Immer mehr Stimmen fordern nach dem vereitelten Terroranschlag in einem Thalys-Schnellzug für Langstreckenzüge Sicherheitskontrollen wie an Flughäfen. Manche Sicherheitsexperten zweifeln an der Realisierbarkeit eines solchen Unterfangens.
Der britische Finanzminister George Osborne rührt heute in drei skandinavischen Hauptstädten die Werbetrommel für die britische Kampagne für EU-Reformen. Er hofft auf die Unterstützung der Nicht-Euro-Länder wie Dänemark und Schweden.
Der Rat hat am 13. Juli 2015 den Durchführungsbeschluss 2015/1142/GASP [1] zur Durchführung des Beschlusses 2012/642/GASP angenommen.
Mit diesem Beschluss wird die im Anhang des Beschlusses 2012/642/GASP enthaltene Liste der Personen und Organisationen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, geändert.
Die Bewerberländer ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, Montenegro*, Serbien* und Albanien*, das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine schließen sich diesem Beschluss an.
* Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss in Einklang steht.
Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis.
[1] Am 14.7.2015 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 185, S. 20) veröffentlicht.
* Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
Der Rat hat am 2. Juli 2015 den Beschluss (GASP) 2015/1066 des Rates [1] zur Änderung des Beschlusses 2013/183/GASP angenommen.
Mit diesem Beschluss des Rates wird die in Anhang II des Beschlusses 2013/183/GASP enthaltene Liste der Personen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, erweitert.
Die Bewerberländer ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, Montenegro*, Serbien* und Albanien*, das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine, die Republik Moldau und Armenien schließen sich diesem Beschluss an.
Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss in Einklang steht.
Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis.
[1] Am 3.7.2015 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 174, S. 25) veröffentlicht.
* Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
Angesichts des Internationalen Tags der indigenen Völker der Welt schauen wir auf die Fortschritte, die im Hinblick auf die Beendigung aller Formen von Diskriminierung und bei der Wahrung, dem Schutz und der Erfüllung der Rechte indigener Völker erzielt wurden.
Im September letzten Jahres hat die EU zum Erfolg der Weltkonferenz über indigene Völker beigetragen und im Vorfeld dieser Konferenz die gleichberechtigte Beteiligung der indigenen Völker gefördert. Wir haben das Abschlussdokument der Konferenz unterstützt, das als Modell für Maßnahmen auf internationaler und nationaler Ebene dient, die positive Veränderungen für das Leben der indigenen Völker bewirken.
Als Folgemaßnahme zur Weltkonferenz entwickelt die EU derzeit ihre Politik im Einklang mit der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte indigener Völker und in enger Abstimmung mit den Vertretern dieser Völker weiter.
Trotz der vielen positiven Beispiele für Fortschritte in der ganzen Welt sind indigene Bevölkerungsgruppen, insbesondere Frauen und Mädchen, in ihrem Leben weiterhin mit zahlreichen Formen von Diskriminierung, Marginalisierung und Ausgrenzung konfrontiert. Wir setzen uns daher dafür ein, ihre gleichberechtigte Teilhabe zu fördern.
Die EU bekräftigt ihre Unterstützung für die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker und bekundet erneut ihre Entschlossenheit, bei ihren Bemühungen zur Förderung der Erkenntnis, dass die Menschenrechte für alle Männer und Frauen in gleicher Weise garantiert werden müssen, Seite an Seite mit anderen Partnern und Interessengruppen eng mit indigenen Völkern zusammenzuarbeiten.
Die Bewerberländer Türkei, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, Montenegro*, Serbien* und Albanien*, das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine, die Republik Moldau und Georgien schließen sich dieser Erklärung an.
* – Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
Wird mit der Atomvereinbarung eine neue Seite im Iran aufgeschlagen, eine neue Ära eröffnet? Einige wollen uns das glauben machen, die Tatsachen weisen in eine andere Richtung.
Der Rat hat am 4. August 2015 eine Verordnung gebilligt, mit der der Europäische Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) geändert wird, damit nicht dem Euro-Raum angehörende Mitgliedstaaten vor Risiken geschützt sind, wenn ein Euro-Land finanziell unterstützt werden muss.
Dies hatten die Kommission und der Rat bereits am 17. Juli 2015 in einer gemeinsamen Erklärung im Grundsatz vereinbart. Gleichzeitig war beschlossen worden, Griechenland eine kurzfristige Finanzhilfe in Höhe von 7,16 Mrd. € zu gewähren.
Nach der neuen Verordnung wird einem Mitgliedstaat des Euro-Raums nur dann finanzieller Beistand gewährt, wenn durch rechtsverbindliche Vorschriften sichergestellt ist, dass nicht dem Euro-Raum angehörende Mitgliedstaaten im Haftungsfall, nämlich dann, wenn der begünstige Mitgliedstaat den finanziellen Beistand nicht vereinbarungsgemäß zurückzahlt, unverzüglich einen vollen finanziellen Ausgleich erhalten.
Die Verordnung wurde im schriftlichen Verfahren verabschiedet.
Der EFSMDer EFSM gewährt EU-Mitgliedstaaten in finanziellen Schwierigkeiten finanziellen Beistand. Diesen schöpft er aus Mitteln, die die Kommission im Rahmen einer impliziten EU-Haushaltsgarantie auf den Finanzmärkten beschafft hat.