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Europäischer Rat (Nachrichten)

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Updated: 1 week 3 days ago

Bewirtschaftungsplan für Dorsch, Hering und Sprotte in der Ostsee: Vorsitz erzielt vorläufige Einigung

Fri, 18/03/2016 - 11:30

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) des Rates hat die vorläufige Einigung, die der niederländische Vorsitz am 15. März 2016 mit Vertretern des Europäischen Parlaments erzielt hat und die darauf abzielt, einen Mehrjahresplan für die Dorsch-, Hering- und Sprottenfischerei in der Ostsee zu erstellen, zur Kenntnis genommen. Die mit der Einigung erzielten Bedingungen müssen vom AStV in den kommenden Wochen noch bestätigt werden.


Der niederländische Landwirtschaftsminister Martijn van Dam erläuterte hierzu Folgendes: "Dieser Mehrjahresplan für die Fischerei ist der erste seiner Art nach der 2013 durchgeführten Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP). Der Plan ist kohärent und steht voll und ganz mit den Grundsätzen dieser umfassenden Reform im Einklang. Die Einigung über den neuen Plan ebnet den Weg für die Ausarbeitung ähnlicher Mehrjahrespläne für die Fischerei in anderen geografischen Gebieten nach demselben Modell, zunächst für die anstehende Erneuerung des Mehrjahresplans für die Fischerei in der Nordsee." Darüber hinaus lobte er die Arbeit der vorherigen Vorsitze und die hervorragende Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und der Kommission, die die Einigung ermöglicht haben. 

Mit dem neuen Plan wird der seit 2007 geltende Bewirtschaftungsplan für Dorschbestände in der Ostsee durch einen auf mehrere Arten ausgerichteten Ansatz ersetzt, der auch die Hering- und Sprottenbestände umfasst, die bisher keinem Bewirtschaftungsplan unterlagen. 

Damit sollen die nachhaltige Bewirtschaftung dieser Bestände und konstante Fangmöglichkeiten gewährleistet und zugleich sichergestellt werden, dass die Bewirtschaftung auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht. Dem neuen Plan wird die Beteiligung derjenigen, die die Region am besten kennen, zugute kommen, da diese dann in der Lage sein werden, die Maßnahmen auf regionaler Ebene an die Besonderheiten der betroffenen Fischereien anzupassen. 

Zudem ist er ein gutes Vorbild für eine neue Generation von mehrjährigen Fischereibewirtschaftungsplänen, die eines der wichtigsten operativen Instrumente der neuen GFP darstellen.   

Weiteres Vorgehen 

Nach Billigung des Verordnungsentwurfs durch den AStV müssen der Rat und das Europäische Parlament den endgültigen Wortlaut der Verordnung förmlich verabschieden, bevor diese dann im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird.   

Hintergrund

Die Kommission hat im Oktober 2014 einen Vorschlag für einen Entwurf einer Verordnung über einen Mehrartenplan in der Ostsee vorgelegt. Der Rat hat am 20. April 2015 eine allgemeine Ausrichtung angenommen und das Europäische Parlament hat am 28. April 2015 über Abänderungen abgestimmt.

Categories: Europäische Union

Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zu Arbeitsplätzen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit sowie zu Klima und Energie

Thu, 17/03/2016 - 22:52

I. ARBEITSPLÄTZE, WACHSTUM UND WETTBEWERBSFÄHIGKEIT

1. Als Richtschnur für die Beratungen des Rates über das Europäische Semester 2016 hat der Europäische Rat die politischen Prioritäten des Jahreswachstumsberichts gebilligt: Wiederankurbelung der Investitionstätigkeit, Fortsetzung der Strukturreformen zur Modernisierung unserer Volkswirtschaften und eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik. Die Mitgliedstaaten werden diese Prioritäten in ihren anstehenden nationalen Reformprogrammen und Stabilitäts- oder Konvergenzprogrammen zum Ausdruck bringen. Eine solche Politik wird dazu beitragen, den derzeitigen Aufschwung auf eine nachhaltigere Grundlage zu stellen und Wachstum und Beschäftigung zu fördern. Der Europäische Rat nimmt die Konsultation der Kommission zu Sozialfragen zur Kenntnis und unterstreicht die Bedeutung gut funktionierender Arbeitsmärkte und Wohlfahrtssysteme.

2. Auf seiner Tagung im Juni wird sich der Europäische Rat mit den Fortschritten befassen, die bei den Arbeiten zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion erzielt wurden. Ferner wird er eine Agenda für die Umsetzung aller Aspekte des Binnenmarkts, einschließlich der Verwirklichung der Strategien der Kommission für den Binnenmarkt, für einen digitalen Binnenmarkt und für die Kapitalmarktunion, im Hinblick darauf annehmen, das bisher ungenutzte Wachstums- und Produktivitätspotenzial des Binnenmarkts vollständig auszuschöpfen.

3. Angesichts der schwierigen Lage im europäischen Stahlsektor vor dem Hintergrund weltweiter Überkapazitäten fordert der Europäische Rat den Rat auf, die Mitteilung der Kommission rasch mit dem Ziel zu prüfen, mit entschlossenen Maßnahmen auf diese Herausforderung zu reagieren.

4. Der Europäische Rat nimmt Kenntnis von der Lage der Landwirte, insbesondere in den Sektoren Milch und Schweinefleisch, die stark von Preisrückgängen betroffen sind. Er ersucht die Kommission, aufgrund der Ergebnisse der Tagung des Rates (Landwirtschaft) vom 14. März zügig Maßnahmen zu ergreifen. Er wird die Entwicklung in diesem für Europa so wichtigen Sektor aufmerksam verfolgen

5. Der Europäische Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission beabsichtigt, in Kürze eine Mitteilung zu einem Aktionsplan zur Mehrwertsteuer zu veröffentlichen. Er begrüßt die Absicht der Kommission, darin Vorschläge für mehr Flexibilität für die Mitgliedstaaten in Bezug auf reduzierte Mehrwertsteuersätze aufzunehmen, die den Mitgliedstaaten die Möglichkeit der Anwendung des Mehrwertsteuersatzes Null für Hygieneprodukte bieten würde.

II. KLIMA UND ENERGIE

6. Der Europäische Rat begrüßt die Vorlage des Pakets zur Energieversorgungssicherheit und der Mitteilung "Nach Paris" durch die Kommission. Er legt den Gesetzgebern nahe, die Arbeit an den Vorschlägen zur Stärkung der Energieversorgungssicherheit der EU auf der Grundlage früherer Schlussfolgerungen des Europäischen Rates und der von ihm gebilligten einschlägigen Strategien vorrangig weiterzuverfolgen. Er weist ferner auf die Bedeutung eines voll funktionsfähigen und vernetzten Energiemarkts hin. Auf der Grundlage der Mitteilung zum Klimaschutz unterstreicht er die Zusage der EU, die EU-internen Treibhausgasemissionen zu reduzieren, den Anteil an erneuerbaren Energien zu erhöhen und die Energieeffizienz zu verbessern, wie es der Europäische Rat im Oktober 2014 beschlossen hat. Die Anpassung der Rechtsvorschriften zur Umsetzung dieses Rahmens bleibt eine vorrangige Aufgabe. Der Europäische Rat ersucht die Kommission, zu diesem Zweck zügig alle noch ausstehenden diesbezüglichen Vorschläge zu unterbreiten, damit der Rechtsetzungsprozess rasch in Gang kommt. Der Europäische Rat sieht der Unterzeichnung des Übereinkommens von Paris am 22. April in New York erwartungsvoll entgegen und betont, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten in der Lage sein müssen, das Übereinkommen von Paris so bald wie möglich und so rechtzeitig zu ratifizieren, dass sie ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens Vertragsparteien sind.

Categories: Europäische Union

Soforthilfe in der Flüchtlingskrise: Rat billigt Finanzierung

Thu, 17/03/2016 - 16:15

Der Rat ist am 16. März 2016 übereingekommen, Mittel aus dem EU-Haushaltsplan zur Finanzierung der Soforthilfe für Griechenland und andere Mitgliedstaaten, die in starkem Maße unter der Flüchtlingskrise leiden, zu verwenden. 

Mit der Billigung des am 9. März 2016 von der Kommission vorgeschlagenen Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1 hat der Rat der Bereitstellung von 100 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen und 80,2 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen aus dem EU-Haushaltsplan 2016 zugestimmt.

"Dieser Beschluss erlaubt es der EU, die unmittelbaren und dringenden Bedürfnisse infolge des massiven Zustroms von Flüchtlingen zu befriedigen. Wir wollen die schlechte humanitäre Lage der Migranten in der EU so schnell wie möglich verbessern. Das ist Sinn und Zweck des EU-Soforthilfemechanismus", erklärte der niederländische Finanzminister und Präsident des Rates Jeroen Dijsselbloem.


Die vom Rat gebilligten Mittel werden durch Umschichtungen innerhalb der Rubrik 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) des mehrjährigen Finanzrahmens der EU finanziert. Je nach Entwicklung des Bedarfs kann die Kommission weitere Vorschläge zur Bereitstellung der Mittel unterbreiten, die für die Soforthilfe für die Länder benötigt werden, die mit einer umfassenden humanitären Krise wie dem massiven Zustrom von Flüchtlingen konfrontiert sind. 

Die Kommission schätzt, dass 2016 300 Mio. EUR und 2017 und 2018 jeweils weitere 200 Mio. EUR benötigt werden, um Soforthilfe im Zusammenhang mit den Flüchtlingen zu leisten. 

Mit der Annahme des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans 1/2016 hat der Rat außerdem die Aufstockung des Personalbestands des bei Europol angesiedelten Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung gebilligt. So soll das Zentrum in die Lage versetzt werden, nach den Terroranschlägen in Paris vom 13. November 2015 eine zentrale Rolle bei der Terrorismusbekämpfung in der EU zu übernehmen. 

Die nächsten Schritte 

Der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans 1/2016 muss noch vom Europäischen Parlament gebilligt werden. Billigt das Parlament den Standpunkt des Rates, so ist der Berichtigungshaushaltsplan angenommen. Nimmt es Abänderungen am Standpunkt des Rates vor, beginnt eine dreiwöchige Vermittlungsfrist. 

Hintergrundinformationen

Der Billigung des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans 1/2016 ging die Einrichtung eines EU-Soforthilfemechanismus am 15. März 2016 voraus. Der Rat hat dieses neue Instrument am gleichen Tag aktiviert, um Griechenland und andere Mitgliedstaaten bei der Bewältigung des derzeitigen Flüchtlingszustroms zu unterstützen.

Categories: Europäische Union

Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der EU zur Krim

Thu, 17/03/2016 - 15:50

Auch zwei Jahre nach der rechtswidrigen Annexion der Autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol durch die Russische Föderation tritt die Europäische Union weiter entschlossen für die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine ein. 

Sie bekräftigt, dass sie diesen Verstoß gegen das Völkerrecht nicht anerkennt, sondern ihn weiterhin verurteilt. Dieser Akt stellt nach wie vor einen direkten Angriff auf die internationale Sicherheit dar mit schweren Folgen für die internationale Rechtsordnung, die die Einheit und Souveränität aller Staaten garantiert. 

Die Europäische Union ist weiter fest entschlossen, ihre Politik der Nichtanerkennung uneingeschränkt umzusetzen, auch mittels restriktiver Maßnahmen. Sie appelliert abermals an die VN-Mitgliedstaaten, im Einklang mit der Resolution 68/262 der VN-Generalversammlung ähnliche Maßnahmen der Nichtanerkennung in Erwägung zu ziehen. 

Sie bekräftigt, dass sie äußerst besorgt ist über die fortgesetzte Verstärkung der militärischen Präsenz und die Verschlechterung der Menschenrechtslage auf der Halbinsel Krim, die sich unter anderem in der Unterdrückung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, auf friedliche Versammlung und auf freie Ausübung der Religion und Weltanschauung sowie in der Verfolgung von Personen, die Minderheiten angehören – insbesondere der Krimtataren –, manifestiert. Die Beantragung des Verbots der Tätigkeiten des Mejlis, einer als extremistische Organisation eingestuften Selbstverwaltungskörperschaft der Krimtataren, stellt eine besonders beunruhigende Entwicklung dar. Die EU fordert die uneingeschränkte Beachtung der internationalen Menschenrechtsnormen und die Erfüllung anderer Verpflichtungen im Rahmen des Völkerrechts. Alle anhängigen Fälle von Menschenrechtsverletzungen wie Verschwindenlassen, Folter und Tötungen sollten gründlich untersucht werden.

Oleh Senzow und Olexander Koltschenko, die unter Missachtung des Völkerrechts festgenommen und verurteilt wurden, sollten unverzüglich freigelassen werden und ihnen sollte eine sichere Rückkehr in die Ukraine zugesichert werden. Der uneingeschränkte, freie und ungehinderte Zugang internationaler Menschenrechtsakteure zum gesamten Hoheitsgebiet der Ukraine, einschließlich der Krim und Sewastopols, ist nach wie vor von entscheidender Bedeutung.

Categories: Europäische Union

Erklärung der Hohen Vertreterin Federica Mogherini im Namen der Europäischen Union anlässlich des Internationalen Tages für die Beseitigung der Rassendiskriminierung, 21. März 2016

Thu, 17/03/2016 - 14:50

Heute ist der Internationale Tag für die Beseitigung der Rassendiskriminierung. 

Auch wenn weltweit viele positive Maßnahmen zur Beseitigung der Rassendiskriminierung getroffen worden sind, sind wir nach wie vor mit kritischen Hindernissen und Herausforderungen konfrontiert.   

Im September 2015 haben sich die führenden Politiker Europas und politische Entscheidungsträger aus der ganzen Welt auf die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen geeinigt und sich verpflichtet, bei unserem gemeinsamen Engagement für die Beseitigung der Armut und eine nachhaltige Entwicklung weltweit niemanden außen vor zu lassen. Umgekehrt sind wir in diesen Tagen auch mit wachsenden Herausforderungen im Zusammenhang mit der globalen Wirtschaftskrise, der Migration, dem Terrorismus, der Armut und den zunehmenden Ungleichheiten konfrontiert.  

Von diesen Herausforderungen sind in erster Linie die Menschen betroffen, die bereits Diskriminierungen aufgrund ihrer Hautfarbe, Rasse, Abstammung, Kaste sowie ethnischen oder nationalen Herkunft ausgesetzt sind. Die Europäische Union wird weiterhin darauf hinwirken, dass innerhalb ihrer Grenzen und auf der ganzen Welt jede Form der Diskriminierung beseitigt wird, so dass alle Menschen ohne Einschränkungen und Ausnahmen in den Genuss der Menschenrechte und Grundfreiheiten kommen. Ferner bekräftigt die EU, dass sie entschlossen gegen Hassreden vorgeht und diese bekämpft. Alle Menschen sind in ihrer Würde gleich und haben Anspruch auf die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankerten Rechte.   

Am heutigen Tag fordert die Europäische Union noch einmal alle Staaten, die dies bislang noch nicht getan haben, dazu auf, dem Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung beizutreten. Wenn wir Rassendiskriminierung verhindern und unterbinden wollen, dann müssen wir auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene entschlossene und wirksame Maßnahmen ergreifen.   

Die Europäische Union wird in enger Abstimmung mit all ihren Partnerländern, regionalen und internationalen Organisationen sowie der Zivilgesellschaft auch in Zukunft darauf hinarbeiten, dass die Rassendiskriminierung weltweit beseitigt wird.

Categories: Europäische Union

Ausführungen von Präsident Donald Tusk im Anschluss an den Dreigliedrigen Sozialgipfel

Thu, 17/03/2016 - 11:35

Guten Abend. Soeben haben wir einen nützlichen Dreigliedrigen Sozialgipfel beendet. Ich freue mich, dass wir das Format geändert haben, so dass wir in vernünftigem Abstand zur Tagung des Europäischen Rates zusammenkommen. Auf diese Weise können wir die Ansichten der Sozialpartner besser berücksichtigen. Ich denke, alle schätzten die offenere Atmosphäre, in der wir einen wirklich substanziellen Meinungsaustausch führen konnten.

Heute haben wir über die Schaffung von Arbeitsplätzen und integratives Wachstum gesprochen. Die Lage in der Europäischen Union ist keineswegs schlimm mit einer durchschnittlichen Arbeitslosigkeit von inzwischen weniger als neun Prozent. Gleichzeitig gibt es aber nach wie vor große Probleme. Wir müssen dafür sorgen, dass der Aufschwung anhält. In dieser Hinsicht kommt es entscheidend darauf an, dass wir durch Reformen das Wachstumspotenzial unserer Volkswirtschaften steigern. Wir müssen zeigen, dass der Wohlstand tatsächlich wieder zurückkehrt. Es ist ein Rennen gegen die Zeit und gegen die Populisten.

Die Migrationskrise betrifft uns alle, aber die Sozialpartner stehen wirklich an vorderster Front. Darum haben wir heute erörtert, wie wir unsere eigene Bevölkerung vor den negativen Auswirkungen der gegenwärtigen Krise schützen und gleichzeitig unsere Pflicht gegenüber denen erfüllen können, die internationalen Schutz suchen. Ich bin froh, dass ich sagen kann, die Partner haben heute nicht nur ihre Sorgen vorgetragen, sondern auch konstruktive Vorschläge gemacht. Wir sind der Frage nachgegangen, welche Chancen und welche Probleme sich bei der Integration von Asylsuchenden in unsere Arbeitsmärkte auftun.

Lassen Sie mich zum Schluss noch etwas zur Tagung des Europäischen Rates zum Thema Migration morgen und am Freitag sagen. Erstens, das Ziel des Gipfeltreffens ist klar: Wir wollen mit der Türkei eine Vereinbarung über eine weitere Verstärkung unserer Zusammenarbeit schließen, um den Zustrom von Migranten nach Europa einzudämmen. Aber wie sich bei meinen Gesprächen in den letzten zehn Tagen und bei meinem Besuch in Nikosia und Ankara gestern gezeigt hat, bleibt noch viel zu tun, damit wir zu einer für alle 28 Mitgliedstaaten und für die Türkei annehmbaren Vereinbarung gelangen können.

Zweitens, es gibt immer noch einige Punkte, die geklärt werden müssen und an denen wir arbeiten. Der wichtigste Punkt, bei dem wir keine Kompromisse eingehen können und werden, ist, dass unser EU-Recht und das Völkerrecht unbedingt eingehalten werden müssen. Dies ist unabdingbar. Anderenfalls ist Europa nicht mehr Europa.

Und schließlich, während wir uns alle darauf konzentrieren, wie wir unsere Zusammenarbeit mit der Türkei bei der Migration und in anderen Bereichen weiter verstärken können, sollten wir den Gesamtzusammenhang nicht aus dem Auge verlieren. Wie gut und bahnbrechend eine solche Vereinbarung auch sein mag, sie alleine wird die Migrationskrise nicht beenden. Aber sie kann und muss dazu beitragen. Deshalb dürfen wir uns nicht nur auf diese Vereinbarung verlassen. Und deshalb müssen wir ernsthaft an unserer gemeinsamen europäischen umfassenden Strategie, die über die Türkei hinausreicht, festhalten. Vielen Dank.

Categories: Europäische Union

Einladungsschreiben von Präsident Donald Tusk an die Mitglieder des Europäischen Rates

Thu, 17/03/2016 - 10:20

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

auf der Tagung des Europäischen Rates am Donnerstag und Freitag, in deren Rahmen wir auch mit dem türkischen Ministerpräsidenten zusammentreffen, werden wir uns – ebenso wie bei dem Gipfeltreffen vor zehn Tagen – auf die Migrationskrise konzentrieren.

Bei unserem Treffen am 7. März hat uns die Türkei den neuen Vorschlag zur weiteren Stärkung unserer Zusammenarbeit zu spät vorgelegt, als dass wir eine gemeinsame Entscheidung hätten treffen können. Stattdessen haben Sie mich beauftragt, eine Einigung auf der Grundlage einer Reihe von Grundsätzen vorzubereiten, die in unserer Erklärung umrissen wurden. Das Ziel ist klar: eine Vereinbarung, der sich alle 28 Mitgliedstaaten und unsere türkischen Partner anschließen können. Wir kommen voran, doch es gibt noch viel zu tun.

Ich habe meine Mitarbeiter gebeten, Ihren Botschaftern heute einen ersten umfassenden Entwurf einer gemeinsamen Erklärung der EU und der Türkei vorzulegen, damit wir bei unseren Beratungen darüber, wie wir auf die auf unserer Tagung in der vergangenen Woche angesprochenen Anliegen eingehen können, Fortschritte erzielen. Der Katalog der Fragen, die gelöst werden müssen, bevor wir ein Abkommen schließen können, ist lang. Eine absolute Priorität ist es, dafür zu sorgen, dass unsere Entscheidungen sowohl mit dem Unionsrecht als auch mit dem Völkerrecht in Einklang stehen. Zudem müssen wir prüfen, wie verhindert werden kann, dass neue Routen auf dem See- oder Landweg für die irreguläre Migration aus der Türkei in die EU entstehen. Und wir müssen bereit sein, Griechenland – über das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen und erforderlichenfalls durch direkte Hilfe aus den Mitgliedstaaten – bei der praktischen Umsetzung des neuen Rückführungsverfahrens zu unterstützen.

Eine weitere Priorität besteht darin zu prüfen, wie wir die Auszahlung der ersten 3 Milliarden Euro für Syrer, die in der Türkei unter vorübergehendem Schutz stehen, beschleunigen können, sowie die Modalitäten für die freiwillige Neuansiedlung zu erörtern.

Zur Vorbereitung unserer Tagung habe ich gestern in Ankara und Nikosia intensive Gespräche geführt. Bezüglich des Beitrittsprozesses bin ich der festen Überzeugung, dass wir einen Weg finden müssen, um die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Türkei – die weit über die Migration hinausgehen – mit neuem Leben zu erfüllen und diesen Prozess zu nutzen, so dass er auch zu einer Chance im Hinblick auf die Unterstützung der Vermittlungsgespräche in Zypern wird. Nur wenn dies möglich ist, können wir hier voranzukommen.

Abschließend möchte ich ein paar Anmerkungen zum Ablauf machen. Wir werden am Donnerstag um 16.00 Uhr zunächst den üblichen Gedankenaustausch mit dem Präsidenten des Europäischen Parlaments führen, an den sich das Familienfoto anschließen wird. Wie auf der Frühjahrstagung üblich, wird unsere Arbeitssitzung am Nachmittag mit Beratungen über die Wirtschaftslage, die Umsetzung der Strukturreformen durch die Mitgliedstaaten und die Festlegung der Prioritäten für das Europäische Semester beginnen. Der Präsident der Europäischen Zentralbank wird an diesen Beratungen teilnehmen. Abschließend werden wir die Schlussfolgerungen zu diesem Teil unserer Tagesordnung annehmen. Ferner möchte ich diese Arbeitssitzung dazu nutzen, um zu einer Einigung über unsere Schlussfolgerungen zum Klimawandel und zur Energieversorgungssicherheit zu gelangen.

Während unseres Arbeitsessens werden wir eine umfassende Aussprache über Migration und die Beziehungen zwischen der EU und der Türkei führen. Neben einer Einigung auf eine gemeinsame Position zu einer Vereinbarung EU-Türkei müssen wir nach unserer gemeinsamen Entscheidung der letzten Woche, die irregulären Migrationsströme zu unterbinden, auch die Situation entlang der Westbalkanroute sowie unsere Bemühungen, die humanitäre Unterstützung – nicht zuletzt an Griechenland – massiv aufzustocken, einer Bestandsaufnahme unterziehen. Am Freitagmorgen werden die Staats- und Regierungschefs der EU um 10.00 Uhr zu einem Arbeitsfrühstück mit dem türkischen Ministerpräsidenten Davutoğlu zusammenkommen, um die Erklärung EU-Türkei zu verabschieden. Dieses Treffen sollte unsere Beratungen abschließen. Ich freue mich, Sie morgen in Brüssel begrüßen zu dürfen.

Categories: Europäische Union

Erklärung EU-Türkei, 18. März 2016

Thu, 17/03/2016 - 10:00

Heute sind die Mitglieder des Europäischen Rates mit ihrem türkischen Amtskollegen zusammengekommen. Es war das dritte Treffen seit November 2015 zur Vertiefung der Beziehungen zwischen der Türkei und der EU und zur Bewältigung der Migrationskrise.

Die Mitglieder des Europäischen Rates haben dem türkischen Volk ihr tiefstes Mitgefühl nach dem Bombenanschlag vom Sonntag in Ankara ausgesprochen. Sie haben diese abscheuliche Tat aufs Schärfste verurteilt und bekräftigt, dass sie den Kampf gegen den Terrorismus in all seinen Formen weiterhin unterstützen werden.

Die Türkei und die Europäische Union haben abermals betont, dass sie entschlossen sind, ihren gemeinsamen Aktionsplan vom 29. November 2015 umzusetzen. Viele Fortschritte wurden bereits erreicht; so hat die Türkei ihren Arbeitsmarkt für Syrer, die unter vorübergehendem Schutz stehen, geöffnet, es wurden neue Visabedingungen für Syrer und Staatsangehörige anderer Staaten eingeführt, die türkische Küstenwache und die türkische Polizei haben ihre Sicherheitsmaßnahmen intensiviert, und der Informationsaustausch wurde verstärkt. Überdies hat die Europäische Union mit der Auszahlung der 3 Milliarden Euro aus der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei für konkrete Projekte begonnen, und die Arbeiten zur Visaliberalisierung und die Beitrittsgespräche sind vorangekommen, einschließlich der Eröffnung des Kapitels 17 im vergangenen Dezember. Am 7. März 2016 hat sich die Türkei des Weiteren einverstanden erklärt, die rasche Rückführung aller Migranten zu akzeptieren, die keinen internationalen Schutz benötigen und von der Türkei aus nach Griechenland einreisen, und alle in türkischen Gewässern aufgegriffenen irregulären Migranten zurückzunehmen. Die Türkei und die EU haben zudem vereinbart, weiter verstärkt gegen Schleuser vorzugehen, und den NATO-Einsatz in der Ägäis begrüßt.

Gleichwohl sind sich die Türkei und die EU bewusst, dass weitere rasche und entschlossene Anstrengungen erforderlich sind.

Um das Geschäftsmodell der Schleuser zu zerschlagen und den Migranten eine Alternative zu bieten, damit sie nicht ihr Leben aufs Spiel setzen, haben die EU und die Türkei heute beschlossen, die irreguläre Migration aus der Türkei in die EU zu beenden. Um dieses Ziel zu erreichen, haben sie die folgenden zusätzlichen Maßnahmen vereinbart:

1) Alle neuen irregulären Migranten, die ab dem 20. März 2016 von der Türkei auf die griechischen Inseln gelangen, werden in die Türkei rückgeführt. Hierbei wird das EU-Recht und das Völkerrecht uneingeschränkt gewahrt, so dass jegliche Art von Kollektivausweisung ausgeschlossen ist. Alle Migranten werden nach den einschlägigen internationalen Standards und in Bezug auf den Grundsatz der Nicht-Zurückweisung geschützt. Es handelt sich hierbei um eine vorübergehende und außerordentliche Maßnahme, die zur Beendigung des menschlichen Leids und zur Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung erforderlich ist. Migranten, die auf den griechischen Inseln ankommen, werden ordnungsgemäß registriert, und alle Asylanträge werden von den griechischen Behörden gemäß der Asylverfahrensrichtlinie auf Einzelfallbasis bearbeitet, in Zusammenarbeit mit dem UNHCR. Migranten, die kein Asyl beantragen oder deren Antrag gemäß der genannten Richtlinie als unbegründet oder unzulässig abgelehnt wird, werden in die Türkei rückgeführt. Mit Unterstützung durch Organe und Agenturen der EU ergreifen die Türkei und Griechenland die notwendigen Maßnahmen und vereinbaren alle erforderlichen bilateralen Regelungen, einschließlich der Präsenz türkischer Beamter auf griechischen Inseln sowie griechischer Beamter in der Türkei ab dem 20. März 2016, um die Verbindungsarbeit sicherzustellen und dadurch das reibungslose Funktionieren dieser Regelungen zu erleichtern. Die Kosten für die Aktionen zur Rückführung irregulärer Migranten werden von der EU übernommen.

2) Für jeden von den griechischen Inseln in die Türkei rückgeführten Syrer wird ein anderer Syrer aus der Türkei in der EU neu angesiedelt, wobei die VN-Kriterien der Schutzbedürftigkeit berücksichtigt werden. Mit Unterstützung der Kommission, von Agenturen der EU und anderen Mitgliedstaaten sowie des UNHCR wird ein Mechanismus eingeführt werden, durch den die Anwendung dieses Grundsatzes von demselben Tag an , an dem die Rückführungen beginnen, sichergestellt wird. Vorrang erhalten Migranten, die vorher noch nicht irregulär in die EU eingereist sind und dies auch nicht versucht haben. Auf Seiten der EU wird die Neuansiedlung nach diesem Mechanismus zunächst durch die Einlösung der Verpflichtungen stattfinden, die die Mitgliedstaaten in den Schlussfolgerungen der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 20. Juli 2015 eingegangen sind; demnach stehen noch 18 000 Plätze für die Neuansiedlung zur Verfügung. Weiterer Neuansiedlungsbedarf wird mit einer ähnlichen freiwilligen Vereinbarung bis zu einer Grenze von 54 000 zusätzlichen Personen gedeckt werden. Die Mitglieder des Europäischen Rates begrüßen die Absicht der Kommission, eine Änderung des Umsiedlungsbeschlusses vom 22. September 2015 vorzuschlagen, die ermöglichen soll, dass für jede Neuansiedlungsverpflichtung, die im Rahmen dieser Vereinbarung übernommen wird, die Zahl der im Rahmen dieses Beschlusses nicht vergebenen Plätze entsprechend verringert werden kann. Sollten diese Vereinbarungen nicht zur angestrebten Beendigung der irregulären Migration führen und nähert sich die Anzahl der Rückführungen den oben diesbezüglich vorgesehenen Zahlen, so wird dieser Mechanismus überprüft. Sollte die Anzahl der Rückführungen die oben vorgesehenen Zahlen übersteigen, wird dieser Mechanismus eingestellt.

3) Die Türkei wird alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass neue See- oder Landrouten für die illegale Migration von der Türkei in die EU entstehen, und sie wird zu diesem Zweck mit den Nachbarstaaten sowie mit der EU zusammenarbeiten.

4) Sobald die irregulären Grenzüberquerungen zwischen der Türkei und der EU enden oder zumindest ihre Zahl erheblich und nachhaltig zurückgegangen ist, wird eine Regelung für die freiwillige Aufnahme aus humanitären Gründen aktiviert. Die EU-Mitgliedstaaten werden einen freiwilligen Beitrag zu dieser Regelung leisten.

5) Der Fahrplan für die Visaliberalisierung wird hinsichtlich aller beteiligten Mitgliedstaaten beschleunigt vollzogen, damit die Visumpflicht für türkische Staatsangehörige spätestens Ende Juni 2016 aufgehoben werden kann, sofern alle Benchmarks erfüllt wurden. Im Hinblick darauf wird die Türkei die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die verbleibenden Anforderungen zu erfüllen, damit die Kommission im Anschluss an die erforderliche Bewertung der Einhaltung der Benchmarks bis Ende April einen geeigneten Vorschlag unterbreiten kann, auf dessen Grundlage das Europäische Parlament und der Rat einen endgültigen Beschluss fassen können.

6) Die EU wird in enger Zusammenarbeit mit der Türkei die Auszahlung der im Rahmen der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei ursprünglich zugewiesenen 3 Milliarden Euro weiter beschleunigen und Mittel für weitere Projekte für Personen, die vorübergehenden Schutz genießen, bereitstellen; diese Projekte werden mit einem zügigen Beitrag der Türkei vor Ende März bestimmt. Eine erste Liste konkreter Projekte für Flüchtlinge, insbesondere Projekte in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Infrastruktur, Lebensmittelversorgung und sonstige Lebenshaltungskosten, die rasch aus der Fazilität finanziert werden können, werden innerhalb einer Woche gemeinsam bestimmt. Sobald diese Mittel nahezu vollständig ausgeschöpft sind, wird die EU - sofern die vorgenannten Verpflichtungen erfüllt worden sind - zusätzliche Mittel für die Fazilität in Höhe von weiteren 3 Milliarden Euro bis Ende 2018 mobilisieren.

7) Die EU und die Türkei haben die laufenden Arbeiten zum Ausbau der Zollunion begrüßt.

8) Die EU und die Türkei bekräftigten ihre Entschlossenheit zur Neubelebung des Beitrittsprozesses gemäß ihrer gemeinsamen Erklärung vom 29. November 2015. Sie begrüßen die am 14. Dezember 2015 erfolgte Eröffnung von Kapitel 17 und haben beschlossen, als nächsten Schritt Kapitel 33 während des niederländischen Vorsitzes zu eröffnen. Sie begrüßen es, dass die Kommission diesbezüglich im April einen Vorschlag vorlegen wird. Die Vorbereitungsarbeiten für die Eröffnung anderer Kapitel werden unbeschadet der Standpunkte der Mitgliedstaaten im Einklang mit den geltenden Regeln beschleunigt fortgesetzt werden.

9) Die EU und ihre Mitgliedstaaten werden mit der Türkei bei allen gemeinsamen Anstrengungen zur Verbesserung der humanitären Bedingungen in Syrien, hier insbesondere in bestimmten Zonen nahe der türkischen Grenze, zusammenarbeiten, damit die ansässige Bevölkerung und die Flüchtlinge in sichereren Zonen leben können.

Alle diese Elemente sollen gleichzeitig vorangebracht und auf monatlicher Basis gemeinsam kontrolliert werden.

Die EU und die Türkei haben beschlossen, im Einklang mit der gemeinsamen Erklärung vom 29. November 2015 bei Bedarf erneut zusammenzukommen.

Categories: Europäische Union

Schlussfolgerungen des Rates zum Kooperations- und Überprüfungsmechanismus

Wed, 16/03/2016 - 09:50

             Der Rat bekräftigt seine früheren Schlussfolgerungen und begrüßt die Berichte der Kommission über die Fortschritte Bulgariens und Rumäniens im Rahmen des Kooperations- und Überprüfungsmechanismus (CVM). Der Rat spricht der Kommission seine Anerkennung für ihre Arbeit und für die angewandte Methode aus und teilt die in diesen Berichten enthaltenen objektiven und ausgewogenen Analyseergebnisse und Empfehlungen voll und ganz. In diesem Zusammenhang stellt der Rat mit Genugtuung fest, dass Bulgarien und Rumänien im Rahmen des Mechanismus weiterhin gut mit der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten zusammenarbeiten. 

             Der Rat betont erneut, dass er an den Werten und Grundsätzen der EU festhält. Nach wie vor gilt es, die Reformen unter Konzentration auf nachhaltige Ergebnisse und eine überzeugende und überprüfbare Erfolgsbilanz umzusetzen, damit die Bürger uneingeschränkt in den Genuss aller Möglichkeiten kommen können, die sich aus der EU-Mitgliedschaft ergeben. In dieser Hinsicht bekräftigt der Rat auch, dass es einer breiten und vorbehaltlosen politischen Unterstützung dieser Reformen bedarf, um die Ziele, die im Rahmen des Mechanismus vorgegeben sind, zu erreichen. 

             Der Rat stellt fest, dass ermutigende Schritte unternommen worden sind, um den Reformprozess wieder in Gang zu bringen, wenngleich die Reformen generell in Bulgarien dringend schneller vorangetrieben werden müssen. Zu erwähnen ist hier die Besetzung von Führungspositionen im Justizwesen. Einigen lobenswerten Initiativen, insbesondere der vom Parlament im Dezember 2015 mit breiter Mehrheit verabschiedeten Verfassungsänderung, die ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Reform des Obersten Justizrats ist, sollten nun weitere Taten folgen. Jetzt gilt es sicherzustellen, dass die wichtigen umfassenden Reformstrategien für das Justizwesen und die Korruptionsbekämpfung umgesetzt werden, und darüber zu wachen, dass konkrete Ergebnisse erzielt werden. 

             Der Rat begrüßt, dass die Regierung ihren politischen Reformwillen bekundet hat, doch ist ein breiterer und vorbehaltloser politischer Konsens über die Unterstützung des Reformprozesses erforderlich, damit mehr konkrete und nachhaltige Reformanstrengungen unternommen werden. Die Kommission hat in ihrer Gesamtbewertung erneut auf einige Punkte hingewiesen, bei denen Handlungsbedarf besteht. Bulgarien sollte sich in erster Linie bemühen, die Kontroverse über den politischen Einfluss auf das Justizwesen zu beenden und die Integritätsprobleme bei Ernennungen zu beheben; zudem gilt es, die Aufsicht zu verbessern und Mängel zu beseitigen und für die wirksame Umsetzung von Gerichtsurteilen zu sorgen. Nach wie vor ist es unbedingt erforderlich, dass die Reform des Obersten Justizrats und der Staatsanwaltschaft vorangetrieben wird und die Justizinspektion mehr Befugnisse erhält. Der Rat stellt zudem fest, dass Bulgarien bei der Bekämpfung der Korruption und der organisierten Kriminalität kaum Fortschritte vorweisen kann. 

             Der Rat fordert Bulgarien nachdrücklich auf, auf Grundlage der bisherigen Fortschritte und der bestehenden strategischen Planung Bulgariens noch mehr Anstrengungen zu unternehmen, um allen in dem Kommissionsbericht enthaltenen Empfehlungen nachzukommen, und erwartet, dass konkrete Schritte eingeleitet und spürbare Fortschritte erzielt werden, noch bevor der nächste Kommissionsbericht vorliegt. 

Bulgarien sollte generell seinen politischen Willen, Reformen herbeizuführen und spürbare Fortschritte zu erzielen, konsolidieren und vertiefen, unter anderem, indem es die Unabhängigkeit, Rechenschaftspflicht und Integrität der Justiz verbessert und sichert; zudem sollte es das Justizsystem weiter reformieren und dabei auch die Staatsanwaltschaft einer unabhängigen Überprüfung unterziehen, bei der die bereits durchgeführten Reformmaßnahmen zu berücksichtigen sind. In dieser Hinsicht sollte es sich vor allem bemühen, die Reform des Obersten Justizrates weiter voranzutreiben, die Justizinspektion zu verstärken und das Strafrecht zu modernisieren. Die Bekämpfung der Korruption, insbesondere der Korruption auf hoher Ebene, muss verstärkt werden, damit konkrete und nachhaltige Ergebnisse erzielt werden, auch was die Gewährleistung einer größeren Transparenz bei öffentlichen Ausschreibungen anbelangt. Absoluten Vorrang sollte die Verabschiedung eines neuen Antikorruptionsgesetzes haben, mit dem die erklärten Absichten der Antikorruptionsstrategie umgesetzt werden. Hierzu zählt u.a. die rasche Einrichtung einer zentralen Antikorruptionsbehörde, die mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet ist und über ein starkes unabhängiges Mandat zur Bekämpfung der Korruption auf hoher Ebene verfügt. Was die Bekämpfung der organisierten Kriminalität betrifft, so sind noch mehr Anstrengungen erforderlich, insbesondere eine professionellere Strafverfolgung sowie nachhaltige, wirksame und erfolgreiche Ermittlungen, gefolgt von abschreckenden Sanktionen; dabei sollte gegebenenfalls mit anderen Mitgliedsstaaten der EU zusammengearbeitet werden. Auch müssen die Probleme, die derzeit die Arbeit der im Innenministerium angesiedelten Direktion für organisierte Kriminalität und der Kommission für die Einziehung unrechtmäßig erworbener Vermögenswerte behindern, rasch beseitigt werden. 

             Der Rat stellt mit Genugtuung fest, dass Rumänien in vielen Bereichen weiterhin erhebliche Fortschritte erzielt, was ein Zeichen dafür ist, dass der Erfolg der Reformen zunehmend von Dauer ist. Bei ihrem Vorgehen gegen die Korruption auf höchster Ebene legen die wichtigsten Justiz- und Integritätsbehörden nach wie vor eine beeindruckende Entschlossenheit an den Tag. Die Professionalität hat im gesamten rumänischen Justizwesen weiter zugenommen. Insgesamt ist der Rat der Auffassung, dass es Rumänien, wenn es an seinen gegenwärtigen Reformbestrebungen festhält, die Fortschritte weiter konsolidiert und die CVM-Ziele bei seinen nationalen Maßnahmen und Strategien durchgängig berücksichtigt, gelingen wird, die erforderliche Nachhaltigkeit und Unumkehrbarkeit der Reformen sicherzustellen und somit die Ziele des Mechanismus zu erreichen. 

Der Rat bekräftigt zudem, dass es einer breiten und vorbehaltlosen politischen Unterstützung der Reformen von Seiten aller öffentlichen Institutionen und politischen Akteure bedarf. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Korruptionsbekämpfung auf allen Ebenen, die Achtung der Unabhängigkeit der Justiz und die anderen Integritätsprobleme, die in dem Bericht erwähnt werden. Der Rat weist darauf hin, dass sich die entscheidende Gelegenheit bietet, mit einer transparenten und auf Leistung beruhenden Besetzung von Führungspositionen im Justizwesen und der Überprüfung der Kandidaten für die nächsten Wahlen in dieser Hinsicht weitere Fortschritte zu erzielen. Er fordert Rumänien auf, den Aktionsplan 2015-2020 für die Umsetzung der Strategie für die Entwicklung des Justizwesens (2015-2020) und die Entwicklung einer neuen nationalen Antikorruptionsstrategie rasch fertigzustellen und zu verabschieden. 

             Der Rat ermutigt Rumänien, auf den bereits erzielten erheblichen Fortschritte aufzubauen und sich nunmehr darauf zu konzentrieren, diese Fortschritte zu konsolidieren und die gegenwärtige Dynamik zu nutzen, um allen Empfehlungen, die die Kommission in ihrem Bericht abgegeben hat, nachzukommen. Dies wäre ein weitere Nachweis dafür, dass die Reformen Bestand haben und den Weg dafür ebnen, dass Rumänien schon in naher Zukunft alle Vorgaben des Mechanismus erfüllen kann. 

Was die unbedingte Achtung und Verteidigung der Unabhängigkeit der Justiz anbelangt, sollte Rumänien seine Fortschritte weiter konsolidieren. Eine transparente, fundierte und auf Leistung basierende Besetzung von Führungspositionen im Justizwesen bietet die einzigartige Chance zu zeigen, dass weitere Fortschritte erzielt wurden. Auch kommt es darauf an, dass die Justiz weiter reformiert wird, wozu auch gehört, dass die Änderungen des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung, wie sie von der Regierung vorgelegt worden sind, rasch verabschiedet werden. Gerichtliche Entscheidungen, einschließlich solcher, die mangelnde Integrität bestätigen, sollten von allen Institutionen und Instanzen, auch vom rumänischen Parlament, unverzüglich angewandt und umgesetzt werden. Weitere beständige Anstrengungen zur Verhütung und Bekämpfung der Korruption, auch durch wirksame und abschreckende Maßnahmen auf allen Ebenen, haben nach wie vor absoluten Vorrang. 

             Der Rat bekräftigt, dass der Kooperations- und Überprüfungsmechanismus weiterhin von wesentlicher Bedeutung für den Fortschritt ist. Er ist nach wie vor geeignet, um die beiden Mitgliedstaaten bei ihren jeweiligen Reformanstrengungen zu unterstützen, so dass sie konkrete und dauerhafte Erfolge bei der Verwirklichung der Ziele des Mechanismus erreichen. Der Rat erklärt erneut, dass er bereit ist, die diesbezüglichen Bemühungen Bulgariens und Rumäniens mit EU- und mit bilateraler Hilfe zu unterstützen. Der Mechanismus wird weiter angewandt, bis die Ergebnisse, die von beiden Mitgliedstaaten in diesem Rahmen erwartet werden, erreicht sind. Somit sieht der Rat den nächsten Berichten zu Bulgarien und Rumänien, die die Kommission in einem Jahr vorlegen wird, erwartungsvoll entgegen und begrüßt, dass die Kommission die Situation in Bulgarien und Rumänien weiterhin aufmerksam beobachten und den Rat regelmäßig darüber unterrichten will.

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Schlussfolgerungen des Rates zur Zentralafrikanischen Republik

Wed, 16/03/2016 - 09:40
  1. Die Zentralafrikanische Republik ist unlängst in eine neue, entscheidende Phase eingetreten. Die friedlich verlaufenden Wahlen in der Zentralafrikanischen Republik mit hoher Wahlbeteiligung sind ein echter Erfolg für den politischen Übergangsprozess und die Demokratiebestrebungen der zentralafrikanischen Bevölkerung insgesamt.
  2. Die Europäische Union (EU) beglückwünscht die zentralafrikanischen Behörden unter der Führung von Frau Catherine Samba-Panza sowie alle Akteure, insbesondere die Nationale Wahlbehörde, zu ihren Anstrengungen, die die Glaubwürdigkeit und Transparenz der Wahlen vom 14. Februar 2016 verstärkt haben. Die EU nimmt Kenntnis von der Verkündung der endgültigen Ergebnisse der Präsidentschaftswahl und des ersten Wahlgangs der Parlamentswahl in der Zentralafrikanischen Republik. Sie beglückwünscht Herrn Faustin-Archange Touadéra zu seiner Wahl zum Präsidenten der Republik. Sie begrüßt die verantwortungsvolle Haltung, die Herr Anicet Dologuélé durch die Anerkennung des Wahlergebnisses bewiesen hat. Die EU fordert alle Akteure auf, die Rechtmäßigkeit der aus den Wahlen hervorgegangenen Führung anzuerkennen. Es geht nunmehr darum, den Wahlzyklus zu Ende zu bringen. Die fristgerechte Durchführung des zweiten Wahlgangs der Parlamentswahlen stellt diesbezüglich einen entscheidenden Schritt für den Abschluss des Übergangsprozesses im Land dar.
  3. Die neu gewählten Instanzen werden ab der Aufnahme ihrer Amtsgeschäfte zahlreiche Herausforderungen bewältigen müssen, um die nationale Aussöhnung und den Wiederaufbau des Landes voranzutreiben: Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration der Mitglieder bewaffneter Gruppen; Konsolidierung des Staats und Reform des Sicherheitssektors; Bekämpfung der Straflosigkeit und Aufbau einer Übergangsjustiz; Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit und des sozialen Zusammenhalts; Bereitstellung grundlegender Sozialleistungen; wirtschaftlicher Wiederaufschwung und Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten sowie verantwortungsvolle und nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen. Diese Aufgaben müssen unter Wahrung der Grundsätze der ordnungsgemäßen demokratischen Staatsführung und wirtschaftspolitischen Steuerung bewältigt werden, gestützt auf eine konstruktive Dialogbereitschaft im Geiste des Forums von Bangui. Die Rückkehr der Flüchtlinge und Vertriebenen in ihre Herkunftsgemeinschaften ist ein wichtiges Ziel, für das die entsprechenden Vorbedingungen zu schaffen sind. Die Durchführung der Gesamtheit dieser Maßnahmen wird zu einer dauerhaften Stabilisierung des Landes beitragen und die internationale Gemeinschaft darin bestärken, ihr Engagement für die Zentralafrikanische Republik aufrechtzuerhalten. Die EU, die den Übergangsprozess zügig, vielschichtig und erheblich unterstützt hat, ist sich des Ausmaßes der verbleibenden Herausforderungen bewusst und steht bereit, den neu gewählten Instanzen bei ihren künftigen Maßnahmen zur Bewältigung der Herausforderungen zur Seite zu stehen.
  4. Die EU begrüßt das Engagement der Mehrdimensionalen integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in der Zentralafrikanischen Republik (MINUSCA) und die Unterstützung der Operation Sangaris, mit denen ein wesentlicher Beitrag zum friedlichen Verlauf des Wahlprozesses geleistet wurde. Die Tätigkeit der MINUSCA, insbesondere zur Unterstützung der zentralafrikanischen Behörden beim Prozess der Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration, zur Koordinierung der internationalen Hilfe im Sicherheitsbereich und zur Unterstützung der Behörden bei der Konzeption und Durchführung der Reform des Sicherheitssektors, einschließlich durch strategische Beratung und im Bereich der Überprüfung ("vetting") von Personen, ist von entscheidender Bedeutung. Die EU wird sich in diesem Kontext auch weiterhin mit den Vereinten Nationen und anderen internationalen Partnern abstimmen. Die EU erinnert zudem daran, dass den Akteuren in der Region eine entscheidende Rolle beim Stabilisierungs- und Aussöhnungsprozess in der Zentralafrikanischen Republik zukommt, und fordert diese Akteure auf, die einschlägigen Anstrengungen fortzusetzen.
  5. Als Beitrag zur Reform der zentralafrikanischen Streitkräfte (FACA) hat der Rat – im Rahmen des Gesamtkonzepts der EU für die Zentralafrikanische Republik – ein Krisenmanagementkonzept im Hinblick auf eine militärische Ausbildungsmission (EUTM RCA) im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik gebilligt, die als Folgemission zur EUMAM RCA zunächst für einen Zeitraum von zwei Jahren angelegt ist und in Bangui stationiert sein wird. Diese GSVP-Mission wird der zentralafrikanischen Regierung mit Fachwissen, auch zur Ausbildung und zu Einsatzübungen, im allgemeinen Rahmen der Reform des Sicherheitssektors in der Zentralafrikanischen Republik beratend zur Seite stehen, um die Umwandlung der FACA in eine professionelle Armee, die demokratische Verantwortung übernimmt und die gesamte Nation repräsentiert, zu fördern. Der Rat ersucht den Europäischen Auswärtigen Dienst, die operative Planung fortzusetzen, damit die Errichtung und die Entsendung der Mission auf der Grundlage entsprechender Beschlüsse des Rates noch vor Ablauf des Mandats der EUMAM RCA erfolgen kann. Um der Mission zu ermöglichen, den Kapazitätsaufbau der zentralafrikanischen Behörden und Streitkräfte im Rahmen der europäischen Initiative für den Kapazitätsaufbau zur Förderung von Sicherheit und Entwicklung (CBSD) wirksam zu fördern, werden Finanzierungsmöglichkeiten gefunden werden müssen, um den Bedarf an Ausrüstung decken zu können, der sich für die Zwecke der Fortbildungen ergeben wird. Der Rat betont außerdem, wie wichtig eine enge Abstimmung mit den Partnern ist, insbesondere den zentralafrikanischen Behörden und den VN, damit eine gute Zusammenarbeit und Komplementarität der laufenden Bemühungen zur Wiederherstellung der Stabilität in der Zentralafrikanischen Republik gewährleistet wird.
    Der Rat hebt zudem hervor, wie wichtig es ist, dass für alle GSVP-Missionen ausgewogene und ausreichende Ressourcen bereitgestellt werden.
  6. Die EU ist, auch wenn sie die Verbesserung der Sicherheitslage des Landes zur Kenntnis genommen hat, weiterhin besorgt über die humanitäre Lage in der Zentralafrikanischen Republik, insbesondere der vertriebenen und/oder in Enklaven lebenden Bevölkerungsgruppen. Die EU hält es für unerlässlich, dass die internationale Gemeinschaft in dieser für das Land so wichtigen Phase auch weiterhin auf die humanitäre Dringlichkeit reagiert, und erinnert an ihren kontinuierlichen Einsatz und ihre neutral und unparteiisch geleistete humanitäre Hilfe. Sie fordert alle Seiten auf, den humanitären Organisationen und deren Personal sicheren, rechtzeitigen und ungehinderten Zugang zu allen Gebieten unter vollständiger Achtung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für humanitäre Hilfe und des humanitären Völkerrechts zu gewähren, um ihnen die Wahrnehmung ihrer Tätigkeiten zum Schutz der Zivilbevölkerung und die Bereitstellung der Hilfe zu ermöglichen.
  7. Die EU appelliert an die internationale Gemeinschaft, ihre Hilfe aufzustocken, einschließlich zugunsten der besonders schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen, insbesondere um deren Widerstandsfähigkeit zu stärken, und möglichst bald die großen Entwicklungsprojekte wieder aufzunehmen, die für die Zukunft des Landes entscheidend sind. Dies erfordert unbedingt die Mobilisierung der eigenen wirtschaftlichen Ressourcen und eine Aufrechterhaltung der Budgethilfe sowohl von europäischer als auch von internationaler Seite. Es ist insbesondere wichtig, den Staat zu unterstützen, um im gesamten Hoheitsgebiet die Fähigkeit des öffentlichen Sektors, nicht nur grundlegende Sozialdienstleistungen für die Bevölkerung zu erbringen, sondern sich auch bei der Stabilisierung des Landes und beim Wiederaufbau des Staates einzubringen, zu erhöhen, und den Staat zu befähigen, seinen Pflichten zum Schutz der Zivilbevölkerung nachzukommen. Der Rat würdigt den Erfolg des Bêkou-Fonds für den Wiederaufbau der Zentralafrikanischen Republik und ruft dazu auf, die Mobilisierung fortzusetzen.
  8. Die EU weist darauf hin, dass die internationale Mobilisierung auch nach den Wahlen aufrechterhalten werden muss, um die Überwindung der Krise des Landes nachhaltig zu sichern. Die EU ist bereit, eine aktive Rolle bei dieser Mobilisierung zu übernehmen, indem sie eine internationale Konferenz unterstützt, die in Brüssel stattfinden könnte.
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Flüchtlingskrise: Rat richtet Soforthilfe ein

Tue, 15/03/2016 - 16:50

Am 15. März 2016 hat der Rat eine Verordnung zur Einrichtung eines EU-Soforthilfemechanismus angenommen, um Griechenland und andere Mitgliedstaaten, die durch den massiven Flüchtlingszustrom überfordert sind, zu unterstützen. Diese Annahme erfolgte im Anschluss an die politische Einigung im Ausschuss der Ständigen Vertreter vom 9. März 2016. Die neue Verordnung setzt eine Zusage des Europäischen Rates in die Praxis um. Sie ermöglicht eine unverzügliche und wirksame Reaktion der EU auf die sehr schwierige Lage, die sich vor Ort rasch entwickelt. 

Nachdem bei den irregulären Migrationsströmen entlang der Westbalkanroute nun das Ende erreicht wurde, befinden sind derzeit rund 35 000 Flüchtlinge in Griechenland. 

Die im Rahmen des neuen Instruments zur Verfügung gestellte Hilfe ist bedarfsorientiert und zielt auf die Rettung von Leben, die Vermeidung menschlichen Leids und die Wahrung der Menschenwürde ab. Die Hilfe umfasst Nahrungsmittel, Unterkünfte, Wasser, Medikamente und anderen lebenswichtige Güter. Sie wird von der Kommission oder von Partnerorganisationen geleistet, die von der Kommission in enger Zusammenarbeit mit den griechischen Behörden ausgewählt werden.

"Dieser Ratsbeschluss zeigt, dass die EU Griechenland in dieser schwierigen Zeit zur Seite steht. Der niederländische Vorsitz wird alles in seiner Macht Stehende tun, um zu gewährleisten, dass die nötigen EU-Mittel so rasch wie möglich mobilisiert werden", so der niederländische Außenminister und Präsident des Rates Bert Koenders.


Die Kommission schätzt, dass 2016 300 Mio. EUR und 2017 und 2018 weitere 200 Mio. EUR pro Jahr benötigt werden, um den Bedürfnissen der Flüchtlinge gerecht zu werden. 

Der Soforthilfemechanismus kann auch in anderen Krisenfällen oder bei anderen Katastrophen mit schwerwiegenden humanitären Auswirkungen in Anspruch genommen werden, etwa bei nuklearen Unfällen, Terroranschlägen und Epidemien. Er kann jedoch nur dann zum Einsatz kommen, wenn es sich um eine Katastrophe von außergewöhnlichem Umfang und mit außergewöhnlichen Auswirkungen handelt und die Instrumente, die den Mitgliedstaaten und der Union zur Verfügung stehen, unzureichend sind. 

Umsetzung und nächste Schritte 

Die neue Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die Kommission kann dann sofort mit der Umsetzung von Hilfsmaßnahmen beginnen, indem sie vorübergehend auf die momentan im EU-Haushalt vorhandenen Mittel zurückgreift.

Parallel dazu arbeiten der Rat und das Europäische Parlament an einem Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans, den die Kommission am 9. März 2016 vorgeschlagen hat. Sobald der Berichtigungshaushalt angenommen worden ist, werden die Hilfsmaßnahmen aus den neuen Haushaltslinien für den Soforthilfemechanismus finanziert.

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Gemeinsame Pressemitteilung im Anschluss an die zweite Tagung des Assoziationsrates zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau

Tue, 15/03/2016 - 16:50

Die Europäische Union und die Republik Moldau (im Folgenden "Moldau") haben heute die zweite Tagung des Assoziationsrates im Rahmen des Assoziierungsabkommens abgehalten. Die EU und Moldau bestätigten die gemeinsame Entschlossenheit, ihre Zusagen in Bezug auf die Verstärkung der politischen Assoziierung und wirtschaftlichen Integration Moldaus mit der EU einzuhalten.

Der Assoziationsrat würdigte die vorläufige Anwendung des Assoziierungsabkommens seit 1. September 2014 und verwies darauf, dass das vollständige Inkrafttreten des Abkommens bevorsteht, da Moldau und alle EU-Mitgliedstaaten das Abkommen nunmehr ratifiziert haben. Das Assoziierungsabkommen bildet die rechtliche Grundlage, auf der Moldau seine Reformagenda und die wirtschaftliche Modernisierung in den kommenden Jahren vorantreiben wird. Moldau hat den zweiten Bericht über die Umsetzung der EU-Moldau-Assoziierungsagenda vorgelegt.

Der Assoziationsrat würdigte die Bedeutung einer Lösung der aktuellen Probleme in Moldau im Wege eines konstruktiven Dialogs zwischen allen politischen Kräften des Landes, der den Erwartungen der Bevölkerung der Republik Moldau Rechnung trägt. Die EU ermutigte Moldau, seine Bemühungen um die Verabschiedung der erforderlichen Gesetze fortzusetzen, und bekräftigte, dass sie Moldau im Hinblick auf das Erreichen dieser Ziele unterstützen wird. Beide Seiten betonten die Bedeutung des Dialogs und der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft – insbesondere bei der Umsetzung des Assoziierungsabkommens – und die Notwendigkeit einer verstärkten Beteiligung der Zivilgesellschaft an der staatlichen Politik und Entscheidungsfindung in Moldau. Darüber hinaus betonte der Assoziationsrat, dass es für Moldau wichtig ist, eine Politik fortzusetzen und zu intensivieren, die die gesamte Gesellschaft umfassend einbezieht.

Greifbare Ergebnisse bei den Reformen sind notwendig, damit das Vertrauen in Moldau wiederhergestellt wird. Der Assoziationsrat würdigte die Bemühungen Moldaus zur Erarbeitung eines klaren Konzepts mit vorrangigen Reformen in Schlüsselbereichen, das in einem Fahrplan enthalten ist, den die moldauische Regierung der EU bereitgestellt und öffentlich bekanntgemacht hat. In diesem detaillierten Fahrplan sind klare Fristen für konkrete Maßnahmen (bis Juli) vorgegeben, und zwar in wichtigen Bereichen wie den folgenden: Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft (ab dem laufenden Monat); Billigung und Beginn der Umsetzung des Gesetzespakets für das Justizwesen und die Staatsanwaltschaft sowie Verleihen neuer Impulse für die Umsetzung des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens (in den Monaten März und April); Verabschiedung einer Strategie für die Reform der öffentlichen Verwaltung (bis April); Verbesserung des Geschäfts- und Investitionsklimas; Behebung von Schwachstellen im Banken- und im Finanzsektor und Wiederaufnahme der Zusammenarbeit mit dem IWF; Annahme des Gesetzgebungspakets zur Integrität. Mit diesen Reformen sollte eine umfassende Untersuchung in Bezug auf Fälle von Bankbetrug einhergehen, der Justizsektor reformiert, die staatlichen Institutionen entpolitisiert, Korruption und Geldwäsche bekämpft, der Finanzsektor stabilisiert und das Geschäfts- und Investitionsklima – auch im Energiesektor – verbessert werden. Der Fahrplan wird ein nützliches Instrument für die Förderung und Überwachung der Umsetzung der Reformen zugunsten der moldauischen Gesellschaft in ihrer ganzen Bandbreite sein.

Der Assoziationsrat erörterte Wege zur Behebung politischer Blockaden in Moldau, auch im Wege einer Verfassungsreform und der Umsetzung der Empfehlungen der OSZE/BDIMR über die Rahmenbedingungen für Wahlen.

Die EU erneuerte ihren Aufruf, die nationalen Rechtsvorschriften zu verbessern, um so bald wie möglich die Konzentration der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich wirksam zu beschränken und Pluralismus zu garantieren. Die EU brachte ferner ihre Bedenken angesichts mangelnder Unabhängigkeit der Justiz- und Strafverfolgungsbehörden zum Ausdruck und rief Moldau auf, Reformen durchzuführen, mit denen die Unabhängigkeit, Effektivität, Transparenz und Rechenschaftspflicht des Justizwesens und der Institutionen für die Korruptionsbekämpfung wirksam gewährleistet werden. Die EU begrüßte die Annahme des Gesetzes zur Reform der Strafverfolgungsbehörden, das sie als einen Fortschritt betrachtet, und forderte nachdrücklich seine sorgfältige Umsetzung sowie die unverzügliche Annahme wesentlicher Gesetze über das Justizwesen und für die Korruptionsbekämpfung. Moldau bekräftigte, dass die Reform des Justizwesens eine der Hauptprioritäten des Landes darstellt, und gab einen ausführlichen Überblick über die Maßnahmen, die in den kommenden Monaten ergriffen werden sollen, um bestehende Schwachstellen auszumerzen und eine tiefgreifende Systemreform in diesem Bereich zu fördern.

Der Assoziationsrat nahm die beträchtliche Hilfe der EU für Moldau zur Kenntnis. Die EU rief Moldau auf, diese Hilfe möglichst optimal zu nutzen, um bei den ehrgeizigen Reformen, zu denen sich das Land im Rahmen des Assoziierungsabkommens und der Assoziierungsagenda verpflichtet hat, Ergebnisse zu erzielen, und erklärte sich erneut bereit, Moldau weiterhin auch mit technischer Hilfe und Projekthilfe – etwa durch Missionen der gegenseitigen Begutachtung und hochrangige Berater – zu unterstützen. Der Assoziationsrat war sich darin einig, dass eine klare Zusage hinsichtlich der Aufstellung eines umfassenden Programms für Stabilisierung und strukturelle Reformen, mit dem makroökonomische Fragen angegangen werden sollen, eine Einigung mit dem IWF über eine neue Kooperationsvereinbarung erleichtern dürfte.

Der Assoziationsrat bestätigte, dass die Zusammenarbeit zwischen der EU und Moldau im Energiebereich eine Priorität darstellt, und wies erneut darauf hin, wie wichtig die Fortsetzung der Arbeiten an der Pipeline Ungheni-Chisinau sowie diesbezügliche politische Maßnahmen sind, um die Versorgungswege im Hinblick auf die Erhöhung der Energieversorgungssicherheit auf nationaler und regionaler Ebene weiter zu diversifizieren.

Der Assoziationsrat begrüßte den Beitritt Moldaus zum WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen und zum Regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln. Moldau und die EU würdigten ferner die gute Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Umwelt sowie die Zusage Moldaus, seine Rechtsvorschriften in diesem Bereich an die der EU anzugleichen. Zudem beriet der Assoziationsrat über die Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Landwirtschaft und Verkehr.

Der Assoziationsrat rief dazu auf, die Bemühungen um eine umfassende und friedliche Beilegung des Transnistrien-Konflikts auf der Grundlage der Souveränität und der territorialen Unversehrtheit der Republik Moldau mit einem besonderen Status für Transnistrien zu verstärken. Er legte den Parteien nahe, ihr konstruktives Engagement in Bezug auf die Gespräche zur Beilegung des Konflikts zu erneuern, und erklärte, dass er der Wiederaufnahme der förmlichen 5+2-Gespräche und einem intensivierten Dialog in allen Formaten mit Interesse entgegensieht. Die EU betonte, dass das Assoziierungsabkommen einschließlich der vertieften und umfassenden Freihandelszone dem gesamten international anerkannten Hoheitsgebiet Moldaus Modernisierungs- und Entwicklungschancen bietet und dass die EU bereit ist, seine vollständige Umsetzung zum Nutzen der gesamten Bevölkerung Moldaus und seiner internationalen Partner zu unterstützen.

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Ausführungen von Präsident Donald Tusk im Anschluss an sein Treffen mit Präsident Nicos Anastasiades in Nikosia

Tue, 15/03/2016 - 15:50

Guten Morgen. Zunächst möchte ich Ihnen, Präsident Anastasiades, für den Empfang heute hier in Nikosia und für das gute und freimütige Gespräch, das wir soeben hatten, danken.

Ich bin hauptsächlich deswegen heute nach Zypern gekommen, um zu erörtern, wie wir in Bezug auf die Zusammenarbeit der Europäischen Union mit der Türkei weiter verfahren und wie wir mit der Migrationskrise umgehen wollen. Ich bin nicht hier, um Druck auf Zypern auszuüben. Ich bin hier, um mir vor der Tagung des Europäischen Rates in dieser Woche Ihren Standpunkt anzuhören.

Bei unserem EU-Gipfeltreffen in der vergangenen Woche haben wir über eine weitere Verstärkung unserer Zusammenarbeit mit der Türkei gesprochen. Sie ist eine wichtige Säule unserer gemeinsamen, umfassenden europäischen Strategie. Aber es ist nie klug, einen Plan nur auf eine Säule zu stützen. Das sollten wir und das werden wir auch nicht tun. Die anderen Säulen unserer gemeinsamen europäischen Strategie sind die Rückkehr zu Schengen, eine Beendigung der Politik des Durchwinkens, auch entlang der Westbalkanroute. Und überdies eine massive Aufstockung der humanitären Hilfe für die am stärksten betroffenen Länder, nicht zuletzt Griechenland.

In der letzten Woche bin ich beauftragt worden, eine Vereinbarung zwischen der Türkei und der Europäischen Union über eine weitere Verstärkung unserer Zusammenarbeit in der Migrationskrise auszuarbeiten. Ich bin nunmehr mit den Details beschäftigt. Deshalb bin ich heute hier in Nikosia. Und deshalb werde ich heute Abend nach Ankara weiterreisen.

Der Vorschlag, den die Türkei gemeinsam mit Deutschland und den Niederlanden ausgearbeitet hat, muss noch austariert werden, damit ihm alle 28 Mitgliedstaaten und die EU-Organe zustimmen können. Ziel ist es, die Verhandlungen am Donnerstag und Freitag dieser Woche abzuschließen, aber so weit sind wir noch nicht. Eine entscheidende Frage, die noch geklärt werden muss, betrifft die Rechtmäßigkeit. Wir müssen sicherstellen, dass eine neue großangelegte Rückführungsregelung zwischen Griechenland und der Türkei mit dem EU-Recht und unseren internationalen Verpflichtungen uneingeschränkt im Einklang steht. Das heißt, wir müssen sicherstellen, dass jeder Fall in Griechenland einzeln geprüft wird, bevor über eine Rückführung in die Türkei entschieden wird. Und es heißt auch, dass wir sicherstellen müssen, dass die Menschen, die internationalen Schutz benötigen, in der Türkei einen angemessenen Schutz erhalten. Eine andere Frage, die es zu klären gilt, betrifft die möglichen Alternativrouten von der Türkei in andere EU-Länder wie Bulgarien. Auch dies muss berücksichtigt werden, damit die Vereinbarung wirksam ist.

Aber unsere Zusammenarbeit mit der Türkei reicht weit über die Migrationsfrage hinaus. Die gegenwärtige Dynamik bietet die Chance, die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Türkei mit neuem Leben zu erfüllen. Allerdings möchte ich in dieser Hinsicht eines klarstellen: Die Europäische Union ist eine Union mit 28 Mitgliedstaaten. Zypern ist ebenso wichtig wie Deutschland, Frankreich, die Niederlande oder jeder andere Mitgliedstaat. Kein Drittland kann je so wichtig für mich sein wie einer unserer Mitgliedstaaten. Wir sollten diese Chance nutzen und dafür sorgen, dass alle von dieser neuen Dynamik profitieren, auch Zypern.

Was den Beitritt betrifft, so möchte ich klar und deutlich sagen, dass sich an den Regeln nichts geändert hat. Es gelten dieselben strengen Bedingungen, und nach wie vor können die Verhandlungen nur voranschreiten, wenn alle 28 zustimmen.

Heute Morgen haben wir auch über die laufenden Bemühungen bei den Verhandlungen über eine Regelung der Zypernfrage gesprochen, die ich uneingeschränkt unterstütze. Ich habe Präsident Anastasiades aufmerksam zugehört und ihm versichert, dass uns voll und ganz bewusst ist, in welch wichtigem Stadium sich die Verhandlungen befinden, und dass alle EU-Maßnahmen darauf ausgerichtet sind, diese Verhandlungen zu erleichtern. Ein erfolgreicher Abschluss, der von beiden Teilen der Insel mitgetragen wird, würde nicht nur für Zypern, sondern für ganz Europa und die gesamte Region einen Neuanfang bedeuten.

Lassen Sie mich zum Schluss noch etwas zur wirtschaftlichen Erholung Zyperns sagen. Vor nur drei Jahren stand Zypern am Rande des finanziellen Abgrunds. Heute steht Zypern wieder auf eigenen Füßen, ohne dass es alle Mittel, die ihm von den Partnern des Euro-Gebiets und vom IWF zur Verfügung gestellt wurden, in Anspruch genommen hat. Dieser Erfolg ist den eigenen Anstrengungen Zyperns zu danken. Das ist ein gutes Zeichen für Zypern, das Euro-Gebiet und Europa. Vielen Dank.

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Al-Qaida: EU ändert restriktive Maßnahmen im Einklang mit der Resolution des VN-Sicherheitsrates

Tue, 15/03/2016 - 11:10

Am 14. März 2016 hat der Rat einen Beschluss zur Änderung der restriktiven Maßnahmen gegen Mitglieder der Al-Qaida-Organisation und andere mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angenommen.

Mit dem Beschluss wird die Resolution 2253 des VN‑Sicherheitsrates vom 17. Dezember 2015 umgesetzt und werden insbesondere Änderungen an den bestehenden Sanktionen vorgenommen. In der Resolution wird erneut die unmissverständliche Verurteilung der Organisation "Islamischer Staat im Irak und in der Levante" (ISIL, auch bekannt als Da'esh) bekräftigt und eine intensivere Bekämpfung dieser Organisation im derzeitigen Rahmen zur Bekämpfung von Al‑Qaida und der mit ihr verbündeten Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen wegen anhaltender und vielfacher krimineller Terrorakte, die darauf abzielen, den Tod unschuldiger Zivilpersonen und anderer Opfer sowie die Zerstörung von Sachwerten zu verursachen und die Stabilität nachhaltig zu untergraben, gefordert. Mit dem Beschluss werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, den Zustrom von Geldern und anderen finanziellen Vermögenswerten und wirtschaftlichen Ressourcen an Personen und Einrichtungen auf der ISIL (Da'esh)- und Al‑Qaida‑Sanktionsliste zu unterbinden.

Die betreffenden Rechtsakte werden am 15. März 2016 im Amtsblatt veröffentlicht.

Restriktive Maßnahmen wurden von der EU zum ersten Mal am 27. Mai 2002 eingeführt.

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Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, 18./19. Februar 2016

Thu, 18/02/2016 - 12:51

Auf ihrer Februartagung einigten sich die Staats- und Regierungschefs der EU auf eine neue Regelung für das Vereinigte Königreich innerhalb der EU. Sie berieten ferner über Migration und die Lage in Syrien und Libyen.

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Tagung des Europäischen Rates, 18./19. Februar 2016 – Schlussfolgerungen zur Migration

Thu, 18/02/2016 - 11:15

II MIGRATION

4. Als Reaktion auf die Migrationskrise, mit der die EU konfrontiert ist, muss es das Ziel sein, die Migrationsströme rasch einzudämmen, unsere Außengrenzen zu schützen, die illegale Migration zu verringern und die Integrität des Schengen-Raums zu wahren. Der Europäische Rat hat im Rahmen dieses umfassenden Ansatzes auf der Grundlage ausführlicher Berichte des Vorsitzes und der Kommission den Stand der Umsetzung der im Dezember vereinbarten Orientierungen bewertet.

5. Er begrüßt den Beschluss der NATO, Unterstützung bei der Aufklärung, Beobachtung und Überwachung illegaler Überfahrten im Ägäischen Meer zu leisten, und appelliert an alle Mitgliedstaaten der NATO, diese Maßnahme aktiv zu unterstützen. Die EU und insbesondere FRONTEX sollten eng mit der NATO zusammenarbeiten.

6. Die vollständige und rasche Umsetzung des Aktionsplans EU-Türkei bleibt ein vorrangiges Ziel, um die Migrationsströme einzudämmen und gegen die Menschenhändler- und Schleusernetze vorzugehen. Die Türkei hat Maßnahmen getroffen, um den Aktionsplan umzusetzen; diese Maßnahmen betreffen insbesondere den Zugang syrischer Flüchtlinge zum türkischen Arbeitsmarkt und den Datenaustausch mit der EU. Die Zahl der Migranten, die aus der Türkei nach Griechenland strömen, ist jedoch nach wie vor viel zu hoch. Die illegalen Einreisen aus der Türkei in die EU müssen deutlich und nachhaltig reduziert werden. Hier bedarf es weiterer entschlossener Anstrengungen auch von türkischer Seite, um die wirksame Umsetzung des Aktionsplans sicherzustellen. Der Europäische Rat begrüßt die Einigung über die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die vorrangigen Projekte rasch umzusetzen. Er begrüßt auch die Fortschritte, die bei der Ausarbeitung einer glaubhaften Regelung mit der Türkei über die freiwillige Aufnahme aus humanitären Gründen erreicht worden sind.

7. Zudem gilt Folgendes

a) In den Beziehungen zu einschlägigen Drittländern erfordern die umfassenden maßgeschneiderten Pakete von Anreizmaßnahmen, die derzeit für bestimmte Länder zusammengestellt werden, um eine wirksame Rückkehr/Rückführung und Rückübernahme zu gewährleisten, die uneingeschränkte Unterstützung der EU und der Mitgliedstaaten. Der Europäische Rat ruft die Kommission, die Hohe Vertreterin und die Mitgliedstaaten auf, alle Faktoren, durch die Migrationsströme ausgelöst werden können, zu überwachen und anzugehen.

b) Die Umsetzung der Ergebnisse und die operativen Folgemaßnahmen im Anschluss an das Gipfeltreffen von Valletta, insbesondere die Liste der sechzehn vorrangigen Maßnahmen, sollten fortgeführt und beschleunigt werden.
c) Syrische Flüchtlinge und die Nachbarländer Syriens sollten weiterhin humanitäre Hilfe erhalten. Dies ist eine vordringliche globale Verantwortung. In diesem Zusammenhang begrüßt der Europäische Rat die Ergebnisse der Konferenz zur Unterstützung Syriens und der Region, die am 4. Februar 2016 in London stattfand, und fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und alle anderen beitragenden Länder auf, ihre Zusagen rasch umzusetzen.
 
d) Die anhaltenden und nicht nachlassenden irregulären Migrationsströme entlang der Westbalkanroute geben nach wie vor Anlass zu ernster Besorgnis und erfordern ein weiteres konzertiertes Handeln sowie ein Ende der "Politik des Durchwinkens" und der unkoordinierten Maßnahmen entlang der Route, wobei den humanitären Auswirkungen für die betroffenen Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen ist. Wichtig ist ebenfalls, mögliche Entwicklungen auf alternativen Routen aufmerksam zu verfolgen, um rasch und konzertiert reagieren zu können.

e) Der Rat hat am 12. Februar 2016 eine Empfehlung angenommen. Es ist wichtig, einen normal funktionierenden Schengen-Raum in konzertierter Weise wiederherzustellen, wobei diejenigen Mitgliedstaaten, die sich in einer schwierigen Lage befinden, uneingeschränkte Unterstützung erhalten. Wir müssen wieder dahin zurückkehren, dass alle Mitglieder des Schengen-Raums den Schengener Grenzkodex vollständig anwenden und Drittstaatsangehörigen, die die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllen oder keinen Asylantrag gestellt haben, obwohl sie die Möglichkeit dazu hatten, an den Außengrenzen die Einreise verweigern, wobei den Besonderheiten der Seegrenzen Rechnung zu tragen ist, auch durch Umsetzung der EU-Türkei-Agenda.

f) Mit Hilfe der EU machen die Einrichtung und der Betrieb von Hotspots (Registrierungszentren) allmählich Fortschritte, was die Identitätsfeststellung, Registrierung und Abnahme von Fingerabdrücken sowie Sicherheitskontrollen von Personen und Reisedokumenten betrifft; es bleibt jedoch noch viel zu tun, insbesondere wenn es darum geht, die volle Funktionsfähigkeit der Hotspots herzustellen, die vollständige 100-prozentige Identitätsfeststellung und Registrierung bei allen Einreisen (einschließlich systematischer Sicherheitsüberprüfungen mit Abfrage europäischer Datenbanken, insbesondere dem Schengener Informationssystem, wie gemäß EU-Recht vorgesehen) sicherzustellen, den Prozess der Umsiedlung vollständig durchzuführen, Sekundärströme irregulärer Migranten und Asylsuchender einzudämmen und die umfangreichen Aufnahmeeinrichtungen bereitzustellen, die benötigt werden, um Migranten unter menschenwürdigen Bedingungen unterzubringen, bis ihr Status geklärt ist. Asylsuchende haben kein Recht darauf, den Mitgliedstaat, in dem sie Asyl beantragen wollen, frei zu wählen.
 
g) Um die humanitäre Lage der Migranten entlang der Westbalkanroute zu erleichtern, muss dringend unter Einsatz aller auf EU-Ebene und auf einzelstaatlicher Ebene verfügbaren Mittel gehandelt werden. Dazu hält es der Europäische Rat für erforderlich, dass jetzt die EU in die Lage versetzt wird, in Zusammenarbeit mit Organisationen wie dem UNHCR intern humanitäre Hilfe zu leisten, um die Länder zu unterstützen, die mit einer großen Anzahl von Flüchtlingen und Migranten konfrontiert sind, und sich dabei auf die Erfahrung der Generaldirektion Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz der Kommission zu stützen. Der Europäische Rat begrüßt die Absicht der Kommission, baldmöglichst konkrete Vorschläge zu unterbreiten.

h) Alle im Dezember vergangenen Jahres vereinbarten Elemente, einschließlich der Umsiedlungsbeschlüsse und Maßnahmen zur Rückkehr/Rückführung und Rückübernahme, sollten rasch umgesetzt werden. Auch sollten die Beratungen über den Vorschlag für die "Europäische Grenz- und Küstenwache" schneller vorangebracht werden, damit während des niederländischen Vorsitzes eine politische Einigung erzielt werden kann und das neue System so bald wie möglich einsatzbereit ist.

i) Der Europäische Rat ersucht die Europäische Investitionsbank, in Zusammenarbeit mit der Kommission zügig Ideen zu entwickeln, wie sie zur Antwort der EU beitragen kann.

8. Die im Dezember 2015 vereinbarte umfassende Strategie wird nur dann zu Ergebnissen führen, wenn alle darin enthaltenen Komponenten zusammen angegangen werden und die Institutionen und die Mitgliedstaaten gemeinsam und in umfassender Abstimmung handeln. Gleichzeitig sind Fortschritte bei der Reform des bestehenden Rahmens der EU erforderlich, um eine humane und wirksame Asylpolitik zu gewährleisten. Zu diesem Zweck werden im Anschluss an die heutigen eingehenden Beratungen die Vorbereitungsarbeiten intensiviert, damit auf der nächsten Tagung des Europäischen Rates eine umfassende Aussprache geführt werden kann, denn es gilt, auf der Grundlage einer genaueren Beurteilung neue Orientierungen festzulegen und Entscheidungen zu treffen.

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Einladungsschreiben von Präsident Donald Tusk an die Mitglieder des Europäischen Rates

Thu, 18/02/2016 - 09:40

Morgen werden wir zur Tagung des Europäischen Rates zusammenkommen. Es wird ein entscheidender Moment für die Einheit unserer Union und die künftigen Beziehungen des Vereinigten Königreichs innerhalb Europas sein.

Nach den Konsultationen, die ich in den letzten Stunden geführt habe, muss ich offen sagen: Noch gibt es keine Garantie dafür, dass wir eine Einigung erzielen werden. In einigen politischen Fragen sind wir unterschiedlicher Auffassung, und ich bin mir voll und ganz der Tatsache bewusst, dass es nicht leicht sein wird, diese Differenzen zu überwinden. Daher appelliere ich eindringlich an Sie, sich weiterhin konstruktiv zu verhalten.

Die Verhandlungen sind weit vorangeschritten, und nun müssen wir die Gunst der Stunde nutzen. Eine bessere Gelegenheit für einen Kompromiss wird es nicht geben. Unsere Einheit macht uns stark, und wir müssen daran festhalten. Es wäre eine Niederlage für das Vereinigte Königreich ebenso wie für die Europäische Union, aber ein geopolitischer Sieg für alle, die danach trachten, uns zu spalten.

Bei unseren Beratungen werden wir uns auf den Vorschlag stützen, den ich am 2. Februar vorgelegt habe und zu dem unsere Sherpas einige technische und rechtliche Klarstellungen ausgearbeitet haben, die heute noch verteilt werden sollen. Alle politischen Fragen werden jedoch bis morgen offen bleiben. Das Ziel war von Anfang an klar: eine rechtsverbindliche und unumkehrbare Vereinbarung zu erzielen, die den Anliegen des Vereinigten Königreichs Rechnung trägt und gleichzeitig alle zufriedenstellt. Zugleich werden wir unsere Grundwerte nicht unterminieren. Mein Ziel ist es, dass wir in dieser Woche zu einer Lösung gelangen.

Zum Ablauf: Nach dem üblichen Gedankenaustausch mit dem Präsidenten des Europäischen Parlaments und dem Familienfoto werden wir uns in der ersten Arbeitssitzung am Donnerstagnachmittag mit dem Thema des Vereinigten Königreichs befassen. Dabei werden alle Mitglieder die Gelegenheit haben, ihre Standpunkte vorzutragen und ihre Anliegen zu äußern. Da es um eine rechtsverbindliche Vereinbarung geht, werden wir Zeit brauchen, um über Nacht alle erforderlichen Änderungen zu prüfen, und uns am Freitagvormittag erneut mit dem Thema befassen.

Beim Abendessen werden wir die jüngsten Entwicklungen im Bereich Migration erörtern. Im Dezember haben wir uns auf eine Reihe von Prioritäten geeinigt, die dringend angegangen werden müssen. Aus den ausführlichen Berichten des niederländischen Vorsitzes und der Kommission geht hervor, dass die Strategie, die wir entwickelt haben, erste Ergebnisse zeitigt, dass die bislang erzielten Fortschritte jedoch nicht ausreichen. Ich möchte, dass wir alle Elemente der Gesamtstrategie mit Nachdruck weiterverfolgen. Am Ende der Beratungen sollten wir Einigung über die Schlussfolgerungen erzielen. Da der Aktionsplan EU-Türkei in unserer Strategie eine entscheidende Rolle spielt, werde ich zuvor mit Ministerpräsident Davutoğlu zusammentreffen, um die Fortschritte zu prüfen und zu erörtern, wie die Vereinbarung beschleunigt umgesetzt werden kann, um die Zahl derer, die illegal aus der Türkei in die EU einreisen, deutlich und langfristig zu senken.

Am Freitagvormittag werden wir zu einer informellen Arbeitssitzung zusammenkommen, um erneut über das Vereinigte Königreich zu beraten. Der Präsident des Europäischen Parlaments wird den Beratungen beiwohnen. Der genaue zeitliche Ablauft muss noch festgelegt werden, da wir gegebenenfalls bilaterale Konsultationen führen müssen. Sobald der endgültige Text vorliegt, werden wir uns wieder im Plenum treffen, um ihn förmlich anzunehmen.

Später werden wir uns mit der Lage in Syrien und Libyen befassen und die restlichen Schlussfolgerungen annehmen. Schließlich werden wir die Empfehlungen für das Euro-Währungsgebiet im Rahmen des neu gestalteten Europäischen Semesters billigen. Ich freue mich darauf, Sie morgen in Brüssel zu begrüßen.

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Schlussfolgerungen des Rates zur Europäischen Klimadiplomatie im Nachgang zur 21. Konferenz der Vertragsparteien (COP21)

Thu, 18/02/2016 - 09:35
  1. Unter Verweis auf die Schlussfolgerungen vom Juli 2015, in denen der Rat die Hohe Vertreterin und die Kommission ersucht hatte, ihm Anfang 2016 über die Ergebnisse der COP21 und deren Auswirkungen auf die Klimadiplomatie Bericht zu erstatten, hat der Rat die nachstehenden Schlussfolgerungen angenommen.
  2. Der Rat begrüßt das Pariser Klimaschutzabkommen als historischen Schritt für die Bewältigung des Klimawandels und im Hinblick auf den Multilateralismus. Das Pariser Übereinkommen stellt ein ehrgeiziges, ausgewogenes, gerechtes und rechtsverbindliches Übereinkommen dar. Seine Annahme und die bis zum Ende der COP21 kumulierte Ankündigung der beabsichtigten nationalen Beiträge (INDC) von 187 Vertragsparteien markieren einen entscheidenden Wendepunkt hin zu einem umfassenden und kollektiven weltweiten Engagement, und werden nach ihrer Umsetzung den Übergang zu einer klimaresistenten und klimaneutralen Weltwirtschaft definitiv und unwiderruflich beschleunigen.
  3. Der Rat beglückwünscht die Vertragsparteien des Übereinkommens, die Vereinten Nationen und den peruanischen sowie den französischen Konferenzvorsitz für ihre unermüdlichen Anstrengungen und die erfolgreiche Arbeit, die das Pariser Übereinkommen ermöglicht haben, und sichert dem Vorsitz der anstehenden 22. Konferenz der Vertragsparteien (COP22) in Marokko seine Unterstützung zu.
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Fünfte Tagung des Kooperationsrates EU-Tadschikistan: Bilaterale Beziehungen auf dem Prüfstand

Wed, 17/02/2016 - 14:35

Am 16. Februar 2016 hat die fünfte Tagung des Kooperationsrates der Europäischen Union und der Republik Tadschikistan stattgefunden. 

Dabei hat die Europäische Kommission bestätigt, dass sie für den Zeitraum 2014 bis 2020 neue Mittel in Höhe von 251 Mio. € für die Entwicklung in Tadschikistan bereitstellen will. Die Gelder werden hauptsächlich in Sektoren fließen, die für Wachstum und soziale Stabilität entscheidend sind, wie die Entwicklung des ländlichen Raums und das Gesundheits- und Bildungswesen, die in der gegenwärtigen konjunkturellen Lage in Zentralasien besonders wichtig sind. 

Während der Tagung haben zudem beide Seiten bekräftigt, dass sie ihre Zusammenarbeit in mehreren Bereichen vertiefen wollen. Außerdem zogen sie eine Bilanz der Fortschritte, die seit der vierten Tagung des Kooperationsrates EU-Tadschikistan vom November 2013 erreicht worden sind. 

Die EU hat betont, dass eine aufgeschlossene, auf der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten beruhende Politik eine wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung Tadschikistans ist. 

Der Kooperationsrat hat erneut erklärt, dass die EU-Strategie für Zentralasien auf regionaler wie auf nationaler Ebene uneingeschränkt umgesetzt werden muss, wobei er begrüßt hat, dass sich Tadschikistan aktiv an regionalen EU-Initiativen für Zentralasien beteiligt. Erörtert wurden zudem die Entwicklungen in Bezug auf die drei Leitinitiativen in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Bildung und Umweltschutz, sowie Fragen, die für beide Seite von Belang sind, wie Reformen in Politik und Verwaltung, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte, Religionsfreiheit, Handels- und Wirtschaftsbeziehungen und Grenzschutz. 

Der Kooperationsrat hat sich ferner mit den regionalen Entwicklungen im Energiesektor und mit sicherheitspolitischen Herausforderungen, wie Grenzmanagement und Radikalisierung, befasst. Die Stabilität in Zentralasien ist für Tadschikistan und für die EU gleichermaßen wichtig, und beide Seiten wollen ihre Zusammenarbeit auf diesem Gebiet verstärken.

Die EU wurde im Kooperationsrat vom Außenminister des Königreichs der Niederlande, Bert KOENDERS, vertreten, der die EU-Delegation leitete. Leiter der tadschikischen Delegation war der Außenminister Tadschikistans, Sirodjidin ASLOV.  Dieser wird am Dienstag, den 16. Februar auch die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, treffen.

Categories: Europäische Union

Vierzehnte Tagung des Kooperationsrates zwischen der Europäischen Union und der Kirgisischen Republik: Engere Zusammenarbeit in mehreren Bereichen

Wed, 17/02/2016 - 14:25

Am 15. Februar 2016 fand die vierzehnte Tagung des Kooperationsrates zwischen der Europäischen Union und der Kirgisischen Republik statt. 

Der Kooperationsrat bekräftigte das Eintreten beider Parteien für eine Intensivierung der bilateralen und regionalen Zusammenarbeit in mehreren Bereichen. Ferner zog er eine Bilanz der Ergebnisse von 2015, insbesondere im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, in deren Rahmen die Union die Kirgisische Republik mit 34,6 Millionen € unterstützt hat. 

Der Kooperationsrat prüfte die politischen Entwicklungen in der Kirgisischen Republik. Die Union begrüßte die erfolgreiche Abhaltung von Parlamentswahlen mit konkurrierenden Parteien im Oktober 2015 und ermutigte die Kirgisische Republik, die Reform des Wahlverfahrens fortzusetzen. Die Union wird die Wahlreform im Rahmen eines speziellen EU-Programms in Höhe von 13,3 Millionen € unterstützen. Die kirgisischen Bemühungen um den Aufbau einer stabilen parlamentarischen Demokratie müssen durch die weitere Durchführung wichtiger Reformen verstärkt werden. Rechtsstaatlichkeit, Korruptionsbekämpfung und eine Reform des Justizwesens sind notwendige Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung und ein wirtschaftsfreundliches Umfeld. Die Union ist entschlossen, die Kirgisische Republik bei diesem Übergangsprozess zu unterstützen. Unsere Partnerschaft ist auf das Voranbringen unserer gemeinsamen Werte und auf eine Zusammenarbeit im Hinblick auf Wohlstand und Stabilität in einem demokratischen Kirgisistan ausgerichtet. 

Die Union bekräftigte die bedeutende Rolle, die der Zivilgesellschaft beim demokratischen Übergang Kirgisistans zukommt; sie rief die Kirgisische Republik auf, eine aufgeschlossene Politik auf der Grundlage der Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten zu führen. 

Der Kooperationsrat befasste sich mit der wirtschaftlichen Entwicklung in der Kirgisischen Republik und in der Region. Die Union begrüßte insbesondere den erfolgreichen Antrag der Kirgisischen Republik auf Anwendung des Allgemeinen Präferenzsystems APS+ als wichtige Entwicklung in den Beziehungen zwischen der EU und Kirgisistan. Dieses einseitige Angebot der Union wird es kirgisischen Exporteuren ermöglichen, eine breite Palette von Erzeugnissen zollfrei in die Union einzuführen. Damit sollen das Wachstum und die Diversifizierung der kirgisischen Wirtschaft angekurbelt werden, und es wird ein zusätzlicher Anreiz für die Kirgisische Republik gegeben, weitere Fortschritte in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte und verantwortungsvolle Staatsführung zu erzielen. 

Der Kooperationsrat befasste sich außerdem mit regionalen Entwicklungen im Energiesektor sowie mit sicherheitspolitischen Herausforderungen wie Grenzmanagement und Radikalisierung. Die Stabilität Zentralasiens ist ein gemeinsames Anliegen der Kirgisischen Republik und der Union, und die Parteien sind bestrebt, ihre Zusammenarbeit in diesem Bereich zu vertiefen. Die Union begrüßte die Entscheidung Kirgisistans, im April eine von der EU unterstützte Tagung der Initiative für Grenzsicherheit in Zentralasien (CABSI) in Bischkek zu veranstalten.

Die Union war auf der Tagung des Kooperationsrates durch Bert KOENDERS, Minister für auswärtige Angelegenheiten des Königreichs der Niederlande, in seiner Eigenschaft als Leiter der EU-Delegation vertreten. Die Delegation der Kirgisischen Republik wurde von Erlan ABDYLDAEV, Minister für auswärtige Angelegenheiten der Kirgisischen Republik, in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Kooperationsrates angeführt.  Treffen mit der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, und mit dem Kommissionsmitglied für internationale Zusammenarbeit und Entwicklung, Neven Mimica, sollen am Dienstag, den 16. Februar stattfinden.

Categories: Europäische Union

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