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Europäischer Rat (Nachrichten)

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Rat nimmt Schlussfolgerungen zu Somalia an

lun, 03/04/2017 - 16:41

Der Rat hat heute Schlussfolgerungen zu Somalia angenommen, in denen der kürzlich erfolgte Abschluss des Wahlprozesses, die Wahl von Präsident Mohamed Abdullahi Mohamed Farmaajo und die Bildung einer neuen Regierung sowie der Umstand, dass zahlreiche neue Abgeordnete ins Parlament gewählt wurden und die Vertretung von Frauen zugenommen hat, begrüßt werden. Dem Rat ist bewusst, welchen entscheidenden Herausforderungen die neue Führung gegenübersteht, wobei insbesondere die sich ausweitende humanitäre Krise zu nennen ist, und er bekräftigte das langfristige Engagement der EU für das Land.

Ein neues Partnerschaftsabkommen zwischen Somalia und der internationalen Gemeinschaft ist von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht, echte Fortschritte bei den wichtigsten sicherheitspolitischen, politischen und entwicklungspolitischen Prioritäten der nächsten vier Jahre zu erzielen. Das neue Abkommen soll auf der Somalia-Konferenz am 11. Mai 2017 in London angenommen werden. Die heutigen Schlussfolgerungen dienen als Leitlinien der EU für ihr Vorgehen hinsichtlich der Konferenz.

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Rede von Präsident Donald Tusk bei der Feier zum 60. Jahrestag der Römischen Verträge

lun, 03/04/2017 - 14:00

Ich bin vor genau 60 Jahren geboren und damit genauso alt wie die Europäische Gemeinschaft. Bitte gestatten Sie mir deshalb heute einige eher persönliche Ausführungen. Wie Sie wissen, ist der Geburtsort manchmal noch wichtiger als das Geburtsdatum. In meinem Fall ist es die Stadt Danzig, die im Laufe der Jahrhunderte von Polen und Deutschen, von Niederländern, Juden, Schotten und Franzosen erbaut wurde. 1945, zufälligerweise auch im März, haben Hitler und Stalin meine Heimatstadt in wenigen Tagen verwüstet. Sie wurde niedergebrannt.

Ich war acht Jahre alt, als die Gemeinschaft mit dem Fusionsvertrag einen gemeinsamen Rat und eine gemeinsame Kommission einsetzte; auf meinem Schulweg lief ich damals noch tagtäglich durch die Ruinen der niedergebrannten Stadt. Für mich ist der Zweite Weltkrieg nichts Abstraktes.

1980, ein Jahr nach den ersten Wahlen zum Europäischen Parlament, wurde in meinem Danzig die Gewerkschaftsbewegung Solidarność gegründet. Ich war damals dort, auf der Danziger Werft unter den Arbeitern, zusammen mit Lech Wałęsa, der den Mut hatte, dem kommunistischen Regime unverblümt ins Gesicht zu schreien, wovon wir träumten. Es waren einfache Träume: von Menschenwürde, von Freiheit und von Demokratie. Damals schauten wir alle nach Westen, auf ein freies und sich vereinendes Europa, wobei wir instinktiv fühlten, dass genau dies die Zukunft war, von der wir träumten. Und obwohl man Panzer und Truppen auf uns losschickte, lebten diese Träume weiter.

Als 1987 die Einheitliche Europäische Akte (der Anfang des Binnenmarktes) in Kraft trat, bereiteten wir in Polen uns auf die letzte Schlacht vor. Solidarność gewann, und bald darauf fiel die Berliner Mauer: Der Weg nach Europa war für uns frei. Etwa 20 Jahre später, ich war schon polnischer Ministerpräsident, eröffnete ich das modernste Stadion Europas, natürlich in meiner Heimatstadt Danzig. Die Stadt war zu der Zeit wieder vollständig aufgebaut und schöner als je zuvor. Mein Land gehörte schon seit acht Jahren der Europäischen Union an.

Ich erinnere an diese kurze Lehrstunde der Geschichte heute nur, um allen deutlich zu machen, dass es für Millionen von Menschen, und diese Menschen werden heute in den Straßen unserer Hauptstädte, in Rom, in Warschau und sogar in London, demonstrieren, bei der Europäischen Union nicht um Schlagworte, nicht um Verfahren, nicht um Verordnungen geht. Unsere Union ist ein Garant dafür, dass Freiheit, Würde, Demokratie und Unabhängigkeit nicht mehr nur ein Traum, sondern unsere alltägliche Wirklichkeit sind.

Ich habe mehr als die Hälfte meines Lebens hinter dem Eisernen Vorhang verbracht, wo es verboten war, von diesen Werten auch nur zu träumen. Ja, damals war es wirklich ein Europa der zwei Geschwindigkeiten. Und deshalb habe ich heute das Recht, diese einfache Wahrheit laut zu wiederholen: Dass uns nichts im Leben für immer geschenkt wird – dass der Aufbau einer freien Welt Zeit, viel Kraft und Opfer verlangt. Darum ist er auch nur an so wenigen Orten auf der Erde gelungen. Und doch haben wir es geschafft. Ein solche Welt zu zerstören, ist sehr einfach. Dafür reicht ein kurzer Augenblick. Wie es schon einmal geschehen ist, mit meinem Danzig.

Heute in Rom erneuern wir das einzigartige Bündnis freier Nationen, das vor 60 Jahren von unseren großen Vorgängern gegründet wurde. Damals sprachen sie nicht über unterschiedliche Gangarten oder Austrittswünsche, all den tragischen Ereignissen der jüngsten Geschichte zum Trotz glaubten sie vielmehr fest an die Einheit Europas. Sie hatten den Mut eines Kolumbus, in unbekannte Gewässer vorzudringen, die Neue Welt zu entdecken.

Sagen Sie mir also: Warum sollten wir denn heute unser Vertrauen in den Sinn und Zweck der Einheit verlieren? Nur weil sie unsere Wirklichkeit geworden ist? Oder weil sie uns langweilt oder wir ihrer überdrüssig geworden sind?

Europa als politische Einheit wird es nur geeint oder gar nicht geben. Nur ein geeintes Europa kann ein souveränes Europa gegenüber dem Rest der Welt sein. Und nur ein souveränes Europa garantiert die Unabhängigkeit seiner Nationen, garantiert die Freiheit seiner Bürger. Die Einheit Europas ist kein bürokratisches Gebilde. Sie ist ein Bündel von gemeinsamen Werten und demokratischen Standards. Heutzutage reicht es nicht, Einheit einzufordern und gegen unterschiedliche Geschwindigkeiten zu protestieren. Viel wichtiger ist, dass wir alle unsere gemeinsamen Regeln, wie die Menschenrechte und Grundfreiheiten, die Meinungs- und Versammlungsfreiheit, die Gewaltenteilung und die Rechtsstaatlichkeit, respektieren. Dies ist das eigentliche Fundament unserer Einheit.

Die Union nach Rom sollte mehr noch als zuvor eine Union der gemeinsamen Grundsätze sein, eine Union der äußeren Souveränität, eine Union der politischen Einheit. Stellen Sie heute unter Beweis, dass Sie die Anführer Europas sind, dass Sie dieses große Vermächtnis, das wir von den Helden der europäischen Integration vor 60 Jahren geerbt haben, bewahren wollen. Vielen Dank.

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Wochenplan von Präsident Donald Tusk

lun, 03/04/2017 - 10:40

Montag, 3. April 2017
Ljubljana (Slowenien)
09.15 Uhr Treffen mit Präsident Borut Pahor
09.50 Uhr Treffen mit Ministerpräsident Miro Cerar (Presseerklärungen ± 11.00 Uhr)
Skopje (ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien)
14.00 Uhr Zweiertreffen mit Präsident Gjorge Ivanov (Presseerklärungen ± 14.30 Uhr)
14.50 Uhr Arbeitsessen mit Präsident Gjorge Ivanov
Sofia (Bulgarien)
19.30 Uhr Abendessen auf Einladung von Präsident Rumen Radev

Dienstag, 4. April 2017
Sofia (Bulgarien)
10.35 Uhr Präsentation über den Status und die Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit an der bulgarischen Grenze
10.55 Uhr Treffen mit Präsident Rumen Radev
11.30 Uhr Arbeitsessen
12.40 Uhr Zweiertreffen mit Präsident Rumen Radev (Presseerklärungen ± 13.00 Uhr)

Mittwoch, 5. April 2017
Athen (Griechenland)
10.00 Uhr Treffen mit Präsident Prokopios Pavlopoulos
10.45 Uhr Treffen mit Ministerpräsident Alexis Tsipras (Presseerklärungen ± 11.45 Uhr)

Freitag, 7. April 2017
11.00 Uhr Überreichung von Beglaubigungsschreiben durch Botschafter

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Ausführungen von Präsident Donald Tusk zu den nächsten Schritten nach der Mitteilung des Vereinigten Königreichs

ven, 31/03/2017 - 17:43

Guten Morgen, zunächst möchte ich Premierminister Muscat für seine Gastfreundschaft und die außerordentlich gute Arbeit danken, die der maltesische Vorsitz bereits geleistet hat. Gerade in Zeiten wie diesen kommt einem zuverlässigen, soliden und vorbildlichen turnusmäßig wechselnden Vorsitz des Rates noch größere Bedeutung zu. Daher erneut ein großes Dankeschön für Ihre Arbeit, Joseph.

Der wichtigste Punkt auf unserer Tagesordnung war natürlich der Brexit.

Jetzt besteht meine Aufgabe darin, den 27 Staats- und Regierungschefs der EU den Entwurf der Leitlinien für die Verhandlungen über den Brexit vorzulegen. Den 27, da das Vereinigte Königreich nach dem Auslösen von Artikel 50 ab Mittwoch auf der anderen Seite des Verhandlungstisches sitzen wird. Wir haben sehr schnell gearbeitet, da der Vertrag - wie Sie wissen - uns für den Abschluss eines Abkommens nur zwei Jahre Zeit gibt.

Erlauben Sie mir nun, die wesentlichen Elemente und Grundsätze meines Vorschlags darzulegen. Wir betrachten sie als fundamental und werden uns strikt daran halten.

Unsere Pflicht ist es, die Unsicherheit und die Störungen, die sich durch die Entscheidung des Vereinigten Königreichs, aus der EU auszutreten, für unsere Bürgerinnen und Bürger sowie unsere Unternehmen und Mitgliedstaaten ergeben, so gering wie möglich zu halten. Wie ich bereits ausgeführt habe, geht es im Grunde genommen um Schadensbegrenzung.

Wir müssen zuerst an die Menschen denken. Bürgerinnen und Bürger aus der gesamten EU leben, arbeiten und studieren im Vereinigten Königreich. Und solange das Vereinigte Königreich Mitglied ist, sind ihre Rechte umfänglich geschützt. Aber wir müssen ihren Status und ihre Lage nach dem Austritt mit gegenseitigen, durchsetzbaren und diskriminierungsfreien Garantien klären.

Zweitens müssen wir verhindern, dass sich ein Rechtsvakuum für unsere Unternehmen aus dem Umstand ergibt, dass die Rechtsvorschriften der EU nach dem Brexit im Vereinigten Königreich nicht mehr gelten werden.

Drittens müssen wir auch dafür sorgen, dass das Vereinigte Königreich allen finanziellen Verpflichtungen und Verbindlichkeiten nachkommt, die es als Mitgliedstaat eingegangen ist. Dies ist nur recht und billig gegenüber all den Menschen, Gemeinschaften, Wissenschaftlern, Landwirten usw., denen wir – nämlich alle 28 – dieses Geld zugesagt haben und denen wir es schulden. Ich kann Ihnen versichern, dass wir als EU alle unsere Zusagen einhalten werden.

Viertens werden wir uns um flexible und kreative Lösungen bemühen, damit zwischen Nordirland und Irland keine "harte Grenze" entsteht. Es ist von entscheidender Bedeutung, den Friedensprozess in Nordirland zu unterstützen.

Diese vier Fragen sind allesamt Teil der ersten Phase der Verhandlungen. Sobald wir ausreichende Fortschritte in Bezug auf den Austritt erzielt haben - und nur dann -, können wir uns mit dem Rahmen unserer künftigen Beziehungen befassen. Es wird nicht dazu kommen, dass wir gleichzeitig parallele Gespräche über alle Fragen beginnen, so wie manch einer im Vereinigten Königreich vorgeschlagen hat.

Und wenn es um unsere künftigen Beziehungen geht, so teilen wir selbstverständlich den Wunsch des Vereinigten Königreichs nach einer engen Partnerschaft zwischen uns. Starke Bindungen, die über die Wirtschaft und die Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen hinausgehen, sind auch weiterhin in unserem gemeinsamen Interesse.

Abschließend möchte ich sagen, dass die Gespräche, die in Kürze beginnen, schwierig, komplex und bisweilen auch kontrovers sein werden. Daran führt kein Weg vorbei. Die EU der 27 verfolgt keinen bestrafenden Ansatz und wird dies auch nicht tun. Der Brexit ist für sich genommen bereits Strafe genug. Nach mehr als vierzig Jahren, in denen wir geeint waren, sind wir es uns gegenseitig schuldig, alles in unserer Macht Stehende zu tun, damit diese Trennung möglichst reibungslos verläuft.

Dies ist auch der Grund, warum Premierministerin May und ich vereinbart haben, während des gesamten Prozesses engen und regelmäßigen Kontakt zu halten. Ich beabsichtige, Theresa May vor der Tagung des Europäischen Rates im April einen Besuch in London abzustatten. Vielen Dank.

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Ausführungen von Präsident Donald Tusk nach der Mitteilung des Vereinigten Königreichs

jeu, 30/03/2017 - 12:01

Hier ist sie nun, sechs Seiten lang: die Mitteilung von Premierministerin Theresa May, mit der Artikel 50 ausgelöst wird und mit der die Verhandlungen über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union förmlich eingeleitet werden. Es gibt keinen Grund, so zu tun, als sei dies ein Freudentag – weder in Brüssel noch in London. Schließlich wünscht sich die Mehrheit der Europäer, darunter fast die Hälfte der britischen Wähler, dass wir zusammenbleiben und nicht auseinandergehen. Ich kann nicht behaupten, dass ich heute glücklich bin.

Allerdings hat der Brexit paradoxerweise auch etwas Positives bewirkt. Mit dem Brexit treten wir, die Gemeinschaft der 27, entschlossener und einiger auf. Davon bin ich fest überzeugt – insbesondere nach der Erklärung von Rom –, und heute kann ich sagen, dass wir auch in Zukunft entschlossen und einig auftreten werden, auch während der bevorstehenden schwierigen Verhandlungen.

Das bedeutet, dass die Kommission und ich ein starkes Mandat haben, die Interessen der 27 Mitgliedstaaten zu schützen. In diesem Prozess gibt es nichts zu gewinnen, wobei ich von beiden Seiten spreche. In Grunde genommen geht es um Schadensbegrenzung. Unser Ziel steht fest: Möglichst geringe Kosten für die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Mitgliedstaaten der EU. Wir werden alles in unserer Macht Stehende tun, um dieses Ziel zu verwirklichen, und wir verfügen über alle entsprechenden Mittel. Heute sollten wir jedoch hervorheben, dass sich bislang nichts geändert hat: Bis das Vereinigte Königreich die Europäische Union verlässt, bleiben die EU-Rechtsvorschriften für das Vereinigte Königreich und im Vereinigten Königreich gültig.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass soeben eine offizielle Erklärung des Europäischen Rates veröffentlicht wurde, in der die europäischen Entscheidungsträger betonen, dass sie mit einer Stimme sprechen werden und sich bei den Verhandlungen zunächst auf alle wichtigen Vorkehrungen für einen geordneten Austritt konzentrieren werden. Am Freitag werde ich den Mitgliedstaaten einen Vorschlag für die Verhandlungsleitlinien übermitteln, die vom Europäischen Rat am 29. April angenommen werden sollen.

Ich werde am Freitag auf der Pressekonferenz mit Premierminister Joseph Muscat in Malta darauf eingehen und unsere Vorschläge erläutern.

Was kann ich noch hinzufügen? Wir vermissen Euch bereits!

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Aktualisierter Wochenplan von Präsident Donald Tusk

mer, 29/03/2017 - 17:20

Montag, 27. März 2017
11.00 Uhr Treffen mit dem palästinensischen Präsidenten Mahmoud Abbas

Dienstag, 28. März 2017
12.30 Uhr Treffen mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker
16.00 Uhr Treffen mit dem Ministerpräsidenten Georgiens Giorgi Kwirikaschwili (Presseerklärungen ± 16.30 Uhr)
19.15 Uhr Telefongespräch mit der britischen Premierministerin Theresa May

Mittwoch, 29. März 2017
+/- 13.20 Uhr Übergabe des Mitteilungsschreibens der britischen Premierministerin Theresa May (Artikel 50) durch Botschafter Tim Barrow – Fotos werden bereitgestellt (kein Videomaterial)
+/- 13.45 Uhr Presseerklärung zur Mitteilung des Vereinigten Königreichs (Europa-Gebäude, Pressesaal)
17.30 Uhr Treffen mit dem Ministerpräsidenten der Republik Moldau Pavel Filip
Malta
22.45 Uhr bilaterales Treffen mit dem bulgarischen Ministerpräsidenten Bojko Borissow

Donnerstag, 30. März 2017
Malta
erweitertes EVP-Gipfeltreffen
10.30 Uhr bilaterales Treffen mit dem kroatischen Ministerpräsidenten Andrej Plenković
10.45 Uhr bilaterales Treffen mit dem ukrainischen Präsidenten Petro Poroschenko
12.30 Uhr Rede auf dem erweiterten EVP-Gipfeltreffen

Freitag, 31. März 2017
Malta

9.15 Uhr bilaterales Treffen mit dem maltesischen Premierminister Joseph Muscat (Pressekonferenz ± 9.45 Uhr)

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Erklärung des Europäischen Rates (Artikel 50) zur Mitteilung des Vereinigten Königreichs

mer, 29/03/2017 - 16:00

Erklärung des Europäischen Rates 1

Heute hat der Europäische Rat ein Schreiben der britischen Premierministerin Theresa May erhalten, in dem mitgeteilt wird, dass das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union auszutreten beabsichtigt. Diese Mitteilung folgt auf das Referendum vom 23. Juni 2016 und löst den Austrittsprozess nach Artikel 50 des Vertrags aus. Wir bedauern, dass das Vereinigte Königreich die Europäische Union verlassen wird, sind aber für das Verfahren, das wir nun befolgen müssen, vorbereitet.

Auf Seiten der Europäischen Union wird nun der Europäische Rat in einem ersten Schritt Leitlinien für die Verhandlungen annehmen. In diesen Leitlinien wird er die allgemeinen Standpunkte und Grundsätze festlegen, von denen sich die Union, die von der Europäischen Kommission vertreten wird, bei den Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich, leiten lassen wird.

In diesen Verhandlungen wird die Union mit einer Stimme sprechen und ihre Interessen wahren. Unsere oberste Priorität wird sein, die Unsicherheit, die durch die Entscheidung des Vereinigten Königreichs für unsere Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Mitgliedstaaten entstanden ist, so weit wie möglich zu verringern. Deshalb werden wir uns zunächst auf alle wichtigen Vorkehrungen für einen geordneten Austritt konzentrieren.

Wir werden diese Gespräche konstruktiv angehen und uns um eine Einigung bemühen. Wir hoffen, dass das Vereinigte Königreich auch künftig ein enger Partner für uns sein wird.

Präsident Tusk hat den Europäischen Rat für den 29. April 2017 zu einer Tagung einberufen.

 1 Nach Eingang der Mitteilung gemäß Artikel 50 EUV nimmt das Mitglied des Europäischen Rates, das den austretenden Mitgliedstaat vertritt, weder an den diesen Mitgliedstaat betreffenden Beratungen noch an der entsprechenden Beschlussfassung des Europäischen Rates teil.

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Mehr Solidarität mit Regionen, die von Naturkatastrophen betroffen sind

mer, 29/03/2017 - 16:00

Am 29. März 2017 hat sich der Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rates für einen Vorschlag zur Aufstockung der Unterstützung der EU für Regionen ausgesprochen, die von Erdbeben, Überschwemmungen, Dürren und anderen Naturkatastrophen betroffen sind. Der Anteil der EU an den Kosten des Wiederaufbaus würde damit auf bis zu 90 % steigen. Dies würde für einige Regionen fast eine Verdoppelung des Finanzbeitrags der EU gegenüber dem derzeitigen Anteil von 50 % bedeuten. Durch den heutigen Beschluss kann der maltesische Vorsitz Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen.

"Jeder, der einmal die Auswirkungen einer Naturkastastrophe miterlebt hat, weiß, welche verheerenden Folgen sie für das Leben der Menschen haben können. Wir können Naturkatastrophen zwar nicht verhindern, aber wir können betroffenen Regionen Unterstützung bieten und ihnen beim Wiederaufbau helfen. Aus diesem Grund haben wir heute diesen Beschluss gefasst."

Ian Borg, parlamentarischer Staatssekretär Maltas für die EU-Fonds und Präsident des Rates

Die Erhöhung des EU-Finanzierungsanteils würde für Zahlungen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gelten. Das Gesamtvolumen des von der EU finanzierten Anteils des EFRE in Höhe von rund 196,4 Mrd. € für den Zeitraum 2014-2020 würde unverändert bleiben.

Der erhöhte EU-Finanzierungsanteil aus dem EFRE wäre eine Ergänzung zur finanziellen Unterstützung, die die EU bereits über ihren Solidaritätsfonds leistet. Der Solidaritätsfonds kann für einen Betrag von bis zu 500 Mio. € pro Jahr in Anspruch genommen werden, um Mitgliedstaaten bei der Bewältigung von Naturkatastrophen zu helfen.

Catégories: Europäische Union

Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der Europäischen Union zur Erklärung einiger Drittländer, sich den restriktiven Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine anzuschließen

lun, 27/03/2017 - 17:20

Der Rat hat am 3. März 2017 den Beschluss (GASP) 2017/381 des Rates [1] erlassen. Mit diesem Ratsbeschluss werden die geltenden restriktiven Maßnahmen bis zum 6. März 2018 verlängert. Bei den betreffenden Maßnahmen handelt es sich um ein Einfrieren von Vermögenswerten und ein Verbot der Bereitstellung von Geldern in Bezug auf 15 Personen, die als verantwortlich für die rechtswidrige Verwendung staatlicher Gelder der Ukraine vor 2014 betrachtet werden.

Die Bewerberländer Montenegro* und Albanien*, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich diesem Ratsbeschluss an.

Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss in Einklang steht.

Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis.

[1] Am 4.3.2017 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 58, S. 34) veröffentlicht.
* Montenegro und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

Catégories: Europäische Union

Wochenplan von Präsident Donald Tusk

lun, 27/03/2017 - 12:20

Freitag, 24. März 2017
Rom
15.30 Uhr Außerordentliches Treffen zwischen den europäischen Sozialpartnern und den europäischen Institutionen
18.00 Uhr Audienz der Präsidenten der EU-Institutionen und der Staats- und Regierungschefs der EU beim Heiligen Vater Papst Franziskus
19.30 Uhr Bilaterales Treffen mit dem estnischen Ministerpräsidenten Jüri Ratas

Samstag, 25. März 2017
Rom – 60. Jahrestag der Unterzeichnung der Römischen Verträge
9.00 Uhr Begrüßung der Staats- und Regierungschefs der EU zusammen mit dem Ministerpräsidenten Italiens, Paolo Gentiloni, und dem Premierminister Maltas, Joseph Muscat
10.00 Uhr Feierlichkeiten zum 60. Jahrestag der Unterzeichnung der Römischen Verträge
11.50 Uhr Gruppenfoto
12.00 Uhr Gemeinsame Pressekonferenz mit dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, Antonio Tajani, dem Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, dem Ministerpräsidenten Italiens, Paolo Gentiloni, und dem Premierminister Maltas, Joseph Muscat
13.00 Uhr Mittagessen auf Einladung des Präsidenten der Italienischen Republik, Sergio Mattarella

Montag, 27. März 2017
11.00 Uhr Treffen mit dem palästinensischen Präsidenten Mahmoud Abbas

Dienstag, 28. März 2017
13.00 Uhr Treffen mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker
16.00 Uhr Treffen mit dem Ministerpräsidenten Georgiens Giorgi Kwirikaschwili (Presseerklärungen ± 16.30 Uhr)

Mittwoch, 29. März 2017
17.30 Uhr Treffen mit dem Ministerpräsidenten der Republik Moldau Pavel Filip

Donnerstag, 30. März 2017
Malta
Erweitertes EVP-Gipfeltreffen
9.30 Uhr Bilaterales Treffen mit dem bulgarischen Ministerpräsidenten Bojko Borissow
10.30 Uhr Bilaterales Treffen mit dem kroatischen Ministerpräsidenten Andrej Plenković
10.45 Uhr Bilaterales Treffen mit dem ukrainischen Präsidenten Petro Poroschenko
12.30 Uhr Rede auf dem erweiterten EVP-Gipfeltreffen

Freitag, 31. März 2017
Malta

9.15 Uhr Bilaterales Treffen mit dem Premierminister Maltas Joseph Muscat (Pressekonferenz ± 9.45 Uhr)

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Aktualisierung – Klarere Energieverbrauchskennzeichnung : mehr Energieeffizienz

ven, 24/03/2017 - 15:00

Der Rat hat eine vorläufige Einigung mit dem Europäischen Parlament über eine Verordnung zur Festlegung eines Rahmens für die Energieeffizienzkennzeichnung erzielt. Diese Einigung bedarf noch der Bestätigung durch die Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (AStV).

Die vorgeschlagene Verordnung wird an die Stelle der geltenden Rechtsvorschriften (der Richtlinie 2010/30/EU) treten, deren Anwendungsbereich unter Beibehaltung der Grundprinzipien präzisiert, konsolidiert und ausgeweitet wird.

Der Rahmen für die Energieverbrauchskennzeichnung ermöglicht den Verbrauchern ein höheres Bewusstsein für die Energieeffizienz und den Energieverbrauch von Haushaltsgeräten (wie Spülmaschinen, Fernseher, Kühlschränke usw.), wodurch sie ihre Energiekosten senken können. Dies trägt auch zur Eindämmung der Energienachfrage und zur Verwirklichung der Energieeffizienzziele der EU für 2020 und 2030 bei.

Die Verordnung setzt Fristen für die Ersetzung der derzeitigen Klassen A+, A++ und A+++ durch eine Skala von A bis G. Ferner wird ein Verfahren für eine Neuskalierung der Etiketten auf der Grundlage der technischen Entwicklung festgelegt. So wird die übermäßige Vergabe höherer Effizienzklassen langfristig vermieden, sodass auch Innovationsanreize geschaffen und weniger effiziente Produkte vom Markt verdrängt werden.

Der Vorschlag enthält auch klarere Bestimmungen zu Werbekampagnen und nationalen Anreizen zur Förderung höherer Effizienzklassen und zielt darauf ab, die Durchsetzungsmechanismen und die Transparenz für Verbraucher zu verbessern, indem eine Datenbank mit den Produkten eingerichtet wird, die Anforderungen an die Energieverbrauchskennzeichnung unterliegen.

Wichtigste Aspekte der Einigung

Nach drei Trilogen im Juli, September und Oktober 2016 sowie einer Reihe von Fachsitzungen wurde eine vorläufige Einigung über den Geltungsbereich, die Begriffsbestimmungen, die Marktüberwachung und harmonisierte Normen erzielt. Bei einem vierten Trilog am 21. März 2017 wurde ferner eine politische Einigung über folgende Punkte erzielt:

Neuskalierung

Für die erste Neuskalierung aller gekennzeichneten Produkte werden feste Fristen gesetzt, wobei zwischen drei Produktkategorien unterschieden wird:

6 Jahre als allgemeine Frist, in Verbindung mit 18 weiteren Monaten, bis das Label im Handel erscheint;
15 Monate für Weißwaren (Spülmaschinen, Kühlschränke, Waschmaschinen), in Verbindung mit 12 weiteren Monaten, bis das Label im Handel erscheint und 9 Jahre für Heizgeräte und Boiler mit einer Verfallsklausel von 12 Jahren.

Wenn alle A+-Label vom Markt verschwunden sind, wird eine weitere Neuskalierung durch einen Überhang in den obersten Klassen ausgelöst (30 % in der A-Klasse bzw. 50 % in den Klassen A+B). Zum Zeitpunkt der Neuskalierung sind die beiden obersten Klassen leer zu lassen, um zu einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer für das Label zu gelangen.

Produktdatenbank

Die Datenbank wird ab Januar 2019 einsatzbereit sein und die Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten in die Lage versetzen, Etikettierungsanforderungen durchzusetzen und sicherzustellen, dass die auf dem Etikett ausgewiesenen Effizienzberechnungen den Angaben der Hersteller entsprechen. Der öffentlich zugängliche Teil der Datenbank wird nutzerfreundlich und nach praktischen Gesichtspunkten gestaltet. Der Konformitätsteil der Datenbank wird abgegrenzt, um die Vertraulichkeit und Sicherheit der sensiblen geschäftlichen Daten der Hersteller zu gewährleisten.

Delegierte Rechtsakte

Das Neuskalierungsverfahren wird hauptsächlich in delegierten Rechtsakten geregelt, während die Datenbank und das Schutzklauselverfahren Gegenstand von Durchführungsrechtsakten sein werden.

Minister Konrad Mizzi sagte: "Wir begrüßen diese Einigung sehr. Die neuen Regeln für die Energieverbrauchskennzeichnung werden es den Verbrauchern erleichtern, beim Kauf elektrischer Haushaltsgeräte auf Energieeinsparungen zu achten. Dies wird zur Eindämmung der Energienachfrage beitragen – einem der Ziele der Strategie für die Energieunion.
Die nächsten Schritte

Nach Zustimmung durch den AStV wird dessen Präsident dem Vorsitzenden des ITRE-Ausschusses des Europäischen Parlaments ein Schreiben übermitteln.

Diesem Schreiben zufolge wird der Rat, falls das Parlament den Kompromisstext in der vom AStV gebilligten Fassung auf seiner Plenartagung annimmt, diesen Text in erster Lesung ohne Änderungen annehmen.

Hintergrundinformationen

Der Vorschlag zur Energieeffizienzkennzeichnung ist Teil der breiter angelegten Strategie der Kommission für die Energieunion.

In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Oktober 2014 wird für die Steigerung der Energieeffizienz auf Unionsebene ein indikatives Ziel von mindestens 27 % bis 2030 vorgegeben. Diese Zielvorgabe wird im Jahr 2020 im Hinblick auf eine Anhebung auf 30 % überprüft.

Die Kommission hat ihren Vorschlag am 15. Juli 2015 vorgelegt. Der Rat "Verkehr, Telekommunikation und Energie (Bereich Energie)" hat am 26. November 2015 eine allgemeine Ausrichtung zu diesem Vorschlag festgelegt.

Das Europäische Parlament hat am 6. Juli 2016 über sein Verhandlungsmandat abgestimmt.

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Die Erklärung von Rom

ven, 24/03/2017 - 11:40

Erklärung der führenden Vertreter von 27 Mitgliedstaaten und des Europäischen Rates, des Europäischen Parlaments and der Europäischen Kommission

Catégories: Europäische Union

Mehr Transparenz bei internationalen Energieverträgen: größere Energieversorgungssicherheit

mar, 21/03/2017 - 17:00

Der Rat hat heute einen Beschluss zur Einrichtung eines Mechanismus für den Informationsaustausch über zwischenstaatliche Abkommen und nicht verbindliche Instrumente zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern im Energiebereich ohne Aussprache angenommen.

Mit dem Beschluss sollen Mängel des bestehenden Mechanismus für den Austausch von Informationen über Energieverträge behoben werden, sodass Transparenz und Kohärenz der energiepolitischen Außenbeziehungen der EU verbessert werden und die Verhandlungsposition der EU gegenüber Drittländern gestärkt wird.


Nach drei Trilogsitzungen Ende 2016 wurde ein Kompromiss zu den folgenden zentralen Fragen erzielt:

  • Definition des Begriffs "zwischenstaatliches Abkommen": Hinzufügung von "internationale Organisationen" und "Transit";
  • Anwendungsbereich der Ex-ante-Prüfung der zwischenstaatlichen Abkommen durch die Kommission: mit einer Standardüberprüfungsklausel werden auch Erdgas und Erdöl erfasst;
  • schriftliche Darlegung der Gründe durch die Mitgliedstaaten, wenn sie von der in der Ex-ante-Prüfung enthaltenen Stellungnahme der Kommission abweichen;
  • nicht verbindliche Instrumente: sie unterliegen der nachträglichen Notifizierung.

Nach der Unterzeichnung durch den Präsidenten des Europäischen Parlaments und den Präsidenten des Rates wird der Gesetzgebungsakt im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Der Beschluss wird im Laufe des Jahres 2017 in Kraft treten und zusammen mit der Verordnung zur Gasversorgungssicherheit eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der Sicherheitsdimension der Strategie für die Energieunion spielen.


"Wir sind sehr erfreut darüber, dass während unseres Vorsitzes dieser wichtige Gesetzgebungsakt – der erste im Rahmen der Energieunion – angenommen worden ist. Wir möchten den slowakischen Kolleginnen und Kollegen für die von ihnen während des slowakischen Vorsitzes geleisteten vorbereitenden Arbeiten und die mit dem Europäischen Parlament erzielte politische Einigung danken. Dieser Beschluss wird die Transparenz bei den Verhandlungen mit Drittländern über Energieabkommen verbessern und sicherstellen, dass solche Abkommen uneingeschränkt mit dem Unionsrecht vereinbar sind und damit zur Energieversorgungssicherheit beitragen."

Konrad Mizzi, maltesischer Minister für Energie
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Erklärung der Hohen Vertreterin, Federica Mogherini, im Namen der Europäischen Union anlässlich des Internationalen Tages für die Beseitigung der Rassendiskriminierung

mar, 21/03/2017 - 10:40

Der Internationale Tag für die Beseitigung der Rassendiskriminierung gebietet uns, daran zu erinnern, dass überall auf der Welt Männer, Frauen und Kinder weiterhin Opfer von Rassendiskriminierung aufgrund ihrer Hautfarbe, Rasse, Abstammung, Kaste, Religion und ethnischen oder nationalen Herkunft sind. Ihnen werden ihre elementarsten Grundrechte vorenthalten und sie sind unverhältnismäßig stark von Armut und Ungleichheit betroffen.

Hetze und andere Ausdrucksformen des Rassismus, der Rassendiskriminierung und der Fremdenfeindlichkeit sind noch lange nicht beseitigt, sondern sind auf dem Vormarsch. Dies stellt weltweit eine Gefahr für Gleichheit, Freiheit, Solidarität und Gerechtigkeit dar.

Die EU ist nach wie vor entschlossen, alle Formen der Rassendiskriminierung sowohl innerhalb als auch außerhalb unserer Grenzen zu bekämpfen. Wir arbeiten mit Mitgliedstaaten, der Zivilgesellschaft und internationalen Partnern bei Maßnahmen zusammen, die etwas bewirken können: Wir haben mit führenden IT-Unternehmen ein Vorgehen gegen Hetze im Internet vereinbart. Wir haben Plattformen geschaffen, zum Beispiel die hochrangige Gruppe der EU zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und anderen Formen der Intoleranz. Wir fördern den Austausch bewährter Verfahren. Wir arbeiten auf ein besseres Verständnis zwischen Gemeinschaften hin und befassen uns mit den Anliegen der betroffenen Gruppen, einschließlich der jüdischen und der muslimischen Gemeinschaften. Wir sind bestrebt, die Integration von Migrantinnen und Migranten zu verbessern, und setzen uns für eine hochwertige Bildung ein. Sowohl innerhalb der EU als auch mit unseren Partnerländern arbeiten wir darauf hin, Rassismus, Rassendiskriminierung und Fremdenfeindlichkeit vorzubeugen und zu bekämpfen.

Im Rahmen dieses umfassenden Engagements unterstützen wir auch weiterhin nachdrücklich das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung. Wir setzen uns kontinuierlich für die weltweite Umsetzung der Erklärung und des Aktionsprogramms der Weltkonferenz gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängende Intoleranz (2001, Durban) ein. Durch unsere Verpflichtungen im Rahmen der Internationalen Dekade der Menschen afrikanischer Abstammung sorgen wir zudem dafür, dass der Diskriminierung von Gemeinschaften von Menschen afrikanischer Abstammung weltweit Beachtung geschenkt wird.

Die Beseitigung der Rassendiskriminierung ist eine weltweite Herausforderung, die von der gesamten internationalen Gemeinschaft, den internationalen Organisationen und der Zivilgesellschaft gemeinsam angegangen werden muss. Wir alle tragen die Verantwortung für den Schutz, die Wahrung und die Förderung der Menschenrechte, die unsere eigenen Rechte als Individuum darstellen. Niemand wird respektiert, wenn wir nicht alle als Menschen respektiert werden, mit unserem kulturellen Reichtum und in unserer Vielfalt.

Catégories: Europäische Union

Rede von Präsident Donald Tusk zu den Parlamentspräsidenten der EU in Rom

lun, 20/03/2017 - 16:20

Wer würde, wenn er im Senato della Repubblica zu Gast ist, nicht spüren, wie geschichtsträchtig die Gemäuer des Palazzo Madama sind? Wir werden nicht nur an die aufregenden politischen Ereignisse erinnert, die jeder nun alltäglich erlebt, sondern auch an die Jahrhunderte großer Ereignisse, die Europas Geburtsurkunde ausmachen. So ist Cesare Maccaris Cicerone denuncia Catilina – eines der Meisterwerke, die die Wände des Senats zieren – absolut perfekt für den heutigen Anlass. Es ist eine politische Allegorie des Kampfs der demokratischen Institutionen gegen den Populismus – und ihres Sieges über ihn.

Dies ruft uns erstens in Erinnerung, dass die Stärke einer politischen Gemeinschaft von ihrem Überlebenswillen, ihrer Kraft und ihrer Klugheit abhängt. Und zweitens, dass im darwinistischen politischen Kampf Worte stets die stärkeren Waffen waren und sein werden.

Cicero sagt, "Freiheit ist Teilhabe an der Macht". Selbst die alten Griechen und Römer rangen mit der Frage, was es wirklich bedeutet, frei zu sein. Vor sechzig Jahren beschlossen Staatsmänner aus sechs Ländern, dass echte Freiheit nur in der Freiheit zum gemeinsamen Handeln bestehen kann. Mit anderen Worten, Souveränität bedeutete, mit am Tisch zu sitzen. Deshalb kam es 1957 zur Unterzeichnung des Römischen Vertrags. Zufälligerweise bin ich im selben Jahr geboren, und zufälligerweise hat sich um die Realität, die auf Grundlage des Römischen Vertrags entstand, mein ganzes Lebens gedreht. Ich brauche Ihnen wohl nicht zu erzählen, wie wichtig es für mich persönlich ist, heute hier bei Ihnen zu sein.

Natürlich erscheint aus heutiger Sicht alles viel erhabener, durchdachter und geplanter. Es gibt eine Tendenz, die Unterzeichner des Römischen Vertrags rückblickend als politische Genies und Verkünder eines Vereinigten Europas zu sehen. In Wirklichkeit waren sie Staats- und Regierungschefs, die in ihrem Innern selbst Zweifel hegten und aufgrund der Geschehnisse einem unglaublichen Druck ausgesetzt und zutiefst verwundbar waren. Die kollektive Ohnmacht Europas nach dem Zweiten Weltkrieg zwang sie dazu, sich zusammenzuschließen. Die Alternativen waren höchst unattraktiv. Und die schrecklichen Kriegszerstörungen waren immer noch tagtäglich deutlich sichtbar.

Ihre Verwundbarkeit verlieh diesen verängstigten europäischen Ländern die Demut, Weitsicht und große Weisheit, sich zusammenzuschließen und den Römischen Vertrag zu unterzeichnen. Damit begann ein Prozess, der seither vielen weiteren Ländern in Ost und West wieder Freiheit und Wohlstand gebracht hat. Dies hat uns zu folgender Einsicht verholfen: Wenn Europa schwach ist, ist auch jedes einzelne seiner Länder schwach. Wenn Europa stark ist, sind auch seine Mitgliedstaaten stark. Nur wenn wir zusammenstehen, können wir weltweit souverän auftreten – wirklich frei sein. Das galt damals wie heute. Es wird auch in sechzig Jahren noch gelten.

Der Römische Vertrag hat gesiegt, auch weil er von Regierungen erdacht und geschlossen wurde, die sich auf demokratische Zustimmung stützten. Die nationalen Parlamente, die Sie vertreten, haben daher der Europäischen Gemeinschaft ihre Zuständigkeiten geliehen, und zwar mit folgender Botschaft: "Bitte handelt in unserem gemeinsamen Interesse." Diese Leihgabe hat sich inzwischen ausgezahlt, auch wenn es Enttäuschungen und Verzögerungen gegeben hat.

Jemand hat einmal gesagt: "Europa ist wie ein Baum. Es wächst jeden Tag, aber Du siehst nicht, wie es wächst." Das ist ziemlich romantisch, aber dennoch wahr. Aus dem Keim des Römischen Vertrags sind Entwicklungen entstanden, die die Welt um uns herum so sehr verändert haben, dass sich die meisten Menschen gar nicht mehr daran erinnern können, wie es davor war. Der Vertrag hat uns Aufgeschlossenheit und offene Gesellschaften beschert. Und natürlich den größten Markt der Welt, dem wir unseren Wohlstand verdanken. Als junger Mann, der im Schatten des Eisernen Vorhangs aufwuchs, konnte ich mir diese Dinge kaum vorstellen, obgleich ich davon träumte, das sie einmal wahr werden könnten.

Der Jahrestag nächste Woche ist nicht nur Anlass zum Feiern, sondern auch für eine nüchterne Betrachtung. Zwar sehen wir, dass unsere wirtschaftlichen Wunden langsam heilen, aber nach wie vor sind viele Menschen verzweifelt angesichts der vielen, großen Herausforderungen, vor denen wir derzeit stehen. Die größte Herausforderung ist der Austritt Großbritanniens aus der EU in ein paar Jahren. Das Beste, was wir in diesen harten Zeiten tun können, ist, dass wir uns wieder die Demut, Weitsicht und Weisheit der ursprünglichen Unterzeichner zu eigen machen. Nur dann können wir die richtigen Entscheidungen über unsere Zukunft treffen. Denn die Vergangenheit lehrt uns, dass Europa dann am besten und kreativsten ist, wenn es am verwundbarsten ist, so paradox das auch klingen mag. Es erreicht mehr mit bescheidenen Zielen und Geduld als mit großen Visionen.

Das ist mit ein Grund, warum ich froh bin, dass die Präsidentin der De-Gasperi-Stiftung, Maria Romana De Gasperi, heute bei uns ist. Dies ist genau der richtige Zeitpunkt, an die berühmten Worte ihres Vaters zu erinnern: "Die Zukunft lässt sich weder mit Gewalt noch mit Eroberungswillen gestalten, sondern nur durch die geduldige Anwendung der demokratischen Methode, den konstruktiven Einigungswillen und die Achtung der Freiheit." Vielleicht sind diese Worte nicht dramatisch genug im Zeitalter der Twitter-Politik. Aber ich denke, dass sie von ihrer Wahrheit und Kraft nichts eingebüßt haben. Ich glaube, sie reichen aus, um uns von nun an zu leiten. Vielen Dank. Grazie

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Wochenplan von Präsident Donald Tusk

lun, 20/03/2017 - 14:41

Dienstag, 21. März 2017
Treffen von Spitzenvertretern der EU und Japans
11.55 Uhr Ankunft von Ministerpräsident Shinzō Abe, Empfang durch Präsident Donald Tusk und Präsident Jean-Claude Juncker
12.00 Uhr Presserklärungen
12.20 Uhr Treffen der Spitzenvertreter
13.05 Uhr Arbeitsessen

Mittwoch, 22. März 2017
10.30 Uhr Feierliche Einweihung eines Denkmals zum Gedenken an die Opfer der Terroranschläge in Brüssel
11.30 Uhr Treffen mit dem Präsidenten Portugals, Marcelo Rebelo de Sousa

Freitag, 24. März 2017
Rom
15.30 Uhr Außerordentliches Treffen zwischen den europäischen Sozialpartnern und den europäischen Institutionen
18.00 Uhr Audienz der Präsidenten der EU-Institutionen und der Staats- und Regierungschefs der EU beim Heiligen Vater Papst Franziskus
19.30 Uhr Bilaterales Treffen mit dem estnischen Ministerpräsidenten, Jüri Ratas

Samstag, 25. März 2017
Rom – 60. Jahrestag der Unterzeichnung der Römischen Verträge
9.00 Uhr Begrüßung der Staats- und Regierungschefs der EU zusammen mit dem Ministerpräsidenten Italiens, Paolo Gentiloni, und dem Premierminister Maltas, Joseph Muscat
10.00 Uhr Feierlichkeiten zum 60. Jahrestag der Unterzeichnung der Römischen Verträge
11.50 Uhr Gruppenfoto
12.15 Uhr Gemeinsame Pressekonferenz mit dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, Antonio Tajani, dem Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, dem Ministerpräsidenten Italiens, Paolo Gentiloni, und dem Premierminister Maltas, Joseph Muscat
13.00 Uhr Mittagessen auf Einladung des Präsidenten der Italienischen Republik, Sergio Mattarella

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Die EU digitalisiert die Fahrgastregistrierung, um das Reisen auf See sicherer zumachen: Rat einigt sich auf seinen Standpunkt

lun, 20/03/2017 - 11:20

Die EU plant eine Digitalisierung der Fahrgastregistrierung auf Schiffen, um den Such- und Rettungsteams im Notfall sofortigen Zugang zu Informationen über die an Bord befindlichen Personen zu ermöglichen. Unter anderem wird auch die Staatsangehörigkeit der Fahrgäste aufgenommen – dies dient dazu, Unfallopfer und ihre Angehörigen im Ernstfall besser unterstützen zu können.

Mit der heutigen Einigung über den Standpunkt des Rates zu aktualisierten Anforderungen für die Registrierung der an Bord von europäischen Fahrgastschiffen befindlichen Fahrgäste und Besatzungsmitglieder, in denen diese neuen Bestimmungen enthalten sind, wurden weitere Fortschritte bei diesem Thema erzielt. Sofortiger Zugriff auf Passagierdaten kann bei Such- und Rettungseinsätzen wertvolle Hilfe leisten und Angehörigen und Freunden unnötige Sorgen ersparen.

"Diese neuen Regeln verbessern die Sicherheit, und das ist zweifellos eines der wichtigsten Ziele bei der Gesetzgebung im Bereich Seeverkehr", erklärte Joe Mizzi, maltesischer Minister für Verkehr und Infrastruktur.
"Aber gleichzeitig fördern sie auch die Innovation und Digitalisierung in der gesamten Branche der Fahrgastbeförderung, was wiederum dazu beiträgt, die Wettbewerbsfähigkeit dieses Wirtschaftszweiges zu steigern – insbesondere durch eine Verringerung des Verwaltungsaufwands."

Nach den derzeit geltenden Regeln erfolgt die Speicherung der Fahrgast-Registrierungsdaten durch die Reedereien, und das Such- und Rettungszentrum kontaktiert bei einem Notfall die für die Fahrgastregisterführung zuständige Person. Dieses System ist von der Verfügbarkeit der Kontaktperson abhängig und kann dazu führen, dass wertvolle Minuten verloren gehen, bevor die Rettungsaktion beginnen kann.

Die neuen Regeln sehen vor, dass Daten nicht mehr von der Reederei aufbewahrt werden, sondern sofort in elektronischer Form den zuständigen Behörden zugänglich gemacht werden. Die beiden Übertragungswege, die nationalen einzigen Fenster und das automatische Identifizierungssystem, waren bereits im ursprünglichen Vorschlag der Kommission enthalten und wurden vom Rat beibehalten.

Im Rahmen der neu vorgeschlagenen Regeln soll zusätzlich zu Name, Geburtsdatum und Geschlecht auch die Staatsangehörigkeit aufgenommen werden sowie – falls vom Fahrgast gewünscht – die Information, dass im Notfall besondere Hilfe benötigt wird. Derzeit enthalten die registrierten Daten nicht immer Informationen über die Staatsangehörigkeit, was eine Unterstützung der Opfer und ihrer Angehörigen erschwert.

Im Vergleich zum Vorschlag der Kommission ist im Text des Rates ein längerer "Umsetzungszeitraum", d. h. mehr Zeit für die Einbeziehung der neuen Regeln in nationales Recht, vorgesehen. Um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, räumt der Rat Mitgliedstaaten, die nicht über Seehäfen oder Schiffe, die ihre Flaggen führen, verfügen, die Möglichkeit ein, die Richtlinie nicht umzusetzen.

Die Kommission hat den Vorschlag im letzten Juni vorgestellt. Er ist Teil einer umfassenderen Überarbeitung der EU-Sicherheitsvorschriften für Fahrgastschiffe und zielt auf eine verbesserte Sicherheit bei Seereisen sowie eine Vereinfachung der Bestimmungen und eine Verringerung der Verwaltungskosten ab.

Wie wird aus diesem Vorschlag ein Gesetz?

Mit der allgemeinen Ausrichtung hat der Rat heute seinen Standpunkt für die Gespräche mit dem Europäischen Parlament festgelegt. Das Europäische Parlament hat seinen Standpunkt zu dem Vorschlag noch nicht verabschiedet. Beide Institutionen müssen dem Text zustimmen, damit er in Kraft treten kann.

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Einladungsschreiben an die Staats- und Regierungschefs der EU für das Treffen anlässlich des 60. Jahrestags der Unterzeichnung der Römischen Verträge

lun, 20/03/2017 - 11:01

Am 25. März werden wir den 60. Jahrestag der Unterzeichnung der Römischen Verträge begehen. An diesem Tag, so sind wir übereingekommen, werden wir den Beginn eines langen Weges gemeinsam in der "Sala degli Orazi e Curiazi" des Kapitols zu feiern, in der 1957 auch die Verträge unterzeichnet worden sind. Dies wird uns die Gelegenheit bieten, Überlegungen über den Zustand der Europäischen Union und die Zukunft des Integrationsprozesses anzustellen.

Die Gedenkfeier findet am Vormittag im Rahmen einer Feierstunde mit den Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union, den Präsidenten des Europäischen Parlaments, des Europäischen Rates und der Europäischen Kommission sowie Vertretern der EU-Organe statt.

Dies wird in erster Linie eine Gelegenheit sein, um gemeinsam unsere Geschichte zu würdigen und eine Bestandsaufnahme von sechzig Jahren Integration vorzunehmen. Es ist kein Geheimnis, dass der historische Moment, in dem wir uns befinden, eingehendere und konkretere Überlegungen über die Herausforderungen erfordert, mit denen die Union kurz- und mittelfristig konfrontiert ist: Wir beziehen uns hier auf die innere und äußere Sicherheit (insbesondere im Zusammenhang mit der Migration), auf Wachstum und Beschäftigung sowie soziale Entwicklung. Nach der Feierstunde beabsichtigen wir, eine politische Erklärung anzunehmen, in der wir die Gültigkeit des europäischen Integrationsprojekts bekräftigen und eine gemeinsame Vision für die kommenden Jahre entwickeln.

Danach werden wir uns für das Familienfoto ins Freie begeben. Anschließend werden die Präsidenten der EU-Organe den üblichen Pressetermin wahrnehmen.

Danach werden wir uns zum Quirinalspalast begeben, wo wir auf Einladung des Präsidenten der Italienischen Republik Mattarella das Mittagessen einnehmen. Während des Mittagessens werden wir Gelegenheit haben, eine Rede des Präsidenten zu hören und einen Meinungsaustausch über den Prozess zu führen, der - wie wir hoffen - am 25. März in Rom einen neuen Anfang nehmen wird.

Wir freuen uns darauf, Sie am 25. März in Rom begrüßen zu können.

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Erklärung der Hohen Vertreterin Federica Mogherini im Namen der EU anlässlich des Weltwassertags und des Europäischen Wassertags am 22. März 2017

ven, 17/03/2017 - 16:40

Sauberes Trinkwasser und angemessene Sanitärversorgung sind von entscheidender Bedeutung für ein Leben in Gesundheit und Würde. 663 Millionen Menschen, das heißt einer von zehn Menschen in der ganzen Welt, haben aber immer noch keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser, was bedeutet, dass ihnen ein grundlegendes Menschenrecht vorenthalten wird. Weltweit ist auch das Ziel der Sanitärversorgung noch nicht erreicht, denn 2,4 Milliarden Menschen, das heißt ein Drittel der Weltbevölkerung, haben keinen Zugang zu angemessener Sanitärversorgung. Das Fortbestehen von Wasserarmut und Wasserknappheit wird in der Zukunft aufgrund der klimatischen und demografischen Entwicklungen voraussichtlich mehr und mehr Menschen betreffen.

Anlässlich des Weltwassertages bekräftigt die Europäische Union ihre Zusage, durch die Agenda 2030 Zugang zu Wasser und Sanitärversorgung und nachhaltige Wasserbewirtschaftung für alle, insbesondere aber für die am meisten betroffenen Bevölkerungsgruppen zu erreichen. Unsere Zusage, dass niemand außer Acht gelassen wird, bedeutet, dass niemandem der Zugang zu sauberem Wasser vorenthalten wird. Wir bekräftigen außerdem, dass wir am Übereinkommen von Paris und der Proklamation von Marrakesch (Marrakech Action Proclamation) festhalten; darin ist bekräftigt worden, dass die Welt entschlossen ist, den Klimawandel zu bekämpfen und daran zu arbeiten, die Auswirkungen des Klimawandels auch auf die Wasserversorgung anzugehen.

Sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung sind grundlegende Dienste. Sie sind Grundvoraussetzungen für Gesundheit, Wachstum und Produktivität. Zusätzlich zu den bilateralen Kooperationsmaßnahmen ihrer Mitgliedstaaten hat die Europäische Union seit 2007 mehr als 2,2 Milliarden Euro für Wasser- und Sanitärversorgungsprojekte in mehr als 62 Ländern weltweit zur Verfügung gestellt. Die EU ist entschlossen, auf den steigenden humanitären Bedarf und wachsende Vertreibung zu reagieren und auch künftig Menschen, die von natürlichen und vom Menschen verursachten Katastrophen betroffen sind, zu unterstützen, indem sie lebensrettenden Zugang zu sicherer Versorgung mit sauberem Wasser bereitstellt.

Die EU wird ferner die nachhaltige Wasserbewirtschaftung weiterhin durch ein strategisches Konzept für regionale Entwicklung auf der Grundlage der Schlussfolgerungen des Rates von 2013 zur Wasserdiplomatie unterstützen, indem sie weltweit ein grenzüberschreitendes Kooperationsmanagement fördert, das für Entwicklung und für Stabilität, Resilienz, Frieden und Sicherheit unerlässlich ist. In diesem Zusammenhang ist den kritischen Verknüpfungen zwischen Wasser, Energie und Ernährungssicherheit besonders Rechnung zu tragen. Die EU tritt außerdem für die Einhaltung internationaler Übereinkünfte über eine Zusammenarbeit bei der Wasserbewirtschaftung ein, insbesondere des UNECE-Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über das Recht der nichtschifffahrtlichen Nutzung internationaler Wasserläufe. Wasser ist die Quelle des Lebens, das wir überall auf der Welt zu schützen haben.

 Diese Erklärung wird anlässlich des Weltwassertags und des Europäischen Wassertags (22. März 2017) abgegeben.

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Einsatz von Chemiewaffen in Syrien: EU verhängt Sanktionen gegen vier hochrangige Militärs

ven, 17/03/2017 - 15:40

Am 20. März 2017 hat der Rat vier hochrangige Militärs in die Liste der Personen aufgenommen, gegen die sich die von der EU gegen das syrische Regime verhängten restriktiven Maßnahmen richten. Die EU hat diese vier Personen aufgrund ihrer Rolle beim Einsatz von Chemiewaffen gegen die Zivilbevölkerung aufgenommen; dies steht mit der Strategie der EU zur Bekämpfung der Verbreitung und des Einsatzes chemischer Waffen in Einklang.

Infolge dieses Beschlusses sind nun insgesamt 239 Personen von Einreiseverboten und vom Einfrieren von Vermögenswerten betroffen, weil sie für das gewaltsame Vorgehen gegen die syrische Zivilbevölkerung verantwortlich sind, vom Regime profitieren oder dieses unterstützen und/oder mit solchen Personen in Verbindung stehen.

Ferner sind die Vermögenswerte von 67 Einrichtungen eingefroren. Im weiteren Sinne umfassen die derzeit geltenden Sanktionen gegen Syrien u. a. ein Erdölembargo, Restriktionen bei bestimmten Investitionen, das Einfrieren der Vermögenswerte der syrischen Zentralbank in der EU, Ausfuhrbeschränkungen für Ausrüstung und Technologie, die zur internen Repression verwendet werden können, sowie für Ausrüstung und Technologie zur Überwachung oder zum Abhören des Internets und von Telefongesprächen. Diese Maßnahmen wurden zuletzt am 27. Mai 2016 verlängert und bleiben bis zum 1. Juni 2017 in Kraft.

Die EU setzt sich weiterhin dafür ein, dass auf der Grundlage des vereinbarten VN-Rahmens eine dauerhafte politische Lösung für den Konflikt in Syrien gefunden wird, da es keine militärische Lösung für den Bürgerkrieg in Syrien gibt. Die EU ist außerdem der Hauptgeber bei den internationalen Bemühungen zur Bewältigung der Krise in Syrien: Seit Beginn des Konflikts haben die EU und ihre Mitgliedstaaten zusammen mehr als 9,4 Mrd. € für humanitäre Hilfe und Entwicklungshilfe bereitgestellt. Um zu skizzieren, wie die EU eine noch größere Rolle spielen könnte, haben die Europäische Kommission und die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik am 14. März 2017 eine gemeinsame Mitteilung verabschiedet, in der eine zukunftsorientierte EU-Strategie für Syrien vorgeschlagen wird; diese Strategie wird dem Rat "Auswärtige Angelegenheiten" auf seiner nächsten Tagung am 3. April vorgestellt.

Die vom Rat angenommenen Rechtsakte einschließlich der Namen der Betroffenen werden im Amtsblatt vom 21. März 2017 veröffentlicht. Sie wurden im Wege des schriftlichen Verfahrens angenommen.

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