AW "T"
Grundsätze des Gemeinschaftsrechts
Generalanwalt Spielmann: Ein nationales Gericht ist verpflichtet, ein Urteil eines höherrangigen Gerichts, das dem Erfordernis eines zuvor durch Gesetz errichteten Gerichts nicht genügt, unangewendet zu lassen oder als rechtlich inexistent anzusehen