Der Rat hat die Tagesordnung für die zweite Tagung des Kooperationsrates EU-Irak angenommen, die am 18. Oktober 2016 in Brüssel (Justus-Lipsius-Gebäude) stattfindet.
Der Kooperationsrat wird die bilateralen Beziehungen EU-Irak und insbesondere die Fortschritte bei der Umsetzung des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens erörtern. Er wird zudem über die laufende und längerfristige Unterstützung Iraks durch die EU sprechen. Die Teilnehmer werden ferner über innerirakische und regionale politische und sicherheitspolitische Fragen beraten.
Bei dem Treffen werden die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, und der irakische Außenminister Ibramim al-Jaafari gemeinsam den Vorsitz führen. Der Leiter der Abteilung für Außenbeziehungen der Region Kurdistan, Falah Mustafa, wird auf Einladung des irakischen Außenministers ebenfalls an der Tagung des Kooperationsrates teilnehmen.
Pressetermine am Dienstag, den 18. Oktober 2016:
ab +/-13.30 Uhr
Ankunft der Teilnehmer (VIP-Eingang auf Ebene 02)
15.00 Uhr
Kooperationsrat EU-Irak
Fototermin
17.00 Uhr
Familienfoto
+/- 17.10 Uhr
Presseerklärungen (Pressesaal des Rates)
Am 17. Oktober 2016 hat der Rat förmlich neue Regeln verabschiedet, die Bahnreisen in Europa einen Schub vermitteln sollen. Die Reform wird eine Öffnung der Märkte für den inländischen Schienenpersonenverkehr in den Mitgliedstaaten bewirken und für Eisenbahnunternehmen fairere Bedingungen für einen nichtdiskriminierenden Zugang zum Netz schaffen.
Der slowakische Minister für Verkehr, Bauwesen und Regionalentwicklung Arpád Érsek erklärte: "Heute wurde das vierte Eisenbahnpaket sicher auf den Weg gebracht. Unsere Bürgerinnen und Bürger werden nunmehr besser funktionierende Dienstleistungen in Anspruch nehmen können. Die Eisenbahnunternehmen sollten einen besseren Zugang zu den Märkten in allen Mitgliedstaaten erhalten, damit den Fahrgästen mehr Wettbewerb, Auswahlmöglichkeiten und Qualität geboten werden kann. Ferner sollte dem Bahnverkehr in Anbetracht seines Beitrags zu einer nachhaltigen Mobilität in unseren Gesellschaften ein Anschub vermittelt werden."
Mit den überarbeiten Regeln wird es für neue Betreiber einfacher sein, Zugang zum Markt zu erhalten und ihre Dienste anzubieten. Dies dürfte zu größeren Auswahlmöglichkeiten, günstigeren Beförderungspreisen und besserer Qualität zugunsten der Fahrgäste führen.
Wettbewerbliche Vergabeverfahren werden – mit einigen Ausnahmen – für öffentliche Dienstleistungsaufträge die Regel sein. Eine Direktvergabe wird auch weiterhin möglich sein, sofern sie mit einer besseren Qualität der Dienste oder einer höheren Kosteneffizienz verbunden ist. Damit dies auch in der Praxis funktioniert, werden für alle direkt vergebenen Aufträge Leistungs- und Qualitätsziele, beispielsweise für Pünktlichkeit und Häufigkeit der Züge, vorgegeben.
Um kontinuierlich erbrachte und gut funktionierende Dienste zu gewährleisten, können die Mitgliedstaaten die Zugangsrechte eines neuen Betreibers begrenzen, wenn die angebotene neue Dienstleistung das "wirtschaftliche Gleichgewicht" eines bestehenden öffentlichen Dienstleistungsauftrags beeinträchtigen würde.
Mit der Reform wird ferner die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Schieneninfrastrukturbetreiber gestärkt, um sicherzustellen, dass alle Eisenbahnunternehmen gleichberechtigen Zugang zu Fahrstrecken und Bahnhöfen haben. Die Mitgliedstaaten können ihre gegenwärtigen Organisationsstrukturen beibehalten, aber es wurden Schutzvorkehrungen getroffen, um die finanzielle Transparenz zu erhöhen und Interessenkonflikte zu vermeiden.
Das neue System wird schrittweise eingeführt. Die Infrastrukturbetreiber müssen den neuen Anforderungen bis spätestens zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Rechtsakts nachgekommen sein. Auf der Grundlage der Vorschriften für den Zugang werden die Betreiber in der Lage sein, die Erbringung neuer kommerzieller Dienstleistungen zum 14. Dezember 2020 aufzunehmen. Die wettbewerbliche Ausschreibung öffentlicher Dienstleistungsaufträge wird sieben Jahre nach der Veröffentlichung der Rechtsakte beginnen.
Im Zuge der Reform soll die Bahn billiger, schneller und komfortabler werden. Dies würde die Menschen ermutigen, der Bahn vor anderen, weniger umweltfreundlichen Verkehrsmitteln den Vorzug zu geben.
Ab wann gelten die neuen Bestimmungen?Die drei heute verabschiedeten Texte bilden den Standpunkt des Rates in erster Lesung zu einer überarbeiteten Verordnung zur Regelung öffentlicher Dienstleistungsaufträge, einer überarbeiteten Richtlinie zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums und einer Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über die Normalisierung der Konten der Eisenbahnunternehmen. Eine informelle Einigung über die Vorschläge wurde mit dem Europäischen Parlament am 19. April 2016 erzielt.
Um das Verfahren abzuschließen, muss das Parlament die Texte noch in zweiter Lesung billigen. Sobald die betreffenden Rechtsakte von beiden Organen unterzeichnet worden sind, werden sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Dies wird voraussichtlich Ende 2016 der Fall sein.