Freitag, 24. März 2017
Rom
15.30 Uhr Außerordentliches Treffen zwischen den europäischen Sozialpartnern und den europäischen Institutionen
18.00 Uhr Audienz der Präsidenten der EU-Institutionen und der Staats- und Regierungschefs der EU beim Heiligen Vater Papst Franziskus
19.30 Uhr Bilaterales Treffen mit dem estnischen Ministerpräsidenten Jüri Ratas
Samstag, 25. März 2017
Rom – 60. Jahrestag der Unterzeichnung der Römischen Verträge
9.00 Uhr Begrüßung der Staats- und Regierungschefs der EU zusammen mit dem Ministerpräsidenten Italiens, Paolo Gentiloni, und dem Premierminister Maltas, Joseph Muscat
10.00 Uhr Feierlichkeiten zum 60. Jahrestag der Unterzeichnung der Römischen Verträge
11.50 Uhr Gruppenfoto
12.00 Uhr Gemeinsame Pressekonferenz mit dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, Antonio Tajani, dem Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, dem Ministerpräsidenten Italiens, Paolo Gentiloni, und dem Premierminister Maltas, Joseph Muscat
13.00 Uhr Mittagessen auf Einladung des Präsidenten der Italienischen Republik, Sergio Mattarella
Montag, 27. März 2017
11.00 Uhr Treffen mit dem palästinensischen Präsidenten Mahmoud Abbas
Dienstag, 28. März 2017
13.00 Uhr Treffen mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker
16.00 Uhr Treffen mit dem Ministerpräsidenten Georgiens Giorgi Kwirikaschwili (Presseerklärungen ± 16.30 Uhr)
Mittwoch, 29. März 2017
17.30 Uhr Treffen mit dem Ministerpräsidenten der Republik Moldau Pavel Filip
Donnerstag, 30. März 2017
Malta
Erweitertes EVP-Gipfeltreffen
9.30 Uhr Bilaterales Treffen mit dem bulgarischen Ministerpräsidenten Bojko Borissow
10.30 Uhr Bilaterales Treffen mit dem kroatischen Ministerpräsidenten Andrej Plenković
10.45 Uhr Bilaterales Treffen mit dem ukrainischen Präsidenten Petro Poroschenko
12.30 Uhr Rede auf dem erweiterten EVP-Gipfeltreffen
Freitag, 31. März 2017
Malta
9.15 Uhr Bilaterales Treffen mit dem Premierminister Maltas Joseph Muscat (Pressekonferenz ± 9.45 Uhr)
Der Rat hat eine vorläufige Einigung mit dem Europäischen Parlament über eine Verordnung zur Festlegung eines Rahmens für die Energieeffizienzkennzeichnung erzielt. Diese Einigung bedarf noch der Bestätigung durch die Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (AStV).
Die vorgeschlagene Verordnung wird an die Stelle der geltenden Rechtsvorschriften (der Richtlinie 2010/30/EU) treten, deren Anwendungsbereich unter Beibehaltung der Grundprinzipien präzisiert, konsolidiert und ausgeweitet wird.
Der Rahmen für die Energieverbrauchskennzeichnung ermöglicht den Verbrauchern ein höheres Bewusstsein für die Energieeffizienz und den Energieverbrauch von Haushaltsgeräten (wie Spülmaschinen, Fernseher, Kühlschränke usw.), wodurch sie ihre Energiekosten senken können. Dies trägt auch zur Eindämmung der Energienachfrage und zur Verwirklichung der Energieeffizienzziele der EU für 2020 und 2030 bei.
Die Verordnung setzt Fristen für die Ersetzung der derzeitigen Klassen A+, A++ und A+++ durch eine Skala von A bis G. Ferner wird ein Verfahren für eine Neuskalierung der Etiketten auf der Grundlage der technischen Entwicklung festgelegt. So wird die übermäßige Vergabe höherer Effizienzklassen langfristig vermieden, sodass auch Innovationsanreize geschaffen und weniger effiziente Produkte vom Markt verdrängt werden.
Der Vorschlag enthält auch klarere Bestimmungen zu Werbekampagnen und nationalen Anreizen zur Förderung höherer Effizienzklassen und zielt darauf ab, die Durchsetzungsmechanismen und die Transparenz für Verbraucher zu verbessern, indem eine Datenbank mit den Produkten eingerichtet wird, die Anforderungen an die Energieverbrauchskennzeichnung unterliegen.
Wichtigste Aspekte der EinigungNach drei Trilogen im Juli, September und Oktober 2016 sowie einer Reihe von Fachsitzungen wurde eine vorläufige Einigung über den Geltungsbereich, die Begriffsbestimmungen, die Marktüberwachung und harmonisierte Normen erzielt. Bei einem vierten Trilog am 21. März 2017 wurde ferner eine politische Einigung über folgende Punkte erzielt:
NeuskalierungFür die erste Neuskalierung aller gekennzeichneten Produkte werden feste Fristen gesetzt, wobei zwischen drei Produktkategorien unterschieden wird:
6 Jahre als allgemeine Frist, in Verbindung mit 18 weiteren Monaten, bis das Label im Handel erscheint;
15 Monate für Weißwaren (Spülmaschinen, Kühlschränke, Waschmaschinen), in Verbindung mit 12 weiteren Monaten, bis das Label im Handel erscheint und 9 Jahre für Heizgeräte und Boiler mit einer Verfallsklausel von 12 Jahren.
Wenn alle A+-Label vom Markt verschwunden sind, wird eine weitere Neuskalierung durch einen Überhang in den obersten Klassen ausgelöst (30 % in der A-Klasse bzw. 50 % in den Klassen A+B). Zum Zeitpunkt der Neuskalierung sind die beiden obersten Klassen leer zu lassen, um zu einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer für das Label zu gelangen.
ProduktdatenbankDie Datenbank wird ab Januar 2019 einsatzbereit sein und die Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten in die Lage versetzen, Etikettierungsanforderungen durchzusetzen und sicherzustellen, dass die auf dem Etikett ausgewiesenen Effizienzberechnungen den Angaben der Hersteller entsprechen. Der öffentlich zugängliche Teil der Datenbank wird nutzerfreundlich und nach praktischen Gesichtspunkten gestaltet. Der Konformitätsteil der Datenbank wird abgegrenzt, um die Vertraulichkeit und Sicherheit der sensiblen geschäftlichen Daten der Hersteller zu gewährleisten.
Delegierte RechtsakteDas Neuskalierungsverfahren wird hauptsächlich in delegierten Rechtsakten geregelt, während die Datenbank und das Schutzklauselverfahren Gegenstand von Durchführungsrechtsakten sein werden.
Minister Konrad Mizzi sagte: "Wir begrüßen diese Einigung sehr. Die neuen Regeln für die Energieverbrauchskennzeichnung werden es den Verbrauchern erleichtern, beim Kauf elektrischer Haushaltsgeräte auf Energieeinsparungen zu achten. Dies wird zur Eindämmung der Energienachfrage beitragen – einem der Ziele der Strategie für die Energieunion.Nach Zustimmung durch den AStV wird dessen Präsident dem Vorsitzenden des ITRE-Ausschusses des Europäischen Parlaments ein Schreiben übermitteln.
Diesem Schreiben zufolge wird der Rat, falls das Parlament den Kompromisstext in der vom AStV gebilligten Fassung auf seiner Plenartagung annimmt, diesen Text in erster Lesung ohne Änderungen annehmen.
HintergrundinformationenDer Vorschlag zur Energieeffizienzkennzeichnung ist Teil der breiter angelegten Strategie der Kommission für die Energieunion.
In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Oktober 2014 wird für die Steigerung der Energieeffizienz auf Unionsebene ein indikatives Ziel von mindestens 27 % bis 2030 vorgegeben. Diese Zielvorgabe wird im Jahr 2020 im Hinblick auf eine Anhebung auf 30 % überprüft.
Die Kommission hat ihren Vorschlag am 15. Juli 2015 vorgelegt. Der Rat "Verkehr, Telekommunikation und Energie (Bereich Energie)" hat am 26. November 2015 eine allgemeine Ausrichtung zu diesem Vorschlag festgelegt.
Das Europäische Parlament hat am 6. Juli 2016 über sein Verhandlungsmandat abgestimmt.
will take place on Tuesday 11 April, 15:00-18:30 and Wednesday 12 April 2017, 9.00-12:30 in Brussels.
Organisations or interest groups who wish to apply for access to the European Parliament will find the relevant information below.
Erklärung der führenden Vertreter von 27 Mitgliedstaaten und des Europäischen Rates, des Europäischen Parlaments and der Europäischen Kommission