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Deutsches Institut für Entwicklungspolitik / Latest News

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Publikationen des German Institute of Development and Sustainability (IDOS)
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Was wurde aus der „Digitalen Kluft“?

lun, 22/10/2018 - 09:45
Bonn, 22.10.2018. Am Mittwoch feiern die Vereinten Nationen den World Development Information Day. Angesichts der wachsenden Bedeutung der Informationsgesellschaft für die weltweite Entwicklung, bietet dieser Tag eine gute Gelegenheit zur Reflexion. Insbesondere lohnt es sich, darüber nachzudenken, ob die Gefahr einer digitalen Nord-Süd-Kluft gebannt werden konnte. Diese Sorge um eine digitale Teilung der Welt in jene mit Zugang zu modernen Informationstechnologien und jene ohne dominierte die internationale Diskussion um die Jahrtausendwende. In dieser Zeit reifte die Erkenntnis, dass ein ungleicher Zugang zu digitaler Infrastruktur und Technologie viel mit Gerechtigkeit und fairer Chancenverteilung zu tun haben. In den Jahren 2003 und 2005 fanden zwei Weltgipfel zur Informationsgesellschaft (World Summit on the Information Society, WSIS) statt. Zu dieser Zeit belegten alle Indikatoren eine extrem ungleiche digitale Entwicklung zwischen dem Globalen Norden und dem Globalen Süden: Noch 1998 standen rund 73 Prozent aller Hostcomputer in Nordamerika und weitere 18 Prozent in Europa. Nur 4 Prozent aller Internetnutzer lebten in Lateinamerika und 1 Prozent in Subsahara-Afrika. Die Gefahr einer Abkopplung des Südens von der globalen Informationsgesellschaft war offensichtlich. Internationale und entwicklungspolitische Bemühungen waren daher primär auf den verbesserten Zugang zu Infrastruktur und IT-Diensten gerichtet. Dies geschah beispielsweise durch die Einrichtung multimedialer Telecenter, die auch ärmeren Bevölkerungsschichten die Nutzung von E-Mail und Internet ermöglichten. Konnte die „Digitale Kluft“ überwunden werden? Von 2000 bis 2015 nahm der Anteil der Internetnutzer/innen weltweit von knapp über 6 Prozent auf 43 Prozent zu. Bis heute bestehen deutliche Unterschiede je nach Entwicklungsstand des jeweiligen Landes, zwischen städtischen und ländlichen Räumen und zwischen den Geschlechtern. Nutzten in 2016 rund 81 Prozent der Menschen in den entwickelten Ländern das Internet, waren es 40 Prozent in Entwicklungsländern und nur 11 Prozent in den Least Developed Countries (LDCs). Menschen in ländlichen Räumen haben deutlich seltener Zugang zum Netz als diejenigen in urbanen Räumen. Männer nutzen häufiger das Internet als Frauen. Ein Unterziel der Sustainable Development Goals, SDG 9, sieht vor, einen universellen und erschwinglichen Zugang zum Internet bis 2020 zu ermöglichen. Dies ist ambitioniert und kann nur über strategische öffentlich-private Partnerschaften erreicht werden. Zahlreiche Initiativen großer Privatunternehmen können hier beobachtet werden. Nicht alle sind zweifelsfrei nur am globalen Gemeinwohl orientiert, aber die Kompetenzen und die Investitionskraft privater Unternehmen sind unverzichtbar zur weiteren Schließung der digitalen Kluft. Der europäische Luftfahrtkonzern Airbus hat kürzlich im Rahmen der „Make-IT-Allianz“ eine Entwicklungspartnerschaft mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterzeichnet. Sie soll lokale Startups unterstützen, die Luftfahrt- und Satellitentechnik nutzen, um neue Lösungen für den Zugang zum Internet in abgelegenen Gebieten zu entwickeln. Facebook unterstützt mit der Initiative „Express Wi-Fi“ lokale Unternehmen beim Aufbau von Wi-Fi-Hotspots, die den Zugang zum Internet verbessern sollen. Doch um die Abhängigkeit des Südens von den Technologiekonzernen des Nordens nicht zu verstetigen, müssen auch lokale Ansätze unterstützt werden. Das Projekt „Gram Marg“ in Indien ist hierfür ein gutes Beispiel. Es soll über ungenutzte TV-Frequenzen 5G-Internetzugang in ländlichen Regionen herstellen. Blickt man auf WSIS zurück, lässt sich feststellen: Der 2003 geführte Diskurs um die Zukunft des Internets hat sich von einer technischen Debatte mit einigen politischen Implikationen 2018 zu einer stark politisierten Debatte mit einigen technischen Aspekten gewandelt. Der Zugang zum Internet im Sinne von Infrastruktur, Kosten, aber auch Kompetenzen und lokalen Inhalten ist dabei nur eine Herausforderung unter anderen. Daneben stehen Fragen nach einem Völkerrecht des Netzes, Cyber Security, digitalem Handel, Dateneigentum und der Schutz der Privatsphäre. Entwicklungs- und Schwellenländer stehen vor der Herausforderung, sowohl in die technischen Grundlagen als auch in digitale Bildung sowie die Politikgestaltung gleichermaßen zu investieren. Dieser Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Meinung der Autoren wieder.

Welche Prioritäten soll die neue Globale Kommission für Anpassung setzen?

jeu, 18/10/2018 - 13:38
Bonn, 18.10.2018. Unter der Leitung des ehemaligen UN-Generalsekretärs Ban Ki-moon, des Microsoft-Gründers und Philanthropen Bill Gates und der Geschäftsführerin der Weltbank, Kristalina Georgieva, hat diese Woche die Globale Kommission für Anpassung an den Klimawandel ihre Arbeit aufgenommen. Die Kommission ist ein dringend notwendiger Schritt seitens der Politik, Antworten auf die zunehmenden negativen Folgen des Klimawandels zu finden. Jüngst diesen Monat verwies der Weltklimarat in seinem neusten Bericht auf die dramatischen Folgen einer Erderwärmung um 1,5 Grad Celsius. Der Appel der Wissenschaftler zeigt eindringlich, dass umfassendes und schnelles Handeln auf allen Ebenen notwendig ist. Die Globale Kommission für Anpassung hat sich zum Ziel gesetzt, die dafür notwendige Unterstützung zu generieren und dem Thema mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen. Die Kommission wird hierfür einen Bericht zum Klimagipfel des UN Generalsekretärs im September 2019 vorlegen und Umsetzungsempfehlungen geben, die mit Partnern in Politik, Forschung, der Privatwirtschaft sowie Zivilgesellschaft umgesetzt werden sollen. Deutschland ist Gründungsmitglied des Gremiums und wird durch Bundesentwicklungsminister Gerd Müller vertreten. Die Auftaktveranstaltung in Den Haag am vergangen Dienstag hat gezeigt, dass die Vorstellungen über inhaltliche Prioritäten noch breit gestreut sind. Das Thema Anpassung an den Klimawandel ist so komplex wie das der nachhaltigen Entwicklung. Hier die richtigen Akzente und Schwerpunkte zu setzen ist schwierig, aber notwendig. Die Amtszeit der Kommission endet bereits 2020. Ein erster Gliederungsentwurf für den Kommissionsbericht legt den Fokus auf vier Schwerpunkte: Ernährungssicherung und ländliche Lebensgrundlagen; Industrie und Lieferketten sowie die Rolle natürlicher Lebensgrundlagen und Ökosysteme. Die Mobilisierung von Finanzen und klimaresilienten Investitionen, unter anderem durch die Einbeziehung der Privatwirtschaft, soll die Umsetzung vorantreiben und wird als weiteres Kernthema vorgeschlagen. Die Definition von Schwerpunkten und Handlungsempfehlungen bleibt Aufgabe der Kommission. Vier zentrale Kriterien, sollte die Kommission bei ihrer Wahl berücksichtigen. Erstens, die Kommission sollte sich den Bereichen widmen, die für den Erhalt der Lebensgrundlagen und menschliche Grundbedürfnisse essentiell sind. Die für den Bericht bisher vorgeschlagenen Schwerpunkte sind diesbezüglich gut gewählt und sind mit dem ländlichen Raum und Städten umfassend. Nicht genannt werden bisher allerdings die zentralen Bereiche Wasserverfügbarkeit und der Erhalt der Gesundheit. Zweitens, die Kommission sollte möglichst viele Akteure mobilisieren und in die Lage versetzen, selber aktiv zu werden. Der Vorschlag, hier die Bereitstellung von Finanzen und die Mobilisierung von Investitionen in den Mittelpunkt zu stellen ist richtig. Klimaanpassung ist bisher unterfinanziert und die Bedeutung von Klimarisiken für Investoren und Finanzmärkte wird noch nicht ausreichend thematisiert. Zwei wichtige Handlungsansätze fehlen hier allerdings. Zum einen muss der Zugang zu Finanzen für nichtstaatliche Akteure wie Städte oder Bauern sowie für kleine, nicht teure Maßnahmen verbessert werden. Hierfür Gelder über bestehende Systeme oder innovative Ansätze bereitzustellen ist Voraussetzung, um zentrale sub-nationale Akteure zu mobilisieren und zu unterstützen. Zum anderen fehlt es vielen Akteuren und Ländern an Wetter- und Klimadaten sowie Analysekapazitäten, Anpassungsprozesse zu definieren. Dies ist zentral für erfolgreiche Anpassungsprozesse und unterscheidet diese von herkömmlichen Entwicklungsprozessen. Müssten Wetter- und Klimadaten nicht als globales öffentliches Gut gelten und kostenlos zur Verfügung gestellt werden? Und wie können wir Analysekapazitäten effizient und gemeinsam fördern? Drittens, erfolgreiche Klimaanpassungspolitik zielt auf die Vermeidung zukünftiger und zusätzlicher Risiken. Dies darf aber nicht auf die Überprüfung von Klimarisiken bei zu tätigenden Investitionen beschränkt bleiben, sondern muss mögliche negative Folgen von Klimaschutzinvestition einschließen. Prominent sind hier Zielkonflikte beim Bau von Staudämmen. Umgekehrt ist der Anstieg von Klimaschutzinvestition aber auch eine Chance, Synergieeffekte für Anpassungskapazitäten zu erzielen. Unter der UN Klimarahmenkonvention sind sowohl die Förderung von Synergieeffekten wie auch das Risikomanagement bisher unzureichend. Viertens, die Kommission sollte nach dem Subsidiaritätsprinzip handeln und die Themen herausgreifen, die der globalen Kooperation bedürfen, wie zum Beispiel Versicherungen und Risikotransfersysteme. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat hier mit der InsuResilience Global Partnership und der jetzt bei der Weltbanktagung in Bali vorgestellten Global Risk Financing Initiative (GRIF) wichtige Initiativen mit angestoßen. Diese sind auch mit Blick auf die Absicherung globaler Lieferketten und Handelsströme wichtig. Mit zunehmenden Risiken durch den Klimawandel steigt auch deren Abhängigkeit von einer guten nationalen Anpassungsplanung der jeweils anderen Länder. Über die Prioritäten darf und soll gestritten werden! Die Liste drängender Aufgaben ließe sich schnell erweitern und deutet auf den Handlungsbedarf, der sich aufgestaut hat. Mit Blick auf die steigenden Risiken des Klimawandels kann man der Kommission nur viel Erfolg wünschen und hoffen, dass viele den Weckruf hören.

Warum das BMZ die Zahl der Partnerländer reduzieren will

lun, 15/10/2018 - 00:01
Bonn, 15.10.2018. Bundesentwicklungsminister Gerd Müller hat angekündigt, die Zahl der Partnerländer zu reduzieren: „Wir können nicht das Geld nach dem Gießkannensystem in 85 Ländern der Welt ausgeben“, sagte er vor wenigen Wochen im Deutschen Bundestag. Diese Absicht ist sinnvoll. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit (EZ) ist in vielerlei Hinsicht zu zersplittert: Die Vielzahl an Partnerländern, die Vielzahl an Schwerpunkten, die Zahl an beteiligten Akteuren und die nachlassende Dynamik gebergemeinschaftliche Ansätze (z.B. Budgethilfen) zu nutzen, haben dazu geführt, dass Fragmentierung eines der Kernprobleme nicht nur deutscher, sondern vieler EZ-Geber ist. Gleichwohl ist ein „Eindampfen“ der Länderliste keine leichte Aufgabe. Der Wunsch, die Zahl der Partnerländer deutscher EZ zu begrenzen, ist dabei nicht neu. „Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) will nicht mehr ‚Gießkannenentwicklungshilfe‘ betreiben, sondern gezielt helfen“, hieß es bereits in einem Zeitungskommentar von vor fast 50 Jahren.  Für die (west-) deutsche Außenpolitik war immer ein breites Netzwerk an Staaten wichtig. So können Anliegen – angefangen von der Aufnahme beider deutscher Staaten in die UN (1973) bis hin zur jüngsten Wahl als (nichtständiges) UN-Sicherheitsratsmitglied – durch gute Kooperationsbeziehungen mit möglichst vielen Staaten befördert werden; hier spielte EZ häufig eine unterstützende Rolle. Hinzu kommt, dass jede Leitung des BMZ ein eigenes Profil schaffen möchte – hierbei erscheint die Aufnahme oder Intensivierung entwicklungspolitischer Beziehungen mit einem bestimmten Land vielfach als ein probates Vorgehen. Im Ergebnis wird die Liste der Kooperationsländer dann oft länger. Verschiedene weitere Aspekte sind für die Überarbeitung der Länderliste von Bedeutung. Die Art und Weise, wie Mittel des BMZ eingesetzt werden, ist in den letzten Jahren komplexer geworden. Die Frage nach der Verteilung der Haushaltsmittel auf Partnerländer bleibt von zentraler Bedeutung. Allerdings werden auch in Deutschland thematische Budgets – nicht zuletzt über die Sonderinitiativen des BMZ - wichtiger. Dabei wird zunächst der inhaltliche Schwerpunkt festgelegt, dann erst werden die Partner (Länder, Regionalorganisationen etc.) identifiziert, in beziehungsweise mit denen diese Mittel eingesetzt werden. Der Anteil des BMZ an den deutschen EZ-Gesamtleistungen nimmt ab, da andere Ministerien zunehmend entwicklungspolitisch aktiv sind und Leistungen jenseits der Haushaltsmittel des BMZ relevant sind. Für die vergangenen Jahre spielten die Aufwendungen für in Deutschland aufgenommene Flüchtlingen, der Einsatz von Marktmitteln in der Finanziellen Zusammenarbeit und die wachsenden EZ-Leistungen anderer Ministerien wesentliche Rollen. 2016 führten daher China, Syrien und Indien die deutsche Liste der Hauptempfänger an. Im Ergebnis hat das BMZ nur einen begrenzten Einfluss auf die Hauptempfänger deutscher EZ-Gesamtleistungen. Eine deutliche Konsolidierung der Liste der deutschen EZ-Partnerländer ist daher einerseits zu begrüßen, andererseits jedoch kein leichtes Unterfangen. Folgende Anhaltspunkte sollten bei der Überarbeitung herangezogen werden: Insgesamt sollte die Liste noch stärker als in der Vergangenheit Kriterien-basiert sein. Der Aspekt der „Bedürftigkeit“ (im Sinne von Einkommensgruppe oder des Indexes menschlicher Entwicklung) sollte hohe Priorität haben. Bislang erfüllt Deutschland nicht das UN-Ziel, mindestens 0,15% des Bruttoinlandsproduktes für die am wenigsten entwickelten Länder bereitzustellen. Eine neue Länderliste sollte die Erreichung dieses Zieles vorsehen. Das vom BMZ entwickelte Konzept der „Reformpartnerschaften“ sollte integraler Bestandteil einer Länderliste sein; hier kommt der Aspekt zum Tragen, dass leistungs- und entwicklungsorientierte Partner besondere Unterstützung erhalten sollten nach dem Grundsatz "Fördern und Fordern". Die Kooperation mit Gestaltungsmächten wie China und Indien bleibt ein wichtiger Ansatzpunkt, da Länder dieser Gruppe selbst weiterhin enorme Entwicklungsherausforderungen aufweisen und zugleich für die Umsetzung von globalen Entwicklungserfolgen in anderen Regionen eine zentrale Rolle spielen. Die Art der Kooperation sollte sich zu anderen Partnerländern unterscheiden, aber eine grundsätzliche Beendigung der EZ mit diesen Ländern ist nicht sinnvoll. Zunehmend ist es wichtig, EZ-Mittel nicht primär für einzelne Partnerländer, sondern im Sinne globaler öffentlicher Güter beziehungsweise einzelner Nachhaltigkeitsziele (SDGs) vorzusehen. Hier ist es wichtig, dass thematische und auf Länder bezogene Programmierungsverfahren (Regierungsverhandlungen etc.) eng aufeinander bezogen sind. EZ kann in fragilen Kontexten oft relevante Beiträge leisten. Geber wie die Weltbank oder Großbritannien haben eigene thematische Budgetlinien für fragile Staaten. Auch das BMZ könnte den Weg beschreiten, gesonderte Mittel für die Unterstützung besonders fragiler beziehungsweise konfliktbetroffener Staaten auszuweisen. Die Überarbeitung der Länderliste bietet einen guten Einstieg, um im Ressortkreis eine engere Abstimmung deutscher EZ-Leistungen zu beraten; das BMZ sollte hier noch stärker koordinierend tätig werden. Schließlich sollte die Länderliste des BMZ eng im Geberkreis abgestimmt sein, damit Probleme wie die „Überförderung“ (aid darlings) und „Unterförderung“ (aid orphans) vermieden werden. Insbesondere im Kreis der Europäischen Union und vor allem mit Frankreich sollte eine enge Arbeitsteilung angestrebt werden.

Gesundheit global verstehen, denken und handeln

lun, 08/10/2018 - 11:00
Bonn, 08.10.2018. Ende dieser Woche findet in Berlin der World Health Summit (WHS) statt, ein weltweit wichtiges Forum im Bereich globaler Gesundheit. Unter der Schirmherrschaft von Angela Merkel, Emmanuel Macron und Jean-Claude Juncker werden zentrale Akteure aus Politik, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Privatwirtschaft diesbezüglich drängende weltweite Herausforderungen diskutieren. In den vergangenen Jahren ist Deutschland zu einem sichtbaren Akteur im Bereich globaler Gesundheitspolitik geworden. Die deutsche Regierung hat auf oberster Ebene entsprechende Gelegenheiten (z.B. G7, G20) genutzt, dieses Thema weiter voranzubringen. Ob sich die USA und Großbritannien weiter im bisherigen Umfang engagieren, ist unsicher. Deshalb ist Deutschland zusammen mit anderen Staaten gefordert, den bisherigen Einsatz zu verstärken. Verstehen Gegenwärtig wird die bestehende globale Gesundheitsstrategie der Bundesregierung von 2013 neu ausgerichtet. Anfang Juni startete ein Konsultationsprozess mit nichtstaatlichen Akteuren. Die Neuausrichtung ist notwendig, da sich mit der Verabschiedung der Agenda 2030 durch die Vereinten Nationen die Rahmenbedingungen verändert haben. Die bisherige Strategie vernachlässigt u.a. Folgen des Klimawandels und Digitalisierung. Im weiteren Prozess muss Gesundheit in allen Dimensionen und Facetten global verstanden und gedacht werden. Die Bundesregierung sollte die Agenda 2030 mit ihren 17 nachhaltigen Entwicklungszielen konsequent der globalen Gesundheitsstrategie zu Grunde legen. Diese stellen weltweit, regional sowie national zentrale Bezugsebenen dar, die entweder explizit oder implizit mit Gesundheit in Verbindung stehen. Die Ziele weisen einerseits auf Handlungsbedarf hin, verdeutlichen aber auch Konflikte zwischen Zielen. Letztere müssen in der Strategieausrichtung benannt und adressiert werden. Nur so wird eine höchst mögliche Hebel- und damit Gesamtwirkung erreicht. Durch die Nutzung der Entwicklungsziele als Rahmen und als Instrument ist es möglich, Grundprinzipien, alte und neue Schwerpunkte bis hin zu konkreten Maßnahmen konsistent aufeinander abzustimmen und bekannte und neue Akteure angemessen einzubinden. Leitideen und Schwerpunkte sollten auch auf dem Potential der deutschen Volkswirtschaft und bisherigen Erfahrungen aufbauen, Lehren z.B. aus der Ebolafieber-Epidemie 2014 umsetzen, sowie Schwächen des Strategiepapiers von 2013, wie etwa die zu enge Adressierung von Themen, überwinden. Zudem ist ein Überprüfungsmechanismus notwendig. Denken Globale Gesundheitspolitik erfordert die Überwindung bestehender Systemgrenzen und die Verbesserung globaler Kohärenz: Die globale Gesundheitsarchitektur ist bekannt für ihre Vielzahl an Akteuren; gleiches gilt für den globalen Gesundheitsmarkt. Die neue strategische Themensetzung setzt die Weichen, wie staatliche Mittel zukünftig verteilt und wie die Interessen von Unternehmensbrachen und Zivilgesellschaft aber auch anderen Ländern berücksichtigt werden. Internationale Organisationen sind für diese Regelung und Koordinierung zentral. Deshalb muss die Weltgesundheitsorganisation in ihrer normsetzenden und handlungsweisenden Funktion gestärkt und adäquat finanziert werden. Auf nationaler Ebene muss die Kohärenz zwischen den verbundenen Politikfeldern sowie die Beteiligung relevanter Ministerien verbessert werden. Dafür sind eine Internationalisierung und ein verstärktes Engagement aller relevanten, auch nicht traditionellen Akteure im Themenfeld globaler Gesundheit notwendig. Dazu zählen z. B. auch das Umwelt- und Verteidigungsministerium. Gleichzeitig muss die nationale Gesundheitspolitik noch stärker mit der globalen Gesundheitspolitik verzahnt werden. Die Neuausrichtung der Strategie muss auch eine Eintrittstür für eine fehlende und zu entwickelnde Public-Health-Strategie bieten, die sich auch an der Agenda 2030 orientiert. Handeln Ein globales Verständnis bedeutet auch, alle relevanten Akteure in den gesamten Prozess der Strategieweiterentwicklung und darüber hinaus umfassend und kontinuierlich einzubinden. Die Bundesregierung muss bestehende Anreizmechanismen und regulierende Instrumente wie z.B. Multi-Akteur-Partnerschaften mit Unternehmen, weiterentwickeln und nutzen, ohne das Menschenrecht auf Gesundheit einzuschränken. Letzteres darf dabei kein Lippenbekenntnis, sondern muss grundlegend für jedes Handeln sein. Über einen regelmäßigen Austausch, auch mit internationalen Akteuren, können nichtstaatliche Akteure noch besser eingebunden werden. Die Schnittstellen der Entwicklungsziele (etwa zwischen Gesundheit und menschenwürdiger Arbeit, Gesundheit und Klimawandel) bieten geeignete Anknüpfungspunkte. Viele der erforderlichen Punkte wurden bereits im Koalitionsvertrag thematisiert. Sicherlich kann Deutschland die erforderlichen Maßnahmen nicht alleine stemmen. Aber Deutschland verfügt über ein enormes Potential, das mit Blick auf globale Gesundheit bei weitem nicht voll genutzt ist. Dazu zählen Erfahrungen aus dem deutschen Gesundheitswesen, (finanzielle) Ressourcen, die Einbindung der deutschen Wirtschaft und die strategische Besetzung von Positionen in internationalen Organisationen. Paul Marschall ist wissenschaftlicher Mitarbeiter im Programm „Inter- und transnationale Zusammenarbeit“ am DIE. Maike Voss leitet das Projekt „Globale Gesundheit: Herausforderungen und Handlungsmöglichkeiten zur Erreichung der gesundheitsbezogenen SDGs für die deutsche globale Gesundheits- und Entwicklungspolitik“ an der Stiftung Wissenschaft und Politik.

Rege Aktivitäten, kein Raum für Selbstgefälligkeit

lun, 01/10/2018 - 09:12
Bonn, 01.10.2018. Der Global Climate Action Summit 2018 ist wahrscheinlich der bedeutendste Klimagipfel in der Geschichte, der sich ausschließlich auf Unternehmen, die Zivilgesellschaft und lokale Akteure konzentriert hat. Er fand vom 12. bis zum 14. September in San Francisco statt, und die Wahl dieses Veranstaltungsortes war kein reiner Zufall. Da im Hinblick auf den Klimaschutz Impulse aus Washington derzeit gänzlich fehlen, sind der Bundesstaat Kalifornien und sein Gouverneur Jerry Brown selbst aktiv geworden und haben Klimaaktivisten der unterschiedlichsten Art mobilisiert. In den Tagen vor der Konferenz hat Brown eine Reihe von Dekreten unterzeichnet, die darauf abzielen, die Stromerzeugung und die gesamte Wirtschaft in Kalifornien bis 2045 zu dekarbonisieren. Ein ehrgeiziges Ziel für einen US-Bundesstaat, der für sich allein als fünftgrößte Wirtschaftsmacht der Welt betrachtet werden könnte. Das Ausmaß des Ehrgeizes, den Kalifornien nun unter Beweis stellt, hat selbst Umweltschützer überrascht, die einen solchen Schritt keinesfalls von einem Bundesstaat erwartet hätten, der selbst fossile Brennstoffe in erheblicher Menge produziert – und von einem Gouverneur, der während seiner Amtszeit tausende von Genehmigungen für die Förderung von Öl und Gas erteilt hat. Auf globaler Ebene ist es jedoch schon lange keine Seltenheit mehr, dass lokale und nicht staatliche Klimaschützer die Führung übernehmen. Die Anzahl der Zusagen – zum Beispiel zur Reduktion von Klima schädigenden Treibhausgasemissionen oder zur Anpassung an Klimaveränderungen – steigt stetig, und zwar sowohl hinsichtlich ihres Umfangs als auch ihrer Reichweite. Die UNO verzeichnet derzeit tausende von Initiativen von Unternehmen aller Größenordnungen und aus allen Branchen. Städte übernehmen in großer Zahl vor Ort die Führung, und das gilt sowohl für Entwicklungsländer als auch für Industriestaaten. Zivilgesellschaftliche Organisationen gehen vermehrt zu zweigleisigen Strategien über: Auf der einen Seite treten sie leidenschaftlich für den Klimaschutz ein und kritisieren Praktiken, die nicht nachhaltig sind, und auf der anderen Seite bauen sie starke Partnerschaften mit gewillten Führungskräften aus der Wirtschaft und den örtlichen Kommunen auf, um greifbare Fortschritte zu erzielen. In einer seltenen Flut von positiven Klimanachrichten wiesen unzählige Berichte, die vor und während des Gipfels veröffentlicht wurden, auf den außergewöhnlichen Umfang und auf das Vermeidungspotenzial für unterschiedlichste Bereiche hin. Ermöglicht wird dies durch die Initiativen von verschiedenen Akteuren auf der ganzen Welt. Zum Beispiel berichtete „America’s Pledge” – eine gemeinsame Initiative von nicht staatlichen und subnationalen Klimaakteuren, die in den USA ansässig sind –, dass bei einer vollständigen Umsetzung der geplanten Aktivitäten das für 2025 gesetzte Klimaziel der USA in greifbare Nähe rücken könnte – und dies trotz des Rückzugmanövers der US-Regierung. Ein anderer Bericht schätzt, dass die gemeinsamen Aktionen von nicht staatlichen und subnationalen Initiativen, wie zum Beispiel Under2Coalition, RE100, C40 und Covenant of Mayors, bis 2030 die Emissionen global um ungefähr ein Drittel senken könnten. Während die Aufmerksamkeit sich meist auf das hohe Potenzial von nicht staatlichen und subnationalen Aktionen konzentrierte, wurde weniger über deren Effizienz gesprochen. Die neuesten Forschungen im Rahmen des Projekts ClimateSouth, einer Kooperation zwischen dem DIE, der Blavatnik School of Government an der Oxford University, dem The Energy and Resources Institute (TERI) und dem African Centre for Technology Studies (ACTS) zeigen, dass gemeinsame Aktionen von nicht staatlichen und lokalen Akteuren zunehmend ihre Ziele erreichen. Den Ergebnissen von ClimateSouth zufolge hat sich die Leistungsfähigkeit – definiert als das Erreichen von Ergebnissen die sich die Initiativen jeweils gesetzt haben – zwischen 2013 und 2017 deutlich verbessert. Ermutigend ist, dass ein wachsender Anteil der Vorteile aus nicht staatlichen und subnationalen Klimaschutzmaßnahmen Entwicklungs- und Schwellenländern zugutekommt, wo in Zukunft mit der stärksten Zunahme von Emissionen zu rechnen ist, und wo gefährdete Kommunen schon jetzt die Auswirkungen des Klimawandels zu spüren bekommen. Der Bericht wies auch darauf hin, dass diese Aktivitäten darüber hinaus oft in vielfacher Hinsicht eine nachhaltige Entwicklung fördern. Obwohl der Global Climate Action Summit eine Bühne bot, um die vielfältigen Initiativen der zahlreichen unterschiedlichen Akteure lobend hervorzuheben, bleibt kein Raum für Selbstgefälligkeit. Die eigentliche Frage lautet: Was wird nach dem Gipfel passieren? Obwohl nicht staatliche und subnationale Aktionen dabei helfen können, die Versprechen einzelner Staaten im Hinblick auf die Bekämpfung des Klimawandels einzulösen, muss viel mehr getan werden, da die derzeitigen Zusagen bei Weitem nicht ausreichen, die im Pariser Abkommen verankerte Vision einer kohlenstoffarmen und nachhaltigen Zukunft zu verwirklichen. Und darüber hinaus sind nationale Regierungen keineswegs aus dem Schneider, weil nicht staatliche und subnationale Institutionen sich zunehmend engagieren. Stattdessen sollten staatliche Instanzen dieses Engagement zum Anlass nehmen, ihre eigenen Maßnahmen zu überdenken und ihre Klimaziele nach oben anzupassen. Nur dann wird es möglich sein, die globale Erwärmung noch rechtzeitig in den Griff zu bekommen und der nachhaltigen Entwicklung eine Chance zu geben.

Kann die EU über den „Streit um Schiffe“ hinauskommen?

lun, 24/09/2018 - 00:01
Bonn, 24.09.2018. In seiner jüngsten Rede zur Lage der Europäischen Union skizzierte Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker seine Vision von der künftigen Migrationspolitik der EU. Die Rede stellte eine Reihe von Vorschlägen zur Stärkung der EU-Kompetenzen im Migrationsbereich vor. Die Vorschläge zielen darauf ab, die nationalen Spaltungen im Bereich der Migration zu überwinden, die von nationalistischen Politikern wie Orbán und Salvini gefördert werden. Doch scheinen die Vorschläge in erster Linie von politischer Schadensbegrenzung inspiriert zu sein und stellen keine längerfristige Antwort im Interesse der Entwicklung der EU und ihrer Beziehungen zu Afrika dar. Darüber hinaus werden die Bedürfnisse der europäischen und afrikanischen Bürger nicht angemessen berücksichtigt. Junckers Vorschläge versuchen, die Lücken zu schließen, die durch festgefahrene Verhandlungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten entstanden sind, und umfassen die Einrichtung einer EU Asylagentur sowie einer EU-Grenz- und Küstenwache. Erstere soll die Staaten bei der Bearbeitung von Asylanträgen unterstützen. Letztere soll Exekutivbefugnisse haben, um Grenzkontroll- und Rückführungsaufgaben in EU- und Nicht-EU-Ländern durchzuführen. Ihre Einrichtung soll die Durchsetzung strengerer Rückkehrvorschriften ermöglichen. Als Gegenstück zu dieser strengeren Linie schlägt die Kommission vor, legale Wege für Fachkräftemigration und humanitäre Wiederansiedlung zu schaffen. Es wird erwartet, dass damit Anreize für Drittländer geschaffen werden, bei der Grenzkontrolle und Rückführung zu kooperieren. Seit dem kurzzeitigen Anstieg der Migrantenzahlen 2015 und trotz eines Rückgangs der Neuankünfte haben die europäischen Staaten Schwierigkeiten, gemeinsame und dauerhafte Lösungen zu finden. Derzeit sind kaum politische Fortschritte zu verzeichnen, wobei Juncker beklagt, dass „wir nicht bei der Ankunft jedes neuen Schiffes weiter über Ad-hoc-Lösungen für die Menschen an Bord streiten“ können. Die Herausforderungen sind nicht neu. Versuche, eine gemeinsame Migrationspolitik zu definieren, reichen mindestens zwei Jahrzehnte zurück. Die Tatsache, dass diese Versuche erfolglos waren, hat sicherlich zu den enormen politischen Auswirkungen der Migration beigetragen. Bürger haben sich dem Nationalismus zugewandt und ihr wachsendes Misstrauen gegenüber der EU zum Ausdruck gebracht. Die Wahrnehmung, dass die EU nicht bereit oder nicht in der Lage ist, sich der Herausforderung zu stellen, hat sich vor allem in Ländern verbreitet, in denen die Bürger weiterhin mit den Langzeitfolgen der Wirtschaftskrise kämpfen. Junckers Fokus auf Grenzkontrolle und Rückkehr spiegelt die Tatsache wider, dass nationale Spaltungen dazu geführt haben, Migration als Bedrohung der Grenzen und nicht als Chance wahrzunehmen. Junckers Vorschläge verstärken die Unterscheidung zwischen Flüchtlingen, die bleiben dürfen, und anderen Migranten, für die zunehmende Einschränkungen gelten. Dieser Ansatz verkennt, dass Migration sowohl für die wirtschaftliche Stabilität in Europa als auch für Resilienz und Entwicklung in Afrika wesentlich ist. In den Vorschlägen fehlen Maßnahmen, die den Beitrag der Migranten zur transnationalen Entwicklung unterstützen, etwa die Senkung der Kosten für Rücküberweisungen. Zudem bieten die Vorschläge keine Lösungen für die vielen gering qualifizierten Migranten, die illegal, etwa in der Landwirtschaft, arbeiten und deren Beschäftigung indirekte negative Folgen für gering qualifizierte europäische Arbeitnehmer hat. Die Vorschläge von Juncker können auch eine wirksame Zusammenarbeit zwischen der EU und Afrika behindern. Um eine afrikanische Zusammenarbeit bei der Grenzkontrolle und Rückführung zu erreichen, wird die EU die afrikanischen Staaten mit Hilfe anderer externer Politiken weiter unter Druck setzen müssen. Dies wird vor allem für die Entwicklungshilfe gelten. So wird die gegenwärtige Auseinandersetzung Europas mit dem Nationalismus langfristige Auswirkungen auf seine Beziehungen zu Afrika haben. Dies hat bisher zu kurzfristigen Ansätzen der Adressierung von nicht näher bestimmte „Fluchtursachen“ geführt. Die EU wird wahrscheinlich auch feststellen, dass die Bindung von Entwicklungsgeldern an Zusammenarbeit bei der Grenzkontrolle für andere diplomatische und wirtschaftliche Bereiche nachteilig sein kann. Anstelle des vorgeschlagenen Pakets, das wahrscheinlich umstritten sein wird, ist ein umfassenderer EU-Ansatz für die Zusammenarbeit mit Afrika im Migrationsbereich erforderlich. Die EU muss von restriktiven Ansätzen abrücken, die auf Grenzkontrollen und Kriminalisierung irregulärer Migranten basieren. Vielmehr muss sie mit Afrika eine ernsthafte Diskussion darüber führen, wie Migration Entwicklung und Wohlstand auf beiden Kontinenten fördern könnte. Die Afrikanische Union wäre dafür ein guter Partner. Eine solche Neuausrichtung wird jedoch nur möglich sein, wenn die EU ihre Fähigkeit wiedererlangt, international als einheitlicher und wertebasierter Akteur zu agieren. Die einseitige Verkündung einer gleichberechtigten Partnerschaft mit Afrika ist kein überzeugender Ausdruck dieses Potenzials. Eine nachhaltige Migrationspolitik gegenüber Afrika erfordert auf beiden Seiten einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz, und die EU kann einen solchen Prozess nur dann realistisch einleiten, wenn er die internen Spaltungen und Bedrohungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt berücksichtigt.

Die G20 inklusiver gestalten: Was ist mit der Zivilgesellschaft?

mer, 19/09/2018 - 14:43
Bonn, 19.09.2018. Als der diesjährige Gastgeber der G20, der argentinische Präsident Mauricio Macri, Anfang August an der Eröffnungssitzung des ‚Civil 20‘ (C20) teilnahm, sagte er: „Die Zivilgesellschaft spielt eine Schlüsselrolle bei Dialog- und Konsensbildungsprozessen. […] Wir alle müssen Protagonisten sein und an den Diskussionen der Zivilgesellschaft teilnehmen und sie nicht vernachlässigen.“ Nicht alle seiner G20-Kollegen teilen diese Ansicht. Der CIVICUS ‚State of Civil Society Report 2018‘ stuft zivile Handlungsspielräume in nur drei G20-Mitgliedsstaaten, die EU ausgenommen, als „offen“ ein. Der Raum für die Zivilgesellschaft in elf Ländern ist „verengt“ oder „beschränkt“. In drei Mitgliedsstaaten gilt er als „unterdrückt“ und in zwei als „geschlossen”. So auch in Saudi-Arabien, das in 2020 Gastgeber sein wird. Argentinien wird als „verengt” eingestuft. In diesem Jahr findet der G20-Gipfel am 30. November und 1. Dezember in Buenos Aires statt. Kann die G20 trotz des „shrinking space“ in einigen Mitgliedstaaten durch mehr Einbindung der Zivilgesellschaft integrativer gestaltet werden? Legitimitätslücke der G20 In den vergangenen zehn Jahren ist die G20 zu einer der wichtigsten Institutionen für Global Governance geworden. Ihre Rolle hat sich von der Bewältigung der Finanzkrise von 2008 auf die Behandlung einer Agenda jenseits von Finanz- und Wirtschaftsfragen verlagert. Ihre Legitimität ist jedoch nicht im gleichen Maße gewachsen wie ihre Bedeutung. Obwohl die C20 nur eine von sieben Beteiligungsgruppen ist, bietet sie einen normativen Horizont für die Politik und kommt der Vertretung der zivilgesellschaftlichen Vielfalt bei der G20 am nächsten; mehr als 600 zivilgesellschaftliche Organisationen (CSOs) aus über 40 Ländern haben zum Abschlusskommuniqué beigetragen, das sie im August Präsident Macri vorgelegt haben. Die Rolle der Präsidentschaft Die Beteiligung der Zivilgesellschaft in der G20 zu verbessern, ist besonders schwierig. In ihrer jetzigen Form hängt die G20-Agenda stark vom politischen Willen der Präsidentschaft ab. Die Gastgeberregierung kann die Beteiligung der Zivilgesellschaft unterstützen oder einschränken und den Umfang und die Verfügbarkeit der dem C20-Bündnis bereitgestellten Mittel beeinflussen. Als China 2016 den Vorsitz bei der G20 führte, erlaubte seine Regierung bestimmten nationalen und internationalen CSOs nicht, an der C20 in Qingdao teilzunehmen. In diesem Jahr mobilisierte Argentinien nur geringe finanzielle Mittel für die C20, was es für CSOs aus Übersee schwierig machte, am Gipfel teilzunehmen. Die G20 und C20 inklusiver gestalten Begrenzte Mittel tragen dazu bei, dass es der C20 selbst an Legitimität mangelt. Vergleichsweise viele CSOs aus dem globalen Süden verfügen nicht über eigene Ressourcen, Zugang zu Geldern, qualifiziertes Personal und Insiderwissen, das für Lobbyarbeit auf globaler Ebene erforderlich ist. CSOs, die an der C20 teilnehmen, sind hauptsächlich serviceorientiert und streben konkrete Ergebnisse an, im Gegensatz zu widerstandsorientierten Gruppen, die eine starke Transformationsagenda verfolgen oder sogar die Legitimität der G20 völlig ablehnen. Diejenigen, die friedlich oder gewaltsam an den Orten der G20 protestieren, sitzen nicht unbedingt am Tisch der C20-Treffen. CSOs, die über die C20 politisch aktiv sind oder sogar Lobbyarbeit bei den Sherpas machen, haben in der Regel eine globale Reichweite. Solche CSOs sind überwiegend im globalen Norden beheimatet und haben oft selbst keine Legitimität oder Rechenschaftspflicht „nach unten“. Obwohl unkritischer Enthusiasmus über den Einfluss der Zivilgesellschaft in der G20 fehl am Platz ist, bleibt die C20 der stärkste Kanal für die Zivilgesellschaft, um vielfältigere Perspektiven in den Politikprozess der G20 einzubringen. Um ihre eigene Glaubwürdigkeit als legitime und rechenschaftspflichtige Akteure zu erhöhen, müssen die C20 und andere Beteiligungsgruppen mehr Akteure aus dem Globalen Süden und Nicht-G20-Staaten einbeziehen, insbesondere aus einkommensschwachen Ländern und fragilen Staaten – und dies vorzugsweise dauerhaft. Die Think 20 (T20) Africa Standing Group, die Forscher aus ganz Afrika zusammenbringt, ist hierfür ein positives Beispiel. Darüber hinaus sollten einflussreiche NGOs darauf achten, die Zivilgesellschaft nicht zu monopolisieren, sondern mehr Graswurzel-Initiativen und marginalisierte Gemeinschaften in die C20 einzubeziehen. Dies würde sie auch weniger verwundbar für Angriffe von illiberalen Regierungen machen, die Zweifel an der Legitimität von Zivilgesellschaft schüren. Bislang ist der Mangel an Finanzmitteln das größte Hindernis für die C20, diese Herausforderungen zu bewältigen. Daher müssen die Unterstützung und Finanzierung der C20 von der G20-Präsidentschaft entkoppelt werden. Dies würde das Risiko verringern, dass „shrinking spaces“ auf nationaler Ebene die Einbindung der Zivilgesellschaft in der G20 gefährden. Eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den Beteiligungsgruppen könnte die finanzielle Herausforderung ebenfalls mildern. Darüber hinaus kann die Zusammenarbeit in problemspezifischen Arbeitsgruppen ein gutes Instrument sein, die Politikgestaltung der G20 zu beeinflussen; sie würde ein Problem von verschiedenen Fronten aus angehen und Lerneffekte fördern. Angesichts global kleiner werdender Handlungsspielräume für CSOs ist ein gemeinsames Vorgehen unterschiedlicher nichtstaatlicher Akteure notwendig, um die Stimme der Zivilgesellschaft zu stärken – inner- und außerhalb der G20.

Entwicklungspolitik für eine gerechte Globalisierung

lun, 17/09/2018 - 09:16
Bonn, 17.09.2018. Die derzeitige Form der Globalisierung wird von ganz unterschiedlichen Gruppen als ungerecht angesehen. Das zeigt sich zum Beispiel an den wiederkehrenden Protesten gegen Institutionen der Global Governance (G7, G20, WTO), dem Erstarken nationalistischer Strömungen in vielen OECD-Ländern und den wiederholten Forderungen vieler Länder des Südens nach mehr Einfluss in internationalen politischen Institutionen. Auch in der Politik wird zunehmend anerkannt, dass in unserer globalisierten Welt Gerechtigkeit nicht nur innerhalb der Staaten eine Rolle spielt. So ist ein Abschnitt im Koalitionsvertrag der derzeitigen Bundesregierung mit „Entwicklungspolitik für eine gerechte Globalisierung“ überschrieben. Internationale politischen Zielvereinbarungen wie die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung beziehen sich ebenfalls immer wieder explizit auf den Wert der Gerechtigkeit. Gleichzeitig ist gerade für die globale Ebene sehr umstritten, was diese Gerechtigkeit denn nun ausmacht. Bezüglich der akademischen Debatte zu Gerechtigkeitstheorien kann zwischen zwei unterschiedlichen Perspektiven unterschieden werden. Die erste Perspektive bezieht Gerechtigkeit auf Verteilungen, zum Beispiel von Gütern, Ressourcen oder Chancen. Die Kriterien für eine gerechte Verteilung sind umstritten. Die einen betonen den Wert der Gleichheit, während andere eine Priorität für die Armen fordern. Wieder andere heben die Rolle von Leistung und Verdienst hervor oder sind der Meinung, zählen müsse vor allem, dass niemand unter einen bestimmten Lebensstandard fällt. Es gibt aber auch Kritik daran, Gerechtigkeit ausschließlich auf Verteilungen zu beziehen: Diese Perspektive vernachlässige, wie die Dinge, die verteilt werden, überhaupt produziert wurden und wer über ihre Verteilung entscheidet. Aus einer zweiten Perspektive wird Gerechtigkeit deshalb nicht als eine bestimmte Verteilung, sondern als Abwesenheit von willkürlicher Herrschaft aufgefasst. Ein Fokus liegt dann auf der Frage, wie politischen Entscheidungsverfahren gestaltet sein sollten. Aus beiden Perspektiven sind Ungerechtigkeiten im derzeitigen globalen wirtschaftlichen und politischen System offensichtlich. So kann beispielsweise das internationale Handels-, Finanz- und Steuersystem im Hinblick auf die Verteilung von Vorteilen und Lasten (zwischen verschiedenen Ländern und zwischen verschiedenen Gruppen innerhalb der Länder) kritisiert werden:
  • In Bezug auf das internationale Handelssystem war schon die Gerechtigkeit des von der WTO regulierten Handelssystems sehr umstritten. Der derzeitige Trend in Richtung bi- und multilateraler Handelsabkommen scheint jedoch in Bezug auf die Möglichkeiten armer Länder, für sie vorteilhafte Ergebnisse zu erzielen noch problematischer.
  • Das starke Wachstum der wenig regulierten und häufig vor allem an kurzfristigen Erträgen orientierten Finanzindustrie erhöht die Instabilität des internationalen Finanzsystems. Private Investoren profitieren in guten Zeiten, während Verluste wie zum Beispiel während der Finanzkrise 2008 teilweise vom Staat getragen werden.
  • Das derzeitige internationale Steuersystem ist gekennzeichnet durch eine ungerechte Verteilung der Steuerlast zwischen Individuen, sowie einer ungerechten Verteilung des Steueraufkommens zwischen den Staaten. Steuerhinterziehung und Steuervermeidung tragen hierzu bei und reduzieren das Steueraufkommen insgesamt.

Angesichts von menschengemachten Umweltveränderungen und des globalen Ressourcenverbrauchs stellt sich die Frage nach der gerechten Verteilung von Vorteilen und Lasten zudem nicht nur in Bezug auf die zurzeit lebenden Menschen, sondern auch in Bezug auf zukünftige Generationen. Unser Umgang mit dem Klimawandel kann in dieser Hinsicht kaum als gerecht angesehen werden. Die zweite Perspektive, die Gerechtigkeit als Abwesenheit willkürlicher Herrschaft versteht, kann die Ungerechtigkeit der politischen Entscheidungsverfahren der Institutionen der Global Governance besser in den Blick bekommen. Hier werden wichtige Entscheidungen von Institutionen gefällt, in denen die von den Entscheidungen betroffenen Menschen sehr unterschiedlich repräsentiert sind. Beispielsweise sind in den G7 und den G20 jeweils nur einige wenige Länder vertreten. In anderen Institutionen wie der Weltbank und dem IWF richten sich die Stimmanteile eines Landes nach seiner Wirtschaftsleistung (oder seiner Wirtschaftsleistung zu einem vergangenen Zeitpunkt). In dieser Hinsicht gleicht die Global Governance einer Plutokratie. Insgesamt ist es bisher kaum gelungen, demokratische Errungenschaften auf die internationale Ebene zu übertragen. Es gibt durchaus Vorschläge, wie solche Ungerechtigkeiten beseitigt oder zumindest abgemildert werden könnten; Vorschläge, die sich beispielweise auf eine stärkere internationale Regulierung von Finanzmärkten, entschiedene Maßnahmen gegen den Klimawandel oder eine Demokratisierung der Global Governance beziehen. Eine Entwicklungspolitik, die tatsächlich auf eine gerechte Gestaltung der Globalisierung zielte, müsste sich auf allen politischen Ebenen um eine Verständigung auf solche Reformen bemühen ­– und diese im Zweifel auch gegen die Interessen privilegierter Gruppen durchsetzen. Das DIE beteiligt sich an der Debatte darüber, wie eine gerechte Globalisierung aussehen könnte mit einem Forschungsprojekt, das sich mit der Gerechtigkeit des internationalen Handels- und Finanzsystems und der Institutionen der Global Governance beschäftigt.

Auf dem Weg zur zweiten UN-Konferenz über Süd-Süd-Zusammenarbeit

mer, 12/09/2018 - 10:48
Bonn, 12.09.2018. Oft lässt sich in Diskussionen eine allgemeine Übereinstimmung erzielen zu den Folgen des Klimawandels, zu den Auswirkungen gewaltsamer Konflikte, zu wachsender Ungleichheit oder über die generelle Vereinbarung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs). Diese hochgesteckten Ziele sehen sich jedoch mit nationalistischen Bewegungen gegen multilaterale Institutionen konfrontiert. Diese werden von der entstehenden „Multiplex-Weltordnung“ (Amitav Acharya) begünstigt, in der eine Reihe von Schlüsselakteuren auf unterschiedliche Weise interagieren. Die Entwicklungszusammenarbeit ist einer der Politikbereiche, der davon besonders betroffen ist. Bislang gibt es noch keinen globalen Ansatz für die Entwicklungszusammenarbeit. Im Grunde lassen sich zwei große Teilsysteme identifizieren: erstens, das seit langem vorherrschende System der Entwicklungszusammenarbeit der OECD-Länder: öffentliche Entwicklungshilfe (ODA). Zweitens eine heterogene Reihe von Praktiken, die von aufstrebenden (Super-)Mächten unter dem Stichwort der Süd-Süd-Kooperation (SSC) angeführt werden. Beide Gruppen und Entwicklungsansätze sind nicht vollständig festgelegt und stabil. Im Gegenteil, Entwicklungszusammenarbeit ist ein dezentraler Politikbereich, in dem verschiedene Prinzipien und Praktiken zunehmend miteinander verflochten sind. Zum Entwicklungshilfeausschuss (DAC) der OECD gehört beispielsweise die Republik Korea – ein ehemaliges Land des Globalen Südens. Unterschiedliche Auffassungen von Entwicklungszusammenarbeit sind ein zentrales Thema in den internationalen Entwicklungsdebatten. Die Globale Partnerschaft für wirksame Entwicklungszusammenarbeit (GPEDC) (sie ist als Hauptplattform für Themen der EZ-Wirksamkeit gedacht) ist beispielsweise nicht global, da Brasilien, China und Indien der Plattform nicht beigetreten sind. SSC ist nur begrenzt organisiert und definiert. IBSA, ein Club-Governance-Format von Indien, Brasilien und Südafrika hat kürzlich eine Definition für SSC vorgelegt. Die IBSA-Partner betonen die Grundsätze „Achtung der nationalen Souveränität, nationale Eigenverantwortung und Unabhängigkeit, Gleichheit, Nicht-Konditionalität, Nichteinmischung in innere Angelegenheiten und gegenseitigen Nutzen“ und behaupten, dass „SSC völlig anders ist als die Nord-Süd-/Geber-Nehmer-Kooperation und dass ODA-Vorlagen keine gute Grundlage für SSC sind“. Eine klar definierte Gruppe von SSC-Anbietern und ein gemeinsamer Ansatz sind jedoch noch nicht erkennbar. So liegt zum Beispiel die Unterstützung Ruandas für das Präsidentenamt von Benin deutlich außerhalb des aktuellen SSC-Mainstream-Diskurses von SCC-Anbietern. Gestaltung der Agenda für BAPA+40 Auf der Grundlage des 1978 verabschiedeten „Aktionsplans von Buenos Aires zur Förderung und Umsetzung der technischen Zusammenarbeit der Entwicklungsländer“ wird die zweite Hochrangige Konferenz der Vereinten Nationen über Süd-Süd-Zusammenarbeit (BAPA (Buenos Aires Aktionsplan)+40-Konferenz) im März 2019 in Buenos Aires stattfinden. BAPA+40 wird die wichtigste Veranstaltung zum Thema SSC und triangulärer Kooperation sein. Sowohl die Veranstaltung als auch der Vorbereitungsprozess können die Debatten auf verschiedene Weise voranbringen. Erstens wird BAPA+40 eine multilaterale Konferenz im Rahmen der Vereinten Nationen sein und hat daher eine hohe Legitimität für den Umgang mit SSC. Gemeinsam vereinbarte Normen und Standards wären eine wesentliche Verbesserung vor dem Hintergrund der oft verwirrenden Debatten über SSC in den vergangenen Jahren. Die Konferenz wäre der richtige Ort, um einen breiteren Konsens über eine Definition von SSC unter SSC-Anbietern, aber auch zwischen SSC-Kooperationsanbietern und -nehmern zu finden. Daher könnte und sollte BAPA + 40 der richtige Ort für eine klare Definition von SSC sein. Zweitens ist BAPA+40 als UN-Konferenz der am besten geeignete Ort, um sich erneut mit der Frage der internationalen Verantwortung zu befassen. Mit dem Aufweichen der Grenzen zwischen Nord und Süd ist die internationale Verteilung von Verantwortung unklar geworden. Während die BAPA+40 weiter die besondere Verantwortung der entwickelten Länder hervorheben sollte (wie die Verpflichtung, 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens für ODA bereitzustellen), sollte sie auch die Frage der Differenzierung angehen. Die Konferenz wäre eine Gelegenheit, das Prinzip der CBDR (gemeinsame, aber differenzierte Verantwortung) 2.0, voranzubringen. Drittens ist der BAPA+40-Prozess eine gute Gelegenheit, die vorhandenen Verfahren der Wirkungsmessung unter den Süd-Süd-Kooperationspartnern (SSCP) zu systematisieren und eine breitere Übereinkunft über gemeinsame Kriterien für die Bewertung von SSC zu erreichen. Viertens, da die BAPA+40-Konferenz DAC-Geber und SSCP versammelt, sollte sie über die bestehenden Modelle der triangulären Kooperation hinaus zu einer horizontalen Partnerschaft übergehen, die von Entwicklungszielen bestimmt und auf Wissensaustausch ausgerichtet ist. Trianguläre Kooperation hat das Potenzial, Multi-Stakeholder-Ansätze jenseits des Modells eines SSC-Anbieters, eines SSCP- oder OECD-Gebers zu nutzen. In der Summe gibt es keine global gültige Norm für die Entwicklungszusammenarbeit. BAPA+40 könnte ein wichtiger Schritt sein, um eine gemeinsame Grundlage für einen entstehenden Konsens zu Süd-Süd-Kooperation zu finden.

Paulo Esteves ist Associate Professor am International Relations Institute der Pontifical Catholic University of Rio de Janeiro, Direktor des BRICS Policy Center, Senior Research Fellow am Institute of Advanced Sustainability Studies and Fellow von Brazil’s Public Administration School (ENAP). Stephan Klingebiel is Co-Chair des Programms „Inter- und transnationale Zusammenarbeit“ am Deutschen Institut für Entwicklungspolitik (DIE). Er ist zudem Senior Lecturer an der Universität Marburg und Visiting Professor an der Stanford University.

Nachsitzen oder sitzen bleiben?

lun, 10/09/2018 - 12:40
Bonn, 10.09.2018. Die internationale Klimapolitik sucht weiter nach einem Regelwerk, mit dem sich das Pariser Abkommen von 2015 wirksam umsetzen lässt. Bereits beim letzten regulären Arbeitstreffen der internationalen Klimapolitik im Mai 2018 in Bonn sollten konkrete Spielregeln für die Bewältigung der gemeinsamen Aufgabe vereinbart werden. Dies war nicht gelungen. Die Delegierten mussten daher nachsitzen. Bis gestern wurde in Bangkok in einer zusätzlichen Verhandlungsrunde um Kompromisse und Lösungen gerungen. 2000 Delegierte aus über 190 Ländern verhandelten über das „Regelbuch“ zur Umsetzung des Pariser Abkommens ab 2020. Es soll die klimapolitischen Zusagen der Staaten überprüfbar und vergleichbar machen. Es soll sicherstellen, dass alle Vertragsstaaten ihrer Verantwortung gerecht werden und niemand schummeln kann. Anders als bei den hehren Absichtserklärungen, die im Pariser Abkommen verankert und weltweit als Durchbruch zur Rettung des Weltklimas gefeiert wurden, geht es nun also um das Eingemachte. Dies ist hochpolitisch und lässt unterschiedlichste Interessen aufeinanderprallen. Wie weit sind die Delegierten nun gekommen? Einige tragfähige Kompromisse scheinen erreicht worden zu sein, um das Regelbuch wie vorgesehen auf dem diesjährigen Klimagipfel im Dezember im polnischen Katowice beschließen zu können. Zumindest liegen nun Bausteine für eine „entscheidungsfähige Basis“ vor. Das ist die gute Nachricht. Aber das Regelbuch ist kein Selbstzweck. Es ist nur sinnvoll, wenn seine Regeln eine effiziente, konsequente und zunehmend ambitionierte Umsetzung der klimapolitischen Maßnahmen gewährleisten können. Dies wiederum erfordert, dass ihre Einhaltung nachvollziehbar überprüft und verbindlich eingefordert werden kann. In Abwesenheit einer sanktionsbewehrten, den Vertragsstaaten übergeordnete Instanz, ist dies nur mittels verbindlicher Institutionen, vergleichbarer Anstrengungen und kreativer Kompromisse zu erreichen. Hier stecken viele Teufel im Detail. Worauf ist also zu achten, wenn die in Bonn und Bangkok erarbeiteten Kompromisstexte in Katowice in ein umfassendes Regelbuch überführt werden? Umstritten bleiben nicht nur die Standards, gemäß derer die Staaten ihren CO2-Ausstoß nachvollziehbar messen und berichten. Dies ist schon deshalb ein neuralgischer Punkt der Verhandlungen, weil der in Paris überwunden geglaubte Streit um die Ausdifferenzierung unterschiedlicher Verantwortlichkeiten armer und reicher Länder in Bangkok wieder in den Vordergrund drängte. Ein weiterer zentraler Streitpunkt bleibt das Geld. Die Industriestaaten haben für die am stärksten von den Klimafolgen betroffenen Entwicklungsländer von 2020 an jährlich 100 Milliarden US-Dollar versprochen, um Klimamaßnahmen zu finanzieren und die Folgen des Klimawandels zu bewältigen. Zugleich mauern sie in den Verhandlungen und setzen offensiv auf eine stärkere Beteiligung der Privatwirtschaft zur Mobilisierung der benötigten Mittel. Die Entwicklungsländer sehen dies mit Skepsis und erwarten konkrete Zusagen. Das mangelnde Tempo der Verhandlungsfortschritte ist daher besorgniserregend. Deutschland ist hier in seinem zähen Ringen um den Kohleausstieg oder die Modernisierung des Verkehrssektors exemplarisch. Um seine einstige Klimavorreiterrolle wiederzubeleben, wie es die Bundesumweltministerin Svenja Schulze in ihrer Antrittsrede vor dem Deutschen Bundestag forderte, muss Deutschland seine Klimazusagen umsetzen und seine Anstrengungen verstärken, das Ambitionsniveau der deutschen und europäischen Klimapolitik deutlich zu erhöhen. Dies ist auch und vor allem eine Frage der Gerechtigkeit im Klimaschutz, nicht nur global betrachtet, sondern auch bei uns vor Ort. Klimaschutz muss auch in Deutschland und Europa sozialverträglich gestaltet werden und zukunftsfähige Wirtschaftsstrukturen aufbauen, um dauerhaft wirksam werden zu können. Die Europäische Union sollte ihre Strukturförderung deshalb genau darauf ausrichten. Auf internationaler Ebene müssten die Verursacher des Klimawandels, beispielsweise große Energieunternehmen, von den Betroffenen belangt werden können. Nur so lässt sich der Klimaschutz insgesamt gerechter gestalten und ein zentraler Bremsblock der internationalen Klimapolitik – die Frage nach Verantwortlichkeiten – glaubhaft entschärfen. Von derartigen Fortschritten scheint die internationale Klimapolitik freilich auch nach der Sonderschicht von Bangkok noch weit entfernt. Es bleibt zu hoffen, dass weltweite Proteste und Demonstrationen – wie vergangenen Samstag unter dem Motto „Aufstehen für das Klima“ – den Druck auf die Verhandler weiter erhöhen. Auch der diese Woche startende Global Climate Action Summit in San Francisco macht Hoffnung. Er legt den Fokus auf die Beiträge, die Städte und nichtstaatliche Akteure zum Klimaschutz leisten können. Der internationale Klimaprozess hinkt dieser Dynamik hinterher. Ohne weiteres Nachsitzen bleibt die Versetzung der gefeierten „Klasse von Paris“ beim Klimagipfel in Katowice akut gefährdet.

Was der Globale Migrationspakt wirklich bedeutet

lun, 23/07/2018 - 09:30
Bonn, 23.07.2018. Vor gut einer Woche haben sich die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen (VN) auf einen „Globalen Pakt für sichere, reguläre und geordnete Migration“ geeinigt. Das wirkt in Zeiten der Abschottungspolitik von Seehofer, Salvini, Trump und Co. beinahe wie ein kleines Wunder. Befürworter des Abkommens wie UN-Generalsekretär António Guterres reden in diesem Zusammenhang schon von einer wahrhaft historischen Vereinbarung. AfD und rechtspopulistische Medien wollen dagegen im globalen Migrationspakt ein Instrument identifiziert haben, das der (hundert-)millionenfachen Einwanderung aus Afrika nach Europa Tür und Tor öffnet. Die USA haben ihre Beteiligung an den Verhandlungen bereits im Vorfeld aufgekündigt und auch Ungarn hat nun angekündigt, aus dem Pakt auszusteigen. Was also verbirgt sich genau hinter diesem globalen Abkommen, und was können wir uns davon erhoffen? Ausgangspunkt des Migrationspaktes – wie auch des Globalen Flüchtlingspaktes, der derzeit noch verhandelt wird – war ein Gipfeltreffen zu Flucht und Migration unter dem Dach der VN im September 2016, zu dem noch Barack Obama eingeladen hatte. Im Gegensatz zur Flüchtlingspolitik, wo es konkrete globale Schutzvereinbarungen und das für ihre Einhaltung zuständige UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR gibt, existiert kein vergleichbares Regelwerk für Migration und auch keine Welt- oder UN-Migrationsorganisation. Entgegen eines weit verbreitenden Missverständnisses kommt der Internationalen Organisation für Migration (IOM) diese Rolle eben nicht zu. Sie ist vielmehr Dienstleisterin ihrer Mitgliedsstaaten für Migrationsmanagement, -beratung und Rückführung. Ein (verbindliches) Abkommen zum Schutz von Migrantinnen und Migranten vor Menschenrechtsverletzungen oder Ausbeutung gibt es bis dato ebenfalls nicht. Der globale Migrationspakt, der im Kern aus 23 Zielen besteht, versucht, diese Lücke in gewisser Weise zu schließen. Der Vertragstext legt einen starken Fokus auf den Schutz, die Rechte und bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen von Migrantinnen und Migranten und ihren Familien. Der Kampf gegen Arbeitsausbeutung, Menschenhandel und Diskriminierung sowie auch die Ausweitung der Möglichkeiten zur regulären Migration stellen wichtige Elemente des Paktes dar. Hier konnten sich insbesondere zivilgesellschaftliche Organisationen beim Verhandlungsprozess durchsetzen. Des Weiteren fordert der Pakt eine bessere Datenlage zu internationalen Migrationsprozessen, spricht sich für die Bekämpfung ökonomischer, umweltbezogener und politischer Fluchtursachen aus und betont das Ziel eines „ganzheitlichen, sicheren und koordinierten Grenzschutzes“. Wichtig ist aber vor allem die Botschaft, die dieses Abkommen ausstrahlt: Der Globale Migrationspakt ist sicherlich kein Türöffner für ungebremste Masseneinwanderung nach Europa oder dergleichen. Er ist vielmehr ein nüchternes Bekenntnis zu dem, was Migration eigentlich ist. Nämlich eine globale Realität, die sich nicht einfach durch Grenzschließungen oder ein paar Milliarden Euro mehr an Entwicklungshilfe unterbinden lässt. Zudem zeigt der Pakt auf, was Migration eigentlich sein kann, nämlich eine, wie es im Text des Paktes heißt, „Quelle globalen Wohlstands, Innovation und nachhaltiger Entwicklung“. Die seit Jahren steigenden Rücküberweisungen sind nur ein Bespiel hierfür. Der Migrationspakt ist allerdings nicht verbindlich und zunächst nur eine Absichtserklärung. Eine zentrale Voraussetzung für mehr „sichere, reguläre und geordnete Migration“ – wie es die UN-Nachhaltigsziele vorsehen –  ist daher der Wille zu einer besseren politischen Gestaltung von Migration und die Ziele des Paktes zu verwirklichen. Die gute Nachricht ist, dass viele Länder bei der Umsetzung sicherlich voranschreiten werden. So dürften Herkunfts-, Transit- und Zuwanderungsländer des globalen Südens wie Mexiko, Marokko oder Bangladesch ein starkes Interesse an einer besseren migrationspolitischen Zusammenarbeit haben. Denn in Europa sollten wir bei allen schrillen Diskussionen um Transitzentren oder (verweigerter) Flüchtlingsaufnahme nicht vergessen: Ein Großteil der internationalen Migrationsbewegungen findet innerhalb der Regionen des globalen Südens statt. Die Migration von Afrika in Richtung Europa etwa stellt nur einen kleinen Teil der gesamten afrikanischen Migrationsprozesse dar. Zwei Drittel der afrikanischen Migranten leben hingehen in anderen afrikanischen Ländern. Damit die Umsetzung des Paktes – auch gegen mächtige Gegenstimmen – gelingen kann, sind noch weitere Dinge zwingend notwendig. So ist eine Aufwertung der IOM oder die Schaffung einer VN-Migrationssekretariats mit einer politisch-programmatischen (und nicht nur koordinierenden) Funktion, dringend erforderlich. Denn die internationale Migrationspolitik muss mit der Entwicklungs-, Klima- oder Umweltpolitik, die Migrationsbewegungen ebenso beeinflussen kann, viel stärker verzahnt werden. Auch Regionalorganisationen, die eine wichtige Rolle bei der Regelung regionaler Migrationssysteme erfüllen, müssen in der globalen Migrationsarchitektur gestärkt werden. Dies gilt zu guter Letzt auch für Städte und Kommunen. Denn insbesondere in Entwicklungs- und Schwellenländern sind sie zentrale Orte und Akteure für die Aufnahme- und Integration von Migrantinnen und Migranten.

Orte, die man als Zuhause bezeichnen kann?

mer, 11/07/2018 - 12:08
Bonn, 11.07.2018. Nach den jüngsten Marathonverhandlungen steht die EU-Politik weiterhin vor großen Hürden bei der Suche nach einem humanen und funktionsfähigen Weg zur Steuerung der Migration im Mittelmeerraum. Das Problem ist, dass die Politik die Frage stellt: „Wie halten wir Menschen von der Migration ab?“ Eine bessere Frage, die nicht als faustischer Pakt daherkommt, würde lauten: „Unter welchen Umständen wollen Menschen bleiben?“ Sie kann mit Instrumenten der Entwicklungszusammenarbeit beantwortet werden und bietet eine hervorragende Gelegenheit für politische Entscheidungsträger, Forschung für Politik nutzbar zu machen. Eine der wichtigsten politischen Antworten, die auf europäischer Ebene diskutiert wurden, ist die Unterstützung von Aufnahmezentren in Nordafrika, in denen Migranten Asylanträge stellen und eine reguläre Einreise nach Europa beantragen können. Diese Politik basiert jedoch auf der Einschränkung der Möglichkeiten von Migranten, was nach neuen Untersuchungen kaum zu besseren Ergebnissen für die Migranten oder die EU führen dürfte. Wenn politische Entscheidungsträger den auf EU-Ebene diskutierten, relativ engen politischen Raum verlassen und kreative Wege finden wollen, um Migranten in ihren Heimatländern zu unterstützen, ist der Ansatz der Entwicklungshilfegemeinschaft bei der Bewältigung von Vertreibungen und der Aufnahme von Flüchtlingen ein guter Ausgangspunkt. Am Horn von Afrika führen Weltbank und Intergovernmental Authority on Development (IGAD) ein Projekt mit dem Titel Development Responses to Displacement Impacts durch, um Flüchtlinge und ihre Aufnahmegesellschaften bei nachhaltiger sozialer und wirtschaftlicher Entwicklung und Governance zu unterstützen. Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit eignen sich gut für die Entwicklung von Städten und anderen Räumen der Migration, einschließlich der Entwicklung von Infrastruktur, Finanzsystemen, Bildungs- und Verwaltungsapparaten. Es gibt zwar große Herausforderungen bei der Umsetzung dieser Art von Politiken, aber wichtig ist, dass der politische Ansatz zunehmend durch die Frage, „warum sollten Menschen hier leben wollen?“ statt „wie halten wir sie davon ab, zu gehen?“ geprägt wird. Diese Entwicklungsansätze funktionieren jedoch am besten, wenn sich die Geber der unterschiedlichen Gründe bewusst sind, aus denen die Menschen ihre Heimat verlassen, oder warum sie trotz erheblicher Schwierigkeiten bleiben würden. Neue Forschungsergebnisse, die kürzlich am Deutschen Institut für Entwicklungspolitik (DIE) vorgestellt wurden, helfen, die Komplexität von Migrationsentscheidungen zu erklären, sei es zu gehen oder zu bleiben. Arbeitsplätze und Wohnungen sind wichtige Faktoren, um Menschen zu helfen, sich niederzulassen, aber sie sind möglicherweise nicht die Lösung. Anis Fellahi und Eva Youkhana vom Zentrum für Entwicklungsforschung zeigten, dass die Bemühungen von Lokalverwaltungen in Algerien, junge Menschen dazu zu ermutigen, in ländlichen Gebieten zu bleiben, ergeben haben, dass das Angebot an Arbeitsplätzen und Wohnungen wenig Einfluss auf ihre Entscheidung hatte, in städtische Gebiete zu migrieren. Dies lag zum großen Teil an der Komplexität Zugang zu Arbeitsprogrammen zu erhalten oder sich für Wohnungsprogramme zu qualifizieren. Während der algerische Fall zeigt, dass die Erwartungen nicht immer der Realität entsprechen, bleiben die Menschen oft an einem Ort, an dem wir erwarten würden, dass sie fliehen. Nathalie Williams von der University of Washington zeigt das interessante Beispiel eines Polizeibeamten aus Nepal, der trotz massiver Bedrohung während des Bürgerkriegs in seinem Heimatgebiet blieb. Er blieb nicht nur, weil er einen Job hatte, sondern vor allem, weil der Job mit einer Pension verbunden war. Die Arbeit ermöglichte es, eine Familie dauerhaft zu unterstützen und dies machte sein Bleiben auch bei hohem Gewaltrisiko so lange wie möglich lohnend. Diese Beispiele zeigen zwei wichtige Dinge, die politische Entscheidungsträger bei Migrationsentscheidungen berücksichtigen sollten: Wenn Menschen sich zur Migration entscheiden, ist es schwer, sie aufzuhalten. Wenn sie aber etwas haben, für das es sich zu bleiben lohnt, werde sie trotzt Widrigkeiten ihre Heimat nicht verlassen. Menschen, die vor Armut, Umweltgefahren oder gewalttätigen Konflikten in ihren Heimatregionen fliehen, suchen den besten Ort, um sich niederzulassen und ein Leben aufzubauen. Die derzeitigen von der EU vorgelegten Optionen für die Migrationspolitik konzentrieren sich jedoch hauptsächlich auf die Einschränkung der Freizügigkeit und zwingen die Menschen dazu, nach alternativen Migrationsrouten zu suchen und dadurch noch höhere Risiken einzugehen. Eine wirklich nachhaltige Migrationsstrategie für die Entwicklung sollte sich darauf konzentrieren, die Fähigkeit potenzieller Migranten zum eigenständigen Handeln zu verbessern. Sei es durch neue Kanäle legaler Migration oder durch die Schaffung von Orten on an denen Menschen sich niederlassen wollen.

Kunst, Kultur und die Agenda 2030

lun, 02/07/2018 - 09:00
Bonn, 02.07.2018. Wie kommen kubanische Künstler auf die Idee, einen umgedrehten Tisch als Boot im karibischen Meer zu benutzen? Die Videoinstallation des Künstlerpaars Jennifer Allora und Guillermo Calzadilla nimmt Bezug auf die puertoricanische Insel Vieques, welche über 60 Jahre von den USA als Stützpunkt und Ausbildungsstandort genutzt wurde. Mehr als fünf Jahrzehnte wurden auf dieser von außen so idyllisch wirkenden Karibikinsel Waffentests durchgeführt. Hinterlassen haben sie eine von Bombentrichtern gekennzeichnete Landschaft und ein unter anderem mit Blei und Quecksilber verseuchtes Ökosystem. Die Inselbewohner wurden ihrer Lebensgrundlage beraubt. Bürgerinitiativen vor Ort fordern Gerechtigkeit und Entschädigung von der US-Regierung. Gehör bekommen die Inselbewohner von Vieques bisher keines. Dies möchten die beiden in Puerto Rico lebenden Künstler ändern: Der umgedrehte Verhandlungstisch wird zur Forderung nach ausgewogener Kommunikation und gewaltfreier Konfliktlösung. Diese Aufnahme ist auch das Titelbild der Wanderausstellung „Zur Nachahmung empfohlen! – Expeditionen in Ästhetik und Nachhaltigkeit“, die momentan in Bonn gezeigt wird. Welche Rolle können Kunst und Kultur bei der Transformation hin zu nachhaltiger Entwicklung spielen? Lebensgrundlagen für alle zu schaffen und diese nachhaltig zu gewährleisten, ist das Kernanliegen der 2015 verabschiedeten Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Mit diesem Beschluss haben sich alle Staaten verpflichtet, die darin enthaltenen 17 Ziele (Sustainable Development Goals, SDG) zu erreichen. Die Agenda ist ein großer Fortschritt, da sich mit ihr Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländer gleichermaßen zur Transformation verpflichten. Darüber hinaus beschränken die Ziele sich nicht auf eine bestimmte Zahl von Anliegen, sondern verlangen Fortschritte in allen Dimensionen nachhaltiger Entwicklung, also ökologisch, ökonomisch, sozial, aber auch politisch und kulturell. Insbesondere mit SDG 4 „Hochwertige Bildung“ benennt die Agenda die Bedeutung der kulturellen Grundlagen für nachhaltige Entwicklung. Hier und an weiteren Stellen betont die Agenda die Bedeutung gerade auch von kultureller Vielfalt für das Erreichen der SDGs. Seit dem Beschluss der Agenda vor drei Jahren haben viele Staaten Absichtserklärungen zur Umsetzung der Ziele formuliert, aber von der Erreichung der Ziele sind wir in Deutschland, Europa und weltweit noch weit entfernt. Es besteht die Gefahr, dass sich die Umsetzung in bürokratischen und diplomatischen Prozessen erschöpft und eine umfassende Transformation dadurch nicht erreicht wird. Jenseits von Exekutive und Diplomatie zeigt die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung in Gesellschaft und Wirtschaft noch viel zu wenig Resonanz. Auch wenn die Agenda in einzelnen Bereichen durchaus als Bezugspunkt genutzt wird, wird Nachhaltigkeit zu oft noch auf ökologische Themen oder technische Innovationen reduziert und spielt darüber hinaus bislang weder in der öffentlichen Diskussion noch in politischen Programmen eine maßgebliche Rolle. Auch in Deutschland hat sich die Agenda 2030 als Leitprinzip und prägendes Element in den Bereichen Politik und Wirtschaft noch nicht durchgesetzt. Wie die Künstler Allora und Calzadilla sowie die gesamte Ausstellung „Zur Nachahmung empfohlen! – Expeditionen in Ästhetik und Nachhaltigkeit“ eindrücklich zeigen, hat Kunst die einzigartige Fähigkeit, Zusammenhänge zu veranschaulichen und Menschen auf emotionaler Ebene anzusprechen. Kunst und Kultur sollten als wichtiges Medium zwischen komplexen Herausforderungen und den gesellschaftlichen Akteuren verstanden werden. Auch ein Brückenschlag zwischen Kunst und Kultur einerseits und Wissenschaft andererseits schafft vielfältige gegenseitige Bereicherung. So kann mit Hilfe der kulturellen Dimension der Zugang zu komplexen Themen ermöglicht und durch Perspektivwechsel auf eine andere Art auf das Thema Nachhaltigkeit aufmerksam gemacht werden. Die oben genannte Ausstellung oder das jährliche „Concert for a Sustainable Planet“ in der New Yorker Carnegie Hall wollen Dialoge fördern und Aktivitäten inspirieren. Kunst kann überraschende Blickwinkel öffnen, Themen Gehör verschaffen und sichtbar machen, was auf den ersten Blick oft nicht gesehen werden will. In Deutschland wird die Errichtung eines „Fonds für Ästhetik und Nachhaltigkeit“ schon seit langem von vielen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens unterstützt. Die Verbindung von Kunst und Wissenschaft kann neue Türen in eine nachhaltige Zukunft öffnen. Janina Sturm and Ronja Fitz, Sustainable Development Solutions Network (SDSN) Germany

Trump und die internationale Migration – Ist die IOM noch zu retten?

lun, 25/06/2018 - 09:00
Bonn, 25.06.2018. Ende dieses Monats wird ein neuer Generaldirektor für die Internationale Organisation für Migration (IOM) gewählt. Der wohl aussichtsreichste Kandidat für den Posten ist der US-Amerikaner und Vize-Präsident der evangelikalen Hilfsorganisation „Samaritan’s purse“ Ken Isaacs. Und dieser ist ein wahrer „Trumpianer“. So fiel er in der Vergangenheit weniger durch kenntnisreiche Äußerungen zum Themenkomplex Migration als durch anti-muslimische Tweets auf. Nach dem Terroranschlag von London im Juni 2017 gab er etwa zu Protokoll, dass terroristische Gewalt doch genau das sei, was der Koran von den gläubigen Muslimen erwarte. Und dieser Mann soll die „Weltmigrationsagentur“ führen? Angesichts der Herausforderungen in der internationalen Migration ist dies noch schlimmer, als es sich zunächst anhört. Auch wenn sie in der breiten Öffentlichkeit noch nicht ganz den Bekanntheitsgrad etwa des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen UNHCR besitzt, gehört die IOM zweifelsohne zu den wichtigsten internationalen Organisationen überhaupt. Gegründet wurde sie bereits 1951 als „Provisional Intergovernmental Committee for the Movement of Migrants from Europe“. Ihr Mandat bestand anfangs darin, die europäischen Regierungen bei der Rückführung eines Teils der über 10 Millionen Kriegsflüchtlinge des Zweiten Weltkrieges zu unterstützen. Mehrere Jahrzehnte und Umbenennungen später – ihren heutigen Namen trägt die Organisation erst seit 1989 – ist die IOM zu einem zentralen „global player“ im Bereich Migration geworden. So betrug ihr Gesamtjahresbudget für 2014 satte 2 Milliarden US-Dollar und etwa 10.000 Mitarbeiter in mehr als 480 Büros weltweit sind mittlerweile für die Organisation tätig. Zudem betreut die IOM nach eigenen Angaben über 2400 Migrationsprojekte rund um den Globus. Dabei ist die IOM keine humanitäre oder Menschenrechtsorganisation, vielmehr lässt sie sich als eine internationale Serviceagentur für Staaten im Bereich der Migrationssteuerung, -kontrolle und -beratung beschreiben. Ein weit verbreitetes Missverständnis über die IOM ist, dass sie die Dachorganisation für Migration der Vereinten Nationen sei. Zwar ist die IOM seit 2016 eine assoziierte Organisation der UN, die Rolle als weltweite Schalt- oder Managementstelle für Migrationsfragen kommt ihr allerdings nicht zu. Dafür fehlt ihr vor allem ein entsprechendes Mandat. Der Großteil des IOM-Budgets sind projektgebundene Gelder, bei denen die Mitgliedsstaaten das Sagen haben. Und gerade bei den europäischen Mitgliedsstaaten sind schon seit längerer Zeit in erster Linie IOM-Projekte mit dem Schwerpunkt „Rückführung“ von Migranten sehr gefragt. In diesem Zusammenhang wird auch immer wieder (heftige) Kritik an der IOM als vermeintlich „böse Schwester des UNHCR“ vonseiten der Menschenrechtsorganisationen Human Rights Watch und Amnesty International laut. Viele Aktivisten im Bereich Asyl und Migration betrachten es zudem mit Unverständnis, dass die IOM sich erst zur gewaltsamen Trennung von Kindern und Eltern bei einem illegalen Grenzübertritt durch US-Behörden äußerte, nachdem Trump diese Praxis wieder gestoppt hatte. Dabei deutet einiges darauf hin, dass die Bedeutung der IOM bei den Vereinten Nationen bzw. bei der Steuerung globaler Migrationsprozesse weiter anwachsen wird. Der derzeit verhandelte Global Compact on Migration – aus dem die USA freilich ausgestiegen sind – strebt eine (nicht verbindliche) Konvention an, die im Sinne der UN-Nachhaltigkeitsziele gewisse Regeln für eine „sichere, reguläre und geordnete“ internationale Migration aufstellen möchte. Laut dem Erstentwurf des Compacts soll die IOM eine wichtige Rolle bei der Ausgestaltung des Compacts zukommen. Ziel des Compacts soll demnach eine Verbesserung der oft marginalen und harschen Lebens- und Arbeitsbedingungen der weltweit etwa 250 Millionen Migranten sein. Ob die beiden anderen Bewerber um den Posten des IOM-Generaldirektors – Laura Thompson (Costa Rica) und Antonio Vitorino (Portugal) – eine Chance haben, Trumps Kandidat Isaacs noch zu verhindern, lässt sich schwer beantworten. Die IOM wird schon seit den 1960er Jahren traditionell von einem US-Amerikaner geführt. Zudem steht zu befürchten, dass die USA ihre nicht unerheblichen Mittel für die IOM drastisch zurückfahren werden, sollte Isaacs nicht gewählt werden. Wird Isaacs aber neuer Chef der IOM, so wäre die Freude bei den Freunden der Totalabschottung von Budapest über Wien nach Rom sicherlich groß. Das wäre aber auch erstaunlich kurzsichtig. Denn eine Neugestaltung der regulären Migration wäre ein wichtiger Baustein, um einige Probleme Europas wie demographischer Wandel und irreguläre Migration zu überwinden. Dazu bedarf es aber einer IOM, die als Partner und als möglichst fairer Mittler zwischen Herkunfts- und Zuwanderungsländern auftritt. Eine IOM, die nach der Maxime „America first“ oder „Europe first“ handelt, wird dies nicht leisten können.

Ist Migration die bessere Entwicklungshilfe?

lun, 11/06/2018 - 09:00
Bonn, 11.06.2018. Der öffentliche Diskurs über Migration wird derzeit in Europa vor allem von Fragen zu Abschottung und Rückführung bestimmt: So diskutiert man in Deutschland heftig über Horst Seehofers Ankerzentren für Asylbewerber, der neue italienische Innenminister Matteo Salvini möchte illegale Migranten so schnell wie möglich aus Italien abschieben und selbst im beschaulichen Slowenien gewinnt eine einwanderungsfeindliche Partei die Parlamentswahlen. Dabei gibt es durchaus auch die Stimmen, die differenziertere Positionen bei den Themen Flucht und Migration einbringen. Dazu zählen auch einige Ökonomen, die vor allem das gigantische Entwicklungspotential von Geldsendungen von Migranten an ihre Familien in Entwicklungs- und Schwellenländern betonen. Sie sehen diese Rücküberweisungen als die effektivste Entwicklungsintervention. Müsste dieses Potential in Zeiten, in denen zunehmend kontrovers über den Nutzen von Entwicklungszusammenarbeit zur Bekämpfung von Fluchtursachen diskutiert wird, nicht besser genutzt werden? Anders gefragt: Sind Rücküberweisungen die bessere Entwicklungshilfe? Führt man sich die Zahlen vor Augen, könnte man dies meinen: Nach Angaben der Weltbank haben Migranten im Jahr 2017 etwa 466 Milliarden US-Dollar in die Länder des globalen Südens überwiesen. Das ist mehr als das Dreifache der gesamten Mittel der internationalen Entwicklungshilfe, welche in diese Länder geflossen ist. Dabei ist das tatsächliche Volumen der Rücküberweisungen wohl noch um einiges größer – wenngleich auch unbekannt, denn viele Migranten senden das Geld an ihre Verwandten nicht über Banken oder Geldtransferunternehmen wie Western Union, sondern transferieren es direkt „von Hand zu Hand“ oder über Mittelsmänner. Es geht auch nicht nur um reine Zahlenspiele. Wichtig ist ebenso die Frage, wofür das Geld von den Empfängern schlussendlich ausgegeben wird. Das alte Klischee, es handle sich hauptsächlich um „demonstrativen Konsum“ – also vor allem auf das Beeindrucken von Mitmenschen angelegten Erwerb von teuren Uhren, Mobiltelefonen oder ähnlichem – ist so nicht haltbar. Rücküberweisungen werden durchaus für Gesundheitsausgaben und Bildung ausgeben. Zudem werden sie auch häufig reinvestiert. Dadurch entfalten sie auch positive wirtschaftliche Effekte über den eigentlichen Empfängerkreis hinaus. Nicht umsonst hat auch die Entwicklungszusammenarbeit wie auch Teile der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Thema Migration die Geldsendungen von Migranten für sich entdeckt. Die Vereinten Nationen haben den 16. Juni gar zum International Day of Family Remittances ernannt. Die Annahme, dass Rücküberweisungen Entwicklungshilfe quasi ersetzen könnten und Migranten die eigentlichen oder besseren Entwicklungshelfer seien, ist allerdings irreführend. Trotz aller positiven Effekte tun sich Ökonomen schwer damit, einen signifikanten Effekt zwischen Rücküberweisungen und nationalem Wirtschaftswachstum festzustellen. Die vermeintliche Rolle der Geldsendungen als Triebfeder wirtschaftlichen Wachstums muss also kritisch betrachtet werden. Und auch Versuche, wie es sie zum Beispiel in Mexiko gibt, Gelder von Migranten zu mobilisieren, um diese in lokale Entwicklungsprojekte in ihren Heimatkommunen zu lenken, sollten in ihrer Wirkung nicht überbewertet werden. Rücküberweisungen sind in erster Linie private Transfers, die Bereitstellung, Förderung und Erhalt öffentlicher Infrastrukturen von Gesundheit über Bildung bis hin zu Straßenverkehr nicht einfach ersetzen können. Und auch auf der Mikroebene haben Rücküberweisungen nicht nur uneingeschränkt positive Effekte. So können sie die Ungleichheit in den Herkunftsländern erhöhen, nämlich zwischen jenen Haushalten, die Geld empfangen und denen, die keines bekommen. Eine allzu funktionalistische Betrachtungsweise von Geldsendungen blendet zudem aus, dass dieses Geld häufig unter sehr schwierigen Bedingungen verdient wird. Ausbeutung sowie harsche Lebens- und Arbeitsbedingungen gehören leider zum Alltag für viele Migranten weltweit. Vielleicht kann der derzeit verhandelte Global Compact on Migration hier wichtige Impulse setzen, um dies langfristig zu ändern. Dabei geht es um eine (nicht-verbindliche) Konvention, die im Sinne der UN-Nachhaltigkeitsziele Regeln für eine „sichere, reguläre und geordnete“ internationalen Migration etablieren möchte. Gerade zivilgesellschaftliche Organisationen setzen sich hier maßgeblich für einen besseren Schutz von Migranten ein. Fest steht, dass eine bessere Lebens- und Arbeitsumstände für Migranten nicht nur zu (noch) höheren Rücküberweisungen führen könnte. Sie würden auch andere positiven Effekte von Migration zu größerer Geltung verhelfen. Dazu gehört etwa der Transfer von Migranten erworbenem Wissen und Expertise in ihre Herkunftsländer oder auch die Rolle von Migranten als Mittler des wirtschaftlichen, gesellschaftlichen oder politischen Austauschs zwischen zwei Ländern. Auch dies macht das positive Entwicklungspotential von Migration aus. Bei all der Diskussion um Abschottung oder Rückführung sollten wir – neben den Rücküberweisungen – auch diese entwicklungsfördernden Beiträge von Migration nicht aus den Augen verlieren.

Private Investitionen als Chance

lun, 04/06/2018 - 09:00
Bonn, 04.06.2018. Ende Mai haben sich in Frankfurt Vertreter aus Finanzindustrie, Technologiefirmen und Politik zur Messe „Innovate4Climate“ getroffen. Drei Tage lang tauschten sie sich darüber aus, wie private Firmen und Investoren zur Erreichung der Klimaziele beitragen und gleichzeitig Gewinne erwirtschaften können. Die Themen reichten dabei von Investitionen in erneuerbare Energien über Kohlenstoffmärkte bis hin zu innovativen Versicherungen gegen Klimarisiken. Die Veranstaltung verdeutlichte den Trend der letzten Jahre, dass der Privatsektor immer stärker auch im Klimaschutz und der nachhaltigen Entwicklung aktiv wird – Bereiche, die traditionell als Aufgaben der Politik angesehen wurden. Was ist davon zu halten? Klar ist: Um die im Jahr 2015 beschlossenen Pariser Klimaabkommen gesteckten Ziele zu erreichen und die Weltwirtschaft auf einen klimafreundlichen Entwicklungspfad zu schicken, ist weltweit ein gigantischer Investitionsbedarf zu decken. Die Industrieländer haben sich verpflichtet, ab dem Jahr 2020 die Klimaschutzbemühungen der Entwicklungsländer mit 100 Milliarden USD jährlich zu unterstützen. Der gesamte Investitionsbedarf für Klima und nachhaltige Entwicklung ist jedoch noch viel größer: Die OECD schätzt, dass für die Jahre 2015 bis 2030 die Summe der notwendigen globalen Infrastrukturausgaben in Bereichen wie Energieversorgung oder Verkehr insgesamt rund 100 Billionen USD verschlingen werden. Das nötige Kapital dafür zu mobilisieren und sicherzustellen, dass es in innovative und klimafreundliche Technologien investiert wird, kann die Politik allein nicht leisten. Daher ist es unerlässlich, private Investoren mit ins Boot zu holen. Was den Privatsektor antreibt Wichtig ist dabei, die Motive für klimafreundliche Investitionen zu verstehen. Zwar wird ein steigender Anteil von Investoren durchaus von ethischen Motiven geleitet, wenn sie Klimaschutz in ihr Handeln einbeziehen – nicht zu verschweigen ist jedoch, dass viele Anleger schlicht auf der Suche nach neuen Geschäftsmodellen und Ertragschancen sind. Dies wird nicht zuletzt durch das herausfordernde wirtschaftliche Umfeld getrieben, in dem durch Entwicklungen wie den gegenwärtigen Niedrigzinsen, der Verschiebung wirtschaftlicher Macht in Richtung Asien oder Megatrends wie der Digitalisierung alte Geschäfts- und Investitionsfelder zunehmend wegbröckeln. Man kann zwar die Sorge haben, dass die wichtigen Ziele des Klimaschutzes und der nachhaltigen Entwicklung privaten Gewinninteressen untergeordnet werden könnten. Aber man sollte dies eher als eine große Chance begreifen: Schafft es die Politik, die richtigen Anreize und Rahmenbedingungen für Investoren zu setzen, dann wird künftig ein immer größerer Anteil des privaten Kapitals im Einklang mit den Zielen von Klimaschutz und nachhaltiger Entwicklung eingesetzt werden. Balance von Freiwilligkeit und Regeln Die richtigen Regeln sind dabei immens wichtig. Sie müssen sicherstellen, dass klimafreundliche Investitionen auch wirklich klimafreundlich sind und nicht nur so aussehen. Der Markt für grüne Anleihen (Green Bonds) veranschaulicht die Chancen und auch Herausforderungen privater Investitionen sehr gut. Green Bonds sind ein noch recht junges Finanzinstrument, mit dem Unternehmen Geld von privaten Investoren einsammeln und versprechen, es in grüne Projekte zu investieren. Welche Projekte aber wirklich „grün“ sind, ist teilweise umstritten. Ist dies bei Solarenergie noch klar, so ist die Antwort bei der Installation von besseren Filtern für Kohlekraftwerke nicht mehr eindeutig. Auch ist nicht immer sicher, ob wirklich neues Geld für grüne Projekte eingesammelt wird, oder ohnehin geplante Investitionen einfach einen grünen Anstrich erhalten. Freiwilligkeit kann dabei ein Schlüssel für die Schaffung von transparenten Regeln sein. Auf eigene Initiative von Vertretern der Finanzindustrie und anderen Interessengruppen wie Nichtregierungsorganisationen hin haben sich bereits freiwillige Regelwerke wie die „Green Bond Principles“ oder die „Climate Bond Standards“ herausgebildet und werden fortlaufend weiterentwickelt. Dies kann für mehr Informationen und Transparenz bei Anlegern und der Öffentlichkeit sorgen. Die Politik ist gut beraten, solche freiwilligen Initiativen des Privatsektors aufzugreifen und weiterzuentwickeln. So kann ein Ausgleich der Interessen von Politik und Wirtschaft erreicht werden: einerseits wird die Akzeptanz von Regeln erhöht und diese auf die Bedürfnisse der Wirtschaft zugeschnitten, andererseits wird aber auch sichergestellt, dass die Regeln effektiv sind und die Interessen von allen gesellschaftlichen Gruppen berücksichtigen. So wird die Europäische Kommission in Kürze ein eigenes Regelwerk für die Klassifikation von grünen Finanzprodukten vorlegen, welches auch freiwillige Standards aufgreift. Internationale Plattformen wie die G20 sollten zudem genutzt werden, Regeln und Standards international zu harmonisieren. So kann erreicht werden, dass der private Sektor sinnvoll zur Deckung des weltweiten Investitionsbedarfs und zur Erreichung der Klimaziele beiträgt.
Diese Kolumne wurd am 04.06.2018 auch auf makronom.de veröffentlicht.

Die Welt feiert den ersten Weltbienentag

mar, 22/05/2018 - 09:00
Bonn, 22.05.2018. Am vergangenen Sonntag feierten die Vereinten Nationen den ersten Weltbienentag, an den sich der heutige 25. Internationale Tag der Biodiversität direkt anschließt. Der im Dezember von Slowenien vorgeschlagene Weltbienentag fällt auf den 285. Geburtstag von Anton Janša, einem slowenischen Imker und Bienenwissenschaftler. Seit dieser Zeit haben die Menschen ein besseres Verständnis über die Rolle der Bienen in unseren Ökosystemen entwickelt – insbesondere im Hinblick auf ihre besondere Rolle bei der Bestäubung wichtiger Kulturpflanzen. Außerdem wissen wir heute deutlich mehr über die potentiellen Folgen des Bienensterbens. Im Jahr 2016 wertete die „Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services” (IPBES) Daten zu Bestäubern, einschließlich Bienen, aber auch Hummeln, Schmetterlingen, Vögeln und vielen anderen Tierarten aus. Diese Auswertung zeigte, dass wilde Bestäuber in Nordeuropa und Nordamerika stark zurückgehen. Die verfügbaren Daten für andere Regionen reichen für eine allgemeine Bewertung nicht aus. Allerdings wurden in Südamerika, Asien, Afrika und Ozeanien ebenfalls lokale Rückgänge verzeichnet. In Anbetracht der bedeutenden Rolle, die Insekten und Vögel bei der Bestäubung spielen, ist dieser Verlust besorgniserregend. So sind beispielsweise beinahe 90 Prozent der wilden Blütenpflanzen auf Bestäuber angewiesen. Ebenfalls hängt auch die Landwirtschaft zunehmend von ihnen ab: die bestäubungsabhängige Produktion von Kulturpflanzen ist in den vergangenen 50 Jahren um 300 Prozent gestiegen. Heute werden mindestens 800 Kulturpflanzen, und damit 35 Prozent der landwirtschaftlichen Erträge, von Insekten, Vögeln und anderen Tieren bestäubt. Ohne Bienen gäbe es in den Supermärkten keine Äpfel, keine Gurken, keinen Kaffee und keine Gummibärchen mehr. Bienen sind nicht nur zuverlässige Bestäuber, sondern können auch die Qualität der Früchte verbessern. So wurde in einer Studie gezeigt, dass, im Vergleich mit selbst- oder windbestäubten Früchten, durch Bienen bestäubte Erdbeeren schwerer sind, weniger Fehlbildungen aufweisen und somit eine höhere Qualität erreichen. Leider häufen sich allerdings in den letzten zehn Jahren die Berichte über das Sterben von Wild- und Honigbienen – mit aussagefähigen Belegen dafür, dass der Einsatz von Pestiziden und Dünger in der intensiven landwirtschaftlichen Produktion verantwortlich ist. Überdies verschwinden mit der Intensivierung der Landwirtschaft Wildkräuter, während zunehmend die gleichen Pflanzen angebaut werden. Die begrenzte Blütezeit von Monokulturen reduziert aber die zeitliche Verfügbarkeit von Nektarquellen. Geht dadurch die Zahl der Bestäuber zurück, werden für die Landwirtschaft wichtige Pflanzen nicht mehr bestäubt und die Erträge sinken. Das Teilverbot von Neonicotinoiden in der EU als Schritt in die richtige Richtung Die kürzlich erfolgte Erweiterung des EU-Verbots von Neonicotinoiden-Insektiziden bildet einen wichtigen Schritt zum Schutz der Bienen und anderen, durch Pflanzenschutzmittel bedrohten Insekten. Dieses Verbot wurde politisch durchsetzbar, nachdem in einer umfassenden Neubeurteilung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) nachgewiesen wurde, dass die weltweit am häufigsten eingesetzten Insektizide eine schwerwiegende Gefahr für Honig- und Wildbienen bilden. In einer weiteren Studie wurde außerdem gezeigt, dass bereits 75 Prozent des Honigs weltweit mit Neonicotinoiden belastet ist. Das Verbot ist somit ein Schritt in die richtige Richtung – allerdings reicht es nicht aus. Obwohl die EU ein vollständiges Freilandverbot für drei Wirkstoffe (Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam) verabschiedet hat, ist deren Einsatz in Gewächshäusern weiter gestattet. Damit besteht noch immer das Risiko mit diesen Substanzen Wasser und Böden zu verunreinigen. Solange die Agrarsysteme gegenüber Schädlingen und Krankheiten so anfällig sind, werden Bienen und andere Bestäuber schädlichen Chemikalien ausgesetzt. Daher brauchen wir eine Agrarproduktion, die weniger vom Einsatz chemischer Stoffe abhängig ist. Eine nachhaltige, bestäuberfreundliche Landwirtschaft, die eine ökologische Intensivierung der Landwirtschaft und eine Diversifizierung der Anbausysteme fördert, wäre eine gute Lösung. Tatkräftige Beteiligung Es besteht die Gefahr, dass wir ein Drittel der wichtigsten Nutzpflanzen verlieren, wenn es uns nicht gelingt, die Vielfalt der Bienen und anderer Bestäuber zu erhalten. Mittlerweile werden an einigen Orten Bienenstöcke kommerziell vermietet, um dort, wo es nicht ausreichend einheimische und lokale Honigbienen gibt, die Bestäubung der Pflanzen in landwirtschaftlichen Betrieben zu gewährleisten. Albert Einstein soll einst gesagt haben: „Wenn die Biene einmal von der Erde verschwindet, hat der Mensch nur noch vier Jahre zu leben.” Wir wissen heute, dass dieses Zitat nicht von Albert Einstein stammt, aber wir sollten trotzdem versuchen, das Bienensterben aufzuhalten. In diesem Sinne sind neben dem Konsum ökologisch erzeugter Lebensmittel auch lokale Initiativen, wie Bienenhotels oder bienenfreundliche Gärten, wichtig. Der Weltbienentag wird nicht nur gefeiert, um die Menschen für die Leistungen der Bienen zu begeistern, sondern versteht sich auch als Aufforderung, konkrete Maßnahmen zum Schutz der Bienen und damit zum Schutz der Zukunft unserer Nahrungsmittel zu ergreifen.

Wir brauchen einen neuen Begriff von Fairness im internationalen Steuersystem

lun, 14/05/2018 - 09:00
Bonn, 14.05.2018. Aktuelle Vorstellungen von Fairness im internationalen Steuersystem greifen zu kurz. Sie beruhen wesentlich auf der Idee, dass Steuern dort erhoben werden, wo Mehrwert geschaffen wird. Aber eine zentrale Dimension jeder nationalen Debatte über Steuergerechtigkeit oder -fairness wird im globalen Diskurs völlig ausgeblendet: Die Frage, in welchem Verhältnis öffentliche Leistungen zu den Abgaben stehen, die die Steuerzahler regelmäßig entrichten. Die Forderung, Steuern dort zu erheben, wo Mehrwert geschaffen wird, ist von zentraler Bedeutung für zwei aktuell vieldiskutierte Probleme: Steuervermeidung, vor allem durch große multinationale Unternehmen, sowie Steuerwettbewerb zwischen Staaten. Steuervermeidung beruht auf dem Prinzip, gewinnträchtige Aktivitäten künstlich dorthin zu verlagern, wo sie niedrig oder gar nicht besteuert werden. Weltweit unterschiedliche Standards oder Rechtsauffassungen ermöglichen es Unternehmen, ihre Steuerlast im grenzüberschreitenden Austausch von Waren und (Finanz-)Dienstleistungen zu minimieren. Steuerwettbewerb zwischen den Staaten wiederum führt zu einer allgemeinen Absenkung der Steuerlast. Er wurde zuletzt durch die US-Steuerreform vom Dezember 2017 weiter angeheizt. Im Rahmen dieses Wettbewerbs gewähren die Regierungen immer großzügigere Steuererleichterungen, um Kapital anzulocken oder im Land zu halten. Sie untergraben damit ihre eigenen fiskalischen Möglichkeiten, öffentliche Leistungen bereitzustellen – auch solche, die für nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung notwendig wären. Wenn es nun gelänge, unternehmerische Wertschöpfung wieder enger mit Besteuerung zu verknüpfen – die OECD bezeichnet dies als „Nexus-Prinzip“, könnten Steuervermeidung und Steuerwettbewerb wirksamer als bisher eingehegt werden. Gegenüber der derzeitigen Situation wäre dies ein großer Fortschritt. Das Nexus-Prinzip allein kann aber die Fairness des internationalen Steuersystems nicht sichern, denn es greift in wesentlichen Aspekten zu kurz. Zum einen verlagert sich Wertschöpfung vom eigentlichen Produktionsprozess in vor- bzw. nachgelagerte Aktivitäten. Sie findet heute immer mehr in Forschung und Entwicklung, Design, Marketing und nachgelagerten Dienstleistungen statt, und immer weniger in der Produktion selbst. Die wertschöpfungsintensiveren Tätigkeiten sind dabei typischerweise in den Ländern des globalen Nordens bzw. in sogenannten „Steueroasen“ angesiedelt. Die Finanzierungsprobleme vieler ärmerer Staaten wären somit nicht gelöst. Noch wichtiger: Das Verhältnis von Wertschöpfung zu den dafür notwendigen öffentlichen Leistungen ist nicht immer gleich. Globale Wertschöpfungsketten sind heute so gestaltet, dass wertschöpfungsintensivere Tätigkeiten nicht immer auch höherwertige öffentliche Leistungen (z.B. Infrastruktur, Bildungs- oder Sozialleistungen) erfordern. Das Prinzip der fiskalischen Äquivalenz Hier kommt das von Mancur Olson bereits 1969 entwickelte Prinzip der fiskalischen Äquivalenz ins Spiel. Es besagt, dass der Kreis jener, die von einem öffentlichen Gut profitieren, mit dem Kreis jener übereinstimmen soll, die für dieses Gut bezahlen. Dort, wo dieses Prinzip verletzt wird – wo also Personen oder Unternehmen profitieren, ohne zu zahlen, bzw. zahlen, ohne zu profitieren – kommt es zu einer ineffizienten Bereitstellung von Leistungen. Dies kann auf die Quersubventionierung bestimmter wirtschaftlicher Aktivitäten zu Lasten anderer Sektoren hinauslaufen, oder auf eine Unterversorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Leistungen. Eine internationale Debatte, die die Wertschöpfung zum zentralen Maßstab von Besteuerung erhebt, drückt sich letzten Endes um diese Diskussion. Sie zwingt besonders ärmere Staaten zu Anpassungen ihres Leistungsportfolios, die dem gesellschaftlichen Willen eventuell nicht entsprechen. Was also wäre zu tun, um das Prinzip der fiskalischen Äquivalenz international zu stärken? Erstens müssen die Regierungen in einheitlicher Form Transparenz über die steuerlichen Anreize herstellen, die sie im internationalen Wettbewerb gewähren. Nur wenn diese Informationen vorliegen, kann darüber debattiert werden, welche steuerliche Förderung tatsächlich erwünscht oder sogar notwendig ist. Für die meisten Fördermechanismen gilt heute, dass wir nicht wissen, was sie kosten und welchen wirtschaftlichen Nutzen sie bringen. Zweitens müssen multilaterale Ansätze zum Austausch steuerrelevanter Informationen gestärkt werden. Insbesondere muss offenliegen, wer die tatsächlichen wirtschaftlichen Eigentümer von Vermögenswerten sind, denn nur dies ermöglicht es, Nutzer und Zahler öffentlicher Leistungen zu identifizieren. Drittens wäre es für die Staatengemeinschaft wichtig, zu einer einheitlichen Bemessungsgrundlage für Unternehmenssteuern zu gelangen. Diese könnte sicherstellen, dass die Besteuerung von Unternehmen zwischen den Staaten so abgestimmt wird, dass neben Umsätzen bzw. Gewinnen auch andere Kriterien, z.B. Beschäftigtenzahlen, herangezogen werden. Damit ließen sich die jeweiligen Leistungen der Staaten besser als bisher berücksichtigen. Diese Kolumne wurde am 14.05.2018 auch auf makronom.de veröffentlicht.

Wann kommt es zur Emanzipation arabischer Gewerkschaften?

lun, 30/04/2018 - 09:00
Bonn, 30.04.2018. Sicherlich wird in diesem Jahr der Tag der Arbeit auch in arabischen Ländern gefeiert werden – mit viel Prunk und Fanfaren, offiziellen Umzügen und möglicherweise der feierlichen Verkündung einer Gehaltserhöhung im öffentlichen Dienst. Doch einmal abgesehen von der vielerorts noch anhaltenden Begeisterung für den Arabischen Sozialismus: Es gibt nicht viel zu feiern auf den Arbeitsmärkten in Nordafrika und dem Nahen Osten. Ein wichtiger Grund hierfür ist das Fehlen handlungsfähiger Gewerkschaften, die ihrer arbeitsmarktpolitischen Rolle gerecht werden. Die Arbeitslosigkeit in Nordafrika und dem Nahen Osten, insbesondere unter Universitätsabsolventen und Jugendlichen, ist alarmierend hoch. Und dies, obwohl die Erwerbsquote von Frauen im internationalen Vergleich das Schlusslicht darstellt. Das heißt, viele Frauen (und darüber hinaus die im informellen Sektor Beschäftigten) tauchen in der Arbeitslosenstatistik gar nicht erst auf. Der nun bereits sieben Jahre zurückliegende Arabische Frühling entzündete sich an der prekären sozioökonomischen Lage und am Fehlen von glaubwürdigen Institutionen, die hier Abhilfe leisten können. Seitdem hat sich die Wirtschaftslage in den meisten Ländern der Region eher noch verschlechtert als verbessert. Laut Umfragen werden, neben innerer Sicherheit, Beschäftigung und das Erwirtschaften von Einkommen von großen Teilen der Bevölkerung in arabischen Ländern als dringlichste Probleme gesehen. Selbst der Klassenprimus in Punkto politische Öffnung, Tunesien, kämpft mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten – und dies obwohl die Gewerkschaft UGTT und der Arbeitgeberverband UTICA als Verhandlungsführer im sogenannten Tunesischen Quartett maßgeblich zum nationalen Dialog und zur Schaffung einer neuen, freieren politischen Ordnung beitrugen und hierfür sogar den Friedensnobelpreis erhielten. Arabische Gewerkschaften haben einen äußerst schwierigen Stand: Einerseits ist da das korporatistische Erbe aus Zeiten des arabischen Sozialismus, in dem Gewerkschaften weitgehend gleichgeschaltete Massenorganisationen im Dienste autokratischer Herrscher waren. Andererseits ist das Thema Gewerkschaften im arabischen Raum ein hochpolitisches: In einem Kontext, der von westlicher Parteiendemokratie weit entfernt ist, bieten Gewerkschaften einen legalen Rahmen, sich politisch zu organisieren – auch trotz Ausnahmezustand, Versammlungsverboten oder beschnittener Pressefreiheit. Insofern ist es wenig verwunderlich, dass arabische Potentaten in Gewerkschaften mögliche oppositionelle Rädelsführer vermuten und versuchen, ihren Einfluss – notfalls mit Gewalt – einzuschränken. Selbst der italienische Forscher Giulio Regeni, der zur ägyptischen Gewerkschaftsbewegung forschte, fiel der Repression zum Opfer. Dementsprechend vorsichtig und verhalten ist der Umgang nicht nur der deutschen Entwicklungspolitik mit dem Thema Gewerkschaften. EZ-Projekte im Bereich Beschäftigung befassen sich vorwiegend mit der Bekämpfung von Jugend- und Frauenarbeitslosigkeit durch Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, oder mit Unternehmensförderung, zum Beispiel durch die Bereitstellung von Mikrokrediten. Maßnahmen, die direkt auf die Organisation des Arbeitsmarkts abzielen, wie die zur Unterstützung des tunesischen Sozialpakts, sind eher selten, entwicklungspolitisch aber umso wichtiger.  Die Funktion von Gewerkschaften ist es in erster Linie, Arbeitnehmerinteressen zu vertreten und der Arbeiterschaft erzielte Verhandlungsergebnisse zu vermitteln, um so zu einem funktionierenden Arbeitsmarkt beizutragen. In Nahost und Nordafrika ist beides unabdingbar, um den überfälligen neuen Gesellschaftsvertrag aus der Taufe zu heben: Arbeitgeber und staatliche Akteure müssen Arbeitnehmer mehr mitbestimmen lassen, arabische Arbeitnehmer im Gegenzug Verhandlungsergebnisse anerkennen und realistische Erwartungen hinsichtlich verfügbarer Jobs im öffentlichen Dienst oder möglicher Sozialleistungen entwickeln. Nicht nur staatliche Repression, sondern auch Seilschaften und rücksichtslose Durchsetzung von Partikularinteressen gefährden arbeitsmarktpolitische Errungenschaften. Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder in einem Arbeitgeberverband wird bislang häufig nur als Investition in das eigene wasta (arabisch für „Vitamin B“) gedeutet. Diese Vetternwirtschaft oder gegenseitige Schuldzuweisungen an der Misere des lokalen Arbeitsmarkts sind kontraproduktiv. Vielmehr muss die Zusammenarbeit zwischen staatlichen Institutionen, Arbeitgeberverbänden und eben auch Gewerkschaften stärker in den Mittelpunkt rücken und sich, frei von politischen Vorurteilen, den Problemen auf dem Arbeitsmarkt widmen. Mit etwas Mut und Fingerspitzengefühl kann die deutsche Entwicklungspolitik arabischen Partnern das deutsche Modell der Sozialpartnerschaft nahebringen und so zur inklusiveren Wirtschaftsentwicklung beitragen. Zum Tag der Arbeit heißt es: Es gibt noch viel zu tun, für die arabische Welt und für ihre entwicklungspolitischen Unterstützer!

Nachhaltiger öffentlicher Einkauf als Beitrag zu besserem Arbeitsschutz

lun, 23/04/2018 - 08:00
Bonn, 23.04.2018. Vor fünf Jahren, am 24. April 2013 stürzte in Rana Plaza, Bangladesch ein Fabrikgebäude ein, in dem tausende Menschen an Kleidungsstücken für den Export arbeiteten. Bei dem Einsturz, der auf die Missachtung von Bauvorschriften und Vorgaben zur Arbeitssicherheit zurückzuführen ist, kamen 1.138 Menschen ums Leben. Damals lenkte die Katastrophe die öffentliche Aufmerksamkeit auf die Menschen- und Arbeitsrechte entlang globaler Wertschöpfungsketten. Doch was wurde aus der berechtigten Empörung der Weltgemeinschaft und werden Staaten ihrer Verantwortung heute gerecht? Rana Plaza war eines der schwersten Unglücke in der Bekleidungsindustrie in Bangladesch. Als mediales Ereignis hat diese Katastrophe die Öffentlichkeit über unzumutbare und mitunter lebensgefährliche Arbeitsbedingungen in Bangladesch und im gesamten Globalen Süden sensibilisiert. Einer der aussagekräftigsten Indikatoren dafür sind die Versprechungen großer Marken nicht nur höhere Standards bei ihren Zulieferern einzufordern, sondern diese auch zu kontrollieren. Verantwortungsvolle Nachfrage stärken Die Arbeitsgesetzgebung in Bangladesch ist durchaus fortschrittlich, nur mangelt es wie in vielen Produzentenländern des Globalen Südens an deren Durchsetzung. Der Fabrikeinsturz in Rana Plaza hat in Bangladesch und darüber hinaus Bemühungen um sicherere und bessere Arbeitsbedingungen verstärkt. Viele Probleme bestehen aber weiterhin. Es zeigt sich, dass breitenwirksame Regelungen zu fairen Produktionsbedingungen, beispielsweise in Gestalt der UN-Leitprinzipien zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten von Unternehmen, kaum Auswirkungen haben. Gleichzeitig hat die Reaktion von Unternehmen und der Politik auf das Unglück von Rana Plaza die Notwendigkeit zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen deutlich gemacht. Vielversprechender ist es daher, auf der Nachfrageseite Druck auf Unternehmen auszuüben und ihre Verantwortung für soziale und ökologische Folgen ihrer Produktion zu unterstreichen. Öffentliche Beschaffung als Hebel für nachhaltigen Wandel Weltweit macht die öffentliche Nachfrage 15-20 Prozent der globalen Wirtschaftsleistung aus und kann somit, wie auch der private Konsum, maßgeblichen Einfluss auf Produktionsbedingungen ausüben. Alleine in Deutschland beträgt das Einkaufsvolumen der öffentlichen Hand ungefähr 460 Mrd. Euro jährlich. Damit verfügt die öffentliche Nachfrage über eine enorme Hebelwirkung gegenüber Händlern und Herstellern. So wird nachhaltige öffentliche Beschaffung auch als zentrales Instrument zur Umsetzung des Agenda 2030-Ziele der Vereinten Nationen aufgeführt. Dank Reformen des Vergaberechts auf EU- und Bundesebene kann diese Hebelwirkung theoretisch auch für die Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards bei der öffentlichen Vergabe genutzt werden. In der Praxis jedoch gibt es aber nur wenige öffentliche Auftraggeber, die entsprechende Kriterien berücksichtigen. Insbesondere bei den Kommunen, die ungefähr zwei Drittel des bundesdeutschen Einkaufsvolumens verwalten, gibt es nur einzelne Vorreiter. Auch Landesgesetzgebungen haben daran bisher nur wenig geändert. Genauso stellen faire Beschaffungsprojekte in Kommunen anderer EU-Staaten bislang eher die Ausnahme denn die Regel dar. Es handelt sich stets um positive Leuchtturmprojekte, eine flächendeckende Umsetzung durch Kommunen und andere öffentliche Konsumenten gibt es nicht. Die mögliche Hebelwirkung der öffentlichen Beschaffung für eine Transformation in Richtung Nachhaltigkeit wird kaum genutzt. Veränderungen in der öffentlichen Verwaltung anstoßen Erste Erkenntnisse legen nahe, dass die Eröffnung eines regulativen Möglichkeitsraums zur Verfolgung sozialer und ökologischer Ziele in der öffentlichen Beschaffung nur ein Bereich darstellt um Veränderungen anzustoßen. So werden im Zuge eines aktuellen Forschungsprojekts am Deutschen Institut für Entwicklungspolitik (DIE) zwei weitere, mindestens ebenso wichtige Bausteine zur Umsetzung fairer Beschaffung in Kommunen analysiert – die Verwaltungsstrukturen sowie die Rolle von engagierten Einzelpersonen. Praxisnahe Leitfäden zu nachhaltiger öffentlicher Beschaffung liegen seit Jahren vor, an Erkenntnisse zu Wandlungsprozesse innerhalb kommunaler Verwaltungen zu deren Umsetzung fehlt es jedoch. Genau diese Forschungslücke wird das Projekt mit Bezug auf kommunale Akteure in Europa, Lateinamerika und Sub-Sahara Afrika adressieren und dazu Stakeholder aus der Praxis einbinden. Die öffentliche Hand hat mit ihren Beschaffungsentscheidungen und deren Ausgestaltung ein machtvolles Instrument zur Verfügung, Marktversagen in sozialen und ökologischen Belangen zu korrigieren und Wirtschaftsakteure zu beeinflussen. Hierzu müssen jedoch institutionelle Veränderungsprozesse angestoßen werden, durch Weiterbildung, Change-Management und die Unterstützung überzeugter Individuen. Falls die öffentliche Hand es auf dieser Grundlage schafft große Teile ihrer Beschaffung nachhaltig zu gestalten, kann sie einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass sich Ereignisse wie das Unglück von Rana Plaza nicht wiederholen.

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