Die Arbeitsgruppe, die die Umsetzung des EU-Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung überwacht, hat eine neue Vorsitzende ernannt.
Fabrizia Lapecorella (Italien) hat dieses Amt Anfang Februar 2017 für einen Zeitraum von zwei Jahren angetreten. Sie wurde in der Sitzung der Gruppe vom 25. Januar 2017 ernannt und ist Nachfolgerin von Dr. Wolfgang Nolz (Österreich), der den Vorsitz seit 2009 innehatte.
Der Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung beinhaltet Kriterien für die Bewertung von steuerlichen Maßnahmen, die einen schädlichen Steuersenkungswettlauf fördern könnten. Er wird durch eine freiwillige Stillhalteverpflichtung (Verzicht auf die Einführung neuer schädlicher steuerlicher Maßnahmen) und eine freiwillige Rücknahmeverpflichtung (Abschaffung bestehender schädlicher steuerlicher Maßnahmen) der Mitgliedstaaten mit Peer-Review durchgeführt.
Der Kodex wurde durch die Schlussfolgerungen des Rates vom Dezember 1997 eingeführt.
Neue ArbeitsbereicheDie Arbeiten wurden in jüngerer Zeit auf neue Bereiche ausgeweitet, beispielsweise
In diesen Bereichen wurden mehrere "soft law"-Initiativen vereinbart (d. h. Regelungen, die rechtlich nicht bindend, aber dennoch rechtlich bedeutsam sind).
Umsetzung des KodexDie Gruppe "Verhaltenskodex" wurde 1998 gegründet und ist für die Umsetzung des Verhaltenskodex zuständig; sie ist ein förmliches Vorbereitungsgremium des Rates. Sie wird durch mehrere Untergruppen unterstützt, die von dem turnusmäßig wechselnden Vorsitz geleitet werden. Derzeit sind zwei Untergruppen tätig: eine Untergruppe für Drittländer und eine zur Klärung des dritten und des vierten Kriteriums des Kodex.
Eine der wichtigsten Aufgaben der Gruppe in naher Zukunft wird die Fertigstellung einer EU-Liste nicht kooperierender Gebiete im Steuerbereich sein.
Am 1. Februar 2017 wurde das Verfahren durch die Versendung von Schreiben an 92 Drittländer eingeleitet; mit diesen Schreiben wird gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 8. November 2016 über die Kriterien und das Verfahren für die Erstellung einer EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke um Informationen ersucht.
Die Gruppe "Verhaltenskodex" wird diesen Überprüfungsprozess leiten und überwachen, wobei sie vom Ratssekretariat unterstützt wird. Die Dienststellen der Kommission werden durch die Durchführung der erforderlichen Vorbereitungsarbeiten unterstützend mitwirken.
LebenslaufFrau Lapecorella ist Generaldirektorin für Finanzen im italienischen Ministerium für Wirtschaft und Finanzen. Sie ist außerdem Mitglied und stellvertretende Vorsitzende des Präsidiums des OECD-Steuerausschusses und Mitglied der OECD-Lenkungsgruppe des "inklusiven Rahmens" für die Durchführung von BEPS (Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung).
2014 war sie während des italienischen Ratsvorsitzes Vorsitzende der hochrangigen Gruppe "Steuerfragen".
Der Rat hat am 27. Januar 2017 den Beschluss (GASP) 2017/153 des Rates[1] erlassen. Mit diesem Ratsbeschluss werden die geltenden restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Januar 2018 verlängert. Bei den betreffenden Maßnahmen handelt es sich um ein Einfrieren von Vermögenswerten und ein Verbot der Bereitstellung von Geldern in Bezug auf 48 Personen, die als verantwortlich für die rechtswidrige Verwendung staatlicher Gelder Tunesiens vor 2011 betrachtet werden.
Die Bewerberländer ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, Montenegro*, Serbien* und Albanien*, das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine, die Republik Moldau und Georgien schließen sich diesem Ratsbeschluss an.
Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss in Einklang steht.
Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis.
[1] Am 28.1.2017 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 23, S. 19) veröffentlicht.
*Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.