Der Rat hat am 6. Dezember 2016 eine Richtlinie erlassen, wonach Steuerbehörden Zugang zu Informationen gewährt wird, die von für die Verhinderung der Geldwäsche zuständigen Behörden gehalten werden.
Die Richtlinie wird die Mitgliedstaaten verpflichten, Informationen über das wirtschaftliche Eigentum von Unternehmen zugänglich zu machen. Sie wird es Steuerbehörden ermöglichen, im Rahmen der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Vorschriften über den automatischen Austausch von Steuerinformationen Zugang zu diesen Angaben zu erhalten.
Dies wird zur Prävention von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug beitragen.
Geltungsbeginn ist der 1. Januar 2018. Diese Richtlinie ist eine von mehreren Maßnahmen, die die Kommission im Juli 2016 als Reaktion auf die Enthüllungen der "Panama Papers" vom April 2016 vorgelegt hat.
Die EU hat in den vergangenen Jahren erhebliche Fortschritte bei der Verbesserung der Steuertransparenz und der Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten erzielt. Durch jüngste Änderungen an den Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche wird den Verknüpfungen zwischen Geldwäsche und Steuerhinterziehung sowie den Herausforderungen bei der Prävention Rechnung getragen.
Durch an die Medien durchgesickerte Informationen wie die "Panama Papers", die die Geheimhaltung in großem Maßstab von Offshore-Geldern zutage brachten, wurde deutlich, in welchen Bereichen weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen. Der Transparenzrahmen muss sowohl auf EU-Ebene als auch auf internationaler Ebene weiter verstärkt werden.
Automatischer InformationsaustauschDie Steuerbehörden benötigen insbesondere einen umfassenderen Zugang zu Informationen über das wirtschaftliche Eigentum von zwischengeschalteten Stellen und andere einschlägige Angaben zu den Kundensorgfaltspflichten.
In der Richtlinie 2014/107/EU sind Bestimmungen über den automatischen Austausch von Steuerinformationen festgelegt.
Handelt es sich beim Inhaber eines Finanzkontos um eine zwischengeschaltete Struktur, so sind die Banken verpflichtet, diese Stelle zu überprüfen und den wirtschaftlichen Eigentümer zu melden. Für die Anwendung dieser Bestimmung sind Informationen erforderlich, die von den für die Verhinderung der Geldwäsche zuständigen Behörden gemäß der Richtlinie 2015/849/EU gehalten werden.
Der Zugang zu diesen Informationen wird gewährleisten, dass die Steuerbehörden besser in der Lage sind, ihren Überwachungspflichten gemäß der Richtlinie 2014/107/EU nachzukommen.
Annahme und UmsetzungDie Richtlinie wurde ohne Aussprache auf einer Tagung des Rates "Wirtschaft und Finanzen" angenommen. Das Europäische Parlament hat seine Stellungnahme am 22. November 2016 abgegeben.
Die Mitgliedstaaten haben bis zum 31. Dezember 2017 Zeit, um die Richtlinie in nationale Rechtsvorschriften umzusetzen.
Ich freue mich, Ihnen meine herzlichsten Glückwünsche zu Ihrer Wahl zum Bundespräsidenten der Republik Österreich übermitteln zu dürfen. Im Namen des Europäischen Rates und auch persönlich wünsche ich Ihnen in Ihrem Amt als Präsident viel Erfolg.
In einer Zeit, in der wir vor zahlreichen schwierigen Herausforderungen stehen, ist es auch künftig von entscheidender Bedeutung, dass Österreich weiterhin konstruktiv dazu beiträgt, gemeinsame europäische Lösungen zu suchen und unsere europäische Einheit zu wahren.
Der Rat hat am 6. Dezember 2016 beschlossen, ein Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EU und Kuba zu unterzeichnen. Der Rat hat außerdem beschlossen, Teile des Abkommens vorläufig anzuwenden. Im Hinblick auf den Abschluss des Abkommens wird das Abkommen dem Europäischen Parlament zur Zustimmung übermittelt. Es wird am 12. Dezember 2016 um 9.30 Uhr von der Hohen Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik Federica Mogherini, EU-Außenministern und dem kubanischen Außenminister Bruno Rodriguez Parrilla unterzeichnet.
Die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik Federica Mogherini erklärte: "Wir stehen wirklich an einem Wendepunkt der Beziehungen zwischen der EU und Kuba. Gemeinsam gehen wir auf eine engere und konstruktivere Partnerschaft zu, die den starken geschichtlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Verbindungen entspricht, die Europa und Kuba miteinander vereinen. Durch das neue Abkommen steht die EU bereit für die Unterstützung des Prozesses der wirtschaftlichen und sozialen Modernisierung Kubas, und ich sehe weiteren Fortschritten bei unseren bilateralen Beziehungen erwartungsvoll entgegen."
Das Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit, das allererste Abkommen zwischen der EU und Kuba, wird den neuen Rechtsrahmen für die Beziehungen zwischen der EU und Kuba bilden. Es sieht einen verstärkten politischen Dialog, eine verbesserte bilaterale Zusammenarbeit und ein gemeinsames Vorgehen in multilateralen Gremien vor.
Mit dem Abkommen soll der Übergangsprozess der kubanischen Wirtschaft und Gesellschaft unterstützt werden. Dialog und Zusammenarbeit werden gefördert, um nachhaltige Entwicklung, Demokratie und Menschenrechte zu unterstützen und gemeinsame Lösungen für globale Fragestellungen zu finden.
Das Abkommen enthält die drei Hauptkapitel politischer Dialog, Zusammenarbeit und sektorpolitischer Dialog sowie Handel und handelspolitische Zusammenarbeit.
Die Verhandlungsrichtlinien waren am 10. Februar 2014 vom Rat "Auswärtige Angelegenheiten" angenommen worden. Die Verhandlungen begannen im April 2014 und wurden im März 2016 nach sieben Verhandlungsrunden abgeschlossen. Die Hohe Vertreterin hat Kuba am 11. März 2016 anlässlich des siebten förmlichen politischen Dialogs EU-Kuba besucht; dabei ist das Abkommen förmlich parafiert worden.
Das Abkommen wird als ein "gemischtes" Abkommen unterzeichnet und geschlossen. Das bedeutet, dass es auf Seiten der EU sowohl von der Union als auch von den Mitgliedstaaten unterzeichnet und anschließend von allen einschlägigen nationalen und regionalen Parlamenten ratifiziert werden muss. Das Abkommen wird vorläuft angewandt, bis es alle Mitgliedstaaten ratifiziert haben. Die vorläufige Anwendung betrifft die Bestimmungen, die in die Zuständigkeit der EU fallen.
Der Rat hat außerdem den Gemeinsamen Standpunkt der EU zu Kuba von 1996 aufgehoben. Wichtigstes Ziel des Gemeinsamen Standpunkts der EU zu Kuba von 1996 war es, den Übergang zu einer pluralistischen Demokratie und die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie einen nachhaltigen Aufschwung und die Verbesserung des Lebensstandards der kubanischen Bevölkerung zu fördern.
Feierliche Unterzeichnung - Termin für die Medien am Montag, 12. Dezember:
Der Rat hat am 2. Dezember 2016 den Beschluss erlassen, mit dem der Abschluss des sogenannten Rahmenabkommens durch die Europäische Union genehmigt wird; mit dem Abkommen wird ein umfassender Rahmen für einen hohen Datenschutz bei der Zusammenarbeit im Strafrechtsbereich festgelegt. Insbesondere werden die Rechte von EU-Bürgern verbessert, da hinsichtlich der Rechte eines gerichtlichen Rechtsbehelfs vor Gerichten der Vereinigten Staaten für Gleichbehandlung mit US-Bürgern gesorgt wird.
Innenminister Robert Kaliňák vom slowakischen Vorsitz des Rates erklärte: "Ich begrüße diesen wichtigen Schritt hin zu einer besseren Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Vereinigten Staaten und Europas bei der Bekämpfung schwerer Straftaten und des Terrorismus. Mit dem Abkommen wird die vollständige Achtung der Grundrechte garantiert, wenn personenbezogene Daten zwischen den Vertragsparteien ausgetauscht werden. Ich werde in einigen Tagen nach Washington reisen und dort mit unseren US-amerikanischen Partnern zusammentreffen, um sie darüber zu unterrichten, dass die EU bereit ist, voranzuschreiten."
Das Rahmenabkommen erfasst alle personenbezogenen Daten, die zwischen Polizei und Strafjustizbehörden der Mitgliedstaaten der EU und den amerikanischen Bundesbehörden bei der Verhütung, Untersuchung, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten einschließlich Terrorismus ausgetauscht werden.
Das Abkommen wird die Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung erleichtern und zugleich Schutz und Garantien für die Rechtmäßigkeit der Datenübermittlungen gewähren. Dazu gehören beispielsweise Bestimmungen über klare Beschränkungen der Datennutzung, die Verpflichtung, vor einer Weiterleitung von Daten die vorherige Zustimmung einzuholen, die Verpflichtung, angemessene Speicherfristen festzulegen, und das Recht auf Zugang zu Daten und Berichtigung von Daten.
Mir dem Abkommen werden bestehende und künftige Übereinkünfte zwischen Strafverfolgungsbehörden der EU und den USA sowie der Mitgliedstaaten und den USA ergänzt. Das Abkommen selbst ist kein Rechtsinstrument zur Übermittlung personenbezogener Daten an die Vereinigten Staaten, sondern ergänzt erforderlichenfalls die Datenschutzgarantien in bestehenden und künftigen Datenübermittlungsübereinkünften oder nationalen Bestimmungen, die zu Datenübermittlungen ermächtigen.
Das Europäische Parlament hat seine Zustimmung zum Abschluss des Abkommens am 1. Dezember 2016 erteilt. Das Abkommen wird in Kraft treten, sobald die Behörden der Vereinigten Staaten ihre internen Verfahren abgeschlossen haben.
Montag, 5. Dezember 2016
11.00 Uhr Überreichung von Beglaubigungsschreiben durch Botschafter
Dienstag, 6. Dezember 2016
11.00 Uhr Treffen mit dem Premierminister der Republik Fidschi, Josaia Voreqe Bainimarama (Fototermin)
13.00 Uhr Treffen mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker
Donnerstag, 8. Dezember 2016
09.30 Uhr Treffen mit dem Präsidenten der Republik Benin, Patrice Talon (Fototermin)
11.00 Uhr Treffen mit der estnischen Präsidentin Kersti Kaljulaid (Fototermin)