Positives Signal für die Innovationskraft der deutschen Wirtschaft: Die Zahl der Arbeitnehmer sogenannter MINT-Berufe steigt dank der Zuwanderung aus dem EU-Ausland und Indien. Die Unternehmen leiden dennoch unter einem latenten Fachkräftemangel - auch aufgrund von Ausländerfeindlichkeit in den ostdeutschen Bundesländern, mahnten Experten und Wirtschaftsverbände bei der Vorstellung eines aktuellen Gutachtens.
Gesundheitsaktivisten schlagen Alarm: Die Türkei will in den kommenden vier Jahren die Kohlekraft-Stromproduktion verdoppeln. Damit avanciert das Land zum weltweit drittgrößten Kohle-Investor. EurActiv Brüssel berichtet.
Deutschland hungert nach Bio-Produkten. Doch trotz günstiger Marktbedingungen und zahlreicher Fördermaßnahmen profitieren Öko-Erzeuger nicht genug von dem Boom. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt will das nun mit der „Zukunftsstrategie Ökologischer Landbau“ ändern. Viele Landwirte und Politiker kritisieren den Anlauf jedoch als halbherzig.
EU-Kommissionsvizepräsident Andrus Ansip geht in die Offensive: Bei der Plenarsitzung des Europaparlament weist er Vorwürfe zurück, wonach die Pläne der Kommission zum digitalen Binnenmarkt auch die Umgehung von Verschlüsselungssystemen beinhalten. EurActiv Brüssel berichtet.
Der Rat hat am 19. Mai den Vorschussbetrag für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen für 2015 auf fast 1 Mrd. € erhöht. Statt ungefähr 67 Mio. € werden die Mitgliedstaaten in diesem Jahr rund 1 Mrd. € an Vorauszahlungen erhalten. Die vom Rat angenommene Verordnung wird die größte Hürde für die Umsetzung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen dadurch beseitigen, dass die finanzielle Belastung für die Haushalte der Mitgliedstaaten verringert und es ihnen ermöglicht wird, rasch Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit auf den Weg zu bringen. Die Annahme der Verordnung erfolgte im Anschluss an die am 21. April im Rat erzielte Einigung und die vom Europäischen Parlament am 29. April erteilte Zustimmung.
Eine kritische finanzielle Masse gewährleistenDie Aufstockung der Vorauszahlungen soll dadurch erreicht werden, dass die Vorschussrate aus der besonderen Mittelzuweisung zugunsten der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen auf 30 % angehoben wird. Derzeit beläuft sich der Vorschuss bei der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen auf 1 % (1,5 % bei Mitgliedstaaten, die finanzielle Unterstützung erhalten). Die Erfahrung hat gezeigt, dass es im Rahmen der derzeitigen Regelung nicht möglich ist, die kritische finanzielle Masse zu erreichen, so dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen auf den Weg bringen könnten. Weil den Mitgliedstaaten selbst die Mittel fehlen, sind sie nicht in der Lage, Begünstigten ausreichende Vorschusszahlungen zu leisten. Dies erweist sich als großes Hindernis für den Start von Projekten, mit denen jungen Europäern geholfen werden soll, einen Arbeits- oder Praktikumsplatz zu finden. In den Mitgliedstaaten mit der höchsten Jugendarbeitslosigkeit sind die Haushaltszwänge am größten. Die neue Verordnung schafft hier Abhilfe, damit junge Menschen zum Zuge kommen, wie es der Europäische Rat gefordert hat.
Der mehrjährige Finanzrahmen der EU muss durch die Aufstockung der Vorauszahlungen nicht geändert werden, und ein Berichtigungshaushaltsplan ist auch nicht erforderlich. Vielmehr werden vorhandene Mittel so genutzt, dass bei der Unterstützung der Begünstigten größtmögliche Wirkung erzielt wird.
HintergrundDie Kommission leistet den Mitgliedstaaten automatisch nach der Annahme jedes operationellen Programms Vorauszahlungen. Weitere Zahlungen, die sogenannten Zwischenzahlungen, dienen lediglich zur Erstattung der von den Mitgliedstaaten bereits getätigten Ausgaben. Die EU-Länder müssen daher in der Regel für einen Großteil der Projekte Vorschüsse aus ihrem jeweiligen nationalen Haushalt leisten.
Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen wurde im Februar 2013 vom Europäischen Rat ins Leben gerufen. Ziel ist es, zusätzliche Mittel in Höhe von 6,4 Mrd. € für den Zeitraum 2014‑2020 bereitzustellen, um die Jugendbeschäftigung in den Regionen zu fördern, die am stärksten von Jugendarbeitslosigkeit betroffen sind. Fördergebiete sind
Eigens für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen wurden Haushaltsmittel in Höhe von 3,2 Mrd. € bereitgestellt. Dazu ist keine Kofinanzierung auf nationaler Ebene erforderlich. Zusätzliche 3,2 Mrd. € sind Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds, die den Mitgliedstaaten im Programmzeitraum 2014-2020 zugewiesen werden.
Derzeit sind rund 7 Millionen junge Europäer in der Situation, dass sie weder in Arbeit sind noch eine Schule besuchen oder eine Ausbildung absolvieren.
Nächste SchritteDie Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.
Der Rat hat sich heute (18. Mai) darauf geeinigt, eine EU-Militäroperation (EUNAVFOR MED) einzurichten, um das Geschäftsmodell der Menschenschmuggel- und Menschenhandelsnetze im Mittelmeer zu zerschlagen. Dieser Beschluss, der eine Komponente der umfassenden Reaktion der EU auf die Herausforderung durch die Migration ist, wird es ermöglichen, die operative Planung der Marineoperation offiziell aufzunehmen.
Die EUNAVFOR MED wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen und im Einklang mit den Anforderungen des Völkerrechts durchgeführt. Die Planung der Operation und die erste Phase der Beobachtung und Prüfung von Menschenschmuggel- und Menschenhandelsnetzen im südlichen zentralen Mittelmeer werden schnellstmöglich durchgeführt. In der zweiten und dritten Phase der Operation würden die an Bord befindlichen Gegenstände der Schleuser in Einklang mit dem Völkerrecht und in Partnerschaft mit den libyschen Behörden durchsucht, beschlagnahmt und zerstört.
Das operative Hauptquartier der EUNAVFOR MED wird in Rom eingerichtet; zum Befehlshaber der Operation wurde Konteradmiral Enrico Credendino aus Italien ernannt. Die gemeinsamen Kosten der Operation belaufen sich auf schätzungsweise 11,82 Mio. € für eine Anlaufphase von zwei Monaten und ein anfängliches Mandat von zwölf Monaten.
Die GSVP-Operation der EU ist Teil einer Reihe umfassender Maßnahmen, mit darauf reagiert werden soll, dass es unmittelbar erforderlich ist, Menschenleben zu retten, Krisensituationen zu bewältigen und die eigentlichen Ursachen der illegalen Migration zu bekämpfen, wie der Europäische Rat am 23. April 2015 gefordert hat.
Die Einleitung der EU-Marineoperation wird auf der Tagesordnung für die Tagung des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) im Juni stehen.
1. Die Europäische Union (EU) verurteilt den versuchten Staatsstreich in Burundi sowie jegliche Gewalttat und jegliche Handlung der Abkehr von der Verfassungsordnung – ungeachtet der Verursacher – und verweist auf die nachdrückliche Aufforderung der Afrikanischen Union an alle Beteiligten in Burundi, ihre Streitigkeiten friedlich zu lösen.
2. Die EU ist zutiefst besorgt angesichts der Lage in Burundi, die sich kurz nach diesem versuchten Staatsstreich als sehr fragil darstellt und durch die Gefahr einer Verschärfung der Spaltungen innerhalb der Gesellschaft Burundis gekennzeichnet ist.
Sie fordert alle Seiten, die Regierung, die Sicherheitskräfte sowie alle politischen Gruppierungen einschließlich ihrer Jugendorganisationen auf, von jeglicher Handlung abzusehen, die die Spannung in Burundi verschärfen könnte, dem höheren Interesse des Landes Rechnung zu tragen und Lösungen zu suchen, mit denen das Abkommen von Arusha, das als Fundament für Frieden und Demokratie dient, eingehalten wird. Die EU appelliert besonders an die Streitkräfte und die Sicherheitskräfte in Burundi, Zurückhaltung zu üben, sich weiter neutral zu verhalten und den Schutz der Zivilbevölkerung zu gewährleisten. Sie ruft ferner dazu auf, dass bei den gerichtlichen Verfahren gegen die mutmaßlichen Urheber des Staatsstreichs die Verteidigungsrechte gewahrt und die Regeln des Rechtsstaats eingehalten werden.
3. Es ist heute von wesentlicher Bedeutung, dass die Behörden, die politischen Kräfte und die Zivilgesellschaft in einen integrativen und transparenten politischen Dialog eintreten. Dieser Dialog muss zu einem politischen Prozess führen, bei dem die Verfassungsvorschriften und die verfassungsmäßigen Institutionen sowie die Grundprinzipien des im Jahr 2000 geschlossenen Abkommens von Arusha für Frieden und Aussöhnung in Burundi geachtet werden, damit der Fortgang des laufenden Wahlprozesses einvernehmlich sichergestellt werden kann. Die EU ruft dazu auf, bei dem integrativen politischen Dialog unbedingt erneut die Voraussetzungen zu überprüfen, die für einen glaubhaften, transparenten und gewaltfreien Wahlprozess erfüllt sein müssen. Die EU ruft dazu auf, die Grundfreiheiten zu achten und insbesondere die Meinungsfreiheit, die Freiheit der Meinungsäußerung und die Pressefreiheit sowie das Recht auf friedlichen Protest zu garantieren.
4. In dieser Hinsicht teilt und unterstützt sie die Einschätzung, zu der die Ostafrikanische Gemeinschaft (EAC) auf ihrem Gipfeltreffen gelangt ist, nämlich dass die erforderlichen Voraussetzungen für die Durchführung der Wahlen nicht gegeben sind und dass die Wahlen daher unbedingt verschoben werden sollten, soweit die Verfassung dies erlaubt. Die EU erinnert daran, dass ihre Unterstützung für den Wahlprozess und die tatsächliche Anwesenheit ihrer Wahlbeobachtungsmission eng daran geknüpft sind, dass diese Voraussetzungen gegeben sind. Sowohl die Mehrheit als auch die Opposition müssen ihrer Verantwortung gerecht werden und ein für die Durchführung von Wahlen geeignetes Umfeld schaffen. In diesem Zusammenhang betont die EU, wie wichtig der zwischen der Regierung und allen politischen Akteuren im März 2013 vereinbarte Fahrplan zur Vorbereitung demokratischer und freier Wahlen in Burundi ist.
5. Die EU unterstützt uneingeschränkt die Bemühungen der Vereinten Nationen und insbesondere des Sondergesandten des Generalsekretärs für die Region der Großen Seen, Saïd Djinnit, sowie die Aktion der Afrikanischen Union (AU) unter Leitung des ehemaligen togoischen Premierministers Edem Kodjo und die Initiativen der Ostafrikanischen Gemeinschaft, die darauf ausgerichtet sind, den Dialog zwischen den Parteien zu erleichtern und die Rückkehr zur Stabilität zu gewährleisten. Sie wird die Beratungen auf dem nächsten EAC-Gipfeltreffen mit Interesse verfolgen.
Die EU ist bereit, einen Beitrag zu diesen Bemühungen zu leisten und fordert alle Beteiligten in Burundi auf, sich aufrichtig, auf geeigneter Ebene und im Geiste der Kompromissbereitschaft und der Versöhnung an diesem Dialog zu beteiligen. Sie begrüßt ganz besonders, dass die AU beschlossen hat, so rasch wie möglich Menschenrechtsbeobachter nach Burundi zu entsenden, damit diese über Verstöße berichten und auf örtlicher Ebene Konfliktlösungsmaßnahmen ergreifen.
6. Sorge bereiten der EU zudem die Massenvertreibungen infolge der politischen Spannungen sowie die Verschlechterung der humanitären Lage, von der vor allem schutzbedürftige Gruppen, insbesondere Frauen und Kinder, betroffen sind. Dies ist aus ihrer Sicht ein großes Risiko für die ohnehin schon geschwächte Region. Sie bekräftigt, dass sie die Anstrengungen der humanitären Helfer in der Region sowie die benachbarten Länder, die sich bemühen, die vor der Unsicherheit und Gewalt fliehenden Menschen bei sich aufzunehmen, unterstützt.
7. Die EU erinnert daran, dass ihre Partnerschaft mit Burundi auf dem Cotonou-Abkommen beruht. Beide Seiten müssen sich an dieses Abkommen halten und dafür sorgen, dass die daraus erwachsenden Verpflichtungen, insbesondere was die Achtung der Menschenrechte anbelangt, erfüllt werden. Dank der Bestimmungen des Abkommens konnte seit mehreren Monaten ein verstärkter politischer Dialog mit den burundischen Behörden geführt werden. Abhängig von den weiteren Entwicklungen ist die EU bereit, die Annahme etwaiger Maßnahmen, auch im Bereich der Zusammenarbeit, in Betracht zu ziehen. Sie ist fest entschlossen, gegebenenfalls mit Unterstützung des VN-Sicherheitsrates alle Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um den burundischen Akteuren, die durch ihr Verhalten zur Fortsetzung der Gewalt beitragen und die Suche nach einer politischen Lösung behindern, das Handwerk zu legen. Sie betont, dass es für die Personen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, keine Straflosigkeit geben darf, sondern dass sie vor Gericht zur Verantwortung gezogen werden müssen.