Die Zukunft der globalen Entwicklungsarchitektur entscheidet sich zwischen schon heute konkurrierenden Visionen. Eine Entwicklung hin zu nationalistischer und transaktionaler Zusammenarbeit birgt das Risiko weiterer Fragmentierung und geringerer Unterstützung für die verletzlichsten Länder. Selektivere Formen des Multilateralismus können Institutionen erhalten, verengen aber ihr Mandat. Pluralistische Kooperation bietet Flexibilität, verringert jedoch Kohärenz und gemeinsame Standards. Eine neue Betonung globaler Solidarität stärkt die kollektive Fähigkeit, globale öffentliche Güter bereitzustellen, verlangt aber dauerhaftes politisches Engagement und Reformen.
Die Zukunft der globalen Entwicklungsarchitektur entscheidet sich zwischen schon heute konkurrierenden Visionen. Eine Entwicklung hin zu nationalistischer und transaktionaler Zusammenarbeit birgt das Risiko weiterer Fragmentierung und geringerer Unterstützung für die verletzlichsten Länder. Selektivere Formen des Multilateralismus können Institutionen erhalten, verengen aber ihr Mandat. Pluralistische Kooperation bietet Flexibilität, verringert jedoch Kohärenz und gemeinsame Standards. Eine neue Betonung globaler Solidarität stärkt die kollektive Fähigkeit, globale öffentliche Güter bereitzustellen, verlangt aber dauerhaftes politisches Engagement und Reformen.
Die Zukunft der globalen Entwicklungsarchitektur entscheidet sich zwischen schon heute konkurrierenden Visionen. Eine Entwicklung hin zu nationalistischer und transaktionaler Zusammenarbeit birgt das Risiko weiterer Fragmentierung und geringerer Unterstützung für die verletzlichsten Länder. Selektivere Formen des Multilateralismus können Institutionen erhalten, verengen aber ihr Mandat. Pluralistische Kooperation bietet Flexibilität, verringert jedoch Kohärenz und gemeinsame Standards. Eine neue Betonung globaler Solidarität stärkt die kollektive Fähigkeit, globale öffentliche Güter bereitzustellen, verlangt aber dauerhaftes politisches Engagement und Reformen.
Angesichts geopolitischer Umbrüche und interner Blockaden innerhalb der Europäischen Union gewinnt ein altes Konzept wieder an Beliebtheit: das Europa der mehreren Geschwindigkeiten. Selbst EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen wirbt dafür, bestehende Instrumente wie die »Verstärkte Zusammenarbeit« zu nutzen, wenn Einstimmigkeit unter den 27 Staaten nicht erreichbar ist. Parallel dazu plädiert der EU-Verteidigungskommissar Andrius Kubilius für einen Europäischen Sicherheitsrat, einschließlich Großbritanniens.
Nach dem Brexit (2016) hat die EU die Einigkeit aller 27 EU-Staaten zum obersten Mantra gemacht. Vorher waren wichtige Integrationsschritte durchaus bereits in flexiblen Koalitionen vorangetrieben worden: Die Eurozone oder der Schengenraum betreffen bis heute nur einen Teil der Mitgliedstaaten. Die EU-Verträge sehen mit der Verstärkten Zusammenarbeit ein Instrument vor, das einer Gruppe von Staaten ein Voranschreiten ermöglicht, wenn Entscheidungsprozesse blockiert sind. In der Vergangenheit wurde es jedoch nur selten genutzt. Die letzte Welle neuer flexibler Formate gab es von 2010 bis 2015 während der Eurokrise. Dieses Muster wiederholt sich nun in deutlich mehr Politikfeldern.
Die neue Bereitschaft zu mehr FlexibilitätDie Motivation für den Schwenk von Einigkeit zu Flexibilität ist klar: In einer Weltordnung im Umbruch kann sich die EU auf Dauer Vetos und eine Politik des kleinsten gemeinsamen Nenners nicht leisten. Gerade in zentralen Feldern wie Außen- und Sicherheitspolitik oder Steuerpolitik bleiben Mehrheitsentscheidungen aus. In der Folge bilden sich vermehrt Koalitionen williger Staaten.
Besonders sichtbar ist das in der Außen- und Sicherheitspolitik. Kaum ein Europäischer Rat vergeht mehr, ohne dass Schlussfolgerungen zur Ukraine à 26, also ohne Ungarn, verabschiedet werden. Im Umgang mit den USA und bei der weiteren Unterstützung der Ukraine treffen sich die großen EU-Mitgliedstaaten in verschiedenen Formaten: als E3 (Deutschland, Frankreich und das Nicht-EU-Mitglied Großbritannien), als Weimar-Plus (E3 mit Polen und Italien) oder in regionalen Formaten wie den Nordic Baltic Eight oder der »Koalition der Willigen«.
Auch in Kernbereichen der EU greifen die Mitgliedstaaten nun zu flexiblen Formaten. Als im Dezember 2025 keine Einigung über die Nutzung eingefrorener russischer Gelder für die Ukraine erzielt werden konnte, vereinbarten 24 Staaten ein gemeinsames Finanzpaket in Höhe von 90 Milliarden Euro im Rahmen der Verstärkten Zusammenarbeit. Die Slowakei, Tschechien und Ungarn waren nicht dabei. Anfang 2026 gründeten die Finanzminister der sechs größten EU-Volkswirtschaften ein neues Gesprächsformat, um Initiativen zur Verteidigungsfinanzierung, zur Kapitalmarktunion und zur Stärkung des Euros voranzutreiben.
Diese Dynamik ist aber nicht ohne Gefahren: Spaltung, Marginalisierung kleinerer Staaten und institutionelle Fragmentierung sind mögliche Folgen. Bereits während der Eurokrise führte die Nutzung vieler unterschiedlicher Formate zu einem neuen Graben zwischen Euro- und Nicht-Euro-Staaten. Instrumente wie der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) fristen bis heute ein Nebendasein. Zudem drohen informelle Zusammenschlüsse großer Staaten, kleinere und mittlere Länder an den Rand zu drängen. Initiativen außerhalb des EU-Rahmens können die europäische Politik komplexer, intransparenter, fragmentierter und damit sogar schwerfälliger machen.
Die Avantgarde europäisch verankernUm dies zu verhindern, sollte die deutsche Europapolitik zwei Prinzipien beachten: Erstens sollten die flexiblen Formate konsequent an EU-Institutionen angebunden werden. Die Verstärkte Zusammenarbeit bietet hierfür konkrete Vorteile: Sie schafft Handlungsfähigkeit und Rechtsverbindlichkeit, indem etwa die administrativen Kapazitäten der EU-Kommission oder die Rechtskontrolle durch den Europäischen Gerichtshof genutzt werden können. Gleichzeitig stärkt sie durch die Einbindung des Europäischen Parlaments die demokratische Legitimität und schafft Transparenz gegenüber den übrigen Mitgliedstaaten.
Zweitens sollten flexible Kooperationsformate offen für alle interessierten Mitgliedstaaten bleiben, gegebenenfalls gebunden an Kriterien. Denn das ursprüngliche Prinzip eines Europas der mehreren Geschwindigkeiten beinhaltet, dass es ein gemeinsames Ziel gibt, dem sich die EU-Staaten in eben jenem unterschiedlichen Tempo nähern. Das weitere beabsichtigte Ziel, eine gestärkte Europäische Union in einer umkämpften Weltordnung, kann nur dann erreicht werden, wenn alle, die wollen und können, am Ende mitziehen.
Is today’s global turbulence a sign of collapse, or of overdue rebalancing? There is little doubt about the relevance of Canadian Prime Minister Mark Carney’s speech at the World Economic Forum in Davos. It was a strong intervention, not least because it drew on Eastern European experience through its explicit reference to Václav Havel’s 1978 essay The Power of the Powerless. Carney’s call for “building coalitions that work” resonated widely especially because, without mentioning President Trump, he spoke with unusual clarity and candour as a Western leader about the state of the international system and the pressures it is currently under.
Is today’s global turbulence a sign of collapse, or of overdue rebalancing? There is little doubt about the relevance of Canadian Prime Minister Mark Carney’s speech at the World Economic Forum in Davos. It was a strong intervention, not least because it drew on Eastern European experience through its explicit reference to Václav Havel’s 1978 essay The Power of the Powerless. Carney’s call for “building coalitions that work” resonated widely especially because, without mentioning President Trump, he spoke with unusual clarity and candour as a Western leader about the state of the international system and the pressures it is currently under.
Is today’s global turbulence a sign of collapse, or of overdue rebalancing? There is little doubt about the relevance of Canadian Prime Minister Mark Carney’s speech at the World Economic Forum in Davos. It was a strong intervention, not least because it drew on Eastern European experience through its explicit reference to Václav Havel’s 1978 essay The Power of the Powerless. Carney’s call for “building coalitions that work” resonated widely especially because, without mentioning President Trump, he spoke with unusual clarity and candour as a Western leader about the state of the international system and the pressures it is currently under.
Bonn, 17. Februar 2026. Das zwischenstaatliche Gewaltverbot bleibt die zentrale Säule von Frieden und internationaler Sicherheit. Für Deutschland und Europa ist dies besonders zentral.
Am 3. Januar 2026 verschleppten amerikanische Spezialeinheiten den venezolanischen Diktator Nikolas Maduro in die USA, wobei mehrere Menschen getötet wurden. Maduro wurde wegen des Vorwurfs von Drogenkriminalität vor ein US-Gericht gestellt. US-Präsident Trump kündigte an, die USA würden nun von Venezuelas Ölreichtum profitieren und sprach von der „Donroe-Doktrin“ – eine Referenz auf die Monroe-Doktrin, mit welcher frühere US-Interventionen in Lateinamerika begründet wurden. Während Völkerrechtler*innen die Entführung Maduros einhellig als völkerrechtswidrig verurteilten, fielen die politischen Reaktionen in Europa zum Teil verhalten aus. Bundeskanzler Friedrich Merz bezeichnete die „rechtliche Einordnung“ des Einsatzes zunächst als „komplex“. Auch der britische Premierminister Keir Starmer und mehrere andere europäische Spitzenpolitiker*innen äußerten sich eher zurückhaltend. Viele betonten zwar, das Völkerrecht sei grundsätzlich immer zu achten, verwiesen aber auch auf den illegitimen, autokratischen Charakter des Maduro-Regimes und verurteilten die US-Intervention nicht explizit.
Zwischenstaatliches Gewaltverbot als Säule des WeltfriedensDie in Artikel 2.4 der UN-Charta formulierte Pflicht der Staaten, in ihren internationalen Beziehungen jegliche Androhung und Anwendung von Gewalt zu unterlassen, ist die tragende Säule der regelbasierten Friedensordnung unter dem Dach der UN. Hiervon existieren nur zwei Ausnahmen: Erstens das in Art. 51 der UN-Charta verbriefe Recht der Staaten auf Selbstverteidigung bei einem Angriffskrieg. Und zweitens militärische Zwangsmaßnahmen, welche der UN-Sicherheitsrat nach Kapitel VII erlassen kann, wenn er den Weltfrieden oder die internationale Sicherheit gefährdet sieht. Auch Tatbestände wie Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit können im Sinne der Schutzverantwortung als Gefährdung des Weltfriedens gewertet werden. Jedoch ist dies auf schwerste Menschenrechtsverletzungen beschränkt. Insgesamt gelten damit nur wenige Ausnahmen vom zwischenstaatlichen Gewaltverbot – denn es ist die zentrale Lehre, welche die Staaten aus den Verheerungen des Zweiten Weltkriegs zogen. Keine dieser Ausnahmen traf auf den Fall Venezuela zu. Ein autokratisches Regierungssystem stellt keine völkerrechtliche Legitimation für eine militärische Intervention dar.
Sicherheit in Zeiten von GroßmachtpolitikSeit dem Angriff Russlands auf die Ukraine stellt sich für Deutschland und Europa die Frage, wie sie in einer Zeit, in der die Bedrohung durch aggressive Großmächte zunimmt, ihre Sicherheit am besten garantieren können und welche Rolle das Völkerrecht dabei spielt. Die 2023 verabschiedete Nationale Sicherheitsstrategie Deutschlands formuliert hierauf eine klare Antwort: „Wir treten ein für eine freie internationale Ordnung auf Grundlage der Charta der Vereinten Nationen […] und des Völkerrechts. […] Den Versuchen, die Welt in Einflusssphären einzuteilen, stellen wir das positive Modell einer solchen regelbasierten Ordnung entgegen“, heißt es da. Dieses Eintreten wird aktuell nur wichtiger. So konstatiert der zur Münchner Sicherheitskonferenz veröffentlichte MSC Report 2026, die Welt sei „in eine Phase der Abrissbirnenpolitik eingetreten“ und schlussfolgert: „Wer der Bulldozer-Politik lediglich zuschaut […] darf nicht überrascht sein, wenn geschätzte Regeln und Institutionen bald in Trümmern liegen.“ Dies gilt auch für die zwingende Norm (ius cogens) des völkerrechtlichen Gewaltverbots. Mit jedem Verstoß – und jedem Verzicht darauf, einen solchen Verstoß öffentlich zu verurteilen – wird das zwischenstaatliche Gewaltverbot zwar nicht rechtlich, aber de facto geschwächt. Die Folge ist größere Unsicherheit – vor allem für solche Länder, die militärisch mit den Großmächten nicht Schritt halten können.
Dennoch mehrten sich nach der Entführung Maduros Stimmen, die argumentierten, dass die Entscheidung politischer Führungspersonen, diese Intervention öffentlich nicht zu verurteilen, zwar völkerrechtlich falsch, jedoch realpolitisch geboten sei. Denn schließlich seien Deutschland und Europa nach wie vor auf den militärischen Schutz der USA angewiesen. Wie nicht zuletzt die neue Nationale Sicherheitsstrategie der Trump-Regierung und die Debatte um Grönland zeigen, berücksichtigt diese Sichtweise jedoch zu wenig, dass auf diesen Schutz bereits jetzt vermutlich kein Verlass mehr ist. Daher müssen Deutschland und Europa nicht nur selbst wehrhafter werden, sondern auch ihre außen- und sicherheitspolitischen Beziehungen diversifizieren. Hierfür ist auch wichtig, dass sie sich glaubwürdig als Partner präsentieren können, welche für eine regelbasierte internationale Ordnung eintreten und das zwischenstaatliche Gewaltverbot hochhalten. Den Eindruck politischer Doppelmoral zu erwecken, steht diesem Ziel entgegen. Ein klares Bekenntnis zum Völkerrecht ist daher nicht nur normativ und rechtlich geboten, sondern auch aus pragmatischen Gründen.
Bonn, 17. Februar 2026. Das zwischenstaatliche Gewaltverbot bleibt die zentrale Säule von Frieden und internationaler Sicherheit. Für Deutschland und Europa ist dies besonders zentral.
Am 3. Januar 2026 verschleppten amerikanische Spezialeinheiten den venezolanischen Diktator Nikolas Maduro in die USA, wobei mehrere Menschen getötet wurden. Maduro wurde wegen des Vorwurfs von Drogenkriminalität vor ein US-Gericht gestellt. US-Präsident Trump kündigte an, die USA würden nun von Venezuelas Ölreichtum profitieren und sprach von der „Donroe-Doktrin“ – eine Referenz auf die Monroe-Doktrin, mit welcher frühere US-Interventionen in Lateinamerika begründet wurden. Während Völkerrechtler*innen die Entführung Maduros einhellig als völkerrechtswidrig verurteilten, fielen die politischen Reaktionen in Europa zum Teil verhalten aus. Bundeskanzler Friedrich Merz bezeichnete die „rechtliche Einordnung“ des Einsatzes zunächst als „komplex“. Auch der britische Premierminister Keir Starmer und mehrere andere europäische Spitzenpolitiker*innen äußerten sich eher zurückhaltend. Viele betonten zwar, das Völkerrecht sei grundsätzlich immer zu achten, verwiesen aber auch auf den illegitimen, autokratischen Charakter des Maduro-Regimes und verurteilten die US-Intervention nicht explizit.
Zwischenstaatliches Gewaltverbot als Säule des WeltfriedensDie in Artikel 2.4 der UN-Charta formulierte Pflicht der Staaten, in ihren internationalen Beziehungen jegliche Androhung und Anwendung von Gewalt zu unterlassen, ist die tragende Säule der regelbasierten Friedensordnung unter dem Dach der UN. Hiervon existieren nur zwei Ausnahmen: Erstens das in Art. 51 der UN-Charta verbriefe Recht der Staaten auf Selbstverteidigung bei einem Angriffskrieg. Und zweitens militärische Zwangsmaßnahmen, welche der UN-Sicherheitsrat nach Kapitel VII erlassen kann, wenn er den Weltfrieden oder die internationale Sicherheit gefährdet sieht. Auch Tatbestände wie Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit können im Sinne der Schutzverantwortung als Gefährdung des Weltfriedens gewertet werden. Jedoch ist dies auf schwerste Menschenrechtsverletzungen beschränkt. Insgesamt gelten damit nur wenige Ausnahmen vom zwischenstaatlichen Gewaltverbot – denn es ist die zentrale Lehre, welche die Staaten aus den Verheerungen des Zweiten Weltkriegs zogen. Keine dieser Ausnahmen traf auf den Fall Venezuela zu. Ein autokratisches Regierungssystem stellt keine völkerrechtliche Legitimation für eine militärische Intervention dar.
Sicherheit in Zeiten von GroßmachtpolitikSeit dem Angriff Russlands auf die Ukraine stellt sich für Deutschland und Europa die Frage, wie sie in einer Zeit, in der die Bedrohung durch aggressive Großmächte zunimmt, ihre Sicherheit am besten garantieren können und welche Rolle das Völkerrecht dabei spielt. Die 2023 verabschiedete Nationale Sicherheitsstrategie Deutschlands formuliert hierauf eine klare Antwort: „Wir treten ein für eine freie internationale Ordnung auf Grundlage der Charta der Vereinten Nationen […] und des Völkerrechts. […] Den Versuchen, die Welt in Einflusssphären einzuteilen, stellen wir das positive Modell einer solchen regelbasierten Ordnung entgegen“, heißt es da. Dieses Eintreten wird aktuell nur wichtiger. So konstatiert der zur Münchner Sicherheitskonferenz veröffentlichte MSC Report 2026, die Welt sei „in eine Phase der Abrissbirnenpolitik eingetreten“ und schlussfolgert: „Wer der Bulldozer-Politik lediglich zuschaut […] darf nicht überrascht sein, wenn geschätzte Regeln und Institutionen bald in Trümmern liegen.“ Dies gilt auch für die zwingende Norm (ius cogens) des völkerrechtlichen Gewaltverbots. Mit jedem Verstoß – und jedem Verzicht darauf, einen solchen Verstoß öffentlich zu verurteilen – wird das zwischenstaatliche Gewaltverbot zwar nicht rechtlich, aber de facto geschwächt. Die Folge ist größere Unsicherheit – vor allem für solche Länder, die militärisch mit den Großmächten nicht Schritt halten können.
Dennoch mehrten sich nach der Entführung Maduros Stimmen, die argumentierten, dass die Entscheidung politischer Führungspersonen, diese Intervention öffentlich nicht zu verurteilen, zwar völkerrechtlich falsch, jedoch realpolitisch geboten sei. Denn schließlich seien Deutschland und Europa nach wie vor auf den militärischen Schutz der USA angewiesen. Wie nicht zuletzt die neue Nationale Sicherheitsstrategie der Trump-Regierung und die Debatte um Grönland zeigen, berücksichtigt diese Sichtweise jedoch zu wenig, dass auf diesen Schutz bereits jetzt vermutlich kein Verlass mehr ist. Daher müssen Deutschland und Europa nicht nur selbst wehrhafter werden, sondern auch ihre außen- und sicherheitspolitischen Beziehungen diversifizieren. Hierfür ist auch wichtig, dass sie sich glaubwürdig als Partner präsentieren können, welche für eine regelbasierte internationale Ordnung eintreten und das zwischenstaatliche Gewaltverbot hochhalten. Den Eindruck politischer Doppelmoral zu erwecken, steht diesem Ziel entgegen. Ein klares Bekenntnis zum Völkerrecht ist daher nicht nur normativ und rechtlich geboten, sondern auch aus pragmatischen Gründen.
Bonn, 17. Februar 2026. Das zwischenstaatliche Gewaltverbot bleibt die zentrale Säule von Frieden und internationaler Sicherheit. Für Deutschland und Europa ist dies besonders zentral.
Am 3. Januar 2026 verschleppten amerikanische Spezialeinheiten den venezolanischen Diktator Nikolas Maduro in die USA, wobei mehrere Menschen getötet wurden. Maduro wurde wegen des Vorwurfs von Drogenkriminalität vor ein US-Gericht gestellt. US-Präsident Trump kündigte an, die USA würden nun von Venezuelas Ölreichtum profitieren und sprach von der „Donroe-Doktrin“ – eine Referenz auf die Monroe-Doktrin, mit welcher frühere US-Interventionen in Lateinamerika begründet wurden. Während Völkerrechtler*innen die Entführung Maduros einhellig als völkerrechtswidrig verurteilten, fielen die politischen Reaktionen in Europa zum Teil verhalten aus. Bundeskanzler Friedrich Merz bezeichnete die „rechtliche Einordnung“ des Einsatzes zunächst als „komplex“. Auch der britische Premierminister Keir Starmer und mehrere andere europäische Spitzenpolitiker*innen äußerten sich eher zurückhaltend. Viele betonten zwar, das Völkerrecht sei grundsätzlich immer zu achten, verwiesen aber auch auf den illegitimen, autokratischen Charakter des Maduro-Regimes und verurteilten die US-Intervention nicht explizit.
Zwischenstaatliches Gewaltverbot als Säule des WeltfriedensDie in Artikel 2.4 der UN-Charta formulierte Pflicht der Staaten, in ihren internationalen Beziehungen jegliche Androhung und Anwendung von Gewalt zu unterlassen, ist die tragende Säule der regelbasierten Friedensordnung unter dem Dach der UN. Hiervon existieren nur zwei Ausnahmen: Erstens das in Art. 51 der UN-Charta verbriefe Recht der Staaten auf Selbstverteidigung bei einem Angriffskrieg. Und zweitens militärische Zwangsmaßnahmen, welche der UN-Sicherheitsrat nach Kapitel VII erlassen kann, wenn er den Weltfrieden oder die internationale Sicherheit gefährdet sieht. Auch Tatbestände wie Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit können im Sinne der Schutzverantwortung als Gefährdung des Weltfriedens gewertet werden. Jedoch ist dies auf schwerste Menschenrechtsverletzungen beschränkt. Insgesamt gelten damit nur wenige Ausnahmen vom zwischenstaatlichen Gewaltverbot – denn es ist die zentrale Lehre, welche die Staaten aus den Verheerungen des Zweiten Weltkriegs zogen. Keine dieser Ausnahmen traf auf den Fall Venezuela zu. Ein autokratisches Regierungssystem stellt keine völkerrechtliche Legitimation für eine militärische Intervention dar.
Sicherheit in Zeiten von GroßmachtpolitikSeit dem Angriff Russlands auf die Ukraine stellt sich für Deutschland und Europa die Frage, wie sie in einer Zeit, in der die Bedrohung durch aggressive Großmächte zunimmt, ihre Sicherheit am besten garantieren können und welche Rolle das Völkerrecht dabei spielt. Die 2023 verabschiedete Nationale Sicherheitsstrategie Deutschlands formuliert hierauf eine klare Antwort: „Wir treten ein für eine freie internationale Ordnung auf Grundlage der Charta der Vereinten Nationen […] und des Völkerrechts. […] Den Versuchen, die Welt in Einflusssphären einzuteilen, stellen wir das positive Modell einer solchen regelbasierten Ordnung entgegen“, heißt es da. Dieses Eintreten wird aktuell nur wichtiger. So konstatiert der zur Münchner Sicherheitskonferenz veröffentlichte MSC Report 2026, die Welt sei „in eine Phase der Abrissbirnenpolitik eingetreten“ und schlussfolgert: „Wer der Bulldozer-Politik lediglich zuschaut […] darf nicht überrascht sein, wenn geschätzte Regeln und Institutionen bald in Trümmern liegen.“ Dies gilt auch für die zwingende Norm (ius cogens) des völkerrechtlichen Gewaltverbots. Mit jedem Verstoß – und jedem Verzicht darauf, einen solchen Verstoß öffentlich zu verurteilen – wird das zwischenstaatliche Gewaltverbot zwar nicht rechtlich, aber de facto geschwächt. Die Folge ist größere Unsicherheit – vor allem für solche Länder, die militärisch mit den Großmächten nicht Schritt halten können.
Dennoch mehrten sich nach der Entführung Maduros Stimmen, die argumentierten, dass die Entscheidung politischer Führungspersonen, diese Intervention öffentlich nicht zu verurteilen, zwar völkerrechtlich falsch, jedoch realpolitisch geboten sei. Denn schließlich seien Deutschland und Europa nach wie vor auf den militärischen Schutz der USA angewiesen. Wie nicht zuletzt die neue Nationale Sicherheitsstrategie der Trump-Regierung und die Debatte um Grönland zeigen, berücksichtigt diese Sichtweise jedoch zu wenig, dass auf diesen Schutz bereits jetzt vermutlich kein Verlass mehr ist. Daher müssen Deutschland und Europa nicht nur selbst wehrhafter werden, sondern auch ihre außen- und sicherheitspolitischen Beziehungen diversifizieren. Hierfür ist auch wichtig, dass sie sich glaubwürdig als Partner präsentieren können, welche für eine regelbasierte internationale Ordnung eintreten und das zwischenstaatliche Gewaltverbot hochhalten. Den Eindruck politischer Doppelmoral zu erwecken, steht diesem Ziel entgegen. Ein klares Bekenntnis zum Völkerrecht ist daher nicht nur normativ und rechtlich geboten, sondern auch aus pragmatischen Gründen.
The Security Council armed with veto powers. Credit: UN Photo/Manuel Elías
By Thalif Deen
UNITED NATIONS, Feb 17 2026 (IPS)
As the campaign for the next Secretary-General gathers momentum – at a relatively slow pace – there is widespread speculation that any candidate running for the post of UN chief will have to abide by the dictates of a politically hostile White House or face a veto in the Security Council.
So far, there are only two declared candidates: former Chilean President Michelle Bachelet and former Director-General of the International Atomic Energy Agency (IAEA) Rafael Grossi from Argentina—with more candidates expected to join the race.
The winning candidate, who will take office in January 2027, will be elected by the 15-member Security Council and subsequently ratified by the 193-member General Assembly (UNGA).
Annalena Baerbock, the president of UNGA, said the selection process is already underway, and the interactive dialogues with candidates have been scheduled for the week of 20 April, where they will present their “vision statements”.
Meanwhile, the US has publicly declared its opposition to some of the basic goals in the UN’s socio-economic agenda, including gender empowerment and policies relating to diversity, equity and inclusion (DEI), while dismissing climate change as “a hoax” and a “giant scam.”
The Trump administration has also downplayed human rights and adherence to international laws—two concepts ingrained in the UN system.
In an interview with the New York Times last January, President Trump said he does not “need international law” to guide his actions, arguing that only his own “morality” and “mind” will constrain his global powers.
So, what would be the fate of any candidate— male or female—who advocates these UN goals? Will there be a battle of the vetoes – as it happened in a bygone era?
Richard Gowan, Program Director, Global Issues and Institutions, International Crisis Group (ICG), who oversees ICG’s work on geopolitics, global trends in conflict and multilateralism, told IPS nobody knows how this race will end.
Obviously UN-watchers will be tracking the initial candidates’ vision statements and public appearances over the coming months, he pointed out.
“But diplomats in New York have a suspicion that the veto powers in the Security Council may suddenly announce support for a new candidate at the last minute to circumvent the entire public process. There is a strong sense that the U.S., China and Russia don’t want to be boxed in by the General Assembly.”
There is also a scenario, he said, where the veto powers cannot agree on a candidate, and the Council ends up grinding out discussions of a candidate right through to December.
“UN officials have even done some contingency planning for what happens if there is not an agreed candidate on 1 January 2027. It is possible that the Security Council might ask Guterres to hang on for a few months, although I don’t think either diplomats or Guterres want that outcome.”
There are definitely a few senior UN officials and ambassadors in New York who wonder if the Council could call on them at the very last minute, said Gowan.
Thomas G. Weiss, Presidential Professor Emeritus, Political Science, and Director Emeritus, Ralph Bunche Institute for International Studies at the CUNY Graduate Center, told IPS it is hard to imagine anyone running for UNSG who would not run into a veto from Washington in a candidacy necessarily addressing the values of cooperation (multilateralism of any shape) as well as honestly discussing such issues as climate, gender (male or female), nuclear proliferation, Palestine, and sovereignty—all “hoaxes” or “con jobs” according to DJT (President Trump) and his junta.
Both the 1996 and 1981 elections, he said, provide “models.”
“The Chinese vetoes probably are the most relevant precedent for Washington going to the mat indefinitely until an “acceptable” candidate emerges. Let’s hope that person is as competent as the compromise of 1996, Kofi Annan”, he declared.
In 1981, Salim Ahmed Salim of Tanzania, was backed by the Organization of African Unity, the Non-Aligned Movement and China. But his bid was blocked by a US veto.
In 1996, a second five-year term for Boutros Boutros-Ghali of Egypt was vetoed by the US – even though he received the support of 14 of 15 members in the Security Council.
In 1981, China cast a record 16 vetoes against Kurt Waldheim to prevent a third term, leading to his withdrawal and the selection of Javier Pérez de Cuéllar.
Meanwhile, there has been an intense campaign for a female UN chief, the first in the 81-year history of the UN. But the US has remained tight-lipped on the widely supported proposal.
The last 9 secretaries-general, all males, include:
António Guterres (Portugal), who took office in January 2017;
Ban Ki-moon (Republic of Korea), from January 2007 to December 2016;
Kofi A. Annan (Ghana), January 1997 to December 2006;
Boutros Boutros-Ghali (Egypt), January 1992 to December 1996;
Javier Pérez de Cuéllar (Peru), January 1982 to December 1991;
Kurt Waldheim (Austria), January 1972 to December 1981;
U Thant (Burma, now Myanmar), who served from November 1961, when he was appointed acting Secretary-General (he was formally appointed Secretary-General in November 1962), to December 1971;
Dag Hammarskjöld (Sweden), from April 1953 until his death in a plane crash in Africa in September 1961; and
Trygve Lie (Norway), who held office from February 1946 to his resignation in November 1952.
As for the U.S., said Gowan, “I don’t believe that Washington has settled on a candidate yet. But the Trump administration is definitely conscious that they have the power to reshape the political culture of the organization if they find someone who aligns with their views”.
He said U.S. diplomats have told other veto powers that they will hold back on various reform proposals and cuts until they have their own candidate as Secretary-General.
A lot of UN members assume that the U.S. won’t accept a female Secretary-General but I think that Washington could back a woman if she was a strong social conservative and willing to make large cuts to the UN system, he argued.
“Right now, there is not an obvious female candidate meeting those criteria, though. I think some candidates who could never align with the U.S. on things like development and diversity are already stepping out of the race.”
Meanwhile, there is a reason that Mia Mottley has gone from being the putative front runner to refocusing on domestic politics.
“I also think that all candidates recognize that they are going to have to talk a lot more about how they will advance the UN’s work on peace and security, which is a priority not only for the U.S. but a lot of member states.”
“That said, one senior UN diplomat recently told me that they cannot see Global South countries accepting another Western candidate after Guterres, regardless of gender. The non-Western members of the Security Council could create a blocking minority in the Security Council to keep candidates from U.S. allies out,” declared Gowan.
IPS UN Bureau Report
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Dans l'édition de mardi, également : Conseil de paix, Sannino, E6, « Justice pour Quentin ».
The post Les États-Unis et la Belgique s’affrontent sur la question de la circoncision appeared first on Euractiv FR.
The UN Development System sits at the heart of global development cooperation - not because it controls the most resources, but because it shapes the norms, priorities, and legitimacy of multilateral action. Yet behind the formal architecture of boards, committees, and mandates lies a more complex reality: decisions are increasingly shaped by informal power, financial leverage, and unequal access to influence. This report published by Cepei in cooperation with IDOS maps where power actually resides inside the UN Development System, revealing how governance works in practice and why current dynamics are eroding legitimacy at a critical moment for UN reform.(Executive Summary)
The UN Development System sits at the heart of global development cooperation - not because it controls the most resources, but because it shapes the norms, priorities, and legitimacy of multilateral action. Yet behind the formal architecture of boards, committees, and mandates lies a more complex reality: decisions are increasingly shaped by informal power, financial leverage, and unequal access to influence. This report published by Cepei in cooperation with IDOS maps where power actually resides inside the UN Development System, revealing how governance works in practice and why current dynamics are eroding legitimacy at a critical moment for UN reform.(Executive Summary)