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Europäischer Rat (Nachrichten)

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Erklärung der Hohen Vertreterin, Federica Mogherini, im Namen der Europäischen Union anlässlich des Tages der Internationalen Strafjustiz, 17. Juli 2017

ven, 14/07/2017 - 17:01

Am 17. Juli jährt sich der Tag, an dem das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs im Jahr 1998 verabschiedet wurde. An diesem Tag feiern wir die Entwicklungen und Erfolge der Institutionen der internationalen Strafjustiz und rufen uns in Erinnerung, dass wir weiterhin auf nationaler wie internationaler Ebene darauf hinwirken müssen, dass die schlimmsten Verbrecher vor Gericht gebracht und zur Rechenschaft gezogen werden.

Bei dieser Gelegenheit bekräftigen die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten ihre uneingeschränkte Unterstützung für den Internationalen Strafgerichtshof und für die Verstärkung eines internationales Strafjustizsystems, das sich für die Verhinderung von Verbrechen, den Kampf gegen die Straflosigkeit und den Schutz der Rechte der Opfer einsetzt.

Die Justiz ist eine der Grundvoraussetzungen für Versöhnung und dauerhaften Frieden. Ohne die Justiz werden die abscheulichsten Verbrechen nicht geahndet, haben Opfer keine Möglichkeit, Wiedergutmachung zu erhalten, und bleibt Frieden ein unerreichbares Ziel, denn Straflosigkeit facht den Hass an, was wiederum Racheakte und noch mehr Leid nach sich zieht.

Die Europäische Union zählt zu den wichtigsten Gebern, die Mittel für Justizreformen weltweit, die Stärkung der Strafverfolgungs- und Justizbehörden, die Förderung einer unabhängigen und unparteiischen Justiz und die Verbesserung des Zugang aller zur Justiz bereitstellen. Seit dem Jahr 2000 haben wir 37 Millionen Euro an direkter Unterstützung für den Internationalen Strafgerichtshof bereitgestellt.

Zudem unterstützt die Europäische Union Initiativen zur Unrechtsaufarbeitung und internationale Gerichtsinstanzen, die sich mit bestimmten Ländern befassen. Was Syrien betrifft, hat die EU kürzlich Mittel in Höhe von 1,5 Millionen Euro für den internationalen, unparteiischen und unabhängigen Mechanismus zur Unterstützung der Ermittlungen gegen die Verantwortlichen für die in Syrien begangenen schwersten völkerrechtlichen Verbrechen und ihrer strafrechtlichen Verfolgung zur Verfügung gestellt. Die EU ruft die internationale Gemeinschaft auf, diesen Mechanismus – auch mit angemessenen finanziellen Mitteln – zu unterstützen, damit er seine Arbeit so rasch wie möglich im Einklang mit dem Weltrechtsprinzip und mit höchstmöglicher Professionalität aufnehmen und sein Mandat erfüllen kann.

Die Europäische Union wird die multilaterale Weltordnungspolitik, die auf dem Völkerrecht, den Menschenrechten und starken internationalen Institutionen beruht, auch in Zukunft uneingeschränkt unterstützen. In diesem Sinne wollen wir unseren Kampf gegen die Straflosigkeit weiter vorantreiben und uns für die weltweite Ratifizierung des Römischen Statuts einsetzen.

Catégories: Europäische Union

Wochenplan von Präsident Donald Tusk

lun, 10/07/2017 - 12:01

Freitag, 7. Juli 2017
G20-Gipfel in Hamburg
9.15 Uhr Gemeinsames Pressebriefing mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker
10.00 Uhr Offizielle Begrüßung durch Bundeskanzlerin Angela Merkel
10.30 Uhr Klausurtagung
13.00 Uhr Arbeitsessen
15.30 Uhr Arbeitssitzung
20.30 Uhr Abendessen auf Einladung von Bundeskanzlerin Angela Merkel

Samstag, 8. Juli 2017
G20-Gipfel in Hamburg
9.30 Uhr Treffen mit dem vietnamesischen Premierminister Nguyen Xuan Phuc
10.00 Uhr Treffen mit dem Premierminister Singapurs Lee Hsien Loong
10.30 Uhr Arbeitssitzung
12.30 Uhr Treffen mit dem australischen Premierminister Malcolm Turnbull
13.05 Uhr Einzelgespräch mit dem Präsidenten der Republik Korea Moon Jae-in
13.15 Uhr Arbeitsessen
15.15 Uhr Abschlusssitzung
15.30 Uhr Treffen mit dem argentinischen Präsidenten Mauricio Macri

Montag, 10. Juli 2017
17.00 Uhr Treffen mit dem Präsidenten von Cabo Verde Jorge Carlos de Almeida Fonseca

Dienstag, 11. Juli 2017
13.30 Uhr Treffen mit dem rumänischen Ministerpräsidenten Mihai Tudose

Mittwoch, 12. Juli 2017
Kiew, Ukraine
Gipfeltreffen EU-Ukraine
19.30 Uhr Arbeitsessen auf Einladung von Präsident Petro Poroschenko

Donnerstag, 13. Juli 2017
Kiew, Ukraine
Gipfeltreffen EU-Ukraine
10.45 Uhr Begrüßung durch Präsident Petro Poroschenko
11.00 Uhr Plenartagung
12.30 Uhr Gemeinsame Pressekonferenz
13.00 Uhr Arbeitsessen

Freitag, 14. Juli 2017
12.45 Uhr Treffen mit dem serbischen Präsidenten Aleksandar Vučić mit anschließendem Arbeitsessen
14.05 Uhr Presseerklärungen

Catégories: Europäische Union

Ausführungen von Präsident Donald Tusk auf der Pressekonferenz zum Gipfeltreffen EU-Japan

ven, 07/07/2017 - 11:21

Sehr geehrter Herr Premierminister, lieber Shinzo, lieber Jean-Claude, ich freue mich sehr, Sie heute in Brüssel zu unserem außerordentlichen Gipfeltreffen EU-Japan begrüßen zu können. Eigentlich haben wir dieses Treffen schon vor einiger Zeit geplant, als wir versprachen, alles in unserer Macht Stehende zu tun, um die politischen und handelspolitischen Gespräche zwischen Japan und der Europäischen Union vor dem G-20-Gipfel abzuschließen. Das ist uns gelungen.

Lassen Sie mich kurz auf den politischen Kontext eingehen. Vor weniger als zwei Wochen haben die Führungsspitzen der EU und der Mitgliedstaaten hier in Brüssel darüber beraten, wie wir uns gegen unlautere Handelspraktiken wehren können. Wie freier Handel und fairer Handel miteinander zu vereinbaren sind. Natürlich haben wir dabei nicht an Japan oder die laufenden Verhandlungen gedacht. Doch angesichts der Ängste und Befürchtungen unserer Bürgerinnen und Bürger, die häufig gerechtfertigt sind, haben wir Entscheidungen über mögliche Verbesserungen unserer handelspolitischen Schutzinstrumente getroffen. Nicht um Europa von der übrigen Welt abzuschotten, sondern um effizient Handel treiben zu können. Denn wir als Europäische Union glauben fest an das politische Ziel einer Welt, die sich auf Offenheit, Zusammenarbeit und Handel gründet.

Im Zusammenhang mit der Brexit-Debatte haben wir Äußerungen gehört, wonach es sich nicht lohne, in der Europäischen Union zu sein, denn es sei einfacher, außerhalb der EU weltweiten Handel zu treiben. Heute haben wir gezeigt, dass dies nicht stimmt. Die EU ist in zunehmendem Maße weltweit engagiert. Vor der EU liegen Verhandlungen mit den Ländern des Mercosur, Mexiko, Neuseeland, Australien und weiteren Ländern.

Manche mögen behaupten, dass die Zeiten des Isolationismus und des Zerfalls zurückkehren, doch wir stellen unter Beweis, dass dem nicht so ist. Dass die Welt keineswegs die Zeit um hundert Jahre zurückdrehen muss. Ganz im Gegenteil. Das muss nicht sein. Das stellen wir gerade gemeinsam mit Japan unter Beweis. Und wissen Sie, warum diese Einigung möglich war? Weil es nicht nur um gemeinsame Handelsinteressen geht. Es geht vor allem um die gemeinsame Werte, auf denen unsere Gesellschaften gründen, ich denke hier an eine liberale Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit. Dieses Fundament gemeinsamer Werte, die wir nicht nur achten, sondern zu deren Förderung wir uns in Einklang mit dem Abkommen über eine strategische Partnerschaft auch verpflichtet haben, hat uns den Abschluss dieser Verhandlungen ermöglicht. Und worauf es am meisten ankommt: Keiner hat dabei verloren.

Lassen Sie mich auch Jean-Claude und seinen Mitarbeitern sowie den japanischen Verhandlungsführern für ihre hervorragende Arbeit danken. Herzlichen Glückwunsch, gut gemacht!

Lassen Sie mich abschließend über Nordkorea sprechen. Wir sind heute übereingekommen, die internationale Gemeinschaft aufzurufen, die Maßnahmen, die dazu dienen, den Transfer von einschlägigen Gütern und Technologien sowie von Finanzmitteln für die Kernwaffen- und Raketenprogramme Nordkoreas weiter einzuschränken, zu verschärfen. In diesem Zusammenhang fordern wir nachdrücklich die rasche Annahme einer neuen umfassen Resolution des Sicherheitsrates der VN.

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Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der EU zur Erklärung einiger Länder, sich den restriktiven Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo anzuschließen

mer, 05/07/2017 - 12:40

Der Rat hat am 29. Mai 2017 den Beschluss (GASP) 2017/905[1] zur Durchführung des Beschlusses 2010/788/GASP des Rates angenommen.

Mit dem Beschluss wird die in Anhang II des Beschlusses 2010/788/GASP enthaltene Liste der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, geändert und es werden neun Personen in die Liste aufgenommen.

Die Bewerberländer ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, Montenegro* und Albanien*, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA‑Länder Island und Liechtenstein sowie die Republik Moldau schließen sich diesem Beschluss des Rates an.

Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit dem genannten Ratsbeschluss in Einklang steht.

Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung zur Kenntnis und begrüßt sie.

[1] Am 29.5.2017 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 138, S. 6) veröffentlicht.

* Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

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Palästina: EU-Polizeimission und EU-Mission zur Unterstützung des Grenzschutzes um zwölf Monate verlängert

mer, 05/07/2017 - 09:00

Der Rat hat das Mandat des EU-Koordinierungsbüros für die Unterstützung der palästinensischen Polizei (EUPOL COPPS) sowie das Mandat der EU-Mission zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah) bis zum 30. Juni 2018 verlängert. Diese Missionen sind Teil der umfassenderen Bemühungen der EU zur Unterstützung des Aufbaus eines palästinensischen Staates, die sich in den Rahmen der Bemühungen um eine umfassende Lösung für den israelisch-palästinensischen Konflikt auf der Grundlage einer Zwei-Staaten-Lösung einfügen.


EUPOL COPPS unterstützt die Palästinensische Behörde seit Januar 2006 beim Aufbau der Institutionen eines künftigen Staates Palästina in den Bereichen Polizeiarbeit und Strafjustiz. Im Rahmen des Beitrags der Mission zur Reform des Sicherheits- und Justizsektors werden die Bemühungen unterstützt, die darauf gerichtet sind, die Sicherheit der palästinensischen Bevölkerung zu verbessern und die Rechtsstaatlichkeit zu stärken. Der Mission wurden für ihre Tätigkeiten im Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2017 und dem 30. Juni 2018 Mittel in Höhe von 12,372 Mio. € zugewiesen.

Ferner hat der Rat das Mandat der EU BAM Rafah bis zum 30. Juni 2018 verlängert. Die Mission hat den Auftrag, eine Präsenz als dritte Partei am Grenzübergang Rafah zu gewährleisten, um unter anderem durch den Aufbau der palästinensischen Kapazitäten in allen Bereichen des Grenzschutzes in Rafah einen Beitrag zur Vertrauensbildung zwischen der israelischen Regierung und der Palästinensischen Behörde zu leisten. Die Mission hält die Bereitschaft zu einer erneuten Entsendung an den Grenzübergang Rafah – sobald die politische und die sicherheitspolitische Lage dies erlauben – aufrecht. Die finanzielle Ausstattung der Mission für den Zeitraum vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018 beträgt 1,98 Mio. €.

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Aktualisierter Wochenplan von Präsident Donald Tusk

mar, 04/07/2017 - 11:20

Mittwoch, 5. Juli 2017
Paris
10.30 Uhr Nationale Gedenkfeier für Simone Veil

Donnerstag, 6. Juli 2017
Gipfel EU-Japan

10.55 Uhr Ankunft und Begrüßung von Premierminister Shinzō Abe
11.00 Uhr Plenartagung
12.10 Uhr Gemeinsame Pressekonferenz
12.50 Uhr Arbeitsessen

Freitag, 7. Juli 2017
G20-Gipfel in Hamburg
9.15 Uhr Gemeinsames Pressebriefing mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker
10.00 Uhr Offizielle Begrüßung durch Bundeskanzlerin Angela Merkel
10.30 Uhr Klausurtagung
13.00 Uhr Arbeitsessen
15.30 Uhr Arbeitssitzung
20.30 Uhr Abendessen auf Einladung von Bundeskanzlerin Angela Merkel

Samstag, 8. Juli 2017
G20-Gipfel in Hamburg
9.30 Uhr Treffen mit dem vietnamesischen Premierminister Nguyen Xuan Phuc
10.00 Uhr Treffen mit dem Premierminister Singapurs Lee Hsien Loong
10.30 Uhr Arbeitssitzung
12.30 Uhr Treffen mit dem australischen Premierminister Malcolm Turnbull
13.05 Uhr Einzelgespräch mit dem Präsidenten der Republik Korea Moon Jae-in
13.15 Uhr Arbeitsessen
15.15 Uhr Abschlusssitzung

Catégories: Europäische Union

Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der EU zur Erklärung einiger Länder, sich den restriktiven Maßnahmen gegen Syrien anzuschließen

lun, 03/07/2017 - 13:00

Der Rat hat am 29. Mai 2017 den Beschluss (GASP) 2017/917 des Rates[1] erlassen. Mit diesem Ratsbeschluss werden die geltenden restriktiven Maßnahmen bis zum 1. Juni 2018 verlängert.

Die Bewerberländer ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, Montenegro*, Serbien* und Albanien*, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine, die Republik Moldau und Georgien schließen sich diesem Beschluss an.

Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit dem genannten Ratsbeschluss in Einklang steht.

Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung zur Kenntnis und begrüßt sie.

[1] Am 30.5.2017 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 139, S. 62) veröffentlicht.

* Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

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Tiergesundheit: Gemeinsames Vorgehen bei der Notfallvorsorge

lun, 03/07/2017 - 10:41

In einer Sitzung einer Ratsgruppe in Malta verständigten sich die Leiter der Veterinärdienste aus den 28 EU-Mitgliedstaaten am 23. Juni 2017 auf ein gemeinsames Vorgehen bei der Notfallvorsorge in Bezug auf übertragbare Tierseuchen in der EU.

Die gemeinsame Vorgehensweise zur Notfallvorsorge enthält eine Reihe von Elementen, die darauf abzielen, gemeinsame Maßnahmen in Bereichen wie Frühwarnsysteme und Risikobewertung mit dem Ziel zu verstärken, die Fähigkeit in der EU zur Vorhersage, Verhütung und Bekämpfung grenzüberschreitender Tierseuchen zu verbessern.

Notfallvorsorge in Bezug auf Pflanzen- und Tiergesundheit ist eine der Prioritäten des maltesischen Ratsvorsitzes der EU.


In den letzten Jahren hatten Ausbrüche hochansteckender grenzüberschreitender Tierseuchen wie Afrikanische Schweinepest, Hautknotenkrankheit, Blauzungenkrankheit und Vogelgrippe erhebliche Auswirkungen auf die Nutztierhaltung in Europa sowie auf die Verbringung von Tieren und tierischen Erzeugnissen aus den betroffenen Gebieten und auf den Handel damit. Der Ausbruch und die Ausbreitung dieser verheerenden Seuchen haben auch gezeigt, wie wichtig eine gute Koordinierung zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den Nachbarländern ist, um die damit einhergehenden Schäden zu begrenzen.

Aufbauend auf diesem Bewusstsein und den Erfahrungen der Mitgliedstaaten arbeitete der maltesische Ratsvorsitz mit den Leitern der Veterinärdienste ein Programm aus, dem Erhebungen und strukturierte Beratungen zugrunde liegen und das Wege aufzeigt, wie die Notfallvorsorge der EU weiter verbessert werden kann.

Bei dem gemeinsamen Vorgehen werden die prioritären Bereiche aufgezeigt, die verbessert werden könnten, damit Krisen in Zukunft erfolgreicher verhindert und bewältigt werden können. Diese Bereiche sind (in absteigender Rangfolge)

1. Frühwarnsysteme
2. Risikobewertung
3. Bewusstsein bei den Beteiligten
4. Notfallpläne und Handbücher
5. Fortbildungen
6. Vernetzung zwischen den Mitgliedstaaten
7. Antigen-/Impfstoffbanken
8. Modelle für die Ausbreitung von Tierkrankheiten
9. Selbstbewertungs- und Simulationsübungen
10. öffentlich-private Partnerschaften
11. gegenseitige Hilfe zwischen den Mitgliedstaaten

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Befristete Handelspräferenzen für die Ukraine: Rat bestätigt politische Einigung

jeu, 29/06/2017 - 17:20

Am 28. Juni 2017 haben die EU-Botschafter die zwischen dem Vorsitz und dem Europäischen Parlament erzielte Einigung über befristete autonome Handelsmaßnahmen für die Ukraine bestätigt.

"Mit diesen Maßnahmen bekunden wir unseren Willen, der Ukraine konkrete politische und wirtschaftliche Unterstützung zu leisten. Angesichts der derzeit schwierigen Lage der Ukraine hoffen wir, dass diese Verordnung rasch durchgeführt werden kann."

Christian Cardona, maltesischer Minister für Wirtschaft, Investitionen und Kleinunternehmen

Nach dem Vorschlag sollen ukrainische Exporteure angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage und der Bemühungen der Ukraine um Wirtschaftsreformen besseren Zugang zum EU-Markt erhalten.

Die bereits im Rahmen des 2014 unterzeichneten Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine eingeführten Handelsbestimmungen werden dadurch ergänzt. Diese Bestimmungen werden seit dem 1. Januar 2016 vorläufig angewandt.


Die vorgeschlagenen Maßnahmen gelten für einen Zeitraum von drei Jahren und umfassen

1. zusätzliche jährliche Einfuhrkontingente zum Nullzollsatz für die folgenden landwirtschaftlichen Erzeugnisse ("Nullzollkontingente"):

  • Natürlicher Honig – 2 500 Tonnen
  • Verarbeitete Tomaten – 3 000 Tonnen
  • Traubensaft – 500 Tonnen
  • Hafer – 4 000 Tonnen
  • Weizen – 65 000 Tonnen
  • Mais – 625 000 Tonnen
  • Gerste – 325 000 Tonnen
  • Grobgrieß und Pellets bestimmter Getreidearten – 7 800 Tonnen

2. die vollständige Beseitigung der Einfuhrzölle auf verschiedene Industrieerzeugnisse wie Düngemittel, Farbstoffe, Pigmente und andere Farbmittel; Schuhe; Kupfer; Aluminium sowie Fernseh- und Tonaufnahmegeräte.

Es wird Schutzmaßnahmen geben. Für die Ukraine wird die Pflicht gelten, die gleichen Grundsätze wie nach dem Assoziierungsabkommen einzuhalten. Dazu gehört, dass die demokratischen Grundsätze, die Menschenrechte und die Grundfreiheiten sowie das Rechtsstaatsprinzip geachtet und fortlaufend nachhaltige Anstrengungen im Hinblick auf die Bekämpfung der Korruption und rechtswidriger Tätigkeiten unternommen werden.

Verfahren und nächste Schritte

Der INTA-Ausschuss hat die Einigung im Namen des Parlaments am 20. Juni gebilligt. Das Parlament und der Rat werden den Text nun Ende Juli förmlich annehmen. Die Verordnung dürfte Ende September veröffentlicht werden und in Kraft treten.

Ein Gipfeltreffen EU-Ukraine ist für den 12./13. Juli 2017 in Kiew geplant.

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Überwachung von Barmitteln, die in die EU oder aus der EU verbracht werden: Rat legt Verhandlungsposition fest

jeu, 29/06/2017 - 16:02

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) des Rates hat heute seinen Standpunkt zu einem Entwurf einer Verordnung festgelegt, die zur Verbesserung der Überwachung von Barmitteln, die in die Union oder aus der Union verbracht werden, beitragen soll.

Dieser Standpunkt dient dem Rat als Mandat, die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufzunehmen, sobald dieses seinen eigenen Standpunkt festgelegt hat.

"Kriminelle und terroristische Netze nutzen die Anonymität von Bargeldzahlungen. Deshalb benötigen wir ein wirksames System der Bargeldanmeldung, mit dessen Hilfe die Behörden illegale Handlungen besser verhindern und bekämpfen können und das es ihnen ermöglicht, die Sicherheit in der gesamten Union zu verbessern."

Edward Scicluna, Finanzminister Maltas

Die zukünftige Verordnung wird die Verordnung 1889/2005 ersetzen und das derzeitige Kontrollsystem für Barmittel, die in die Union oder aus der Union verbracht werden, verbessern. Ziel ist es, bei der Umsetzung internationaler Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung – entwickelt von der Arbeitsgruppe "Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung" – in der EU neue bewährte Verfahren zu berücksichtigen. Dementsprechend sieht der Verordnungsentwurf vor, die Definition von Barmittel auf andere Zahlungsmittel oder -methoden, die kein Bargeld sind, auszudehnen, wie Schecks, Reiseschecks, Gold oder Guthabenkarten.

Zudem wird die Definition auf Barmittel ausgedehnt, die im Post-, Fracht- oder Kurierverkehr versandt werden.

Somit wird der in der Richtlinie (EU) 2015/849 festgeschriebene Rechtsrahmen für die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ergänzt.

Der gemeinsame Standpunkt des Rates sieht vor, dass jede Person, die in die Union einreist oder aus der Union ausreist und Barmittel im Wert von 10 000 EUR oder mehr mitführt, dies bei den Zollbehörden melden muss.

Die Meldung muss unabhängig davon erfolgen, ob die Reisenden die Barmittel am Körper, in ihrem Gepäck oder in ihrem Verkehrsmittel mitführen. Auf Aufforderung der Behörden müssen sie es zur Kontrolle bereitstellen.

Was Barmittel betrifft, die in Postpaketen, in Sendungen mit Kurierdiensten, in unbegleitetem Reisegepäck oder als Containerfracht versandt werden ("unbegleitete Barmittel"), so sind die zuständigen Behörden befugt, gegebenenfalls vom Absender oder vom Empfänger eine Offenlegungserklärung zu verlangen. Die Erklärung erfolgt schriftlich oder elektronisch unter Verwendung eines Standardformulars.

Die Behörden sind befugt, alle Sendungen, Behältnisse oder Verkehrsmittel, die unbegleitete Barmittel enthalten können, zu kontrollieren.

Die Behörden der Mitgliedstaaten tauschen Informationen aus, insbesondere wenn es Hinweise darauf gibt, dass die Barmittel im Zusammenhang mit einer kriminellen Handlung stehen, die die finanziellen Interessen der EU beinträchtigen könnte. Diese Informationen werden auch der Kommission übermittelt.

Die neue Verordnung wird die Mitgliedstaaten nicht daran hindern, im Rahmen des nationalen Rechts zusätzliche nationale Kontrollen hinsichtlich der Bewegungen von Barmitteln innerhalb der Gemeinschaft vorzunehmen, vorausgesetzt, diese Kontrollen stehen im Einklang mit den Grundfreiheiten der Union.

Catégories: Europäische Union

Einfachere Vorschriften für die Nutzer von EU-Fonds

jeu, 29/06/2017 - 14:20

Der Rat möchte das Leben all derjenigen vereinfachen, die EU-Mittel erhalten oder verwalten. Am 28. Juni 2017 hat der Rat dem Vorsitz das Mandat erteilt, Gespräche mit dem Europäischen Parlament über einen Vorschlag der Kommission aufzunehmen, nach dem die EU-Finanzvorschriften vereinfacht und stärker ergebnisorientiert gestaltet werden sollen. Mit dem Entwurf der sogenannten Omnibus-Verordnung werden die Haushaltsordnung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der EU sowie 15 sektorspezifische Gesetzgebungsakte, unter anderem in den Bereichen Landwirtschaft und Kohäsionspolitik, geändert.

"Die Verhandlungsposition des Rates ist ein nachdrückliches Plädoyer für eine Vereinfachung. Die Kommission könnte Mittel schneller und mit weniger bürokratischen Kontrollen der erstattungsfähigen Kosten auszahlen. Gleichzeitig möchten wir sicherstellen, dass die EU-Mittel weiterhin gewissenhaft verwaltet werden."

Prof. Edward Scicluna, maltesischer Minister der Finanzen und Präsident des RatesErgebnisorientierung

In seiner Verhandlungsposition befürwortet der Rat die Möglichkeit, EU-Zahlungen auf der Grundlage von Ergebnissen und nicht in Form einer Erstattung entstandener Kosten zu leisten. Dies würde Empfängern und Behörden viel Zeit und Kosten bei der Ausführung von EU-Mitteln ersparen und das Fehlerrisiko verringern.

Die neuen Vorschriften würden eine leichtere Anwendung von Pauschalbeträgen und vereinfachte Kostenoptionen ermöglichen. Dies würde beispielsweise bedeuten, dass Forscher mehr Zeit im Labor und weniger Zeit mit der Abrechnung ihrer Reisekosten verbringen würden.

Bürokratieabbau

In dem Bestreben, die Anzahl der Kontrollen zu verringern, unterstützt der Rat auch die Idee, der Kommission zu gestatten, so weit wie möglich auf bereits vorliegende Prüfungen, Bewertungen oder Genehmigungen zurückzugreifen. Dies würde weniger Bürokratie bedeuten, und sowohl die Empfänger als auch die Kommission könnten mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben anstatt für die Erledigung von Formalitäten aufwenden.

Mit dem Entwurf der Omnibus-Verordnung werden die Haushaltsordnung der EU und ihre Anwendungsbestimmungen zu einem einzigen Regelwerk zusammengefasst.

Hintergrund

Die Omnibus-Verordnung wurde von der Kommission im September 2016 als Teil der Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens der EU für 2014-2020 vorgeschlagen.

Die nächsten Schritte

Die Trilog-Beratungen zwischen dem Ratsvorsitz und Vertretern des Parlaments und der Kommenden werden in den kommenden Wochen beginnen.

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Europäischer Fonds für nachhaltige Entwicklung: Rat bestätigt endgültige Einigung mit dem EP

mer, 28/06/2017 - 16:00

Die EU-Botschafterinnen und ‑Botschafter haben am 28. Juni den zwischen dem Vorsitz und dem Europäischen Parlament erzielten Kompromiss über den Vorschlag für eine Verordnung zur Einrichtung des Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD) gebilligt.

"Die heutige Einigung ermöglicht es uns, einen neuen Fonds zu nutzen, um nachhaltige Investitionsvorhaben in Entwicklungsländern zu unterstützen," sagte Marlene Bonnici, Ständige Vertreterin Maltas bei der EU und Präsidentin des Ausschusses der Ständigen Vertreter. "Zusammen mit dem Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik, der Anfang des Monats angenommen wurde, wird die Einrichtung des EFSD dazu beitragen, der EU-Entwicklungspolitik neue Impulse zu verleihen, wobei gleichzeitig die Migrationsursachen langfristig beseitigt werden sollen."

Marlene Bonnici, Ständige Vertreterin Maltas bei der EU und Präsidentin des Ausschusses der Ständigen Vertreter

Der EFSD ist das wichtigste Instrument für die Umsetzung der europäischen Investitionsoffensive für Drittländer (EIP) zur Unterstützung von Investitionen in afrikanischen und EU-Nachbarschaftsländern. Das vorrangige Ziel der Offensive besteht in der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Beseitigung der Migrationsursachen. Die Offensive sollte außerdem zur Umsetzung des Pariser Klimaschutzübereinkommens (COP 21) beitragen.

Mit einer anfänglichen Mittelausstattung von 3,35 Mrd. Euro soll der Fonds bis zu 44 Mrd. Euro an Investitionen mobilisieren. Dieser Betrag könnte sich verdoppeln, wenn die Mitgliedstaaten und andere Geber ebenso viel beitragen wie die EU.

Der EFSD wird als zentrale Anlaufstelle für die Annahme von Finanzierungsvorschlägen von Finanzinstitutionen und öffentlichen oder privaten Investoren dienen und ein breites Spektrum an finanzieller Unterstützung für förderfähige Investitionen bieten. Er wird Garantien und Mischfinanzierungsinstrumente anbieten, um den Privatsektor zu ermutigen, unter risikoreicheren Bedingungen zu investieren, beispielsweise in fragilen Staaten oder Konfliktgebieten.

Nun ist es an Parlament und Rat, die Verordnung förmlich anzunehmen, damit der Fonds so bald wie möglich eingerichtet werden kann.

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EU will Binnenschifffahrt durch gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen stärken – Vorsitz einigt sich mit dem Parlament

mer, 28/06/2017 - 09:40

Der maltesische Ratsvorsitz hat heute eine informelle Einigung mit dem Europäischen Parlament über die Schaffung eines gemeinsamen Systems von Befähigungsnachweisen für Personen, die in der EU in der Binnenschifffahrt beschäftigt sind, erzielt. Inhaber eines solchen Befähigungsnachweises werden ihren Beruf auf Binnenwasserstraßen in ganz Europa ausüben können. Das neue System wird die Karrierechancen in diesem Sektor verbessern und es qualifizierten Personen erleichtern, einen Job unabhängig vom Einsatzort anzunehmen.

Das einheitliche System von Befähigungsnachweisen wird für alle Mannschaftsmitglieder gelten, von Lehrlingen bis zu Schiffsführerinnen und Schiffsführern. Geographisch gesehen wird das neue System für alle Aktivitäten auf Binnenwasserstraßen der Union gelten, die in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen, auch auf dem Rhein. Beide Aspekte stellen eine klare Verbesserung der derzeitigen Situation dar, in der das EU-Recht über die gegenseitige Anerkennung im Sektor nur für Schiffsführerinnen und Schiffsführer gilt – und nur, wenn sie auf anderen Flüssen und Kanälen als dem Rhein tätig sind. Alle anderen Mannschaftsmitglieder fallen unter die horizontale Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen.

Die neuen Befähigungsnachweise werden auf Grundlage von Kompetenzen ausgestellt, damit talentierte und motivierte Menschen mehr Flexibilität genießen und schneller beruflich aufsteigen können. Derzeit ist es üblich, dass jemand eine Stelle eine bestimmte Anzahl von Jahren innehaben muss, bevor eine Beförderung möglich ist. Die Einführung von kompetenzbasierten Qualifikationen sollte zudem für mehr Sicherheit sorgen und die Kosten verringern, die durch Unfälle entstehen.

Um einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, werden die neuen Regeln die unterschiedlichen Gegebenheiten der EU-Länder berücksichtigen. In manchen Mitgliedstaaten gibt es keine Binnenschifffahrt, in manchen gibt es Wasserstraßen, die nicht mit denen anderer Mitgliedstaaten verbunden sind, und in anderen Ländern wiederum ist die Binnenschifffahrt nur saisonal oder sehr begrenzt. Alle Mitgliedstaaten mit einem Binnenschifffahrtssektor, und sei er auch noch so klein, werden den EU-Befähigungsnachweis anerkennen müssen; in welchem Umfang sie die anderen Bestimmungen in nationales Recht umsetzen oder einbinden müssen, wird jedoch von der Kostenwirksamkeit und dem Mehrwert in Abhängigkeit von ihren jeweiligen Gegebenheiten abhängen.

"Im Allgemeinen hält der Vorsitz es für wichtig, dass die TEN-V-Korridore durch die Verbesserung der Infrastruktur der Binnenwasserstraßen vollständig umgesetzt werden, und betont, dass die Binnenschifffahrt ein wesentlicher Teil des TEN-V-Netzes ist. Die Binnenschifffahrt ist der energieeffizienteste Verkehrsträger und hat großes Potenzial, insbesondere im Hinblick auf die Verlagerung von mehr Frachtverkehr von der Straße auf die Wasserwege. Das einheitliche System von Befähigungsnachweisen eröffnet neue Karrieremöglichkeiten und wird hoffentlich dem ganzen Sektor neue Impulse verleihen", meinte Ian Borg, der maltesische Minister für Verkehr, Infrastruktur und Investitionen. "Darüber hinaus freut es mich, dass die Bestimmungen nur bei Bedarf anzuwenden sind, da diese Art der Beförderung aufgrund der Topographie nicht in allen Ländern der EU möglich ist."

Der heute vereinbarte Richtlinienentwurf ist Teil der Bemühungen der EU, den Binnenschiffsverkehr im Rahmen des NAIADES II-Programms zu fördern.

Der Vorsitz wird den Mitgliedstaaten das Ergebnis der heutigen Verhandlungen in den kommenden Tagen zur Billigung unterbreiten.

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Energieeffiziente Gebäude: mehr Energieeinsparungen und bessere Lebensbedingungen

mar, 27/06/2017 - 14:20

Der Rat einigte sich heute auf seinen Standpunkt zum Vorschlag für eine überarbeitete Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Durch diese Einigung wird der Beginn der Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament unter estnischem Ratsvorsitz möglich.

Gebäude sind mit einem Endenergie-Anteil von 40 % der Sektor mit dem größten Energieverbrauch in Europa. Mit dem Vorschlag soll die Energieeffizienz von Gebäuden gefördert und die kostenwirksame Gebäuderenovierung unterstützt werden, um das langfristige Ziel zu verwirklichen, den derzeitigen, äußerst energieineffizienten Gebäudebestand in der EU in einen Bestand mit geringen Kohlendioxid-Emissionen zu wandeln. Damit wird auch ein wesentlicher Beitrag zur Verwirklichung der Energieeffizienzziele der EU für 2020 und 2030 geleistet werden.


Vor allem ist in dem Vorschlag vorgesehen, die Mitgliedstaaten zur Einrichtung langfristiger Renovierungsstrategien zu verpflichten, um auch dem Problem der Energiearmut zu begegnen. Die Bereiche Energieeffizienzmaßnahmen und Finanzierung werden enger miteinander verknüpft.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil der überarbeiteten Richtlinie ist die Förderung der Elektromobilität. Zu diesem Zweck werden in Nichtwohngebäuden mindestens ein Ladepunkt und die Vorverkabelung für Elektrofahrzeuge für jeden dritten Stellplatz und die Vorverkabelung für jeden Stellplatz in Wohngebäuden vorgeschrieben. Diese Anforderungen werden für Gebäude mit mehr als zehn Stellplätzen gelten.

Die Einführung eines Intelligenzindikators für Gebäude wird vorgeschlagen und die Inspektion von Heizungs- und Klimaanlagen wird vereinfacht.

Mit dem Vorschlag wird unterstrichen, wie wichtig es ist, die Agenda für den digitalen Binnenmarkt und die Agenda für die Energieunion anzugleichen, da die Energielandschaft sich durch die Digitalisierung des Energiesystems rasant ändert, beginnend bei der Integration erneuerbarer Energien über intelligente Netze bis hin zu intelligenten Gebäuden.

"Wir begrüßen diese Einigung, die für die Verwirklichung unserer europäischen Energieeffizienzziele von entscheidender Bedeutung ist und auch den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen zugute kommen wird, da deren Energierechnungen deutlich sinken werden. Außerdem ist diese Einigung für die weitere Förderung der Elektromobilität in Nichtwohngebäuden wie auch in Wohngebäuden wichtig."

Joe Mizzi, maltesischer Minister für Energie und WasserwirtschaftHintergrund

Die Kommission hat den Vorschlag über die Energieeffizienz von Gebäuden, mit dem die Richtlinie 2010/31/EU geändert werden soll, im Dezember 2016 vorgelegt. Er ist Teil der Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Strategie für die Energieunion und eng mit der Energieeffizienzrichtlinie verknüpft.

Das allgemeine Ziel der Strategie für die Energieunion ist es, sich bis 2030 und darüber hinaus einer Umstellung auf eine Wirtschaft mit geringen Kohlendioxid-Emissionen anzunähern und zugleich Wirtschaftswachstum, Verbraucherschutz, Innovationen und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Oktober 2014 wird für die Steigerung der Energieeffizienz auf Unionsebene eine Zielvorgabe von mindestens 27 % bis 2030 festgesetzt. Dieses Ziel soll bis 2020 überprüft werden, wobei auf Unionsebene 30 % angestrebt werden.

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Schlussfolgerungen des Rates zum "Blauen Wachstum"

lun, 26/06/2017 - 17:40

Der Rat hat Schlussfolgerungen zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung der europäischen marinen und maritimen Wirtschaft angenommen. Er weist auf die wesentliche Rolle der Ozeane für das Leben auf der Erde, das Wirtschaftswachstum, die Beschäftigung und Innovationen hin und betont, dass die Ozeane und Meere zunehmendem Druck ausgesetzt sind und vor den negativen Folgen des Klimawandels geschützt werden sollten.

Die Mitgliedstaaten werden ersucht, die Ozeane und Meere nachhaltig zu bewirtschaften, Ressourceneffizienz und erneuerbare Energien zu fördern, Wachstumshindernisse zu beseitigen, die Investitionstätigkeit anzukurbeln und die handelspolitische Zusammenarbeit zu stärken.

Der Rat fordert ferner Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Regionen in äußerster Randlage, abgelegene Regionen und Küsten- und Inselgebiete angemessene Wachstumsmöglichkeiten erhalten. Die Mitgliedstaaten sollten auch Anstrengungen zur Förderung neuer Technologien, die zur maritimen Wirtschaft beitragen, unternehmen und auf eine engere Zusammenarbeit von Bildungswesen und Wirtschaft hinwirken, um einen Beitrag zur Förderung von Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten zu leisten.

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Einladungsschreiben von Präsident Donald Tusk an die Mitglieder des Europäischen Rates

mer, 21/06/2017 - 14:22

Mit Fug und Recht lässt sich sagen, dass wir uns in einem anderen politischen Kontext treffen werden als vor wenigen Monaten, als die EU-feindlichen Kräfte noch auf dem Vormarsch waren. Die derzeitigen Entwicklungen auf dem Kontinent deuten darauf hin, dass langsam ein Umschwung eintritt. In vielen unserer Länder verlieren die politischen Parteien, deren Stärke darauf gründet, dass sie eine EU-feindliche Stimmung schüren, langsam an Bedeutung. Wir erleben gerade eine Wende, und die EU wird nun eher als Lösung denn als Problem wahrgenommen. Paradoxerweise haben die schwierigen Herausforderungen der letzten Monate dazu geführt, dass wir enger zusammenstehen als zuvor. Aber es ist auch unserer Entschlossenheit zuzuschreiben, dass wir diese Geschlossenheit gewahrt haben. Dafür danke ich Ihnen, und ich bitte Sie, noch mehr zu tun. Gerade unsere Geschlossenheit ist der Grund, warum wir heute in einer weitaus besseren Lage sind und wieder optimistisch in die Zukunft blicken können.

Wir dürfen jedoch weder selbstgefällig noch naiv sein. Wir müssen den Menschen beweisen, dass wir in der Lage sind, Ereignisse, die uns überwältigen und manchmal sogar in Angst und Schrecken versetzen, in den Griff zu bekommen. Letztes Jahr haben wir vereinbart, dass die EU die Bürgerinnen und Bürger vor Sicherheitsbedrohungen, illegaler Einwanderung und unkontrollierter Globalisierung schützen wird, und wir müssen hier weiterhin greifbare Ergebnisse erzielen. Daher würde ich mir wünschen, das wir auf der bevorstehenden Tagung des Europäischen Rates bei unseren politischen Maßnahmen in folgenden drei Bereichen weiter vorankommen.

Erstens: Sicherheit. Der Terrorismus stellt nach wie vor eine große Bedrohung dar. Die jüngsten Angriffe machen deutlich, dass wir es mit einer neuen Welle der Radikalisierung in unseren eigenen Ländern zu tun haben. Lassen Sie mich ehrlich sein: Die EU wird die Nationalstaaten in diesem Kampf nicht ersetzen, weil die politische Reaktion weitgehend von den Regierungen abhängt. Doch die EU kann dazu beitragen, diesen Kampf zu gewinnen. Wir haben bereits Fortschritte in der Frage der ausländischen Kämpfer und Rückkehrer erzielt. Jetzt ist es an der Zeit, die Zusammenarbeit mit der Internet-Branche zu intensivieren. Terroristische Propaganda ist in den ersten Stunden, nachdem sie im Internet gepostet wurde, am wirkungsvollsten. Daher sollten wir die Branche anhalten, Instrumente zu entwickeln, die Inhalte, die terroristisches Gedankengut verbreiten oder zu Gewalt aufrufen, automatisch entdecken und löschen.

Da wir alle gemeinsam für die Sicherheit in Europa verantwortlich sind, würde ich mir zudem wünschen, dass wir uns darauf verständigen, dass eine Ständige Strukturierte Zusammenarbeit im Bereich der Verteidigung eingeleitet werden muss. Um diese zum Erfolg zu führen, sind wir darauf angewiesen, dass Sie ehrgeizige Verpflichtungen eingehen: von Projekten zur Entwicklung unserer Verteidigungsfähigkeiten bis zu anspruchsvolleren Aufgaben wie militärischen Operationen. Mit entsprechenden Entscheidungen werden wir zeigen, dass wir entschlossen sind, mehr in die Sicherheit und Verteidigung Europas zu investieren, und dass wir Verantwortung für die transatlantischen Beziehungen übernehmen, in einer Zeit, in der unsere Seite des Atlantiks stärker gefordert ist als je zuvor. Alle Mitgliedstaaten sollten zur Beteiligung an der neu entstehenden Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich eingeladen und niemand sollte ausgeschlossen werden. Diese Zusammenarbeit kann das beste Beispiel dafür sein, dass wir nicht für "unterschiedliche" Geschwindigkeiten eintreten, sondern eine Arbeitsmethode festlegen, die es der gesamten EU ermöglicht, die "richtige" Geschwindigkeit zu finden.

Zweitens: irreguläre Migration; hier müssen wir die Lage auf der zentralen Mittelmeerroute überprüfen. Die Anzahl der in Italien illegal eintreffenden Migranten, die hauptsächlich wirtschaftliche Motive haben, ist im Vergleich zum Vorjahr um 26 % gestiegen; etwa 1900 Menschen haben ihr Leben auf See verloren und die Schleuserkriminalität hat bislang ungekannte Ausmaße angenommen. Im Zusammenhang mit unseren Beschlüssen sind einige Ergebnisse auf operativer Ebene erzielt worden, wobei vor allem die Ausbildung der lybischen Küstenwache, die Festnahme von mehr als 100 Schleusern und das Aufbringen von mehr als 400 ihrer Boote zu nennen sind. Dies reicht jedoch bei weitem nicht aus, und für mich ist nicht ersichtlich, weshalb wir nicht eine größere finanzielle Verantwortung für das Funktionieren der lybischen Küstenwache übernehmen sollten. Sie ist unser Verbündeter bei der Bekämpfung der Schleuser. Ich mache Sie darauf aufmerksam, weil auf der Arbeitsebene einige unserer Vertreter diesbezüglich nicht die erforderlichen Entscheidungen treffen.

Schließlich die ungezügelte Globalisierung. Um in unseren Ländern unsere Freihandelsagenda zu schützen, müssen wir unter Beweis stellen, dass wir in der Lage sind, Europa gegen diejenigen zu verteidigen, die unsere Offenheit ausnutzen wollen. Daher müssen wir sicherstellen, dass unsere handelspolitischen Schutzinstrumente wirksam sind. Wir müssen eine ernsthafte Debatte darüber führen, wie wir den Grundsatz der Gegenseitigkeit verbessern und Investitionen von Drittstaaten, die unlautere Beschränkungen auferlegen, einer genauen Untersuchung unterziehen können. Die Menschen müssen wissen, dass wir sie gegen unlautere Handelspraktiken schützen können.

Was die Tagesordnung anbelangt, werden unsere Beratungen am Donnerstag um 15.00 Uhr mit dem traditionellen Gedankenaustausch mit dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, Antonio Tajani, beginnen. Danach wird uns Premierminister Muscat über den aktuellen Stand der Umsetzung unser früheren Schlussfolgerungen informieren. In unserer ersten Arbeitssitzung werden wir uns mit den Themen innere Sicherheit, Terrorismusbekämpfung und Verteidigung befassen. Nach der Annahme unserer Schlussfolgerungen zu diesen Themen werden wir unsere Arbeit unterbrechen und vor die Presse treten. Wir werden bei einem Arbeitsessen erneut zusammentreten und uns dabei mit dem Thema Außenbeziehungen befassen. Kanzlerin Merkel und Präsident Macron werden zunächst den Sachstand bei der Umsetzung der Minsker Vereinbarungen erläutern. Anschließend werde ich Ihnen meine Überlegungen nach den jüngsten internationalen Gipfeltreffen und Zusammenkünften, unter anderem mit den Präsidenten Trump und Erdoğan, darlegen. In diesem Zusammenhang möchte ich, dass wir erneut darauf hinweisen, dass wir vereint hinter dem Pariser Klimaschutzübereinkommen stehen. Am Ende des Abendessens wird uns Premierministerin May ihre Absichten in Bezug auf die Verhandlungen über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union darlegen. Nach dem Abendessen werde ich die 27 Staats- und Regierungschefs bitten, für einen kurzen Informationsaustausch über den aktuellen Stand der Verhandlungen zu verbleiben und das Verfahren für die Verlagerung der im Vereinigten Königreich ansässigen Agenturen zu billigen.

Am Freitag wird unsere Tagung um 10.00 Uhr in Anwesenheit von EZB-Präsident Draghi beginnen, der die derzeitige wirtschaftliche Lage erläutern wird. Danach werden wir uns mit dem Thema Handel befassen und die diesbezüglichen Schlussfolgerungen annehmen. Anschließend werden wir uns mit den Schlussfolgerungen zur Migration befassen, wobei uns Premierminister Muscat über die Folgemaßnahmen zur Erklärung von Malta informieren wird. Bevor wir schließen, werden wir im Hinblick auf das Arbeitsprogramm des künftigen Vorsitzes zusammen mit Ministerpräsident Ratas noch kurz das Konzept "Digitales Europa" besprechen. Unsere Tagung dürfte gegen Mittag zu Ende gehen. Ich freue mich darauf, Sie alle in Brüssel begrüßen zu dürfen.

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Schlussfolgerungen des Rates zum Aktionsplan der EU für Menschen, Natur und Wirtschaft

mer, 21/06/2017 - 13:01

Der Rat hat Schlussfolgerungen zum Aktionsplan der EU für Menschen, Natur und Wirtschaft angenommen. Mit dem Plan wird die Umsetzung der Naturschutzrichtlinien verbessert, sodass sie ihr volles Potenzial entfalten können. Die Minister brachten ihre Unterstützung für den Aktionsplan der EU zum Ausdruck, der darauf abstellt, einige Defizite bei der Umsetzung mittels vier Schwerpunktbereichen und 15 konkreten Maßnahmen auszuräumen. Diese Schlussfolgerungen signalisieren das starke Engagement der EU für den Schutz von Arten und natürlichen Lebensräumen und für Fortschritte auf dem Weg zur Verwirklichung des Ziels der EU für 2020, den Verlust an Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen aufzuhalten und umzukehren. In den Schlussfolgerungen werden zudem die Akteure der EU auf allen Ebenen aufgerufen, die gemeinschaftliche Zusammenarbeit zu verstärken, damit echte Fortschritte erzielt werden.

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Reaktion der EU auf die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung – eine nachhaltige Zukunft für Europa

mar, 20/06/2017 - 17:40

Die EU hat eine führende Rolle in dem Prozess gespielt, der im September 2015 zur Verabschiedung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und ihrer 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung geführt hat. Sie ist jetzt entschlossen, eine führende Rolle bei der Umsetzung der Agenda zu übernehmen.

In den heute vom Rat angenommenen Schlussfolgerungen wird erneut zum Ausdruck gebracht, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten fest entschlossen sind, die Agenda 2030 vollständig umzusetzen und die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung zu verwirklichen. In den Schlussfolgerungen ist die Reaktion der EU auf die Agenda 2030 und der von ihr verfolgte Ansatz für die Umsetzung der Agenda auf EU-Ebene dargelegt. Auch die nächsten Schritte, die erforderlichen Mittel und Ressourcen, die Art und Weise einer möglichen Einbeziehung verschiedener Interessenträger und Maßnahmen zur künftigen Überwachung und Überprüfung kommen darin zur Sprache.

In den Schlussfolgerungen wird hervorgehoben, wie wichtig es ist, die nachhaltige Entwicklung in ihren drei Dimensionen (wirtschaftlich, sozial, ökologisch) auf ausgewogene und integrative Weise zu verwirklichen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die nachhaltige Entwicklung in allen Politikbereichen durchgängig berücksichtigt wird und dass die EU ehrgeizige politische Maßnahmen ergreift, um die globalen Herausforderungen anzugehen.

Der Rat fordert die Kommission auf, bis Mitte 2018 in einer Umsetzungsstrategie Zeitplanung, Ziele und konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Agenda 2030 in allen Politikbereichen der EU vorzulegen. Ferner sollte die Kommission bis Mitte 2018 feststellen, wo noch Defizite bestehen und was die EU bis zum Jahr 2030 in den Bereichen Politik, Gesetzgebung, Lenkungsstrukturen für horizontale Kohärenz und Umsetzung dagegen tun kann.

Die EU appelliert an die anderen VN-Mitgliedstaaten und alle Interessengruppen, einschließlich der Zivilgesellschaft und des Privatsektors, zur Umsetzung der Agenda 2030 beizutragen.

Um die Agenda 2030 zu fördern, ist mehr Einsatz gefordert. Der Rat weist in seinen Schlussfolgerungen auf das mangelnde Engagement der Öffentlichkeit hin und fordert Maßnahmen zur Sensibilisierung der EU-Bürgerinnern und -Bürger.

Hintergrundinformationen

Die Schlussfolgerungen stützen sich auf die im November 2016 von der Kommission vorgelegte Mitteilung mit den Titel "Auf dem Weg in eine nachhaltige Zukunft". Darin zeigt die Kommission die Verbindung zwischen der nachhaltigen Entwicklung der Agenda 2030 und dem politischen Rahmen der EU sowie den Prioritäten der Kommission auf. Die Mitteilung gibt einen Überblick darüber, in welchem Umfang welche nachhaltigen Entwicklungsziele bereits von der EU verwirklicht wurden und welche Hauptdefizite und ‑anliegen in Bezug auf die Nachhaltigkeit noch angegangen werden müssen.

Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung

Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung "Transformation unserer Welt" ist auf dem VN-Gipfel für nachhaltige Entwicklung (New York, 25. bis 27. September 2015) angenommen worden. Sie umfasst eine Reihe von globalen Zielen für nachhaltige Entwicklung, die zum 1. Januar 2016 an die Stelle der Millenniums-Entwicklungsziele getreten sind.

Die Agenda 2030 ist eine Reaktion auf die weltweiten Herausforderungen und zielt dabei auf die umfassende Beseitigung der Armut und die ganzheitliche Berücksichtigung der wirtschaftlichen, der sozialen und der ökologischen Dimension der nachhaltigen Entwicklung ab. Die 17 neuen Ziele für nachhaltige Entwicklung und die 169 damit verbundenen Zielvorgaben erstrecken sich auf zentrale Bereiche wie Armut, Menschenrechte, Ernährungssicherheit, Gesundheit, nachhaltiger Verbrauch und nachhaltige Produktion, Wachstum, Beschäftigung, Infrastruktur, nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen, Meere, Klimawandel und Gleichstellung der Geschlechter.

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Wichtigste Ergebnisse der Ministertagung der Östlichen Partnerschaft,19. Juni 2017

mar, 20/06/2017 - 17:20

Die Hohe Vertreterin Federica Mogherini führte den Vorsitz der jährlichen Ministertagung der Östlichen Partnerschaft, an der auch EU-Kommissionsmitglied Johannes Hahn teilnahm. Die EU-Außenminister und ihre Amtskollegen aus den sechs Ländern der Östlichen Partnerschaft (Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine) kamen zusammen, um das Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft, das im November 2017 in Brüssel stattfindet, vorzubereiten.

Die Minister verwiesen auf die seit dem letzten Gipfeltreffen 2015 in Riga erzielten Errungenschaften, wobei sie vor allem den spürbaren Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger der sechs Partnerländer hervorhoben.

"Wir haben heute das klare Bekenntnis der EU und der östlichen Partner zu unserer engen Zusammenarbeit bekräftigt. Unser Gipfeltreffen im November wird unsere Einigkeit unter Beweis stellen, wobei konkrete Ergebnisse im Mittelpunkt stehen werden."

Federica Mogherini, Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik

Sie bekräftigten, dass das bevorstehende Gipfeltreffen weitere Leitlinien zur Stärkung der Zusammenarbeit in den vier vorrangigen in Riga vereinbarten Bereichen des Engagements vorgeben soll:

  • eine Stärkung der Staatsführung: für den Ausbau der Institutionen und die Förderung von verantwortungsvollem Regieren
  • eine Stärkung der Gesellschaft: für größere Mobilität und mehr direkte persönliche Kontakte
  • eine Stärkung der Wirtschaft: für eine Ankurbelung der wirtschaftlichen Entwicklung und die Nutzung von Marktchancen für mehr Wohlstand
  • eine Stärkung der Konnektivität: für eine Verbesserung der Verbundnetze, insbesondere in den Bereichen Verkehr und Energie

Die Hohe Vertreterin Mogherini und Kommissionsmitglied Hahn stellten den Ministern zu diesem Zweck ein Arbeitsdokument vor, das gemeinsam vom EAD und von der Europäischen Kommission vorbereitet wurde: "Östliche Partnerschaft – Schwerpunktsetzung auf Kernprioritäten und Ziele". Das Dokument, in dem 20 Ziele für 2020 in den vier Bereichen ausgewiesen werden, wurde zum ersten Mal im Dezember 2016 vorgestellt und diesen Monat auf Grundlage von Beiträgen der EU-Mitgliedstaaten und der Länder der Östlichen Partnerschaft überarbeitet. Darin werden konkret greifbare Ergebnisse, die von der Zusammenarbeit erwartet werden, umrissen; außerdem soll es sowohl für das Gipfeltreffen als auch für 2020 als gemeinsamer Arbeitsplan dienen.

Die Minister erörterten auch eine effizientere und wirksamere multilaterale Struktur der Östlichen Partnerschaft, mit der sie besser an die vier politischen Prioritäten angepasst werden soll, ihre Annahme ist auf dem nächsten Gipfeltreffen vorgesehen.

Um diesen strukturierteren Ansatz mit vier Schwerpunktbereichen und 20 Zielen stärker hervorzuheben, wird die Partnerschaft diese Woche auf dem 3. Jugendforum der östlichen Partnerschaft (22. bis 23. Juni in Warschau) ein neues optisches Erscheinungsbild erhalten.


EU-Kontext

Auf der Tagung des Rates "Auswärtige Angelegenheiten" vom 15. Mai 2017 führten die Minister einen Gedankenaustausch über die Östliche Partnerschaft. Sie bekräftigten die zentrale Bedeutung der Östlichen Partnerschaft für die Europäische Union und betonten ihre Geschlossenheit bei der maßgeschneiderten Unterstützung für die Region bzw. für jedes einzelne Land der Östlichen Partnerschaft. Sie unterstrichen ferner ihre Entschlossenheit, konkrete Ergebnisse zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger sowohl in der EU als auch in den Ländern der Östlichen Partnerschaft zu erzielen.

In diesem Zusammenhang begrüßten sie das Inkrafttreten der Visaliberalisierung für Georgien und die Ukraine und verwiesen auf die Bedeutung der Umsetzung der Assoziierungsabkommen bzw. Abkommen über vertiefte und umfassende Freihandelszonen (AA/DCFTA) und der Reformen.

Die Ukraine, Georgien und die Republik Moldau haben 2014 Assoziierungsabkommen mit der EU unterzeichnet, einschließlich vertiefter und umfassender Freihandelszonen (DCFTA).

Die EU und Armenien haben die Verhandlungen über ein umfassendes und erweitertes Partnerschaftsabkommen zur Vertiefung der bilateralen Beziehungen zum Abschluss gebracht. Die Verhandlungen über ein neues umfassendes Abkommen mit Aserbaidschan haben begonnen. Zwar sind konkrete Schritte seitens Belarus zur Achtung von Demokratie und Menschenrechten nach wie vor für die Gestaltung der künftigen Politik der EU gegenüber diesem Land erforderlich, die Koordinierungsgruppe EU-Belarus bietet jedoch einen umfassenderen Ansatz für die bilateralen Beziehungen.

Die Initiative Östliche Partnerschaft wurde im Jahr 2009 ins Leben gerufen, ihr Schwerpunkt liegt auf der regionalen Zusammenarbeit mit den östlichen Nachbarn der EU. Sie soll politische Assoziierung und wirtschaftliche Integration zwischen der EU und den sechs osteuropäischen Partnerländern fördern: Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Republik Moldau und Ukraine. Sie ist reformorientiert und setzt den Schwerpunkt auf eine Stärkung der Resilienz der Partnerländer sowie auf die Stabilisierung der Nachbarschaft.

Sie ist auf den gemeinsamen Werten der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit, der Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten sowie dem Bekenntnis zu den Grundsätzen der Marktwirtschaft begründet.

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Mali und die Sahelzone: EU verstärkt ihre Maßnahmen für die Sicherheit der Region

mar, 20/06/2017 - 17:03

Der Rat hat heute einen Beschluss zur Unterstützung der Regionalisierung der Missionen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU (GSVP-Missionen) in der Sahelzone – d. h. EUCAP Sahel Mali, EUCAP Sahel Niger und EUTM Mali – angenommen.

Der Ratsbeschluss ermöglicht die Einrichtung einer regionalen Koordinierungszelle, die im Hauptquartier einer der zivilen EU-Missionen, der EUCAP Sahel Mali, ihren Sitz hat. Der regionalen Koordinierungszelle gehören auch Experten für innere Sicherheit und Verteidigung in den Sahel-G5-Ländern an, die in Mali, aber auch in den EU-Delegationen in anderen Sahel-G5-Ländern – d. h. Mauretanien, Burkina Faso, Niger und Tschad – eingesetzt sind.

In einer ersten Phase wird die regionale Koordinierungszelle eine Erfassung des Bedarfs und der Lücken in der Sicherheit und der Verteidigung der Sahel-G5-Länder vornehmen, mit dem Ziel der Ausarbeitung eines regionalen Durchführungsplans für die GSVP, in dem Empfehlungen für etwaige weitere Phasen ausgesprochen werden. Sie wird ferner die Veranstaltung von Fortbildungskursen für Auszubildende in den Sahel-G5-Ländern in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung durch GSVP-Missionen der EU erleichtern.

Die Ziele der Verstärkung eines regionalen Ansatzes bei den Arbeiten der EU in der Region bestehen darin, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Sahelzone zu unterstützen, regionale Kooperationsstrukturen zu fördern und die nationalen Kapazitäten der Sahel-G5- Länder zu stärken.

Die EU unterstützt die Bemühungen der Sahel-G5-Länder und wird mit ihnen bei der Bekämpfung des Terrorismus und aller anderen Bedrohungen von Sicherheit und Frieden zusammenarbeiten. Am 19. Juni hat der Rat Schlussfolgerungen zu Mali und der Sahelzone angenommen, in denen insbesondere der Terroranschlag vom 18. Juni in Bamako (Mali) aufs Schärfste verurteilt wird. In den Schlussfolgerungen wird daran erinnert, dass die EU einen soliden integrierten Ansatz zur Stabilisierung der Region verfolgt, der unter anderem eine ganze Bandbreite relevanter Instrumente in den Bereichen Diplomatie, langfristige Entwicklungszusammenarbeit, Unterstützung der Menschenrechte, Stabilisierungsbemühungen, Stärkung der Widerstandsfähigkeit, humanitäre Hilfe, Migrationssteuerung und Sicherheit, einschließlich GSVP-Missionen, umfasst.

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