Am 16. Februar 2016 hat die fünfte Tagung des Kooperationsrates der Europäischen Union und der Republik Tadschikistan stattgefunden.
Dabei hat die Europäische Kommission bestätigt, dass sie für den Zeitraum 2014 bis 2020 neue Mittel in Höhe von 251 Mio. € für die Entwicklung in Tadschikistan bereitstellen will. Die Gelder werden hauptsächlich in Sektoren fließen, die für Wachstum und soziale Stabilität entscheidend sind, wie die Entwicklung des ländlichen Raums und das Gesundheits- und Bildungswesen, die in der gegenwärtigen konjunkturellen Lage in Zentralasien besonders wichtig sind.
Während der Tagung haben zudem beide Seiten bekräftigt, dass sie ihre Zusammenarbeit in mehreren Bereichen vertiefen wollen. Außerdem zogen sie eine Bilanz der Fortschritte, die seit der vierten Tagung des Kooperationsrates EU-Tadschikistan vom November 2013 erreicht worden sind.
Die EU hat betont, dass eine aufgeschlossene, auf der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten beruhende Politik eine wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung Tadschikistans ist.
Der Kooperationsrat hat erneut erklärt, dass die EU-Strategie für Zentralasien auf regionaler wie auf nationaler Ebene uneingeschränkt umgesetzt werden muss, wobei er begrüßt hat, dass sich Tadschikistan aktiv an regionalen EU-Initiativen für Zentralasien beteiligt. Erörtert wurden zudem die Entwicklungen in Bezug auf die drei Leitinitiativen in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Bildung und Umweltschutz, sowie Fragen, die für beide Seite von Belang sind, wie Reformen in Politik und Verwaltung, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte, Religionsfreiheit, Handels- und Wirtschaftsbeziehungen und Grenzschutz.
Der Kooperationsrat hat sich ferner mit den regionalen Entwicklungen im Energiesektor und mit sicherheitspolitischen Herausforderungen, wie Grenzmanagement und Radikalisierung, befasst. Die Stabilität in Zentralasien ist für Tadschikistan und für die EU gleichermaßen wichtig, und beide Seiten wollen ihre Zusammenarbeit auf diesem Gebiet verstärken.
Die EU wurde im Kooperationsrat vom Außenminister des Königreichs der Niederlande, Bert KOENDERS, vertreten, der die EU-Delegation leitete. Leiter der tadschikischen Delegation war der Außenminister Tadschikistans, Sirodjidin ASLOV. Dieser wird am Dienstag, den 16. Februar auch die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, treffen.
Am 15. Februar 2016 fand die vierzehnte Tagung des Kooperationsrates zwischen der Europäischen Union und der Kirgisischen Republik statt.
Der Kooperationsrat bekräftigte das Eintreten beider Parteien für eine Intensivierung der bilateralen und regionalen Zusammenarbeit in mehreren Bereichen. Ferner zog er eine Bilanz der Ergebnisse von 2015, insbesondere im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, in deren Rahmen die Union die Kirgisische Republik mit 34,6 Millionen € unterstützt hat.
Der Kooperationsrat prüfte die politischen Entwicklungen in der Kirgisischen Republik. Die Union begrüßte die erfolgreiche Abhaltung von Parlamentswahlen mit konkurrierenden Parteien im Oktober 2015 und ermutigte die Kirgisische Republik, die Reform des Wahlverfahrens fortzusetzen. Die Union wird die Wahlreform im Rahmen eines speziellen EU-Programms in Höhe von 13,3 Millionen € unterstützen. Die kirgisischen Bemühungen um den Aufbau einer stabilen parlamentarischen Demokratie müssen durch die weitere Durchführung wichtiger Reformen verstärkt werden. Rechtsstaatlichkeit, Korruptionsbekämpfung und eine Reform des Justizwesens sind notwendige Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung und ein wirtschaftsfreundliches Umfeld. Die Union ist entschlossen, die Kirgisische Republik bei diesem Übergangsprozess zu unterstützen. Unsere Partnerschaft ist auf das Voranbringen unserer gemeinsamen Werte und auf eine Zusammenarbeit im Hinblick auf Wohlstand und Stabilität in einem demokratischen Kirgisistan ausgerichtet.
Die Union bekräftigte die bedeutende Rolle, die der Zivilgesellschaft beim demokratischen Übergang Kirgisistans zukommt; sie rief die Kirgisische Republik auf, eine aufgeschlossene Politik auf der Grundlage der Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten zu führen.
Der Kooperationsrat befasste sich mit der wirtschaftlichen Entwicklung in der Kirgisischen Republik und in der Region. Die Union begrüßte insbesondere den erfolgreichen Antrag der Kirgisischen Republik auf Anwendung des Allgemeinen Präferenzsystems APS+ als wichtige Entwicklung in den Beziehungen zwischen der EU und Kirgisistan. Dieses einseitige Angebot der Union wird es kirgisischen Exporteuren ermöglichen, eine breite Palette von Erzeugnissen zollfrei in die Union einzuführen. Damit sollen das Wachstum und die Diversifizierung der kirgisischen Wirtschaft angekurbelt werden, und es wird ein zusätzlicher Anreiz für die Kirgisische Republik gegeben, weitere Fortschritte in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte und verantwortungsvolle Staatsführung zu erzielen.
Der Kooperationsrat befasste sich außerdem mit regionalen Entwicklungen im Energiesektor sowie mit sicherheitspolitischen Herausforderungen wie Grenzmanagement und Radikalisierung. Die Stabilität Zentralasiens ist ein gemeinsames Anliegen der Kirgisischen Republik und der Union, und die Parteien sind bestrebt, ihre Zusammenarbeit in diesem Bereich zu vertiefen. Die Union begrüßte die Entscheidung Kirgisistans, im April eine von der EU unterstützte Tagung der Initiative für Grenzsicherheit in Zentralasien (CABSI) in Bischkek zu veranstalten.
Die Union war auf der Tagung des Kooperationsrates durch Bert KOENDERS, Minister für auswärtige Angelegenheiten des Königreichs der Niederlande, in seiner Eigenschaft als Leiter der EU-Delegation vertreten. Die Delegation der Kirgisischen Republik wurde von Erlan ABDYLDAEV, Minister für auswärtige Angelegenheiten der Kirgisischen Republik, in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Kooperationsrates angeführt. Treffen mit der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, und mit dem Kommissionsmitglied für internationale Zusammenarbeit und Entwicklung, Neven Mimica, sollen am Dienstag, den 16. Februar stattfinden.
Am 15. Februar 2016 hat die EU ihre Mission zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libyen) um eine zivile Planungskapazität erweitert.
Gleichzeitig wurde die Mission vom Rat um sechs Monate bis zum 21. August 2016 verlängert.
Nach dieser Änderung kann die EUBAM Libyen nunmehr bei der Planung einer möglichen künftigen zivilen Krisenbewältigungsmission zum Aufbau und zur Unterstützung von Kapazitäten im Bereich der Reform des Sicherheitssektors Hilfestellung leisten. Die zivile Planungskapazität wird eng mit der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Libyen zusammenarbeiten und deren Bemühungen unterstützen und sich mit den rechtmäßigen libyschen Behörden und anderen einschlägigen Ansprechpartnern im Bereich Sicherheit abstimmen.
Als Teil der EU-Strategie zur Unterstützung des Übergangs in Libyen hilft die Mission beim Aufbau von Kapazitäten zur verstärkten Sicherung der Land-, See- und Luftgrenzen des Landes.
Sie wurde im Mai 2013 mit dem Beschluss 2013/233/GASP eingeleitet. Im Dezember 2015 wurde sie mit dem Beschluss (GASP) 2015/2276 geändert und verlängert.
Das Mandat der Mission, die derzeit in Tunis stationiert ist, wurde um weitere sechs Monate bis zum 21. August 2016 verlängert, damit sie verstärkt bei der zivilen Planung helfen kann. Das Personal der Mission besteht nunmehr aus 16 internationalen Mitarbeitern. Ihre finanzielle Ausstattung beläuft sich auf 4 475 Mio. Euro.
Der Rat hat am 15. Februar 2016 einen Beschluss angenommen, durch den die restriktiven Maßnahmen der EU gegen Simbabwe bis zum 20. Februar 2017 verlängert werden. Der Beschluss erging im Anschluss an die jährliche Überprüfung der restriktiven Maßnahmen der EU gegen Simbabwe.
Die restriktiven Maßnahmen werden demnach weiterhin für den simbabwischen Präsidenten Robert Mugabe, seine Ehefrau Grace Mugabe, sowie die Zimbabwe Defence Industries gelten, während die Maßnahmen gegen fünf hochrangige Mitglieder des Sicherheitsapparats ausgesetzt bleiben. Außerdem werden 78 Personen und acht Organisationen, in Bezug auf die die Maßnahmen ausgesetzt worden waren, von der Sanktionsliste gestrichen. Das Waffenembargo wird aufrechterhalten.
Der Beschluss wird am 17. Februar 2016 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Die restriktiven Maßnahmen wurden ursprünglich im Februar 2002 eingeführt, als der Rat seine große Besorgnis über die Situation in Simbabwe, insbesondere wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen durch die Regierung des Landes, zum Ausdruck brachte.