Der Rat hat am 3. März 2017 den Beschluss (GASP) 2017/381 des Rates [1] erlassen. Mit diesem Ratsbeschluss werden die geltenden restriktiven Maßnahmen bis zum 6. März 2018 verlängert. Bei den betreffenden Maßnahmen handelt es sich um ein Einfrieren von Vermögenswerten und ein Verbot der Bereitstellung von Geldern in Bezug auf 15 Personen, die als verantwortlich für die rechtswidrige Verwendung staatlicher Gelder der Ukraine vor 2014 betrachtet werden.
Die Bewerberländer Montenegro* und Albanien*, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich diesem Ratsbeschluss an.
Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss in Einklang steht.
Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis.
[1] Am 4.3.2017 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 58, S. 34) veröffentlicht.
* Montenegro und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.