Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) hat sich am 28. April 2016 im Namen des Rates auf dessen Verhandlungsposition zu einem Vorschlag für eine Verordnung über ein Programm zur Unterstützung von Strukturreformen geeinigt, das den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung solcher Reformen helfen soll.
Das Programm soll für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2020 mit einer Finanzausstattung in Höhe von 142,8 Mio. € festgelegt werden.
Der AStV hat den niederländischen Vorsitz ersucht, Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufzunehmen.
ZieleZiel des Programms ist die Förderung institutioneller, administrativer und struktureller Reformen in den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Verbesserung von Wettbewerbsfähigkeit, Produktivität, Wachstum, Beschäftigung, Zusammenhalt und Investitionen, insbesondere im Rahmen der wirtschaftspolitischen Steuerung, auch durch Förderung eines effizienten und wirksamen Einsatzes der EU-Fonds. Aus dem Programm sollen Maßnahmen und Tätigkeiten mit europäischem Mehrwert finanziert werden.
FinanzierungDie Mitgliedstaaten müssten bis zum 31. Oktober jedes Kalenderjahrs einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen. Die im Rahmen des Programms verfügbaren Mittel sollen von anderen technischen Unterstützungsprogrammen gemäß der Dachverordnung betreffend die Strukturfonds und den Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums umgelenkt werden.
Beobachtung und DurchführungDie Kommission würde das Programm durchführen, das auf den bewährten Verfahren in Bezug auf technische Unterstützung für Zypern und Griechenland aufbauen würde. Die Kommission würde auch die Durchführung der durch das Programm finanzierten Maßnahmen beobachten.