Der Rat hat heute einen Beschluss zur Einrichtung eines Mechanismus für den Informationsaustausch über zwischenstaatliche Abkommen und nicht verbindliche Instrumente zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern im Energiebereich ohne Aussprache angenommen.
Mit dem Beschluss sollen Mängel des bestehenden Mechanismus für den Austausch von Informationen über Energieverträge behoben werden, sodass Transparenz und Kohärenz der energiepolitischen Außenbeziehungen der EU verbessert werden und die Verhandlungsposition der EU gegenüber Drittländern gestärkt wird.
Nach drei Trilogsitzungen Ende 2016 wurde ein Kompromiss zu den folgenden zentralen Fragen erzielt:
Nach der Unterzeichnung durch den Präsidenten des Europäischen Parlaments und den Präsidenten des Rates wird der Gesetzgebungsakt im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Der Beschluss wird im Laufe des Jahres 2017 in Kraft treten und zusammen mit der Verordnung zur Gasversorgungssicherheit eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der Sicherheitsdimension der Strategie für die Energieunion spielen.
"Wir sind sehr erfreut darüber, dass während unseres Vorsitzes dieser wichtige Gesetzgebungsakt – der erste im Rahmen der Energieunion – angenommen worden ist. Wir möchten den slowakischen Kolleginnen und Kollegen für die von ihnen während des slowakischen Vorsitzes geleisteten vorbereitenden Arbeiten und die mit dem Europäischen Parlament erzielte politische Einigung danken. Dieser Beschluss wird die Transparenz bei den Verhandlungen mit Drittländern über Energieabkommen verbessern und sicherstellen, dass solche Abkommen uneingeschränkt mit dem Unionsrecht vereinbar sind und damit zur Energieversorgungssicherheit beitragen."
Konrad Mizzi, maltesischer Minister für EnergieDer Internationale Tag für die Beseitigung der Rassendiskriminierung gebietet uns, daran zu erinnern, dass überall auf der Welt Männer, Frauen und Kinder weiterhin Opfer von Rassendiskriminierung aufgrund ihrer Hautfarbe, Rasse, Abstammung, Kaste, Religion und ethnischen oder nationalen Herkunft sind. Ihnen werden ihre elementarsten Grundrechte vorenthalten und sie sind unverhältnismäßig stark von Armut und Ungleichheit betroffen.
Hetze und andere Ausdrucksformen des Rassismus, der Rassendiskriminierung und der Fremdenfeindlichkeit sind noch lange nicht beseitigt, sondern sind auf dem Vormarsch. Dies stellt weltweit eine Gefahr für Gleichheit, Freiheit, Solidarität und Gerechtigkeit dar.
Die EU ist nach wie vor entschlossen, alle Formen der Rassendiskriminierung sowohl innerhalb als auch außerhalb unserer Grenzen zu bekämpfen. Wir arbeiten mit Mitgliedstaaten, der Zivilgesellschaft und internationalen Partnern bei Maßnahmen zusammen, die etwas bewirken können: Wir haben mit führenden IT-Unternehmen ein Vorgehen gegen Hetze im Internet vereinbart. Wir haben Plattformen geschaffen, zum Beispiel die hochrangige Gruppe der EU zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und anderen Formen der Intoleranz. Wir fördern den Austausch bewährter Verfahren. Wir arbeiten auf ein besseres Verständnis zwischen Gemeinschaften hin und befassen uns mit den Anliegen der betroffenen Gruppen, einschließlich der jüdischen und der muslimischen Gemeinschaften. Wir sind bestrebt, die Integration von Migrantinnen und Migranten zu verbessern, und setzen uns für eine hochwertige Bildung ein. Sowohl innerhalb der EU als auch mit unseren Partnerländern arbeiten wir darauf hin, Rassismus, Rassendiskriminierung und Fremdenfeindlichkeit vorzubeugen und zu bekämpfen.
Im Rahmen dieses umfassenden Engagements unterstützen wir auch weiterhin nachdrücklich das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung. Wir setzen uns kontinuierlich für die weltweite Umsetzung der Erklärung und des Aktionsprogramms der Weltkonferenz gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängende Intoleranz (2001, Durban) ein. Durch unsere Verpflichtungen im Rahmen der Internationalen Dekade der Menschen afrikanischer Abstammung sorgen wir zudem dafür, dass der Diskriminierung von Gemeinschaften von Menschen afrikanischer Abstammung weltweit Beachtung geschenkt wird.
Die Beseitigung der Rassendiskriminierung ist eine weltweite Herausforderung, die von der gesamten internationalen Gemeinschaft, den internationalen Organisationen und der Zivilgesellschaft gemeinsam angegangen werden muss. Wir alle tragen die Verantwortung für den Schutz, die Wahrung und die Förderung der Menschenrechte, die unsere eigenen Rechte als Individuum darstellen. Niemand wird respektiert, wenn wir nicht alle als Menschen respektiert werden, mit unserem kulturellen Reichtum und in unserer Vielfalt.