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Europäischer Rat (Nachrichten)

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Updated: 1 week 3 days ago

Iran: Rat verlängert Aussetzung von Sanktionen der EU

Fri, 15/01/2016 - 16:35

Der Rat hat am 14. Januar 2016 die Aussetzung bestimmter restriktiver Maßnahmen der EU gegen Iran, die im gemeinsamen Aktionsplan von  November 2013 aufgeführt sind, bis zum 28. Januar 2016 verlängert.

Eine begrenzte Anzahl von Sanktionen der EU gegen Iran war ausgesetzt worden, nachdem China, Frankreich, Deutschland, Russland, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten ein Interimsabkommen mit Iran erzielt hatten; der gemeinsame Aktionsplan (JPOA) vom 24. November 2013 enthält ein Konzept für eine langfristige umfassende Lösung für die iranische Nuklearfrage.

Die Länder haben sich am 14. Juli 2015 auf den gemeinsamen umfassenden Aktionsplan (JCPOA) geeinigt, mit dem gewährleistet werden soll, dass das iranische Nuklearprogramm ausschließlich friedlichen Zwecken dient, während alle Sanktionen des VN-Sicherheitsrats sowie Sanktionen der EU und der Vereinigten Staaten im Zusammenhang mit dem iranischen Nuklearprogramm nach einer vereinbarten Abfolge von Maßnahmen umfassend aufgehoben werden sollen.

Die Verlängerung der gegenwärtigen Aussetzung bestimmter restriktiver Maßnahmen der EU gegen Iran gemäß dem gemeinsamen Aktionsplan (JPOA) dient den kontinuierlichen Vorbereitungen für die Durchführung des JCPOA. Sobald die Internationale Atomenergie-Organisation bestätigt, dass Iran die Nuklearmaßnahmen im Rahmen des JCPOA ergriffen hat, setzt der Rat die Aufhebung aller wirtschaftlichen und finanziellen Sanktionen der EU, die im Zusammenhang mit dem iranischen Nuklearprogramm verhängt wurden, in Kraft, womit die heute verlängerte begrenzte Aussetzung von Sanktionen gegenstandslos wird.

Categories: Europäische Union

Wochenplan von Präsident Donald Tusk

Fri, 08/01/2016 - 16:25

Dienstag, 12. Januar 2016
11.00 Uhr Neujahrsempfang im Palais Royal (Brüssel)
17.00 Uhr Treffen mit der Fraktion der Grünen/EFA im Europäischen Parlament (EP)
18.00 Uhr Treffen mit der Fraktion der S&D im Europäischen Parlament (EP)

Categories: Europäische Union

EU ernennt neuen Missionsleiter in der Ukraine

Fri, 08/01/2016 - 15:25

Der Rat hat am 7. Januar 2016 Herrn Kęstutis Lančinskas, einen hohen litauischen Polizeibeamten, zum Missionsleiter der Beratenden Mission der Europäischen Union in der Ukraine ernannt. Herr Lančinskas wird als Nachfolger von Herrn Kalman Mizsei am 1. Februar 2016 in Kiew seine Arbeit aufnehmen. 

Die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) ist am 1. Dezember 2014 förmlich eingeleitet worden; ihr Mandat besteht darin, staatliche Stellen der Ukraine bei der Reform des Sicherheitssektors zu unterstützen. Die Mission gehört zu den zentralen Elementen der verstärkten Unterstützung der EU für die ukrainische Regierung nach dem Maidan-Aufstand vom Dezember 2013. Ihre Einrichtung folgt auf die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens zwischen der Ukraine und der EU im Jahr 2014, das auch die Schaffung einer vertieften und umfassenden Freihandelszone (DCFTA) beinhaltet. Die DCFTA ist am 1. Januar 2016 wirksam geworden. 

Ziel der Mission ist es, die Reform staatlicher Stellen wie Polizei und Strafverfolgungsbehörden sowie der Justiz allgemein – insbesondere der Staatsanwaltschaft – zu stärken und zu unterstützen. Dieser Prozess soll letztlich bewirken, dass das Vertrauen der ukrainischen Bevölkerung in ihre zivilen Sicherheitsdienste, denen massiv Korruption und Fehlverhalten vorgeworfen wurden, wiederhergestellt wird. 

Der heutige Beschluss ist vom Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee gefasst worden. 

Herr Lančinskas, der einen Master-Abschluss in Strafrecht erworben hat, hatte in den neunziger Jahren verschiedene Stellen im Rang eines ersten Sekretärs im diplomatischen Dienst Litauens inne. Von 1998 bis 2005 war er Leiter des Dienstes für internationale Zusammenarbeit und europäische Integration im litauischen Innenministerium, wo er auch für die Teilnahme Litauens an Friedenssicherungsmissionen und für den Beitritt Litauens zur Schengen-Zusammenarbeit zuständig war.

Im Jahr 2005 wurde Herr Lančinskas stellvertretender Polizeichef Litauens, bevor er im Januar 2009 das Amt des Polizeichefs des Bezirks Vilnius übernahm, das er bis heute ausgeübt hat.

Categories: Europäische Union

"Tierzuchtverordnung": Kompromisstext des Europäischen Parlaments und des Rates

Wed, 23/12/2015 - 11:30

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) hat am 18. Dezember 2015 unter luxemburgischem Ratsvorsitz und vorbehaltlich der förmlichen Annahme durch das Europäische Parlament und den Rat einen endgültigen Kompromiss zum Entwurf der Tierzuchtverordnung gebilligt.  

Die Vertreter des Europäischen Parlaments und des Rates hatten das Kompromisspaket in einer Trilogsitzung am 16. Dezember herbeigeführt.  

Tierzucht und ‑handel

Die Tierzuchtverordnung wird Folgendes abdecken: Zucht von reinrassigen Zuchtkühen, ‑schweinen, ‑schafen, ‑ziegen und ‑pferden, hybriden Zuchtschweinen und ihrem Zuchtmaterial, Handel damit und ihre Einfuhr in die EU.


Die neue Verordnung bildet einen umfassenderen, einheitlichen Rechtsrahmen, der den Stand der Technik in der Tierzucht berücksichtigt und gleichzeitig wertvolle tiergenetische Ressourcen bewahrt. Zuchtverbände und Zuchtunternehmen, die bestimmte Kriterien erfüllen müssen, damit ihre Zuchtprogramme von den nationale Behörden anerkannt und genehmigt werden, bilden das Rückgrat dieser Verordnung. 

Die neuen Rechtsvorschriften sollen das Funktionieren des Binnenmarktes und den Handel mit Drittländern verbessern. Sie enthalten spezifische Vorschriften zur Förderung gefährdeter Rassen und Bestimmungen, die die Besonderheiten des Pferdezuchtsektors berücksichtigen. 

Da die Tierzucht nicht in den Anwendungsbereich des Vorschlags über amtliche Kontrollen fallen soll, über den der Rat und das Europäische Parlament derzeit beraten, umfasst die neue Verordnung maßgeschneiderte Bestimmungen zur Durchführung amtlicher Kontrollen für den Tierzuchtsektor. 

Die nächsten Schritte 

Der Präsident des AStV wird dem Vorsitzenden des EP-Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ein Schreiben übermitteln. Diesem Schreiben zufolge wird der Rat, falls das Parlament den Kompromisstext in der heute vom AStV gebilligten Fassung auf seiner Plenartagung annimmt, diesen Text in erster Lesung ohne Änderung annehmen.

Damit dürften die neuen Rechtsvorschriften bis Mitte 2016 in Kraft treten und könnten 28 Monate nach dem Inkrafttreten angewandt werden.

Categories: Europäische Union

Russland: EU verlängert Wirtschaftssanktionen um sechs Monate

Tue, 22/12/2015 - 16:50

Der Rat hat am 21. Dezember 2015 die Wirtschaftssanktionen der EU gegen Russland bis zum 31. Juli 2016 verlängert. 

Die Sanktionen wurden am 31. Juli 2014 als Reaktion auf die Handlungen Russlands in der Ostukraine zunächst für ein Jahr verhängt.

Am 22. Juni 2015 hat der Rat die Geltungsdauer der Maßnahmen um sechs Monate bis zum 31. Januar 2016 verlängert. Grundlage dafür war das vom Europäischen Rat auf seiner Tagung vom März 2015 erzielte Einvernehmen, wonach die Geltungsdauer der Sanktionen von den Staats- und Regierungschefs der EU mit der vollständigen Umsetzung der Minsker Vereinbarungen – für die eine Frist bis zum 31. Dezember 2015 vorgesehen war – verknüpft wurde. 

Da die Minsker Vereinbarungen jedoch bis zum 31. Dezember 2015 nicht vollständig umgesetzt sein werden, ist die Geltungsdauer der Sanktionen verlängert worden, während der Rat die bei der Umsetzung erzielten Fortschritte weiterhin beobachtet.

Die ursprünglich im Juli 2014 verhängten Maßnahmen wurden im September 2014 verschärft. Sie zielen ab auf bestimmte Aspekte des Handelsaustauschs mit Russland im Finanz-, Energie- und Verteidigungssektor sowie im Bereich der Güter mit doppeltem Verwendungszweck.

Categories: Europäische Union

Beitrittskonferenz mit Montenegro: die Kapitel Verkehr und Energie eröffnet

Tue, 22/12/2015 - 16:25

Die siebte Tagung der Beitrittskonferenz auf Ministerebene mit Montenegro hat am 21. Dezember 2015 stattgefunden. Dabei wurden die Verhandlungen über zwei Kapitel eröffnet:

  • Kapitel 14: Verkehrspolitik
  • Kapitel 15/ Energie.

Die Beitrittsverhandlungen mit Montenegro wurden im Juni 2012 aufgenommen. Inzwischen sind 22 der insgesamt 35 Kapitel eröffnet worden; zwei davon wurden bereits vorläufig abgeschlossen.

Categories: Europäische Union

Zweite Schlussfolgerungen des Rates zur 10. Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation

Tue, 22/12/2015 - 15:50
  1. Der Rat wurde von der Kommission über die jüngsten Entwicklungen auf der 10. Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation unterrichtet. Er teilt die Bewertung, zu der die Kommission in Bezug auf das Gesamtpaket gelangt ist, und begrüßt den Abschluss der Verhandlungen über das überarbeitete Übereinkommen über den Handel mit Waren der Informationstechnologie.
  2. In Ermangelung endgültiger Texte ist der Rat übereingekommen, den Standpunkt der EU, die sich dem auf dem Ministertreffen erzielten Konsens anschließt, der WTO zu übermitteln und in den schriftlichen Schlussfolgerungen zu der Konferenz festzuhalten, wobei die EU im Einklang mit ihren internen Verfahren und unbeschadet der Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten die entsprechenden Folgemaßnahmen zu den Ergebnissen der Ministerkonferenz ergreifen wird.
Categories: Europäische Union

Pflanzengesundheit: Kompromiss zwischen dem Rat und dem Parlament

Tue, 22/12/2015 - 14:10

Der AStV (Ausschuss der Ständigen Vertreter) hat am 18. Dezember 2015 unter luxemburgischen Ratsvorsitz und vorbehaltlich der förmlichen Abstimmungen des Europäischen Parlaments und des Rates ein endgültiges Pflanzengesundheitspaket gebilligt. 

Die Vertreter des Rates und des Europäischen Parlaments hatten den Gesamtkompromiss in einer Trilogsitzung am 16. Dezember endgültig festgelegt.


Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten 

Der Vorschlag für Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen zielt darauf ab, erhöhten Risiken in diesem Sektor zu begegnen, die durch das Auftreten neuer Schädlinge und Krankheiten verursacht werden. Ferner sollen die Instrumente für den Handel innerhalb der EU oder mit Drittländern modernisiert werden, wobei ein risikobasierter Ansatz im Mittelpunkt steht. Bessere Überwachung und die frühzeitige Tilgung neuer Schädlinge sind die Mittel der Wahl zur Erhaltung der Pflanzengesundheit. 

Der Entwurf der Verordnung zur Pflanzengesundheit soll zusammen mit der Verordnung zur Tiergesundheit (die bald erlassen werden dürfte) und der Verordnung zu amtlichen Kontrollen (wird derzeit beim Rat geprüft) die Durchsetzung der Gesundheits- und Sicherheitsnormen der gesamten Nahrungsmittelkette verbessern.  

Die nächsten Schritte 

Voraussichtlich Ende Februar wird in einer Sitzung des EP-Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung über den Kompromisstext abgestimmt

Der Vorsitzende des EP-Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung wird dem Präsidenten des AStV ein Schreiben übermitteln. Darin wird erklärt, dass das Parlament, falls der Rat den Kompromisstext in der vom EP-Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung angenommenen Fassung nach Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen annimmt, diesen Text im Plenum in zweiter Lesung ohne Änderung annehmen wird und das Gesetzgebungsverfahren somit abgeschlossen wird. 

Damit dürfte die neue Pflanzengesundheitsverordnung bis Ende 2016 in Kraft treten und nach einer Frist von drei Jahren im Anschluss an das Inkrafttreten, innerhalb deren die zugehörigen abgeleiteten Rechtsakte erlassen werden, angewendet werden können.

 

Categories: Europäische Union

EU-Datenschutzreform: Rat bestätigt Einigung mit dem Europäischen Parlament

Mon, 21/12/2015 - 17:20

Am 18. Dezember 2015 hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) die mit dem Europäischen Parlament vereinbarten Kompromisstexte zur Datenschutzreform bestätigt. Rat, Parlament und Kommission hatten die Einigung am 15. Dezember erzielt. Mit dieser Einigung wird der Forderung des Europäischen Rates entsprochen, die Verhandlungen über die Datenschutzreform bis Ende 2015 abzuschließen.

Der luxemburgische Justizminister und Präsident des Rates Félix BRAZ erklärte dazu Folgendes: "Es handelt sich um eine grundlegende Einigung mit weitreichenden Folgen. Mit dieser Reform werden nicht nur die Rechte der Bürger gestärkt, sondern auch die Vorschriften für Unternehmen an das digitale Zeitalter angepasst, während gleichzeitig der Verwaltungsaufwand verringert wird. Die Texte sind ambitioniert und zukunftsorientiert. Wir können volles Vertrauen in das Ergebnis haben."  

Das Gesetzgebungspaket zur Datenschutzreform wurde 2012 von der Kommission vorgeschlagen; Ziel ist die Aktualisierung und Modernisierung der Datenschutzvorschriften.  Das Paket beinhaltet zwei Rechtsakte: die Datenschutz-Grundverordnung (mit der die Richtlinie 95/46/EG ersetzt werden soll) und die Datenschutzrichtlinie im Bereich der Strafverfolgung (die den Datenschutz-Rahmenbeschluss von 2008 ersetzen soll). 

Der Datenschutz bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist ein Grundrecht, das in der EU-Grundrechtecharta (Artikel 8) und im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Artikel 16) verankert ist.


Datenschutz-Grundverordnung

Mit der Datenschutz-Grundverordnung soll das Datenschutzniveau bei der Verarbeitung personenbezogener Daten erhöht werden; gleichzeitig sollen auch durch die Verringerung des Verwaltungsaufwands mehr Geschäftsmöglichkeiten im digitalen Binnenmarkt geschaffen werden. 

Besserer Datenschutz

Die Grundsätze und Regelungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten müssen im Einklang mit den Grundrechten und Grundfreiheiten und insbesondere dem Recht auf den Schutz personenbezogener Daten stehen. Betroffene (Personen, deren Daten verarbeitet werden) erhalten durch die Stärkung der Datenschutzrechte mehr Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten: 

  • Damit die für die Verarbeitung Verantwortlichen personenbezogene Daten verarbeiten dürfen, müssen sie spezielle Vorschriften einhalten, wozu auch die notwendige Einwilligung der Betroffenen gehört;
  • die Betroffenen erhalten leichteren Zugang zu ihren personenbezogenen Daten;
  • es wird besser darüber informiert, was mit den Daten nach ihrer Weitergabe geschieht. So sind die Betroffenen in einer klaren und einfachen Sprache über die Datenschutzmaßnahmen zu informieren, was auch mittels standardisierter Icons erfolgen kann;
  • es besteht ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten und ein Recht auf "Vergessenwerden". So ist es Betroffenen beispielsweise möglich, die unverzügliche Entfernung personenbezogener Daten zu verlangen, die in einem sozialen Netzwerk noch während ihrer Kindheit erfasst oder veröffentlicht wurden;
  • wenn ein Jugendlicher unter 16 Jahren Online-Dienste in Anspruch nehmen möchte, muss der Dienstleister sich darum bemühen zu prüfen, ob die Eltern ihre Einwilligung erteilt haben. Die Mitgliedstaaten können diese Altersgrenze herabsetzen, allerdings nicht unter das Alter von 13 Jahren;
  • es besteht ein Recht auf Übertragbarkeit, so dass personenbezogene Daten leichter von einem Dienstleister, etwa einem sozialen Netzwerk, an einen anderen Dienstleister übermittelt werden können. Dies wird nicht nur die Datenschutzrechte stärken, sondern auch zu mehr Wettbewerb zwischen Dienstleistern beitragen;
  • der Verarbeitung personenbezogener Daten kann aus Gründen des öffentlichen Interesses oder der berechtigten Interessen eines für die Verarbeitung Verantwortlichen rechtmäßig widersprochen werden. Unter dieses Recht fällt die Verwendung personenbezogener Daten für die Zwecke der "Profilerstellung";
  • allgemeine Schutzklauseln regeln die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Zwecke der Archivierung, sofern dies im öffentlichen Interesse liegt, sowie für die wissenschaftliche und historische Forschung oder für statistische Zwecke.

Im Hinblick auf einen leichteren Zugang zu Rechtsmitteln haben Betroffene die Möglichkeit, Entscheidungen ihrer Datenschutzbehörde von ihrem einzelstaatlichen Gericht überprüfen zu lassen, unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat der für die Verarbeitung der Daten Verantwortliche seinen Sitz hat. 

Mehr Geschäftsmöglichkeiten im digitalen Binnenmarkt

Mit der Verordnung wird ein unionsweit einheitlicher Rechtsrahmen sowohl für europäische als auch für außereuropäische Unternehmen geschaffen, die Online-Dienstleistungen in der EU anbieten. Damit wird eine Situation verhindert, in der widersprüchliche einzelstaatliche Datenschutzregeln den grenzüberschreitenden Datenaustausch stören könnten. Vorgesehen ist ferner eine intensivere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, um sicherzustellen, dass die Datenschutzvorschriften EU-weit kohärent angewandt werden. Damit wird ein fairer Wettbewerb geschaffen und dazu beigetragen, dass Unternehmen, vor allem kleine und mittlere Unternehmen, den größtmöglichen Nutzen aus dem digitalen Binnenmarkt ziehen können. 

Um Kosten zu senken und Rechtssicherheit zu schaffen, wird in bedeutenden grenzüberschreitenden Fällen, die mehrere einzelstaatliche Aufsichtsbehörden betreffen, eine einheitliche Aufsichtsentscheidung getroffen. Durch dieses Prinzip der zentralen Anlaufstelle wird es einem in mehreren Mitgliedstaaten tätigen Unternehmen ermöglicht, nur mit der Datenschutzbehörde in dem Mitgliedstaat zu verkehren, in dem es seinen Hauptsitz hat. Nach diesem Mechanismus gilt ferner in Streitfällen eine einheitliche Entscheidung für das gesamte Gebiet der EU. 

Um die Verwaltungskosten zu senken, sieht die Verordnung einen risikobasierten Ansatz vor: Die für die Verarbeitung Verantwortlichen können Maßnahmen von dem Risiko abhängig machen, das mit den Datenverarbeitungsvorgängen verbunden ist. Verschiedene Unternehmen üben verschiedene Tätigkeiten aus, und entsprechend können auch die damit verbundenen Risiken für den Schutz der Privatsphäre variieren. Die Verordnung sieht keine einheitliche Standardlösung vor: Je höher die mit den Tätigkeiten verbundenen Risiken für die personenbezogenen Daten sind, desto strenger sind die Anforderungen. 

Mehr und bessere Instrumente zur Durchsetzung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften

Die Verordnung sieht eine Reihe von Maßnahmen für eine höhere Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht der für die Verarbeitung Verantwortlichen vor, um eine umfassende Einhaltung der neuen Datenschutzvorschriften zu gewährleisten. Die Verantwortlichen müssen eine Reihe von Sicherheitsmaßnahmen anwenden; so sind etwa in bestimmten Fällen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten zu melden. Um die Verordnung zukunftssicher zu machen, gelten die Grundsätze des Datenschutzes durch Technik und des Datenschutzes durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen. Behörden und Unternehmen, die bestimmte riskante Datenverarbeitungen vornehmen, müssen einen Datenschutzbeauftragten benennen, der die Einhaltung der Vorschriften überwacht. 

Von der Verarbeitung Betroffene sowie unter bestimmten Umständen Datenschutzorganisationen können bei einer Aufsichtsbehörde eine Beschwerde oder bei Gericht einen Rechtsbehelf einlegen, wenn die Datenschutzvorschriften nicht eingehalten werden. Für die Datenverarbeitung Verantwortliche können mit Geldstrafen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % ihres gesamten Jahresumsatzes belegt werden. 

Garantien für die Übermittlung personenbezogener Daten außerhalb der EU

Die Verordnung regelt die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer und internationale Organisationen. Diese Übertragungen sind zulässig, sofern eine Reihe von Bedingungen und Garantien erfüllt sind, insbesondere in den Fällen, in denen die Kommission festgestellt hat, dass ein angemessenes Schutzniveau gegeben ist. Neue Angemessenheitsbeschlüsse sind mindestens alle vier Jahre zu überprüfen. Bestehende Angemessenheitsbeschlüsse und Genehmigungen bleiben in Kraft, bis sie geändert, ersetzt oder aufgehoben werden.   

Die Datenschutzrichtlinie im Bereich der Strafverfolgung

Diese Richtlinie soll den Schutz personenbezogener Daten gewährleisten, die zur Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten und zur Strafvollstreckung – wozu auch der Schutz vor und die Abwehr von Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit gehört – verarbeitet werden. 

Es ist von entscheidender Bedeutung, einen durchweg hohen Schutz der personenbezogenen Daten natürlicher Personen zu gewährleisten und dabei den Austausch personenbezogener Daten zwischen den Strafverfolgungsbehörden der einzelnen Mitgliedstaaten zu erleichtern. 

Weiter reichender Geltungsbereich

Zusätzlich zur Erfassung von Tätigkeiten, die darauf abzielen, Straftaten zu verhüten, zu untersuchen, aufzudecken und zu verfolgen, wurde die neue Richtlinie auf den Schutz vor und die Abwehr von Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit ausgeweitet. 

Die neue Richtlinie würde nicht nur für die grenzüberschreitende Verarbeitung von personenbezogenen Daten gelten, sondern auch für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Polizei- und Justizbehörden auf rein nationaler Ebene. Der zu ersetzende Rahmenbeschluss umfasste lediglich den grenzübergreifenden Datenaustausch. 

Rechte der betroffenen Person

Die Vorschriften stellen ein Gleichgewicht her zwischen dem Recht auf Privatsphäre und der polizeilichen Notwendigkeit, nicht zu einem frühen Zeitpunkt der Untersuchung bekannt zu machen, dass Daten verarbeitet werden. In dem Text wird jedoch ausgeführt, welche Informationen der Betroffene jederzeit erhalten kann, um seine Rechte zu schützen, wenn er befürchtet, dass seine Daten verletzt worden sind. 

Auch die Weitergabe personenbezogener Daten an Drittländer und internationale Organisationen wird durch die neuen Vorschriften erfasst. 

Einhaltung

In der neuen Richtlinie wird festgelegt, dass ein Datenschutzbeauftragter zu benennen ist, der die zuständigen Behörden dabei unterstützt, die Einhaltung der Datenschutzvorschriften zu gewährleisten. 

Ein weiteres Instrument zur Gewährleistung der Einhaltung ist die Folgenabschätzung. Wenn eine bestimmte Art der Verarbeitung aller Voraussicht nach ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten von Personen beinhaltet, müssen die zuständigen Behörden eine Abschätzung der möglichen Folgen des Vorgangs vornehmen, insbesondere im Falle der Anwendung neuer Technologien.   

Überwachung und Schadenersatz

Der Wortlaut der Richtlinie ist an den der Verordnung angepasst, um zu gewährleisten, dass generell die gleichen allgemeinen Grundsätze zur Anwendung kommen. Darüber hinaus sind die Vorschriften über die Aufsichtsbehörde weitgehend ähnlich, da die durch die Datenschutz-Grundverordnung eingerichtete Aufsichtsbehörde sich auch mit Angelegenheiten befassen kann, die unter die Richtlinie fallen. Nach der neuen Richtlinie hätten die betroffenen Personen zudem Anspruch auf Schadenersatz, wenn sie wegen einer rechtswidrigen Verarbeitung ihrer Daten einen Schaden erlitten haben.                        

WEITERES VORGEHEN

Am 17. Dezember hat der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments in einer außerordentlichen Sitzung die in den Trilogen beschlossenen Texte bestätigt. Diese Unterstützung versetzte den AStV heute in die Lage, den endgültigen Kompromisstexten von Verordnung und Richtlinie zuzustimmen. Nach der Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen werden die Texte dem Rat und anschließend dem Parlament zur Annahme vorgelegt. Die Verordnung und die Richtlinie werden voraussichtlich im Frühjahr 2018 in Kraft treten.

Categories: Europäische Union

Ausführungen von Präsident Donald Tusk im Anschluss an die Tagung des Europäischen Rates, 18. Dezember 2015

Fri, 18/12/2015 - 17:44

Heute Morgen haben wir eine ernste politische Aussprache über die Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion geführt. Der Präsident der Europäischen Zentralbank Mario Draghi hat an unserer Sitzung teilgenommen und betont, dass Fortschritte erzielt werden müssen. Unsere Aussprache hat eine klare Botschaft vermittelt: Es ist keine Zeit für Selbstzufriedenheit, wenn es um die Reform des Euro-Währungsgebiets geht. Wir sind bereit, schwierige Entscheidungen zur Bankenunion und zur wirtschaftspolitischen Steuerung im nächsten Jahr zu treffen. Unsere Minister werden zügig arbeiten und uns im kommenden Juni Bericht erstatten.

Wir haben Präsident Hollande zu dem historischen Erfolg der COP21 in Paris beglückwünscht und die Fortschritte bei der Schaffung der Energieunion bewertet. Wir haben die Bedingungen erörtert, die für die Durchführung großer Energieinfrastrukturprojekte erfüllt sein müssen. Wir haben uns darauf verständigt, dass neue Infrastrukturen mit den Zielen der Energieunion, wie Verringerung der Energieabhängigkeit und Diversifizierung der Lieferanten, Quellen und Versorgungswege, umfassend vereinbar sein sollten. Ferner ist zu erwähnen, dass sämtliche Projekte selbstverständlich mit allen EU-Rechtsvorschriften – auch dem dritten Energiepaket – im Einklang stehen müssen. Dies ist eine eindeutige Voraussetzung dafür, dass die Organe der EU oder die Mitgliedstaaten politische, rechtliche oder finanzielle Unterstützung leisten.

Abschließend möchte ich noch, ein Wort der Anerkennung an Premierminister Bettel und sein Team richten. Xavier, ich denke, ich spreche im Namen aller Staats- und Regierungschefs, wenn ich Dir sage, dass der luxemburgische Vorsitz in den Bereichen Fluggastdatensätze und Datenschutz sowie in der Migrationskrise sehr hart gearbeitet und Hervorragendes geleistet hat. Es war ein äußerst effizienter Vorsitz. Ich danke Dir, Xavier, und spreche Dir unsere herzlichen Glückwünsche aus. 

Categories: Europäische Union

Erklärung der Hohen Vertreterin Federica Mogherini im Namen der EU zur Unterzeichnung der libyschen politischen Vereinbarung

Fri, 18/12/2015 - 16:53

Die Europäische Union begrüßt die Unterzeichnung der libyschen politischen Vereinbarung und sagt ihre Unterstützung für die kommende Regierung der nationalen Einheit zu. 

Heute wurde ein historischer Schritt hin zur Wiederherstellung von Frieden und Stabilität für das libysche Volk getan. Die Unterzeichnung der libyschen politischen Vereinbarung durch Vertreter der Mitglieder des Repräsentantenhauses und des Allgemeinen Nationalkongresses, Unabhängige, Gemeinden, politische Parteien und die Zivilgesellschaft ebnet den Weg in Richtung einer friedlichen Lösung für eine furchtbare Krise, die das libysche Volk gespalten, verarmt und in große Leiden versetzt hat und die eine wachsende Bedrohung nicht nur für Libyen selbst, sondern auch für dessen Nachbarn, einschließlich der EU, darstellt. 

Die EU sagt ihre Unterstützung für die kommende Regierung der nationalen Einheit zu, und sie wird keine Kontakte mehr zu Personen unterhalten, die geltend machen, Institutionen anzugehören, die nicht durch die libysche politische Vereinbarung gutgeheißen sind. 

Die EU ist bereit, eine sofortige und substanzielle Unterstützung in einer Reihe unterschiedlicher Bereiche anzubieten, denen gemeinsam mit den libyschen Behörden Vorrang eingeräumt wird: Ein Hilfspaket mit einem Volumen von 100 Mio. EURO steht bereits zur Verfügung, unter anderem für die Bereitstellung von Dienstleistungen, deren die libysche Bevölkerung dringend bedarf. 

Die EU betont, dass Libyen Eigenverantwortung für diesen Prozess trägt und dass es wichtig ist, dafür zu sorgen, dass dieser Prozess auch weiterhin offen ist und alle Parteien umfasst. Die Verantwortung für die erfolgreiche Umsetzung der Vereinbarung liegt bei den Libyern, und die EU und die internationale Gemeinschaft stehen bereit, sie in diesem Bemühen zu unterstützen. Die EU dankt der UNSMIL und dem Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, Martin Kobler, für ihr Engagement und ihren Einsatz, mit denen sie die libyschen Parteien zu diesem wichtigen Schritt veranlassen konnten.

Categories: Europäische Union

Ausführungen von Präsident Donald Tusk im Anschluss an die erste Arbeitssitzung des Europäischen Rates

Fri, 18/12/2015 - 14:45

Guten Abend. Heute haben sich die Staats- und Regierungschefs mit der Frage befasst, wie mit der Migrationskrise umzugehen ist. Alle Elemente einer Strategie liegen auf dem Tisch, aber es fehlt weiterhin an Lösungen, wenn es um Hotspots, Umsiedlung, Neuansiedlung und Rückkehr bzw. Rückführung geht. Vor allem gelingt es uns nicht, unsere Außengrenzen zu schützen. Aus diesem Grund haben die Staats- und Regierungschefs beschlossen, das Vorgehen in all diesen Fragen zu beschleunigen.

Nach meinem Dafürhalten betraf unsere heutige Debatte in ihren wichtigsten Teilen die Außengrenzen der EU. Nicht nur, weil ich seit dem Beginn dieser Krise immer wieder auf die Bedeutung der Kontrolle der Außengrenzen hingewiesen habe, sondern auch, weil wir ohne eine derartige Kontrolle als politische Gemeinschaft scheitern werden. Und ich spreche hier von potenziell ernsteren Auswirkungen als der Nicht-Erhaltung des Schengen-Systems. Heute Abend können wir etwas optimistischer sein, weil alle Staats- und Regierungschefs darin übereinstimmen, dass Schengen geschützt werden muss. In diesem Zusammenhang haben wir uns darauf verständigt, den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Stärkung der Außengrenzen der EU – einschließlich der Schaffung eines europäischen Grenzschutzes – rasch zu prüfen. Die Minister sollten ihren Standpunkt bis Juli festlegen, aber die breite Zustimmung der Staats- und Regierungschefs bedeutet, dass Europa in Zukunft nicht weiterhin Gefahren ausgesetzt sein wird, weil die Schengen-Grenze ungenügend geschützt ist.

Heute Abend habe ich auch von Frontex eine gute Nachricht erhalten, nämlich dass mit Griechenland eine Vereinbarung getroffen wurde, wonach bereits im Dezember ein Soforteinsatzteam für Grenzsicherungszwecke entsandt wird. Dies ist ein weiteres Indiz dafür, dass wir nun begonnen haben, die richtigen Maßnahmen zum Schutz der Außengrenzen zu treffen.

Zur Frage des Vereinigten Königreichs haben wir beim Abendessen substanzielle und konstruktive Beratungen geführt. Vor dem Treffen wollte ich nicht zu dramatisch klingen, aber ich denke, dass es heute Abend um Alles oder Nichts ging. Premierminister Cameron hat seinen Standpunkt im Einzelnen dargelegt und ist dabei insbesondere auf die Vorteile und die Frage der Freizügigkeit eingegangen. Er hat seine Forderung nach einem Modell, das sich auf vier Jahre stützt, dargelegt und bekräftigt, dass er für alternative Lösungen nur dann offen sei, wenn damit dasselbe Ziel erreicht wird. Die Staats- und Regierungschefs haben ihre Bedenken geltend gemacht, gleichzeitig aber auch ihre Bereitschaft bekundet, sich um Kompromisslösungen zu bemühen. Ausgehend von dieser konstruktiven Debatte haben wir uns darauf verständigt, uns gemeinsam um Lösungen für alle vier von Premierminister Cameron genannten "Körbe" zu bemühen. In Bezug auf sämtliche "Körbe" liegt noch viel Arbeit vor uns. Zunächst werden wir eng mit dem Vereinigten Königreich und der Kommission zusammenarbeiten. Im Vorfeld der Tagung des Europäischen Rates im Februar werde ich dann den Staats- und Regierungschefs einen konkreten Textvorschlag unterbreiten.

Der Europäische Rat wird morgen um 10.00 Uhr erneut zusammentreten, um über die Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion und der Energieunion sowie die Terrorismusbekämpfung zu beraten. Ich danke Ihnen.

Categories: Europäische Union

Ausführungen von Präsident Donald Tusk vor der Tagung des Europäischen Rates

Thu, 17/12/2015 - 17:10

Schon seit vielen Monaten, nämlich seit Beginn der Migrationskrise, habe ich darauf hingewiesen, dass es keine wirkliche Alternative zum Grenzschutz gibt. Und daher begrüße ich mit großer Befriedigung den Vorschlag der Europäischen Kommission, unsere Außengrenzen zu stärken, da die Kontrolle der Grenzen in der Tat eine conditio sine qua non einer jeden Migrationspolitik ist. 

Für den Grenzschutz sind in erster Linie die Nationalstaaten zuständig - und sollten dies auch sein. Aus diesem Grund müssen wir uns mit dem sehr kontroversen Gedanken auseinandersetzen, dass europäische Grenzschutzbeamte das Hoheitsgebiet souveräner Staaten betreten.

Europa darf sich jedoch nicht weiter Gefahren aussetzen, nur weil Schengen-Staaten nicht in der Lage sind, ihre Grenzen wirksam zu schützen. Wenn wir den Vorschlag der Kommission ablehnen, müssen wir uns um eine andere Lösung bemühen, die – so fürchte ich – ebenso schmerzhaft sein wird.

Entscheidende Bedeutung kommt natürlich auch dem Thema des Vereinigten Königreichs zu. Die Konsultationen, die ich mit allen Mitgliedstaaten geführt habe, zeigen, dass alle Beteiligten guten Willens sind, was jedoch nichts an der Tatsache ändert, dass einige Teile des britischen Vorschlags inakzeptabel sind. Sollte es Premierminister Cameron allerdings heute Abend gelingen, die Staats- und Regierungschefs davon zu überzeugen, dass wir zusammen Lösungen für alle vier "Körbe" erzielen können, dann haben wir eine reelle Chance, im Februar zu einer Einigung zu gelangen.

Und schließlich die WWU. Selbst wenn die Migrationskrise derzeit das alles beherrschende Thema in Europa ist, können wir es uns nicht leisten, mit den notwendigen Reformen auf bessere Tage zu warten. Auf dem Gipfeltreffen sollte deutlich werden, ob die Mitgliedstaaten bereit sind, schwierige Entscheidungen zur Bankenunion und wirtschaftspolitischen Steuerung zu treffen.

Categories: Europäische Union

Schulprogramm: SAL billigt Kompromisstext

Thu, 17/12/2015 - 14:56

Der Sonderausschuss Landwirtschaft (SAL) hat am 16. Dezember 2015 unter dem luxemburgischen Ratsvorsitz und vorbehaltlich der förmlichen Abstimmungen des Europäischen Parlaments und des Rates einen endgültigen Kompromiss zum Vorschlag für eine Verordnung über das Schulprogramm für Milch, Obst und Gemüse gebilligt.

Die Vertreter des Rates und des Europäischen Parlaments hatten den Gesamtkompromiss in einer Trilogsitzung am 10. Dezember herbeigeführt. Zugleich hat der SAL eine Verordnung des Rates zum selben Thema gebilligt, mit der das Schulprogramm insbesondere im Hinblick auf die Festlegung der EU-Beihilfe ergänzt wird.


Förderung bestimmter Lebensmittel für die öffentliche Gesundheit

Die Schulprogramme wurden ursprünglich ins Leben gerufen, um den Verzehr von Obst und Gemüse sowie Milcherzeugnissen zu fördern, die aus Sicht der öffentlichen Gesundheit vorteilhaft und für die Abgabe an Schulkinder geeignet sind. Außerdem handelt es sich um wichtige Sektoren für die Landwirtschaft der EU. Im Rahmen der Programme erhalten Mitgliedstaaten EU-Beihilfe für die Abgabe dieser Produkte in Bildungseinrichtungen. 

Das Schulobst- und -gemüseprogramm und das Schulmilchprogramm sind derzeit zwei eigenständige Programme. Die Kommission unterbreitete im Januar 2014 einen Vorschlag zur Zusammenlegung der Programme und zur Änderung der neuen Verordnung über die einheitliche gemeinsame Marktorganisation (einheitliche GMO) im Rahmen der reformierten Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sowie zur Änderung der Verordnung zur Festsetzung bestimmter Beihilfen und Erstattungen. Dem neuen Programm wird ein jährliches Budget von insgesamt 250 Millionen € zur Verfügung stehen (Milcherzeugnisse: 100 Millionen €, Obst und Gemüse: 150 Millionen €).

Die nächsten Schritte

Voraussichtlich Ende Januar wird in einer Sitzung des EP-Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung über den Kompromisstext abgestimmt.

Der Präsident des SAL wird im Namen des Vorsitzes ein Schreiben an den Vorsitzenden des EP-Ausschusses übermitteln. Darin wird erklärt, dass der Rat, falls das Parlament im Plenum die Kompromisstexte in der vom SAL gebilligten Fassung nach Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen annimmt, einer Einigung mit dem Europäischen Parlament über die Schulprogramme für Milch, Obst und Gemüse in erster Lesung zustimmen kann. Damit dürfte das neue Programm im Frühjahr 2016 in Kraft treten und ab August 2017 angewendet werden können.

Categories: Europäische Union

Nationale Luftschadstoffemissionen: Rat legt seinen Standpunkt zu neuen Grenzwerten fest

Thu, 17/12/2015 - 13:10

Der Rat hat am 16. Dezember 2015 eine allgemeine Ausrichtung zur vorgeschlagenen Richtlinie über die Verringerung der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe (sog. neue NEC-Richtlinie) festgelegt. Die auf der Tagung des Rates "Umwelt" erreichte Einigung wird als Grundlage für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament dienen.

Mit der Richtlinie sollen die jährlichen Höchstmengen pro Land für bestimmte Luftschadstoffe geändert und neue Reduktionsverpflichtungen für die Zeiträume 2020 bis 2029 und ab 2030 eingeführt werden.

Ziel ist es, die aufgrund der Luftverschmutzung bestehenden Gesundheitsrisiken und Umweltfolgen zu verringern und das EU-Recht mit den internationalen Verpflichtungen, die sich aus dem geänderten Göteborg-Protokoll von 2012 ergeben, in Einklang zu bringen.


Schadstoffe

In der derzeitigen NEC-Richtlinie sind nationale Emissionsobergrenzen für vier Schadstoffe (Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, flüchtige organische Verbindungen und Ammoniak) festgelegt. Der Standpunkt des Rates für die neue Richtlinie enthält außerdem Höchstwerte für den neuen Schadstoff Feinstaub, nicht aber für Methan, wie es die Kommission vorgeschlagen hatte. Dieser Schadstoff wurde vom Geltungsbereich ausgenommen, da Überschneidungen mit künftigen klima- und energiepolitischen Maßnahmen im Zusammenhang mit Treibhausgasemissionen befürchtet wurden.

Nationale Reduktionsverpflichtungen

Die nationalen Reduktionsverpflichtungen je Schadstoff für den Zeitraum 2020 bis 2029 im Standpunkt des Rates und im geänderten Göteborg-Protokoll sind identisch. Für den Zeitraum ab 2030 soll es dagegen neue Reduktionsverpflichtungen geben. Diese basieren auf einer fachlichen Bewertung des Reduktionspotenzials jedes Landes, auf den nationalen Schätzungen der Emissionen für das Jahr 2030 und auf dem Ziel, die gesundheitlichen Auswirkungen der Luftverschmutzung zu verringern.

Was die von der Kommission vorgeschlagenen Emissionszwischenziele für 2025 betrifft, so sollen sich die Mitgliedstaaten an einer nichtlinearen Reduktionskurve ausrichten können, wenn dies effizienter ist.

Flexibilitätsregelungen

Der Rat schlägt vor, den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität zuzugestehen. So ist beispielsweise vorgesehen, dass ein Mittelwert der jährlichen Emissionen aus den Emissionen des betreffenden sowie des vorherigen und des darauffolgenden Jahres gebildet werden darf. Diese Regelung kann angewendet werden, wenn ein Mitgliedstaat wegen besonders niedriger oder hoher Temperaturen oder wegen unvorhergesehener Konjunkturschwankungen in einem bestimmten Jahr nicht in der Lage ist, seine Verpflichtung zu erfüllen.

In einigen Fällen soll es zudem möglich sein, für einen begrenzten Zeitraum die Überschreitung der Höchstmenge bei einem Schadstoff mit einer entsprechenden Verringerung eines anderen Schadstoffs auszugleichen.

Außerdem könnte im Falle einer außergewöhnlichen Unterbrechung beziehungsweise eines außergewöhnlichen Verlustes von Kapazitäten in der Strom- oder Wärmeversorgung davon ausgegangen werden, dass ein Mitgliedstaat seine Verpflichtungen einhält.

Chronologie und nächste Schritte

Die Kommission hat ihren Vorschlag als Teil des Maßnahmenpakets zur Luftqualität im Dezember 2013 vorgelegt. Der Rat hat im Juni 2014 und im Juni 2015 zwei Orientierungsaussprachen geführt. Das Europäische Parlament hat im Oktober 2015 über seinen Standpunkt zu der vorgeschlagenen Richtlinie abgestimmt. Die allgemeine Ausrichtung des Rates dient als Grundlage für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament, bei denen so rasch wie möglich eine Einigung erzielt werden soll.

Die luxemburgische Umweltministerin und Präsidentin des Rates Dieschbourg erklärte hierzu Folgendes: "Luftverschmutzung beeinträchtigt die Gesundheit aller Bürger. Es muss dringend gehandelt werden, um die Luftqualität in Europa zu verbessern. Nach schwierigen Beratungen haben wir uns heute auf einen ausgewogenen Kompromiss verständigt, der von vielen Mitgliedstaaten unterstützt wird und doch ehrgeizig ist. Wir sollten ein Ergebnis anstreben, das den ehrgeizigen Zielen der Richtlinie und dem Geist des Pariser Klimaschutzabkommens gerecht wird."

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Tagung des Europäischen Rates, 17./18. Dezember 2015

Thu, 17/12/2015 - 12:46

Die führenden Politiker der EU haben sich auf ihrer Dezembertagung mit Migrationsfragen, der Terrorismusbekämpfung, dem Bericht der Präsidenten über die Wirtschafts- und Währungsunion, der Vollendung des Binnenmarkts und den Plänen des Vereinigten Königreichs für ein Referendum befasst. Außerdem nahmen sie Schlussfolgerungen zu Syrien an.

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Schlussfolgerungen zur Migration - Europäischer Rat (17. Dezember 2015)

Thu, 17/12/2015 - 11:00
I. Migrationsfragen

1. Der Europäische Rat hat in den vergangenen Monaten eine Strategie erarbeitet, die darauf abzielt, die beispiellosen Migrationsströme, mit denen Europa konfrontiert ist, einzudämmen. Die Umsetzung dieser Strategie ist jedoch bislang unzureichend und muss beschleunigt werden. Zur Wahrung der Integrität des Schengen-Systems ist es unerlässlich, die Kontrolle über die Außengrenzen wiederzuerlangen. Mängel - insbesondere bei den Hotspots (Registrierungszentren) , der Umsiedlung und der Rückkehr/Rückführung - müssen rasch beseitigt werden. Die Institutionen der EU und die Mitgliedstaaten müssen dringend

a) die Unzulänglichkeiten an den Außengrenzen des Schengen-Raums beseitigen, insbesondere durch die Gewährleistung systematischer Sicherheitsüberprüfungen, bei denen die einschlägigen Datenbanken abgefragt werden, und Dokumentenbetrug vorbeugen;

b) Funktionsmängel der Hotspots beseitigen, auch indem sie die für die Erfüllung ihres Zwecks erforderlichen Aufnahmekapazitäten schaffen; sich rasch über einen genauen Zeitrahmen einigen, in dem weitere Hotspots einsatzbereit werden; sicherstellen, dass FRONTEX und das EASO über die notwendige Fachkompetenz und Ausrüstung verfügen;

c) die systematische und vollständige Identitätsfeststellung, Registrierung und Abnahme von Fingerabdrücken sicherstellen, und Maßnahmen treffen, um dagegen vorzugehen, dass Migranten sich der Registrierung entziehen, und um irreguläre Sekundärströme einzudämmen;

d) Umsiedlungsentscheidungen umsetzen und prüfen, ob andere Mitgliedstaaten, die hohem Druck ausgesetzt sind, auf ihren Antrag hin zu Begünstigten bestehender Entscheidungen werden können;

e) konkrete Maßnahmen treffen, um die tatsächliche Rückkehr/Rückführung und Rückübernahme von nicht aufenthaltsberechtigten Personen sicherzustellen, und die Mitgliedstaaten bei Rückführungsaktionen unterstützen;

f) die Maßnahmen zur Bekämpfung von Schleusung und Menschenhandel verstärken;

g) bei Folgendem für die Umsetzung beziehungsweise für operative Folgemaßnahmen sorgen:

• hochrangige Konferenz über die östliche Mittelmeerroute/Westbalkanroute; in diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass Drittstaaten entlang der Westbalkanroute geholfen wird, eine Registrierung nach EU-Standards durchzuführen; 
• Gipfeltreffen von Valletta, insbesondere hinsichtlich der Rückkehr/Rückführung und Rückübernahme, und
• Erklärung EU-Türkei vom 29. November 2015 und Aktionsplan EU-Türkei; in diesem Zusammenhang wird der AStV ersucht, seine Beratungen über die Art und Weise der Mobilisierung der 3 Mrd. EUR für die Flüchtlingsfazilität für die Türkei rasch zum Abschluss zu bringen;

h) die vereinbarte Neuansiedlungsregelung weiter umsetzen;

i) die Ströme entlang den Migrationsrouten weiterhin aufmerksam verfolgen, um auf Entwicklungen rasch reagieren zu können.

2. Der Rat sollte seine Arbeiten zu dem Umsiedlungsmechanismus für Krisensituationen unter Berücksichtigung der gewonnenen Erfahrungen fortsetzen und rasch über seinen Standpunkt zu der Liste sicherer Herkunftsstaaten beschließen. Der Rat wird ersucht, die Lage betreffend Afghanistan rasch zu prüfen. Der Rat sollte die Vorschläge der Kommission vom 15. Dezember betreffend ein europäisches Grenz- und Küstenschutzsystem, den Schengener Grenzkodex, eine freiwillige Regelung für die Aufnahme aus humanitären Gründen und Reisedokumente für die Rückkehr/Rückführung zügig prüfen. Der Rat sollte seinen Standpunkt zum europäischen Grenz- und Küstenschutzsystem unter niederländischem Vorsitz festlegen. Die Kommission wird rasch die Überprüfung des Dublin-Systems vorlegen; bis dahin müssen die geltenden Vorschriften angewandt werden. Sie wird ferner demnächst einen überarbeiteten Vorschlag betreffend intelligente Grenzen vorlegen.

3. Der Vorsitz, die Kommission und die Hohe Vertreterin werden vor der Februartagung des Europäischen Rates über die Fortschritte berichten.

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Verhandlungsmandat für Handelsgespräche EU-Kanada jetzt öffentlich

Wed, 16/12/2015 - 17:30

Am 15. Dezember 2015 beschloss der Rat die Aufhebung des Geheimschutzes der Richtlinien, die er der Kommission zur Aushandlung eines umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens mit Kanada erteilt hatte.

Die Verhandlungsrichtlinien von 2009 und die Änderung von 2011, mit der Gespräche über Investorenschutz ermöglicht wurden, wurden am selben Tag öffentlich gemacht.

Der Entwurf des Abkommens wurde auf dem Gipfeltreffen EU-Kanada im September 2014 fertiggestellt. Die rechtliche Überprüfung und die Übersetzung sind im Gange, damit das Abkommen unterzeichnet, ratifiziert und geschlossen werden kann.

Mit dem Abkommen werden mehr als 99 % der Einfuhrzölle beseitigt, und zwar sowohl in Kanada als auch in der EU. So entstehen in beträchtlichem Umfang neue Marktchancen für Dienstleistungen und Investitionen. Das Abkommen enthält unter anderem Bestimmungen zum öffentlichen Beschaffungswesen, zum Investorenschutz, zu Rechten des geistigen Eigentums, gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen, geografischen Angaben und nachhaltiger Entwicklung, zur Zusammenarbeit in Regulierungsfragen und gegenseitigen Anerkennung, zu Handelserleichterungen, zur Zusammenarbeit bei Rohstoffen, zur Streitbeilegung und zu technischen Handelshemmnissen.

Der Beschluss wurde ohne Aussprache auf einer außerordentlichen Tagung des Rates am Rande der WTO-Ministerkonferenz in Nairobi gefasst. Dies geschah im gegenseitigen Einvernehmen.

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Bessere Rechtsetzung: Rat billigt Einigung mit dem EP und der Kommission

Wed, 16/12/2015 - 17:15

Die Europäische Union wird die Vorgehensweise für den Erlass ihrer Rechtsvorschriften zum Nutzen von Bürgern und Unternehmen verbessern. Dies ist der Hauptzweck einer Vereinbarung über bessere Rechtsetzung zwischen dem Rat, dem Parlament und der Kommission, die der Rat am 15. Dezember 2015 gebilligt hat.

Die Interinstitutionelle Vereinbarung wird sicherstellen, dass die Rechtsvorschriften der Union auf die Bereiche fokussiert werden, in denen sie den größten Mehrwert für die europäischen Bürger haben, und dass Rechtsvorschriften einfach und klar sind. Überregulierung soll vermieden werden und der Verwaltungsaufwand für Bürger und Unternehmen, insbesondere KMU, soll sinken. In der Vereinbarung ist vorgesehen, dass die Organe enger zusammenarbeiten, insbesondere bei der Planung von Gesetzgebungsinitiativen. Des Weiteren wird die Abschätzung der Folgen neuer Initiativen verstärkt und es wird für mehr Transparenz und eine umfassendere Konsultation der Öffentlichkeit im Gesetzgebungsverfahren gesorgt.

"Mit der Vereinbarung über bessere Rechtsetzung wird deutlich, dass sich die EU-Organe gemeinsam dafür einsetzen, den Bürgern und Unternehmen das Leben zu erleichtern. Rechtsvorschriften müssen leicht verständlich und umsetzbar sein; genau dies soll mit der Vereinbarung erreicht werden", so Nicolas Schmit, Minister für Arbeit, Beschäftigung und Sozial- und Solidarwirtschaft.


Jährliche und mehrjährige Programmplanung

In der Vereinbarung ist vorgesehen, dass die Kommission den Rat und das Parlament konsultiert, bevor sie ihr Jahresarbeitsprogramm annimmt, und dass sie deren Standpunkte berücksichtigt. Ausgehend vom Jahresarbeitsprogramm der Kommission werden die drei Organe gemeinsame gesetzgeberische Prioritäten für das folgende Jahr festlegen. Um die langfristige Planung zu erleichtern, werden sich alle drei Organe nach Ernennung einer neuen Kommission über ihre wichtigsten Politikziele für die neue Amtszeit austauschen. 

Folgenabschätzungen und Konsultation der Öffentlichkeit

Bevor die Kommission einen Vorschlag annimmt, wird sie öffentliche Konsultationen durchführen und dabei insbesondere die unmittelbare Beteiligung von KMU fördern. Als Teil der Verfahren zur Verbesserung der Qualität der EU-Rechtsvorschriften werden Folgenabschätzungen bei neuen Initiativen stärkeres Gewicht erhalten. Dabei wird den Auswirkungen neuer Rechtsvorschriften auf die Wettbewerbsfähigkeit stärker Rechnung getragen, insbesondere was KMU anbelangt. Auch wird ermittelt, was es kostet, wenn nicht auf EU-Ebene gehandelt wird. Der Rat und das Parlament haben vereinbart, Folgenabschätzungen zu wesentlichen Änderungen an Kommissionsvorschlägen durchzuführen, wenn sie dies im Hinblick auf das Gesetzgebungsverfahren für zweckmäßig und erforderlich halten.

Vereinfachung der EU-Rechtsvorschriften 

Rat, Parlament und Kommission haben ferner vereinbart, sich mehr um eine Vereinfachung der EU-Rechtsvorschriften zu bemühen. Die Kommission wird jedes Jahr eine Bewertung vorlegen, aus der hervorgeht, inwieweit dies erreicht wurde. Soweit zweckmäßig wird sie das Potenzial zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und das Einsparpotenzial der einzelnen Rechtsetzungsvorschläge vor dem breiteren Hintergrund der Kosten und des Nutzens von EU-Rechtsvorschriften angeben.

Transparenz und Koordinierung

Um die Effizienz ihrer Gesetzgebungstätigkeit zu erhöhen, sind Rat und Parlament entschlossen, enger zusammenzuarbeiten. Sie haben vereinbart, für Transparenz zu sorgen und die Unterrichtung der Öffentlichkeit während des gesamten Gesetzgebungszyklus zu verbessern.

Expertenwissen für delegierte Rechtsakte

In der Vereinbarung ist auch vorgesehen, dass die Kommission mehr Anhörungen von Experten durchführt, bevor sie delegierte Rechtsakte erlässt. Dies umfasst eine systematische Konsultation von Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten.

Weiteres Vorgehen

Nach der Überarbeitung der Vereinbarung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen muss diese noch von den drei Organen gemäß ihren internen Verfahren förmlich angenommen werden. Anschließend wird die Vereinbarung von den Präsidenten der drei Organe unterzeichnet und tritt am selben Tag in Kraft.

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Erweiterung und Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess

Wed, 16/12/2015 - 17:00

Der Rat hat Schlussfolgerungen zu folgenden Themen angenommen: 

  • zur Erweiterungspolitik der EU; sie umfasst die Türkei, Montenegro und Serbien;
  • zum Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess EU-westliche Balkanstaaten; dazu gehören die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Albanien, Bosnien und Herzegowina sowie Kosovo.

In den Schlussfolgerungen bekräftigt der Rat, dass er den Erweiterungsprozess und die europäische Perspektive der westlichen Balkanstaaten unterstützt.

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