Vertreter der EU‑Mitgliedstaaten, der westlichen Balkanstaaten und der Türkei, der Kommission und der Europäischen Zentralbank sowie Vertreter der Zentralbanken der westlichen Balkanstaaten und der Türkei sind zu ihrem jährlichen wirtschaftspolitischen Dialog[1][2] zusammengetreten. Die Teilnehmer haben die Vorlage der Wirtschaftsreformprogramme für 2015 durch die westlichen Balkanstaaten und die Türkei begrüßt. Diese Programme bestehen für die westlichen Balkanstaaten aus zwei unterschiedlichen Teilen: In Teil I werden der mittelfristige makroökonomische und haushaltspolitische Rahmen sowie konkrete makrostrukturelle Reformen für die Unterstützung des politischen Rahmens dargelegt; dieser Teil stellt somit eine verbesserte Fassung der bisher von den Bewerberländern vorgelegten wirtschaftlichen Heranführungsprogrammen dar. In dem neuen Teil II werden Strukturreformen für verschiedene Sektoren (Verkehr, Energie, Bildung usw.) dargelegt, mit denen die Wettbewerbsfähigkeit und das langfristige Wachstum verstärkt werden sollen. Die Türkei brauchte nur den Teil I vorzulegen. Die Programme gelten für den Zeitraum 2015‑2017.
Die Teilnehmer nahmen die Schlussfolgerungen des Rates "Allgemeine Angelegenheiten" vom 16. Dezember 2014 zur Kenntnis, in denen der Rat den Vorschlag der Kommission begrüßt hat, den Dialog über die wirtschaftspolitische Steuerung mit den westlichen Balkanstaaten und der Türkei, auch durch die Vorbereitung der Wirtschaftsreformprogramme, zu vertiefen, um dem Prozess des Europäischen Semesters auf EU‑Ebene besser Rechnung zu tragen. Die Teilnehmer verwiesen an die Zusage, gezielte politische Leitlinien festzulegen, um die Bemühungen zur Einhaltung der Kopenhagener Kriterien zu unterstützen.
Im Hinblick auf Statistiken betonten die Teilnehmer, wie wichtig zuverlässige und aktuelle Daten sind, und begrüßten daher den Bericht über den Stand der Durchführung des Aktionsplans für Wirtschafts-, Währungs- und Finanzstatistiken in den westlichen Balkanstaaten und der Türkei für das Jahr 2015. Sie waren erfreut, dass alle westlichen Balkanstaaten und die Türkei bei der Erfüllung der Anforderungen des Aktionsplans Fortschritte erzielt haben, stellten jedoch fest, dass in manchen Bereichen der Statistik weitere Anstrengungen erforderlich sind, um diese Anforderungen vollständig zu erfüllen.
[1] Die Schlussfolgerungen dieses Dialogs berühren nicht die Standpunkte der EU‑Mitgliedstaaten zum Status des Kosovos.
[2] Montenegro, Serbien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Albanien und die Türkei sind Bewerberländer.
Die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten des zentralamerikanisches Integrationssystems, SICA, sind mit den Präsidenten des Europäischen Rates und der Europäischen Kommission sowie der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zusammengetreten, um die enge Zusammenarbeit beider Regionen zu bewerten, und haben das nachstehende gemeinsame Kommuniqué angenommen.
Die Staats- und Regierungschefs des Forums der karibischen AKP-Staaten, CARIFORUM, die Präsidenten des Europäischen Rates und der Europäischen Kommission sowie die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sind am 11. Juni 2015 in Brüssel zu einem Gipfeltreffen am Rande des zweiten EU-CELAC-Gipfels zusammengetreten.
Der Rat hat am 12. Juni 2015 eine allgemeine Ausrichtung zu einem Programm festgelegt, das den Mitgliedstaaten helfen soll, interoperable digitale Dienste bereitzustellen (ISA2²). Es soll sichergestellt werden, dass die europäischen öffentlichen Verwaltungen untereinander und mit den Bürgern und Unternehmen reibungslos elektronisch interagieren können. ISA2 wird sowohl grenzüberschreitende als auch sektorenübergreifende Interaktion unterstützen. Als Laufzeit ist der Zeitraum von 2016 bis 2020 geplant.
Unterstützung für Interoperabilität und bessere Koordinierung über alle elektronischen Behördendienste hinweg ist von entscheidender Bedeutung für eine größere unionsweite Mobilität der Bürger und Unternehmen. Hierzu ist häufige elektronische Interaktion mit den öffentlichen Verwaltungen der Mitgliedstaaten erforderlich.
Eine größere Interoperabilität wird die angebotenen Dienste verbessern, Kosten senken und Verwaltungsaufwand verringern. Gleichzeitig wird damit ein Beitrag zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts geleistet.
Derzeitiges ISA-Programm als AusgangspunktISA2 wird das derzeitige ISA-Programm, das Ende 2015 auslaufen soll, ersetzen und ausweiten. Zu den im Rahmen des ISA-Programms unterstützten Maßnahmen zählen Instrumente zur Erstellung und Überprüfung elektronischer Signaturen, grenzüberschreitende elektronische Gesundheitsdienste und quelloffene Software zur Unterstützung der europäischen Bürgerinitiative.
Das neue Programm ISA2Der Finanzrahmen für ISA2 im Zeitraum 2016-2020 beläuft sich auf rund 131 Mio. €.
Mit dem Programm werden Maßnahmen zur Beurteilung, Verbesserung und Weiterverwendung bestehender Interoperabilitätslösungen und zur Entwicklung neuer Lösungen unterstützt. Unterstützbar sind auch Maßnahmen zur Beurteilung der IKT-Implikationen vorgeschlagener oder erlassener EU-Rechtsvorschriften oder zur Ermittlung von Rechtsetzungslücken, die die Interoperabilität zwischen europäischen öffentlichen Verwaltungen beeinträchtigen.
Gegenüber dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag werden mit dem Kompromisstext des Vorsitzes Bestimmungen zur klareren Fassung der Finanzierungskriterien für ISA2²-Maßnahmen sowie Kriterien für Prioritätensetzung eingeführt. Vorgesehen sind jetzt auch Bestimmungen zur Vermeidung von Überschneidungen und zur Gewährleistung der Kohärenz und der Koordinierung mit anderen EU-Programmen.
Damit der Beschluss angenommen werden kann, muss er vom Rat und vom Europäischen Parlament gebilligt werden. Das Parlament hat seinen Standpunkt noch nicht festgelegt.
Montag, 15. Juni 2015
15:00 Treffen mit dem apostolischen Nuntius bei der EU Alain Paul Lebeaupin
17:00 Treffen mit dem Präsidenten der Europäischen Zentralbank Mario Draghi
Dienstag, 16. Juni 2015
13:00 Sitzung zum WWU-Bericht (Berlaymont)
Mittwoch, 17. Juni 2015
14:00 Empfang zur Verabschiedung des Generalsekretärs des Rates Uwe Corsepius
15:30 Treffen mit dem Premierminister von Papua-Neuguinea Peter O'Neill (Fototermin)
18:00 Treffen mit dem Generalsekretär von Amnesty International Salil Shetty
Wir, die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union (EU) und der Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten (CELAC), sowie die Präsidenten des Europäischen Rates und der Europäischen Kommission sind am 10. und 11. Juni 2015 zum zweiten EU-CELAC-Gipfel – unserem achten bi-regionalen Treffen – zusammengekommen; Thema des Gipfels war die "Gestaltung unserer gemeinsamen Zukunft: Für eine prosperierende, durch Zusammenhalt geprägte und nachhaltige Gesellschaft für unsere Bürger".
Als Ausdruck unserer gemeinsamen Entschlossenheit, unsere Beziehungen weiter auszubauen und unseren Dialog zu vertiefen sowie angesichts der Bedeutung, die wir der bi-regionalen strategischen Assoziation beimessen, haben wir eine Erklärung zu einer "Partnerschaft für die nächste Generation" angenommen.
Trotz des ehrgeizigen Bekenntnisses der G7-Staaten zum Zwei-Grad-Ziel warnen Experten aus Wissenschaft und Industrie vor Euphorie im Vorfeld des UN-Klimagipfels in Paris. Besonders die deutschen Alleingänge würden Europas Bemühungen in der Klimaschutz-Politik gefährden.