Der Rat hat am 27. Februar 2017 Schlussfolgerungen zu den Prioritäten der EU in den Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen im Jahr 2017 verabschiedet.
Darin bekräftigt er, dass sich die EU nachdrücklich für das Menschenrechtssystem der Vereinten Nationen einsetzt. Die EU wird sich auch künftig aktiv an den Arbeiten des VN-Menschenrechtsrates und des Dritten Ausschusses der Generalversammlung beteiligen, um die Allgemeingültigkeit, die Unteilbarkeit sowie die wechselseitige Abhängigkeit und Verknüpfung der Menschenrechte zu verteidigen und zu fördern. Sie wird die Aufmerksamkeit dieser Gremien weiterhin auf die weltweiten Menschenrechtsverstöße und ‑verletzungen sowie die Notwendigkeit der Rechenschaftspflicht und der Bekämpfung der Straflosigkeit lenken. Darüber hinaus wird sie sich bemühen, auf positive Erfahrungen mit Maßnahmen zur Verhinderung oder Behebung von Menschenrechtsverstößen und ‑verletzungen hinzuweisen.
Der Rat verabschiedet einmal im Jahr Schlussfolgerungen, in denen er die Handlungsschwerpunkte der EU in den VN-Menschenrechtsgremien für die kommenden Monate festlegt.