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Europäischer Rat (Nachrichten)

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Wochenplan von Präsident Donald Tusk

lun, 22/05/2017 - 10:00

Dienstag, 23. Mai 2017
13.00 Uhr Treffen mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, und NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg

Mittwoch, 24. Mai 2017
12.00 Uhr Schweigeminute zum Gedenken an die Opfer des Terroranschlags in Manchester
Aachen (Deutschland)
19.30 Rede beim Abendessen zu Ehren des Karlspreisträgers 2017, Timothy Garton Ash

Donnerstag, 25. Mai 2017
Treffen der führenden Vertreter der EU und der USA (Europa-Gebäude)
10.00 Uhr Begrüßung des Präsidenten der Vereinigten Staaten, Donald Trump
10.05 Uhr Treffen mit dem Präsidenten der Vereinigten Staaten, Donald Trump, und dem Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker
10.20 Uhr erweiterte Sitzung mit dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, Antonio Tajani, und der Hohen Vertreterin, Federica Mogherini

13.00 Uhr Treffen mit dem Präsidenten der Türkei, Recep Tayyip Erdoğan, und dem Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker

Freitag, 26. und Samstag, 27. Mai 2017
Taormina (Italien)
10.15 Uhr gemeinsames Pressebriefing mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker

G7-Gipfel


Sonntag, 28. Mai 2017
Bratislava
12.30 Uhr Redebeitrag auf der Globsec-Konferenz 2017

Catégories: Europäische Union

"Die EU ist nach wie vor entschlossen, Sicherheit und Verteidigung zu stärken": Rat verabschiedet Schlussfolgerungen

ven, 19/05/2017 - 16:00

Der Rat hat am 18. Mai Schlussfolgerungen zu Sicherheit und Verteidigung im Kontext der Globalen Strategie der EU verabschiedet. Darin nimmt er die Fortschritte bei der Verstärkung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Sicherheit und Verteidigung zur Kenntnis und macht Vorgaben für das weitere Vorgehen. Sie erstrecken sich unter anderem auf Folgendes:

- Verbesserung der GSVP-Krisenbewältigungsstrukturen, insbesondere die laufenden Arbeiten zur Einrichtung eines militärischen Planungs- und Durchführungsstabs (MPCC) innerhalb des Militärstabs der EU (Teil des EAD), der – wie am 6. März 2017 vereinbart – den Oberbefehl über die militärischen GSVP-Missionen ohne Exekutivbefugnisse (derzeit EUTM Somalia, EUTM RCA, EUTM Mali) übernehmen soll;

- Verstärkung der GSVP-Zusammenarbeit mit den Partnerländern mit dem Ziel, einen stärker strategisch ausgerichteten Ansatz für die Partnerschaften im Bereich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu entwickeln, um die Zusammenarbeit zu intensivieren, wobei der Schwerpunkt auf den Partnerländern liegen soll, die die Werte der EU – einschließlich der Achtung des Völkerrechts – teilen und in der Lage und bereit sind, zu GSVP-Missionen und ‑Operationen beizutragen;

- Kapazitätsaufbau zur Förderung von Sicherheit und Entwicklung (CBSD), damit sämtliche Anforderungen abgedeckt werden, um die Partnerländer unterstützen zu können, selbst Krisenprävention und Krisenbewältigung zu betreiben;

- Entwicklung der zivilen Fähigkeiten und Verbesserung der Reaktionsfähigkeit im Bereich der zivilen Krisenbewältigung, wobei auch die Schaffung einer Kernkapazität für Reaktionsfähigkeit in Betracht gezogen wird;

- Verstärkung der militärischen Krisenreaktion, einschließlich der EU-Gefechtsverbände, wobei es darum geht, ihre Modularität pragmatisch weiterzuentwickeln und gegebenenfalls die Finanzierungsregelungen anzupassen;

- Vertiefung der europäischen Verteidigungszusammenarbeit, wobei der Rat Bilanz gezogen und Leitlinien vorgegeben hat in Bezug auf

  • eine Ständige Strukturierte Zusammenarbeit (PESCO), die allen Mitgliedstaaten, die bereit und in der Lage sind, auf dem Gebiet der Sicherheit und Verteidigung enger zusammenzuarbeiten, offenstehen und die wiederum neue gemeinsame Anstrengungen, eine neue Zusammenarbeit und neue Projekte anstoßen würde;
  • die Möglichkeit einer Koordinierten Jährlichen Überprüfung der Verteidigung (CARD), ein Verfahren, das auf EU-Ebene einen besseren Überblick über die Verteidigungsausgaben und die Investitionen und Forschungsanstrengungen der Mitgliedstaaten im Verteidigungsbereich bieten soll. Dies würde den Mitgliedstaaten bei der Bereitstellung von Fähigkeiten für bestehende und künftige strategische Trends und Herausforderungen helfen und eine verstärkte Verteidigungszusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten aktiv fördern;
  • den Europäischen Aktionsplan im Verteidigungsbereich der Europäischen Kommission, der neue Finanzierungsinstrumente für die Fähigkeitenentwicklung und Verteidigungszusammenarbeit zur Förderung der europäischen Verteidigungsindustrie und der technologischen Innovation vorsieht.

Hintergrund

Am 14. November 2016 hat der Rat Schlussfolgerungen zur Umsetzung der Globalen Strategie der Europäischen Union im Bereich Sicherheit und Verteidigung verabschiedet. Darin werden Vorgaben gemacht, d. h. die von der EU und ihren Mitgliedstaaten im Bereich Sicherheit und Verteidigung angestrebten wichtigsten Ziele festgelegt. Der Rat hat drei strategische Prioritäten festgelegt: Reaktion auf externe Konflikte und Krisen, Aufbau der Kapazitäten der Partner und Schutz der Europäischen Union sowie ihrer Bürgerinnen und Bürger. In seinen Schlussfolgerungen vom 6. März 2017 hat er festgestellt, dass Fortschritte erzielt worden sind, und weitere Vorgaben gemacht.

In ihrer Funktion als Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und Leiterin der Europäischen Verteidigungsagentur hat die Hohe Vertreterin den Mitgliedstaaten den Umsetzungsplan für Sicherheit und Verteidigung vorgestellt. Dieser Plan ist Teil der Umsetzung der Globalen Strategie der EU für die Außen- und Sicherheitspolitik, die die Hohe Vertreterin dem Europäischen Rat am 28. Juni vorgestellt hat. Der Rat hat am 17. Oktober 2016 Schlussfolgerungen zur Globalen Strategie angenommen.

Die Umsetzung der Globalen Strategie der EU erfordert zudem weitere Arbeiten zum Aufbau von Resilienz und die Entwicklung eines integrierten Ansatzes zur Bewältigung von Konflikten und Krisen, eine engere Verknüpfung von Innen- und Außenpolitik, die Aktualisierung bestehender bzw. die Ausarbeitung neuer regionaler und thematischer Strategien und verstärkte Bemühungen im Bereich der Public Diplomacy.

Catégories: Europäische Union

Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der Europäischen Union zur Erklärung einiger Drittländer, sich dem Beschluss (GASP) 2017/496 des Rates vom 21. März 2017 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage...

ven, 19/05/2017 - 12:00

Der Rat hat am 21. März 2017 den Beschluss (GASP) 2017/496 des Rates [1] erlassen. Mit diesem Ratsbeschluss werden die geltenden restriktiven Maßnahmen bis zum 22. März 2018 verlängert. Bei den betreffenden Maßnahmen handelt es sich um ein Einfrieren von Vermögenswerten und ein Verbot der Bereitstellung von Geldern in Bezug auf 15 Personen, die als verantwortlich für die rechtswidrige Verwendung staatlicher Gelder Ägyptens vor 2011 betrachtet werden.

Die Bewerberländer Montenegro*, Serbien* und Albanien*, das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA‑Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich diesem Beschluss des Rates an.

Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss in Einklang steht.

Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis.

[1] Am 22.3.2017 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 76, S. 22) veröffentlicht.
* Montenegro, Serbien und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

Catégories: Europäische Union

Aktualisierung: Bericht von Präsident Donald Tusk an das Europäische Parlament über die Sondertagung des Europäischen Rates (Artikel 50) vom 29. April

jeu, 18/05/2017 - 16:40

Einleitende Bemerkungen

Ich möchte über die Ergebnisse der ersten formellen Tagung des Europäischen Rates im Format der 27 berichten, die am 29. April stattgefunden hat. Unser wichtigstes Ziel war es, politische Leitlinien für die Verhandlungen über den Brexit zu verabschieden. Ein Mandat, in dem die wesentlichen Grundsätze, Ziele und Verfahren festgelegt sind. Und ein Mandat, das der Europäische Rat im Verlauf der Verhandlungen bei Bedarf aktualisieren wird.

Ein zentrales Element der Leitlinien ist die Notwendigkeit, bei den Verhandlungen ein abgestuftes Konzept zu verfolgen. Dies bedeutet nichts anderes, als dass der Rahmen für unsere künftigen Beziehungen zu Großbritannien erst dann Gegenstand der Verhandlungen sein wird, wenn ausreichende Fortschritte bei der Sicherstellung eines geordneten Austritts erzielt wurden. Die Staats- und Regierungschefs haben diesen Ansatz umfassend unterstützt.

Zur Sicherstellung eines geordneten Austritts müssen wir zuallererst die Situation von mehr als vier Millionen Menschen auf beiden Seiten klären, deren Leben durch den Brexit direkt beeinflusst wird. Die Zukunft dieser Menschen wird ganz konkret vom Ergebnis dieser Gespräche abhängen. Es liegt in unserer besonderen Verantwortung, die bestmöglichen Garantien für die Bürger – also die Unionsbürger – und ihre Familien zu erwirken. Darunter verstehen wir Garantien, die effektiv, durchsetzbar, diskriminierungsfrei und umfassend sind und mit einfachen und reibungslosen Verwaltungsverfahren einhergehen. Es muss rasch gehandelt werden, und wir sind dazu bereit. Wir müssen jetzt aufhören, von gemeinsamen Zielen zu sprechen, und dazu übergehen, tatsächlich sicherzustellen, dass die Bürger die notwendigen Garantien erhalten. Daher begrüße ich es auch, dass die Kommission bereits eine Reihe detaillierter Erfordernisse aufgelistet hat.

Die zweite Priorität in der ersten Phase ist die Notwendigkeit, Einigkeit darüber zu erzielen, dass alle finanziellen Verpflichtungen, die die EU mit 28 Mitgliedstaaten eingegangen ist, auch vom Vereinigten Königreich erfüllt werden. Und drittens müssen wir zur Sicherung des im Karfreitagsabkommen verankerten Friedens- und Aussöhnungsprozesses darauf hinwirken, dass keine harte Grenze zwischen Irland und Nordirland entsteht.

Erst, wenn bei diesen Prioritäten ausreichende Fortschritte erzielt worden sind, können wir zur nächsten Phase der Verhandlungen über unsere künftigen Beziehungen übergehen. Und die Bewertung und die Entscheidung darüber, ob – und wann – wir ausreichende Fortschritte erzielt haben, obliegt dem Europäischen Rat im Format der 27.

Was unsere Zukunft angeht, so strebt der Europäische Rat ebenso wie das Vereinigte Königreich eine enge Partnerschaft an. Es liegt jedoch auf der Hand, dass eine Beziehung zwischen der Europäischen Union und einem Drittstaat nicht dieselben Vorteile bieten kann wie eine Mitgliedschaft in der EU. Natürlich kann ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, wofür sich das Vereinigte Königreich entschieden hat, nicht gleichbedeutend sein mit der Teilnahme am Binnenmarkt oder an Teilen davon, und zwar unabhängig davon, wie ehrgeizig und weitreichend ein solches Abkommen auch immer sein mag. Und gleichzeitig muss sich das Vereinigte Königreich darüber im Klaren sein, dass jedes Freihandelsabkommen gleiche Wettbewerbsbedingungen sicherstellen und Garantien gegen unlautere Wettbewerbsvorteile bieten muss, unter anderem über steuerliche, soziale, ökologische und ordnungspolitische Maßnahmen und Praktiken. Heute ist es noch zu früh, um mehr über unsere gemeinsame Zukunft zu sagen, aber wir werden unsere Leitlinien zu gegebener Zeit – also wenn ausreichende Fortschritte in der ersten Phase erzielt worden sind – weiter präzisieren.

Die Staats- und Regierungschefs haben so reagiert, wie es die Dringlichkeit der Lage gebietet. Die Zeit bis zum Abschluss der Austrittsgespräche innerhalb des im Vertrag vorgesehenen Rahmens wird sehr knapp sein. Die Zeit drängt, und es steht viel auf dem Spiel.

Am kommenden Montag wird der Rat eine Reihe von Verhandlungsrichtlinien annehmen, die der Chefunterhändler auf der Grundlage unserer Leitlinien vom 29. April vorgeschlagen hat. Diese Richtlinien beziehen sich auf die drei Fragen, die ich gerade erwähnt habe, sowie eine Reihe anderer Aspekte, die in der ersten Phase der Verhandlungen behandelt werden müssen.

Seit dem Referendum im Juni letzten Jahres waren wir – die EU-27 – stets geschlossen und haben uns kohärent und solidarisch untereinander verhalten. Das Wichtigste für mich war und ist, dass wir alles dafür tun werden, dass sich die Europäische Union in diesen Gesprächen von ihrer besten Seite zeigen und Geschlossenheit, politische Solidarität und Fairness gegenüber dem Vereinigten Königreich an den Tag legen wird.

Abschließend kann ich nicht umhin, Ihnen, dem Europäischen Parlament und seinen führenden Politikern, für die Rolle, die Sie gespielt haben, Beifall zu zollen. Herzlichen Dank und meine Anerkennung für Ihre konstruktive Unterstützung. Dies ist ein gutes Zeichen – nicht nur für die bevorstehenden Verhandlungen, sondern auch für unsere Zukunft als eine Union der 27.

Schlussbemerkungen

Bis heute habe ich für die Fragen, über die ich hier im Europäischen Parlament Bericht erstatte, noch die eine derartige Geschlossenheit erlebt. Unsere Geschlossenheit ist die wichtigste Voraussetzung für positive Verhandlungsergebnisse. Dank dieser Geschlossenheit werden wir auch in der Lage sein, uns in den nächsten Monaten gemeinsam mit den Staats- und Regierungschefs zuallererst mit einer positiven Agenda für die Union der 27 zu befassen. Ich stimme meinem Freund Guy Verhofstadt zu, dass dies unsere Priorität sein sollte, nicht der Brexit. Ich werde heute Präsident Macron in Paris treffen, und ich bin wirklich sehr froh darüber, dass wir es auch Ihnen und dieser Aussprache zu verdanken haben, dass wir in der Lage sein werden, dieses Treffen der Zukunft der EU der 27 zu widmen, nicht dem Brexit.

Catégories: Europäische Union

Schlussfolgerungen des Rates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)

jeu, 18/05/2017 - 10:00

1. Die 47. Tagung des EWR-Rates fand am 16. Mai 2017 in Brüssel unter dem Vorsitz des stellvertretenden Premierministers und Ministers für europäische Angelegenheiten Maltas Louis Grech statt, der den Vorsitz des Rates der Europäischen Union vertrat. Weitere Teilnehmer waren der Minister für EWR- und EU-Angelegenheiten Norwegens Frank Bakke-Jensen, der Minister für auswärtige Angelegenheiten Islands Guðlaugur Þór Þórðarson und die Ministerin für auswärtige Angelegenheiten Liechtensteins Aurelia Frick sowie Mitglieder des Rates der Europäischen Union und Vertreter der Europäischen Kommission und des Europäischen Auswärtigen Dienstes.

Politischer Dialog

2. Der EWR-Rat erkannte an, dass die enge Partnerschaft zwischen der EU und den EWR-EFTA-Staaten die beste Garantie für langfristigen gemeinsamen Wohlstand und Stabilität darstellte. In diesem Zusammenhang wies der EWR-Rat darauf hin, dass die Minister und Ministerinnen im Rahmen des politischen Dialogs über die Auswirkungen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU auf das EWR-Abkommen und die Arktis beraten würden. Der EWR-Rat hob hervor, dass auch weiterhin Beamtinnen und Beamte aus den EWR-EFTA-Staaten zu politischen Dialogen, die auf der Ebene der einschlägigen Arbeitsgruppen des Rates der EU geführt werden, eingeladen werden sollten.

3. Hinsichtlich des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU betonte der EWR-Rat, dass das EWR-Abkommen erhalten bleiben und die Fortführung eines reibungslos funktionierenden, homogenen Binnenmarkts in Europa gewährleistet werden muss. Der EWR-Rat rief auf zu einem engen Dialog und einem kontinuierlichen Informationsaustausch zwischen der EU und den EWR-EFTA-Staaten über die Verhandlungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU und über die künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, da der Austritt auch das EWR-Abkommen betreffen wird.

Zusammenarbeit im EWR

4. Der EWR-Rat würdigte den wichtigen Beitrag, den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) seit über 20 Jahren zur Förderung der wirtschaftlichen Integration zwischen der EU und den dem EWR angehörenden EFTA-Staaten leistet. Der EWR-Rat hob hervor, dass sich das Abkommen als stabil erwiesen hat und fähig ist, sich an die Änderungen der EU-Verträge und die EU-Erweiterungen anzupassen. Der EWR-Rat begrüßte es, dass die EWR-EFTA-Staaten einen positiven Beitrag zum Beschlussfassungsprozess in Bezug auf EU-Rechtsvorschriften und ‑Programme mit Bedeutung für den EWR leisten, indem sie sich an den zuständigen Ausschüssen, Expertengruppen, Studien und Agenturen beteiligen und Stellungnahmen unterbreiten. Der EWR-Rat betonte, dass es wichtig ist, Ministerinnen und Minister der EWR-EFTA-Staaten zu informellen EU-Ministertagungen und ‑Ministerkonferenzen einzuladen, die für die Mitwirkung dieser Staaten am Binnenmarkt von Bedeutung sind, und begrüßte den Umstand, dass der derzeitige maltesische und der künftige estnische Vorsitz diese Praxis fortsetzen bzw. fortsetzen wollen.

5. Der EWR-Rat unterstrich die Bedeutung eines gut funktionierenden Binnenmarkts als Impulsgeber für die Förderung des wirtschaftlichen Wachstums und die Schaffung neuer Arbeitsplätze in ganz Europa, und begrüßte die bereits unternommenen Schritte zur Umsetzung der Vorschläge im Sinne der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt und der Strategie für den Ausbau des Binnenmarkts, die beide 2015 im Hinblick auf die umfassende Nutzung des nicht ausgeschöpften Potenzials des Binnenmarkts für Wachstum und Produktivität lanciert wurden. Der EWR-Rat stimmte darin überein, dass ein ganzheitlicher Ansatz erforderlich ist, um einige der größten Herausforderungen für den Binnenmarkt zu bewältigen, und betonte die Bedeutung der engen Beteiligung der EWR-EFTA-Staaten an der weiteren Gestaltung und Entwicklung von Strategien und Initiativen für den Binnenmarkt. Unter Hinweis darauf, dass eine bessere Kenntnis des EWR-Abkommens im gesamten EWR im Interesse aller Vertragsparteien ist, rief der EWR-Rat die EU und die EWR-EFTA-Staaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass Informationen über das EWR-Abkommen rasch und einfach zugänglich gemacht werden.

Orientierungsaussprache – Energie und Klimawandel

6. Es fand eine Orientierungsaussprache über die gemeinsame Erfüllung des Übereinkommens von Paris und der dazugehörigen Ziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 statt. Große Bedeutung maß der EWR-Rat der weiteren engen Zusammenarbeit zwischen der EU und den EWR-EFTA-Staaten in der Umwelt-, Energie- und Klimaschutzpolitik bei, insbesondere im Hinblick auf den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 und die Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie. Der EWR-Rat stellte fest, dass die EWR-EFTA-Staaten als zuverlässige Energielieferanten nach wie vor wichtige Partner der EU sind, und betonte, dass die enge Zusammenarbeit insbesondere auch in den Bereichen Energiebinnenmarkt, Energieversorgungssicherheit, Emissionshandel, Förderung einer wettbewerbsfähigen, klimaresistenten, sicheren und nachhaltigen Energiegewinnung mit geringem CO2-Ausstoß, Energieeffizienz, erneuerbare Energiequellen, CO2-Abscheidung und ‑Speicherung und CO2-Abscheidung und ‑Nutzung sowie in anderen Umweltfragen, die Bereiche wie Abfall, Chemikalien, Bewirtschaftung der Wasserressourcen und Verschmutzung durch Industrieanlagen betreffen, fortgesetzt werden sollte.

Finanzierungsmechanismus

7. Der EWR-Rat betonte, wie wichtig die Solidarität zwischen den europäischen Ländern ist, um die sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen zu meistern, und brachte seine Besorgnis über die weiterhin hohe Jugendarbeitslosigkeit in einigen EWR-Mitgliedstaaten zum Ausdruck. Der EWR-Rat würdigte den positiven Beitrag, den der EWR- und der norwegische Finanzierungsmechanismus 2009-2014 sowie ihre Vorgänger zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten im gesamten EWR geleistet haben. Im Anschluss an die vorläufige Anwendung der Abkommen über den EWR- und den norwegischen Finanzierungsmechanismus im Zeitraum 2014-2021 begrüßte der EWR-Rat die Fortschritte bei den Verhandlungen über die Vereinbarungen zwischen den EWR-EFTA-Staaten und den Empfängerländern in der EU.

Kapitalverkehrskontrollen

8. Der EWR-Rat stellte fest, dass der freie Kapitalverkehr eine der Grundfreiheiten des Binnenmarktes und fester Bestandteil des EWR-Besitzstands ist, und erkannte an, dass auf der Grundlage des Artikels 43 des EWR-Abkommens nur befristete Beschränkungen eingeführt werden können. Der EWR-Rat begrüßte die Fortschritte, die bei dem umfassenden Aktionsplan der isländischen Regierung für die Aufhebung der Kapitalverkehrskontrollen erzielt wurden, ohne die wirtschaftliche und finanzielle Stabilität des Landes zu gefährden, insbesondere die jüngsten Maßnahmen zur Aufhebung von Kapitalverkehrskontrollen für Einzelpersonen, Unternehmen und Pensionsfonds.

EU-Programme

9. Der EWR-Rat würdigte den Beitrag der EU-Programme zum Aufbau eines wettbewerbsfähigeren, innovativeren und sozialeren Europas und begrüßte die Teilnahme der EWR-EFTA-Staaten an EWR-relevanten Programmen, zu denen sie finanziell beigetragen haben. Der EWR-Rat würdigte vor allem die aktive Beteiligung der EWR-EFTA-Staaten am Europäischen Forschungsraum und deren volle Einbindung in diesen sowie die erfolgreiche Assoziierung von Norwegen und Island mit "Horizont 2020", dem Leitprogramm der EU für Forschung und Innovation. Der EWR-Rat wird auch in Zukunft im Bereich Forschung und Innovation große Bedeutung auf die Integration und politische Angleichung der EWR-EFTA-Staaten an die EU legen.

Aufnahme der EU-Rechtsakte, die für den EWR von Bedeutung sind

10. In Kenntnis des Sachstandsberichts des Gemeinsamen EWR-Ausschusses würdigte der EWR-Rat dessen Bemühungen um ein fortdauerndes erfolgreiches und reibungsloses Funktionieren des EWR-Abkommens.

11. Der EWR-Rat begrüßte die fortdauernden Bemühungen zur Verringerung der Zahl der EU-Rechtsakte, die für den EWR von Bedeutung sind und noch in das EWR-Abkommen aufgenommen werden müssen, und zur Beschleunigung des entsprechenden Prozesses. Der EWR-Rat würdigte alle in den vergangenen Jahren unternommenen Schritte, stellte aber fest, dass die Zahl der noch aufzunehmenden Rechtsakte nach wie vor zu hoch ist.

12. Der EWR-Rat rief dazu auf, kontinuierlich daran zu arbeiten, dass der gegenwärtige Rückstand auf Dauer erheblich verringert wird, damit weiterhin Rechtssicherheit und Homogenität im EWR gewährleistet werden. Dieses gemeinsame Ziel kann mit dem entsprechenden politischen Willen und durch eine Intensivierung des Dialogs zwischen den einschlägigen Experten und Organen erreicht werden. Der EWR-Rat rief alle Parteien nachdrücklich dazu auf, konstruktiv nach Lösungen für schwierige noch offene Fragen zu suchen.

13. Der EWR-Rat begrüßte insbesondere, dass das dritte Paket für den Energiebinnenmarkt, die EU-Rechtsakte im Bereich der ökologischen/biologischen Produktion und die Verordnung über Kinderarzneimittel in das EWR-Abkommen aufgenommen wurden. Er begrüßte die Fortschritte, die in den letzten Monaten im Bereich der gemeinsamen Vorschriften und Normen für Schiffsüberprüfungs- und ‑besichtigungsorganisationen erzielt wurden.

14. Der EWR-Rat hob ferner hervor, wie wichtig die rasche Übernahme und Anwendung der noch ausstehenden Rechtsvorschriften im Bereich der Finanzdienstleistungen – die über ein Drittel des Rückstands ausmachen – ist, um im gesamten EWR gleiche Bedingungen in diesem bedeutenden Sektor sicherzustellen.

15. Der EWR-Rat stellte fest, dass bei einer Reihe noch offener wichtiger Fragen weitere Fortschritte notwendig sind, und äußerte die Erwartung, dass insbesondere die dritte Postrichtlinie möglichst bald zum Abschluss gebracht werden kann.

16. Der EWR-Rat nahm ferner zur Kenntnis, dass es eine Reihe von Beschlüssen des Gemeinsamen Ausschusses gibt, bei denen die im EWR-Abkommen festgelegte Frist von sechs Monaten für die Erfüllung der verfassungsmäßigen Anforderungen überschritten wurde. Er ermutigte die EWR-EFTA-Staaten, sich noch stärker darum zu bemühen, die ausstehenden Fälle so rasch wie möglich zu klären und derartige Verzögerungen in Zukunft zu vermeiden.

Agrarhandel

17. Der EWR-Rat erkannte an, dass die Vertragsparteien erneut ihre Verpflichtung in Übereinstimmung mit Artikel 19 des EWR-Abkommens, ihre Bemühungen um eine schrittweise Liberalisierung des Agrarhandels zwischen ihnen fortzusetzen, bekräftigt hatten.

18. Was das 2015 abgeschlossene Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und Island über zusätzliche Handelspräferenzen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen anbelangt, so ermutigt der EWR-Rat die Parteien, ihre internen Verfahren zum Abschluss zu bringen, damit das Abkommen baldmöglichst in Kraft treten kann.

19. Der EWR-Rat begrüßte die am 5. April 2017 erfolgte Paraphierung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Norwegen über zusätzliche Handelspräferenzen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen auf der Grundlage von Artikel 19 des EWR-Abkommens und erklärte, er sehe der Unterzeichnung des Abkommens erwartungsvoll entgegen.

20. Der EWR-Rat ermutigte die Vertragsparteien, den Dialog über die Überprüfung der Handelsregelung für verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse im Rahmen des Artikels 2 Absatz 2 und des Artikels 6 des Protokolls 3 zum EWR-Abkommen fortzusetzen, um den Handel in diesem Bereich weiter zu fördern. In diesem Zusammenhang nahm der EWR-Rat Kenntnis von den von der EU und Island unlängst ergriffenen Maßnahmen zur weiteren Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen im Rahmen des Protokolls 3 zum EWR-Abkommen nach dem Gegenseitigkeitsprinzip. Der EWR-Rat nahm Kenntnis von der vorläufigen Aussetzung der Verhandlungen zwischen der EU und Norwegen über den Schutz geografischer Angaben.

Fisch und Fischereierzeugnisse

21. Der EWR-Rat begrüßte die vorläufige Anwendung des Protokolls über den Handel mit Fisch und Fischereierzeugnissen zwischen Island und der EU ab dem 1. August 2016 sowie des Protokolls über den Handel mit Fisch und Fischereierzeugnissen zwischen Norwegen und der EU ab dem 1. September 2016.

Parlamentarische Zusammenarbeit

22. In Anerkennung der wichtigen Rolle der parlamentarischen Zusammenarbeit im EWR nahm der EWR-Rat Kenntnis von der Entschließung, die der Gemeinsame Parlamentarische EWR-Ausschuss auf seiner Sitzung vom 14. Dezember 2016 in Straßburg zum Jahresbericht des Gemeinsamen EWR-Ausschusses über das Funktionieren des EWR-Abkommens im Jahr 2015 angenommen hat.

Catégories: Europäische Union

Gemeinsame Pressemitteilung der Hohen Vertreterin der EU Federica Mogherini und des Vorsitzenden der Kommission der Afrikanischen Union Moussa Faki Mahamat

mer, 17/05/2017 - 11:00

Am 15. Mai 2017 sind die Hohe Vertreterin der EU Federica Mogherini und die EU-Außenminister mit dem Vorsitzenden der Kommission der Afrikanischen Union (AUC) Moussa Faki Mahamat zusammengetroffen, um mit Blick auf das Gipfeltreffen AU–EU am 29./30. November den Stand der Partnerschaft zwischen Afrika und der EU zu erörtern.

In einem im Wandel begriffenen globalen Kontext sind die Beziehungen zwischen beiden Kontinenten weiterhin dynamisch und wichtig.

Das Treffen bot die Gelegenheit, den AUC-Vorsitzenden Moussa Faki zwei Monate nach seinem Amtsantritt am 14. März bei den EU-Institutionen zu begrüßen.

Beide Seiten würdigten die strategische Bedeutung der Partnerschaft Afrika–EU für beide Kontinente und vereinbarten, das bevorstehende Gipfeltreffen AU-EU zu nutzen, um angesichts der sich rasch verändernden globalen Rahmenbedingungen eine echte Allianz zu schmieden.

Sie hoben hervor, dass das Hauptthema des Gipfeltreffens "Investitionen in die Jugend" im Einklang steht mit dem Jahresmotto der AU "Die demografische Dividende nutzen: in die Jugend investieren". Das Thema vermittelt eine positive Botschaft für alle Bereiche der beiderseitigen Beziehungen: Frieden, Sicherheit, Konfliktverhütung, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte, wirtschaftliche Chancen, Entwicklung und Schaffung von Arbeitsplätzen, Befähigung zum selbstbestimmten Handeln, Zugang zu Bildung, Klimawandel, Migration und Mobilität zum Nutzen der afrikanischen und der europäischen Jugend.

Sie kamen überein, in den Monaten bis zum Gipfeltreffen eng zusammenzuarbeiten und konkrete Initiativen zu entwerfen, die für das Leben junger Menschen etwas bewirken können, und sich dabei unter der Eigenverantwortung und Mitwirkung aller Beteiligten von gemeinsamen Werten und Interessen leiten zu lassen.

Catégories: Europäische Union

Kapitalmarktunion: neue Prospektvorschriften angenommen

mar, 16/05/2017 - 16:21

Der Rat hat am 16. Mai 2017 neue Vorschriften für Wertpapierprospekte angenommen.

Damit soll eines der größten Regulierungshemmnisse, die Unternehmen bei der Ausgabe von Aktien und Schuldverschreibungen überwinden müssen, beseitigt werden. Die Neuregelung wird die Richtlinie 2003/71/EG ersetzen und soll die Verwaltungsvorschriften für die Veröffentlichung der Prospekte vereinfachen, aber dennoch sicherstellen, dass die Investoren gut informiert werden.

"Diese Verordnung ist ein weiterer Baustein, der zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen beitragen soll, und ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Kapitalmarktunion in Europa", erklärte Edward Scicluna, der Finanzminister Maltas, das derzeit den Vorsitz im Rat innehat. "Sie wird dazu beitragen, neben der von Banken bereitgestellten Finanzierung die Rolle der marktgestützten Finanzierung europäischer Unternehmen zu stärken."

Die Verordnung wurde auf einer Tagung des Rates "Allgemeine Angelegenheiten" ohne Aussprache angenommen.

Das Europäische Parlament hat den Text am 5. April 2017 im Anschluss an eine Einigung zwischen Rats- und Parlamentsvertretern vom 7. Dezember 2016 gebilligt.

Die meisten Bestimmungen werden 24 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung zur Anwendung kommen.

Catégories: Europäische Union

Neue Vorschriften für Geldmarktfonds

mar, 16/05/2017 - 16:21

Für Geldmarktfonds sollen künftig EU-Vorschriften gelten, mit denen die Rolle, die dieser Markt mit seinem Volumen von einer Billion Euro für die Finanzierung der Wirtschaft spielt, gestärkt werden soll.

Der Rat hat am 16. Mai 2017 eine Verordnung angenommen, mit der das reibungslose Funktionieren des Geldmarkts gewährleistet werden soll. Die Initiative hierzu war von den G20 und dem Rat für Finanzstabilität ausgegangen.

"Diese Vorschriften werden entscheidend dazu beitragen, Aufsicht und Regulierung in einem weitgehend unregulierten Sektor zu verbessern", erklärte Edward Scicluna, der Finanzminister Maltas, das derzeit den Vorsitz im Rat führt. "Zwar sind Geldmarkfonds für Investoren und Emittenten gleichermaßen unverzichtbar, doch hat uns die Krise gezeigt, dass sie auch anfällig für Erschütterungen sein können."

Die Verordnung legt Vorschriften und gemeinsame Standards fest, um

- die Stabilität der Struktur der Geldmarktfonds zu gewährleisten;
- sicherzustellen, dass in breit gestreute Vermögenswerte hoher Bonität investiert wird
- die Liquidität der Geldmarktfonds zu erhöhen, damit sie unerwarteten Rücknahmeforderungen nachkommen können.

Der Text wurde auf einer Tagung des Rates "Allgemeine Angelegenheiten" ohne Aussprache angenommen.

Das Europäische Parlament hat den Text am 5. April 2017 im Anschluss an eine Einigung zwischen Rats- und Parlamentsvertretern vom 7. Dezember 2016 gebilligt.

Die meisten Bestimmungen werden zwölf Monate nach Inkrafttreten der Verordnung zur Anwendung kommen.

Catégories: Europäische Union

Erklärung der Hohen Vertreterin F. Mogherini im Namen der EU anlässlich des 15. Jahrestags der Entscheidung der Grenzkommission für Eritrea und Äthiopien über die Festlegung des Grenzverlaufs

ven, 05/05/2017 - 11:40

Heute vor fünfzehn Jahren hat die Grenzkommission für Eritrea und Äthiopien ihre Entscheidung über die Festlegung des Grenzverlaufs zwischen dem Staat Eritrea und der Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien bekannt gegeben. Die Grenzkommission war im Rahmen des am 12. Dezember 2000 in Algier, Algerien, von den Staats- und Regierungschefs der beiden Länder, dem eritreischen Präsidenten Isaias Afwerki und dem verstorbenen äthiopischen Premierminister Meles Zenawi, unterzeichneten Friedensabkommens von Algier eingesetzt worden. Die EU hat zusammen mit Algerien, den Vereinigten Staaten von Amerika, den Vereinten Nationen und der Organisation für Afrikanische Einheit als Zeugin unterzeichnet.

Die EU ist nach wie vor zutiefst besorgt darüber, dass der derzeitige Stillstand die regionale Stabilität weiterhin gefährdet und sich potenziell negativ auf den Frieden und die Sicherheit in der Welt sowie den internationalen Handel auswirkt und die regionale Zusammenarbeit und Entwicklung behindert.

Die EU ist davon überzeugt, dass die Parteien von der vollständigen Umsetzung der Bestimmungen der Entscheidung der Grenzkommission für Eritrea und Äthiopien nur profitieren können. Diesbezüglich ruft die EU dazu auf, alle konkreten Schritte zu unternehmen, die dazu führen könnten, dass der Grenzverlauf im Einklang mit der Entscheidung der Grenzkommission endlich genau festgelegt wird, und eine Phase des Aufbaus konstruktiver und friedlicher Beziehungen einzuleiten.

Im Rahmen ihres entschlossenen Engagements am Horn von Afrika ist die EU bereit, den Prozess und alle Maßnahmen zu unterstützen, mit denen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass sich in der Zukunft für beide Seiten vorteilhafte Beziehungen zwischen Eritrea und Äthiopien entwickeln.

Die Bewerberländer ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, Montenegro*, Serbien* und Albanien*, das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island und Liechtenstein sowie die Ukraine und Georgien schließen sich dieser Erklärung an.

*Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

Catégories: Europäische Union

Antidumpingmethode: Rat legt Verhandlungsposition fest

jeu, 04/05/2017 - 16:40

Die EU-Botschafter haben am 3. Mai 2017 die Position des Rates zu einer neuen, länderneutralen Methode zur Bewertung von Marktverzerrungen in Drittländern gebilligt. Sie ersuchten den Vorsitz, Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufzunehmen.

Wichtigstes Ziel ist die Erkennung und Behebung von Marktverzerrungen infolge staatlicher Interventionen in anderen Ländern. Die neue Methode zur Dumpingberechnung beruht auf den Vorschriften, die mit dem Antidumpingübereinkommen der WTO festgelegt wurden.

Wir haben uns heute für eine neue, diskriminierungsfreie Antidumpingmethode ausgesprochen, die mit dazu beitragen kann, dass eingeführte Produkte unabhängig von ihrer Herkunft in der EU zu einem fairen und gerechten Preis verkauft werden. Dies wird die europäischen Handelsschutzinstrumente stärken sowie zum Schutz von Arbeitsplätzen und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit beitragen."

Christian Cardona, maltesischer Minister für Wirtschaft, Investitionen und Kleinunternehmen

Die heute festgelegte Position des Rates stützt sich in hohem Maße auf die wichtigsten Grundsätze, die die Kommission in ihrem Vorschlag vom November 2016 dargelegt hat. Sie enthält eine nicht erschöpfende Liste von Anhaltspunkten zur Ermittlung erheblicher Marktverzerrungen, beispielsweise

  • staatliche Maßnahmen und Beeinflussung,
  • Präsenz zahlreicher staatseigener Unternehmen,
  • Diskriminierung zugunsten von inländischen Unternehmen,
  • mangelnde Unabhängigkeit des Finanzsektors,
  • unzureichende Durchsetzung des Konkurs-, Gesellschafts- oder Eigentumsrechts.

Wenn eine erhebliche Verzerrung in einem Ausfuhrland festgestellt wird, kann die Kommission künftig Korrekturen vornehmen. Sie wird einen Preis für das Produkt festlegen, indem sie sich entweder auf die Herstellungskosten und die Verkaufspreise in einem Land mit einem ähnlichen wirtschaftlichen Entwicklungsstand oder auf angemessene, unverzerrte internationale Kosten und Preise bezieht.

Die Kommission wird außerdem spezielle Berichte über Länder oder Sektoren erstellen, in denen Verzerrungen verzeichnet werden. Es obliegt auch weiterhin den EU-Unternehmen, Beschwerden einzureichen, aber sie können die Berichte der Kommission zur Stützung ihrer Darlegungen heranziehen.


Chronologie und nächste Schritte

Parallel zur neuen Antidumpingmethode laufen separat geführte Verhandlungen über eine 2013 vorgeschlagene breiter gefasste Überprüfung der Handelsschutzinstrumente der EU. Nachdem der Europäische Rat im Oktober 2016 ein effizientes und energisches Vorgehen gegen unlautere Handelspraktiken gefordert hatte, hat der Rat beiden Dossiers Priorität eingeräumt und seine Position festgelegt, damit die Verhandlungen zu einem raschen Abschluss gebracht werden können.

Da der Vorschlag dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren unterliegt, müssen sich der Rat und das Europäische Parlament auf einen endgültigen Text verständigen. Auf der Grundlage der heutigen Einigung kann der Rat die Trilog-Gespräche mit dem Europäischen Parlament aufnehmen, sobald dieses seine eigene Verhandlungsposition festgelegt hat.

 

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6. Mai 2017 – Rat und Europa-Gebäude öffnen ihre Türen

jeu, 04/05/2017 - 15:00

Anlässlich des Tags der offenen Tür der europäischen Institutionen am Samstag, dem 6. Mai, bieten der Europäische Rat und der Rat der Europäischen Union – also die beiden Organe, in denen die Mitgliedstaaten der EU vertreten sind – von 10 bis 18 Uhr in ihren Gebäuden Führungen, Aktivitäten und Informationsstände an.

Führungen durch das neue Europa-Gebäude

In Begleitung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rates können die Besucher das neue Europa-Gebäude von innen entdecken. Seit Januar 2017 finden hier die Tagungen der Ministerinnen und Minister und der Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten statt. Zwischen 10 und 17 Uhr finden Führungen in französischer, niederländischer, deutscher und englischer Sprache statt.

Film über die Geschichte des Europäischen Rates

Die Besucherinnen und Besucher erfahren, wie sich der Europäische Rat, der ursprünglich als informelle Begegnung der Staats- und Regierungschefs "am Kaminfeuer" gedacht war, zu einer der zentralen Institutionen der Union entwickelt hat.

Informationsstände der Mitgliedstaaten

Die 28 Mitgliedstaaten haben einen gemeinsamen Stand: Hier können sich die Besucherinnen und Besucher darüber informieren, wie sich jedes Land an den Arbeiten der Union beteiligt, was ihre Kultur ausmacht und wie die Landschaften aussehen. Manche Mitgliedstaaten bieten auch Volksmusik- bzw. Volkstanzvorführungen an, beispielsweise Zypern, Irland und Ungarn. Das vollständige Veranstaltungsprogramm finden Sie auf der Website zum Tag der offenen Tür (Link am Ende dieser Seite).

Treffpunkt für Kinder und Jugendliche : Die jüngsten Besucherinnen und Besucher können dort – wie auch bei den Führungen – unterhaltsam und spielerisch mehr über Europa und die Europäische Union erfahren.

Rat online: Die Besucher können sich an interaktiven Spielen beteiligen, überraschende Fakten über Europa erfahren, fotografieren und ihre Eindrücke vom Rat in den sozialen Medien mit ihren Freunden teilen.

Praktische Hinweise

Der Tag der offenen Tür findet in den beiden Hauptgebäuden des Rates statt. Der Einlass erfolgt systematisch am Justus-Lipsius-Gebäude, Rue de la Loi 175, in Brüssel.

Wegen der derzeit in Belgien geltenden Sicherheitsstufe finden in der Umgebung der Institutionen zusätzliche Sicherheitskontrollen statt. Um diese Kontrollen zu erleichtern, werden die Besucherinnen und Besucher gebeten, keine Gepäckstücke oder anderen sperrigen Gegenstände mitzubringen.

Ferner wird empfohlen, die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen. Außerdem wird ein kleiner Zug den ganzen Tag zwischen den Institutionen im Europa-Viertel hin- und herfahren.

Zugang für die Presse

Im Interesse eines reibungslosen Zugangs werden Medienangehörige, die an diesem Tag in das Ratsgebäude kommen möchten, gebeten, sich an den Pressedienst zu wenden.

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Erklärung der Hohen Vertreterin Federica Mogherini im Namen der Europäischen Union anlässlich des Welttags der Pressefreiheit am 3. Mai 2017

mar, 02/05/2017 - 14:27

Eine freie Presse ist für eine funktionierende Demokratie von entscheidender Bedeutung. Wir begehen den heutigen Welttag der Pressefreiheit in einem für den Journalismus zunehmend schwierigen Kontext. Die freie Meinungsäußerung und die Pressefreiheit sind überall auf der Welt immer massiveren Bedrohungen ausgesetzt.

Freie, vielfältige und unabhängige Medien sind für die Stärkung und den Schutz von Demokratie weltweit unverzichtbar. Eine freie Presse und die Freiheit der Meinungsäußerung tragen als elementare Bestandteile solcher demokratischen Strukturen zur Stärkung stabiler, inklusiver und widerstandsfähiger Gesellschaften sowie zum Abbau von Spannungen und zur Entschärfung von Konflikten bei. Die EU unterstützt die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, in der auch die Gewährleistung des universellen Zugangs zu Informationen und des Schutzes der Meinungsfreiheit festgelegt sind.

Die Förderung eines unabhängigen, hochwertigen und ethischen Journalismus ist dabei von wesentlicher Bedeutung. Durch die Förderung einer freien, fundierten und seriösen Berichterstattung über Fragen von öffentlichem Interesse und ihre Rolle als "Wächter öffentlicher Interessen", bilden unabhängige Medien das Fundament einer partizipativen Demokratie und bieten die Möglichkeit, Regierungen für ihr Handeln zur Rechenschaft zu ziehen. Die EU gewährleistet, dass die Achtung der freien Meinungsäußerung in alle Politikbereiche und Entwicklungsprogramme der EU integriert wird. So finanziert die EU insbesondere spezifische Projekte in Drittländern zur Stärkung der Qualität des Journalismus, des Zugangs zu öffentlichen Informationen und des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Seit Juni 2015 hat die EU in mindestens 45 Fällen im Rahmen ihrer Regelung für kleine Zuschüsse gefährdete Menschenrechtsverteidiger unterstützt, die sich für das Recht auf freie Meinungsäußerung eingesetzt haben.

Die EU verurteilt die Zunahme von Drohungen und Gewalt, der Journalisten und Medien in der realen wie auch in der virtuellen Welt ausgesetzt sind. Alle Staaten sollten daher ihren globalen Verpflichtungen zur Gewährleistung des Rechts auf Meinungsfreiheit und der Sicherheit von Journalisten durch die Schaffung entsprechender rechtlicher Rahmenbedingungen und die strafrechtliche Verfolgung aller Angriffe auf Journalisten nachkommen. Die EU bringt – sowohl in bilateralen Kontakten mit Drittländern als auch in multilateralen und regionalen Gremien – nachdrücklich ihre Ablehnung jeglicher gegen die freie Meinungsäußerung gerichteter Rechtsvorschriften, Regelungen oder Ausübung von politischem Druck zum Ausdruck und ergreift konkrete Maßnahmen zur Verhütung und Verfolgung von Angriffen auf Journalisten und Blogger.

Die "Menschenrechtsleitlinien der EU in Bezug auf die Freiheit der Meinungsäußerung – online und offline", die 2014 verabschiedet wurden (und deren konsequente Umsetzung), bekräftigen die Entschlossenheit der EU, die Meinungsfreiheit und die freie Meinungsäußerung als Rechte zu unterstützen, die von allen Menschen überall auf der Welt beruhend auf den Grundsätzen der Gleichheit, der Nichtdiskriminierung und der Allgemeingültigkeit über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Landesgrenzen ausgeübt werden können.

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Wochenplan von Präsident Donald Tusk

mar, 02/05/2017 - 10:40

Samstag, 29. April 2017
8.30 Uhr Treffen mit dem slowenischen Ministerpräsidenten Miro Cerar
9.50 Uhr Doorstep-Bemerkungen vor der Sondertagung des Europäischen Rates (Artikel 50)
10.00 Uhr Gipfeltreffen der Europäischen Volkspartei (Sofitel)
12.00 Uhr Treffen mit dem dänischen Ministerpräsidenten Lars Løkke Rasmussen und dem Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker
12.30 Uhr Sondertagung des Europäischen Rates (Artikel 50)


Dienstag, 2. Mai 2017
12.00 Uhr Treffen mit der Staatsberaterin und Ministerin für Auswärtige Angelegenheiten der Republik der Union Myanmar, Daw Aung San Suu Kyi

Mittwoch, 3. Mai 2017
15.15 Uhr Treffen mit dem estnischen Ministerpräsidenten Jüri Ratas

Donnerstag, 4. Mai 2017
16.00 Uhr Treffen mit der norwegischen Ministerpräsidentin Erna Solberg (Presseerklärungen ± 16.45 Uhr)

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Einladungsschreiben von Präsident Donald Tusk an die Mitglieder des Europäischen Rates (Artikel 50)

mar, 02/05/2017 - 09:40

Im Anschluss an die Mitteilung des Vereinigten Königreichs, dass es aus der Europäischen Union auszutreten beabsichtigt, werden wir am Samstag zum ersten Mal zu einer ordentlichen Tagung des Europäischen Rates der 27 zusammenkommen, um die Leitlinien für die anstehenden Brexit-Verhandlungen anzunehmen.

Einen Aspekt der von uns vorgeschlagenen Leitlinien möchte ich besonders herausstellen, da dieser Aspekt meiner Ansicht nach für den Erfolg der Verhandlungen von entscheidender Bedeutung ist und deshalb genau verstanden und in vollem Umfang akzeptiert werden muss. Dabei handelt es sich um den vorgeschlagenen phasenweisen Ansatz, der besagt, dass wir unsere künftigen Beziehungen mit dem Vereinigten Königreich nicht erörtern, bis wir hinreichende Fortschritte in den Hauptfragen im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU erzielt haben. Das ist nicht nur eine Frage der Taktik, sondern der einzig mögliche Ansatz angesichts der begrenzten Zeit, die uns zur Verfügung steht, um die Gespräche zum Abschluss zu bringen.

Mit anderen Worten, bevor wir über unsere Zukunft beraten, müssen wir erst unsere Vergangenheit regeln. Wir müssen die bestmöglichen Garantien für unser Bürgerinnen und Bürger und ihre Familien erwirken. Diese Garantien müssen effektiv, durchsetzbar, diskriminierungsfrei und umfassend sein und sollten mit einfachen und reibungslosen Verwaltungsverfahren einhergehen. Wir sollten zudem mit dem Vereinigte Königreich vereinbaren, dass alle von der Union der 28 eingegangenen finanziellen Verpflichtungen auch vom Vereinigten Königreich eingehalten werden. Schließlich sollten wir zur Sicherung des im Karfreitagsabkommen verankerten Friedens- und Aussöhnungsprozesses danach streben, eine harte Grenze zwischen Irland und Nordirland zu vermeiden.

Erst wenn wir gemeinsam festgestellt haben, dass ausreichende Fortschritte in all diesen Fragen erzielt wurden, können wir vorbereitende Gespräche über die künftigen Beziehungen zum Vereinigten Königreich führen. Ich möchte, dass wir uns auf dem bevorstehenden Gipfeltreffen alle diesem Kernprinzip anschließen, damit klar ist, dass Fortschritte bei den Themen Menschen, Geld und Irland an erster Stelle stehen müssen. Und wir müssen bereit sein, diese Logik in den bevorstehenden Verhandlungen zu verteidigen.

Unsere Tagung wird um 12.30 Uhr mit einem Gedankenaustausch mit dem Präsidenten des Europäischen Parlaments beginnen. Im Anschluss an diesen Gedankenaustausch werden wir zu einem Arbeitsessen zusammenkommen, bei dem wir die Leitlinien annehmen und eine allgemeinere Debatte über den Brexit führen werden, um einen Beitrag zu den künftigen Verhandlungen zu leisten. Angesichts der konstruktiven Haltung, die Sie bei unseren Vorbereitungen an den Tag gelegt haben, gehe ich davon aus, dass wir die Tagung gegen 16.00 Uhr beenden können.

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Leitlinien des Europäischen Rates (Artikel 50) für die Brexit-Verhandlungen

ven, 28/04/2017 - 13:40

Leitlinien des Europäischen Rates (Artikel 50) im Anschluss an die Mitteilung des Vereinigten Königreichs gemäß Artikel 50 EUV

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Sichere Gasversorgung durch engere Zusammenarbeit und mehr Solidarität

jeu, 27/04/2017 - 16:00

Der Rat und das Europäischen Parlament haben eine vorläufige Einigung über einen Vorschlag für eine überarbeitete Verordnung über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung erzielt. Diese Einigung muss noch von den Ständigen Vertretern der Mitgliedstaaten (AStV) bestätigt werden.

Die Verordnung hat generell zum Ziel, die Folgen einer Unterbrechung der Gaslieferungen gegebenenfalls so weit wie möglich zu begrenzen, indem die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten verstärkt wird und somit der Energiebinnenmarkt besser funktioniert. Damit wird die erste Dimension der Energieunion – Energieversorgungssicherheit, Solidarität und Vertrauen – in konkrete Maßnahmen umgesetzt.


Die vorgeschlagene Verordnung sowie der Beschluss über zwischenstaatliche Abkommen sind die wichtigsten Bausteine der Strategie für die Energieunion.

Diese Rechtsvorschriften werden erheblich zu unserer Energieversorgungssicherheit beitragen. Sie werden unsere Abhängigkeit von Energielieferungen aus Drittländern verringern und uns in die Lage versetzen, schneller und effizienter auf Gasversorgungsengpässe zu reagieren. Sie werden für mehr Vertrauen und Solidarität innerhalb der EU wie auch zwischen uns und unseren Partnern der Energiegemeinschaft sorgen."

Konrad Mizzi, Beigeordneter Minister beim Premierminister Maltas

Die Verordnung sieht im Wesentlichen Folgendes vor:

  • eine verstärkte regionale Zusammenarbeit und Koordinierung auf Grundlage von risikobasiert zusammengestellten Gruppen von Mitgliedstaaten
  • verbindlich vorgeschriebene regionale Präventions- und Notfallpläne und Risikobewertungen, die von allen Mitgliedstaaten einer Gruppe gemeinsam auszuarbeiten sind
  • einen Solidaritätsmechanismus, der in extremen Krisensituationen obligatorisch zur Anwendung kommt
  • eine verstärkte Überwachung der Bestimmungen in Gaslieferverträgen
  • besondere Verpflichtungen der EU-Mitgliedstaaten gegenüber der Energiegemeinschaft sowie Befugnisse für die Kommission zur Koordinierung der Anwendung des Rechtsrahmens zwischen der EU und der Energiegemeinschaft

Nach intensiven Beratungen unter dem niederländischen und dem slowakischen Vorsitz und vier Trilogen unter dem maltesischen Vorsitz wurde über folgende zentrale Punkte Einvernehmen erzielt:

  • regionale Zusammenarbeit: Sie wird auch das Konzept der Notversorgungskorridore in den von ENTSO-G auszuarbeitenden Szenarien umfassen. Die Kommission wird die Mitglieder der Risikogruppen bei der Aufstellung der Präventions- und Notfallpläne unterstützen.
  • Solidarität: Auf sie wird als letztes Mittel zurückgegriffen, wenn alle Notfallmaßnahmen ausgeschöpft sind, wobei ein angemessener Ausgleich zu leisten ist. Der Mitgliedstaat, der die Solidarität in Anspruch nimmt, kann sich unter den Lieferangeboten mehrerer Mitgliedstaaten das günstigste Angebot aussuchen. Der Begriff des "durch Solidarität geschützten Kunden" wird eingeführt.
  • Informationsaustausch: Langfristige Lieferverträge, die mehr als 28 % des jährlichen Erdgasverbrauchs abdecken, müssen der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaats gemeldet werden. Bei kommerziellen Liefervereinbarungen werden nur die Vertragseinzelheiten mitgeteilt. Bestehende Verträge werden zwölf Monate nach Inkrafttreten der Verordnung gemeldet. Hat die zuständige Behörde Zweifel, ob ein Vertrag Auswirkungen auf die Sicherheit der Gasversorgung in dem betreffenden Mitgliedstaat oder der Region hat, so teilt sie dies der Kommission mit.
  • Bei wichtigen Gaslieferverträgen, die die Versorgungssicherheit eines Mitgliedstaats, einer Region oder der gesamten Union gefährden können, kann die Kommission das Unternehmen auffordern, die Vertragseinzelheiten mitzuteilen.
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EU-Mittelmeer-Partnerschaft für Lebensmittel- und Wasserprojekte: AStV billigt PRIMA-Initiative

mer, 26/04/2017 - 16:20

Die EU wird im Rahmen der neuen Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA) zur Entwicklung von Wasserversorgungs- und Lebensmittelprojekten im Mittelmeerraum beitragen.

Dies hat der EU-Ausschuss der ständigen Vertreter (AStV) heute beschlossen, nachdem der maltesische Ratsvorsitz und das Europäische Parlament am 11. April eine entsprechende Einigung erzielt hatten.

Mit der PRIMA-Initiative werden das Wissen und die Finanzmittel der EU und der teilnehmenden Staaten gebündelt. Die Partnerschaft umfasst derzeit elf EU-Mitgliedstaaten (Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Malta, Portugal, Slowenien, Spanien und Zypern) sowie acht Drittländer (Ägypten, Algerien, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, Tunesien und die Türkei).

Die EU wird im Rahmen ihrer Teilnahme einen Beitrag von 220 Mio. € aus ihrem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, dem Programm "Horizont 2020", leisten.

Die Teilnahme an der PRIMA-Initiative steht allen anderen EU-Mitgliedstaaten sowie Drittländern offen, sofern sie die Teilnahmebedingungen erfüllen.

"Die PRIMA wird zur Verbesserung der Gesundheit und der Lebensgrundlagen der Menschen in der Mittelmeerregion beitragen. Außerdem dürfte sie längerfristig das Wirtschaftswachstum und die Stabilität fördern", erklärte der maltesische Parlamentarische Staatssekretär Chris Agius am Tag der Einigung.

Die PRIMA-Initiative wird voraussichtlich Anfang 2018 anlaufen – nach der förmlichen Annahme des Beschlusses durch das Europäische Parlament und den Rat in den kommenden Monaten.

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Plan für die Fischereien in der Nordsee: Rat bereit für Verhandlungen mit dem Parlament

mer, 26/04/2017 - 12:20

Der Rat hat am 25. April 2017 auf seine Verhandlungsposition, auch allgemeine Ausrichtung genannt, zu dem Mehrjahresplan für Grundfischbestände in der Nordsee vereinbart. Der Plan wird die erste umfassende langfristige Strategie für die Nordsee im Hinblick auf den Umgang mit einer Vielzahl von Arten, Fischereifahrzeugen und interessierten Kreisen sein.

Sobald das Europäische Parlament über seinen Bericht abstimmt, können die Verhandlungen zwischen den Organen beginnen.

"Der Plan für die Nordsee ist von zentraler Bedeutung für die Umsetzung der reformierten gemeinsamen Fischereipolitik und deshalb hat der maltesische Ratsvorsitz erhebliche Ressourcen für dieses Dossier eingesetzt, um in kürzester Zeit zu einem Standpunkt des Rates zu gelangen", sagte Roderick Galdes, Parlamentarischer Staatssekretär für Landwirtschaft, Fischerei und Tierrechte. "Ist der Plan erst einmal angenommen, wird er die Grundlage für nachhaltige Fischereien in der Region sein. Der Rat freut sich darauf, mit dem Europäischen Parlament zu verhandeln und die bestmöglichen Ergebnisse für unsere Meere und den Fischereisektor zu erzielen."


Der Standpunkt des Rates zu dem Plan für die Nordsee steht im Einklang mit dem kürzlich angenommenen Mehrjahresplan für die Bestände von Dorsch, Hering und Sprotte in der Ostsee. Mit ihm wird der Kommissionsvorschlag vereinfacht, indem der Geltungsbereich der Verordnung auf die gezielten Fischereien in ihrem gesamten Verbreitungsgebiet konzentriert wird, und er liefert die Mittel für die Bewirtschaftung der Fischbestände durch höchstmögliche Dauerertragsspannen (MSY). Im Einklang mit der Gemeinsamen Fischereipolitik bietet die allgemeine Ausrichtung auch einen sehr klaren Ansatz für die Bewirtschaftung der limitierenden Arten im Fall von gemischten Fischereien.

Der Rat hat den Kommissionsvorschlag in Bezug auf die Erhaltungsmaßnahmen für die erfassten Bestände bestätigt und dessen Effizienz gesteigert, indem er auch den Geltungsbereich der Pflicht zur Anlandung gestrafft hat, um das Ziel von nachhaltigeren Fischereien in allen Meeresbecken zu erreichen.

Der Verwaltungsaufwand, der sich im Zusammenhang mit den neuen Rechtsvorschriften und aufgrund von zusätzlichen Kontrollbestimmungen ergibt, sollte infolge der vom Rat vorgeschlagenen Änderungen verringert werden, mit denen auch auf die Frage von Konsultationen mit Drittländern für gemeinsam bewirtschaftete Bestände eingegangen wird, damit gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Wirtschaftsbeteiligten der Union sichergestellt sind.

Die nächsten Schritte

Mit der allgemeinen Ausrichtung hat der Rat heute seinen Standpunkt für die Gespräche mit dem Europäischen Parlament festgelegt. Das Parlament sollte seinen Standpunkt zu diesem Vorschlag im Juni 2017 festlegen. Dies würde es ermöglichen, die Verhandlungen noch vor der Sommerpause aufzunehmen. Beide Institutionen müssen dem Text zustimmen, damit er in Kraft treten kann.

Hintergrundinformationen

Am 3. August 2016 hat die Kommission einen Vorschlag für einen Mehrjahresplan für die Grundfischbestände in der Nordsee und für die Fischereien, die diese Bestände befischen, vorgelegt. Der Vorschlag betrifft die Fischarten, die in der Nähe des Meeresgrundes leben und dort Futter finden.

Es handelt es sich um den zweiten Mehrjahresplan, der im Einklang mit der reformierten Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) angenommen wurde, die im Januar 2014 in Kraft trat. Mit dem vorgeschlagenen Plan sollen die wichtigsten Aspekte der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik in der Nordsee umgesetzt werden, wie z.B.: Gewährleistung von Befischungsraten, bei denen die Bestände auf einem Niveau über dem höchstmöglichen Dauerertrag gehalten werden, Einführung von Sicherheitsmaßnahmen in Bezug auf den Zustand der Biomasse, Übergang zu einer langfristigen Mehrarten-Bewirtschaftung, Durchsetzung der Pflicht zur Anlandung sowie Anwendung der Regionalisierung bei der Annahme von technischen Maßnahmen.

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Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Quecksilberverschmutzung

mer, 26/04/2017 - 11:40

Der Rat hat am 25. April 2017 eine Verordnung über die anthropogenen Emissionen und Freisetzungen von Quecksilber und Quecksilberverbindungen in Luft, Wasser und Boden angenommen.

Quecksilber ist ein stark toxischer Stoff, der eine erhebliche weltweite Gefahr für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellt, nicht zuletzt durch Rückstände seiner Verbindung Methylquecksilber in Fischen, Meeresfrüchten, Ökosystemen und wildlebenden Tieren.

Durch die neue Verordnung wird ein hohes Maß an Schutz geboten und die Verschmutzung, die durch Tätigkeiten und Arbeitsprozesse mit Quecksilber entsteht, begrenzt.


Zu diesem Zweck werden Maßnahmen und Rahmenbedingungen auf EU-Ebene festgelegt, um Folgendes zu kontrollieren und zu begrenzen:

  • die Verwendung und Lagerung von und den Handel mit Quecksilber, Quecksilberverbindungen und Quecksilbergemischen;
  • die Herstellung und Verwendung von und den Handel mit Erzeugnissen, die mit Quecksilber versetzt sind;
  • die Verwendung von Quecksilber in Dentalamalgam,
  • und um eine adäquate Behandlung von Quecksilberabfällen sicherzustellen.

Tätigkeiten wie der Quecksilberbergbau, die Verwendung von Quecksilber in Erzeugnissen und industriellen Prozessen sowie im kleingewerblichen Goldbergbau, die Kohleverbrennung und die Behandlung von Quecksilberabfällen können Ursprung von Emissionen und Freisetzungen dieses gefährlichen Stoffes sein und zu Umwelt- und Gesundheitsrisiken führen.

Hintergrund und nächste Schritte

Die Kommission hat am 2. Februar 2016 ihren Vorschlag vorgelegt, durch den zugleich auch die Verordnung (EG) Nr. 1102/2008 aufgehoben wird.

Das Europäische Parlament hat am 14. März 2017 seinen Standpunkt in erster Lesung festgelegt. Da der Rat diesen Standpunkt gebilligt hat, kann die Verordnung nach der Unterzeichnung des Rechtsakts durch die Präsidenten des Europäischen Parlaments und des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden und wird 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft treten.

Durch die neuen Vorschriften werden größere rechtliche Klarheit und Transparenz geschaffen; sie werden ab dem 1. Januar 2018 gelten und die Verordnung (EG) Nr. 1102/2008 ersetzen.

Internationale Dimension: Das Übereinkommen von Minamata

Ist Quecksilber einmal in die Luft oder das Wasser gelangt, kann es sich über große Entfernungen ausbreiten. Aus diesem Grund kann die EU nicht auf sich allein gestellt den Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger vor den negativen gesundheitlichen Auswirkungen von Quecksilber gewährleisten. Die Quecksilberverschmutzung muss auch auf internationaler Ebene angegangen werden.

Durch die neue Verordnung wird dieses Problem in Angriff genommen, da sie Bestimmungen enthält, die es der Union und ihren Mitgliedstaaten ermöglichen, das Übereinkommen von Minamata über Quecksilber zu billigen, zu ratifizieren und umzusetzen. Ferner wird durch die Verordnung sichergestellt, dass die Rechtsvorschriften der EU im Einklang mit dem Übereinkommen stehen.

Das am 10. Oktober 2013 in Kumamoto, Japan, angenommene Übereinkommen von Minamata ist ein rechtlich bindender Vertrag, der einen Rechtsrahmen für die weltweite Verringerung der Umweltbelastung durch Quecksilber bereitstellt. Das Übereinkommen wird derzeit von den Unterzeichnerstaaten und regionalen Organisationen ratifiziert. Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben sich zur Ratifizierung verpflichtet; die dafür erforderlichen Maßnahmen sind bereits eingeleitet worden.

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Bessere Daten für die Fischerei: Rat nimmt verbesserte EU-Vorschriften an

mer, 26/04/2017 - 11:40

Der Rat hat am 25. April 2017 eine Verordnung zur Verbesserung der Erhebung, Verwaltung und Nutzung von Daten im Fischereisektor angenommen.

Die neuen Vorschriften vereinfachen und konsolidieren die geltende Regelung für die Erhebung biologischer, ökologischer, technischer und sozioökonomischer Daten. Sie werden insbesondere die Erfassung umfassender und zuverlässiger Informationen zu Fragen wie dem Zustand der Fischbestände, Maßnahmen zur Bewirtschaftung der Fischereiressourcen und Begrenzungsmaßnahmen erlauben und Daten auf regionaler und europäischer Ebene zugänglich machen; hierdurch liefern sie eine solide Grundlage für wissenschaftliche Beratung und Politikgestaltung.

Mit der neuen Verordnung sollen die EU-Vorschriften an die Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) angeglichen werden, einschließlich des Schutzes der Meeresumwelt, der nachhaltigen Bewirtschaftungaller kommerziell genutzten Arten sowie insbesondere des Erreichens bis spätestens 2020 eines guten ökologischen Zustands in der Meeresumwelt.


Die nächsten Schritte

Diese Verordnung wird am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Pressemitteilung vom 7. Dezember 2016 (nachstehender Link).

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