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Europäische Union

Klimawandel: EU unterzeichnet Pariser Abkommen

Europäischer Rat (Nachrichten) - Thu, 21/04/2016 - 11:20

Am 22. April 2016 werden die EU und ihre 28 Mitgliedstaaten das weltweite Klimaschutzabkommen von Paris bei einer Feierstunde in Anwesenheit hochrangiger Politiker in New York unterzeichnen. Das Abkommen war auf der 21. Klimakonferenz der Vereinten Nationen (COP21) im Dezember 2015 in Paris geschlossen worden. Das Dokument liegt nun für ein Jahr zur Unterzeichnung auf.


Aus diesem Anlass erklärte die niederländische Umweltministerin und Präsidentin des Rates, Sharon Dijksma: "Dies ist ein historischer Tag für den weltweiten Klimaschutz. Das Pariser Abkommen ist ein echter Wendepunkt im Kampf gegen den Temperaturanstieg und die mit dem Klimawandel verbundenen Gefahren. Mit der Unterzeichnung bekräftigt die EU schwarz auf weiß, dass sie ihren Teil beitragen und sich auch nach Paris unvermindert für den Klimaschutz engagieren wird; denn es besteht weiter Handlungsbedarf."

Ministerin Dijksma und der Vize-Präsident der Europäischen Kommission, Maroš Šefčovič, werden das Abkommen im Namen der EU unterzeichnen.

Ratifizierung und Inkrafttreten

Das Pariser Abkommen tritt in Kraft, sobald es von mindestens 55 Ländern, auf die zusammen mindestens 55 % der weltweiten Treibhausgasemissionen entfallen, ratifiziert worden ist. Ab diesem Zeitpunkt ist es für die Länder, die es ratifiziert haben, rechtsverbindlich.

Im März 2016 hat der Europäische Rat unterstrichen, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten das Pariser Abkommen so bald wie möglich und so rechtzeitig ratifizieren müssen, dass sie ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens Vertragsparteien sind.

Wichtigste Elemente des Pariser Abkommens

Ziel des Pariser Abkommens ist es, den weltweiten Temperaturanstieg auf deutlich unter 2°C zu begrenzen, möglichst aber auf 1,5°C (gegenüber dem vorindustriellen Niveau). Hierzu sind die Länder verpflichtet, Maßnahmen zur Verringerung ihrer Emissionen zu ergreifen.

Alle fünf Jahre wird eine Überprüfung stattfinden, bei der Bilanz gezogen und die Ziele allmählich höher gesteckt werden sollen. Zudem wird überwacht, wie die Länder bei der Umsetzung ihrer Zusagen vorankommen, damit Transparenz und Rechenschaftspflicht gewährleistet sind. Unbestritten ist auch, dass alle Länder zur Anpassung an den Klimawandel Vorkehrungen treffen und ihre Widerstandsfähigkeit steigern müssen.

Nach dem Grundsatz der Solidarität wollen die EU und andere Industrieländer den Entwicklungsländern weiter Finanzhilfen für Klimaschutzmaßnahmen gewähren.

 

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Video einer Ausschusssitzung - Mittwoch, 20. April 2016 - 15:09 - Unterausschuss für Sicherheit und Verteidigung - Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres

Dauer des Videos : 200'
Sie können dieses Video manuell herunterladen im WMV (1.8Gb)-Format

Haftungsausschluss : Die Verdolmetschung der Debatten soll die Kommunikation erleichtern, sie stellt jedoch keine authentische Aufzeichnung der Debatten dar. Authentisch sind nur die Originalfassungen der Reden bzw. ihre überprüften schriftlichen Übersetzungen.
Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
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44/2016 : 21. April 2016 - Schlußanträge des Generalanwaltes in den Rechtsachen C-8/15 P, C-9/15 P, C-10/15 P, C-105/15 P, C-106/15 P, C-107/15 P, C-108/15 P, C-109/15 P

Ledra Advertising / Kommission und EZB
Wirtschaftspolitik
Das Gericht hat nach Ansicht der Generalanwälte Wathelet und Wahl die Klagen auf Nichtigerklärung und Schadensersatz in Bezug auf die Umstrukturierung des zyprischen Bankensektors zu Recht abgewiesen

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44/2016 : 21. April 2016 - Schlußanträge des Generalanwaltes in den Rechtsachen C-8/15 P, C-9/15 P, C-10/15 P, C-105/15 P, C-106/15 P, C-107/15 P, C-108/15 P, C-109/15 P

Ledra Advertising / Kommission und EZB
Wirtschaftspolitik
Das Gericht hat nach Ansicht der Generalanwälte Wathelet und Wahl die Klagen auf Nichtigerklärung und Schadensersatz in Bezug auf die Umstrukturierung des zyprischen Bankensektors zu Recht abgewiesen

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43/2016 : 21. April 2016 - Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-377/14

Radlinger und Radlingerová
Rechtsangleichung
Der Gerichtshof stellt fest, dass die Verpflichtung des nationalen Gerichts, von Amts wegen die Einhaltung der Vorschriften des Unionsrechts auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes zu prüfen, auf Insolvenzverfahren Anwendung findet

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43/2016 : 21. April 2016 - Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-377/14

Radlinger und Radlingerová
Rechtsangleichung
Der Gerichtshof stellt fest, dass die Verpflichtung des nationalen Gerichts, von Amts wegen die Einhaltung der Vorschriften des Unionsrechts auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes zu prüfen, auf Insolvenzverfahren Anwendung findet

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42/2016 : 21. April 2016 - Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-558/14

Khachab
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Die Mitgliedstaaten können einen Antrag auf Familienzusammenführung ablehnen, wenn sich aus einer Prognose ergibt, dass der Zusammenführende während des Jahres nach der Antragstellung nicht über feste, regelmäßige und ausreichende Einkünfte verfügen wird

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Schlussfolgerungen des Rates zu Libyen

Europäischer Rat (Nachrichten) - Thu, 21/04/2016 - 10:20
  1. Die EU begrüßt die Ankunft des Präsidialrates am 30. März 2016 in Tripolis und würdigt den Mut und die Entschlossenheit von Ministerpräsident Serraj, der übrigen Mitglieder des Präsidialrates und der unterstützenden Akteure vor Ort. Dieser Umzug trägt dazu bei, den Weg dafür zu ebnen, dass die Regierung der nationalen Einheit das Land effektiv regieren und auf die Bedürfnisse der libyschen Bevölkerung eingehen kann.
  2. Der Erfolg der Regierung der nationalen Einheit wird von den gemeinsamen Anstrengungen und der Kooperation der libyschen Bevölkerung und ihrer Anführer abhängen. Die EU betont, dass Libyen Eigenverantwortung für den politischen Prozess trägt und es wichtig ist, dass dieser alle Parteien einbezieht, insbesondere durch die kontinuierliche Teilnahme von politischen und lokalen Akteuren, Frauen und der Zivilgesellschaft. Die EU ist ebenso wie die Nachbarländer Libyens, die Vereinten Nationen und die internationale Gemeinschaft bereit, die Regierung der nationalen Einheit auf deren Ersuchen bei der Wiederherstellung von Frieden und Stabilität in Libyen zu unterstützen.
  3. Das am 17. Dezember 2015 in Skhirat unterzeichnete libysche politische Abkommen, das mit der am 23. Dezember 2015 einstimmig angenommenen Resolution 2259 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen gebilligt wurde, wird auch weiterhin die Grundlage für die politische Entwicklung in Libyen bilden. Das libysche politische Abkommen wird von der EU, die die Regierung der nationalen Einheit für die einzige rechtmäßige Regierung in Libyen hält, uneingeschränkt unterstützt. Die EU appelliert an alle Akteure, insbesondere an jene in der Region, weiterhin alle Parteien in Libyen nachdrücklich aufzufordern, konstruktiv mit der Regierung der nationalen Einheit und allen anderen im libyschen politischen Abkommen aufgeführten Institutionen zusammenzuarbeiten. Die EU betont, dass die Resolution 2259 des VN-Sicherheitsrates die Aufforderung enthält, die Unterstützung paralleler Einrichtungen, die den Anspruch erheben, als legitime Führung zu gelten, aber im libyschen politischen Abkommen nicht aufgeführt sind, sowie den offiziellen Kontakt mit ihnen einzustellen.
  4. Die EU begrüßt die Tatsache, dass die Autorität der Regierung der nationalen Einheit von verschiedenen staatlichen Einrichtungen, einschließlich der Zentralbank, der nationalen Ölgesellschaft und der libyschen Investitionsbehörde, sowie von libyschen Gemeinden anerkannt wurde. Sie erwartet die sofortige, geordnete und friedliche Machtübergabe an die Regierung der nationalen Einheit und fordert die bestehenden Milizen und bewaffneten Gruppen nachdrücklich auf, deren Autorität anzuerkennen. In diesem Zusammenhang fordert die EU das Repräsentantenhaus und die anderen Institutionen, einschließlich des neu entstehenden Staatsrates, dringend auf, der Rolle, die ihnen im Rahmen des libyschen politischen Abkommens zugewiesen wurde, nachzukommen.
  5. Die EU bekräftigt ihre uneingeschränkte Unterstützung für die Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Libyen (UNSMIL) und den Sonderbeauftragten des VN-Generalsekretärs, Martin Kobler, in ihren Bemühungen, die vollständige Umsetzung des libyschen politischen Abkommens durch alle Parteien sicherzustellen, und sie wird deren Arbeit weiterhin aktiv unterstützen.
  6. Die EU hat restriktive Maßnahmen gegen drei Personen verhängt, die die Umsetzung des libyschen politischen Abkommens und den politischen Übergang behindert haben. Die EU wird ihre restriktiven Maßnahmen überprüfen, wenn diese Personen ihr Verhalten ändern, und erforderlichenfalls zusätzliche restriktive Maßnahmen gegen andere Personen verhängen, die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit in Libyen bedrohen oder seinen politischen Übergang untergraben.
  7. Die EU bekräftigt ihre Zusage, ein Paket substanzieller Soforthilfe für unterschiedliche Bereiche zur Unterstützung der Regierung der nationalen Einheit und der libyschen Bevölkerung in Höhe von insgesamt 100 Mio. EUR uneingeschränkt bereitzustellen; das Paket und dessen Prioritäten werden in enger Zusammenarbeit mit der Regierung der nationalen Einheit und in Abstimmung mit der UNSMIL festgelegt. Die EU begrüßt das Treffen vom 12. April in Tunis unter dem gemeinsamen Vorsitz der UNSMIL und des Vereinigten Königreichs zu der Frage, wie die internationale Gemeinschaft Unterstützung für die von der Regierung der nationalen Einheit formulierten Prioritäten leisten und für Frieden, Sicherheit, Stabilität und Wohlstand für das libysche Volk sorgen kann. In diesem Zusammenhang wird die neu eingerichtete Fazilität zur Stabilisierung Libyens ein wichtiges Instrument sein. Die EU leistet weiterhin kurzfristige Hilfe über verschiedene Finanzierungsinstrumente, unter anderem durch die Unterstützung der Gemeinden und die Bereitstellung grundlegender Dienste für die notleidende libysche Bevölkerung. Bessere Sicherheitsbedingungen vor Ort würden die wirksame Bereitstellung der EU-Hilfe erleichtern. Die EU ist bereit, die Regierung der nationalen Einheit unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Gipfeltreffens von Valletta in Migrations- und Asylangelegenheiten in enger Abstimmung mit dem UNHCR und der IOM zu unterstützen.
  8. Die EU verurteilt aufs Schärfste alle Versuche, die Stabilisierung Libyens zu verhindern, und ist nach wie vor äußerst besorgt über die zunehmende Bedrohung durch den Terrorismus, unter anderem von Da’esh und Konsorten. Diese Bedrohung macht deutlich, dass die Regierung der nationalen Einheit unbedingt libysche Kräfte aus allen Regionen vereinen muss, da dies die einzige Möglichkeit für Libyen darstellt, den Weg von Frieden, Stabilität, und Wohlstand unter Wahrung der nationalen Einheit und territorialen Integrität einzuschlagen.
  9. Die EU ist bereit, gegebenenfalls auf Ersuchen der Regierung der nationalen Einheit den Sicherheitssektor zu unterstützen. Sollte Libyen ein entsprechendes Ersuchen stellen, so könnte eine etwaige zivile GSVP-Mission – nach Rücksprache mit Libyen – der libyschen Regierung u. a. durch Beratung und Kapazitätsaufbau in den Bereichen Polizei und Strafjustiz, einschließlich Terrorismusbekämpfung, Grenzmanagement, Bekämpfung von irregulärer Migration, Schleusung von Migranten und Menschenhandel, im Rahmen einer breiter angelegten Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors bei ihren Anstrengungen Hilfe leisten. Diese etwaige Mission könnte auf die bestehende Planungskapazität der EUBAM Libya zurückgreifen. Zusätzlich zu der etwaigen zivilen Mission wird ebenfalls weiter geprüft, inwieweit im Rahmen der EUNAVFOR MED SOPHIA Unterstützung geleistet werden kann, und zwar durch Verstärkung ihrer Fähigkeit, das Geschäftsmodell der Menschenschmuggler und Schleusernetze zu zerschlagen und zu mehr Sicherheit zur Unterstützung der rechtmäßigen libyschen Behörden – beispielsweise durch einen möglichen Kapazitätsaufbau für die libysche Küstenwache – und zur Umsetzung des Völkerrechts beizutragen. Die EU wird dafür sorgen, dass ihr Beitrag unter Wahrung der uneingeschränkten Eigenverantwortung Libyens den Ersuchen und Bedürfnissen der libyschen Behörden entspricht und mit der übrigen internationalen Hilfe unter der Gesamtkoordinierung durch die UNSMIL abgestimmt und kohärent ist. Ferner erkennt die EU an, dass die Sicherheit der Grenzen Libyens von großer Bedeutung für die regionale und die europäische Sicherheit ist. In diesem Zusammenhang wird die EU prüfen, wie sie ihre regionale Unterstützung, unter anderem durch bestehende GSVP-Tätigkeiten in der Sahelzone, verbessern kann.
  10. Die EU bekräftigt, dass sie alle Menschenrechtsverletzungen und Übergriffe in Libyen aufs Schärfste verurteilt. Die EU wird die Regierung der nationalen Einheit beim Schutz und bei der Förderung der Menschenrechte umfassend unterstützen.
  11. Die EU ist zutiefst besorgt über die sich verschlechternde humanitäre Lage und fordert, dass umgehend Anstrengungen zur Bewältigung der humanitären Lage in den am stärksten betroffenen Gebieten, darunter Bengasi, unternommen werden. Mit Blick darauf begrüßt die EU den Plan für humanitäre Maßnahmen der Vereinten Nationen und ist zu weiteren Hilfsleistungen bereit. Die EU appelliert an alle Parteien in Libyen, einen ungehinderten humanitären Zugang und die Sicherheit der humanitären Helfer zu gewährleisten, um Hilfe für die betroffene Zivilbevölkerung und deren Schutz zu ermöglichen.
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41/2016 : 21. April 2016 - Schlußanträge des Generalanwaltes in der Rechtsache C-15/15

New Valmar
Freizügigkeit
Nach Auffassung von Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe verstößt die in einem Dekret der Flämischen Gemeinschaft vorgesehene Verpflichtung, bei Meidung der Nichtigkeit Rechnungen mit grenzüberschreitendem Charakter ausschließlich in niederländischer Sprache zu erstellen, gegen das Unionsrecht

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Entwurf einer Stellungnahme - Vorbereitung der Überarbeitung des MFR 2014-2020 nach der Wahl: Beitrag des Parlaments im Vorfeld des Kommissionsvorschlags - PE 578.802v01-00 - Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

ENTWURF EINER STELLUNGNAHME zu der Vorbereitung der Überarbeitung des MFR 2014–2020 nach der Wahl: Beitrag des Parlaments im Vorfeld des Kommissionsvorschlags
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Neena Gill

Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
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Artikel - Wie kann die Radikalisierung junger Menschen verhindert werden?

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Wed, 20/04/2016 - 17:56
Allgemeines : Warum radikalisieren sich junge Menschen und wie können EU, Mitgliedstaaten und Gesellschaft der Radikalisierung entgegenwirken? Darüber diskutierten die Sacharow-Preisträgerin Taslima Nasreen, der EKR-Vorsitzende Syed Kamall und der Autor des Dokumentarfilms "My Jihad" Rudi Vranckx am 19. April im Europäischen Parlament in Brüssel. Die Debatte wurde im Rahmen des "One World Film Festivals" und in Zusammenarbeit mit der NGO "People in Need" veranstaltet.

Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
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Nato-Russland-Rat tagte erneut

EuroNews (DE) - Wed, 20/04/2016 - 16:48
Mehr als zwei Jahre nach der Annexion der ukrainischen Halbinsel Krim durch die Truppen Moskaus ist der Nato-Russland-Rat wieder zusammengekommen.…
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Press release - Agreement on opening up of the EU passenger railway market - Committee on Transport and Tourism

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Wed, 20/04/2016 - 16:05
A provisional agreement to open up the EU market for domestic passenger rail transport and to ensure equal conditions for railway companies was reached by European Parliament and Council negotiators on Tuesday evening. It aims to boost the quality of services offered to passengers and to improve the performance of the rail sector.
Committee on Transport and Tourism

Source : © European Union, 2016 - EP
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Brüssel verschärft das Wettbewerbsverfahren gegen Google

EuroNews (DE) - Wed, 20/04/2016 - 15:21
Die Europäische Kommission wirft dem Internetkonzern vor, mit seinem Android-System den Wettbewerb im Smartphone-Markt zu behindern. Die Google-Suche…
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EU stärkt die Rechte von Kindern in Strafverfahren

Europäischer Rat (Nachrichten) - Wed, 20/04/2016 - 15:10

Der Rat hat am 21. April 2016 den endgültigen Text einer Richtlinie zur Stärkung der Rechte von Kindern in Strafverfahren angenommen. Die Richtlinie sieht eine Reihe von Verfahrensgarantien für Kinder (d.h. Personen unter 18 Jahren) vor, die der Begehung einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt werden. Die in der Richtlinie vorgesehenen Garantien gehen über diejenigen, die bereits für verdächtige und beschuldigte Erwachsene gelten, hinaus.

Eine Kernbestimmung der Richtlinie betrifft die Unterstützung durch einen Rechtsbeistand. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass verdächtige oder beschuldigte Kinder von einem Rechtsbeistand unterstützt werden, indem ihnen erforderlichenfalls Prozesskostenhilfe gewährt wird, es sei denn, die Unterstützung durch einen Rechtsbeistand ist unter Berücksichtigung der Umstände des Falles nicht verhältnismäßig. Weitere wichtige Bestimmungen der Richtlinie betreffen die Belehrung über die Rechte sowie das Recht auf eine individuelle Begutachtung, eine medizinische Untersuchung und die audiovisuelle Aufzeichnung der Befragung. Ferner sind spezielle Garantien für Kinder während des Freiheitsentzugs, insbesondere während einer Inhaftierung, vorgesehen.

Diese endgültige Annahme der Richtlinie erfolgt, nachdem die beiden Gesetzgeber im Dezember 2015 eine politische Einigung erzielt haben und das Europäische Parlament sie sodann am 9. März 2016 gebilligt hat. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU verfügen die Mitgliedstaaten über drei Jahre, um die Bestimmungen der Richtlinie in ihr nationales Recht umzusetzen. Dänemark, das Vereinigte Königreich und Irland beteiligen sich nicht an dieser Richtlinie und werden dadurch nicht gebunden sein.


Hintergrund

Maßgeblich für die Arbeiten, die seit 2009 in der Europäischen Union stattgefunden haben, um die Verfahrensrechte von Verdächtigen oder Beschuldigten in Strafverfahren zu stärken, ist der Fahrplan, den der Rat am 30. November 2009 verabschiedet hat. Es handelt sich um einen Stufenplan für die Einführung eines umfassenden Katalogs von Verfahrensrechten für Verdächtige oder Beschuldigte in Strafverfahren.

Vier Richtlinien sind bereits auf Grundlage des Fahrplans verabschiedet worden: die Richtlinie 2010/64/EU über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzung in Strafverfahren, die Richtlinie 2012/13/EU über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren, die Richtlinie 2013/48/EU über das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand und die Richtlinie (EU) 2016/343 über die Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren.

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Press release - Gun control: MEPs debate changes to firearms proposal to make it fit for purpose - Committee on the Internal Market and Consumer Protection

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Wed, 20/04/2016 - 14:52
Amendments tabled by Parliament's lead MEP to a Commission proposal to revise the EU firearms directive were discussed in the Internal Market Committee on Wednesday. Concern to close loopholes in European gun laws and strike a balance between the right to own certain types of firearms and appropriate risk controls shaped the changes tabled by committee chair and rapporteur on this file, Vicky Ford (ECR, UK).
Committee on the Internal Market and Consumer Protection

Source : © European Union, 2016 - EP
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Artikel - Über 10 000 Flüchtlingskinder in Europa verschwunden

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Wed, 20/04/2016 - 14:52
Allgemeines : In den vergangenen 24 Monaten sind mindestens 10 000 alleinreisende Flüchtlingskinder nach ihrer Ankunft in Europa spurlos verschwunden. Diese Zahl nannte Brian Donald, Stabschef der EU-Polizeibehörde Europol dem britischen "Observer" Ende Januar. Einige könnten in die Hände von Kriminellen gelangt sein, warnt Europol. Am Donnerstag (21.4.) findet dazu eine Debatte im Innenausschuss statt.

Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
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Press release - Foreign fighters: Civil Liberties Committee debates how to tackle the phenomenon - Committee on Civil Liberties, Justice and Home Affairs

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Wed, 20/04/2016 - 14:24
Links between organised crime and terrorism, how to handle people returning from conflict zones, de-radicalisation and the need for a common definition of terrorism and means to prove terrorist intent were among the issues raised in the Civil Liberties Committee’s “foreign fighters” debate with Eurojust President Michèle Coninsx on Wednesday. On Thursday MEPs will debate plans for external border checks on EU citizens.
Committee on Civil Liberties, Justice and Home Affairs

Source : © European Union, 2016 - EP
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Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der EU zur Erklärung einiger Länder, sich den restriktiven Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine anzuschließen

Europäischer Rat (Nachrichten) - Wed, 20/04/2016 - 13:40

Der Rat hat am 4. März 2016 den Beschluss (GASP) 2016/318 des Rates[1] erlassen.

Mit diesem Ratsbeschluss werden die restriktiven Maßnahmen bis zum 6. März 2017 in Bezug auf 16 Personen verlängert und wird die im Anhang des Beschlusses 2014/119/GASP enthaltene Liste von Personen geändert.

Die Bewerberländer Montenegro* und Albanien* und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich diesem Ratsbeschluss an.

Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss in Einklang steht.

Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis.

[1] Am 5.3.2016 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 60, S. 76) veröffentlicht.

* Montenegro und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

Categories: Europäische Union

Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der Europäischen Union zur Erklärung einiger Länder, sich den restriktiven Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder...

Europäischer Rat (Nachrichten) - Wed, 20/04/2016 - 13:30

Der Rat hat am 10. März 2016 den Beschluss (GASP) 2016/359 des Rates[1] erlassen.

Mit diesem Ratsbeschluss werden die geltenden Maßnahmen bis zum 15. September 2016 verlängert und wird die im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP enthaltene Liste der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, geändert.

Die Bewerberländer Montenegro* und Albanien* und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine schließen sich diesem Ratsbeschluss an.

Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss in Einklang steht.

Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis.

[1] Am 12.3.2016 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 67, S. 37) veröffentlicht.

* Montenegro und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

Categories: Europäische Union

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