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Europäischer Rat (Nachrichten)

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Wochenplan von Präsident Donald Tusk

Mon, 02/05/2016 - 11:05

Dienstag, 3. Mai 2016
Treffen von Spitzenvertretern der EU und Japans
17.25 Uhr Ankunft von Ministerpräsident Shinzō Abe, Empfang durch Präsident Donald Tusk und Präsident Jean-Claude Juncker
17.30 Uhr Presserklärungen
17.45 Uhr Treffen der Spitzenvertreter
18.30 Uhr Arbeitsessen
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Donnerstag, 5. Mai 2016
Rom

16.30 Uhr Bilaterales Treffen mit Präsident Sergio Mattarella
18.30 Uhr "Lage der Europäischen Union" - Podiumsdiskussion von Präsident Donald Tusk, Präsident Jean-Claude Juncker und Präsident Martin Schulz zusammen mit Ministerpräsident Matteo Renzi

Freitag, 6. Mai 2016
Rom
9.20 Uhr Bilaterales Treffen mit Ministerpräsident Matteo Renzi
10.30 Uhr Gemeinsame Audienz beim Heiligen Vater Papst Franziskus

Verleihung des Internationalen Karlspreises an Papst Franziskus
12.22 Uhr Rede des Präsidenten des Europäischen Parlaments Martin Schulz
12.28 Uhr Rede des Präsidenten der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker
12.34 Uhr Rede des Präsidenten des Europäischen Rates Donald Tusk

Categories: Europäische Union

Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der EU zur politischen Lage in der Republik Kongo nach den Präsidentschaftswahlen

Fri, 29/04/2016 - 11:26

Am 4. April hat das Verfassungsgericht das Ergebnis der Präsidentschaftswahlen in Kongo bestätigt.

Die rege Beteiligung der Oppositionskandidaten und Wähler zeugt von dem Wunsch der kongolesischen Bevölkerung nach Demokratie, ungeachtet der schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung der Wahlen, auf die die Europäische Union bereits in ihrer Erklärung vom 19. Februar hingewiesen hat. Die Zeit nach den Wahlen war geprägt von Menschenrechtsverletzungen, wobei Vertreter der Opposition und der Medien festgenommen und eingeschüchtert wurden. Dies stellt die Glaubwürdigkeit des Wahlergebnisses in Frage.

Gewalttaten, wie sie sich am 4. April in Brazzaville ereignet haben, können die Stabilität Kongos gefährden. Die EU appelliert an alle Beteiligten, Zurückhaltung zu üben und jegliche Gewaltanwendung und Manipulationsversuche zu unterlassen.

Eine demokratische Debatte und die Achtung der bürgerlichen Freiheitsrechte sind die beste Garantie für die Stabilität und Entwicklung des Landes. Angesichts der anstehenden Parlamentswahlen müssen die Regierung Kongos und alle Beteiligten die Achtung der Grundfreiheiten gewährleisten und dafür sorgen, dass wirklich transparente Wahlen stattfinden, bei denen die Bevölkerung ihren Willen zum Ausdruck bringen kann. In diesem Zusammenhang bekräftigt die EU, dass sie bereit ist, ihren Dialog mit Kongo fortzusetzen.

Die Bewerberländer ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien* und Montenegro*, das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.

* - Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Montenegro nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

Categories: Europäische Union

Märkte für Finanzinstrumente: Beginn der Verhandlungen über einjährige Terminverschiebung

Fri, 29/04/2016 - 10:16

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) hat sich am 28. April 2016 im Namen des Rates auf dessen Verhandlungsposition geeinigt, die auf eine Verschiebung der Termine für die Umsetzung und Anwendung der neuen Vorschriften für Wertpapiermärkte um ein Jahr abstellt.

Diese Verschiebung um ein Jahr wird sich auf die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Anlagen in Finanzinstrumente und auf den Betrieb geregelter Finanzmärkte auswirken. Der AStV hat den niederländischen Vorsitz ersucht, die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament so bald wie möglich aufzunehmen, damit eine Verordnung zur Umsetzung der Verschiebung in erster Lesung angenommen werden kann.

"MiFID" und "MiFIR"

Eine kürzlich erfolgte Überarbeitung der Vorschriften über Finanzinstrumente diente der Förderung der Integration, der Wettbewerbsfähigkeit und der Effizienz der Finanzmärkte in der EU. Der Rat hat diese Vorschriften im Mai 2014 angenommen und dadurch einen bestehenden "MiFID"-Text zur Regelung der Märkte für Finanzinstrumente geändert und ersetzt.

Die Vorschriften sind in zwei Gesetzgebungsakten niedergelegt:

  • der Verordnung 600/2014 ("MiFIR") mit dem Ziel einer Verbesserung der Transparenz von Handelstätigkeiten und des Wettbewerbs unter ihnen durch eine Beschränkung der Ausnahmen[1] betreffend Offenlegungsanforderungen und durch die Gewährleistung eines nichtdiskriminierenden Zugangs zu Handelsplätzen und zentralen Gegenparteien für alle Finanzinstrumente wie auch die Anforderung, dass Derivate an organisierten Handelsplätzen gehandelt werden müssen;
  • der Richtlinie 2014/65/EU ("MiFID II"), mit der die Vorschriften über die Zulassung und die organisatorischen Anforderungen für die Erbringer von Wertpapierdienstleistungen und über Anlegerschutz geändert werden. Mit der Richtlinie wird auch eine neue Art von Handelsplatz eingeführt, das organisierte Handelssystem (OTF). Standardisierte Derivatkontrakte werden in zunehmendem Maße über diese Plattformen gehandelt, die derzeit nicht geregelt sind.
Neue Termine

Gemäß dem Ansatz des Rates würde

  • der Endtermin für die Mitgliedstaaten zur Umsetzung von MiFID II in nationales Recht auf den 3. Juli 2017 festgesetzt;
  • der Endtermin für die Anwendung sowohl von MiFID II als auch von MiFIR auf den 3. Januar 2018 festgesetzt.
Sonstige Bestimmungen

Zusätzlich hat der Rat Änderungen an dem Kommissionsvorschlag in sein Verhandlungsmandat aufgenommen. Diese betreffen Eigenhandel, Transaktionspakete, die Angleichung an die EU-Richtlinie über Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und den Geltungsbeginn bestimmter Bestimmungen einer Verordnung betreffend Marktmissbrauch.

Mit der technischen Durchführung verbundene Herausforderungen

Sowohl die Richtlinie als auch die Verordnung sollten 30 Monate nach Inkrafttreten, d.h. ab 3. Januar 2017, anwendbar sein, und die Mitgliedstaaten hätten die neue Richtlinie bis zum 3. Juli 2016 in nationales Recht umzusetzen müssen. Aufgrund von mit der technischen Durchführung verbundenen Herausforderungen, mit denen sich die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und die zuständigen nationalen Behörden konfrontiert sehen, werden wesentliche Dateninfrastrukturen nicht zum 3. Januar 2017 zur Verfügung stehen.

Nach dem neuen Rechtsrahmens müssen Handelsplätze und systematische Internalisierer den zuständigen Behörden zu den Finanzinstrumenten Referenzdaten übermitteln, die die Merkmale der einzelnen Finanzinstrumente, die in den Anwendungsbereich von MiFID II fallen, in einheitlicher Weise beschreiben. Zur Gewährleistung einer effizienten und harmonisierten Datenerhebung muss eine neue Infrastruktur für die Datenerhebung entwickelt werden. Deshalb muss die ESMA in Zusammenarbeit mit den zuständigen nationalen Behörden ein Datensystem einrichten, das angesichts des erweiterten Anwendungsbereichs von MiFID II ein breiteres Spektrum von Finanzinstrumenten abdeckt.

Am 2. Oktober 2015 hat die ESMA der Kommission mitgeteilt, dass eine Verschiebung der technischen Durchführung von MiFID II unausweichlich sei. Weder die zuständigen Behörden noch die Marktteilnehmer werden in der Lage sein, die neuen Vorschriften ab 3. Januar 2017 anzuwenden. Dies würde zu Rechtsunsicherheit und potenziellen Marktstörungen führen.

[1] Durch Festlegung einer Gesamtobergrenze für die EU und einer Obergrenze je Handelsplatz für die sogenannten Ausnahmen vom Referenzkurs bzw. vom ausgehandelten Geschäft.

 

Categories: Europäische Union

Strukturreformen in den Mitgliedstaaten: Rat einigt sich auf Position zum Unterstützungsprogramm

Thu, 28/04/2016 - 16:35

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) hat sich am 28. April 2016 im Namen des Rates auf dessen Verhandlungsposition zu einem Vorschlag für eine Verordnung über ein Programm zur Unterstützung von Strukturreformen geeinigt, das den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung solcher Reformen helfen soll.

Das Programm soll für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2020 mit einer Finanzausstattung in Höhe von 142,8 Mio. € festgelegt werden.

Der AStV hat den niederländischen Vorsitz ersucht, Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufzunehmen.

Ziele

Ziel des Programms ist die Förderung institutioneller, administrativer und struktureller Reformen in den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Verbesserung von Wettbewerbsfähigkeit, Produktivität, Wachstum, Beschäftigung, Zusammenhalt und Investitionen, insbesondere im Rahmen der wirtschaftspolitischen Steuerung, auch durch Förderung eines effizienten und wirksamen Einsatzes der EU-Fonds. Aus dem Programm sollen Maßnahmen und Tätigkeiten mit europäischem Mehrwert finanziert werden.

Finanzierung

Die Mitgliedstaaten müssten bis zum 31. Oktober jedes Kalenderjahrs einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen. Die im Rahmen des Programms verfügbaren Mittel sollen von anderen technischen Unterstützungsprogrammen gemäß der Dachverordnung betreffend die Strukturfonds und den Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums umgelenkt werden.

Beobachtung und Durchführung

Die Kommission würde das Programm durchführen, das auf den bewährten Verfahren in Bezug auf technische Unterstützung für Zypern und Griechenland aufbauen würde. Die Kommission würde auch die Durchführung der durch das Programm finanzierten Maßnahmen beobachten.

Categories: Europäische Union

Wochenplan von Präsident Donald Tusk

Mon, 25/04/2016 - 11:46

Samstag, 23. April 2016
Besuch in Gaziantep (Türkei)
, gemeinsam mit der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel und dem Ersten Vizepräsidenten der EU-Kommission Frans Timmermans
- Besuch des vorübergehenden Schutzzentrums Nizip
- Besuch eines Kinderschutz-Hilfezentrums
20.00 Uhr Gemeinsame Pressekonferenz von Präsident Tusk, Bundeskanzlerin Merkel, dem Ersten Vizepräsidenten Timmermans und von Ministerpräsident Davutoğlu
- Treffen der Spitzenpolitiker

Dienstag, 26. April 2016
13.00 Uhr Treffen mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker und dem Präsidenten des Europäischen Parlaments Martin Schulz (Berlaymont)

Mittwoch, 27. April 2016
11.30 Uhr Treffen mit dem albanischen Präsidenten Bujar Nishani (Fototermin - Presseerklärungen ±12.00 Uhr)

Categories: Europäische Union

Steuerabkommen mit San Marino von EU gebilligt

Thu, 21/04/2016 - 19:17

Am 21. April 2016 hat der Rat den Abschluss eines Abkommens mit San Marino gebilligt, mit dem die Einhaltung der Steuervorschriften durch private Sparer verbessert werden soll.

Das Abkommen ist ein Beitrag zu den Bemühungen um ein energisches Vorgehen gegen Steuerhinterziehung, indem die EU-Mitgliedstaaten und San Marino zum automatischen Informationsaustausch verpflichtet werden.

Dies ermöglicht den Steuerbehörden beider Länder einen verbesserten grenzüberschreitenden Zugang zu Informationen über die Finanzkonten der jeweils im anderen Land ansässigen Personen.

Das Abkommen aktualisiert ein Abkommen von 2004, durch das sichergestellt wurde, dass San Marino Regelungen anwendet, die den in einer EU-Richtlinie über die Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind. Der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten soll erweitert werden, um Steuerpflichtige davon abzuhalten, Kapital in Form von Einkünften oder Vermögenswerten, für die keine Steuern gezahlt wurden, vor dem Fiskus zu verbergen.

Das neue Abkommen wurde am 8. Dezember 2015 unterzeichnet, als ähnliche Abkommen mit Liechtenstein und der Schweiz geschlossen wurden. Es wurde (am 21. April) auf einer Tagung des Rates (Justiz und Inneres) geschlossen, ohne dass eine Aussprache stattfand.

Categories: Europäische Union

Klimawandel: EU unterzeichnet Pariser Abkommen

Thu, 21/04/2016 - 11:20

Am 22. April 2016 werden die EU und ihre 28 Mitgliedstaaten das weltweite Klimaschutzabkommen von Paris bei einer Feierstunde in Anwesenheit hochrangiger Politiker in New York unterzeichnen. Das Abkommen war auf der 21. Klimakonferenz der Vereinten Nationen (COP21) im Dezember 2015 in Paris geschlossen worden. Das Dokument liegt nun für ein Jahr zur Unterzeichnung auf.


Aus diesem Anlass erklärte die niederländische Umweltministerin und Präsidentin des Rates, Sharon Dijksma: "Dies ist ein historischer Tag für den weltweiten Klimaschutz. Das Pariser Abkommen ist ein echter Wendepunkt im Kampf gegen den Temperaturanstieg und die mit dem Klimawandel verbundenen Gefahren. Mit der Unterzeichnung bekräftigt die EU schwarz auf weiß, dass sie ihren Teil beitragen und sich auch nach Paris unvermindert für den Klimaschutz engagieren wird; denn es besteht weiter Handlungsbedarf."

Ministerin Dijksma und der Vize-Präsident der Europäischen Kommission, Maroš Šefčovič, werden das Abkommen im Namen der EU unterzeichnen.

Ratifizierung und Inkrafttreten

Das Pariser Abkommen tritt in Kraft, sobald es von mindestens 55 Ländern, auf die zusammen mindestens 55 % der weltweiten Treibhausgasemissionen entfallen, ratifiziert worden ist. Ab diesem Zeitpunkt ist es für die Länder, die es ratifiziert haben, rechtsverbindlich.

Im März 2016 hat der Europäische Rat unterstrichen, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten das Pariser Abkommen so bald wie möglich und so rechtzeitig ratifizieren müssen, dass sie ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens Vertragsparteien sind.

Wichtigste Elemente des Pariser Abkommens

Ziel des Pariser Abkommens ist es, den weltweiten Temperaturanstieg auf deutlich unter 2°C zu begrenzen, möglichst aber auf 1,5°C (gegenüber dem vorindustriellen Niveau). Hierzu sind die Länder verpflichtet, Maßnahmen zur Verringerung ihrer Emissionen zu ergreifen.

Alle fünf Jahre wird eine Überprüfung stattfinden, bei der Bilanz gezogen und die Ziele allmählich höher gesteckt werden sollen. Zudem wird überwacht, wie die Länder bei der Umsetzung ihrer Zusagen vorankommen, damit Transparenz und Rechenschaftspflicht gewährleistet sind. Unbestritten ist auch, dass alle Länder zur Anpassung an den Klimawandel Vorkehrungen treffen und ihre Widerstandsfähigkeit steigern müssen.

Nach dem Grundsatz der Solidarität wollen die EU und andere Industrieländer den Entwicklungsländern weiter Finanzhilfen für Klimaschutzmaßnahmen gewähren.

 

Categories: Europäische Union

Schlussfolgerungen des Rates zu Libyen

Thu, 21/04/2016 - 10:20
  1. Die EU begrüßt die Ankunft des Präsidialrates am 30. März 2016 in Tripolis und würdigt den Mut und die Entschlossenheit von Ministerpräsident Serraj, der übrigen Mitglieder des Präsidialrates und der unterstützenden Akteure vor Ort. Dieser Umzug trägt dazu bei, den Weg dafür zu ebnen, dass die Regierung der nationalen Einheit das Land effektiv regieren und auf die Bedürfnisse der libyschen Bevölkerung eingehen kann.
  2. Der Erfolg der Regierung der nationalen Einheit wird von den gemeinsamen Anstrengungen und der Kooperation der libyschen Bevölkerung und ihrer Anführer abhängen. Die EU betont, dass Libyen Eigenverantwortung für den politischen Prozess trägt und es wichtig ist, dass dieser alle Parteien einbezieht, insbesondere durch die kontinuierliche Teilnahme von politischen und lokalen Akteuren, Frauen und der Zivilgesellschaft. Die EU ist ebenso wie die Nachbarländer Libyens, die Vereinten Nationen und die internationale Gemeinschaft bereit, die Regierung der nationalen Einheit auf deren Ersuchen bei der Wiederherstellung von Frieden und Stabilität in Libyen zu unterstützen.
  3. Das am 17. Dezember 2015 in Skhirat unterzeichnete libysche politische Abkommen, das mit der am 23. Dezember 2015 einstimmig angenommenen Resolution 2259 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen gebilligt wurde, wird auch weiterhin die Grundlage für die politische Entwicklung in Libyen bilden. Das libysche politische Abkommen wird von der EU, die die Regierung der nationalen Einheit für die einzige rechtmäßige Regierung in Libyen hält, uneingeschränkt unterstützt. Die EU appelliert an alle Akteure, insbesondere an jene in der Region, weiterhin alle Parteien in Libyen nachdrücklich aufzufordern, konstruktiv mit der Regierung der nationalen Einheit und allen anderen im libyschen politischen Abkommen aufgeführten Institutionen zusammenzuarbeiten. Die EU betont, dass die Resolution 2259 des VN-Sicherheitsrates die Aufforderung enthält, die Unterstützung paralleler Einrichtungen, die den Anspruch erheben, als legitime Führung zu gelten, aber im libyschen politischen Abkommen nicht aufgeführt sind, sowie den offiziellen Kontakt mit ihnen einzustellen.
  4. Die EU begrüßt die Tatsache, dass die Autorität der Regierung der nationalen Einheit von verschiedenen staatlichen Einrichtungen, einschließlich der Zentralbank, der nationalen Ölgesellschaft und der libyschen Investitionsbehörde, sowie von libyschen Gemeinden anerkannt wurde. Sie erwartet die sofortige, geordnete und friedliche Machtübergabe an die Regierung der nationalen Einheit und fordert die bestehenden Milizen und bewaffneten Gruppen nachdrücklich auf, deren Autorität anzuerkennen. In diesem Zusammenhang fordert die EU das Repräsentantenhaus und die anderen Institutionen, einschließlich des neu entstehenden Staatsrates, dringend auf, der Rolle, die ihnen im Rahmen des libyschen politischen Abkommens zugewiesen wurde, nachzukommen.
  5. Die EU bekräftigt ihre uneingeschränkte Unterstützung für die Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Libyen (UNSMIL) und den Sonderbeauftragten des VN-Generalsekretärs, Martin Kobler, in ihren Bemühungen, die vollständige Umsetzung des libyschen politischen Abkommens durch alle Parteien sicherzustellen, und sie wird deren Arbeit weiterhin aktiv unterstützen.
  6. Die EU hat restriktive Maßnahmen gegen drei Personen verhängt, die die Umsetzung des libyschen politischen Abkommens und den politischen Übergang behindert haben. Die EU wird ihre restriktiven Maßnahmen überprüfen, wenn diese Personen ihr Verhalten ändern, und erforderlichenfalls zusätzliche restriktive Maßnahmen gegen andere Personen verhängen, die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit in Libyen bedrohen oder seinen politischen Übergang untergraben.
  7. Die EU bekräftigt ihre Zusage, ein Paket substanzieller Soforthilfe für unterschiedliche Bereiche zur Unterstützung der Regierung der nationalen Einheit und der libyschen Bevölkerung in Höhe von insgesamt 100 Mio. EUR uneingeschränkt bereitzustellen; das Paket und dessen Prioritäten werden in enger Zusammenarbeit mit der Regierung der nationalen Einheit und in Abstimmung mit der UNSMIL festgelegt. Die EU begrüßt das Treffen vom 12. April in Tunis unter dem gemeinsamen Vorsitz der UNSMIL und des Vereinigten Königreichs zu der Frage, wie die internationale Gemeinschaft Unterstützung für die von der Regierung der nationalen Einheit formulierten Prioritäten leisten und für Frieden, Sicherheit, Stabilität und Wohlstand für das libysche Volk sorgen kann. In diesem Zusammenhang wird die neu eingerichtete Fazilität zur Stabilisierung Libyens ein wichtiges Instrument sein. Die EU leistet weiterhin kurzfristige Hilfe über verschiedene Finanzierungsinstrumente, unter anderem durch die Unterstützung der Gemeinden und die Bereitstellung grundlegender Dienste für die notleidende libysche Bevölkerung. Bessere Sicherheitsbedingungen vor Ort würden die wirksame Bereitstellung der EU-Hilfe erleichtern. Die EU ist bereit, die Regierung der nationalen Einheit unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Gipfeltreffens von Valletta in Migrations- und Asylangelegenheiten in enger Abstimmung mit dem UNHCR und der IOM zu unterstützen.
  8. Die EU verurteilt aufs Schärfste alle Versuche, die Stabilisierung Libyens zu verhindern, und ist nach wie vor äußerst besorgt über die zunehmende Bedrohung durch den Terrorismus, unter anderem von Da’esh und Konsorten. Diese Bedrohung macht deutlich, dass die Regierung der nationalen Einheit unbedingt libysche Kräfte aus allen Regionen vereinen muss, da dies die einzige Möglichkeit für Libyen darstellt, den Weg von Frieden, Stabilität, und Wohlstand unter Wahrung der nationalen Einheit und territorialen Integrität einzuschlagen.
  9. Die EU ist bereit, gegebenenfalls auf Ersuchen der Regierung der nationalen Einheit den Sicherheitssektor zu unterstützen. Sollte Libyen ein entsprechendes Ersuchen stellen, so könnte eine etwaige zivile GSVP-Mission – nach Rücksprache mit Libyen – der libyschen Regierung u. a. durch Beratung und Kapazitätsaufbau in den Bereichen Polizei und Strafjustiz, einschließlich Terrorismusbekämpfung, Grenzmanagement, Bekämpfung von irregulärer Migration, Schleusung von Migranten und Menschenhandel, im Rahmen einer breiter angelegten Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors bei ihren Anstrengungen Hilfe leisten. Diese etwaige Mission könnte auf die bestehende Planungskapazität der EUBAM Libya zurückgreifen. Zusätzlich zu der etwaigen zivilen Mission wird ebenfalls weiter geprüft, inwieweit im Rahmen der EUNAVFOR MED SOPHIA Unterstützung geleistet werden kann, und zwar durch Verstärkung ihrer Fähigkeit, das Geschäftsmodell der Menschenschmuggler und Schleusernetze zu zerschlagen und zu mehr Sicherheit zur Unterstützung der rechtmäßigen libyschen Behörden – beispielsweise durch einen möglichen Kapazitätsaufbau für die libysche Küstenwache – und zur Umsetzung des Völkerrechts beizutragen. Die EU wird dafür sorgen, dass ihr Beitrag unter Wahrung der uneingeschränkten Eigenverantwortung Libyens den Ersuchen und Bedürfnissen der libyschen Behörden entspricht und mit der übrigen internationalen Hilfe unter der Gesamtkoordinierung durch die UNSMIL abgestimmt und kohärent ist. Ferner erkennt die EU an, dass die Sicherheit der Grenzen Libyens von großer Bedeutung für die regionale und die europäische Sicherheit ist. In diesem Zusammenhang wird die EU prüfen, wie sie ihre regionale Unterstützung, unter anderem durch bestehende GSVP-Tätigkeiten in der Sahelzone, verbessern kann.
  10. Die EU bekräftigt, dass sie alle Menschenrechtsverletzungen und Übergriffe in Libyen aufs Schärfste verurteilt. Die EU wird die Regierung der nationalen Einheit beim Schutz und bei der Förderung der Menschenrechte umfassend unterstützen.
  11. Die EU ist zutiefst besorgt über die sich verschlechternde humanitäre Lage und fordert, dass umgehend Anstrengungen zur Bewältigung der humanitären Lage in den am stärksten betroffenen Gebieten, darunter Bengasi, unternommen werden. Mit Blick darauf begrüßt die EU den Plan für humanitäre Maßnahmen der Vereinten Nationen und ist zu weiteren Hilfsleistungen bereit. Die EU appelliert an alle Parteien in Libyen, einen ungehinderten humanitären Zugang und die Sicherheit der humanitären Helfer zu gewährleisten, um Hilfe für die betroffene Zivilbevölkerung und deren Schutz zu ermöglichen.
Categories: Europäische Union

EU stärkt die Rechte von Kindern in Strafverfahren

Wed, 20/04/2016 - 15:10

Der Rat hat am 21. April 2016 den endgültigen Text einer Richtlinie zur Stärkung der Rechte von Kindern in Strafverfahren angenommen. Die Richtlinie sieht eine Reihe von Verfahrensgarantien für Kinder (d.h. Personen unter 18 Jahren) vor, die der Begehung einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt werden. Die in der Richtlinie vorgesehenen Garantien gehen über diejenigen, die bereits für verdächtige und beschuldigte Erwachsene gelten, hinaus.

Eine Kernbestimmung der Richtlinie betrifft die Unterstützung durch einen Rechtsbeistand. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass verdächtige oder beschuldigte Kinder von einem Rechtsbeistand unterstützt werden, indem ihnen erforderlichenfalls Prozesskostenhilfe gewährt wird, es sei denn, die Unterstützung durch einen Rechtsbeistand ist unter Berücksichtigung der Umstände des Falles nicht verhältnismäßig. Weitere wichtige Bestimmungen der Richtlinie betreffen die Belehrung über die Rechte sowie das Recht auf eine individuelle Begutachtung, eine medizinische Untersuchung und die audiovisuelle Aufzeichnung der Befragung. Ferner sind spezielle Garantien für Kinder während des Freiheitsentzugs, insbesondere während einer Inhaftierung, vorgesehen.

Diese endgültige Annahme der Richtlinie erfolgt, nachdem die beiden Gesetzgeber im Dezember 2015 eine politische Einigung erzielt haben und das Europäische Parlament sie sodann am 9. März 2016 gebilligt hat. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU verfügen die Mitgliedstaaten über drei Jahre, um die Bestimmungen der Richtlinie in ihr nationales Recht umzusetzen. Dänemark, das Vereinigte Königreich und Irland beteiligen sich nicht an dieser Richtlinie und werden dadurch nicht gebunden sein.


Hintergrund

Maßgeblich für die Arbeiten, die seit 2009 in der Europäischen Union stattgefunden haben, um die Verfahrensrechte von Verdächtigen oder Beschuldigten in Strafverfahren zu stärken, ist der Fahrplan, den der Rat am 30. November 2009 verabschiedet hat. Es handelt sich um einen Stufenplan für die Einführung eines umfassenden Katalogs von Verfahrensrechten für Verdächtige oder Beschuldigte in Strafverfahren.

Vier Richtlinien sind bereits auf Grundlage des Fahrplans verabschiedet worden: die Richtlinie 2010/64/EU über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzung in Strafverfahren, die Richtlinie 2012/13/EU über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren, die Richtlinie 2013/48/EU über das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand und die Richtlinie (EU) 2016/343 über die Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren.

Categories: Europäische Union

Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der EU zur Erklärung einiger Länder, sich den restriktiven Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine anzuschließen

Wed, 20/04/2016 - 13:40

Der Rat hat am 4. März 2016 den Beschluss (GASP) 2016/318 des Rates[1] erlassen.

Mit diesem Ratsbeschluss werden die restriktiven Maßnahmen bis zum 6. März 2017 in Bezug auf 16 Personen verlängert und wird die im Anhang des Beschlusses 2014/119/GASP enthaltene Liste von Personen geändert.

Die Bewerberländer Montenegro* und Albanien* und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich diesem Ratsbeschluss an.

Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss in Einklang steht.

Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis.

[1] Am 5.3.2016 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 60, S. 76) veröffentlicht.

* Montenegro und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

Categories: Europäische Union

Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der Europäischen Union zur Erklärung einiger Länder, sich den restriktiven Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder...

Wed, 20/04/2016 - 13:30

Der Rat hat am 10. März 2016 den Beschluss (GASP) 2016/359 des Rates[1] erlassen.

Mit diesem Ratsbeschluss werden die geltenden Maßnahmen bis zum 15. September 2016 verlängert und wird die im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP enthaltene Liste der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, geändert.

Die Bewerberländer Montenegro* und Albanien* und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine schließen sich diesem Ratsbeschluss an.

Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss in Einklang steht.

Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis.

[1] Am 12.3.2016 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 67, S. 37) veröffentlicht.

* Montenegro und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

Categories: Europäische Union

Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der EU zur Erklärung einiger Länder, sich den restriktiven Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Ägypten anzuschließen

Wed, 20/04/2016 - 13:30

Der Rat hat am 18. März 2016 den Beschluss (GASP) 2016/411 des Rates[1] zur Änderung des Beschlusses 2011/172/GASP erlassen. Mit diesem Ratsbeschluss werden die geltenden Maßnahmen bis zum 22. März 2017 verlängert.

Die Bewerberländer ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, Montenegro*, Serbien* und Albanien*, das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine, die Republik Moldau und Georgien schließen sich diesem Ratsbeschluss an.

Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss in Einklang steht.

Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis.

[1] Am 19.3.2016 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 74, S. 40) veröffentlicht.

* Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

Categories: Europäische Union

Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der EU zur Erklärung einiger Länder, sich den restriktiven Maßnahmen gegen Belarus anzuschließen

Wed, 20/04/2016 - 13:25

Der Rat hat am 25. Februar 2016 den Beschluss (GASP) 2016/280[1] zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP erlassen.

Mit diesem Beschluss werden 170 Personen und drei Organisationen, die in dem Beschluss 2012/642/GASP genannt sind, von der Liste gestrichen. Gleichwohl werden die geltenden Maßnahmen um ein Jahr verlängert; hierzu zählen ein Waffenembargo gegen Belarus sowie das Einfrieren der Vermögenswerte von vier Personen und ein Reiseverbot für diese Personen, die in Anhang I des Beschlusses 2012/642/GASP aufgeführt sind.

Die Bewerberländer ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, Montenegro*, Serbien* und Albanien*, das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina sowie die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen schließen sich diesem Ratsbeschluss an.

Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss in Einklang steht.

Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis.

[1] Am 27.2.2016 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L  52, S. 30) veröffentlicht.

* Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

Categories: Europäische Union

Vorsitz und Europäisches Parlament erzielen vorläufige Einigung über Öffnung des Eisenbahnmarktes und Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur

Wed, 20/04/2016 - 12:40

Am 19. April 2016 hat der niederländische Vorsitz eine informelle Einigung mit dem Europäischen Parlament über die Öffnung der Märkte für den inländischen Schienenpersonenverkehr in den Mitgliedstaaten und die Stärkung der Unabhängigkeit der Schieneninfrastrukturbetreiber erzielt; damit soll ein effektiver und diskriminierungsfreier Zugang zur Infrastruktur gewährleistet werden. Die Einigung hat vorläufigen Charakter und muss vom Rat noch bestätigt werden.

Die Verhandlungsführer haben Einigung über alle drei Vorschläge der Marktsäule des 4. Eisenbahnpakets erzielt, nämlich eine überarbeitete Verordnung zur Regelung öffentlicher Dienstleistungsaufträge, eine überarbeitete Richtlinie zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums und eine Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über die Normalisierung der Konten der Eisenbahnunternehmen.

Mit den neuen Regeln sollen die Qualität und die Effizienz der Schienenverkehrsdienste in Europa verbessert werden. Diese Regeln sollten Investitionen und Innovation sowie einen fairen Wettbewerb auf dem Eisenbahnmarkt begünstigen. Zusammen mit der technischen Säule des 4. Eisenbahnpakets stellen sie einen wichtigen Schritt im Hinblick auf die Vollendung des einheitlichen europäischen Eisenbahnraums dar.

Die niederländische Staatssekretärin im Ministerium für Infrastruktur und Umwelt Sharon Dijksma erklärte dazu Folgendes: „Dank der Zusammenarbeit und Flexibilität aller beteiligten Parteien haben wir eine ehrgeizige vorläufige Einigung erzielt. Mit dieser Einigung werden nach ihrer Bestätigung durch die Mitgliedstaaten die Qualität und die Effizienz der Schienenverkehrsdienste in Europa verbessert“.

Der Vorsitz wird das Ergebnis der Verhandlungen den Mitgliedstaaten auf der Tagung des Ausschusses der Ständigen Vertreter am 27. April zur Billigung vorlegen.

Categories: Europäische Union

Assoziationsrat EU–Tunesien, gemeinsames Kommuniqué der Hohen Vertreterin Federica Mogherini und des tunesischen Außenministers Khemaies Jhinaoui

Tue, 19/04/2016 - 18:20

Wir erneuern heute das gemeinsame Engagement der Europäischen Union (EU) und Tunesiens, ihre privilegierte Partnerschaft zu vertiefen, die den besonderen Charakter des tunesischen Übergangs widerspiegelt und Ausdruck des gemeinsamen Bestrebens ist, unsere Beziehungen in allen Bereichen auszubauen.

Dank der überarbeiteten Europäischen Nachbarschaftspolitik können wir unseren Ansprüchen besser gerecht werden und einen Rahmen schaffen, der einer Vertiefung der privilegierten Partnerschaft zwischen der EU und Tunesien zuträglich ist. Dieser neue Rahmen ermöglicht es beiden Seiten, den gemeinsamen Willen und das gemeinsame Ziel zu bekräftigen, auf allen Ebenen eine breit angelegte, globale und vertiefte Zusammenarbeit einzugehen.

Seit der Revolution von 2011 steht die EU an vorderster Front, wenn es darum geht, den Übergang in Tunesien zu unterstützen. Sie bekräftigt ihre Entschlossenheit, die Regierung und die Zivilgesellschaft in ihren Bemühungen zu unterstützen, die demokratischen Errungenschaften und den Rechtsstaat insbesondere durch Umsetzung der neuen Verfassung zu konsolidieren und die wirtschaftlichen, sozialen und sicherheitspolitischen Herausforderungen in Angriff zu nehmen. Tunesien setzt seinen Weg der Demokratisierung und der für seinen Erfolg unabdingbaren sozialen und wirtschaftlichen Reformen mutig und unbeirrbar fort.

Der Terrorismus, der Tunesien und Europa 2015 und 2016 schwer getroffen hat, erfordert ein ganzheitliches, besser abgestimmtes Vorgehen, bei dem die eigentlichen Ursachen dieses Phänomens bekämpft, aber unsere Werte – Demokratie und Achtung der Menschenrechte – nicht aufgegeben werden. Diese Bedrohung spaltet uns nicht, vielmehr schweißt sie uns zusammen. Im Verlauf des Jahres 2015 haben die EU und Tunesien ihren Dialog und ihre Zusammenarbeit auf diesem Gebiet sowohl bilateral als auch mit ihren internationalen Partnern erheblich verstärkt. Wir begrüßen, dass das wichtige Programm der EU zur Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors inzwischen angelaufen ist, und sind entschlossen, es effizient und rasch umzusetzen, um eine globale tunesische Strategie für die Bekämpfung des Terrorismus und der Radikalisierung zu fördern.

In Anbetracht seiner sozialen und wirtschaftlichen Lage braucht Tunesien dringend neue Initiativen sowie eine erhebliche Unterstützung von Seiten seiner Partner. Auf Grundlage der Reformen und der ehrgeizigen Projekte, die die tunesische Regierung nach Abstimmung mit den wirtschaftlichen und sozialen Akteuren vorgeschlagen hat, wird die EU sämtliche Instrumente mobilisieren, die dazu angetan sind, die sozialen und wirtschaftlichen Reformen voranzubringen und damit der tunesischen Bevölkerung und insbesondere jungen Tunesiern Chancen auf einen Arbeitsplatz, sozialen Fortschritt und Investitionen zu eröffnen und die regionalen Ungleichheiten zu verringern.

Wir unterstreichen diesbezüglich, dass es im Hinblick auf die sozioökonomische Entwicklung des Landes darauf ankommt, die tunesische Wirtschaft schrittweise in den EU-Binnenmarkt zu integrieren. Parallel zu den Verhandlungen über ein vertieftes und umfassendes Freihandelsabkommen wird die EU technische und finanzielle Hilfe leisten. Dieses Abkommen sollte zu einer echten Verstärkung der Beziehungen zwischen Tunesien und der EU zum Vorteil beider Seiten beitragen. Es sollte dafür sorgen, dass die gesamte tunesische Bevölkerung mehr wirtschaftliche Chancen erhält und sich die Ungleichheiten verringern; gleichzeitig sollte es zusätzliche Erleichterungen für die Mobilität von Tunesiern in der EU bringen.

Der Austausch zwischen unseren Gesellschaften und unseren Völkern steht weiterhin im Mittelpunkt unserer Beziehungen; er ist das Hauptinstrument für eine echte Annäherung. Tunesien und die EU verpflichten sich, im Rahmen der Mobilitätspartnerschaft im Bereich der Migration noch enger zusammenzuarbeiten und eine verstärkte Mobilität, insbesondere junger Menschen, zu fördern, und zwar vor allem in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation im Rahmen von Programmen wie Erasmus+ und Horizont 2020.

Die EU und Tunesien sind davon überzeugt, dass die Zivilgesellschaft bei der Demokratisierung und der Definition eines Politik-, Wirtschafts- und Sozialmodells, das den Erwartungen der Bürger entspricht, einen erheblichen Beitrag leisten kann, und werden daher ihren Dreiparteiendialog (EU, Regierung, Zivilgesellschaft) intensivieren und auf sämtliche großen, die bilateralen Beziehungen betreffenden Dossiers ausweiten, bei denen uneingeschränkte Transparenz herrschen und über die in Tunesien und in Europa eine echte öffentliche Debatte geführt werden muss.

Damit Tunesien in der entscheidenden Phase, in der es sich gerade befindet, den anstehenden Herausforderungen gewachsen ist, muss die internationale Gemeinschaft ihre Unterstützung für das Land, auch ihre finanzielle Hilfe, aufstocken. Die EU wird noch mehr Anstrengungen unternehmen, um sämtliche Möglichkeiten für eine zusätzliche Unterstützung zu eruieren, und nach neuen Mitteln und Wegen suchen, um die Höhe und die Wirksamkeit ihrer Hilfe zu steigern. In dieser Hinsicht werden die EU und ihre Mitgliedstaaten sondieren, ob besondere Ausnahmeverfahren eingeführt werden können, mit denen sich rasch eine sichtbare Wirkung erzielen lässt, um die Finanzhilfe für Tunesien zu steigern und zu optimieren.

Tunesien hegt große Erwartungen und möchte, dass die europäische Unterstützung mit Hilfe innovativer Mechanismen erheblich aufgestockt wird, und wird seinerseits Maßnahmen ergreifen, um eine bessere Absorption der internationalen Hilfe und eine engere Abstimmung zwischen den internationalen Geldgebern zu gewährleisten.

Auf der Tagung des Assoziationsrates bot sich die Gelegenheit, auf hoher politischer Ebene regionale Fragen von gemeinsamem Interesse, insbesondere die Lage in Libyen, zu erörtern. Diesbezüglich begrüßen die EU und Tunesien die positiven Entwicklungen in den letzten Wochen in Libyen und bekräftigen, dass sie bereit sind, die Regierung der nationalen Einheit zu unterstützen, damit sie die Herausforderungen, vor die der Terrorismus das Land stellt, bewältigen und die Grundversorgung seiner Bevölkerung sicherstellen kann.

Wir sind übereingekommen, dass wir so oft wieder zusammentreten werden, wie dies notwendig ist, um die wichtigsten Dossiers voranzubringen.

Categories: Europäische Union

Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der EU zu Jemen

Tue, 19/04/2016 - 15:45

In Jemen ist am Sonntag, den 10. April 2016 ein landesweiter Waffenstillstand, der von den wichtigsten Parteien des gegenwärtigen Konflikts vereinbart wurde, in Kraft getreten.

Alle Parteien sollten nun die Fortschritte, die durch das Erreichen einer merklichen Reduzierung der Gewalt und der militärischen Aktivität erzielt wurden, ebenso nutzen wie die Ankündigung der von Saudi-Arabien angeführten Koalition, dass größere Kampfhandlungen in Jemen eingestellt werden, um einen dauerhaften Waffenstillstand und die Parameter für eine nachhaltige politische Lösung, welche die Einheit, Souveränität, Unabhängigkeit und territoriale Unversehrtheit Jemens garantiert, zu vereinbaren. Alle Seiten einbeziehende innerjemenitische politische Verhandlungen sind der einzige Weg, um den gegenwärtigen Konflikt zu beenden und gegen die Fragmentierung des Staats und das menschliche Leid angemessen und wirksam vorzugehen sowie auf die zunehmende Bedrohung durch terroristische Gruppierungen zu reagieren.

Die EU dankt den kuwaitischen Behörden für ihr großzügiges Angebot, ab 18. April in Kuwait City Gastgeber der von den VN vermittelten Gespräche zu sein, und bekräftigt ihre uneingeschränkte Unterstützung für die Anstrengungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen und seines Sonderbeauftragten für Jemen, gemäß der Initiative des Golf-Kooperationsrates, den Ergebnissen der Konferenz für den nationalen Dialog und den einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrates, insbesondere der Resolution 2216, einen Durchbruch in den alle Seiten einbeziehenden politischen Verhandlungen zu erreichen.

Die EU ersucht alle Parteien dringend, sich ohne Vorbedingungen, in gutem Glauben und in konstruktiver Weise an den Verhandlungen zu beteiligen und praktische vertrauensbildende Maßnahmen umzusetzen, insbesondere durch uneingeschränkte Einhaltung der Bedingungen des gegenwärtigen Waffenstillstands und durch Gewährleistung eines sicheren, raschen und ungehinderten Zugangs für humanitäre Hilfe im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht. Die Einstellung der Feindseligkeiten ist unbedingt erforderlich, damit lebensrettende Hilfe für Millionen Menschen in schwer zugänglichen Gebieten in Jemen bereitgestellt werden kann.

Die EU ist bereit, weiterhin ihren Teil zu den Anstrengungen in den Bereichen humanitäre Hilfe, Entwicklung, Aussöhnung und Reformen zum Nutzen aller Jemeniten zu leisten, und unterstreicht dabei die Notwendigkeit eines abgestimmten und koordinierten Ansatzes der internationalen Gemeinschaft und der Regierung von Jemen beim Wiederaufbau des Landes.

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Rat billigt EU-Richtlinie über Fluggastdatensätze (PNR-Daten)

Tue, 19/04/2016 - 14:41

Der Rat hat am 21. April 2016 eine Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zu Zwecken der Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität gebilligt.

Mit der Richtlinie soll die Übermittlung von PNR-Daten zu internationalen Flügen von Fluggesellschaften an die Mitgliedstaaten sowie die Verarbeitung dieser Daten durch die zuständigen Behörden geregelt werden. Demnach dürfen PNR-Daten ausschließlich zum Zweck der Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität verarbeitet werden.

Nach der neuen Richtlinie werden die Fluggesellschaften verpflichtet sein, den Behörden der Mitgliedstaaten bei Flügen in die EU oder aus der EU PNR-Daten zu übermitteln. Darüber hinaus werden die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, aber nicht verpflichtet sein, PNR-Daten für ausgewählte Flüge innerhalb der EU zu erfassen. In Anbetracht der derzeitigen Sicherheitslage in Europa haben alle Mitgliedstaaten erklärt, dass sie bis zum Zeitpunkt der Umsetzung der Richtlinie in vollem Umfang von dieser in Artikel 2 vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch machen werden, die Richtlinie auch auf ausgewählte EU-Flüge anzuwenden.

Jeder Mitgliedstaat wird zudem verpflichtet sein, eine sogenannte PNR-Zentralstelle einzurichten, die die PNR-Daten von den Fluggesellschaften erhalten wird.

Mit den neuen Vorschriften wird eine EU-Norm für die Verwendung dieser Daten eingeführt; sie enthalten Bestimmungen über

  • die Zwecke, für die PNR-Daten im Zusammenhang mit der Strafverfolgung verarbeitet werden können (Überprüfung von Fluggästen vor der Ankunft nach vorher festgelegten Risikokriterien oder zur Identifizierung bestimmter Personen; Verwendung bei bestimmten Ermittlungen/Strafverfolgungsmaßnahmen; Beiträge zur Entwicklung von Risikobewertungskriterien);
  • den Austausch dieser Daten zwischen den Mitgliedstaaten und zwischen den Mitgliedstaaten und Drittstaaten;
  • die Speicherung (die Daten werden zunächst sechs Monate lang gespeichert; danach werden sie unkenntlich gemacht und weitere viereinhalb Jahre gespeichert, in denen der Zugriff auf die vollständigen Daten strengen Regeln unterliegt);
  • gemeinsame Protokolle und Datenformate für die Übermittlung von PNR-Daten von den Fluggesellschaften an die PNR-Zentralstellen und
  • strikte Garantien für den Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten. Dies umfasst auch die Rolle der nationalen Aufsichtsbehörden und die obligatorische Benennung eines Datenschutzbeauftragten für jede PNR-Zentralstelle.

Hintergrundinformationen

PNR-Daten werden bereits heute in den Buchungssystemen der Fluggesellschaften gespeichert. Sie betreffen die Angaben, die Fluggäste den Fluggesellschaften bei der Buchung eines Fluges und beim Check-In eines Fluges zur Verfügung stellen. Die PNR-Daten umfassen den Namen, das Reisedatum, die Reiseroute, Flugscheininformationen, Kontaktangaben, Angaben zum Reisebüro, bei dem der Flug gebucht wurde, die Zahlungsart, die Sitznummer und Angaben zum Gepäck.

Die Verwendung dieser Daten durch die Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten in bestimmten Fällen ist nichts Neues: In mehreren Mitgliedstaaten werden bereits die PNR-Daten für Strafverfolgungszwecke genutzt, und zwar auf der Grundlage von entweder spezifischen Rechtsvorschriften oder allgemeinen rechtlichen Befugnissen. Die Erhebung und Nutzung von PNR-Daten waren bisher schon von wesentlicher Bedeutung bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität, wie z.B. Drogen-, Menschen- oder Kinderhandel. Dennoch gibt es bislang keine gemeinsame Regelung für die gesamte EU.

Das Vereinigte Königreich und Irland haben ihre Beteiligung an dieser Richtlinie erklärt. Dänemark wird sich nicht beteiligen.

Weiteres Vorgehen

Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, um die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft zu setzen, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen.

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Wochenplan von Präsident Donald Tusk

Mon, 18/04/2016 - 17:00

Donnerstag, 21. April 2016
11.00 Treffen mit dem Präsidenten Indonesiens Joko Widodo (Fototermin)

Freitag, 22. April 2016
11.00 Treffen mit dem Präsidenten Mosambiks Filipe Nyusi (Fototermin)

Samstag, 23. April 2016
Besuch in der Türkei
Im Anschluss an die am 18. März erzielte politische Einigung zwischen der EU und der Türkei reist der Präsident des Europäischen Rates Donald Tusk am Samstag, den 23. April nach Gaziantep (Türkei). An der Reise nehmen auch die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel und der Erste Vizepräsident der EU-Kommission Frans Timmermans teil.

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Schulprogramm für Milch, Obst und Gemüse

Tue, 12/04/2016 - 14:40

Der Rat hat eine Verordnung zur Förderung des Verzehrs von Milch, Obst und Gemüse in Schulen angenommen.


Förderung gesunder Lebensmittel

Das neue Programm wird mit einem jährlichen Budget in Höhe von insgesamt 250 Mio. € ausgestattet (Milcherzeugnisse: 100 Mio. €, Obst und Gemüse: 150 Mio. €). Den EU-Beitrag erhalten die Mitgliedstaaten für die Abgabe dieser Erzeugnisse in Bildungseinrichtungen.

Mit der EU-Beihilfe für die Finanzierung der Abgabe ausgewählter landwirtschaftlicher Erzeugnisse an Kinder in Bildungseinrichtungen sollen gesunde Ernährungsgewohnheiten und der Verzehr lokaler Erzeugnisse gefördert werden.

Neu an diesem Programm ist unter anderem eine verstärkte Betonung pädagogischer Aktivitäten wie Besuche von Kindern auf Bauernhöfen.

Angesichts der unterschiedlichen Verbrauchsmuster in der EU ist die Teilnahme an dem Schulprogramm für die Mitgliedstaaten freiwillig. Die teilnehmenden Mitgliedstaaten und Regionen können wählen, welche der für die Abgabe an Kinder in Bildungseinrichtungen in Betracht kommenden Erzeugnisse sie verteilen wollen, wobei frische und gesunde Erzeugnisse Vorrang haben.

Das Schulobst- und -gemüseprogramm sowie das Schulmilchprogramm sind derzeit eigenständige Programme. Mit der neuen Verordnung werden sie zu einem einzigen Programm verschmolzen.

Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die Fortsetzung und Stärkung der beiden Schulprogramme von größter Wichtigkeit sind – insbesondere in Anbetracht des derzeit rückläufigen Verbrauchs von frischem Obst und Gemüse und von Milcherzeugnissen, insbesondere bei Kindern, und der Zunahme der Zahl fettleibiger Kinder aufgrund ungesunder Ernährungsgewohnheiten.

Die neue Verordnung gilt unter Berücksichtigung des Beginns des neuen Schuljahres ab August 2017.

Die ungarische und die niederländische Delegation haben gegen die Annahme der Verordnung gestimmt und das Vereinigte Königreich hat sich der Stimme enthalten.

Der neue Rahmen für die Förderung der Abgabe von Obst und Gemüse sowie von Bananen und Milch an Kinder in Bildungseinrichtungen, einschließlich der Bestimmungen über die Höhe der Beihilfe der Union, und die Art und Weise, wie die Mittel innerhalb der Mitgliedstaaten verteilt werden sollen, machen die Änderung der Verordnung 1370/2013 über Beihilfen und Erstattungen im Zusammenhang mit der gemeinsamen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse erforderlich. Zudem werden die Verordnungen 1308/2013 und 1306/2013 geändert.

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Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 17./18. März 2016

Fri, 18/03/2016 - 18:50
I. MIGRATION

1. Der Europäische Rat bekräftigt seine umfassende Strategie zur Bewältigung der Migrationskrise. Mehrere Elemente unserer gemeinsamen europäischen Antwort sind bereits umgesetzt worden und zeitigen Ergebnisse. An den übrigen Elementen wird unentwegt weitergearbeitet, damit sie möglichst bald umgesetzt werden können. Vorrang wird auch weiterhin die Wiedererlangung der Kontrolle über unsere Außengrenzen haben.

2. Anknüpfend an die Beschlüsse der Staats- und Regierungschefs vom 7. März und im Zusammenhang mit dem Gemeinsamen Aktionsplan EU-Türkei und seiner Ausweitung ruft der Europäische Rat dazu auf,

  • die Arbeiten zu den Hotspots (Registrierungszentren) zu intensivieren; bei der Herstellung der vollen Funktionsfähigkeit sämtlicher Hotspots und der Aufstockung der Aufnahmekapazitäten wurden etliche Fortschritte erzielt; die betreffenden Anstrengungen sollten mit umfassender Unterstützung durch die EU fortgesetzt werden, was auch Unterstützung für die griechischen Asylstrukturen einschließt;
  • alle Mittel einzusetzen, um die Kapazitäten Griechenlands für die Rückführung irregulärer Migranten in die Türkei im Rahmen des griechisch-türkischen Rückübernahmeprotokolls und des Rückübernahmeabkommens EU-Türkei vom 1. Juni 2016 zu unterstützen. Die Mitgliedstaaten erklären sich bereit, Griechenland kurzfristig die erforderlichen Mittel einschließlich Grenzschutzbeamten, Asylexperten und Dolmetschern zur Verfügung zu stellen. Der Europäische Rat ersucht die Kommission, alle erforderliche Unterstützung für Griechenland im Hinblick auf die vollständige Umsetzung der Erklärung EU-Türkei zu koordinieren und einen operativen Plan zu entwickeln. Die Kommission wird zusammen mit den Mitgliedstaaten und Agenturen die erforderlichen Unterstützungsstrukturen zu seiner wirksamen Umsetzung koordinieren und organisieren. Die Kommission wird dem Rat regelmäßig über die Umsetzung Bericht erstatten;
  • Soforthilfe bereitzustellen, um Griechenland bei der Bewältigung der humanitären Lage zu helfen. Ein wichtiger Schritt in dieser Hinsicht ist die rasche Annahme der Verordnung über die Soforthilfe. Der von der Kommission vorgelegte Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans sollte unverzüglich angenommen werden. Die Mitgliedstaaten werden ersucht, umgehend zusätzliche Beiträge im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens zu leisten sowie bilaterale humanitäre Hilfe bereitzustellen;
  • die Umsiedlung aus Griechenland zu beschleunigen, wozu auch die Durchführung der erforderlichen Sicherheitskontrollen gehört; da die Zahl der Anträge nunmehr die Zahl der Angebote übersteigt, wie dem Bericht der Kommission vom 16. März zu entnehmen ist, sollten die Mitgliedstaaten entsprechend den bestehenden Verpflichtungen rasch mehr Plätze anbieten.

3. Der Europäische Rat nimmt Kenntnis von der Mitteilung der Kommission "Nächste operative Schritte in der Zusammenarbeit zwischen der EU und der Türkei im Bereich der Migration", insbesondere hinsichtlich der Frage, wie Asylanträge von Migranten, die von der Türkei aus in Griechenland einreisen, auf der Grundlage des Konzepts "erster Asylstaat" oder "sicherer Drittstaat" im Einklang mit dem europäischen Recht und dem Völkerrecht für unzulässig erklärt werden können.

4. Der Europäische Rat weist erneut darauf hin, dass durch die Erklärung EU-Türkei den Mitgliedstaaten in Bezug auf Umsiedlung und Neuansiedlung keine neuen Verpflichtungen auferlegt werden.

5. Die EU weist erneut darauf hin, dass sie von der Türkei die Einhaltung höchster Standards in Bezug auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Grundfreiheiten, einschließlich der Freiheit der Meinungsäußerung, erwartet.

6. Der Europäische Rat bekräftigt seine Unterstützung für Jordanien und Libanon. Er fordert, dass die zugesagten Mittel unverzüglich ausgezahlt und die EU-Vereinbarungen fertiggestellt werden, damit die Unterstützung für die Flüchtlinge und die Aufnahmegemeinschaften in beiden Ländern verbessert wird.

7. Der Europäische Rat ruft dazu auf, die Zusammenarbeit mit den westlichen Balkanstaaten bei der Bewältigung der Migrationskrise zu verstärken und einen Beitrag zu den Zielen des Europäischen Rates zu leisten.

8. Anknüpfend an seine Schlussfolgerungen vom Februar 2016 ersucht der Europäische Rat die Europäische Investitionsbank, ihm auf seiner Junitagung eine konkrete Initiative vorzuschlagen, die zum Ziel hat, rasch zusätzliche Finanzmittel zur Unterstützung eines nachhaltigen Wachstums, wichtiger Infrastrukturen und des sozialen Zusammenhalts in den Ländern der südlichen Nachbarschaft und des westlichen Balkans zu mobilisieren.

9. Der Europäische Rat ist im Hinblick auf mögliche neue Routen für irreguläre Migration äußerst wachsam und ruft dazu auf, alle Maßnahmen zu treffen, die sich hier als erforderlich erweisen könnten. In diesem Zusammenhang bleibt es von entscheidender Bedeutung, überall und mit allen angemessenen Mitteln gegen Schleuser vorzugehen. Die EU ist bereit, die Regierung der nationalen Einheit als die einzige rechtmäßige Regierung Libyens zu unterstützen, auch - auf deren Ersuchen - bei der Wiederherstellung von Stabilität, der Bekämpfung des Terrorismus und der Steuerung der Migration im zentralen Mittelmeerraum.

10. Der Europäische Rat bekräftigt seine vorangegangenen Schlussfolgerungen zu den verschiedenen Elementen der umfassenden Strategie und ist erfreut über die Fortschritte, die bei dem Vorschlag zur Europäischen Grenz- und Küstenwache erzielt wurden; dieser Vorschlag sollte so rasch wie möglich angenommen werden. Auch die Arbeiten zur künftigen Gestaltung der Migrationspolitik der EU, einschließlich der Dublin-Verordnung, werden vorangebracht.

II. ARBEITSPLÄTZE, WACHSTUM UND WETTBEWERBSFÄHIGKEIT

11. Als Richtschnur für die Beratungen des Rates über das Europäische Semester 2016 hat der Europäische Rat die politischen Prioritäten des Jahreswachstumsberichts gebilligt: Wiederankurbelung der Investitionstätigkeit, Fortsetzung der Strukturreformen zur Modernisierung unserer Volkswirtschaften und eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik. Die Mitgliedstaaten werden diese Prioritäten in ihren anstehenden nationalen Reformprogrammen und Stabilitäts- oder Konvergenzprogrammen zum Ausdruck bringen. Eine solche Politik wird dazu beitragen, den derzeitigen Aufschwung auf eine nachhaltigere Grundlage zu stellen und Wachstum und Beschäftigung zu fördern. Der Europäische Rat nimmt die Konsultation der Kommission zu Sozialfragen zur Kenntnis und unterstreicht die Bedeutung gut funktionierender Arbeitsmärkte und Wohlfahrtssysteme.

12. Auf seiner Tagung im Juni wird sich der Europäische Rat mit den Fortschritten befassen, die bei den Arbeiten zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion erzielt wurden. Ferner wird er eine Agenda für die Umsetzung aller Aspekte des Binnenmarkts, einschließlich der Verwirklichung der Strategien der Kommission für den Binnenmarkt, für einen digitalen Binnenmarkt und für die Kapitalmarktunion, im Hinblick darauf annehmen, das bisher ungenutzte Wachstums- und Produktivitätspotenzial des Binnenmarkts vollständig auszuschöpfen.

13. Angesichts der schwierigen Lage im europäischen Stahlsektor vor dem Hintergrund weltweiter Überkapazitäten fordert der Europäische Rat den Rat auf, die Mitteilung der Kommission rasch mit dem Ziel zu prüfen, mit entschlossenen Maßnahmen auf diese Herausforderung zu reagieren.

14. Der Europäische Rat nimmt Kenntnis von der Lage der Landwirte, insbesondere in den Sektoren Milch und Schweinefleisch, die stark von Preisrückgängen betroffen sind. Er ersucht die Kommission, aufgrund der Ergebnisse der Tagung des Rates (Landwirtschaft) vom 14. März zügig Maßnahmen zu ergreifen. Er wird die Entwicklung in diesem für Europa so wichtigen Sektor aufmerksam verfolgen.

15. Der Europäische Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission beabsichtigt, in Kürze eine Mitteilung zu einem Aktionsplan zur Mehrwertsteuer zu veröffentlichen. Er begrüßt die Absicht der Kommission, darin Vorschläge für mehr Flexibilität für die Mitgliedstaaten in Bezug auf reduzierte Mehrwertsteuersätze aufzunehmen, die den Mitgliedstaaten die Möglichkeit der Anwendung des Mehrwertsteuersatzes Null für Hygieneprodukte bieten würde.

III. KLIMA UND ENERGIE

16. Der Europäische Rat begrüßt die Vorlage des Pakets zur Energieversorgungssicherheit und der Mitteilung "Nach Paris" durch die Kommission. Er legt den Gesetzgebern nahe, die Arbeit an den Vorschlägen zur Stärkung der Energieversorgungssicherheit der EU auf der Grundlage früherer Schlussfolgerungen des Europäischen Rates und der von ihm gebilligten einschlägigen Strategien vorrangig weiterzuverfolgen. Er weist ferner auf die Bedeutung eines voll funktionsfähigen und vernetzten Energiemarkts hin. Auf der Grundlage der Mitteilung zum Klimaschutz unterstreicht er die Zusage der EU, die EU-internen Treibhausgas­emissionen zu reduzieren, den Anteil an erneuerbaren Energien zu erhöhen und die Energieeffizienz zu verbessern, wie es der Europäische Rat im Oktober 2014 beschlossen hat. Die Anpassung der Rechtsvorschriften zur Umsetzung dieses Rahmens bleibt eine vorrangige Aufgabe. Der Europäische Rat ersucht die Kommission, zu diesem Zweck zügig alle noch ausstehenden diesbezüglichen Vorschläge zu unterbreiten, damit der Rechtsetzungsprozess rasch in Gang kommt. Der Europäische Rat sieht der Unterzeichnung des Übereinkommens von Paris am 22. April in New York erwartungsvoll entgegen und betont, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten in der Lage sein müssen, das Übereinkommen von Paris so bald wie möglich und so rechtzeitig zu ratifizieren, dass sie ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens Vertragsparteien sind.

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