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Europäischer Rat (Nachrichten)

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Rede des Präsidenten Tusk beim Staatsbegräbnis des ehemaligen Bundespräsidenten Roman Herzog

mar, 24/01/2017 - 16:00

Liebe Familie von Präsident Herzog, sehr geehrte Exzellenzen, liebe Freunde,

kurz nachdem Roman Herzog 1994 sein Amt als Präsident der Bundesrepublik Deutschland angetreten hatte, wurde er vom polnischen Präsidenten Lech Wałęsa zu einer Gedenkfeier anlässlich des fünfzigsten Jahrestags des Warschauer Aufstands eingeladen. Es war eine Zeit hitziger historischer Debatten und Diskussionen über Wunden, die nicht verheilen konnten. Nicht jeder in Deutschland war davon überzeugt, dass ein unerfahrener Präsident für seinen ersten Auslandsbesuch Polen und ausgerechnet einen solchen Anlass wählen sollte. Und nicht jeder in Polen war damit einverstanden, dass ein deutscher Präsident an einer solchen Gedenkfeier an einem solchen Ort teilnimmt. Zeitungen veröffentlichten die Meinungen polnischer Bürger; einige waren dafür, andere dagegen. Dann kam Präsident Herzog und richtete Worte an die polnischen Menschen, die überraschten – ehrliche, kühne und eingehende Worte. Er fand Worte, die viele Skeptiker überzeugten. Die Zeitungen druckten nun die Meinungen polnischer Bürger, auch von Veteranen, die an dem Warschauer Aufstand teilgenommen hatten, die dem Präsidenten Respekt zollten und ihre früheren Vorbehalte zurücknahmen. Wie wir wissen, kommt so etwas nicht oft vor. Dies ist einer der Gründe, weshalb wir Roman Herzogs Warschauer Rede als außerordentlich und historisch ansehen. Wenn wir ihn heute als einen Präsidenten der offenen Worte bezeichnen, der nicht gern um den heißen Brei herumredete, dann verstehen wir in Polen das auf eine ganz besondere Weise.

Es lohnt sich, jetzt daran zu erinnern – wenige Tage vor dem Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, der von Präsident Herzog selbst eingeführt und auf den 27. Januar, den Jahrestag der Befreiung von Auschwitz, festgelegt wurde.

Roman Herzog gehörte einer Generation an, die noch eigene Erinnerungen an die düstere Vergangenheit hat – Erinnerungen, die für sie eine Quelle der Motivation für eine verstärkte europäische Integration waren. Diese Generation wusste genau, wie viel auf dem Spiel steht. Deshalb rief Präsident Herzog dazu auf, die Einigung des Kontinents nicht als Technik des Zusammenlebens zu verstehen, sondern als Teil der politischen und kulturellen Identität. Nur dann wäre Europa in der Lage, in einer immer vielfältigeren und unbeständigeren Welt zu überleben – und äußeren Gefahren zu begegnen. Diese Worte aus dem Jahr 1997 erhalten heute neuen Inhalt und unheimliche Bedeutung. Es ist zu ergänzen, dass nach Präsident Herzogs Argumentation Europa kein Projekt nur für alte Leute, die mit Erinnerungen leben, bleiben darf. Was ist mit den jungen Menschen, die keine eigenen Erinnerungen haben? Sie werden nie diese spezielle Motivation spüren, sich für ein geeinigtes Europa einzusetzen. Sie haben zwar keine eigenen Erinnerungen, aber sie sollten ihre Fantasie einsetzen.

Es ist viele Jahre her, dass Roman Herzog seine Landsleute dazu aufrief, ihre Fantasie von dem Gedanken der Freiheit beflügeln zu lassen - von dieser außergewöhnlichen Erfahrung aus dem Herbst der Völker 1989. Freiheit ist unsere gemeinsame Gabe. Vielleicht sollten wir heute, da wir in der Europäischen Union wieder Einheit und Vertrauen schaffen müssen, seinem Rat folgen. Das Jahr 1989 gilt als das europäischste Jahr seit den Revolutionen im Jahr 1848, die einige Länder als Frühling der Völker kennen; möglicherweise kann es deshalb einen starken Impuls für eine Diskussion über die Frage geben, warum wir unsere Gemeinschaft, ihre Grundsätze und ihre Institutionen verteidigen müssen. Und wir werden besser verstehen, dass hinter den oftmals sehr technischen Debatten in Brüssel in Wirklichkeit sehr viel mehr auf dem Spiel steht.

Als prominenter Rechtsanwalt und Verfassungsrechtler wäre Roman Herzog in der Lage uns aufzuzeigen, dass Freiheit unverzichtbar ist, um einen europäischen Gemeinschaftssinn wiederaufzubauen. Ohne sie hätten alle Einheitsbestrebungen, die sich nur auf "Identität" gründen, keinen Bezug zu den bürgerlichen Freiheiten. Sie böten weder eine ausreichende Rechtfertigung noch das Handwerkszeug, um Menschenrechte oder Minderheitenrechte zu schützen. Roman Herzog war Vorsitzender des ersten Europäischen Konvents, der in den Jahren 1999-2000 die Charta der Grundrechte der Europäischen Union ausgearbeitet hat, aus der ich den folgenden Passus zitieren - und hervorheben - möchte: "[... die Union] gründet sich [...] auf die unteilbaren und universellen Werte der Würde des Menschen, der Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität. Sie beruht auf den Grundsätzen der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit." Mit Ihnen, Herr Präsident, wäre es viel leichter, diese Werte zu wahren und zu verteidigen. Mit der Charta hat Präsident Herzog uns ein wichtiges Werkzeug im Kampf gegen nationalen Egoismus und Populismus an die Hand gegeben. Bis zuletzt äußerte er sich zu den Grundsatzfragen der Integration. Und seine Worte hatten stets Bedeutung und wurden aufmerksam wahrgenommen.

Zugleich war Roman Herzog ein nüchterner Pragmatiker und Kritiker eines europäischen Aufbauwerkes, bei dem Europa darum kämpfte, sich von Überregulierung und dem Anspruch, alles zu vereinheitlichen, zu befreien. Er rief dazu auf, sich auf die wirklich wichtigen Fragen zu konzentrieren und somit der Verbitterung der Europäer entgegenzuwirken, die von einer Union enttäuscht sind, die sich in Dinge einmischt, die auf lokaler oder nationaler Ebene gelöst werden könnten. Er hätte sicherlich der realistischen Auffassung zugestimmt, dass Fragen der europäischen Politik immer zwischen den Mitgliedstaaten und den EU-Organen ausgehandelt werden müssen. Dabei kommen beiden Seiten genügend Aufgaben zu. Und man muss gewiss nicht alle Trennwände des europäischen Hauses einreißen, um diese Integration zu stärken.

Wie hier bereits erwähnt, erinnert sich jeder in Deutschland an Roman Herzogs berühmte "Ruck"-Rede aus dem Jahr 1997, darüber, dass eine wohltuende Erschütterung durch das Land gehen müsse, das, so Herzog, seine auf der Hand liegenden Vorteile besser nutzen sollte. Seine Analyse der Lage fand auch außerhalb Deutschlands weiten Widerhall. Sie lässt sich in weiten Teilen auch auf die gegenwärtige Lage der Europäischen Union übertragen. Ähnlich wie Präsident Herzog 1997 in Berlin sagen auch wir heute in Brüssel, dass es uns nicht an Ideen fehlt, sondern an der Entschlossenheit, sie umzusetzen. Ähnlich wie er streben wir nach mehr Vertrauen in unsere Fähigkeiten sowie nach Anerkennung unserer Errungenschaften. Und wir verstehen gut seine Klage, dass das deutsche Wort "Angst" bereits als Symbol einer Befindlichkeit in andere Sprachen eingeflossen sei.

Heute sollten wir dem Präsidenten versprechen, dass wir uns seine Botschaft zu Herzen nehmen und die Werkzeuge nutzen werden, die er für Europa mit geschaffen hat. Und dass "Angst" nicht für unsere heutige europäische Befindlichkeit steht. Ja, Herr Präsident, "auch durch Europa muss ein Ruck gehen".

Catégories: Europäische Union

Wochenplan von Präsident Donald Tusk

lun, 23/01/2017 - 12:20

Dienstag, 24. Januar 2017
Berlin
12.20 Uhr Rede beim Staatsbegräbnis zur Ehrung des ehemaligen Bundespräsidenten Roman Herzog

Mittwoch, 25. Januar 2017
11.00 Uhr Neujahrsempfang im Palais Royal (Brüssel)
14.00 Uhr Überreichung von Beglaubigungsschreiben durch Botschafter

Donnerstag, 26. Januar 2017
15.00 Uhr Treffen mit dem montenegrinischen Ministerpräsidenten Duško Marković: Presseerklärungen ± 15.30 Uhr (Europa-Gebäude)

Freitag, 27. Januar 2017
13.00 Uhr Treffen mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker (Berlaymont)

Catégories: Europäische Union

Effizientere Hafendienste: Rat verabschiedet Reform

lun, 23/01/2017 - 10:00

Ein neues Regelwerk zur Erhöhung der finanziellen Transparenz der Häfen und zur Schaffung klarerer und fairerer Voraussetzungen für den Zugang zum Markt der Hafendienste in ganz Europa wurde vom Rat am 23. Januar 2017 förmlich angenommen.

Die Verordnung wird neuen Hafendiensteanbietern den Zugang zum Markt erleichtern. Sie wird fairere Wettbewerbsbedingungen schaffen und rechtliche Unsicherheiten für Häfen, Hafendiensteanbieter und Investoren verringern. Dies dürfte Investitionen in Häfen begünstigen, Verbesserungen der den Hafennutzern erbrachten Dienste bewirken und sogar zu Preissenkungen beitragen.

Die neuen Bestimmungen werden die Transparenz der Hafengebühren und der öffentlichen Finanzierung von Häfen sicherstellen. Dies wird zu einer besseren Nutzung öffentlicher Mittel und zur wirksamen und fairen Anwendung der EU-Wettbewerbsregeln in Häfen führen. Gleichzeitig soll mit den neuen Bestimmungen der Vielfalt des Sektors in ganz Europa Rechnung getragen werden.

Joe Mizzi, Minister für Verkehr und Infrastruktur, äußerte sich wie folgt: "Ich begrüße diese Reformen. Der Hafensektor ist von grundlegender Bedeutung für den Erfolg der europäischen Wirtschaft, und er kann von der verstärkten Transparenz und Klarheit, die die neuen Bestimmungen mit sich bringen, nur profitieren."

Mit dieser abschließenden Abstimmung im Rat wird das Verfahren in erster Lesung abgeschlossen. Das Europäische Parlament hat am 14. Dezember 2016 abgestimmt. Der Rechtsakt wird Mitte Februar von den beiden Institutionen unterzeichnet und einige Wochen später im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Er tritt 20 Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Pressemitteilung vom 29. Juni 2016 (nachstehender Link).

Catégories: Europäische Union

Bericht von Präsident Donald Tusk an das Europäische Parlament über die Tagung des Europäischen Rates vom 15. Dezember 2016

jeu, 19/01/2017 - 15:00

Ich möchte Ihnen herzlich zu Ihrer Wahl zum Präsidenten des Europäischen Parlaments gratulieren und Ihnen und allen Mitgliedern des Parlaments alles Gute für das Jahr 2017 wünschen.

Niemand zweifelt wohl daran, dass dies ein außergewöhnliches Jahr für Europa und die Europäische Union wird. Im vergangenen Jahr ist es uns gelungen, Fortschritte in den Bereichen Migration, Sicherheit und Wirtschaft zu erzielen – ungeachtet der beispiellosen Schwierigkeiten, denen wir uns gegenüber sahen. Zu einem Großteil war dies Ihrer harten Arbeit und Ihrem Verantwortungsbewusstsein angesichts der Ereignisse zu danken. So vertraue ich auch darauf, dass wir gemeinsam die Herausforderungen in den kommenden Monaten bewältigen werden.

Ich möchte nun kurz die wichtigsten Ergebnisse der Dezembertagung des Europäischen Rates darlegen. Die Gipfelteilnehmer berieten darüber, wie wir wieder Kontrolle über die Migration erlangen können. Dank unseres Beschlusses, zu Schengen zurückzukehren, dank der Schließung der Westbalkanroute und dank der Zusammenarbeit seitens der Türkei ist bei der illegalen Migration über die östliche Mittelmeerroute ein drastischer Rückgang zu verzeichnen. w Die Gipfelteilnehmer bekräftigten in diesem Zusammenhang ihr Eintreten für die Umsetzung der Erklärung EU-Türkei, die auch von türkischer Seite Anstrengungen erfordert.

Was die zentrale Mittelmeerroute betrifft, so berichtete die Hohe Vertreterin Federica Mogherini über die Fortschritte, die mit afrikanischen Ländern erzielt wurden. Im letzten Jahr sind 180 000 Migranten illegal nach Italien gelangt. Das kann so nicht weitergehen. Deshalb werden Libyen und unser Vorgehen in Bezug auf die zentrale Mittelmeerroute die Hauptpunkte auf dem nächsten informellen Gipfeltreffen in Malta sein. Wie Sie wissen, unterstützt die EU die Regierung der nationalen Einheit und ihre Bemühungen um die Konsolidierung von Frieden und Stabilität in Libyen. Wir sind – unter uneingeschränkter Achtung der Souveränität Libyens – zu einem größeren Engagement der EU bereit, um die Fähigkeit zur Bewältigung von Sicherheitsfragen und zur Konsolidierung der Institutionen zu stärken.

Was die Ukraine betrifft, so haben wir einen rechtsverbindlichen Beschluss angenommen, um die Ratifizierung des Assoziierungsabkommens in den Niederlanden zu erleichtern. Mit diesem Beschluss wird den Bedenken entsprochen, die die niederländischen Wähler im letzten Jahr zum Ausdruck gebracht haben. Jetzt liegt die Verantwortung bei den Niederlanden. Die Ratifizierung ist nicht nur für die Ukraine wichtig, sondern auch für das geopolitische Ansehen und die geopolitische Glaubwürdigkeit Europas. Wir haben getan, was wir konnten, um das Assoziierungsabkommen, das von 27 Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament bereits ratifiziert wurde, zu retten. Nun sind die Niederländer am Zug.

Was die Minsker Vereinbarungen betrifft, so legten Bundeskanzlerin Merkel und Präsident Hollande ihre Bewertung des Normandie-Prozesses zur Beilegung des Konflikts in der Ostukraine dar. Ihre Empfehlung war deutlich: Da Russland die Minsker Vereinbarungen noch immer nicht umgesetzt hat, sollten die Sanktionen verlängert werden. Die Sanktionen gelten nunmehr für weitere sechs Monate.

Die Welt um uns herum ist gefährlicher geworden, ob wir nun über offene Konflikte, Terrorismus oder die sogenannte hybride Kriegsführung in Form von Cyberangriffen und Desinformationskampagnen reden. Daher haben die Gipfelteilnehmer sich darauf verständigt, die Arbeit im Bereich der Verteidigung in Partnerschaft mit der NATO zu intensivieren. Sie haben ferner in Bezug auf die äußere Sicherheit vereinbart, die Zusammenarbeit in einer Vielzahl von Bereichen zu intensivieren – angefangen bei der Forschung über die Frage, wie wir militärische Fähigkeiten entfalten, bis hin zur Art und Weise, wie wir unsere Missionen und Operationen durchführen. Es werden mehr Ressourcen benötigt, in erster Linie auf nationaler Ebene bei den Verteidigungsausgaben, aber auch über Mittel der Europäischen Union. Angesichts der institutionellen und finanziellen Fragen, die damit verbunden sind, wird Ihre Unterstützung dieser Arbeit von ausschlaggebender Bedeutung sein. Das Ziel ist eindeutig. Die europäischen Länder sollten angesichts der unmittelbaren Gefahren für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger mehr tun, und die Europäische Union ebenfalls.

Die Gipfelteilnehmer berieten auch über die innere Sicherheit. Die politische Einigung über die Richtlinie der EU zur Bekämpfung des Terrorismus, durch die ausländische Kämpfer und ihre Aktivitäten in der gesamten Europäischen Union strafrechtlich belangt werden können, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, aber wir brauchen mehr. Die Gipfelteilnehmer riefen dazu auf, noch ausstehende Beschlüsse, mit denen künftige Terroranschläge verhindert werden können, beispielsweise strengere Rechtsvorschriften über Feuerwaffen, zügig zu erlassen und umzusetzen. Wir haben an die Mitgesetzgeber appelliert, Einvernehmen bis zum Juni über ein Einreise-/Ausreisesystem und bis Ende 2017 über ein EU-weites Reiseinformations- und ‑genehmigungssystem zu erzielen. Damit wird sichergestellt, dass von der Visumpflicht befreite Reisende systematisch überprüft werden. Die Fristen sind äußerst knapp, aber die Situation macht es erforderlich, dass wir schneller arbeiten als üblich.

Auf dem Gipfel wurden ferner verschiedene Initiativen diskutiert, die auf eine europäische Wirtschaft zum Wohle aller abzielen. Präsident Draghi, mit dem wir einen Gedankenaustausch hatten, unterstrich, dass die verbesserte Wirtschaftslage immer noch weiterer Reformanstrengungen bedarf. Die Statistiken sind besser, aber was zählt, ist, dass die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen zuversichtlich in die Zukunft blicken. Deshalb wird der Europäische Fonds für strategische Investitionen ausgebaut, werden unsere handelspolitischen Schutzinstrumente modernisiert und wird die Jugendgarantie fortgesetzt. Zur Stützung unseres Aufschwungs müssen wir 2017 mit sehr viel Ehrgeiz am Binnenmarkt arbeiten, sowohl im Hinblick auf eine Vertiefung als auch auf eine Modernisierung. Es versteht sich von selbst, dass das Parlament hier eine entscheidende Rolle spielt.

Schließlich komme ich zum Thema Brexit. Bei einem kurzen informellen Treffen der Staats- und Regierungschefs der EU-27 haben wir die Verfahrensmodalitäten geklärt und unsere Grundsätze bekräftigt, nämlich die Unteilbarkeit der vier Freiheiten, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Rechten und Pflichten und die Regel "keine Verhandlungen ohne Austrittsantrag".

Der Europäische Rat behält die politische Kontrolle über das Verfahren, während gleichzeitig sichergestellt ist, dass die Kommission als Chefunterhändler fungiert. Die Staats- und Regierungschefs sind sich voll und ganz darüber im Klaren, welch wichtige Rolle das Europäische Parlament in diesem Verfahren spielt. Sie haben den Chefunterhändler daher ersucht, das Parlament regelmäßig auf dem Laufenden zu halten, und sich darauf geeinigt, wie die Interaktion zwischen dem Europäischen Rat und dem Parlament in den kommenden Monaten erfolgen soll. Da diese Vorbereitungen nunmehr abgeschlossen sind, ist die EU bereit, die Verhandlungen einzuleiten, sobald das Vereinigte Königreich seinen Austritt beantragt.

Erlauben Sie mir noch eine abschließende Bemerkung. Die Rede, die Premierministerin May gestern hielt, zeigt, dass der einheitliche Standpunkt der 27 Mitgliedstaaten zur Unteilbarkeit des Binnenmarkts in London verstanden wurde und akzeptiert wird. Es wäre gut, wenn unsere Partner auch verstehen würden, dass in unseren künftigen Verhandlungen kein Platz für Rosinenpickerei ist. Gleichzeitig möchte ich betonen, dass wir Premierministerin Mays warme und ausgewogene Worte zur europäischen Integration zur Kenntnis genommen haben, die den Äußerungen Winston Churchills sehr viel näher standen als denen des gewählten amerikanischen Präsidenten Trump.

Catégories: Europäische Union

Europa-Gebäude Regelungen für die Presse

mar, 17/01/2017 - 18:00

Ab sofort wird ein Großteil der Tagungen des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Rates im neuen Europa-Gebäude stattfinden. Das Gebäude ist betriebsbereit und zugänglich. Nachstehend erhalten Sie einige praktische Informationen zu den Regelungen für die Presse im Europa-Gebäude.

Weitere Informationen zu dem Gebäude selbst entnehmen Sie bitte der Website Europa press pack.


Zugang für die Presse

Medienvertreter mit einem gültigen interinstitutionellen Presseausweis oder einem Halbjahresausweis für Gipfeltagungen haben direkten Zugang zum Europa-Gebäude über dessen Haupteingang (Rue de la Loi 165).

Andere Medienvertreter müssen den Eingang zum Justus-Lipsius-Gebäude benutzen (Rue de la Loi 175) und erhalten am Sicherheitsschalter im Pressebereich (Ebene 00) einen Presseausweis für einen Tag. Sie müssen einen gültigen Presseausweis und/oder eine Entsendevereinbarung und den Personalausweis vorlegen.

Die Akkreditierungsmodalitäten können für bestimmte Veranstaltungen auf hoher Ebene abweichen.

Journalisten können sich über die Fußgängerbrücke, die auf der Ebene 10 des Justus-Lipsius-Gebäudes zur Ebene 2 des Europa-Gebäudes führt, zwischen den Gebäuden bewegen. Eine Reihe von Aufzügen neben dem VIP-Eingang auf der Ebene 0 bedient die Ebenen 1 und 2. Die Ebenen 1 und 2 sind auch durch eine Treppe miteinander verbunden.

Öffnungszeiten

An Wochentagen von 7.30 Uhr bis 19.00 Uhr.

Pressebereiche im Europa-Gebäude

Das zentrale Pressezentrum des Rates (Pressesaal, Räume für die Briefings der Mitgliedstaaten, Arbeitsräume für Medien, audiovisuelle Anlagen, Pressereferenten usw.) ist weiterhin im Justus-Lipsius-Gebäude untergebracht.

Im Europa-Gebäude umfassen die Pressebereiche Folgendes:

  • den Zugang zum VIP-Eingang für Doorstep-Interviews – Ebene 0 – neben den Aufzügen für die Presse (der VIP-Eingang ist nur bei offiziellen Veranstaltungen für die Medien zugänglich)
  • einen Pressesaal – Ebene 1
  • eine sogenannte "gemischte Zone" für informelle Treffen zwischen den Delegationen und der Presse – Ebene 1 in der Nähe der Pressesaals
  • ein Registrierungszentrum – Ebene 2
  • einen Informationsschalter für die Presse – auf Ebene 1 –, der während Veranstaltungen offen ist.

Das Forum (großer Saal) des Europa-Gebäudes sowie die Cafeteria (Ebene 00) und das Restaurant (Ebene -1) sind für akkreditierte Medien ebenfalls zugänglich.

Presseveranstaltungen
  • Presse-Briefings für bevorstehende Ratstagungen finden im Pressesaal des Justus-Lipsius-Gebäudes statt.
  • Pressekonferenzen im Anschluss an Ratstagungen können entweder im Pressesaal des Europa-Gebäudes oder im Pressesaal des Justus-Lipsius-Gebäudes abgehalten werden. Der Ort wird auf den Monitoren in den Pressebereichen, in den wöchentlich aktualisierten "wichtigsten Medienereignissen der Woche" und in den zu jeder Tagung veröffentlichten Informationen angegeben.
  • Ankunft-Abreise: Der von den Ministern im Europa-Gebäude benutzte VIP-Eingang (Ebene 0) ist für die Medien für Doorstep-Interviews bei der Ankunft oder Abreise zugänglich.
IT-Dienstleistungen

Der drahtlose Internetdienst "Consilium" steht auch im Europa-Gebäude zur Verfügung.

Bewirtungsdienstleistungen

Die Medien haben Zugang zur Cafeteria auf der Ebene 0 und zum "Free Flow"-Restaurant auf der Ebene 1.

Verkaufsautomaten für heiße Getränke, kalte Getränke und Snacks befinden sich in der Cafeteria auf der Ebene 0.

Rauchen

Das Europa-Gebäude ist in den für die Presse zugänglichen Bereichen nicht mit Raucherkabinen ausgestattet.

Kontakt
  • E-Mail-Adresse des Pressezentrums: press.centre@consilium.europa.eu
  • Zentrales Pressezentrum im Justus-Lipsius-Gebäude: (+32) 02 281 9000
  • InfoPoint für die Presse auf der Ebene 1 im Europa-Gebäude: (+32) 02 281 9001
Catégories: Europäische Union

Wochenplan von Präsident Donald Tusk

lun, 16/01/2017 - 10:20

Montag, 16. Januar 2017
Zagreb
10.10 Treffen mit Premierminister Andrej Plenković, anschließend Presseerklärungen
11.00 Rede bei der feierlichen Tagung anlässlich des 25. Jahrestages der Internationalen Anerkennung der Republik Kroatien (Fototermin)
11.45 Treffen mit Präsidentin Kolinda Grabar-Kitarović
12.00 Treffen mit dem Präsidenten des kroatischen Parlaments, Božo Petrov

Dienstag, 17 Januar 2017
9.30 Treffen mit dem maltesischen Premierminister Joseph Muscat (Fototermin)
10.45 Telefonat mit dem zyprischen Präsidenten Nicos Anastasiades
11.30 Telefonat mit dem slowenischen Ministerpräsidenten Miro Cerar
14.15 Telefonat mit der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel
15.00 Telefonat mit dem französischen Staatspräsidenten François Hollande
17.00 Telefonat mit der britischen Premierministerin Theresa May

Mittwoch, 18. Januar 2017
Straßburg

15.00 Bericht an das Europäische Parlament über die Tagung des Europäischen Rates vom 15. Dezember

Freitag, 20. Januar 2017
10:00 Treffen mit dem Staatsminister des Fürstentums Monaco Serge Telle

Catégories: Europäische Union

Libanon: Rat nimmt Schlussfolgerungen an

lun, 16/01/2017 - 10:20

Der Rat hat Schlussfolgerungen angenommen, in denen er die Unterstützung der EU für den demokratischen Prozess in Libanon bekräftigt und die jüngste Wahl von Präsident Michel Aoun sowie die Bildung einer neuen Regierung unter Ministerpräsident Saad Hariri begrüßt. Libanon wird aufgefordert, rechtzeitig im Jahr 2017 Parlamentswahlen abzuhalten und einen reibungslosen und transparenten Prozess zu gewährleisten.

Der Rat bekräftigt ferner, wie wichtig es ist, dass sich Libanon weiterhin für eine Politik der Abkoppelung von allen regionalen Konflikten einsetzt, und er würdigt die außergewöhnlichen Anstrengungen, die das Land mit der Aufnahme von mehr als 1,1 Million syrischer Flüchtlinge unternimmt.

Catégories: Europäische Union

Ausführungen von Präsident Donald Tusk bei der Eröffnungsfeier des maltesischen Vorsitzes, Valletta, 11. Januar 2017

ven, 13/01/2017 - 15:20

Meine Damen und Herren, liebe Freunde,

Wir können von Glück sagen, dass der maltesische Vorsitz in diese außerordentliche Zeit voller neuer Herausforderungen und dramatischer Umwälzungen fällt. In diesem Halbjahr feiern wir in Rom das 60-jährige Jubiläum des Vertrags, und das Brexit-Verfahren wird förmlich eingeleitet. Auch wird die EU insgesamt im Frühjahr in Bezug auf die Migration, insbesondere die Migration über die zentrale Mittelmeerroute, auf eine harte Probe gestellt. Eine solche Abfolge von Ereignissen erfordert eine kompetente, erfahrene und sensible Führung.

Wir können uns in der Tat glücklich schätzen, dass diese schwierige Rolle Malta zugefallen ist. Wenige stehen den Italienern näher, die die Feierlichkeiten in Rom ausrichten werden, und wenige haben ein besseres Verständnis für die Briten, die ihren Austritt einleiten werden. Wie wir wissen, können Scheidungen – ohne das gegenseitige Einverständnis der betroffenen Partner – zum Alptraum werden. Und schließlich kennen nur wenige die Migrationstragödie im Mittelmeer besser.

Malta ist aber nicht nur ein Garant für eine kompetente und verständige Führung. Für Europa steht Malta auch symbolisch für unsere kulturelle Identität. Wer die Geschichte der europäischen Kultur aus nächster Nähe betrachten möchte, schaue sich diese bemerkenswerte Insel genau an.

Wie manche sagen, war es hier auf Malta, wo Kalypso, die Nymphe aus Homers Odyssee, Odysseus beherbergte. Wobei "beherbergen" vielleicht etwas untertrieben ist, wenn man bedenkt, dass sie ihn sieben Jahre lang gefangen hielt. Für Kunstliebhaber ist Malta die Insel Caravaggios, und Freunde der Archäologie finden hier die ältesten freistehenden Strukturen der Welt. Es ist kein Zufall, dass La Valletta 2018 eine der Kulturhauptstädte Europas sein wird.

Es ist nämlich die Kultur, die uns Europäer in Zeit und Raum verankert und uns ein Identitätsgefühl gibt. Die Kultur ist das Gut, das wir verteidigen möchten und sollten. Wir alle haben unsere Wurzeln im Mittelmeerraum, in Griechenland und in Rom und auch im Christentum, das an diesem Scheideweg der Kulturen entstanden ist. Wenn wir heute nach den Grundfesten unseres Kontinents suchen, finden wir in Malta einen symbolischen Anker. Zygmunt Bauman, der herausragende polnische Philosoph und soziale Denker, der erst vor zwei Tagen verstorben ist, schrieb, dass Europa eine besonders wichtige Rolle dabei zukommt, unser Kulturverständnis wiederzubeleben, da gerade Europa mit seiner enormen Vielfalt an Menschen, Sprachen und Historien der Ort ist, an dem uns das Andere stets ein Nachbar ist und an dem wir alle ständig gefordert sind, voneinander zu lernen.

Neben der Kompetenz werden Geduld und Empathie zweifellos die größten Stärken des maltesischen Vorsitzes sein. Dieses Vertrauen beziehe ich aus dem Wissen um bestimmte Ereignisse, die bis zum Beginn unserer Zeitrechnung zurückreichen.

Wie es in der Bibel heißt, war Apostel Paulus auf dem Weg nach Rom, wo er als politischer Rebell vor Gericht gestellt werden sollte. Das Schiff, das ihn und hunderte anderer Menschen beförderte, geriet aber in einen fürchterlichen Sturm. Zwei Wochen später zerschellte das Schiff an der maltesischen Küste, und alle Menschen an Bord konnten sich an Land retten. Der Empfang, der den Überlebenden bereitet wurde, wird im Lukasevangelium, Apostelgeschichte 28, beschrieben: "Und als wir gerettet waren, da erfuhren wir, dass die Insel Melite heiße. Die Eingeborenen aber erzeigten uns eine nicht gewöhnliche Freundlichkeit, denn sie zündeten ein Feuer an und nahmen uns alle zu sich wegen des eingetretenen Regens und wegen der Kälte."

Auch zweitausend Jahre später heißen Sie immer noch Gäste und Überlebende willkommen und laden sie ein, sich um ein gemeinsames Feuer herum zu wärmen. Die heutige Feierstunde ist hierfür ein weiteres schönes Beispiel.

Ich danke Ihnen.

 

Catégories: Europäische Union

Glückwunschschreiben der Präsidenten Tusk und Juncker an Doris Leuthard zu Ihrer Wahl zur Bundespräsidentin der Schweizerischen Eidgenossenschaft

mar, 10/01/2017 - 16:26

Exzellenz, sehr geehrte Frau Bundesrätin,  

wir möchten Ihnen herzlich zu Ihrer Wahl zur Bundespräsidentin der Schweizerischen Eidgenossenschaft gratulieren.  

Die Europäische Union und die Schweiz verbinden langjährige Beziehungen. Sie können versichert sein, dass es unsere Ambition ist, sie auf einer soliden Basis weiter zu entwickeln. Der bisherige Rahmen ermöglichte eine außergewöhnlich enge und für beide Seiten positive wirtschaftliche Zusammenarbeit, von der unsere Unternehmen und unsere Bürger profitieren. Vor diesem Hintergrund erscheint es uns wichtig, auf Grundlage vertraglicher und Rechtssicherheit schaffender Rahmenbedingungen, über das bisher Erreichte hinausgehen zu können und neue Horizonte zu eröffnen.   

Wir freuen uns, mit Ihnen und den Mitgliedern des Bundesrates in diesem Sinne zusammen zu arbeiten.  

Mit ausgezeichneter Hochachtung,

Catégories: Europäische Union

Zentralafrikanische Republik: Ernennung eines neuen Befehlshabers für die EUTM RCA

mar, 10/01/2017 - 12:00

Der Rat hat am 10. Januar 2017 den belgischen Brigadegeneral Herman Ruys zum Befehlshaber der militärischen Ausbildungsmission der EU in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA) ernannt. Herman Ruys übernimmt dieses Amt von Eric Hautecloque-Raysz zum 16. Januar 2017.


Die EUTM RCA wurde am 16. Juli 2016 vom Rat eingesetzt. Die Mission trägt zum umfassenden Ansatz der EU und zur Reform des Sicherheitssektors im Land bei. Die EUTM RCA knüpft an die militärische Beratungsmission der EU (EUMAM RCA) an und arbeitet darauf hin, dass die zentralafrikanischen Streitkräfte (FACA) modernisiert, leistungsfähig, inklusiv und demokratisch rechenschaftspflichtig werden. Sie berät das Verteidigungsministerium und den Generalstab der Zentralafrikanischen Republik in strategischen Fragen, bietet allgemeinbildende Maßnahmen für Offiziere und Unteroffiziere an und bildet die zentralafrikanischen Streitkräfte aus. Das Hauptquartier der Mission befindet sich in Bangui.

Der Ernennungsbeschluss wurde vom Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee erlassen.

Catégories: Europäische Union

Wochenplan von Präsident Donald Tusk

lun, 09/01/2017 - 10:40

Dienstag, 10. Januar 2017
10.30 Uhr: Treffen mit dem Präsidenten Tschads, Idriss Déby (Fototermin)
13.30 Uhr: Treffen mit dem neuseeländischen Premierminister Bill English (Fototermin – Presseerklärungen ±14.15 Uhr)

Mittwoch, 11. Januar 2017
Valletta
17.30 Uhr: Treffen mit dem maltesischen Premierminister Joseph Muscat
19.00 Uhr: Veranstaltung zur feierlichen Übernahme des Ratsvorsitzes der EU durch Malta

Catégories: Europäische Union

Glückwunschschreiben der Präsidenten Tusk und Juncker an Doris Leuthard zu Ihrer Wahl zur Bundespräsidentin der Schweizerischen Eidgenossenschaft

ven, 23/12/2016 - 09:35

Exzellenz, sehr geehrte Frau Bundesrätin,  

wir möchten Ihnen herzlich zu Ihrer Wahl zur Bundespräsidentin der Schweizerischen Eidgenossenschaft gratulieren. 

Die Europäische Union und die Schweiz verbinden langjährige Beziehungen. Sie können versichert sein, dass es unsere Ambition ist, sie auf einer soliden Basis weiter zu entwickeln. Der bisherige Rahmen ermöglichte eine außergewöhnlich enge und für beide Seiten positive wirtschaftliche Zusammenarbeit, von der unsere Unternehmen und unsere Bürger profitieren. Vor diesem Hintergrund erscheint es uns wichtig, auf Grundlage vertraglicher und Rechtssicherheit schaffender Rahmenbedingungen, über das bisher Erreichte hinausgehen zu können und neue Horizonte zu eröffnen.  

Wir freuen uns, mit Ihnen und den Mitgliedern des Bundesrates in diesem Sinne zusammen zu arbeiten.  

Mit ausgezeichneter Hochachtung, 

Catégories: Europäische Union

Kontrolle von Feuerwaffen: Rat bestätigt Einigung mit dem Europäischen Parlament

mer, 21/12/2016 - 16:40

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) bestätigte am 20. Dezember 2016 im Namen des Rates die mit dem Europäischen Parlament erzielte Einigung über den Vorschlag für eine Richtlinie über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen, mit der die geltende Richtlinie 91/477/EWG überarbeitet und ergänzt werden soll.

"Die aktuellen europäischen Waffengesetze bestehen seit 1991. Infolge der Terroranschläge, die in Europa verübt wurden, ist es dringender denn je erforderlich, die Mängel in der bestehenden Gesetzgebung zu beseitigen," erklärte der slowakische Innenminister und Ratspräsident, Robert Kaliňák. "In der von uns erzielten Einigung sind strengere Kontrollen vorgesehen, die verhindern helfen werden, dass terroristische und kriminelle Vereinigungen Feuerwaffen erwerben können."

Robert Kaliňák, slowakischer Innenminister und Präsident des Rates

Die Änderungen, mit denen Risiken für die öffentliche Ordnung und Sicherheit angegangen werden, zielen auf Folgendes ab:

Bessere Rückverfolgbarkeit von Feuerwaffen

Im Zuge der Überarbeitung der Richtlinie werden die Vorschriften für die Kennzeichnung von Feuerwaffen verschärft; unter anderem müssen ab jetzt auch alle wesentlichen Bestandteile einer Waffe gekennzeichnet werden. Diese Harmonisierung der Vorschriften für die Kennzeichnung von Feuerwaffen und die gegenseitige Anerkennung von Beschusszeichen unter den Mitgliedstaaten machen es leichter, Feuerwaffen, die für kriminelle Handlungen verwendet werden, zurückzuverfolgen, auch wenn die Waffen aus getrennt erworbenen Teilen zusammengefügt wurden.

Allerdings müssen die entsprechenden Angaben natürlich auch in den nationalen Waffenregistern erfasst werden. Damit dies geschehen kann, müssen die Mitgliedstaaten nun dafür sorgen, dass jede Feuerwaffen-Transaktion von Waffenhändlern und Maklern ohne unnötige Verzögerung elektronisch erfasst wird.

Maßnahmen betreffend die Deaktivierung, die Reaktivierung oder den Umbau von Feuerwaffen

Die Vorschriften für die Deaktivierung von Feuerwaffen werden verschärft, indem insbesondere vorgesehen wird, dass deaktivierte Feuerwaffen der Kategorie C – das heißt, der Kategorie der meldepflichtigen Feuerwaffen – zugeordnet werden. Bisher galt die Richtlinie nicht für deaktivierte Feuerwaffen.

Im Zuge der Überarbeitung der Richtlinie wird darüber hinaus die Kategorie der Salutwaffen und akustischen Waffen neu eingeführt. Hierbei handelt es sich um scharfe Feuerwaffen, die so umgebaut wurden, dass sie Leerpatronen abfeuern, wie sie beispielsweise bei Theateraufführungen oder Fernsehaufnahmen verwendet werden. Diese Waffen fielen bisher nicht unter die Richtlinie, und aus diesem Grund stellen sie eine ernste Sicherheitsbedrohung dar: da keine strengeren einzelstaatlichen Vorschriften bestanden, war diese Art Waffen bislang frei verkäuflich. Da sie sich oftmals ohne größere Schwierigkeiten wieder in scharfe Waffen rückumbauen lassen, stellen sie eine Gefahr dar. Solche Waffen wurden beispielsweise bei den Terroranschlägen von Paris verwendet. Durch die Neufassung der Richtlinie wird sichergestellt, dass derartige Waffen weiterhin in der Kategorie erfasst bleiben, der sie vor ihrem Umbau zugeordnet waren.

Verbot des zivilen Gebrauchs der gefährlichsten halbautomatischen Feuerwaffen

In Bezug auf gefährliche halbautomatische Feuerwaffen wurden zum einen die für ihren Erwerb geltenden Vorschriften verschärft, zum anderen wurden einige dieser Waffen der Kategorie A zugeordnet und somit der zivile Gebrauch dieser Waffen verboten. Dies gilt für halbautomatische Kurz-Feuerwaffen mit Ladevorrichtungen, die mehr als 20 Patronen aufnehmen können, sowie für halbautomatische Lang-Feuerwaffen mit Ladevorrichtungen, die mehr als 10 Patronen aufnehmen können. Auch Lang-Feuerwaffen, die sich leicht verbergen lassen, weil sie beispielsweise mit einem Klapp- oder Teleskopgriff ausgerüstet sind, werden nun verboten.

Strengere Vorschriften für den Erwerb und den Besitz der gefährlichsten Feuerwaffen

Der Erwerb und der Besitz der gefährlichsten Feuerwaffen der Kategorie A ist nur mit einer Sondergenehmigung des betreffenden Mitgliedstaats möglich. Die Vorschriften für die Erteilung einer solchen Sondergenehmigung sind jetzt bedeutend strenger. Es besteht nun eine erschöpfende Liste der Gründe, aus denen eine Sondergenehmigung erteilt werden kann, wie beispielsweise die nationale Verteidigung oder der Schutz kritischer Infrastruktur; ferner darf eine Sondergenehmigung nur erteilt werden, wenn die öffentliche Ordnung und Sicherheit dem nicht entgegensteht.

Ist eine Feuerwaffe der Kategorie A für eine Disziplin des Schießsports erforderlich, so gelten für den Erwerb einer solchen Waffe strenge Vorschriften; unter anderem muss es sich um eine von einem offiziell anerkannten Sportschützenverband anerkannte Disziplin handeln.

Außerdem besteht nach Artikel 7 Absatz 4a die Möglichkeit, für halbautomatische Feuerwaffen (gemäß den neuen Nummern 6, 7 oder 8 der Kategorie A), die legal erworben und registriert werden, bevor die Richtlinie in Kraft tritt, die Genehmigung zu erneuern.

Verbesserung des Austauschs relevanter Informationen zwischen Mitgliedstaaten

Es wurde eine neue Bestimmung aufgenommen, die es der Kommission erlaubt, einen delegierten Rechtsakt zu erlassen, mit dem ein gemeinsames elektronisches System für einen systematischen Informationsaustausch geschaffen wird; hierdurch soll das Datenerhebungssystem verbessert werden. Gleichzeitig wird geprüft, wieweit die auf nationaler Ebene geschaffenen Informationssysteme interoperabel sind. Ausgetauscht werden Informationen über genehmigte Transfers von Feuerwaffen in einen anderen Mitgliedstaat sowie Informationen über Fälle, in denen keine Genehmigung für den Erwerb oder Besitz einer Feuerwaffe erteilt wird.

Mit der Richtlinie werden Mindestvorschriften festgelegt, wobei es den Mitgliedstaaten freisteht, strengere Vorschriften zu erlassen und anzuwenden.

Die nächsten Schritte

Da die Einigung nunmehr vom Ausschuss der Ständigen Vertreter im Namen des Rates bestätigt worden ist, wird die Richtlinie dem Europäischen Parlament zur Abstimmung in erster Lesung und dem Rat zur Annahme vorgelegt. Der Rat wird das Parlament im Hinblick auf eine Einigung in erster Lesung förmlich mittels des üblichen Schreibens informieren.


Hintergrund

Die Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen war ursprünglich als Maßnahme konzipiert, einen Ausgleich zwischen den Zielsetzungen des Binnenmarkts und den Sicherheitserfordernissen bezüglich der Feuerwaffen für den zivilen Gebrauch zu schaffen.

Vor dem Hintergrund einer Reihe von Terroranschlägen in Europa, die Defizite bei der Umsetzung der Richtlinie zu Tage brachten, legte die Europäische Kommission am 18. November 2015 den Änderungsvorschlag vor. Die gegenwärtige Überprüfung ist eine Fortsetzung der Überarbeitung von 2008 und dient ferner der Angleichung der EU-Gesetzgebung an das VN-Protokoll gegen die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen sowie gegen den unerlaubten Handel damit.

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Assoziationsrat EU-Ukraine - Gemeinsame Pressemitteilung

mer, 21/12/2016 - 14:40
Gemeinsame Pressemitteilung im Anschluss an die dritte Tagung des Assoziationsrates EU-Ukraine

Die dritte Tagung des Assoziationsrates EU-Ukraine fand am 19. Dezember 2016 in Brüssel einen Monat nach dem erfolgreichen 18. Gipfeltreffen EU-Ukraine statt. Der Assoziationsrat bekräftigte die enge und umfassende Partnerschaft zwischen der EU und der Ukraine, die auf den gemeinsamen Werten der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte beruht. Er bekräftigte das fortdauernde Engagement für die politische Assoziierung und die wirtschaftliche Integration zwischen der EU und der Ukraine. In diesem Zusammenhang wurde die Bedeutung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine, einschließlich der damit verbundenen vertieften und umfassenden Freihandelszone, hervorgehoben. Der Assoziationsrat nahm Kenntnis von der Entscheidung der Staats- und Regierungschefs der EU betreffend das Assoziierungsabkommen EU-Ukraine, die den Weg für dessen vollständiges Inkrafttreten ebnet.

Der Assoziationsrat begrüßte die erheblichen Fortschritte, die die Ukraine seit seiner letzten Tagung im Reformprozess erzielt hat, einschließlich der Angleichung an die Normen und Standards der EU in allen Bereichen. Die EU begrüßte das Engagement und die entschlossene Arbeit der ukrainischen Regierung zur Durchführung politischer und wirtschaftlicher Reformen in den ersten neun Monaten ihrer Amtszeit, bekräftigte ihre entschiedene Unterstützung für diese Bemühungen und ermutigte die Regierung, die Reformen zügig und nachhaltig weiterzuführen. Der Assoziationsrat begrüßte die Arbeit der Unterstützungsgruppe für die Ukraine der Europäischen Kommission bei der Koordinierung dieser Unterstützung. Der Assoziationsrat zog eine Bilanz der Fortschritte und beriet über das weitere Vorgehen im Reformprozess entsprechend der gemeinsamen Zusage der EU und der Ukraine in der Assoziierungsagenda, wobei er folgenden Bereichen besondere Beachtung schenkte: Menschenrechte, Verfassungs- und Wahlreform, Rechtsstaatlichkeit und Justizwesen, Dezentralisierung und lokale Selbstverwaltung, öffentliche Verwaltung, öffentliches Auftragswesen, Energie, Deregulierung, handelsbezogene Reformen und Reform des Gesundheitswesens. Der vor Kurzem erfolgte Start der elektronischen Vermögenserklärungen und des öffentlichen Beschaffungswesens ProZorro sowie die Schaffung neuer Korruptionsbekämpfungsstellen stellen diesbezüglich bemerkenswerte Erfolge dar. Der Assoziationsrat betonte, dass die Fortschritte vor allem im Bereich der Korruptionsbekämpfung durch die Stärkung der Kapazitäten und der Unabhängigkeit der Einrichtungen zur Korruptionsbekämpfung fortgesetzt und konsolidiert werden sollten.

Die EU bekräftigte ihre Unterstützung für die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine sowie die Bemühungen, die auf eine nachhaltige und friedliche Beilegung des Konflikts in der Ostukraine abzielen. Die EU und die Ukraine waren sich darin einig, dass die vollständige Umsetzung der Minsker Vereinbarungen durch alle Seiten von entscheidender Bedeutung ist, und wiesen auf die diesbezügliche Verantwortung Russlands hin. Die EU betonte ihre Unterstützung für weitere Bemühungen im Rahmen des Normandie-Formats und der OSZE sowie die Sonderbeobachtermission der OSZE. Die EU bekundete ihre Bereitschaft, ihre Unterstützung für die Umsetzung der Minsker Vereinbarungen auch durch eine etwaige Mission der OSZE zur Sicherung der Wahlen, die das Ergebnis vorheriger Erörterungen im Rahmen der OSZE wäre, zu intensivieren und eine wichtige Rolle bei den Bemühungen um eine rasche Verbesserung der Lage und den künftigen Wiederaufbau zu übernehmen. Die EU wies darauf hin, dass die Dauer der wirtschaftlichen Sanktionen gegen die Russische Föderation an die vollständige Umsetzung der Minsker Vereinbarungen geknüpft ist. Die EU verwies auf ihre Politik der Nichtanerkennung der rechtswidrigen vorübergehenden Besetzung der Krim und der Stadt Sewastopol durch die Russische Föderation und verurteilte die erhebliche Verschlechterung der Menschenrechtslage auf der Halbinsel und deren Militarisierung durch Russland. Die EU bekräftigte ihre Solidarität in Bezug auf die humanitäre Lage in der Ostukraine und forderte alle Seiten auf, die Bewegungsfreiheit der Zivilbevölkerung zu erleichtern und dafür zu sorgen, dass alle ukrainischen Bürgerinnen und Bürger tatsächlich in den Genuss von Sozialleistungen gelangen.

Der Assoziationsrat anerkannte und begrüßte die wirtschaftlichen Vorteile, die sich im Zuge der vorläufigen Einrichtung der vertieften und umfassenden Freihandelszone seit Januar 2016 ergeben haben; so ist das Handelsvolumen zwischen der EU und der Ukraine im Zeitraum von Oktober 2015 bis September 2016 gegenüber dem Vorjahr um 7,5 % gestiegen. Der Assoziationsrat räumte ein, dass das Geschäfts- und Investitionsklima in der Ukraine im Hinblick auf die Wiederherstellung des Vertrauens ausländischer Investoren verbessert werden muss. Die EU nahm ferner zur Kenntnis, dass sich im Zusammenhang mit dem Gesetzgebungsvorschlag der Europäischen Kommission zur Gewährung zusätzlicher autonomer Handelsmaßnahmen gegebenenfalls zusätzliche Handelsmöglichkeiten für ukrainische Ausfuhren in die EU (über die Handelszugeständnisse im Rahmen des tiefgreifenden und umfassenden Freihandelsabkommens hinaus) eröffnen könnten. Der Rat begrüßte zudem die Vorbereitungen für die erste Tagung des industriepolitischen Dialogs auf hoher Ebene zwischen der EU und der Ukraine im ersten Quartal 2017 in Brüssel.

Der Assoziationsrat begrüßte die ehrgeizige Agenda und die bisherigen Fortschritte der Ukraine im Bereich der digitalen Wirtschaft und Gesellschaft. Beide Seiten nahmen Kenntnis von dem erheblichen Potenzial für die Zusammenarbeit zwischen der EU und der Ukraine in diesem Bereich sowohl auf bilateraler Ebene als auch im Rahmen der digitalen Gemeinschaft, die gute Aussichten für die Integration der Ukraine in den digitalen Binnenmarkt der EU eröffnet.

Die EU würdigt die erfolgreiche Inbetriebnahme des Systems der elektronischen Vermögenserklärungen durch die Ukraine. Der Assoziationsrat betonte, wie wichtig es ist, dass die übermittelten Daten objektiv und transparent verarbeitet und überprüft werden. Er anerkannte und begrüßte ferner die Fortschritte bei der Visaliberalisierung auf der Grundlage des Gesetzgebungsvorschlags der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament, wobei dem laufenden Prozess der Billigung des Aussetzungsmechanismus Rechnung zu tragen ist. Der Assoziationsrat erinnerte an die Bedeutung eines rechtzeitigen Abschlusses der notwendigen Verfahren für die Visaliberalisierung, worauf die EU in den Schlussfolgerungen des Rates zur Östlichen Partnerschaft im November 2016 hingewiesen hat.

Die EU erläuterte die Vorgehensweise für die Durchführung ihres Makrofinanzhilfeprogramms und hielt die Ukraine dringend dazu an, die restlichen Bedingungen zu erfüllen, wodurch die EU in die Lage versetzt würde, die zweite Tranche in Höhe von 600 Mio. EUR auszuzahlen.

Der Assoziationsrat begrüßte die laufende und die künftige Zusammenarbeit im Energiebereich auf der Grundlage der Prinzipien von Solidarität und Vertrauen. Die EU bekräftigte die Rolle der Ukraine als strategisches Transitland für Gas. Beide Seiten begrüßten die kürzlich erfolgte Unterzeichnung einer Vereinbarung über eine strategische Energiepartnerschaft zwischen der EU und der Ukraine. Der Assoziationsrat hob hervor, wie wichtig es ist, dass Gas in diesem Winter ohne Unterbrechungen nach Europa geliefert wird, und zog ferner eine Bilanz der trilateralen Gespräche über Gas.

Die ukrainische Seite äußerte ihre Besorgnis über die überarbeitete Entscheidung der Europäischen Kommission hinsichtlich einer Ausnahme von den Bestimmungen für die OPAL-Pipeline. Beide Seiten waren sich darin einig, dass weitere Erörterungen über dieses Thema vonnöten sind. Der Assoziationsrat bestätigte die Bereitschaft beider Seiten, bei der gemeinsamen Modernisierung und dem gemeinsamen Betrieb des ukrainischen Gastransport- und -speicherungssystems sowie bei den Gaslieferungen aus Europa in die Ukraine weiterhin zusammenzuarbeiten.

Er bekräftigte die Bedeutung einer engeren bilateralen und multilateralen Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres und begrüßte in diesem Zusammenhang die vor kurzem erfolgte Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Ukraine und Europol über strategische und operative Zusammenarbeit.

Der Assoziationsrat wies darauf hin, dass die Zusammenarbeit im Verkehrsbereich eine wichtige Rolle für den ungehinderten und sicheren Personenverkehr, die Entwicklung geschäftlicher Kontakte, die Tourismusbranche und die verlässliche Beförderung von Waren zwischen der Ukraine und der EU spielt und somit den Bedürfnissen und Anforderungen des Assoziierungsabkommens Rechnung trägt. In diesem Zusammenhang erörterten beide Seiten den Stand der Dinge betreffend das Abkommen über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Ukraine und der EU und betonten, dass dieses Abkommen möglichst bald unterzeichnet werden sollte.

Der Assoziationsrat wies auf die Bedeutung eines kontinuierlichen Dialogs über die Integration der Binnenwasserstraßen der Ukraine in das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V) hin; im Hinblick darauf muss die Ukraine allerdings weitere Fortschritte bei der Einhaltung internationaler Umweltübereinkommen erzielen.

Der Rat bekräftigte die Bereitschaft beider Seiten, ihre Zusammenarbeit im Hinblick auf die Erhaltung, den Schutz und die Verbesserung der Umweltqualität, die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen und die Förderung von Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Lösung regionaler und globaler Umweltprobleme insbesondere im Rahmen der Östlichen Partnerschaft fortzusetzen. Beide Seiten waren sich darin einig, dass die noch ausstehenden Rechtsvorschriften in der Ukraine über eine verantwortungsbewusste Umweltpolitik rasch angenommen werden müssen.

Die EU erinnerte daran, dass ihre Nachbarländer eine strategische Priorität darstellen und von grundlegendem Interesse für die EU sind, wie dies in der jüngst verabschiedeten globalen Strategie der EU zum Ausdruck kommt. Der Assoziationsrat erörterte verschiedene regionale und außenpolitische Fragen und nahm eine Bestandsaufnahme der Entwicklungen in der Europäischen Nachbarschaftspolitik und der Östlichen Partnerschaft vor, wozu auch die Vorbereitungen für das nächste Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft im Jahr 2017 gehörten. Beide Seiten betonten, wie wichtig eine effiziente und strategische Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine und eine Beteiligung an der Östlichen Partnerschaft ist, und verständigten sich auf die Fortführung der Zusammenarbeit in diesem Bereich.

Die EU bekräftigte ihre Entschlossenheit, eine umfassende und nachhaltige Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine insbesondere durch die weitere Umsetzung des verstärkten Mandats für die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine), einschließlich praktischer Hilfe, auf der Grundlage einer verantwortungsvollen Staatsführung und der Achtung der Menschenrechte zu unterstützen. Die EU begrüßte es, dass die Ukraine ein Interesse daran hat, ihre Zusammenarbeit mit der EU bei verschiedenen Maßnahmen im Bereich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, einschließlich der Teilnahme an EU-geführten Missionen und Operationen, fortzusetzen.

Der Assoziationsrat begrüßte

  • die Unterzeichnung des Abkommens zur Finanzierung eines Programms zur Reform der öffentlichen Verwaltung mit einem Beitrag in Höhe von 104 Mio. EUR zur Unterstützung der Politikentwicklung, des öffentlichen Dienstes und der Verwaltung der Humanressourcen;
  • die Ankündigung der Auflegung des Programms PRAVO mit einer Mittelausstattung von 52,5 Mio. EUR zur Unterstützung der Rechtsstaatlichkeit - Justiz und Strafverfolgung - in der Ukraine;
  • die Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarungen für vier Programme über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, an denen die Ukraine teilnimmt;
  • die Unterzeichnung von fünf Abkommen zwischen der Ukraine und der Europäischen Investitionsbank, die deutlich machen, wie wichtig eine weitere erfolgreiche Zusammenarbeit im Einklang mit der Vereinbarung zwischen der Regierung der Ukraine und der Europäischen Investitionsbank ist.

Den Vorsitz bei der Tagung des Assoziationsrates führte die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik Federica Mogherini. Der erste stellvertretende Ministerpräsident der Ukraine Stepan Kubiv leitete die ukrainische Delegation; er wurde von anderen Mitgliedern der Regierung der Ukraine begleitet.

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Kapitalmarktunion: Rat bestätigt Einigung über Prospektvorschriften

mer, 21/12/2016 - 13:20

Am 20. Dezember 2016 hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) im Namen des Rates eine Einigung mit dem Europäischen Parlament über Wertpapierprospekte gebilligt.

"Diese Verordnung wird Unternehmen dabei helfen, Zugang zu den europäischen Kapitalmärkten zu erhalten, indem sie einige Verwaltungsformalitäten vereinfacht", erklärte der slowakische Finanzminister und Präsident des Rates, Peter Kažimír. "Unser Ziel ist es, neben der von Banken bereitgestellten Finanzierung die Rolle der marktgestützten Finanzierung in der europäischen Wirtschaft zu stärken."

Mit dem Verordnungsentwurf soll eines der größten Regulierungshemmnisse, die Unternehmen bei der Ausgabe von Aktien und Schuldverschreibungen überwinden müssen, beseitigt werden. Die Verordnung wird die Richtlinie 2003/71/EG ersetzen und soll die Verwaltungsvorschriften für die Veröffentlichung der Prospekte vereinfachen, aber dennoch sicherstellen, dass die Investoren gut informiert werden.

Der Vorschlag ist ein zentraler Bestandteil des Plans der EU, bis Ende 2019 eine voll funktionsfähige Kapitalmarktunion zu schaffen. Er wird auch dazu beitragen, die Rahmenbedingungen für Unternehmen im Einklang mit der EU-Investitionsoffensive für Europa zu verbessern.


Prospekte enthalten Informationen über ein Unternehmen, die es Investoren ermöglichen, über den Kauf von Wertpapieren zu entscheiden, die dieses Unternehmen ausgibt oder anbietet. Die Veröffentlichung eines Prospekts ist vorgeschrieben, sobald Wertpapiere öffentlich angeboten oder zum Handel zugelassen werden. KMU können jedoch davon abgehalten werden, Wertpapiere auszugeben oder anzubieten, weil sie den bürokratischen Aufwand und die Kosten für die Erstellung eines Prospekts scheuen.

Geklärte Fragen

Die Einigung mit dem Europäischen Parlament ergibt Folgendes:

  • bei Kapitalbeschaffungen und Crowdfunding-Projekten im Umfang von höchstens 1 Mio. € muss kein Prospekt erstellt werden;
  • der Schwellenwert für Kapitalbeschaffungen, ab dem die Erstellung eines Prospekts vorgeschrieben ist, wird von 5 Mio. € auf 8 Mio. € angehoben. Unterhalb dieses Schwellenwertes können Kapitalbeschaffungen nach den Vorschriften der lokalen Wachstumsmärkte erfolgen;
  • es steht eine neue Art von Prospekt, der sogenannte EU-Wachstumsprospekt, für KMU, Nicht-KMU (kleine Midcap-Unternehmen), die auf einem KMU-Wachstumsmarkt zugelassen sind, oder kleine Emissionen von nicht börsennotierten Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten zur Verfügung;
  • ein neuer Prospekt für Unternehmensanleihen, wie er bisher nur für die Begebung von Schuldtiteln in großen Stückelungen von mindestens 100 000 € vorgesehen war, wird nun die Zulassung zu den Anleihemärkten für Großanleger ermöglichen;
  • für aktive Kapitalmarktteilnehmer gibt es künftig eine Regelung für Daueremittenten, mit der sich der Zeitraum für die Prospektbilligung von 10 auf 5 Tage verkürzt;
  • im Falle der Sekundäremissionen ergibt sich für Emittenten, die bereits an Aktienmärkten und KMU-Wachstumsmärkten zugelassen sind, der Vorteil, dass für nachfolgende Emissionen ein vereinfachter Prospekt ausreicht;
  • Zusammenfassungen von Prospekten werden kürzer und sind verständlicher formuliert;
  • es sind keine Prospekte in Papierform mehr erforderlich, es sei denn, der potenzielle Investor verlangt dies;
  • es wird eine kostenfreie europäische Online-Datenbank für Prospekte eingerichtet, die von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde betrieben wird.
Die nächsten Schritte

Am 7. Dezember 2016 wurde eine vorläufige Einigung mit dem Parlament erzielt. Es wird nunmehr erwartet, dass das Parlament die Verordnung in erster Lesung annimmt. Danach wird der Text dem Rat zur Annahme unterbreitet.

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Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung: Rat legt Verhandlungsposition fest

mer, 21/12/2016 - 12:21

Der Rat hat seine Verhandlungsposition zu verschärften EU-Vorschriften zur Verhinderung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung festgelegt.

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter hat am 20. Dezember 2016 im Namen des Rates den kommenden Vorsitz ersucht, Gespräche mit dem Europäischen Parlament aufzunehmen.

Der Entwurf der Richtlinie verfolgt zwei Hauptziele:

  • Es soll verhindert werden, dass das Finanzsystem zur Finanzierung strafbarer Handlungen genutzt wird;
  • die Transparenzvorschriften sollen verschärft werden, um zu verhindern, dass Gelder im großen Maßstab geheim gehalten werden.

Ziel ist es, die finanziellen Mittel von Straftätern auszutrocknen, ohne unnötige Hindernisse für das Funktionieren der Zahlungssysteme und der Finanzmärkte zu schaffen. Mit dem Text wird die im Mai 2015 angenommene Richtlinie 2015/849/EU geändert.

Nach einer Welle von Terroranschlägen in Europa soll mit diesem Richtlinienentwurf für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Notwendigkeit erhöhter Sicherheit und der Notwendigkeit des Schutzes der Grundrechte und der wirtschaftlichen Freiheiten gesorgt werden.

Der Vorschlag ist Teil des Aktionsplans der Kommission zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung, zu dem der Rat am 12. Februar 2016 Schlussfolgerungen angenommen hat. Er ist auch eine Reaktion auf die Enthüllungen der "Panama Papers" vom April 2016.


Aktuelle Änderungen

Die wichtigsten Änderungen der Richtlinie 2015/849 betreffen Folgendes:

  • Bekämpfung der Risiken im Zusammenhang mit Prepaid-Karten und virtuellen Währungen. Die Schwelle zur Ermittlung der Inhaber von Prepaid-Karten wurde von 250 € auf 150 € herabgesetzt ist und die Anforderungen an die Überprüfung der Kunden wurden erweitert. Umtausch-Plattformen für virtuelle Währungen und Anbieter elektronischer Geldbörsen müssen ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen und Kundenkontrollen durchführen, um die Anonymität solcher Umtauschgeschäfte aufzuheben;
  • Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Zentralstellen für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen der Mitgliedstaaten. Diese Stellen erhalten Zugang zu Informationen aus den zentralen Registern der Bank- und Zahlungskonten und können so die Inhaber der Konten ermitteln;
  • verbesserte Kontrollen von risikobehafteten Drittländern. Die Kommission hat eine harmonisierte Liste von Drittländern erstellt, bei denen Mängel bei ihren Regelungen zur Verhütung und Bekämpfung der Geldwäsche bestehen, und aktualisiert diese regelmäßig (im Wege delegierter Rechtsakte). Es werden zusätzliche Sorgfaltsmaßnahmen für Finanzströme aus diesen Länden vorgeschrieben. Die Liste entspricht der auf internationaler Ebene durch die Financial Action Task Force erstellten Liste;
  • besserer Zugang zu den Registern wirtschaftlicher Eigentümer, um die Transparenz in Bezug auf die wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften und Trusts zu erhöhen. Die Register werden zudem miteinander vernetzt, um die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern. Öffentlicher Zugang ist vorgesehen, wenn ein legitimes Interesse nachgewiesen werden kann; dies stellt eine Verbesserung gegenüber den derzeitigen Regelungen für Trusts ohne Geschäftszweck dar.
Umsetzung

Für die Annahme der Richtlinie im Rat – nach einer Einigung mit dem Europäischen Parlament – ist eine qualifizierte Mehrheit erforderlich. (Rechtsgrundlage: Artikel 50 und 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.)

Die Mitgliedstaaten haben 12 Monate Zeit, um die Richtlinie in nationale Rechtsvorschriften umzusetzen. Für die Umsetzung der verschiedenen Bestimmungen zu den Registern wirtschaftlicher Eigentümer gelten allerdings längere Fristen (24 oder 36 Monate).

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Visa: Rat bestätigt Einigung über die Visaliberalisierung für Georgien

mer, 21/12/2016 - 12:00

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) hat am 20. Dezember 2016 im Namen des Rates die am 13. Dezember mit dem Europäischen Parlament erzielte Einigung über eine Visaliberalisierung für Georgien bestätigt.

Die Einigung sieht vor, dass EU-Bürger visumfrei in das Hoheitsgebiet Georgiens und Bürger dieses Landes visumfrei in die EU reisen können, wenn der Aufenthalt höchstens 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen beträgt.

Die Institutionen vertreten die Ansicht, dass das Inkrafttreten der Visaliberalisierung für Georgien gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des neuen "Aussetzungsmechanismus" erfolgen sollte.

"Der Rat hat sein starkes Engagement für den visafreien Reiseverkehr für Bürger aus Georgien gezeigt und dabei die von Georgien geleistete harte Arbeit berücksichtigt. Der Vorsitz ist der Auffassung, dass der Weg der glaubwürdigen Reformen der richtige ist und ermutigt werden sollte. Dank der jüngsten Aktualisierung des Aussetzungsmechanismus konnten wir den Gesprächen über eine Visaliberalisierung mit Ländern, die die Kriterien erfüllen, eine neue Dynamik verleihen. Zugleich wird mit der Aktualisierung dazu beigetragen, zu gewährleisten, dass diese Kriterien weiterhin erfüllt werden."

Robert Kaliňák, slowakischer Innenminister und Präsident des RatesDie nächsten Schritte

Da die Einigung nunmehr vom Ausschuss der Ständigen Vertreter im Namen des Rates bestätigt worden ist, wird die Verordnung dem Europäischen Parlament zur Abstimmung in erster Lesung und dem Rat zur Annahme vorgelegt.


Hintergrundinformationen

Der Vorschlag für eine Visaliberalisierung für Georgien wurde von der Kommission am 9. März 2016 veröffentlicht. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass das Land alle Voraussetzungen für die Befreiung von der Visumpflicht erfüllt hatte.

Sobald die neue Visaregelung für Georgien förmlich angenommen ist, wird das Land von Anhang I der Verordnung 539/2001 (Länder, deren Staatsangehörige für die Einreise in den Schengener Raum ein Visum benötigen) in Anhang II derselben Verordnung (visumfreie Länder) aufgenommen; somit ist visumfreies Reisen für EU-Bürger in das Hoheitsgebiet Georgiens und für Staatsangehörige Georgiens in die EU möglich, wenn der Aufenthalt höchstens 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen beträgt.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Migrationslage in der Europäischen Union und unter Berücksichtigung der Kommissionsvorschläge für die Liberalisierung der Visabestimmungen in Bezug auf Georgien, die Ukraine, das Kosovo und die Türkei und der Erörterungen mit den Mitgliedstaaten fasste die Kommission am 4. Mai 2016 den Beschluss, einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung 539/2001 vorzulegen, um den derzeitigen Aussetzungsmechanismus zu überarbeiten.

Der Rat und das Europäische Parlament haben am 7. Dezember 2016 eine Einigung über den neuen Aussetzungsmechanismus erzielt.

Gemäß den den EU-Verträgen beigefügten Protokollen werden Irland und das Vereinigte Königreich nicht zur Anwendung dieser Maßnahmen verpflichtet sein. Die Visaregelung dieser beiden Mitgliedstaaten unterliegt weiterhin deren innerstaatlichen Rechtsvorschriften.

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Wochenplan von Präsident Donald Tusk

mar, 20/12/2016 - 16:40

Samstag, 17. Dezember 2016
Wrocław (Polen)
17.15 Uhr Rede im Rahmen der abschließenden Festveranstaltung "Europäische Kulturhauptstadt Wrocław 2016"

Montag, 19. Dezember 2016
11.00 Uhr Telefongespräch mit dem ukrainischen Ministerpräsidenten Volodymyr Groysman

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Russland: EU verlängert Wirtschaftssanktionen um sechs Monate

lun, 19/12/2016 - 11:01

Der Rat hat am 19. Dezember 2016 die auf bestimmte Sektoren der russischen Wirtschaft abzielenden Wirtschaftssanktionen bis zum 31. Juli 2017 verlängert.

Diese Maßnahmen wurden am 31. Juli 2014 angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, für einen anfänglichen Zeitraum von einem Jahr eingeführt. Die Sanktionen wurden im September 2014 verschärft. Sie zielen auf den Finanz-, Energie- und Verteidigungssektor sowie auf den Bereich der Güter mit doppeltem Verwendungszweck ab.

Am 19. März 2015 hat der Europäische Rat vereinbart, die Geltungsdauer der Sanktionen an die vollständige Umsetzung der Minsker Vereinbarungen zu knüpfen, für die eine Frist bis zum 31. Dezember 2015 vorgesehen war.

Da diese Vereinbarungen am 31. Dezember 2015 noch nicht vollständig umgesetzt waren, hat der Rat die Sanktionen bis zum 31. Juli 2016 und am 1. Juli 2016 bis zum 31. Januar 2017 verlängert. Die Spitzenpolitiker der EU haben die Umsetzung der Minsker Vereinbarungen auf der Tagung des Europäischen Rates vom 15. Dezember überprüft und daraufhin den Weg für die Verlängerung der Sanktionen um weitere sechs Monate bis zum 31. Juli 2017 geebnet. Der Rat hat diesen Beschluss am 19. Dezember 2016 im schriftlichen Verfahren formalisiert und – wie dies bei allen Beschlüssen zur Verlängerung restriktiver Maßnahmen der Fall ist – einstimmig angenommen.


Mit den durch den Beschluss verlängerten Wirtschaftssanktionen wird insbesondere

  • für fünf große mehrheitlich staatseigene russische Finanzinstitute und die mehrheitlich in ihrem Eigentum befindlichen Tochterunternehmen mit Sitz außerhalb der EU sowie für drei große russische Energieunternehmen und drei Rüstungsunternehmen der Zugang zu den Primär- und Sekundärkapitalmärkten der EU beschränkt;
  • ein Aus- und Einfuhrverbot für Waffen verhängt;
  • ein Verbot der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck für militärische Zwecke oder an militärische Endnutzer in Russland verhängt;
  • der Zugang Russlands zu bestimmten sensiblen Technologien und Dienstleistungen, die für die Erdölförderung und ‑exploration genutzt werden können, eingeschränkt.

Zusätzlich zu diesen Wirtschaftssanktionen hat die EU als Reaktion auf die Ukraine-Krise außerdem mehrere Maßnahmen erlassen, unter anderem

  • individuelle restriktive Maßnahmen in Form eines Visumverbots und des Einfrierens von Vermögenswerten, die gezielt gegen 152 Personen und 37 Organisationen bis zum 15. März 2017 verhängt wurden;
  • restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols, die auf das Gebiet der Krim und Sewastopols beschränkt sind und derzeit bis zum 23. Juni 2017 gelten.
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Quecksilberbelastung: Rat bestätigt Einigung mit dem Parlament für mehr Schutz

ven, 16/12/2016 - 19:00

Am 16. Dezember billigte der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) im Namen des Rates eine Einigung mit dem Europäischen Parlament über den Entwurf einer Verordnung über Quecksilber. Mit den neuen Vorschriften soll der Schutz vor Belastungen mit diesem hochtoxischen Stoffverbessert werden.

In einer Trilog-Sitzung, die am 6. Dezember 2016 stattfand, haben sich der Vorsitz des Rates und das Europäische Parlament auf den Wortlaut geeinigt.

Quecksilber stellt weltweit eine erhebliche Gefahr für die menschliche Gesundheit dar, nicht zuletzt durch Rückstände seiner Verbindung Methylquecksilber in Fischen und Meeresfrüchten. Ist Quecksilber einmal in die Luft oder das Wasser gelangt, kann es sich über große Entfernungen verbreiten. Deshalb muss Quecksilberverschmutzung auf internationaler Ebene bekämpft werden.


Das Übereinkommen von Minamata

Mit den nun vereinbarten Änderungen wird sichergestellt, dass die EU-Rechtsvorschriften den im Übereinkommen von Minamata festgelegten internationalen Vorschriften entsprechen. Damit wird eine zügige Ratifizierungdurch die EU ermöglicht und der Weg für das Inkrafttreten freigemacht.


Quecksilberverschmutzung gibt es überall auf der Welt – selbst in unberührten, weit von den Verursachern entfernten Gebieten. Daran zeigt sich, wie gefährlich und weitläufig die Verschmutzung ist. Heute haben wir gezeigt, dass wir uns weiterhin dafür einsetzen, Quecksilberverschmutzungen einzudämmen. Unsere Einigung wird eine zügige Ratifizierung des Minamata-Übereinkommens durch die EU ermöglichen.

László Sólymos, slowakischer Umweltminister und Präsident des Rates
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