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Europäische Union

Ungarn baut einen zweiten Grenzzaun zu Serbien

EuroNews (DE) - Mon, 27/02/2017 - 16:30
Ungarn baut seinen Zaun an der Grenze zu Serbien aus.
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Aufhebung der Visumpflicht für Georgier: Rat verabschiedet Verordnung

Europäischer Rat (Nachrichten) - Mon, 27/02/2017 - 15:20

Der Rat hat am 27. Februar 2017 eine Verordnung verabschiedet, mit der georgische Staatsangehörige bei Reisen in die EU von der Visumpflicht befreit werden, sofern sie sich höchstens 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen dort aufhalten.


"Dieses Abkommen bringt die Menschen Georgiens und der EU einander näher und fördert zudem den Tourismus und die Geschäftsbeziehungen. Zuvor hat Georgien die hierfür erforderlichen Reformen durchgeführt, was Dokumentensicherheit, Grenzschutz, Migration und Asyl anbelangt. Überdies hat die jüngste Aktualisierung des Aussetzungsmechanismus den Weg für dieses Abkommen frei gemacht."

Carmelo Abela, maltesischer Minister des Innern und der nationalen Sicherheit

Die Verordnung muss noch vom Rat und vom Europäischen Parlament unterzeichnet werden. Sie wird sodann im EU-Amtsblatt veröffentlicht und 20 Tage später in Kraft treten, zum selben Zeitpunkt wie der neue Mechanismus zur Aussetzung der Befreiung von der Visumpflicht.

Es handelt sich formal um eine Änderung der Verordnung 539/2001, mit der Georgien aus Anhang I (Länder, deren Staatsangehörige für die Einreise in den Schengener Raum ein Visum benötigen) gestrichen und in Anhang II (Länder, deren Staatsangehörige von der Visumpflicht befreit sind) aufgenommen. Georgische Staatsangehörige mit einem biometrischen Reisepass benötigen für Geschäfts- und Urlaubsaufenthalte oder Familienbesuche in der EU von höchstens 90 Tagen künftig kein Visum mehr.

Dies gilt nach den Protokollen, die den EU-Verträgen beigefügt sind, nicht für Irland und das Vereinigte Königreich. Diese beiden Mitgliedstaaten regeln die Visumpflicht weiterhin in ihrem innerstaatlichen Recht.

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Draft report - Towards an EU strategy for international cultural relations - PE 599.563v01-00 - Committee on Foreign Affairs, Committee on Culture and Education

DRAFT REPORT on Towards EU strategy for international cultural relations
Committee on Foreign Affairs, Committee on Culture and Education
Elmar Brok, Silvia Costa

Source : © European Union, 2017 - EP
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Belarus: EU verlängert Waffenembargo und Sanktionen gegen vier Personen um ein Jahr

Europäischer Rat (Nachrichten) - Mon, 27/02/2017 - 10:20

Der Rat hat am 27. Februar 2017 beschlossen, die restriktiven Maßnahmen gegen Belarus um ein Jahr – bis zum 28. Februar 2018 – zu verlängern. Diese Maßnahmen bestehen zum einen in einem Waffenembargo; zum anderen bleiben die Vermögenswerte von vier Personen, die mit dem ungeklärten Verschwinden zweier Oppositionspolitiker, eines Geschäftsmanns und eines Journalisten in den Jahren 1999 und 2000 in Zusammenhang gebracht werden, weiter eingefroren, und das Reiseverbot gegen sie bleibt bestehen. Der Rat hat zudem eine Ausnahme von den restriktiven Maßnahmen beschlossen: Die Ausfuhr von Biathlon-Ausrüstung nach Belarus wird künftig gestattet sein, muss allerdings von Fall zu Fall von den zuständigen nationalen Behörden im Voraus genehmigt werden.

Wie der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 15. Februar 2016 erklärt hat, werden konkrete Schritte seitens Belarus zur Gewährleistung der Grundfreiheiten, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte für die Gestaltung der künftigen Politik der EU gegenüber Belarus weiterhin entscheidend sein.


Die restriktiven Maßnahmen gegen Belarus wurden erstmals 2004 als Reaktion auf das Verschwinden der vier oben genannten Personen verhängt. Später beschloss der Rat weitere restriktive Maßnahmen gegen die Personen, die an der Verletzung der internationalen Wahlstandards und Menschenrechtsnormen und am gewaltsamen Vorgehen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition beteiligt waren. Das Waffenembargo folgte 2011. Am 15. Februar 2016 beschloss der Rat, die restriktiven Maßnahmen gegen 170 Personen und drei Unternehmen aufzuheben, am Waffenembargo und an den Sanktionen gegen vier Personen jedoch festzuhalten. Damit honorierte er, dass Belarus Schritte unternommen hatte, die zur Verbesserung der beiderseitigen Beziehungen beigetragen haben.

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Nordkorea: EU weitet im Einklang mit Resolution des VN-Sicherheitsrats Sanktionen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK) aus

Europäischer Rat (Nachrichten) - Fri, 24/02/2017 - 19:00

Der Rat hat am 27. Februar 2017 Rechtsakte erlassen, durch die zusätzliche restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK) verhängt werden. Diese Rechtsakte dienen der Umsetzung der zusätzlichen restriktiven Maßnahmen, die durch die am 30. November 2016 verabschiedete Resolution 2321 des VN-Sicherheitsrats verhängt wurden.

Die Maßnahmen umfassen Beschränkungen für Transaktionen mit Kohle, Eisen und Eisenerz aus der DVRK und Einfuhrverbote für Kupfer, Nickel, Silber, Zink und Statuen aus der DVRK. Zu den Maßnahmen zählen außerdem ein Verbot der Ausfuhr neuer Hubschrauber und Schiffe in die DVRK, die Verschärfung der bestehenden Beschränkungen im Verkehrs- sowie im Finanzsektor, wie etwa das Verbot für eine diplomatische Mission der DVRK und für einen Diplomaten der DVRK, mehr als ein Bankkonto in der EU zu besitzen, und Einschränkungen bei der Nutzung von Immobilien durch die DVRK in der EU.

Darüber hinaus werden die Mitgliedstaaten durch die Rechtsakte verpflichtet, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um einen Fachunterricht oder eine Fachausbildung für Staatsangehörige der DVRK in Disziplinen zu verhindern, die für das Nuklearprogramm oder das Programm für ballistische Flugkörper der DVRK förderlich wären; ebenso muss die wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit mit Personen oder Gruppen ausgesetzt werden, die offiziell von der DVRK gefördert werden oder sie vertreten, mit Ausnahme des medizinischen Austauschs.

Wie bei den bestehenden Sanktionen sind diese restriktiven Maßnahmen so konzipiert, dass nachteilige humanitäre Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung des Landes vermieden werden. Sie sehen daher gegebenenfalls Ausnahmen für die Existenzsicherung und humanitäre Zwecke vor.

In der UN-Resolution wurden auch elf Personen und zehn Einrichtungen in die Liste der Personen und Einrichtungen aufgenommen, deren Vermögenswerte einzufrieren sind und die Reisebeschränkungen für Personen unterliegen. Dieser Zusatz wurde durch einen am 8. Dezember 2016 erlassenen Beschluss des Rates in EU-Recht umgesetzt.


Die restriktiven Maßnahmen der EU gegen Nordkorea wurden am 22. Dezember 2006 eingeführt. Mit den bestehenden Maßnahmen werden alle Resolutionen umgesetzt, die der VN-Sicherheitsrat als Reaktion auf die Nuklearwaffenversuche der DVRK und ihre Starts unter Verwendung ballistischer Flugkörpertechnologie angenommen hat; sie schließen zusätzliche eigenständige EU-Maßnahmen ein. Sie sind gegen die nordkoreanischen Nuklearwaffen und Nuklearprogramme, sonstige Massenvernichtungswaffen sowie ballistische Flugkörperprogramme gerichtet. Zu den Maßnahmen gehört das Verbot der Ein- und Ausfuhr von Waffen, Gütern, Dienstleistungen und Technologien, die zu diesen Programmen beitragen könnten.

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Nachwahlen in Großbritannien: Gemischte Bilanz für Labour

EuroNews (DE) - Fri, 24/02/2017 - 17:40
Bei Nachwahlen in Großbritannien hat die oppositionelle Labour-Partei eine ihrer Hochburgen verloren, zugleich aber einen besonders umkämpften Wahlkreis…
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Änderungsanträge 1 - 206 - Bericht über den Bericht 2016 der Kommission über Montenegro - PE 595.415v01-00 - Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

ÄNDERUNGSANTRÄGE 1 - 206 - Entwurf eines Berichts Bericht 2016 der Kommission über Montenegro
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

Quelle : © Europäische Union, 2017 - EP
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Draft report - Addressing human rights violations in the context of war crimes, and crimes against humanity, including genocide - PE 599.812v01-00 - Committee on Foreign Affairs

DRAFT REPORT on addressing human rights violations in the context of war crimes, and crimes against humanity, including genocide
Committee on Foreign Affairs
Cristian Dan Preda

Source : © European Union, 2017 - EP
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The Brief from Brussels: Zuwanderung ging in Großbritannien zurück

EuroNews (DE) - Thu, 23/02/2017 - 18:52
Die Zuwanderung war das große Thema in Großbritannien während der Kampagne für den Austritt aus der EU.
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Makroökonomischer Dialog mit den Sozialpartnern, 21. Februar 2017

Europäischer Rat (Nachrichten) - Thu, 23/02/2017 - 17:20

Der Vorsitz des Rates, die Europäische Zentralbank und die Europäische Kommission haben bei einem Treffen mit den europäischen Sozialpartnern am 21. Februar 2017 die gegenwärtige Wirtschaftslage und die Wirtschaftsaussichten sowie die Frage erörtert, welche Rolle der haushaltspolitische Kurs bei der Wachstumsförderung spielt.

In seinen einleitenden Ausführungen sagte Edward Scicluna, maltesischer Minister der Finanzen und Präsident des Rates, Folgendes:

"Die Wirtschaftstätigkeit in der EU ist weiterhin verhalten, nimmt jedoch Fahrt auf. Allerdings ist die wirtschaftliche Erholung nach wie vor durch ein uneinheitliches Wirtschaftswachstum und erhebliche Unterschiede bei der Lage der öffentlichen Finanzen in den Mitgliedstaaten gekennzeichnet. Hierdurch wird die Frage aufgeworfen, welche Rolle die Haushaltspolitik bei der Förderung des Wirtschaftswachstums spielen sollte. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, das richtige Gleichgewicht zwischen der Stabilisierungsfunktion und dem Tragfähigkeitsaspekt der Haushaltspolitik zu finden."

Der Vizepräsident der Kommission Valdis Dombrovskis führte Folgendes aus:

"Die wirtschaftliche Erholung in Europa dauert nunmehr im fünften Jahr in Folge an. Alle Mitgliedstaaten der EU verzeichnen wieder ein Wirtschaftswachstum. In diesen unsicheren Zeiten ist es jedoch wichtig, dass die europäischen Volkswirtschaften wettbewerbsfähig bleiben und in der Lage sind, sich an sich verändernde Gegebenheiten anzupassen. Wir müssen unsere Bemühungen im Bereich der Strukturreformen fortsetzen. Ferner müssen wir das Wachstum integrativ gestalten, um sicherzustellen, dass die Erholung allen zugutekommt, vor allem den schwächsten Mitgliedern der Gesellschaft. Mehrere Länder mit hohen Defiziten und hohen Schuldenständen sollten diese kontinuierlich abbauen, um ihre Volkswirtschaften widerstandsfähiger gegen interne und externe wirtschaftliche Erschütterungen zu machen. Mehrere Mitgliedstaaten müssen dauerhafte Schwachstellen in ihrem Bankensektor, darunter eine große Zahl notleidender Kredite, angehen."

Luca VISENTINI, Generalsekretär des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB), äußerte sich wie folgt:

"Der EGB begrüßt die Forderung der Kommission nach einer expansiven Finanzpolitik. Bei der derzeit geringen Nachfrage, niedrigen Inflation und hohen Arbeitslosigkeit ist ein fiskalpolitischer Anreiz der richtige Weg. Aber die Vorschriften des Stabilitäts- und Wachstumspakts hindern die Mitgliedstaaten daran, eine expansive Finanzpolitik zu verfolgen. Der EGB fordert eine Revision des Stabilitäts- und Wachstumspakts und eine bessere wirtschaftspolitische Steuerung, um zu ermöglichen, dass unsere Volkswirtschaften sich erholen und der Weg für ein nachhaltiges Wachstum geebnet wird. Der EGB fordert ferner eine Steigerung der öffentlichen Investitionen und eine Lohnerhöhung für alle Arbeitnehmer in Europa, damit die Binnennachfrage und das Wachstum gestärkt und mehr Arbeitsplätze geschaffen werden können. Dies wäre die richtige Politik für die EU."

Im Namen der Vereinigung der Industrie- und Arbeitgeberverbände in Europa (BUSINESSEUROPE) führte deren Generaldirektor Markus J. Beyrer Folgendes aus:

"Ganz offensichtlich hat die Wirtschaft in der EU in den vergangenen Monaten Fahrt aufgenommen, wobei die Unternehmen für die Schaffung der meisten der 3 Millionen neuen Arbeitsplätze in der EU in den letzten 12 Monaten verantwortlich sind. Aber das Wachstum wird nach wie vor durch eine Reihe temporärer Faktoren gestützt. Unsere Sorge ist, dass die EU-Mitgliedstaaten zu wenig tun, um die günstigen wirtschaftlichen Bedingungen zu nutzen. Die Länder müssen ihre Reformbemühungen verstärken, um die zugrunde liegenden Wachstumsaussichten zu verbessern und die Widerstandsfähigkeit der Wirtschaft in der EU in einem unsicheren globalen politischen Umfeld zu steigern."

Im Namen des Europäischen Zentralverbands der öffentlichen Wirtschaft (CEEP) stellte dessen Generalsekretärin Valeria Ronzitti Folgendes fest:

"Der CEEP begrüßt den Vorschlag der Europäischen Kommission, einen haushaltspolitischen Kurs für das Euro-Währungsgebiet festzulegen. Wir verstehen die jüngste Mitteilung der Europäischen Kommission als einen Appell an die Verantwortung der Mitgliedstaaten, den Euro-Raum als Ganzes und nicht mehr nur als die Summe seiner einzelnen Bestandteile zu betrachten. Der Stabilitäts- und Wachstumspakts allein kann die Länder mit fiskalpolitischem Handlungsspielraum jedoch nicht dazu verpflichten, diesen auch zu nutzen. Dieser sehr gute erste Schritt der Europäischen Kommission muss daher im Zuge des Prozesses der Vollendung der WWU weiter ausgestaltet werden. In der Tat liegen nunmehr genügend Erkenntnisse dafür vor, dass die Mitgliedstaaten, wenn sie effizient in die öffentliche Infrastruktur investieren, der EU als Ganzes den Weg weisen und nicht nur für sich selbst handeln. Dies ist eine Möglichkeit, die Nachwirkungen der Krise mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu bekämpfen, gleichzeitig jedoch die Zukunft unserer europäischen Wirtschaft fest im Blick zu haben."

Im Namen der europäischen KMU äußerte sich die neue Generalsekretärin der Europäischen Union des Handwerks und der Klein- und Mittelbetriebe (UEAPME), Véronique Willems wie folgt:

"Den KMU kommt derzeit ein durch die Binnennachfrage getragenes Wachstum zugute, aber wir sehen auch, dass diese Dynamik schwächer wird. Daher muss Europa sich verstärkt darum bemühen, die öffentlichen Investitionen zu steigern und mehr private Investitionen anzuziehen. Dies erfordert haushaltspolitische Maßnahmen zur Unterstützung des künftigen Wachstums und die Umsetzung aller Säulen der Investitionsoffensive."

Zur Diskussion über den haushaltspolitischen Kurs des Euro-Währungsgebiets nahm Frau WILLEMS wie folgt Stellung: "Wir können nicht erkennen, dass die Festlegung eines spezifischen haushaltspolitischen Kurses das wichtigste politische Ziel wäre; vielmehr sollte der Qualität der Ausgaben Vorrang eingeräumt werden, falls künftiges Wachstum und künftige Beschäftigung das Ziel sind".

Für den künftigen estnischen Vorsitz (Juli bis Dezember 2017) führte der Minister der Finanzen Sven Sester Folgendes aus:

"Der Stabilitäts- und Wachstumspakt ist nach wie vor von zentraler Bedeutung für die Koordinierung der EU-Fiskalpolitik im Euro-Währungsgebiet, und wir haben die Auslegungsmöglichkeiten des Begriffs Flexibilität bereits bis an die Grenzen ausgeschöpft. In dem Kontext, dass die Erholung Fuß fasst und Produktionslücken geschlossen werden, sehen wir wirklich nicht die Notwendigkeit, mehr fiskalpolitische Anreize zu schaffen. Die immer noch hohen Schuldenstände in vielen Ländern müssen nachhaltig angegangen werden und das derzeitige Niedrigzinsumfeld verleiht seinen Impuls für die Verwirklichung dieses Ziels. Daher sollte eine wachstumsfreundliche Haushaltspolitik mit einem ausgewogenen Policy Mix einhergehen. In diesem Zusammenhang sollte Strukturreformen, Investitionen und der Qualität der öffentlichen Finanzen Vorrang eingeräumt werden."

Für den künftigen bulgarischen Vorsitz (Januar bis Juni 2018) bemerkte die stellvertretende Ministerin der Finanzen Marinela Petrova Folgendes:

"Das europäische Projekt ist mit wirtschaftlichen und politischen Herausforderungen konfrontiert, die auch durch eine gewisse Unsicherheit hinsichtlich der künftigen Wachstumsaussichten geprägt sind. In der derzeitigen makroökonomischen Lage mit sehr niedriger Inflation und Null-Zinssätzen erweisen sich öffentliche Investitionen tendenziell als effizienter in Überschussländern, die über fiskalpolitischen Spielraum verfügen, wie auch in Ländern, die die Auswirkungen dieser Faktoren untersuchen. Für die kleinen offenen Volkswirtschaften muss haushaltspolitische Stabilität jedoch das oberste politische Ziel sein, da die Fiskalmultiplikatoren hier in der Regel weniger Bedeutung haben. Andererseits gehen langfristiges Wirtschaftswachstum und eine solide Haushaltspolitik Hand in Hand. Daher sollte bei dem Ansatz für einen Ausweg aus dem politischen Dilemma, bei dem es darum geht, eine expansive oder eine restriktive Haushaltspolitik zu wählen, in erster Linie der Notwendigkeit Rechnung getragen werden, die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu sichern."

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Sorgen in Brüssel und Dublin: Droht der Brexit dem Frieden in Nordirland?

EuroNews (DE) - Thu, 23/02/2017 - 17:05
In den europäischen Institutionen herrscht Sorge, dass sich der geplante Austritt Großbritanniens aus der EU auf das Karfreitagsabkommen auswirken könnte, mit dem der Nordirland-Konflikt 1998 beendet
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Entwurf einer Stellungnahme - Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz...

ENTWURF EINER STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (Neufassung)
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Ramona Nicole Mănescu

Quelle : © Europäische Union, 2017 - EP
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Draft opinion - Financial rules applicable to the general budget of the Union - PE 597.548v02-00 - Committee on Foreign Affairs

DRAFT OPINION on the proposal for a regulation of the European Parliament and of the Council on the financial rules applicable to the general budget of the Union and amending Regulation (EC) No 2012/2002, Regulations (EU) No 1296/2013, (EU) 1301/2013, (EU) No 1303/2013, EU No 1304/2013, (EU) No 1305/2013, (EU) No 1306/2013, (EU) No 1307/2013, (EU) No 1308/2013, (EU) No 1309/2013, (EU) No 1316/2013, (EU) No 223/2014,(EU) No 283/2014, (EU) No 652/2014 of the European Parliament and of the Council and Decision No 541/2014/EU of the European Parliament and of the Council
Committee on Foreign Affairs
Andi Cristea

Source : © European Union, 2017 - EP
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Änderungsanträge 1 - 318 - Bericht über den Bericht 2016 der Kommission über die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien - PE 595.413v01-00 - Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

ÄNDERUNGSANTRÄGE 1 - 318 - Entwurf eines Berichts Bericht 2016 der Kommission über die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

Quelle : © Europäische Union, 2017 - EP
Categories: Europäische Union

Amendments 22 - 72 - EU guarantee to the European Investment Bank against losses under financing operations supporting investment projects outside the Union - PE 599.635v01-00 - Committee on Foreign Affairs

AMENDMENTS 22 - 72 - Draft opinion EU guarantee to the European Investment Bank against losses under financing operations supporting investment projects outside the Union
Committee on Foreign Affairs

Source : © European Union, 2017 - EP
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Widerstand gegen neue Abschieberegeln

Euractiv.de - Thu, 23/02/2017 - 08:26
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, nachdem abgelehnte Asylbewerber künftig schneller aus Deutschland abgeschoben werden können.
Categories: Europäische Union

Wirtschaftsweiser Bofinger steht hinter Schulz‘ Vorschlägen

Euractiv.de - Thu, 23/02/2017 - 08:16
Die Vorschläge des SPD-Kanzlerkandidaten zum Arbeitslosengeld stoßen beim Koalitionspartner Union und bei der Wirtschaft auf Widerstand gestoßen. Ein Wirtschaftsexperte aber gibt ihm Recht.
Categories: Europäische Union

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