Mirza
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Die Dublin-III-Verordnung gestattet es den Mitgliedstaaten, eine Person, die um internationalen Schutz nachsucht, in einen sicheren Drittstaat zurück- oder auszuweisen, unabhängig davon, ob es sich um den für die Bearbeitung des Antrags zuständigen Mitgliedstaat oder einen anderen Mitgliedstaat handelt