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Europäische Union

Artikel - Frohe Festtage!

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Thu, 24/12/2015 - 09:00
Allgemeines : Das Europäische Parlament wünscht Ihnen frohe Festtage und ein gutes neues Jahr.

Quelle : © Europäische Union, 2015 - EP
Categories: Europäische Union

"Tierzuchtverordnung": Kompromisstext des Europäischen Parlaments und des Rates

Europäischer Rat (Nachrichten) - Wed, 23/12/2015 - 11:30

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) hat am 18. Dezember 2015 unter luxemburgischem Ratsvorsitz und vorbehaltlich der förmlichen Annahme durch das Europäische Parlament und den Rat einen endgültigen Kompromiss zum Entwurf der Tierzuchtverordnung gebilligt.  

Die Vertreter des Europäischen Parlaments und des Rates hatten das Kompromisspaket in einer Trilogsitzung am 16. Dezember herbeigeführt.  

Tierzucht und ‑handel

Die Tierzuchtverordnung wird Folgendes abdecken: Zucht von reinrassigen Zuchtkühen, ‑schweinen, ‑schafen, ‑ziegen und ‑pferden, hybriden Zuchtschweinen und ihrem Zuchtmaterial, Handel damit und ihre Einfuhr in die EU.


Die neue Verordnung bildet einen umfassenderen, einheitlichen Rechtsrahmen, der den Stand der Technik in der Tierzucht berücksichtigt und gleichzeitig wertvolle tiergenetische Ressourcen bewahrt. Zuchtverbände und Zuchtunternehmen, die bestimmte Kriterien erfüllen müssen, damit ihre Zuchtprogramme von den nationale Behörden anerkannt und genehmigt werden, bilden das Rückgrat dieser Verordnung. 

Die neuen Rechtsvorschriften sollen das Funktionieren des Binnenmarktes und den Handel mit Drittländern verbessern. Sie enthalten spezifische Vorschriften zur Förderung gefährdeter Rassen und Bestimmungen, die die Besonderheiten des Pferdezuchtsektors berücksichtigen. 

Da die Tierzucht nicht in den Anwendungsbereich des Vorschlags über amtliche Kontrollen fallen soll, über den der Rat und das Europäische Parlament derzeit beraten, umfasst die neue Verordnung maßgeschneiderte Bestimmungen zur Durchführung amtlicher Kontrollen für den Tierzuchtsektor. 

Die nächsten Schritte 

Der Präsident des AStV wird dem Vorsitzenden des EP-Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ein Schreiben übermitteln. Diesem Schreiben zufolge wird der Rat, falls das Parlament den Kompromisstext in der heute vom AStV gebilligten Fassung auf seiner Plenartagung annimmt, diesen Text in erster Lesung ohne Änderung annehmen.

Damit dürften die neuen Rechtsvorschriften bis Mitte 2016 in Kraft treten und könnten 28 Monate nach dem Inkrafttreten angewandt werden.

Categories: Europäische Union

155/2015 : 23. Dezember 2015 - Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-333/14

The Scotch Whisky Association
Landwirtschaft
Das schottische Gesetz zur Einführung eines Mindestverkaufspreises pro Alkoholeinheit verstößt gegen das Unionsrecht, sofern weniger einschränkende steuerliche Maßnahmen erlassen werden können

Categories: Europäische Union

154/2015 : 23. Dezember 2015 - Schlußanträge des Generalanwaltes in den Rechtsachen C-358/14, C-477/14, C-547/14

Polen / Parlament und Rat
Grundsätze des Gemeinschaftsrechts
Generalanwältin Kokott hält die neue EU-Tabak-Richtlinie von 2014 für gültig

Categories: Europäische Union

153/2015 : 23. Dezember 2015 - Urteil des Gerichtshofs in den verbundenen Rechtssachen C-250/14, C-289/14

Air France - KLM
Steuerrecht
Flugscheine, die nicht benutzt wurden und für die keine Erstattung erfolgt, sind mehrwertsteuerpflichtig

Categories: Europäische Union

152/2015 : 23. Dezember 2015 - Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-180/14

Kommission / Griechenland
SOPO
Das griechische Recht verstößt gegen das Recht der Union, weil Ärzte 24 Stunden oder länger in Folge arbeiten können

Categories: Europäische Union

Russland: EU verlängert Wirtschaftssanktionen um sechs Monate

Europäischer Rat (Nachrichten) - Tue, 22/12/2015 - 16:50

Der Rat hat am 21. Dezember 2015 die Wirtschaftssanktionen der EU gegen Russland bis zum 31. Juli 2016 verlängert. 

Die Sanktionen wurden am 31. Juli 2014 als Reaktion auf die Handlungen Russlands in der Ostukraine zunächst für ein Jahr verhängt.

Am 22. Juni 2015 hat der Rat die Geltungsdauer der Maßnahmen um sechs Monate bis zum 31. Januar 2016 verlängert. Grundlage dafür war das vom Europäischen Rat auf seiner Tagung vom März 2015 erzielte Einvernehmen, wonach die Geltungsdauer der Sanktionen von den Staats- und Regierungschefs der EU mit der vollständigen Umsetzung der Minsker Vereinbarungen – für die eine Frist bis zum 31. Dezember 2015 vorgesehen war – verknüpft wurde. 

Da die Minsker Vereinbarungen jedoch bis zum 31. Dezember 2015 nicht vollständig umgesetzt sein werden, ist die Geltungsdauer der Sanktionen verlängert worden, während der Rat die bei der Umsetzung erzielten Fortschritte weiterhin beobachtet.

Die ursprünglich im Juli 2014 verhängten Maßnahmen wurden im September 2014 verschärft. Sie zielen ab auf bestimmte Aspekte des Handelsaustauschs mit Russland im Finanz-, Energie- und Verteidigungssektor sowie im Bereich der Güter mit doppeltem Verwendungszweck.

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Beitrittskonferenz mit Montenegro: die Kapitel Verkehr und Energie eröffnet

Europäischer Rat (Nachrichten) - Tue, 22/12/2015 - 16:25

Die siebte Tagung der Beitrittskonferenz auf Ministerebene mit Montenegro hat am 21. Dezember 2015 stattgefunden. Dabei wurden die Verhandlungen über zwei Kapitel eröffnet:

  • Kapitel 14: Verkehrspolitik
  • Kapitel 15/ Energie.

Die Beitrittsverhandlungen mit Montenegro wurden im Juni 2012 aufgenommen. Inzwischen sind 22 der insgesamt 35 Kapitel eröffnet worden; zwei davon wurden bereits vorläufig abgeschlossen.

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Zweite Schlussfolgerungen des Rates zur 10. Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation

Europäischer Rat (Nachrichten) - Tue, 22/12/2015 - 15:50
  1. Der Rat wurde von der Kommission über die jüngsten Entwicklungen auf der 10. Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation unterrichtet. Er teilt die Bewertung, zu der die Kommission in Bezug auf das Gesamtpaket gelangt ist, und begrüßt den Abschluss der Verhandlungen über das überarbeitete Übereinkommen über den Handel mit Waren der Informationstechnologie.
  2. In Ermangelung endgültiger Texte ist der Rat übereingekommen, den Standpunkt der EU, die sich dem auf dem Ministertreffen erzielten Konsens anschließt, der WTO zu übermitteln und in den schriftlichen Schlussfolgerungen zu der Konferenz festzuhalten, wobei die EU im Einklang mit ihren internen Verfahren und unbeschadet der Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten die entsprechenden Folgemaßnahmen zu den Ergebnissen der Ministerkonferenz ergreifen wird.
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Pflanzengesundheit: Kompromiss zwischen dem Rat und dem Parlament

Europäischer Rat (Nachrichten) - Tue, 22/12/2015 - 14:10

Der AStV (Ausschuss der Ständigen Vertreter) hat am 18. Dezember 2015 unter luxemburgischen Ratsvorsitz und vorbehaltlich der förmlichen Abstimmungen des Europäischen Parlaments und des Rates ein endgültiges Pflanzengesundheitspaket gebilligt. 

Die Vertreter des Rates und des Europäischen Parlaments hatten den Gesamtkompromiss in einer Trilogsitzung am 16. Dezember endgültig festgelegt.


Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten 

Der Vorschlag für Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen zielt darauf ab, erhöhten Risiken in diesem Sektor zu begegnen, die durch das Auftreten neuer Schädlinge und Krankheiten verursacht werden. Ferner sollen die Instrumente für den Handel innerhalb der EU oder mit Drittländern modernisiert werden, wobei ein risikobasierter Ansatz im Mittelpunkt steht. Bessere Überwachung und die frühzeitige Tilgung neuer Schädlinge sind die Mittel der Wahl zur Erhaltung der Pflanzengesundheit. 

Der Entwurf der Verordnung zur Pflanzengesundheit soll zusammen mit der Verordnung zur Tiergesundheit (die bald erlassen werden dürfte) und der Verordnung zu amtlichen Kontrollen (wird derzeit beim Rat geprüft) die Durchsetzung der Gesundheits- und Sicherheitsnormen der gesamten Nahrungsmittelkette verbessern.  

Die nächsten Schritte 

Voraussichtlich Ende Februar wird in einer Sitzung des EP-Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung über den Kompromisstext abgestimmt

Der Vorsitzende des EP-Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung wird dem Präsidenten des AStV ein Schreiben übermitteln. Darin wird erklärt, dass das Parlament, falls der Rat den Kompromisstext in der vom EP-Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung angenommenen Fassung nach Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen annimmt, diesen Text im Plenum in zweiter Lesung ohne Änderung annehmen wird und das Gesetzgebungsverfahren somit abgeschlossen wird. 

Damit dürfte die neue Pflanzengesundheitsverordnung bis Ende 2016 in Kraft treten und nach einer Frist von drei Jahren im Anschluss an das Inkrafttreten, innerhalb deren die zugehörigen abgeleiteten Rechtsakte erlassen werden, angewendet werden können.

 

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Artikel - Sprachenquiz: Testen Sie Ihre Sprachkenntnisse!

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Tue, 22/12/2015 - 11:00
Allgemeines : Wie sagt man "Schokolade" oder "Rentier" auf Finnisch? Und "Geschenk" auf Portugiesisch? Testen Sie Ihre Sprachkenntnisse mit unserem Sprachenspiel.

Quelle : © Europäische Union, 2015 - EP
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EU-Datenschutzreform: Rat bestätigt Einigung mit dem Europäischen Parlament

Europäischer Rat (Nachrichten) - Mon, 21/12/2015 - 17:20

Am 18. Dezember 2015 hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) die mit dem Europäischen Parlament vereinbarten Kompromisstexte zur Datenschutzreform bestätigt. Rat, Parlament und Kommission hatten die Einigung am 15. Dezember erzielt. Mit dieser Einigung wird der Forderung des Europäischen Rates entsprochen, die Verhandlungen über die Datenschutzreform bis Ende 2015 abzuschließen.

Der luxemburgische Justizminister und Präsident des Rates Félix BRAZ erklärte dazu Folgendes: "Es handelt sich um eine grundlegende Einigung mit weitreichenden Folgen. Mit dieser Reform werden nicht nur die Rechte der Bürger gestärkt, sondern auch die Vorschriften für Unternehmen an das digitale Zeitalter angepasst, während gleichzeitig der Verwaltungsaufwand verringert wird. Die Texte sind ambitioniert und zukunftsorientiert. Wir können volles Vertrauen in das Ergebnis haben."  

Das Gesetzgebungspaket zur Datenschutzreform wurde 2012 von der Kommission vorgeschlagen; Ziel ist die Aktualisierung und Modernisierung der Datenschutzvorschriften.  Das Paket beinhaltet zwei Rechtsakte: die Datenschutz-Grundverordnung (mit der die Richtlinie 95/46/EG ersetzt werden soll) und die Datenschutzrichtlinie im Bereich der Strafverfolgung (die den Datenschutz-Rahmenbeschluss von 2008 ersetzen soll). 

Der Datenschutz bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist ein Grundrecht, das in der EU-Grundrechtecharta (Artikel 8) und im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Artikel 16) verankert ist.


Datenschutz-Grundverordnung

Mit der Datenschutz-Grundverordnung soll das Datenschutzniveau bei der Verarbeitung personenbezogener Daten erhöht werden; gleichzeitig sollen auch durch die Verringerung des Verwaltungsaufwands mehr Geschäftsmöglichkeiten im digitalen Binnenmarkt geschaffen werden. 

Besserer Datenschutz

Die Grundsätze und Regelungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten müssen im Einklang mit den Grundrechten und Grundfreiheiten und insbesondere dem Recht auf den Schutz personenbezogener Daten stehen. Betroffene (Personen, deren Daten verarbeitet werden) erhalten durch die Stärkung der Datenschutzrechte mehr Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten: 

  • Damit die für die Verarbeitung Verantwortlichen personenbezogene Daten verarbeiten dürfen, müssen sie spezielle Vorschriften einhalten, wozu auch die notwendige Einwilligung der Betroffenen gehört;
  • die Betroffenen erhalten leichteren Zugang zu ihren personenbezogenen Daten;
  • es wird besser darüber informiert, was mit den Daten nach ihrer Weitergabe geschieht. So sind die Betroffenen in einer klaren und einfachen Sprache über die Datenschutzmaßnahmen zu informieren, was auch mittels standardisierter Icons erfolgen kann;
  • es besteht ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten und ein Recht auf "Vergessenwerden". So ist es Betroffenen beispielsweise möglich, die unverzügliche Entfernung personenbezogener Daten zu verlangen, die in einem sozialen Netzwerk noch während ihrer Kindheit erfasst oder veröffentlicht wurden;
  • wenn ein Jugendlicher unter 16 Jahren Online-Dienste in Anspruch nehmen möchte, muss der Dienstleister sich darum bemühen zu prüfen, ob die Eltern ihre Einwilligung erteilt haben. Die Mitgliedstaaten können diese Altersgrenze herabsetzen, allerdings nicht unter das Alter von 13 Jahren;
  • es besteht ein Recht auf Übertragbarkeit, so dass personenbezogene Daten leichter von einem Dienstleister, etwa einem sozialen Netzwerk, an einen anderen Dienstleister übermittelt werden können. Dies wird nicht nur die Datenschutzrechte stärken, sondern auch zu mehr Wettbewerb zwischen Dienstleistern beitragen;
  • der Verarbeitung personenbezogener Daten kann aus Gründen des öffentlichen Interesses oder der berechtigten Interessen eines für die Verarbeitung Verantwortlichen rechtmäßig widersprochen werden. Unter dieses Recht fällt die Verwendung personenbezogener Daten für die Zwecke der "Profilerstellung";
  • allgemeine Schutzklauseln regeln die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Zwecke der Archivierung, sofern dies im öffentlichen Interesse liegt, sowie für die wissenschaftliche und historische Forschung oder für statistische Zwecke.

Im Hinblick auf einen leichteren Zugang zu Rechtsmitteln haben Betroffene die Möglichkeit, Entscheidungen ihrer Datenschutzbehörde von ihrem einzelstaatlichen Gericht überprüfen zu lassen, unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat der für die Verarbeitung der Daten Verantwortliche seinen Sitz hat. 

Mehr Geschäftsmöglichkeiten im digitalen Binnenmarkt

Mit der Verordnung wird ein unionsweit einheitlicher Rechtsrahmen sowohl für europäische als auch für außereuropäische Unternehmen geschaffen, die Online-Dienstleistungen in der EU anbieten. Damit wird eine Situation verhindert, in der widersprüchliche einzelstaatliche Datenschutzregeln den grenzüberschreitenden Datenaustausch stören könnten. Vorgesehen ist ferner eine intensivere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, um sicherzustellen, dass die Datenschutzvorschriften EU-weit kohärent angewandt werden. Damit wird ein fairer Wettbewerb geschaffen und dazu beigetragen, dass Unternehmen, vor allem kleine und mittlere Unternehmen, den größtmöglichen Nutzen aus dem digitalen Binnenmarkt ziehen können. 

Um Kosten zu senken und Rechtssicherheit zu schaffen, wird in bedeutenden grenzüberschreitenden Fällen, die mehrere einzelstaatliche Aufsichtsbehörden betreffen, eine einheitliche Aufsichtsentscheidung getroffen. Durch dieses Prinzip der zentralen Anlaufstelle wird es einem in mehreren Mitgliedstaaten tätigen Unternehmen ermöglicht, nur mit der Datenschutzbehörde in dem Mitgliedstaat zu verkehren, in dem es seinen Hauptsitz hat. Nach diesem Mechanismus gilt ferner in Streitfällen eine einheitliche Entscheidung für das gesamte Gebiet der EU. 

Um die Verwaltungskosten zu senken, sieht die Verordnung einen risikobasierten Ansatz vor: Die für die Verarbeitung Verantwortlichen können Maßnahmen von dem Risiko abhängig machen, das mit den Datenverarbeitungsvorgängen verbunden ist. Verschiedene Unternehmen üben verschiedene Tätigkeiten aus, und entsprechend können auch die damit verbundenen Risiken für den Schutz der Privatsphäre variieren. Die Verordnung sieht keine einheitliche Standardlösung vor: Je höher die mit den Tätigkeiten verbundenen Risiken für die personenbezogenen Daten sind, desto strenger sind die Anforderungen. 

Mehr und bessere Instrumente zur Durchsetzung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften

Die Verordnung sieht eine Reihe von Maßnahmen für eine höhere Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht der für die Verarbeitung Verantwortlichen vor, um eine umfassende Einhaltung der neuen Datenschutzvorschriften zu gewährleisten. Die Verantwortlichen müssen eine Reihe von Sicherheitsmaßnahmen anwenden; so sind etwa in bestimmten Fällen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten zu melden. Um die Verordnung zukunftssicher zu machen, gelten die Grundsätze des Datenschutzes durch Technik und des Datenschutzes durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen. Behörden und Unternehmen, die bestimmte riskante Datenverarbeitungen vornehmen, müssen einen Datenschutzbeauftragten benennen, der die Einhaltung der Vorschriften überwacht. 

Von der Verarbeitung Betroffene sowie unter bestimmten Umständen Datenschutzorganisationen können bei einer Aufsichtsbehörde eine Beschwerde oder bei Gericht einen Rechtsbehelf einlegen, wenn die Datenschutzvorschriften nicht eingehalten werden. Für die Datenverarbeitung Verantwortliche können mit Geldstrafen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % ihres gesamten Jahresumsatzes belegt werden. 

Garantien für die Übermittlung personenbezogener Daten außerhalb der EU

Die Verordnung regelt die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer und internationale Organisationen. Diese Übertragungen sind zulässig, sofern eine Reihe von Bedingungen und Garantien erfüllt sind, insbesondere in den Fällen, in denen die Kommission festgestellt hat, dass ein angemessenes Schutzniveau gegeben ist. Neue Angemessenheitsbeschlüsse sind mindestens alle vier Jahre zu überprüfen. Bestehende Angemessenheitsbeschlüsse und Genehmigungen bleiben in Kraft, bis sie geändert, ersetzt oder aufgehoben werden.   

Die Datenschutzrichtlinie im Bereich der Strafverfolgung

Diese Richtlinie soll den Schutz personenbezogener Daten gewährleisten, die zur Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten und zur Strafvollstreckung – wozu auch der Schutz vor und die Abwehr von Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit gehört – verarbeitet werden. 

Es ist von entscheidender Bedeutung, einen durchweg hohen Schutz der personenbezogenen Daten natürlicher Personen zu gewährleisten und dabei den Austausch personenbezogener Daten zwischen den Strafverfolgungsbehörden der einzelnen Mitgliedstaaten zu erleichtern. 

Weiter reichender Geltungsbereich

Zusätzlich zur Erfassung von Tätigkeiten, die darauf abzielen, Straftaten zu verhüten, zu untersuchen, aufzudecken und zu verfolgen, wurde die neue Richtlinie auf den Schutz vor und die Abwehr von Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit ausgeweitet. 

Die neue Richtlinie würde nicht nur für die grenzüberschreitende Verarbeitung von personenbezogenen Daten gelten, sondern auch für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Polizei- und Justizbehörden auf rein nationaler Ebene. Der zu ersetzende Rahmenbeschluss umfasste lediglich den grenzübergreifenden Datenaustausch. 

Rechte der betroffenen Person

Die Vorschriften stellen ein Gleichgewicht her zwischen dem Recht auf Privatsphäre und der polizeilichen Notwendigkeit, nicht zu einem frühen Zeitpunkt der Untersuchung bekannt zu machen, dass Daten verarbeitet werden. In dem Text wird jedoch ausgeführt, welche Informationen der Betroffene jederzeit erhalten kann, um seine Rechte zu schützen, wenn er befürchtet, dass seine Daten verletzt worden sind. 

Auch die Weitergabe personenbezogener Daten an Drittländer und internationale Organisationen wird durch die neuen Vorschriften erfasst. 

Einhaltung

In der neuen Richtlinie wird festgelegt, dass ein Datenschutzbeauftragter zu benennen ist, der die zuständigen Behörden dabei unterstützt, die Einhaltung der Datenschutzvorschriften zu gewährleisten. 

Ein weiteres Instrument zur Gewährleistung der Einhaltung ist die Folgenabschätzung. Wenn eine bestimmte Art der Verarbeitung aller Voraussicht nach ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten von Personen beinhaltet, müssen die zuständigen Behörden eine Abschätzung der möglichen Folgen des Vorgangs vornehmen, insbesondere im Falle der Anwendung neuer Technologien.   

Überwachung und Schadenersatz

Der Wortlaut der Richtlinie ist an den der Verordnung angepasst, um zu gewährleisten, dass generell die gleichen allgemeinen Grundsätze zur Anwendung kommen. Darüber hinaus sind die Vorschriften über die Aufsichtsbehörde weitgehend ähnlich, da die durch die Datenschutz-Grundverordnung eingerichtete Aufsichtsbehörde sich auch mit Angelegenheiten befassen kann, die unter die Richtlinie fallen. Nach der neuen Richtlinie hätten die betroffenen Personen zudem Anspruch auf Schadenersatz, wenn sie wegen einer rechtswidrigen Verarbeitung ihrer Daten einen Schaden erlitten haben.                        

WEITERES VORGEHEN

Am 17. Dezember hat der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments in einer außerordentlichen Sitzung die in den Trilogen beschlossenen Texte bestätigt. Diese Unterstützung versetzte den AStV heute in die Lage, den endgültigen Kompromisstexten von Verordnung und Richtlinie zuzustimmen. Nach der Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen werden die Texte dem Rat und anschließend dem Parlament zur Annahme vorgelegt. Die Verordnung und die Richtlinie werden voraussichtlich im Frühjahr 2018 in Kraft treten.

Categories: Europäische Union

Press release - Uber: Transport MEPs discuss transport networking companies - Committee on Transport and Tourism

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Mon, 21/12/2015 - 11:08
The social, economic and legal aspects of transport networking companies like Uber were at the centre of a debate in the Transport and Tourism Committee on Monday. MEPs heard the views of Uber head of policy for Europe, Middle East and Africa, representatives of the European Transport Workers' Federation (ETF) and International Road Union (IRU) and European Commission.
Committee on Transport and Tourism

Source : © European Union, 2015 - EP
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Die Flüchtlingskrise und die Staaten des westlichen Balkans

Euractiv.de - Sat, 19/12/2015 - 17:29

Der westliche Balkan gewann durch die Flüchtlingsströme 2015 deutlich an internationaler Aufmerksamkeit. Für die Westbalkanstaaten ist eine Einbindung in europäische Lösungsansätze für den Umgang mit Flüchtlingen dringend notwendig.

Categories: Europäische Union

Ausführungen von Präsident Donald Tusk im Anschluss an die Tagung des Europäischen Rates, 18. Dezember 2015

Europäischer Rat (Nachrichten) - Fri, 18/12/2015 - 17:44

Heute Morgen haben wir eine ernste politische Aussprache über die Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion geführt. Der Präsident der Europäischen Zentralbank Mario Draghi hat an unserer Sitzung teilgenommen und betont, dass Fortschritte erzielt werden müssen. Unsere Aussprache hat eine klare Botschaft vermittelt: Es ist keine Zeit für Selbstzufriedenheit, wenn es um die Reform des Euro-Währungsgebiets geht. Wir sind bereit, schwierige Entscheidungen zur Bankenunion und zur wirtschaftspolitischen Steuerung im nächsten Jahr zu treffen. Unsere Minister werden zügig arbeiten und uns im kommenden Juni Bericht erstatten.

Wir haben Präsident Hollande zu dem historischen Erfolg der COP21 in Paris beglückwünscht und die Fortschritte bei der Schaffung der Energieunion bewertet. Wir haben die Bedingungen erörtert, die für die Durchführung großer Energieinfrastrukturprojekte erfüllt sein müssen. Wir haben uns darauf verständigt, dass neue Infrastrukturen mit den Zielen der Energieunion, wie Verringerung der Energieabhängigkeit und Diversifizierung der Lieferanten, Quellen und Versorgungswege, umfassend vereinbar sein sollten. Ferner ist zu erwähnen, dass sämtliche Projekte selbstverständlich mit allen EU-Rechtsvorschriften – auch dem dritten Energiepaket – im Einklang stehen müssen. Dies ist eine eindeutige Voraussetzung dafür, dass die Organe der EU oder die Mitgliedstaaten politische, rechtliche oder finanzielle Unterstützung leisten.

Abschließend möchte ich noch, ein Wort der Anerkennung an Premierminister Bettel und sein Team richten. Xavier, ich denke, ich spreche im Namen aller Staats- und Regierungschefs, wenn ich Dir sage, dass der luxemburgische Vorsitz in den Bereichen Fluggastdatensätze und Datenschutz sowie in der Migrationskrise sehr hart gearbeitet und Hervorragendes geleistet hat. Es war ein äußerst effizienter Vorsitz. Ich danke Dir, Xavier, und spreche Dir unsere herzlichen Glückwünsche aus. 

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Erklärung der Hohen Vertreterin Federica Mogherini im Namen der EU zur Unterzeichnung der libyschen politischen Vereinbarung

Europäischer Rat (Nachrichten) - Fri, 18/12/2015 - 16:53

Die Europäische Union begrüßt die Unterzeichnung der libyschen politischen Vereinbarung und sagt ihre Unterstützung für die kommende Regierung der nationalen Einheit zu. 

Heute wurde ein historischer Schritt hin zur Wiederherstellung von Frieden und Stabilität für das libysche Volk getan. Die Unterzeichnung der libyschen politischen Vereinbarung durch Vertreter der Mitglieder des Repräsentantenhauses und des Allgemeinen Nationalkongresses, Unabhängige, Gemeinden, politische Parteien und die Zivilgesellschaft ebnet den Weg in Richtung einer friedlichen Lösung für eine furchtbare Krise, die das libysche Volk gespalten, verarmt und in große Leiden versetzt hat und die eine wachsende Bedrohung nicht nur für Libyen selbst, sondern auch für dessen Nachbarn, einschließlich der EU, darstellt. 

Die EU sagt ihre Unterstützung für die kommende Regierung der nationalen Einheit zu, und sie wird keine Kontakte mehr zu Personen unterhalten, die geltend machen, Institutionen anzugehören, die nicht durch die libysche politische Vereinbarung gutgeheißen sind. 

Die EU ist bereit, eine sofortige und substanzielle Unterstützung in einer Reihe unterschiedlicher Bereiche anzubieten, denen gemeinsam mit den libyschen Behörden Vorrang eingeräumt wird: Ein Hilfspaket mit einem Volumen von 100 Mio. EURO steht bereits zur Verfügung, unter anderem für die Bereitstellung von Dienstleistungen, deren die libysche Bevölkerung dringend bedarf. 

Die EU betont, dass Libyen Eigenverantwortung für diesen Prozess trägt und dass es wichtig ist, dafür zu sorgen, dass dieser Prozess auch weiterhin offen ist und alle Parteien umfasst. Die Verantwortung für die erfolgreiche Umsetzung der Vereinbarung liegt bei den Libyern, und die EU und die internationale Gemeinschaft stehen bereit, sie in diesem Bemühen zu unterstützen. Die EU dankt der UNSMIL und dem Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, Martin Kobler, für ihr Engagement und ihren Einsatz, mit denen sie die libyschen Parteien zu diesem wichtigen Schritt veranlassen konnten.

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Ausführungen von Präsident Donald Tusk im Anschluss an die erste Arbeitssitzung des Europäischen Rates

Europäischer Rat (Nachrichten) - Fri, 18/12/2015 - 14:45

Guten Abend. Heute haben sich die Staats- und Regierungschefs mit der Frage befasst, wie mit der Migrationskrise umzugehen ist. Alle Elemente einer Strategie liegen auf dem Tisch, aber es fehlt weiterhin an Lösungen, wenn es um Hotspots, Umsiedlung, Neuansiedlung und Rückkehr bzw. Rückführung geht. Vor allem gelingt es uns nicht, unsere Außengrenzen zu schützen. Aus diesem Grund haben die Staats- und Regierungschefs beschlossen, das Vorgehen in all diesen Fragen zu beschleunigen.

Nach meinem Dafürhalten betraf unsere heutige Debatte in ihren wichtigsten Teilen die Außengrenzen der EU. Nicht nur, weil ich seit dem Beginn dieser Krise immer wieder auf die Bedeutung der Kontrolle der Außengrenzen hingewiesen habe, sondern auch, weil wir ohne eine derartige Kontrolle als politische Gemeinschaft scheitern werden. Und ich spreche hier von potenziell ernsteren Auswirkungen als der Nicht-Erhaltung des Schengen-Systems. Heute Abend können wir etwas optimistischer sein, weil alle Staats- und Regierungschefs darin übereinstimmen, dass Schengen geschützt werden muss. In diesem Zusammenhang haben wir uns darauf verständigt, den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Stärkung der Außengrenzen der EU – einschließlich der Schaffung eines europäischen Grenzschutzes – rasch zu prüfen. Die Minister sollten ihren Standpunkt bis Juli festlegen, aber die breite Zustimmung der Staats- und Regierungschefs bedeutet, dass Europa in Zukunft nicht weiterhin Gefahren ausgesetzt sein wird, weil die Schengen-Grenze ungenügend geschützt ist.

Heute Abend habe ich auch von Frontex eine gute Nachricht erhalten, nämlich dass mit Griechenland eine Vereinbarung getroffen wurde, wonach bereits im Dezember ein Soforteinsatzteam für Grenzsicherungszwecke entsandt wird. Dies ist ein weiteres Indiz dafür, dass wir nun begonnen haben, die richtigen Maßnahmen zum Schutz der Außengrenzen zu treffen.

Zur Frage des Vereinigten Königreichs haben wir beim Abendessen substanzielle und konstruktive Beratungen geführt. Vor dem Treffen wollte ich nicht zu dramatisch klingen, aber ich denke, dass es heute Abend um Alles oder Nichts ging. Premierminister Cameron hat seinen Standpunkt im Einzelnen dargelegt und ist dabei insbesondere auf die Vorteile und die Frage der Freizügigkeit eingegangen. Er hat seine Forderung nach einem Modell, das sich auf vier Jahre stützt, dargelegt und bekräftigt, dass er für alternative Lösungen nur dann offen sei, wenn damit dasselbe Ziel erreicht wird. Die Staats- und Regierungschefs haben ihre Bedenken geltend gemacht, gleichzeitig aber auch ihre Bereitschaft bekundet, sich um Kompromisslösungen zu bemühen. Ausgehend von dieser konstruktiven Debatte haben wir uns darauf verständigt, uns gemeinsam um Lösungen für alle vier von Premierminister Cameron genannten "Körbe" zu bemühen. In Bezug auf sämtliche "Körbe" liegt noch viel Arbeit vor uns. Zunächst werden wir eng mit dem Vereinigten Königreich und der Kommission zusammenarbeiten. Im Vorfeld der Tagung des Europäischen Rates im Februar werde ich dann den Staats- und Regierungschefs einen konkreten Textvorschlag unterbreiten.

Der Europäische Rat wird morgen um 10.00 Uhr erneut zusammentreten, um über die Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion und der Energieunion sowie die Terrorismusbekämpfung zu beraten. Ich danke Ihnen.

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Human-Development-Index: Deutschland ist lebenswertestes Industrieland

Euractiv.de - Fri, 18/12/2015 - 14:41

Der Human Development Index listet jedes Jahr die lebenswertesten Länder auf. Während Norwegen führend ist und Deutschland besser abschneidet als alle vergleichbare Industriestaaten, haben die Kriegsländer Syrien oder Libyen viel von ihrem Entwicklungsstand eingebüßt.

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