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Europäischer Rat (Nachrichten)

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Schreiben von Präsident Donald Tusk an die Staats- und Regierungschefs der EU vor ihrem informellen Abendessen in Tallinn

ven, 22/09/2017 - 13:00

Ich sende Ihnen dieses Schreiben, da mich Ministerpräsident Ratas gebeten hat, bei unserem Abendessen vor dem Digital-Gipfel in Tallinn den Vorsitz zu führen.

Am 29. Juni 2016, einige Tage nach der Brexit-Abstimmung im Vereinigten Königreich, haben wir beschlossen, mit einer Reflexion über die Zukunft einer Europäischen Union mit 27 Mitgliedstaaten zu beginnen. Ergebnis der ersten Tagung zu diesem Thema im September 2016 war der Bratislava-Fahrplan. Wir kamen überein, unser Augenmerk auf die dringendsten Anliegen unserer Bürgerinnen und Bürger zu richten: Migration, Sicherheit sowie wirtschaftliche und soziale Fragen. Wir haben diese Agenda in diesem Jahr in Malta und in Brüssel weiterentwickelt und schließlich die Erklärung von Rom formuliert, in der eine umfassendere Vision für die kommenden Jahre skizziert wird.

Parallel dazu haben wir außerdem auf den regulären Tagungen des Europäischen Rates an Ergebnissen zu dieser Agenda gearbeitet. Die Lage in Europa ist heute besser und wir können mit mehr Optimismus in die Zukunft blicken, da wir einige Fragen lösen konnten. Bei dem Thema Migration haben wir uns zunächst auf die östliche Mittelmeerroute und sodann auf die zentrale Mittelmeerroute konzentriert und haben die Kontrolle über unsere Außengrenzen wiederhergestellt und die Zahl der irregulären Migranten und der Todesopfer auf See verringert. Im Hinblick auf die Sicherheit haben wir unser Instrumentarium zur Bekämpfung des Terrorismus weiter gestärkt und wichtige Fortschritte bei der europäischen Verteidigung, einschließlich der Zusammenarbeit mit der NATO, erzielt. Im Bereich der Wirtschaft haben wir eine Neuorientierung unserer Handelspolitik eingeleitet, damit die negativen Auswirkungen der Globalisierung gemildert werden. Wir haben weiterhin hohe Ziele bei der Marktöffnung (Handelsabkommen mit Kanada und Japan) und wollen zugleich robuster auf unlautere Handelspraktiken reagieren.

Zu jeder dieser Fragen haben wir noch wichtige und harte Arbeit vor uns. Wir müssen unsere auswärtige Migrationspolitik konsolidieren, unsere Fähigkeit zu Rückführungen verbessern und zu dauerhaften Lösungen für ein reformiertes Asylsystem gelangen. Wir müssen die europäische Verteidigung weiter stärken, und zwar zunächst indem wir im Dezember die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit einleiten. Ebenso müssen wir unsere wirtschaftliche Basis weiter verbessern, einschließlich durch den digitalen Binnenmarkt (Gipfeltreffen in Tallinn), und zugleich dafür sorgen, dass sie sozial ausgewogen ist (Gipfeltreffen in Göteborg im November).

Wir müssen auch über die künftige Entwicklung des Euro entscheiden. Es gibt kein Patentrezept für die endgültige Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion. Dennoch bin ich davon überzeugt, dass wir die Pflicht haben, die Funktionsweise der WWU zu verbessern und sie Schritt für Schritt zu stärken. Wir sollten vorrangig die Bankenunion entsprechend dem vereinbarten Fahrplan vollenden, sodass das Euro-Währungsgebiet strukturell gestärkt wird. Daher müssen wir eine gemeinsame Letztsicherung für die Bankenunion entwickeln, um die Risikominderung voranzubringen und den Weg zu einem europäischen Einlagenversicherungssystem zu ebnen. Wir sollten zudem die Handlungsfähigkeit Europas verbessern, wozu auch die Weiterentwicklung des ESM zu einem Europäischen Währungsfonds gehören könnte. Es wurden einige Ideen zur Governance und zu den Haushaltsmitteln im Zusammenhang mit dem Euro-Währungsgebiet vorgebracht, die einer eingehenderen Erörterung bedürfen. Um hier Fortschritte zu erzielen, werde ich für Dezember einen Euro-Gipfel in einem inklusiven Format einberufen. Konkrete Beschlüsse zu diesen Themen sollten spätestens auf der Tagung des Europäischen Rates im Juni nächsten Jahres getroffen werden.

Gleichzeitig sollten wir die internationale Rolle der Union in unserer Nachbarschaft und auf globaler Ebene weiter stärken. Für die Oktober-Tagung des Europäischen Rates schlage ich vor, dass wir unsere Reaktion auf die Entwicklungen in den Beziehungen zur Türkei erörtern; für die Mai-Tagung nächsten Jahres schlage ich in Absprache mit Ministerpräsident Borisov vor, dass wir in Bulgarien zu einem Westbalkan-Gipfel zusammenkommen. Das Thema Handel wird ebenfalls weiterhin eine wichtige Priorität bei unserer Arbeit sein.

Neben diesen unmittelbaren Prioritäten stehen wir mit der nächsten mehrjährigen Haushaltsplanung der EU vor einer großen Aufgabe. Die Beratungen, die unsere Politik in den nächsten Jahren prägen werden, können erst dann ernsthaft beginnen, wenn wir das Übereinkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs geschlossen haben. Das wird ein wichtiges Thema auf unserer Agenda bleiben, bis wir rechtzeitig vor dem Inkrafttreten des neuen mehrjährigen Finanzrahmens im Jahr 2021 zu einem Einvernehmen gelangen.

Wir können uns nicht mit all diesen Fragen in Tallinn befassen und schon gar nicht entsprechende Entscheidungen treffen. Dennoch bin ich der Auffassung, dass diese Tagung eine gute Gelegenheit bieten wird, darüber zu beraten, wie wir diese Debatte angehen sollen, insbesondere angesichts zahlreicher interessanter Stellungnahmen zu Inhalt, Methoden und Zielen, die wir in letzter Zeit gehört haben. Ich werde Sie um richtungsweisende Vorschläge bitten, damit wir nach unserer Aussprache darüber entscheiden können, wie wir die Arbeit des Europäischen Rates in dieser Hinsicht gestalten sollen. Um einen offenen, freimütigen und informellen Austausch über diese Fragen zu ermöglichen, werden keine Texte vorliegen und wird es keine schriftlichen Schlussfolgerungen zu unseren Beratungen geben.

Schließlich sollte uns bewusst sein, dass der Brexit für uns nach wie vor eine der wichtigsten Aufgaben ist. Er wird Gegenstand unserer nächsten Tagung am 27. Oktober auf Grundlage von Artikel 50 sein.

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Nordkorea: Rat passt Sanktionsliste an die jüngste Resolution des VN-Sicherheitsrats an

ven, 11/08/2017 - 10:20

Der Rat hat weitere 9 Personen und 4 Einrichtungen – darunter die staatseigene Foreign Trade Bank (FTB) – in die Listen der Personen und Einrichtungen aufgenommen, deren Vermögenswerte einzufrieren sind und gegen die Reisebeschränkungen verhängt wurden, und setzt damit Teile der neuen Sanktionen aus der Resolution 2371 (2017) des VN-Sicherheitsrats um.

Diese Resolution wurde am 5. August 2017 als Reaktion auf die fortdauernden Tätigkeiten zur Entwicklung von Kernwaffen und ballistischen Flugkörpern durch die Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK) – unter Verletzung und eklatanter Missachtung früherer Resolutionen des VN-Sicherheitsrats – verabschiedet.

Mit diesem Beschluss erhöht sich die Zahl der Personen, die den restriktiven Maßnahmen gegen die DVRK unterliegen, auf 62 Personen bzw. 50 Einrichtungen entsprechend der Benennungen der VN. Zudem wurden 41 Personen und 7 Einrichtungen von der EU selbst benannt.

Der Rat arbeitet darauf hin, auch die anderen in der Resolution 2371 (2017) des VN-Sicherheitsrats vorgesehenen Sanktionen rasch umzusetzen.

Die EU hat alle Resolutionen des VN-Sicherheitsrats umgesetzt, die als Reaktion auf die Nuklear- und Nuklearwaffenprogramme, andere Massenvernichtungswaffenprogramme und Programme für ballistische Flugkörper der DPRK angenommen wurden. Darüber hinaus hat die EU eigenständige restriktive Maßnahmen gegen die DVRK verhängt, welche die VN-Sanktionen ergänzen und verstärken.

Die Rechtsakte wurden im schriftlichen Verfahren angenommen. Sie werden am 11. August im Amtsblatt veröffentlicht.

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Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der EU zur Erklärung einiger Drittländer, sich den Zielen eines Durchführungsbeschlusses des Rates über restriktive Maßnahmen gegen Syrien anzuschließen

jeu, 10/08/2017 - 15:20

Der Rat hat am 17. Juli 2017 den Beschluss (GASP) 2017/1341[1] zur Durchführung des Beschlusses 2013/255/GASP des Rates angenommen.

Mit dem Beschluss wird die in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP enthaltene Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, geändert und es werden 16 Personen in die Liste aufgenommen.

Die Bewerberländer ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, Montenegro*, Serbien* und Albanien*, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA‑Länder Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich diesem Beschluss an.

Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit dem genannten Ratsbeschluss in Einklang steht.

Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung zur Kenntnis und begrüßt sie.

[1] Am 18.07.2017 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 185, S. 56) veröffentlicht.

*Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

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Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der Europäischen Union zur Erklärung einiger Drittländer, sich den Zielen eines Durchführungsbeschlusses des Rates über restriktive Maßnahmen gegen Syrien anzuschließen

jeu, 10/08/2017 - 11:20

Der Rat hat am 10. Juli 2017 den Beschluss (GASP) 2017/1245[1] zur Durchführung des Beschlusses 2013/255/GASP des Rates angenommen.

Mit diesem Beschluss wird die in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP enthaltene Liste der Personen und Organisationen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, geändert.

Die Bewerberländer ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, Montenegro*, Serbien* und Albanien*, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA‑Länder Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.

Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss in Einklang steht.

Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung zur Kenntnis und begrüßt sie.

 

[1] Am 11.07.2017 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 178, S. 13) veröffentlicht.

* Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

Catégories: Europäische Union

Erklärung der Hohen Vertreterin, Federica Mogherini, im Namen der Europäischen Union anlässlich des Internationalen Tags der indigenen Bevölkerungen der Welt am 9. August 2017

mar, 08/08/2017 - 17:20

Vor zehn Jahren verabschiedete die Vollversammlung der Vereinten Nationen die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker (UNDRIP), mit der ein Rahmen für die Rechte, die Würde und das Wohlergehen der indigenen Völker geschaffen wurde.

Seitdem haben die Anerkennung und das Verständnis für die Herausforderungen, die indigene Völker zu meistern haben, stetig zugenommen. Diese positive Entwicklung wird durch eine enge Zusammenarbeit und Partnerschaften zwischen Staaten, Zivilgesellschaft und indigenen Völkern weiter verstärkt. Diese Partnerschaften wurden vor allem durch den Einsatz der indigenen Völker selbst für ihre Rechte, um allen Formen der Diskriminierung ein Ende zu setzen sowie Menschenrechtsverletzungen und Missbrauch anzuprangern, vorangebracht.

Während der Anteil der indigenen Bevölkerung an der Weltbevölkerung weniger als fünf Prozent beträgt, liegt ihr Anteil an der ärmsten Bevölkerungsgruppe bei 15 Prozent. Überdies zählen Angehörige der indigenen Völker oft zu den ersten Opfern, wenn sich die Menschenrechtslage verschlechtert.

Die EU verfügt über eine breite Palette von Maßnahmen, um die Rechte der indigenen Völker im Sinne der UNDRIP zu wahren. Hierzu zählen Maßnahmen zur Wahrung der Menschenrechte, entwicklungspolitische Programme sowie Finanzierungsinstrumente. Bei der bilateralen Zusammenarbeit mit vielen Ländern misst die EU der Mitwirkung der indigenen Bevölkerung am öffentlichen Leben auf lokaler wie auf nationaler Ebene große Bedeutung bei. Die EU kämpft gegen die Gewalt, der Angehörige indigener Völker und Menschenrechtsaktivisten ausgesetzt sind – insbesondere wenn sie sich für den Schutz von Land und natürlichen Ressourcen einsetzen. Über das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte bietet die EU gefährdeten Menschenrechtsverteidigern, die indigenen Völkern angehören, Schutz.

Dieses Engagement für den Schutz vor Bedrohungen und Gewalt wurde in den Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union zu indigenen Völkern vom 15. Mai 2017 bekräftigt.

Die EU wird die indigenen Völker in ihrem Kampf gegen Diskriminierung und Ungleichheit auch weiterhin unterstützen. Deshalb begrüßt die EU ausdrücklich die Einbeziehung der indigenen Bevölkerung in die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, bei der wir einen rechtebasierten Ansatz für die Entwicklungszusammenarbeit zugrunde legen, der sich an Rechtsnormen orientiert und alle Menschenrechte einschließt, sodass niemand zurückgelassen wird. Der Beitrag der EU zur Agenda orientiert sich am neuen Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik.

Die EU begrüßt die Fortsetzung des Dialogs mit den indigenen Völkern auf allen Ebenen der Zusammenarbeit, damit unsere Maßnahmen maximale Wirkung zeigen. Wir werden mit allen Partnern zusammenarbeiten, angefangen bei den indigenen Völkern selbst, damit die internationale Gemeinschaft auch in Zukunft die mit dem UNDRIP verknüpften Verpflichtungen einhält.

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Erklärung der Hohen Vertreterin Federica Mogherini im Namen der EU zu Venezuela

jeu, 03/08/2017 - 18:00

Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten bedauern zutiefst die Entscheidung der venezolanischen Regierung, die Wahlen zu einer verfassungsgebenden Versammlung am 30. Juli doch durchzuführen.

Die Wahlen zur verfassunggebenden Versammlung haben die Krise in Venezuela langfristig verschlimmert. Durch sie besteht die Gefahr, dass andere in der Verfassung vorgesehene rechtmäßige Institutionen wie die Nationalversammlung untergraben werden. Die Umstände, unter denen die Wahlen stattfanden, wecken weitere Zweifel an der Fähigkeit der verfassungsgebenden Versammlung, alle Teile der venezolanischen Bevölkerung effektiv zu vertreten. Allen, die ernsthafte Verhandlungen verweigern, bietet sie einen Vorwand, den Konflikt weiter anzufachen und unkontrolliert Macht auszuüben. Zudem sind die rechtlichen Befugnisse der verfassungsgebenden Versammlung unklar.

Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten können die verfassungsgebende Versammlung aufgrund ihrer Bedenken hinsichtlich der tatsächlichen Repräsentativität und Legitimität der Versammlung deshalb nicht anerkennen, und fordern die Regierung von Präsident Nicolas Maduro auf, dringliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Entwicklungen wieder in geordnete Bahnen zu lenken. Insbesondere sollte die effektive Einrichtung der verfassungsgebenden Versammlung ausgesetzt werden, und es sollten die Befugnisse aller in der Verfassung vorgesehenen Institutionen ausdrücklich anerkannt werden.

Weitere vertrauensbildende Maßnahmen wie die Freilassung aller inhaftierten politischen Gegner sind ebenfalls erforderlich. In dieser Hinsicht sind die EU und ihre Mitgliedstaaten zutiefst besorgt über die Nachricht, dass Leopoldo López und Antonio Ledezma aus ihrem Hausarrest weggebracht wurden und ersuchen um Aufklärung über ihren Verbleib.

Mit dieser Stellungnahme wenden sich die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten an alle in Venezuela, die über das demokratische Mandat, zu regieren und Recht zu sprechen, verfügen, und rufen sie nachdrücklich auf, ihrer jeweiligen Verantwortung gerecht zu werden und darüber zu verhandeln, wie es weitergehen soll. Erfolgreiche Verhandlungen erfordern Kompromisse und Garantien. Dazu gehört auch, dass die in der Verfassung verankerten Rechte und Mandate aller rechtmäßigen staatlichen Institutionen, insbesondere die der Nationalversammlung, aber auch des Obersten Gerichtshofs und der Generalstaatsanwaltschaft, uneingeschränkt geachtet werden.

Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten begrüßen und befürworten die Angebote von Ländern in der Region und weiterer internationaler Akteure, solche Verhandlungen zu begleiten und zu erleichtern. Sie sind bereit, alle Bemühungen im Hinblick auf dieses Ziel aktiv zu unterstützen.

In diesem Zusammenhang verweisen sie auf die vier Punkte, die in dem 2016 eingeleiteten Dialog herausgestellt und im Schreiben des vatikanischen Staatsekretärs Parolin erneut hervorgehoben wurden; dies sind (i) ein Zeitplan für die Wahlen, (ii) die Öffnung eines humanitären Korridors, (iii) die Freilassung inhaftierter Regimegegner und (iv) die Achtung der Nationalversammlung.

Sie fordern alle Seiten auf, auf Gewalt zu verzichten – einschließlich der Gewalt, die von nicht identifizierten Gruppen bewaffneter Zivilisten ausgeht –, und ersuchen die Behörden, die uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte zu gewährleisten.

Die Europäische Union ist bereit, in Bezug auf alle Aspekte Unterstützung zu leisten, bei denen es darum geht, den Alltag der venezolanischen Bevölkerung zu erleichtern.

Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten sind bereit, ihre Reaktion schrittweise zu verstärken, sollten die demokratischen Grundsätze weiter untergraben und die venezolanische Verfassung missachtet werden.

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Mali: Die Europäische Union unterstützt die Stabilisierung in den Regionen Mopti und Segou im Zentrum Malis

jeu, 03/08/2017 - 17:40

Der Rat hat einen Beschluss angenommen, mit dem eine Stabilisierungsaktion in den Gouvernements Mopti und Segou im Zentrum Malis genehmigt wird. Auf Ersuchen der malischen Regierung wird die Europäische Union (EU) ein Team von Experten entsenden, das die nationalen Pläne und politischen Maßnahmen Malis unterstützen und somit dazu beitragen soll, die wachsende Unsicherheit in diesen Regionen zu bekämpfen und die Zivilverwaltung wiederherzustellen und auszubauen. Die Aktion soll in erster Linie dazu beitragen, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und die Gleichstellung der Geschlechter zu festigen und zu stärken, indem die Governance in der Region insgesamt gestärkt wird, und damit der lokalen Bevölkerung zugute kommen.

Das EU-Stabilisierungsteam hat die Aufgabe, die malischen Behörden in Mopti und Segou in Governancefragen zu beraten und sie bei der Planung und Durchführung von Tätigkeiten zu unterstützen, mit denen die Zivilverwaltung und die grundlegenden Dienstleistungen in der Region wiederhergestellt werden sollen. Dabei soll insbesondere ein verstärkter Dialog zwischen den malischen Behörden und der lokalen Bevölkerung unterstützt werden.

Das Stabilisierungsteam besteht aus 10 Personen und wird in der ersten operativen Phase, die ein Jahr dauert, über ein Budget von 3,25 Millionen € verfügen. Das Team wird bei der Delegation der EU in Mali angesiedelt und in Bamako, Mopti und Segou tätig sein. Sein Einsatz ergänzt die Aktionen der Delegation der EU in Mali und der dort eingesetzten GSVP-Missionen (EUCAP Sahel Mali und EUTM Mali) und fügt sich in den Rahmen des integrierten Ansatzes der EU in Mali ein. Vorgesehen ist auch eine enge Zusammenarbeit mit den in der Region anwesenden anderen internationalen Akteuren, insbesondere der Mehrdimensionalen integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA).


Diese Stabilisierungsaktion wurde vom Rat auf der Grundlage von Artikel 28 des Vertrags über die Europäische Union beschlossen; dort heißt es wie folgt: "Verlangt eine internationale Situation ein operatives Vorgehen der Union, so erlässt der Rat die erforderlichen Beschlüsse. In den Beschlüssen sind ihre Ziele, ihr Umfang, die der Union zur Verfügung zu stellenden Mittel sowie die Bedingungen und erforderlichenfalls der Zeitraum für ihre Durchführung festgelegt." Zum ersten Mal hat der Rat einen Beschluss in diesem Rahmen angenommen. Er wurde vom Rat im Wege des schriftlichen Verfahrens angenommen.

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Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der EU zur Erklärung einiger Länder, sich den restriktiven Maßnahmen anzuschließen, die angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, verhängt wurden

mer, 02/08/2017 - 14:42

Der Rat hat am 28. Juni 2017 den Beschluss (GASP) 2017/1148 des Rates [1] erlassen. Mit diesem Ratsbeschluss werden die geltenden restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Januar 2018 verlängert.

Die Bewerberländer Montenegro* und Albanien* und das dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörende EFTA-Land Norwegen sowie die Ukraine schließen sich diesem Ratsbeschluss an.

Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss in Einklang steht.

Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis.

[1] Am 29.06.2017 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 166, S. 35) veröffentlicht.

* Montenegro und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

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EU nimmt drei Personen und drei Unternehmen wegen Handlungen gegen die territoriale Unversehrtheit der Ukraine zusätzlich in die Sanktionsliste auf

ven, 28/07/2017 - 12:00

Die EU hat drei russische Staatsangehörige und drei Unternehmen, die an der Weitergabe von Gasturbinen an die Krim beteiligt waren, zusätzlich in die Liste der Personen und Einrichtungen aufgenommen, die wegen Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben, restriktiven Maßnahmen unterliegen.

Die EU hat die rechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols durch die Russische Föderation nicht anerkannt. Im Rahmen seiner Politik der Nichtanerkennung hat der Rat die Lieferung von wesentlichen Ausrüstungen für Infrastrukturprojekte in wichtigen Sektoren – auch Gasturbinen im Energiesektor – auf der Krim und in Sewastopol verboten. Der Aufbau einer unabhängigen Energieversorgung für die Krim und Sewastopol treibt die Abtrennung dieser Gebiete von der Ukraine voran und untergräbt somit die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine. Gasturbinen sind ein wesentlicher Bestandteil beim Bau neuer Kraftwerke.

Die drei Personen wurden in die Sanktionsliste aufgenommen, weil sie verantwortlich dafür sind, dass Gasturbinen von Russland an die Krim geliefert wurden. Die Turbinen waren ursprünglich von Siemens zur Verwendung im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation verkauft worden. Die anschließende Weiterleitung der Turbinen auf die Krim stellte einen Verstoß gegen die für den ursprünglichen Verkauf geltenden Vertragsbestimmungen dar. Bei den Unternehmen, gegen die Sanktionen verhängt wurden, handelt es sich um die Vertragspartei, die die Gasturbinen erworben hat und für die Weitergabe verantwortlich ist, den derzeitigen Eigentümer der Gasturbinen sowie ein Unternehmen, das auf Kontroll- und Kommunikationssysteme für Kraftwerke, unter anderem in Sewastopol und Simferopol, spezialisiert ist.

Diese Sanktionen bestehen aus dem Einfrieren von Vermögenswerten und einem Reiseverbot und betreffen nun insgesamt 153 Personen und 40 Einrichtungen. Die Maßnahmen wurden im März 2014 eingeführt und zuletzt im März 2017 bis zum 15. September 2017 verlängert.

Die betreffenden Rechtsakte einschließlich der Namen der Personen und der Begründung für ihre Aufnahme in die Liste finden sich im Amtsblatt der EU vom 4. August 2017. Der Rat hat diese Rechtsakte im schriftlichen Verfahren angenommen.

Link zum Amtsblatt


Zu den sonstigen Maßnahmen, die die EU als Reaktion auf die Krise in der Ukraine erlassen hat, gehören unter anderem:

  • Wirtschaftssanktionen gegen bestimmte Sektoren der russischen Wirtschaft, die derzeit bis zum 31. Januar 2018 gelten;
  • restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols, die auf das Gebiet der Krim und Sewastopols beschränkt sind und derzeit bis zum 23. Juni 2018 gelten.
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Legale Migration: Rat einigt sich auf Mandat für Verhandlungen über neue Bestimmungen, um EU für hoch qualifizierte Arbeitskräfte attraktiv zu machen

ven, 28/07/2017 - 11:40

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) hat sich am 26. Juli auf ein Mandat für die Verhandlungen über den Entwurf einer Richtlinie über die Einreise- und Aufenthaltsbedingungen für hoch qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten (Richtlinie über die Blaue Karte) geeinigt. Auf der Grundlage dieses Mandats wird der Ratsvorsitz die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen.

"Mit der Blauen Karte sollen hoch qualifizierte Arbeitskräfte nach Europa gelockt werden. Die Zahl der Spezialisten und Wirtschaftsfachkräfte weltweit ist begrenzt und sie sind stark umworben. Wenn sie sich für Europa entscheiden, stärkt dies unsere Wettbewerbsfähigkeit und trägt zum Wirtschaftswachstum bei", so Andres Anvelt, Innenminister Estlands, das gegenwärtig den Ratsvorsitz innehat. "Wir brauchen eine gemeinsame europäische Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis mit erleichterten und flexibleren Bedingungen, wenn wir mit der amerikanischen Green Card oder dem kanadischen Punktesystem mithalten wollen", fügte Innenminister Anvelt hinzu.

Mit der Reform der Richtlinie über die Blaue Karte soll es für hoch qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten attraktiver werden, in der EU zu arbeiten. Ferner soll ihre Mobilität zwischen Arbeitsstellen in verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden. Die vorgeschlagene Richtlinie würde an die Stelle der geltenden Richtlinie über die Blaue Karte treten, die Einreise- und Aufenthaltsbedingungen stärker harmonisieren und die Situation hoch qualifizierter Arbeitskräfte dadurch verbessern, dass

  • sie integrativere Zulassungskriterien bietet; dazu zählt eine Absenkung des Mindestlohns, den die Mitgliedstaaten für die Zulassung von Drittstaatsangehörigen festlegen können, sowie die Möglichkeit, auch für junge Hochschulabsolventen einen niedrigeren Mindestlohn zu zahlen und die Mindestdauer der Arbeitsverträge auf sechs Monate zu reduzieren;
  • die Verfahren beschleunigt werden, indem insbesondere die Möglichkeit geschaffen wird, bei anerkannten Arbeitgebern vereinfachte Verfahren anzuwenden;
  • die Mitgliedstaaten den Inhabern einer Blauen Karte EU gestatten dürfen, neben ihrer Haupttätigkeit einer selbstständigen Tätigkeit oder einer anderen Berufstätigkeit nachzugehen;
  • die Mobilität innerhalb der EU etwa durch die Verringerung der Mindestdauer des rechtmäßigen Aufenthalts im ersten Mitgliedstaat erleichtert wird;
  • der Geltungsbereich der Richtlinie auf aus Drittstaaten stammende Familienangehörige von EU-Bürgern und in bestimmten Fällen auch auf Personen, die internationalen Schutz genießen, ausgedehnt wird.

Die Europäische Kommission hat den Vorschlag für eine neue Richtlinie über die Blaue Karte im Juni 2016 als Teil der Bemühungen der EU um eine umfassende Migrationspolitik, auch im Bereich der legalen Migration, vorgelegt.

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EUNAVFOR MED Operation SOPHIA: Mandat bis 31. Dezember 2018 verlängert

lun, 24/07/2017 - 17:40

Der Rat hat am 25. Juli 2017 das Mandat der EUNAVFOR MED Operation SOPHIA bis zum 31. Dezember 2018 verlängert. Die EUNAVFOR MED Operation SOPHIA ist eine EU-Marineoperation, mit der das Geschäftsmodell der Migrantenschleuser und Menschenhändler im südlichen zentralen Mittelmeer zerschlagen wird. Die Operation nimmt zwei unterstützende Aufgaben wahr: die Ausbildung der libyschen Küstenwache und Marine sowie einen Beitrag zur Umsetzung des Waffenembargos der Vereinten Nationen auf hoher See vor der Küste Libyens im Einklang mit den Resolutionen 2292 (2016) und 2357 (2017) des VN-Sicherheitsrates.

Außerdem hat der Rat das Mandat der Operation wie folgt geändert:

  • Einrichtung eines Beobachtungsmechanismus für ausgebildete Personen, um die langfristige Effizienz der Ausbildung der libyschen Küstenwache sicherzustellen;
  • Durchführung neuer Überwachungstätigkeiten und Sammeln von Informationen über illegale Ölexporte aus Libyen im Einklang mit den Resolutionen 2146 (2014) und 2362 (2017) des VN-Sicherheitsrates;
  • mehr Möglichkeiten für den Austausch von Informationen über Menschenhandel mit den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten, Frontex und Europol.

"Vor zwei Jahren haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union einstimmig beschlossen, durch die Einrichtung von EUNAVFOR MED Operation SOPHIA gemeinsam gegen eines der abscheulichsten Verbrechen unserer Zeit – den Menschenhandel – vorzugehen. Viele mutmaßliche Schleuser wurden aufgegriffen und im Mittelmeer wurden viele Menschenleben gerettet, und seit letztem Jahr haben unsere Frauen und Männer, die unter europäischer Flagge im Einsatz sind, auch die Ausbildung der libyschen Küstenwache und die Durchsetzung des Waffenembargos auf hoher See vor der Küste Libyens betrieben. Heute bin ich besonders stolz darauf, Ihnen ankündigen zu dürfen, dass das Mandat der Operation SOPHIA einstimmig verlängert und wieder mit zusätzlichen Aufgaben versehen wurde", sagte Federica Mogherini, Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik. "Als vorrangige Angelegenheit werden wir in den nächsten Tagen mit der Überarbeitung des Operationsplans beginnen, um die neuen Aufgaben, wie beispielsweise den Mechanismus für die Überwachung der Tätigkeiten der libyschen Küstenwache und Marine nach der Ausbildung, miteinzubeziehen und um die Wirksamkeit der Mission und die geteilte Verantwortung unter den Mitgliedstaaten zu stärken", fügte sie hinzu.


Hintergrundinformationen

Die EUNAVFOR MED Operation SOPHIA wurde am 22. Juni 2015 eingeleitet und ist Teil des umfassenden Konzepts der EU, zu einer besseren Steuerung der irregulären Migration und zur Zerschlagung der Netzwerke von Menschenhändlern und Schleusern beizutragen.

Im Oktober 2015 hat die aktive Phase der Operation begonnen, in der Schiffe, die von Schleusern oder Menschenhändlern benutzt oder mutmaßlich benutzt werden, ausgemacht, beschlagnahmt und zerstört werden können. Seitdem hat die Operation zur Festnahme von 110 mutmaßlichen Schleusern und Menschenhändlern und ihrer Überstellung an die italienischen Behörden beigetragen und 470 Schiffe unbrauchbar gemacht. Überdies sind dank der Operation fast 40 000 Menschenleben gerettet worden.

Der Rat hat das Mandat der Operation am 20. Juni 2016 um die beiden unterstützenden Aufgaben erweitert. Seither wurden im Rahmen der Operation 136 Mitglieder der libyschen Küstenwache und Marine ausgebildet. Ferner wurden als Beitrag zur Umsetzung des Waffenembargos der Vereinten Nationen auf hoher See vor der Küste Libyens über 650 Schiffe angehalten, es kam zu 51 freundschaftlichen Annäherungen, zu 7 Flaggenkontrollen und zu 3 Inspektionen.

Der Befehlshaber der Operation EUNAVFOR MED ist Konteradmiral Credendino aus Italien. Das Hauptquartier der Operation befindet sich in Rom.

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Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der Europäischen Union zur Lage in Venezuela

jeu, 20/07/2017 - 18:20
Erklärung der Hohen Vertreterin, Federica Mogherini, im Namen der EU zur Lage in Venezuela im Vorfeld der Wahlen zur verfassungsgebenden Versammlung am 30. Juli 2017

Die Eskalation der politischen Spannungen und Gewalt in Venezuela hat bereits zu viele Leben gefordert und bei den beinahe täglich stattfindenden Demonstrationen zu zahllosen Verletzten geführt. Es ist höchste Zeit, der Gewalt ein Ende zu bereiten. Die zahlreichen Berichte über Menschenrechtsverletzungen, übermäßige Gewaltanwendung, Massenfestnahmen und Gerichtsverfahren gegen Zivilisten vor Militärgerichten geben Anlass zur Sorge. Die EU erwartet von den venezolanischen Behörden, dass sie die Verfassung und die Rechtsstaatlichkeit achten und dafür sorgen, dass die Grundrechte und Grundfreiheiten, einschließlich des Rechts, friedlich zu demonstrieren, gewährleistet sind.

Damit die Bevölkerung nicht das Vertrauen in den Staat und das Justizsystem verliert, ist es von entscheidender Bedeutung, die Nationalversammlung als das legitime Gesetzgebungsorgan sowie die Unabhängigkeit des Generalstaatsanwalts, der ungehindert und ohne Angst vor Einschüchterungen oder Bedrohungen arbeiten können sollte, zu achten.

Alle Behörden und politischen Akteure sollten ihrer Verantwortung gerecht werden. Die venezolanische Bevölkerung lebt unter sehr schwierigen Bedingungen, die durch einen gravierenden Mangel an Nahrungs- und Arzneimitteln geprägt sind. Um die Not der Bevölkerung zu lindern, sind dringend gemeinsam vereinbarte Lösungen erforderlich.

Die Einberufung einer verfassungsgebenden Versammlung ist in der venezolanischen Gesellschaft umstritten und droht deshalb, die Polarisierung des Landes und die Konfrontationsgefahr noch zu verschärfen. Wie mit der Verlegung von Leopoldo López aus dem Gefängnis in den Hausarrest sollte die Regierung dringend vertrauensbildende Maßnahmen für die Zeit bis zum 30. Juli ins Auge fassen, um die Spannungen abzubauen und bessere Voraussetzungen für die Wiederaufnahme der Bemühungen um eine friedliche Lösung auf dem Verhandlungsweg zu schaffen.

Die EU fordert die Regierung und die Opposition auf, Kanäle für den Dialog wieder zu öffnen und wieder ernsthafte politische Verhandlungen im Interesse des gesamten Landes aufzunehmen.

In diesem Zusammenhang ermutigt die EU dazu, eine von der Regierung und der Opposition anerkannte regionale "Gruppe der Freunde" zu schaffen, um die Bemühungen der politischen Akteure in Venezuela um eine friedliche, demokratische und inklusive Lösung der Krise des Landes zu unterstützen, und sie ist bereit, hierbei jede denkbare Hilfe zu leisten. Dabei wird es nicht möglich sein, auf die vier grundlegenden Voraussetzungen für jede erfolgreiche Verständigung zu verzichten: Achtung der Gewaltenteilung; Freilassung inhaftierter politischer Gegner; externe Zusammenarbeit, um den dringendsten Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht zu werden; ein klarer Zeitplan für die verfassungsmäßig anstehenden Wahlen, sodass die Bevölkerung Venezuelas ihren Willen durch freie, unmittelbare und allgemeine Wahlen äußern kann.

Die EU bekräftigt, dass sie bereit ist, mit den venezolanischen Behörden zusammenzuarbeiten, um die Unterstützung, den Schutz und die Sicherheit aller Unionsbürgerinnen und ‑bürger in Venezuela zu gewährleisten.

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Gemeinsames Europäisches Asylsystem: Rat bereit für Verhandlungen über Anerkennungs- und Schutznormen

jeu, 20/07/2017 - 16:00

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) hat am 19. Juli 2017 im Namen des Rates ein Mandat für Verhandlungen über eine Verordnung über die Anerkennungsnormen, den Status und den Schutz, der Flüchtlingen und Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz zu gewähren ist, gebilligt. Auf Grundlage dieses Mandats wird der Vorsitz so bald wie möglich Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen.

"Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems ist ein wesentlicher Bestandteil unserer umfassenden Migrationspolitik und daher von größter Bedeutung für Europa. Damit haben nicht nur alle Asylsuchenden und Personen, denen internationaler Schutz zuerkannt wurde, in ganz Europa die gleichen Rechte und Pflichten, es wird auch die Sekundärmigration verringert und den Personen geholfen, die wirklich Schutz benötigen. Über die Höhe der tatsächlich zu zahlenden Sozialleistungen entscheidet weiterhin der jeweilige Mitgliedstaat", erklärte der estnische Innenminister, Andres Anvelt, im Anschluss an die heutige Einigung über Anerkennungs- und Schutznormen. "Ich möchte auch dem maltesischen Ratsvorsitz meine Anerkennung für seine enorme Arbeit an diesem Dossier aussprechen", fügte er hinzu.

Die EU-Botschafter haben den Wortlaut des Mandats unter der Voraussetzung gebilligt, dass die Teile, die andere Dossiers der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) betreffen, überprüft werden, sobald eine Einigung zu diesen Vorschlägen erzielt worden ist.

Mit der vorgeschlagenen Verordnung soll in erster Linie gewährleistet werden,

  • dass die Mitgliedstaaten bei der Ermittlung der Personen, die wirklich internationalen Schutz benötigen, gemeinsame Kriterien anwenden und
  • dass diesen Personen in allen Mitgliedstaaten ein gemeinsames Bündel von Rechten zur Verfügung steht.

Sobald die Verordnung angenommen ist, sollten alle Antragsteller in allen Mitgliedstaaten der EU gleich behandelt werden, was zur Vermeidung von Sekundärmigration beitragen soll.

In dem Verordnungsentwurf werden die Normen für die Anerkennung sowohl des Flüchtlingsstatus als auch des Anrechts auf subsidiären Schutz festgelegt. Ferner wird festgelegt, welche Angaben bei der Prüfung eines Antrags zu berücksichtigen sind.

In dem Verordnungsentwurf wird ausgeführt, welcher Schutz den Anspruchsberechtigten im Einzelnen zu gewähren ist, so unter anderem die Geltungsdauer ihrer Aufenthaltstitel sowie ihre Rechte, was den Zugang zu Beschäftigung, Bildung, sozialer Sicherheit, medizinischer Versorgung, Unterbringung und Integrationsmaßnahmen betrifft. Das Aufenthaltsrecht von Personen, denen internationaler Schutz zuerkannt wurde, wird auf den Mitgliedstaat beschränkt, der ihnen den Schutz gewährt hat.

Außerdem wird in dem Verordnungsentwurf konkret festgelegt, wie der Lage von Minderjährigen, insbesondere unbegleiteten Minderjährigen, Rechnung zu tragen ist.

Hintergrundinformationen

Im Anschluss an ihre Mitteilung vom 6. April 2016 über die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems hat die Kommission im Mai und im Juli 2016 sieben Vorschläge für Gesetzgebungsakte – darunter den oben genannten Vorschlag – vorgelegt, die

  • dafür sorgen sollen, dass das GEAS besser funktioniert, indem sie der unterschiedlichen Behandlung von Asylbewerbern und den unterschiedlichen Anerkennungsquoten in den Mitgliedstaaten ein Ende setzen;
  • die Sekundärmigration eindämmen und dazu beitragen sollen, dass die Verantwortung für den Schutz von Menschen in Not gerechter auf die Mitgliedstaaten verteilt wird.

  

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Pakistan: Rat nimmt Schlussfolgerungen an

mer, 19/07/2017 - 15:40

Der Rat hat Schlussfolgerungen zu Pakistan angenommen, in denen er erklärt, dass die EU ein eindeutiges Interesse an einem stabilen, sicheren und demokratischen Pakistan hat.

2012 wurde ein fünfjähriger Maßnahmenplan EU-Pakistan angenommen, mit dessen Umsetzung die bilateralen Beziehungen zwischen der EU und Pakistan in den letzten Jahren vertieft wurden. Die EU hat außerdem die institutionellen Dialoge in verschiedenen Schlüsselbereichen wie politische Zusammenarbeit, Sicherheit, Governance, Menschenrechte, Migration, Handel und Energie intensiviert. Weitere Dialoge wurden in neuen Bereichen wie Terrorismusbekämpfung, Nichtverbreitung und Abrüstung aufgenommen.

Beide Seiten arbeiten an einem politischen Rahmen, der den fünfjährigen Maßnahmenplan durch einen neuen strategischen Maßnahmenplan EU-Pakistan ersetzen soll.

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Schlussfolgerungen des Rates zur Demokratischen Volksrepublik Korea

lun, 17/07/2017 - 16:40

Der Rat hat folgende Schlussfolgerungen angenommen:

"1. Die Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK) hat ihr Nuklearprogramm und ihr Programm für ballistische Flugkörper weiter beschleunigt, wobei jüngst am 4. Juli 2017 der Abschuss eines Flugkörpers mit interkontinentaler Reichweite stattfand. Der Rat verurteilt diese Aktionen entschieden, die ganz offensichtlich gegen die in verschiedenen Resolutionen des VN-Sicherheitsrates festgelegten internationalen Verpflichtungen der DVRK verstoßen und eine ernsthafte Bedrohung des Friedens und der Sicherheit weltweit darstellen.

2. Die Aktionen der DVRK unterlaufen die globalen Regelungen über Nichtverbreitung und Abrüstung, die die Union seit Jahrzehnten nachdrücklich unterstützt, und sind ein deutlicher Beleg für die Notwendigkeit einer Universalisierung des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen.

3. Der Rat fordert die DVRK nachdrücklich auf, den sich aus allen einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrates für sie ergebenden Verpflichtungen unverzüglich, in vollem Umfang und vorbehaltlos nachzukommen und alle weiteren Provokationen zu unterlassen, die die regionalen und globalen Spannungen verstärken könnten.

4. Die Sanktionen der EU gegenüber der DVRK zählen gegenwärtig zu den restriktivsten verhängten Sanktionen. Der Rat wird in enger Absprache mit wichtigen Partnern und im Einklang mit den Beratungen des VN-Sicherheitsrates weitere geeignete Reaktionen in Erwägung ziehen, insbesondere im Wege zusätzlicher autonomer restriktiver Maßnahmen. Unter Hinweis auf die Resolution 2321(2016) des VN-Sicherheitsrates äußert sich der Rat besorgt über die Aktivitäten des Regimes der DVRK, die darauf abzielen, harte Devisen zu beschaffen, um ihr Nuklearprogramm und ihr Programm für ballistische Flugkörper zu finanzieren, und ruft die Staaten auf, wachsam zu sein.

5. Der Rat unterstützt die führende Rolle der Republik Korea und ihre Aufforderung an die DVRK, einen glaubhaften und konstruktiven Dialog – auch durch vertrauensbildende Maßnahmen – aufzunehmen, um Spannungen abzubauen und Schritte hin zu einer vollständigen, verifizierbaren und unumkehrbaren Denuklearisierung der koreanischen Halbinsel und zur vollständigen Umsetzung aller einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrates zu ermöglichen. Die EU ist bereit, einen solchen Prozess im Benehmen mit wichtigen Partnern zu unterstützen.

6. Der Rat ist fest davon überzeugt, dass dauerhafter Frieden und eine dauerhafte Denuklearisierung der koreanischen Halbinsel mit friedlichen Mitteln erreicht werden müssen. Der Rat bekräftigt die EU-Politik eines kritischen Engagements gegenüber der DVRK, bei der Druck durch eine Kombination von Sanktionen und anderen Maßnahmen ausgeübt wird, gleichzeitig aber Kommunikations- und Dialogkanäle offen gehalten werden. Die EU-Politik des kritischen Engagements ist kein Selbstzweck, sondern ein Mittel, um die vollständige Einhaltung der Resolutionen des VN-Sicherheitsrates durch die DVRK im Sinne einer vollständigen, verifizierbaren und unumkehrbaren Einstellung ihrer Programme für Kernwaffen, Massenvernichtungswaffen und ballistische Raketen und von Fortschritten in allen anderen Fragen von Belang zu fördern. Der Rat fordert die DVRK nachdrücklich auf, glaubwürdige Fortschritte im Hinblick auf ihre Denuklearisierungsverpflichtungen zu machen, sodass Verhandlungen mit dem Ziel einer friedlichen Lösung aufgenommen werden können.

7. Der Rat unterstreicht, wie wichtig es ist, dass die internationale Staatengemeinschaft dieser Herausforderung vereint begegnet. Eine engere Zusammenarbeit mit allen wichtigen Partnern der EU in der Region und auf der ganzen Welt ist dabei von zentraler Bedeutung, auch durch verstärkte Sensibilisierungsmaßnahmen und Unterstützung für die uneingeschränkte Anwendung von VN-Sanktionen durch alle Länder.

8. Durch das Nuklearprogramm und das Programm für ballistische Flugkörper der DVRK werden Ressourcen verbraucht, die für Investitionen in Entwicklung und Reformen in den Bereichen Wirtschaft und Soziales erforderlich wären und der Bevölkerung der DVRK insgesamt zugute kommen würden. In diesem Zusammenhang unterstützt der Rat die Republik Korea in ihren Bestrebungen um eine Wiederaufnahme des Dialogs zwischen beiden koreanischen Staaten über humanitäre Fragen.

9. Der Rat bedauert die anhaltenden und schwerwiegenden Menschenrechtsverstöße durch das Regime der DVRK und tritt dafür ein, weiter mit Partnern zusammenzuarbeiten, um auf diese Verstöße aufmerksam zu machen, die internationale Rechenschaftspflicht sicherzustellen und weiter Druck auf die DVRK auszuüben, damit sie ihre Menschenrechtsverstöße einstellt."

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Rat nimmt Schlussfolgerungen zur Abwehr der Gefahr von Hungersnöten an

lun, 17/07/2017 - 16:21

Der Rat hat Schlussfolgerungen zur Abwehr der Gefahr von Hungersnöten angenommen. In den Schlussfolgerungen wird festgestellt, dass der Bedarf an humanitärer Hilfe 2017 ein nie dagewesenes Ausmaß erreicht hat. Es gibt zahlreiche chronische Nahrungsmittelkrisen, wobei das Risiko einer Hungersnot in vier Ländern alarmierend hoch ist, und zwar in Jemen, im Nordosten Nigerias, in Somalia und in Südsudan, wo insgesamt etwa 20 Millionen Menschen vom Hungertod bedroht sind.

In den Schlussfolgerungen wird darauf hingewiesen, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten allein in diesem Jahr zusammen mehr als 1,2 Mrd. EUR für humanitäre Hilfe in den vier von Hungersnot bedrohten Ländern bereitgestellt haben; an alle traditionellen und neuen Geber wird appelliert, weitere Anstrengungen zu unternehmen. Der Rat weist jedoch darauf hin, dass finanzielle Unterstützung nur Teil der Lösung ist. Diese Krisen, deren Wurzeln in Konflikten liegen, sind vom Menschen gemacht und erfordern politische Lösungen, die über humanitäre Hilfe hinausgehen.

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Ukraine: Rat beschließt befristete Handelspräferenzen

lun, 17/07/2017 - 16:20

Der Rat hat am 17. Juli 2017 eine Reihe befristeter autonomer Handelsmaßnahmen zugunsten der Ukraine angenommen. Diese Maßnahmen sollten bis Ende September in Kraft treten und für einen Zeitraum von drei Jahren gelten.

"Mit dem heutigen Beschluss ermöglichen wir es, dass mehr ukrainische Produkte in die EU eingeführt werden. Es ist unsere Pflicht, die Ukraine zu unterstützen und unsere wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zu stärken, auch angesichts des andauernden Konflikts in ihrem Hoheitsgebiet.“

Sven Mikser, Minister für auswärtige Angelegenheiten Estlands, das derzeit den Ratsvorsitz innehat

Nach dem Vorschlag sollen ukrainische Exporteure angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage und der Bemühungen der Ukraine um Wirtschaftsreformen besseren Zugang zum EU-Markt erhalten.

Die bereits im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine eingeführten Handelsbestimmungen werden dadurch ergänzt; das Assoziierungsabkommen wird seit dem 1. Januar 2016 vorläufig angewandt und wird am 1. September 2017 förmlich in Kraft treten.

Der heutige Beschluss ist der letzte Schritt, der für die förmliche Annahme der Verordnung erforderlich ist. Das Europäische Parlament hat den Text am 4. Juli angenommen. Der Wortlaut sollte veröffentlicht werden und kurz nach Unterzeichnung des Textes durch die beiden gesetzgebenden Organe während der Plenarsitzung des EP im September in Kraft treten.

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Irak: Rat einigt sich auf eine künftige GSVP-Mission zur Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors

lun, 17/07/2017 - 16:20

Der Rat hat ein Krisenmanagementkonzept für eine neue zivile GSVP-Mission in Irak angenommen.

Im Rahmen dieser Mission sollen die irakischen Behörden insbesondere dabei unterstützt werden, die zivilen Aspekte der irakischen Sicherheitsstrategie umzusetzen. EU-Experten werden Beratung und Unterstützung in prioritären Arbeitsbereichen bieten und somit auf die Bedürfnisse der betreffenden Behörden eingehen.

Die nationale Sicherheitsstrategie zielt auf den Aufbau staatlicher Institutionen ab, die in der Lage sind, Sicherheit, Frieden und Konfliktvermeidung im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit zu stärken, und zeigt eine Reihe von Bedrohungen der nationalen Sicherheit auf, einschließlich Terrorismus, Korruption, politischer Instabilität und ethnischer und religiöser Polarisierung.

Als Reaktion auf ein Ersuchen der irakischen Behörden um Unterstützung bei der Reform des zivilen Sicherheitssektors und im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates zu Irak vom 19. Juni hat sich die EU auf eine zivile GSVP-Mission in Bagdad geeinigt. Die Annahme eines Krisenmanagementkonzepts ist der erste Schritt zur Einleitung einer neuen GSVP-Mission; danach beginnen die Vorbereitungen für die Entsendung.

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Einsatz von Chemiewaffen in Syrien: EU verhängt Sanktionen gegen 16 weitere Personen

lun, 17/07/2017 - 11:40

Am 17. Juli 2017 hat der Rat 16 Personen in die Liste der Personen aufgenommen, gegen die sich die von der EU gegen das syrische Regime verhängten restriktiven Maßnahmen richten. Die 16 Personen wurden wegen ihrer Rolle bei der Entwicklung und beim Einsatz von Chemiewaffen gegen die Zivilbevölkerung in die Liste aufgenommen, im Einklang mit der EU-Strategie gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen. Es handelt sich um 8 hochrangige Militärs und 8 Wissenschaftler, die an der Verbreitung chemischer Waffen und entsprechender Trägersysteme beteiligt sind. Die EU hatte bereits restriktive Maßnahmen gegen hochrangige Militärs verhängt, zuletzt am 4. März 2017 wegen der Verwendung chemischer Waffen.

Nach dem heutigen Beschluss sind nun insgesamt 255 Personen von Einreiseverboten und vom Einfrieren von Vermögenswerten betroffen, weil sie für das gewaltsame Vorgehen gegen die syrische Zivilbevölkerung verantwortlich sind, vom Regime profitieren oder dieses unterstützen und/oder mit solchen Personen in Verbindung stehen.

Ferner sind die Vermögenswerte von 67 Einrichtungen eingefroren. Im weiteren Sinne umfassen die derzeit geltenden Sanktionen gegen Syrien u. a. ein Erdölembargo, Restriktionen bei bestimmten Investitionen, das Einfrieren der Vermögenswerte der syrischen Zentralbank in der EU, Ausfuhrbeschränkungen für Ausrüstung und Technologie, die zur internen Repression verwendet werden können, sowie für Ausrüstung und Technologie zur Überwachung oder zum Abhören des Internets und von Telefongesprächen. Diese Maßnahmen wurden zuletzt am 29. Mai 2017 verlängert und bleiben bis zum 1. Juni 2018 in Kraft.

Die EU setzt sich weiterhin dafür ein, dass auf Grundlage des vereinbarten VN-Rahmens eine dauerhafte politische Lösung für den Konflikt in Syrien gefunden wird. Wie sie in ihrer Syrien-Strategie vom April 2017 dargelegt hat, ist die EU der Überzeugung, dass es keine militärische Lösung für den Konflikt geben kann, und unterstützt sie nachdrücklich die Arbeit des VN-Sondergesandten und die innersyrischen Gespräche in Genf.

Als Hauptgeber bei den internationalen Bemühungen zur Bewältigung der Syrien-Krise – seit Beginn des Konflikts haben die EU und ihre Mitgliedstaaten zusammen mehr als 9,4 Mrd. € für humanitäre Hilfe und Entwicklungshilfe bereitgestellt – wird die EU weiter dafür eintreten, dass allen Syrerinnen und Syrern, auch in belagerten oder schwer erreichbaren Gebieten, humanitäre Hilfe geleistet wird. Die Reaktion der EU umfasst auch die Unterstützung der internationalen Organisationen, die durch ihre Arbeit sicherstellen wollen, dass Verstöße gegen die Menschenrechte und gegen das humanitäre Völkerrecht geahndet werden.

Die EU ist nur dann bereit, den Wiederaufbau Syriens zu unterstützen, wenn ein von den syrischen Konfliktparteien auf Grundlage der Resolution 2254 (2015) des VN-Sicherheitsrates und des Genfer Kommuniqués von 2012 ausgehandelter umfassender, echter und alle Seiten einbeziehender politischer Übergang stabil im Gange ist.

Die vom Rat angenommenen Rechtsakte einschließlich der Namen der Betroffenen werden im Amtsblatt vom 18. Juli 2017 veröffentlicht.

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Wochenplan von Präsident Donald Tusk

lun, 17/07/2017 - 11:00

Montag, 17. Juli 2017 10.00 Uhr Überreichung von Beglaubigungsschreiben durch Botschafter 14.00 Uhr Treffen mit Dragan Čović, Mitglied des Staatspräsidiums von Bosnien und Herzegowina

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