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Europäische Union

Bert Koenders engage au nom de l’UE le dialogue sur la migration avec le Mali, le Sénégal et...

EU-Ratspräsidentschaft - Thu, 17/03/2016 - 10:11
Le ministre néerlandais des Affaires étrangères, Bert Koenders, a été chargé par la Haute représentante Federica Mogherini d’engager avec le Mali, le Sénégal et le Ghana un dialogue politique sur la migration. C’est dans ce but qu’il se rendra dans ces trois pays entre le 14 et le 17 avril prochains. Les Pays-Bas assurent actuellement la présidence du Conseil de l’Union européenne.
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Highlights - Securing commercial shipping lanes against piracy - Subcommittee on Security and Defence

On 16 March, SEDE held an exchange of views on securing commercial shipping lanes against piracy with representatives from EU NAVFOR Somalia, the Baltic and International Maritime Council and the European Commission. Please find below the presentations by the speakers.
Further information
Draft agenda and meeting documents
Presentation by Simon Church, Industry Liaison Officer EU NAVFOR
Presentation by Giles Noakes, Chief Maritime Security Officer, BIMCO
Source : © European Union, 2016 - EP
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Press release - EU-US “Privacy Shield”: MEPs to examine new deal on transatlantic data transfers - Committee on Civil Liberties, Justice and Home Affairs

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Thu, 17/03/2016 - 10:07
The new “Privacy Shield” framework on EU-US transfers of personal data by private firms, which is to replace the former "Safe Harbour" one, will be debated by Civil Liberties Committee MEPs in a hearing on Thursday afternoon. Austrian citizen Max Schrems, whose court case against facebook led to Safe Harbour's downfall, the US lead negotiator, the EU Data Protection Supervisor, representatives from the Article 29 Working Party, the European Commission and others will all be quizzed on the deal.
Committee on Civil Liberties, Justice and Home Affairs

Source : © European Union, 2016 - EP
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Video einer Ausschusssitzung - Mittwoch, 16. März 2016 - 15:05 - Unterausschuss für Sicherheit und Verteidigung

Dauer des Videos : 155'
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Haftungsausschluss : Die Verdolmetschung der Debatten soll die Kommunikation erleichtern, sie stellt jedoch keine authentische Aufzeichnung der Debatten dar. Authentisch sind nur die Originalfassungen der Reden bzw. ihre überprüften schriftlichen Übersetzungen.
Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
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Erklärung EU-Türkei, 18. März 2016

Europäischer Rat (Nachrichten) - Thu, 17/03/2016 - 10:00

Heute sind die Mitglieder des Europäischen Rates mit ihrem türkischen Amtskollegen zusammengekommen. Es war das dritte Treffen seit November 2015 zur Vertiefung der Beziehungen zwischen der Türkei und der EU und zur Bewältigung der Migrationskrise.

Die Mitglieder des Europäischen Rates haben dem türkischen Volk ihr tiefstes Mitgefühl nach dem Bombenanschlag vom Sonntag in Ankara ausgesprochen. Sie haben diese abscheuliche Tat aufs Schärfste verurteilt und bekräftigt, dass sie den Kampf gegen den Terrorismus in all seinen Formen weiterhin unterstützen werden.

Die Türkei und die Europäische Union haben abermals betont, dass sie entschlossen sind, ihren gemeinsamen Aktionsplan vom 29. November 2015 umzusetzen. Viele Fortschritte wurden bereits erreicht; so hat die Türkei ihren Arbeitsmarkt für Syrer, die unter vorübergehendem Schutz stehen, geöffnet, es wurden neue Visabedingungen für Syrer und Staatsangehörige anderer Staaten eingeführt, die türkische Küstenwache und die türkische Polizei haben ihre Sicherheitsmaßnahmen intensiviert, und der Informationsaustausch wurde verstärkt. Überdies hat die Europäische Union mit der Auszahlung der 3 Milliarden Euro aus der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei für konkrete Projekte begonnen, und die Arbeiten zur Visaliberalisierung und die Beitrittsgespräche sind vorangekommen, einschließlich der Eröffnung des Kapitels 17 im vergangenen Dezember. Am 7. März 2016 hat sich die Türkei des Weiteren einverstanden erklärt, die rasche Rückführung aller Migranten zu akzeptieren, die keinen internationalen Schutz benötigen und von der Türkei aus nach Griechenland einreisen, und alle in türkischen Gewässern aufgegriffenen irregulären Migranten zurückzunehmen. Die Türkei und die EU haben zudem vereinbart, weiter verstärkt gegen Schleuser vorzugehen, und den NATO-Einsatz in der Ägäis begrüßt.

Gleichwohl sind sich die Türkei und die EU bewusst, dass weitere rasche und entschlossene Anstrengungen erforderlich sind.

Um das Geschäftsmodell der Schleuser zu zerschlagen und den Migranten eine Alternative zu bieten, damit sie nicht ihr Leben aufs Spiel setzen, haben die EU und die Türkei heute beschlossen, die irreguläre Migration aus der Türkei in die EU zu beenden. Um dieses Ziel zu erreichen, haben sie die folgenden zusätzlichen Maßnahmen vereinbart:

1) Alle neuen irregulären Migranten, die ab dem 20. März 2016 von der Türkei auf die griechischen Inseln gelangen, werden in die Türkei rückgeführt. Hierbei wird das EU-Recht und das Völkerrecht uneingeschränkt gewahrt, so dass jegliche Art von Kollektivausweisung ausgeschlossen ist. Alle Migranten werden nach den einschlägigen internationalen Standards und in Bezug auf den Grundsatz der Nicht-Zurückweisung geschützt. Es handelt sich hierbei um eine vorübergehende und außerordentliche Maßnahme, die zur Beendigung des menschlichen Leids und zur Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung erforderlich ist. Migranten, die auf den griechischen Inseln ankommen, werden ordnungsgemäß registriert, und alle Asylanträge werden von den griechischen Behörden gemäß der Asylverfahrensrichtlinie auf Einzelfallbasis bearbeitet, in Zusammenarbeit mit dem UNHCR. Migranten, die kein Asyl beantragen oder deren Antrag gemäß der genannten Richtlinie als unbegründet oder unzulässig abgelehnt wird, werden in die Türkei rückgeführt. Mit Unterstützung durch Organe und Agenturen der EU ergreifen die Türkei und Griechenland die notwendigen Maßnahmen und vereinbaren alle erforderlichen bilateralen Regelungen, einschließlich der Präsenz türkischer Beamter auf griechischen Inseln sowie griechischer Beamter in der Türkei ab dem 20. März 2016, um die Verbindungsarbeit sicherzustellen und dadurch das reibungslose Funktionieren dieser Regelungen zu erleichtern. Die Kosten für die Aktionen zur Rückführung irregulärer Migranten werden von der EU übernommen.

2) Für jeden von den griechischen Inseln in die Türkei rückgeführten Syrer wird ein anderer Syrer aus der Türkei in der EU neu angesiedelt, wobei die VN-Kriterien der Schutzbedürftigkeit berücksichtigt werden. Mit Unterstützung der Kommission, von Agenturen der EU und anderen Mitgliedstaaten sowie des UNHCR wird ein Mechanismus eingeführt werden, durch den die Anwendung dieses Grundsatzes von demselben Tag an , an dem die Rückführungen beginnen, sichergestellt wird. Vorrang erhalten Migranten, die vorher noch nicht irregulär in die EU eingereist sind und dies auch nicht versucht haben. Auf Seiten der EU wird die Neuansiedlung nach diesem Mechanismus zunächst durch die Einlösung der Verpflichtungen stattfinden, die die Mitgliedstaaten in den Schlussfolgerungen der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 20. Juli 2015 eingegangen sind; demnach stehen noch 18 000 Plätze für die Neuansiedlung zur Verfügung. Weiterer Neuansiedlungsbedarf wird mit einer ähnlichen freiwilligen Vereinbarung bis zu einer Grenze von 54 000 zusätzlichen Personen gedeckt werden. Die Mitglieder des Europäischen Rates begrüßen die Absicht der Kommission, eine Änderung des Umsiedlungsbeschlusses vom 22. September 2015 vorzuschlagen, die ermöglichen soll, dass für jede Neuansiedlungsverpflichtung, die im Rahmen dieser Vereinbarung übernommen wird, die Zahl der im Rahmen dieses Beschlusses nicht vergebenen Plätze entsprechend verringert werden kann. Sollten diese Vereinbarungen nicht zur angestrebten Beendigung der irregulären Migration führen und nähert sich die Anzahl der Rückführungen den oben diesbezüglich vorgesehenen Zahlen, so wird dieser Mechanismus überprüft. Sollte die Anzahl der Rückführungen die oben vorgesehenen Zahlen übersteigen, wird dieser Mechanismus eingestellt.

3) Die Türkei wird alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass neue See- oder Landrouten für die illegale Migration von der Türkei in die EU entstehen, und sie wird zu diesem Zweck mit den Nachbarstaaten sowie mit der EU zusammenarbeiten.

4) Sobald die irregulären Grenzüberquerungen zwischen der Türkei und der EU enden oder zumindest ihre Zahl erheblich und nachhaltig zurückgegangen ist, wird eine Regelung für die freiwillige Aufnahme aus humanitären Gründen aktiviert. Die EU-Mitgliedstaaten werden einen freiwilligen Beitrag zu dieser Regelung leisten.

5) Der Fahrplan für die Visaliberalisierung wird hinsichtlich aller beteiligten Mitgliedstaaten beschleunigt vollzogen, damit die Visumpflicht für türkische Staatsangehörige spätestens Ende Juni 2016 aufgehoben werden kann, sofern alle Benchmarks erfüllt wurden. Im Hinblick darauf wird die Türkei die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die verbleibenden Anforderungen zu erfüllen, damit die Kommission im Anschluss an die erforderliche Bewertung der Einhaltung der Benchmarks bis Ende April einen geeigneten Vorschlag unterbreiten kann, auf dessen Grundlage das Europäische Parlament und der Rat einen endgültigen Beschluss fassen können.

6) Die EU wird in enger Zusammenarbeit mit der Türkei die Auszahlung der im Rahmen der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei ursprünglich zugewiesenen 3 Milliarden Euro weiter beschleunigen und Mittel für weitere Projekte für Personen, die vorübergehenden Schutz genießen, bereitstellen; diese Projekte werden mit einem zügigen Beitrag der Türkei vor Ende März bestimmt. Eine erste Liste konkreter Projekte für Flüchtlinge, insbesondere Projekte in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Infrastruktur, Lebensmittelversorgung und sonstige Lebenshaltungskosten, die rasch aus der Fazilität finanziert werden können, werden innerhalb einer Woche gemeinsam bestimmt. Sobald diese Mittel nahezu vollständig ausgeschöpft sind, wird die EU - sofern die vorgenannten Verpflichtungen erfüllt worden sind - zusätzliche Mittel für die Fazilität in Höhe von weiteren 3 Milliarden Euro bis Ende 2018 mobilisieren.

7) Die EU und die Türkei haben die laufenden Arbeiten zum Ausbau der Zollunion begrüßt.

8) Die EU und die Türkei bekräftigten ihre Entschlossenheit zur Neubelebung des Beitrittsprozesses gemäß ihrer gemeinsamen Erklärung vom 29. November 2015. Sie begrüßen die am 14. Dezember 2015 erfolgte Eröffnung von Kapitel 17 und haben beschlossen, als nächsten Schritt Kapitel 33 während des niederländischen Vorsitzes zu eröffnen. Sie begrüßen es, dass die Kommission diesbezüglich im April einen Vorschlag vorlegen wird. Die Vorbereitungsarbeiten für die Eröffnung anderer Kapitel werden unbeschadet der Standpunkte der Mitgliedstaaten im Einklang mit den geltenden Regeln beschleunigt fortgesetzt werden.

9) Die EU und ihre Mitgliedstaaten werden mit der Türkei bei allen gemeinsamen Anstrengungen zur Verbesserung der humanitären Bedingungen in Syrien, hier insbesondere in bestimmten Zonen nahe der türkischen Grenze, zusammenarbeiten, damit die ansässige Bevölkerung und die Flüchtlinge in sichereren Zonen leben können.

Alle diese Elemente sollen gleichzeitig vorangebracht und auf monatlicher Basis gemeinsam kontrolliert werden.

Die EU und die Türkei haben beschlossen, im Einklang mit der gemeinsamen Erklärung vom 29. November 2015 bei Bedarf erneut zusammenzukommen.

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Latest news - The next SEDE meeting - Subcommittee on Security and Defence

will take place on Wednesday 20 April, 9:00-12:30 and 15:00-18:30, and Thursday 21 April, 9:00-12:30 in Brussels.


Organisations or interest groups who wish to apply for access to the European Parliament will find the relevant information below.


Further information
watch the meeting live
Access rights for interest group representatives
Source : © European Union, 2016 - EP
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European summit on mentoring

EU-Ratspräsidentschaft - Thu, 17/03/2016 - 09:07
Mentoring is a proven tool, not only in tackling youth unemployment, early school leaving and the low level of interest in vocational education, but also for contributing to academic and entrepreneurial excellence. The number of mentoring programmes is therefore rising fast, not only in the Netherlands, but also in the rest of Europe.
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Artikel - Waffenkontrolle: EU-Abgeordnete debattieren mit Experten über neue Vorschriften

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Wed, 16/03/2016 - 18:11
Allgemeines : Nach den Terroranschlägen von Paris im November hat die EU-Kommission eine Überarbeitung der Gesetze vorgeschlagen, um den Erwerb von Feuerwaffen in der Europäischen Union zu erschweren. Am Dienstag (15.3.) debattierte der Binnenmarktausschuss mit Experten über die Vorschläge der EU-Kommission zur Waffenkontrolle.

Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
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Amendments 1 - 29 - Implementation of the UN Convention on the Rights of Persons with Disabilities with special regard to the Concluding Observations of the UN CRPD Committee - PE 578.690v01-00 - Committee on Foreign Affairs

AMENDMENTS 1 - 29 - Draft opinion Implementation of the UN Convention on the Rights of Persons with Disabilities with special regard to the Concluding Observations of the UN CRPD Committee
Committee on Foreign Affairs

Source : © European Union, 2016 - EP
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Geplanter Flüchtlingspakt der EU mit der Türkei ist heftig umstritten

EuroNews (DE) - Wed, 16/03/2016 - 17:21
Knapp vor Beginn eines Gipfeltreffens zur "Flüchtlingsfrage":http://de.euronews.com/2016/03/16/fluchtlingskrise-merkel-schamt-sich-fur-europa/ haben…
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Press release - MEPs want EU embassies and consulates to grant asylum seekers humanitarian visas - Committee on Civil Liberties, Justice and Home Affairs

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Wed, 16/03/2016 - 16:11
To dissuade refugees from putting their lives at risk by entrusting them to people smugglers, EU consulates and embassies should be allowed to issue humanitarian visas to persons seeking international protection, said Civil Liberties Committee MEPs voting on an update of the EU Visa Code on Wednesday. These visas would enable holders to enter the country issuing the visa in order to apply for asylum.
Committee on Civil Liberties, Justice and Home Affairs

Source : © European Union, 2016 - EP
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Video einer Ausschusssitzung - Mittwoch, 16. März 2016 - 09:32 - Unterausschuss für Sicherheit und Verteidigung

Dauer des Videos : 162'
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Haftungsausschluss : Die Verdolmetschung der Debatten soll die Kommunikation erleichtern, sie stellt jedoch keine authentische Aufzeichnung der Debatten dar. Authentisch sind nur die Originalfassungen der Reden bzw. ihre überprüften schriftlichen Übersetzungen.
Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
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EU-Türkei: UN-Hochkommissar äußert Zweifel am Respekt der Menschenrechte von Flüchtlingen

EuroNews (DE) - Wed, 16/03/2016 - 12:25
Euronews-Korrespondent James Franey hat mit dem UN-Hochkommissar für Menschenrechte über den geplanten Deal der EU mit der Türkei in der…
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Pressemitteilung - EU-Zentralregister für Asylwerber und nationale Verteilschlüssel - Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Wed, 16/03/2016 - 11:57
Angesichts des bisherigen Scheiterns des EU-Asylsystems, die weiterhin wachsende Anzahl eintreffender Migranten zu bewältigen, ist eine radikale Reform der sogenannten Dublin-Regeln notwendig. Dies forderten die Abgeordneten des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres am Mittwoch. Grundlage des neuen Schemas, das eine Aufnahmequote für jedes EU-Land enthalten könnte, wären “Hotspots”, von denen aus die Flüchtlinge verteilt werden sollten.
Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres

Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
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Press release - Google, Apple, IKEA and McDonalds probed by Tax Rulings II Committee - Special Committee on Tax Rulings and Other Measures Similar in Nature or Effect (TAXE 2)

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Wed, 16/03/2016 - 11:16
Google, Apple, Inter-IKEA Group and McDonald's would welcome more clarity and certainty about their tax liabilities in the EU, but they are concerned about the administrative compliance costs and reluctant to see tax data being made public. So said their representatives at a public hearing, held by Parliament's Special Committee on Tax Rulings II on Tuesday, to elicit their views on recent and upcoming proposed legislation on corporate tax.
Special Committee on Tax Rulings and Other Measures Similar in Nature or Effect (TAXE 2)

Source : © European Union, 2016 - EP
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Änderungsanträge 1 – 88 - Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik der Philippinen andererseits - PE 577.014v01-00 - Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

ÄNDERUNGSANTRÄGE 1 – 88 - Entwurf eines Berichts mit einem nichtlegislativen Entschließungsantrag zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Union – des Rahmenabkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik der Philippinen andererseits
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
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30/2016 : 16. März 2016 - Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-100/15

Dextro Energy / Kommission
Umwelt und Verbraucher
Das Gericht bestätigt, dass mehrere gesundheitsbezogene Angaben zu Glucose nicht zugelassen werden können

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29/2016 : 16. März 2016 - Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-201/14

The Body Shop International / OHMI - Spa Monopole (SPA WISDOM)
Geistiges und gewerbliches Eigentum
The Body Shop kann "SPA WISDOM" nicht als Gemeinschaftsmarke eintragen lassen

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L’UE signe avec le Pérou un accord d’exemption de visa

EU-Ratspräsidentschaft - Wed, 16/03/2016 - 10:05
Le 14 mars 2016, l’UE a signé avec le Pérou un accord d’exemption de visa pour les séjours de courte durée, lors d’une cérémonie qui s’est déroulée à Bruxelles. L’accord a été signé au nom de l’UE par Bert Koenders, ministre néerlandais des Affaires étrangères et président du Conseil, et par Dimitris Avramopoulos, membre de la Commission chargé de la migration, des affaires intérieures et de la citoyenneté.
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Schlussfolgerungen des Rates zum Kooperations- und Überprüfungsmechanismus

Europäischer Rat (Nachrichten) - Wed, 16/03/2016 - 09:50

             Der Rat bekräftigt seine früheren Schlussfolgerungen und begrüßt die Berichte der Kommission über die Fortschritte Bulgariens und Rumäniens im Rahmen des Kooperations- und Überprüfungsmechanismus (CVM). Der Rat spricht der Kommission seine Anerkennung für ihre Arbeit und für die angewandte Methode aus und teilt die in diesen Berichten enthaltenen objektiven und ausgewogenen Analyseergebnisse und Empfehlungen voll und ganz. In diesem Zusammenhang stellt der Rat mit Genugtuung fest, dass Bulgarien und Rumänien im Rahmen des Mechanismus weiterhin gut mit der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten zusammenarbeiten. 

             Der Rat betont erneut, dass er an den Werten und Grundsätzen der EU festhält. Nach wie vor gilt es, die Reformen unter Konzentration auf nachhaltige Ergebnisse und eine überzeugende und überprüfbare Erfolgsbilanz umzusetzen, damit die Bürger uneingeschränkt in den Genuss aller Möglichkeiten kommen können, die sich aus der EU-Mitgliedschaft ergeben. In dieser Hinsicht bekräftigt der Rat auch, dass es einer breiten und vorbehaltlosen politischen Unterstützung dieser Reformen bedarf, um die Ziele, die im Rahmen des Mechanismus vorgegeben sind, zu erreichen. 

             Der Rat stellt fest, dass ermutigende Schritte unternommen worden sind, um den Reformprozess wieder in Gang zu bringen, wenngleich die Reformen generell in Bulgarien dringend schneller vorangetrieben werden müssen. Zu erwähnen ist hier die Besetzung von Führungspositionen im Justizwesen. Einigen lobenswerten Initiativen, insbesondere der vom Parlament im Dezember 2015 mit breiter Mehrheit verabschiedeten Verfassungsänderung, die ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Reform des Obersten Justizrats ist, sollten nun weitere Taten folgen. Jetzt gilt es sicherzustellen, dass die wichtigen umfassenden Reformstrategien für das Justizwesen und die Korruptionsbekämpfung umgesetzt werden, und darüber zu wachen, dass konkrete Ergebnisse erzielt werden. 

             Der Rat begrüßt, dass die Regierung ihren politischen Reformwillen bekundet hat, doch ist ein breiterer und vorbehaltloser politischer Konsens über die Unterstützung des Reformprozesses erforderlich, damit mehr konkrete und nachhaltige Reformanstrengungen unternommen werden. Die Kommission hat in ihrer Gesamtbewertung erneut auf einige Punkte hingewiesen, bei denen Handlungsbedarf besteht. Bulgarien sollte sich in erster Linie bemühen, die Kontroverse über den politischen Einfluss auf das Justizwesen zu beenden und die Integritätsprobleme bei Ernennungen zu beheben; zudem gilt es, die Aufsicht zu verbessern und Mängel zu beseitigen und für die wirksame Umsetzung von Gerichtsurteilen zu sorgen. Nach wie vor ist es unbedingt erforderlich, dass die Reform des Obersten Justizrats und der Staatsanwaltschaft vorangetrieben wird und die Justizinspektion mehr Befugnisse erhält. Der Rat stellt zudem fest, dass Bulgarien bei der Bekämpfung der Korruption und der organisierten Kriminalität kaum Fortschritte vorweisen kann. 

             Der Rat fordert Bulgarien nachdrücklich auf, auf Grundlage der bisherigen Fortschritte und der bestehenden strategischen Planung Bulgariens noch mehr Anstrengungen zu unternehmen, um allen in dem Kommissionsbericht enthaltenen Empfehlungen nachzukommen, und erwartet, dass konkrete Schritte eingeleitet und spürbare Fortschritte erzielt werden, noch bevor der nächste Kommissionsbericht vorliegt. 

Bulgarien sollte generell seinen politischen Willen, Reformen herbeizuführen und spürbare Fortschritte zu erzielen, konsolidieren und vertiefen, unter anderem, indem es die Unabhängigkeit, Rechenschaftspflicht und Integrität der Justiz verbessert und sichert; zudem sollte es das Justizsystem weiter reformieren und dabei auch die Staatsanwaltschaft einer unabhängigen Überprüfung unterziehen, bei der die bereits durchgeführten Reformmaßnahmen zu berücksichtigen sind. In dieser Hinsicht sollte es sich vor allem bemühen, die Reform des Obersten Justizrates weiter voranzutreiben, die Justizinspektion zu verstärken und das Strafrecht zu modernisieren. Die Bekämpfung der Korruption, insbesondere der Korruption auf hoher Ebene, muss verstärkt werden, damit konkrete und nachhaltige Ergebnisse erzielt werden, auch was die Gewährleistung einer größeren Transparenz bei öffentlichen Ausschreibungen anbelangt. Absoluten Vorrang sollte die Verabschiedung eines neuen Antikorruptionsgesetzes haben, mit dem die erklärten Absichten der Antikorruptionsstrategie umgesetzt werden. Hierzu zählt u.a. die rasche Einrichtung einer zentralen Antikorruptionsbehörde, die mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet ist und über ein starkes unabhängiges Mandat zur Bekämpfung der Korruption auf hoher Ebene verfügt. Was die Bekämpfung der organisierten Kriminalität betrifft, so sind noch mehr Anstrengungen erforderlich, insbesondere eine professionellere Strafverfolgung sowie nachhaltige, wirksame und erfolgreiche Ermittlungen, gefolgt von abschreckenden Sanktionen; dabei sollte gegebenenfalls mit anderen Mitgliedsstaaten der EU zusammengearbeitet werden. Auch müssen die Probleme, die derzeit die Arbeit der im Innenministerium angesiedelten Direktion für organisierte Kriminalität und der Kommission für die Einziehung unrechtmäßig erworbener Vermögenswerte behindern, rasch beseitigt werden. 

             Der Rat stellt mit Genugtuung fest, dass Rumänien in vielen Bereichen weiterhin erhebliche Fortschritte erzielt, was ein Zeichen dafür ist, dass der Erfolg der Reformen zunehmend von Dauer ist. Bei ihrem Vorgehen gegen die Korruption auf höchster Ebene legen die wichtigsten Justiz- und Integritätsbehörden nach wie vor eine beeindruckende Entschlossenheit an den Tag. Die Professionalität hat im gesamten rumänischen Justizwesen weiter zugenommen. Insgesamt ist der Rat der Auffassung, dass es Rumänien, wenn es an seinen gegenwärtigen Reformbestrebungen festhält, die Fortschritte weiter konsolidiert und die CVM-Ziele bei seinen nationalen Maßnahmen und Strategien durchgängig berücksichtigt, gelingen wird, die erforderliche Nachhaltigkeit und Unumkehrbarkeit der Reformen sicherzustellen und somit die Ziele des Mechanismus zu erreichen. 

Der Rat bekräftigt zudem, dass es einer breiten und vorbehaltlosen politischen Unterstützung der Reformen von Seiten aller öffentlichen Institutionen und politischen Akteure bedarf. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Korruptionsbekämpfung auf allen Ebenen, die Achtung der Unabhängigkeit der Justiz und die anderen Integritätsprobleme, die in dem Bericht erwähnt werden. Der Rat weist darauf hin, dass sich die entscheidende Gelegenheit bietet, mit einer transparenten und auf Leistung beruhenden Besetzung von Führungspositionen im Justizwesen und der Überprüfung der Kandidaten für die nächsten Wahlen in dieser Hinsicht weitere Fortschritte zu erzielen. Er fordert Rumänien auf, den Aktionsplan 2015-2020 für die Umsetzung der Strategie für die Entwicklung des Justizwesens (2015-2020) und die Entwicklung einer neuen nationalen Antikorruptionsstrategie rasch fertigzustellen und zu verabschieden. 

             Der Rat ermutigt Rumänien, auf den bereits erzielten erheblichen Fortschritte aufzubauen und sich nunmehr darauf zu konzentrieren, diese Fortschritte zu konsolidieren und die gegenwärtige Dynamik zu nutzen, um allen Empfehlungen, die die Kommission in ihrem Bericht abgegeben hat, nachzukommen. Dies wäre ein weitere Nachweis dafür, dass die Reformen Bestand haben und den Weg dafür ebnen, dass Rumänien schon in naher Zukunft alle Vorgaben des Mechanismus erfüllen kann. 

Was die unbedingte Achtung und Verteidigung der Unabhängigkeit der Justiz anbelangt, sollte Rumänien seine Fortschritte weiter konsolidieren. Eine transparente, fundierte und auf Leistung basierende Besetzung von Führungspositionen im Justizwesen bietet die einzigartige Chance zu zeigen, dass weitere Fortschritte erzielt wurden. Auch kommt es darauf an, dass die Justiz weiter reformiert wird, wozu auch gehört, dass die Änderungen des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung, wie sie von der Regierung vorgelegt worden sind, rasch verabschiedet werden. Gerichtliche Entscheidungen, einschließlich solcher, die mangelnde Integrität bestätigen, sollten von allen Institutionen und Instanzen, auch vom rumänischen Parlament, unverzüglich angewandt und umgesetzt werden. Weitere beständige Anstrengungen zur Verhütung und Bekämpfung der Korruption, auch durch wirksame und abschreckende Maßnahmen auf allen Ebenen, haben nach wie vor absoluten Vorrang. 

             Der Rat bekräftigt, dass der Kooperations- und Überprüfungsmechanismus weiterhin von wesentlicher Bedeutung für den Fortschritt ist. Er ist nach wie vor geeignet, um die beiden Mitgliedstaaten bei ihren jeweiligen Reformanstrengungen zu unterstützen, so dass sie konkrete und dauerhafte Erfolge bei der Verwirklichung der Ziele des Mechanismus erreichen. Der Rat erklärt erneut, dass er bereit ist, die diesbezüglichen Bemühungen Bulgariens und Rumäniens mit EU- und mit bilateraler Hilfe zu unterstützen. Der Mechanismus wird weiter angewandt, bis die Ergebnisse, die von beiden Mitgliedstaaten in diesem Rahmen erwartet werden, erreicht sind. Somit sieht der Rat den nächsten Berichten zu Bulgarien und Rumänien, die die Kommission in einem Jahr vorlegen wird, erwartungsvoll entgegen und begrüßt, dass die Kommission die Situation in Bulgarien und Rumänien weiterhin aufmerksam beobachten und den Rat regelmäßig darüber unterrichten will.

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