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Europäischer Rat (Nachrichten)

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Updated: 21 hours 53 min ago

EU unterzeichnet Abkommen über Befreiung von der Visumpflicht mit Timor-Leste

Thu, 28/05/2015 - 11:04

Die EU und Timor-Leste haben am 26. Mai im Rahmen einer Feier in Brüssel ein Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte unterzeichnet. Die Unterzeichnung des Abkommens erfolgte für die EU durch I.E. Ilze Juhansone, die Ständige Vertreterin der Republik Lettland und Präsidentin des Ausschusses der Ständigen Vertreter, und durch Yolanda Gallego-Casilda Grau, Leiterin des Referats "Visumpolitik" bei der Europäischen Kommission. Für Timor-Leste wurde das Abkommen durch den stellvertretenden Minister für Auswärtige Angelegenheiten und Zusammenarbeit, Roberto Sarmento de Oliveira Soares, unterzeichnet.  

Nach der neuen Regelung können EU-Bürger visumfrei in das Hoheitsgebiet von Timor-Leste und Bürger von Timor-Leste visumfrei in die EU reisen, wenn der Aufenthalt höchstens 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen beträgt.  

Für die Inanspruchnahme dieser Regelung müssen die Bürger der EU und von Timor-Leste einen gültigen normalen Pass oder Diplomaten-, Dienst- oder Sonderpass besitzen. Die Befreiung von der Visumpflicht gilt für alle Personenkategorien für sämtliche Reisezwecke (beispielsweise für Ferienaufenthalte, kulturelle Besuche, wissenschaftliche Tätigkeiten, Familienbesuche, Geschäftsreisen usw.), aber nicht für Personen, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit einreisen.  

Der Beschluss über den Abschluss des Abkommens wird nunmehr dem Europäischen Parlament zugeleitet, das seine Zustimmung erteilen muss, bevor das Abkommen endgültig geschlossen werden kann. Es wird jedoch ab dem 26. Mai 2015 vorläufig gelten.

Gemäß den den EU-Verträgen beigefügten Protokollen werden Irland und das Vereinigte Königreich nicht zur Anwendung dieses Abkommens verpflichtet sein. Die Visaregelung für Reisen in diese beiden Mitgliedstaaten unterliegt weiterhin ihren einzelstaatlichen Rechtsvorschriften.

Categories: Europäische Union

Pauschalreisen: AStV gibt grünes Licht für Aktualisierung der Regeln

Thu, 28/05/2015 - 11:04

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) des Rates hat am 22. Mai 2015 die Vereinbarung zwischen dem lettischen Vorsitz und Vertretern des Europäischen Parlaments zur Überarbeitung der Pauschalreiserichtlinie gebilligt. Der Rat "Wettbewerbsfähigkeit" wird ersucht, die politische Einigung auf seiner Tagung am 28. Mai zu bestätigen.  

Mit der neuen Richtlinie werden die derzeitigen Regeln der EU für Pauschalreisen mit dem Ziel aktualisiert, sie an die Entwicklungen des Reisemarkts anzupassen, damit sie den Bedürfnissen der Verbraucher und Unternehmen im digitalen Zeitalter gerecht werden.  

Die Anwendung der derzeitigen Regeln für Pauschalreisen erweist sich als schwierig im digitalen Zeitalter, in dem Verbraucher immer häufiger nach ihren Wünschen zusammengestellte Pauschalreisen bei einem oder mehreren geschäftlich miteinander verbundenen Anbietern online buchen. Dadurch sind Käufer oft unsicher, inwieweit sie geschützt sind, und Anbieter wissen häufig nicht, welche Pflichten sie haben. 

Aus diesem Grund wird mit der neuen Richtlinie der Schutz bei herkömmlichen Pauschalreisen auf Kombinationen einzelner Reiseleistungen, insbesondere wenn diese online verkauft werden, ausgeweitet. 

Außerdem wird mit den neuen Regeln für folgende Angebote die Transparenz erhöht und der Verbraucherschutz verstärkt: 

  • Pauschalreisen, bei denen zwei oder mehr Reiseleistungen entweder vom selben Anbieter über eine Website oder von einem stationären Reisebüro im Rahmen eines einzigen Vertrags erworben werden
  • "Click-Through"-Verkäufe, bei denen zwei oder mehr Leistungen von mehreren Online-Anbietern im Rahmen separater Verträge erworben werden, der Name, die E-Mail-Adresse und die Zahlungsangaben des Reisenden jedoch innerhalb von 24 Stunden zwischen den Anbietern direkt weitergeleitet werden
  • verbundene Reisearrangements, bei denen mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen von einem Anbieter verkauft werden, der die Reisearrangements für den Zweck derselben Reise vermittelt.

 Die künftige Richtlinie enthält auch andere wichtige Elemente, wie 

 verbesserte vorvertragliche Informationspflichten: Vor Abschluss des Pauschalreisevertrags hat der Reisende Anspruch auf klare und deutliche Informationen über die wichtigsten Rechte und Pflichten, einschließlich spezifischer Standardinformationen über die geplante Pauschalreise oder das entsprechende Angebot; 

gerechtere und besser vorhersehbare Preise für Pauschalreisen mit strengeren Kontrollen für Preisänderungen (Rücktrittsrechte im Fall von Preiserhöhungen von über 8 % und Anforderung, Preissenkungen unter den gleichen Umständen weiterzugeben); 

verbesserte Rücktrittsrechte: Reisende haben mehr Flexibilität, wenn es darum geht, vor Beginn der Reise vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall kann der Reiseveranstalter die Zahlung einer angemessenen und gerechtfertigten Rücktrittsgebühr verlangen. Reisende können im Fall von Naturkatastrophen, Unruhen oder ähnlichen schwerwiegenden Situationen am Bestimmungsort, die die Reise erheblich beeinträchtigen würden, vor der Abreise kostenlos vom Vertrag zurücktreten; 

ein höheres Schutzniveau, wenn die Rückbeförderung des Reisenden aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände unmöglich ist. Reisende haben Anspruch auf eine Entschädigung für eine Unterbringung für höchstens drei Nächte, wenn sie nicht nach Hause zurückkehren können; 

wirksamere Insolvenzschutzregelungen für Reisende im Falle einer Insolvenz des Anbieters. Zur Erleichterung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit wird in den Mitgliedstaaten ein Netz zentraler Kontaktstellen eingerichtet; 

eine strengere Haftung der Anbieter, wenn die vertraglichen Pauschalreiseleistungen unzureichend erfüllt werden. Darüber hinaus enthält die Richtlinie Regelungen für eine nicht vertragsgemäße Erfüllung der Pauschalreise, alternative Arrangements, einen Vertragsrücktritt, eine Rückbeförderung oder Schadensersatz. 

Die neuen Bedingungen werden durch eine Harmonisierung der Regeln und eine Beseitigung der Hindernisse für den grenzüberschreitenden Handel außerdem gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen begünstigen. Dies eröffnet mehr Möglichkeiten für Unternehmen, insbesondere KMU, ihre Tätigkeiten grenzüberschreitend auszuweiten. 

Dadurch wird es eine breitere Auswahl bei der Buchung von Urlaubsprodukten geben, was niedrigere Preise für die Verbraucher zur Folge haben könnte.   

Categories: Europäische Union

Wochenplan von Präsident Donald Tusk

Thu, 28/05/2015 - 11:04
Dienstag, 26. Mai 2015

16.45 Uhr Treffen mit dem Präsidenten des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz, Peter Maurer 

Mittwoch, 27. Mai 2015

16.30 Uhr Treffen mit dem Generalsekretär der Vereinten Nationen Ban Ki-Moon (Fototermin)


Donnerstag, 28. Mai 2015

Tokio
18.00 Uhr Eröffnung der EU-Filmtage 2015 in Japan 

Freitag, 29. Mai 2015

Tokio
14.00 Uhr Audienz mit Kaiser Akihito von Japan 

Gipfeltreffen EU-Japan
18.00 Uhr Plenartagung
19.00 Uhr Pressekonferenz
19.15 Uhr Arbeitsessen

Categories: Europäische Union

Ausführungen von Präsident Donald Tusk vor dem Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft in Riga

Sat, 23/05/2015 - 13:09

Ich bin mit drei einfachen, sehr klaren Botschaften nach Riga gekommen.

Erstens: Die Europäische Union hält Kurs. Trotz der Einschüchterungen, der Aggression und sogar des Krieges des letzten Jahres bekennt sich die Europäische Union wie eh und je zu ihren östlichen Partnern. Beleg dafür ist, dass ungewöhnlich viele, nämlich 25 der 28 EU-Staats- und Regierungschefs hier anwesend sind. Ich bin mir absolut sicher, dass die Östliche Partnerschaft inzwischen ein gemeinsamer Schwerpunkt für uns ist – für ganz Europa, nicht wie vor fünf Jahren nur für den östlichen und mittleren Teil unseres Kontinents.

Zweitens: Die Europäische Union möchte ihre Beziehungen zu allen Partnern der Östlichen Partnerschaft voranbringen. D.h. unsere Zusammenarbeit muss sich nach ihren Bedürfnissen, ihrer Bereitschaft und natürlich nach ihren souveränen Entscheidungen richten. Wir möchten ihnen Hilfe zur Selbsthilfe leisten, damit sie ihre Gesellschaften zum Wohl ihrer Bürger umgestalten und damit sie widerstandsfähiger werden gegen äußeren Druck.

Drittens: Die Europäische Union ist ein verlässlicher Partner auf lange Sicht. Ich bin mir durchaus bewusst, dass wir alle ungeduldig auf Veränderungen warten, aber wir müssen uns in strategischer Geduld üben. Beim Gipfeltreffen von Riga geht es nicht darum, Riesenfortschritte zu verkünden. Nein: Unsere Partnerschaft wird sich Schritt für Schritt weiterentwickeln, genauso wie die Europäische Union aufgebaut wurde. Schritt für Schritt bedeutet dabei echte Fortschritte auf den Gebieten Handel, Energie, Mobilität und Reformen – im Interesse unserer Partner wie auch Europas insgesamt.

Zu guter Letzt möchte ich denen antworten, die behaupten, die Östliche Partnerschaft sei gegen Russland gerichtet. Das stimmt nicht. Die Östliche Partnerschaft ist kein Schönheitswettbewerb zwischen Russland und der Europäischen Union. Aber offen gesagt zählt Schönheit doch. Wenn Russland ein bisschen weicher, charmanter, und attraktiver wäre, müsste es vielleicht seine eigenen Unzulänglichkeiten nicht mit zerstörerischen und aggressiven Einschüchterungsmethoden gegenüber seinen Nachbarn kompensieren. Ich danke Ihnen.

Categories: Europäische Union

Zahlungsdienste: Rat und Parlament vereinbaren neue Vorschriften

Sat, 23/05/2015 - 13:09

Der lettische Ratsvorsitz und das Europäische Parlament haben am 5. Mai 2015 eine vorläufige Einigung über den Entwurf einer Richtlinie erzielt, mit der der EU-weite Markt für elektronische Zahlungen weiterentwickelt werden soll. Die Einigung wurde in einer informellen Trilogsitzung in Brüssel erzielt. 

"Mit der neuen Richtlinie wird ein präziser Rechtsrahmen für mehrere Arten neuer Marktteilnehmer geschaffen, die bereits seit einigen Jahren im Bereich der Internet-Zahlungen aktiv sind, beispielsweise Zahlungsauslösedienstleister und Kontoinformationsdienstleister", so der lettische Finanzminister und Präsident des Rates Jānis Reirs. "Die Richtlinie wird auch neue Dienstleistungsarten wie die Emission von Zahlungsinstrumenten durch dritte Zahlungsdienstleister gestatten. Dadurch werden neue Wettbewerbsanreize geschaffen und Innovationen auf dem Zahlungsverkehrsmarkt gefördert. Ich bin überzeugt, dass die zusätzlichen Sicherheits- und Aufsichtsvorschriften auch die Sicherheit von Online-Zahlungen und den Verbraucherschutz in der EU erhöhen werden." 

Die Einigung muss noch vom Rat bestätigt werden, sobald der Wortlaut der Richtlinie auf fachlicher Ebene endgültig überarbeitet worden ist. Die Richtlinie wird dann dem Europäischen Parlament zur Abstimmung in erster Lesung und dem Rat zur endgültigen Annahme vorgelegt. 

Die geltende Richtlinie über Zahlungsdienste (Richtlinie 2007/64/EG), die Rechtsgrundlage für die Schaffung eines EU-weiten Zahlungsverkehrsbinnenmarkts war, wird in die neue Richtlinie eingearbeitet und kann daher aufgehoben werden. 

In der so überarbeiteten Richtlinie werden geltende Vorschriften an neue und innovative Zahlungsdienste, einschließlich Internet- und mobile Zahlungen, angepasst. Es werden umfassende Vorschriften mit dem Ziel festgelegt, ein sichereres Umfeld für Zahlungen zu schaffen, insbesondere für Zahlungen über einen Fernzugang. Mit der Richtlinie wird außerdem ein stärker harmonisierter und wirksamerer Rahmen für die Aufsicht durch die zuständigen nationalen Behörden festgelegt. 

Seit dem Erlass der ursprünglichen Richtlinie über Zahlungsdienste im Jahr 2007 sind innovative Methoden für Zahlungsauslösedienste im Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs entstanden. Bei diesen Diensten wird eine Softwarebrücke zwischen der Website des Händlers und der Plattform für das Online-Banking des Zahlers eingerichtet, um auf Überweisungen gestützte Zahlungen über das Internet auszulösen. Diese Dienste, die nun von der neuen Richtlinie erfasst werden, ermöglichen es dem Zahlungsauslösedienstleister (der zu keinem Zeitpunkt über das Geld des Nutzers verfügt), dem Zahlungsempfänger die Gewissheit zu geben, dass die notwendigen Mittel für einen bestimmten Zahlungsvorgang auf dem Konto verfügbar sind und die Zahlung ausgelöst wurde. 

Darüber hinaus werden die Tätigkeiten von Kontoinformationsdiensten reguliert. Mit diesen Diensten werden dem Zahlungsdienstnutzer beispielsweise aggregierte Online-Informationen zu einem oder mehreren Zahlungskonten bei einem oder mehreren Zahlungsdienstleistern geboten. Damit erhält der Zahlungsdienstnutzer einen Gesamtüberblick über seine finanzielle Situation zu einem bestimmten Zeitpunkt. 

Zugleich werden mit dem Richtlinienentwurf die Sicherheitsmaßnahmen für Internet-Zahlungen und für die Nutzung der Dienste der obengenannten neuen Marktteilnehmer gestärkt. Mit der neuen Richtlinie wird eine starke Kundenauthentifizierung für die Identifizierung des Kunden für jede einzelne Transaktion gewährleistet. Der neue und verstärkte Aufsichtsrahmen wird die Sicherheit und den Verbraucherschutz auf diesem Gebiet noch weiter erhöhen.

Nach der Annahme der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um sie in ihre einzelstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften umzusetzen.

 

 

Categories: Europäische Union

Erklärung des Präsidenten des Europäischen Rates, Donald Tusk, im Anschluss an sein Telefongespräch mit dem Präsidenten Aserbaidschans, Ilham Aliyev, vom 21. Mai 2015

Fri, 22/05/2015 - 12:44

Heute Morgen habe ich Präsident Aliyev und den Angehörigen und Freunden der Opfer des Wohnhausbrands in Baku mein Beileid ausgesprochen. Meine Gedanken sind bei ihnen. So sehr ich bedaure, dass dieses tragische Ereignis Präsident Aliyev daran hindert, heute und morgen am Gipfel der Östlichen Partnerschaft in Riga teilzunehmen, so sehr verstehe ich sein Bedürfnis, den Menschen in seinem Land in dieser schwierigen Situation beizustehen.  

Am Telefon haben wir auch über die Östliche Partnerschaft und die bilateralen Beziehungen zwischen Aserbaidschan und der Europäischen Union gesprochen. Dabei haben wir die Entschlossenheit beider Seiten bekräftigt, uns für diese Partnerschaft und den Ausbau der Beziehungen zwischen der EU und Aserbaidschan einzusetzen. Wir begrüßen die Tatsache, dass in Kürze die Verhandlungen über ein neues Abkommen zwischen der EU und Aserbaidschan aufgenommen werden.

Sehr gern habe ich schließlich die Einladung Präsident Aliyevs nach Aserbaidschan angenommen.

Categories: Europäische Union

Tischrede des Präsidenten Donald Tusk am Vorabend der Verleihung des Karlspreises in Aachen

Fri, 22/05/2015 - 12:44

Ich möchte mich zunächst herzlich bei Herrn Vorsitzenden Linden, Bürgermeister Philipp und den Bürgern Aachens bedanken. Es ist mir eine Ehre, heute Abend hier zu sein. Aachen ist natürlich ein Symbol der europäischen Einheit. Aber es ist auch die Heimat der Person, in deren Namen wir uns am heutigen Abend versammelt haben: Martin Schulz.

Lieber Martin, ich freue mich für dich. Morgen wirst du ein Karlspreisträger sein. Zu den Preisträgern zählen Könige und Königinnen, Präsidenten und Premierminister, Päpste... und Polen. Genau wie du haben sie alle ihr Leben der Einheit Europas gewidmet. Du bist zwar nicht der erste Präsident des Europäischen Parlaments, der den Karlspreis erhält. Aber mit deinem persönlichen Beitrag zur parlamentarischen Demokratie in Europa sorgst du dafür, dass du nicht der letzte sein wirst. Nach den Europawahlen im letzten Jahr ist das Organ, für das du dich über 20 Jahre lang eingesetzt hast, in eine bedeutende neue Phase seiner Geschichte eingetreten.

Martin, ich habe deine enorme Arbeitsleistung, dein bedingungsloses Engagement und deinen unermüdlichen Einsatz als vehementester Wortführer der Demokratie im heutigen Europa aus nächster Nähe miterlebt. Jedes Mal, wenn ich nach einer Tagung des Europäischen Rates dem Parlament Bericht erstatte, beobachte ich mit Bewunderung, wie du mit eindrucksvoller Autorität die großen europäischen Debatten lenkst, an denen hunderte von Parlamentariern aus 28 Ländern beteiligt sind. Vielleicht stehe ich noch zu stark unter dem Eindruck der Sonate, die wir gerade gehört haben. Aber es scheint mir, als wärst du der gefürchtete Dirigent eines großen demokratischen Orchesters. Jeder, der dich kennt, weiß, dass immer mit dir gerechnet werden muss. Du gibst niemals auf und gibst niemals nach im Kampf für die Dinge, an die du glaubst, und dafür möchte ich dir meine Hochachtung aussprechen.

In diesem Jahr gehen wir von Schuman über zu Karl dem Großen, denn erst am 9. Mai noch haben wir die Anfänge der europäischen Integration gefeiert, und nun, ein paar Tage später, an Christi Himmelfahrt, verleihen wir diese renommierte Auszeichnung. Die Schuman-Erklärung und die Gründung der Gemeinschaft für Kohle und Stahl bedeuteten den Ausbruch aus dem verhängnisvollen Kreislauf von Gewalt und Vergeltung, der die Geschichte Europas prägt. Daran wurde ich eindringlich erinnert, als ich am vergangenen Wochenende in meiner Heimatstadt Danzig auf der Westerplatte an einer Gedenkfeier anlässlich der Beendigung des Zweiten Weltkriegs teilnahm – genau an dem Ort, an dem der Krieg begonnen hatte.

Heute sitzen wir hier – in der ersten größeren Stadt, die durch die westlichen Streitkräfte von der nationalsozialistischen Herrschaft befreit wurde – Seite an Seite, als engste Partner, Verbündete und Freunde. Doch vor 70 Jahren standen sich unsere Völker auf den Schlachtfeldern gegenüber, und noch vor 25 Jahren verlief zwischen ihnen ein Eiserner Vorhang. Unsere Aufgabe bleibt, niemals die Katastrophe, die sich in Europa zugetragen hat und die uns noch in lebendiger Erinnerung ist, in Vergessenheit geraten zu lassen: die bitteren Folgen der wirtschaftlichen Depression, militanter Nationalismus, Rassenhass und Totalitarismus. Sie wirkt noch immer nach.

Martin, ich weiß, dass du diese Verantwortung besonders stark empfindest. Sie ist einer der Gründe für deinen kompromisslosen Glauben an den Vorrang der Demokratie und die Rechte des Einzelnen. Das Schöne an der europäischen Integration ist auch, dass du nun der neunte Deutsche bist, der diesen Preis verliehen bekommt. Ein Preis, der sich – um es in den Worten seines Initiators, Dr. Kurt Pfeiffer, auszudrücken – "auf freiwilligen Zusammenschluss der europäischen Völker" zielt, "um in neu gewonnener Stärke die höchsten irdischen Güter – Freiheit, Menschlichkeit und Frieden – zu verteidigen".

Neben meinem Kollegen Herman (der ebenfalls heute hier anwesend ist) und dem Präsidenten der Europäischen Kommission, warst auch du dabei, als die Union im Jahr 2012 den Friedensnobelpreis erhielt. Dies war die endgültige Anerkennung für den einzigartigen Beitrag der europäischen Integration als Friedensprojekt und ein Meilenstein auf einer Reise, die noch nicht abgeschlossen ist.

Unsere Pflicht, die Vergangenheit in Erinnerung zu behalten, rückt die Herausforderungen der Gegenwart in die richtige Perspektive. Lasst uns nicht die Lehren der 1930er Jahre vergessen, die W.H. Auden als "ein erbärmliches, verlogenes Jahrzehnt" bezeichnet hat. Damals hat die politische Führung den wirtschaftlichen Missstand zu lange hingenommen. Sie tolerierte die Verletzung von Staatsgrenzen im Namen des Friedens. Sie tat den Aufstieg der rechten und der linken Extremisten als ein vorübergehendes Phänomen ab.

Jede Generation muss für Europa kämpfen. Die erste Nachkriegsgeneration musste die westliche Hälfte des Kontinents wiederaufbauen und aussöhnen. Die zweite Generation musste den Westen mit seinem weiten östlichen Hinterland wiedervereinen, das ein halbes Jahrhundert lang unter dem Totalitarismus leiden musste. Was ist dann die Herausforderung für die dritte Generation der europäischen Einheit? Nichts Geringeres, als mit fester Entschlossenheit die Versprechen Europas einzulösen. Die europäischen Werte zu leben und sie vor Feinden sowohl innerhalb als auch außerhalb Europas zu verteidigen. Nicht auf politische Scheinheiligkeit hereinzufallen. Ein Dach zu bauen, um das Haus des europäischen Projekts zu schützen.

In der Praxis bedeutet dies Handeln in verschiedenen Bereichen, von denen keiner eine Überraschung sein wird. Erstens bedeutet es, alles Notwendige zu tun, um nun eine dynamische europäische Wirtschaft zu schaffen, die den Bürgern dauerhaft zu Wohlstand verhilft. Dies kann nicht ohne eine zufriedenstellende Lösung der Griechenlandfrage, investitionsfreundliche Politik sowie weitreichende Steuer- und Arbeitsmarktreformen geschehen. Und schließlich müssen wir eine echte Wirtschafts- und Währungsunion schaffen, die auf demokratischer Zustimmung beruht, damit Europa sowohl wettbewerbsfähig als auch sozial sein kann.

Zweitens bedeutet dies, sich bewusst zu sein, dass unsere Glaubwürdigkeit als globaler Akteur nie mehr auf dem Spiel stand als in der heutigen Zeit. Im Osten herrscht Zweifel darüber, ob die Europäer den Mut haben, Einschüchterungen entgegenzutreten. Wir sollten die Menschen nicht im Zweifel lassen. Allgemeiner ausgedrückt, fragt man sich in der Welt, ob die Europäische Union – ein wirtschaftlicher Riese – sich wirklich bewusst ist, dass sie die Weltordnung nur dann gestalten kann, wenn sie sicheren Zugang zu Energie und auch zu den freien Märkten ihrer Verbündeten hat. Angesichts des Potenzials eines neuen transatlantischen Handelsabkommens zur Sicherung unseres Wohlstands und der Lebensweise einer ganzen Generation bin ich erstaunt, dass niemand auf die Straße geht und für dieses Abkommen demonstriert. Ein Scheitern von TTIP wäre ein Schlag für Europas Stellung in der Welt. Wir können entweder den weltweiten Wohlstand im atlantischen Raum mitgestalten oder ihn für uns im pazifischen Raum entscheiden lassen.

Martin, ich weiß, dass dein Lieblingsroman der Gattopardo von Giuseppe di Lampedusa ist, dessen berühmtestes Zitat lautet: "Wenn alles bleiben soll, wie es ist, muss sich alles ändern." Dem kann ich nur zustimmen. In all den Fragen, die ich angesprochen habe, brauchen wir einen kontinuierlichen Wandel, nur um den Status quo beizubehalten. Dieser Zeitpunkt in der Entwicklung der Europäischen Union ist keine Generalprobe. Die Bürger werden nicht ewig zusehen, wie es der etablierten Politik misslingt, für Wohlstand und Sicherheit zu sorgen. Wir müssen tun, was getan werden muss, jetzt, mit einer starken Zielbewusstheit, oder Europa wird Rückschritte machen – so einfach ist das.

Leider lässt der Name Lampedusa nicht nur an einen schönen Roman einer vergangenen Zeit denken, sondern auch an die menschliche Tragödie, die sich tagtäglich auf dem Mittelmeer abspielt. Es ist die dritte große Herausforderung, der sich Europa stellen muss, und unglücklicherweise auch diejenige, die uns am längsten begleiten dürfte. Uns steht ein schwieriger Sommer bevor. In den kommenden Monaten müssen wir auf die Krise so menschlich und verantwortungsvoll wie möglich reagieren. Es handelt sich dabei nicht nur um eine ungemein schwierige Aufgabe, sondern auch um eine Aufgabe, die wir nicht gänzlich ohne die Unterstützung auf der anderen Seite des Meeres bewältigen können. Kein Land kann sich seiner Verantwortung entziehen, wenn es gilt, weitere Tote zu verhindern.

Lassen Sie mich kurz ausholen zu einem ähnlichen Thema, das ganz ohne Frage von Bedeutung für die Zukunft Europas ist. Großbritanniens Debatte über Europa ist ein wesentlicher Aspekt beinahe aller Themen, die wir heute Abend und morgen erörtern werden – sei es in Bezug auf die Wirtschaft oder in Bezug auf die Geopolitik. Die Geschichte zeigt, dass, wann immer Großbritannien und der Kontinent zerstritten sind, das Ergebnis für beide sehr schlecht ist. Kein vernünftiger Mensch wünscht sich ein Europa oder eine Europäische Union ohne britischen Einfluss. Wir müssen gemeinsam daran arbeiten, eine Union zu errichten, die ihren 500 Millionen Bürgern angemessen dient.

Es ist meine größte Hoffnung, dass noch viele weitere britische Namen sich zu Winston Churchill, Roy Jenkins, Edward Heath und Tony Blair gesellen werden – Empfänger jenes Preises, den Martin morgen verliehen bekommt. König Alfred der Große war ein einigender europäischer Monarch ganz so wie Karl der Große, seine Inspirationsquelle und sein Vorbild.

In seiner Schrift Vom Geist der Gesetze führt Montesquieu aus, dass jedes demokratische System, wenn es denn gut funktionieren soll, eine klare Gewaltenteilung in Exekutive, Legislative und Judikative benötigt. Die Europäische Union bildet hier keine Ausnahme. Das Europäische Parlament jedoch ist ein Ausnahmefall: Es ist in Verbindung mit dem Rat der weltweit einzige übernationale, mehrsprachige Gesetzgeber. Jeder, der ein Mitentscheidungsverfahren miterlebt hat, kann bezeugen, dass das Europäische Parlament seit dem Vertrag von Lissabon zur wohl bemerkenswertesten Form parlamentarischer Macht in der Welt gereift ist. Sollte – wie Spinoza sagte – das Gesetz die Mathematik der Freiheit sein, so hat das Europäische Parlament die Freiheiten der einfachen Bürger Europas erweitert, indem es seine ganz eigene Rechnung angestellt hat.

Wie du weißt, Martin, ist im letzten Monat Günter Grass verstorben – nach einem bemerkenswerten, manchmal auch kontroversen Leben. Er war dein Landsmann und ebenso ein Sozialist wie du – und er war ein Kaschube aus Danzig, genau wie ich. Ich durfte ihm einige Male in unserer gemeinsamen Heimat begegnen. Von Grass ist der Ausspruch bekannt, dass es Bürgerpflicht ist, den Mund aufzumachen, nicht ihn zu halten. Was das betrifft, muss Günter Grass sicherlich sehr stolz auf dich gewesen sein! Ich denke, wir können getrost sagen, dass das Europäische Parlament ein großartiger Weltbürger ist, der oftmals als das Gewissen der Union auftritt und es sich nicht nehmen lässt, den höchsten Idealen Gehör zu verschaffen. Als sein eloquentester und furchtlosester Sprecher kannst du stolz darauf sein, Martin – so wie ich mir sicher bin, dass deine Parlamentskollegen am heutigen Abend ebenso stolz auf ihren Vorkämpfer sind.

Doch möchte ich an dieser Stelle ein Wort der Warnung aussprechen. Trotz all deiner Bemühungen müssen wir akzeptieren, dass der Aufstieg des direkt gewählten Parlaments nicht mit einem vergleichbaren Anstieg der Unterstützung für Europa auf dem gesamten Kontinent einhergeht. Populismus ist keineswegs ein europäisches Phänomen oder eines des Euro-Raums; es ist eine politische Realität in der ganzen Welt. Vor unserer eigenen Haustüre aber genügt es allein noch nicht, Institutionen aufzubauen und zu Eigenverantwortlichkeit zu befähigen. Für dauerhafte Akzeptanz müssen die Institutionen Ergebnisse liefern. Diejenigen, von denen nur leere Worte kommen, werden zur Fußnote der Geschichte.

Lieber Martin,
ich kann kaum glauben, dass es schon fünf Jahre her ist, seit ich dort saß, wo du nun sitzt, und dass ich heute Abend als Präsident des Europäischen Rates wiedergekommen bin. Ich kann dir und Frau Schulz nur dieselbe Freude wünschen, die meine Frau und ich damals empfunden haben. Beide habt ihr es wahrlich verdient.

Lieber Martin,
wir stehen für zwei unterschiedliche politische Lager. Du für die demokratische Linke, ich für die gemäßigte Rechte. Aber wir haben uns in den langen Jahren unserer Freundschaft verstanden – vielleicht sogar besser als Anhänger derselben Ideen –, weil das Leben wichtiger als die Ideologie ist, und tatsächlich haben unsere Lebensgeschichten so viel gemeinsam. Du bist politisch als Sozialist herangereift; ich wurde von den polnischen Kommunisten ins Gefängnis geworfen. Aber mein Gespür sagt mir, dass du, wärst du ein Pole, mit mir dieselbe Gefängniszelle geteilt hättest.

Wir beide wissen, was harte Alltagsarbeit bedeutet; als du Bücher verkauft hast, habe ich über viele Jahre als Bauarbeiter gearbeitet. Ja, wir sind beide durch die Schule des Lebens gegangen.

Deine Frau stammt aus dem heutigen polnischen Szprotawa (Sprottau), während meine Eltern in der Freistadt Danzig aufwuchsen, und so wissen wir beide, dass die Freundschaft zwischen Polen und Deutschen einer der Schlüssel für ein freies und sicheres Europa ist. Und nicht zuletzt haben wir beide von derselben, völlig unpolitischen Karriere geträumt, der Karriere eines Profi-Fußballers: Du spieltest für deinen geliebten Verein Rhenania 05 Würselen, ich spielte für Lechia Gdańsk. Wären da nicht unsere Verletzungen und einige fußballtechnische Schwächen gewesen – wir hätten 1982 bei der Weltmeisterschaft in Spanien gegeneinander antreten können. Ohne dich in der Mannschaft wurden die Deutschen nur Zweite, während es für Polen ohne mich auf dem Platz nur die Bronzemedaille gab. Nun spielen wir faktisch im selben Verein, und morgen wirst du mit zu den Trägern der Goldmedaille gehören.



Martin, herzlich Willkommen in unserer goldenen Mannschaft.
 

Categories: Europäische Union

Siebte Tagung des Stabilitäts- und Assoziationsrates EU-Albanien

Fri, 22/05/2015 - 00:38

Der Stabilitäts- und Assoziationsrat Albanien – Europäische Union trat am 18. Mai 2015 zu seiner siebten Tagung zusammen. Den Vorsitz führte der Außenminister der Republik Lettland, Edgars Rinkēvičs, im Namen der Hohen Vertreterin und Vizepräsidentin Federica Mogherini. Die Europäische Kommission war durch Johannes Hahn, das für Erweiterung und Europäische Nachbarschaftspolitik zuständige Kommissionsmitglied, vertreten. Die albanische Delegation wurde von Außenminister Ditmir Bushati geleitet. 

Dies war die erste Tagung des Stabilitäts- und Assoziationsrates, nachdem der Europäische Rat am 27. Juni 2014 beschlossen hatte, Albanien den Status eines Bewerberlandes zu verleihen. Der Stabilitäts- und Assoziationsrat begrüßte denn auch das Erreichen dieses überaus wichtigen Etappenziels im Rahmen des Prozesses zur Integration Albaniens in die EU. Die Beziehungen zwischen der EU und Albanien sind hierdurch gestärkt worden. 

Der Stabilitäts- und Assoziationsrat stellte fest, dass Albanien laut Fortschrittsbericht der Kommission für 2014 weitere Fortschritte gemacht hat, was die Erfüllung der politischen Kriterien für die EU-Mitgliedschaft anbelangt. Das Land hat wichtige Maßnahmen zur Reform des Justizwesens und der öffentlichen Verwaltung angenommen und weitere Schritte zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität sowie in Bezug auf Menschenrechtsfragen eingeleitet. 

Der Stabilitäts- und Assoziationsrat nahm die Schlussfolgerungen des Rates (Allgemeine Angelegenheiten) vom 16. Dezember 2014 zur Kenntnis, in denen das Engagement Albaniens bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität anerkannt wurde, das sich in einer Ausweitung der Strafverfolgungsmaßnahmen äußert und insbesondere zu einer Zunahme bei der Beschlagnahme von Drogen geführt hat, und auch an Fortschritten bei der Reform des Justizwesens abzulesen ist. Er wies erneut darauf hin, dass die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen vom Europäischen Rat entsprechend der gängigen Praxis geprüft wird, sobald die Kommission zu der Einschätzung gelangt ist, dass Albanien in erforderlichem Maße die Beitrittskriterien erfüllt hat. Albanien äußerte die Hoffnung, dass der Beschluss über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen im Rahmen eines glaubwürdigen und vorhersehbaren Prozesses erfolgt und auf den von Albanien erzielten Fortschritten bei der Verwirklichung der fünf Hauptprioritäten beruht. Die EU wies darauf hin, dass noch einige Herausforderungen zu bewältigen sind. So muss Albanien seine Reformbemühungen intensivieren, insbesondere in Bezug auf die fünf Hauptprioritäten, und dort vor allem im Bereich der Rechtsstaatlichkeit. Ferner ermutigte die EU Albanien, die Fortschritte bei den bereits eingeleiteten Reformen zu konsolidieren und für deren nachhaltige Umsetzung zu sorgen. 

Der Stabilitäts- und Assoziationsrat erinnerte daran, dass sich die EU weiterhin uneingeschränkt für die Integration Albaniens in die EU einsetzt und das Land dabei auch künftig unterstützt. Die EU begrüßte die Anstrengungen der albanischen Regierung im Hinblick auf eine Weiterverfolgung der nationalen Reformagenda, die bei den Treffen im Rahmen des Dialogs auf hoher Ebene bestätigt wurde. 

Der Stabilitäts- und Assoziationsrat stellte fest, dass es für die Nachhaltigkeit der Reformen im Zusammenhang mit der europäischen Integration von größter Bedeutung ist, dass zwischen der Regierungsmehrheit und der Opposition im Parlament ein konstruktiver und inklusiver politischer Dialog geführt wird. In diesem Zusammenhang begrüßte die EU die parteiübergreifende Einigung vom 24. Dezember 2014 und rief alle Akteure in Albanien auf, für ihre verantwortungsvolle Umsetzung zu sorgen. Der Stabilitäts- und Assoziationsrat begrüßte auch die Einrichtung des Nationalen Rates für Europäische Integration, in dem die Opposition den Vorsitz innehat, als ein wichtiges Instrument für einen umfassenden Ansatz bei EU-bezogenen Reformen. Jedoch zeigte sich die EU besorgt über anhaltende politische Spannungen zwischen den politischen Akteuren. 

Die EU wies darauf hin, dass unbedingt sicherzustellen ist, dass die anstehenden Kommunalwahlen im Einklang mit den einschlägigen Standards ablaufen. Die Wahlbehörden müssen ihre Aufgaben unabhängig wahrnehmen und der einschlägige Rechtsrahmen muss konsequent angewendet werden. Des Weiteren erinnerte die EU daran, dass diese Wahlen Albanien eine zusätzliche Gelegenheit bieten, seine Entschlossenheit unter Beweis zu stellen, die im Dezember erzielte politische Einigung mit Blick auf den Umgang mit straffälligen Personen, die öffentliche Ämter bekleiden, umzusetzen. 

Der Stabilitäts- und Assoziationsrat stellte fest, dass die Reform der öffentlichen Verwaltung für Albanien zentrale Priorität hat und auch eine der grundlegenden Säulen des Erweiterungsprozesses darstellt. Die Fähigkeit, den Besitzstand der EU zu übernehmen, ist in weiten Teilen von einer entpolitisierten und effizienten öffentlichen Verwaltung abhängig. Die EU begrüßte die von Albanien ergriffenen Maßnahmen zur Umsetzung des neuen Gesetzes für den öffentlichen Dienst, warnte jedoch gleichzeitig vor jeglicher Änderung dieses Gesetzes, die die langfristige Perspektive und die Entschlossenheit Albaniens, einen professionellen, leistungsbasierten und entpolitisierten öffentlichen Dienst aufzubauen, gefährden könnte. Auch begrüßte die EU, dass vor kurzem die Strategie für die Reform der öffentlichen Verwaltung für die Jahre 2015 bis 2020 und die neue Verwaltungsverfahrensordnung verabschiedet wurden, und rief zu ihrer Umsetzung auf. 

Der Stabilitäts- und Assoziationsrat stellte fest, dass die Reform des Justizwesens nach wie vor eine große Herausforderung darstellt. Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Transparenz, Effizienz und Rechenschaftspflicht der Justiz sind bei der Bewertung der Frage, ob Albanien die politischen Kriterien für den EU-Beitritt erfüllt, entscheidend; zudem sind sie wesentliche Voraussetzungen für Rechtsstaatlichkeit und für Fortschritte im Kampf gegen Korruption und gegen die organisierte Kriminalität. Die EU betonte, wie wichtig eine umfassende und integrative Justizreform ist, und appellierte an Albanien, seine Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht des Europarats, der sogenannten Venedig-Kommission, fortzusetzen. 

Zudem betonte der Stabilitäts- und Assoziationsrat, dass die Korruptionsbekämpfung für Albanien nach wie vor eine der wichtigsten Prioritäten ist. Die EU begrüßte die Entschlossenheit Albaniens, seine Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Korruption noch zu verstärken. Der legislative Rahmen und die polizeiliche Koordinierung und Überwachung sind ausgebaut worden, auch durch die Annahme der Strategie und des Aktionsplans zur Korruptionsbekämpfung. Wichtig ist nunmehr die wirksame Umsetzung des Aktionsplans sowie deren Überwachung, betonte die EU. Auch begrüßte sie die Einrichtung einer Website, auf der Bürger Beschwerden vorbringen und Fälle von Korruption anzeigen können, und betonte, wie wichtig die ordnungsgemäße Bearbeitung und Weiterverfolgung dieser Fälle ist. Eine solide Erfolgsbilanz bei proaktiven Ermittlungen, Strafverfolgungen und Verurteilungen bei Fällen von Korruption auf allen Ebenen ist nach wie vor ein Unterfangen von zentraler Bedeutung. 

Zudem betonte der Stabilitäts- und Assoziationsrat, dass die Bekämpfung der organisierten Kriminalität für Albanien nach wie vor eine der wichtigsten Prioritäten ist. In einer Reihe von Bereichen sind dank Ausweitung der Strafverfolgungsmaßnahmen positive Tendenzen zu verzeichnen; diese Anstrengungen sollten noch intensiviert werden, damit das Land bei der Zerschlagung von Netzen der organisierten Kriminalität und bei der Bekämpfung jeglicher Form krimineller Tätigkeiten auf allen Ebenen eine solide und glaubwürdige Erfolgsbilanz aufweisen kann. Der bestehende Rechtsrahmen muss uneingeschränkt umgesetzt werden, und Hindernisse für wirksame Ermittlungen gilt es zu beseitigen, auch durch die Annahme von Änderungen der Strafprozessordnung.  

Die EU wiederholte, dass sie an der Einführung einer Regelung für visumfreie Kurzaufenthalte für albanische Bürger festhält, und nahm zur Kenntnis, dass sich die albanischen Behörden bemühen, die Einhaltung der Bedingungen für die Visaliberalisierung zu gewährleisten. Sie stellte jedoch fest, dass weiterhin immer mehr albanische Bürger in EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Schengen-Ländern offensichtlich unbegründete Asylanträge stellen. Sie forderte die albanischen Behörden auf, sowohl kurz- als auch langfristige Maßnahmen zu ergreifen, um diesem negativen Phänomen entgegenzuwirken; dazu zählt auch, dass sie den jüngsten Empfehlungen, die von der Europäischen Kommission im Rahmen des Überwachungsmechanismus für die Zeit nach der Visaliberalisierung ausgesprochen wurden, nachkommen. 

Die EU stellte fest, dass Albanien Anstrengungen für einen stärkeren Schutz der Grundrechte, insbesondere durch eine Verbesserung des Rechtsrahmens, unternommen hat, und betonte die Notwendigkeit einer wirksamen Umsetzung. Sie rief dazu auf, weitere Anstrengungen zu unternehmen, insbesondere durch einen Ausbau des Schutzes von Personen, die Minderheiten angehören. In diesem spezifischen Politikbereich ist die Annahme eines umfassenden Rechtsrahmens, der im Einklang mit den einschlägigen europäischen und internationalen Normen steht, nach wie vor ein wichtiges Ziel, das es zu erreichen gilt. 

Die EU begrüßte, dass Albanien auf dem Weg zu einer funktionierenden Markwirtschaft weiter vorangekommen ist. Die albanische Wirtschaft ist weiter gewachsen, und das Land konnte seine makroökonomische Stabilität wahren, es steht jedoch noch immer vor erheblichen Herausforderungen. Im Einklang mit den gemeinsamen Schlussfolgerungen des Wirtschafts- und Finanzdialogs zwischen der EU, dem Westbalkan und der Türkei wird Albanien zu weiteren Anstrengungen aufgefordert, um die öffentlichen Finanzen auf eine tragfähige Grundlage zu stellen, wobei dennoch haushaltspolitischer Spielraum für dringend erforderliche wachstumsfördernde Investitionen der öffentlichen Hand verbleiben sollte. 

In Bezug auf die finanzielle Zusammenarbeit stellte die EU fest, dass die Umsetzung der meisten Hilfsprojekte zufriedenstellend verläuft. Insgesamt waren Fortschritte bei der Überwindung einiger noch bestehender Schwierigkeiten zu verzeichnen. In manchen Fällen kommt es jedoch nach wie vor zu Problemen bei der rechtzeitigen Zuweisung ausreichender Mittel für Betriebskosten und Wartung aus dem albanischen Staatshaushalt. Die EU begrüßte das rückhaltlose Engagement der albanischen Regierung für die Vorbereitung des IPA II und insbesondere die gute Zusammenarbeit bei den Konsultationen für die Fertigstellung des strategischen Ansatzes für den nächsten Zeitraum und für die Vorbereitung der sektorbezogenen Planungsunterlagen für IPA 2015. 

Der Stabilitäts- und Assoziationsrat begrüßte die fortgesetzte aktive Teilnahme Albaniens an regionalen Initiativen und Strukturen in Südosteuropa sowie die gutnachbarlichen Beziehungen des Landes und seine konstruktive Rolle in der Region. Die EU beglückwünschte den amtierenden albanischen Vorsitz in diesem Zusammenhang zu seiner Arbeit und seinen bisherigen Bemühungen zur Stärkung des Südosteuropäischen Kooperationsprozesses (SEECP). Sie ersuchte Albanien, seinen engagierten Einsatz in der Region, wozu auch der Abschluss bilateraler Übereinkünfte zählt, und seine Förderung der regionalen Zusammenarbeit fortzusetzen. Die EU wiederholte, dass gutnachbarliche Beziehungen und regionale Stabilität wesentliche Elemente des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses sind, und warnte vor Äußerungen, die die gutnachbarlichen Beziehungen beeinträchtigen könnten. 

Der Stabilitäts- und Assoziationsrat begrüßte, dass sich Albanien den Erklärungen und Ratsbeschlüssen im Rahmen der GASP in vollem Umfang angeschlossen hat. 

Categories: Europäische Union

Zwölfte Tagung des Kooperationsrates zwischen der Europäischen Union und der Republik Usbekistan

Fri, 22/05/2015 - 00:38

Die zwölfte Tagung des Kooperationsrates zwischen der Europäischen Union (EU) und der Republik Usbekistan fand am Montag, den 18. Mai 2015 statt. Der Kooperationsrat bekräftigte die Verpflichtung beider Seiten zur Vertiefung ihrer bilateralen Beziehungen in einer Reihe von Bereichen und zog eine Bilanz der Fortschritte, die seit der elften Tagung des Kooperationsrates vom März 2014 erzielt wurden, einschließlich der Umsetzung der EU‑Strategie für Zentralasien. 

Er begrüßte die Vertiefung des politischen Dialogs zwischen der EU und der Republik Usbekistan in den letzten Jahren.  

Der Kooperationsrat bekräftigte sein Bekenntnis zu einer umfassenden Umsetzung der EU-Strategie für Zentralasien sowohl auf regionaler als auch auf nationaler Ebene, begrüßte Usbekistans Einbeziehung in regionale Initiativen der EU für Zentralasien und erörterte mögliche Ausrichtungen hinsichtlich der laufenden Überprüfung der EU-Strategie für Zentralasien. Die EU äußerte ihre Erwartung, dass Usbekistan sich aktiv am Sicherheitsdialog EU-Zentralasien auf hoher Ebene sowie an den regionalen Kooperationsprogrammen der EU zu Drogen (CADAP) und zum Grenzmanagement (BOMCA) beteiligt.  

Der Kooperationsrat erörterte wichtige Fragen, die für beide Seiten von Interesse sind, insbesondere politische Reformen, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte, Handels- und Wirtschaftsbeziehungen, Zusammenarbeit im Energiebereich, Bildung, die regionale Zusammenarbeit in Zentralasien und internationale Fragen.  

Die EU begrüßte die Bereitschaft Usbekistans, in zunehmend offener Weise im Rahmen des Menschenrechtsdialogs mit der EU über Menschenrechtsfragen zu sprechen. Beide Seiten untersuchten die Lage hinsichtlich der Menschenrechte und Grundfreiheiten in Usbekistan, vor allem in den für die EU wichtigsten Problembereichen. Die EU begrüßte die Annahme eines nationalen Aktionsplans zur Gewährleistung der Umsetzung der von Usbekistan im Rahmen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung 2013 angenommenen Empfehlungen. Ferner forderte sie Usbekistan nachdrücklich auf, seine Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen zu intensivieren. So soll gewährleistet werden, dass der Plan in Zusammenarbeit mit internationalen Partnern ordnungsgemäß umgesetzt und angemessen überwacht wird. Die EU brachte ihre Bereitschaft zum Ausdruck, Usbekistan bei dieser internationalen Zusammenarbeit zu unterstützen.  

Die EU begrüßte die wachsende Dynamik in der Zusammenarbeit zwischen Usbekistan und der IAO, insbesondere bezüglich der Kinderarbeit, und nahm die positiven Erkenntnisse der IAO hinsichtlich der Baumwollernte 2014 zur Kenntnis, die die Schlussfolgerungen der hochrangigen Beobachtermission der IAO zur Kinderarbeit während der Baumwollernte 2013 und den anschließenden Bericht des Sachverständigenausschusses der IAO aus dem Jahr 2014 bestätigten. Die EU begrüßte die Annahme eines nationalen Programms für würdige Beschäftigung ("Decent Work Country Programme") zwischen Usbekistan und der IAO, das neben Kinderarbeit auch weitergehende Arbeitsfragen umfasst. Die EU forderte Usbekistan auf, noch stärker mit der IAO bei der Umsetzung der Übereinkommen der IAO zusammenzuarbeiten und alle mit diesen Übereinkommen verbundenen offenen Arbeitsfragen, insbesondere im Zusammenhang mit Zwangsarbeit, anzugehen. Die EU begrüßte die fortlaufenden konstruktiven Diskussionen dazu zwischen Usbekistan und der IAO.  

Der Kooperationsrat betonte das große Potenzial der Wirtschafts- und Handelskomponente der Beziehungen zwischen der EU und Usbekistan und erörterte, wie sich das Geschäfts- und Investitionsklima verbessern ließe. Die EU bekräftigte ihre Unterstützung für das Vorhaben Usbekistans, der WTO beizutreten, und ihre Bereitschaft, dabei Hilfestellung zu leisten. Der Kooperationsrat begrüßte die bereits erzielten Fortschritte bei der Schaffung eines Geschäfts- und Investitionsrates mit dem Ziel, bilateralen Handel und Investitionen zwischen der EU und Usbekistan zu fördern, sowie die Bereitschaft beider Seiten, dieses neue Gremium so kurzfristig wie möglich einzurichten.    

 Der Kooperationsrat nahm die Annäherung der Sichtweisen der EU und Usbekistans im Hinblick auf die wichtigsten Prioritäten der laufenden bilateralen Entwicklungszusammenarbeit der EU mit Usbekistan, deren Schwerpunkt auf dem Bereich der ländlichen Entwicklung liegt, zur Kenntnis.  

Der Kooperationsrat betonte das beiderseitige Interesse der EU und Usbekistans an einer verstärkten Zusammenarbeit im Energiebereich und unterstrich, wie wichtig die wirksame Umsetzung der bilateralen Vereinbarung über Energie ist.  

Auf dem Gebiet der Bildung unterstrich die EU die Bedeutung der EU-Programme im Bereich der Hochschulbildung sowie der technischen und beruflichen Bildung, mit denen die sozioökonomische Entwicklung gefördert werden könnte, und forderte Usbekistan auf, aktiv von diesen Programmen zu profitieren. In diesem Zusammenhang wurde Usbekistan eingeladen, an der ersten Konferenz der Bildungsminister der EU und Zentralasiens am 25./26. Juni 2015 in Riga teilzunehmen.  

Der Kooperationsrat erörterte die regionale Zusammenarbeit in Zentralasien und internationale Fragen, darunter Afghanistan. Er unterstrich die Bedeutung der regionalen Zusammenarbeit in Zentralasien als wirksames Instrument der Konfliktprävention und der sozioökonomischen Entwicklung in der Region. In diesem Zusammenhang unterstrich der Kooperationsrat ferner, wie wichtig es für die zentralasiatischen Partner ist, eine nachhaltige Einigung in Bezug auf die Fragen der Wasserwirtschaft, Wasserversorgungssicherheit und Wasserkraft in der Region anzustreben, bei der im Einklang mit den einschlägigen internationalen Wasser-Übereinkommen und den im Juli 2013 angenommenen Leitgrundsätzen der EU-Wasserdiplomatie den Interessen aller Länder Rechnung getragen und die Einheit der Region erhalten würde.  

Der Kooperationsrat wies auf die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen der EU und Usbekistan hin, um die Stabilität der Region zu fördern und externen Herausforderungen zu begegnen.  

Den Vorsitz des Kooperationsrates führte S.E. Abdulaziz KAMILOV, Minister für auswärtige Angelegenheiten der Republik Usbekistan. Die EU-Delegation wurde von S.E. Edgars Rinkevics, Minister für auswärtige Angelegenheiten Lettlands, im Namen der Hohen Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik in ihrer Eigenschaft als Vorsitzende des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) der EU angeführt.  

 

 

Categories: Europäische Union

Assoziationsrat EU-Türkei

Fri, 22/05/2015 - 00:38

Der Assoziationsrat EU‑Türkei hat am Montag, den 18. Mai 2015, seine 53. Tagung abgehalten.

Den Vorsitz führte der türkische Außenminister Mevlüt Çavuşoğlu. Begleitet wurde er von Volkan Bozkir, Minister für EU-Angelegenheiten und Chefunterhändler. Der lettische Außenminister Edgars Rinkēvičs leitete die EU‑Delegation im Namen der Hohen Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini. Die Europäische Kommission wurde durch Johannes Hahn vertreten (zuständig für die Europäische Nachbarschaftspolitik und die Erweiterungsverhandlungen). 

Die Tagung bot die willkommene Gelegenheit, über die Beziehungen zwischen der EU und der Türkei zu beraten und eine Vielzahl von Themen zu erörtern. Die EU bekräftigte die Bedeutung, die sie ihren Beziehungen zur Türkei als Bewerberland und wichtiger Partner der EU beimisst. 

Die EU würdigte die erheblichen Anstrengungen der Türkei im Zusammenhang mit der Aufnahme von ungefähr zwei Millionen Flüchtlingen, die vor der Gewalt in Syrien und Irak geflohen sind. Sie betonte in diesem Zusammenhang, dass angesichts der gravierenden Entwicklungen in der Region, insbesondere in Syrien und Irak, eine Ausweitung des Dialogs über außenpolitische Fragen und der Zusammenarbeit in diesen Fragen noch unverzichtbarer geworden ist. 

Die EU schlug vor, eine engere Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der ISIL/Da'esh und der sie finanzierenden Netze aufzubauen und den Zustrom ausländischer Kämpfer einzudämmen. 

Der aktive Dialog über Terrorismusbekämpfung zwischen der EU und der Türkei wie auch der Austausch bewährter Verfahren zur Prävention der Radikalisierung und der Anwerbung für den Terrorismus wurde begrüßt. Darüber hinaus bekräftigte die EU ihre Absicht, die Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung auszubauen und betonte, dass die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus vertieft werden muss.

Wie bereits auf der Tagung des Europäischen Rates vom 23. April geäußert, bestätigte die EU in Bezug auf die zentrale Frage der irregulären Migration, dass sie zur Verhinderung irregulärer Migrationsströme noch enger mit der Türkei zusammenarbeiten will. Sie brachte ferner ihre Besorgnis über die beträchtliche Zunahme der illegalen Grenzüberschreitungen an den Seegrenzen zwischen der Türkei und den angrenzenden EU-Mitgliedstaaten zum Ausdruck. Die EU würdigte die bessere Zusammenarbeit an den Landgrenzen zu Griechenland und Bulgarien und begrüßte, dass die türkischen Behörden und die Behörden Griechenlands und Italiens mittlerweile einen Dialog über das Vorgehen gegen die irreguläre Migration auf dem Seeweg führen. Die EU ersuchte die Türkei, diesen Dialog zu einer umfassenden Zusammenarbeit weiterzuentwickeln, um die illegalen Migrationsströme im Ägäischen Meer und im Mittelmeer zu unterbinden und die Schleuserkriminalität und den Menschenhandel zu bekämpfen. Sie äußerte abermals die Erwartung, dass die Türkei das Rückübernahmeabkommen uneingeschränkt und wirksam umsetzt. 

Was die Beziehungen der EU zur Türkei betrifft, so begrüßte die EU das erneute Bekenntnis der türkischen Regierung zum EU‑Beitritt. Die EU betonte, dass aktive und glaubwürdige Beitrittsverhandlungen, bei denen die Zusagen der EU und die festgelegten Auflagen eingehalten werden, neben den übrigen Aspekten der Beziehungen zwischen der EU und der Türkei ermöglichen werden, dass die Beziehungen zwischen der EU und der Türkei ihr ganzes Potenzial entfalten.

In dieser Hinsicht brachte die EU ihren klaren Standpunkt zum Zusatzprotokoll zum Assoziierungsabkommen zum Ausdruck. Dessen uneingeschränkte und nichtdiskriminierende Umsetzung gegenüber allen EU‑Mitgliedstaaten ist eine Verpflichtung und muss als solche erfüllt werden. Die Umsetzung könnte den Verhandlungsprozess erheblich beflügeln. 

Wie im Verhandlungsrahmen hervorgehoben, erwartete die EU, dass die Türkei die auf eine gerechte, umfassende und dauerhafte Lösung des Zypern-Problems im Rahmen der VN abzielenden Verhandlungen aktiv unterstützt; hierbei sind die einschlägigen Resolutionen des VN‑Sicherheitsrates und die Grundsätze, auf denen die Union basiert, zu beachten. Das Engagement der Türkei und ihre konkreten Beiträge zu einer derartigen umfassenden Lösung sind hierbei weiterhin von entscheidender Bedeutung. Die EU hält es in Anbetracht der gegenwärtigen Umstände für wichtiger denn je, dass für ein positives Klima gesorgt wird, damit die Verhandlungen im Hinblick auf eine umfassende Lösung des Zypern-Problems wieder aufgenommen werden können. Die Wiederaufnahme der Verhandlungen zur Lösung dieses Problems am 15. Mai 2015 wurde von der EU begrüßt. Wie der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen vom März 2014 erklärt hat, ist er bereit, seinen Beitrag zur Unterstützung der Verhandlungen zu leisten.

Im Hinblick auf die innenpolitische Lage in der Türkei hat die EU ihre entschlossene politische Unterstützung für die erneuten Bemühungen zur Herbeiführung einer friedlichen Lösung des Kurdenproblems bekundet und alle Parteien zu weiteren Anstrengungen aufgefordert, um den Prozess voranzutreiben. 

Mit Blick auf die laufenden Reformen hat die EU die fortgesetzte Umsetzung der in den vorangegangenen Jahren verabschiedeten Reformen begrüßt, insbesondere der im Demokratisierungspaket vom September 2013 angekündigten Maßnahmen.  Die EU äußerte sich jedoch besorgt über die unzulässigen Eingriffe der Exekutive in die Justiz, die häufigen Änderungen wichtiger Rechtsvorschriften ohne gebührende Konsultation der jeweiligen Akteure und die Einschränkungen des Zugangs zu Informationen. Die Reformen sollten für angemessene Kontrollen sorgen und zugleich Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte der Angehörigen von Minderheiten, gewährleisten. Sie sollten, auch in Bezug auf eine neue Verfassung, im Einklang mit den europäischen Standards ausgearbeitet werden, damit die Kriterien von Kopenhagen in vollem Umfang erfüllt werden.

In Bezug auf die wirtschaftliche Zusammenarbeit verwies die EU auf die starken wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen der Türkei und der EU sowie auf die Notwendigkeit, einen Wirtschaftsdialog auf hoher Ebene einzurichten. Fortschritte im Kapitel 17 (Wirtschafts- und Währungspolitik) würden zu gegebener Zeit diesen Dialog weiter fördern und die Angleichung an den Besitzstand begünstigen.

Abschließend prüfte der Assoziationsrat den Stand der Beziehungen im Rahmen des Assoziierungsabkommens und der Zollunion. In diesem Zusammenhang bekräftigte die EU ihr Bekenntnis zu einem konstruktiven Dialog mit der Türkei mit dem Ziel, das mit der Zollunion verbundene Potenzial möglichst vollständig zu entfalten und die noch offenen Fragen zu lösen.

Categories: Europäische Union

Beschäftigungsinitiative für junge Menschen: Rat erhöht Vorschussbetrag auf 1 Mrd. €

Wed, 20/05/2015 - 11:01

Der Rat hat am 19. Mai den Vorschussbetrag für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen für 2015 auf fast 1 Mrd. € erhöht. Statt ungefähr 67 Mio. € werden die Mitgliedstaaten in diesem Jahr rund 1 Mrd. € an Vorauszahlungen erhalten. Die vom Rat angenommene Verordnung wird die größte Hürde für die Umsetzung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen dadurch beseitigen, dass die finanzielle Belastung für die Haushalte der Mitgliedstaaten verringert und es ihnen ermöglicht wird, rasch Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit auf den Weg zu bringen. Die Annahme der Verordnung erfolgte im Anschluss an die am 21. April im Rat erzielte Einigung und die vom Europäischen Parlament am 29. April erteilte Zustimmung.  

Eine kritische finanzielle Masse gewährleisten 

Die Aufstockung der Vorauszahlungen soll dadurch erreicht werden, dass die Vorschussrate aus der besonderen Mittelzuweisung zugunsten der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen auf 30 % angehoben wird. Derzeit beläuft sich der Vorschuss bei der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen auf 1 % (1,5 % bei Mitgliedstaaten, die finanzielle Unterstützung erhalten). Die Erfahrung hat gezeigt, dass es im Rahmen der derzeitigen Regelung nicht möglich ist, die kritische finanzielle Masse zu erreichen, so dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen auf den Weg bringen könnten. Weil den Mitgliedstaaten selbst die Mittel fehlen, sind sie nicht in der Lage, Begünstigten ausreichende Vorschusszahlungen zu leisten. Dies erweist sich als großes Hindernis für den Start von Projekten, mit denen jungen Europäern geholfen werden soll, einen Arbeits- oder Praktikumsplatz zu finden. In den Mitgliedstaaten mit der höchsten Jugendarbeitslosigkeit sind die Haushaltszwänge am größten. Die neue Verordnung schafft hier Abhilfe, damit junge Menschen zum Zuge kommen, wie es der Europäische Rat gefordert hat.  

Der mehrjährige Finanzrahmen der EU muss durch die Aufstockung der Vorauszahlungen nicht geändert werden, und ein Berichtigungshaushaltsplan ist auch nicht erforderlich. Vielmehr werden vorhandene Mittel so genutzt, dass bei der Unterstützung der Begünstigten größtmögliche Wirkung erzielt wird.  

Hintergrund 

Die Kommission leistet den Mitgliedstaaten automatisch nach der Annahme jedes operationellen Programms Vorauszahlungen. Weitere Zahlungen, die sogenannten Zwischenzahlungen, dienen lediglich zur Erstattung der von den Mitgliedstaaten bereits getätigten Ausgaben. Die EU-Länder müssen daher in der Regel für einen Großteil der Projekte Vorschüsse aus ihrem jeweiligen nationalen Haushalt leisten.

Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen wurde im Februar 2013 vom Europäischen Rat ins Leben gerufen. Ziel ist es, zusätzliche Mittel in Höhe von 6,4 Mrd. € für den Zeitraum 2014‑2020 bereitzustellen, um die Jugendbeschäftigung in den Regionen zu fördern, die am stärksten von Jugendarbeitslosigkeit betroffen sind. Fördergebiete sind 

  • Regionen, in denen die Arbeitslosigkeit bei jungen Menschen zwischen 15 und 24 Jahren im Jahr 2012 über 25 % lag, sowie
  • Regionen, in denen die Jugendarbeitslosigkeit 2012 mehr als 20 % betrug, sofern sie zu den Mitgliedstaaten gehören, in denen die Jugendarbeitslosigkeit im selben Jahr über 30 % lag.  

Eigens für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen wurden Haushaltsmittel in Höhe von 3,2 Mrd. € bereitgestellt. Dazu ist keine Kofinanzierung auf nationaler Ebene erforderlich. Zusätzliche 3,2 Mrd. € sind Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds, die den Mitgliedstaaten im Programmzeitraum 2014-2020 zugewiesen werden.  

Derzeit sind rund 7 Millionen junge Europäer in der Situation, dass sie weder in Arbeit sind noch eine Schule besuchen oder eine Ausbildung absolvieren.  

Nächste Schritte 

Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.

 

Categories: Europäische Union

Rat richtet EU-Marineoperation zur Zerschlagung der Schleusernetze im Mittelmeer ein

Wed, 20/05/2015 - 11:01

Der Rat hat sich heute (18. Mai) darauf geeinigt, eine EU-Militäroperation (EUNAVFOR MED) einzurichten, um das Geschäftsmodell der Menschenschmuggel- und Menschenhandelsnetze im Mittelmeer zu zerschlagen.  Dieser Beschluss, der eine Komponente der umfassenden Reaktion der EU auf die Herausforderung durch die Migration ist, wird es ermöglichen, die operative Planung der Marineoperation offiziell aufzunehmen. 

Die EUNAVFOR MED wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen und im Einklang mit den Anforderungen des Völkerrechts durchgeführt.  Die Planung der Operation und die erste Phase der Beobachtung und Prüfung von Menschenschmuggel- und Menschenhandelsnetzen im südlichen zentralen Mittelmeer werden schnellstmöglich durchgeführt. In der zweiten und dritten Phase der Operation würden die an Bord befindlichen Gegenstände der Schleuser in Einklang mit dem Völkerrecht und in Partnerschaft mit den libyschen Behörden durchsucht, beschlagnahmt und zerstört.  

Das operative Hauptquartier der EUNAVFOR MED wird in Rom eingerichtet; zum Befehlshaber der Operation wurde Konteradmiral Enrico Credendino aus Italien ernannt. Die gemeinsamen Kosten der Operation belaufen sich auf schätzungsweise 11,82 Mio. € für eine Anlaufphase von zwei Monaten und ein anfängliches Mandat von zwölf Monaten. 

Die GSVP-Operation der EU ist Teil einer Reihe umfassender Maßnahmen, mit darauf reagiert werden soll, dass es unmittelbar erforderlich ist, Menschenleben zu retten, Krisensituationen zu bewältigen und die eigentlichen Ursachen der illegalen Migration zu bekämpfen, wie der Europäische Rat am 23. April 2015 gefordert hat. 

Die Einleitung der EU-Marineoperation wird auf der Tagesordnung für die Tagung des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) im Juni stehen.  

 

 

Categories: Europäische Union

Schlussfolgerungen des Rates zu Burundi

Wed, 20/05/2015 - 11:01

1.      Die Europäische Union (EU) verurteilt den versuchten Staatsstreich in Burundi sowie jegliche Gewalttat und jegliche Handlung der Abkehr von der Verfassungsordnung – ungeachtet der Verursacher – und verweist auf die nachdrückliche Aufforderung der Afrikanischen Union an alle Beteiligten in Burundi, ihre Streitigkeiten friedlich zu lösen. 

2.      Die EU ist zutiefst besorgt angesichts der Lage in Burundi, die sich kurz nach diesem versuchten Staatsstreich als sehr fragil darstellt und durch die Gefahr einer Verschärfung der Spaltungen innerhalb der Gesellschaft Burundis gekennzeichnet ist. 

Sie fordert alle Seiten, die Regierung, die Sicherheitskräfte sowie alle politischen Gruppierungen einschließlich ihrer Jugendorganisationen auf, von jeglicher Handlung abzusehen, die die Spannung in Burundi verschärfen könnte, dem höheren Interesse des Landes Rechnung zu tragen und Lösungen zu suchen, mit denen das Abkommen von Arusha, das als Fundament für Frieden und Demokratie dient, eingehalten wird. Die EU appelliert besonders an die Streitkräfte und die Sicherheitskräfte in Burundi, Zurückhaltung zu üben, sich weiter neutral zu verhalten und den Schutz der Zivilbevölkerung zu gewährleisten. Sie ruft ferner dazu auf, dass bei den gerichtlichen Verfahren gegen die mutmaßlichen Urheber des Staatsstreichs die Verteidigungsrechte gewahrt und die Regeln des Rechtsstaats eingehalten werden. 

3.      Es ist heute von wesentlicher Bedeutung, dass die Behörden, die politischen Kräfte und die Zivilgesellschaft in einen integrativen und transparenten politischen Dialog eintreten.  Dieser Dialog muss zu einem politischen Prozess führen, bei dem die Verfassungsvorschriften und die verfassungsmäßigen Institutionen sowie die Grundprinzipien des im Jahr 2000 geschlossenen Abkommens von Arusha für Frieden und Aussöhnung in Burundi geachtet werden, damit der Fortgang des laufenden Wahlprozesses einvernehmlich sichergestellt werden kann. Die EU ruft dazu auf, bei dem integrativen politischen Dialog unbedingt erneut die Voraussetzungen zu überprüfen, die für einen glaubhaften, transparenten und gewaltfreien Wahlprozess erfüllt sein müssen. Die EU ruft dazu auf, die Grundfreiheiten zu achten und insbesondere die Meinungsfreiheit, die Freiheit der Meinungsäußerung und die Pressefreiheit sowie das Recht auf friedlichen Protest zu garantieren. 

4.      In dieser Hinsicht teilt und unterstützt sie die Einschätzung, zu der die Ostafrikanische Gemeinschaft (EAC) auf ihrem Gipfeltreffen gelangt ist, nämlich dass die erforderlichen Voraussetzungen für die Durchführung der Wahlen nicht gegeben sind und dass die Wahlen daher unbedingt verschoben werden sollten, soweit die Verfassung dies erlaubt.  Die EU erinnert daran, dass ihre Unterstützung für den Wahlprozess und die tatsächliche Anwesenheit ihrer Wahlbeobachtungsmission eng daran geknüpft sind, dass diese Voraussetzungen gegeben sind. Sowohl die Mehrheit als auch die Opposition müssen ihrer Verantwortung gerecht werden und ein für die Durchführung von Wahlen geeignetes Umfeld schaffen. In diesem Zusammenhang betont die EU, wie wichtig der zwischen der Regierung und allen politischen Akteuren im März 2013 vereinbarte Fahrplan zur Vorbereitung demokratischer und freier Wahlen in Burundi ist. 

5.      Die EU unterstützt uneingeschränkt die Bemühungen der Vereinten Nationen und insbesondere des Sondergesandten des Generalsekretärs für die Region der Großen Seen, Saïd Djinnit, sowie die Aktion der Afrikanischen Union (AU) unter Leitung des ehemaligen togoischen Premierministers Edem Kodjo und die Initiativen der Ostafrikanischen Gemeinschaft, die darauf ausgerichtet sind, den Dialog zwischen den Parteien zu erleichtern und die Rückkehr zur Stabilität zu gewährleisten. Sie wird die Beratungen auf dem nächsten EAC-Gipfeltreffen mit Interesse verfolgen. 

Die EU ist bereit, einen Beitrag zu diesen Bemühungen zu leisten und fordert alle Beteiligten in Burundi auf, sich aufrichtig, auf geeigneter Ebene und im Geiste der Kompromissbereitschaft und der Versöhnung an diesem Dialog zu beteiligen. Sie begrüßt ganz besonders, dass die AU beschlossen hat, so rasch wie möglich Menschenrechtsbeobachter nach Burundi zu entsenden, damit diese über Verstöße berichten und auf örtlicher Ebene Konfliktlösungsmaßnahmen ergreifen. 

6.      Sorge bereiten der EU zudem die Massenvertreibungen infolge der politischen Spannungen sowie die Verschlechterung der humanitären Lage, von der vor allem schutzbedürftige Gruppen, insbesondere Frauen und Kinder, betroffen sind. Dies ist aus ihrer Sicht ein großes Risiko für die ohnehin schon geschwächte Region. Sie bekräftigt, dass sie die Anstrengungen der humanitären Helfer in der Region sowie die benachbarten Länder, die sich bemühen, die vor der Unsicherheit und Gewalt fliehenden Menschen bei sich aufzunehmen, unterstützt.  

7.      Die EU erinnert daran, dass ihre Partnerschaft mit Burundi auf dem Cotonou-Abkommen beruht. Beide Seiten müssen sich an dieses Abkommen halten und dafür sorgen, dass die daraus erwachsenden Verpflichtungen, insbesondere was die Achtung der Menschenrechte anbelangt, erfüllt werden. Dank der Bestimmungen des Abkommens konnte seit mehreren Monaten ein verstärkter politischer Dialog mit den burundischen Behörden geführt werden. Abhängig von den weiteren Entwicklungen ist die EU bereit, die Annahme etwaiger Maßnahmen, auch im Bereich der Zusammenarbeit, in Betracht zu ziehen. Sie ist fest entschlossen, gegebenenfalls mit Unterstützung des VN-Sicherheitsrates alle Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um den burundischen Akteuren, die durch ihr Verhalten zur Fortsetzung der Gewalt beitragen und die Suche nach einer politischen Lösung behindern, das Handwerk zu legen. Sie betont, dass es für die Personen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, keine Straflosigkeit geben darf, sondern dass sie vor Gericht zur Verantwortung gezogen werden müssen.  

Categories: Europäische Union

Schlussfolgerungen der 43. Tagung des EWR-Rates vom 18. Mai 2015 in Brüssel

Wed, 20/05/2015 - 11:01

1.           Die 43. Tagung des EWR-Rates fand am 18. Mai 2015 in Brüssel unter dem Vorsitz der Parlamentarischen Staatssekretärin Lettlands für EU-Angelegenheiten Zanda Kalniņa-Lukaševica statt, die den Vorsitz des Rates der Europäischen Union vertrat. An der Tagung nahmen Gunnar Bragi Sveinsson, Minister für auswärtige Angelegenheiten Islands, Vidar Helgesen, Minister für EWR- und EU-Angelegenheiten im Amt des norwegischen Premierministers, und Aurelia Frick, Ministerin für auswärtige Angelegenheiten Liechtensteins, sowie Mitglieder des Rates der Europäischen Union und Vertreter der Europäischen Kommission und des Europäischen Auswärtigen Dienstes teil. 

2.           Der EWR-Rat nahm zur Kenntnis, dass die Minister im Rahmen des politischen Dialogs Gespräche über die Themen 1) Ukraine und Russland, 2) Östliche Partnerschaft und 3) Syrien, Irak, Libyen und ISIL-Da'esh – einschließlich Bekämpfung der Radikalisierung und der extremistischen Gewalt in Europa – führen werden. Es wurde eine Orientierungsaussprache über die digitale Agenda geführt.

3.           Der EWR-Rat begrüßte, dass der Rat der EU in seinen Schlussfolgerungen vom Dezember 2014 über einen homogenen erweiterten Binnenmarkt und die Beziehungen der EU zu den nicht der EU angehörenden westeuropäischen Staaten die wichtige Rolle gewürdigt hat, die das EWR-Abkommen in den vergangenen 20 Jahren für den Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen und die Binnenmarktintegration zwischen der EU und den EWR-EFTA-Staaten gespielt hat. Der EWR-Rat hob hervor, dass sich das Abkommen als stabil erwiesen hat und fähig ist, sich an die Änderungen der EU-Verträge und die EU-Erweiterungen anzupassen. Der EWR-Rat erkannte an, dass das reibungslose Funktionieren und die Weiterentwicklung dieses erweiterten Binnenmarktes maßgebliche Faktoren für die Wiederankurbelung des Wachstums in Europa sein können.

4.           Der EWR-Rat betonte, dass Verantwortungsbewusstsein und Solidarität zwischen den europäischen Ländern erforderlich sind, um die durch die Wirtschaftskrise verursachten sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen zu bewältigen. Der EWR-Rat brachte insbesondere seine Besorgnis über die weiterhin hohe Jugendarbeitslosigkeit in einigen EWR-Mitgliedstaaten zum Ausdruck. 

5.           Unter Hinweis darauf, dass eine bessere Kenntnis des EWR-Abkommens im gesamten EWR im Interesse aller Vertragsparteien wäre, rief der EWR-Rat diese Parteien auf, dafür Sorge zu tragen, dass die entsprechenden Informationen über das EWR-Abkommen allen Betroffenen rasch und einfach zugänglich gemacht werden.

6.           Der EWR-Rat stellte fest, dass der freie Kapitalverkehr eine der Grundfreiheiten des Binnenmarktes und fester Bestandteil des EWR-Besitzstands ist, und erkannte an, dass auf der Grundlage des Artikels 43 des EWR-Abkommens nur befristete Beschränkungen eingeführt werden können.

7.           In Kenntnis des Sachstandsberichts des Gemeinsamen EWR-Ausschusses würdigte der EWR-Rat dessen Bemühungen um ein fortdauerndes erfolgreiches und reibungsloses Funktionieren des EWR-Abkommens.

8.           Der EWR-Rat unterstrich die Notwendigkeit, die für eine Übernahme der Verordnungen der EU über die Europäischen Aufsichtsbehörden im Bereich der Finanzdienstleistungen in das EWR-Abkommen erforderlichen Arbeiten im Hinblick auf eine wirksame und einheitliche Beaufsichtigung im gesamten EWR rasch zum Abschluss zu bringen, wie in den Schlussfolgerungen gefordert wird, die von den Finanz- und Wirtschaftsministern der EU- und der EFTA-Staaten auf ihrer informellen Tagung vom 14. Oktober 2014 gebilligt wurden. Der EWR-Rat hob ferner hervor, wie wichtig eine rasche Übernahme und Anwendung der noch ausstehenden Rechtsvorschriften im Bereich der Finanzdienstleistungen ist, um im gesamten EWR gleiche Bedingungen in diesem wichtigen Wirtschaftszweig sicherzustellen.

9.           Der EWR-Rat würdigte den Beitrag der EU-Programme zum Aufbau eines wettbewerbsfähigeren, innovativeren und sozialeren Europas und begrüßte die Teilnahme der EWR-EFTA-Staaten an EWR-relevanten Programmen, zu denen sie finanziell beitragen. 

10.        Der EWR-Rat räumte ein, dass es weiterhin erforderlich ist, die wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten im EWR zu mindern, und würdigte den Umstand, dass der EWR- und der norwegische Finanzierungsmechanismus 2009-2014 sowie ihre Vorgänger einen positiven Beitrag zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten im gesamten EWR geleistet haben. Er stellte fest, dass mehr als ein Jahr nach dem Beginn der Verhandlungen über die Verlängerung des EWR- und des norwegischen Finanzierungsmechanismus um einen weiteren Zeitraum die Verhandlungen noch immer andauern und die erzielten Fortschritte gemischt sind. In Anbetracht der Verzögerung rief der EWR-Rat zu verstärkten Anstrengungen im Hinblick auf einen raschen Abschluss dieser Verhandlungen auf. 

11.        Der EWR-Rat nahm außerdem die parallel zu den Verhandlungen über den Finanzierungsmechanismus laufenden Verhandlungen über bilaterale Fragen zwischen den einzelnen EWR-EFTA-Staaten und der EU zur Kenntnis und rief auch hier zu einem raschen Abschluss auf. 

12.        Der EWR-Rat begrüßte die fortdauernden Bemühungen zur Verringerung der Zahl der EU-Rechtsakte, die für den EWR von Bedeutung sind und noch in das EWR-Abkommen aufgenommen werden müssen, und zur Beschleunigung des entsprechenden Prozesses. Der EWR-Rat würdigte alle in den vergangenen Jahren unternommenen Schritte, stellte aber fest, dass die Zahl der noch aufzunehmenden Rechtsakte nach wie vor zu hoch ist. Er rief dazu auf, kontinuierlich daran zu arbeiten, dass der gegenwärtige Rückstand auf Dauer erheblich verringert wird, damit Rechtssicherheit und Homogenität im EWR gewährleistet werden. Er rief alle Parteien nachdrücklich dazu auf, konstruktiv nach Lösungen für schwierige noch offene Fragen zu suchen.

13.        Der EWR-Rat stellte fest, dass bei einer Reihe offener Fragen noch Fortschritte erforderlich sind, und war zuversichtlich, dass insbesondere bei der dritten Postrichtlinie, dem TELECOM-Paket von 2009 (einschließlich der Verordnung zur Einrichtung des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK)), der Richtlinie über Einlagensicherungssysteme, der Verordnung über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten, der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, der Verordnung über Kinderarzneimittel und den EU-Rechtsakten im Bereich der ökologischen/biologischen Produktion so bald wie möglich ein Abschluss erzielt wird. 

14.        Der EWR-Rat wies erneut darauf hin, dass es nach wie vor Beschlüsse des Gemeinsamen Ausschusses gibt, bei denen die im EWR-Abkommen festgelegte Frist von sechs Monaten für die Erfüllung der verfassungsmäßigen Anforderungen überschritten wurde. Er ermutigte die EWR-EFTA-Staaten, sich noch stärker darum zu bemühen, die noch ausstehenden Fälle so rasch wie möglich zu klären und derartige Verzögerungen in Zukunft zu vermeiden. 

15.        Im Hinblick auf das dritte Energiebinnenmarktpaket betonte der EWR-Rat, dass die Aufnahme dieses Legislativpakets in das EWR-Abkommen beschleunigt werden muss, um einen voll funktionsfähigen Energiebinnenmarkt zu schaffen, und hielt beide Seiten insbesondere dazu an, sich um wechselseitig annehmbare Lösungen für eine angemessene EWR-EFTA-Beteiligung an der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) zu bemühen. 

16.        Große Bedeutung maß der EWR-Rat der weiteren engen Zusammenarbeit zwischen der EU und den EWR-EFTA-Staaten in der Umwelt-, Energie- und Klimaschutzpolitik bei, insbesondere im Hinblick auf den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 und den Vorschlag für eine Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie. Der EWR-Rat hob insbesondere hervor, wie wichtig es ist, dass die EU, ihre Mitgliedstaaten und die EWR-EFTA-Staaten eng zusammenarbeiten, damit auf der COP-21-Konferenz im Dezember 2015 in Paris ein ehrgeiziges und universelles Klimaschutzabkommen erzielt und die Erderwärmung auf weniger als 2°C begrenzt wird. Die enge Zusammenarbeit sollte insbesondere auch in den Bereichen Sicherheit der Energieversorgung, Emissionshandel, Förderung einer wettbewerbsfähigen, klimaresistenten, sicheren und nachhaltigen Energiegewinnung mit geringem CO2-Ausstoß, Energieeffizienz, erneuerbare Energiequellen, CO2-Abscheidung, ‑Verwendung und ‑Speicherung, Meeresumwelt sowie in anderen Umweltfragen, die Bereiche wie Abfall, Chemikalien, Bewirtschaftung der Wasserressourcen und Verschmutzung durch Industrieanlagen betreffen, fortgesetzt werden.

17.        Der EWR-Rat bestätigte, wie wichtig die Verhandlungen über eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten sind. Er begrüßte den Informationsaustausch zwischen der Europäischen Kommission und den EWR-EFTA-Staaten, der vom Gemeinsamen EWR-Ausschuss im Dezember 2014 auf den Weg gebracht wurde. Unter Berücksichtigung unter anderem des Protokolls 12 zum EWR-Abkommen rief der EWR-Rat zu einer Fortsetzung dieses Informationsaustauschs auf.

18.        Der EWR-Rat erkannte an, dass die Vertragsparteien sich nach Artikel 19 des EWR-Abkommens verpflichtet haben, ihre Bemühungen um eine schrittweise Liberalisierung des Agrarhandels zwischen ihnen fortzusetzen. Der EWR-Rat begrüßte die Aufnahme von Verhandlungen über die weitere Liberalisierung des Agrarhandels und den Schutz geografischer Angaben zwischen der EU und Island im Jahr 2012. Des Weiteren begrüßte der EWR-Rat die Aufnahme von Verhandlungen zwischen der EU und Norwegen über den Schutz geografischer Angaben im November 2013 und über die weitere Liberalisierung des Agrarhandels im Rahmen von Artikel 19 im Februar 2015. Der EWR-Rat stellte fest, dass die EU ihre Enttäuschung darüber bekundet hat, dass die erhöhten norwegischen Zollsätze auf bestimmte Agrarerzeugnisse und die Neueinstufung von Hortensien nicht zurückgenommen worden sind, und dass die EU Norwegen erneut aufgefordert hat, diese Maßnahmen rückgängig zu machen. 

19.        Der EWR-Rat begrüßte den Dialog zwischen Island und der EU über die Überprüfung der Handelsregelung für verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse im Rahmen des Artikels 2 Absatz 2 und des Artikels 6 des Protokolls 3 zum EWR-Abkommen, womit der Handel mit verarbeiteten landwirtschaftlichen Erzeugnissen weiter gefördert werden soll, und sah dem baldigen Abschluss des Dialogs erwartungsvoll entgegen. Der EWR-Rat ermutigte die Vertragsparteien, den Dialog über die Überprüfung der Handelsregelung für verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse im Rahmen des Artikels 2 Absatz 2 und des Artikels 6 des Protokolls 3 zum EWR-Abkommen fortzusetzen, um den Handel in diesem Bereich weiter zu fördern.

20.        Der EWR-Rat hob hervor, dass auch weiterhin Beamte aus den EWR-EFTA-Staaten zu politischen Dialogen, die auf der Ebene der einschlägigen Arbeitsgruppen des Rates geführt werden, eingeladen werden sollten. 

21.        Der EWR-Rat betonte, dass es wichtig ist, Minister der EWR-EFTA-Staaten zu informellen EU-Ministertagungen und -Ministerkonferenzen einzuladen, die für die Mitwirkung dieser Staaten am Binnenmarkt von Bedeutung sind, und begrüßte den Umstand, dass der derzeitige lettische und der künftige luxemburgische Vorsitz diese Praxis fortsetzen bzw. fortsetzen wollen.

22.        Der EWR-Rat begrüßte es, dass die EWR-EFTA-Staaten einen positiven Beitrag zum Beschlussfassungsprozess in Bezug auf EU-Rechtsvorschriften und -Programme mit Bedeutung für den EWR leisten, indem sie sich an den zuständigen Ausschüssen, Expertengruppen und Agenturen beteiligen und Stellungnahmen unterbreiten.

23.        Der EWR-Rat nahm die vom Gemeinsamen Parlamentarischen EWR-Ausschuss auf seiner Tagung vom 17. Dezember 2014 in Straßburg angenommenen Entschließungen zum weiteren Vorgehen hinsichtlich des Rahmens für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 und zum Jahresbericht des Gemeinsamen EWR-Ausschusses über das Funktionieren des EWR-Abkommens im Jahr 2013 sowie die Entschließungen des Gemeinsamen Parlamentarischen EWR-Ausschusses vom 31. März 2015 über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft und ihre möglichen Auswirkungen auf die EWR-EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen und über die Industriepolitik in Europa zur Kenntnis.

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Wochenplan von Präsident Donald Tusk

Wed, 20/05/2015 - 11:01

Mittwoch, 13. Mai 2015
Aachen, Deutschland
Teilnahme an der Veranstaltung zur Verleihung des Karlspreises an den Präsidenten des Europäischen Parlaments Martin Schulz

Donnerstag, 14. Mai 2015
Aachen, Deutschland
Teilnahme an der Veranstaltung zur Verleihung des Karlspreises an den Präsidenten des Europäischen Parlaments Martin Schulz
10.20 Uhr Bilaterales Treffen mit dem Präsidenten der Ukraine Petro Poroschenko

Freitag, 15. Mai 2015
Gdansk, Polen
17.00 Uhr Teilnahme an der Konferenz "Europa: ein Blick in die Zukunft" ("Europe with a view to the future")

Donnerstag, 21. Mai 2015
Riga
Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft
20.00 Uhr Informelles Abendessen

Freitag, 22. Mai 2015
Riga
Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft
9.00 Uhr Offizielle Begrüßung
9.45 Uhr Familienfoto
10.00 Uhr Plenarsitzung
13.45 Uhr Pressekonferenz

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Besserer Schutz für Arbeitnehmerrechte von Seeleuten: Rat bestätigt Einigung mit dem EP

Wed, 20/05/2015 - 11:01

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) hat einer Kompromissfassung der neuen Richtlinie zur Verbesserung des Schutzes der Arbeitnehmerrechte von Seeleuten zugestimmt. Der AStV hat die vom Vorsitz beim Trilog am 6. Mai 2015 erzielte Einigung mit dem Europäischen Parlament gebilligt.


Mehr Schutz

Mit diesem neuen Rechtsakt erhalten Seeleute dieselben Rechte im Hinblick auf Unterrichtung und Anhörung wie Arbeitnehmer an Land, wobei den Besonderheiten des Seeverkehrssektors Rechnung getragen wird. Er basiert auf einem gemeinsamen Standpunkt der Sozialpartner im maritimen Sektor.  

Die Richtlinie soll nicht nur für gleiche Wettbewerbsbedingungen, sondern auch für bessere Arbeitsplätze im maritimen Sektor sorgen. Damit soll erreicht werden, dass wieder mehr junge Europäer bestimmte maritime Berufe ergreifen und ausgebildete Fachkräfte dem Sektor erhalten bleiben.  

Zudem geht es um eine Korrektur der derzeitigen Rechtslage, die dazu führt, dass dieselbe Arbeitnehmerkategorie von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich behandelt wird. Die Behandlung hängt zur Zeit davon ab, ob die Mitgliedstaaten von den zulässigen Ausnahmen und Abweichungen Gebrauch machen. Die meisten Mitgliedstaaten haben von den Ausnahmeregelungen keinen oder nur selten Gebrauch gemacht.  

Gesetzgebungsverfahren: Die nächsten Schritte

Der Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments (EP) wird den Text in seiner Sitzung am 28. Mai 2015 voraussichtlich bestätigen. Nach der Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen könnte das EP im Juli 2015 im Plenum über den Text abstimmen; im September könnte er dann vom Rat und vom EP unterzeichnet werden. 

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EUCAP Sahel Niger: Beitrag zur Verhinderung der irregulären Migration

Wed, 20/05/2015 - 11:01

Der Rat ist übereingekommen, die zivile Mission EUCAP Sahel Niger als Teil der Maßnahmen der Europäischen Union zur Verhinderung der irregulären Migration zu stärken.

Die EU wird die nigrischen Behörden bei der Verhinderung der irregulären Einwanderung und der Bekämpfung damit verbundener Kriminalität unterstützen. Dazu gehören Beratung zu einer entsprechenden Strategie und Ausbildung für die nigrischen Sicherheitskräfte. EUCAP Sahel Niger wird auch über einen Außenposten in Agadez verfügen, ein wichtiges Schleuserdrehkreuz auf der Route nach Libyen.

Die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission Federica Mogherini erklärte dazu Folgendes: "Die EU zeigt heute erneut, dass sie ihre Verantwortung in Partnerschaft mit zentralen Ländern und auf umfassende Weise wahrnimmt. Zwei Wochen nach der Aufforderung des Europäischen Rates, unsere Unterstützung für Partnerländer zur Verhinderung irregulärer Migrationsströme auszubauen, haben wir vereinbart, unsere Präsenz in Niger zu verstärken: 90 % aller Migranten aus Westafrika reisen durch Niger. Nur wenn wir mit den Herkunfts- und Transitländern, mit der Afrikanischen Union und den VN zusammenarbeiten, wird es uns gelingen, die Ursachen der katastrophalen Lage anzugehen und dabei kriminelle Organisationen zu bekämpfen und Migranten zu helfen, diesen Organisationen zu entgehen."  

Niger hat für die Migrationsströme nach Europa eine kritische geografische Lage: 90 % aller Migranten aus Westafrika reisen auf ihrem Weg nach Libyen durch Niger. Die Hälfte der Migranten, die 2014 irregulär nach Italien gelangt sind, sind nach Angaben der EU-Grenzschutzagentur Frontex über Libyen gereist.  

Im Rahmen der Mission EUCAP Sahel Niger werden bereits Beratung und Schulung zur Unterstützung der nigrischen Behörden bei der Stärkung ihrer Fähigkeiten zur Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität bereitgestellt. Mit der Mission sollen die Interoperabilität der nigrischen Sicherheitskräfte gefördert, die Strafverfolgungskapazitäten ausgebaut, die Koordinierung bei der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität erleichtert und die dauerhafte Funktionsfähigkeit der Sicherheitskräfte verbessert werden. EUCAP Sahel Niger gehört zur Regionalstrategie der EU für Sicherheit und Entwicklung in der Sahelzone.  

Gegenwärtig sind im Rahmen der Mission, die ihr Hauptquartier in Niamey hat, etwa 50 internationale Experten aus 12 EU-Mitgliedstaaten tätig. Filip de Ceuninck aus Belgien ist seit Mai 2014 Leiter der Mission.  

Der Beschluss ist vom Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee des Rates gefasst worden.

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Neuartige Lebensmittel: weitere Verhandlungen auf EU-Ebene

Sun, 17/05/2015 - 13:44

Am 12. Mai 2015 fand eine weitere Runde konstruktiver Gespräche über neue EU-Vorschriften für neuartige Lebensmittel zwischen dem lettischen Vorsitz und Vertretern des Europäischen Parlaments und der Kommission statt. Trotz einer gewissen Annäherung in einigen Fragen sind weitere Beratungen erforderlich, um zu einer Einigung zu gelangen. Der Vorsitz wird den Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rates am 13. Mai unterrichten, damit das weitere Vorgehen erörtert werden kann. Neuartige Lebensmittel sind Lebensmittel, die in der EU vor Mai 1997 noch nicht in nennenswertem Umfang verzehrt wurden. Dazu gehören beispielsweise Lebensmittel, auf die ein neues Produktionsverfahren angewandt wird.  

Mehrwert 

Ziel der zur Diskussion stehenden Vorschriften ist es, das Verfahren zur Zulassung neuartiger Lebensmittel schneller und günstiger zu gestalten und gleichzeitig den Gesundheitsschutz auf einem hohen Niveau zu halten. Mit den vorgeschlagenen neuen Vorschriften soll auch der Zugang zum EU-Markt für traditionelle Lebensmittel aus Drittländern erleichtert werden, für die eine sichere Verwendung als Lebensmittel nachgewiesen wird.  

Noch offene Fragen 

Zu den größten Schwierigkeiten im Rahmen der Verhandlungen gehören die Bezugnahme auf das Klonen und die Frage, mit welcher Art von Sekundärrechtsakten neuartige Lebensmittel zugelassen werden sollen.  

Hintergrund

Zu den neuartigen Lebensmitteln, die nach den geltenden Vorschriften in der EU zugelassen wurden, gehören beispielsweise "Rapsöl mit hohem Anteil an unverseifbaren Bestandteilen", "Roggenbrot mit Phytosterin-/Phytostanolzusatz", "milchartige Erzeugnisse und joghurtartige Erzeugnisse mit Phytosterinesterzusatz", "koagulierte Kartoffelproteine und ihre Hydrolysate" und "Phospholipide aus Flüssigeigelb".

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