MECLEP Project studied how migration, displacement, and planned relocation can improve adaptation to environmental and climate change. Photo: IOM
By International Organization for Migration
Jun 4 2018 (IOM)
In late March 2017, the IOM published the final report for a project on Migration, Environment, and Climate Change: Evidence for Policy (MECLEP), which concluded that in many cases migration contributes to adaptation to environmental and climate change, as it allows affected families to diversify their income, improve their employment, health, and education opportunities, and prepare them to better face future dangers caused by natural factors.
The study also showed how the displacement of persons due to natural dangers poses more challenges to adaptation, since it often increases the vulnerability of those displaced. The survey conducted by the MECLEP Project in Haiti confirms the results of previous studies (Gütermann and Schneider, 2011; Courbage, et al., 2013; Sherwood, et al., 2014): the vulnerability of the persons displaced by the 2010 earthquake increased after the earthquake. Many of these people ended up living for several years without basic services such as potable water, food, restrooms, sanitation, and adequate protection. On the other hand, however, seasonal migration (temporary migration without a permanent change of residence) turned out to be a positive adaptation strategy in Haiti.
Consequently, one policy-related recommendation that came out of the study points out the importance of doing everything possible to avoid the displacement of persons, while facilitating other forms of mobility such as seasonal migration, thus strengthening the resilience of famililes in the face of natural dangers and reducing the risk of disasters.
The study calls for preventing the displacement of persons, while facilitating other forms of mobility such as seasonal migration. Photo: IOM
Another important point highlighted by the MECLEP research refers to planned relocation, which can be a successful adaptation strategy while also exposing the population to new vulnerabilities. For example, field research conducted in the Dominican Republic (focused primarily on relocation of the population of Boca de Cachón, Jimaní, affected by the rising waters of Lake Enriquillo), shows that the relocation was positive in that it provided access to housing for the community, but the scarcity of water in the new lands ruled out farming, thus causing a great loss of the population’s ties to the land. In this sense, the study’s multiple recommendations for policy makers included the need to formulate politics and design relocation programmes with a socio-territorial focus and an emphasis on social participation when putting adaptation measures into practice.
Other important policy-related recommendations point out the need to integrate migration into urban planning efforts in order to reduce challenges for both the migrants and the destination communities, as well as the need to give special consideration to gender-related issues and the needs of the most vulnerable groups.
Generally speaking, the MECLEP Project stressed the importance, for countries affected by climate change, of gathering data and carrying out research on the connection between migration and climate change, in order to formulate proper policy responses. Workshops based on the first training manual focusing on the theme of migration, the environment, and climate change helped to develop tools for integrating human mobility into climate change adaptation plans and incuding environmental aspects in Haiti’s draft migratory policy.
The MECLEP Project, financed by the European Union and executed by the IOM with a consortium of six universities, concluded in late March 2017 after three years of implementation (January 2014 — March 2017). The objective of the Project was to study how migration, displacement, and planned relocation can improve adaptation to environmental and climate change, by comparing data gathered in six countries (the Dominican Republic, Haiti, Kenya, the Republic of Mauritius, Papua New Guinea, and Vietnam), as part of the IOM’s broader efforts in the area of migration, the environment, and climate change.
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Further Information
• Diagnosis of Information for Public Policies: Migration, Environment, and Climate Change in the Dominican Republic (text in Spanish)
• Challenges, Proposals, and Policies: Migration, Environment, and Climate Change in Haiti (text in French)
• Glossary on Migration, the Environment, and Climate Change (text in Spanish)
About the Authors:
Irene Leonardelli worked as a Research Assistant at the IOM’s Global Migration Data Analysis Centre in Berlin. Between October 2015 and March 2017, she collaborated with the MECLEP Project (Migration, Environment and Climate Change: Evidence for Policy). Leonardelli holds a Master’s Degree in International Migration and Social Cohesion from the University of Amsterdam, as well as a Licentiate Degree in Cultural Anthropology from the University of Bologne.
Guillermo Lathrop is a staff member at the Latin American School of Social Sciences (FLACSO), where he has worked on issues related to local economic development. Lathrop collaborated with the MECLEP Project in 2015 and 2016. In addition, he served as a conference speaker on regional development at the Institute of Social Studies in The Hague, Holland. He holds a graduate degree in Urban and Regional Planning from the Catholic University of Chile.
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Der Nationalrat will die Vertretung der Geschlechter im Parlament nicht rechtlich regeln. Eine Frauenquote auf den Listen für die Nationalratswahlen kommt für ihn nicht infrage.
Die grosse Kammer hat am Montag mit 133 zu 52 Stimmen eine parlamentarische Initiative abgelehnt, die zum Ziel hatte, den Anteil der Frauen im Parlament zu erhöhen. Sibel Arslan (Grüne/BS) wollte im Gesetz verankern, dass auf den Listen für die Nationalratswahlen beide Geschlechter mit mindestens je einem Drittel pro Partei vertreten sein müssen. Diese Regel könne einen gewissen Beitrag zur Frauenparität leisten, sagte Arslan.
Eine Quote würde die Parteien unnötig einschränken, sagte Kommissionssprecher Hansjörg Brunner (FDP/TG). Eine starre rechtliche Vorschrift könne sogar kontraproduktiv sein. Gewisse politische Einheiten hätten oft eine schmale Basis. Laut Brunner eignen sich andere Massnahmen wie ein guter Listenplatz besser, um den Frauenanteil zu stärken.
Die Befürworterinnen und Befürworter einer Regelung argumentierten, die Erfahrung habe gezeigt, dass nicht alle Parteien freiwillig beide Geschlechter auf ihren Listen in genügender Weise berücksichtigten. «Die Geschlechterparität ist nach wie vor nicht erreicht», sagte Angelo Barrile (SP/ZH). Derzeit sei die Frauenvertretung eher wieder rückläufig. (SDA)
Loris Karius leistet sich im Champions-League-Final zwei dicke Schnitzer. Nun soll der Grund dafür gefunden sein.
Mit zwei haarsträubenden Fehlern wird Loris Karius im Champions-League-Final zwischen Liverpool und Real Madrid zur tragischen Figur. In der 51. Minute serviert er Real-Stürmer Karim Benzema die Kugel praktisch auf dem Silbertablett, kurz vor Schluss lässt er einen Bale-Weitschuss (83.) stümperhaft passieren.
Lange wird darüber gerätselt, wie der Deutsche im bisher wichtigsten Spiel seiner Karriere derart neben den Schuhen stehen konnte. Nervosität? Vielleicht. Fehlende Konzentration? Mag sein. Doch nun scheint der wahre Grund für Karius' rabenschwarze Vorstellung ans Licht gekommen zu sein: Er spielte mit einer Gehirnerschütterung!
Nach einem Eckball in der 48. Minute verpasst Ramos dem Liverpool-Hüter einen Ellbogenschlag – absichtlich oder nicht sei dahingestellt. Fakt ist: Karius wurde nach der Partie zum Arzt geschickt. Er flog nach Boston (USA), wo er im Massachusetts General Hospital untersucht wurde.
Die Spezialisten nahmen Karius' Gehirnfuktion unter die Lupe und kommen zum Schluss, dass er nach dem Zusammenprall unter anderem an einer «visuellen räumlichen Dysfunktion», also einer räumlichen Sehstörung gelitten hatte. Es könne sein, dass «solche Defizite die Leistung beeinträchtigen», heisst es weiter. (sag)
Granit Xhaka (25) erholt sich von seiner Knieverletzung und wird schon am Dienstag wieder ins kollektive Nati-Training einsteigen. Dank BLICK können Sie seine einzigartigen WM-Schuhe abräumen.
Am Donnerstagabend stockt einer ganzen Fussballnation der Atem. Granit Xhaka verdreht sich im Training auf dem klitschnassen Rasen im Cornaredo das Knie. Der Schock sitzt knochentief. Der Mittelfeldvirtuose kann den Platz nicht ohne Unterstützung verlassen.
Wie schwer ist die Verletzung? Eine Frage, die ein ganzes Land beschäftigt. Noch am gleichen Abend dürfen wir durchatmen. Entwarnung. Alles halb so wild. «Nur» eine leichte Knochenprellung. Die WM ist nicht in Gefahr!
Und Xhaka verliert keine Zeit, sich wieder in Topform zu bringen. Am Sonntag trainierte er alleine im Trainingsgelände von Villarreal. Die Angestellten des Klubs lassen ihm zu Ehren sogar die Schweizer Nationalhymne einspielen. Am Dienstag bereitet er sich wieder zusammen mit seinen Teamkameraden für die WM-Kampagne vor.
Die Schuhe (Under Armour, Grösse 42,5), mit welchen «Granit National» auf dem russischen Grün auflaufen wird, sind übrigens spektakulär. So sind auf dem linken Treter die Initialen «R.E.T.G.L.» eingraviert – eine Hommage an die wichtigsten Personen in Granits Leben. «R» steht für seinen Papa Ragip, «E» für seine Mama Elmaze, «T» für seinen Bruder Taulant, «G» für Granit und «L» für seine Frau Leonita.
Speziell ist auch der «Krokodileffekt» – passend zu den stylischen Vorlieben Xhakas, der bekanntermassen einen grossen Wert auf Mode legt.
Genau deshalb sind diese Schuhe auch nicht im Handel erhältlich. Aber keine Sorge: Mit BLICK haben Sie die Chance, sie zu gewinnen! Um bei der Verlosung mitzumachen, müssen sie nur eine Frage richtig beantworten.
Wie viele Länderspiele hat Granit Xhaka auf dem Buckel?
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Teilnahmeschluss ist der 7. Juni 2018, um 23.59 Uhr. Die Gewinner werden anschliessend benachrichtigt. Mit der Teilnahme erklären Sie sich mit den AGB und Datenschutzbestimmungen auf http://www.blick.ch/tnb einverstanden.
Viel Glück!
BERN - Seit Anfang 2018 gilt ein neues Bürgerrechtsgesetz. Die Hürden für den roten Pass wurden damit deutlich erhöht. BLICK beantwortet dazu die wichtigsten Fragen.
46'060 Personen wurden letztes Jahr in der Schweiz eingebürgert. So viele wie seit über zehn Jahren nicht mehr (siehe Grafik). Doch um den roten Pass zu erhalten, müssen Einbürgerungswillige einige Hürden meistern – und die wurden mit dem neuen Bürgerrechtsgesetz per 2018 nochmals erhöht. Das Gesetz ist ein Paragrafen-Dschungel mit allerlei Sonderfällen. BLICK beantwortet die wichtigsten Fragen.
Welche Vorgaben macht der Bund?
Das schweizerische Bürgerrechtsgesetz gibt die Mindestanforderungen vor. Seit Anfang 2018 gilt: Wer sich ordentlich einbürgern lassen will, muss eine Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) besitzen und seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz leben. Man muss erfolgreich integriert und mit den schweizerischen Lebensverhältnissen vertraut sein und darf kein Sicherheitsrisiko darstellen.
Das heisst etwa: Man muss eine Landessprache beherrschen, Grundkenntnisse über die Schweiz in Geografie, Geschichte, Politik und Gesellschaft haben oder Kontakte zu Schweizern pflegen. Wer im Strafregister eingetragen ist oder Sozialhilfe bezieht, kommt für den Schweizer Pass nicht in Frage.
Wer ist für Einbürgerungen zuständig?
Für eine ordentliche Einbürgerung sind grundsätzlich die Kantone und Gemeinden zuständig – doch auch der Bund muss jeweils grünes Licht geben. Je nach Gemeinde und Kanton sind die Verfahren recht unterschiedlich. So entscheiden je nach Ort die Exekutivbehörden, die Gemeindeversammlung, die Bürgergemeinde oder ein Parlament über die Einbürgerung.
Der Bund setzt zwar den inhaltlichen Grundrahmen, doch die Kantone können weitere Kriterien festlegen. So bewegt sich die Wohnsitzfrist – also die Zeit, in der jemand im jeweiligen Kanton oder der Einbürgerungsgemeinde gewohnt haben muss – zwischen zwei und fünf Jahren. Zudem können die Kantone weitere Integrationskriterien vorsehen, etwa spezielle Sprach- und Einbürgerungstests.
Welche Spezialfälle gibt es?
Die «ordentliche Einbürgerung» ist der Regelfall. Daneben ist die «erleichterte Einbürgerung» von Bedeutung. Diese kommt etwa für ausländische Ehegatten von Schweizer Bürgern oder Ausländer der dritten Generation in Frage. Doch auch hier müssen klare Kriterien erfüllt sein.
Ein Spezialfall ist auch die «Wiedereinbürgerung», wenn jemand das Schweizer Bürgerrecht verloren oder verwirkt hat. Das ist etwa bei im Ausland geborenen Kindern eines schweizerischen Elternteils der Fall, wenn sie über eine weitere Staatsbürgerschaft verfügen und bis zum 25. Altersjahr den Schweizer Behörden nicht gemeldet wurden.
Über erleichterte Einbürgerungen und Wiedereinbürgerungen entscheidet der Bund.
Sind Willkürentscheide möglich?
Bis 2003 konnten Einbürgerungsgesuche noch ohne Begründung, etwa an der Urne, abgelehnt werden. Der Willkür waren dabei keine Grenzen gesetzt. Doch dann leitete das Bundesgericht einen Paradigmenwechsel ein. Eine Ablehnung ohne Begründung erachtete es als Verstoss gegen das Diskriminierungsverbot.
So postuliert auch das aktuelle Bürgerrechtsgesetz eine Begründungspflicht bei ablehnenden Entscheiden. Trotzdem kommen Skandalentscheide immer wieder vor, da gerade bei Integrationskriterien ein gewisser Interpretationsspielraum besteht. Im Gegensatz zu früher können solche Entscheide aber angefochten werden.
Strategielos und schädlich für die Forschung: Mit diesen Worten haben Nationalratsmitglieder die geplante Reorganisation der landwirtschaftlichen Forschungsanstalt Agroscope kritisiert. Der Rat verlangt mit grosser Mehrheit, dass der Bundesrat das Projekt sistiert.
Er beschloss am Montag mit 141 zu 34 Stimmen bei 2 Enthaltungen, eine entsprechende Motion seiner Wirtschaftskommission (WAK) anzunehmen. Die Wissenschaftskommission des Nationalrates (WBK) hatte Ende Mai eine ähnliche Motion beschlossen.
Rahmenbedingungen müssen gleich gut bleiben«Wir fordern einen Marschhalt», sagte Kommissionssprecherin Beat Jans (SP/BS). Die WAK fordere den Bundesrat auf, zusammen mit den relevanten Anspruchsgruppen und den Kantonen eine Strategie zu erarbeiten. Erst danach könne man entscheiden, wie viele Standorte und Mittel es brauche. Bis eine Strategie vorliege, sollen keine weiteren Umstrukturierungen stattfinden.
Die Kommission argumentiert, sie erachte es als wichtig, die entstandene Verunsicherung über die Zukunft von Agroscope einzudämmen und damit auch einer Abwanderung von Mitarbeitenden entgegenzuwirken.
«Wir stehen zu Agroscope, wir lassen nicht zu, dass sich die Qualität der landwirtschaftlichen Forschung verschlechtert», sagte Jans. Es müsse Ruhe einkehren, und die Rahmenbedingungen für die Forschenden müssten gut und verlässlich sein. Die Schweiz sei auf eine starke Forschung im Bereich der Landwirtschaft angewiesen.
Eine Kommissionsminderheit um Beat Walti (FDP/ZH) beantragte vergeblich die Ablehnung der Motion. Sie wollte abwarten, was die Arbeiten des Bundesrats ergeben. Dieser befinde sich derzeit mit den Stakeholdern und den Kantonen im Austausch, sagte Walti. Die ganze Diskussion sei infolge von Indiskretionen viel zu früh vom Stapel gelaufen - bevor die wesentlichen Entscheide überhaupt gefällt worden seien.
«Die besten Leute gehen erst dann, wenn man ihnen keine Perspektiven bietet», zeigte er sich überzeugt. Und Perspektiven fielen gerade dann weg, wenn man Veränderungen beispielsweise mittels eines Moratoriums verunmögliche, wie dies die Motion anstrebe. Dies sei staatspolitisch falsch.
Die Kritik von Barbara Gysi (SP/SG) liess er nicht gelten, wonach es nur normal sei, dass sich die Angestellten eine Strategie wünschten. «Hier geht es um Lebensentwürfe, die geändert werden müssen, wenn die bestehenden Standorte zentralisiert werden», warf Gysi ein.
Wirklich motivierte Forschende seien auch bereit, über eine Änderung der Arbeitsbedingungen zu diskutieren, hielt Walti entgegen.
Auch der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. «Ich bedauere die Situation sehr», sagte Landwirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann vor dem Rat. Da gewisse Informationen viel zu früh an die Medien gelangt seien, habe er kurzfristig informieren müssen.
Er wisse, dass das Vertrauen der Angestellten untergraben worden sei. Doch das Projekt sei falsch verstanden worden. «Wir wollen die Forschung stärken und nicht schwächen.»
Durch die Zusammenlegung der Standorte könnten die Effizienz weiter gesteigert und die hohen Infrastrukturkosten gesenkt werden. Ein Rasenmäher-Kostenschnitt ohne Reorganisation würde der Agroscope demgegenüber nichts nützen, sondern nur die einzelnen Standorte schwächen.
Sparziele bedingen StellenabbauDas Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hatte im März über die Pläne für eine Restrukturierung informiert. Agroscope soll sich demnach auf spezialisierte Forschung konzentrieren und die Betriebskosten reduzieren.
Das Ziel ist es, etwa 20 Prozent des Budgets einzusparen. Das bedingt einen Stellenabbau. Die Reform soll jedoch dank einer Zeitspanne von zehn Jahren und neuen Aktivitäten mit Geldern von Dritten sozialverträglich sein. Geplant ist eine Konzentration am Standort Posieux FR, mit mehreren Versuchsstationen.
Agroscope ist in den letzten Jahren bereits umgebaut worden: Die sieben unabhängigen Institute wurden in drei Einheiten zusammengeführt und 2014 unter einem Dach vereint. Nach wie vor hat die Forschungsanstalt aber über das ganze Land verteilte Standorte.
Laut dem Personalverband «transfair» arbeiten heute 1000 Angestellte an zwölf Standorten bei Agroscope. Zwischen 500 und 600 Personen wären vom Abbau betroffen.
Als nächstes ist der Ständerat am Zug. (SDA)
BAD ZURZACH AG - Der SC Bad Zurzach organisiert ein Fest für die an Leukämie erkranke Cynthia und ihre Familie. Über 500 Leute kommen um die Familie finanziell zu unterstützen.
Es war vor knapp zwei Monaten, als Cynthia (15) in der Notfallaufnahme des Spitals Leuggern vor Manfred Gartner (62) stand. Der Mediziner realisierte schnell: Dieses Mädchen ist sehr krank. Sofort überwies er sie ins Kantonsspital Aarau, von dort wurde Cynthia mit dem Helikopter nach Basel gebracht. Die Diagnose: akute Leukämie.
Während Cynthia im Spital gegen den Blutkrebs kämpft, geschieht in ihrer Heimatgemeinde Bad Zurzach AG Wunderliches: Eine Solidaritätswelle kommt ins Rollen. Eine, die in die ganze Region ausstrahlt.
Arzt Manfred Gartner organisiert einen Anlass für potenzielle Stammzellenspender. Der Fussballklub, in dem Cynthias Bruder spielt, lädt zum Solidaritätsfest. Die Erkrankung bringt die Familie auch finanziell in Bedrängnis. Die Mutter hat sich gerade erst als Physiotherapeutin selbständig gemacht. Da sie nun jeden Tag ins Universitätsspital Basel pendelt, kommt sie kaum noch zum Arbeiten.
Ein Fest mit über 500 MenschenWas als Festchen gedacht war, wird zur Riesensause. Unternehmen aus der ganzen Region steuern Sachspenden bei. Eine Tombola wird aufgebaut. Portugiesischer Eintopf wird gekocht. Im Minutentakt steigt die Zahl der Teilnehmenden auf Facebook. 350 sind es bis zum Festbeginn am Freitagnachmittag. Zum Schluss sindes über 500 Menschen, die Cynthia und ihre Familie unterstützen.
Die Leute bringen Salate und Kuchen. Und ein selbstgebasteltes Spendenkässeli, ganz in Rosa. «Zusammen sind wir stärker», steht darauf. Auch ein Album liegt auf, damit man Genesungswünsche hineinschreiben kann. Die Feuerwehr macht spontan den Parkdienst.
Cynthia mittendrin – kurz vor der nächsten ChemotherapieMittendrin Cynthia mit ihrem geblümten Kopftuch. Niemand konnte ihr ausreden, an der eigenen Party aufzutauchen – zwei Tage vor ihrer nächsten Chemotherapie! Sie geht ganz langsam an den Festbänken vorbei, darf niemanden berühren, weil ihr Immunsystem so schwach ist. Meist sitzt sie etwas abseits, stets umringt von Freundinnen. Sie lächelt, als sie realisiert, wie viel Unterstützung ihr in Bad Zurzach zuteil wird – von Menschen, die sie kennt. Und von solchen, die sie nicht kannte.
Die Idee zum Fest hatten Rita (36) und ihr Mann Carlos (42), die Pächter des Klublokals beim Fussballplatz. Als Cynthias Mutter wissen will, wie sie sich jemals dafür bedanken soll, antwortet Rita Caldas bloss: «Das schönste Geschenk für uns alle ist, wenn Cynthia wieder gesund wird.»
Auch Matthias Fässler (53) ist gerührt von der grossen Anteilnahme. Der Präsident des SC Bad Zurzach hat extra freigenommen, um zu helfen. Eine Selbstverständlichkeit, meint er. «Bei uns sind andere Dinge wichtiger als der Sieg auf dem Fussballplatz.» Das Fest dauerte bis tief in die Nacht. Cynthia war lange mit dabei. Das Gewitter zog vorüber. Der Metzger musste Wurstnachschub heranschaffen.
Ein fünfstelliger Betrag kam zusammen. Cynthias Familie darf künftig Rechnungen, die sie nicht bezahlen kann, an den Fussballklub weiterleiten. Was übrig bleibt, wird an die Leukämiehilfe gespendet.
Deux journalistes figurent parmi les six personnes arrêtés, dans le cadre de l’affaire liée à la saisie de cocaïne au port d’Oran. En effet, ces derniers ont été relâchés par le juge d’instruction du tribunal d’Alger, selon leur avocat Salah Abderrahmane.
Selon le site d’information TSA, deux autre ont été placés sous contrôle judiciaire : Adlène Mellah et Khelaf Benhada. Les quatre autres ont le statut de témoins. Ils sont désormais poursuivis pour outrage à corps constitué, outrage à fonctionnaire et outrage à chef d’une force publique, selon la même source.
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