Der Rat hat am 18. Mai Schlussfolgerungen zu Sicherheit und Verteidigung im Kontext der Globalen Strategie der EU verabschiedet. Darin nimmt er die Fortschritte bei der Verstärkung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Sicherheit und Verteidigung zur Kenntnis und macht Vorgaben für das weitere Vorgehen. Sie erstrecken sich unter anderem auf Folgendes:
- Verbesserung der GSVP-Krisenbewältigungsstrukturen, insbesondere die laufenden Arbeiten zur Einrichtung eines militärischen Planungs- und Durchführungsstabs (MPCC) innerhalb des Militärstabs der EU (Teil des EAD), der – wie am 6. März 2017 vereinbart – den Oberbefehl über die militärischen GSVP-Missionen ohne Exekutivbefugnisse (derzeit EUTM Somalia, EUTM RCA, EUTM Mali) übernehmen soll;
- Verstärkung der GSVP-Zusammenarbeit mit den Partnerländern mit dem Ziel, einen stärker strategisch ausgerichteten Ansatz für die Partnerschaften im Bereich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu entwickeln, um die Zusammenarbeit zu intensivieren, wobei der Schwerpunkt auf den Partnerländern liegen soll, die die Werte der EU – einschließlich der Achtung des Völkerrechts – teilen und in der Lage und bereit sind, zu GSVP-Missionen und ‑Operationen beizutragen;
- Kapazitätsaufbau zur Förderung von Sicherheit und Entwicklung (CBSD), damit sämtliche Anforderungen abgedeckt werden, um die Partnerländer unterstützen zu können, selbst Krisenprävention und Krisenbewältigung zu betreiben;
- Entwicklung der zivilen Fähigkeiten und Verbesserung der Reaktionsfähigkeit im Bereich der zivilen Krisenbewältigung, wobei auch die Schaffung einer Kernkapazität für Reaktionsfähigkeit in Betracht gezogen wird;
- Verstärkung der militärischen Krisenreaktion, einschließlich der EU-Gefechtsverbände, wobei es darum geht, ihre Modularität pragmatisch weiterzuentwickeln und gegebenenfalls die Finanzierungsregelungen anzupassen;
- Vertiefung der europäischen Verteidigungszusammenarbeit, wobei der Rat Bilanz gezogen und Leitlinien vorgegeben hat in Bezug auf
Am 14. November 2016 hat der Rat Schlussfolgerungen zur Umsetzung der Globalen Strategie der Europäischen Union im Bereich Sicherheit und Verteidigung verabschiedet. Darin werden Vorgaben gemacht, d. h. die von der EU und ihren Mitgliedstaaten im Bereich Sicherheit und Verteidigung angestrebten wichtigsten Ziele festgelegt. Der Rat hat drei strategische Prioritäten festgelegt: Reaktion auf externe Konflikte und Krisen, Aufbau der Kapazitäten der Partner und Schutz der Europäischen Union sowie ihrer Bürgerinnen und Bürger. In seinen Schlussfolgerungen vom 6. März 2017 hat er festgestellt, dass Fortschritte erzielt worden sind, und weitere Vorgaben gemacht.
In ihrer Funktion als Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und Leiterin der Europäischen Verteidigungsagentur hat die Hohe Vertreterin den Mitgliedstaaten den Umsetzungsplan für Sicherheit und Verteidigung vorgestellt. Dieser Plan ist Teil der Umsetzung der Globalen Strategie der EU für die Außen- und Sicherheitspolitik, die die Hohe Vertreterin dem Europäischen Rat am 28. Juni vorgestellt hat. Der Rat hat am 17. Oktober 2016 Schlussfolgerungen zur Globalen Strategie angenommen.
Die Umsetzung der Globalen Strategie der EU erfordert zudem weitere Arbeiten zum Aufbau von Resilienz und die Entwicklung eines integrierten Ansatzes zur Bewältigung von Konflikten und Krisen, eine engere Verknüpfung von Innen- und Außenpolitik, die Aktualisierung bestehender bzw. die Ausarbeitung neuer regionaler und thematischer Strategien und verstärkte Bemühungen im Bereich der Public Diplomacy.
Der Rat hat am 21. März 2017 den Beschluss (GASP) 2017/496 des Rates [1] erlassen. Mit diesem Ratsbeschluss werden die geltenden restriktiven Maßnahmen bis zum 22. März 2018 verlängert. Bei den betreffenden Maßnahmen handelt es sich um ein Einfrieren von Vermögenswerten und ein Verbot der Bereitstellung von Geldern in Bezug auf 15 Personen, die als verantwortlich für die rechtswidrige Verwendung staatlicher Gelder Ägyptens vor 2011 betrachtet werden.
Die Bewerberländer Montenegro*, Serbien* und Albanien*, das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA‑Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich diesem Beschluss des Rates an.
Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss in Einklang steht.
Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis.
[1] Am 22.3.2017 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 76, S. 22) veröffentlicht.
* Montenegro, Serbien und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
Einleitende Bemerkungen
Ich möchte über die Ergebnisse der ersten formellen Tagung des Europäischen Rates im Format der 27 berichten, die am 29. April stattgefunden hat. Unser wichtigstes Ziel war es, politische Leitlinien für die Verhandlungen über den Brexit zu verabschieden. Ein Mandat, in dem die wesentlichen Grundsätze, Ziele und Verfahren festgelegt sind. Und ein Mandat, das der Europäische Rat im Verlauf der Verhandlungen bei Bedarf aktualisieren wird.
Ein zentrales Element der Leitlinien ist die Notwendigkeit, bei den Verhandlungen ein abgestuftes Konzept zu verfolgen. Dies bedeutet nichts anderes, als dass der Rahmen für unsere künftigen Beziehungen zu Großbritannien erst dann Gegenstand der Verhandlungen sein wird, wenn ausreichende Fortschritte bei der Sicherstellung eines geordneten Austritts erzielt wurden. Die Staats- und Regierungschefs haben diesen Ansatz umfassend unterstützt.
Zur Sicherstellung eines geordneten Austritts müssen wir zuallererst die Situation von mehr als vier Millionen Menschen auf beiden Seiten klären, deren Leben durch den Brexit direkt beeinflusst wird. Die Zukunft dieser Menschen wird ganz konkret vom Ergebnis dieser Gespräche abhängen. Es liegt in unserer besonderen Verantwortung, die bestmöglichen Garantien für die Bürger – also die Unionsbürger – und ihre Familien zu erwirken. Darunter verstehen wir Garantien, die effektiv, durchsetzbar, diskriminierungsfrei und umfassend sind und mit einfachen und reibungslosen Verwaltungsverfahren einhergehen. Es muss rasch gehandelt werden, und wir sind dazu bereit. Wir müssen jetzt aufhören, von gemeinsamen Zielen zu sprechen, und dazu übergehen, tatsächlich sicherzustellen, dass die Bürger die notwendigen Garantien erhalten. Daher begrüße ich es auch, dass die Kommission bereits eine Reihe detaillierter Erfordernisse aufgelistet hat.
Die zweite Priorität in der ersten Phase ist die Notwendigkeit, Einigkeit darüber zu erzielen, dass alle finanziellen Verpflichtungen, die die EU mit 28 Mitgliedstaaten eingegangen ist, auch vom Vereinigten Königreich erfüllt werden. Und drittens müssen wir zur Sicherung des im Karfreitagsabkommen verankerten Friedens- und Aussöhnungsprozesses darauf hinwirken, dass keine harte Grenze zwischen Irland und Nordirland entsteht.
Erst, wenn bei diesen Prioritäten ausreichende Fortschritte erzielt worden sind, können wir zur nächsten Phase der Verhandlungen über unsere künftigen Beziehungen übergehen. Und die Bewertung und die Entscheidung darüber, ob – und wann – wir ausreichende Fortschritte erzielt haben, obliegt dem Europäischen Rat im Format der 27.
Was unsere Zukunft angeht, so strebt der Europäische Rat ebenso wie das Vereinigte Königreich eine enge Partnerschaft an. Es liegt jedoch auf der Hand, dass eine Beziehung zwischen der Europäischen Union und einem Drittstaat nicht dieselben Vorteile bieten kann wie eine Mitgliedschaft in der EU. Natürlich kann ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, wofür sich das Vereinigte Königreich entschieden hat, nicht gleichbedeutend sein mit der Teilnahme am Binnenmarkt oder an Teilen davon, und zwar unabhängig davon, wie ehrgeizig und weitreichend ein solches Abkommen auch immer sein mag. Und gleichzeitig muss sich das Vereinigte Königreich darüber im Klaren sein, dass jedes Freihandelsabkommen gleiche Wettbewerbsbedingungen sicherstellen und Garantien gegen unlautere Wettbewerbsvorteile bieten muss, unter anderem über steuerliche, soziale, ökologische und ordnungspolitische Maßnahmen und Praktiken. Heute ist es noch zu früh, um mehr über unsere gemeinsame Zukunft zu sagen, aber wir werden unsere Leitlinien zu gegebener Zeit – also wenn ausreichende Fortschritte in der ersten Phase erzielt worden sind – weiter präzisieren.
Die Staats- und Regierungschefs haben so reagiert, wie es die Dringlichkeit der Lage gebietet. Die Zeit bis zum Abschluss der Austrittsgespräche innerhalb des im Vertrag vorgesehenen Rahmens wird sehr knapp sein. Die Zeit drängt, und es steht viel auf dem Spiel.
Am kommenden Montag wird der Rat eine Reihe von Verhandlungsrichtlinien annehmen, die der Chefunterhändler auf der Grundlage unserer Leitlinien vom 29. April vorgeschlagen hat. Diese Richtlinien beziehen sich auf die drei Fragen, die ich gerade erwähnt habe, sowie eine Reihe anderer Aspekte, die in der ersten Phase der Verhandlungen behandelt werden müssen.
Seit dem Referendum im Juni letzten Jahres waren wir – die EU-27 – stets geschlossen und haben uns kohärent und solidarisch untereinander verhalten. Das Wichtigste für mich war und ist, dass wir alles dafür tun werden, dass sich die Europäische Union in diesen Gesprächen von ihrer besten Seite zeigen und Geschlossenheit, politische Solidarität und Fairness gegenüber dem Vereinigten Königreich an den Tag legen wird.
Abschließend kann ich nicht umhin, Ihnen, dem Europäischen Parlament und seinen führenden Politikern, für die Rolle, die Sie gespielt haben, Beifall zu zollen. Herzlichen Dank und meine Anerkennung für Ihre konstruktive Unterstützung. Dies ist ein gutes Zeichen – nicht nur für die bevorstehenden Verhandlungen, sondern auch für unsere Zukunft als eine Union der 27.
Schlussbemerkungen
Bis heute habe ich für die Fragen, über die ich hier im Europäischen Parlament Bericht erstatte, noch die eine derartige Geschlossenheit erlebt. Unsere Geschlossenheit ist die wichtigste Voraussetzung für positive Verhandlungsergebnisse. Dank dieser Geschlossenheit werden wir auch in der Lage sein, uns in den nächsten Monaten gemeinsam mit den Staats- und Regierungschefs zuallererst mit einer positiven Agenda für die Union der 27 zu befassen. Ich stimme meinem Freund Guy Verhofstadt zu, dass dies unsere Priorität sein sollte, nicht der Brexit. Ich werde heute Präsident Macron in Paris treffen, und ich bin wirklich sehr froh darüber, dass wir es auch Ihnen und dieser Aussprache zu verdanken haben, dass wir in der Lage sein werden, dieses Treffen der Zukunft der EU der 27 zu widmen, nicht dem Brexit.