Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) des Rates hat am 7. Oktober 2015 die Einigung zwischen dem luxemburgischen Vorsitz und den Vertretern des Europäischen Parlaments über die Aktualisierung der Binnenmarktvorschriften für persönliche Schutzausrüstungen, Gasverbrauchseinrichtungen und Seilbahnen im Hinblick auf eine weitere Verbesserung der Sicherheit der Verbraucher und die Gewährleistung fairer Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen gebilligt.
Mit den neuen Vorschriften soll auch die Marktaufsicht durch die Behörden ohne unnötige Verwaltungslasten und Kosten für die Wirtschaft verbessert werden.
Etienne Schneider, der stellvertretende Premierminister und Minister für Wirtschaft Luxemburgs, erklärte dazu: "Ich bin der Überzeugung, dass die Binnenmarktpolitik und die Strategien für den Verbraucherschutz untrennbar miteinander verbunden sind. Die Einigung über diese neuen Vorschriften ist ein hervorragendes Beispiel für die Anwendung der Grundsätze der besseren Rechtsetzung, für deren Förderung im Binnenmarkt sich der luxemburgische Vorsitz entschlossen einsetzt."
Persönliche SchutzausrüstungenPersönliche Schutzausrüstungen sollen vor allen Arten von Gefahren (z.B. Hitze, Flammen, Chemikalien, fliegende Teilchen, mechanische Stöße usw.) in unterschiedlichen Umgebungen (zu Hause, am Arbeitsplatz oder beim Sport) schützen.
Beispiele hierfür sind: Kopf-/Ohren-/Augenschutz (Helme, Ohrenschützer, Brillen), Atemschutz (Gas- und Staubmasken), Körperschutz (Chemikalkleidung, Motorradschutzkleidung und Warnwesten), Hand-/Bein-/Fußschutz (Handschuhe für Gartenarbeiten, Knieschoner, Sicherheitsschuhe). Topfhandschuhe fallen auch in den Geltungsbereich der neuen Verordnung; Spülhandschuhe zur privaten Verwendung sind jedoch davon ausgenommen.
Mit der neuen Verordnung werden die derzeit gemäß der Richtlinie 89/686/EWG geltenden Vorschriften aktualisiert. Sie gelten für jedes Erzeugnis, das erstmals auf dem Markt der EU in Verkehr gebracht und/oder in Betrieb genommen werden soll.
Sie legen die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen und die Konformitätsbewertungsverfahren fest, die von den Herstellern einzuhalten sind. Die Verfahren hängen von der Schwere des Risikos ab. Die "CE-Kennzeichnung" wird auf Produkten aufgebracht, die diesen harmonisierten grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen genügen.
GasverbrauchseinrichtungenZiel der neuen Verordnung ist es sicherzustellen, dass Gasverbrauchseinrichtungen und Armaturen harmonisierten Anforderungen entsprechen, die für ein hohes Maß an Schutz für Gesundheit und Sicherheit von Personen, Haustieren und Sachen und für die rationelle Nutzung von Energie sorgen.
Zu typischen Gasverbrauchseinrichtungen gehören Heizkessel, Gasherde/Backöfen/Grillgeräte und Terrassenheizer.
Nach der neuen Verordnung erhalten sowohl Gasverbrauchseinrichtungen als auch Armaturen eine EU-weit standardisierte Leistungserklärung und fallen somit unter die gleiche Regelung.
Die Verordnung wird die derzeit geltenden Vorschriften im Rahmen der Richtlinie über Gasverbrauchseinrichtungen (2009/142/EG) aktualisieren. Sie gelten für Geräte, die in der EU in Verkehr gebracht und/oder zum ersten Mal in Betrieb genommen werden.
SeilbahnenBei den Haupttypen von Seilbahnen handelt es sich um Standseilbahnen, Gondelbahnen, kuppelbare Sesselbahnen, fixgeklemmte Sesselbahnen, Pendelbahnen, Funitels, kombinierte Anlagen (bestehend aus mehreren Seilbahntypen, z.B. Gondelbahnen und Sesselbahnen) sowie Schlepplifte.
Deren Sicherheits-, Umwelt- und Marktanforderungen sind derzeit in der Richtlinie 2000/9/EG geregelt. Der Antrieb über Seile sowie die Funktion der Fahrgastbeförderung sind die Hauptkriterien für die Bestimmung des Geltungsbereichs der Richtlinie, die für Anlagen gilt, die ab dem 3. Mai 2004 gebaut und in Betrieb genommen wurden.
Die neue Verordnung ersetzt die Richtlinie 2000/9/EG, um eine größere Einheitlichkeit in den EU-Harmonisierungsvorschriften für Industrieprodukte sicherzustellen.
Seilbahnen sind auf die Bedingungen vor Ort abgestimmte Einzelprodukte und an eine ortsfeste Infrastruktur und mobile Maschinen gekoppelt. Sicherheitsbauteile und Teilsysteme unterliegen den Regeln für den freien Warenverkehr sowie der Konformitätsbewertung und der Konformitätserklärung.
Weiteres VorgehenDas Europäische Parlament wird in erster Lesung über die drei Verordnungen abstimmen, bevor der Rat sie förmlich annehmen kann; anschließend werden sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Der Rat hat am 1. Oktober 2015 einen Beschluss über den Abschluss des Freihandelsabkommens der EU mit Südkorea angenommen.
Das im Oktober 2010 unterzeichnete Abkommen sieht die schrittweise Liberalisierung des Handels mit Waren und Dienstleistungen vor. Es enthält Regeln zu handelsbezogenen Fragen, wie Wettbewerb und staatliche Beihilfen, Rechte des geistigen Eigentums und öffentliches Beschaffungswesen.
Es ist das erste einer neuen Generation von Freihandelsabkommen und das erste Handelsabkommen der EU mit einem asiatischen Land.
Alle Mitgliedstaaten der EU haben das Abkommen ratifiziert, so dass es nun abgeschlossen werden kann. Die meisten Bestimmungen des Abkommens werden bereits seit dem 1. Juli 2011 vorläufig angewendet.
Südkorea ist der zehntgrößte Exportpartner der EU, und die EU der viertgrößte Exportpartner Südkoreas.
Öffnung des Handels, Verbesserung des Marktzugangs, Beseitigung nichttarifärer HemmnisseDie meisten Zölle wurden im Juli 2011 aufgehoben, als sich beide Parteien verpflichteten, innerhalb von fünf Jahren 98,7 % der Zölle (Handelswert) abzuschaffen. Ab dem 1. Juli 2016 werden nur noch für einige wenige landwirtschaftliche Erzeugnisse Einfuhrzölle erhoben.
Das Abkommen eröffnet neue Möglichkeiten des Marktzugangs für Dienstleistungen und Investitionen. Es enthält besondere Vorschriften für elektronische Geräte, Kraftfahrzeuge und Fahrzeugteile, Arzneimittel, medizinische Geräte und Chemikalien, so dass auch nichttarifäre Handelshemmnisse beseitigt werden. Handelspolitische Schutzmaßnahmen, technische Handelshemmnisse, gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen sowie Zoll- und Handelserleichterungen werden ebenfalls erfasst.
Dem Abkommen sind Protokolle über Ursprungsregeln und über Amtshilfe im Zollbereich sowie über kulturelle Zusammenarbeit beigefügt. Es enthält auch Bestimmungen über Handel und nachhaltige Entwicklung, die sowohl sozialen als auch ökologischen Belangen Rechnung tragen.
UmsetzungEin Handelsausschuss überwacht die Umsetzung des Abkommens sowie die Handelsbeziehungen im Allgemeinen. Auch ein Streitbeilegungsverfahren ist vorgesehen. Der Handelsausschuss erstattet einem Gemischten Ausschuss Bericht, der auf Grundlage eines Rahmenabkommens EU–Südkorea, mit dem das Freihandelsabkommen verknüpft ist, eingesetzt wird.
Der Beschluss wurde ohne Aussprache auf einer Tagung des Rates (Wettbewerbsfähigkeit) angenommen.
Die Diskussion über den Umgang mit der Flüchtlingskrise hat neue Brüche in der EU offenbart. Bei dem Sondertreffen der EU-Innenminister am Dienstag verweigerten Tschechien, Rumänien, die Slowakei und Ungarn eine gemeinsame Regelung zur Verteilung von 120.000 Flüchtlingen aus den stärksten betroffenen Staaten.
Drohungen, Beleidigungen, düstere Szenarien: Die Parlamentswahl in Katalonien am Sonntag versetzt ganz Spanien in Wallung - und Teile der EU mit dazu. Denn das, was eigentlich nur eine Regionalwahl sein sollte, mutierte zu einem Votum über eine Abspaltung Kataloniens vom spanischen Staat.
Kurz vor dem Sondergipfel zur Flüchtlingskrise wird die EU-Kommission 40 Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und 18 weitere EU-Länder einleiten. Der Grund: Verstöße gegen EU-Regeln zur Asylpolitik.
Zwei Tage nach dem Sieg seiner Syriza-Partei bei der Parlamentswahl in Griechenland hat Ministerpräsident Alexis Tsipras seine neue Regierung gebildet.
Der Verfassungsschutz warnt vor eine Radikalisierung von Flüchtlingen durch in Deutschland lebende Islamisten.
Wegen der schwachen globalen Konjunkturaussichten sind nach Einschätzung des Internationalen Währungsfonds (IWF) die Entwicklungsziele der Vereinten Nationen in Gefahr.
Angesichts jüngster Entscheidungen der ungarischen Regierung in der Flüchtlingskrise verlangt die liberale ALDE-Fraktion im Europaparlament die Anwendung des berüchtigten Artikel-7-Verfahrens, von prominenten EU-Politikern auch als "nukleare Option" bezeichnet.
Die EU-Verordnung REACH soll Mensch und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien schützen. Aber in einigen Bereichen gibt es bereits effizientere Gesetze, mahnt die Industrie: Das "Breitband-Antibiotikum" REACH schade Europas Wirtschaft und der Glaubwürdigkeit der Juncker-Kommission, meint Experte Martin Wieske.