widerstandsfähigeren wirtschaftlichen Strukturen zu fördern und ein stärkeres und anhaltendes Produktivitäts-, Beschäftigungs- und Produktionswachstum zu erreichen, MIT INTERESSE ENTGEGEN; BETONT, dass zunächst sorgfältig erörtert werden muss, ob die Richtwerte geeignet sind, bevor sie im Rahmen der wirtschaftspolitischen Steuerung tatsächlich eingesetzt werden können, und UNTERSTREICHT, dass sichergestellt sein muss, dass die Mitgliedstaaten auf Dauer Verantwortung für die Strukturreformen übernehmen, da dies ein entscheidender Faktor für eine effektive Durchführung, auch in Bereichen, die der nationalen Zuständigkeit unterstehen, ist;

12.         IST SICH der Rolle, die die finanzielle und technische Hilfe der EU bei der Unterstützung der Durchführung der Reformen spielen kann, BEWUSST; NIMMT ZUR KENNTNIS, dass die Kommission deshalb verstärkt auf die europäischen Struktur- und Investitionsfonds zurückgreifen will;

13.         HEBT HERVOR, dass einigen zentralen Arbeitsmarktreformen Vorrang eingeräumt werden muss, wobei die Rolle der Sozialpartner zu achten ist; so gilt es, die Bekämpfung der Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit zu unterstützen, die Anpassung der Reallöhne zu erleichtern, damit sie mittelfristig der Produktivitätsentwicklung folgen, die Beschäftigungsschutzbestimmungen zu modernisieren und reibungslose Arbeitsmarktübergänge zu fördern, die Humankapitalbildung zu verstärken und die Effizienz der Sozialschutzsysteme zu steigern; IST SICH DESSEN BEWUSST, dass ein umfassendes Konzept erforderlich ist, um Migranten und die in jüngster Zeit eingetroffenen Flüchtlinge zu integrieren und ihnen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern;

14.         BETONT, dass verstärkt Anstrengungen unternommen werden sollten, um offene und wettbewerbsfähige Produkt- und Dienstleistungsmärkte zu fördern und dafür zu sorgen, dass der europäische Binnenmarkt besser funktioniert;  ERKENNT, dass neue Technologien und Geschäftsmodelle zusätzliche Wachstumsquellen sein können, mit denen sich ein erhebliches Beschäftigungswachstum erzielen lässt;

IV.    Verantwortungsvolle Haushaltspolitik

15.         BEGRÜSST die Fortschritte bei der Haushaltskonsolidierung, IST SICH jedoch DESSEN BEWUSST, dass die öffentliche Verschuldung in den meisten Mitgliedstaaten nach wie vor hoch ist und dass die Defizite und Schuldenstände langfristig unter Kontrolle gebracht werden müssen; BETONT, dass sich die Mitgliedstaaten bei ihrer Haushaltspolitik weiter an den Stabilitäts- und Wachstumspakt halten sollten, damit die automatischen Stabilisatoren entlang des vereinbarten Pfades der strukturellen Anpassung wirken können, während gleichzeitig die durch die derzeitigen Bestimmungen des SWP gegebene Flexibilität optimal genutzt und die Solidität der öffentlichen Finanzen auf lange Sicht sichergestellt wird. Je nach Mitgliedstaat sind dabei unterschiedliche Konsolidierungsanstrengungen – in vollständiger Übereinstimmung mit den Anforderungen des SWP – erforderlich, wobei dem Stabilisierungsbedarf Rechnung zu tragen ist und mögliche Spillover-Effekte zwischen Mitgliedstaaten, auch im Euro-Währungsgebiet insgesamt, zu berücksichtigen sind; NIMMT ZUR KENNTNIS, dass die Kommission zu der Einschätzung gelangt ist, dass der haushaltspolitische Kurs im Euro-Währungsgebiet und in der gesamten EU für die Jahre 2015 und 2016 weitgehend neutral und angemessen ist und der kurzfristigen Stabilisierung und der langfristigen Tragfähigkeit gleichermaßen dient; BEGRÜSST, dass die Kommission die Auswirkungen der zusätzlichen Ausgaben im Zusammenhang mit der außergewöhnlichen Flüchtlingskrise auf den Haushalt im Einklang mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt berücksichtigen will; BETONT, dass die haushaltspolitischen Strategien in wirksamen nationalen Steuerungsrahmen verankert sein sollten, um mehr Vertrauen zu schaffen, die erforderlichen Haushaltspuffer aufzubauen und eine prozyklische Haushaltspolitik zu vermeiden; UNTERSTREICHT, dass es mit Blick auf die Gewährleistung einer verantwortungsvollen Haushaltspolitik auf die Aufrechterhaltung von Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit ankommt; BETONT, dass die Mehreinnahmen aufgrund des niedrigen Zinsniveaus in erster Linie dafür genutzt werden sollten, die Schulden abzubauen oder die Auswirkungen der anhaltenden außergewöhnlich niedrigen Inflation auf die Schuldenquote auszugleichen, vor allem in den Mitgliedstaten mit einer hohen Staatsverschuldung, gegebenenfalls aber auch für Investitionen oder Strukturreformen, je nach Haushaltslage des betreffenden Landes;

16.         BETONT, dass der Qualität der haushaltspolitischen Anpassung und der Zusammensetzung ihrer Komponenten sowie dem Einfluss der Haushaltspolitik auf das Wachstum mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte, indem die Ausgabeneffizienz gesteigert und bei den Ausgaben der öffentlichen Hand produktiven Investitionen, auch in Humankapital, Vorrang eingeräumt und eine Verlagerung zu einem effizienteren und stärker wachstumsfördernden Steuersystem vorgenommen wird, und dass Steuerhinterziehung und Steuerumgehung sowie aggressive Steuerplanung bekämpft werden müssen; BEGRÜSST den von der Kommission im Juni 2015 vorgelegten Aktionsplan, der zum Ziel hat, die Einheit von Besteuerungsort und Ort der Wirtschaftstätigkeit und Wertschöpfung wiederherzustellen;

17.         IST SICH der demografischen Herausforderung sowie der Tatsache BEWUSST, dass mit einer vorausschauenden Haushaltsplanung und verantwortungsvollen Politik, die die Tragfähigkeit der Renten-, Gesundheits- und Pflegesysteme sicherstellt, darauf reagiert werden muss; HEBT HERVOR, dass die Sozialpartner oder andere wichtige Akteure die Aufgabe haben, im Einklang mit den Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten die nationale Eigenverantwortung für die Reformen sicherzustellen, und BETONT, dass die Sozialschutzsysteme finanziell tragfähig sein müssen.

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