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Europäische Union

Opinion - Discharge 2014: EU general budget - European External Action Service - PE 571.792v02-00 - Committee on Foreign Affairs

OPINION on discharge in respect of the implementation of the general budget of the European Union for the financial year 2014, Section X - European External Action Service
Committee on Foreign Affairs
Cristian Dan Preda

Source : © European Union, 2016 - EP
Categories: Europäische Union

Fünfte Tagung des Kooperationsrates EU-Tadschikistan: Bilaterale Beziehungen auf dem Prüfstand

Europäischer Rat (Nachrichten) - Wed, 17/02/2016 - 14:35

Am 16. Februar 2016 hat die fünfte Tagung des Kooperationsrates der Europäischen Union und der Republik Tadschikistan stattgefunden. 

Dabei hat die Europäische Kommission bestätigt, dass sie für den Zeitraum 2014 bis 2020 neue Mittel in Höhe von 251 Mio. € für die Entwicklung in Tadschikistan bereitstellen will. Die Gelder werden hauptsächlich in Sektoren fließen, die für Wachstum und soziale Stabilität entscheidend sind, wie die Entwicklung des ländlichen Raums und das Gesundheits- und Bildungswesen, die in der gegenwärtigen konjunkturellen Lage in Zentralasien besonders wichtig sind. 

Während der Tagung haben zudem beide Seiten bekräftigt, dass sie ihre Zusammenarbeit in mehreren Bereichen vertiefen wollen. Außerdem zogen sie eine Bilanz der Fortschritte, die seit der vierten Tagung des Kooperationsrates EU-Tadschikistan vom November 2013 erreicht worden sind. 

Die EU hat betont, dass eine aufgeschlossene, auf der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten beruhende Politik eine wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung Tadschikistans ist. 

Der Kooperationsrat hat erneut erklärt, dass die EU-Strategie für Zentralasien auf regionaler wie auf nationaler Ebene uneingeschränkt umgesetzt werden muss, wobei er begrüßt hat, dass sich Tadschikistan aktiv an regionalen EU-Initiativen für Zentralasien beteiligt. Erörtert wurden zudem die Entwicklungen in Bezug auf die drei Leitinitiativen in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Bildung und Umweltschutz, sowie Fragen, die für beide Seite von Belang sind, wie Reformen in Politik und Verwaltung, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte, Religionsfreiheit, Handels- und Wirtschaftsbeziehungen und Grenzschutz. 

Der Kooperationsrat hat sich ferner mit den regionalen Entwicklungen im Energiesektor und mit sicherheitspolitischen Herausforderungen, wie Grenzmanagement und Radikalisierung, befasst. Die Stabilität in Zentralasien ist für Tadschikistan und für die EU gleichermaßen wichtig, und beide Seiten wollen ihre Zusammenarbeit auf diesem Gebiet verstärken.

Die EU wurde im Kooperationsrat vom Außenminister des Königreichs der Niederlande, Bert KOENDERS, vertreten, der die EU-Delegation leitete. Leiter der tadschikischen Delegation war der Außenminister Tadschikistans, Sirodjidin ASLOV.  Dieser wird am Dienstag, den 16. Februar auch die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, treffen.

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Vierzehnte Tagung des Kooperationsrates zwischen der Europäischen Union und der Kirgisischen Republik: Engere Zusammenarbeit in mehreren Bereichen

Europäischer Rat (Nachrichten) - Wed, 17/02/2016 - 14:25

Am 15. Februar 2016 fand die vierzehnte Tagung des Kooperationsrates zwischen der Europäischen Union und der Kirgisischen Republik statt. 

Der Kooperationsrat bekräftigte das Eintreten beider Parteien für eine Intensivierung der bilateralen und regionalen Zusammenarbeit in mehreren Bereichen. Ferner zog er eine Bilanz der Ergebnisse von 2015, insbesondere im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, in deren Rahmen die Union die Kirgisische Republik mit 34,6 Millionen € unterstützt hat. 

Der Kooperationsrat prüfte die politischen Entwicklungen in der Kirgisischen Republik. Die Union begrüßte die erfolgreiche Abhaltung von Parlamentswahlen mit konkurrierenden Parteien im Oktober 2015 und ermutigte die Kirgisische Republik, die Reform des Wahlverfahrens fortzusetzen. Die Union wird die Wahlreform im Rahmen eines speziellen EU-Programms in Höhe von 13,3 Millionen € unterstützen. Die kirgisischen Bemühungen um den Aufbau einer stabilen parlamentarischen Demokratie müssen durch die weitere Durchführung wichtiger Reformen verstärkt werden. Rechtsstaatlichkeit, Korruptionsbekämpfung und eine Reform des Justizwesens sind notwendige Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung und ein wirtschaftsfreundliches Umfeld. Die Union ist entschlossen, die Kirgisische Republik bei diesem Übergangsprozess zu unterstützen. Unsere Partnerschaft ist auf das Voranbringen unserer gemeinsamen Werte und auf eine Zusammenarbeit im Hinblick auf Wohlstand und Stabilität in einem demokratischen Kirgisistan ausgerichtet. 

Die Union bekräftigte die bedeutende Rolle, die der Zivilgesellschaft beim demokratischen Übergang Kirgisistans zukommt; sie rief die Kirgisische Republik auf, eine aufgeschlossene Politik auf der Grundlage der Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten zu führen. 

Der Kooperationsrat befasste sich mit der wirtschaftlichen Entwicklung in der Kirgisischen Republik und in der Region. Die Union begrüßte insbesondere den erfolgreichen Antrag der Kirgisischen Republik auf Anwendung des Allgemeinen Präferenzsystems APS+ als wichtige Entwicklung in den Beziehungen zwischen der EU und Kirgisistan. Dieses einseitige Angebot der Union wird es kirgisischen Exporteuren ermöglichen, eine breite Palette von Erzeugnissen zollfrei in die Union einzuführen. Damit sollen das Wachstum und die Diversifizierung der kirgisischen Wirtschaft angekurbelt werden, und es wird ein zusätzlicher Anreiz für die Kirgisische Republik gegeben, weitere Fortschritte in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte und verantwortungsvolle Staatsführung zu erzielen. 

Der Kooperationsrat befasste sich außerdem mit regionalen Entwicklungen im Energiesektor sowie mit sicherheitspolitischen Herausforderungen wie Grenzmanagement und Radikalisierung. Die Stabilität Zentralasiens ist ein gemeinsames Anliegen der Kirgisischen Republik und der Union, und die Parteien sind bestrebt, ihre Zusammenarbeit in diesem Bereich zu vertiefen. Die Union begrüßte die Entscheidung Kirgisistans, im April eine von der EU unterstützte Tagung der Initiative für Grenzsicherheit in Zentralasien (CABSI) in Bischkek zu veranstalten.

Die Union war auf der Tagung des Kooperationsrates durch Bert KOENDERS, Minister für auswärtige Angelegenheiten des Königreichs der Niederlande, in seiner Eigenschaft als Leiter der EU-Delegation vertreten. Die Delegation der Kirgisischen Republik wurde von Erlan ABDYLDAEV, Minister für auswärtige Angelegenheiten der Kirgisischen Republik, in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Kooperationsrates angeführt.  Treffen mit der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, und mit dem Kommissionsmitglied für internationale Zusammenarbeit und Entwicklung, Neven Mimica, sollen am Dienstag, den 16. Februar stattfinden.

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Video einer Ausschusssitzung - Mittwoch, 17. Februar 2016 - 09:09 - Unterausschuss für Sicherheit und Verteidigung

Dauer des Videos : 193'
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Haftungsausschluss : Die Verdolmetschung der Debatten soll die Kommunikation erleichtern, sie stellt jedoch keine authentische Aufzeichnung der Debatten dar. Authentisch sind nur die Originalfassungen der Reden bzw. ihre überprüften schriftlichen Übersetzungen.
Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
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Artikel - EU-Iran Beziehungen: "Wir müssen gegenseitiges Vertrauen gewinnen" - Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Wed, 17/02/2016 - 11:44
Das Nuklearabkommen mit Iran bildete das Ende einer langen Zeitspanne, die von Sanktionen geprägt war und eröffnete ein neues Kapitel in den Beziehungen zwischen Iran und der Europäischen Union. Am Dienstag (16.2.) diskutierte der Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten mit dem iranischen Außenminister Javad Zarif über die Zukunft der EU-Iran Beziehungen, die Lage in der Region und die Menschenrechte.
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
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Artikel - EU-Iran Beziehungen: "Wir müssen gegenseitiges Vertrauen gewinnen" - Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

Das Nuklearabkommen mit Iran bildete das Ende einer langen Zeitspanne, die von Sanktionen geprägt war und eröffnete ein neues Kapitel in den Beziehungen zwischen Iran und der Europäischen Union. Am Dienstag (16.2.) diskutierte der Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten mit dem iranischen Außenminister Javad Zarif über die Zukunft der EU-Iran Beziehungen, die Lage in der Region und die Menschenrechte.
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
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Video einer Ausschusssitzung - Dienstag, 16. Februar 2016 - 15:21 - Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

Dauer des Videos : 191'
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Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
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Libyen: EU erweitert und verlängert ihre Grenzmanagementmission

Europäischer Rat (Nachrichten) - Tue, 16/02/2016 - 15:16

Am 15. Februar 2016 hat die EU ihre Mission zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libyen) um eine zivile Planungskapazität erweitert.

Gleichzeitig wurde die Mission vom Rat um sechs Monate bis zum 21. August 2016 verlängert.


Nach dieser Änderung kann die EUBAM Libyen nunmehr bei der Planung einer möglichen künftigen zivilen Krisenbewältigungsmission zum Aufbau und zur Unterstützung von Kapazitäten im Bereich der Reform des Sicherheitssektors Hilfestellung leisten. Die zivile Planungskapazität wird eng mit der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Libyen zusammenarbeiten und deren Bemühungen unterstützen und sich mit den rechtmäßigen libyschen Behörden und anderen einschlägigen Ansprechpartnern im Bereich Sicherheit abstimmen. 

Als Teil der EU-Strategie zur Unterstützung des Übergangs in Libyen hilft die Mission beim Aufbau von Kapazitäten zur verstärkten Sicherung der Land-, See- und Luftgrenzen des Landes. 

Sie wurde im Mai 2013 mit dem Beschluss 2013/233/GASP eingeleitet. Im Dezember 2015 wurde sie mit dem Beschluss (GASP) 2015/2276 geändert und verlängert.

Das Mandat der Mission, die derzeit in Tunis stationiert ist, wurde um weitere sechs Monate bis zum 21. August 2016 verlängert, damit sie verstärkt bei der zivilen Planung helfen kann.  Das Personal der Mission besteht nunmehr aus 16 internationalen Mitarbeitern.  Ihre finanzielle Ausstattung beläuft sich auf 4 475 Mio. Euro.

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Simbabwe: EU verlängert Sanktionen um ein Jahr

Europäischer Rat (Nachrichten) - Tue, 16/02/2016 - 15:16

Der Rat hat am 15. Februar 2016 einen Beschluss angenommen, durch den die restriktiven Maßnahmen der EU gegen Simbabwe bis zum 20. Februar 2017 verlängert werden. Der Beschluss erging im Anschluss an die jährliche Überprüfung der restriktiven Maßnahmen der EU gegen Simbabwe. 

Die restriktiven Maßnahmen werden demnach weiterhin für den simbabwischen Präsidenten Robert Mugabe, seine Ehefrau Grace Mugabe, sowie die Zimbabwe Defence Industries gelten, während die Maßnahmen gegen fünf hochrangige Mitglieder des Sicherheitsapparats ausgesetzt bleiben. Außerdem werden 78 Personen und acht Organisationen, in Bezug auf die die Maßnahmen ausgesetzt worden waren, von der Sanktionsliste gestrichen. Das Waffenembargo wird aufrechterhalten. 

Der Beschluss wird am 17. Februar 2016 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Die restriktiven Maßnahmen wurden ursprünglich im Februar 2002 eingeführt, als der Rat seine große Besorgnis über die Situation in Simbabwe, insbesondere wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen durch die Regierung des Landes, zum Ausdruck brachte.

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Video einer Ausschusssitzung - Dienstag, 16. Februar 2016 - 09:05 - Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

Dauer des Videos : 215'
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Haftungsausschluss : Die Verdolmetschung der Debatten soll die Kommunikation erleichtern, sie stellt jedoch keine authentische Aufzeichnung der Debatten dar. Authentisch sind nur die Originalfassungen der Reden bzw. ihre überprüften schriftlichen Übersetzungen.
Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
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Schlussfolgerungen des Rates zu den Prioritäten der EU in den VN-Menschenrechtsgremien im Jahr 2016

Europäischer Rat (Nachrichten) - Tue, 16/02/2016 - 13:31
  1. Anlässlich des zehnten Jahrestages der Gründung des VN-Menschenrechtsrats und seiner bevorstehenden 31. Tagung bekräftigt die EU, dass sie die mit der Förderung und dem Schutz der Menschenrechte betrauten Gremien der Vereinten Nationen mit aller Entschiedenheit unterstützt. Sie wird sich im Menschenrechtsrat und im Dritten Ausschuss der VN-Generalversammlung wieder aktiv einbringen, um die allgemeine Gültigkeit, Unteilbarkeit und Interdependenz der Menschenrechte zu verteidigen und zur Geltung zu bringen, und Menschenrechtsverletzungen, die in der Welt geschehen, auch künftig in diesen Gremien zur Sprache bringen.
  2. Die EU begrüßt das Engagement und die Arbeit des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte und seiner Mitarbeiter und wird weiter für die Integrität, Unabhängigkeit und Handlungsfähigkeit des Amts des Hohen Kommissars für Menschenrechte eintreten und sie verteidigen; dieses Amt leistet wichtige Arbeit, wenn es darum geht, den Menschenrechten weltweit mehr Geltung zu verschaffen und dafür zu sorgen, dass sich Menschenrechtsnormen in konkreten Verbesserungen niederschlagen.
  3. Die EU tritt für ein proaktives, reaktionsschnelles und wirkungsvolles VN-Menschenrechtssystem ein und ist entschieden dafür, dass die Menschenrechte noch konsequenter in allen Arbeitsbereichen der Vereinten Nationen berücksichtigt werden. In diesem Sinne will sie gemeinsam mit Partnern aus allen Regionen dafür sorgen, dass die VN-Gremien weiter eine ehrgeizige thematische Agenda verfolgen und sich mit den gravierendsten Fällen der Missachtung von Menschenrechten in der Welt befassen und Menschenrechtsverletzungen sowie Gewalt und Diskriminierung unmissverständlich und auf das Schärfste verurteilen.
  4. Die EU ruft alle Staaten auf, ihre uneingeschränkte Zusammenarbeit mit den Sonderverfahren des VN‑Menschenrechtsrats anzubieten und unter anderem sicherzustellen, dass Zugang und Kontakte von Mandatsträgern zu Einzelpersonen und zur Zivilgesellschaft nicht behindert werden. Sie unterstreicht, wie wichtig die allgemeine regelmäßige Überprüfung ist, und appelliert an alle Länder, in vollem Umfang daran mitzuwirken und sich dafür einzusetzen. Zugleich bekräftigt sie, dass sie die VN-Vertragsorgane, die bei der Überwachung der Einhaltung der Menschenrechtsverpflichtungen eine entscheidende Rolle spielen, uneingeschränkt unterstützt.
  5. Syrien ist Schauplatz der massivsten und schrecklichsten Menschenrechts- und humanitären Krise der Neuzeit, der die Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen ihre ganze Aufmerksamkeit schenken müssen. Die EU verlangt, dass die Menschenrechtsverletzungen des Assad-Regimes und aller anderen Konfliktparteien sofort ein Ende haben; sie tritt dafür ein, dass die Untersuchungskommission ihre Arbeit fortsetzt, appelliert eindringlich an alle Beteiligten, zuzulassen, dass humanitäre Helfer unverzüglich, ungehindert und ohne Unterbrechung ins Land gelangen, fordert, dass die Verantwortlichen für Verstöße uneingeschränkt zur Rechenschaft gezogen werden und die Straflosigkeit beendet wird, und ruft den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen abermals auf, den Internationalen Strafgerichtshof mit der Lage in Syrien zu befassen. Sie verurteilt zudem weiterhin auf das Schärfste die anhaltenden schweren, systematischen und weit verbreiteten Menschenrechtsverletzungen, die von Da'esh unter anderem in Syrien, Irak und Libyen begangen werden, und fordert, dass diese Taten geahndet werden. Ferner fordert sie die irakische Regierung sowie die Regierung der Region Kurdistan dringend auf, die Rechte aller irakischen Bürger zu achten und dafür zu sorgen, dass Hinweisen auf Verstöße uneingeschränkt nachgegangen wird.
  6. Angesichts der andauernden ernsten Lage der Menschenrechte in der DVRK wird die EU weiter gemeinsam mit Japan und gleichgesinnten Partnern die von der DVRK begangenen Menschenrechtsverletzungen zur Sprache bringen und dafür sorgen, dass die internationalen Anstrengungen, die zum Ziel haben, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, nicht erlahmen; zudem ruft sie den VN-Sicherheitsrat erneut auf, zu prüfen, ob der Internationale Strafgerichtshof mit der Lage in der DVRK befasst werden kann.
  7. Die EU wird auf die schweren Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem Konflikt in der Ostukraine und auf die höchst besorgniserregende Menschenrechtslage auf der Halbinsel Krim, deren rechtswidrige Annexion durch die Russische Föderation sie nicht anerkennt und nach wie vor verurteilt, hinweisen. Sie unterstützt die VN-Mission zur Überwachung der Menschenrechtslage in der Ukraine uneingeschränkt und ruft alle Beteiligten auf, das humanitäre Völkerrecht und die internationalen Menschenrechtsnormen zu achten. Für die Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten in der Ukraine ist es zudem weiterhin von grundlegender Bedeutung, dass die Rechtsstaatlichkeit insgesamt konsolidiert wird.
  8. Die EU wird dafür sorgen, dass der Verschlechterung der Menschenrechtslage in Burundi mehr Aufmerksamkeit zuteil wird, und sie fordert erneut eine Beendigung der Gewalt und der Menschenrechtsverletzungen. Sie wird weiterhin eine angemessene und wirksame Reaktion des Menschenrechtsrats auf die besorgniserregende Lage in Südsudan, wo die Feindseligkeiten zu massiven Menschenrechtsverletzungen geführt haben, anmahnen. Sie verurteilt abermals die Menschenrechtsverletzungen, die von Terrorgruppen in Afrika begangen werden, insbesondere die Angriffe von Boko Haram auf Frauen und Mädchen. In diesem Jahr, dem Afrikanischen Jahr der Menschenrechte, wird die EU gemeinsam mit ihren afrikanischen Partnern Initiativen des Menschenrechtsrats betreffend die Zentralafrikanische Republik, Mali, die Demokratische Republik Kongo, Eritrea und Sudan unterstützen.
  9. Angesichts der andauernden Menschenrechtsverletzungen und der vielen Hinrichtungen in Iran wird sich die EU im Hinblick auf die Verbesserung der Menschenrechtslage erneut für eine Verlängerung des Mandats des Sonderberichterstatters aussprechen. Sie wird zudem dafür eintreten, dass der Menschenrechtsrat der Lage der Menschenrechte in Libyen und den besetzten palästinensischen Gebieten genügend Aufmerksamkeit widmet. Auch wird sie sich für eine angemessene Reaktion auf die Verschlechterung der humanitären Lage und der Lage der Menschenrechte in Jemen einsetzen. Die EU sieht weiterhin mit Sorge, dass in Saudi-Arabien Menschen für Taten, die sie als Minderjährige begangen haben, zum Tode verurteilt werden, und dass dort weiter Massenhinrichtungen stattfinden. Sie wird die Menschenrechtslage in Belarus weiter aufmerksam beobachten.
  10. Die EU begrüßt die historischen Wahlen in Myanmar/Birma im November 2015; sie wird ihre Initiativen angesichts der Entwicklungen vor Ort überprüfen und die neue Regierung ermutigen, die anhaltenden Menschenrechtsprobleme rasch und entschlossen anzugehen und weitere Verbesserungen herbeizuführen. Sie wird ferner die Bemühungen Sri Lankas um die Bewältigung der Menschenrechtsprobleme und die Einleitung eines glaubwürdigen Prozesses der Unrechtsaufarbeitung, Rechenschaftspflicht und Versöhnung aufmerksam beobachten.
  11. Die EU tritt entschlossen für die Abschaffung der Todesstrafe ein und verurteilt diese, wann und wo immer sie angewendet wird. Sie wird ihre Stimme gegen Hinrichtungen erheben, insbesondere wenn es sich um Massenhinrichtungen handelt oder wenn die Todesstrafe bei Straftaten verhängt wird, die von Personen unter 18 Jahren begangen wurden. Sie wird weiter auf Verstöße gegen Mindeststandards aufmerksam machen. Sie ist besorgt angesichts der vielen Länder, die wieder Hinrichtungen einführen, und wird sich dafür einsetzen, dass die Resolution über ein Moratorium für die Todesstrafe auf der VN‑Generalversammlung stärkere überregionale Unterstützung erhält. Die EU wird zudem ihre Stimme gegen Folter erheben und die Arbeit der VN zur Bekämpfung von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterstützen.
  12. Die EU wird weiterhin für die Meinungsfreiheit und die freie Meinungsäußerung – auch im Internet – sowie für die Vereinigungs- und die Versammlungsfreiheit eintreten, die Grundpfeiler der Demokratie sind und zur friedlichen Beilegung von Konflikten beitragen. Sie wertschätzt eine enge Partnerschaft mit der Zivilgesellschaft und lehnt die Auferlegung ungerechtfertigter oder unverhältnismäßiger Beschränkungen für die Tätigkeit von Organisationen der Zivilgesellschaft, deren Registrierung und Zugang zu Finanzmitteln – selbst im Namen der Terrorismusbekämpfung – entschieden ab. Sie verurteilt ferner jede Form der Schikanierung, Einschüchterung oder Verfolgung, einschließlich gewalttätiger Übergriffe und Tötung, von Menschenrechtsverteidigern, Journalisten oder Bloggern und prangert jegliche Art von Repressalien gegen Einzelpersonen und Organisationen der Zivilgesellschaft aufgrund ihrer Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen an.
  13. Die EU wird für die Grundsätze der Gleichheit und Nichtdiskriminierung eintreten und lehnt jegliche Diskriminierung, einschließlich der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung und der Geschlechtsidentität, oder aus sonstigen Gründen oder eines sonstigen Status entschieden ab. Sie bekräftigt ihre nachdrückliche Ablehnung jeder Form von Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz weltweit. Sie wird auch weiterhin Religions- und Weltanschauungsfreiheit fördern, sich entschieden gegen religiöse Intoleranz wenden und fordern, dass Personen, die religiösen oder anderen Minderheiten angehören, stärker vor Verfolgung und Gewalt geschützt werden. Da Religions- und Weltanschauungsfreiheit sowie die Freiheit der Meinungsäußerung eng miteinander verknüpft sind, ist die Förderung dieser Freiheiten eine zentrale Komponente, wenn es darum geht, Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Weltanschauung zu bekämpfen.
  14. Der Rat ist entschlossen, die Geschlechtergleichstellung, die Stärkung der Rolle der Frauen und die Rechte der Frau voranzubringen; er verweist in diesem Zusammenhang auf seine Schlussfolgerungen vom 26. Mai 2015 zu Gleichstellungsfragen in der Entwicklungspolitik und erneuert sein nachdrückliches Bekenntnis zur Gleichstellung der Geschlechter, zu den Menschenrechten, zur Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen und zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt. Die EU tritt weiterhin für die Förderung, den Schutz und die Verwirklichung aller Menschenrechte und für die umfassende und effektive Umsetzung der Aktionsplattform von Beijing und des Aktionsprogramms der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung sowie der Ergebnisse ihrer Überprüfungskonferenzen und in diesem Zusammenhang für die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte ein. Sie wird sich auch künftig für die wirksame Umsetzung der Resolution 1325 des VN‑Sicherheitsrats und der nachfolgenden Resolutionen zu Frauen, Frieden und Sicherheit einsetzen. Ferner wird sie verstärkt darauf hinwirken, jede Form der Gewalt gegen Frauen und Mädchen weltweit zu verhindern und zu beseitigen.
  15. Im Einklang mit ihrer seit langem verfolgten Politik setzt sich die EU dafür ein, die Rechte von Kindern weltweit zu fördern und zu schützen. Sie wird verstärkt daran arbeiten, Mädchen und Jungen vor jeder Form der Gewalt und des Missbrauchs, vor sexueller Ausbeutung und schädlichen Praktiken wie Genitalverstümmelung bei Mädchen und Frauen sowie Kinder-, Früh- und Zwangsheirat zu schützen. Sie wird sich ferner weiter an den internationalen Bemühungen zum Schutz und zur Unterstützung von Kindern, die von bewaffneten Konflikten betroffen sind, beteiligen.
  16. Die EU betont, wie wichtig es für die Verwirklichung der Ziele der nachhaltigen Entwicklung ist, die Agenda 2030 umfassend und wirksam umzusetzen, auch mit Hilfe eines auf Rechten beruhenden Ansatzes, der alle Menschenrechte und die Gleichstellung der Geschlechter umfasst; und sie wird für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte im Kontext des Klimawandels eintreten. Zudem wird sie 2016 ihre Bemühungen um die Förderung und den Schutz der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte intensivieren. Sie wird die VN‑Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte umsetzen und weiter voranbringen, auch zusammen mit Drittländern, und die Bemühungen um besseren Zugang zu wirksamen Rechtsbehelfen unterstützen.
  17. Die EU wird hervorheben, wie wichtig es ist, internationales Flüchtlingsrecht zu achten und die Menschenrechte von Asylsuchenden, Flüchtlingen, Migranten und aller Vertriebenen zu schützen, wobei vor allem die besondere Gefährdung von Frauen und Kindern zu berücksichtigen ist. Die Reaktion auf die globale Flüchtlingskrise stellt die Union wie so viele andere vor eine riesige Herausforderung, sie hält jedoch an ihrer Zusage fest, das Recht auf Asyl und den höchstmöglichen Schutz der Menschenrechte für alle Menschen zu gewährleisten.
  18. Fünfzig Jahre nach der Annahme des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte im Jahr 1966 ruft die EU erneut zu deren weltweiter Ratifizierung auf. Unter Hinweis auf den strategischen Rahmen der EU für Menschenrechte und Demokratie und den Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie für den Zeitraum 2015-2019 bekräftigt die EU ihr Eintreten für die universelle Gültigkeit, Unteilbarkeit und Interdependenz aller Menschenrechte. Die EU wird Länder, Organisationen und Akteure aus allen Regionen dazu anhalten – auch über den EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte –, sich für die Verwirklichung aller Menschenrechte für alle Menschen auf der ganzen Welt einzusetzen.
Categories: Europäische Union

Artikel - Britische Reformforderungen: Cameron in Brüssel

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Tue, 16/02/2016 - 13:11
Allgemeines : Im Falle einer Einigung über eine Reform der britischen EU-Mitgliedschaft werde das EU-Parlament alles tun, um den Kompromiss zu unterstützen. Das Ergebnis stehe jedoch noch nicht fest, warnte Parlamentspräsident Schulz. Der britische Premierminister Cameron debattierte am Dienstag (16.2.) mit ranghohen EU-Abgeordneten über die Position des Parlaments. Die britischen Reformforderungen sind Gegenstand des EU-Gipfels am Donnerstag, wo Schulz die Haltung des Parlaments darlegen wird.

Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
Categories: Europäische Union

Press release - Human rights are a litmus test for EU-Iran relations, say foreign affairs MEPs - Committee on Foreign Affairs

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Tue, 16/02/2016 - 12:50
After the nuclear deal with Iran there is room to develop EU-Iran relations, but not at the expense of human rights, said Foreign Affairs Committee MEPs in Tuesday’s debate with Iran's Foreign Affairs Minister Mohammad Javad Zarif. Ways to end violence in Syria and Yemen, and Iran's relations with Saudi Arabia were also among the topics discussed.
Committee on Foreign Affairs

Source : © European Union, 2016 - EP
Categories: Europäische Union

Press release - Human rights are a litmus test for EU-Iran relations, say foreign affairs MEPs - Committee on Foreign Affairs

After the nuclear deal with Iran there is room to develop EU-Iran relations, but not at the expense of human rights, said Foreign Affairs Committee MEPs in Tuesday’s debate with Iran's Foreign Affairs Minister Mohammad Javad Zarif. Ways to end violence in Syria and Yemen, and Iran's relations with Saudi Arabia were also among the topics discussed.
Committee on Foreign Affairs

Source : © European Union, 2016 - EP
Categories: Europäische Union

Highlights - EU Monitoring Mission in Georgia: state of play and future perspectives - Subcommittee on Security and Defence

On 17 February, SEDE will exchange views on the state of play and future perspectives of the EUMM Georgia with Kęstutis Jankauskas, Head of Mission of EUMM Georgia, Kenneth Deane, Director of the EU Civilian Planning and Conduct Capability, EEAS, and Natalie Sabanadze, Ambassador of Georgia to the EU.
Further information
draft agenda and meeting documents
Source : © European Union, 2016 - EP
Categories: Europäische Union

Highlights - Space capabilities for security and defence - Subcommittee on Security and Defence

On 18 February, SEDE will hold an exchange of views with Johann-Dietrich Wörner, Director-General of the European Space Agency, on building a European architecture of space capabilities for security and defence.
Further information
draft agenda and meeting documents
Source : © European Union, 2016 - EP
Categories: Europäische Union

Schlussfolgerungen des Rates zu Belarus

Europäischer Rat (Nachrichten) - Tue, 16/02/2016 - 12:20
  1. Der Rat erinnert an seine Schlussfolgerungen vom 31. Januar 2011, 20. Juni 2011, 23. März 2012 sowie vom 15. Oktober 2012 und hebt hervor, welche Bedeutung er den Beziehungen zur Republik Belarus und dem belarussischen Volk beimisst.
  2. Gleichzeitig ist der Rat nach wie vor über die Lage der Menschenrechte in Belarus besorgt und erinnert daran, dass die Beziehungen zwischen der EU und Belarus auf gemeinsamen Werten – insbesondere der Wahrung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit – beruhen sollten.
  3. Der Rat würdigt die Schritte, die Belarus in den letzten beiden Jahren unternommen hat und die zur Verbesserung der gegenseitigen Beziehungen beigetragen haben, beispielsweise die proaktive Teilnahme von Belarus an der Östlichen Partnerschaft und an der "Übergangsphase" hinsichtlich Fragen der Modernisierung, die Wiederaufnahme des Menschenrechtsdialog zwischen der EU und Belarus, die Aufnahme von Verhandlungen über ein Visaerleichterungs- und ein Rückübernahmeabkommen sowie über eine Mobilitätspartnerschaft, das Vorantreiben der Zusammenarbeit bei der Harmonisierung der digitalen Märkte und die Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung über einen Frühwarnmechanismus im Energiesektor. Der Rat begrüßt zudem die konstruktive Rolle von Belarus in der Region.
  4. Die Freilassung sämtlicher verbleibender politischer Gefangenen am 22. August 2015 war ein lang erhoffter Schritt, zu dem die EU immer wieder aufgerufen hatte. Als Reaktion auf diese Freilassungen und die Präsidentschaftswahlen vom 11. Oktober 2015, die in einem gewaltfreien Umfeld abgehalten worden waren, sowie unter Berücksichtigung des Standes der Beziehungen zwischen der EU und Belarus insgesamt beschloss der Rat im Oktober 2015, die meisten der restriktiven Maßnahmen für vier Monate auszusetzen.
    Der Rat stellt fest, dass für die Beziehungen zwischen der EU und Belarus die Möglichkeit einer weiteren Vertiefung auf der Grundlage einer positiveren Agenda besteht, und dass Fortschritte in unterschiedlichsten Bereichen besser durch bessere Kommunikationskanäle erzielt werden können.
  5. In diesem Zusammenhang kommt der Rat überein, dass die EU die restriktiven Maßnahmen in Bezug auf 170 Einzelpersonen und drei Unternehmen, deren Aufnahme in die Liste derzeit ausgesetzt ist, nicht verlängern wird. Der Rat kommt ferner überein, dass das Waffenembargo und die restriktiven Maßnahmen in Bezug auf vier Einzelpersonen, die im Zusammenhang mit dem nicht aufgeklärten Verschwinden von zwei Oppositionspolitikern – ein Geschäftsmann und ein Journalist – in die Liste aufgenommen wurden, um einen Zeitraum von zwölf Monaten verlängert werden.
  6. Im Hinblick auf die 2016 stattfindenden Parlamentswahlen fordert der Rat die belarussische Regierung nachdrücklich auf, die im Abschlussbericht der OSZE/des BDIMR über die Durchführung der Präsidentschaftswahlen enthaltenen Empfehlungen, einschließlich in Bezug auf den Rechts- und Verfahrensrahmen, zügig umzusetzen. Er begrüßt, dass Belarus dem Dialog und der Zusammenarbeit mit der OSZE/dem BDIMR zunehmend aufgeschlossen gegenübersteht. Der Rat erinnert daran, dass er Verbesserungen in diesem Bereich sowie der Wahrung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Belarus große Bedeutung beimisst.
  7. Der Rat verurteilt die Vollstreckung der Todesstrafe in Belarus, wobei er insbesondere die beiden jüngst ergangenen Todesurteile bedauert, und appelliert nachdrücklich an die belarussische Regierung, ein Moratorium als einen ersten Schritt zur Abschaffung der Todesstrafe zu beschließen. Er sieht den für 2016 zum Thema Todesstrafe geplanten Veranstaltungen auf Sachverständigenebene sowie unter Einbeziehung der Öffentlichkeit mit Interesse entgegen.
    Der Rat bekräftigt seine Forderung zur Wiederherstellung der bürgerlichen und politischen Rechte ehemaliger politischer Gefangener und hebt die Notwendigkeit hervor, die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu gewährleisten, einschließlich indem die Registrierung politischer und zivilgesellschaftlicher Organisationen gestattet wird. Er betont, wie wichtig eine lebendige Zivilgesellschaft für das soziale und wirtschaftliche Wohlergehen eines Landes ist, und fordert die belarussische Regierung auf, der Zivilgesellschaft eine umfassendere Teilhabe an den Aussprachen über die Regierungspolitik zu erlauben. Ferner fordert er die belarussische Regierung dringend auf, alle Hindernisse für eine freie und unabhängige Medienarbeit zu beseitigen, einschließlich durch die Registrierung neuer Medieneinrichtungen und die Akkreditierung von Journalisten. Zudem appelliert er an Belarus, die Rechte der Angehörigen nationaler Minderheiten zu wahren. Er wird diesbezüglich die Lage in Belarus weiter aufmerksam verfolgen.
  8. Der Rat begrüßt die Wiederaufnahme des Menschenrechtsdialog zwischen der EU und Belarus und sieht der nächsten Runde dieses Dialogs, zu der Belarus angeboten hat, sie im späten Frühjahr in Minsk abzuhalten, mit Interesse entgegen. Dies und das Engagement von Belarus im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung 2015 sind als positive Schritte zu werten, und der Rat ermutigt die belarussischen Behörden, die Arbeiten in diesen Bereichen fortzusetzen, wobei Belarus nahegelegt wird, hierbei auch die Zivilgesellschaft einzubeziehen.
    Die EU fordert Belarus ferner auf, die Empfehlungen der VN-Vertragsorgane umzusetzen und in vollem Umfang mit den VN-Sonderverfahren – einschließlich mit dem VN-Sonderberichterstatter über die Menschenrechtssituation in Belarus – und anderen Mechanismen zusammenzuarbeiten. Der Rat ermutigt zu einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen Belarus und dem Europarat im Hinblick auf eine ordentliche Mitgliedschaft im Europarat.
    Der Rat bekräftigt die Bereitschaft der EU, Belarus bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen zur Demokratisierung und uneingeschränkten Wahrung der Menschenrechte zu unterstützen, und sieht einer Erörterung dieser Themen auf bilateraler Ebene erwartungsvoll entgegen.
  9. Der Rat bekräftigt erneut seine feste Entschlossenheit, das Engagement der EU gegenüber der Bevölkerung und der Zivilgesellschaft von Belarus zu verstärken. Ihm ist sehr an einer Verstärkung der Kontakte zwischen den Menschen in der EU und in Belarus gelegen, die durch Programme wie Erasmus+ gefördert werden sollten, und er sieht dem raschen Abschluss der Verhandlungen und der Unterzeichnung des Visaerleichterungs- und des Rückübernahmeabkommens sowie der Mobilitätspartnerschaft mit Interesse entgegen.
  10. Der Rat bekräftigt gutnachbarliche Beziehungen und die regionale Zusammenarbeit als wichtige Bestandteile einer Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen der EU und Belarus. Unter Hinweis auf seine Schlussfolgerungen vom 20. Juli 2015 zur Energiediplomatie erinnert der Rat erneut daran, dass die nukleare Sicherheit jenseits der Grenzen der EU gewährleistet werden muss, und fordert Belarus auf, diesbezüglich konstruktiv mit den zuständigen internationalen Behörden zusammenzuarbeiten.
  11. Der Rat ist nach wie vor bereit, die Beziehungen zwischen der EU und Belarus weiter auszubauen und weitere Schritte zu unternehmen, um die politischen Beziehungen und die sektorale Kooperation in dem geeigneten Kontext zu verstärken. Der Rat begrüßt die Absicht der Kommission, in diesem Jahr eine Zusammenarbeit mit Belarus im Rahmen von Partnerschaften ("Twinning") aufzunehmen. Er weist nachdrücklich auf die Bedeutung der Überprüfung der ENP hin und stellt fest, dass Belarus eine gute Gelegenheit dafür bietet, einen differenzierten Ansatz anzuwenden. Der Rat hat daher beschlossen, die Durchführung der Maßnahmen zur Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen der EU und Belarus in mehreren Bereichen der Wirtschaft, des Handels und der Unterstützung zu beschleunigen, zwecks Modernisierung von Belarus und seiner Wirtschaft und zum Wohle der belarussischen Bevölkerung, auch im Hinblick auf einen Beitritt zur WTO und in Zusammenarbeit mit den internationalen Finanzinstitutionen, insbesondere der EIB und der EBRD entsprechend ihren jeweiligen Mandaten. Der Rat ermutigt Belarus zur beschleunigten Durchführung der dringend notwendigen Wirtschaftsreformen. Konkrete Schritte seitens Belarus zur Gewährleistung der Grundfreiheiten, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte werden für die Gestaltung der künftigen Politik der EU gegenüber Belarus weiterhin entscheidend sein.
  12. Der Rat wird als Folgemaßnahme zur Übergangsphase zu Modernisierungsfragen mit der Arbeit der Koordinierungsgruppe EU-Belarus befasst bleiben, einschließlich mit einer Agenda mit Menschenrechtsfragen, und hegt die Erwartung, dass die Zivilgesellschaft einbezogen wird.
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Schlussfolgerungen des Rates zu Burundi

Europäischer Rat (Nachrichten) - Tue, 16/02/2016 - 12:10
  1. Trotz aller Bemühungen der internationalen Gemeinschaft ist die Situation in Burundi weiterhin festgefahren. Immer wieder spielen sich in dem Land Szenen der Gewalt ab und gibt es Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen die Menschenrechte. Die Europäische Union (EU) verurteilt entschieden jede Anwendung von Gewalt, um die Krise in Burundi zu lösen. Die fehlende Aussicht auf eine politische Lösung erhöht das Risiko einer Radikalisierung der Standpunkte und von gewalttätigen Konfrontationen. Die prekäre wirtschaftliche Lage des Landes könnte diese Situation noch weiter verschärfen. In diesem Zusammenhang wiederholt die EU, dass der Schutz und die Unterstützung der Bevölkerung für sie Vorrang haben.
  2. Nur ein inklusiver politischer Dialog unter internationaler Vermittlung, der das Abkommen von Arusha und die Verfassung Burundis achtet, wird zu einer Lösung der Krise führen. Die EU begrüßt die Vermittlungsbemühungen der Ostafrikanischen Gemeinschaft (EAC), die das erste Treffen des innerburundischen Dialogs am 28. Dezember in Entebbe ermöglicht haben. Es ist dringend erforderlich, dass der innerburundische Dialog in einem wirklich inklusiven Rahmen und ohne Vorbedingungen wiederaufgenommen wird. Die EU appelliert an alle Parteien, insbesondere an die burundischen Behörden, sich in diesem Sinne zu engagieren.
  3. Die EU nimmt die Beschlüsse zur Kenntnis, die der Rat für Frieden und Sicherheit der Afrikanischen Union (AU) auf seiner 571. Tagung am 29. Januar 2016 auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs gefasst hat. Die EU begrüßt den Beschluss der AU, eine sehr hochrangige AU-Delegation nach Burundi zu entsenden, um Kontakt mit den höchsten Repräsentanten der Republik und den anderen beteiligten burundischen Parteien aufzunehmen. Ihre Abreise nach Burundi sollte so schnell wie möglich erfolgen, damit Konsultationen zum inklusiven innerburundischen Dialog aufgenommen werden können. Die EU begrüßt den an alle beteiligten Parteien in Burundi gerichteten Appell, dem Ansinnen der Vermittler zur Fortsetzung eines echten und inklusiven Dialogs ohne Vorbedingungen unverzüglich nachzukommen. Die EU sieht ferner die nachdrückliche Verurteilung jeglicher Gewalt durch die AU, egal von wem sie ausgeübt wird, sowie die Verurteilung der nach wie vor bestehenden Straflosigkeit als ermutigende Zeichen.
  4. Die EU begrüßt den Besuch des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen am 21./22. Januar 2016 in Burundi und weist auf die Bedeutung hin, die die Mitglieder des VN-Sicherheitsrates einer politischen Lösung in Burundi, die von einer internationalen Präsenz in dem Land getragen wird, beimessen. In diesem Zusammenhang begrüßt sie die Arbeit des Sonderberaters des Generalsekretärs. Die EU unterstützt eine stärkere Einbindung der VN, der AU und der EAC in die Vermittlungsbemühungen und betont erneut, dass sie sich zu diesen Bemühungen bekennt.
    Die EU erinnert daran, dass die internationale Gemeinschaft auf eine Verschlechterung der Situation vorbereitet sein muss und dass es wichtig ist, die diesbezüglichen Arbeiten fortzusetzen; sie ist bereit, die Maßnahmen der VN und der AU zu unterstützen, die darauf abzielen, über koordinierte Notfallpläne zu verfügen.
  5. Da keine positiven Signale erkennbar sind, wird die EU die geeigneten Maßnahmen ergreifen, die erforderlich sind. Die Konsultationen nach Artikel 96 des Cotonou-Abkommens vom 8. Dezember 2015 in Brüssel haben nicht dazu geführt, dass der Missachtung wesentlicher Elemente der Partnerschaft durch Burundi begegnet werden konnte. Es ist von zentraler Bedeutung, dass die burundische Regierung – wie vom VN-Sicherheitsrat und vom AU-Rat für Frieden und Sicherheit gefordert – am innerburundischen Dialog tatsächlich teilnimmt. Auch jede andere Maßnahme, die eine Befriedung bewirkt und eine politische Öffnung ermöglicht, wird als ein sehr wichtiges positives Signal gewertet. Die EU, die einer der Hauptentwicklungspartner Burundis ist, bekräftigt ihren Willen, das burundische Volk durch seine Entwicklungsmaßnahmen weiterhin zu unterstützen.
  6. Die EU ist nach wie vor bereit, humanitäre Maßnahmen zugunsten der Menschen in Burundi zu finanzieren, und ruft die Behörden auf, den humanitären Helfern in Burundi einen direkten, sicheren und ungehinderten Zugang zu garantieren.
  7. Die jüngsten Angriffe der bewaffneten Rebellengruppen gegen die Ordnungskräfte und die Institutionen des Landes sind ebenso wenig hinzunehmen wie der unverhältnismäßige Einsatz von Gewalt durch die internen Sicherheitskräfte bei Repressalien. Die EU bringt ihre Solidarität mit allen Gewaltopfern zum Ausdruck.
  8. Die EU weist erneut darauf hin, dass jeder, der an Gewalttaten, Menschenrechtsverletzungen oder schweren Verstößen gegen die Menschenrechte, darunter Aufstachelung zum Hass, beteiligt ist, zur Rechenschaft gezogen und vor Gericht gebracht werden muss. Die EU erinnert an die von ihr bereits am 1. Oktober 2015 beschlossenen restriktiven Maßnahmen und erklärt, dass sie bereit ist, restriktive Maßnahmen gegen all jene zu verhängen, deren Verhalten zu Gewalt und Repressionen und zu schweren Menschenrechtsverletzungen geführt hat oder führen wird und/oder die den Bemühungen um eine politische Lösung in dem von der AU oder der EAC vorgeschlagenen Rahmen im Wege stehen.
  9. Die EU ist weiterhin zutiefst besorgt angesichts der steigenden Zahl der gemeldeten Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen die Menschenrechte, an denen in einigen Fällen auch die Sicherheitskräfte beteiligt sind. Die Mitteilungen des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte über die mutmaßliche Existenz von Massengräbern, von Fällen sexueller Gewalt, von willkürlichen Verhaftungen, von verschwundenen Personen und Massenhinrichtungen sind alarmierend und erfordern eine umfassende Aufklärung im Rahmen einer eingehenden, unabhängigen und glaubwürdigen Untersuchung.
  10. Die Europäische Union ist ebenfalls zutiefst besorgt über die Einschüchterung und fortgesetzte Schikanierung von Vertretern der Opposition und der Zivilgesellschaft. Sie weist die burundische Regierung auf ihre internationalen Verpflichtungen im Rahmen des Internationalen Pakts über bürgerliche und politischen Rechte hin, die insbesondere die Achtung der Grundfreiheiten und der Rechtsstaatlichkeit sowie die Behandlung justizieller Angelegenheiten, vor allem das Recht auf ein faires und unabhängiges Verfahren, betreffen. Sie fordert die burundische Regierung auf, die Freiheit der Meinungsäußerung sowie die Pressfreiheit zu gewährleisten, so dass burundische und ausländische Journalisten recherchieren und berichten können, ohne dass sie behindert oder eingeschüchtert werden. Die Opposition muss sich der Gewalt enthalten.
  11. In diesem Zusammenhang unterstützt die EU in vollem Umfang die Entsendung von Experten der AU und einer Expertenmission durch den Hohen VN-Kommissar für Menschenrechte im Einklang mit der Entschließung, die vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen auf seiner Sondertagung vom 17. Dezember 2015 angenommen wurde. Nicht zuletzt angesichts der vor kurzem erfolgten Wahl Burundis in den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen appelliert die EU an die burundischen Behörden, den Einsatz der Experten zu erleichtern, deren Präsenz ihrer Ansicht nach zur Befriedung und zum Schutz der Bevölkerung beitragen wird.
  12. In den letzten Jahren haben die Zusammenarbeit und die Entwicklung in der Region der Großen Seen bedeutende Fortschritte gemacht. Die Krise in Burundi stellt die jüngsten Errungenschaften in Frage. Die EU appelliert an das Verantwortungsbewusstsein aller Länder der Region, damit sie zu einer Lösung der Krise beitragen und in keiner Weise die Handlungen der bewaffneten Gruppierungen unterstützen.
Categories: Europäische Union

Highlights - Security situation in the Western Balkans - Subcommittee on Security and Defence

On 17 February SEDE will hold an exchange of views with representatives from the European Commission and an expert from the EU Institute for Security Studies on the security situation in the Western Balkans, including the ongoing migration and refugee crisis.
Further information
draft agenda and meeting documents
Source : © European Union, 2016 - EP
Categories: Europäische Union

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