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Diplomacy & Defense Think Tank News

Warum Deutschland und Europa sich klar zum Völkerrecht bekennen sollten

Bonn, 17. Februar 2026. Das zwischenstaatliche Gewaltverbot bleibt die zentrale Säule von Frieden und internationaler Sicherheit. Für Deutschland und Europa ist dies besonders zentral.

Am 3. Januar 2026 verschleppten amerikanische Spezialeinheiten den venezolanischen Diktator Nikolas Maduro in die USA, wobei mehrere Menschen getötet wurden. Maduro wurde wegen des Vorwurfs von Drogenkriminalität vor ein US-Gericht gestellt. US-Präsident Trump kündigte an, die USA würden nun von Venezuelas Ölreichtum profitieren und sprach von der „Donroe-Doktrin“ – eine Referenz auf die Monroe-Doktrin, mit welcher frühere US-Interventionen in Lateinamerika begründet wurden. Während Völkerrechtler*innen die Entführung Maduros einhellig als völkerrechtswidrig verurteilten, fielen die politischen Reaktionen in Europa zum Teil verhalten aus. Bundeskanzler Friedrich Merz bezeichnete die „rechtliche Einordnung“ des Einsatzes zunächst als „komplex“. Auch der britische Premierminister Keir Starmer und mehrere andere europäische Spitzenpolitiker*innen äußerten sich eher zurückhaltend. Viele betonten zwar, das Völkerrecht sei grundsätzlich immer zu achten, verwiesen aber auch auf den illegitimen, autokratischen Charakter des Maduro-Regimes und verurteilten die US-Intervention nicht explizit.

Zwischenstaatliches Gewaltverbot als Säule des Weltfriedens

Die in Artikel 2.4 der UN-Charta formulierte Pflicht der Staaten, in ihren internationalen Beziehungen jegliche Androhung und Anwendung von Gewalt zu unterlassen, ist die tragende Säule der regelbasierten Friedensordnung unter dem Dach der UN. Hiervon existieren nur zwei Ausnahmen: Erstens das in Art. 51 der UN-Charta verbriefe Recht der Staaten auf Selbstverteidigung bei einem Angriffskrieg. Und zweitens militärische Zwangsmaßnahmen, welche der UN-Sicherheitsrat nach Kapitel VII erlassen kann, wenn er den Weltfrieden oder die internationale Sicherheit gefährdet sieht. Auch Tatbestände wie Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit können im Sinne der Schutzverantwortung als Gefährdung des Weltfriedens gewertet werden. Jedoch ist dies auf schwerste Menschenrechtsverletzungen beschränkt. Insgesamt gelten damit nur wenige Ausnahmen vom zwischenstaatlichen Gewaltverbot – denn es ist die zentrale Lehre, welche die Staaten aus den Verheerungen des Zweiten Weltkriegs zogen. Keine dieser Ausnahmen traf auf den Fall Venezuela zu. Ein autokratisches Regierungssystem stellt keine völkerrechtliche Legitimation für eine militärische Intervention dar.

Sicherheit in Zeiten von Großmachtpolitik

Seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine stellt sich für Deutschland und Europa die Frage, wie sie in einer Zeit, in der die Bedrohung durch aggressive Großmächte zunimmt, ihre Sicherheit am besten garantieren können und welche Rolle das Völkerrecht dabei spielt. Die 2023 verabschiedete Nationale Sicherheitsstrategie Deutschlands formuliert hierauf eine klare Antwort: „Wir treten ein für eine freie internationale Ord­nung auf Grundlage der Charta der Vereinten Nationen […] und des Völkerrechts. […] Den Versuchen, die Welt in Einflusssphären einzuteilen, stellen wir das positive Modell einer solchen regelbasierten Ordnung entgegen“, heißt es da. Dieses Eintreten wird aktuell nur wichtiger. So konstatiert der zur Münchner Sicherheitskonferenz veröffentlichte MSC Report 2026, die Welt sei „in eine Phase der Abrissbirnenpolitik eingetreten“ und schlussfolgert: „Wer der Bulldozer-Politik lediglich zuschaut […] darf nicht überrascht sein, wenn geschätzte Regeln und Institutionen bald in Trümmern liegen.“ Dies gilt auch für die zwingende Norm (ius cogens) des völkerrechtlichen Gewaltverbots. Mit jedem Verstoß – und jedem Verzicht darauf, einen solchen Verstoß öffentlich zu verurteilen – wird das zwischenstaatliche Gewaltverbot zwar nicht rechtlich, aber de facto geschwächt. Die Folge ist größere Unsicherheit – vor allem für solche Länder, die militärisch mit den Großmächten nicht Schritt halten können.

Dennoch mehrten sich nach der Entführung Maduros Stimmen, die argumentierten, dass die Entscheidung politischer Führungspersonen, diese Intervention öffentlich nicht zu verurteilen, zwar völkerrechtlich falsch, jedoch realpolitisch geboten sei. Denn schließlich seien Deutschland und Europa nach wie vor auf den militärischen Schutz der USA angewiesen. Wie nicht zuletzt die neue Nationale Sicherheitsstrategie der Trump-Regierung und die Debatte um Grönland zeigen, berücksichtigt diese Sichtweise jedoch zu wenig, dass auf diesen Schutz bereits jetzt vermutlich kein Verlass mehr ist. Daher müssen Deutschland und Europa nicht nur selbst wehrhafter werden, sondern auch ihre außen- und sicherheitspolitischen Beziehungen diversifizieren. Hierfür ist auch wichtig, dass sie sich glaubwürdig als Partner präsentieren können, welche für eine regelbasierte internationale Ordnung eintreten und das zwischenstaatliche Gewaltverbot hochhalten. Den Eindruck politischer Doppelmoral zu erwecken, steht diesem Ziel entgegen. Ein klares Bekenntnis zum Völkerrecht ist daher nicht nur normativ und rechtlich geboten, sondern auch aus pragmatischen Gründen.

Warum Deutschland und Europa sich klar zum Völkerrecht bekennen sollten

Bonn, 17. Februar 2026. Das zwischenstaatliche Gewaltverbot bleibt die zentrale Säule von Frieden und internationaler Sicherheit. Für Deutschland und Europa ist dies besonders zentral.

Am 3. Januar 2026 verschleppten amerikanische Spezialeinheiten den venezolanischen Diktator Nikolas Maduro in die USA, wobei mehrere Menschen getötet wurden. Maduro wurde wegen des Vorwurfs von Drogenkriminalität vor ein US-Gericht gestellt. US-Präsident Trump kündigte an, die USA würden nun von Venezuelas Ölreichtum profitieren und sprach von der „Donroe-Doktrin“ – eine Referenz auf die Monroe-Doktrin, mit welcher frühere US-Interventionen in Lateinamerika begründet wurden. Während Völkerrechtler*innen die Entführung Maduros einhellig als völkerrechtswidrig verurteilten, fielen die politischen Reaktionen in Europa zum Teil verhalten aus. Bundeskanzler Friedrich Merz bezeichnete die „rechtliche Einordnung“ des Einsatzes zunächst als „komplex“. Auch der britische Premierminister Keir Starmer und mehrere andere europäische Spitzenpolitiker*innen äußerten sich eher zurückhaltend. Viele betonten zwar, das Völkerrecht sei grundsätzlich immer zu achten, verwiesen aber auch auf den illegitimen, autokratischen Charakter des Maduro-Regimes und verurteilten die US-Intervention nicht explizit.

Zwischenstaatliches Gewaltverbot als Säule des Weltfriedens

Die in Artikel 2.4 der UN-Charta formulierte Pflicht der Staaten, in ihren internationalen Beziehungen jegliche Androhung und Anwendung von Gewalt zu unterlassen, ist die tragende Säule der regelbasierten Friedensordnung unter dem Dach der UN. Hiervon existieren nur zwei Ausnahmen: Erstens das in Art. 51 der UN-Charta verbriefe Recht der Staaten auf Selbstverteidigung bei einem Angriffskrieg. Und zweitens militärische Zwangsmaßnahmen, welche der UN-Sicherheitsrat nach Kapitel VII erlassen kann, wenn er den Weltfrieden oder die internationale Sicherheit gefährdet sieht. Auch Tatbestände wie Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit können im Sinne der Schutzverantwortung als Gefährdung des Weltfriedens gewertet werden. Jedoch ist dies auf schwerste Menschenrechtsverletzungen beschränkt. Insgesamt gelten damit nur wenige Ausnahmen vom zwischenstaatlichen Gewaltverbot – denn es ist die zentrale Lehre, welche die Staaten aus den Verheerungen des Zweiten Weltkriegs zogen. Keine dieser Ausnahmen traf auf den Fall Venezuela zu. Ein autokratisches Regierungssystem stellt keine völkerrechtliche Legitimation für eine militärische Intervention dar.

Sicherheit in Zeiten von Großmachtpolitik

Seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine stellt sich für Deutschland und Europa die Frage, wie sie in einer Zeit, in der die Bedrohung durch aggressive Großmächte zunimmt, ihre Sicherheit am besten garantieren können und welche Rolle das Völkerrecht dabei spielt. Die 2023 verabschiedete Nationale Sicherheitsstrategie Deutschlands formuliert hierauf eine klare Antwort: „Wir treten ein für eine freie internationale Ord­nung auf Grundlage der Charta der Vereinten Nationen […] und des Völkerrechts. […] Den Versuchen, die Welt in Einflusssphären einzuteilen, stellen wir das positive Modell einer solchen regelbasierten Ordnung entgegen“, heißt es da. Dieses Eintreten wird aktuell nur wichtiger. So konstatiert der zur Münchner Sicherheitskonferenz veröffentlichte MSC Report 2026, die Welt sei „in eine Phase der Abrissbirnenpolitik eingetreten“ und schlussfolgert: „Wer der Bulldozer-Politik lediglich zuschaut […] darf nicht überrascht sein, wenn geschätzte Regeln und Institutionen bald in Trümmern liegen.“ Dies gilt auch für die zwingende Norm (ius cogens) des völkerrechtlichen Gewaltverbots. Mit jedem Verstoß – und jedem Verzicht darauf, einen solchen Verstoß öffentlich zu verurteilen – wird das zwischenstaatliche Gewaltverbot zwar nicht rechtlich, aber de facto geschwächt. Die Folge ist größere Unsicherheit – vor allem für solche Länder, die militärisch mit den Großmächten nicht Schritt halten können.

Dennoch mehrten sich nach der Entführung Maduros Stimmen, die argumentierten, dass die Entscheidung politischer Führungspersonen, diese Intervention öffentlich nicht zu verurteilen, zwar völkerrechtlich falsch, jedoch realpolitisch geboten sei. Denn schließlich seien Deutschland und Europa nach wie vor auf den militärischen Schutz der USA angewiesen. Wie nicht zuletzt die neue Nationale Sicherheitsstrategie der Trump-Regierung und die Debatte um Grönland zeigen, berücksichtigt diese Sichtweise jedoch zu wenig, dass auf diesen Schutz bereits jetzt vermutlich kein Verlass mehr ist. Daher müssen Deutschland und Europa nicht nur selbst wehrhafter werden, sondern auch ihre außen- und sicherheitspolitischen Beziehungen diversifizieren. Hierfür ist auch wichtig, dass sie sich glaubwürdig als Partner präsentieren können, welche für eine regelbasierte internationale Ordnung eintreten und das zwischenstaatliche Gewaltverbot hochhalten. Den Eindruck politischer Doppelmoral zu erwecken, steht diesem Ziel entgegen. Ein klares Bekenntnis zum Völkerrecht ist daher nicht nur normativ und rechtlich geboten, sondern auch aus pragmatischen Gründen.

Warum Deutschland und Europa sich klar zum Völkerrecht bekennen sollten

Bonn, 17. Februar 2026. Das zwischenstaatliche Gewaltverbot bleibt die zentrale Säule von Frieden und internationaler Sicherheit. Für Deutschland und Europa ist dies besonders zentral.

Am 3. Januar 2026 verschleppten amerikanische Spezialeinheiten den venezolanischen Diktator Nikolas Maduro in die USA, wobei mehrere Menschen getötet wurden. Maduro wurde wegen des Vorwurfs von Drogenkriminalität vor ein US-Gericht gestellt. US-Präsident Trump kündigte an, die USA würden nun von Venezuelas Ölreichtum profitieren und sprach von der „Donroe-Doktrin“ – eine Referenz auf die Monroe-Doktrin, mit welcher frühere US-Interventionen in Lateinamerika begründet wurden. Während Völkerrechtler*innen die Entführung Maduros einhellig als völkerrechtswidrig verurteilten, fielen die politischen Reaktionen in Europa zum Teil verhalten aus. Bundeskanzler Friedrich Merz bezeichnete die „rechtliche Einordnung“ des Einsatzes zunächst als „komplex“. Auch der britische Premierminister Keir Starmer und mehrere andere europäische Spitzenpolitiker*innen äußerten sich eher zurückhaltend. Viele betonten zwar, das Völkerrecht sei grundsätzlich immer zu achten, verwiesen aber auch auf den illegitimen, autokratischen Charakter des Maduro-Regimes und verurteilten die US-Intervention nicht explizit.

Zwischenstaatliches Gewaltverbot als Säule des Weltfriedens

Die in Artikel 2.4 der UN-Charta formulierte Pflicht der Staaten, in ihren internationalen Beziehungen jegliche Androhung und Anwendung von Gewalt zu unterlassen, ist die tragende Säule der regelbasierten Friedensordnung unter dem Dach der UN. Hiervon existieren nur zwei Ausnahmen: Erstens das in Art. 51 der UN-Charta verbriefe Recht der Staaten auf Selbstverteidigung bei einem Angriffskrieg. Und zweitens militärische Zwangsmaßnahmen, welche der UN-Sicherheitsrat nach Kapitel VII erlassen kann, wenn er den Weltfrieden oder die internationale Sicherheit gefährdet sieht. Auch Tatbestände wie Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit können im Sinne der Schutzverantwortung als Gefährdung des Weltfriedens gewertet werden. Jedoch ist dies auf schwerste Menschenrechtsverletzungen beschränkt. Insgesamt gelten damit nur wenige Ausnahmen vom zwischenstaatlichen Gewaltverbot – denn es ist die zentrale Lehre, welche die Staaten aus den Verheerungen des Zweiten Weltkriegs zogen. Keine dieser Ausnahmen traf auf den Fall Venezuela zu. Ein autokratisches Regierungssystem stellt keine völkerrechtliche Legitimation für eine militärische Intervention dar.

Sicherheit in Zeiten von Großmachtpolitik

Seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine stellt sich für Deutschland und Europa die Frage, wie sie in einer Zeit, in der die Bedrohung durch aggressive Großmächte zunimmt, ihre Sicherheit am besten garantieren können und welche Rolle das Völkerrecht dabei spielt. Die 2023 verabschiedete Nationale Sicherheitsstrategie Deutschlands formuliert hierauf eine klare Antwort: „Wir treten ein für eine freie internationale Ord­nung auf Grundlage der Charta der Vereinten Nationen […] und des Völkerrechts. […] Den Versuchen, die Welt in Einflusssphären einzuteilen, stellen wir das positive Modell einer solchen regelbasierten Ordnung entgegen“, heißt es da. Dieses Eintreten wird aktuell nur wichtiger. So konstatiert der zur Münchner Sicherheitskonferenz veröffentlichte MSC Report 2026, die Welt sei „in eine Phase der Abrissbirnenpolitik eingetreten“ und schlussfolgert: „Wer der Bulldozer-Politik lediglich zuschaut […] darf nicht überrascht sein, wenn geschätzte Regeln und Institutionen bald in Trümmern liegen.“ Dies gilt auch für die zwingende Norm (ius cogens) des völkerrechtlichen Gewaltverbots. Mit jedem Verstoß – und jedem Verzicht darauf, einen solchen Verstoß öffentlich zu verurteilen – wird das zwischenstaatliche Gewaltverbot zwar nicht rechtlich, aber de facto geschwächt. Die Folge ist größere Unsicherheit – vor allem für solche Länder, die militärisch mit den Großmächten nicht Schritt halten können.

Dennoch mehrten sich nach der Entführung Maduros Stimmen, die argumentierten, dass die Entscheidung politischer Führungspersonen, diese Intervention öffentlich nicht zu verurteilen, zwar völkerrechtlich falsch, jedoch realpolitisch geboten sei. Denn schließlich seien Deutschland und Europa nach wie vor auf den militärischen Schutz der USA angewiesen. Wie nicht zuletzt die neue Nationale Sicherheitsstrategie der Trump-Regierung und die Debatte um Grönland zeigen, berücksichtigt diese Sichtweise jedoch zu wenig, dass auf diesen Schutz bereits jetzt vermutlich kein Verlass mehr ist. Daher müssen Deutschland und Europa nicht nur selbst wehrhafter werden, sondern auch ihre außen- und sicherheitspolitischen Beziehungen diversifizieren. Hierfür ist auch wichtig, dass sie sich glaubwürdig als Partner präsentieren können, welche für eine regelbasierte internationale Ordnung eintreten und das zwischenstaatliche Gewaltverbot hochhalten. Den Eindruck politischer Doppelmoral zu erwecken, steht diesem Ziel entgegen. Ein klares Bekenntnis zum Völkerrecht ist daher nicht nur normativ und rechtlich geboten, sondern auch aus pragmatischen Gründen.

Energieversprechen verfehlt: Unabhängiges Monitoring für Forschung zur Kernfusion wird unverzichtbar

Kernfusion bleibt trotz jahrzehntelanger Investitionen energiewirtschaftlich irrelevant – Privatwirtschaftliche Unternehmen fokussieren zunehmend auf Nischenprodukte mit kurzfristigen Anwendungspotenzialen – Deutsche Forschungspolitik sollte öffentlich finanzierte Großforschung evaluieren und ...

Russes, Ukrainiens et Américains se rencontrent à Genève pour de nouveaux pourparlers

RFI (Europe) - Tue, 17/02/2026 - 09:03
Ce mardi 17 février, des négociateurs russes, ukrainiens et américains entament une nouvelle session de pourparlers à Genève pour trouver une issue à quatre ans de combats en Ukraine, après deux récentes rencontres organisées aux Émirats arabes unis qui n'ont pas débouché sur des avancées décisives.

The triple disconnect. Power, money, and voice in the UN development system: mapping influence and informality

The UN Development System sits at the heart of global development cooperation - not because it controls the most resources, but because it shapes the norms, priorities, and legitimacy of multilateral action. Yet behind the formal architecture of boards, committees, and mandates lies a more complex reality: decisions are increasingly shaped by informal power, financial leverage, and unequal access to influence. This report published by Cepei in cooperation with IDOS maps where power actually resides inside the UN Development System, revealing how governance works in practice and why current dynamics are eroding legitimacy at a critical moment for UN reform.(Executive Summary)

The triple disconnect. Power, money, and voice in the UN development system: mapping influence and informality

The UN Development System sits at the heart of global development cooperation - not because it controls the most resources, but because it shapes the norms, priorities, and legitimacy of multilateral action. Yet behind the formal architecture of boards, committees, and mandates lies a more complex reality: decisions are increasingly shaped by informal power, financial leverage, and unequal access to influence. This report published by Cepei in cooperation with IDOS maps where power actually resides inside the UN Development System, revealing how governance works in practice and why current dynamics are eroding legitimacy at a critical moment for UN reform.(Executive Summary)

The triple disconnect. Power, money, and voice in the UN development system: mapping influence and informality

The UN Development System sits at the heart of global development cooperation - not because it controls the most resources, but because it shapes the norms, priorities, and legitimacy of multilateral action. Yet behind the formal architecture of boards, committees, and mandates lies a more complex reality: decisions are increasingly shaped by informal power, financial leverage, and unequal access to influence. This report published by Cepei in cooperation with IDOS maps where power actually resides inside the UN Development System, revealing how governance works in practice and why current dynamics are eroding legitimacy at a critical moment for UN reform.(Executive Summary)

La Commissaire européenne à l’aide humanitaire débute en RDC sa tournée dans la région des Grands lacs

RFI /Afrique - Tue, 17/02/2026 - 08:47
Hadja Lahbib, Commissaire européenne chargée de l'égalité, de la préparation et de la gestion des crises, effectue toute cette semaine une tournée dans la région des Grands lacs africains. Première étape pour la Belge, la RDC, avant le Burundi et le Rwanda.

Ukraine: plus de 200 km² de territoire repris dans une contre-offensive ukrainienne inédite depuis 2023

RFI (Europe) - Tue, 17/02/2026 - 06:34
De nouvelles discussions ont lieu ces mardi 17 et mercredi 18 février à Genève entre les délégations russes et ukrainiennes. Sur le terrain, l'armée ukrainienne a repris environ 201 km² de territoire, selon des observateurs internationaux. De son côté, la Russie revendique des prises de contrôle de petites localités, notamment dans l'est de l'Ukraine.

Cartographier les courants idéologiques au sein du Parti républicain

IRIS - Mon, 16/02/2026 - 18:29

Loin de constituer un bloc homogène, ces mouvances idéologiques se distinguent par l’entrelacement de quatre écoles de pensées dont les frontières, à la fois floues et évolutives, se redéfinissent en permanence au sein du Parti républicain : la néoréaction, le libertarianisme autoritaire, le post-libéralisme et le conservatisme chrétien. Ces courants se sont en effet constitués dans un contexte de recomposition idéologique marqué par deux événements politiques majeurs :

  • L’élection de Barack Obama en 2008 qui inaugure la restructuration du Parti républicain et favorise l’émergence d’un national-populisme inspiré des modèles européens.
  • La prise du Capitole en janvier 2021 qui accélère la recomposition idéologique du Parti républicain sous la présidence de Joe Biden et fait émerger des courants conservateurs se caractérisant par un retour à des visions élitistes et hiérarchiques de l’ordre politique, à l’instar de la néoréaction et du libertarianisme autoritaire.

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Cartographie des courants idéologiques au sein du Parti républicain

IRIS - Mon, 16/02/2026 - 18:20

Loin de constituer un bloc homogène, ces mouvances idéologiques se distinguent par l’entrelacement de quatre écoles de pensées dont les frontières, à la fois floues et évolutives, se redéfinissent en permanence au sein du Parti républicain : la néoréaction, le libertarianisme autoritaire, le post-libéralisme et le conservatisme chrétien. Ces courants se sont en effet constitués dans un contexte de recomposition idéologique marqué par deux événements politiques majeurs :

  • L’élection de Barack Obama en 2008 qui inaugure la restructuration du Parti républicain et favorise l’émergence d’un national-populisme inspiré des modèles européens.
  • La prise du Capitole en janvier 2021 qui accélère la recomposition idéologique du Parti républicain sous la présidence de Joe Biden et fait émerger des courants conservateurs se caractérisant par un retour à des visions élitistes et hiérarchiques de l’ordre politique, à l’instar de la néoréaction et du libertarianisme autoritaire.
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Des mineurs incarcérés de plus en plus jeunes en Europe

RFI (Europe) - Mon, 16/02/2026 - 17:19
L’emprisonnement des mineurs, un sujet sensible en Europe alors que l'âge de la responsabilité pénale, âge où le mineur peut être considéré responsable de ses actes, varie d’un État à l’autre.

Ukraine: 2025, l'année la plus meurtrière pour les civils depuis le début de l’invasion russe

RFI (Europe) - Mon, 16/02/2026 - 13:19
Plus de 2 200 tués et 12 000 blessés : c'est le nombre de victimes civiles recensées en 2025 en Ukraine par une ONG britannique. Un bond de 26% qui fait de l'année dernière la plus meurtrière pour les civils ukrainiens depuis le 24 février 2022 et le début de l'invasion à grande échelle de l'Ukraine par la Russie. Ces pertes ont lieu dans les zones proches du front, mais aussi de plus en plus souvent dans les villes beaucoup plus à l'ouest, visées par les bombardements russes.

L'Allemagne juge les efforts français en matière de dépenses de défense «insuffisants»

RFI (Europe) - Mon, 16/02/2026 - 12:23
Le chef de la diplomatie allemande, Johann Wadephul, a appelé la France à « faire des économies », notamment « dans le domaine social », pour « disposer de la marge de manœuvre nécessaire pour atteindre l'objectif central d'une capacité de défense de l'Europe ». Objectif dans le viseur : les 5% du PIB consacrés à la sécurité d’ici à 2035, un cap poussé par Donald Trump au sein de l’Otan.  

Deux ans après la mort d'Alexeï Navalny, sa mère réclame «justice» pour son fils «empoisonné»

RFI (Europe) - Mon, 16/02/2026 - 11:15
Le 16 février 2024, Alexeï Navalny était retrouvé mort dans la colonie pénitentiaire du nord de la Russie où il purgeait une peine de 19 ans pour extrémisme. Les circonstances de sa mort restent troubles. Charismatique militant anticorruption, l’opposant avait été arrêté dès son arrivée sur le sol russe, en janvier 2021. Deux ans après sa mort, sa mère réclame, lundi 16 février, « justice » pour son fils « empoisonné ».

America’s Fixation on Greenland

SWP - Mon, 16/02/2026 - 10:47

The acquisition of Greenland has repeatedly been a topic of discussion within US gov­ernment circles since the 19th century. That is because of the island’s strategic loca­tion and its resources. In the summer of 2019, US President Donald Trump made his first bid to purchase Greenland from the Kingdom of Denmark. Since then, he has declared ownership and control of Greenland to be an “absolute necessity” for US national security. For their part, the Danish intelligence services have responded by identifying the United States – for the first time ever – as a potential threat to the security of the Kingdom since Washington is no longer ruling out the use of military force even against allies. But is Trump really concerned about security or simply acquiring what he sees as the world’s largest possible real-estate asset? How should his bid for Greenland be assessed? And what are the implications and policy options for Europe?

Die AfD ist eine Gefahr für Demokratie und Wohlstand

Die AfD-Ideologie ist eine Gefahr für die Demokratie. Sie nutzt ein Menschenbild, das von Angst geprägt ist, und ökonomische Konzepte, die Wohlstand vernichten würden. , Diese Kolumne von Marcel Fratzscher erschien am 13. Februar 2026 in der ZEIT in der Reihe Fratzschers Verteilungsfragen., Die größte politische Herausforderung unserer Zeit besteht nicht in wirtschaftlichen Krisen, nicht in geopolitischen Konflikten und auch nicht allein im Klimawandel. Sie besteht darin, dass die liberale Demokratie selbst zunehmend unter Druck gerät. Es ist möglich, dass sie in wenigen Jahrzehnten ...

En Suède, les prisons pourraient accueillir des enfants de 13 ans dès juillet prochain

RFI (Europe) - Mon, 16/02/2026 - 00:04
En Suède, le gouvernement veut abaisser l’âge de la responsabilité pénale à 13 ans, face à la montée de la violence juvénile et au recrutement de mineurs par les réseaux criminels. Un projet de loi très critiqué, qui bouscule un modèle fondé sur la protection de l’enfance. Il a cependant de grandes chances d’être voté. En effet, le gouvernement dispose d’une majorité parlementaire. 

Italie: l'État condamné à dédommager un migrant transféré illégalement en Albanie

RFI (Europe) - Sun, 15/02/2026 - 19:47
En attendant que le projet de loi du gouvernement Meloni qui durcit ultérieurement les mesures anti-migrants soit entériné par le Parlement et l’application du Pacte européen asile et migration (juin 2026), les centres d’identification et de rétention en Albanie, qui ont fait l’objet de plusieurs revers juridiques, restent pratiquement à l’arrêt. En outre, pour la première fois la justice italienne a condamné le ministère de l'Intérieur à indemniser un migrant transféré à son insu d’Italie vers le centre de rétention de Gjadër.

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