Bundesentwicklungsminister Gerd Müller hat eine neue Strategie für das deutsche Engagement in Asien entworfen. Auch mit Hilfe deutscher Bürger und Unternehmen soll dem boomenden Kontinent zu einem umwelt- und sozial-verträglichen Aufstieg verholfen werden. Kritiker hegen jedoch Zweifel an dem offensichtlichen "Alleingang" des Ministers.
Von den elf Social-Media-Plattformen, bei denen EU-Abgeordneten Benutzerkonten hat, haben Facebook und Twitter laut einem aktuellen Bericht Top-Priorität. Die Parlamentarier entdecken zunehmend Linkedin als nützliche Plattform für sich. EurActiv Brüssel berichtet.
Der lettische Vorsitz des Rates der EU, das Generalsekretariat des Rates und die EBI-Kampagne haben am 16. Juni 2015 in einer Konferenz zum Thema "Die Europäische Bürgerinitiative und die Versprechung einer partizipativen Demokratie" die Meinungen von Interessenträgern und der breiteren Öffentlichkeit eingeholt. Ziel der Konferenz war es, nach drei Jahren seit Einführung der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) Bilanz zu ziehen und den Diskussionen über eine effizientere und nutzerfreundlichere Gestaltung des Instruments Impulse zu verleihen.
In ihrer Eröffnungsansprache umriss die lettische parlamentarische Staatssekretärin für europäische Angelegenheiten, Zanda Kalniņa-Lukaševica, die Lage wie folgt: "Die letzten drei Jahre haben bewiesen, dass die Europäische Bürgerinitiative fester Bestandteil der demokratischen Strukturen der EU ist. Die Erfahrungen der Interessenträger und der kürzlich erschienene Bericht der Kommission haben jedoch klar gezeigt, dass es noch immer Fragen gibt, die rasch angegangen werden müssen, wenn die EBI weiterhin als geeignetes Instrument gelten soll."
"Die Europäische Bürgerinitiative ist eine echte Kraft für die Mobilisierung und Inspiration der öffentlichen Meinung. Sechs Millionen Menschen haben dies durch ihre Unterschriften bewiesen", sagte Zanda Kalniņa-Lukaševica.
Kalniņa-Lukaševica betonte, dass Lettland, das selbst über eine der innovativsten und erfolgreichsten E-Petitionsplattformen, ManaBalss.lv, verfügt, der partizipatorischen Demokratie große Bedeutung beimisst.
Die EBI ist das erste grenzüberschreitende, partizipatorische und digitale Instrument der Welt. Dennoch führte keine der drei Initiativen, die die erforderliche Zahl von einer Million Unterschriften erhielten, zu einem Legislativvorschlag, was natürlich eine Reihe von Fragen aufwirft.
Die Konferenz war die erste öffentliche Debatte über die EBI im Rat, an der Vertreter der Institutionen, der Interessenträger und der breiteren Öffentlichkeit teilnahmen, um einerseits die Rolle der partizipatorischen Demokratie in der EU zu analysieren und andererseits eine Reihe von gemeinsamen Empfehlungen zur Verbesserung des Instruments besser auszugestalten.
Bei den Diskussionen auf der Konferenz wurde betont, dass durch sofortige Maßnahmen ohne legislative Änderungen gewisse Fortschritte erzielt werden können, indem die Öffentlichkeit für die Initiative und die damit zusammenhängenden Verfahren sensibilisiert wird. Ein weiterer Vorschlag besteht darin, die Organisatoren von Initiativen stärker zu unterstützen.
Die strukturellen Probleme, wie etwa die zu knappen Fristen für die Sammlung der Unterschriften, erfordern jedoch stärkere politische Impulse und unter Umständen Änderungen an den Rechtsvorschriften. Es sollten auch Maßnahmen getroffen werden, um die Verfahren zur Sammlung der Unterschriften zu vereinfachen oder zu digitalisieren. Die Schlussfolgerungen der Konferenz werden am 18. Juni auf der Website der EBI-Kampagne veröffentlicht.
Das Paket zur Kreislaufwirtschaft steht auch nach dem umstrittenen Rückzug durch die EU.Kommission weit oben auf der Agenda: Jetzt fordert der Umweltausschuss des Europaparlaments die Vorlage eines neuen, ehrgeizigeren Vorschlags für Recycling-Regeln und einer verbindlichen Abfall-Reduzierung. EurActiv Brüssel berichtet.
Der Ratsvorsitz und das Europäische Parlament haben am 17. Juni Einigung über eine Verordnung zur Verbesserung der Transparenz von Wertpapierleih- und Rückkaufgeschäften erzielt.
Die Verordnung wird die Finanzstabilität erhöhen, indem sichergestellt wird, dass Informationen über sogenannte Wertpapierfinanzierungsgeschäfte auf effiziente Weise an Transaktionsregister und Anleger in Organismen für gemeinsame Anlagen gemeldet werden. Die verstärkte Transparenz wird verhindern, dass Banken und sonstige Finanzintermediäre versuchen, die Vorschriften zu umgehen, indem sie ihre Tätigkeiten teilweise in den weniger streng regulierten Schattenbankenbereich verlagern.
Als Wertpapierfinanzierungsgeschäfte – die oft vom Schattenbankensektor durchgeführt werden – gelten alle Geschäfte, bei denen Vermögenswerte der Gegenpartei zur Generierung von Finanzierungsmitteln genutzt werden. Sie beinhalten zumeist das Ver- oder Ausleihen von Wertpapieren und Waren, Pensions- (Repo-) oder umgekehrte Pensionsgeschäfte sowie Kauf-/Rückverkauf- bzw. Verkauf-/Rückkaufgeschäfte.
Ein MaßnahmenpaketDie Kommission hat ihren Vorschlag, zusammen mit einem Entwurf einer Verordnung zur Strukturreform des EU-Bankensektors, im Januar 2014 vorgelegt. Mit der Verordnung über Wertpapierfinanzierungsgeschäfte soll insbesondere der Gefahr entgegengewirkt werden, dass Handelsgeschäfte auf Grundlage von Wertpapierfinanzierungsgeschäften ohne angemessene Aufsicht weiterentwickelt werden, unter anderem außerhalb des regulierten Bankensystems. Zu diesem Zweck werden verbindliche Transparenz- und Meldeanforderungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte vorgeschlagen.
TransparenzDer Verordnungsentwurf enthält Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz in drei wesentlichen Bereichen:
Die Einigung wurde in einer Trilogsitzung in Brüssel erzielt. Die Triloge begannen am 28. April 2015, nachdem der Rat und das Parlament ihre jeweilige Verhandlungsposition im Dezember 2014 bzw. im März 2015 angenommen hatten.
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter wird die Einigung innerhalb weniger Tage im Namen des Rates bestätigen. Die Verordnung wird dann – nach der Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen – dem Europäischen Parlament zur Abstimmung in erster Lesung und dem Rat zur Annahme vorgelegt.
Am 10. Juni 2015 hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rates einen endgültigen Kompromisstext über neue Vorschriften der EU für neuartige Lebensmittel gebilligt. Der Text beinhaltet die Abänderungen des Europäischen Parlaments, die für den Rat annehmbar sind, und stellt eine erhebliche Verbesserung gegenüber den derzeitigen Vorschriften über neuartige Lebensmittel dar. Neuartige Lebensmittel sind Lebensmittel, die in der EU vor Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang verzehrt wurden. Dazu gehören beispielsweise Lebensmittel, auf die ein neues Produktionsverfahren angewandt wird.
MehrwertDer Rat hat die Abänderungen des Parlaments angenommen, die dazu führen,dass neuartige Lebensmittel schneller und billiger auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden können, und die gleichzeitig ein hohes Maß an Schutz der menschlichen Gesundheit gewährleisten.
Mit dem Kompromissvorschlag des Rates würde ein Beitrag zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands geleistet, indem auf ein zentralisiertes Verfahren auf EU-Ebene umgestellt wird und generische Zulassungen gewährt werden. Dies bedeutet, dass ein neuartiges Lebensmittel, sobald es zugelassen und zu der EU-Liste hinzugefügt wurde, von jedem Lebensmittelunternehmer in Verkehr gebracht werden könnte. Dies würde der Einreichung weiterer Anträge durch andere Unternehmen für das gleiche neuartige Lebensmittel vorbeugen und dürfte somit insbesondere KMU zugutekommen. Im Rahmen der derzeitigen Vorschriften werden neuartige Lebensmittel auf nationaler Ebene zugelassen, wobei die Zulassungen ausschließlich für den Antragsteller gelten.
Erleichterter Zugang zu traditionellen LebensmittelnMit den neuen Vorschriften würde auch der Zugang zum EU-Markt für traditionelle Lebensmittel aus Drittländern erleichtert, für die eine sichere Verwendung als Lebensmittel nachgewiesen wird. Für diese Lebensmittel müsste ein Antragsteller eine sichere Verwendung seit über 25 Jahren in einem Drittland nachweisen.
NanotechnologieDie Vorschriften für neuartige Lebensmittel würden ausdrücklich technisch hergestellte Nanomaterialien umfassen. Die Kommission würde beauftragt, die Definition von "technisch hergestellten Nanomaterialien" an den technischen Fortschritt bzw. an die auf internationaler Ebene vereinbarten Definitionen anzupassen.
KlonenUnter den Geltungsbereich der Vorschriften für neuartige Lebensmittel würden ferner ausdrücklich Lebensmittel aus geklonten Tieren fallen, bis besondere Regelungen für diese Lebensmittel in Kraft treten.
Nächste SchritteDer lettische Vorsitz wird das Parlament in einem Schreiben informieren und ihm eine Einigung in erster Lesung auf der Grundlage des vom Ausschuss der Ständigen Vertreter gebilligten Textes vorschlagen. Das Europäische Parlament wird den Kompromisstext des Rates voraussichtlich in der Woche beginnend ab dem 6. Juli 2015 prüfen und über diesen Text abstimmen.
HintergrundZu den neuartigen Lebensmitteln, die nach den geltenden Vorschriften in der EU zugelassen wurden, gehören beispielsweise "Rapsöl mit hohem Anteil an unverseifbaren Bestandteilen", "Roggenbrot mit Phytosterin-/Phytostanolzusatz", "milchartige Erzeugnisse und joghurtartige Erzeugnisse mit Phytosterinesterzusatz", "koagulierte Kartoffelproteine und ihre Hydrolysate" und "Phospholipide aus Flüssigeigelb".
In einem Gastbeitrag für den "Tagesspiegel" geht Ministerpräsident Alexis Tsipras scharf mit seinen Kritikern ins Gericht: "Wer behauptet, deutsche Steuerzahler kämen für die Löhne, Renten und Pensionen der Griechen auf, lügt."
Heute kommen die Euro-Finanzminister in Luxemburg zu ihrer letzten planmäßigen Sitzung vor dem Ende des Hilfsprogramms für das vom Staatsbankrott bedrohte Griechenland zusammen. Trotz immer dringlicherer Mahnungen von allen Seiten gibt es derzeit keine Aussicht auf eine Lösung.