Am 7. Dezember 2016 hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) einen mit dem Europäischen Parlament ausgehandelten Kompromisstext zur Änderung des Schengener Grenzkodex gebilligt, der einen verstärkten Abgleich mit den einschlägigen Datenbanken an den Außengrenzen vorsieht.
"Dieses Ergebnis ist einzig und allein der harten Arbeit und dem Einsatz aller Beteiligten zu danken", erklärte der slowakische Innenminister und Ratspräsident, Robert Kaliňák. "Es ist eine wichtige Reaktion auf die zunehmende terroristische Bedrohung in Europa und insbesondere im Hinblick auf die Bekämpfung des Problems der ausländischen Kämpfer von entscheidender Bedeutung."
Durch die Änderung sind die Mitgliedstaaten künftig verpflichtet, alle Personen, auch Personen, die nach Unionsrecht Anspruch auf freien Personenverkehr haben (d. h. Bürger der Union und ihre Familienangehörigen, die keine Unionsbürger sind), beim Überschreiten der Außengrenze systematisch zu kontrollieren und ihre Daten mit Datenbanken über verlorene und gestohlene Dokumente abzugleichen und sich zu vergewissern, dass diese Personen keine Bedrohung für die öffentliche Ordnung und die innere Sicherheit darstellen. Dies gilt an allen Außengrenzen (d. h. an Luft-, See- und Landaußengrenzen), und zwar sowohl bei der Einreise als auch bei der Ausreise.
Würde eine systematische Abfrage der Datenbanken bei allen Personen, die nach Unionsrecht Anspruch auf freien Personenverkehr haben, jedoch unverhältnismäßige Auswirkungen auf den Verkehrsfluss an der Grenze haben, können die Mitgliedstaaten die Kontrollen auf eine gezielte Abfrage von Datenbanken begrenzen, sofern eine Risikobewertung zeigt, dass dies nicht zur Gefährdung der inneren Sicherheit, der öffentlichen Ordnung, der internationalen Beziehungen der Mitgliedstaaten oder der öffentlichen Gesundheit führt.
Was die Luftgrenzen anbelangt, so haben die Organe vereinbart, dass die Mitgliedstaaten zwar von dieser Möglichkeit Gebrauch machen können, allerdings nur in einer Übergangsfrist von sechs Monaten bis zum Inkrafttreten der geänderten Verordnung. Diese Frist kann in Ausnahmefällen für maximal 18 Monate verlängert werden, nämlich wenn ein bestimmter Flughafen aufgrund von Infrastrukturproblemen eine längere Anpassungszeit benötigt, bis er die systematische Abfrage von Datenbanken ausführen kann, ohne den Verkehrsfluss unverhältnismäßig zu beeinträchtigen.
Die Kommission hatte die Verordnung zur Änderung des Schengener Grenzkodex (SGK) im Dezember 2015 vorgelegt. Sie reagierte damit auf die zunehmende terroristische Bedrohung und auf die vom Rat in seinen Schlussfolgerungen 9. und 20. November 2015 formulierte Forderung nach einer gezielten Überarbeitung des SGK im Hinblick auf die Bekämpfung des Problems der "ausländischen terroristischen Kämpfer". Die Einigung ist überdies ein konkretes Ergebnis der Erklärung und des Fahrplans von Bratislava, die die Staats- und Regierungschefs der 27 Mitgliedstaaten am 16. September 2016 verabschiedet haben.
Die Mitgliedstaaten sind nach den derzeitigen Bestimmungen zwar verpflichtet, aus Gründen der öffentlichen Ordnung und der inneren Sicherheit die Daten von Drittstaatsangehörigen bei der Einreise systematisch mit allen Datenbanken abzugleichen, dies gilt jedoch nicht bei der Ausreise. Auch sind bei Personen, die nach Unionsrecht Anspruch auf freien Personenverkehr haben, keine systematischen Kontrollen vorgeschrieben. Die Änderung sieht vor, dass nun auch bei der Ausreise systematisch Kontrollen auszuführen sind, um sicherzustellen, dass weder von Drittstaatsangehörigen noch von EU-Bürgern und ihren Familienangehörigen eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und die innere Sicherheit ausgeht.
Sie wird dafür sorgen, dass das Schengener Informationssystem und die anderen einschlägigen Datenbanken der Union stärker genutzt werden und dass auch Interpol-Datenbanken abgefragt werden können. Die Abfrage der Interpol-Datenbank verlorener und gestohlener Reisedokumente ist bei der Kontrolle von Drittstaatsangehörigen und von Personen, die nach Unionsrecht Anspruch auf freien Personenverkehr haben, sowohl bei der Einreise als auch bei der Ausreise vorgeschrieben.
Die nächsten SchritteDa die Einigung nunmehr vom Ausschuss der Ständigen Vertreter im Namen des Rates bestätigt worden ist, wird die Verordnung dem Europäischen Parlament zur Abstimmung in erster Lesung und dem Rat zur Annahme vorgelegt.
Am 6. Dezember 2016 hat sich der Rat auf seinen Standpunkt zu einem Vorschlag zur Verlängerung der Laufzeit des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), der Leitinitiative der EU im Rahmen ihrer Investitionsoffensive für Europa, geeinigt.
Der vereinbarte Kompromiss beinhaltet sowohl eine Verlängerung der Laufzeit des EFSI als auch eine Stärkung seiner finanziellen Leistungsfähigkeit durch die Bereitstellung von mindestens einer halben Billion EUR für Investitionen bis 2020. Zudem wird eine Reihe operationeller Verbesserungen zur Berücksichtigung der Lehren eingeführt, die aus dem ersten Jahr der Durchführung gezogen wurden.
"Europa sieht sich gegenwärtig mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert und die Notwendigkeit, Investitionen zu fördern, ist eine dieser Herausforderungen. Wir müssen unseren Teil dazu beitragen", erklärte der slowakische Finanzminister und Ratspräsident Peter Kažimír.
"Die heutige Vereinbarung bedeutet, dass wir eine unserer obersten Prioritäten im Einklang mit dem im September in Bratislava vereinbarten Fahrplan in Angriff nehmen. Zudem ist es ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung", führte er aus. "Ich bin zuversichtlich, dass ein besser ausgestatteter, intelligenter genutzter und effizienterer EFSI, der durch eine reibungslos funktionierende Kapitalmarktunion unterstützt wird, der richtige Weg ist, den wir einschlagen müssen."
Die Gespräche mit dem Europäischen Parlament werden beginnen, sobald das Parlament seine Verhandlungsposition festgelegt hat.
Die Kommission ist der Auffassung, dass der EFSI seine Ziele erreicht und die Beibehaltung eines Systems zur Förderung von Investitionen gerechtfertigt ist. Sie stellt fest, dass in drei Bewertungen des EFSI, einschließlich einer externen, unabhängigen Bewertung, übereinstimmend sein bisheriger Erfolg hervorgehoben, aber auch die Notwendigkeit einer Stärkung der Initiative betont wurde.
Die Investitionsbedingungen in der EU haben sich seit dem Start der Investitionsoffensive verbessert. Das Vertrauen in die Wirtschaft kehrt zurück und es liegen bereits erste Ergebnisse der Offensive vor. Der EFSI ist Mitte 2015 eingerichtet worden und ist auf einem guten Weg, um die Zielvorgabe von 315 Mrd. EUR an zusätzlichen Investitionen bis Mitte 2018 zu erreichen.
Was die KMU betrifft, so übersteigen die Ergebnisse bei weitem die Erwartungen. Für die bis November 2016 genehmigten Projekte dürften Mittel in Höhe von insgesamt 154 Mrd. EUR für Investitionen bereitgestellt werden, wodurch in 27 Mitgliedstaaten mehr als 376 000 KMU unterstützt werden.
Wichtigste ÄnderungenDer Rat war sich darin einig, dass weitere Anstrengungen unternommen und möglichst umfangreiche private Investitionen mobilisiert werden sollten.
Der Kompromiss sieht Folgendes vor:
Der Kompromiss beinhaltet auch technische Verbesserungen unter Berücksichtigung der Lehren, die aus dem ersten Jahr der Durchführung gezogen wurden.
Diese beziehen sich insbesondere auf Folgendes:
Der EFSI ist innerhalb der EIB auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen der EIB und der Kommission angesiedelt. Jedes Projekt, das aus dem EFSI unterstützt werden soll, muss von der EIB genehmigt werden.
Förderung privater InvestitionenDer Fonds soll die Beteiligung privater Investoren an einer breiten Palette neuer Investitionsprojekte fördern. Zu diesem Zweck übernimmt er einen Teil des mit dem Projekt verbundenen Risikos in Form einer Erstverlust-Haftung. Derzeit werden Garantien in Höhe von 16 Mrd. EUR aus dem EU-Haushalt und von 5 Mrd. EUR der EIB zugrunde gelegt, wobei ein Multiplikatoreffekt von 1:15 angestrebt wird.
Gegenwärtig erfassen die Projekte folgende Bereiche: Verkehr, Energie und Breitbandinfrastruktur, Bildung, Gesundheit, Forschung und Risikofinanzierung für KMU. Der EFSI stellt ohne sektorspezifische oder regionale Vorgaben auf sozial und wirtschaftlich tragfähige Projekte ab.
VerwaltungDie Verwaltungsstruktur des Fonds ist zweigleisig:
Die Einigung wurde auf einer Tagung des Rates (Wirtschaft und Finanzen) erzielt.
Für die Annahme der Verordnung im Rat ist nach Einigung mit dem Europäischen Parlament eine qualifizierte Mehrheit erforderlich. (Rechtsgrundlage: Artikel 172, 173, 175 Absatz 3 und 182 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU)
Der Rat "Wirtschaft und Finanzen" hat die nachstehenden Schlussfolgerungen angenommen:
Eine Reihe von positiven Entwicklungen in der EU seit der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise lassen die Widerstandsfähigkeit und die Erholung der europäischen Wirtschaft erkennen. Die Volkswirtschaften aller Mitgliedstaaten wachsen wieder, die Investitionen haben sich erhöht, und acht Millionen neue Arbeitsplätze wurden seit 2013 geschaffen. Jedoch ist das Investitionsvolumen in der EU seit der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise erheblich zurückgegangen. Dadurch werden die Konjunkturbelebung, die Schaffung von Arbeitsplätzen, das langfristige Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit gedämpft. Vor diesem Hintergrund soll mittels der im November 2014 vorgestellten Investitionsoffensive für Europa dieser niedrigen Investitionsquote durch drei sich gegenseitig verstärkenden Säulen entgegengewirkt werden: die Mobilisierung privater Finanzmittel für Investitionen, zielgerichtete Initiativen, um zu gewährleisten, dass die Investitionen die Realwirtschaft erreichen, und die Verbesserung des Investitionsumfelds durch die Beseitigung von sektorspezifischen und anderen Investitionshemmnissen.
Im Rahmen der ersten Säule dürfte der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) bereits Gesamtinvestitionen in Höhe von 154 Mrd. EUR mobilisiert haben. Die europäische Plattform für Investitionsberatung, die gemeinsam mit dem europäischen Investitionsvorhabenportal die zweite Säule bildet, ist seit September 2015 aktiv und hat bereits in den meisten Mitgliedstaaten Projektberatung geboten. Darüber hinaus ERKENNT der Rat die Gesamtnachfrage als Motor für Investitionen AN und IST DER AUFFASSUNG, dass zur Ausschöpfung des vollen Potenzials der Möglichkeiten, die die Investitionsoffensive bietet, sowie zur Nutzung ihres vollen Multiplikatoreffekts einschlägige und angemessene Maßnahmen einschließlich Strukturreformen entscheidend sind, damit Investitionshemmnisse im Rahmen der sogenannten "dritten Säule" der Offensive beseitigt werden können. Dies erfordert die Umsetzung einer ehrgeizigen Agenda, um den Binnenmarkt dadurch weiter zu stärken, dass für größere Berechenbarkeit der regulatorischen Rahmenbedingungen gesorgt wird und noch bestehende Investitionsengpässe mittels kombinierter Maßnahmen auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten beseitigt werden. Vor diesem Hintergrund BEGRÜSST der Rat die vom Ausschuss für Wirtschaftspolitik in Zusammenarbeit mit den Dienststellen der Kommission und der Europäischen Investitionsbank geleistete Arbeit zur Ermittlung der Investitionsengpässe.
Der Rat BETONT, dass die Vollendung des Binnenmarkts wesentlich für den Erfolg und die Erreichung der Ziele der Investitionsoffensive für Europa ist. Europa braucht ein Regelungsumfeld, das berechenbar ist, die Verwaltungslast verringert und Investitionen anregt, und muss aktiv darauf hinarbeiten, diese Bedingungen zu schaffen. Günstige Rahmenbedingungen für Unternehmen im Binnenmarkt sind von zentraler Bedeutung, wenn das volle Investitionspotenzial erschlossen werden soll. Aus diesem Grund BEGRÜSST der Rat die Bemühungen der Kommission, das Investitionsumfeld in Europa zu verbessern und die Finanzierung der Realwirtschaft zu erleichtern, und FORDERT die Kommission AUF, diese Anstrengungen im Zusammenhang mit der Energieunion, der Kapitalmarktunion, der Binnenmarktstrategie für Waren und Dienstleistungen, der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt, der Agenda für bessere Rechtsetzung und dem Paket zur Kreislaufwirtschaft weiterzuführen. Der Rat NIMMT den Legislativvorschlag der Kommission zur Änderung der Richtlinie 2012/30/EU über Insolvenzverfahren ZUR KENNTNIS und wird dessen Bewertung vorrangig behandeln.
Der Rat BETONT, dass weitere Fortschritte hin zu einem höheren Investitionsvolumen in Europa und der Erfolg der Investitionsoffensive stark von der Umsetzung von Strukturreformen zur Beseitigung von Investitionsengpässen, die im Rahmen der dritten Säule ermittelt wurden, abhängen; wie der Rat jedoch im Juli 2016 zur Kenntnis genommen hat, wurden bisher nicht genügend Fortschritte bezüglich der Verbesserung des Investitionsumfelds erzielt.
Vor dem Hintergrund der bisherigen Arbeit STELLT der Rat folgende spezifische Investitionsengpässe HERAUS:
Der Rat NIMMT KENNTNIS von den in dem vorliegenden Dokument dargelegten Investitionsengpässen, ERSUCHT die Kommission, diese Erkenntnisse in weiteren Entwürfen von Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters zu berücksichtigen, und ERSUCHT die Mitgliedstaaten, die im Rahmen des Europäischen Semesters ausgesprochenen länderspezifischen Empfehlungen 2016 des Rates, und insbesondere diejenigen, die Investitionsengpässe zum Gegenstand haben, vollständig umzusetzen.
Der Rat HEBT HERVOR, dass die Arbeit hinsichtlich der Ermittlung von Investitionshemmnissen fortgesetzt werden muss, und ERSUCHT den Ausschuss für Wirtschaftspolitik, seine thematische Arbeit fortzusetzen, die darauf abzielt, weitere Investitionsengpässe und bewährte Verfahrensweisen zur Beseitigung dieser Engpässe zu ermitteln. Zudem ERSUCHT der Rat die Europäische Investitionsbank, die Arbeit des Ausschusses für Wirtschaftspolitik durch die bei ihrer marktorientierten Tätigkeit insbesondere im Rahmen der Investitionsoffensive für Europa in Bezug auf Investitionshemmnisse und engpässe gewonnenen Erkenntnisse zu ergänzen.
Der Rat
1. BEGRÜSST die Mitteilung der Kommission vom 25. Oktober 2016 über die Einführung eines fairen, wettbewerbsfähigen und stabilen Systems der Unternehmensbesteuerung für die EU (Dok. 13729/16) und die damit verbundenen Gesetzgebungsvorschläge;
2. VERWEIST AUF die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 18. Dezember 2014, denen zufolge es dringend erforderlich ist, die Anstrengungen zur Bekämpfung von Steuerumgehung und aggressiver Steuerplanung sowohl weltweit als auch auf Unionsebene weiter voranzubringen, und BEKRÄFTIGT sein Eintreten für die Grundsätze im Bereich der internationalen Besteuerung;
3. VERWEIST auf seine Schlussfolgerungen zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS), die am 8. Dezember 2015 angenommen wurden (Dok. 15150/15), sowie auf die Mitteilung der Kommission vom 5. Juli 2016 über weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und -vermeidung, die am 11. Oktober 2016 angenommen wurde (Dok. 13139/16);
4. ERKENNT die jüngsten bedeutenden Erfolge im Bereich der Unternehmensbesteuerung in der Union AN, insbesondere die Rechtsvorschriften, mit denen die Transparenz im Steuerbereich erhöht und sichergestellt werden soll, dass Unternehmen in der Europäischen Union ihre Steuern dort zahlen, wo sie ihre Gewinne erwirtschaften;
5. BEKRÄFTIGT, wie wichtig es ist, in den Beziehungen der EU zu internationalen Partnern weiterhin auf eine verantwortungsvolle Steuerverwaltung hinzuwirken, um effektiv gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den Mitgliedstaaten der EU und Drittstaaten sicherzustellen;
6. SCHLIESST SICH der Ansicht AN, dass es dem steuerlichen Umfeld der EU zugute kommen könnte, wenn ein zukunftsgerichteter Rahmen für die Unternehmensbesteuerung bestünde, der wachstumsfreundlich und effizient, fair und wirksam ist, wenn es darum geht, gegen aggressive Steuerplanungspraktiken vorzugehen, ohne der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten in diesen Fragen vorzugreifen;
7. UNTERSTREICHT die Bedeutung von Körperschaftssteuervorschriften, die Stabilität, Rechtssicherheit und eine Verwaltungsvereinfachung für große Unternehmen sowie für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) bieten, und BEGRÜSST vor diesem Hintergrund weitere Beratungen über den Vorschlag für eine gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKB) und eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB);
8. NIMMT den von der Kommission vorgeschlagenen zweistufigen Ansatz bezüglich der Vorschläge für eine gemeinsame Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage (GKB) und eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) ZUR KENNTNIS und UNTERSTÜTZT die Ansicht, dass die Bestandteile einer gemeinsamen Steuerbemessungsgrundlage die Priorität der Arbeit darstellen sollten;
9. NIMMT die von der Kommission vorgeschlagenen Anreize für Forschung, Entwicklung und Innovationen sowie die Anreize für Investitionen auf EU-Ebene ZUR KENNTNIS und FORDERT die Mitgliedstaaten dazu AUF, die Beratungen über die Bewertung der Notwendigkeit und den Mehrwert der diesbezüglich vorgeschlagenen Bestandteile weiterzuführen;
10. TEILT DIE ANSICHT, dass die derzeitigen internationalen Steuervorschriften in manchen Fällen zu Doppelbesteuerung und doppelter Nichtbesteuerung führen können und dies durch koordinierte EU-Maßnahmen beseitigt werden soll, und ERKENNT AN, dass die bestehenden Streitbeilegungsverfahren überprüft werden müssen, um die Rechtssicherheit im Steuerbereich für Unternehmen in der EU zu verbessern;
11. SIEHT daher der Prüfung des Vorschlags für ein Verfahren zur Beilegung von Doppelbesteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union für Unternehmen in der EU ERWARTUNGSVOLL ENTGEGEN;
12. NIMMT den von der Kommission vorgeschlagenen ehrgeizigen Zeitplan bezüglich der Vorschläge für die GKB bzw. GKKB und für ein Verfahren zur Beilegung von Doppelbesteuerungsstreitigkeiten ZUR KENNTNIS und FORDERT rasche Fortschritte bei der Prüfung dieser Gesetzgebungsvorschläge;
13. ERSUCHT die kommenden Vorsitze, die Arbeit bezüglich der Vorschläge für die GKB bzw. GKKB nach folgenden Anhaltspunkten weiterzuführen:
a) Zu Beginn sollten die Mitgliedstaaten ihre Anstrengungen auf die Vorschriften zur Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage, insbesondere auf die neuen Bestandteile der neu belebten Initiative (Kapitel I bis V), konzentrieren;
b) die Mitgliedstaaten sollten sich anschließend auf die übrigen Bestandteile der gemeinsamen Bemessungsgrundlage konzentrieren (Kapitel VI bis XI), d.h. i) diejenigen, über die bereits intensive Beratungen im Rahmen des Vorschlags für die GKKB im Jahr 2011 geführt wurden, und ii) diejenigen, die in der kürzlich angenommenen Richtlinie (EU) 2016/1164 des Rates vom 12. Juli 2016 mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarktes enthalten sind;
c) die Steuerkonsolidierung sollte unverzüglich geprüft werden, sobald die Beratungen über diese Bestandteile erfolgreich abgeschlossen sind;
14. VERWEIST auf seine Erklärung zu hybriden Gestaltungen von der Tagung des Rates (Wirtschaft und Finanzen) vom 12. Juli 2016 und BEGRÜSST daher den Vorschlag zur Änderung der Richtlinie (EU) 2016/1164 des Rates bezüglich hybrider Gestaltungen mit Drittländern;
15. ERKENNT AN, dass diese Initiativen zur Einführung eines fairen, wettbewerbsfähigen und stabilen Systems der Unternehmensbesteuerung für die EU beitragen können.
[1] Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 25. Oktober 2016 über die Einführung eines fairen, wettbewerbsfähigen und stabilen Systems der Unternehmensbesteuerung für die EU (Dok. 13729/16).
Gemeinsame Pressemitteilung im Anschluss an die dritte Tagung des Assoziationsrates EU-Georgien
Das dritte Treffen des Assoziationsrates EU-Georgien hat am 2. Dezember 2016 stattgefunden. Der Rat ist das höchste förmliche Gremium, das im Rahmen des Assoziierungsabkommens EU-Georgien eingesetzt wurde und die Aufgabe hat, die Durchführung des Abkommens zu überwachen und Fragen von gegenseitigem Interesse zu erörtern. Das Treffen hat im Anschluss an das Inkrafttreten des Assoziierungsabkommens am 1. Juli 2016 stattgefunden, das den Beginn der umfassenden Durchführung dieses Abkommens markierte.
Der Assoziationsrat begrüßte es, dass die Parlamentswahlen im Oktober von freiem Wettbewerb geprägt waren und gut durchgeführt wurden und die Grundfreiheiten generell geachtet wurden; darauf haben das BDIMR/die OSZE in ihrem vorläufigen Bericht hingewiesen. Beide Seiten betonten, wie wichtig es ist, allen Empfehlungen für die Durchführung der Wahlen nachzukommen, damit das für die Abhaltung demokratischer Wahlen förderliche Umfeld weiter gestärkt werden kann. Der Assoziationsrat stimmte darin überein, dass die große Parlamentsmehrheit Verantwortung dafür mit sich bringt, die demokratischen Institutionen zu stärken, die pluralistische Demokratie in Georgien zu festigen und die Reformen voranzubringen. Die EU bekundete ihre Bereitschaft, eng mit der neuen georgischen Regierung zusammenzuarbeiten, um bei der gemeinsamen bilateralen Agenda EU-Georgien Fortschritte zu erzielen.
Der Assoziationsrat nahm Kenntnis von dem Georgien-Bericht über die Umsetzung der Assoziierung 2016 und bewertete positiv die signifikanten Fortschritte in den Beziehungen zwischen der EU und Georgien seit dem letzten Treffen des Assoziationsrates im November 2015. Beide Seiten würdigten das Streben Georgiens nach und seine Entscheidung für Europa sowie das gemeinsame Ziel, den Aufbau eines demokratischen, stabilen und wohlhabendes Landes fortzusetzen. Sie bekräftigten, dass sie weiterhin entschlossen sind, Georgien mit der EU politisch zu assoziieren und wirtschaftlich zu verflechten. Der Assoziationsrat wies darauf hin, dass die Prioritäten der Assoziierungsagenda für 2017-2020 festgelegt werden müssen, und begrüßte die Einbindung der Zivilgesellschaft in diesen Prozess.
Er betonte die gemeinsame Vision, einen resilienten Staat sowie Institutionen und eine Gesellschaft im Sinne der Globalen Strategie für die Außen-und Sicherheitspolitik der Europäischen Union aufzubauen.
Der Assoziationsrat begrüßte die Fortschritte Georgiens bei der Durchführung umfassender Reformen im Justizwesen. Beide Seiten stimmten darin überein, dass Georgien das bisher Erreichte konsolidieren muss. Die EU bekräftigte ihre Zusage, Georgien bei seinen Bemühungen zur Reform des Justizwesens und zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit weiterhin zu unterstützen.
Der Assoziationsrat wies auf die erfolgreiche Umsetzung aller erforderlichen Benchmarks im Rahmen des Aktionsplans zur Visaliberalisierung hin und betonte die Bedeutung eines zügigen Abschlusses des Entscheidungsprozesses, der Voraussetzung dafür ist, dass georgische Staatsbürgerinnen und -bürger, die einen biometrischen Reisepass besitzen, von der Visumpflicht im Schengen-Raum befreit werden können.
Beide Seiten begrüßten den Nutzen einer wirtschaftlichen Verflechtung infolge der Umsetzung des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens. Langfristige nachhaltige Entwicklung und integratives Wachstum wurden als Kernziele des nationalen Reformprogramms der georgischen Regierung hervorgehoben, das mit den Verpflichtungen im Rahmen des Assoziierungsabkommens im Einklang steht. Die EU wies auf die diesbezügliche Bedeutung einer soliden makroökonomischen Politik hin und begrüßte es, dass Georgien sich erneut darum bemüht, zu einer Vereinbarung mit dem IWF zu gelangen.
Der Assoziationsrat würdigte die positiven Entwicklungen im Handel zwischen der EU und Georgien seit der vorläufigen Anwendung des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens. Beide Seiten hoben hervor, dass mehr Erfolgsgeschichten im Sinne der Eröffnung neuer Marktchancen für georgische Erzeugnisse geschrieben und die Vorteile des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens, wenn es darum geht, ausländische Direktinvestitionen (ADI) anzuziehen, besser vermittelt werden müssen. Sie begrüßten die Entscheidung des mit dem Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln eingesetzten Gemischten Ausschusses, Georgien als Vertragspartei des Übereinkommens zuzulassen und somit die Ausfuhren georgischer Erzeugnisse in den EU-Markt weiter zu erleichtern.
Der Assoziationsrat unterstrich die strategische Rolle Georgiens im Bereich Energie- und Verkehrsnetze und begrüßte die Unterzeichnung des Protokolls über den Beitritt Georgiens zur Energiegemeinschaft am 14. Oktober 2016, der im Zuge der Durchführung des Assoziierungsabkommens vorgesehen war.
Er begrüßte die solide Hilfe, die die EU Georgien gewährt hat und die im Zeitraum 2014-2017 erheblich aufgestockt worden ist, sodass pro Jahr durchschnittlich 100 Mio. Euro für die Unterstützung ehrgeiziger politischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Reformen gemäß dem Assoziierungsabkommen und der Assoziierungsagenda zur Verfügung stehen. Der Assoziationsrat unterstrich, dass EU-Investitionen in die georgische Wirtschaft gefördert werden müssen, und begrüßte einen Vorschlag, der darauf abzielt, künftige Investitionen im Zeitraum 2017-2020 vor allem auf das Wirtschaftswachstum, die Unterstützung für den privaten Sektor, den Aufbau leistungsstarker Wertschöpfungsketten und eine größere Wettbewerbsfähigkeit in ausgewählten Sektoren mit hohem Exportpotenzial und/oder Importsubstitution zu lenken.
Beide Seiten wiesen darauf hin, wie wichtig die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen der EU und Georgien im Bereich strategische Kommunikation ist, und begrüßten dies.
Die EU bekundete ihre Bereitschaft, eine verstärkte Beteiligung Georgien an EU-Programmen zu unterstützen, damit greifbare Ergebnisse für die Bevölkerung erzielt werden können. Der Assoziationsrat würdigte den Umstand, dass Georgien in zunehmenden Maße mit den EU-Agenturen zusammenarbeitet, und hoffte auf weitere Schritte in dieser Richtung. Er mahnte einen Ausbau der sektoralen Zusammenarbeit durch einen verstärkten Dialog zwischen den zuständigen Institutionen der EU und Georgiens sowie einen Rückgriff auf alle verfügbaren EU-Instrumente an.
Die EU bekräftigte, dass sie die territoriale Integrität Georgiens innerhalb seiner international anerkannten Grenzen entschlossen unterstützt und sich nachdrücklich für Frieden, Stabilität und Konfliktlösung in Georgien einsetzt. Zu diesem Zweck verpflichtet sich die EU, alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente im Rahmen eines umfassenden Ansatzes zu nutzen, einschließlich ihrer Politik der Nichtanerkennung und des Engagements in Georgien. Der EU-Sonderbeauftragte für den Südkaukasus und die Krise in Georgien und der EU-Ko-Vorsitz bei den Internationalen Gesprächen von Genf sowie die EU-Beobachtermission in Georgien (EUMM Georgia) sind sichtbare und substanzielle Zeichen dieses Engagements.
Der Assoziationsrat betonte die entscheidende Bedeutung der Internationalen Gespräche von Genf dafür, dass die Herausforderungen infolge des Konflikts angegangen und bewältigt werden können. Ferner verständigte er sich darauf, dass reibungslos funktionierende Verfahren zur Verhütung von Zwischenfällen und zur Reaktion auf Zwischenfälle (IPRM) wesentlich für Vertrauen, Vorhersehbarkeit und Transparenz vor Ort sind. Der Beitrag der EU-Beobachtermission zu Sicherheit und Stabilität vor Ort wurde in besonderer Weise hervorgehoben.
Der Assoziationsrat war zutiefst besorgt angesichts der kürzlich erfolgten Ratifizierung des sogenannten Abkommens zwischen der Russischen Föderation und der georgischen Region Abchasien über die Schaffung eines gemeinsamen Stabs von Militärstreitkräften und erachtete diesen Schritt als schädlich für die Sicherheit und die Stabilität in der Region. Die EU betonte, dass dieses sogenannte Abkommen, das mit dem früheren sogenannten Abkommen über die Staatsgrenze zwischen der Russischen Föderation und der georgischen Region Zchinwali/Südossetien vergleichbar ist, und die sogenannten Verträge, die zwischen der Russischen Föderation und den beiden georgischen Regionen Abchasien und Zchinwali/Südossetien unterzeichnet wurden, keinen Rechtsstatus für die EU haben. Diese sogenannten Abkommen verletzen das Völkerrecht, einschließlich der Grundsätze der Unverletzlichkeit der Souveränität und der territorialen Integrität Georgiens innerhalb seiner international anerkannten Grenzen.
Der Assoziationsrat appellierte an die Russische Föderation, ihren Verpflichtungen aus dem Waffenstillstandsabkommen vom 12. August 2008 und den nachfolgenden Durchführungsmaßnahmen vom 8. September 2008 nachzukommen und der EUMM Georgia Zugang zu den georgischen Regionen Abchasien und Zchinwali/Südossetien zu gewähren. Beide Seiten zeigten sich besorgt über die Menschenrechtslage in diesen Regionen, auch was die Freizügigkeit und den Zugang zur Bildung in der Sprache der georgischen Region Abchasien betrifft.
Der Assoziationsrat kam überein, dass eine umfassende Strategie weiterverfolgt und intensiviert werden muss, die die Gesellschaft insgesamt miteinbezieht, und ermutigte Georgien, an seinen Bemühungen festzuhalten, seine Bevölkerungsgruppen über sein gesamtes Hoheitsgebiet hinweg zu erreichen. Er stellte fest, wie wichtig es ist, Kontakte zwischen den Menschen über die Konfliktlinie hinweg und vertrauensbildende Maßnahmen zwischen den vom Konflikt betroffenen Gemeinschaften sowie die Bemühungen um Aussöhnung zu fördern.
Die EU würdigte den fortdauernden Beitrag Georgiens zu den von der EU geführten Krisenbewältigungsoperationen und -missionen in der Zentralafrikanischen Republik und der Republik Mali und bekundete ihre Bereitschaft, den Ausbau der entsprechenden Kapazitäten des Landes zu unterstützen.
Sie würdigte ferner die aktive Teilnahme Georgiens an der multilateralen Dimension der Östlichen Partnerschaft. Sie begrüßte den Beitrag Georgiens zur Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik und zur Ausarbeitung der Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik. Der Assoziationsrat unterstrich, dass die Strategien in klare und konkrete politische Prioritäten und Ergebnisse umgesetzt werden müssen.
Den Vorsitz bei der Tagung des Assoziationsrates führte die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik Federica Mogherini. Der georgische Ministerpräsident Giorgi Kvirikashvili leitete die georgische Delegation, die sich aus Mitgliedern der georgischen Regierung zusammensetzte.
Am 30. November 2016 bestätigte der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) die vom slowakischen Ratsvorsitz erzielte Einigung mit dem Europäischen Parlament über die Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung. Heute, am 5. Dezember, bestätigte auch der Ausschuss des Europäischen Parlaments für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres diese Einigung. Diese Bestätigung ebnet den Weg für die endgültige förmliche Annahme der Richtlinie in den kommenden Monaten.
Als Reaktion auf die zunehmende terroristische Bedrohung stärkt die Richtlinie den Rechtsrahmen der EU zur Verhütung terroristischer Angriffe, indem Handlungen wie das Absolvieren einer Ausbildung für terroristische Zwecke und Reisen für terroristische Zwecke sowie die Organisation oder Erleichterung solcher Reisen unter Strafe gestellt werden. Sie stärkt auch die Rechte von Terrorismusopfern.
Die slowakische Justizministerin Lucia Žitňanská erklärte dazu: "Die Einigung, die wir erzielt haben, bringt die Notwendigkeit der wirksamen Bekämpfung neuer Formen des Terrorismus – insbesondere ausländische Kämpfer – einerseits und den Schutz der Rechte des Einzelnen sowie die Stärkung des Schutzes und der Rechte der Terrorismusopfer andererseits in Einklang. Dies ist jedoch nur eine Seite der Medaille. Das Parlament, der Rat und die Kommission stimmen darin überein, dass zu einer umfassenden Reaktion auf die zunehmende terroristische Bedrohung auch wirksame Maßnahmen zur Prävention der Radikalisierung und ein effizienter Austausch von Informationen über terroristische Straftaten gehören."
Mit der Richtlinie wird der geltende Rahmenbeschluss 2002/475/JI verschärft und aktualisiert, insbesondere indem Folgendes unter Strafe gestellt wird:
Die Richtlinie wird zudem die geltenden Rechtsvorschriften über die Rechte von Terrorismusopfern ergänzen. In diesem Zusammenhang enthält der Kompromisstext ein Verzeichnis von Diensten, die den besonderen Bedürfnissen der Opfer von Terrorismus gerecht werden sollen, wie etwa das Recht auf sofortigen Zugang zu professionellen Unterstützungsdiensten, die ihnen ärztliche Behandlung und psycho-soziale Betreuung bieten, oder das Recht auf rechtliche oder praktische Beratung sowie Hilfe bei Schadenersatzansprüchen. Ferner werden die Mechanismen für die Aktivierung der Notdienste unmittelbar nach einem Angriff verstärkt.
Mit der Richtlinie werden außerdem die Bestimmungen über den Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit terroristischen Straftaten verbessert, die im Rahmen von strafrechtlichen Verfahren gesammelt wurden.
Die nächsten SchritteNachdem die politische Einigung von beiden Institutionen bestätigt wurde, wird der Text jetzt zur Überarbeitung an die Rechts- und Sprachsachverständigen weitergeleitet, bevor er Anfang nächsten Jahres vom Parlament und vom Rat endgültig angenommen wird.
Der Vorschlag wurde im Zusammenhang mit der erneuerten Strategie für die innere Sicherheit der EU vorgelegt, nachdem der Rat unter dem Eindruck der Anschläge von Paris vom 13. November 2015 zu beschleunigtem Handeln aufgerufen hatte. Er trägt den Anforderungen Rechnung, die sich aus mehreren internationalen Texten ergeben, nämlich aus