Deutschland hungert nach Bio-Produkten. Doch trotz günstiger Marktbedingungen und zahlreicher Fördermaßnahmen profitieren Öko-Erzeuger nicht genug von dem Boom. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt will das nun mit der „Zukunftsstrategie Ökologischer Landbau“ ändern. Viele Landwirte und Politiker kritisieren den Anlauf jedoch als halbherzig.
EU-Kommissionsvizepräsident Andrus Ansip geht in die Offensive: Bei der Plenarsitzung des Europaparlament weist er Vorwürfe zurück, wonach die Pläne der Kommission zum digitalen Binnenmarkt auch die Umgehung von Verschlüsselungssystemen beinhalten. EurActiv Brüssel berichtet.
Der Rat hat am 19. Mai den Vorschussbetrag für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen für 2015 auf fast 1 Mrd. € erhöht. Statt ungefähr 67 Mio. € werden die Mitgliedstaaten in diesem Jahr rund 1 Mrd. € an Vorauszahlungen erhalten. Die vom Rat angenommene Verordnung wird die größte Hürde für die Umsetzung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen dadurch beseitigen, dass die finanzielle Belastung für die Haushalte der Mitgliedstaaten verringert und es ihnen ermöglicht wird, rasch Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit auf den Weg zu bringen. Die Annahme der Verordnung erfolgte im Anschluss an die am 21. April im Rat erzielte Einigung und die vom Europäischen Parlament am 29. April erteilte Zustimmung.
Eine kritische finanzielle Masse gewährleistenDie Aufstockung der Vorauszahlungen soll dadurch erreicht werden, dass die Vorschussrate aus der besonderen Mittelzuweisung zugunsten der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen auf 30 % angehoben wird. Derzeit beläuft sich der Vorschuss bei der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen auf 1 % (1,5 % bei Mitgliedstaaten, die finanzielle Unterstützung erhalten). Die Erfahrung hat gezeigt, dass es im Rahmen der derzeitigen Regelung nicht möglich ist, die kritische finanzielle Masse zu erreichen, so dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen auf den Weg bringen könnten. Weil den Mitgliedstaaten selbst die Mittel fehlen, sind sie nicht in der Lage, Begünstigten ausreichende Vorschusszahlungen zu leisten. Dies erweist sich als großes Hindernis für den Start von Projekten, mit denen jungen Europäern geholfen werden soll, einen Arbeits- oder Praktikumsplatz zu finden. In den Mitgliedstaaten mit der höchsten Jugendarbeitslosigkeit sind die Haushaltszwänge am größten. Die neue Verordnung schafft hier Abhilfe, damit junge Menschen zum Zuge kommen, wie es der Europäische Rat gefordert hat.
Der mehrjährige Finanzrahmen der EU muss durch die Aufstockung der Vorauszahlungen nicht geändert werden, und ein Berichtigungshaushaltsplan ist auch nicht erforderlich. Vielmehr werden vorhandene Mittel so genutzt, dass bei der Unterstützung der Begünstigten größtmögliche Wirkung erzielt wird.
HintergrundDie Kommission leistet den Mitgliedstaaten automatisch nach der Annahme jedes operationellen Programms Vorauszahlungen. Weitere Zahlungen, die sogenannten Zwischenzahlungen, dienen lediglich zur Erstattung der von den Mitgliedstaaten bereits getätigten Ausgaben. Die EU-Länder müssen daher in der Regel für einen Großteil der Projekte Vorschüsse aus ihrem jeweiligen nationalen Haushalt leisten.
Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen wurde im Februar 2013 vom Europäischen Rat ins Leben gerufen. Ziel ist es, zusätzliche Mittel in Höhe von 6,4 Mrd. € für den Zeitraum 2014‑2020 bereitzustellen, um die Jugendbeschäftigung in den Regionen zu fördern, die am stärksten von Jugendarbeitslosigkeit betroffen sind. Fördergebiete sind
Eigens für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen wurden Haushaltsmittel in Höhe von 3,2 Mrd. € bereitgestellt. Dazu ist keine Kofinanzierung auf nationaler Ebene erforderlich. Zusätzliche 3,2 Mrd. € sind Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds, die den Mitgliedstaaten im Programmzeitraum 2014-2020 zugewiesen werden.
Derzeit sind rund 7 Millionen junge Europäer in der Situation, dass sie weder in Arbeit sind noch eine Schule besuchen oder eine Ausbildung absolvieren.
Nächste SchritteDie Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.
Der Rat hat sich heute (18. Mai) darauf geeinigt, eine EU-Militäroperation (EUNAVFOR MED) einzurichten, um das Geschäftsmodell der Menschenschmuggel- und Menschenhandelsnetze im Mittelmeer zu zerschlagen. Dieser Beschluss, der eine Komponente der umfassenden Reaktion der EU auf die Herausforderung durch die Migration ist, wird es ermöglichen, die operative Planung der Marineoperation offiziell aufzunehmen.
Die EUNAVFOR MED wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen und im Einklang mit den Anforderungen des Völkerrechts durchgeführt. Die Planung der Operation und die erste Phase der Beobachtung und Prüfung von Menschenschmuggel- und Menschenhandelsnetzen im südlichen zentralen Mittelmeer werden schnellstmöglich durchgeführt. In der zweiten und dritten Phase der Operation würden die an Bord befindlichen Gegenstände der Schleuser in Einklang mit dem Völkerrecht und in Partnerschaft mit den libyschen Behörden durchsucht, beschlagnahmt und zerstört.
Das operative Hauptquartier der EUNAVFOR MED wird in Rom eingerichtet; zum Befehlshaber der Operation wurde Konteradmiral Enrico Credendino aus Italien ernannt. Die gemeinsamen Kosten der Operation belaufen sich auf schätzungsweise 11,82 Mio. € für eine Anlaufphase von zwei Monaten und ein anfängliches Mandat von zwölf Monaten.
Die GSVP-Operation der EU ist Teil einer Reihe umfassender Maßnahmen, mit darauf reagiert werden soll, dass es unmittelbar erforderlich ist, Menschenleben zu retten, Krisensituationen zu bewältigen und die eigentlichen Ursachen der illegalen Migration zu bekämpfen, wie der Europäische Rat am 23. April 2015 gefordert hat.
Die Einleitung der EU-Marineoperation wird auf der Tagesordnung für die Tagung des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) im Juni stehen.
1. Die Europäische Union (EU) verurteilt den versuchten Staatsstreich in Burundi sowie jegliche Gewalttat und jegliche Handlung der Abkehr von der Verfassungsordnung – ungeachtet der Verursacher – und verweist auf die nachdrückliche Aufforderung der Afrikanischen Union an alle Beteiligten in Burundi, ihre Streitigkeiten friedlich zu lösen.
2. Die EU ist zutiefst besorgt angesichts der Lage in Burundi, die sich kurz nach diesem versuchten Staatsstreich als sehr fragil darstellt und durch die Gefahr einer Verschärfung der Spaltungen innerhalb der Gesellschaft Burundis gekennzeichnet ist.
Sie fordert alle Seiten, die Regierung, die Sicherheitskräfte sowie alle politischen Gruppierungen einschließlich ihrer Jugendorganisationen auf, von jeglicher Handlung abzusehen, die die Spannung in Burundi verschärfen könnte, dem höheren Interesse des Landes Rechnung zu tragen und Lösungen zu suchen, mit denen das Abkommen von Arusha, das als Fundament für Frieden und Demokratie dient, eingehalten wird. Die EU appelliert besonders an die Streitkräfte und die Sicherheitskräfte in Burundi, Zurückhaltung zu üben, sich weiter neutral zu verhalten und den Schutz der Zivilbevölkerung zu gewährleisten. Sie ruft ferner dazu auf, dass bei den gerichtlichen Verfahren gegen die mutmaßlichen Urheber des Staatsstreichs die Verteidigungsrechte gewahrt und die Regeln des Rechtsstaats eingehalten werden.
3. Es ist heute von wesentlicher Bedeutung, dass die Behörden, die politischen Kräfte und die Zivilgesellschaft in einen integrativen und transparenten politischen Dialog eintreten. Dieser Dialog muss zu einem politischen Prozess führen, bei dem die Verfassungsvorschriften und die verfassungsmäßigen Institutionen sowie die Grundprinzipien des im Jahr 2000 geschlossenen Abkommens von Arusha für Frieden und Aussöhnung in Burundi geachtet werden, damit der Fortgang des laufenden Wahlprozesses einvernehmlich sichergestellt werden kann. Die EU ruft dazu auf, bei dem integrativen politischen Dialog unbedingt erneut die Voraussetzungen zu überprüfen, die für einen glaubhaften, transparenten und gewaltfreien Wahlprozess erfüllt sein müssen. Die EU ruft dazu auf, die Grundfreiheiten zu achten und insbesondere die Meinungsfreiheit, die Freiheit der Meinungsäußerung und die Pressefreiheit sowie das Recht auf friedlichen Protest zu garantieren.
4. In dieser Hinsicht teilt und unterstützt sie die Einschätzung, zu der die Ostafrikanische Gemeinschaft (EAC) auf ihrem Gipfeltreffen gelangt ist, nämlich dass die erforderlichen Voraussetzungen für die Durchführung der Wahlen nicht gegeben sind und dass die Wahlen daher unbedingt verschoben werden sollten, soweit die Verfassung dies erlaubt. Die EU erinnert daran, dass ihre Unterstützung für den Wahlprozess und die tatsächliche Anwesenheit ihrer Wahlbeobachtungsmission eng daran geknüpft sind, dass diese Voraussetzungen gegeben sind. Sowohl die Mehrheit als auch die Opposition müssen ihrer Verantwortung gerecht werden und ein für die Durchführung von Wahlen geeignetes Umfeld schaffen. In diesem Zusammenhang betont die EU, wie wichtig der zwischen der Regierung und allen politischen Akteuren im März 2013 vereinbarte Fahrplan zur Vorbereitung demokratischer und freier Wahlen in Burundi ist.
5. Die EU unterstützt uneingeschränkt die Bemühungen der Vereinten Nationen und insbesondere des Sondergesandten des Generalsekretärs für die Region der Großen Seen, Saïd Djinnit, sowie die Aktion der Afrikanischen Union (AU) unter Leitung des ehemaligen togoischen Premierministers Edem Kodjo und die Initiativen der Ostafrikanischen Gemeinschaft, die darauf ausgerichtet sind, den Dialog zwischen den Parteien zu erleichtern und die Rückkehr zur Stabilität zu gewährleisten. Sie wird die Beratungen auf dem nächsten EAC-Gipfeltreffen mit Interesse verfolgen.
Die EU ist bereit, einen Beitrag zu diesen Bemühungen zu leisten und fordert alle Beteiligten in Burundi auf, sich aufrichtig, auf geeigneter Ebene und im Geiste der Kompromissbereitschaft und der Versöhnung an diesem Dialog zu beteiligen. Sie begrüßt ganz besonders, dass die AU beschlossen hat, so rasch wie möglich Menschenrechtsbeobachter nach Burundi zu entsenden, damit diese über Verstöße berichten und auf örtlicher Ebene Konfliktlösungsmaßnahmen ergreifen.
6. Sorge bereiten der EU zudem die Massenvertreibungen infolge der politischen Spannungen sowie die Verschlechterung der humanitären Lage, von der vor allem schutzbedürftige Gruppen, insbesondere Frauen und Kinder, betroffen sind. Dies ist aus ihrer Sicht ein großes Risiko für die ohnehin schon geschwächte Region. Sie bekräftigt, dass sie die Anstrengungen der humanitären Helfer in der Region sowie die benachbarten Länder, die sich bemühen, die vor der Unsicherheit und Gewalt fliehenden Menschen bei sich aufzunehmen, unterstützt.
7. Die EU erinnert daran, dass ihre Partnerschaft mit Burundi auf dem Cotonou-Abkommen beruht. Beide Seiten müssen sich an dieses Abkommen halten und dafür sorgen, dass die daraus erwachsenden Verpflichtungen, insbesondere was die Achtung der Menschenrechte anbelangt, erfüllt werden. Dank der Bestimmungen des Abkommens konnte seit mehreren Monaten ein verstärkter politischer Dialog mit den burundischen Behörden geführt werden. Abhängig von den weiteren Entwicklungen ist die EU bereit, die Annahme etwaiger Maßnahmen, auch im Bereich der Zusammenarbeit, in Betracht zu ziehen. Sie ist fest entschlossen, gegebenenfalls mit Unterstützung des VN-Sicherheitsrates alle Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um den burundischen Akteuren, die durch ihr Verhalten zur Fortsetzung der Gewalt beitragen und die Suche nach einer politischen Lösung behindern, das Handwerk zu legen. Sie betont, dass es für die Personen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, keine Straflosigkeit geben darf, sondern dass sie vor Gericht zur Verantwortung gezogen werden müssen.
1. Die 43. Tagung des EWR-Rates fand am 18. Mai 2015 in Brüssel unter dem Vorsitz der Parlamentarischen Staatssekretärin Lettlands für EU-Angelegenheiten Zanda Kalniņa-Lukaševica statt, die den Vorsitz des Rates der Europäischen Union vertrat. An der Tagung nahmen Gunnar Bragi Sveinsson, Minister für auswärtige Angelegenheiten Islands, Vidar Helgesen, Minister für EWR- und EU-Angelegenheiten im Amt des norwegischen Premierministers, und Aurelia Frick, Ministerin für auswärtige Angelegenheiten Liechtensteins, sowie Mitglieder des Rates der Europäischen Union und Vertreter der Europäischen Kommission und des Europäischen Auswärtigen Dienstes teil.
2. Der EWR-Rat nahm zur Kenntnis, dass die Minister im Rahmen des politischen Dialogs Gespräche über die Themen 1) Ukraine und Russland, 2) Östliche Partnerschaft und 3) Syrien, Irak, Libyen und ISIL-Da'esh – einschließlich Bekämpfung der Radikalisierung und der extremistischen Gewalt in Europa – führen werden. Es wurde eine Orientierungsaussprache über die digitale Agenda geführt.
3. Der EWR-Rat begrüßte, dass der Rat der EU in seinen Schlussfolgerungen vom Dezember 2014 über einen homogenen erweiterten Binnenmarkt und die Beziehungen der EU zu den nicht der EU angehörenden westeuropäischen Staaten die wichtige Rolle gewürdigt hat, die das EWR-Abkommen in den vergangenen 20 Jahren für den Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen und die Binnenmarktintegration zwischen der EU und den EWR-EFTA-Staaten gespielt hat. Der EWR-Rat hob hervor, dass sich das Abkommen als stabil erwiesen hat und fähig ist, sich an die Änderungen der EU-Verträge und die EU-Erweiterungen anzupassen. Der EWR-Rat erkannte an, dass das reibungslose Funktionieren und die Weiterentwicklung dieses erweiterten Binnenmarktes maßgebliche Faktoren für die Wiederankurbelung des Wachstums in Europa sein können.
4. Der EWR-Rat betonte, dass Verantwortungsbewusstsein und Solidarität zwischen den europäischen Ländern erforderlich sind, um die durch die Wirtschaftskrise verursachten sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen zu bewältigen. Der EWR-Rat brachte insbesondere seine Besorgnis über die weiterhin hohe Jugendarbeitslosigkeit in einigen EWR-Mitgliedstaaten zum Ausdruck.
5. Unter Hinweis darauf, dass eine bessere Kenntnis des EWR-Abkommens im gesamten EWR im Interesse aller Vertragsparteien wäre, rief der EWR-Rat diese Parteien auf, dafür Sorge zu tragen, dass die entsprechenden Informationen über das EWR-Abkommen allen Betroffenen rasch und einfach zugänglich gemacht werden.
6. Der EWR-Rat stellte fest, dass der freie Kapitalverkehr eine der Grundfreiheiten des Binnenmarktes und fester Bestandteil des EWR-Besitzstands ist, und erkannte an, dass auf der Grundlage des Artikels 43 des EWR-Abkommens nur befristete Beschränkungen eingeführt werden können.
7. In Kenntnis des Sachstandsberichts des Gemeinsamen EWR-Ausschusses würdigte der EWR-Rat dessen Bemühungen um ein fortdauerndes erfolgreiches und reibungsloses Funktionieren des EWR-Abkommens.
8. Der EWR-Rat unterstrich die Notwendigkeit, die für eine Übernahme der Verordnungen der EU über die Europäischen Aufsichtsbehörden im Bereich der Finanzdienstleistungen in das EWR-Abkommen erforderlichen Arbeiten im Hinblick auf eine wirksame und einheitliche Beaufsichtigung im gesamten EWR rasch zum Abschluss zu bringen, wie in den Schlussfolgerungen gefordert wird, die von den Finanz- und Wirtschaftsministern der EU- und der EFTA-Staaten auf ihrer informellen Tagung vom 14. Oktober 2014 gebilligt wurden. Der EWR-Rat hob ferner hervor, wie wichtig eine rasche Übernahme und Anwendung der noch ausstehenden Rechtsvorschriften im Bereich der Finanzdienstleistungen ist, um im gesamten EWR gleiche Bedingungen in diesem wichtigen Wirtschaftszweig sicherzustellen.
9. Der EWR-Rat würdigte den Beitrag der EU-Programme zum Aufbau eines wettbewerbsfähigeren, innovativeren und sozialeren Europas und begrüßte die Teilnahme der EWR-EFTA-Staaten an EWR-relevanten Programmen, zu denen sie finanziell beitragen.
10. Der EWR-Rat räumte ein, dass es weiterhin erforderlich ist, die wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten im EWR zu mindern, und würdigte den Umstand, dass der EWR- und der norwegische Finanzierungsmechanismus 2009-2014 sowie ihre Vorgänger einen positiven Beitrag zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten im gesamten EWR geleistet haben. Er stellte fest, dass mehr als ein Jahr nach dem Beginn der Verhandlungen über die Verlängerung des EWR- und des norwegischen Finanzierungsmechanismus um einen weiteren Zeitraum die Verhandlungen noch immer andauern und die erzielten Fortschritte gemischt sind. In Anbetracht der Verzögerung rief der EWR-Rat zu verstärkten Anstrengungen im Hinblick auf einen raschen Abschluss dieser Verhandlungen auf.
11. Der EWR-Rat nahm außerdem die parallel zu den Verhandlungen über den Finanzierungsmechanismus laufenden Verhandlungen über bilaterale Fragen zwischen den einzelnen EWR-EFTA-Staaten und der EU zur Kenntnis und rief auch hier zu einem raschen Abschluss auf.
12. Der EWR-Rat begrüßte die fortdauernden Bemühungen zur Verringerung der Zahl der EU-Rechtsakte, die für den EWR von Bedeutung sind und noch in das EWR-Abkommen aufgenommen werden müssen, und zur Beschleunigung des entsprechenden Prozesses. Der EWR-Rat würdigte alle in den vergangenen Jahren unternommenen Schritte, stellte aber fest, dass die Zahl der noch aufzunehmenden Rechtsakte nach wie vor zu hoch ist. Er rief dazu auf, kontinuierlich daran zu arbeiten, dass der gegenwärtige Rückstand auf Dauer erheblich verringert wird, damit Rechtssicherheit und Homogenität im EWR gewährleistet werden. Er rief alle Parteien nachdrücklich dazu auf, konstruktiv nach Lösungen für schwierige noch offene Fragen zu suchen.
13. Der EWR-Rat stellte fest, dass bei einer Reihe offener Fragen noch Fortschritte erforderlich sind, und war zuversichtlich, dass insbesondere bei der dritten Postrichtlinie, dem TELECOM-Paket von 2009 (einschließlich der Verordnung zur Einrichtung des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK)), der Richtlinie über Einlagensicherungssysteme, der Verordnung über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten, der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, der Verordnung über Kinderarzneimittel und den EU-Rechtsakten im Bereich der ökologischen/biologischen Produktion so bald wie möglich ein Abschluss erzielt wird.
14. Der EWR-Rat wies erneut darauf hin, dass es nach wie vor Beschlüsse des Gemeinsamen Ausschusses gibt, bei denen die im EWR-Abkommen festgelegte Frist von sechs Monaten für die Erfüllung der verfassungsmäßigen Anforderungen überschritten wurde. Er ermutigte die EWR-EFTA-Staaten, sich noch stärker darum zu bemühen, die noch ausstehenden Fälle so rasch wie möglich zu klären und derartige Verzögerungen in Zukunft zu vermeiden.
15. Im Hinblick auf das dritte Energiebinnenmarktpaket betonte der EWR-Rat, dass die Aufnahme dieses Legislativpakets in das EWR-Abkommen beschleunigt werden muss, um einen voll funktionsfähigen Energiebinnenmarkt zu schaffen, und hielt beide Seiten insbesondere dazu an, sich um wechselseitig annehmbare Lösungen für eine angemessene EWR-EFTA-Beteiligung an der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) zu bemühen.
16. Große Bedeutung maß der EWR-Rat der weiteren engen Zusammenarbeit zwischen der EU und den EWR-EFTA-Staaten in der Umwelt-, Energie- und Klimaschutzpolitik bei, insbesondere im Hinblick auf den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 und den Vorschlag für eine Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie. Der EWR-Rat hob insbesondere hervor, wie wichtig es ist, dass die EU, ihre Mitgliedstaaten und die EWR-EFTA-Staaten eng zusammenarbeiten, damit auf der COP-21-Konferenz im Dezember 2015 in Paris ein ehrgeiziges und universelles Klimaschutzabkommen erzielt und die Erderwärmung auf weniger als 2°C begrenzt wird. Die enge Zusammenarbeit sollte insbesondere auch in den Bereichen Sicherheit der Energieversorgung, Emissionshandel, Förderung einer wettbewerbsfähigen, klimaresistenten, sicheren und nachhaltigen Energiegewinnung mit geringem CO2-Ausstoß, Energieeffizienz, erneuerbare Energiequellen, CO2-Abscheidung, ‑Verwendung und ‑Speicherung, Meeresumwelt sowie in anderen Umweltfragen, die Bereiche wie Abfall, Chemikalien, Bewirtschaftung der Wasserressourcen und Verschmutzung durch Industrieanlagen betreffen, fortgesetzt werden.
17. Der EWR-Rat bestätigte, wie wichtig die Verhandlungen über eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten sind. Er begrüßte den Informationsaustausch zwischen der Europäischen Kommission und den EWR-EFTA-Staaten, der vom Gemeinsamen EWR-Ausschuss im Dezember 2014 auf den Weg gebracht wurde. Unter Berücksichtigung unter anderem des Protokolls 12 zum EWR-Abkommen rief der EWR-Rat zu einer Fortsetzung dieses Informationsaustauschs auf.
18. Der EWR-Rat erkannte an, dass die Vertragsparteien sich nach Artikel 19 des EWR-Abkommens verpflichtet haben, ihre Bemühungen um eine schrittweise Liberalisierung des Agrarhandels zwischen ihnen fortzusetzen. Der EWR-Rat begrüßte die Aufnahme von Verhandlungen über die weitere Liberalisierung des Agrarhandels und den Schutz geografischer Angaben zwischen der EU und Island im Jahr 2012. Des Weiteren begrüßte der EWR-Rat die Aufnahme von Verhandlungen zwischen der EU und Norwegen über den Schutz geografischer Angaben im November 2013 und über die weitere Liberalisierung des Agrarhandels im Rahmen von Artikel 19 im Februar 2015. Der EWR-Rat stellte fest, dass die EU ihre Enttäuschung darüber bekundet hat, dass die erhöhten norwegischen Zollsätze auf bestimmte Agrarerzeugnisse und die Neueinstufung von Hortensien nicht zurückgenommen worden sind, und dass die EU Norwegen erneut aufgefordert hat, diese Maßnahmen rückgängig zu machen.
19. Der EWR-Rat begrüßte den Dialog zwischen Island und der EU über die Überprüfung der Handelsregelung für verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse im Rahmen des Artikels 2 Absatz 2 und des Artikels 6 des Protokolls 3 zum EWR-Abkommen, womit der Handel mit verarbeiteten landwirtschaftlichen Erzeugnissen weiter gefördert werden soll, und sah dem baldigen Abschluss des Dialogs erwartungsvoll entgegen. Der EWR-Rat ermutigte die Vertragsparteien, den Dialog über die Überprüfung der Handelsregelung für verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse im Rahmen des Artikels 2 Absatz 2 und des Artikels 6 des Protokolls 3 zum EWR-Abkommen fortzusetzen, um den Handel in diesem Bereich weiter zu fördern.
20. Der EWR-Rat hob hervor, dass auch weiterhin Beamte aus den EWR-EFTA-Staaten zu politischen Dialogen, die auf der Ebene der einschlägigen Arbeitsgruppen des Rates geführt werden, eingeladen werden sollten.
21. Der EWR-Rat betonte, dass es wichtig ist, Minister der EWR-EFTA-Staaten zu informellen EU-Ministertagungen und -Ministerkonferenzen einzuladen, die für die Mitwirkung dieser Staaten am Binnenmarkt von Bedeutung sind, und begrüßte den Umstand, dass der derzeitige lettische und der künftige luxemburgische Vorsitz diese Praxis fortsetzen bzw. fortsetzen wollen.
22. Der EWR-Rat begrüßte es, dass die EWR-EFTA-Staaten einen positiven Beitrag zum Beschlussfassungsprozess in Bezug auf EU-Rechtsvorschriften und -Programme mit Bedeutung für den EWR leisten, indem sie sich an den zuständigen Ausschüssen, Expertengruppen und Agenturen beteiligen und Stellungnahmen unterbreiten.
23. Der EWR-Rat nahm die vom Gemeinsamen Parlamentarischen EWR-Ausschuss auf seiner Tagung vom 17. Dezember 2014 in Straßburg angenommenen Entschließungen zum weiteren Vorgehen hinsichtlich des Rahmens für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 und zum Jahresbericht des Gemeinsamen EWR-Ausschusses über das Funktionieren des EWR-Abkommens im Jahr 2013 sowie die Entschließungen des Gemeinsamen Parlamentarischen EWR-Ausschusses vom 31. März 2015 über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft und ihre möglichen Auswirkungen auf die EWR-EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen und über die Industriepolitik in Europa zur Kenntnis.
Mittwoch, 13. Mai 2015
Aachen, Deutschland
Teilnahme an der Veranstaltung zur Verleihung des Karlspreises an den Präsidenten des Europäischen Parlaments Martin Schulz
Donnerstag, 14. Mai 2015
Aachen, Deutschland
Teilnahme an der Veranstaltung zur Verleihung des Karlspreises an den Präsidenten des Europäischen Parlaments Martin Schulz
10.20 Uhr Bilaterales Treffen mit dem Präsidenten der Ukraine Petro Poroschenko
Freitag, 15. Mai 2015
Gdansk, Polen
17.00 Uhr Teilnahme an der Konferenz "Europa: ein Blick in die Zukunft" ("Europe with a view to the future")
Donnerstag, 21. Mai 2015
Riga
Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft
20.00 Uhr Informelles Abendessen
Freitag, 22. Mai 2015
Riga
Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft
9.00 Uhr Offizielle Begrüßung
9.45 Uhr Familienfoto
10.00 Uhr Plenarsitzung
13.45 Uhr Pressekonferenz
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) hat einer Kompromissfassung der neuen Richtlinie zur Verbesserung des Schutzes der Arbeitnehmerrechte von Seeleuten zugestimmt. Der AStV hat die vom Vorsitz beim Trilog am 6. Mai 2015 erzielte Einigung mit dem Europäischen Parlament gebilligt.
Mit diesem neuen Rechtsakt erhalten Seeleute dieselben Rechte im Hinblick auf Unterrichtung und Anhörung wie Arbeitnehmer an Land, wobei den Besonderheiten des Seeverkehrssektors Rechnung getragen wird. Er basiert auf einem gemeinsamen Standpunkt der Sozialpartner im maritimen Sektor.
Die Richtlinie soll nicht nur für gleiche Wettbewerbsbedingungen, sondern auch für bessere Arbeitsplätze im maritimen Sektor sorgen. Damit soll erreicht werden, dass wieder mehr junge Europäer bestimmte maritime Berufe ergreifen und ausgebildete Fachkräfte dem Sektor erhalten bleiben.
Zudem geht es um eine Korrektur der derzeitigen Rechtslage, die dazu führt, dass dieselbe Arbeitnehmerkategorie von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich behandelt wird. Die Behandlung hängt zur Zeit davon ab, ob die Mitgliedstaaten von den zulässigen Ausnahmen und Abweichungen Gebrauch machen. Die meisten Mitgliedstaaten haben von den Ausnahmeregelungen keinen oder nur selten Gebrauch gemacht.
Gesetzgebungsverfahren: Die nächsten SchritteDer Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments (EP) wird den Text in seiner Sitzung am 28. Mai 2015 voraussichtlich bestätigen. Nach der Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen könnte das EP im Juli 2015 im Plenum über den Text abstimmen; im September könnte er dann vom Rat und vom EP unterzeichnet werden.
Der Rat ist übereingekommen, die zivile Mission EUCAP Sahel Niger als Teil der Maßnahmen der Europäischen Union zur Verhinderung der irregulären Migration zu stärken.
Die EU wird die nigrischen Behörden bei der Verhinderung der irregulären Einwanderung und der Bekämpfung damit verbundener Kriminalität unterstützen. Dazu gehören Beratung zu einer entsprechenden Strategie und Ausbildung für die nigrischen Sicherheitskräfte. EUCAP Sahel Niger wird auch über einen Außenposten in Agadez verfügen, ein wichtiges Schleuserdrehkreuz auf der Route nach Libyen.
Die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission Federica Mogherini erklärte dazu Folgendes: "Die EU zeigt heute erneut, dass sie ihre Verantwortung in Partnerschaft mit zentralen Ländern und auf umfassende Weise wahrnimmt. Zwei Wochen nach der Aufforderung des Europäischen Rates, unsere Unterstützung für Partnerländer zur Verhinderung irregulärer Migrationsströme auszubauen, haben wir vereinbart, unsere Präsenz in Niger zu verstärken: 90 % aller Migranten aus Westafrika reisen durch Niger. Nur wenn wir mit den Herkunfts- und Transitländern, mit der Afrikanischen Union und den VN zusammenarbeiten, wird es uns gelingen, die Ursachen der katastrophalen Lage anzugehen und dabei kriminelle Organisationen zu bekämpfen und Migranten zu helfen, diesen Organisationen zu entgehen."
Niger hat für die Migrationsströme nach Europa eine kritische geografische Lage: 90 % aller Migranten aus Westafrika reisen auf ihrem Weg nach Libyen durch Niger. Die Hälfte der Migranten, die 2014 irregulär nach Italien gelangt sind, sind nach Angaben der EU-Grenzschutzagentur Frontex über Libyen gereist.
Im Rahmen der Mission EUCAP Sahel Niger werden bereits Beratung und Schulung zur Unterstützung der nigrischen Behörden bei der Stärkung ihrer Fähigkeiten zur Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität bereitgestellt. Mit der Mission sollen die Interoperabilität der nigrischen Sicherheitskräfte gefördert, die Strafverfolgungskapazitäten ausgebaut, die Koordinierung bei der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität erleichtert und die dauerhafte Funktionsfähigkeit der Sicherheitskräfte verbessert werden. EUCAP Sahel Niger gehört zur Regionalstrategie der EU für Sicherheit und Entwicklung in der Sahelzone.
Gegenwärtig sind im Rahmen der Mission, die ihr Hauptquartier in Niamey hat, etwa 50 internationale Experten aus 12 EU-Mitgliedstaaten tätig. Filip de Ceuninck aus Belgien ist seit Mai 2014 Leiter der Mission.
Der Beschluss ist vom Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee des Rates gefasst worden.
Die am finanziellen Abgrund stehende griechische Regierung demonstriert im Schuldenstreit mit der Euro-Zone Optimismus. Arbeitsminister Panos Skourletis zeigte sich am Dienstag gewiss, eine Einigung mit den Geldgebern werde "in den kommenden Tagen gelingen". Konkrete Anzeichen dafür gab es allerdings nicht - Eurogruppen-Chef Jeroen Dijsselbloem nannte es unwahrscheinlich, dass diese Woche eine Einigung erzielt werde.