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Diplomacy & Defense Think Tank News

Mutterschaft geht häufig mit verringertem Wohlbefinden einher

Zusammenfassung:

Anteil an Frauen mit psychischen und gesundheitlichen  Belastungssymptomen nimmt nach der Geburt zu – Mentales Wohlbefinden reduziert sich bei vielen Frauen im Verlauf der Mutterschaft weiter  –  vor allem institutionelle Entlastungsmaßnahmen gefordert

30 Prozent der untersuchten Mütter in Deutschland erfahren eine substanzielle Verschlechterung des gesundheitsbezogenen Wohlbefindens innerhalb der ersten sieben Jahre nach der Geburt. Gleichzeitig profitieren aber auch 19 Prozent von einer substanziellen Verbesserung. In einer vergleichbaren Gruppe von kinderlosen Frauen nimmt das mentale Wohlbefinden im Altersverlauf ebenfalls ab, jedoch weniger stark. Das sind die wichtigsten Ergebnisse einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), die auf Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) basieren.


"Tradierte klassische Leitbilder von Mutterschaft müssten aufgeweicht werden": Interview mit Marco Gießelmann

Herr Giesselmann, Sie haben untersucht, wie sich das mentale Wohlbefinden von Müttern nach der Geburt verändert. Was ist der Hintergrund dieser Fragestellung?

Arbeiten aus den Gender Studies haben gezeigt, dass es ein Spannungsverhältnis zwischen den sozialen Leitbildern von Mutterschaft gibt. Auf der einen Seite ist die versorgende Mutter mit starken sozialen Erwartungen besetzt, andererseits gibt es das Leitbild der erwerbstätigen Mutter. Dazu gibt es überwiegend interviewgestützte, qualitative Arbeiten, die gezeigt haben, dass es aus diesem Spannungsverhältnis heraus bei vielen Müttern zu Einschränkungen im gesundheitlichen, mentalen Wohlbefinden kommt. Die Sichtbarmachung dieses Phänomens hat dann im Jahr 2015 durch den Diskurs unter dem Hashtag #regrettingmotherhood eine Verstärkung erfahren, insbesondere durch die gleichnamige Studie von Orna Donath. Wir haben uns dann gefragt, finden wir diesen Effekt auf Basis bestehender quantitativer Arbeiten mit repräsentativen Stichproben wieder? Und das war nicht so. Das war für uns der Ausgangspunkt zu untersuchen, woran das liegt und wie man das so modellieren kann, dass diese Phänomene auch im Rahmen standardisierter Designs aufgegriffen und getestet werden können. [...]


Bildung darf nicht vom Geldbeutel abhängen: Stimmt, aber das erfordert keine gebührenfreien Kitas! Kommentar von C. Katharina Spieß

Mit dem Argument, dass die Bildung eines Kindes nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen dürfe, hat nun auch Niedersachsen die Kita für Kinder im Kindergartenalter, also ab drei Jahren, gebührenfrei gemacht. So sehr das Argument seine Berechtigung hat: Ist das der richtige Schritt? [...]


The devil is in the detail: administrative and fiscal challenges in implementing River Basin Management in Mongolia

The concept of river basin management calls for managing water resources at the river basin level in order to promote the sustainable use of water resources. Often this goes along with the introduction of river basin organisations (RBOs) as special purpose organisations. However, particularly in developing countries, RBOs often suffer from insufficient funds. Fiscal decentralisation involves shifting certain fiscal responsibilities to lower levels of government. Decentralisation could thus provide a source of funding for RBOs, depending on how tasks and funds are allocated among RBOs and general-purpose jurisdictions. This briefing paper examines administrative and fiscal aspects of river basin management and analyses whether fiscal decentralisation supports or counteracts the funding of river basin management. We present the example of Mongolia, where in recent years the processes of RBO institutionalisation and fiscal decentralisation have occurred in parallel. More specifically, we analyse i) how competencies for various water governance functions between RBOs and other bodies at the sub-national level are formally allocated, ii) which de jure and de facto funding arrangements are in place, and iii) what this implies for the coordination and sustainability of water resource use.
We find that despite a broad division of labour among administrative units, a high level of overlap exists, for instance in the areas of data management, water law enforcement and implementation of water protection measures.
In terms of financing water governance, River Basin Authorities (RBAs) are primarily financed through the national budget and aimag (province-level) environmental authorities (AEAs) through sub-national province budgets. However, uncertainties exist regarding the allocation of water-use fees. In practice, funds available to RBAs only cover fixed costs. AEAs have somewhat higher budgets, but do not necessarily use these funds for water-related projects nor do they earmark water-use fees. Inconsistent legal provisions on water-use fees have led to competition between AEAs and RBAs, but also to initial collaborative arrangements. We conclude that in Mongolia, fiscal decentralisation and river basin management are, so far, hardly mutually supportive and we recommend a number of legal and financial adjustments. In particular, we recommend that
  • responsibilities be distributed more clearly to reduce overlap and uncertainty;
  • legal inconsistencies regarding water-use fees be clarified;
  • funding be arranged according to tasks; and
  • funding for RBAs be increased and minimum state-funding be provided to river basin councils (RBCs), so they can fulfil their mandates.

Call for Papers Vierteljahrsheft zur Wirtschaftsforschung 2/3 2019: Herausforderungen und Chancen von "Green Finance"

Nach der industriellen Revolution stiegen Bevölkerung, Einkommen und Verbrauch in vielen Ländern exponentiell an. Die Volkswirtschaften wurden zunehmend abhängig von fossilen Brennstoffen. Der wachsende Verbrauch von fossilen Energien hat zu einem Anstieg von Treibhausgasemissionen und somit zu einem globalen Temperaturanstieg und Klimawandel geführt. Der globale Klimawandel führt zu  einem steigende Meeresspiegel und somit erhöhten Überschwemmungsrisiken, häufigeren Hitzewellen und zunehmenden Brandrisiken. Die globale Erwärmung muss auf 2 Grad Celsius relativ zum vorindustriellen Niveau beschränkt bleiben, um diese Risiken auf einem Niveau zu halten, auf dem sie noch als beherrschbar gelten. Dies kann nur gelingen mit einer deutlichen Reduktion der klimaschädlichen Treibhausgasemissionen (THG) und einer nahezu vollständigen Dekarbonisierung der Wirtschaft, dies bedeutet in erster Linie der Ausbau der erneuerbaren Energien, nachhaltige Mobilität und verstärktes Energiesparen. Die politischen Entscheidungsträger setzen unter anderem auf marktbasierte Politikinstrumente zur Internalisierung der Kosten von THG-Emissionen, dazu gehört unter anderem Carbon Pricing. Der Übergang zu grünen Technologien kann jedoch nicht allein durch den CO2-Handel bewerkstelligt werden. Die Europäische Union (EU) hat durch die 2050-Dekarbonisierungsziele den Übergang zu einer nachhaltigen CO2-Wirtschaft vorgezeichnet. In Zukunft sollen Nachhaltigkeitsaspekte, ESG-Kriterien (Environmental, Social, and Governance) für die Entscheidung von Investoren innerhalb der EU eine wichtige Rolle spielen. Z.B. soll die Gesetzgebung in Zukunft von Vermögensverwaltern verlangen, ESG-Fragen bei ihren Anlageentscheidungen zu berücksichtigen. Das derzeitige Fehlen eines universellen Klassifizierungssystems für grüne Investitionen ist eines der wesentlichen Hindernisse für Investoren. Im Rahmen der Schaffung einer EU-Kapitalmarktunion plant die EU-Kommission einen offiziellen europäischen Standard für grüne Anleihen zu schaffen. Nachhaltigkeitskriterien sollen auch in der EU-Regulierung des Finanzsektors eine Rolle spielen.

Das Ziel des geplanten Vierteljahrsheftes ist es, Erfahrungen mit der Umstellung auf einen grünen Kapitalmarkt bzw. ein grünes Finanzsystem zu präsentieren und den Fragen einer möglichen Implementation von ESG Kriterien und deren Herausforderungen nachzugehen. Hierbei sollen alle relevanten Aspekte beleuchtet werden, so unter anderem auch der Stand von Standardisierung und Benchmarking von nachhaltigen Energieinvestitionen, Projektbewertungs- und Risikobewertungsinstrumente, standardisierte Finanzinstrumente zur Finanzierung von ESG Investitionen, Green Bonds, die Rolle von Verbriefungen für nachhaltige Investitionen, die Rolle von Ratingagenturen und von institutionellen Investoren, die Rolle von öffentlicher Förderung für die Entwicklung eines grünen Finanzmarktes, das Spannungsverhältnis von Finanzmarktregulierung und Investitionsförderung, die Rolle von Fondsmanagern und Private Equity, wettbewerbsrechtliche Implikationen, Implikationen des Brexits und die Bedeutung von Klimarisiken für die Stabilität und Krisenwahrscheinlichkeit im Finanzmarkt. Andere, hier nicht genannte Forschungsfragen/beiträge zu Green Finance sind ebenfalls willkommen. Gewünscht werden konzeptionelle, explorative wie auch empirisch fundierte Beiträge, z.B. auch komparative Länderanalysen. Politische Implikationen der Analysen sollen vorgestellt und diskutiert werden. Auch Positionspapiere aus Verbänden, Politik und Wirtschaft können eingereicht werden.

Für das Vierteljahrsheft zeichnet das Heft-Herausgeberteam verantwortlich. Autorinnen und Autoren, die einen Beitrag einreichen möchten (in Deutsch oder Englisch), schicken bitte bis zum 15. Oktober 2018 eine Zusammenfassung über den geplanten Beitrag (maximal 1 Seite) an Claudia Kemfert und Dorothea Schäfer (sekretariat-evu@diw.de und dschaefer@diw.de). Die Autorinnen und Autoren erhalten kurzfristig eine Rückmeldung ob der Beitrag angenommen wird. Die fertigen Beiträge, die eine Länge von ca. 30.000 Zeichen nicht überschreiten sollen, müssen bis zum 30. April eingereicht werden. Es schließt sich ein mehrstufiger Lektorats- und Überarbeitungsprozess an. Die Vierteljahrshefte sollen voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Jahres 2019 erscheinen.

Hier gibt es den Call for Papers als Download.


Midijob-Reform entlastet Geringverdienende, vor allem teilzeiterwerbstätige Frauen

Zusammenfassung:

Die geplante Midijob-Reform entlastet die Begünstigten um durchschnittlich 17 Euro im Monat. Sie kostet die Sozialversicherungen jährliche Beitragsausfälle von etwa 400 Millionen Euro, einschließlich Mehreinnahmen bei der Einkommensteuer entstehen staatliche Mindereinnahmen von insgesamt rund 300 Millionen Euro. Die Reform entlastet überwiegend untere und mittlere Einkommen. Ein Drittel des Entlastungsvolumens entfällt auf die obere Hälfte der erwerbstätigen Bevölkerung, da die Midijob-Entlastung keine Bedürftigkeitsprüfung oder Zusammenveranlagung im Haushaltszusammenhang vorsieht. Insoweit ist die Reform nicht zielgerichtet auf die Entlastung von Haushalten mit niedrigen Einkommen zugeschnitten. Sie fördert zumeist Teilzeitarbeit, die weitgehend von Frauen geleistet wird. Ein Drittel des Entlastungsvolumens entfällt auf Frauen mit Kindern unter 18 Jahren. Inwieweit durch die Reform bestehende Anreize zur Teilzeit- statt Vollzeittätigkeit verstärkt werden, ist eine empirische Frage, die hier nicht untersucht wurde. Eine Ausweitung der Teilzeitarbeit hätte negative Konsequenzen für die aktuellen Einkommen sowie für die Alterssicherung.


The Culture of Sustaining Peace

European Peace Institute / News - Thu, 08/23/2018 - 17:04

On Wednesday, September 5th, IPI together with the Al-Babtain Foundation are cohosting a policy forum during the annual UN High-Level Forum entitled “The Culture of Sustaining Peace.” This event seeks to provide input into the high-level forum by building upon the Declaration and Programme of Action on a Culture of Peace adopted by the UN General Assembly in Resolution 53/243 in 1999.

Remarks will begin at 1:15pm EST*

Thanks in part to high-level discussions at the 72nd session of the UN General Assembly, 2018 has seen marked progress in understanding what it takes to sustain peace. Increasingly, international actors and analysts are looking at the positive elements of peace. Instead of asking, “What causes war and how can we fight it?” people are asking, “What makes a peaceful society and how can we build and sustain it?”. Exploring the connections between culture, peace, security, and development is key to answering this question.

In the multilateral system, the concept of the “culture of peace” originated in 1992 in a program of the UN Educational, Scientific and Cultural Organization (UNESCO). The concept of “sustaining peace” came out of the 2015 Advisory Group of Experts Review of the Peacebuilding Architecture and was affirmed in dual resolutions by the UN General Assembly and Security Council on peacebuilding and sustaining peace in 2016. How do these two concepts relate? How can they work together? On the sidelines of the 2018 High-Level Forum on the Culture of Peace, participants at this policy forum will discuss the connections between these two agendas and how they can be used to advance peace worldwide.

Welcoming Remarks:
Hon. Kevin Rudd, Former Prime Minister of Australia, Chair of the IPI Board of Directors

Opening Remarks:
H.E. Mr. Miroslav Lajčák, President of the UN General Assembly
Mr. Abdul Aziz Saud Al-Babtain, Director and Founder of the Al-Babtain Foundation

Speakers:
H.E. Mr. Masud Bin Momen, Permanent Representative of the People’s Republic of Bangladesh to the United Nations
H.E. Ms. Maria de Jesus dos Reis Ferreira, Permanent Representative of the Republic of Angola to the United Nations (TBC)
Mr. Fabrizio Hochschild, Assistant Secretary-General for Strategic Coordination, United Nations Executive Office of the Secretary-General
Ms. Rosa Emilia Salamanca, Director of the Corporación de Investigación y Acción Social y Económica (CIASE)

Moderator:
Hon. Kevin Rudd, Former Prime Minister of Australia, Chair of the IPI Board of Directors

Negativzinsen könnten für die Rente sogar Vorteile bringen

Die negativen Vermögenserträge der Sozialkassen sind ärgerlich, aber kein Grund zur Panik. Ein Gastbeitrag.

Untergräbt die Niedrigzinspolitik der EZB unser Rentensystem? Zu diesem Schluss könnte man kommen, wenn man einige Beiträge zu den negativen Vermögenserträgen der Sozialkassen liest. Tatsächlich verbuchte die Deutsche Rentenversicherung 2017 bei der Anlage ihrer Nachhaltigkeitsrücklage Verluste in Höhe von rund 49 Millionen Euro und erwartet für 2018 einen ähnlich hohen Betrag. Das ist ärgerlich, aber kein Grund zur Panik, weil der Umfang der Verluste überschaubar bleibt. Bei einem Gesamtbudget von rund 300 Milliarden Euro liegt er bei gerade einmal 0,016 Prozent.

Auch wenn hier keine systemische Gefahr vorliegt, erscheint es sinnvoll zu fragen, ob solche Verluste in Zukunft vermeidbar wären. Deswegen steht nun die Forderung im Raum, die Anlagevorschriften der Rentenversicherung zu lockern. Das klingt erst mal plausibel, denn der Rentenversicherung sind per Gesetz nur sehr konservative und kurzfristige Anlagemöglichkeiten gestattet, die aktuell eben keine positive Rendite bringen. Das meiste Geld steckt in Termin- und Tagesgeldern. Warum sollte man das nicht ändern? Könnte man nicht mit risikoreicheren Anlagen eine höhere Rendite erwirtschaften?

Gegen eine Änderung der Anlagevorschriften sprechen der Zweck der Nachhaltigkeitsrücklage und ihre mittelfristige Entwicklung. Sie soll zu jedem Zeitpunkt sicherstellen, dass die Liquidität der Rentenversicherung gewährleistet ist. Während die monatlichen Ausgaben der Rentenversicherung relativ konstant sind, weisen die Beitragseinnahmen typische saisonale Muster auf. Zum Jahresende werden viele Gehaltsbestandteile als Einmalzahlung ausgezahlt, die Einnahmen steigen stark an. Das Auseinanderfallen von Ausgaben und Einnahmen muss mit einem Auf- und Abbau der Liquiditätsreserve überbrückt werden. Der Anlagezeitraum ist eher kurz. Zudem dient die Reserve als Puffer gegen konjunkturbedingte Einnahmeschwankungen. So kann ein kurzfristiger Rückgang der Einnahmen kompensiert werden, ohne gleich den Beitragssatz verändern zu müssen.

Ein Verbot von Negativzinsen würde Kosten verursachen

Die Rücklage darf in einem Korridor von 0,2 bis 1,5 Monatsausgaben liegen. Wird erwartet, dass sie die Grenze nach unten durchbricht, muss der Beitragssatz angehoben werden. Durchbricht die Rücklage die obere Grenze, muss der Beitragssatz gesenkt werden. Da die Rücklage als Polster zur Sicherung der Liquidität dient, schreibt das Gesetz aus guten Gründen vor, die Mittel in liquide Anlagen zu investieren.

Daneben gibt es den Vorschlag, die Negativzinsen für das Sozialversicherungsvermögen zu verbieten. Es ist aber eine Illusion zu glauben, dass dies keine Kosten verursacht. Das Verbot ginge zunächst zulasten der Banken. Im Extremfall entstehen Verluste und ein erheblicher Teil der verminderten Erträge entfiele auf Landesbanken und Sparkassen, also öffentliche Institute. Ohne klaren Nachweis, dass diese negativen Zinsen auf der Marktmacht der Banken beruhen, sollte man auf so eine Maßnahme verzichten.

Man kann zur Niedrigzinspolitik unterschiedlicher Auffassung sein, aber der Rentenversicherung im Besonderen entsteht durch die Zinsverluste keine existenzielle Bedrohung. Es ist sogar umgekehrt: Das Beschäftigungswachstum in Deutschland wird durch die niedrigen Zinsen begünstigt und trägt dazu bei, den Beitragssatz relativ niedrig und das Rentenniveau stabil zu halten.

Indirekt führt die Niedrigzinspolitik und die steigende interne Rendite der Rentenversicherung allerdings zu einem weiteren Effekt, der tatsächlich gewisse Risiken birgt: Das Zahlen freiwilliger Beiträge an die Gesetzliche Rentenversicherung ist attraktiver geworden. So können Versicherte, die vorzeitig in Rente gehen möchten, die dann anfallenden Abschläge mit freiwilligen Beiträgen ausgleichen. Die temporär lukrative Anlagemöglichkeit müssen die jüngeren Generationen später durch höhere Beiträge finanzieren.

Der Gastbeitrag von Johannes Geyer ist am 23. August 2018 im Der Tagesspiegel erschienen.


Hartz IV: starker Rückgang der Arbeitslosen, aber nicht der Hilfebedürftigen insgesamt

Zusammenfassung:

Rund eine Million Arbeitslose mit Hartz-IV-Bezug weniger als vor zehn Jahren – Zahl der Hilfebedürftigen insgesamt aber zuletzt konstant – Trotz Mindestlohn kaum weniger Erwerbstätige, die Verdienst mit Hartz-IV-Leistungen aufstocken müssen – Rufe nach Abschaffung von Hartz IV greifen zu kurz

Die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher von Hartz-IV-Leistungen ist trotz des Arbeitsmarktbooms seit dem Jahr 2011 nicht weiter zurückgegangen – sie liegt relativ konstant in der Nähe der Sechs-Millionen-Marke. Das geht aus einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hervor, für die der DIW-Arbeitsmarktforscher Karl Brenke Daten der Bundesagentur für Arbeit ausgewertet hat. Allerdings gab es im vergangenen Jahr deutlich weniger Arbeitslose, die Hartz IV bezogen, als zehn Jahre zuvor. Um rund eine Million Personen – von knapp 2,6 auf fast 1,6 Millionen – sank in diesem Zeitraum die Zahl der erwerbslosen Personen, die Arbeitslosengeld II erhielten. „Obwohl ein großer Teil der arbeitslosen Hartz-IV-Bezieher, inzwischen fast zwei Drittel, keine abgeschlossene Berufsausbildung hat, haben wegen der guten konjunkturellen Lage viele eine Beschäftigung gefunden“, so Brenke. „Es sind in den vergangenen Jahren zahlreiche gering qualifizierte Jobs entstanden, wovon die Hartz-IV-Arbeitslosen profitieren konnten.“


„Ein großer Teil der Hilfebedürftigen unter Hartz IV ist gar nicht arbeitslos“: Interview mit Karl Brenke

Herr Brenke, die Zahl der Arbeitslosen ist in den vergangenen Jahren gesunken. Wie hat sich die Zahl der Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger entwickelt?

Die Zahl der Hilfebedürftigen ist insgesamt in etwa gleich geblieben. Aber es gab eine Strukturverschiebung innerhalb der Empfänger von Hartz IV. Und zwar ist die Zahl der Arbeitslosen deutlich gesunken. Dafür hat die Zahl derjenigen zugenommen, die zwar erwerbsfähig, aber nicht arbeitslos sind. Das hat mehrere Gründe. Zum Teil sind es Personen, die gesundheitlich eingeschränkt sind, zum Teil ist es aber auch die Zahl der Aufstocker, die sich ebenfalls nicht verändert hat. Hervorzuheben ist, dass die Zahl der Arbeitslosen bei Hartz IV schneller gesunken ist als die Zahl der Arbeitslosen insgesamt, also auch schneller als die Zahl der Arbeitslosen, die Arbeitslosengeld I bekommen.

Das Interview mit Karl Brenke wurde im DIW Wochenbericht Nr. 34/2018 veröffentlicht. Hier gibt es das Interview als PDF-Dokument und als Podcast


Türkei-Krise ist vielleicht letzte Chance für Europa, eine Annäherung zu erreichen: Kommentar von Marcel Fratzscher und Alexander Kriwoluzky

Die Türkei steckt in einer tiefen Krise, die politischen Sprengstoff für den Mittleren Osten und für Europa bedeuten könnte. Aber die Krise ist auch die größte Chance seit vielen Jahren, die Türkei grundlegend zu reformieren und eine Annäherung zwischen Europa und der Türkei zu ermöglichen.

Der vollständige Kommentar von Marcel Fratzscher und Alexander Kriwoluzky aus dem DIW Wochenbericht Nr. 34/2018 als PDF-Dokument


Franziska Holz als Außerordentliche Professorin an die NTNU berufen

Dr. Franziska Holz wurde im Juli 2018 als Außerordentliche Professorin an die Technische Universität Norwegens (NTNU) in Trondheim berufen. Sie verstetigt damit die seit Langem bestehende Kooperation mit der Fakultät für Industrieökonomik und dem Forschungszentrum für Nachhaltige Energieforschung CenSES an der NTNU. Frau Dr. Holz' Berufung erfolgt im Rahmen des Forschungsprogramms "NTNU Energiewende", mit dem die technische, soziologische und insbesondere ökonomische Forschung in Norwegen zu Strategien des nachhaltigen Umbaus des Energiesystems gestärkt werden soll. Frau Dr. Holz wird sich in gemeinsamen Forschungsprojekten und der Ausbildung von Nachwuchswissenschaftlern engagieren. Sie bleibt weiterhin am DIW Berlin in der Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt und wird mit regelmäßigen Aufenthalten in Trondheim die Tätigkeit an der NTNU ausüben.


Ein zügiger Kohleausstieg in Deutschland und NRW sichert das Klimaziel für 2030

Zusammenfassung:

DIW Berlin: Der Kohleausstieg steht und fällt mit Nordrhein-Westfalen

Nur ein forcierter Ausstieg aus der Stromerzeugung mit Braun- und Steinkohle kann das Erreichen des Klimazieles für den Energiesektor für das Jahr 2030 in Deutschland noch sicherstellen. Dabei kommt Nordrhein-Westfalen als größtem Emittenten unter den Bundesländern eine Schlüsselstellung zu. Dies zeigen Modellrechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Ein Team von Wissenschaftlern um die Energieökonomin Claudia Kemfert hat vor dem Hintergrund der anstehenden Tagung der Kohlekommission, die bis Jahresende einen Termin für den Ausstieg vorschlagen soll, die Wirkungen unterschiedlicher Ausstiegsszenarien auf die CO2-Emissionen anhand detaillierter Modellrechnungen verglichen. „Anders als beim Klimaziel für 2020, das bereits als gescheitert gilt, bestehen für 2030 durchaus noch Chancen, die Klimaziele zu erreichen“, sagt Kemfert. „Aber nur, wenn man mit dem Kohleausstieg so schnell wie möglich beginnt und den Ausbau der erneuerbaren Energien forciert.“ Die Analyse zeige auch, dass sich die Kohleverstromung nur zu einem vernachlässigbaren Teil in die Nachbarländer verlagere und stattdessen dort vor allem der Anteil der erneuerbaren Energien steige.


„Die deutschen Klimaziele können nur durch einen beschleunigten Ausstieg aus der Kohle erreicht werden“: Interview mit Claudia Kemfert

Frau Kemfert, können die Klimaziele der Bundesregierung mit der Stromerzeugung aus Braun- und Steinkohle noch erreicht werden?

Die Klimaziele für das Jahr 2020 werden bei dem derzeitig hohen Anteil von Kohlekraftwerken im Stromerzeugungssektor nicht mehr erreicht werden können. Selbst wenn man kurzfristig viele Kapazitäten vom Netz nehmen würde, würde es extrem schwer werden. Anders sieht es aus beim Klimaziel für 2030, da gäbe es genügend Spielraum, diese Emissionsminderungsziele noch zu erreichen. [...]

Das Interview mit Claudia Kemfert wurde im DIW Wochenbericht Nr. 33/2018 veröffentlicht. Hier gibt es das Interview als PDF-Dokument und als Podcast.


Griechenland setzt seine Zukunft aufs Spiel: Kommentar von Alexander Kritikos

Am 20. August endet das dritte Hilfsprogramm für Griechenland. Was wurde im Austausch für neue Kredittranchen nicht alles reformiert: Die Renten und Sozialleistungen wurden mehrfach gekürzt, die staatlichen Löhne und der private Mindestlohn gesenkt, die Zahl der Staatsbediensteten reduziert, die Steuern mehrfach erhöht.

Diese Schritte dienten der Sanierung des Staatshaushalts – angesichts der jüngst erzielten Primärüberschüsse durchaus ein Erfolg. Aber die Reformen blieben nicht ohne Nebenwirkungen: Sie führten zu einem dramatischen Rückgang der Binnennachfrage. Die Wertschöpfung in den gewerblichen Unternehmen schrumpfte um 42 Prozent und führte in der Folge zu hoher Arbeitslosigkeit und Armut. Ein Erreichen des Vorkrisenniveaus bleibt in weiter Ferne.

Der vollständige Kommentar von Alexander Kritikos aus dem DIW Wochenbericht Nr. 33/2018 als PDF-Dokument


European Contributions to UN Peacekeeping Operations: Lessons Learned and the Way Forward

European Peace Institute / News - Wed, 08/08/2018 - 15:59

Dynamic geopolitical shifts directly impact European countries’ perceptions of, and re-engagement with, UN peacekeeping, while broader international security threats are likely to influence how Europe engages with UN peacekeeping in the coming years.

In this context, the International Peace Institute’s (IPI) 2018 Vienna Seminar examined diverse perspectives on present and future European engagement in UN peacekeeping. It assessed lessons and experiences that could help better understand Europeans’ collective impact on the effectiveness of UN operations and strived to identify different roles European countries can assume in supporting the UN to tackle contemporary challenges across peacekeeping.

The 2018 seminar marked the forty-eighth iteration of IPI’s annual event and built upon the Vienna Seminar’s legacy of grappling with pressing concerns for UN peacekeeping. Participants discussed a range of interconnected issues concerning European engagement in UN peacekeeping, ranging from examining the nature of contemporary peacekeeping operations and the impact of global and European geopolitical shifts to identifying the modalities and impact of recent European contributions to specific UN missions.

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Im europäischen Vergleich werden Pkw in Deutschland gering besteuert – Reform der Fahrzeug- und Kraftstoffbesteuerung ratsam

Zusammenfassung:

Bei einem systematischen Europa-Vergleich aller Abgaben auf Pkw belegt Deutschland einen Platz im unteren Drittel – Pkw-Abgaben sind hierzulande weder fiskalisch ausreichend ergiebig, noch setzen sie hinlänglich Anreize für einen weniger umweltbelastenden Pkw-Verkehr

Deutschland sollte die Besteuerung von Personenkraftwagen und Kraftstoffen reformieren, Priorität sollte dabei die schrittweise Erhöhung der Dieselsteuer haben. Zu diesem Schluss kommt Uwe Kunert, Verkehrsökonom am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), der das Abgabensystem für Pkw in 30 europäischen Ländern (EU-28, Norwegen und Schweiz) in einer neuen Studie systematisch analysiert und verglichen hat. „Es zeigt sich eine sehr variantenreiche Gestaltung der Steuersysteme, mit vielfältigen Bemessungsgrundlagen und im Ergebnis recht unterschiedlicher Steuerlast“, fasst Uwe Kunert das Ergebnis zusammen. Die Summe der Abgaben, die beim Erwerb (Umsatzsteuer, Zulassungssteuer und -gebühren), bei der Haltung (Kfz-Steuer, Versicherungssteuer) sowie bei der Nutzung (Steuern auf Kraftstoffe) für einen Mittelklassewagen im Erstgebrauch mit einer jährlichen Fahrleistung von 15.000 Kilometern anfallen, liegen für die Mehrzahl der Länder zwischen 1.200 und 2.000 Euro. Für die Länder mit noch höheren Abgaben ist die Zulassungssteuer – die in Deutschland nicht existiert – ausschlaggebend. Zudem ergibt diese Beispielrechnung unter dem Strich in 26 Ländern eine geringere Abgabenbelastung für Pkw mit Dieselmotor als für die mit Ottomotor.


„Deutschland hat sich in der Skala der Abgabenbelastung immer weiter nach unten bewegt“: Interview mit Uwe Kunert

Herr Kunert, Sie haben die Besteuerung von Pkw in 30 Staaten Europas verglichen. Wie hoch liegen die Kfz-Steuern in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern?

Im Vergleich zu den anderen Ländern nimmt Deutschland bei der Kraftfahrzeugsteuer insgesamt eine mittlere Position ein. Für die Besteuerung von Dieselfahrzeugen liegt Deutschland etwas über dem Durchschnitt und für Vergaserkraftstofffahrzeuge unterhalb des Durchschnitts. Aber entscheidend scheint mir zu sein, dass wir in Deutschland keine Zulassungssteuer kennen. Insbesondere die nord- und westeuropäischen Staaten haben eine Zulassungssteuer, die in der Regel stark an den CO2-Emissionen oder an anderen technischen Merkmalen der Fahrzeuge ausgerichtet ist. Die Zulassungssteuern werden explizit als Lenkungsinstrumente betrachtet, und ein solches Instrument fehlt uns. Dadurch ist die Abgabenposition Deutschlands im Vergleich zu westeuropäischen Staaten insgesamt doch eher schwach. Zu ergänzen wäre, dass auch die Spreizung über die Merkmale, die zur Besteuerung herangezogen werden, in Deutschland relativ gering ist, das heißt die Spreizung zwischen großen und kleinen, gering oder stark emittierenden Fahrzeugen. Bezüglich all dieser Merkmale finden wir in anderen, höher besteuernden Ländern eine deutlichere Spreizung, und damit auch deutlichere Anreize für Fahrzeugkäufer, sich ökologisch zu orientieren. [...]

Das Interview mit Uwe Kunert wurde im DIW Wochenbericht Nr. 32/2018 veröffentlicht. Hier gibt es das Interview als PDF-Dokument und als Podcast.


Die Hitzewelle zeigt: Höchste Zeit für einen konsequenten Klimaschutz! - Kommentar von Claudia Kemfert

Deutschland leidet seit einigen Wochen unter einer extremen Hitzewelle. Sicher, eine solche gibt es nicht zum ersten Mal, doch extreme Wetterereignisse treten immer häufiger und intensiver auf. Der von Menschen verursachte Klimawandel spielt dabei eine Rolle, der Planet heizt sich auf. Zum ersten Mal seit langer Zeit berichten Medien wieder über die Entstehung und Auswirkungen des Klimawandels und die Notwendigkeit des Klimaschutzes.

Extreme Wetterereignisse führen zu erheblichen volkswirtschaftlichen Schäden, die ungleich höher sind als die Kosten eines effektiven Klimaschutzes. Die bisher betriebene Klimapolitik war jedoch weltweit wenig erfolgreich – seit der Unterzeichnung des ersten Klimaabkommens vor über 20 Jahren sind die Treibhausgasemissionen global um rund 60 Prozent gestiegen. Es ist höchste Zeit, endlich gegenzusteuern! [...]

Der vollständige Kommentar von Claudia Kemfert aus dem DIW Wochenbericht Nr. 32/2018 als PDF-Dokument


Claus Michelsen wird neuer Leiter der Abteilung Konjunkturpolitik

Der Ökonom Claus Michelsen leitet künftig die Abteilung Konjunkturpolitik am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Er wurde vom Kuratorium des DIW Berlin berufen und wird die Verantwortung für die Konjunkturarbeit des Instituts erstmalig mit der DIW-Herbstprognose 2018 übernehmen. Michelsen gehört der Abteilung Konjunkturpolitik seit 2013 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an und ist seitdem sowohl an den Konjunkturprognosen des DIW Berlin als auch an der Gemeinschaftsdiagnose der führenden Wirtschaftsforschungsinstitute in Deutschland beteiligt. Der 37-Jährige tritt die Nachfolge des bisherigen DIW-Konjunkturchefs Ferdinand Fichtner an, der einen Ruf auf die Professur für Makroökonomie und Wirtschaftspolitik an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) angenommen hat.


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