Vous êtes ici

Europäischer Rat (Nachrichten)

S'abonner à flux Europäischer Rat (Nachrichten)
Mis à jour : il y a 6 jours 23 heures

Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der EU zur Erklärung einiger Drittländer, sich den restriktiven Maßnahmen anzuschließen, die angesichts der Lage in der Ukraine verhängt wurden

lun, 13/02/2017 - 14:20

Der Rat hat am 19. Dezember 2016 den Beschluss (GASP) 2016/2315 des Rates [1] erlassen. Mit diesem Ratsbeschluss werden die geltenden Maßnahmen bis zum 31. Juli 2017 verlängert.

Die Bewerberländer Montenegro* und Albanien* und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine schließen sich diesem Ratsbeschluss an.

Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss in Einklang steht.

Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis.

[1] Am 20.12.2016 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 345, S. 65) veröffentlicht.

* Montenegro und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

Catégories: Europäische Union

Wochenplan von Präsident Donald Tusk

lun, 13/02/2017 - 10:20

Montag 13. Februar 2017
14.00 Uhr Treffen mit dem österreichischen Präsidenten Alexander Van der Bellen und Bundeskanzler Christian Kern (Presseerklärungen ± 14.30 Uhr)

Mittwoch 15. Februar 2017
11.00 Uhr Treffen mit dem litauischen Ministerpräsidenten Saulius Skvernelis

Donnerstag 16. Februar 2017
10.00 Uhr Treffen mit dem kirgisischen Präsidenten Almasbek Atambaev

Montag 20. Februar 2017
10.15 Uhr Treffen mit dem Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten Mike Pence

Catégories: Europäische Union

Glückwunschschreiben von Präsident Donald Tusk an Frank-Walter Steinmeier zur Ernennung zum Präsidenten der Bundesrepublik Deutschland

ven, 10/02/2017 - 19:27

Im Namen des Europäischen Rates und auch persönlich möchte ich Ihnen zu Ihrer Wahl zum Präsidenten der Bundesrepublik Deutschland gratulieren. Ich wünsche Ihnen in jeder Hinsicht viel Glück für Ihre neue Aufgabe.

Ihre Ernennung erfolgt zu einem kritischen Zeitpunkt für Europa. Die zahlreichen externen und internen Herausforderungen, denen wir uns gegenübersehen, sind so groß wie nie zuvor und die europäische Einheit ist wichtiger denn je. Den weiteren Beiträgen Deutschlands zum europäischen Projekt sehe ich erwartungsvoll entgegen.

Catégories: Europäische Union

Europäisches Jahr des Kulturerbes (2018): Würdigung von Vielfalt und Reichtum des europäischen Kulturerbes

jeu, 09/02/2017 - 13:00

Die Vertreter des Rates und des Europäischen Parlaments haben am 9. Februar 2017 eine vorläufige Einigung über einen Beschluss über ein Europäisches Jahr des Kulturerbes (2018) erzielt.

Das Kulturerbe besteht aus von der Vergangenheit hinterlassenen Ressourcen in einer Vielfalt von Formen und Aspekten. Dazu gehören Denkmäler, Stätten, Traditionen, überlieferte Kenntnisse und Formen menschlicher Kreativität, sowie Sammlungen, die von Museen, Bibliotheken und Archiven erhalten und gepflegt werden.

Ziel dieser Initiative ist die Schärfung des Bewusstseins für die europäische Geschichte und die europäischen Werte sowie die Stärkung des Gefühls einer europäischen Identität. Gleichzeitig wird in ihrem Rahmen ebenso auf die Möglichkeiten hingewiesen, die unser Kulturerbe bietet, wie auch auf die Herausforderungen, denen es ausgesetzt ist, wie z.B. die Auswirkungen der Digitalisierung, Umwelt- und sonstige Belastungen der Kulturerbestätten und der illegale Handel mit Kulturgütern.


Die wichtigsten Ziele dieses Europäischen Jahres lauten wie folgt:

  • Förderung der kulturellen Vielfalt, des interkulturellen Dialogs und des sozialen Zusammenhalts;
  • Hervorhebung des wirtschaftlichen Beitrags des Kulturerbes zur Kultur- bzw. Kreativbranche, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen, und zur lokalen und regionalen Entwicklung
  • Betonung der Rolle des Kulturerbes in den Außenbeziehungen der EU, einschließlich Konfliktverhütung, Aussöhnung nach Konflikten und Wiederaufbau von zerstörtem Kulturerbe

Für das Europäische Jahr werden Finanzmittel in Höhe von 8 Millionen € bereitgestellt.

Vertreter des Europäischen Parlaments werden als Beobachter an den Sitzungen der nationalen Koordinatoren teilnehmen können, die von der Kommission für die Durchführung des Europäischen Jahres einberufen werden.

Als Europäer haben wir ein besonders reichhaltiges Kulturerbe, das aus unserer langen gemeinsamen Geschichte hervorgegangen ist. Ich begrüße die Gelegenheit, dieses Erbe zu würdigen und stolz auf alles zu sein, was unsere gemeinsame europäische Identität ausmacht.

Dr. Owen Bonnici, maltesischer Minister für Justiz, Kultur und Kommunalverwaltung Die nächsten Schritte

Der AStV wird nun ersucht, die Einigung auf einer seiner nächsten Tagungen zu billigen. Der Präsident des AStV wird anschließend dem Vorsitzenden des Ausschusses für Kultur und Bildung des Europäischen Parlaments ein Schreiben übermitteln.

Diesem Schreiben zufolge wird der Rat, falls das Parlament den Kompromisstext in der vom AStV gebilligten Fassung auf seiner Plenartagung annimmt, diesen Text in erster Lesung ohne Änderungen annehmen.

Hierdurch dürften die neuen Rechtsvorschriften so rechtzeitig in Kraft treten können, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten genügend Zeit für die erforderlichen Vorbereitungen haben.

Hintergrund

Die Idee eines Europäisches Jahres des Kulturerbes kam erstmals im Jahr 2014 zur Sprache, als der Rat in seinen Schlussfolgerungen zur partizipativen Steuerung des Kulturerbes darauf Bezug nahm. Die Idee erhielt starke Unterstützung vom Europäischen Parlament, und die Kommission legte ihren Vorschlag für ein Europäisches Jahr des Kulturerbes im August 2016 vor.

Der Rat hat am 22. November 2016 eine allgemeine Ausrichtung zu diesem Vorschlag festgelegt.

Der Ausschuss für Kultur und Bildung (CULT-Ausschuss) des Europäischen Parlaments hat in seiner Sitzung vom 8. November 2016 über seinen Bericht zu der Entscheidung abgestimmt. Eine erste Trilog-Sitzung hat am 9. Dezember stattgefunden.

Catégories: Europäische Union

Strukturreformen in den Mitgliedstaaten: Vorsitz und Europäisches Parlament einigen sich auf Unterstützungsprogramm

jeu, 09/02/2017 - 12:20

Am 8. Februar 2017 hat der Vorsitz mit dem Europäischen Parlament eine vorläufige Einigung über ein Programm zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Durchführung von Strukturreformen erzielt.

Für das Programm, das mit Inkrafttreten der betreffenden Verordnung an- und am 31. Dezember 2020 auslaufen soll, werden insgesamt 142,8 Mio. € bereitgestellt.


"Dieses Programm wird den Regierungen helfen, ihre Wirtschafts- und Verwaltungsstrukturen zu verbessern. Es ist ein weiterer Schritt, der dazu beiträgt, dass die Mitgliedstaaten wichtige Reformen durchführen können, die letztlich allen europäischen Bürgern zugute kommen."

Ian Borg, Parlamentarischer Staatssekretär Maltas für den EU-Ratsvorsitz 2017 und die EU-Fonds

Die Einigung wird in den nächsten Tagen dem Ausschuss der Ständigen Vertreter zur Billigung vorgelegt. Anschließend werden das Parlament und der Rat ersucht, die vorgeschlagene Verordnung in erster Lesung anzunehmen.

Catégories: Europäische Union

Abschaffung der Roaminggebühren nimmt letzte Hürde: Rat billigt Vereinbarung über Vorleistungsmärkte

mer, 08/02/2017 - 15:20

Am 8. Februar 2017 haben die EU-Botschafter der Mitgliedstaaten die Vereinbarung über die Preisobergrenzen auf Vorleistungsebene gebilligt; damit werden die Roaminggebühren für die Endkunden in der EU zum kommenden 15. Juni abgeschafft. Der Vorsitz hatte am 31. Januar mit dem Europäischen Parlament eine vorläufige Einigung über die Regeln für die Vorleistungsmärkte erzielt.

Nach zehnjährigen Verhandlungen über eine Senkung der Roaminggebühren werden die Menschen nun endlich auf Reisen in Europa ohne zusätzliche Kosten genauso vernetzt bleiben können wie zu Hause.


Die Beschlüsse, die die EU nacheinander gefasst hat, erst zur Senkung und jetzt zur Abschaffung der Endkunden-Roaminggebühren, beruhen auf einem Bündel von Vorschriften für die Geschäfte der Mobilfunkunternehmen untereinander. Insbesondere sind darin Obergrenzen für die Entgelte festgelegt, die die Betreiber voneinander verlangen dürfen, wenn die Verbraucher in einem anderen EU-Land mobil telefonieren, Nachrichten versenden oder im Internet surfen.

Durch die neuen erheblich niedrigeren Preisobergrenzen sollen die Mobilfunkunternehmen ihren Kunden Roamingdienste ohne Aufschlag und ohne Anhebung der Inlandspreise anbieten können. Zusammen mit der Regelung der angemessenen Nutzung auf Endkundenebene werden diese Vorschriften dazu beitragen, dass die Abschaffung der Roaminggebühren in der gesamten EU auf Dauer tragbar ist.

Der maltesische Minister für Wettbewerbsfähigkeit und digitale Wirtschaft, Meereswirtschaft und Dienstleistungswirtschaft, Dr. Emmanuel Mallia, erklärte hierzu: "Die Abschaffung der Roaminggebühren ist eine sehr gute Nachricht für alle Europäer. Ich freue mich, dass der maltesische Vorsitz dieses Dossier erfolgreich abschließen konnte. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für weitere Fortschritte auf dem Weg zu einem europäischen digitalen Binnenmarkt. Malta wird diesen Erfolg mit seinen EU-Partnern am 15. und 16. Juni während der Veranstaltung "Digitale Versammlung 2017" in Malta feiern."

Wie geht es weiter?

Der vereinbarte Text wird nun in technischer Hinsicht endgültig überarbeitet. Anschließend muss er erst vom Parlament und dann vom Rat förmlich gebilligt werden (Einigung in erster Lesung).

Das Parlament wird die betreffende Verordnung voraussichtlich im April verabschieden, der Rat spätestens im Mai. Dies muss nicht unbedingt im Rat "Telekommunikation" geschehen, sondern jede Ratsformation ist befugt, den Rechtsakt anzunehmen.

Die Verordnung wird sodann von beiden Institutionen unterzeichnet, möglicherweise während der Plenartagung des Parlaments im Mai in Straßburg. Der unterzeichnete Text wird im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt drei Tage später in Kraft.

Die neue Verordnung für die Vorleistungsmärkte muss spätestens ab 15. Juni 2017 gelten, damit die Endkunden-Roaminggebühren – wie in der Roaming-Verordnung von 2015 vorgesehen – abgeschafft werden können.

Weitere Informationen sowie die vereinbarten Preisobergrenzen finden Sie in unserer Pressemitteilung vom 31. Januar 2017 (nachstehender Link).

Catégories: Europäische Union

Portabilität von Online-Inhaltediensten: Einigung zwischen EU-Vorsitz und Parlament

mer, 08/02/2017 - 15:00

Am 7. Februar haben der maltesische EU-Vorsitz und Vertreter des Europäischen Parlaments eine vorläufige Einigung über die Abschaffung der Hindernisse für die grenzüberschreitende Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt erzielt.


Die Einigung, die vom Rat und vom Europäischen Parlament noch bestätigt werden muss, wird Verbrauchern die Möglichkeit bieten, Online-Inhaltedienste, die sie in ihrem Heimatland abonniert oder gekauft haben, auch dann zu nutzen, wenn sie sich vorübergehend in einem anderen EU-Land aufhalten.


"Reisende in der EU müssen künftig nicht mehr auf Online-Dienste wie Filme, Sportberichte, Musik, E-Books oder Spiele verzichten, für die sie zu Hause bezahlt haben. Zusammen mit der Abschaffung der Roaming-Gebühren ist dies ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem digitalen Binnenmarkt, der allen zugutekommt."

Chris Cardona, maltesischer Minister für Wirtschaft, Investitionen und Kleinunternehmen.
Catégories: Europäische Union

Schengen-Raum: Rat empfiehlt Verlängerung zeitlich befristeter Kontrollen an den Binnengrenzen

mer, 08/02/2017 - 14:00

Der Rat hat am 7. Februar 2017 einen Durchführungsbeschluss mit einer Empfehlung angenommen, zeitlich befristete Kontrollen an den Binnengrenzen unter außergewöhnlichen Umständen zu verlängern.

Am 11. Februar 2017, das Datum, zu dem die Geltungsdauer des vorherigen Beschlusses ausläuft, sollten Österreich, Deutschland, Dänemark, Schweden und Norwegen verhältnismäßige vorübergehende Grenzkontrollen für einen Zeitraum von höchstens drei Monaten an den folgenden Binnengrenzen verlängern:

  • Österreich: an der österreichisch-ungarischen Landgrenze und an der österreichisch-slowenischen Landgrenze;
  • Deutschland: an der deutsch-österreichischen Landgrenze;
  • Dänemark: in den dänischen Häfen mit Fährverbindungen nach Deutschland und an der dänisch-deutschen Landgrenze;
  • Schweden: in den schwedischen Häfen in der Polizeiregion Süd und West und auf der Öresund-Brücke;
  • Norwegen: in den norwegischen Häfen mit Fährverbindungen nach Dänemark, Deutschland und Schweden.

Vor der Verlängerung dieser Kontrollen sollten sich die betreffenden Mitgliedstaaten mit den entsprechenden Mitgliedstaaten austauschen, um sicherzustellen, dass die Kontrollen an den Binnengrenzen nur dort durchgeführt werden, wo dies für erforderlich und verhältnismäßig erachtet wird. Die betreffenden Mitgliedstaaten sollten auch sicherstellen, dass die Kontrollen an den Binnengrenzen nur als letztes Mittel durchgeführt werden, wenn sich mit alternativen Maßnahmen nicht dieselbe Wirkung erzielen lässt.

Die Grenzkontrollen sollten gezielt und in Bezug auf Umfang, Häufigkeit sowie räumliche und zeitliche Ausdehnung auf das Maß beschränkt sein, das unbedingt notwendig ist, um gegen die ernsthafte Bedrohung vorzugehen und den Schutz der öffentlichen Ordnung und der inneren Sicherheit im Zusammenhang mit dem anhaltenden Risiko der Sekundärbewegungen von irregulären Migranten zu wahren.

Die Mitgliedstaaten, die diese Kontrollen durchführen, sollten wöchentlich überprüfen, ob sie noch notwendig sind, und sie an das Bedrohungsniveau anpassen und sie – wenn dies angemessen erscheint – schrittweise aufheben. Sie sollten der Kommission und dem Rat jeden Monat Bericht erstatten.


Hintergrundinformationen

Nach Artikel 29 des Schengener Grenzkodex kann die Kommission eine Empfehlung im Hinblick darauf vorschlagen, dass als letztes Mittel Kontrollen an allen oder spezifischen Abschnitten der Grenze eines Mitgliedstaats oder mehrerer Mitgliedstaaten wiedereingeführt werden; der Rat entscheidet mit qualifizierter Mehrheit über die Empfehlung. Die Kontrollen können für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten wiedereingeführt werden. Sie können jeweils um weitere sechs Monate bis zu einer Höchstdauer von zwei Jahren verlängert werden.

Die Kommission hat daher am 4. Mai 2016 im Zusammenhang mit der Migrationskrise erklärt, dass die Voraussetzungen für die Anwendung des Artikels 29 des Schengener Grenzkodex erfüllt sind, und hat dem Rat eine Empfehlung übermittelt. Dies war auf schwerwiegende Mängel bei der Gewährleistung wirksamer Kontrollen an Abschnitten der EU-Außengrenzen zurückzuführen, die das Funktionieren des gesamten Schengen-Raums gefährdeten.

Der Rat hat am 12. Mai 2016 den fünf am stärksten betroffenen Schengen-Staaten (Österreich, Deutschland, Dänemark, Schweden und Norwegen) empfohlen, weiterhin verhältnismäßige vorübergehende Grenzkontrollen für einen Zeitraum von höchstens sechs Monaten durchzuführen, um gegen die ernsthafte Bedrohung vorzugehen und den Schutz der öffentlichen Ordnung und der inneren Sicherheit im Zusammenhang mit Sekundärbewegungen von irregulären Migranten zu wahren.

Angesichts der schwierigen Lage und des noch verbleibenden Drucks auf die Mitgliedstaaten, die am stärksten von diesen Sekundärbewegungen betroffen sind, hat der Rat am 11. November 2016 empfohlen, dass diese Mitgliedstaaten verhältnismäßige zeitlich befristete Kontrollen an den Grenzen für einen Zeitraum von höchstens drei Monaten verlängern.

Am 25. Januar 2017 hat die Kommission einen Vorschlag für einen Durchführungsbeschluss des Rates mit einer Empfehlung an die fünf Schengen-Staaten angenommen, die vorübergehenden Kontrollen an den Binnengrenzen für einen weiteren Zeitraum von höchstens drei Monaten zu verlängern.

Catégories: Europäische Union

Europäische Staatsanwaltschaft: Rat unternimmt ersten Schritt für eine mögliche Verstärkte Zusammenarbeit

mar, 07/02/2017 - 15:00

Der Rat hat am 7. Februar 2017 festgestellt, dass der Vorschlag für eine Verordnung über die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft nicht einmütig befürwortet wird. Dies ebnet den Weg für eine Gruppe von mindestens neun Mitgliedstaaten, den Text dem Europäischen Rat zur Beratung vorzulegen, damit dieser einen letzten Versuch unternimmt, um zu einem Einvernehmen über den Vorschlag zu gelangen. Sollte sich dies als unmöglich erweisen, kann die Verstärkte Zusammenarbeit zum Tragen kommen.

"Die Europäische Staatsanwaltschaft ist seit 2009 Teil der Verträge. Wie jedoch die letzten sechseinhalb Jahre gezeigt haben, hat sich die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft als ein nur sehr schwer zu realisierendes Unterfangen erwiesen. Ich bin zuversichtlich, dass es dem maltesischen Vorsitz gelingen wird, konkrete Ergebnisse zu erzielen, indem er weiterhin als ehrlicher Makler agiert, sodass die Mitgliedstaaten, die eine Verstärkte Zusammenarbeit einleiten möchten, dies im Rahmen dieses Vorsitzes tun können“, erklärte Owen Bonnici, maltesischer Minister für Justiz.


Nächste Schritte & Vorgehensweise

Artikel 86 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sieht vor, dass für den Fall, dass keine Einstimmigkeit über die Verordnung über die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft besteht, eine Gruppe von mindestens neun Mitgliedstaaten beantragen kann, dass der Europäische Rat mit dem Text befasst wird. Anschließend hat der Europäische Rat bis zu vier Monate Zeit für den Versuch, eine Einigung zu erzielen.

Erweist es auch jetzt noch als unmöglich, zu einem Einvernehmen zu gelangen, kann eine Gruppe von mindestens neun Mitgliedstaaten den Wunsch äußern, eine Verstärkte Zusammenarbeit zu begründen.

Hintergrund

Das Ziel der Verordnung über die Europäische Staatsanwaltschaft ist die Errichtung einer solchen Staatsanwaltschaft. Die Europäische Staatsanwaltschaft wäre eine unabhängige Einrichtung der Union mit der Befugnis, Betrug zulasten der EU und andere Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union unter bestimmten Voraussetzungen strafrechtlich zu untersuchen und zu verfolgen. Damit würden die europäischen und die nationalen Strafverfolgungsmaßnahmen zur Bekämpfung von Betrug zulasten der EU gebündelt.

Catégories: Europäische Union

Libyen: Rat nimmt Schlussfolgerungen an

mar, 07/02/2017 - 09:40

Der Rat hat die Lage in Libyen erörtert und Schlussfolgerungen angenommen.

Catégories: Europäische Union

Wochenplan von Präsident Donald Tusk

lun, 06/02/2017 - 08:40

Montag, 6. Februar 2017
12.30 Uhr Treffen mit dem Präsidenten Aserbaidschans, Ilham Aliyev (Presseerklärungen ± 14.40 Uhr)

Dienstag, 7. Februar 2017
10.30 Uhr Treffen mit dem Präsidenten der Republik Moldau, Igor Dodon

Mittwoch, 8 Februar 2017
14.00 Uhr Treffen mit dem Präsidenten des Kosovos, Hashim Thaçi
15.00 Uhr Treffen mit dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, Antonio Tajani

Donnerstag, 9. Februar 2017
16.00 Uhr Treffen mit dem Ministerpräsidenten der Ukraine, Volodymyr Groysman

Catégories: Europäische Union

Ausführungen von Präsident Donald Tusk auf dem informellen Gipfeltreffen in Malta

ven, 03/02/2017 - 20:00

An erster Stelle möchte ich Premierminister Joseph Muscat noch einmal danken und ihn erneut zur Organisation und Ausrichtung eines wichtigen und produktiven Gipfeltreffens in der schönen Stadt Valletta beglückwünschen. Es ist mir eine Freude, heute wieder hier zu sein, nach dem gleichermaßen erfolgreichen Gipfeltreffen von 2015 in Valletta mit unseren afrikanischen Partnern.

Aber kommen wir zu den Ergebnissen des heutigen Treffens. Wir haben unverzüglich einzuleitende operative Maßnahmen vereinbart, die dazu beitragen sollen, die Zahl der irregulären Migranten zu verringern und gleichzeitig Menschenleben zu retten. Wir werden die libysche Küstenwache ausbilden, ausrüsten und dabei unterstützen, Schleuser aufzuhalten und vermehrt Such- und Rettungseinsätze durchzuführen. Wir werden den lokalen Gemeinschaften in Libyen wirtschaftliche Hilfe zur Verbesserung ihrer Situation bereitstellen, und wir werden ihnen bei der Aufnahme gestrandeter Migranten helfen. Außerdem werden wir mit der Internationalen Organisation für Migration zusammenarbeiten, um zu erreichen, dass mehr Menschen freiwillig aus Libyen in ihre Herkunftsländer zurückkehren. Für die Durchführung dieser vorrangigen Maßnahmen werden zusätzliche europäische Mittel bereitgestellt. Wir werden natürlich unter uneingeschränkter Achtung der Menschenrechte, des Völkerrechts und der europäischen Werte sowie in enger Zusammenarbeit mit Organisationen wie dem UNHCR und der IOM vorgehen.

Wir haben ferner beschlossen, die bilateralen Tätigkeiten der Mitgliedstaaten, die im direkten Kontakt mit Libyen ausgeführt werden, zu unterstützen. Daher begrüßen wir die Vereinbarung, die gestern von dem italienischen und dem libyschen Ministerpräsidenten unterzeichnet wurde, als weiteres wichtiges und ermutigendes Zeichen dafür, dass die Dinge sich bald zum Besseren ändern werden. Die Europäische Union und unsere Maßnahmen werden Italien und Libyen unterstützen. Dies ist unsere gemeinsame Verantwortung.

Nach dieser Pressekonferenz werden wir – wie Joseph Muscat eben erwähnt hat – zusammenkommen, um die Zukunft der EU mit 27 Mitgliedstaaten zu erörtern und unser Treffen in Rom anlässlich des 60. Jahrestags der Römischen Verträge vorzubereiten.

Tatsächlich haben wir mit der Diskussion über die Zukunft Europas aber bereits während des Mittagessens begonnen. Die Entwicklungen auf internationaler Ebene führen uns vor Augen, wie wichtig eine starke EU ist. Die transatlantische Zusammenarbeit hat nach wie vor absolute Priorität, da sie bislang eine tragende Säule der freien Welt war. Gleichzeitig wissen wir, dass uns heute nichts anderes übrig bleibt, als das Vertrauen in unsere eigene Stärke wiederzugewinnen.

Catégories: Europäische Union

Abschaffung der Roaminggebühren: informelle Einigung über die Reform der Vorleistungsmärkte

mer, 01/02/2017 - 18:00

Durch eine drastische Senkung der maximalen Roamingvorleistungsentgelte wird sichergestellt, dass die Mobilfunk-Roaminggebühren für Verbraucher bis zum Sommer abgeschafft werden. Der Vorsitz des Rates hat am 31. Januar 2017 eine vorläufige Einigung mit dem Europäischen Parlament über neue Preisobergrenzen auf Vorleistungsebene erzielt, die etwa 90 % unter den derzeitigen liegen. Die Reform der Roaming-Vorleistungsmärkte ist die letzte Rechtsvorschrift, die verabschiedet werden muss, damit die Endkunden-Roaminggebühren zum 15. Juni 2017 abgeschafft werden können. Diese informelle Einigung muss noch von den EU-Mitgliedstaaten und vom Plenum des EP bestätigt werden.

Im Zuge der Reform wird der Betrag festgelegt, den sich Betreiber gegenseitig für die Nutzung ihrer Netze für Roamingdienste in Rechnung stellen können. Die neuen Preisobergrenzen müssen so niedrig sein, dass die Betreiber ihren Kunden Roamingdienste ohne Aufschlag und ohne Anhebung der Inlandspreise anbieten können. Gleichzeitig müssen sie so hoch sein, dass die Betreiber in den besuchten Ländern kostendeckend arbeiten können, ohne ihre Endkundenpreise im Inland zu erhöhen. Darüber hinaus sollten die Obergrenzen die kontinuierliche Instandhaltung und Erneuerung der Netze ermöglichen, damit die Menschen überall von einem reibungslosen Netzzugang profitieren können – von den bestbesuchten Ferienorten bis zu den abgelegensten Regionen in Europa.

Da die Nutzung von Daten in den letzten Jahren exponentiell zugenommen hat und dies voraussichtlich auch weiterhin der Fall sein wird, ist die neue Obergrenze für Daten der wichtigste Teil der Reform. Mit der Abschaffung der Roaminggebühren dürfte auch die Datennutzung im Ausland stark steigen, da die Verbraucher nicht mehr nach WiFi-Hotspots suchen müssen, um preiswert surfen zu können.

Dr. Emmanuel Mallia, maltesischer Minister für Wettbewerbsfähigkeit und digitale Wirtschaft, Meereswirtschaft und Dienstleistungswirtschaft, erklärte dazu Folgendes: "Eine rasche Einigung über die Roamingvorleistungsentgelte war eine der wichtigsten Prioritäten des maltesischen Vorsitzes. Der heutige Beschluss ist der letzte Schritt in einem Prozess, der vor zehn Jahren begann. Ab dem kommenden Sommer werden unsere Bürgerinnen und Bürger bei ihren Reisen überall in Europa in der Lage sein, Telefonanrufe zu tätigen, Textnachrichten zu versenden, zu surfen und in Verbindung zu bleiben. Das 'Roaming zu Inlandspreisen' ist nun Wirklichkeit geworden."

Preisobergrenzen für Roamingvorleistungsdienste

Nach der Einigung wird die Obergrenze des maximalen Vorleistungsentgelts für Daten ab dem 15. Juni 2017 von derzeit 50 €/GB auf 7,7 €/GB sinken und danach in mehreren Etappen weiter fallen: Ab dem 1. Januar 2018 beträgt das maximale Entgelt 6,0 €/GB, ab dem 1. Januar 2019 4,5 €/GB, ab dem 1. Januar 2020 3,5 €/GB, ab dem 1. Januar 2021 3,0 €/GB und schließlich ab dem 1. Januar 2022 2,5 €/GB.

Diese schrittweise Senkung der Preisobergrenzen für Daten spiegelt die Erwartung wider, dass die zunehmende Nutzung mobiler Datendienste in Kombination mit größeren Skaleneffekten, neuen Technologien und einem wirksamen Wettbewerb auch zu einer Senkung der Kosten für die Bereitstellung von Roamingvorleistungsdiensten in den kommenden Jahren führen wird. Dieser Ansatz, über den Einvernehmen erzielt worden ist, bewirkt, dass die Obergrenzen erheblich unter der von der Kommission ursprünglich vorgeschlagenen starren Obergrenze von 8,5 €/GB liegen, und erlaubt es den Unternehmen, weiterhin in die anstehende fünfte Generation von Mobilfunknetzen (5G) zu investieren.

Am 15. Juni 2017 wird der Höchstbetrag des Vorleistungsaufschlags für Sprachanrufe von 0,05 €/Min. auf 0,032 €/Min. sinken. Die Obergrenze bei Kurznachrichten wird von 0,02 € auf 0,01 € pro Nachricht sinken.

Zusammen mit der Regelung der angemessenen Nutzung auf Endkundenebene werden diese neuen Obergrenzen dazu beitragen, dass die Abschaffung der Roaminggebühren in der gesamten EU auf Dauer tragbar ist.

Überprüfung der Vorschriften im Zwei-Jahres-Rhythmus

Die Kommission wird alle zwei Jahre berichten, wie die Vorschriften funktionieren, und gegebenenfalls neue Obergrenzen vorschlagen. Der erste Bericht sollte bis zum 15. Dezember 2019 vorliegen.

Wie geht es weiter?

Der Vorsitz wird den Mitgliedstaaten das Ergebnis der Gespräche in den kommenden Wochen zur Billigung vorlegen. Die neuen Regeln müssen bis zum 15. Juni 2017 eingeführt worden sein, damit die Roaminggebühren gemäß den Vorgaben in der Roaming-Verordnung von 2015 abgeschafft werden können.

Catégories: Europäische Union

"Vereint stehen wir, getrennt fallen wir": Schreiben von Präsident Donald Tusk an die 27 Staats- und Regierungschefs der EU zur Zukunft der EU vor dem Gipfeltreffen in Malta

mar, 31/01/2017 - 18:00

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Um unsere Beratungen in Malta über die Zukunft der Europäischen Union mit 27 Mitgliedstaaten so gut wie möglich vorzubereiten, möchte ich unter Berücksichtigung der Gespräche, die ich mit einigen von Ihnen geführt habe, einige Überlegungen formulieren, denen – wie ich glaube – die meisten von uns beipflichten können.

Die Europäische Union steht derzeit vor den gefährlichsten Herausforderungen seit der Unterzeichnung der Römischen Verträge. Wir haben es heute mit drei Bedrohungen zu tun, die es zuvor nicht gegeben hat, wenigstens nicht in diesem Ausmaß.

Die erste Bedrohung ist externer Art und steht im Zusammenhang mit der neuen geopolitischen Lage auf der Welt und in der Nachbarschaft Europas. Ein zunehmend – nennen wir es – selbstbewusst agierendes China, insbesondere auf See, die aggressive Politik Russlands gegenüber der Ukraine und ihren Nachbarn, Krieg, Terror und Anarchie im Nahen Osten und in Afrika, wo der radikale Islam eine wichtige Rolle spielt, sowie die besorgniserregenden Aussagen der neuen amerikanischen Regierung – all das macht unsere Zukunft äußerst schwer vorhersehbar. Erstmals in unserer Geschichte vertreten viele in einer zunehmend multipolaren Welt offen antieuropäische oder bestenfalls euroskeptische Standpunkte. Vor allem der Wandel in Washington bringt die Europäische Union in eine schwierige Lage; denn die neue Regierung scheint die amerikanische Außenpolitik der letzten 70 Jahre infrage zu stellen.

Die zweite Bedrohung ist interner Art und steht im Zusammenhang mit der Zunahme der europafeindlichen, nationalistischen, zunehmend fremdenfeindlichen Stimmung in der EU selbst. Auch nationale Egoismen werden zu einer attraktiven Alternative zur Integration. Darüber hinaus zehren zentrifugale Tendenzen von den Fehlern derjenigen, für die Ideologien und Institutionen wichtiger geworden sind als die Interessen und Emotionen der Menschen.

Die dritte Bedrohung ist die Geisteshaltung der pro-europäischen Eliten. Das schwindende Vertrauen in die politische Integration, die Unterwerfung unter populistische Argumente sowie Zweifel an den grundlegenden Werten der freiheitlichen Demokratie greifen zunehmend um sich.

In einer Welt voller Spannungen und Konfrontation brauchen wir nun den Mut, die Entschlossenheit und die politische Solidarität der Europäerinnen und Europäer. Denn ohne sie werden wir nicht überleben. Wenn wir nicht an uns selbst glauben, an den tieferen Sinn der Integration, warum sollte jemand anderes dies tun? In Rom sollten wir dieses Glaubensbekenntnis erneuern. In der heutigen Welt der Kontinentalstaaten mit Hunderten von Millionen Einwohnern haben die europäischen Länder einzeln kaum Gewicht. Doch die EU hat das demografische und wirtschaftliche Potenzial, um als gleichwertiger Partner der größten Mächte auftreten zu können. Daher ist das wichtigste Signal, das wir von Rom aussenden sollten, die Bereitschaft der 27, geeint zu sein. Ein Signal, dass wir nicht nur geeint sein müssen, sondern dies auch wollen.

Zeigen wir, dass wir stolz auf Europa sind! Wenn wir vorgeben, dass wir die Worte nicht hören und die Beschlüsse nicht zur Kenntnis nehmen, die gegen die EU und unsere Zukunft gerichtet sind, dann werden die Menschen Europa nicht mehr als ihre größere Heimat betrachten. Und – was ebenso gefährlich wäre – unsere Partner in der Welt werden uns nicht mehr respektieren. Objektiv betrachtet gibt es keinen Grund, warum sich Europa und seine politischen Führer bei externen Mächten und deren Herrschern anbiedern sollten. Ich weiß, dass das Argument der Würde in der Politik nicht überstrapaziert werden darf, da es häufig zu Konflikten führt und negative Gefühle weckt. Aber heute müssen wir sehr deutlich für unsere Würde eintreten, die Würde eines vereinten Europas – und zwar unabhängig davon, ob wir Gespräche mit Russland, China, den USA oder der Türkei führen. Deshalb sollten wir den Mut haben, auf unsere eigenen Erfolge stolz zu sein, die aus unserem Kontinent den besten Platz auf Erden gemacht haben. Lassen Sie uns den Mut aufbringen, der Rhetorik von Demagogen entgegenzutreten, die behaupten, dass die europäische Integration nur den Eliten nutzt, dass die normalen Bürgerinnen und Bürger unter der Integration nur leiden und dass die Länder alleine besser zu Rande kommen als gemeinsam.

Wir müssen in die Zukunft schauen – dies war die Forderung, die Sie in unseren Konsultationen in den letzten Monaten am häufigsten vorgebracht haben. Und dies wird nicht infrage gestellt. Aber wir dürfen niemals, unter keinen Umständen, vergessen, was die wichtigsten Gründe dafür waren, dass wir vor 60 Jahren beschlossen haben, Europa zu einen. Oft hört man das Argument, dass die Erinnerung an die vergangenen Tragödien eines geteilten Europas keine Rolle mehr spielt, dass die neuen Generationen sich nicht an unsere Inspirationsquellen erinnern. Aber Gedächtnisschwund macht diese Inspirationen nicht hinfällig, noch entbindet er uns von unserer Pflicht, ständig auf die tragischen Lehren hinzuweisen, die sich aus einer Spaltung Europas ergeben. In Rom sollten wir mit Nachdruck diese beiden grundlegenden, doch vergessenen Wahrheiten bekräftigen: Erstens haben wir Europa geeint, um eine weitere historische Katastrophe zu verhindern, und zweitens sind die Zeiten der europäischen Einheit die besten Zeiten in der gesamten jahrhundertelangen Geschichte Europas. Es muss unmissverständlich klargestellt werden, dass die Auflösung der Europäischen Union nicht zur Wiederherstellung von irgendwelchen mythischen Staaten führt, die über ihre volle Souveränität verfügen, sondern dazu, dass diese Staaten de facto in Abhängigkeit von den großen Supermächten USA, Russland und China geraten. Nur gemeinsam können wir völlig unabhängig sein.

Wir müssen daher entschiedene, spektakuläre Maßnahmen ergreifen, die einen Umschwung der kollektiven Emotionen bewirken und die Bestrebungen wiederbeleben, die europäische Integration auf die nächste Stufe zu heben. Um dies tun zu können, müssen wir das Gefühl der äußeren und der inneren Sicherheit sowie sozioökonomischen Wohlstand für die europäischen Bürgerinnen und Bürger wiederherstellen. Dies erfordert eine endgültige Stärkung der Außengrenzen der EU; eine verbesserte Zusammenarbeit der Dienststellen, die für die Bekämpfung des Terrorismus und den Schutz von Ordnung und Frieden innerhalb des grenzfreien Raums zuständig sind; eine Erhöhung der Verteidigungsausgaben; eine Stärkung der Außenpolitik der EU als Ganzes sowie eine bessere Koordinierung der Außenpolitiken der einzelnen Mitgliedstaaten; und nicht zuletzt die Förderung von Investitionen, sozialer Eingliederung, Wachstum, Beschäftigung, der Nutzung der Vorteile des technologischen Wandels und der Konvergenz im Euroraum wie auch in Europa insgesamt.

Wir sollten die Veränderungen in der Handelsstrategie der USA zum Vorteil der EU nutzen, indem wir unsere Gespräche mit interessierten Partnern intensivieren, gleichzeitig jedoch unsere Interessen verteidigen. Die Europäische Union sollte ihre Rolle als Handelssupermacht nicht aufgeben, die für andere offensteht, aber ihre eigenen Bürger und Unternehmen schützt, und daran erinnert, dass freier Handel fairer Handel ist. Wir sollten zudem die internationale Ordnung auf der Grundlage der Rechtsstaatlichkeit mit Nachdruck verteidigen. Wir dürfen uns nicht denen beugen, die den transatlantischen Zusammenhalt schwächen oder aufgeben wollen, ohne den die globale Ordnung und der Weltfrieden nicht überleben können. Wir sollten unsere amerikanischen Freunde an ihr eigenes Motto erinnern: Vereint stehen wir, getrennt fallen wir.

Catégories: Europäische Union

Einladungsschreiben von Präsident Donald Tusk an die Staats- und Regierungschefs der EU vor dem Gipfeltreffen in Malta

mar, 31/01/2017 - 17:40

Wir werden am Freitag in Malta zu einem wichtigen informellen Treffen zusammenkommen, dessen Gastgeber Joseph sein wird.

Dabei werden wir uns zunächst mit den externen Aspekten der Migration befassen. Dies ist ein wichtiger Teil der umfassenden Strategie, die wir in den letzten beiden Jahren entwickelt haben. Nachdem wir die Situation im östlichen Mittelmeerraum stabilisiert haben, werden wir uns dieses Mal auf die operativen Maßnahmen zur Bewältigung der Herausforderungen konzentrieren, die sich durch die enormen irregulären Migrationsströme im zentralen Mittelmeerraum stellen. Die Migrationsströme erreichen Rekordwerte. Zu viele Menschen sterben bei dem Versuch, Europa zu erreichen, und bald kommt der Frühling. Wir werden unsere langfristige Zusammenarbeit mit afrikanischen Partnern mittels des Partnerschaftsrahmens und des Aktionsplans von Valletta fortsetzen. Die aktuelle Lage vor Ort erfordert jedoch ein umgehendes und dringendes Handeln mit Libyen und in dessen Umgebung, woher der Großteil der irregulären Migrantinnen und Migranten kommt. Maßnahmen zur Stabilisierung Libyens sind jetzt wichtiger denn je. Wir müssen aber gleichzeitig unsere Außengrenzen sichern und die Behörden in Libyen dabei unterstützen, angemessene Aufnahmeeinrichtungen in ihrem Hoheitsgebiet bereitzustellen. Die Lage dort unterscheidet sich von der Situation im Osten, sie ist sogar noch komplexer. Wir müssen daher innovativ sein und auf den Grundsätzen aufbauen, die unser Handeln in den letzten Monaten bestimmt haben. Am Ende unserer Gespräche werden wir eine ehrgeizige Erklärung abgeben, die klar und konkret aufzeigt, wie wir weiter vorgehen wollen.

Den Abschluss des Vormittagsprogramms bildet das Familienfoto, das im Freien aufgenommen wird. Danach werden wir zum Mittagessen auf die andere Seite der Bucht fahren. Beim Mittagessen werden wir Gelegenheit haben, uns ungezwungen über andere internationale Herausforderungen und die internationale Lage zu unterhalten. Zudem werden wir kurz über die Folgemaßnahmen und die Umsetzung der Schlussfolgerungen sprechen, die wir nach Tagungen des Europäischen Rates annehmen, und darüber, wie wir uns gegenseitig besser über unser Handeln informieren können.

Nach dem Mittagessen werden wir vor die Presse treten und unsere jeweiligen Pressekonferenzen abhalten.

Anschließend werden 27 Staats- und Regierungschefs im Grandmaster's Palace zusammenkommen, um die Vorbereitungen für Rom zu erörtern, wo uns Paolo am 25. März zu den Feierlichkeiten anlässlich des 60. Jahrestages der Römischen Verträge empfangen wird. Sie haben ein kurzes Konzeptpapier erhalten, das gemeinsam mit Italien vorbereitet wurde und das als Grundlage für eine offene Aussprache über die Zukunft der EU dienen soll. Gleichzeitig habe ich Ihnen ein Schreiben zukommen lassen, das meine Überlegungen über die Zukunft der EU enthält. Unsere Beratungen in Malta werden dazu beitragen, im Anschluss eine Erklärung im Hinblick auf Rom auszuarbeiten. Rom muss ein Tag der Freude und der Einheit sein, an dem wir die Gelegenheit haben, gemeinsam unsere Vision für die kommenden Jahre zu formulieren.

Ich freue mich sehr darauf, Sie alle am Freitag in Malta zu sehen.

Catégories: Europäische Union

Aktualisierter Wochenplan von Präsident Donald Tusk

lun, 30/01/2017 - 14:41

Montag, 30. Januar 2017
14.00 Uhr Treffen mit dem bulgarischen Präsidenten Rumen Radev

Dienstag, 31. Januar 2017
Tallinn

11.15 Uhr Bilaterales Treffen mit der estnischen Präsidentin Kersti Kaljulaid
12.00 Uhr Arbeitsessen mit dem estnischen Ministerpräsidenten Jüri Ratas, dem lettischen Ministerpräsidenten Māris Kučinskis und dem litauischen Ministerpräsidenten Saulius Skvernelis
14.10 Uhr Pressekonferenz
14.45 Uhr Bilaterales Treffen mit Ministerpräsident Jüri Ratas
Paris
Treffen mit Präsident François Hollande

Mittwoch, 1. Februar 2017
Rom

12.45 Uhr Treffen mit Präsident Sergio Mattarella
13.15 Uhr Treffen mit Ministerpräsident Paolo Gentiloni

Donnerstag, 2. Februar 2017
Brüssel
11.00 Uhr Treffen mit dem libyschen Premierminister Fayez al-Sarraj, anschließend Presseerklärungen
Zugang zu Presseterminen nur mit Halbjahresausweis oder nach Registrierung per E-Mail (siehe Hinweis für die Medien)
Valletta
20.00 Uhr Abendessen mit Ministerpräsident Joseph Muscat, dem Präsidenten des Europäischen Parlaments Antonio Tajani und dem Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker

Freitag, 3. Februar 2017
Valletta
Informelles Treffen der Staats- und Regierungschefs der EU
09.40 Uhr Begrüßung der Staats- und Regierungschefs, gemeinsam mit dem maltesischen Premierminister Joseph Muscat und dem Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker
10.00 Uhr Erste Arbeitssitzung
12.45 Uhr Familienfoto
13.45 Uhr Informelles Mittagessen
16.00 Uhr Pressekonferenz
17.15 Uhr Zweite Arbeitssitzung

Catégories: Europäische Union

Schlussfolgerungen des Rates zu den makroökonomischen und haushaltspolitischen Leitlinien für die Mitgliedstaaten (Jahreswachstumsbericht)

ven, 27/01/2017 - 18:00

Der Rat (Wirtschaft und Finanzen) –

I. DAS EUROPÄISCHE SEMESTER 2017

1. BEGRÜSST den Jahreswachstumsbericht 2017 der Kommission, in dem die allgemeinen politischen Prioritäten für Beschäftigung und Wachstum in der EU und ihren Mitgliedstaaten dargelegt werden und der den Beginn des Europäischen Semesters 2017 markiert;

2. STIMMT der von der Kommission vorgenommenen Analyse der wirtschaftlichen Lage und der politischen Herausforderungen in der EU WEITGEHEND ZU. Mit den struktur- und haushaltspolitischen Maßnahmen muss zur Konsolidierung der wirtschaftlichen Erholung beigetragen und die derzeitige Situation dazu genutzt werden, makroökonomische Ungleichgewichte anzugehen und ehrgeizige Reformen durchzuführen sowie eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik zu verfolgen. Ungeachtet der jüngsten Verbesserungen werden die weltweiten Konjunkturaussichten zunehmend ungewiss. Sowohl bei der Wirtschaftsleistung als auch bei der Umsetzung von Reformen ist das Bild in der EU nach wie vor uneinheitlich. Obwohl eine Zunahme der Beschäftigung erwartet wird, stehen zahlreiche Volkswirtschaften immer noch vor weitreichenden strukturellen Herausforderungen, auch auf dem Arbeitsmarkt. Die immer noch hohe private und öffentliche Verschuldung geht zwar zurück, trägt aber dazu bei, die Investitionstätigkeit zu dämpfen. Wie durch den Warnmechanismusbericht der Kommission bestätigt, werden Wachstum und Beschäftigung auch durch das Risiko einer Reihe makroökonomischer Ungleichgewichte beeinträchtigt;

3. IST vor diesem Hintergrund mit den von der Kommission dargelegten allgemeinen politischen Prioritäten, auf die sich die Anstrengungen auf Ebene der Mitgliedstaaten und der EU im Jahr 2017 konzentrieren sollten, EINVERSTANDEN, d.h. die Investitionstätigkeit zu fördern, Strukturreformen fortzusetzen und eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik zu verfolgen. Diese Prioritäten sollten auf integrierte Art und Weise umgesetzt werden, um die Herausforderungen sowohl auf EU-Ebene als auch auf Ebene der Mitgliedstaaten effektiv zu bewältigen, sodass ein integratives Wachstum und eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung sichergestellt werden können; HEBT HERVOR, dass in diesem Jahreswachstumsbericht der zu wenig Nachdruck auf die Notwendigkeit einer Produktmarktreform gelegt wird. Reformen des Produktmarktes sollten vorrangig in Angriff genommen werden, da diese ungeachtet der wirtschaftlichen Bedingungen unmittelbarer zu einer Steigerung der Produktivität und der Produktionsleistung führen; TEILT DIE AUFFASSUNG, dass Reformen zur Erhöhung des Angebots an Arbeitskräften und zur Förderung der Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt – wie etwa eine stärkere Erwerbsbeteiligung von Frauen und die Integration benachteiligter Gruppen – als ein Mittel zur Steigerung des Wachstumspotenzials und des sozialen Fortschritts von Bedeutung sind; IST SICH DESSEN BEWUSST, dass ein umfassendes Konzept erforderlich ist, um Migranten und die in jüngster Zeit eingetroffenen Flüchtlinge zu integrieren und ihnen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern;

4. STIMMT der Analyse der Kommission ZU, wonach die Erfolgsbilanz bei der Umsetzung der Reformen verbessert werden muss, und BETONT, wie wichtig es ist, dass die Leistungen und die Umsetzung der politischen Maßnahmen, einschließlich der länderspezifischen Empfehlungen, das ganze Jahr hindurch überwacht werden; FORDERT den Wirtschafts- und Finanzausschuss und den Ausschuss für Wirtschaftspolitik AUF, sich aktiv an dieser Arbeit zu beteiligen, die auf dem Beitrag der Kommission basiert; SIEHT einer eingehenden Erörterung der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen, die im März 2017 auf Grundlage der ausführlichen Bewertung der Kommission im Rat stattfinden wird, MIT INTERESSE ENTGEGEN;

5. RUFT DAZU AUF, in den Hauptstädten einen weiteren effizienten und offenen Dialog zwischen Mitgliedstaaten und Kommission zu führen und nationale Akteure besser einzubinden;

II. HAUSHALTSPOLITISCHE UND MAKROÖKONOMISCHE LEITLINIEN

Wiederbelebung der Investitionstätigkeit

6. IST SICH DESSEN BEWUSST, dass sich die Investitionstätigkeit vor dem Hintergrund niedriger Zinssätze, sehr liquider Finanzmärkte und des Abbaus öffentlicher wie privater Verschuldung weiterhin auf niedrigem Niveau bewegt. Es ist dringend notwendig, die Investitionstätigkeit durch Verbesserung des gesamten Investitionsklimas anzukurbeln, um den wirtschaftlichen Aufschwung in der EU zu stärken und die Produktivität und das Wachstumspotenzial zu steigern; ERINNERT AN die Schlussfolgerungen des Rates (Wirtschaft und Finanzen) vom Dezember 2016 zur Beseitigung von im Rahmen der dritten Säule der Investitionsoffensive ermittelten Engpässen für Investitionen, in denen auch der enge Zusammenhang zwischen Investitionen und Strukturreformen hervorgehoben wird. Die Mitgliedstaaten werden nachdrücklich aufgefordert, nationale und grenzübergreifende Investitionshemmnisse zu beseitigen, um den Binnenmarkt zu stärken und das Investitionsklima in der EU insgesamt zu verbessern.

7. Die Kreditbedingungen verbessern sich zwar derzeit, aber die Unternehmen sind nach wie vor je nach Standort mit unterschiedlichen Finanzierungsbedingungen konfrontiert. Viele Mitgliedstaaten stehen vor der Herausforderung eines Privatschuldenüberhangs und notleidender Kredite, durch die das Funktionieren der Finanzintermediation beeinträchtigt und Investitionsentscheidungen zurückgehalten werden; TEILT die Analyse der Kommission, dass gut funktionierende Insolvenzregelungen für Investitionsentscheidungen von zentraler Bedeutung sind;

8. TEILT die Auffassung, dass die Wirksamkeit von Insolvenzregelungen weiter verbessert werden muss, um dazu beizutragen, dass der hohe Stand notleidender Kredite verringert wird, und STIMMT der Entwicklung und Umsetzung einer wirksamen Strategie sowohl auf Ebene der Mitgliedstaaten wie auch auf Unionsebene ZU, welche die aufsichtsrechtlichen Maßnahmen zur Beseitigung der Risiken für die Funktionsfähigkeit des Bankensektors in einigen Mitgliedstaaten, auch was den hohen Stand notleidender Kredite, ineffiziente Geschäftsmodelle und Überkapazitäten anbelangt, ergänzen soll; BETONT, dass solche Maßnahmen mit dem bestehenden Rechtsrahmen, insbesondere der Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Banken, in Einklang stehen sollten;

9. WEIST ERNEUT DARAUF HIN, dass besser entwickelte und stärker integrierte Kapitalmärkte Investitionen in Unternehmen und Infrastrukturprojekte mobilisieren, langfristige ausländische Investitionen anziehen und zu Wachstum und Beschäftigung beitragen könnten; UNTERSTÜTZT zu diesem Zweck Fortschritte bei der Schaffung einer echten Kapitalmarktunion und bei der Beseitigung von Hindernissen für grenzüberschreitende Investitionen sowie die Diversifizierung der Finanzierungsquellen, womit insbesondere die Finanzierung von Infrastruktur und KMU unterstützt und – gegebenenfalls zusammen mit steuerlichen Maßnahmen – eine ausgewogenere Finanzierungsstruktur zwischen Eigen- und Fremdkapital von EU-Unternehmen und eine weitere grenzübergreifende private Risikoteilung angestrebt werden;

Fortsetzung der Strukturreformen zur Modernisierung unserer Volkswirtschaften

10. TEILT WEITGEHEND die Auffassung der Kommission, wonach die Mitgliedstaaten verstärkt in die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen investieren müssen, um die Erwerbsbeteiligung zu erhöhen und eine wirksame Ausbildung und Weiterqualifizierung zu gewährleisten; BETONT, wie wichtig Reformen des Produktmarktes und die Öffnung der Märkte für die Steigerung des Wachstumspotenzials, der Produktivität und der Effizienzgewinne sind. Dies kann auch den Erfolg von Arbeitsmarktreformen begünstigen. Darüber hinaus können Produktmarktreformen die Widerstandsfähigkeit gegen Erschütterungen verbessern, zur Wiederherstellung des Gleichgewichts beitragen, die negativen Nebeneffekte des Schuldenabbaus und der Globalisierung mildern und gleichzeitig ihre positiven Auswirkungen verstärken sowie zur Vermeidung makroökonomischer Ungleichgewichte beitragen; BETONT, dass der EU-Binnenmarkt nach wie vor der stärkste Wachstumsmotor ist und dass die Vollendung des Binnenmarktes für Waren und Dienstleistungen und die weitere Arbeit am digitalen Binnenmarkt, der Kapitalmarktunion und der Energieunion Vorrang erhalten sollten;

11. BETONT, dass die Sozialschutzsysteme finanziell tragfähig sein müssen. In den meisten Mitgliedstaaten wurden die Rentensysteme reformiert, um ihre Tragfähigkeit, Effizienz und Angemessenheit zu verbessern, jedoch sind zur Konsolidierung dieser Reformanstrengungen noch weitere Maßnahmen erforderlich; TEILT die Analyse der Kommission, dass die Wirksamkeit dieser Reformen durch flankierende Maßnahmen, die die Ruhestandseinkommen durch Fortsetzung des Erwerbslebens erhöhen, und durch die Förderung anderer ergänzender Formen von Ruhestandseinkommen, unterstützt wird;

Verantwortungsvolle Haushaltspolitik

12. BEGRÜSST die Fortschritte bei der Haushaltskonsolidierung, IST SICH jedoch DESSEN BEWUSST, dass das Gesamtbild die großen Unterschiede verbirgt, die zwischen den Mitgliedstaaten bestehen, und dass es nach wie vor Probleme im Bereich der öffentlichen Finanzen gibt; ERINNERT DARAN, dass zur Erreichung eines angemessenen gemeinsamen haushaltspolitischen Kurses und für das ordnungsgemäße Funktionieren der Währungsunion eine starke, auf gemeinsame Regeln gestützte Koordinierung der nationalen Haushaltspolitiken der Euro-Mitgliedstaaten von grundlegender Bedeutung für das Euro-Währungsgebiet ist; NIMMT KENNTNIS VON der Mitteilung und Analyse der Kommission zum haushaltspolitischen Kurs, in der zu einem positiven fiskalischen Kurs für das gesamte Euro-Währungsgebiet aufgerufen wird; WEIST DARAUF HIN, dass die Euro-Gruppe im Juli auf der Grundlage der Analyse der Kommission zu dem Schluss gelangt war, dass der für 2017 erwartete weitgehend neutrale haushaltspolitische Kurs ein angemessenes Gleichgewicht wahrt; IST SICH DES UMSTANDS BEWUSST, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt wichtig ist, ein angemessenes Gleichgewicht anzustreben zwischen der Notwendigkeit, die finanzielle Tragfähigkeit zu gewährleisten, und der Notwendigkeit, Investitionen zu fördern, um die wirtschaftliche Erholung zu stärken und dadurch zu einem angemessenen gemeinsamen haushaltspolitischen Kurs und zu einem ausgewogeneren Policy-Mix beizutragen;

13. IST SICH DARIN EINIG, dass es nach wie vor von entscheidender Bedeutung ist, dass die Mitgliedstaaten weiterhin Strukturreformen durchführen, um das Potenzialwachstum zu steigern, und dass die Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten das Wachstum stützen und gleichzeitig eine langfristige Schuldentragfähigkeit sicherstellen sollte, auch indem der Schwerpunkt verstärkt auf die Qualität und die Zusammensetzung der Haushalte zugunsten von Investitionen und anderer Arten von Ausgaben und Einnahmen, die das Wachstumspotenzial der Wirtschaft steigern, gelegt wird; BEKRÄFTIGT, dass die Haushaltspolitiken unter uneingeschränkter Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspakts verfolgt werden sollten; TEILT die Auffassung der Kommission, dass in einer Reihe von Ländern, in denen die öffentliche Verschuldung hoch ist, nach wie vor Herausforderungen in Bezug auf die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen bestehen, was diese Länder für negative Schocks anfällig machen kann, und UNTERSTREICHT daher, dass die Defizite und Schuldenstände langfristig unter Kontrolle gebracht werden müssen, um die Widerstandskraft in diesen Mitgliedstaaten mit hoher öffentlicher Verschuldung durch umsichtige Haushaltspolitik zu stärken, unter anderem indem die Schuldenregel eingehalten wird; STIMMT ZU, dass einige Mitgliedstaaten ihr jeweiliges mittelfristiges Ziel übertroffen haben und ihre günstige Haushaltslage dazu nutzen könnten, ihre Binnennachfrage und ihr Wachstumspotenzial je nach den landesspezifischen Gegebenheiten und unter gleichzeitiger Wahrung des mittelfristigen Ziels, der nationalen Haushaltsvorrechte und der nationalen Anforderungen weiter zu stärken;

14. WEIST ERNEUT DARAUF HIN, dass der SWP ermöglicht, dass die automatischen Stabilisatoren entlang des vereinbarten Pfades der strukturellen Anpassung wirken können, und erhebliche Flexibilität zur Anpassung der Haushaltpolitik an die Entwicklungen in den jeweiligen Mitgliedstaaten vorsieht, ohne das übergeordnete Ziel der Förderung solider und tragfähiger öffentlicher Finanzen zu gefährden; BETONT, wie wichtig es ist, dass Anträge der Mitgliedstaaten, die im Rahmen des SWP vorgesehene Flexibilität in Anspruch zu nehmen, unter anderem für außerplanmäßige Ausgaben aufgrund außergewöhnlicher Ereignisse, die sich der Kontrolle des betreffenden Landes entziehen, von der Kommission in kohärenter Weise berücksichtigt werden.

Catégories: Europäische Union

Schlussfolgerungen des Rates zum Warnmechanismusbericht 2017

ven, 27/01/2017 - 17:40

Der Rat (Wirtschaft und Finanzen)

1. BEGRÜSST den sechsten Warnmechanismusbericht der Kommission, der den Auftakt der jährlichen Runde des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht im Rahmen des Europäischen Semesters 2017 bildet;

2. TEILT WEITGEHEND die von der Kommission vorgenommene horizontale Analyse der Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte in der EU und im Euro-Währungsgebiet; BEGRÜSST die weiteren Fortschritte, die von den Mitgliedstaaten bei der Korrektur ihrer Ungleichgewichte erzielt wurden, was zur Wiederherstellung des Gleichgewichts in der EU und im Euro-Währungsgebiet beiträgt; STELLT FEST, dass der anhaltende, aber immer noch mäßige Aufschwung und die niedrige Inflation sich nach wie vor negativ auf den Abbau von Ungleichgewichten und auf die gesamtwirtschaftlichen Risiken auswirken; BETONT, dass die Herausforderungen und Risiken trotz Verbesserungen weitgehend unverändert fortbestehen und bei den politischen Maßnahmen weitere Fortschritte erzielt werden müssen, um die Ungleichgewichte, insbesondere die hohe Verschuldung, vor dem Hintergrund eines rückläufigen Produktionspotenzials und Produktivitätszuwachses und von nach wie vor historisch hohen Arbeitslosenquoten abzubauen. Gleichzeitig bestehen in einigen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets mit einem verhältnismäßig geringen Bedarf an Verschuldungsabbau nach wie vor hohe Leistungsbilanzüberschüsse, die unter Umständen auf hohe Ungleichgewichte zwischen Ersparnissen und Investitionen hindeuten könnten und somit Fortschritte bei den politischen Maßnahmen erforderlich machen; STELLT FEST, dass die Umwandlung von Defiziten in Überschüsse in vielen Ländern des Euro-Währungsgebiets in Verbindung mit anhaltend hohen Überschüssen in anderen Ländern zu einer asymmetrischen Anpassung mit einem erheblichen und weiter steigenden Überschuss im Euro-Währungsgebiet insgesamt geführt hat, dessen Folgen weiter im Auge behalten werden müssen; TEILT insgesamt DIE AUFFASSUNG, wonach zusätzliche entschiedene Reformanstrengungen zur Förderung von Investitionen und zur Erschließung des Wachstumspotenzials erforderlich sind;

3. NIMMT KENNTNIS von der grundlegenden wirtschaftlichen Überprüfung, die die Kommission in dem Warnmechanismusbericht vorstellt; IST SICH DES UMSTANDS BEWUSST, dass die jüngsten Entwicklungen in den 13 Mitgliedstaaten, in denen im vergangenen Jahr Ungleichgewichte festgestellt wurden, durch eingehende Überprüfungen weiter analysiert werden müssen, um zu bewerten, ob die Ungleichgewichte abnehmen, fortbestehen oder zunehmen, wobei der Durchführung einschlägiger Maßnahmen zum Abbau der Ungleichgewichte – einschließlich der zuvor im Rahmen des Europäischen Semesters empfohlenen Maßnahmen – Rechnung zu tragen ist; STELLT FEST, dass in einigen Mitgliedstaaten weiterhin Schwachstellen bestehen, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt keiner eingehenden Überprüfung unterzogen werden müssen, und die Entwicklungen zu überwachen sind;

4. BEGRÜSST die Absicht der Kommission, im Februar die eingehenden Überprüfungen zu veröffentlichen, die in die Länderberichte einfließen, in welche außerdem die zusätzlichen Analysen der Kommission zu anderen für das Europäische Semester relevanten strukturellen Fragen Eingang finden; UNTERSTREICHT die Notwendigkeit, den Schwerpunkt auf Maßnahmen zur Bewältigung der wichtigsten Herausforderungen zu legen, wie hohe private und ausländische Verschuldung, schwache Wettbewerbsfähigkeit und geringes Wachstumspotenzial, Risiken im Zusammenhang mit steigenden Wohnimmobilienpreisen, derzeitige Leistungsbilanzüberschüsse und Defizite sowie Anpassungsfragen, die in der hohen Arbeitslosigkeit ihren Niederschlag finden, wobei eine klare Unterscheidung zwischen den für die Mitgliedstaaten bestehenden Herausforderungen in Bezug auf Quellen und Ausmaß der Risiken zu treffen ist, um die Prioritäten klar zu benennen und ein rasches Handeln sicherzustellen; BETONT, dass das gesamte Potenzial des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht – gegebenenfalls unter Anwendung der korrektiven Komponente – ausgeschöpft werden sollte;

5. BEGRÜSST die Veröffentlichung eines Kompendiums zum Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht durch die Kommission, in dem ein Überblick darüber gegeben wird, wie der Rahmen dieses Verfahrens funktioniert und wie seine Anwendung sich im Laufe der Zeit gewandelt hat; UNTERSTREICHT, dass Transparenz und Berechenbarkeit des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht, insbesondere die Beibehaltung der derzeitigen Kategorien von Ungleichgewichten, von zentraler Bedeutung sind, um die Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten für das Verfahren sicherzustellen, die wiederum für dessen Wirksamkeit ausschlaggebend ist; HEBT HERVOR, dass die technische Arbeit fortgeführt werden muss, um die Aussagekraft des Scoreboards zu überprüfen und die Analyseinstrumente und -rahmen zur Beurteilung der Entwicklungen und Triebkräfte, die für die Entstehung und den Abbau von Ungleichgewichten und damit zusammenhängenden Spillover-Effekten verantwortlich sind, auszubauen und zu verbessern, sodass die zugrunde liegenden Analysen und die Ergebnisse weiter verfeinert werden können;

6. VERTRITT DIE AUFFASSUNG, dass das spezifische Monitoring des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht dazu beiträgt, dass die Maßnahmen zur Bewältigung der makroökonomischen Ungleichgewichte wirksam umgesetzt werden; NIMMT die Ausweitung des spezifischen Monitoring auf alle von der Überwachung im Rahmen des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht betroffenen Mitgliedstaaten ZUR KENNTNIS und BEGRÜSST die Straffung des Verfahrens; UNTERSTREICHT die Bedeutung der Aufrechterhaltung stabiler und transparenter Verfahren im Hinblick auf die Umsetzung des spezifischen Monitoring;

7. STIMMT generell der Beurteilung durch die Kommission in den Berichten über das spezifische Monitoring betreffend die von den Mitgliedstaaten mit Ungleichgewichten im Kontext des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht getroffenen Maßnahmen und die fortbestehenden Politikdefizite ZU; STELLT FEST, dass die große Mehrheit der Berichte über das spezifische Monitoring in den Ausschüssen des Rates bereits erörtert worden ist und die verbleibenden Berichte für Spanien, Portugal und Irland Anfang 2017 im Zusammenhang mit den Berichten über die Überwachung dieser Länder nach Abschluss des Programms erörtert werden sollen;

8. FORDERT die Kommission AUF, die aus dem spezifischen Monitoring gewonnenen Erkenntnisse im Hinblick auf die Durchführung des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht kohärent und wirksam aufzubereiten, und FORDERT die Mitgliedstaaten AUF, die im Rahmen des spezifischen Monitoring festgestellten Politikdefizite ehrgeizig und konkret anzugehen, um schädliche Ungleichgewichte zu korrigieren.

Catégories: Europäische Union

Tunesien: Vermögen von 48 Personen bleibt eingefroren

mer, 25/01/2017 - 14:40

Der Rat hat am 27. Januar 2017 beschlossen, dass die Vermögenswerte von 48 Personen, die für die missbräuchliche Verwendung öffentlicher Gelder in Tunesien verantwortlich gemacht werden, und der mit ihnen in Verbindung stehenden Personen bis zum 31. Januar 2018 eingefroren bleiben.

Die Sanktionen, die den ehemaligen Präsidenten Zine El Abidine Ben Ali, seine Frau sowie 46 weitere Personen betreffen, waren ursprünglich am 31. Januar 2011 verhängt worden. Der Rat hat dies damit begründet, dass die rechtswidrige Verwendung staatlicher Gelder das tunesische Volk um den Ertrag der nachhaltigen Entwicklung seiner Wirtschaft und Gesellschaft bringt und die Entwicklung der Demokratie im Land untergräbt. Die restriktiven Maßnahmen, mit denen die Vermögenswerte bestimmter Personen eingefroren wurden, sind seit 2011 jedes Jahr verlängert worden.


Der Beschluss wird am 28. Januar 2017 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Er wurde vom Rat "Wirtschaft und Finanzen" (ECOFIN) ohne Aussprache angenommen.

Catégories: Europäische Union

Pages